PO Fläche RHS Enzkreis e.V. Stand Januar[...]

Prüfungsordnung
„Flächensuche“
Rettungshundestaffel
Enzkreis e.V.
Stand Januar 2017
am 29.1.2017
von der Mitgliederversammlung verabschiedet
__________________________________________________________________________________
Prüfungsordnung Flächensuche
© 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.
Seite 1 von 16
Herausgeber
Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.
Vereinssitz
Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.
Pforzheim
Geschäftsstelle
Amalienstr. 26
75172 Pforzheim
Verantwortlich:
Aike Kremser
1.Vorsitzender und
Einsatzleiter Mantrailing
Bearbeitung und Kontakt:
Aike Kremser
Geschäftsstelle
Amalienstr. 26
75172 Pforzheim
Telefon: +49 7231 61790
Handy: +49 176 23464043
E-Mail: [email protected]
Redaktion & Mitarbeit
Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.
Friederike Krolikowska, Dorothea Kremser,
Norbert Gareis
__________________________________________________________________________________
Prüfungsordnung Flächensuche
© 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.
Seite 2 von 16
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungen
Allgemeine Bestimmungen
Geltungsbereich
Zulassungsbestimmungen
Bekleidung
Impfschutz
Versicherungsschutz
Prüfungsanmeldung
Bewertung und Geltungsdauer
Prüfungswiederholung
Prüfer
Prüfungsorganisator
Prüfungsbereich und Prüfgelände
Sicherheitsregeln
Schlussbestimmungen
Durchführung der Prüfung
Theorieprüfung
Gehorsamsleistungen
Gewandtheit
Verweisprüfung
Versteckperson
Prüfungsgelände
Helfer
Informationsgewinnung
Beurteilung der Lage
Suche
Meldung und Erste-Hilfe
Erfolg
Prüfungsergebnis
Prüfungsniederschrift
Bewertungsmerkmale
Benotung
Erfolg
Bewertungsbogen
Seite 4
Seite 4
Seite 4
Seite 4 und 5
Seite 6
Seite 6
Seite 6
Seite 6
Seite 6
Seite 7
Seite 8
Seite 8
Seite 8
Seite 8
Seite 9
Seite 9
Seite 9
Seite 9 und 10
Seite 10 und 11
Seite 12
Seite 12
Seite 12
Seite 13
Seite 13
Seite 14
Seite 14
Seite 14
Seite 14
Seite 14
Seite 14
Seite 15 und 16
Seite 16
Seite 16
Seite 17
__________________________________________________________________________________
Prüfungsordnung Flächensuche
© 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.
Seite 3 von 16
Abkürzungen
BKZ Bewertungskennzahl
Dhf Diensthundeführer
EH Erste Hilfe
FL Fläche
Fp Fremdperson
Hf Hundeführer
Hz Hörzeichen
Lpo Leistungsprüfungsordnung
Pko Prüfungskommission
PO Prüfungsordnung
RH Rettungshund
RhT Rettungshundeteam
RHS Rettungshundestaffel
Sz Sichtzeichen
VP versteckte/vermisste Person
R/H Rüde bzw. Hündin
Allgemeine Bestimmungen
Die im Text benutzten Begriffe und Funktionen sind stellvertretend für weibliche und
männliche Personen verwendet worden. Diese Prüfungsordnung (PO) orientiert sich an der
GemPPO – Gemeinsame Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungshundeteams der
Hilfsorganisationen. Sie orientiert sich dabei an den Anforderungen der einsatzführenden
Behörde (I.d.R. Polizei) für die Suche nach vermissten Personen. Zur Sicherstellung eines
einheitlichen Prüfungs- und Leistungsstandards ist die Anwendung und Einhaltung dieser
Prüfungsordnung für alle verbindlich die nach dieser Prüfungsordnung prüfen .Mit
erfolgreicher Erfüllung der Prüfung erwirbt das Hundeteam die entsprechende EinsatzQualifikation.
Es darf nur der Hund im Einsatz geführt werden, mit dem der Hundeführer gemeinsam diese
Prüfungskriterien erfolgreich erfüllt hat.
Geltungsbereich
Diese Prüfungsordnung gilt für alle Rettungshundeteams, die die Einsatzfähigkeit in der
Suchart Fläschensuche in der Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. erlangen wollen.
Zulassungsbestimmungen
Folgende Voraussetzungen haben erfüllt zu sein:
1. Der Hf muss mind. seit 6 Monaten aktives Mitglied in der Rettungshundestaffel
Enzkreis e.V. sein.
2. Der Hf muss die Eignungsprüfung lt. Übungsbetriebs- und Platzordnung incl. der
jährlichen Eignungsprüfung erfolgreich absolviert haben.
3. Zur Prüfung ist eine vorangegangene Ausbildung, welche sich an der Qualifikation
dieser Prüfungsordnung orientiert, zu absolvieren.
4. Die gesundheitliche Eignung von Hund und HF ist Voraussetzung.
__________________________________________________________________________________
Prüfungsordnung Flächensuche
© 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.
