Prüfungsordnung „Flächensuche“ Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Stand Januar 2017 am 29.1.2017 von der Mitgliederversammlung verabschiedet __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Flächensuche © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 1 von 16 Herausgeber Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Vereinssitz Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Pforzheim Geschäftsstelle Amalienstr. 26 75172 Pforzheim Verantwortlich: Aike Kremser 1.Vorsitzender und Einsatzleiter Mantrailing Bearbeitung und Kontakt: Aike Kremser Geschäftsstelle Amalienstr. 26 75172 Pforzheim Telefon: +49 7231 61790 Handy: +49 176 23464043 E-Mail: [email protected] Redaktion & Mitarbeit Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Friederike Krolikowska, Dorothea Kremser, Norbert Gareis __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Flächensuche © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 2 von 16 Inhaltsverzeichnis Abkürzungen Allgemeine Bestimmungen Geltungsbereich Zulassungsbestimmungen Bekleidung Impfschutz Versicherungsschutz Prüfungsanmeldung Bewertung und Geltungsdauer Prüfungswiederholung Prüfer Prüfungsorganisator Prüfungsbereich und Prüfgelände Sicherheitsregeln Schlussbestimmungen Durchführung der Prüfung Theorieprüfung Gehorsamsleistungen Gewandtheit Verweisprüfung Versteckperson Prüfungsgelände Helfer Informationsgewinnung Beurteilung der Lage Suche Meldung und Erste-Hilfe Erfolg Prüfungsergebnis Prüfungsniederschrift Bewertungsmerkmale Benotung Erfolg Bewertungsbogen Seite 4 Seite 4 Seite 4 Seite 4 und 5 Seite 6 Seite 6 Seite 6 Seite 6 Seite 6 Seite 7 Seite 8 Seite 8 Seite 8 Seite 8 Seite 9 Seite 9 Seite 9 Seite 9 und 10 Seite 10 und 11 Seite 12 Seite 12 Seite 12 Seite 13 Seite 13 Seite 14 Seite 14 Seite 14 Seite 14 Seite 14 Seite 14 Seite 15 und 16 Seite 16 Seite 16 Seite 17 __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Flächensuche © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 3 von 16 Abkürzungen BKZ Bewertungskennzahl Dhf Diensthundeführer EH Erste Hilfe FL Fläche Fp Fremdperson Hf Hundeführer Hz Hörzeichen Lpo Leistungsprüfungsordnung Pko Prüfungskommission PO Prüfungsordnung RH Rettungshund RhT Rettungshundeteam RHS Rettungshundestaffel Sz Sichtzeichen VP versteckte/vermisste Person R/H Rüde bzw. Hündin Allgemeine Bestimmungen Die im Text benutzten Begriffe und Funktionen sind stellvertretend für weibliche und männliche Personen verwendet worden. Diese Prüfungsordnung (PO) orientiert sich an der GemPPO – Gemeinsame Prüfungs- und Prüferordnung für Rettungshundeteams der Hilfsorganisationen. Sie orientiert sich dabei an den Anforderungen der einsatzführenden Behörde (I.d.R. Polizei) für die Suche nach vermissten Personen. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Prüfungs- und Leistungsstandards ist die Anwendung und Einhaltung dieser Prüfungsordnung für alle verbindlich die nach dieser Prüfungsordnung prüfen .Mit erfolgreicher Erfüllung der Prüfung erwirbt das Hundeteam die entsprechende EinsatzQualifikation. Es darf nur der Hund im Einsatz geführt werden, mit dem der Hundeführer gemeinsam diese Prüfungskriterien erfolgreich erfüllt hat. Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für alle Rettungshundeteams, die die Einsatzfähigkeit in der Suchart Fläschensuche in der Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. erlangen wollen. Zulassungsbestimmungen Folgende Voraussetzungen haben erfüllt zu sein: 1. Der Hf muss mind. seit 6 Monaten aktives Mitglied in der Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. sein. 2. Der Hf muss die Eignungsprüfung lt. Übungsbetriebs- und Platzordnung incl. der jährlichen Eignungsprüfung erfolgreich absolviert haben. 3. Zur Prüfung ist eine vorangegangene Ausbildung, welche sich an der Qualifikation dieser Prüfungsordnung orientiert, zu absolvieren. 