Kleinstprojekte 2017

Kleinstprojekte 2017
Kleinstprojekte sind Projekte mit einer kurzen Laufzeit (max. 5 Monate, Beendigung der
Maßnahme in jedem Fall bis spätestens 15.10.2017), die der Verbesserung der Grundbedürfnisse
der armen und ärmsten Bevölkerungsschichten dienen und eine langfristige Wirkung entfalten.
Wer kann einen Antrag stellen?
Organisationen / Institutionen (keine Unternehmen), die aus eigener Kraft ihr Projekt nicht allein
finanzieren können, können bis zum Bewerbungsschluss Anträge einreichen.
Förderbedingungen
Die Botschaft unterstützt Organisationen / Institutionen bei der Umsetzung ihrer Projekte durch eine
anteilige Finanzierung, sofern diese ihr Projekt nicht selbst verwirklichen können. Das heißt, dass
in jedem Fall ein Eigenbeitrag (auch nicht finanzieller Natur wie z.B. durch Arbeitsleistung,
Zurverfügungstellung von Arbeitskraft, Transportleistungen und Räumen) durch den Antragsteller
erforderlich ist. Eine Teilfinanzierung durch Dritte ist möglich.
Die maximale Förderhöhe beträgt in der Regel 8.000,-- Euro.




Im Rahmen des Projekts zu leistende Anschaffungen erfolgen ausschließlich in der Ukraine.
Das Projekt darf zu keinen wiederkehrenden Verpflichtungen der Botschaft führen.
Pro Organisation / Vereinigung / Institution darf nur 1 Antrag gestellt werden.
Der Träger des Projekts muss in der Lage sein, die laufenden Kosten selbst zu tragen bzw.
durch das Projekt zu erwirtschaften.
Maßnahmen zur Förderung einzelner Personen, Unternehmen oder von Behörden sowie Zuschüsse
zu laufenden Kosten (Gehälter, Verbrauchsmaterial, Strom, Gas, Reisekosten, Telefonkosten usw.)
antragstellender Organisationen sind nicht möglich.
Antragsfrist
Bitte reichen Sie Ihre Anträge spätestens bis zum 24.02.2017 ein; Anträge mit dem Ausgangsdatum
(Poststempel) nach 24.02.2017 werden nicht berücksichtigt.
Antrag
Das Antragsformular finden Sie auf unserer Homepage unter:
http://www.kiew.diplo.de/Vertretung/kiew/uk/04/Entwicklungspol__Zusammenarbeit/Kleinstprojek
te__neu.html
Füllen Sie bitte das Antragsformular vollständig in einer Sprache Ihrer Wahl aus, wobei Sie die
Projektbeschreibung jedoch in jedem Fall auf Deutsch oder Englisch kurz (max. 500 Zeichen)
verfassen, lassen den Antrag von zwei verantwortlichen Personen der antragstellenden Organisation
unterschreiben und senden ihn ausschließlich per Post an:
Deutsche Botschaft Kiew
Wirtschaftsdienst (wi-13)
Wul. Bohdana Chmelnitskoho 25
01901 Kiew
Nur vollständige Anträge mit Finanzierungsplan können geprüft, bearbeitet und beantwortet
werden.
Wichtiger Hinweis:
Antragstellende Organisationen / Vereinigungen / Institutionen aus den Oblasten Charkiw,
Dnipropetrowsk, Donezk, Luhansk und Zaporishnja stellen ihre Anträge beim
Generalkonsulat der Bundesrepublik Deutschland
Prospekt Dmytra Yavornytskogo 1a (ehemals pr. Karla Marksa), Büro 301
49005 Dnipro
Tel.: +38 056 732 14 20
Telefax: +38 056 732 14 19
Beispiel Finanzierungsplan
Einnahmen
№
Finanzierungsquelle
Summe (UAH)
1
Zuwendung der Botschaft Kiew
2
Eigenmittel
3
Finanzierung durch Dritte (falls mehrere Sponsoren, dann bitte
alle auflisten)
Insgesamt
Ausgaben
№ Material, Dienstleistungen
1
2
3
4
5
Insgesamt
Anzahl
Stückpreis
Gesamtwert
(UAH)