Unternehmenssteuerreform III – eine dringend notwendige

An die Medien
Unternehmenssteuerreform III – eine dringend notwendige Investition in den
Wirtschaftsstandort Schweiz
Bern, 30. Januar 2017 – Die Konferenz Kantonaler Volkswirtschaftsdirektorinnen und
Volkswirtschaftsdirektoren (VDK) diskutierte an ihrer Arbeitssitzung vom 26. Januar 2017 zum
wiederholten Mal über die eidgenössische Abstimmungsvorlage zur Unternehmensbesteuerung III
(USR III). Die VDK unterstrich dabei mit Nachdruck die Bedeutung der Vorlage für den
Wirtschaftsstandort Schweiz.
Am 12. Februar 2017 wird die Schweizer Stimmbevölkerung über das Unternehmenssteuergesetz III
abstimmen. Die Vorlage hat aus Sicht der Mitglieder der VDK eine sehr grosse volkswirtschaftliche
Bedeutung, weshalb die VDK diese unterstützt. Und zwar aus folgenden Gründen:
Die USR III sichert Arbeitsplätze: Mit der USR III werden die umstrittenen steuerlichen Privilegien für die
Statusgesellschaften abgeschafft, was im internationalen Umfeld in der Steuerpolitik Akzeptanz verschafft.
Mit der Einführung einer Patentbox-Lösung respektive der (freiwilligen) Inputförderung werden im Weiteren
steuerliche Instrumente geschaffen, die Forschung und Entwicklung fördern. Diese Massnahmen stärken
die Unternehmen in der Schweiz und sichern so Arbeitsplätze.
Die USR III stärkt den Wirtschaftsstandort Schweiz nachhaltig: Die Schweiz verfügt über eine
vielfältige, starke Wirtschaft. Diese Stärke muss aber weiterentwickelt werden. Die USR III bietet den
Kantonen dazu eine Reihe von steuerlichen Instrumenten, die geeignet sind, zusätzliche
Wirtschaftssubstanz in unser Land zu bringen und unternehmerische Innovationen zu fördern. Letztere sind
für unser Land ein zentraler Standortfaktor.
Die USR III ist eine Investition in die Gemeinwesen: Um die USR III umzusetzen, werden die Kantone
und Gemeinden kurzfristig auf Steuereinnahmen verzichten müssen. Dies ist allerdings als Investition in die
Zukunft zu betrachten, wiegt doch der drohende Verlust an Arbeitsplätzten bei einer Ablehnung der Vorlage
weit schwerer – auch, was die Konsequenzen auf die öffentlichen Haushalte betrifft.
Für Auskünfte stehen Ihnen zur Verfügung:


Regierungsrat Christoph Brutschin (BS), Präsident VDK, Natel 079 661 83 54
Christoph Niederberger, Generalsekretär VDK, Natel 078 654 64 06