Ausschreibung der Stelle des/der Bürgermeisters/in Bei der Kreis

AZ:
003-40
Datum:
01.03.2017
Schriftstück-ID: 10152760
Ausschreibung der Stelle des/der Bürgermeisters/in
Bei der Kreis- und Universitätsstadt Germersheim ist zum 01.01.2018 die Stelle des/der hauptamtlichen
Bürgermeisters/in
zu besetzen.
Der derzeitige Stelleninhaber wird erneut kandidieren.
Die Bürgermeisterin/der Bürgermeister wird am Sonntag, dem 14. Mai 2017 unmittelbar von den
wahlberechtigten Bürgerinnen und Bürgern der Stadt Germersheim für die Amtszeit von 8 Jahren
gewählt (Urwahl). Hat bei dieser Wahl keine Bewerberin/ kein Bewerber mehr als die Hälfte der
gültigen Stimmen erhalten, so findet am Sonntag, dem 28. Mai 2017 eine Stichwahl unter den
beiden Bewerberinnen/Bewerbern statt, die bei der ersten Wahl die höchsten Stimmenzahlen
erhalten haben.
Wählbar zur Bürgermeisterin/zum Bürgermeister ist, wer
- Deutsche/r im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes oder Staatsangehörige/r eines anderen Mitgliedsstaates der Europäischen Union mit Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist,
- am Tag der Wahl (14. Mai 2017) das 23. Lebensjahr vollendet hat,
- nicht von der Wählbarkeit im Sinne des § 4 Absatz 2 des Kommunalwahlgesetzes ausgeschlossen ist
- sowie die Gewähr dafür bietet, dass sie/er jederzeit für die freiheitliche demokratische
Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt.
Nicht gewählt werden kann, wer am Tag der Wahl, 14.05.2017, das 65. Lebensjahr vollendet hat.
Die/der Gewählte wird in das Beamtenverhältnis auf Zeit berufen. Die Besoldung richtet sich
nach der Kommunal-Besoldungsverordnung des Landes Rheinland-Pfalz. Danach ist das Amt
den Besoldungsgruppen B3/B4 zugeordnet. In der ersten Amtszeit wird das Amt zunächst in die
Besoldungsgruppe B 3 eingestuft. Eine Höherstufung nach B 4 ist frühestens nach Ablauf der
ersten 2 Jahre der Amtszeit zulässig. Neben der Besoldung wird eine Dienstaufwandsentschädigung gewährt.
Es ist wünschenswert, dass die/der künftige Bürgermeisterin/Bürgermeister, Ihren/seinen Wohnsitz in Germersheim nimmt.
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Die Kreis- und Universitätsstadt Germersheim hat eine Einwohnerzahl von rund 22.000. Sie ist
Mittelzentrum nach dem Landesentwicklungsplan Rheinland-Pfalz.
Unabhängig von einer Bewerbung auf diese Ausschreibung ist zur Teilnahme als Bewerberin/als
Bewerber an der Wahl die Einreichung eines förmlichen Wahlvorschlags durch eine Partei oder
Wählergruppe oder als Einzelbewerberin/Einzelbewerber nach Maßgabe der Bestimmungen des
Kommunalwahlgesetzes und der Kommunalwahlordnung erforderlich. Es wird darauf hingewiesen, dass Wahlvorschläge bis spätestens 27.03.2017, 18:00 Uhr (48. Tag vor der Wahl) beim
Wahlleiter oder bei der Stadtverwaltung Germersheim einzureichen sind (Ausschlussfrist). Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen, die der
Wahlleiter spätestens am 69. Tag vor der Wahl (06.03.2017) im Stadtanzeiger der Stadt
Germersheim öffentlich bekanntmacht.
Mit der Bewerbung kann das Einverständnis erteilt werden, dass die Stadtverwaltung politischen
Parteien und /oder Wählergruppen über den Eingang der Bewerbung informiert und/oder ihnen
Einsicht in die Bewerbungsunterlagen gewährt; das Einverständnis kann auf eine oder mehrere
Parteien und/oder Wählergruppen beschränkt werden. Die Abgabe oder Nichtabgabe einer solchen Erklärung hat auf das ordnungsgemäße Einreichen der Bewerbung keinen Einfluss.
Gesucht wird eine engagierte und dynamische Persönlichkeit, die den vielfältigen Aufgaben des
Amtes einer Bürgermeisterin/eines Bürgermeisters gerecht wird und die in vertrauensvoller Zusammenarbeit mit dem Stadtrat und den Einwohnern für die Belange der Stadt eintritt.
Bewerbungen mit den üblichen Unterlagen (Lebenslauf, Lichtbild, Zeugnisse etc.) sowie eines
aktuellen Führungszeugnisses werden erbeten bis zum 13.03.2017 (keine Ausschlussfrist)an:
Stadtverwaltung Germersheim, Kennwort: Bürgermeisterwahl, z. H. Herrn Norbert König, Kolpingplatz 3, 76726 Germersheim.
Norbert König
Erster Beigeordneter
Verteiler:
1.
Stadtanzeiger
2.
Die Rheinpfalz – Pfalzausgabe
3.
Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz, Ausgabe
4.
Internet /Interamt
5.
z.d.A.