Seite 4 von 16
5. Das Mindestalter des Hundes bzw. des Hundeführers sind:
Alter des Hundes
Alter des Hundeführers
18 Monate
18 Jahre
6. Jeder Hf hat mit seinem Hund regelmäßig an Übungsveranstaltungen der RHS
Enzkreis e.V. teilzunehmen sowie sich regelmäßig nach den Bestimmungen der RHS
Enzkreis e.V. fortzubilden sowie regelmäßig die erforderlichen Prüfungen abzulegen.
7. Jeder Hf hat mit der Leistungsurkunde eines Vereines, der dem FCI angehört, die
bestandene Begleithundeprüfung nachzuweisen. (FCI steht als Abkürzung für
Fédération Cynologique Internationale, dies ist der größte kynologische Dachverband.
8. Jeder Hf soll deshalb über Kenntnisse in den nachfolgend aufgeführten
Ausbildungsbereichen verfügen und zu den Prüfungen die entsprechende
Ausbildungsnachweise in Form von Bescheinigungen vorlegen:
Lfd.
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10.
Ausbildungsbereich
Veranstalter/Verantwortlicher
Ersthelferausbildung
Wiederholung alle 2 Jahre
Tauglichkeitsuntersuchung
Wiederholung alle 2 Jahre
DRK
Ausbildungsveranstaltung
Erste Hilfe-Kurs Hund
Wiederholung alle 2 Jahre
Ausbildungsveranstaltung
Vermittlung von kynologischer
Kenntnisse insbesondere der
geruchlichen Wahrnehmung
Wiederholung alle 2 Jahre
Einsatztaktik
Wiederholung alle 2 Jahre
Einweisung im Sprechfunk (BOS)
Einmalig incl. schriftlicher Prüfung
Regeln zum Transport von Hunden
einmalig
UVV – Unfallverhütungsvorschrift
Wiederholung alle 2 Jahre
Kenntnisse in der praktischen
Anwendung von Karte, Kompass
und GPS
Wiederholung alle 2 Jahre
Teilnahme an einer Unterrichtung
bezüglich Entstehung und
Verbreitung von menschlichem
Geruch insb. In Zusammenhängen
von thermischen Einflüssen in der
Umwelt
Wiederholung alle 2 Jahre
Wer trägt die
Kosten
Kursteilnehmer
Persönlicher Hausarzt, der die
körperliche sowie geistige
Einsatzfähigkeit zur Personenrettung und -schutz testiert
Von der RHS Enzkreis e.V.
vorgeschlagener Tierarzt
Kursteilnehmer
RHS Enzkreis e.V.
RHS Enzkreis e.V.
RHS Enzkreis e.V.
RHS Enzkreis e.V.
DRK
Kursteilnehmer
RHS Enzkreis e.V.
RHS Enzkreis e.V.
RHS Enzkreis e.V.
RHS Enzkreis e.V.
RHS Enzkreis e.V.
RHS Enzkreis e.V.
RHS Enzkreis e.V.
RHS Enzkreis e.V.
Kursteilnehmer
Zu Nr. 1+6: hier werden regelmäßige Kurse durch das DRK (Deutsche Rote Kreuz) in den
Räumlichkeiten der RHS Enzkreis e.V. abgehalten – jeder kann jedoch auch separat beim DRK einen
Einzelkurs buchen besuchen.
__________________________________________________________________________________
Prüfungsordnung Flächensuche
© 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.
Seite 5 von 16
Bekleidung
Zu den Prüfungen hat der Hundeführer in seiner persönlichen Schutzausrüstung anzutreten.
Diese besteht aus Warnschutzkleidung, welche nach EN471 genormt ist sowie
Sicherheitsschuhe oder Einsatzschuhe für den Rettungsdienst.
Impfschutz
Diesbezüglich wird auf die
Eignungsprüfung verwiesen
Übungsbetriebs-
und
Platzordnung
incl.
jährlicher
Übungsbetriebs-
und
Platzordnung
incl.
jährlicher
Versicherungsschutz
Diesbezüglich wird auf die
Eignungsprüfung verwiesen
Prüfungsanmeldung
Prüfungen finden 1-mal alle 18 Monate statt. Sie müssen dem Vorstand 2 Monate vor
Durchführung angemeldet werden. Der Vorstand benennt einen verantwortlichen
Prüfungsorganisator, der wiederum zwei unabhängige Prüfer beauftragt, die nicht aus der
eigenen Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. kommen dürfen. Die Kosten der Prüfung muss
anteilig das zu prüfende RHS-Mitglied übernehmen.
Bewertung und Geltungsdauer
Dem HF wird das Ergebnis der Prüfung mit "bestanden" oder "nicht bestanden" unmittelbar
nach der Prüfung schriftlich bekannt gegeben. Die Geltungsdauer der bestandenen Prüfung
beträgt 18 Monate. Eine Wiederholung der Prüfung muss innerhalb von 18 Monaten
bestanden werden, ansonsten verfällt der Anspruch als "geprüfter Flächenhund".
Ein Ausschluss eines oder beider Teammitglieder (Hund oder Führer) sowie ein Abbruch der
Prüfung durch die Prüfungsleitung führt in jedem Falle zum Nichtbestehen. Wird die Prüfung
jedoch aufgrund höherer Gewalt abgebrochen, gilt die Prüfung als nicht angetreten.
Nach bestandener Prüfung erhalten die Prüflinge die Einsatzbezeichnung
„Geprüfter Flächenhund der Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.“
und einen entsprechenden Aufdruck für die Einsatzjacke der Rettungshundestaffel Enzkreis
e.V. auf deren Kosten.
Wiederholung der Prüfung
Eine Wiederholung der Prüfung ist zum nächsten festgelegten Prüftermin.
Vorbereitungstraining sollte weiterhin besucht werden.
Das
__________________________________________________________________________________
Prüfungsordnung Flächensuche
© 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.
Seite 6 von 16
Prüfer und deren Qualifikation und Aufgaben
Es dürfen nur unabhängige Prüfer oder Prüfer von anerkannten Hilfsorganisationen berufen
werden. Als Prüfer nach dieser PO dürfen keine Mitglieder der Rettungshundestaffel
Enzkreis e.V. eingesetzt werden. Sie haben nachweislich die Gewähr dafür zu bieten, dass
umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flächensuche als Ausbilder vorhanden sind und
Erfahrungen und Einsatzkenntnisse mit dem Führen eines Flächenhundes im Einsatz
vorliegen. Der entsprechende Nachweis in schriftlicher Form ist vorzulegen. Zwei Prüfer sind
erforderlich, welche die Prüfungskommission bilden.
Aufgaben des Prüfungsorganisators
Die Verantwortung für die Prüfung trägt die Rettungshundestaffel Enzkreis e.V..
Für die geordnete Durchführung ist ein vom Verein zu stellender Prüfungsorganisator
verantwortlich. Er darf bei der Prüfung keinen eigenen Hund führen und prüfen lassen.
Weitere Aufgaben, die über das Amt des Prüfungsorganisators hinausgehen sind ihm
während der Prüfung untersagt. Für die Gesamtdauer der Prüfung steht der
Prüfungsorganisator den amtierenden Prüfern zur Verfügung.
Der Prüfungsorganisator hat den Prüfern alle für die Prüfung erforderlichen Unterlagen, wie
Prüfungsbögen und Ausbildungsnachweise der Prüflinge, zur Verfügung zu stellen. Den
Anweisungen des Prüfungsorganisators ist von allen Prüfungsbeteiligten Folge zu leisten.
Der Prüfungsorganisator ist – soweit erforderlich - für die benötigten Genehmigungen (z.B.
von Grundstückseigentümern) verantwortlich und hat diese den beiden Prüfern
auszuhändigen. Bei dem zuständigen Polizeirevier und Forstamt hat er bei Bedarf die
Prüfung anzuzeigen.
Prüfungsbereich und Prüfgelände
Die Auswahl des Prüfungsbereiches und des Prüfgeländes wird durch den
Prüfungsorganisator in Absprache mit den beiden Prüfern festgelegt. Das Gelände hat die
Anforderungen zu erfüllen und den Schwierigkeitsgrad eines realen Einsatzes
widerzuspiegeln.
Sicherheitsregeln
Für die Durchführung der Prüfung sind folgende Regeln einzuhalten:
1. Die an der Prüfung beteiligten Helfer müssen physisch und psychisch belastbar sein.
Es dürfen nur Erwachsene als Versteckpersonen (VP) eingesetzt werden.
2. Die Versteckpersonen müssen der Witterung entsprechend bekleidet und
ausgerüstet sein. VP, die verdeckt eingebracht werden sollen, sind aufgabengemäß
auszustatten.
3. Die Helfer müssen vor Beginn der Prüfung in Form einer Belehrung über den
geplanten Ablauf informiert werden.
4. Sämtliche eingesetzten technischen Geräte sind vor Prüfungsbeginn auf ihre
Funktionstüchtigkeit hin zu überprüfen.
5. Das suchende Hundeteam muss während der Sucharbeit gegenüber dem fließenden
Verkehr abgesichert werden.
__________________________________________________________________________________
Prüfungsordnung Flächensuche
© 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.
Seite 7 von 16
Schlussbestimmungen
Die Entscheidungen der Prüfer sind endgültig und unanfechtbar; der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.
Prüfung Flächensuche
Theorieprüfung
Es muss von jedem Hundeführer eine schriftliche Prüfung (multiple choice) über die in Ziffer
8 der Zulassungsbestimmungen aufgeführten Themenbereiche der Rettungshundearbeit
abgelegt werden.
Bei der Prüfung Theorie gibt es Insgesamt 25 Fragen, davon müssen 60% (15 Fragen)
richtig sein damit der Teil Theorie bestanden ist.
Nur wenn dieser Teil der Prüfung bestanden wird, darf zum nächsten Prüfungsteil
gewechselt werden.
