Antragsunterlagen zur pauschalen Förderung von

Antragsunterlagen zur pauschalen Förderung von
Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene
(Landesverbände)
durch die GKV Gemeinschaftsförderung Selbsthilfe
im Land Brandenburg für das Förderjahr 2017 1
gemäß § 20 h SGB V im Rahmen der
kassenartenübergreifenden Gemeinschaftsförderung
im Land Brandenburg
Damit die gesetzlichen Krankenkassen und ihre Verbände über eine Förderung entscheiden können, ist Ihre Mitwirkung gesetzlich vorgeschrieben (vgl. § 60 SGB I). Die folgenden
Angaben werden für die ordnungsgemäße Bearbeitung Ihres Antrages auf Förderung
nach § 20h SGB V benötigt (vgl. Antragsunterlagen). Eine fehlende Mitwirkung kann zur
Ablehnung Ihres Antrages führen.
Zu den Antragsunterlagen gehören die nachstehenden Anlagen:
Anlage 1:
Antragsformular für die Pauschalförderung
Anlage 2:
Strukturerhebungsbogen
Anlage 3:
Liste der Selbsthilfegruppen der Selbsthilfeorganisation
Anlage 4:
Gesamtfinanzierungsplan 2017
Anlage 5:
Datenverwendungserklärung
Anlage 6:
Allgemeine Nebenbestimmungen
Anlage 7:
Nachweis über die Mittelverwendung für das Förderjahr 2016
Anlage 8:
Kontaktdaten für die Antragstellung
Änderungen im Antragsvordruck durch den Antragsteller sind nicht zulässig.
(Zutreffendes bitte ankreuzen)
Erstantrag
1
Folgeantrag
Antragsfrist für die Einreichung von Förderanträgen ist der 31. Januar 2017 für das Förderjahr 2017.
1
Anlage 1
Name des Antragstellers (der Selbsthilfeorganisation auf Landessebene):
Anschrift:
Telefon:
E-Mail:
Fax:
Internet:
Bankverbindung:
Kontoinhaber:
Kreditinstitut:
IBAN:
BIC:
Nennung des/der vertretungsberechtigten Ansprechpartners/in für Rückfragen zum Antrag:
Name:
Telefon:
Fax:
E-Mail:
Struktur
Anzahl der Einzelmitglieder
Anzahl der Selbsthilfegruppen in
Brandenburg
Anzahl der Selbsthilfegruppen der Organisation
in anderen Bundesländern
Bitte Liste entsprechend Anlage 3 beifügen.
2
Sind außergewöhnliche Veränderungen für das Antragsjahr 2017 zu erwarten, z.B. Einnahmen (Erbschaften o.a.) oder Einnahmeausfälle?
Ja
(bitte auf gesondertem Blatt erläutern)
Nein
Bitte tragen Sie hier ein, in welcher Höhe Sie Fördermittel beantragen!
Höhe der beantragten Fördermittel
EUR
Folgende Anlagen sind diesem Antrag beigefügt und auszufüllen: (bitte ankreuzen)
liegt bereits vor
ist beigefügt
wird nachgereicht bis
1) Strukturerhebungsbogen (einschließlich
der Ausweisung von Personalstellen)*
2) Datenverwendungserklärung*
Vom Antragsteller sind zusätzlich beizufügen: (bitte ankreuzen)
3) aktuelle Satzung*
4) aktueller Körperschaftssteuer-Freistellungsbescheid des Finanzamtes*
5) Mitteilung über die letzte Entlastung
des Vorstandes durch die Mitgliederbzw. Delegiertenversammlung
(Auszug aus dem Protokoll der
Mitgliederversammlung)
gültig bis
6) Verwendungsnachweis des Vorjahres
a) Tätigkeitsbericht des Vorjahres
b) zahlenmäßiger Nachweis
7) Haushaltsplan (geplante Einnahmen und
Ausgaben) für das Antragsjahr
8) Erläuterung von Rücklagen (sofern diese
bestehen und nicht als eigene Mittel eingesetzt werden).
9) Letzter genehmigter Jahresabschluss
(ggf. zunächst als Entwurf)
* Unterlagen sind nur beim Erstantrag oder bei Änderungen gegenüber dem Vorjahresantrag einzureichen .
3
Der Antragsteller erklärt, dass

die Angaben im Antrag richtig und vollständig sind.

