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vor wenigen Tagen, genauer gesagt am ­
25. Januar, hat die Bundesregierung einen vom
Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuregelung des gesetzlichen
­Vorruhestandes für die Beamten bei den
­Postnachfolgeunternehmen verabschiedet.
Diese Entwicklung in Sachen Vorruhestand war
lange Zeit nicht absehbar. Nach dem Willen der
Volker Geyer,
Politik sollte der Vorruhestand für die BeamtinBundesvorsitzender
nen und Beamten bei den Postnachfolgeun­
ternehmen nämlich am 31. Dezember 2016 ­auslaufen und nicht mehr verlängert werden.
Die DPVKOM hat sich bereits im vergangenen Jahr für eine Verlängerung der
Vorruhestandsregelung stark gemacht. In einem Gespräch mit dem zuständigen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium konnten wir den politischen
Durchbruch erzielen. Das Ministerium machte jedoch zur Bedingung, dass
­Beamtinnen und Beamte zukünftig nur dann den gesetzlichen Vorruhestand
in Anspruch nehmen können, wenn sie sich im Ruhestand engagieren.
­Danach muss jede Beamtin und jeder Beamter, der von dem neuen Gesetz
Gebrauch machen will, entweder ein Jahr Bundesfreiwilligendienst leisten
oder sich beispielsweise in einem Verein, in der Kirche oder einer sonstigen
Organisation engagieren, die gemeinnützige oder mildtätige Zwecke erfüllt.
Als dritte Möglichkeit des „engagierten Ruhestands“ ist die Betreuung oder
Pflege eines Kindes oder eines Familienangehörigen vorgesehen.
Zusammen mit unserer starken Dachorganisation dbb beamtenbund und
­tarifunion haben wir in einem Beteiligungsgespräch am 4. Januar im Berliner
Bundesfinanzministerium klare Bedingungen für die praktische Umsetzung
der Vorruhestandsregelung eingefordert. Uns ist vor allem die Rechtssicherheit für die Beamtinnen und Beamten wichtig, die in den Vorruhestand
­gehen und dann mit unvorhersehbaren Ereignissen, wie zum Beispiel Krankheit oder Tod des zu pflegenden Angehörigen, konfrontiert werden. Auch
muss klar sein, in welcher gemeinnützigen mildtätigen beziehungsweise
kirchlichen Organisation ein Dienst abgeleistet werden kann. Alle diese Fälle
werden wir in den nächsten Monaten mit den Postnachfolgeunternehmen
und dem Ministerium besprechen.
Es ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass das Gesetz im Frühjahr
vom Bundestag beschlossen wird und zur Jahresmitte in Kraft tritt. Dass es
überhaupt noch einmal zu einer gesetzlichen Vorruhestandsregelung gekommen ist, ist ein toller Erfolg der Arbeit unserer DPVKOM.
Ihr Volker Geyer
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Post
DPVKOM legt Entwurf eines
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Deutsche Post regelt Darlehen zum
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Telekom will mehr Bewegung
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Call-Center
Rüstzeit ist Arbeitszeit
Branchenkodex für Call-Center
wurde nachgebessert
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Beamte
Vorruhestandsregelung für die
Beamten der Postnachfolge­unternehmen wird fortgeführt!
Neue Besoldungstabellen
ab dem 1. Februar 2017
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Recht
Gesetzgeber muss
Höchstgrenzen einführen!
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Senioren
Senioren sollen sich in der
DPVKOM wohlfühlen
Politik hautnah erlebt
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Frauen
DPVKOM-Frauen fordern
Gleichberechtigung in allen
Lebensbereichen24
Plakat zum Weltfrauentag
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Intern 26–32
<< dbb
aktuell
Risiken und Nebenwirkungen
beachten!33
Flexibel heißt nicht grenzenlos
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senioren
Beschäftigte sind meist zufrieden
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fokus
Europa – Quo vadis?
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online
Föderaler Digitalismus
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> DPVKOM Magazin | Januar/Februar 2017
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Editorial
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen,