Allgemeine Geschäftsbedingungen

 Allgemeine Geschäftsbedingungen KiTa Zwerglinge GmbH Mülibachstrasse 42, 8107 Buchs ZH KiTa Zwerglinge GmbH | Mülibachstr. 42 | 8107 Buchs ZH | 043 536 41 58 | [email protected] 1. Anmeldung des Kindes
Die KiTa Zwerglinge GmbH ist eine Einrichtung für Kinder im Alter zwischen ca.3 Monaten
bis Eintritt in den Kindergarten. Kinder die bereits vor Eintritt die KiTa besuchen, werden bis
zum Schuleintritt betreut. Die minimale Aufenthaltsdauer pro Woche beträgt 1 ganzer Tag.
Interessierte Eltern können sich kostenlos in unsere Warteliste eintragen lassen. Der Eintrag
erfolgt jedoch nur in einem persönlichen Gespräch, dass bei der KiTa Besichtigung
vorgenommen wird.
Dieser Eintrag verpflichtet weder Eltern noch die KiTa.
Die Entscheidung über die Reihenfolge der Aufnahme richtet sich in erster Linie nach den
freien Kapazitäten und der Reihenfolge der Anmeldungen. Familiäre und soziale Aspekte
sollen nach Möglichkeit berücksichtigt werden. Diese Kriterien begründen keinen
Rechtsanspruch, sondern stellen Ermessenshilfen für die jeweilige Einzelfallentscheidung
dar. Letzte Entscheidungsgewalt bei der Platzvergabe hat immer die KiTa-Leitung oder die
Geschäftsführung der KiTa Zwerglinge GmbH.
2. Aufnahme / Vertragsunterzeichnung
Die Aufnahme des Kindes setzt die Unterzeichnung des Betreuungsvertrages /
Anmeldeformular und der beigefügten Erklärungen, sowie die Vorlage der angeforderten
Bescheinigungen voraus. Bei der Aufnahme des Kindes in der KiTa Zwerglinge haben die
Personensorgeberechtigten eine ärztliche Bescheinigung nach §4 des Kindergartengesetzes
und der dazu ergangenen Richtlinie über die ärztliche Untersuchung vorzulegen. Aus der
Bescheinigung muss ersichtlich sein, ob und ggfs. welche gesundheitlichen Bedenken gegen
den Besuch der KiTa sprechen und wie der aktuelle Impfstatus des Kindes ist.
Wichtig! Die Bescheinigung darf zum Vertragsbeginn des Betreuungsvertrages nicht älter
als vier Wochen sein. Sollte die Bescheinigung spätestens am Tag der Aufnahme in der KiTa
nicht vorliegen, wird das Kind bis zur Vorlage der Bescheinigung vom Tagesstätten besuch
ausgeschlossen. Die Gebührenpflicht bleibt davon unberührt.
3. Tarife
Die KiTa Zwerglinge GmbH ist eine nicht gewinnorientierte GmbH. Zur Deckung der Kosten
(welche speziell für Säuglinge sehr hoch sind), werden aktuell folgende monatliche Beiträge
erhoben:
Bis und mit 18 Monaten kostet ein Betreuungstag pauschal, CHF 126.00
½ Tag inkl. Mittagessen bis 13.00 Uhr CHF 96.00, ½ Tag ohne Mittagessen ab 13.00 Uhr
CHF 66.00
Schoppen (Milchpulver) und Spezialnahrung muss von den Eltern mitgebracht
werden.
Über 18 Monaten kostet ein Betreuungstag pauschal, CHF 111.00
½ Tag inkl. Mittagessen bis 13.00 Uhr CHF 81.00, ½ Tag ohne Mittagessen ab 13.00 Uhr
CHF 61.00.
Sämtliche Mahlzeiten, Getränke und Auslagen für Aktivitäten (ÖV, Zooeintritte, etc.) Sind in
den Monatspauschalen inbegriffen.
Anhand der vereinbarten Betreuungstage pro Woche wird durch Multiplikation mit 4.2 eine
Monatspauschale errechnet. Die Monatspauschale wird zwölfmal jährlich verrechnet.
Feiertage ausser den Betriebsferien sind in den Tagestarifen bereits berücksichtigt.
Es gibt keine Reduktion der Monatspauschale bei Abwesenheit des Kindes (z.B. bei
Krankheit, Ferien usw.). Bezahlt wird der freigehaltene Krippenplatz.
Separat in Rechnung gestellt werden zusätzliche Betreuungstage. Damit sind alle
Betreuungstage gemeint, welche nicht in der vereinbarten Anmeldung und nicht in der
Monatspauschale verrechnet werden.
