Niederwild im 21. Jahrhundert „Unser Wild“ „Unsere Verantwortung“ Kreisjagdmeister-Hegeringleitertagung 2017 21.Jannuar 2017 Eppelborn Calmesweiler Fotos C. Hildebrandt © Wm Hildebrandt 1: Biotopverbesserung 2: Prädatorenmanagment Die drei Säulen der Niederwildhege in der Praxis Fotos C. Hildebrandt 3: Nachhaltige Nutzung © Wm Hildebrandt Biotop Niederwildrevier Das Niederwild braucht den Landwirt !!! Hilfe, wo ist meine Deckung Hilfe, wo ist meine Nahrung Hilfe, wo ist noch einer meiner Art © Wm Hildebrandt BJG § 1 Inhalt des Jagdrechts (2) Die Hege hat zum Ziel die Erhaltung eines den landschaftlichen und landeskulturellen Verhältnissen angepassten artenreichen und gesunden Wildbestandes, sowie die Pflege und Sicherung seiner Lebensgrundlagen. Gesetz Nr. 1407 zur Jagd und zum Wildtiermanagement SJG §1 Gesetzeszweck 3. den Wildbestand in seinem natürlichen Artenreichtum gesund und artgerecht zu erhalten und zu fördern sowie seine natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern und zu verbessern, 4. den Wildbestand so zu regulieren, dass eine Beeinträchtigung der natürlichen Vielfalt von Flora und Fauna möglichst vermieden wird. © Wm Hildebrandt Gesetz Nr. 1407 zur Jagd und zum Wildtiermanagement § 24 Verbesserung der natürlichen Lebensraumbedingungen des Wildes (1) Der Jagdausübungsberechtigte ist verpflichtet, durch geeignete Maßnahmen für eine Verbesserung der natürlichen Lebensgrundlagen, insbesondere der bestandsgefährdeten Tierarten, zu sorgen. Bei Verpachtung ist der Verpächter verpflichtet, bei der Beschaffung von notwendigen Äsungsflächen mitzuwirken. Der Jagdpachtvertrag soll Bestimmungen zur Verbesserung der natürlichen Lebensräume aller wild lebenden Tiere enthalten. 2) Wenn im Rahmen der Verpflichtung aus Absatz 1 Flächen angelegt oder unterhalten werden, dürfen nur standortgerechte Pflanzen eingebracht werden. Der Einsatz chemischer Pflanzenschutzmittel ist auf diesen Flächen verboten. © Wm Hildebrandt Fundorte Junghasen Niedersachsen Forschung U. Voigt Entfernung zu Randstrukturen © Wm Hildebrandt Viele Dauerhafte Biotopvernetzung durch Kräuterstreifen ist eine der wichtigsten Maßnahmen © Wm Hildebrandt Überzeugen Sie Landwirte !! © Wm Hildebrandt Foto C. Hildebrandt Biotopverbesserungsmöglichkeiten Fotos C. Hildebrandt © Wm Hildebrandt Foto C. Hildebrandt © Wm Hildebrandt Ausgleichsflächen durch Jäger bewirtschaften Foto C. Hildebrandt © Wm Hildebrandt Niederwildgerechtes aufwerten vorhandener Streuobstwiesen Fotos C. Hildebrandt © Wm Hildebrandt Förderprogramme nutzen Beibehaltung von Untersaaten und Zwischenfrüchten über den Winter Es gelten folgende Prämiensätze: • 75 Euro je Hektar für Zwischenfrüchte oder Untersaaten Ökologischer/biologischer Landbau nach Artikel 29 der VO (EU) Nr. 1305/2013 Die Höhe der jährlichen Zahlung beträgt ab dem Jahr 2015: Bei Einführung eines ökologischen/biologischen Landbaus: 1. bei Einführung der Maßnahme • 531 Euro je Hektar Gemüsebau, • 225 Euro je Hektar Ackerfläche, © Wm Hildebrandt z.B. an ertragsschwachen Standorten Foto C. Hildebrandt © Wm Hildebrandt Gewässerpufferzonen Foto C. Hildebrandt © Wm Hildebrandt Flächenzurückgewinnung Fotos C. Hildebrandt A. Seidemann © Wm Hildebrandt Lebensraum I Mischung Fa. Saaten Zeller 100 % Kräuter viertes Standjahr Fotos C. Hildebrandt A. Seidemann © Wm Hildebrandt Zu diesem Zeitpunkt darf das nicht passieren! Sprechen Sie miteinander 28.Mai 2015 © Wm Hildebrandt Foto C. Hildebrandt Verhindern Sie durch Aufklärung unnötige Verluste bei Jungwild Foto Werner Kuhn © Wm Hildebrandt Foto C. Hildebrandt Zeichen setzen © Wm Hildebrandt Foto: C. Hildebrandt Natur Felder und Wiesen und geht uns ALLE etwas an Der Landwirt besitzt die Natur nicht er pflegt sie er beschützt sie Er gibt was Er bekommt was Das ist ein Tauschhandel Und wenn keiner zu kurz kommt ist es ein guter Handel © Wm Hildebrandt Fotos C. Hildebrandt Tolle Lebensräume nur leider sind die Hasen aufgefressen und man setzt ihm schon ein Denkmal Foto C. Hildebrandt © Wm Hildebrandt Prädatorenmanagement Im Niederwildlebensraum Kulturfolger Fuchs und Krähe sind Gewinner © Wm Hildebrandt Foto C. Hildebrandt Prädatorenbejagung ist für viele Arten wichtig Mitunter kommt es natürlich auch vor, dass Rabenvögel Gelege und Jungvögel tagsüber plündern. Im Einzelfall können Rabenvögel auch größere Verluste, insbesondere durch Nichtbrüterschwärme oder einzelne Tiere, die sich darauf spezialisiert haben, verursachen. Nachtaktive Säuger wie Fuchs und Wildschwein, deren Bestände stark und flächendeckend zugenommen haben, haben offensichtlich einen größeren Einfluss auf die Gelegeverluste der Bodenbrüter. © Wm Hildebrandt Gelegetest 2012 C. Hildebrandt © Wm Hildebrandt © Wm Hildebrandt Unionsliste“ invasiver Arten benennt EU So findet sich auf der Liste zwar der in Deutschland bereits weit verbreitete Waschbär, nicht aber der für die menschliche Gesundheit gefährliche Riesenbärenklau. Gleiches gilt für das insbesondere an Fließgewässern verstärkt auftretende Drüsige Springkraut und auch der Mink findet sich nicht auf der Liste – obwohl dieser lokal, ähnlich wie der Waschbär, als Nesträuber erheblichen Einfluss auf die Bestände bedrohter Vogelarten nehmen kann. „Ein großer Sprung ist die Liste zum jetzigen Zeitpunkt daher leider noch nicht“, bilanziert NABUPräsident Olaf Tschimpke. © Wm Hildebrandt Dennoch hat er eine kürzere Jagdzeit ?? © Wm Hildebrandt § 1LJG Saarland Gesetzeszweck (1) Ziel dieses Gesetzes ist es,..die wild lebenden Tiere als wesentlichen Bestandteil der Natur in ihrer natürlichen Vielfalt zu bewahren und zu fördern. 3. den Wildbestand in seinem natürlichen Artenreichtum gesund und artgerecht zu erhalten und zu fördern sowie seine natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern und zu verbessern, 4. den Wildbestand so zu regulieren, dass eine Beeinträchtigung der natürlichen Vielfalt von Flora und Fauna möglichst vermieden wird. (3) Die Jagd ….Verantwortung für die natürlichen Lebensgrundlagen und für die Tiere zulässig. Sie hat aus vernünftigem Grund zu erfolgen. Aus vernünftigem Grund geschieht die Jagdausübung insbesondere dann, wenn