gutachten - Ziehein.de

Dipl.- Ing.
Ursula Völling, Architektin
Sachverständige für die Bewertung bebauter und unbebauter Grundstücke
Wertgutachten:
Einfamilienhaus, freistehend
(Verkehrswert § 194 BauGB)
Auftrags-Nr. 08/15
Liegenschaft:
Alte Bahn 8
D- 47533 Kleve-Donsbrüggen
Auftraggeber:
AZ:
Amtsgericht Kleve
AG 8K 024/15
Gutachter:
Wertermittlungsstichtag:
Besichtigungsumfang:
Bewertungsobjekt:
Dipl.-Ing. U. Völling
28.05.2015
Innen- und Außenbesichtigung
Bei dem Bewertungsobjekt handelt es
sich um ein 1949 errichtetes freistehendes Einfamilienhaus und eine 1965
errichtete Garage. Die Grundstücksgröße beträgt insgesamt 389 m².
Die zu bewertende Liegenschaft befindet
sich in Kleve-Donsbrüggen und hat für
Wohnen gute Lageeigenschaften. Im
Wesentlichen hat das Objekt einen einfachen Ausbaustandard und ist in einem
dem Alter entsprechenden Zustand.
Internetfassung
Die Internetversion unterscheidet sich von dem Originalgutachten nur
dadurch, dass es keine Anlagen (Katasterplan, Bauzeichnungen pp.)
enthält
Dipl.-Ing. Ursula Völling
AKNW 30586
Greversweg 34
47574 Goch
Tel: 02823 - 9707-0
Fax: 02823 - 9707-50
Dipl.- Ing. Ursula Völling, Architektin
Sachverständige für die Bewertung bebauter u. unbebauter Grundstücke
freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus
GUTACHTEN
PLZ, Ort:
Ortsteil:
Lage:
Gemarkung:
Flur:
Flurstück:
Nutzungsart:
Grundstücksgröße:
47533 Kleve
Donsbrüggen
Alte Bahn 8
Donsbrüggen
2
522
Gebäude- und Freifläche
389 m²
Grundbuch:
Amtsgericht Kleve,
Grundbuch von Donsbrüggen Blatt 219A
Wertermittlungsstichtag:
28.05.2015
Zweck des Gutachtens:
Verkehrswert zum Zweck der Zwangsversteigerung
Teilnehmer der Ortsbesichtigung:
Ortsbesichtigung am 28.05.2015
Dipl.-Ing. Ursula Völling als Gutachterin
der Lebensgefährte der Eigentümerin
Der Verkehrswert wurde zum Stichtag unter Würdigung aller bekannter wertrelevanter
Einflüsse in Anlehnung an § 194 BauGB auf Grundlage des Sachwertes ermittelt.
Verkehrswert
Flur 2, Flurstück 522
§ 194 Baugesetzbuch
135.000,00 €
Erstellt am:
30.07.2015
Dipl.-Ing. U. Völling
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Dipl.- Ing. Ursula Völling, Architektin
Sachverständige für die Bewertung bebauter u. unbebauter Grundstücke
freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus
Vorbemerkung
Gutachtenauftrag, Bewertungsobjekt
Entsprechend dem, am 13.04.2015 durch das Amtsgericht Kleve erteilten Auftrag, wird der
Verkehrswert für das Grundstück “Alte Bahn 8” in Kleve-Donsbrüggen ermittelt. Das Grundstück
ist mit einem freistehenden Einfamilienhaus und Garage bebaut. Die Lageeigenschaften für
Wohnen sind gut.
Anlass des Gutachtens ist die vom Amtsgericht Kleve angeordnete Zwangsversteigerung. In das
Gutachten wird Zubehör nach §§ 97, 98 BGB aufgenommen.
Ortsbesichtigung, Wertermittlungsstichtag
Am 28.05.2015 wurde das Grundstück in Augenschein genommen. Die Beteiligten wurden fristgemäß eingeladen. Außer der Sachverständigen war der Lebensgefährte der Eigentümerin des
Bewertungsobjektes anwesend. Das Objekt konnte von innen und außen begangen werden. In
den Spitzboden hinein konnten Fotos gemacht werden, eine Begehung war nicht möglich.
Stichtag der Wertermittlung ist der Tag der Ortsbesichtigung. Der angetroffene
Grundstückszustand ist für die Wertermittlung maßgeblich.
Es handelt sich nicht um eine klassische Kapitalanlage, daher ist der Verkehrswert aus dem
Sachwert gem. §§ 21-23 ImmoWertV abzuleiten.
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Sachverständige für die Bewertung bebauter u. unbebauter Grundstücke
freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus
Allgemeine Hinweise
- Diese Wertermittlung stellt kein Bausubstanzgutachten dar. Die Beschreibung der Gebäude
und der Freiflächen beruht auf einer Objektbegehung und reflektiert den optisch erkennbaren
Zustand am Bewertungsstichtag.
- Es wird unterstellt, dass nicht zugängliche, bzw. in nur durch unzumutbaren Aufwand zugäng
lich zu machende Bereiche/ Räumlichkeiten des Bewertungsobjektes keine Merkmale aufwei
sen, die eine negative Wertbeeinflussung bedingen.
- Es wird unterstellt, dass die zu bewertenden baulichen Anlagen legal errichtet und deren
tatsächliche Nutzung bauaufsichtlich genehmigt wurde.
- Untersuchungen auf Standsicherheit, Schall-/ Wärme-/ Brandschutz, Rohrfraß (in
Kupferleitungen) und auf Befall durch tierische oder pflanzliche Schädlinge (in Holz und
Mauerwerk) wurden nicht vorgenommen. Hierzu wären besondere Fach- und Sachkenntnisse
sowie spezielle Untersuchungen durch Sonderfachleute erforderlich, wodurch der übliche
Umfang einer Wertermittlung erheblich gesprengt würde.
- Untersuchungen des Bauwerks auf schadstoffbelastete Baustoffe (u.a. Asbest, Formaldehyd,
PCP, PCB) und des Bodens nach Verunreinigungen (schädliche Bodenveränderungen/
Altlasten) wurden ebenfalls nicht durchgeführt; auch hierzu bedarf es spezieller
Untersuchungen von Sonderfachleuten.
Verwendungszweck
Die Erstellung dieses Wertgutachtens erfolgte nicht im Auftrag zukünftiger Kaufinteressenten,
sondern ausschließlich durch den Auftraggeber. Ansprüche Dritter, gleich welcher Art, können
dem Gutachter gegenüber nicht gestellt werden. Gegenüber Dritten wird für die Richtigkeit und
Vollständigkeit keine Haftung übernommen.
Allgemeine Grundlagen zur Grundstücks- und Gebäudewertermittlung
BauGB § 194,Baugesetzbuch in der Fassung vom 27.08.1997
ImmoWertV Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2010)
BRW-RL
Richtlinie zur Ermittlung von Bodenrichtwerten (BodenrichtwertrichtlinieBRW-RL) vom 11.01.2011
SW-RL
Richtlinie zur Ermittlung von Sachwerten (Sachwertrichtlinie-SW-RL) nebst
NHK 2010 18.10.2012
WertR ‘06
Richtlinie für die Ermittlung der Verkehrswerte (Marktwerte) von
Grundstücken in der Fassung vom 01.03.2006
BauNVO
Baunutzungsverordnung (BauNVO)
LBodSchG Gesetz zur Ausführung und Ergänzung des Bundes-Bodenschutzgesetzes
(Landesbodenschutz- und Altlastengesetz-LBodSchG) vom 14.03.2002
Richtwertkarte und Marktbericht des Gutachterausschuss des Kreises Kleve
Stand 01.01.2015
Dem Gutachten lagen folgende Unterlagen zu Grunde
- Grundbuchauszug vom 09.03.2015
- Baulastenauskunft vom 19.05.2015
- Altlastenauskunft vom 19.05.2015
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster vom 18.05.2015
- Auszüge aus der Bauakte
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freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus
Auswahl des Wertermittlungsverfahrens
Die Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswerts sind in der Wertermittlungsverordnung festgelegt.
So gibt es das Vergleichswertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Sachwertverfahren.
Das Verfahren wird im Einzelfall unter Berücksichtigung der im gewöhnlichen Geschäftsverkehr
bestehenden Gepflogenheiten ausgewählt. Das Ertragswertverfahren wird vorzugsweise angewendet, wenn der aus einem bebauten Grundstück nachhaltig erzielbare Ertrag von vorrangiger
Bedeutung für den Wert des Grundstücks ist. Ein Sachwertverfahren wird angewandt bei
Grundstücken, wenn die vorhandene Bausubstanz und die Kosten für die Errichtung eines vergleichbaren Gebäudes für den Wert ausschlaggebend ist. Das ist in der Regel bei eigengenutzten Grundstücken der Fall. Das Ergebnis der beiden angewandten Verfahren zeigt eine Differenz
zwischen Sachwertkomponente und Ertragswertkomponente. Da es sich bei dem Grundstück um
ein freistehendes Einfamilienhaus mit Garage und Garten handelt, ist dies nicht unter
Renditegesichtspunkten zu sehen. Bei der Ermittlung des Verkehrswerts ist in diesem Fall auf die
Sachwertkomponente gem. §§ 21-23 ImmoWertV abzustellen, weil das Bewertungsobjekt nicht
als reine Kapitalanlage sinnvoll erscheint.
Definition des Verkehrswerts und wesentliche Bewertungsverfahren
Da es unterschiedliche Wertbegriffe gibt, ist es notwendig, die diesem Gutachten zu Grunde liegende Definition zu erläutern. Im vorliegenden Fall wird der Verkehrswert gemäß § 194 BauGB
angewandt.
Hinweise zum Verkehrswert gem. § 194 BauGB
Gemäß § 194 BauGB hat der Gutachter den Wert zu ermitteln, der sich am freien Markt im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf persönliche oder ungewöhnliche
Verhältnisse erzielen ließe. Angebot und Nachfrage bestimmen nach den Gesetzen der freien
Marktwirtschaft den zu erzielenden Preis. Deshalb wird grundsätzlich der Verkauf der
Liegenschaft unterstellt. Bei der Abwägung einer Vermarktbarkeit des Objektes spielt die momentane Situation am Grundstücksmarkt eine entscheidende Rolle. Angebot und Nachfrage bestimmen neben optischen Eindrücken wie: Baugestaltung, Bauausführung, Lage der Liegenschaft,
sonstige Problemlagen und Besonderheiten den Preis. Bei einer selbst zu nutzenden Immobilie
wird der Verkehrswert im wesentlichen aus dem Sachwert abgeleitet.
