021-17 Betreuung bei Streiks

Betreuung der Schülerinnen und
Schüler bei Streiks
An den Schulen in Mecklenburg-Vorpommern kann es
im Falle von Streiks der tarifbeschäftigten Lehrerinnen
und Lehrer zu Unterrichtsausfällen kommen. Bei
Warnstreiks sollen Grund- und Förderschüler an ihren
jeweiligen Schulen betreut werden.
Schwerin, 30. Januar 2017
Nummer: 021-17
Der Landesverband der Gewerkschaft Erziehung und
Wissenschaft (GEW) und das Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur haben eine entsprechende
Vereinbarung getroffen. Die Vereinbarung gilt für den
Februar 2017. Hintergrund sind die angekündigten
Arbeitskampfmaßnahmen in der Entgelttarifrunde 2017.
„An welchen Schulen genau gestreikt wird, können wir
nicht sagen“, warb Bildungsministerin Birgit Hesse bei
Eltern um Verständnis. „Eine Erfassung von Streikenden
durch den Arbeitgeber ist nicht zulässig. Sie würde dem
individuellen Streikrecht widersprechen“, so Hesse.
Die Durchführung der Notdienste erfolgt bei Bedarf in
den komplett bestreikten Grund- und Förderschulen.
Notdienste an weiterführenden Schulen sind – mit
Ausnahme der Klassen der Orientierungsstufe – nicht
erforderlich und können nicht angeordnet werden.
An den Grund- und Förderschulen, an denen
verbeamtete Lehrkräfte arbeiten, übernehmen diese eine
Betreuung im Notfall. An denjenigen Schulen, an denen
keine verbeamteten Lehrkräfte tätig sind, wird ein
Notdienst eingerichtet, soweit dieser dort tatsächlich
erforderlich ist.
In Abstimmung mit der Schulleiterin bzw. dem Schulleiter
sowie den streikenden Lehrerinnen und Lehrern werden
an jeder Schule, für die ein Notdienst erforderlich ist, in
Abhängigkeit
von
der
Anzahl
und
dem
Entwicklungsstand der Schülerinnen und Schüler, die zu
Ministerium für Bildung,
Wissenschaft und Kultur
Mecklenburg-Vorpommern
Werderstraße 124
D-19055 Schwerin
Telefon: 0385 588-7003
Telefax: 0385 588-7082
[email protected]
www.bm.regierung-mv.de
V. i. S. d. P.: Henning Lipski
2
beaufsichtigen sind, mindestens zwei Mitglieder der
GEW vom Streik ausgenommen und verrichten den
Notdienst. Hierbei ist zunächst das Prinzip der
Freiwilligkeit zu beachten.
Die GEW Mecklenburg-Vorpommern verpflichtet sich,
das in ihren Kräften Stehende zu tun, um die
erforderlichen Notdienste nach Maßgabe dieser
Vereinbarung zu gewährleisten. Die GEW und das
Bildungsministerium informieren sich gegenseitig bei
auftretenden Problemen.