Richtlinie für Zuschüsse der Stadt Illertissen zur Durchführung von

Richtlinie für Zuschüsse der Stadt Illertissen
zur Durchführung von Gebäudethermografie
1. Förderziel
Ziel der Bezuschussung ist die Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im privaten
Gebäudebestand durch die Lokalisierung von Schwachstellen und Wärmebrücken. Mit den
geförderten Maßnahmen sollen Energieeffizienzpotenziale im Stadtgebiet erschlossen und
somit der Energieverbrauch sowie CO2-Ausstoß durch die Vermeidung von Wärmeverlusten
reduziert werden. Die Steigerung der Energieeffizienz soll zum Schutz der Erdatmosphäre
und zur Erreichung der nationalen Klimaschutzziele beitragen.
2. Fördervoraussetzungen
Die geförderten Maßnahmen müssen in einem Gebäude im Stadtgebiet der Stadt Illertissen
durchgeführt werden. Pro Gebäude kann nur ein Förderzuschuss für jeweils eine
Gebäudethermografie beantragt werden. Gefördert wird die Durchführung einer
Gebäudethermografie durch qualifizierte Fachfirmen. Die Gebäudethermografie muss bei
der Stadt Illertissen angemeldet werden. Die Anmeldung erfolgt über das Antragsformular,
dass die Stadt zur Verfügung stellt.
3. Art und Höhe der Förderung
Die finanzielle Förderung wird als einmaliger, nicht zurückzahlbarer Zuschuss zu den
Dienstleistungskosten gewährt. Sie beträgt 50 Prozent der Kosten, maximal jedoch 100 €, für
die Durchführung einer Gebäudethermografie. Auf die Förderung besteht kein
Rechtsanspruch.
4. Antrag
Der Antrag zur Bezuschussung ist vor Erteilung des Auftrags für die Gebäudethermografie
bei der
Stadt Illertissen
Simon Ziegler Klimaschutzmanager
Hauptstraße 4
89257 Illertissen
einzureichen.
Die Auszahlung des Zuschuss erfolgt nach Vorlage der Rechnung.
Antragsberechtigt sind juristische und natürliche Personen, die Eigentümer/-innen, Pächter/innen oder Mieter/-innen der Gebäude sind, bei denen die
Gebäudethermografie durchgeführt werden sollen. Pächter/-innen oder Mieter/-innen
benötigen die schriftliche Erlaubnis des/der Eigentümers-/in zur Durchführung der
Gebäudethermografie. Diese ist dem Antrag beizufügen.
5. Laufzeit der Förderung
Diese Förderrichtlinie endet am 30. April 2017.