Bodenwert
Für die Bestimmung des Bodenwerts findet das Vergleichswertverfahren §§ 15-16 ImmoWertV
Anwendung.
Zur Ermittlung des Bodenwerts können an Stelle von Vergleichspreisen auch geeignete
Bodenrichtwerte herangezogen werden.
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freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus
Sachverständige für die Bewertung bebauter u. unbebauter Grundstücke
Makrolage
Der Kreis Kleve liegt im Nordwesten Deutschlands an der Landesgrenze zu den Niederlanden.
Die Position an der Rhein-Ruhr-Schiene und die unmittelbare Nachbarschaft zu wichtigen
europäischen Ballungszentren schaffen beste Standortvoraussetzungen für unternehmerische
Aktivitäten. Der Kreis Kleve verfügt über eine breit gefächerte mittelständische Wirtschaftsstruktur.
Innovationskraft und Unternehmergeist spiegeln sich in einem stetigen Wachstum neuer
Arbeitsplätze in unserer Region wider.
In einem Umkreis von 2 Autostunden leben mehr als 30 Millionen Menschen. Drei
Bundesautobahnen, der Rhein-Waal-Terminal in Emmerich, der Anschluss an die EC-Strecke
Köln-Amsterdam verbinden den Kreis Kleve mit den internationalen Absatz- und
Beschaffungsmärkten. Nach Aufnahme des Flugbetriebes im Mai 2003 am Airport Weeze werden
inzwischen etliche Destinationen im gesamten europäischen Raum angeflogen.
Im Kreis Kleve leben mehr als 308.000 Einwohner in 16 Städten und Gemeinden.
Arbeitslosenquote:
6,7% (Kreis Kleve)
(Stand: April 2015)
48.260 (Tendenz steigend)
(Stand: Juni 2014)
91,9
(Kreis Kleve)
(Stand: 2014)
105,2 (Kreis Kleve)
(Stand: 2014)
114,4 (Kreis Kleve)
(Stand: 2014)
(Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Stadt Wesel)
Einwohnerzahl (Goch):
(Quelle: it.nrw.de)
Kaufkraftkennziffer:
(Quelle: IHK Duisburg Wesel Kleve)
Umsatzkennziffer:
(Quelle: IHK Duisburg Wesel Kleve)
Zentralitätskennziffer:
(Quelle: IHK Duisburg Wesel Kleve)
Mikrolage
Die Stadt Kleve liegt am unteren Niederrhein im Nordwesten von Nordrhein-Westfalen und ist eine
mittlere kreisangehörige Stadt des Kreises Kleve im Regierungsbezirk Düsseldorf. Sie ist Sitz des
Kreises Kleve und Mitglied der Euregio Rhein-Waal.
Mit rund 50.000 Einwohnern ist Kleve nicht nur Sitz vieler Behörden und Gerichte, sondern auch
kultureller und gesellschaftlicher Mittelpunkt des unteren Niederrheins. Die Industriestruktur der
Stadt ist im Laufe der Jahre gewachsen. Zu den traditionellen Bereichen der Nahrungsmittel- und
Schuhindustrie kamen die metallverarbeitende Industrie und der Ausbau des
Dienstleistungssektors hinzu.
Neben Donsbrüggen gehören noch weitere 13 Stadtteile zur Stadt Kleve. Donsbrüggen zählt zu
den beliebten Wohnstandorten in Kleve und gehört mit seinen etwa 1.550 Einwohnern auf einer
Fläche von 445 ha zu den flächenmäßig größeren Ortsteilen von Kleve.
Umgebung, Lage
Das Bewertungsobjekt befindet sich in Donsbrüggen, einem Ortsteil der Stadt Kleve, unmittelbar
an der B9 (rückwärtig), gelegen.
Baurechtliche Ausweisung / Planungsrecht
Der Flächennutzungsplan der Stadt Kleve weist für das Bewertungsgrundstück Wohn-Fläche aus.
Die Zulässigkeit eines Bauvorhabens wird gemäß § 34 BauGB eingeordnet. Die vorhandene
Bebauung des Hauses als Wohnhaus ist ordnungsgemäß genehmigt worden.
Sonstiges
Straßenzustand
:
Zuwegung
:
Ver-/Entsorgung
:
Grundstückszuschnitt :
fertig ausgebaut
direkt von der öffentlichen Verkehrsfläche
übliche Ver- und Entsorgungsanschlüsse vorhanden
nahezu rechteckig geschnitten
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Dipl.- Ing. Ursula Völling, Architektin
freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus
Sachverständige für die Bewertung bebauter u. unbebauter Grundstücke
Objektbeschreibung
Allgemeines
Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein 1949 errichtetes freistehendes Einfamilienhaus
und eine 1965 errichtete Garage. 1985 Ausbau des Dachgeschosses und Einbau neuer Fenster.
In den letzten Jahren wurden einige Renovierungs- und Modernisierungsmaßnahmen vorgenommen u. a. neue Heizung und neues Bad. Die zu bewertende Liegenschaft hat für Wohnen gute
Lageeigenschaften. Im Wesentlichen hat das Objekt einen einfachen Ausbaustandard und ist in
einem dem Alter entsprechenden Zustand. Das Objekt ist zur Zeit unbewohnt.