sie 1. als nachhaltige naturnahe Landnutzung das erlegte Wild ganz oder in wesentlichen Teilen der menschlichen Nutzung zuführt, 2. der Regulierung der jeweiligen Art dient, 3. der Schadensvorbeugung oder -abwehr zugunsten der Landnutzungen dient, 4. der Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen oder © Wm Hildebrandt Fuchsdichten abgeleitet aus der Strecke !?? Fuchsstrecke Saarland 1984 bis 2016 8000 7000 6000 5000 4000 3000 2000 1000 0 Tollwutimpfung © Wm Hildebrandt Landkreis Saarpfalzkreis 41840ha 2014/15 770 Füchse 1,8 Füchse auf 100 ha 11 Füchse auf 600 ha 2,2 Füchse auf 100 ha © Wm Hildebrandt Quelle VJS Zieldichte: 1 Fuchs auf 600 ha Foto N. Schulze © Wm Hildebrandt Revier Marth Landkreis St Wendel Ø Fuchsstrecke 55 Füchse Größe 308 ha 18 Füchse auf 100 ha 108 auf 600 ha © Wm Hildebrandt Quelle Luftbild Google Maps Rechenbeispiel des Nahrungsbedarf eines Fuchses Jährlich 150kg durch 365 Tage = 440 Gramm am Tag Quelle: Der Rotfuchs Felix Labhard 4 frisch gesetzte Junghasen am Tag © Wm Hildebrandt 4 Junghasen mal 365 Tage = 1456 Hasen im Jahr Bei nur 1 % Nahrungsanteil Junghase im Jahr wären dies: 1456 Hasen : 100 14,5 Hasen im Jahr Mal Jahresstrecke Fuchs von 770 Stück © Wm Hildebrandt Saarpfalzkreis 770 Füchse x 14,5 Hasen = 11.165 frisch gesetzte Junghasen oder ca. 5500 Quarthasen Foto C. Hildebrandt 1% des Jahresnahrungsbedarfes © Wm Hildebrandt Fuchsstrecke 2014/15 Saarpfalz Kreis 770 Stück 770 Füchse x 150 kg / Jahr ergibt eine Biomasse von: 462.000 Steaks © Wm Hildebrandt Bildquelle SAT 1 Ratgeber Quelle GCD Nachrichten 1/98 Foto C. Hildebrandt © Wm Hildebrandt Notwendig ist und bleibt zusätzlich die Jungfuchsbejagung © Wm Hildebrandt Fuchs Die Fuchsstrecke ist fast doppelt so hoch wie im Vorjahr und liegt damit wieder auf dem Niveau der letzten Jahre. Das Vorjahr 2013/2014 muss im Nachhinein als Ausreißer nach unten gewertet werden. Die Räude ist beim Fuchs im Saarland weiterhin flächendeckend vorhanden und die Niederwildjäger sind dabei, der hohen Fuchspopulation jagdlich entgegen zu wirken. Wir hören nach wie vor aus den Revieren, dass viele Füchse vorhanden sind. Die Schonzeit auf Welpen verursacht in vielen Siedlungsbereichen enorme Probleme! Quelle Saarjäger.de © Wm Hildebrandt Der Fuchs unterscheidet nicht © Wm Hildebrandt Fotos C. Hildebrandt S. Vollmer Was geschiet am Jungfuchsbau? Ø Aktions-Strecke in einer Nacht von 8,55km Quelle: Der Rotfuchs Felix Labhard Quelle: Der Rotfuchs Felix Labhard Foto C. Hildebrandt Alles was verfügbar ist wird herangeschleppt © Wm Hildebrandt Der Beutetrieb fütternder Eltern ist um ein vielfaches höher um die Jungen zu ernähren als für sich selbst . Vergleich Kohlmeise Aus einem Jungfuchsbau ausgegraben 42 Junghasen 3 Althasen eine Ente ein Fasan Quelle: Foto Paul Weis Dieser Beutetrieb hört erst auf wenn alle Jungen weg sind egal ob Singvogel oder Jungfüchse © Wm Hildebrandt Sofortiges einbauen muss bei der Baukontrolle möglich sein daher hat man die Fallen dabei © Wm Hildebrandt Foto A. Seidemann © Wm Hildebrandt Wenn die Jungfüchse schon