Schriftliche Kleine Anfrage

BÜRGERSCHAFT
DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG
Drucksache
21/7746
21. Wahlperiode
30.01.17
Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 30.01.17
Betr.:
Verkaufsoffene Sonntage in Hamburg – Warum werden Hamburgs
Händler mit immer mehr Bürokratie überzogen? (II)
Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 20151 hat aus
Sicht des Senats Relevanz für die Anwendung der verkaufsoffenen Sonntage
in Hamburg.2 Nach den im Urteil vorgegebenen Kriterien werden die Genehmigungen von geplanten Sonntagsöffnungen stark eingeschränkt. Beispielsweise wird in dem Urteil festgestellt, dass der Besucherstrom, den die jeweilige Veranstaltung auslöst, die Zahl der Besucher übersteigen muss, die
allein wegen der Ladenöffnung kommen. Die Anwendung der Kriterien hat
erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit vieler kleiner Ladenbesitzer, weil diese häufig nicht über die personelle Kapazität zur Erfüllung der erhöhten
bürokratischen Pflichten verfügen.
Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:
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2
1.
Wie viele Informationsveranstaltungen und Gespräche haben zu dem
Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Az: 8 CN 2.14 vom 11.11.2015
bisher auf Bezirksebene stattgefunden?
2.
Wie hat der Senat den Einzelhandel und Gewerbetreibende in Gespräche eingebunden?
3.
Welche Vorteile und welche Nachteile sieht der Senat in denen im Urteil
des Bundesverwaltungsgerichts Az: 8 CN 2.14 vom 11.11.2015 entwickelten Parametern für die Charakterisierung und Genehmigung von
Veranstaltungen an verkaufsoffenen Sonntagen nach § 8 HmbLÖffG in
Hamburg?
4.
Inwiefern sind die vorgenannten Parameter rechtsverbindlich?
5.
Warum überträgt Hamburg diese Parameter offensichtlich in Gänze auf
Hamburg? Welche Spielräume haben der Senat beziehungsweise die
zuständigen Behörden bei der Übertragung der vorgenannten Parameter?
6.
Wie haben sich die notwendigen Angaben der Antragsteller seit dem
Urteil vom 11.11.2015 verändert? Nach welchen Kriterien haben die
Bezirksämter Bewertungen für welche Bereiche der Verkaufsstellen vor
dem Urteil vom 11.11.2015 vorgenommen und wie häufig wurde auf
Bezirksebene darüber informiert?
7.
Welche Maßnahmen, Lösungsvorschläge entwickelt der Senat, um trotz
der Kriterien im Urteil vom 11.11.2015 Genehmigungen ohne zu hohen
BVerwGE Az: 8 CN 2.14 vom 11.11.2015.
Vergleiche Drs. 21/6067.
Drucksache 21/7746
Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode
bürokratischen Aufwand bei Händlern und Gewerbetreibenden in Hamburg in 2017 sicherzustellen?
8.
Wie viele und welche Organisationen, Verkaufsstellen haben zusätzlich
zu den in der Drs. 21/7277 aufgeführten für den ersten verkaufsoffenen
Sonntag am 29. Januar 2017 eine Erlaubnis zur Sonntagsöffnung beantragt?
9.
Wie viele der unter 8. genannten von den bei den zuständigen Stellen
eingegangenen Anträgen wurden positiv und wie viele Anträge wurden
negativ beschieden (bitte die Gründe der jeweiligen Entscheidung beifügen)?
10. Welche Verkaufsstellen hatten an einem der vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2016 geöffnet, die am 29. Januar 2017 geschlossen
geblieben sind? Kennt der Senat die Gründe?
Wenn ja, wie lauten diese?
11. Gibt es anlässlich großer Unzufriedenheit vor Ort Pläne der Bezirksamtsleiter, den altonale-Sonntag als verkaufsoffenen Sonntag festzulegen?
Wenn ja, welche weiteren Änderungen gibt es für verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2017?
Wenn nein, warum nicht?
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