Beschreibung des zu bewertenden Grundstücks
Das Gutachten dient der Ermittlung des Verkehrswerts gemäß § 194 BauGB für die bebaute
Liegenschaft Alte Bahn 8 in Kleve-Donsbrüggen. Die Liegenschaft führt die Katasterbezeichnung
Gemarkung Donsbrüggen, Flur 2, Flurstück 522 eingetragen im Grundbuch von Donsbrüggen
Blatt 219A in der Anlage mit Datum 09.03.2015 aufgeführt.
Zuschnitt des Grundstücks
Das Gesamtgrundstück des Wohnhauses, Flurstück 522, ist 389 m² groß. Das Grundstück ist
nahezu rechteckig geschnitten.
Nutzung des Grundstücks
Auf dem Grundstück Flur 2, Flurstück 522 befindet sich ein Einfamilienhaus mit Garage und
Garten.
Erschließung des Grundstücks
Das Grundstück wird vorne über die Straße “Alte Bahn” erschlossen. Diese hat eine asphaltierte
Fahrbahndecke. Rückwärtig verläuft die B9 Kranenburger Straße. Die Entsorgung des
Schmutzwassers erfolgt über Lage- und Fallstränge in den öffentlichen Kanal. Die
Grundstücksentwässerung des Regenwassers erfolgt über die öffentliche Sammelkanalisation.
Das Grundstück ist an die öffentliche Strom-, Gas- und Wasserversorgung angeschlossen. Das
Grundstück ist erschließungsbeitragsfrei.
Flächen/BGF
Zur Bewertung wurde eine Berechnung der Wohn-/Nutzfläche bzw. Kubatur vorgelegt. Die
Bauzahlen wurden plausibilisiert zum Ansatz gebracht. Auf Basis des vorliegenden Lageplanes
wurde die BGF plausibilisiert in Ansatz gebracht.
Zur Bewertung wird auf die BGF abgestellt, die sich analog der bebauten Fläche als anrechenbare Geschossfläche ergibt.
(besondere Bauteile werden nicht gesondert ausgewiesen und in den Ansätzen der
Herstellkosten subsummiert).
BGF - Flächen (gem. eigener Plausibilisierung):
Erdgeschoss
Dachgeschoss
Kellergeschoss
Gesamtfläche BGF
11,16 m x 9,00 m=
11,16 m x 9,00 m=
11,16 m x 9,00 m=
rd.
100,44 m² BGF
100,44 m² BGF
100,44 m² BGF
301,30 m² BGF
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Sachverständige für die Bewertung bebauter u. unbebauter Grundstücke
freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus
Baubeschreibung
Informationen
: Auszüge aus der Bauakte. Das Objekt konnte von innen
und außen besichtigt werden. Der Spitzboden konnte nicht
begangen werden.
Allgemeines
Objekt-/ Gebäudeart
Funktion / Grundrisse
Bauweise / Geschosse
Baujahr (Ursprung / Erweiterung)
Renovierung / Modernisierung
Keller
:
:
:
:
:
:
Wohnhaus
Einfamilienhaus / funktional
massiv, eingeschossig mit ausgeb. DG
1949 / Garage 1965 / Ausbau des DG 1985
ca. 2008 Heizung / Bad
Vollkeller
Bauausführung
Gründung / Fundamente
Außenwände / Fassaden
Innenwände
Decken
Treppen
Dach
Fenster
Außentüren
Innentüren
Bodenbeläge
Wärme-/Schallschutz
Besondere Merkmale
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
:
Einzel- und Streifenfundamente
massiv / Putz und Anstrich
massiv, z.T. Leichtbau, Holz im DG
Kellerdecke Stahlbeton, Holzbalkendecke über EG u. DG
Betontreppe zum KG, Holztreppe zum DG
Walmdach, Ziegel
Holzfenster mit Isolierglas (1985), Rollladen
Holztüre mit Glasausschnitt
Holz
Fliesen, Teppichboden
geringer Standard
Instandhaltungsstau in einigen Bereichen im DG
Haustechnik
Sanitär / Bad / WC
Elektroinstallation
Heizung
Warmwasserbereitung
Brandschutz / Schutzanlagen
:
:
:
:
:
durchschnittlich
einfach-durchschnittlich
Niedertemperatur, Öl-Kessel
zentral
keine bes. Anlage
Bauzustand
Bau- und Unterhaltungszustand
Außenanlagen
: in einigen Bereichen leicht unterdurchschnittlich
: Pflasterung, Terrasse, Rasenflächen, Sträucher,
Garage
Bauscheine
Bauscheine Nr.
: 1/49/Ri.(Whs), 135/65 (G),
Rohbau-/ Schlussabnahmescheine : - /09.11.1951,
-
63-244/85- (Ausbau DG)
11.06.1986
Hinweise
Die Angaben beziehen sich auf dominierende Ausstattungen und Ausführungen; in Teilbereichen
können Abweichungen vorliegen. Zerstörende Untersuchungen wurden nicht durchgeführt; daher
beruhen Angaben über nicht sichtbare Bauteile oder bei der Besichtigung nicht erkennbare
Baumängel- / Bauschäden auf Auskünften, vorliegenden Unterlagen bzw. auf Vermutungen. Dies
gilt ebenso für die Gebäudeteile, die nicht besichtigt werden konnten.