4. Die gesundheitliche Eignung von Hund und HF ist Voraussetzung. __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Flächensuche © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 4 von 16 5. Das Mindestalter des Hundes bzw. des Hundeführers sind: Alter des Hundes Alter des Hundeführers 18 Monate 18 Jahre 6. Jeder Hf hat mit seinem Hund regelmäßig an Übungsveranstaltungen der RHS Enzkreis e.V. teilzunehmen sowie sich regelmäßig nach den Bestimmungen der RHS Enzkreis e.V. fortzubilden sowie regelmäßig die erforderlichen Prüfungen abzulegen. 7. Jeder Hf hat mit der Leistungsurkunde eines Vereines, der dem FCI angehört, die bestandene Begleithundeprüfung nachzuweisen. (FCI steht als Abkürzung für Fédération Cynologique Internationale, dies ist der größte kynologische Dachverband. 8. Jeder Hf soll deshalb über Kenntnisse in den nachfolgend aufgeführten Ausbildungsbereichen verfügen und zu den Prüfungen die entsprechende Ausbildungsnachweise in Form von Bescheinigungen vorlegen: Lfd. Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10. Ausbildungsbereich Veranstalter/Verantwortlicher Ersthelferausbildung Wiederholung alle 2 Jahre Tauglichkeitsuntersuchung Wiederholung alle 2 Jahre DRK Ausbildungsveranstaltung Erste Hilfe-Kurs Hund Wiederholung alle 2 Jahre Ausbildungsveranstaltung Vermittlung von kynologischer Kenntnisse insbesondere der geruchlichen Wahrnehmung Wiederholung alle 2 Jahre Einsatztaktik Wiederholung alle 2 Jahre Einweisung im Sprechfunk (BOS) Einmalig incl. schriftlicher Prüfung Regeln zum Transport von Hunden einmalig UVV – Unfallverhütungsvorschrift Wiederholung alle 2 Jahre Kenntnisse in der praktischen Anwendung von Karte, Kompass und GPS Wiederholung alle 2 Jahre Teilnahme an einer Unterrichtung bezüglich Entstehung und Verbreitung von menschlichem Geruch insb. In Zusammenhängen von thermischen Einflüssen in der Umwelt Wiederholung alle 2 Jahre Wer trägt die Kosten Kursteilnehmer Persönlicher Hausarzt, der die körperliche sowie geistige Einsatzfähigkeit zur Personenrettung und -schutz testiert Von der RHS Enzkreis e.V. vorgeschlagener Tierarzt Kursteilnehmer RHS Enzkreis e.V. RHS Enzkreis e.V. RHS Enzkreis e.V. RHS Enzkreis e.V. DRK Kursteilnehmer RHS Enzkreis e.V. RHS Enzkreis e.V. RHS Enzkreis e.V. RHS Enzkreis e.V. RHS Enzkreis e.V. RHS Enzkreis e.V. RHS Enzkreis e.V. RHS Enzkreis e.V. Kursteilnehmer Zu Nr. 1+6: hier werden regelmäßige Kurse durch das DRK (Deutsche Rote Kreuz) in den Räumlichkeiten der RHS Enzkreis e.V. abgehalten – jeder kann jedoch auch separat beim DRK einen Einzelkurs buchen besuchen. __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Flächensuche © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 5 von 16 Bekleidung Zu den Prüfungen hat der Hundeführer in seiner persönlichen Schutzausrüstung anzutreten. Diese besteht aus Warnschutzkleidung, welche nach EN471 genormt ist sowie Sicherheitsschuhe oder Einsatzschuhe für den Rettungsdienst. Impfschutz Diesbezüglich wird auf die Eignungsprüfung verwiesen Übungsbetriebs- und Platzordnung incl. jährlicher Übungsbetriebs- und Platzordnung incl. jährlicher Versicherungsschutz Diesbezüglich wird auf die Eignungsprüfung verwiesen Prüfungsanmeldung Prüfungen finden 1-mal alle 18 Monate statt. Sie müssen dem Vorstand 2 Monate vor Durchführung angemeldet werden. Der Vorstand benennt einen verantwortlichen Prüfungsorganisator, der wiederum zwei unabhängige Prüfer beauftragt, die nicht aus der eigenen Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. kommen dürfen. Die Kosten der Prüfung muss anteilig das zu prüfende RHS-Mitglied übernehmen. Bewertung und Geltungsdauer Dem HF wird das Ergebnis der Prüfung mit "bestanden" oder "nicht bestanden" unmittelbar nach der Prüfung schriftlich bekannt gegeben. Die Geltungsdauer der bestandenen Prüfung beträgt 18 Monate. Eine Wiederholung der Prüfung muss innerhalb von 18 Monaten bestanden werden, ansonsten verfällt der Anspruch als "geprüfter Flächenhund". Ein Ausschluss eines oder beider Teammitglieder (Hund oder Führer) sowie ein Abbruch der Prüfung durch die Prüfungsleitung führt in jedem Falle zum Nichtbestehen. Wird die Prüfung jedoch aufgrund höherer Gewalt abgebrochen, gilt die Prüfung als nicht angetreten. Nach bestandener Prüfung erhalten die Prüflinge die Einsatzbezeichnung „Geprüfter Flächenhund der Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.“ und einen entsprechenden Aufdruck für die Einsatzjacke der Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. auf deren Kosten. Wiederholung der Prüfung Eine Wiederholung der Prüfung ist zum nächsten festgelegten Prüftermin. Vorbereitungstraining sollte weiterhin besucht werden. Das __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Flächensuche © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 6 von 16 Prüfer und deren Qualifikation und Aufgaben Es dürfen nur unabhängige Prüfer oder Prüfer von anerkannten Hilfsorganisationen berufen werden. Als Prüfer nach dieser PO dürfen keine Mitglieder der Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. eingesetzt werden. Sie haben nachweislich die Gewähr dafür zu bieten, dass umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flächensuche als Ausbilder vorhanden sind und Erfahrungen und Einsatzkenntnisse mit dem Führen eines Flächenhundes im Einsatz vorliegen. Der entsprechende Nachweis in schriftlicher Form ist vorzulegen. Zwei Prüfer sind erforderlich, welche die Prüfungskommission bilden. Aufgaben des Prüfungsorganisators Die Verantwortung für die Prüfung trägt die Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.. Für die geordnete Durchführung ist ein vom Verein zu stellender Prüfungsorganisator verantwortlich. Er darf bei der Prüfung keinen eigenen Hund führen und prüfen lassen. Weitere Aufgaben, die über das Amt des Prüfungsorganisators hinausgehen sind ihm während der Prüfung untersagt. Für die Gesamtdauer der Prüfung steht der Prüfungsorganisator den amtierenden Prüfern zur Verfügung. Der Prüfungsorganisator hat den Prüfern alle für die Prüfung erforderlichen Unterlagen, wie Prüfungsbögen und Ausbildungsnachweise der Prüflinge, zur Verfügung zu stellen. Den Anweisungen des Prüfungsorganisators ist von allen Prüfungsbeteiligten Folge zu leisten. Der Prüfungsorganisator ist – soweit erforderlich - für die benötigten Genehmigungen (z.B. von Grundstückseigentümern) verantwortlich und hat diese den beiden Prüfern auszuhändigen. Bei dem zuständigen Polizeirevier und Forstamt hat er bei Bedarf die Prüfung anzuzeigen. Prüfungsbereich und Prüfgelände Die Auswahl des Prüfungsbereiches und des Prüfgeländes wird durch den Prüfungsorganisator in Absprache mit den beiden Prüfern festgelegt. Das Gelände hat die Anforderungen zu erfüllen und den Schwierigkeitsgrad eines realen Einsatzes widerzuspiegeln. Sicherheitsregeln Für die Durchführung der Prüfung sind folgende Regeln einzuhalten: 1. Die an der Prüfung beteiligten Helfer müssen physisch und psychisch belastbar sein. Es dürfen nur Erwachsene als Versteckpersonen (VP) eingesetzt werden. 2. Die Versteckpersonen müssen der Witterung entsprechend bekleidet und ausgerüstet sein. VP, die verdeckt eingebracht werden sollen, sind aufgabengemäß auszustatten. 3. Die Helfer müssen vor Beginn der Prüfung in Form einer Belehrung über den geplanten Ablauf informiert werden. 4. Sämtliche eingesetzten technischen Geräte sind vor Prüfungsbeginn auf ihre Funktionstüchtigkeit hin zu überprüfen. 5. Das suchende Hundeteam muss während der Sucharbeit gegenüber dem fließenden Verkehr abgesichert werden. __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Flächensuche © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 7 von 16 Schlussbestimmungen Die Entscheidungen der Prüfer sind endgültig und unanfechtbar; der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Prüfung Flächensuche Theorieprüfung Es muss von jedem Hundeführer eine schriftliche Prüfung (multiple choice) über die in Ziffer 8 der Zulassungsbestimmungen aufgeführten Themenbereiche der Rettungshundearbeit abgelegt werden. Bei der Prüfung Theorie gibt es Insgesamt 25 Fragen, davon müssen 60% (15 Fragen) richtig sein damit der Teil Theorie bestanden ist. Nur wenn dieser Teil der Prüfung bestanden wird, darf zum nächsten Prüfungsteil gewechselt werden. Gehorsamsleistung Prüfungselemente: Freifolge: Aus der Grundstellung geht der Hundeführer in der Freifolge mit seinem Hund ca. 40 Schritte ohne anzuhalten geradeaus; nach einer Kehrtwende soll der Hund je 10–12 Schritte in den Gangarten „Gehen“, „Laufen“, „langsames