Allgemeine Geschäftsbedingungen KiTa Zwerglinge GmbH Mülibachstrasse 42, 8107 Buchs ZH KiTa Zwerglinge GmbH | Mülibachstr. 42 | 8107 Buchs ZH | 043 536 41 58 | [email protected] 1. Anmeldung des Kindes Die KiTa Zwerglinge GmbH ist eine Einrichtung für Kinder im Alter zwischen ca.3 Monaten bis Eintritt in den Kindergarten. Kinder die bereits vor Eintritt die KiTa besuchen, werden bis zum Schuleintritt betreut. Die minimale Aufenthaltsdauer pro Woche beträgt 1 ganzer Tag. Interessierte Eltern können sich kostenlos in unsere Warteliste eintragen lassen. Der Eintrag erfolgt jedoch nur in einem persönlichen Gespräch, dass bei der KiTa Besichtigung vorgenommen wird. Dieser Eintrag verpflichtet weder Eltern noch die KiTa. Die Entscheidung über die Reihenfolge der Aufnahme richtet sich in erster Linie nach den freien Kapazitäten und der Reihenfolge der Anmeldungen. Familiäre und soziale Aspekte sollen nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Diese Kriterien begründen keinen Rechtsanspruch, sondern stellen Ermessenshilfen für die jeweilige Einzelfallentscheidung dar. Letzte Entscheidungsgewalt bei der Platzvergabe hat immer die KiTa-Leitung oder die Geschäftsführung der KiTa Zwerglinge GmbH. 2. Aufnahme / Vertragsunterzeichnung Die Aufnahme des Kindes setzt die Unterzeichnung des Betreuungsvertrages / Anmeldeformular und der beigefügten Erklärungen, sowie die Vorlage der angeforderten Bescheinigungen voraus. Bei der Aufnahme des Kindes in der KiTa Zwerglinge haben die Personensorgeberechtigten eine ärztliche Bescheinigung nach §4 des Kindergartengesetzes und der dazu ergangenen Richtlinie über die ärztliche Untersuchung vorzulegen. Aus der Bescheinigung muss ersichtlich sein, ob und ggfs. welche gesundheitlichen Bedenken gegen den Besuch der KiTa sprechen und wie der aktuelle Impfstatus des Kindes ist. Wichtig! Die Bescheinigung darf zum Vertragsbeginn des Betreuungsvertrages nicht älter als vier Wochen sein. Sollte die Bescheinigung spätestens am Tag der Aufnahme in der KiTa nicht vorliegen, wird das Kind bis zur Vorlage der Bescheinigung vom Tagesstätten besuch ausgeschlossen. Die Gebührenpflicht bleibt davon unberührt. 3. Tarife Die KiTa Zwerglinge GmbH ist eine nicht gewinnorientierte GmbH. Zur Deckung der Kosten (welche speziell für Säuglinge sehr hoch sind), werden aktuell folgende monatliche Beiträge erhoben: Bis und mit 18 Monaten kostet ein Betreuungstag pauschal, CHF 126.00 ½ Tag inkl. Mittagessen bis 13.00 Uhr CHF 96.00, ½ Tag ohne Mittagessen ab 13.00 Uhr CHF 66.00 Schoppen (Milchpulver) und Spezialnahrung muss von den Eltern mitgebracht werden. Über 18 Monaten kostet ein Betreuungstag pauschal, CHF 111.00 ½ Tag inkl. Mittagessen bis 13.00 Uhr CHF 81.00, ½ Tag ohne Mittagessen ab 13.00 Uhr CHF 61.00. Sämtliche Mahlzeiten, Getränke und Auslagen für Aktivitäten (ÖV, Zooeintritte, etc.) Sind in den Monatspauschalen inbegriffen. Anhand der vereinbarten Betreuungstage pro Woche wird durch Multiplikation mit 4.2 eine Monatspauschale errechnet. Die Monatspauschale wird zwölfmal jährlich verrechnet. Feiertage ausser den Betriebsferien sind in den Tagestarifen bereits berücksichtigt. Es gibt keine Reduktion der Monatspauschale bei Abwesenheit des Kindes (z.B. bei Krankheit, Ferien usw.). Bezahlt wird der freigehaltene Krippenplatz. Separat in Rechnung gestellt werden zusätzliche Betreuungstage. Damit sind alle Betreuungstage gemeint, welche nicht in der vereinbarten Anmeldung und nicht in der Monatspauschale verrechnet werden. KiTa Zwerglinge GmbH | Mülibachstr. 42 | 8107 Buchs ZH | 043 536 41 58 | [email protected] Besuchen mehrere Kinder der gleichen Familie gleichzeitig die KiTa, so reduziert sich der Tagestarif für das zweite und jedes weitere Kind um 10% des ordentlichen Ansatzes. 