er über eine ordnungsgemäße Geschäfts- und Buchführung und eine
entsprechende Verwaltung verfügt.
Mit der Unterschrift bestätigt die Selbsthilfeorganisation sowohl ihre Antragstellung auf Pauschalmittel
gemäß § 20h SGB V als auch die Kenntnisnahme und Berücksichtigung der allgemeinen Nebenbestimmungen (vgl. Anlage 7). Der Antragsteller verpflichtet sich weiter, die finanziellen Zuschüsse der
Krankenkassen/-verbände zweckgebunden gemäß § 20h SGB V zu verwenden. Die Krankenkassen/verbände behalten sich im Einzelfall vor, detaillierte Nachweise über die Mittelverwendung beim Förderempfänger anzufordern. Die Krankenkassen/-verbände behalten sich im Einzelfall vor, die ordnungsgemäße
Verwendung der pauschalen Fördermittel zu prüfen. Bei vorsätzlich falschen oder grob fahrlässigen
Angaben sind die Krankenkassen/-verbände berechtigt, die finanziellen Zuwendungen zurückzufordern.
Unterschriften
1.
Ort, Datum
Name in Druckbuchstaben
2.
Ort, Datum
rechtsverbindliche Unterschrift ( und ggf. Stempel)
rechtsverbindliche Unterschrift ( und ggf. Stempel)
2
Name in Druckbuchstaben
Stempel
2
Sofern laut Satzung nur ein Vertretungsbefugter benannt ist, ist dies als ausreichend anzusehen. In diesem Falle ist eine
Vertretungsvollmacht in Kopie beizufügen.
4
Anlage 2
Strukturerhebungsbogen für die gesundheitsbezogenen
Selbsthilfeorganisationen auf Landesebene
Stand der nachstehenden Angaben:
(Datum)
Name des Landesverbandes:
Anschrift:
Vorsitzende(r)/Präsident(in):
ggf. Geschäftsführer(in):
Telefon:
Telefax:
E-Mail:
Internet:
(1)
a) Gründungsjahr des Landesverbandes:
b) Jahr der Eintragung in das Vereinsregister:
c) Falls noch keine Eintragung erfolgt, bis wann ist die Eintragung vorgesehen?
d) Gründe für die Nichteintragung in das Vereinsregister:
(2)
a) Erhebt Ihr Landesverband Mitgliedsbeiträge ?
Ja
b) Wenn ja, Höhe des Mitgliedsbeitrages im Jahr:
(3)
In welchen übergeordneten Organisationen ist Ihr Landesverband Mitglied?
Landesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe e.V. (LAG SELBSTHILFE)
Landesverband des PARITÄTISCHEN e.V. (DPWV)
Andere Wohlfahrts-/Sozialverbände:
Sonstige (z.B. Fachgesellschaften):
5
Nein
€
(4)
Welche wiederkehrenden Aufgaben werden auf Landesebene in diesem Förderjahr wahrgenommen?
Welche gesundheitsbezogenen Arbeitsschwerpunkte und Maßnahmen sollen mit den beantragten
pauschalen Mitteln realisiert werden? (ggf. auf separatem Blatt ausführen)
(5)
Anzahl der hauptberuflichen Stellen im Landesverband:
Der Landesverband verfügt nur über ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen: ja
(6)
nein
a) Name der Erkrankung/Behinderung (Mehrfachnennung möglich):
b) Zuordnung der Erkrankung zum Krankheitsverzeichnis (Krankheitsobergruppen) nach § 20h SGB V:
(Mehrfachnennung möglich)
Krankheiten des Kreislaufsystems
Hirnbeschädigungen
Krankheiten des Muskel-SkelettSystems, der Gelenke, der Muskeln und
des Bindegewebes
Endokrine Ernährungs- und StoffwechselKrankheiten
Bösartige Neubildungen, Tumorerkrankungen
Krankheiten des Blutes, des Immunsystems/
Immundefekte
Allergische und asthmatische Erkrankungen, Krankheiten des Atmungssystem
Krankheiten der Sinnesorgane, Hör-, Seh- und
Sprachbehinderungen
Erkrankungen der Verdauungsorgane
und des Urogenitaltraktes
Infektiöse Krankheiten
Lebererkrankungen
Psychische und Verhaltensstörungen,
Psychische Erkrankungen
Hauterkrankungen , chronische Krankheiten des Hautanhanggebildes und der
Unterhaut
Angeborene Fehlbildungen, Deformitäten und
Chromosomenanomalien
Suchterkrankungen
Chronische Schmerzen
Krankheiten des Nervensystems
Organtransplantationen
c) Kurzbeschreibung der Erkrankung / Behinderung (ggf. Flyer/Selbstdarstellung beifügen):
6
d) Angaben zur Verbreitung der Erkrankung / Behinderung im Land Brandenburg (soweit bekannt):
(7)
Selbstdarstellung des Landesverbandes:
Broschüre, Faltblatt o. ä. zur Selbstdarstellung des Landesverbandes, der Ziele und Arbeitsschwerpunkte ist beigefügt
(8)
Hat sich Ihr Landesverband Leitsätze zur Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit im Umgang mit
im Wettbewerb stehenden Wirtschaftsverbänden/-unternehmen gegeben?
