DPVKOM << Editorial << DPVKOM © DPVKOM vor wenigen Tagen, genauer gesagt am 25. Januar, hat die Bundesregierung einen vom Bundesfinanzministerium vorgelegten Gesetzentwurf zur Neuregelung des gesetzlichen Vorruhestandes für die Beamten bei den Postnachfolgeunternehmen verabschiedet. Diese Entwicklung in Sachen Vorruhestand war lange Zeit nicht absehbar. Nach dem Willen der Volker Geyer, Politik sollte der Vorruhestand für die BeamtinBundesvorsitzender nen und Beamten bei den Postnachfolgeun ternehmen nämlich am 31. Dezember 2016 auslaufen und nicht mehr verlängert werden. Die DPVKOM hat sich bereits im vergangenen Jahr für eine Verlängerung der Vorruhestandsregelung stark gemacht. In einem Gespräch mit dem zuständigen Staatssekretär im Bundesfinanzministerium konnten wir den politischen Durchbruch erzielen. Das Ministerium machte jedoch zur Bedingung, dass Beamtinnen und Beamte zukünftig nur dann den gesetzlichen Vorruhestand in Anspruch nehmen können, wenn sie sich im Ruhestand engagieren. Danach muss jede Beamtin und jeder Beamter, der von dem neuen Gesetz Gebrauch machen will, entweder ein Jahr Bundesfreiwilligendienst leisten oder sich beispielsweise in einem Verein, in der Kirche oder einer sonstigen Organisation engagieren, die gemeinnützige oder mildtätige Zwecke erfüllt. Als dritte Möglichkeit des „engagierten Ruhestands“ ist die Betreuung oder Pflege eines Kindes oder eines Familienangehörigen vorgesehen. Zusammen mit unserer starken Dachorganisation dbb beamtenbund und tarifunion haben wir in einem Beteiligungsgespräch am 4. Januar im Berliner Bundesfinanzministerium klare Bedingungen für die praktische Umsetzung der Vorruhestandsregelung eingefordert. Uns ist vor allem die Rechtssicherheit für die Beamtinnen und Beamten wichtig, die in den Vorruhestand gehen und dann mit unvorhersehbaren Ereignissen, wie zum Beispiel Krankheit oder Tod des zu pflegenden Angehörigen, konfrontiert werden. Auch muss klar sein, in welcher gemeinnützigen mildtätigen beziehungsweise kirchlichen Organisation ein Dienst abgeleistet werden kann. Alle diese Fälle werden wir in den nächsten Monaten mit den Postnachfolgeunternehmen und dem Ministerium besprechen. Es ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass das Gesetz im Frühjahr vom Bundestag beschlossen wird und zur Jahresmitte in Kraft tritt. Dass es überhaupt noch einmal zu einer gesetzlichen Vorruhestandsregelung gekommen ist, ist ein toller Erfolg der Arbeit unserer DPVKOM. Ihr Volker Geyer << Impressum Herausgeber: Kommunikationsgewerkschaft (DPVKOM), Fränkische Straße 3, 53229 Bonn. Telefon: 0228.91140-0, Telefax: 0228.91140-98. 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