4. Eingewöhnung Die Eingewöhnung als Start in den Krippenalltag verläuft bei uns nach dem "Berliner Modell". Die schrittweise Heranführung des Kindes an eine neue Bezugsperson, an die Gruppe und die Umgebung, wird individuell und sanft gestaltet. Sie umfasst 10 Termine in einem Zeitraum von 2-3 Wochen. Die Termine können erweitert oder verschoben werden, wenn das Kind Probleme hat, sich an die neue Situation zu gewöhnen. Die Eingewöhnungszeit wird den Eltern normal verrechnet 5. Probezeit Die ersten 10 Arbeitstage nach dem ersten Eingewöhnungstermin gelten als Probezeit. Die Eltern können während der Probezeit, unabhängig vom Stand der Eingewöhnung ohne Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist kündigen. In diesem Fall wird den Eltern nur eine Monatspauschale verrechnet. Nach Ablauf von 10 Arbeitstagen (Reguläre Betreuungszeit) ab dem ersten Eingewöhnungstermin gilt die dreimonatige Kündigungsfrist jeweils auf Monatsende. Wird die Eingewöhnungszeit verlängert, verfällt nach Ablauf dieser 10 Arbeitstage trotzdem das Recht auf Kündigung ohne Kündigungsfrist und es gilt die übliche Kündigungsfrist von 3 Monaten. 6. Zahlungsmodalität Die Monatspauschalen sind jeweils monatlich im Voraus per Dauerauftrag, bis spätestens Valuta 25. des Monats zahlbar. Einzelne Tage / Zusatztage werden nicht in Rechnung gestellt sondern sind selbstständig Bar zu überweisen. Der hohen Spesen wegen bitten wir dringend, keine Einzahlungen am Postschalter zu tätigen! Eltern, die ihre Monatspauschalen wiederholt zu spät oder gar nicht überweisen, werden gemahnt. Falls keine Besserung eintritt, wird der Platz durch die Geschäftsführung gekündigt und per sofort gesperrt. 7. Betreuungszeiten Mehrbetreuung Änderungen der Betreuungszeiten sind 8 Wochen vor gewünschtem Änderungsbeginn schriftlich zu beantragen. Ein Anspruch auf Änderung der Betreuungszeiten besteht nicht. Wenn möglich wird dem Wunsch der Personensorgeberechtigten entsprochen. Für Kinder, die über die im Betreuungsvertrag festgelegten Zeiten hinaus von der KiTa betreut werden, ist eine gesonderte Gebühr zu entrichten. Die aktuelle Höhe der Gebühr entnehmen Sie der jeweils gültigen Preisliste. Eine Betreuung an den freien Zeiten bei den Modellen 4 Tage fix, vormittags oder nachmittags ist nur in Notfällen möglich. Notfälle sind nicht planbare Ereignisse wie Unfall oder Todesfall in der Familie. 8. Kündigung Die Kündigungsfrist für beide Vertragsparteien beträgt 3 Monate. Eine Kündigung kann nur zum Monatsende erfolgen. Die Kündigung des Betreuungsvertrages bedarf der Schriftform. Die Geschäftsführung der KiTa Zwerglinge GmbH kann den Vertrag fristlos kündigen und das Kind vom Besuch der Einrichtung ausschließen, wenn das Kind länger als vier Wochen unentschuldigt in der KiTa fehlt oder wenn zwei Elternbeiträge hintereinander nicht oder nur KiTa Zwerglinge GmbH | Mülibachstr. 42 | 8107 Buchs ZH | 043 536 41 58 | [email protected] unvollständig entrichtet worden sind oder wenn die in diesem Vertrag enthaltenen Grundsätze, Bestimmungen und Regelungen nicht beachtet werden. Eine Vertragsänderung wegen Eintritt in den Kindergarten, bedingt einen Neuabschluss des Betreuungsvertrages. Die Personensorgeberechtigten müssen die Änderungen, mindestens 3 Monate vor Ablauf des Betreuungsvertrages schriftlich bei der KiTa Zwerglinge GmbH beantragt werden. Während der laufenden Kündigungsfrist sind die jeweils gültigen Beiträge in voller Höhe zu entrichten. Ein Neuabschluss eines Betreuungsvertrages für den Kindergarten wird im Einzelfall durch die KiTa Zwerglinge GmbH geprüft. Im Falle einer Nichtinanspruchnahme des Betreuungsplatzes nach Abschluss eines gültigen Betreuungsvertrages, behält sich die KiTa Zwerglinge GmbH vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Bereits bezahlte Aufnahmekautionen werden nicht zurückerstattet. 