Ja
Nein
1.
Ort, Datum
Name in Druckbuchstaben
2.
Ort, Datum
rechtsverbindliche Unterschrift ( und ggf. Stempel)
rechtsverbindliche Unterschrift ( und ggf. Stempel)
3
Name in Druckbuchstaben
Stempel
3
Sofern laut Satzung nur ein Vertretungsbefugter benannt ist, ist dies als ausreichend anzusehen. In diesem Falle ist eine
Vertretungsvollmacht in Kopie beizufügen.
7
Anlage 3
Liste der gesundheitsbezogenen Selbsthilfegruppen
der Selbsthilfeorganisation
(ggf. auf separatem Blatt ausfüllen bzw. in anderer Form beilegen)
Name der Selbsthilfegruppe
Ort/Landkreis
8
Anlage 4
Haushaltsplan für das Jahr 2017
I. geplante Gesamtausgaben 2017
Gesamtausgaben (ohne Projekte und Zweckbetrieb)
Plan 2017
Personalkosten
Löhne/Gehälter
EUR
sonstige Personalkosten z.B. Honorare (bitte erläutern)
EUR
Summe Personalkosten
EUR
Sachkosten
Miete/Betriebskosten
- für Bundes-/Landesgeschäftsstelle
EUR
- für andere Räumlichkeiten (bitte erläutern)
EUR
Geschäftsbedarf
- Büromaterial
EUR
- Porto
EUR
- Fernmeldegebühren (Telefon/ Fax, Internet)
EUR
Ersatz/Anschaffung von Mobiliar und technischen Geräten
EUR
Fahrt-/Reisekosten
EUR
Qualifizierung / Fortbildung
EUR
Öffentlichkeitsarbeit (Vereinsmedien, PR, Kongresse, Messe)
EUR
Sonstige Sachkosten
EUR
Summe Sachkosten
EUR
Mitgliedsbeiträge für Organisationen
EUR
Weitere institutionelle Ausgabenpositionen
z.B. gesetzlich notwendige Rückstellungen (nicht Rücklagen)
EUR
Gesamtausgaben
EUR
Ausgaben für Zweckbetrieb
EUR
Ausgaben für Projekte (sofern nicht in Gesamtausgaben enthalten)
EUR
9
Anlage 4
II. Geplante Gesamteinnahmen 2017
Gesamteinnahmen (ohne Projekte und Zweckbetrieb)
Plan 2017
Eigenmittel
Mitgliedsbeiträge
EUR
Zweckbetrieb (z.B. Verkauf von Produkten)
EUR
Einnahmen über eigene Förderkreise oder Fördervereine o.ä.
EUR
Zinserträge
EUR
Summe der Eigenmittel
EUR
Öffentliche Zuschüsse (institutionell)
Landesmittel (z.B. von Landesministerien)
EUR
kommunale Mittel (z.B. von Städten und Gemeinden)
EUR
Summe Öffentliche Zuschüsse
EUR
Zuschüsse von Sozialversicherungen (institutionell)
Rentenversicherungsträger
EUR
Unfallversicherungsträger
EUR
Pflegeversicherungsträger
EUR
davon für Aktivitäten gem. § 45 d SGB XI
EUR:
Beantragte Gemeinschaftsförderung (2017)
EUR
Summe Zuschüsse von Sozialversicherungen
EUR
Sonstige Einnahmen (bitte benennen)
EUR
EUR
EUR
Summe sonstige Einnahmen
EUR
Gesamteinnahmen
EUR
Geplante Einnahmen für Zweckbetrieb
EUR
Geplante Einnahmen für Projekte (sofern nicht in Gesamtausgaben enthalten)
EUR
darunter
Öffentliche Zuschüsse (Projektförderung)
Kassenindividuelle Förderung (2017)
EUR
EUR
10
Anlage 5
Datenverwendungserklärung
Noch eine Bitte in eigener Sache:
Wichtige Voraussetzung zur besseren Umsetzung der Selbsthilfeförderung nach § 20h SGB V ist
eine größere Transparenz der Förderung. Um dieses Ziel zu erreichen, bedarf es eines
verbesserten Informationsaustausches und einer gesicherten Datengrundlage zum
Förderverfahren. Außerdem ist es wünschenswert, dass Menschen, die an der Selbsthilfe
interessiert sind, auch über die Ansprechpartner der Krankenkassen und ihrer Verbände
Informationen zu Selbsthilfegruppen, Selbsthilfeorganisationen und Selbsthilfekontaktstellen
erhalten können.
Damit die weitergehende Verwendung der entsprechenden Informationen auf rechtlich
abgesicherter Basis erfolgen kann, benötigen wir eine entsprechende Einverständniserklärung. Wir
bitten Sie deshalb, uns nachfolgend Ihr entsprechendes Einverständnis zu erklären:
Diese Einverständniserklärung zur weiter gehenden Datenverwendung ist freiwillig und
unabhängig von der Bearbeitung Ihres Antrages auf Fördermittel. Ein Widerruf ist
jederzeit möglich.
Einverständniserklärung zur weiter gehenden Datenverwendung:
Wir willigen ein, dass die Angaben aus dem Strukturerhebungsbogen und dem Antrag
zusätzlich für folgende Zwecke verwendet werden dürfen:



Dokumentation des Fördergeschehens für interne Zwecke der jeweiligen Krankenkassen
und ihrer Verbände,
Beratungen im Rahmen des gesetzlichen Förderverfahrens innerhalb der gesetzlichen
Krankenkassen und ihrer Verbände sowie mit den Vertretern der für die Wahrnehmung der
Interessen der Selbsthilfe maßgeblichen Organisationen,
Information und Beratung der Versicherten und der interessierten Öffentlichkeit über Art
der Organisation, betroffenes Krankheitsbild, Name der Organisation, sowie die für die
Erreichbarkeit der Organisation erforderlichen Daten.
Wir willigen in diese weiter gehende Datenverwendung ein:
Datum
rechtsverbindliche Unterschrift ( und ggf. Stempel)
11
Anlage 6
Arbeitsgemeinschaft der Verbände der Krankenkassen im Land Brandenburg GKVGemeinschaftsförderung Selbsthilfe
Allgemeine Nebenbestimmungen für die Gewährung von Fördermitteln nach § 20h SGB V an Selbsthilfeorganisationen im Land Brandenburg im Jahr 2017
Anforderung und Verwendung der Fördermittel
1. Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung. Die Fördermittel sind zweckgebunden, wirtschaftlich und sparsam zu verwenden.
2. Der Fördermittelempfänger hat alle eigenen Mittel und Einnahmen, die mit dem Förderzweck
zusammenhängen (insbesondere Zuwendungen, Leistungen Dritter, Einnahmen aus Sponsoring etc.)
als Deckungsmittel für alle Ausgaben einzusetzen. Sofern Rücklagen bestehen und diese im Antrag
nicht als Eigenmittel ausgewiesen werden, ist dies zu begründen.
3. Die Bildung von Rückstellungen ist zulässig, soweit sie gesetzlich (z.B. durch das Handelsgesetzbuch) vorgeschrieben sind.
4. Der Fördermittelempfänger darf keine vorrangig wirtschaftlichen/kommerziellen Zwecke verfolgen.
Zur Erfüllung des Förderzwecks beschaffte Gegenstände
1. Der Fördermittelempfänger hat Gegenstände, deren Anschaffungswert 410 Euro (ohne
Umsatzsteuer) übersteigt, zu inventarisieren.
Informations- und Mitteilungspflichten
1. Der Fördermittelempfänger ist zu einer partnerschaftlichen Zusammenarbeit mit den Krankenkassen
und ihren Verbänden unter Wahrung der Neutralität und Unabhängigkeit verpflichtet.
