Notdienst-GOP im Überblick

Differenzierung nach Schweregrad
GOP
Neue Notdienst-GOP
Schweregradzuschläge
Ärzte im Notfalldienst erhalten ab 1. April
2017 für besonders schwere und aufwändige
Fälle eine höhere Vergütung. Zudem gibt
es ab dem zweiten Quartal eine Abklärungspauschale für Patienten, die keine dringende
Behandlung benötigen.
01223
01224
Inhalt
Bewertung
in Punkten
und Euro
Zuschlag zur Notfallpauschale GOP 01210 für Patienten
mit bestimmten Diagnosen – am Tag (Tag = 7-19 Uhr;
ohne Wochenenden, Feiertage & 24./31.12)
Zuschlag zur Notfallpauschale GOP 01212 für Patienten
mit bestimmten Diagnosen – in der Nacht (Nacht =
19-7 Uhr; ganztägig an Wochenenden, Feiertagen &
24./31.12)
128
13,48
195
20,53
Bei beiden GOP muss eine der folgenden Behandlungsdiagnosen gesichert
vorliegen:
n Frakturen
Im Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM)
wurden dafür fünf neue Ziffern aufgenommen. Zu den Notfallpauschalen (Gebührenordnungsposition 01210 und 01212) können
Ärzte drei der fünf neuen Ziffern als Zuschlag
für Fälle mit erhöhtem Behandlungsaufwand
abrechnen.
Bei den ersten beiden Gebührenordnungspositionen (GOP) ist genau festgelegt, wann
und bei welchen Behandlungsdiagnosen die
Zuschläge abgerechnet werden dürfen. Hier­zu hat der erweiterte Bewertungsausschuss
eine Diagnoseliste erstellt. Die GOP 01226
beispielsweise berücksichtigt den erhöhten
Aufwand, der aufgrund einer eingeschränkten Kommunikationsfähigkeit besteht, zum
Beispiel bei Alzheimer-Patienten. Um die
Schweregradzuschläge zu finanzieren, wird
die Notfallpauschale für die Behandlung am
Tag (GOP 01210) zum 1. April leicht abge­senkt – um 70 Cent (von 127 Punkte auf 120
Punkte).
Hinzu kommen zwei neue Abklärungspauschalen. Diese können Ärzte für Patienten
abrechnen, die keine Notfallbehandlung brauchen und in der normalen Sprechstunde versorgt werden können. Hintergrund der Neuerungen ist eine Vorgabe des Gesetzgebers, die
Regelungen für ärztliche Notfallleistungen im
EBM nach dem Schweregrad der Fälle zu differenzieren. n Marscha Edmonds
im Bereich der Extremitäten proximal des Metacarpus und
Metatarsus
n Schädel-Hirn-Trauma mit Bewusstlosigkeit von weniger als 30 Minuten
(S06.0 und S06.70)
n akute tiefe Beinvenenthrombose
n hypertensive Krise
n Angina pectoris (ausgenommen: I20.9)
n Pneumonie
n akute Divertikulitis
Ausnahme: Bei Patienten mit anderen Erkrankungen, die ebenfalls eine besonders aufwändige Versorgung benötigen, können die GOP im Einzelfall berechnet werden; ausführliche schriftliche Begründung erforderlich.
01226
Zuschlag zur Notfallpauschale GOP 01212 für Patienten
mit eingeschränkter Kommunikationsfähigkeit, mit
geriatrischem Versorgungsbedarf und bei Neugeborenen, Säuglingen und Kleinkindern – in der Nacht
(Nacht = 19-7 Uhr; ganztägig an Wochenenden,
Feiertagen & 24./31.12)
90
9,48
Diese GOP ist nur berechnungsfähig bei:
n Neugeborenen,
Säuglingen und Kleinkindern
Patienten mit erheblichen krankheitsbedingten kognitiven, emotio­
nalen und verhaltensbezogenen Beeinträchtigungen (ausgenommen
Beeinträchtigung kognitiver, emotionaler und verhaltensbezogener Art
infolge psychotroper Substanzen)
n Patienten ab dem vollendeten 70. Lebensjahr mit geriatrischem Versor­
gungsbedarf und Frailty-Syndrom (Kombination aus unbeabsichtigtem
Gewichtsverlust, körperlicher und/oder geistiger Erschöpfung, muskulärer
Schwäche, verringerter Gangschwierigkeit und verminderter körperlicher
Aktivität)
n Patienten mit einer demenziellen Erkrankung (F00-F02), einer AlzheimerErkrankung (G30), einem primären Parkinson-Syndrom mit mäßiger bis
schwerster Beeinträchtigung (G20.1 und G20.2)
n bei
Abklärungspauschalen
01205
01207
Pauschale für Patienten, die in die reguläre vertragsärztliche Versorgung weitergeleitet werden können;
berechnungsfähig am Tag (Tag = 7-19 Uhr; ohne Wochenenden, Feiertage & 24./31.12)
Pauschale für Patienten, die in die reguläre vertragsärztliche Versorgung weitergeleitet werden können;
berechnungsfähig in der Nacht (Nacht = 19-7 Uhr;
ganztägig an Wochenenden, Feiertagen & 24./31.12)
45
4,74
80
8,42
Aktuell
KVNO aktuell 1+2 | 2017
5