9. Öffnungszeiten KiTa Zwerglinge ist von Montag bis Freitag von 07.00 bis 18.00 / 20.00 Uhr geöffnet. Mit Voranmeldung bei der KiTa-Leitung kann das Kind bis 20.00 Uhr für einen Betrag von CHF 20.00 pro angebrochene Viertelstunde betreut werden. Wir achten selbstverständlich auf den individuellen Rhythmus der Kinder. 10. Bringen und Abholen Die KiTa Zwerglinge ist darauf angewiesen, dass die Kinder pünktlich gebracht oder abgeholt werden 10. Ferien / Abwesenheit Die KiTa Zwerglinge bleibt vom 24. Dezember bis und mit 2. Januar, sowie an folgenden Feiertagen geschlossen: • • • • • • • • Karfreitag Ostermontag Auffahrt Freitag nach Auffahrt (Auffahrtsbrücke) Pfingstmontag 1. Mai 1. August Betriebsausflug (kein Datum festgelegt) Private Ferien und allgemeine Freitage sollten der KiTa-Leitung so früh wie möglich mitgeteilt werden, jedoch spätestens bis um 09.00 Uhr des betreffenden Tages. Ferien und Feiertage (oben aufgeführten werden nicht berechnet), andere Absenzen und Krankheitstage werden nicht rückvergütet und können auch nicht kompensiert werden. Im Falle einer Schliessung der Krippe ohne eigenes Verschulden (Schliessung der Krippe durch den Kantonsarzt, Naturkatastrophen, etc.) sind die Elternbeiträge weiterhin geschuldet. 12. Krankheit-und ärztliche Versorgung / Unfall Kinder die krank sind (Fieber, Kinderkrankheiten etc.) dürfen nicht in die Krippe gebracht werden. Erkrankt ein Kind während seines Aufenthaltes in der Krippe, werden die Eltern sofort telefonisch benachrichtigt. Sie sind gebeten, ihr Kind so schnell als möglich abzuholen. KiTa Zwerglinge GmbH | Mülibachstr. 42 | 8107 Buchs ZH | 043 536 41 58 | [email protected] Allergien und andere Empfindlichkeiten sollten beim Eintrittsgespräch besprochen werden. Ebenso sollte die KiTa über allfällige ansteckende Krankheiten in der Familie orientiert werden. Bei Notfällen oder einem Unfall sind die Betreuungspersonen berechtigt, das Kind sofort in fachärztliche Behandlung zu geben (Kinderspital) oder sich an den ortsansässigen Kinderarzt zu wenden. Verbindliche Informationen der Eltern bezüglich Hausarzt, haben Priorität. Die entstehenden Kosten tragen die Eltern. Die Eltern müssen während der Betreuungszeit telefonisch erreichbar sein. Ist dies nicht möglich, so hinterlassen sie am Morgen eine Notfallnummer der Betreuungsperson. 13. Prävention / Sexuelle Übergriffe und Gewalt Zur Prävention von sexuellen Übergriffen und Gewalt an Kindern verlangt die KiTa Zwerglinge im Bewerbungsverfahren von allen Mitarbeiter/innen, Referenzauskünfte und einen aktuellen Strafregisterauszug. Die KiTa verfügt über ein Konzept zur Prävention sexueller Ausbeutung und Gewalt und ein Reglement, das insbesondere Auskunft über die fachlichen Standards zur Prävention von sexuellen Übergriffen und Gewalt und den Umgang mit Verstössen gibt. 14. Verpflegung Wir achten auf eine abwechslungsreiche alters- und kindgerechte Ernährung. Kulturelle und gesundheitsbedingte Gegebenheiten und Wünsche, respektieren und berücksichtigen wir, sofern dies möglich ist. Breie für die Kleinen fertigen wir in verschiedenen Gemüse- und Früchtevarianten selbst an. Die folgenden Mahlzeiten werden den Kindern im Tagesverlauf angeboten: "Zmorge" Cornflakes, Müesli, Brot, Butter, Konfitüre oder Honig, Aufschnitt Milch, Tee und Wasser “Znüni" Früchte- oder Gemüseteller, Tee und Wasser "Zmittag" warme Mahlzeit ohne Geschmackverstärker, Tee und Wasser "Zvieri" Früchte- oder Gemüseteller, Tee und Wasser Grundsatz: nicht mehr als ein süsses Zvieri pro Woche "Znacht" Für Kinder die bis 20.00 Uhr angemeldet sind Suppe, Brot, Konfitüre oder Honig, Aufschnitt, Milch, Tee und Wasser Selbstverständlich stehen den Kindern während des ganzen Tages Tee und Wasser zur Verfügung. Schoppen (Milchpulver) und Spezialnahrung muss von den Eltern mitgebracht werden. Die Kinder sollen keine eigenen Esswaren mitbringen und es ist untersagt in der Garderobe zu Essen oder anderen Kindern Esswaren anzubieten (Allergierisiko)! 