Kleinstprojekte 2017 Kleinstprojekte sind Projekte mit einer kurzen Laufzeit (max. 5 Monate, Beendigung der Maßnahme in jedem Fall bis spätestens 15.10.2017), die der Verbesserung der Grundbedürfnisse der armen und ärmsten Bevölkerungsschichten dienen und eine langfristige Wirkung entfalten. Wer kann einen Antrag stellen? Organisationen / Institutionen (keine Unternehmen), die aus eigener Kraft ihr Projekt nicht allein finanzieren können, können bis zum Bewerbungsschluss Anträge einreichen. Förderbedingungen Die Botschaft unterstützt Organisationen / Institutionen bei der Umsetzung ihrer Projekte durch eine anteilige Finanzierung, sofern diese ihr Projekt nicht selbst verwirklichen können. Das heißt, dass in jedem Fall ein Eigenbeitrag (auch nicht finanzieller Natur wie z.B. durch Arbeitsleistung, Zurverfügungstellung von Arbeitskraft, Transportleistungen und Räumen) durch den Antragsteller erforderlich ist. Eine Teilfinanzierung durch Dritte ist möglich. Die maximale Förderhöhe beträgt in der Regel 8.000,-- Euro. Im Rahmen des Projekts zu leistende Anschaffungen erfolgen ausschließlich in der Ukraine. Das Projekt darf zu keinen wiederkehrenden Verpflichtungen der Botschaft führen. Pro Organisation / Vereinigung / Institution darf nur 1 Antrag gestellt werden. Der Träger des Projekts muss in der Lage sein, die laufenden Kosten selbst zu tragen bzw. durch das Projekt zu erwirtschaften. Maßnahmen zur Förderung einzelner Personen, Unternehmen oder von Behörden sowie Zuschüsse zu laufenden Kosten (Gehälter, Verbrauchsmaterial, Strom, Gas, Reisekosten, Telefonkosten usw.) antragstellender Organisationen sind nicht möglich. Antragsfrist Bitte reichen Sie Ihre Anträge spätestens bis zum 24.02.2017 ein; Anträge mit dem Ausgangsdatum (Poststempel) nach 24.02.2017 werden nicht berücksichtigt. Antrag Das Antragsformular finden Sie auf unserer Homepage unter: http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kiew/uk/04/Entwicklungspol__Zusammenarbeit/Kleinstprojek te__neu.html Füllen Sie bitte das Antragsformular vollständig in einer Sprache Ihrer Wahl aus, wobei Sie die Projektbeschreibung jedoch in jedem Fall auf Deutsch oder Englisch kurz (max. 500 Zeichen) verfassen, lassen den Antrag von zwei verantwortlichen Personen der antragstellenden Organisation unterschreiben und senden ihn ausschließlich per Post an: Deutsche Botschaft Kiew Wirtschaftsdienst (wi-13) Wul. Bohdana Chmelnitskoho 25 01901 Kiew Nur vollständige Anträge mit Finanzierungsplan können geprüft, bearbeitet und beantwortet werden. Wichtiger Hinweis: Antragstellende Organisationen / Vereinigungen / Institutionen aus den Oblasten Charkiw, Dnipropetrowsk, Donezk, Luhansk und Zaporishnja stellen ihre Anträge beim Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland Prospekt Dmytra Yavornytskogo 1a (ehemals pr. Karla Marksa), Büro 301 49005 Dnipro Tel.: +38 056 732 14 20 Telefax: +38 056 732 14 19 Beispiel Finanzierungsplan Einnahmen № Finanzierungsquelle Summe (UAH) 1 Zuwendung der Botschaft Kiew 2 Eigenmittel 3 Finanzierung durch Dritte (falls mehrere Sponsoren, dann bitte alle auflisten) Insgesamt Ausgaben № Material, Dienstleistungen 1 2 3 4 5 Insgesamt Anzahl Stückpreis Gesamtwert (UAH)
© Copyright 2024 ExpyDoc