Vorsorge: Einkauf in Pensionskasse

ab
Leistungen
erhöhen und
Steuern sparen
Vorsorge: Einkauf in Pensionskasse
Einkauf in die
Pensionskasse
Pensionskassen offerieren durch die steuerliche Abzugsfähigkeit
der Einlagen attraktive Sparmöglichkeiten. Freiwillige Einkäufe erhöhen
die Leistung der Pensionskasse, vermindern die Steuerbelastung
und schaffen günstige Bedingungen für den Erwerb von Wohneigentum
oder eine Frühpensionierung.
Je höher das Einkommen, desto grösser
die Steuerersparnis
Freiwillige Einkäufe in die zweite Vorsorgesäule können
grundsätzlich vom steuerbaren Einkommen in Abzug
gebracht werden. Das Pensionskassenguthaben ist von
der Vermögenssteuer und die Zinserträge sind von der
Einkommenssteuer befreit. Mit freiwilligen Einkäufen lässt
sich die Leistung der Pensionskasse verbessern und gleichzeitig die Steuerbelastung optimieren. Machen Sie sich
vor einem Einkauf in die Pensionskasse ein Bild über Ihre
finanzielle Lage. Mit einem Deckungsgrad von 100 Prozent
und mehr gilt die Pensionskasse als gesund.
Ein progressives Steuersystem zeichnet sich durch die
geringe Besteuerung kleiner Einkommen und die hohe
Besteuerung hoher Einkommen aus. Die Steuerbelastung
steigt dabei nicht linear an, sondern progressiv. Das heisst,
die letzten 1000 Franken werden am stärksten besteuert.
Beläuft sich bei einer Verminderung des steuerbaren
Einkommens um 1000 Franken die steuerliche Einsparung
auf 350 Franken, bedeutet dies einen Grenzsteuersatz
von 35 Prozent. Je höher das steuerbare Einkommen, desto
höher der Grenzsteuersatz und umso grösser die Wirkung
der Steueroptimierung.
Steuerliche Belastung
Ein freiwilliger Einkauf optimiert
die Steuerbelastung
Steuerbares Einkommen
Steuereinsparung bei hohem
Einkommen
Steuereinsparung bei niedrigem
Einkommen
Gute Idee
Für die Finanzierung von Wohneigentum vorbezogene
Vorsorgegelder müssen zurückbezahlt werden, bevor
ein steuerbegünstigter freiwilliger Einkauf möglich ist.
Oft ist eine Rückzahlung nur bis drei Jahre vor der
Pensionierung möglich. Um sich alle Optionen offenzuhalten, ist es sinnvoll, Vorsorgegelder nicht direkt
in den Erwerb von Wohneigentum zu investieren,
sondern lediglich zu verpfänden.
Mit zunehmender Erwerbsdauer wächst
Ihr Einkaufspotenzial
Der Einkauf in eine Pensionskasse ist dann möglich, wenn
eine Vorsorgelücke besteht. Lücken ergeben sich durch
Arbeitsunterbrüche, wie längere Ausbildung, Kinderpause,
Auslandaufenthalt, eine Auszeit. Aber auch bei ununterbrochener Erwerbstätigkeit führen Lohnerhöhungen
zu natürlichen Lücken, die durch freiwillige Einkäufe
geschlossen werden können. Die Höhe Ihres Einkaufspotenzials klären Sie anhand Ihres persönlichen Vorsorgeausweises ab.
Einkaufspotenzial erhöhen, Progression
vermindern
Verfügen Sie über ein hohes Einkommen, lohnt es sich
besonders, freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse
zu tätigen. Die höchste Rendite erzielen Sie durch einen
Einkauf in den Jahren vor der Pensionierung. Normalerweise ist der Lohn am höchsten und damit auch die
Steuerprogression. Überdies können Sie Ihr Guthaben
schon nach wenigen Jahren wieder beziehen. Durch die
Optimierung des Vorsorgeplans erhöhen sich insbesondere die Altersleistungen. Vor allem aber schaffen Sie die
günstigsten Voraussetzungen zur Reduktion des steuer­
baren Einkommens und zum Brechen der Progression.
Wenn Sie den Einkauf in die Pensionskasse über ein paar
Jahre staffeln, können Sie die Progressionsspitze über
den gesamten Zeitraum tiefer halten.
Nutzen Sie die Möglichkeiten
Erwägen Sie eine Frühpensionierung? Um die damit
verbundenen Leistungseinbussen zu kompensieren,
erlauben viele Pensionskassen einen Einkauf bis zur
Vollrente. Verteilen Sie den Einkauf auf mehrere Jahre,
um die Steuerprogression optimal zu brechen. Bei einer
Scheidung «verliert» einer der Gatten durch die Teilung
der Vorsorge an Versicherungsdeckung. Er darf die
Vorsorgeleistung grundsätzlich mit einem steuerbegünstigten Einkauf bis zur vor der Scheidung aktuellen Höhe
wiederherstellen.
Beachten Sie die Einschränkungen
Einkaufsbeträge gehören in der Regel zu den überobligatorischen Guthaben. Diese werden oft tiefer verzinst wie
die obligatorischen. Auch der Umwandlungssatz, auf
dessen Basis eine Rente errechnet wird, ist bei überobligatorischen Guthaben tiefer als bei den obligatorischen.
Ein Freizügigkeitsguthaben, das Sie nicht in die Pensionskasse eingebracht haben, gilt trotzdem als Vorsorgekapital
und muss im Einkaufspotenzial berücksichtigt werden.
Einkäufe unterliegen einer Sperrfrist. So darf Kapital
frühestens drei Jahre nach der Einzahlung wieder ausgezahlt werden. Renten sind von keiner Sperrfrist betroffen.
Wer einen Teil der Vorsorge als Kapital beziehen will, sollte
demnach den Prozess des Einkaufs drei Jahre vor der
Pensionierung abgeschlossen haben.
Ein persönliches Gespräch –
damit Ihre Rechnung aufgeht
Die Pensionierung und die optimale finanzielle Gestaltung
Ihres dritten Lebensabschnitts sind für Sie eine einmalige
Gelegenheit, Chancen wahrzunehmen. Für uns als Finanzspezialisten ist es eine unserer wichtigsten Aufgaben,
Menschen in Ihrer Situation umfassend und kompetent zu
beraten. Ihr Wohl liegt uns am Herzen. Zögern Sie nicht,
unser Know-how in Anspruch zu nehmen.
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