Bundesfinanzministerium - BMF

Publikationen
BMF-Schreiben
Hier sind den jeweiligen Steuerarten zugeordnete Verwaltungsanweisungen wie Erlasse, Anordnungen und insbesondere
BMF-Schreiben zusammengefasst, die zwar nur an die Finanzbehörden gerichtet, aber auch für Bürgerinnen und Bürger
sowie die Wirtschaft von Interesse sind.
BMF-Schreiben werden für eine Übergangszeit, nämlich bis zu ihrer Veröffentlichung im Bundessteuerblatt bzw. im
Regelfall längstens bis zu drei Monaten auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen eingestellt.
Ausgewählte BMF-Schreiben zu besonders interessierenden oder in aktuellen Diskussionen befindlichen Themen sind
auch länger hier verfügbar.
Die Löschung von BMF-Schreiben im Internetangebot bedeutet nicht, dass diese damit aufgehoben wären. Ein
Anspruch auf die Veröffentlichung, Herausgabe oder Zusendung von etwaigen vorhandenen, aber hier nicht oder nicht
mehr eingestellten BMF-Schreiben besteht nicht.
Die BMF-Schreiben nach Steuerarten erhalten Sie unter "
Steuern / Steuerarten".
Suchergebnisse
26.01.2017
Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 23 UStG für Sportlehrgänge
Mit Urteil vom 26. November 2014, XI R 25/13 (BFH/NV 2015 S. 531), hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass
Umsätze eines mit Gewinnstreben betriebenen „Reiterhofs“, der nicht als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannt
ist, weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht umsatzsteuerfrei sind. Hierzu: BMF-Schreiben vom 26. Januar
2017.
01.02.2017
Standard für den automatischen Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen
Zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung sowie sonstiger Formen mangelnder Steuerdisziplin
entwickelte die OECD den Standard für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (CRS Common Reporting Standard, kurz Standard). Am 29. Oktober 2014 verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland
neben zahlreichen anderen Ländern (Liste der Unterzeichnerstaaten ) zur Umsetzung eines solchen Austausches von
Informationen. Der Standard verpflichtet Finanzinstitute zur Meldung von Informationen über Finanzvermögen,
welches für Steuerpflichtige aus am Informationsaustausch teilnehmenden Ländern und Gebieten verwaltet wird, an die
deutsche Steuerverwaltung. Diese Informationen werden zwischen den Steuerverwaltungen der teilnehmenden Staaten
ausgetauscht. Durch Abschluss des sogenannten FATCA-Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und
den Vereinigten Staaten von Amerika am 31. Mai 2013 wurde ebenfalls eine Regelung zum automatischen Austausch
steuerlich relevanter, von Finanzinstituten erhobener Daten geschaffen, die für die Erhöhung der Steuerehrlichkeit bei
internationalen Sachverhalten sorgt. Hierzu: BMF-Schreiben vom 1. Februar 2017.
03.02.2017
Umsatzsteuer; Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Sale-and-lease-back-Geschäften;
Konsequenzen des BFH-Urteils vom 6. April 2016, V R 12/15
Mit Urteil vom 6. April 2016, V R 12/15, hat der B F H entschieden, dass sale-and-lease-back-Geschäfte als Mitwirkung
des Käufers und Leasinggebers an einer bilanziellen Gestaltung des Verkäufers und Leasingnehmers zu einer
steuerpflichtigen sonstigen Leistung des Leasinggebers führen können. Abweichend von den bisher üblichen sale-andlease-back-Vertragsgestaltungen handelt es sich dann nicht um eine steuerfreie Gewährung eines Kredits I . S . des § 4
N R . 8 Buchstabe U ST G , wenn die Anschaffung des Leasinggegenstandes durch den Käufer und Leasinggeber
überwiegend durch ein Darlehen des Verkäufers und Leasingnehmers finanziert wird. Hierin ist eine sonstige
steuerpflichtige Leistung des Käufers und Leasinggebers zu sehen, dessen Schwerpunkt in der Mitwirkung an einer
bilanziellen Gestaltung des Leasingnehmers liegt. Hierzu: BMF-Schreiben vom 3. Februar 2017.