Gehen“ und eine Rechts-, Linksund Kehrtwendung im „Gehen“ absolvieren. Personengruppe: Der Hund soll sich in Freifolge gemeinsam mit dem Hundeführer durch eine gehende Personengruppe von vier bis sechs Personen bewegen. Anschließend wird die Übung angeleint durchgeführt, wobei sich mindestens zwei weitere angeleinte Hunde (möglichst Rüde und Hündin) in der Gruppe befinden. Sitz: Aus der Grundstellung heraus geht der Hundeführer in der Freifolge mit seinem Hund 10–12 Schritte geradeaus, auf ein Hörzeichen muss sich der Hund aus der Bewegung heraus sofort in Laufrichtung hinsetzen. Der Hundeführer entfernt sich auf eine Distanz von ca. 20 m und dreht sich zu seinem Hund um. Danach geht er Hundeführer auf Anweisung des Prüferteams zu seinem Hund zurück, nimmt an dessen Seite Grundstellung ein und holt ihn ab. Steh: Aus der Grundstellung heraus geht der Hundeführer in der Freifolge mit seinem und 10–12 Schritte geradeaus, auf ein Hörzeichen muss der Hund aus der Bewegung heraus sofort in Laufrichtung stehenbleiben. Der Hundeführer entfernt sich auf eine Distanz von ca. 20 m und dreht sich zu seinem Hund um. Danach geht der Hundeführer auf Anweisung des Prüferteams zu seinem Hund zurück, nimmt an dessen Seite Grundstellung ein und holt ihn ab. __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Flächensuche © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 8 von 16 Platz: Aus der Grundstellung heraus geht der Hundeführerin der Freifolge mit seinem Hund 10 – 12 Schritte geradeaus, auf ein Hörzeichen muss sich der Hund aus der Bewegung heraus sofort in Laufrichtung hinlegen. Der Hundeführer entfernt sich auf eine Distanz von ca. 20 m und dreht sich zu seinem Hund um. Danach wird der Hund auf Anweisung des Prüferteams von seinem Hundeführer in die Grundstellung zurückgerufen. Entweder: Voraussenden: Voraussenden Aus der Grundstellung heraus geht der Hundeführer in der Freifolge mit seinem Hund 10–12 Schritte geradeaus, auf ein Hörund/oder Sichtzeichen entfernt sich der Hund mindestens 20 m in die angegebene Richtung. Auf das entsprechende Hörzeichen hat sich der Hund sofort zu legen oder zu stehen. Danach geht der Hundeführer auf Anweisung des Prüferteams zu seinem Hund, nimmt an dessen Seite Grundstellung ein und holt ihn ab. Oder: Detachieren: Das Prüferteam legt drei Anlaufpunkte fest, die jeweils mindestens 10 m auseinander liegen. Diese Anlaufpunkte sollen ca. 20 m vom Entsendepunkt des Hundes entfernt liegen. Die Reihenfolge des Anlaufens der drei vorgegebenen Punkte wird durch den Hundeführer festgelegt. Der Hund entfernt sich in die vom Hundeführer angegebene Richtung, verharrt auf ein Hör- und/oder Sichtzeichen an dem angewiesenen Punkt. Von dort wechselt er auf direktem Weg auf Weisung des Hundeführers nacheinander zu den beiden anderen Punkten, an denen er ebenfalls zu verharren hat. Nach einem eindeutigen Verharren beim dritten Punkt wird der Hund vom Hundeführer in die Grundstellung zurückgerufen. Tragen: Der Hund wird vom Hundeführer oder einer von ihm bestimmten Person über eine Distanz von 10 m fachgerecht getragen und an eine weitere vom Prüferteam zu bestimmende Person übergeben, die diesen weitere 10m trägt und danach absetzt. Der Hundeführer ruft den Hund in die Grundstellung zurück. Ablegen: Der zu prüfende Hund wird vor der Prüfung des Gehorsams eines anderen Hundes nach Anweisung des Prüferteams durch seinen Hundeführer so abgelegt, dass der Hund die Gehorsamsprüfung des anderen Prüfungsteams verfolgen kann. Nach dem Ablegen hat sich der Hundeführer gemäß Anweisungen des Prüferteams von seinem Hund ca. 30 m auf Sicht zu entfernen. Dabei sind weder die Führleine noch sonstige Gegenstände bei dem Hund zu belassen. Der Hund wird auf Anweisung des Prüferteams vor dem Voraussenden bzw. Detachieren des anderen Hundes vom Hundeführer abgeholt. Es werden alle einzelne Elemente mit erfüllt oder nicht erfüllt bewertet. Von 9 Elementen müssen 6 erfüllt sein, damit dieser Teil der Prüfung bestanden ist. Nur wenn dieser Teil der Prüfung bestanden wird, darf zum nächsten Prüfungsteil gewechselt werden. Gewandtheit Bewegliche Brücke: Eine Bohle liegt beweglich auf zwei Fässern. Der Hund hat am Anfang der Brücke aufzuspringen und sie in ganzer Länge zu Begehen. Auf ein Sicht- und/oder Hörzeichen hat der Hund stehend zu verharren. Auf Kommando des Hundeführers darf der Hund weiter gehen und verlässt das Gerät. Vor und nach dem Gerät muss eine Grundstellung erfolgen. __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Flächensuche © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 9 von 16 Wippe: Eine Bohle wird als Wippe vorbereitet. Der Hund muss die Wippe nach Aufforderung durch seinen Hundeführer über die gesamte Länge begehen und dabei den Kippeffekt selbstständig auslösen. Vor und nach dem Gerät muss eine Grundstellung erfolgen. Röhre/Tunnel: Durchqueren einer Röhre oder eines Tunnels. Der Hund hat nach Aufforderung durch seinen Hundeführer das Gerät zu durchqueren. Der Hf bleibt am Anfang des Tunnels stehen und schickt seinen Hund durch den Tunnel. Nachdem der Hund aus dem Tunnel kommt, muss dieser auf Sicht und/oder Hörzeichen sich Platz legen. Waagerechte oder schräggestellte Leiter: Eine handelsübliche Leiter über dem Boden, an beiden Enden aufliegend, mit Auf- und Abstieg (z.B.Brett oder Stufen) oder einseitig aufliegend, mit Abstieg (z.B. Brett oder Stufen) muss vom Hund nach Aufforderung durch seinen Hundeführer in einem Durchgang über die gesamte Länge übergangen werden. Bei der Überquerung darf der Hund nur über die Sprossen laufen. Vor uns nach dem Gerät muss eine Grundstellung erfolgen. Hängebrücke: Eine freihängende Brücke mit Auf- und Abgang muss selbständig überquert werden. Vor und nach dem Gerät muss eine Grundstellung erfolgen. Es werden alle einzelnen Elemente mit erfüllt oder nicht erfüllt bewertet. Von 5 Elementen müssen 4 erfüllt sein, damit dieser Teil der Prüfung bestanden ist. Für jedes Gerät hat man, bei Bedarf, drei Versuche. Nur wenn dieser Teil der Prüfung bestanden wird, darf zum nächsten Prüfungsteil gewechselt werden. __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Flächensuche © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 10 von 16 Verweisprüfung Der Hundeführer hat vor Prüfungsbeginn dem Prüferteam die Verweisart seines Hundes bekannt zu geben, z.B. Verweisen durch Bellen, Bringseln oder durch eine andere Verweisart. Alle nachfolgenden Prüfungsteams haben sich außer Sicht aufzuhalten. Durchführung Die Arbeit beginnt ca. 30m von der Stelle, an der eine Person für den Hundeführer und das Prüferteam sichtbar und für den Hund gut wahrnehmbar auf freier Fläche liegt. Auf Anordnung des Prüferteams schickt der Hundeführer den Hund zu der Person. Dort hat der Hund selbstständig, direkt und ohne Hilfen von der Person oder des Hundeführers zu verweisen. Je nach Verweisart begibt sich der Hundeführer auf Anweisung des Prüferteams zu der Person oder wird vom Hund zu dieser geführt. Eine Bestätigung des Hundes durch Futter oder Hilfsmittel ist nicht gestattet. Der Hundeführer hat den Hund ca. 3m neben der Fundstelle frei abzulegen. Der Hundeführer begibt sich zu der Person und verbleibt dort, bis ihm durch das Prüferteam angewiesen wird, seinen Hund aus der Ablage abzuholen. Der Hund hat die Person direkt und ohne Einwirkung durch den Hundeführer oder durch die Person selbstständig und eindeutig durch die festgelegte Verweisart anzuzeigen. Wird die Person vom Hund verletzt, massiv belästigt, seine Kleidung beschädigt oder verweist der Hund nicht sofort eindeutig, so ist die Verweisprüfung nicht bestanden und das Prüfungsteamwird von der weiteren Prüfung ausgeschlossen. Ungewollte Beeinflussungen des Hundes durch das Prüferteam sind nicht negativ zu bewerten. Versteckperson Die VP muss psychisch und physisch in gesundem Zustand sein und darf sich keinesfalls in den letzten 14 Tagen an dem Ansatzort aufgehalten haben. Prüfungsgelände Als Prüfungsgelände darf nur neutrales Gelände genutzt werden, das nicht von den zu prüfenden Hundeteams für Übungs- und Ausbildungszwecke genutzt wird. Die Auswahl des Prüfungsgeländes wird durch den Prüfungsorganisator in Abstimmung mit den beiden Prüfern festgelegt. Das Gelände hat die Prüfungsanforderungen und die