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freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus
Grundbuch
Auszug vom:
Amtsgericht:
09.03.2015
Kleve
Bestandsverzeichnis:
Grundbuch von:
Blatt:
Gemarkung:
Flur:
Flurstück:
Größe:
Donsbrüggen
219A
Donsbrüggen
2
522
389 m²
Erläuterungen zum Grundbuch
Bestandsverzeichnis, mit dem Eigentum verbundene Rechte/ Bemerkungen:
- zur lfd. Nr. 1, Gemarkung Donsbrüggen, Flur 2, Flurstück 522
Gebäude- und Freifläche, Alte Bahn 8, Größe 389 m².
Grundbuch Abteilung I:
Eigentümer
Grundbuch Abteilung II:
Lfd. Nr. 4
zur lfd. Nr. 1:
Lasten / Beschränkungen
Grundbuch Abteilung III:
(Hypotheken, Grundschulden, Rentenschulden) bleiben für die
weitere Wertermittlung unberücksichtigt.
Zwangsversteigerungsvermerk - (AG Kle, 008 K 024/15).
Eingetragen am 09.03.2015.
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Sachverständige für die Bewertung bebauter u. unbebauter Grundstücke
freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus
Rechte, Lasten und Beschränkungen außerhalb des Grundbuchs
Baulasten:
Entsprechend einer Auskunft aus dem Baulastenverzeichnis der
Stadt Kleve vom 19.05.2015 liegt keine Eintragung im Baulastenverzeichnis vor.
Denkmalschutz:
Überbauung/
wirtschaftl. Einheit:
Notwegerecht:
Umweltrisiko:
nein
nicht erkennbar
ja
nein
nein
Altlasten / Kontaminierung:
Nach Auskunft des Kreises Kleve vom 19.05.2015 sind im vom
Kreis Kleve geführten Kataster, gem. § 8 Landesbodenschutzgesetz
für das Land Nordrhein Westfalen derzeit keine Eintragungen vorhanden. (s. Anlage)
Spätere Änderungen bleiben entsprechend vorbehalten.
Gebäudeeinmessung:
Gebäude die vor 1972 errichtet wurden, werden durch Befliegung
aufgenommen. Es entstehen keine weiteren Kosten.
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freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus
Bodenwert
Erläuterungen zum Bodenwert
Der Gutachterausschuss ermittelt jährlich für die unterschiedlichen Grundstücksarten in verschiedenen Lagen des Kreises, bzw. der Gemeinde- und Stadtgebiete Richtwerte und veröffentlicht sie
in Richtwertkarten. Der Gutachterausschuss des Kreises Kleve hat per 01.01.2015 im Bereich der
Ortslage Donsbrüggen einen zonalen Richtwert mit folgenden Merkmalen festgestellt.
Bestimmungsfaktoren:
-W
- I- geschossig
- 30 m Grundstückstiefe
Richtwert:
135 €/m² (ebfrei)
Weitere wertbestimmende Faktoren wurden nicht veröffentlicht.
Richtwerte sind Bodenwerte in € je m² erschließungsbeitragsfrei angegeben. Es sind aus Kaufpreisen ermittelte durchschnittliche Lagewerte für Grundstücke eines Gebietes mit im Wesentlichen gleichen Nutzungs- und Wertverhältnissen. Die örtlich unterschiedlichen
Erschließungsbeiträge für Kanal und Straße sind enthalten. Ein Richtwert ist bezogen auf ein
Grundstück, dessen Eigenschaften für dieses Gebiet typisch sind (Richtwertgrundstück).
Abweichungen des einzelnen Grundstücks in den wertbestimmenden Eigenschaften - wie
Erschließungszustand, spezielle Lage, Art und Maß baulicher Nutzung, Bodenbeschaffenheit und
Grundstücksgestaltung (insbesondere Grundstückstiefe und Größe) - bewirken Abweichungen
seines Verkehrswerts vom Richtwert.
In dem vorliegenden Fall hat das Bewertungsgrundstück Flur 2, Flurstück 522 eine mittlere Tiefe
von rd. 19,50 m. Es ist bei dem zu bewertenden Grundstück von einem Grundstück mit einer
durchschnittlichen Grundstücksfläche auszugehen. Laut Marktbericht 2015 des GAA des Kreises
Kleve ist die Abhängigkeit des Bodenwertes von der Grundstückstiefe zu berücksichtigen. Er
weist für Ein- und Zweifamilienhausgrundstücke für Grundstückstiefen zwischen 30 m und 60 m
entsprechende Umrechnungskoeffizienten aus. Im vorliegenden Fall ergibt sich für das
Bewertungsgrundstück ein Grundstückstiefenkorrekturfaktor von 1,00.
Zur Bewertung wird daher, aufgrund hinreichender Übereinstimmung, der Bodenwert von (135,00
€/m² x 1,0 = 135,00 €/m²) 135,- €/m² (ebfrei) als marktgerecht und angemessen angehalten.
Bodenwert für das unbelastete Grundstück:
Bewertungsgrundstück
Flur 2, Flurstück 522
Summe Bodenwert
389,00 m² x 135,00 €/m²
=
52.515,00 €
52.515,00 €
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Sachverständige für die Bewertung bebauter u. unbebauter Grundstücke
freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus
Sachwert (Verkehrswert)
Erläuterungen zum Sachwert
Vorbemerkung
Als wertbestimmendes Verfahren wurde das Sachwertverfahren gem. §§ 21-23 ImmoWertV herangezogen. Im Sachwertverfahren wird der Sachwert des Grundstücks aus dem Sachwert der
nutzbaren baulichen und sonstigen Anlagen sowie dem Bodenwert ermittelt. Die allgemeinen Wertverhältnisse auf dem Grundstücksmarkt sind insbesondere durch die Anwendung von
Sachwertfaktoren im Rechengang zu berücksichtigen.
Alterswertminderung
Nach Maßgabe der ImmoWertV und den Parametervorgaben des Gutachterausschusses im Kreis
Kleve wird zur Bewertung die lineare Alterswertminderung angewendet. Bei der Ermittlung des
Wertes der baulichen Anlagen wird beim Wertansatz auf die Reproduktionskosten abgestellt.
Daher ist es erforderlich, die Wertminderung als Alterswertminderung gesondert zu berücksichtigen.
Bestimmung der Restnutzungsdauer
Das Wohnhaus wurde angabegemäß als freistehendes Einfamilienhaus mit Garage 1949 errichtet. 1985 wurde das DG ausgebaut und Einbau neuer Fenster. In den Spitzboden hinein konnten
Fotos gemacht werden, eine Begehung war nicht möglich. Aufgrund der Bauweise, der
Ausstattung und des besichtigten Zustandes, wird aus gutachterlicher Sicht von einer gemittelten
Gesamtnutzungsdauer von 70 Jahren ausgegangen. Es wird eine Restnutzungsdauer von 24
Jahren (siehe nächste Seite) für das Einfamilienhaus zum Ansatz gebracht.
Besondere Bauteile
Nicht im Wert der Normgebäude zu erfassende und damit im Wert des Normgebäudes nicht
berücksichtigten wesentlichen wertbeeeinflussende besondere Bauteile werden einzeln erfasst.
Dies erfolgt üblicherweise bei älteren und/oder nicht mehr zeitgemäßen besonderen Bauteilen
bauteilweise getrennt unter Schätzung des Zeitwertes.
Bauzahlen
Zur Bewertung wurden Planunterlagen, soweit vorhanden, vorgelegt (Bauakte). Demzufolge und
entsprechend der Erkenntnisse aus der Objektbesichtigung werden folgende m² BGF angehalten.
(Besondere Bauteile werden nicht gesondert ausgewiesen).
BGF - Flächen (gem. eigener Plausibilisierung):
Erdgeschoss
Dachgeschoss
Kellergeschoss
Gesamtfläche BGF rd.
11,16 m x 9,00 m=
11,16 m x 9,00 m=
11,16 m x 9,00 m=
100,44 m² BGF
100,44 m² BGF
100,44 m² BGF
301,32 m² BGF
Die 1965 errichtete Garage wird pauschaliert berücksichtigt und nach der Marktanpassung bei der
Ermittlung der objektspezifischen Grundstücksmerkmale gem. Sachwertrichtlinie berücksichtigt.
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freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus
Restnutzungsdauer
Als Grundlage für die RND dient das Sachwertmodell der AGVGA NRW mit Stand 16.07.2013.
Gem. Sachwertmodell der AGVGA lassen sich nachfolgende Merkmale ermitteln. Nach Tabelle
des oberen Gutachterausschusses lassen sich die Modernisierungsgrade an einem
Punktesystem objektivieren.
Punktetabelle zur Ermittlung des Modernisierungsgrades
Modernisierungselemente
max. Punkte
Dacherneuerung inkl. Verbesserung der Wärmedämmung
4
Modernisierung der Fenster und Außentüren
2
Modernisierung der Leitungssysteme
(Strom, Gas, Wasser, Abwasser)
2
Modernisierung der Heizungsanlage
2
Wärmedämmung der Außenwände
4
Modernisierung von Bädern
2
Modernisierung des Innenausbaus, z.B. Decken,
Fußböden, Treppen
2
Wesentliche Verbesserung der Grundrissgestaltung
2
Summe
20
gewählte Punkte
0
1
0
2
0
2
0
1
6
Bestimmung der Restnutzungsdauer
Das Einfamilienhaus wurde ca. 1949 fertig gestellt. Das Dachgeschoss wurde 1985 zu
Wohnzwecken ausgebaut.
Nach der Punktetabelle Anlage 4 AGVGA-NRW ergibt sich bei 6 Punkten eine kleine
Modernisierung im Rahmen der Instandhaltung. Bei einer unterstellten Gesamtnutzungsdauer
von 70 Jahren und einem Gebäudealter von rd. 46 Jahren ergibt sich eine modifizierte
Restnutzungsdauer von 24 Jahren, und somit ein fiktives Baujahr von 1969.
Baukosten
Die Ableitung des Bauwerts erfolgt auf Grundlage der Parameter des Modells der
Arbeitsgemeinschaft der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte in Nordrhein-Westfalen
(AGVGA - NRW) um die Herleitung des abschließend zur Ableitung des Verkehrswerts anzuwendenden Marktanpassungsfaktors sachgerecht durchführen zu können.
Abweichend vom Standardmodell der AGVGA NRW werden die Faktoren nach sachverständiger
Einschätzung
des
Gutachterausschusses
des
Kreises
Kleve
angewendet.
Laut Marktbericht 2015 des Gutachterausschusses des Kreises Kleve werden die
Sachwertfaktoren für Einfamilienhausgrundstücke auf Grundlage von Sachwertermittlungen nach
folgenden Maßstäben ermittelt:
- Normalherstellungskosten (NHK 2010), Baunebenkosten sind in den NHK 2010 enthalten
- Länderfaktor NRW 1,0
- Regionalfaktor Kreis Kleve: keine
- Gesamtnutzungsdauer der Gebäude in Abhängigkeit von der Ausstattung
Standardstufe bis 2,5:
70 Jahre
Standardstufe 2,5 bis 3,5: 80 Jahre
Standardstufe ab 3,5:
90 Jahre
- Alterswertminderung: linear
- Zuschlag für ausgebaute Spitzböden: pauschal, abhängig von der Ausbaufläche
- besonders zu veranschlagende Bauteile und Außenanlagen: pauschalierte Zeitsachwerte
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freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus
Sachverständige für die Bewertung bebauter u. unbebauter Grundstücke
- Umrechnung der Wertansätze auf den Wertermittlungsstichtag:
Bundesbaupreisindex für Wohngebäude (Bauleistungen am Bauwerk)
Bei der Ermittlung der Marktanpassungsfaktoren wurden nur Objekte in der Größenordnung von
72.000,- € bis 395.000,- € untersucht.
Wohnhaus
Entspricht einem Einfamilienhaus, Erdgeschoss, Kellergeschoss und ausgeb. Dachgeschoss
Typ
1.01
Standardstufe:
2,1
Baujahrsgruppe:
fiktives Baujahr 1969, GND 70 Jahre, RND 24 Jahre
Tabellenwert:
731,- €/m²
Bundeslandkorrekturfaktor für NRW: 1,0
Baupreisindex zum Bewertungsstichtag 28.05.2015 gleich Feb. 2015; 110,6 Basisjahr 2010
Tabellenwert 731,- €/m² x 1,106 Baupreisindex
Ausgangswert für die Wertermittlung somit 808,49 entspricht ca. 808,- €/m² BGF
Baukostenansatz rd. 808,00 €/m² BGF
Die Angaben beziehen sich auf dominierende Ausstattungen und Ausführungen; in Teilbereichen
können Abweichungen vorliegen.
Zuschläge, bes. Bauteile
Garage am Haus, Terassenüberdachung,
Kelleraußentreppe
pauschal 3.000,- €
Wohnhaus
Bruttogrundfläche 301,30 m²
x
808,00 €/m²
=
243.450,40 €
lineare Alterswertminderung
Restnutzungsdauer 24 Jahre bei 70 Jahren
Gesamtnutzungsdauer
somit ergibt sich eine Wertminderung von 66 %
Altersgeminderte Herstellungskosten
=
=
160.677,26 €
82.773,14 €
Zeitwert der baulichen Anlage
=
82.773,14 €
+ Außenlagen, Pflanzungen/Rasenfläche,
Pflasterungen (Stellplatz) pauschal
=
2.000,00 €
84.773,14 €
+ sonstige Werterhöhung (bes. Bauteile)
+ Hausanschlusskosten
=
=
=
3.000,00 €
5.000,00 €
92.773,14 €
+ Sachwert der baulichen und sonstigen Anlage
+ Bodenwert
=
=
92.773,14 €
52.515,00 €
vorläufiger Sachwert
=
145.288,14 €
Der Sachwert ergibt sich aus der Summe vom Bodenwert und Gebäudewert mit Außenanlagen.
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Dipl.- Ing. Ursula Völling, Architektin
Sachverständige für die Bewertung bebauter u. unbebauter Grundstücke
freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus
Bauschäden und Baumängel
Schäden und Mängel, die eine über die übliche Abnutzung hinausgehende Verschlechterung
eines Gebäudes zur Folge haben, müssen durch besondere Abschläge berücksichtigt werden.
Eine unmoderne oder nicht funktionale Gestaltung bzw. Gebäudeeinteilung kann ebenfalls zu
Wertminderungen führen. Es wird darauf hingewiesen, dass keine bauphysikalischen oder baubiologischen Untersuchungen durchgeführt wurden.
Das Gebäude ist laut Auskunft der Eigentümerin seit einigen Monaten unbewohnt. Da bei der
Ortsbesichtigung zum jetzigen Bautenstand einige Schäden und Mängel (u.a. ein leichter
Renovierungs- und Instandhaltungsstau, Feuchteschäden im KG und im EG im Bereich des
Badezimmers) festgestellt wurden, ist ein Abzug für das Wohnhaus vorzunehmen.
Auf Grund des Alters und Zustandes des Gebäudes sollte aus gutachterlicher Sicht eine
Dichtigkeitsprüfung durchgeführt werden. In den Spitzboden hinein konnten Fotos gemacht werden, eine Begehung war nicht möglich. Bei den erforderlichen Maßnahmen handelt es sich um
eine sachverständige Schätzung, die nicht auf der Grundlage detaillierter Leistungsbeschreibungen vorgenommen wurde. Konkrete Kostenaufstellungen lassen sich ohne bauphysikalische
Berechnungen bzw. Bauteilöffnungen nicht weiter konkretisieren.
1.
2.
3.
4.
Feuchteschäden im KG, EG
Überprüfung der Leitungen (Dichtheitsprüfung)
sonstige Schäden u. Mängel Instandhaltungs- u.Renovierungsstau,
teilweise Besichtigung des DGs pauschal
3.000,00 €
1.000,00 €
5.000,00 €
1.000,00 €
10.000,00 €
Ermittlung des Verkehrswerts
Grundlage der Verkehrswertermittlug bildet das Sachwertverfahren.
