Bäume, Sträucher und Hecken an öffentlichen Straßen

Rückschnitt von Bäumen, Sträuchern und Hecken noch diesen Monat erledigen
Aufwändige Pflegemaßnahmen, bei denen Bäume, Sträucher und Hecken stark eingekürzt
werden, auf den Stock gesetzt oder gerodet werden, sind in der Zeit zwischen 01. März und 30.
September verboten.
Aus Gründen des Natur- und Artenschutzes, insbesondere des Vogelschutzes sind die genannten
Arbeiten daher bis spätestens 28. Februar abzuschließen.
Für folgende Maßnahmen gilt dieses Verbot nicht:
 Pflegeschnitt von Formhecken (z.B. Liguster, Hainbuche oder Thuja)
 Auslichten und Verjüngen von Obstbäumen, Beeren- und Ziersträuchern
 Sommerschnitt an Obstbäumen
 Rodungs- und Fällmaßnahmen, die bei zulässigen Baumaßnahmen notwendig werden.
Ausgenommen vom Rückschnittverbot sind
außerdem alle Maßnahmen, die dazu dienen, das
Lichtraumprofil von Straßen und Gehwegen
freizuhalten. Äste dürfen nicht in den Verkehrsraum
hineinragen, damit der Fußgänger- und
Straßenverkehr gefahrfrei fließen kann. Auch eine
freie Sicht, insbesondere im Kurvenbereich und auf
Verkehrsschilder, muss gegeben sein, um die
Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu erhalten.
Bitte überprüfen Sie daher regelmäßig und stellen Sie
sicher, dass Ihre Anpflanzungen nicht über die
Grundstücksgrenzen hinauswachsen und schneiden Sie überragende und sichtbehindernde Äste
ausreichend zurück.