Richtlinie für Zuschüsse der Stadt Illertissen zur Durchführung von Gebäudethermografie 1. Förderziel Ziel der Bezuschussung ist die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im privaten Gebäudebestand durch die Lokalisierung von Schwachstellen und Wärmebrücken. Mit den geförderten Maßnahmen sollen Energieeffizienzpotenziale im Stadtgebiet erschlossen und somit der Energieverbrauch sowie CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Wärmeverlusten reduziert werden. Die Steigerung der Energieeffizienz soll zum Schutz der Erdatmosphäre und zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beitragen. 2. Fördervoraussetzungen Die geförderten Maßnahmen müssen in einem Gebäude im Stadtgebiet der Stadt Illertissen durchgeführt werden. Pro Gebäude kann nur ein Förderzuschuss für jeweils eine Gebäudethermografie beantragt werden. Gefördert wird die Durchführung einer Gebäudethermografie durch qualifizierte Fachfirmen. Die Gebäudethermografie muss bei der Stadt Illertissen angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt über das Antragsformular, dass die Stadt zur Verfügung stellt. 3. Art und Höhe der Förderung Die finanzielle Förderung wird als einmaliger, nicht zurückzahlbarer Zuschuss zu den Dienstleistungskosten gewährt. Sie beträgt 50 Prozent der Kosten, maximal jedoch 100 €, für die Durchführung einer Gebäudethermografie. Auf die Förderung besteht kein Rechtsanspruch. 4. Antrag Der Antrag zur Bezuschussung ist vor Erteilung des Auftrags für die Gebäudethermografie bei der Stadt Illertissen Simon Ziegler Klimaschutzmanager Hauptstraße 4 89257 Illertissen einzureichen. Die Auszahlung des Zuschuss erfolgt nach Vorlage der Rechnung. Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen, die Eigentümer/-innen, Pächter/innen oder Mieter/-innen der Gebäude sind, bei denen die Gebäudethermografie durchgeführt werden sollen. Pächter/-innen oder Mieter/-innen benötigen die schriftliche Erlaubnis des/der Eigentümers-/in zur Durchführung der Gebäudethermografie. Diese ist dem Antrag beizufügen. 5. Laufzeit der Förderung Diese Förderrichtlinie endet am 30. April 2017.
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