Gemäß § 194 BauGB hat der Gutachter den Wert zu ermitteln, der sich am freien Markt im
gewöhnlichen Geschäftsverkehr ohne Rücksicht auf persönliche oder ungewöhnliche
Verhältnisse erzielen ließe. Angebot und Nachfrage bestimmen nach den Gesetzen der freien
Marktwirtschaft den zu erzielenden Preis. Deshalb wird grundsätzlich der Verkauf der
Liegenschaft unterstellt.
Bei der Abwägung einer Vermarktbarkeit des Objektes spielt die momentane Situation am
Grundstücksmarkt eine entscheidende Rolle. Angebot und Nachfrage, bestimmen neben optischen Eindrücken wie:
Baugestaltung
Bauausführung
Lage der Liegenschaft
Sonstige Problemlagen und Besonderheiten den Preis
Baugestaltung
In der Grundform der Anlage eine typische Bauform eines Ein-/Zweifamilienhauses. Die
Gestaltung folgt funktionalen Gesichtspunkten.
Bauausführung
Die Grundrisssituation ist überwiegend gut.
Lage der Liegenschaft
Gute Lageeigenschaften.
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Dipl.- Ing. Ursula Völling, Architektin
freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus
Sachverständige für die Bewertung bebauter u. unbebauter Grundstücke
Zur allgemeinen Marktanpassung (Anpassung an die Lage auf dem örtlichen
Grundstücksmarkt) nach § 8.2.1 ImmoWertV
Unter Berücksichtigung der gewonnenen Erkenntnisse ist bei der Ableitung des Verkehrswertes
aus dem Sachwert eine Anpassung erforderlich. Der oben ausgewiesene Sachwert ist auf
Grundlage der vom Gutachterausschuss des Kreises Kleve vorgegebenen Parameter ermittelt
worden, damit eine Marktanpassung mit Hilfe der Sachwertfaktoren berücksichtigt werden kann.
Grundsätzlich sind bei der Festlegung der Höhe einer Anpassung die besonderen Lage- und
Objekteigenschaften zu berücksichtigen. Bei dem Bewertungsobjekt handelt es sich um ein
freistehendes Einfamilienwohnhaus in Kleve-Donsbrüggen. Die Lageeigenschaften für Wohnen
sind gut. Im Wesentlichen hat das Objekt einen einfachen Ausbaustandard und ist in einem dem
Alter entsprechenden Zustand
Laut Marktbericht 2015 des GAA des Kreises Kleve beträgt der Marktanpassungsfaktor + 3% für
Objekte mit einem vorläufigen Sachwert von rd. 145.000 €. Der Sachwertfaktor für Ein- und
Zweifamilienhäuser wird lt. Marktbericht des Gutachterausschusses des Kreises Kleve, ausgehend von einem normierten Ausgangswert, durch Multiplikation mit Umrechnungsfaktoren (UF)
berechnet.
Sachwertfaktor =
0,81 x 1,05 (Baujahr) x 1,00 (Bauweise) x 1,00 (Bodenwertniveau) x
1,00 x (Gebäudestandard) x 1,00 (Bodenwertverhältnis) x 1,21 (Sachwert)
Sachwertfaktor = 1,029 (Standardabweichung + 7 %)
Auf Grund des vorhandenen Chance-Risiko Profils und der beschriebenen speziellen Objekt- u.
Lageeigenschaften, des Unterhaltungszustandes und Abweichung vom Auswertemodell, wird
keine Marktanpassung vorgenommen.
vorläufiger Grundstückssachwert
Marktanpassung
0%
145.288,14 €
145.288,14 €
Zur objektspezifischen Marktanpassung (Anpassung aufgrund besonderer Grundstücksmerkmale) nach § 8.2.2 ImmoWertV
Da bei der Ortsbesichtigung zum jetzigen Bautenstand kleinere Schäden und Mängel festgestellt
wurden, ist ein Abzug von rd. 10.000,- € vorzunehmen.
Schäden und Mängel
-
10.000,00 €
Sachwert unbelastet (Verkehrswert)
=
135.288,14 €
unbelasteter Verkehrswert
135.000,00 Euro
in Worten :
Goch, den 30.07.2015
Einhundertfünfunddreißigtausend Euro
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freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus
Anlagen
Fotodokumentation
Vorderansicht
Vorderansicht Garage, Kelleraußentreppe
Rückansicht
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freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus
Anlagen
Fotodokumentation
Ansicht
Garten, Rückansicht Garage
Seitenansicht Garten
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freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus
Anlagen
Fotodokumentation
Hauseingang
Treppe zum DG
EG: Zimmer
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freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus
Anlagen
Fotodokumentation
EG: Küche
EG: Diele
EG: Bad
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freistehendes Ein-/Zweifamilienhaus
Anlagen
Fotodokumentation
EG: Bad, Mangel
Treppe zum DG
DG: Flur
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Anlagen
Fotodokumentation
DG:
Verteiler
DG: Zimmer
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Anlagen
Fotodokumentation
Dachuntersicht
Treppe zum KG
KG: Heizung
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Anlagen
Fotodokumentation
KG: Waschküche
KG:
Kelleraußentreppe
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