Schwierigkeitsgrade eines realen Einsatzes widerzuspiegeln. Die Suchfläche soll ca. 30.000 m² bei einer Mindestbreite von 100 m haben. Die Waldsuchfläche muss Unterholz- und Buschbestand haben. Vor dem Einbringen der vom Prüferteam bestimmten Versteckpersonen wird die Suchfläche von mehreren Personen mit Hunden durchquert. Danach sind ein oder zwei vom Prüferteam bestimmte Verstecke mit je einer Person, die der Hund nicht kennt, zu besetzen. Hochverstecke sind bis zu maximal 2,50 m (Entfernung zwischen dem Boden des Suchgebietes und dem untersten Körperteil der Versteckperson) zulässig. Die Versteckpersonen befinden sich stationär im Versteck und sollen sich mindestens 10 Minuten vor dem Beginn der Suche in den Verstecken aufhalten. Dem Hundeführer ist die Anzahl der besetzten Verstecke und Versteckpersonen nicht bekannt zu geben. Die Verstecke sollen für den Hundeführer nicht einsehbar sein. Die Bekleidung der Versteckpersonen soll dem Gelände angepasst sein. __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Flächensuche © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 11 von 16 Das Abdecken der Versteckpersonen als Sichtschutz ist nur mit natürlichen, aus der Umgebung stammenden Hilfsmitteln erlaubt. Das Mitführen jeglicher Hilfsmittel wie Spielzeug und Futter für die Hunde sowie Funktelefone oder sonstige private Fernmeldemittel ist den Versteckpersonen nicht erlaubt. Zulässig sind Funkgeräte, die der Sicherheit der Versteckpersonen dienen. Die Versteckpersonen haben sich gegenüber jedem Prüfungshund völlig neutral zu verhalten. Ein Heranlocken, Loben und/oder Reizen jeglicher Art ist zu unterlassen. Der Hundeführer hat mit seinen Hund außer Sicht- und Hörweite zu warten, bis der zur Sucharbeit vom Prüfungsorganisator abgerufen wird. Der Prüfungsorganisator stellt für den gesamten Prüfungsablauf sicher, dass bereits geprüfte Prüfungsteams von den noch zu prüfenden Hundeteams räumlich getrennt sind. Helfer Der Hf hat einen geeigneten und eigenen Helfer für sich zur Unterstützung einzusetzen. Der Helfer muss Mitglied der Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. sein, darf jedoch nicht der Prüfungskommission angehören oder der Prüfungsorganisator sein. Die Qualifikationen des Helfers entsprechen den Zulassungsbestimmungen des Hf der Seite 5 dieser PO unter Punkt 7 mit der laufenden Nr. 1-10 und sind von diesem ebenfalls zu erfüllen und mit den erforderlichen Bescheinigungen nachzuweisen. Der Helfer ist vom Hf frei wählbar und darf während der Prüfung nicht ausgetauscht werden. Seine Aufgaben während der Prüfung sind folgende: Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit während der Suche Unterstützung bei der Erstversorgung der VP Informationsgewinnung Vor Beginn der Suche ist mit dem Hundeführer eine Lageorientierung von maximal zehn Minuten durchzuführen. Dabei ist ihm eine Karte oder Lageskizze sowie ein Funkgerät zur Verfügung zu stellen. Einzelheiten müssen vom Hundeführer erfragt werden. Der Hundeführer soll sich die erhaltenen Informationen notieren. Während der Befragung ist der Hund sicher abzulegen. Dieser hat sich vom Ablageort nicht selbstständig zu entfernen. Dabei sind u.a. folgende Informationen einzuholen und vom Hf zu notieren: • Welche Person wird vermisst: Frau/Mann/Kind • Aussehen: Alter, Größe, Haarfarbe, Bekleidung, • besondere Kennzeichen • seit wann vermisst/warum • wo und wann zuletzt gesehen • Zeugen anwesend oder erreichbar • mobil unterwegs (Kfz, Fahrrad usw.) • Gewohnheiten, physische und psychische Verfassung der gesuchten Person • allgemeine Gefahrenquellen im Suchgebiet • Förster und Jäger informiert • Tierarzt vor Ort/ abrufbar • Rettungskräfte wie RTW, Notarzt, Feuerwehr und THW vor Ort • (kann bei Bedarf noch ergänzt werden) __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Flächensuche © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 12 von 16 Beurteilung der Lage Der Hundeführer hat sich aus den Informationen der Befragung ein Bild der Lage zu machen. Zu berücksichtigen sind dabei die Wetterlage, die Thermik, die Größe und Beschaffenheit der Suchfläche, die zur Verfügung stehenden