Gehorsamsleistung
Prüfungselemente:
Freifolge: Aus der Grundstellung geht der Hundeführer in der Freifolge mit seinem Hund ca.
40 Schritte ohne anzuhalten geradeaus; nach einer Kehrtwende soll der Hund je 10–12
Schritte in den Gangarten „Gehen“, „Laufen“, „langsames Gehen“ und eine Rechts-, Linksund Kehrtwendung im „Gehen“ absolvieren.
Personengruppe: Der Hund soll sich in Freifolge gemeinsam mit dem Hundeführer durch
eine gehende Personengruppe von vier bis sechs Personen bewegen. Anschließend wird die
Übung angeleint durchgeführt, wobei sich mindestens zwei weitere angeleinte Hunde
(möglichst Rüde und Hündin) in der Gruppe befinden.
Sitz: Aus der Grundstellung heraus geht der Hundeführer in der Freifolge mit seinem Hund
10–12 Schritte geradeaus, auf ein Hörzeichen muss sich der Hund aus der Bewegung
heraus sofort in Laufrichtung hinsetzen. Der Hundeführer entfernt sich auf eine Distanz von
ca. 20 m und dreht sich zu seinem Hund um. Danach geht er Hundeführer auf Anweisung
des Prüferteams zu seinem Hund zurück, nimmt an dessen Seite Grundstellung ein und holt
ihn ab.
Steh: Aus der Grundstellung heraus geht der Hundeführer in der Freifolge mit seinem und
10–12 Schritte geradeaus, auf ein Hörzeichen muss der Hund aus der Bewegung heraus
sofort in Laufrichtung stehenbleiben. Der Hundeführer entfernt sich auf eine Distanz von ca.
20 m und dreht sich zu seinem Hund um. Danach geht der Hundeführer auf Anweisung des
Prüferteams zu seinem Hund zurück, nimmt an dessen Seite Grundstellung ein und holt ihn
ab.
__________________________________________________________________________________
Prüfungsordnung Flächensuche
© 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.
Seite 8 von 16
Platz: Aus der Grundstellung heraus geht der Hundeführerin der Freifolge mit seinem Hund
10 – 12 Schritte geradeaus, auf ein Hörzeichen muss sich der Hund aus der Bewegung
heraus sofort in Laufrichtung hinlegen. Der Hundeführer entfernt sich auf eine Distanz von
ca. 20 m und dreht sich zu seinem Hund um. Danach wird der Hund auf Anweisung des
Prüferteams von seinem Hundeführer in die Grundstellung zurückgerufen.
Entweder: Voraussenden: Voraussenden Aus der Grundstellung heraus geht der
Hundeführer in der Freifolge mit seinem Hund 10–12 Schritte geradeaus, auf ein Hörund/oder Sichtzeichen entfernt sich der Hund mindestens 20 m in die angegebene Richtung.
Auf das entsprechende Hörzeichen hat sich der Hund sofort zu legen oder zu stehen.
Danach geht der Hundeführer auf Anweisung des Prüferteams zu seinem Hund, nimmt an
dessen Seite Grundstellung ein und holt ihn ab.
Oder: Detachieren: Das Prüferteam legt drei Anlaufpunkte fest, die jeweils mindestens 10
m auseinander liegen. Diese Anlaufpunkte sollen ca. 20 m vom Entsendepunkt des Hundes
entfernt liegen. Die Reihenfolge des Anlaufens der drei vorgegebenen Punkte wird durch den
Hundeführer festgelegt. Der Hund entfernt sich in die vom Hundeführer angegebene
Richtung, verharrt auf ein Hör- und/oder Sichtzeichen an dem angewiesenen Punkt. Von dort
wechselt er auf direktem Weg auf Weisung des Hundeführers nacheinander zu den beiden
anderen Punkten, an denen er ebenfalls zu verharren hat. Nach einem eindeutigen
Verharren beim dritten Punkt wird der Hund vom Hundeführer in die Grundstellung
zurückgerufen.
Tragen: Der Hund wird vom Hundeführer oder einer von ihm bestimmten Person über eine
Distanz von 10 m fachgerecht getragen und an eine weitere vom Prüferteam zu
bestimmende Person übergeben, die diesen weitere 10m trägt und danach absetzt. Der
Hundeführer ruft den Hund in die Grundstellung zurück.
Ablegen: Der zu prüfende Hund wird vor der Prüfung des Gehorsams eines anderen
Hundes nach Anweisung des Prüferteams durch seinen Hundeführer so abgelegt, dass der
Hund die Gehorsamsprüfung des anderen Prüfungsteams verfolgen kann. Nach dem
Ablegen hat sich der Hundeführer gemäß Anweisungen des Prüferteams von seinem Hund
ca. 30 m auf Sicht zu entfernen. Dabei sind weder die Führleine noch sonstige Gegenstände
bei dem Hund zu belassen. Der Hund wird auf Anweisung des Prüferteams vor dem
Voraussenden bzw. Detachieren des anderen Hundes vom Hundeführer abgeholt.
