BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/7746 21. Wahlperiode 30.01.17 Schriftliche Kleine Anfrage des Abgeordneten Michael Kruse (FDP) vom 30.01.17 Betr.: Verkaufsoffene Sonntage in Hamburg – Warum werden Hamburgs Händler mit immer mehr Bürokratie überzogen? (II) Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 11. November 20151 hat aus Sicht des Senats Relevanz für die Anwendung der verkaufsoffenen Sonntage in Hamburg.2 Nach den im Urteil vorgegebenen Kriterien werden die Genehmigungen von geplanten Sonntagsöffnungen stark eingeschränkt. Beispielsweise wird in dem Urteil festgestellt, dass der Besucherstrom, den die jeweilige Veranstaltung auslöst, die Zahl der Besucher übersteigen muss, die allein wegen der Ladenöffnung kommen. Die Anwendung der Kriterien hat erhebliche Auswirkungen auf die Arbeit vieler kleiner Ladenbesitzer, weil diese häufig nicht über die personelle Kapazität zur Erfüllung der erhöhten bürokratischen Pflichten verfügen. Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat: 1 2 1. Wie viele Informationsveranstaltungen und Gespräche haben zu dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Az: 8 CN 2.14 vom 11.11.2015 bisher auf Bezirksebene stattgefunden? 2. Wie hat der Senat den Einzelhandel und Gewerbetreibende in Gespräche eingebunden? 3. Welche Vorteile und welche Nachteile sieht der Senat in denen im Urteil des Bundesverwaltungsgerichts Az: 8 CN 2.14 vom 11.11.2015 entwickelten Parametern für die Charakterisierung und Genehmigung von Veranstaltungen an verkaufsoffenen Sonntagen nach § 8 HmbLÖffG in Hamburg? 4. Inwiefern sind die vorgenannten Parameter rechtsverbindlich? 5. Warum überträgt Hamburg diese Parameter offensichtlich in Gänze auf Hamburg? Welche Spielräume haben der Senat beziehungsweise die zuständigen Behörden bei der Übertragung der vorgenannten Parameter? 6. Wie haben sich die notwendigen Angaben der Antragsteller seit dem Urteil vom 11.11.2015 verändert? Nach welchen Kriterien haben die Bezirksämter Bewertungen für welche Bereiche der Verkaufsstellen vor dem Urteil vom 11.11.2015 vorgenommen und wie häufig wurde auf Bezirksebene darüber informiert? 7. Welche Maßnahmen, Lösungsvorschläge entwickelt der Senat, um trotz der Kriterien im Urteil vom 11.11.2015 Genehmigungen ohne zu hohen BVerwGE Az: 8 CN 2.14 vom 11.11.2015. Vergleiche Drs. 21/6067. Drucksache 21/7746 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg – 21. Wahlperiode bürokratischen Aufwand bei Händlern und Gewerbetreibenden in Hamburg in 2017 sicherzustellen? 8. Wie viele und welche Organisationen, Verkaufsstellen haben zusätzlich zu den in der Drs. 21/7277 aufgeführten für den ersten verkaufsoffenen Sonntag am 29. Januar 2017 eine Erlaubnis zur Sonntagsöffnung beantragt? 9. Wie viele der unter 8. genannten von den bei den zuständigen Stellen eingegangenen Anträgen wurden positiv und wie viele Anträge wurden negativ beschieden (bitte die Gründe der jeweiligen Entscheidung beifügen)? 10. Welche Verkaufsstellen hatten an einem der vier verkaufsoffenen Sonntagen im Jahr 2016 geöffnet, die am 29. Januar 2017 geschlossen geblieben sind? Kennt der Senat die Gründe? Wenn ja, wie lauten diese? 11. Gibt es anlässlich großer Unzufriedenheit vor Ort Pläne der Bezirksamtsleiter, den altonale-Sonntag als verkaufsoffenen Sonntag festzulegen? Wenn ja, welche weiteren Änderungen gibt es für verkaufsoffene Sonntage im Jahr 2017? Wenn nein, warum nicht? 2
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