Hilfsmannschaften sowie technische und sicherheitstechnische Maßnahmen. Aufgrund der Informationen muss der Hundeführer in der Lage sein, die Situation vollständig zu erfassen. Er gibt seine Einsatztaktik bekannt. Abweichungen von den vorher gefassten Entschlüssen müssen dem Prüferteam vor deren Ausführung mitgeteilt werden. Anweisungen des Prüferteams muss der Hundeführer einhalten. Suche Nach Aufforderung durch das Prüferteam setzt der Hundeführer seinen Hund nach Abnahme des Halsbandes (Ausnahme: Bringseln) zur Sucharbeit an. Bei der Sucharbeit soll der Hund eine Kenndecke mit Organisationszeichen tragen. Die Verwendung von Glocken, Leuchten o.ä. an der Kenndecke ist zulässig. Der Hund soll nach Anweisung seines Hundeführers selbstständig und motiviert das Gelände nach menschlicher Witterung bis zum Verweisen absuchen. Verlässt der Hund die Suchfläche weiträumig, so wird er vom Hundeführer abgerufen. Die reine Suchzeit darf 30 Minuten nicht überschreiten. Meldung von Fundstellen und Hilfeleistung an vermissten Personen Der Hundeführer meldet dem Prüferteam deutlich erkennbar durch Hand- und Hörzeichen den Fund seines Hundes. Der Lage entsprechend führt er die erforderlichen Maßnahmen durch. Dazu gehört eine genaue Meldung per Funkgerät. Ein kurzzeitiges Bestätigen des Hundes mit Futter und/oder Hilfsmittel durch den Hundeführer ist erlaubt. Die gefundene Person verbleibt bei der weiteren Sucharbeit des Hundes nicht in ihrem Versteck. Erfolg Die Prüfung ist bestanden, wenn der Hund die Versteckpersonen selbstständig innerhalb der reinen Suchzeit von 30 Minuten verwiesen hat. Bei einer Fehlverweisung ist die Prüfung nicht bestanden. Nachdem der Hund sicher abgelegt wurde, ist unverzüglich die Erstversorgung bzw. Betreuung der verwiesenen Personen durchzuführen. Wird eine Versteckperson vom Hund geschädigt, so ist die Prüfung nicht bestanden. Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses Das Prüfungsergebnis ist dem Hf unmittelbar nach der Prüfung mündlich bekannt zu geben. Hat der Hf die Prüfung nicht bestanden, sind ihm die Gründe für das Nichtbestehen sowie die Möglichkeit und die Bedingungen für die Wiederholung der Prüfung mitzuteilen. Prüfungsniederschrift Das Prüfungsergebnis wird dem zu Prüfenden in Nachgang an die abgelegte Prüfung bei Bestehen schriftlich - in Urkundenform – ausgehändigt. __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Flächensuche © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 13 von 16 Bewertungsmerkmale Bewertung des Hundeführers Informationsgewinnung/Befragung Bewertet werden die Vollständigkeit und das Verständnis der Informationsgewinnung sowie das umsichtige Vorgehen des Hundeführers. Nur bei einer umsichtigen und klaren Befragung kann der HF 10 Punkte erreichen. Beurteilung der Lage Bewertet wird, ob sich der Hundeführer ein vollständiges Bild über die Lage aus der Informationsgewinnung, Befragung und Begehung gemacht und seine gefassten Entschlüsse eingehalten hat. Der Hundeführer muss in der Lage sein sich im Suchgelände zu orientieren. Dieser Teil kann mit bis zu 10 Punkten bewertet werden. Suchansatz Bewertet wird, ob und wie der Hund gemäß der gewählten Einsatztaktik im zugeteilten Gelände der Lage angepasst zur Sucharbeit angesetzt wurde und ob dieser unter Beachtung der Erkennbarkeit als Rettungshund (Kenndecke, ohne Halsband, Ausnahme Bringseln) eingesetzt wurde. Dieser Teil kann mit bis zu 10 Punkten bewertet werden. Führung auf Distanz Bewertet wird, ob und in welchem Ausmaß der Hundeführer seinen Hund im abzusuchenden Gelände sowie durch Unterholz und Gestrüpp systematisch geführt hat. Dieser Teil kann mit bis zu 10 Punkten bewertet werden. Rettungsmaßnahmen Bewertet wird die genaue Meldung des Hundeführers über Fundort, Anzahl und Zustand der vermissten Personen, wie auch die eingeleiteten Hilfsmaßnahmen inklusive der Erstversorgung und Betreuung der gefundenen Person bis zur Übernahme durch andere Hilfskräfte. Dieser Teil kann mit bis zu 10 Punkten bewertet werden. Bewertung des Hundes Suchintensität Bewertet wird, ob und wie der Hund nach Anweisung des Hundeführers das Gelände