2. Der Fördermittelempfänger soll auf die Förderung der GKV hinweisen.
3. Der Fördermittelempfänger ist verpflichtet, dem Fördermittelgeber mitzuteilen, wenn
a. er nach Vorlage des Haushaltsplans/Finanzierungsplans weitere Fördermittel bei anderen
Stellen beantragt oder von ihnen erhält,
b. sich maßgebliche, für die Förderung wichtige Umstände ändern oder wegfallen. Hierzu zählt
die Information über maßgebliche Veränderungen des Vorhabens hinsichtlich Finanzierung,
Zuwendungszweck, Erfüllung der Auflagen sowie bei Eröffnung oder Beantragung eines
Insolvenzverfahrens.
12
Nachweis der Mittelverwendung
1. Die Kassen- und Buchführung sind sorgfältig und für den Fördermittelgeber nachvollziehbar zu
führen.
2. Die Verwendung der Fördermittel ist nachzuweisen. Hierbei ist die im Bewilligungsschreiben
festgelegte Frist zu beachten.
Regelhafter Verwendungsnachweis
1. Der
Verwendungsnachweis besteht aus einem zahlenmäßigen Nachweis sowie einem
Tätigkeitsbericht. Im zahlenmäßigen Nachweis sind alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben in
der Gliederung des Haushaltsplans/Finanzierungsplans auszuweisen. Der Fördermittelempfänger
bestätigt, dass die Fördermittel wirtschaftlich, sparsam, zweckentsprechend und ggf. entsprechend
der Satzung verwendet wurden.
2. Der Fördermittelnehmer hat auf Anforderung Bücher, Belege und sonstige Geschäftsunterlagen
vorzulegen sowie ggf. eine örtliche Erhebung zu ermöglichen.
3. Der Fördermittelempfänger hat alle mit der Förderung zusammenhängenden Unterlagen
(Einzelbelege, Verträge etc.) sechs Jahre nach Beendigung der Förderung aufzubewahren, sofern
nicht aus Rechtsgründen oder aufgrund steuerlicher Vorschriften eine längere Aufbewahrungsfrist
notwendig ist. Er hat sicherzustellen, dass die Unterlagen insbesondere nach einem Ämterwechsel
oder Auflösung der Selbsthilfestruktur für eine Prüfung zur Verfügung stehen.
Erstattung (Rückforderung) der Fördermittel
1.
Erforderliche Auskünfte sind gegenüber dem Fördermittelgeber zu erteilen.
2. Die Fördermittel sind ganz oder teilweise zu erstatten, soweit das Bewilligungsschreiben/der
Bewilligungsbescheid nach den Vorschriften des SGB X (§ 44 ff.) oder anderen Rechtsvorschriften
mit Wirkungen für die Vergangenheit zurückgenommen oder widerrufen wird oder sonstig unwirksam
sind.
Sonstiges
1. Neutralität und Unabhängigkeit
Der Fördermittelempfänger hat die Unabhängigkeit seiner Selbsthilfeaktivitäten von wirtschaftlichen
Interessen zu wahren und seine fachliche und politische Arbeit ausschließlich an den Bedürfnissen
und Interessen von chronisch kranken und behinderten Menschen und deren Angehörigen
auszurichten. In allen Fällen von Zusammenarbeit und Kooperationen, auch ideeller Art, hat er die
vollständige Kontrolle über die Inhalte seiner Arbeit, deren Umsetzungen sowie die Verwendung der
Fördermittel zu behalten. Jegliche Kooperation mit und Unterstützung durch Wirtschaftsunternehmen
ist transparent zu gestalten. Bei der Weitergabe von Information hat er auf inhaltliche Neutralität und
eine ausgewogene Darstellung zu achten. Informationen und Empfehlungen der Selbsthilfe einerseits
und Werbung des jeweiligen Unternehmens andererseits sind zu trennen. Werbung von Wirtschaftsunternehmen insbesondere in schriftlichen Publikationen ist zu kennzeichnen.
2. Datenschutz
Die Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes bzw. der Landesdatenschutzgesetze
insbesondere im Hinblick auf die Weitergabe personenbezogener Daten sind zu beachten.