größer sind ist jetzt kein tierschutzgerechter Fang mehr möglich Um alle zu bekommen ist wichtig, erst zählen Morgens erlegen so lange sitzen bis alle liegen © Wm Hildebrandt Wichtig ist nicht die Fuchsstrecke als Solche sondern der Zeitpunkt der Erlegung im Jahr Foto C. Hildebrandt 75 % der Fuchsstrecke sollte bis zum Juni erlegt werden © Wm Hildebrandt Jetzt gilt`s, weil keine Jungfuchsbejagung im Saarland möglich ist ! Revierübergreifende Fuchsansitze im Februar reduzieren die Geheckdichte in allen Revieren. © Wm Hildebrandt 35 Füchse auf 100ha © Wm Hildebrandt Quelle Weidwerk 5 2014 Auch Rabenkrähe und Co. üben einen Einfluss aus Foto C. Hildebrandt © Wm Hildebrandt Alle jagdlichen Mittel ausschöpfen um die Dichte der Rabenkrähe zu reduzieren Quelle: Unterrichtsmaterial Jagdwirt III © Wm Hildebrandt Wenn der Rabenvogel gelernt hat… Horstbereich eines Brutpaares der Rabenkrähe im LJV Lehr- und Forschungsrevier NRW 1999 Die 197 Eier, 162 Fasan-, 20 Enten-, 6 Tauben-, 2 Rebhuhn- und 7 Hühnereier, wurden zur Aufzucht ihrer eigenen vier Jungvögel benötigt. © Wm Hildebrandt Foto ROJ T. Berner Gesetz Nr. 1407 zur Jagd und zum Wildtiermanagement SJG §1 Gesetzeszweck 3. den Wildbestand in seinem natürlichen Artenreichtum gesund und artgerecht zu erhalten und zu fördern sowie seine natürlichen Lebensgrundlagen zu sichern und zu verbessern, 4. den Wildbestand so zu regulieren, dass eine Beeinträchtigung der natürlichen Vielfalt von Flora und Fauna möglichst vermieden wird. © Wm Hildebrandt Je niedriger die Brutpaardichte desto geringer der Einfluss auf den Niederwildnachwuchs © Wm Hildebrandt 3: Nachhaltige Nutzung Niemals jagen wenn nicht genügend Niederwild als notwendiger Frühjahrsbesatz übrig bleibt Quelle: C. Hildebrandt mit CD der Landesvermessungsbehörde Rheinland Pfalz und Saarland Top. Karte 1.50000 © Wm Hildebrandt Besatzerfassung Scheinwerfertaxation Feldhase Punktstoppmethode Rebhuhnverhören Foto G.Klein LJV RLP Foto C. Hildebrandt © Wm Hildebrandt Scheinwerfertaxation Quelle: C. Hildebrandt mit CD der Landesvermessungsbehörde Rheinland Pfalz und Saarland Top. Karte 1.50000 © Wm Hildebrandt Punkt-Stopp-Methode Rebhuhnbrutpaarerfassung Frühjahrszählung © Wm Hildebrandt Wie geht’s?? https://www.youtube.com/watch?v=_ih94VDyQYA © Wm Hildebrandt 2001 Ergebnisse Niederwildprojekt DMT Bechtheim Osthofen Nord Osthofen Süd Hase 175 327 119 Kanin 60 180 70 Fasan 50 30 35 Rebhuhn 35 42 46 Revierübergreifendes Niederwildmanagement mit Betreuung und Beratung Projekt „DMT“ 2007 Bechtheim 500 ha Osthofen Nord 440 ha Osthofen Süd 540 ha Hase 434 683 539 Kanin Ca.500 Ca.600 Ca. 600 Fasan 210 325 280 Rebhühner 212 Hühner 189 Hühner 215 Hühner © Wm Hildebrandt Quelle: Daten DMT LJV RLP Politik muss Rahmenbedingungen schaffen Landwirte müssen unterstützen Jäger vor Ort müssen viel Zeit investieren © Wm Hildebrandt Fotos C. Hildebrandt A Seidemann Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Wer will, findet Wege, wer nicht will , findet Gründe © Wm Hildebrandt
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