selbstständig und motiviert nach menschlicher Witterung bis zum Auffinden der Versteckperson abgesucht hat. Ist beim Hund kein ausreichender Suchdrang erkennbar bzw. muss der Hund mehrfach zum Suchen motiviert werden und zeigt dabei nur einen mangelhaften Suchdrang, ist die Prüfung abzubrechen. Dieser Teil kann mit bis zu 10 Punkten bewertet werden. __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Flächensuche © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 14 von 16 Führigkeit/Gehorsam Bewertet wird, ob der Hund während des gesamten Prüfungsverlaufes seinem Hundeführer zuverlässig gehorcht hat und sich leiten ließ. Verweigert der Hund den Gehorsam, weil er von den Versteckpersonen Witterung hat, ist dies nicht als fehlerhaft zu bewerten. Dieser Teil kann mit bis zu 10 Punkten bewertet werden. Verweisen Bewertet wird, ob der Hund die Versteckperson direkt und ohne Einwirkung des Hundeführers lokalisiert sowie selbstständig und eindeutig erkennbar verweist. Beim „Verbellen” muss der Hund im Umkreis von bis zu 5 m um die Versteckperson verharren, bis der Hundeführer bei ihm ist. Verlässt der Hund den Umkreis von 5 m und kehrt nicht wieder selbstständig an die Verweisstelle zurück, ist die Prüfung nicht bestanden. Bei Hochverstecken kann abhängig von den Witterungsbedingungen auch ein größerer Umkreis hingenommen werden. Beim „Bringseln” muss der Hund nach Auffinden (Erreichen) der Versteckperson das Bringsel selbstständig in den Fang genommen haben, zum Hundeführer zurückgekehrt sein und diesen direkt und unmittelbar zur Versteckperson geführt haben. Bei einer anderen Verweisart beim Hundeführer muss der Hund nach Auffinden (Erreichen) der Versteckperson zum Hundeführer zurückkehren, deutlich erkennbar in seiner Art verweisen und den Hundeführer direkt und unmittelbar zur Versteckperson führen. Der Hundeführer muss für das Prüferteam deutlich erkennbar durch Hand- und Hörzeichen melden, dass sein Hund verwiesen hat. Findet der Hund eine Versteckperson nur mit massiver Hilfe des Hundeführers, ist die Prüfung abzubrechen. Verweist der Hund für Hundeführer und Prüferteam nicht eindeutig oder wird die Suchzeit überschritten, ist die Prüfung nicht bestanden. Dieser Teil kann mit bis zu 10 Punkten bewertet werden. Benotung Die Prüfer können mit den Bewertungspunkten 0 bis max. 10 eine Bewertung durchführen 0 Punkte = ungenügend; 1-2 = mangelhafte Leistung; 3-4 = ausreichende Leistung; 5-6 = befriedigende Leistung; 7-8 = gute Leistung; 9-10 Punkte = sehr gute Leistung. Erfolg Für eine bestandene Prüfung braucht das Hundeteam mindestens 52 Punkte kumuliert aus den oben benannten Inhalten. __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Flächensuche © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 15 von 16 Bewertungsbogen zur Flächenprüfung nach der Prüfungsordnung der Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. gültigen Name des Hundeführers: ___________________________ Name des Hundes: ___________________________ Sämtliche Zulassungsvoraussetzungen dieser Prüfungsordnung erfüllt? Ja Nein Schriftliche Teil der Theorieprüfung erfolgreich absolviert? Ja Nein bisher abgelegte Prüfungsstufe: bisher abgelegte Prüfungsstufe am: _____________________ _____________________ Tag der Prüfung: Name des Prüfungsorganisators: Name Prüfer 1: Name Prüfer 2: ___________________________ ___________________________ ___________________________ ___________________________ Bewertung des Hundeführers Informationsgewinnung/Befragung Beurteilung der Lage Suchansatz Führung auf Distanz Rettungsmaßnahmen Mögliche Punkte Prüfer 1 vergebene Punkte Prüfer 2 vergebene Punkte 10 10 10 10 10 Bewertung des Hundes Suchintensität Führigkeit/Gehorsam Verweisen Summe 10 10 10 90 Prüfung bestanden Prüfung nicht bestanden Unterschrift Prüfungsorganisator: ______________________________ Unterschrift Prüfer 1: ______________________________ Unterschrift Prüfer 2: ______________________________ __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Flächensuche © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 16 von 16
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