15. Bekleidung Wir gehen mit den Kindern jeden Tag mindestens einmal an die frische Luft – bei jeder Witterung. Deshalb ist es wichtig, dass die Kinder immer wettergerecht gekleidet sind. Jedem Kind steht eine eigene Box, in der Garderobe zur Verfügung, welche zur Ablage folgender Kleider dient, welche von den Eltern bei Eintritt in der KiTa mitgebracht werden: -‐ Bequeme Hausschuhe / Finken -‐ Ersatzkleidung (Hosen, Unterwäsche, T-Shirt, Pullover) je nach Jahreszeit -‐ Regenschutz ( Regenhose, Regenjacke, Mütze ) -‐ Schneeanzug, Schaal, Handschuhe Windeln werden von den Eltern mitgebracht. KiTa Zwerglinge GmbH | Mülibachstr. 42 | 8107 Buchs ZH | 043 536 41 58 | [email protected] 16. Anwesenheitszeiten Zu Abrechnungszwecken muss die Anwesenheit der Kinder dokumentiert werden. Die Anwesenheitszeit beginnt mit dem Empfang des Kindes in der Gruppe. Sie endet mit der Übergabe des Kindes durch die Mitarbeiter/innen an die Personensorgeberechtigten oder Bevollmächtigten. Sofern in der Einrichtung die notwendigen technischen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt die Erfassung der Daten in elektronischer Form. Ein Missbrauch oder vorsätzliche Falscherfassung der Anwesenheitszeiten durch die Personensorgeberechtigten oder Bevollmächtigten kann eine außerordentliche Kündigung des Betreuungsvertrages durch die KiTa Zwerglinge zur Folge haben. 17. Aufsichtspflicht Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiter/innen beginnt mit dem Empfang der Kinder in der Gruppe. Sie endet mit der Übergabe des Kindes durch die Mitarbeiter/innen an die Personensorgeberechtigten oder Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigung anderer Personen muss gegenüber der KiTa Zwerglinge GmbH am Morgen mitgeteilt und schriftlich festgehalten werden. Bitte nehmen Sie Kontakt zu einem/er Erzieher/in auf, wenn Sie ihr Kind bringen, bzw. Abholen Bei Aktivitäten mit den Eltern liegt die Verantwortlichkeit bei Ihnen, bzw. den Personensorgeberechtigten 18. Begleitpersonen Bei Veranstaltungen wie dem Waldtag, Ausflügen, oder Museumsbesuchen freuen wir uns über die Unterstützung der Eltern als Begleitpersonen. Bei diesen Veranstaltungen sind die begleitenden Eltern für alle Kinder (nicht nur für ihr eigenes Kind) mitverantwortlich und aufsichtspflichtig. Informieren Sie sich vor der Veranstaltung bei den Erzieher/ innen über die Gepflogenheiten und grundsätzlichen Regeln. Es ist den Anweisungen des Fachpersonals Folge zu leisten. 19. Versicherungen Für eine ausreichende Versicherung (Kranken / Unfall- und Haftpflicht) der Kinder, sind die Eltern verantwortlich. Bei der Anmeldung ist diese zu belegen. Bei Beschädigung oder Verlust von persönlichen Gegenständen ist die KiTa Zwerglinge nicht haftbar. Für Schäden, welche die Mitarbeiter oder die Kinder während der Betreuungszeit verursachen, verfügt die KiTa über eine Betriebshaftpflichtversicherung. Handicapierte Kinder ( Armbruch, Beinbruch) dürfen in die Krippe gebracht werden. Es ist Sache des Personals zu entscheiden, in wie fern das Kind an den Aktivitäten teilnehmen kann. Die KiTa Zwerglinge lehnt jedoch jede Haftung für Folgeschäden oder eine Verzögerung des Heilungsprozesses ab. 20. Inkrafttreten Diese AGB’s treten am 01. November 2012 in Kraft. 1. Revision im April 2016 2. Revision Januar 2017 KiTa Zwerglinge GmbH | Mülibachstr. 42 | 8107 Buchs ZH | 043 536 41 58 | [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc