Bekanntmachung der Landeshauptstadt Hannover

Bekanntmachung der Landeshauptstadt Hannover
für die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau
und Verkehr
Planfeststellungsverfahren für den Ausbau der Badenstedter Straße im Abschnitt Bartweg bis Am Soltekampe der Stadtbahnstrecke A-West und
Verlängerung der Seitenhochbahnsteige an der Haltestelle Körtingsdorfer
Weg in der Landeshauptstadt Hannover.
Der Planfeststellungsbeschluss der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr vom 02.01.2017 (AZ: 3313-30161-35 Verlängerung HBS Körtingsdorfer Weg mit Ausbau Badenstedter Straße), der das o. a. Bauvorhaben betrifft,
liegt mit einer Ausfertigung des festgestellten Plans (einschließlich Rechtsbehelfsbelehrung) in der Zeit vom 01.02.2017 bis einschl. 14.02.2017 in der Eingangshalle der Bauverwaltung Hannover, Rudolf-Hillebrecht-Platz 1, 30159 Hannover
montags bis freitags im Bürgerservice Bauen
Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8:00 bis 16:00 Uhr
Freitag 8:00 bis 13:00 Uhr
außerhalb der Öffnungszeiten des Bürgerservice Bauen montags bis freitags von
6.30 Uhr bis 18 Uhr neben der Pförtnerloge zur allgemeinen Einsichtnahme aus.
Darüber hinaus kann der Planfeststellungsbeschluss und der festgestellte Plan
(ungesiegelt) im o.g. Auslegungszeitraum auch auf der Internetseite der Landeshauptstadt Hannover unter www.hannover.de/bekanntmachungen sowie unter
https://planfeststellung.strassenbau.niedersachsen.de/overview eingesehen
werden.
Eine Einsichtnahme in den Planfeststellungsbeschluss und die festgestellten Pläne
ist während dieses Zeitraumes auch bei der Niedersächsischen Landesbehörde für
Straßenbau und Verkehr, Dezernat 33, Göttinger Chaussee 76 A, 30453 Hannover
nach Terminvereinbarung möglich.
Der Planfeststellungsbeschluss wird den Beteiligten, über deren Einwendungen entschieden worden ist, zugestellt. Mit dem Ende der Auslegungsfrist gilt der Beschluss den übrigen Betroffenen gegenüber als zugestellt gem. § 74 Abs. 4 Satz 3
Verwaltungsverfahrensgesetz i. V. m. § 29 Abs. 5 Personenbeförderungsgesetz.
Hannover den 20. Januar 2017
Der Oberbürgermeister
Im Auftrag Schulz