Publikationen BMF-Schreiben Hier sind den jeweiligen Steuerarten zugeordnete Verwaltungsanweisungen wie Erlasse, Anordnungen und insbesondere BMF-Schreiben zusammengefasst, die zwar nur an die Finanzbehörden gerichtet, aber auch für Bürgerinnen und Bürger sowie die Wirtschaft von Interesse sind. BMF-Schreiben werden für eine Übergangszeit, nämlich bis zu ihrer Veröffentlichung im Bundessteuerblatt bzw. im Regelfall längstens bis zu drei Monaten auf der Internetseite des Bundesministeriums der Finanzen eingestellt. Ausgewählte BMF-Schreiben zu besonders interessierenden oder in aktuellen Diskussionen befindlichen Themen sind auch länger hier verfügbar. Die Löschung von BMF-Schreiben im Internetangebot bedeutet nicht, dass diese damit aufgehoben wären. Ein Anspruch auf die Veröffentlichung, Herausgabe oder Zusendung von etwaigen vorhandenen, aber hier nicht oder nicht mehr eingestellten BMF-Schreiben besteht nicht. Die BMF-Schreiben nach Steuerarten erhalten Sie unter " Steuern / Steuerarten". Suchergebnisse 26.01.2017 Umsatzsteuerbefreiung gemäß § 4 Nr. 23 UStG für Sportlehrgänge Mit Urteil vom 26. November 2014, XI R 25/13 (BFH/NV 2015 S. 531), hat der Bundesfinanzhof entschieden, dass Umsätze eines mit Gewinnstreben betriebenen „Reiterhofs“, der nicht als Einrichtung mit sozialem Charakter anerkannt ist, weder nach nationalem Recht noch nach Unionsrecht umsatzsteuerfrei sind. Hierzu: BMF-Schreiben vom 26. Januar 2017. 01.02.2017 Standard für den automatischen Austausch von Finanzinformationen in Steuersachen Zur Bekämpfung grenzüberschreitender Steuerhinterziehung sowie sonstiger Formen mangelnder Steuerdisziplin entwickelte die OECD den Standard für den automatischen Austausch von Informationen über Finanzkonten (CRS Common Reporting Standard, kurz Standard). Am 29. Oktober 2014 verpflichtete sich die Bundesrepublik Deutschland neben zahlreichen anderen Ländern (Liste der Unterzeichnerstaaten ) zur Umsetzung eines solchen Austausches von Informationen. Der Standard verpflichtet Finanzinstitute zur Meldung von Informationen über Finanzvermögen, welches für Steuerpflichtige aus am Informationsaustausch teilnehmenden Ländern und Gebieten verwaltet wird, an die deutsche Steuerverwaltung. Diese Informationen werden zwischen den Steuerverwaltungen der teilnehmenden Staaten ausgetauscht. Durch Abschluss des sogenannten FATCA-Abkommens zwischen der Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika am 31. Mai 2013 wurde ebenfalls eine Regelung zum automatischen Austausch steuerlich relevanter, von Finanzinstituten erhobener Daten geschaffen, die für die Erhöhung der Steuerehrlichkeit bei internationalen Sachverhalten sorgt. Hierzu: BMF-Schreiben vom 1. Februar 2017. 03.02.2017 Umsatzsteuer; Umsatzsteuerrechtliche Beurteilung von Sale-and-lease-back-Geschäften; Konsequenzen des BFH-Urteils vom 6. April 2016, V R 12/15 Mit Urteil vom 6. April 2016, V R 12/15, hat der B F H entschieden, dass sale-and-lease-back-Geschäfte als Mitwirkung des Käufers und Leasinggebers an einer bilanziellen Gestaltung des Verkäufers und Leasingnehmers zu einer steuerpflichtigen sonstigen Leistung des Leasinggebers führen können. Abweichend von den bisher üblichen sale-andlease-back-Vertragsgestaltungen handelt es sich dann nicht um eine steuerfreie Gewährung eines Kredits I . S . des § 4 N R . 8 Buchstabe U ST G , wenn die Anschaffung des Leasinggegenstandes durch den Käufer und Leasinggeber überwiegend durch ein Darlehen des Verkäufers und Leasingnehmers finanziert wird. Hierin ist eine sonstige steuerpflichtige Leistung des Käufers und Leasinggebers zu sehen, dessen Schwerpunkt in der Mitwirkung an einer bilanziellen Gestaltung des Leasingnehmers liegt. Hierzu: BMF-Schreiben vom 3. Februar 2017. 06.02.2017 Gesetz zur Modernisierung des Besteuerungsverfahrens; Erteilung von Zuwendungsbestätigungen nach amtlich vorgeschriebenem Muster in Form von schreibgeschützten Dateien (§ 10b EStG, § 50 EStDV) Steuerrecht und Steuervollzug stehen im Wandel der gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen. Die fortschreitende Technisierung und Digitalisierung aller Lebensbereiche erfordert auch eine Modernisierung der Abläufe des bestehenden Spendennachweisverfahrens. Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt für die Frage, ob durch den Zuwendungsempfänger elektronisch an den Zuwendenden übersandte Zuwendungsbestätigungen als Zuwendungsnachweise i. S. d. § 10b EStG in Verbindung mit § 50 Abs. 1 EStDV anerkannt werden können und zum Sonderausgabenabzug berechtigen, Folgendes: Zuwendungsempfänger, die dem zuständigen Finanzamt die Nutzung eines Verfahrens zur maschinellen Erstellung von Zuwendungsbestätigungen gemäß R 10b.1 Abs. 4 EStR angezeigt haben, können die maschinell erstellten Zuwendungsbestätigungen auf elektronischem Weg in Form schreibgeschützter Dokumente an die Zuwendenden übermitteln. Für die Abzugsberechtigung ist es dann unerheblich, dass der Zuwendungsempfänger den Ausdruck des entsprechenden Dokuments nicht selbst übernimmt, sondern dem Zuwendenden überlässt. 10.02.2017 Umsatzsteuer; Ort der sonstigen Leistung im Zusammenhang mit Grundstücken gemäß § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG Hierzu: BMF-Schreiben vom 10. Februar 2017. 15.02.2017 Mitwirkung des Bundesministeriums der Finanzen bei Billigkeitsmaßnahmen bei der Festsetzung oder Erhebung von Steuern, die von den Landesfinanzbehörden im Auftrag des Bundes verwaltet werden; Änderung des BMF-Schreibens vom 11. Dezember 2015 - IV A 3 - S 0336/07/10010 21.02.2017 Produktinformationsblatt nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz; Amtlich vorgeschriebenes Muster der (Muster-)Produktinformationsblätter Teil II und Einzelheiten der Veröffentlichung der Muster-Produktinformationsblätter Das Bundesministerium der Finanzen bestimmt die inhaltliche/textliche Ausgestaltung des amtlich vorgeschriebenen Musters des Produktinformationsblatts nach § 7 Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz sowie die Einzelheiten der Veröffentlichung der Muster-Produktinformationsblätter im Internet in einem überarbeitetem Schreiben. Dieses Schreiben vom 21. Februar 2017 ersetzt ab 1. Mai 2017 das Schreiben des BMF vom 26. August 2016 (IV C 3 - S 2220-a/13/10004 :004, DOK 2016/0739500 − BStBl I 2016, Seite 981). 21.02.2017 Altersvorsorge-Produktinformationsblattverordnung (AltvPIBV) Das Bundesministerium der Finanzen nimmt in einem überarbeitetem Schreiben Stellung zur Verordnung zum Produktinformationsblatt und zu weiteren Informationspflichten bei zertifizierten Altersvorsorge- und Basisrentenverträgen nach dem Altersvorsorge-verträge-Zertifizierungsgesetz (AltersvorsorgeProduktinformationsblattverordnung - AltvPIBV). In dem Schreiben vom 21. Februar 2017 näher benannte Randziffern sind mit Wirkung ab 1. Januar 2017 anzuwenden. Im Übrigen ist dieses Schreiben mit Wirkung ab 1. Mai 2017 anzuwenden. Mit Wirksamwerden der jeweiligen Randziffern werden die inhaltlich entsprechenden Randziffern des Schreibens des Bundesministeriums der Finanzen vom 22. Januar 2016; IV C 3 - S 2030/11/10001 :065, DOK 2016/0061940 (BStBl I 2016, Seite 164) aufgehoben. 03.03.2017 Abkommen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (DBA-Schweiz); Konsultationsvereinbarung über die Durchführung von Schiedsverfahren Zur einheitlichen Anwendung und Auslegung des Artikels 26 Absatz 5 bis 7 des deutsch-schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommens (DBA) in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 27. Oktober 2010 (BGBl. 2011 II S. 1092) haben die zuständigen Behörden, gestützt auf Artikel 26 Absatz 3 und 7 DBA, am 21. Dezember 2016 eine Konsultationsvereinbarung über die Durchführung von Schiedsverfahren abgeschlossen. 14.03.2017 Ermittlung des steuerfreien und steuerpflichtigen Arbeitslohns nach den DBA sowie nach dem Auslandstätigkeitserlass im Lohnsteuerabzugsverfahren © Bundesministerium der Finanzen
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