KiTa Zwerglinge GmbH | Mülibachstr. 42 | 8107 Buchs ZH | 043 536 41 58 | [email protected] Besuchen mehrere Kinder der gleichen Familie gleichzeitig die KiTa, so reduziert sich der
Tagestarif für das zweite und jedes weitere Kind um 10% des ordentlichen Ansatzes.
4. Eingewöhnung
Die Eingewöhnung als Start in den Krippenalltag verläuft bei uns nach dem "Berliner Modell".
Die schrittweise Heranführung des Kindes an eine neue Bezugsperson, an die Gruppe und
die Umgebung, wird individuell und sanft gestaltet. Sie umfasst 10 Termine in einem
Zeitraum von 2-3 Wochen.
Die Termine können erweitert oder verschoben werden, wenn das Kind Probleme hat, sich
an die neue Situation zu gewöhnen.
Die Eingewöhnungszeit wird den Eltern normal verrechnet
5. Probezeit
Die ersten 10 Arbeitstage nach dem ersten Eingewöhnungstermin gelten als Probezeit. Die
Eltern können während der Probezeit, unabhängig vom Stand der Eingewöhnung ohne
Angabe von Gründen und ohne Kündigungsfrist kündigen. In diesem Fall wird den Eltern nur
eine Monatspauschale verrechnet.
Nach Ablauf von 10 Arbeitstagen (Reguläre Betreuungszeit) ab dem ersten
Eingewöhnungstermin gilt die dreimonatige Kündigungsfrist jeweils auf Monatsende.
Wird die Eingewöhnungszeit verlängert, verfällt nach Ablauf dieser 10 Arbeitstage trotzdem
das Recht auf Kündigung ohne Kündigungsfrist und es gilt die übliche Kündigungsfrist von 3
Monaten.
6. Zahlungsmodalität
Die Monatspauschalen sind jeweils monatlich im Voraus per Dauerauftrag, bis spätestens
Valuta 25. des Monats zahlbar. Einzelne Tage / Zusatztage werden nicht in Rechnung
gestellt sondern sind selbstständig Bar zu überweisen. Der hohen Spesen wegen bitten wir
dringend, keine Einzahlungen am Postschalter zu tätigen!
Eltern, die ihre Monatspauschalen wiederholt zu spät oder gar nicht überweisen, werden
gemahnt. Falls keine Besserung eintritt, wird der Platz durch die Geschäftsführung gekündigt
und per sofort gesperrt.
7. Betreuungszeiten Mehrbetreuung
Änderungen der Betreuungszeiten sind 8 Wochen vor gewünschtem Änderungsbeginn
schriftlich zu beantragen. Ein Anspruch auf Änderung der Betreuungszeiten besteht nicht.
Wenn möglich wird dem Wunsch der Personensorgeberechtigten entsprochen. Für Kinder,
die über die im Betreuungsvertrag festgelegten Zeiten hinaus von der KiTa betreut werden,
ist eine gesonderte Gebühr zu entrichten. Die aktuelle Höhe der Gebühr entnehmen Sie der
jeweils gültigen Preisliste.
Eine Betreuung an den freien Zeiten bei den Modellen 4 Tage fix, vormittags oder
nachmittags ist nur in Notfällen möglich. Notfälle sind nicht planbare Ereignisse wie Unfall
oder Todesfall in der Familie.
8. Kündigung
Die Kündigungsfrist für beide Vertragsparteien beträgt 3 Monate. Eine Kündigung kann nur
zum Monatsende erfolgen. Die Kündigung des Betreuungsvertrages bedarf der Schriftform.
Die Geschäftsführung der KiTa Zwerglinge GmbH kann den Vertrag fristlos kündigen und
das Kind vom Besuch der Einrichtung ausschließen, wenn das Kind länger als vier Wochen
unentschuldigt in der KiTa fehlt oder wenn zwei Elternbeiträge hintereinander nicht oder nur
KiTa Zwerglinge GmbH | Mülibachstr. 42 | 8107 Buchs ZH | 043 536 41 58 | [email protected] unvollständig entrichtet worden sind oder wenn die in diesem Vertrag enthaltenen
Grundsätze, Bestimmungen und Regelungen nicht beachtet werden.
Eine Vertragsänderung wegen Eintritt in den Kindergarten, bedingt einen Neuabschluss des
Betreuungsvertrages. Die Personensorgeberechtigten müssen die Änderungen, mindestens
3 Monate vor Ablauf des Betreuungsvertrages schriftlich bei der KiTa Zwerglinge GmbH
beantragt werden.
Während der laufenden Kündigungsfrist sind die jeweils gültigen Beiträge in voller Höhe zu
entrichten.
Ein Neuabschluss eines Betreuungsvertrages für den Kindergarten wird im Einzelfall durch
die KiTa Zwerglinge GmbH geprüft.
Im Falle einer Nichtinanspruchnahme des Betreuungsplatzes nach Abschluss eines gültigen
Betreuungsvertrages, behält sich die KiTa Zwerglinge GmbH vor, Schadensersatzansprüche
geltend zu machen. Bereits bezahlte Aufnahmekautionen werden nicht zurückerstattet.
9. Öffnungszeiten
KiTa Zwerglinge ist von Montag bis Freitag von 07.00 bis 18.00 / 20.00 Uhr geöffnet.
Mit Voranmeldung bei der KiTa-Leitung kann das Kind bis 20.00 Uhr für einen Betrag von
CHF 20.00 pro angebrochene Viertelstunde betreut werden.
Wir achten selbstverständlich auf den individuellen Rhythmus der Kinder.
10. Bringen und Abholen
Die KiTa Zwerglinge ist darauf angewiesen, dass die Kinder pünktlich gebracht oder
abgeholt werden
10. Ferien / Abwesenheit
Die KiTa Zwerglinge bleibt vom 24. Dezember bis und mit 2. Januar, sowie an folgenden
Feiertagen geschlossen:
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Karfreitag
Ostermontag
Auffahrt
Freitag nach Auffahrt (Auffahrtsbrücke)
Pfingstmontag
1. Mai
1. August
Betriebsausflug (kein Datum festgelegt)
Private Ferien und allgemeine Freitage sollten der KiTa-Leitung so früh wie möglich mitgeteilt
werden, jedoch spätestens bis um 09.00 Uhr des betreffenden Tages.
Ferien und Feiertage (oben aufgeführten werden nicht berechnet), andere Absenzen und
Krankheitstage werden nicht rückvergütet und können auch nicht kompensiert werden.
Im Falle einer Schliessung der Krippe ohne eigenes Verschulden (Schliessung der Krippe
durch den Kantonsarzt, Naturkatastrophen, etc.) sind die Elternbeiträge weiterhin
geschuldet.
12. Krankheit-und ärztliche Versorgung / Unfall
Kinder die krank sind (Fieber, Kinderkrankheiten etc.) dürfen nicht in die Krippe gebracht
werden. Erkrankt ein Kind während seines Aufenthaltes in der Krippe, werden die Eltern
sofort telefonisch benachrichtigt. Sie sind gebeten, ihr Kind so schnell als möglich abzuholen.
KiTa Zwerglinge GmbH | Mülibachstr. 42 | 8107 Buchs ZH | 043 536 41 58 | [email protected] Allergien und andere Empfindlichkeiten sollten beim Eintrittsgespräch besprochen werden.
Ebenso sollte die KiTa über allfällige ansteckende Krankheiten in der Familie orientiert
werden.
Bei Notfällen oder einem Unfall sind die Betreuungspersonen berechtigt, das Kind sofort in
fachärztliche Behandlung zu geben (Kinderspital) oder sich an den ortsansässigen
Kinderarzt zu wenden. Verbindliche Informationen der Eltern bezüglich Hausarzt, haben
Priorität. Die entstehenden Kosten tragen die Eltern.
Die Eltern müssen während der Betreuungszeit telefonisch erreichbar sein. Ist dies nicht
möglich, so hinterlassen sie am Morgen eine Notfallnummer der Betreuungsperson.
13. Prävention / Sexuelle Übergriffe und Gewalt
Zur Prävention von sexuellen Übergriffen und Gewalt an Kindern verlangt die KiTa
Zwerglinge im Bewerbungsverfahren von allen Mitarbeiter/innen, Referenzauskünfte und
einen aktuellen Strafregisterauszug.
Die KiTa verfügt über ein Konzept zur Prävention sexueller Ausbeutung und Gewalt und ein
Reglement, das insbesondere Auskunft über die fachlichen Standards zur Prävention von
sexuellen Übergriffen und Gewalt und den Umgang mit Verstössen gibt.
14. Verpflegung
Wir achten auf eine abwechslungsreiche alters- und kindgerechte Ernährung. Kulturelle und
gesundheitsbedingte Gegebenheiten und Wünsche, respektieren und berücksichtigen wir,
sofern dies möglich ist.
Breie für die Kleinen fertigen wir in verschiedenen Gemüse- und Früchtevarianten selbst an.
Die folgenden Mahlzeiten werden den Kindern im Tagesverlauf angeboten:
"Zmorge"
Cornflakes, Müesli, Brot, Butter, Konfitüre oder Honig, Aufschnitt
Milch, Tee und Wasser
“Znüni"
Früchte- oder Gemüseteller, Tee und Wasser
"Zmittag"
warme Mahlzeit ohne Geschmackverstärker, Tee und Wasser
"Zvieri"
Früchte- oder Gemüseteller, Tee und Wasser
Grundsatz: nicht mehr als ein süsses Zvieri pro Woche
"Znacht"
Für Kinder die bis 20.00 Uhr angemeldet sind
Suppe, Brot, Konfitüre oder Honig, Aufschnitt, Milch, Tee und Wasser
Selbstverständlich stehen den Kindern während des ganzen Tages Tee und Wasser zur
Verfügung.
Schoppen (Milchpulver) und Spezialnahrung muss von den Eltern mitgebracht
werden.
Die Kinder sollen keine eigenen Esswaren mitbringen und es ist untersagt in der
Garderobe zu Essen oder anderen Kindern Esswaren anzubieten (Allergierisiko)!
15. Bekleidung
Wir gehen mit den Kindern jeden Tag mindestens einmal an die frische Luft – bei jeder
Witterung.
Deshalb ist es wichtig, dass die Kinder immer wettergerecht gekleidet sind.
Jedem Kind steht eine eigene Box, in der Garderobe zur Verfügung, welche zur Ablage
folgender Kleider dient, welche von den Eltern bei Eintritt in der KiTa mitgebracht werden:
-­‐ Bequeme Hausschuhe / Finken
-­‐ Ersatzkleidung (Hosen, Unterwäsche, T-Shirt, Pullover) je nach Jahreszeit
-­‐ Regenschutz ( Regenhose, Regenjacke, Mütze )
-­‐ Schneeanzug, Schaal, Handschuhe
Windeln werden von den Eltern mitgebracht.
KiTa Zwerglinge GmbH | Mülibachstr. 42 | 8107 Buchs ZH | 043 536 41 58 | [email protected] 16. Anwesenheitszeiten
Zu Abrechnungszwecken muss die Anwesenheit der Kinder dokumentiert werden.
Die Anwesenheitszeit beginnt mit dem Empfang des Kindes in der Gruppe. Sie endet mit der
Übergabe des Kindes durch die Mitarbeiter/innen an die Personensorgeberechtigten oder
Bevollmächtigten.
Sofern in der Einrichtung die notwendigen technischen Voraussetzungen erfüllt sind, erfolgt
die Erfassung der Daten in elektronischer Form.
Ein Missbrauch oder vorsätzliche Falscherfassung der Anwesenheitszeiten durch die
Personensorgeberechtigten oder Bevollmächtigten kann eine außerordentliche Kündigung
des Betreuungsvertrages durch die KiTa Zwerglinge zur Folge haben.
17. Aufsichtspflicht
Die Aufsichtspflicht der Mitarbeiter/innen beginnt mit dem Empfang der Kinder in der Gruppe.
Sie endet mit der Übergabe des Kindes durch die Mitarbeiter/innen an die
Personensorgeberechtigten oder Bevollmächtigten. Die Bevollmächtigung anderer Personen
muss gegenüber der KiTa Zwerglinge GmbH am Morgen mitgeteilt und schriftlich
festgehalten werden.
Bitte nehmen Sie Kontakt zu einem/er Erzieher/in auf, wenn Sie ihr Kind bringen, bzw.
Abholen Bei Aktivitäten mit den Eltern liegt die Verantwortlichkeit bei Ihnen, bzw. den
Personensorgeberechtigten
18. Begleitpersonen
Bei Veranstaltungen wie dem Waldtag, Ausflügen, oder Museumsbesuchen freuen wir uns
über die Unterstützung der Eltern als Begleitpersonen. Bei diesen Veranstaltungen sind die
begleitenden Eltern für alle Kinder (nicht nur für ihr eigenes Kind) mitverantwortlich und
aufsichtspflichtig.
Informieren Sie sich vor der Veranstaltung bei den Erzieher/ innen über die Gepflogenheiten
und grundsätzlichen Regeln. Es ist den Anweisungen des Fachpersonals Folge zu leisten.
19. Versicherungen
Für eine ausreichende Versicherung (Kranken / Unfall- und Haftpflicht) der Kinder, sind die
Eltern verantwortlich. Bei der Anmeldung ist diese zu belegen.
Bei Beschädigung oder Verlust von persönlichen Gegenständen ist die KiTa
Zwerglinge nicht haftbar.
Für Schäden, welche die Mitarbeiter oder die Kinder während der Betreuungszeit
verursachen, verfügt die KiTa über eine Betriebshaftpflichtversicherung.
Handicapierte Kinder ( Armbruch, Beinbruch) dürfen in die Krippe gebracht werden. Es ist
Sache des Personals zu entscheiden, in wie fern das Kind an den Aktivitäten teilnehmen
kann. Die KiTa Zwerglinge lehnt jedoch jede Haftung für Folgeschäden oder eine
Verzögerung des Heilungsprozesses ab.
20. Inkrafttreten
Diese AGB’s treten am 01. November 2012 in Kraft.
1. Revision im April 2016
2. Revision Januar 2017
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