Es werden alle einzelne Elemente mit erfüllt oder nicht erfüllt bewertet. Von 9 Elementen
müssen 6 erfüllt sein, damit dieser Teil der Prüfung bestanden ist.
Nur wenn dieser Teil der Prüfung bestanden wird, darf zum nächsten Prüfungsteil
gewechselt werden.
Gewandtheit
Bewegliche Brücke: Eine Bohle liegt beweglich auf zwei Fässern. Der Hund hat am Anfang
der Brücke aufzuspringen und sie in ganzer Länge zu Begehen. Auf ein Sicht- und/oder Hörzeichen hat der Hund stehend zu verharren. Auf Kommando des Hundeführers darf der
Hund weiter gehen und verlässt das Gerät. Vor und nach dem Gerät muss eine
Grundstellung erfolgen.
__________________________________________________________________________________
Prüfungsordnung Flächensuche
© 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.
Seite 9 von 16
Wippe: Eine Bohle wird als Wippe vorbereitet. Der Hund muss die Wippe nach Aufforderung
durch seinen Hundeführer über die gesamte Länge begehen und dabei den Kippeffekt
selbstständig auslösen. Vor und nach dem Gerät muss eine Grundstellung erfolgen.
Röhre/Tunnel: Durchqueren einer Röhre oder eines Tunnels. Der Hund hat nach
Aufforderung durch seinen Hundeführer das Gerät zu durchqueren. Der Hf bleibt am Anfang
des Tunnels stehen und schickt seinen Hund durch den Tunnel. Nachdem der Hund aus
dem Tunnel kommt, muss dieser auf Sicht und/oder Hörzeichen sich Platz legen.
Waagerechte oder schräggestellte Leiter: Eine handelsübliche Leiter über dem Boden, an
beiden Enden aufliegend, mit Auf- und Abstieg (z.B.Brett oder Stufen) oder einseitig
aufliegend, mit Abstieg (z.B. Brett oder Stufen) muss vom Hund nach Aufforderung durch
seinen Hundeführer in einem Durchgang über die gesamte Länge übergangen werden. Bei
der Überquerung darf der Hund nur über die Sprossen laufen. Vor uns nach dem Gerät muss
eine Grundstellung erfolgen.
Hängebrücke: Eine freihängende Brücke mit Auf- und Abgang muss selbständig überquert
werden. Vor und nach dem Gerät muss eine Grundstellung erfolgen.
Es werden alle einzelnen Elemente mit erfüllt oder nicht erfüllt bewertet. Von 5 Elementen
müssen 4 erfüllt sein, damit dieser Teil der Prüfung bestanden ist. Für jedes Gerät hat man,
bei Bedarf, drei Versuche.
Nur wenn dieser Teil der Prüfung bestanden wird, darf zum nächsten Prüfungsteil
gewechselt werden.
__________________________________________________________________________________
Prüfungsordnung Flächensuche
© 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.
Seite 10 von 16
Verweisprüfung
Der Hundeführer hat vor Prüfungsbeginn dem Prüferteam die Verweisart seines Hundes
bekannt zu geben, z.B. Verweisen durch Bellen, Bringseln oder durch eine andere
Verweisart. Alle nachfolgenden Prüfungsteams haben sich außer Sicht aufzuhalten.
Durchführung
Die Arbeit beginnt ca. 30m von der Stelle, an der eine Person für den Hundeführer und das
Prüferteam sichtbar und für den Hund gut wahrnehmbar auf freier Fläche liegt. Auf
Anordnung des Prüferteams schickt der Hundeführer den Hund zu der Person. Dort hat der
Hund selbstständig, direkt und ohne Hilfen von der Person oder des Hundeführers zu
verweisen. Je nach Verweisart begibt sich der Hundeführer auf Anweisung des Prüferteams
zu der Person oder wird vom Hund zu dieser geführt. Eine Bestätigung des Hundes durch
Futter oder Hilfsmittel ist nicht gestattet. Der Hundeführer hat den Hund ca. 3m neben der
Fundstelle frei abzulegen. Der Hundeführer begibt sich zu der Person und verbleibt dort, bis
ihm durch das Prüferteam angewiesen wird, seinen Hund aus der Ablage abzuholen.
Der Hund hat die Person direkt und ohne Einwirkung durch den Hundeführer oder durch die
Person selbstständig und eindeutig durch die festgelegte Verweisart anzuzeigen. Wird die
Person vom Hund verletzt, massiv belästigt, seine Kleidung beschädigt oder verweist der
Hund nicht sofort eindeutig, so ist die Verweisprüfung nicht bestanden und das
Prüfungsteamwird von der weiteren Prüfung ausgeschlossen. Ungewollte Beeinflussungen
des Hundes durch das Prüferteam sind nicht negativ zu bewerten.
Versteckperson
Die VP muss psychisch und physisch in gesundem Zustand sein und darf sich keinesfalls in
den letzten 14 Tagen an dem Ansatzort aufgehalten haben.
Prüfungsgelände
Als Prüfungsgelände darf nur neutrales Gelände genutzt werden, das nicht von den zu
prüfenden Hundeteams für Übungs- und Ausbildungszwecke genutzt wird. Die Auswahl des
Prüfungsgeländes wird durch den Prüfungsorganisator in Abstimmung mit den beiden
Prüfern festgelegt. Das Gelände hat die Prüfungsanforderungen und die Schwierigkeitsgrade
eines realen Einsatzes widerzuspiegeln.
Die Suchfläche soll ca. 30.000 m² bei einer Mindestbreite von 100 m haben. Die
Waldsuchfläche muss Unterholz- und Buschbestand haben. Vor dem Einbringen der vom
Prüferteam bestimmten Versteckpersonen wird die Suchfläche von mehreren Personen mit
Hunden durchquert. Danach sind ein oder zwei vom Prüferteam bestimmte Verstecke mit je
einer Person, die der Hund nicht kennt, zu besetzen. Hochverstecke sind bis zu maximal
2,50 m (Entfernung zwischen dem Boden des Suchgebietes und dem untersten Körperteil
der Versteckperson) zulässig. Die Versteckpersonen befinden sich stationär im Versteck und
sollen sich mindestens 10 Minuten vor dem Beginn der Suche in den Verstecken aufhalten.
Dem Hundeführer ist die Anzahl der besetzten Verstecke und Versteckpersonen nicht
bekannt zu geben. Die Verstecke sollen für den Hundeführer nicht einsehbar sein. Die
Bekleidung der Versteckpersonen soll dem Gelände angepasst sein.
__________________________________________________________________________________
Prüfungsordnung Flächensuche
© 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.
Seite 11 von 16
Das Abdecken der Versteckpersonen als Sichtschutz ist nur mit natürlichen, aus der
Umgebung stammenden Hilfsmitteln erlaubt. Das Mitführen jeglicher Hilfsmittel wie
Spielzeug und Futter für die Hunde sowie Funktelefone oder sonstige private
Fernmeldemittel ist den Versteckpersonen nicht erlaubt. Zulässig sind Funkgeräte, die der
Sicherheit der Versteckpersonen dienen.
Die Versteckpersonen haben sich gegenüber jedem Prüfungshund völlig neutral zu
verhalten. Ein Heranlocken, Loben und/oder Reizen jeglicher Art ist zu unterlassen.
Der Hundeführer hat mit seinen Hund außer Sicht- und Hörweite zu warten, bis der zur
Sucharbeit vom Prüfungsorganisator abgerufen wird.
Der Prüfungsorganisator stellt für den gesamten Prüfungsablauf sicher, dass bereits geprüfte
Prüfungsteams von den noch zu prüfenden Hundeteams räumlich getrennt sind.
Helfer
Der Hf hat einen geeigneten und eigenen Helfer für sich zur Unterstützung einzusetzen. Der
Helfer muss Mitglied der Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. sein, darf jedoch nicht der
Prüfungskommission angehören oder der Prüfungsorganisator sein. Die Qualifikationen des
Helfers entsprechen den Zulassungsbestimmungen des Hf der Seite 5 dieser PO unter
Punkt 7 mit der laufenden Nr. 1-10 und sind von diesem ebenfalls zu erfüllen und mit den
erforderlichen Bescheinigungen nachzuweisen. Der Helfer ist vom Hf frei wählbar und darf
während der Prüfung nicht ausgetauscht werden.
Seine Aufgaben während der Prüfung sind folgende:
 Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit während der Suche
 Unterstützung bei der Erstversorgung der VP
Informationsgewinnung
Vor Beginn der Suche ist mit dem Hundeführer eine Lageorientierung von maximal zehn
Minuten durchzuführen. Dabei ist ihm eine Karte oder Lageskizze sowie ein Funkgerät zur
Verfügung zu stellen. Einzelheiten müssen vom Hundeführer erfragt werden. Der
Hundeführer soll sich die erhaltenen Informationen notieren. Während der Befragung ist der
Hund sicher abzulegen. Dieser hat sich vom Ablageort nicht selbstständig zu entfernen.
Dabei sind u.a. folgende Informationen einzuholen und vom Hf zu notieren:
• Welche Person wird vermisst: Frau/Mann/Kind
• Aussehen: Alter, Größe, Haarfarbe, Bekleidung,
• besondere Kennzeichen
• seit wann vermisst/warum
• wo und wann zuletzt gesehen
• Zeugen anwesend oder erreichbar
• mobil unterwegs (Kfz, Fahrrad usw.)
• Gewohnheiten, physische und psychische Verfassung der gesuchten Person
• allgemeine Gefahrenquellen im Suchgebiet
• Förster und Jäger informiert
• Tierarzt vor Ort/ abrufbar
• Rettungskräfte wie RTW, Notarzt, Feuerwehr und THW vor Ort
• (kann bei Bedarf noch ergänzt werden)
__________________________________________________________________________________
Prüfungsordnung Flächensuche
© 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.
Seite 12 von 16
Beurteilung der Lage
Der Hundeführer hat sich aus den Informationen der Befragung ein Bild der Lage zu
machen. Zu berücksichtigen sind dabei die Wetterlage, die Thermik, die Größe und
Beschaffenheit der Suchfläche, die zur Verfügung stehenden Hilfsmannschaften sowie
technische und sicherheitstechnische Maßnahmen. Aufgrund der Informationen muss der
Hundeführer in der Lage sein, die Situation vollständig zu erfassen. Er gibt seine
Einsatztaktik bekannt. Abweichungen
von den vorher gefassten Entschlüssen müssen dem Prüferteam vor deren Ausführung
mitgeteilt werden. Anweisungen des Prüferteams muss der Hundeführer einhalten.
Suche
Nach Aufforderung durch das Prüferteam setzt der Hundeführer seinen Hund nach Abnahme
des Halsbandes (Ausnahme: Bringseln) zur Sucharbeit an. Bei der Sucharbeit soll der Hund
eine Kenndecke mit Organisationszeichen tragen. Die Verwendung von Glocken, Leuchten
o.ä. an der Kenndecke ist zulässig. Der Hund soll nach Anweisung seines Hundeführers
selbstständig und motiviert das Gelände nach menschlicher Witterung bis zum Verweisen
absuchen. Verlässt der Hund die Suchfläche weiträumig, so wird er vom Hundeführer
abgerufen. Die reine Suchzeit darf 30 Minuten nicht überschreiten.
Meldung von Fundstellen und Hilfeleistung an vermissten Personen
Der Hundeführer meldet dem Prüferteam deutlich erkennbar durch Hand- und Hörzeichen
den Fund seines Hundes. Der Lage entsprechend führt er die erforderlichen Maßnahmen
durch. Dazu gehört eine genaue Meldung per Funkgerät. Ein kurzzeitiges Bestätigen des
Hundes mit Futter und/oder Hilfsmittel durch den Hundeführer ist erlaubt. Die gefundene
Person verbleibt bei der weiteren Sucharbeit des Hundes nicht in ihrem Versteck.
Erfolg
Die Prüfung ist bestanden, wenn der Hund die Versteckpersonen selbstständig innerhalb der
reinen Suchzeit von 30 Minuten verwiesen hat. Bei einer Fehlverweisung ist die Prüfung
nicht bestanden.
Nachdem der Hund sicher abgelegt wurde, ist unverzüglich die Erstversorgung bzw.
Betreuung der verwiesenen Personen durchzuführen.
Wird eine Versteckperson vom Hund geschädigt, so ist die Prüfung nicht bestanden.
Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
Das Prüfungsergebnis ist dem Hf unmittelbar nach der Prüfung mündlich bekannt zu geben.
Hat der Hf die Prüfung nicht bestanden, sind ihm die Gründe für das Nichtbestehen sowie
die Möglichkeit und die Bedingungen für die Wiederholung der Prüfung mitzuteilen.
Prüfungsniederschrift
Das Prüfungsergebnis wird dem zu Prüfenden in Nachgang an die abgelegte Prüfung bei
Bestehen schriftlich - in Urkundenform – ausgehändigt.
__________________________________________________________________________________
Prüfungsordnung Flächensuche
© 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.
Seite 13 von 16
Bewertungsmerkmale
Bewertung des Hundeführers
Informationsgewinnung/Befragung
Bewertet werden die Vollständigkeit und das Verständnis der Informationsgewinnung
sowie das umsichtige Vorgehen des Hundeführers.
Nur bei einer umsichtigen und klaren Befragung kann der HF 10 Punkte erreichen.
Beurteilung der Lage
Bewertet wird, ob sich der Hundeführer ein vollständiges Bild über die Lage aus der
Informationsgewinnung, Befragung und Begehung gemacht und seine gefassten
Entschlüsse eingehalten hat. Der Hundeführer muss in der Lage sein sich im Suchgelände
zu orientieren.
Dieser Teil kann mit bis zu 10 Punkten bewertet werden.
Suchansatz
Bewertet wird, ob und wie der Hund gemäß der gewählten Einsatztaktik im zugeteilten
Gelände der Lage angepasst zur Sucharbeit angesetzt wurde und ob dieser unter Beachtung
der Erkennbarkeit als Rettungshund (Kenndecke, ohne Halsband, Ausnahme Bringseln)
eingesetzt wurde.
Dieser Teil kann mit bis zu 10 Punkten bewertet werden.
Führung auf Distanz
Bewertet wird, ob und in welchem Ausmaß der Hundeführer seinen Hund im abzusuchenden
Gelände sowie durch Unterholz und Gestrüpp systematisch geführt hat.
Dieser Teil kann mit bis zu 10 Punkten bewertet werden.
Rettungsmaßnahmen
Bewertet wird die genaue Meldung des Hundeführers über Fundort, Anzahl und Zustand der
vermissten Personen, wie auch die eingeleiteten Hilfsmaßnahmen inklusive der
Erstversorgung und Betreuung der gefundenen Person bis zur Übernahme durch andere
Hilfskräfte.
Dieser Teil kann mit bis zu 10 Punkten bewertet werden.
Bewertung des Hundes
Suchintensität
Bewertet wird, ob und wie der Hund nach Anweisung des Hundeführers das Gelände
selbstständig und motiviert nach menschlicher Witterung bis zum Auffinden der
Versteckperson abgesucht hat.
Ist beim Hund kein ausreichender Suchdrang erkennbar bzw. muss der Hund mehrfach zum
Suchen motiviert werden und zeigt dabei nur einen mangelhaften Suchdrang, ist die Prüfung
abzubrechen.
Dieser Teil kann mit bis zu 10 Punkten bewertet werden.
__________________________________________________________________________________
Prüfungsordnung Flächensuche
© 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.
Seite 14 von 16
Führigkeit/Gehorsam
Bewertet wird, ob der Hund während des gesamten Prüfungsverlaufes seinem Hundeführer
zuverlässig gehorcht hat und sich leiten ließ. Verweigert der Hund den Gehorsam, weil er
von den Versteckpersonen Witterung hat, ist dies nicht als fehlerhaft zu bewerten.
Dieser Teil kann mit bis zu 10 Punkten bewertet werden.
Verweisen
Bewertet wird, ob der Hund die Versteckperson direkt und ohne Einwirkung des
Hundeführers lokalisiert sowie selbstständig und eindeutig erkennbar verweist. Beim
„Verbellen” muss der Hund im Umkreis von bis zu 5 m um die Versteckperson verharren, bis
der Hundeführer bei ihm ist. Verlässt der Hund den Umkreis von 5 m und kehrt nicht wieder
selbstständig an die Verweisstelle zurück, ist die Prüfung nicht bestanden.
Bei Hochverstecken kann abhängig von den Witterungsbedingungen auch ein
größerer Umkreis hingenommen werden.
Beim „Bringseln” muss der Hund nach Auffinden (Erreichen) der Versteckperson das
Bringsel selbstständig in den Fang genommen haben, zum Hundeführer zurückgekehrt sein
und diesen direkt und unmittelbar zur Versteckperson geführt haben. Bei einer anderen
Verweisart beim Hundeführer muss der Hund nach Auffinden (Erreichen) der Versteckperson
zum Hundeführer zurückkehren, deutlich erkennbar in seiner Art verweisen und den
Hundeführer direkt und unmittelbar zur Versteckperson führen. Der Hundeführer muss für
das Prüferteam deutlich erkennbar durch Hand- und Hörzeichen melden, dass sein Hund
verwiesen hat. Findet der Hund eine Versteckperson nur mit massiver Hilfe des
Hundeführers, ist die Prüfung abzubrechen. Verweist der Hund für Hundeführer und
Prüferteam nicht eindeutig oder wird die Suchzeit überschritten, ist die Prüfung nicht
bestanden.
Dieser Teil kann mit bis zu 10 Punkten bewertet werden.
Benotung
Die Prüfer können mit den Bewertungspunkten 0 bis max. 10 eine Bewertung durchführen
0 Punkte = ungenügend; 1-2 = mangelhafte Leistung; 3-4 = ausreichende Leistung; 5-6 =
befriedigende Leistung; 7-8 = gute Leistung; 9-10 Punkte = sehr gute Leistung.
Erfolg
Für eine bestandene Prüfung braucht das Hundeteam mindestens 52 Punkte kumuliert aus
den oben benannten Inhalten.
__________________________________________________________________________________
Prüfungsordnung Flächensuche
© 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.
Seite 15 von 16
Bewertungsbogen zur Flächenprüfung nach der
Prüfungsordnung der Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.
gültigen
Name des Hundeführers: ___________________________
Name des Hundes:
___________________________
Sämtliche Zulassungsvoraussetzungen dieser Prüfungsordnung erfüllt?
Ja
Nein
Schriftliche Teil der Theorieprüfung erfolgreich absolviert?
Ja
Nein
bisher abgelegte Prüfungsstufe:
bisher abgelegte Prüfungsstufe am:
_____________________
_____________________
Tag der Prüfung:
Name des Prüfungsorganisators:
Name Prüfer 1:
Name Prüfer 2:
___________________________
___________________________
___________________________
___________________________
Bewertung des
Hundeführers
Informationsgewinnung/Befragung
Beurteilung der Lage
Suchansatz
Führung auf Distanz
Rettungsmaßnahmen
Mögliche
Punkte
Prüfer 1
vergebene
Punkte
Prüfer 2
vergebene Punkte
10
10
10
10
10
Bewertung des Hundes
Suchintensität
Führigkeit/Gehorsam
Verweisen
Summe
10
10
10
90
Prüfung bestanden
Prüfung nicht bestanden
Unterschrift Prüfungsorganisator:
______________________________
Unterschrift Prüfer 1:
______________________________
Unterschrift Prüfer 2:
______________________________
__________________________________________________________________________________
Prüfungsordnung Flächensuche
© 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.
Seite 16 von 16