06.02.2017
Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens; Erteilung von Zuwendungsbestätigungen
nach amtlich vorgeschriebenem Muster in Form von schreibgeschützten Dateien (§ 10b EStG, § 50
EStDV)
Steuerrecht und Steuervollzug stehen im Wandel der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die
fortschreitende Technisierung und Digitalisierung aller Lebensbereiche erfordert auch eine Modernisierung der Abläufe
des bestehenden Spendennachweisverfahrens. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für
die Frage, ob durch den Zuwendungsempfänger elektronisch an den Zuwendenden übersandte
Zuwendungsbestätigungen als Zuwendungsnachweise i. S. d. § 10b EStG in Verbindung mit § 50 Abs. 1 EStDV
anerkannt werden können und zum Sonderausgabenabzug berechtigen, Folgendes: Zuwendungsempfänger, die dem
zuständigen Finanzamt die Nutzung eines Verfahrens zur maschinellen Erstellung von Zuwendungsbestätigungen
gemäß R 10b.1 Abs. 4 EStR angezeigt haben, können die maschinell erstellten Zuwendungsbestätigungen auf
elektronischem Weg in Form schreibgeschützter Dokumente an die Zuwendenden übermitteln. Für die
Abzugsberechtigung ist es dann unerheblich, dass der Zuwendungsempfänger den Ausdruck des entsprechenden
Dokuments nicht selbst übernimmt, sondern dem Zuwendenden überlässt.
10.02.2017
Umsatzsteuer; Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit Grundstücken gemäß § 3a Abs. 3
Nr. 1 UStG
Hierzu: BMF-Schreiben vom 10. Februar 2017.
15.02.2017
Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder
Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden;
Änderung des BMF-Schreibens vom 11. Dezember 2015 - IV A 3 - S 0336/07/10010 21.02.2017
Produktinformationsblatt nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz; Amtlich
vorgeschriebenes Muster der (Muster-)Produktinformationsblätter Teil II und Einzelheiten der
Veröffentlichung der Muster-Produktinformationsblätter
Das Bundesministerium der Finanzen bestimmt die inhaltliche/textliche Ausgestaltung des amtlich vorgeschriebenen
Musters des Produktinformationsblatts nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz sowie die Einzelheiten der
Veröffentlichung der Muster-Produktinformationsblätter im Internet in einem überarbeitetem Schreiben. Dieses
Schreiben vom 21. Februar 2017 ersetzt ab 1. Mai 2017 das
Schreiben des BMF vom 26. August 2016 (IV C 3 - S
2220-a/13/10004 :004, DOK 2016/0739500 − BStBl I 2016, Seite 981).
21.02.2017
Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung (AltvPIBV)
Das Bundesministerium der Finanzen nimmt in einem überarbeitetem Schreiben Stellung zur Verordnung zum
Produktinformationsblatt und zu weiteren Informationspflichten bei zertifizierten Altersvorsorge- und
Basisrentenverträgen nach dem Altersvorsorge-verträge-Zertifizierungsgesetz (AltersvorsorgeProduktinformationsblattverordnung - AltvPIBV). In dem Schreiben vom 21. Februar 2017 näher benannte Randziffern
sind mit Wirkung ab 1. Januar 2017 anzuwenden. Im Übrigen ist dieses Schreiben mit Wirkung ab 1. Mai 2017
anzuwenden. Mit Wirksamwerden der jeweiligen Randziffern werden die inhaltlich entsprechenden Randziffern des
Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Januar 2016; IV C 3 - S 2030/11/10001 :065, DOK
2016/0061940 (BStBl I 2016, Seite 164) aufgehoben.
03.03.2017
Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft
zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom
Vermögen (DBA-Schweiz); Konsultationsvereinbarung über die Durchführung von Schiedsverfahren
Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des Artikels 26 Absatz 5 bis 7 des deutsch-schweizerischen
Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 27. Oktober 2010 (BGBl. 2011 II
S. 1092) haben die zuständigen Behörden, gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 und 7 DBA, am 21. Dezember 2016 eine
Konsultationsvereinbarung über die Durchführung von Schiedsverfahren abgeschlossen.
14.03.2017
Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den DBA sowie nach dem
Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren
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