3. Die Förderung erfolgt ohne rechtliche Verpflichtung für Zahlungen in den Folgejahren.
13
Anlage 7
Nachweis über die Mittelverwendung
gemäß § 20h SGB V für das Förderjahr 2016
Empfänger der Fördermittel (Name und Anschrift der Selbsthilfeorganisation):
AnsprechpartnerIn bei eventuellen Rückfragen (Na-
Telefon:
me):
Bewilligungsschreiben vom:
Geschäftszeichen:
Betrag:
€
Die Fördermittel wurden gemäß dem o. a. Bewilligungsschreiben ausschließlich für unsere
satzungsgemäßen gesundheitsbezogenen Aufgaben verwendet.
Bericht des Kassen- bzw. Wirtschaftsprüfers
ist als Anlage beigefügt
wird bis zum ______________ nachgereicht
Eine summarische und tabellarische Auflistung der tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben analog der
Struktur des Haushaltsplans
ist als Anlage beigefügt
wird bis zum ______________ nachgereicht
Zurück an:
Ort, Datum
IKK Brandenburg und Berlin
Vertragsmanagement und Selbsthilfe
Detlef Schroedel
Keithstraße 9/11
10787 Berlin
rechtsverbindliche Unterschrift
14
Anlage zum Verwendungsnachweis
2016
Gesamtausgaben (ohne Projekte und Zweckbetrieb)
Personalkosten
Löhne/Gehälter
EUR
Sonstige Personalkosten
EUR
Summe Personalkosten
EUR
Sachkosten
Miete/Betriebskosten
- für Bundes-/Landesgeschäftsstelle
EUR
- für andere Räumlichkeiten (bitte erläutern)
EUR
Geschäftsbedarf
- Büromaterial
EUR
- Porto
EUR
- Fernmeldegebühren (Telefon/ Fax, Internet)
EUR
Ersatz/Anschaffung von Mobiliar und technischen Geräten
EUR
Ersatz/Anschaffung von Mobiliar und technischen Geräten
EUR
Fahrt-/Reisekosten
EUR
Qualifizierung / Fortbildung
EUR
Öffentlichkeitsarbeit (Vereinsmedien, PR, Kongresse, Messe)
EUR
Sonstige Sachkosten
EUR
Ersatz/Anschaffung von Mobiliar und technischen Geräten
EUR
Summe Sachkosten
EUR
Mitgliedsbeiträge für Organisationen
EUR
Weitere institutionelle Ausgabenpositionen
z.B. gesetzlich notwendige Rückstellungen (nicht Rücklagen)
EUR
Gesamtausgaben
EUR
Ausgaben für Zweckbetrieb
EUR
Ausgaben für Projekte (sofern nicht in Gesamtausgaben enthalten)
EUR
15
Anlage zum Verwendungsnachweis
2016
Gesamteinnahmen (ohne Projekte und Zweckbetrieb)
Eigenmittel
Mitgliedsbeiträge
EUR
Einnahmen über eigene Förderkreise oder Fördervereine o.ä.
EUR
Zinserträge
EUR
Summe der Eigenmittel
EUR
Öffentliche Zuschüsse (institutionell)
Landesmittel (z.B. von Landesministerien)
EUR
kommunale Mittel (z.B. von Städten und Gemeinden)
EUR
Summe Öffentliche Zuschüsse
EUR
Zuschüsse von Sozialversicherungen (institutionell)
Rentenversicherungsträger
EUR
Unfallversicherungsträger
EUR
Pflegeversicherungsträger
EUR
davon für Aktivitäten gem. § 45 d SGB XI
EUR:
Gemeinschaftsförderung (2016)
EUR
Summe Zuschüsse von Sozialversicherungen
EUR
Sonstige Einnahmen (bitte benennen)
EUR
EUR
EUR
Summe sonstige Einnahmen
EUR
Gesamteinnahmen
EUR
Einnahmen für Zweckbetrieb
EUR
Einnahmen für Projekte (sofern nicht in Gesamtausgaben enthalten)
EUR
darunter
Öffentliche Zuschüsse (Projektförderung)
Kassenindividuelle Förderung (2016)
16
EUR
EUR
Anlage 8
Kontaktdaten für die Antragstellung
Die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung von Selbsthilfeorganisationen im Land
Brandenburg wird federführend gewährleistet durch:
IKK Brandenburg und Berlin
Vertragsmanagement und Selbsthilfe
Detlef Schroedel
Keithstraße 9/11
10787 Berlin
Tel.: 030 / 21991 692
Fax: 030 / 21991 690
E-Mail: [email protected]
17