Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken noch diesen Monat erledigen Aufwändige Pflegemaßnahmen, bei denen Bäume, Sträucher und Hecken stark eingekürzt werden, auf den Stock gesetzt oder gerodet werden, sind in der Zeit zwischen 01. März und 30. September verboten. Aus Gründen des Natur- und Artenschutzes, insbesondere des Vogelschutzes sind die genannten Arbeiten daher bis spätestens 28. Februar abzuschließen. Für folgende Maßnahmen gilt dieses Verbot nicht: Pflegeschnitt von Formhecken (z.B. Liguster, Hainbuche oder Thuja) Auslichten und Verjüngen von Obstbäumen, Beeren- und Ziersträuchern Sommerschnitt an Obstbäumen Rodungs- und Fällmaßnahmen, die bei zulässigen Baumaßnahmen notwendig werden. Ausgenommen vom Rückschnittverbot sind außerdem alle Maßnahmen, die dazu dienen, das Lichtraumprofil von Straßen und Gehwegen freizuhalten. Äste dürfen nicht in den Verkehrsraum hineinragen, damit der Fußgänger- und Straßenverkehr gefahrfrei fließen kann. Auch eine freie Sicht, insbesondere im Kurvenbereich und auf Verkehrsschilder, muss gegeben sein, um die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erhalten. Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig und stellen Sie sicher, dass Ihre Anpflanzungen nicht über die Grundstücksgrenzen hinauswachsen und schneiden Sie überragende und sichtbehindernde Äste ausreichend zurück.
© Copyright 2024 ExpyDoc