Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Allendorf (Eder) Haushaushaltssatzung der Verwaltungsgemeinschaft Allendorf / Bromskirchen, Landkreis Waldeck-Frankenberg, für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund der §§ 30ff des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom 16.12.1969, des § 6 der Verbandssatzung und des Beschlusses vom 23.11.2016 der Verbandsversammlung wird folgende Haushaltssatzung erlassen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Überschuss im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf Fehlbedarf mit einem Überschuss von im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von festgesetzt. 2.676.580,00 EUR 2.461.765,00 EUR 214.815,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 214.815,00 EUR, 219.750,00 EUR 0,00 EUR 219.750,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR 0,00 EUR §2 Kredite werden nicht veranschlagt. §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2017 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 250.000,00 EUR festgesetzt. 1 §5 Die Beträge der Verbandsgemeinden werden gem. § 17 der Verbandssatzung berechnet. Allendorf (Eder), den 24.11.2016 Claus Junghenn Vorstandsvorsitzender Genehmigung: Hiermit erteile ich dem Gemeindeverwaltungsverband „Verwaltungsgemeinschaft Allendorf – Bromskirchen“ gemäß § 18 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) die Genehmigung zur Inanspruchnahme des Höchstbetrages der in § 4 der Haushaltssatzung 2017 veranschlagten Kassenkredite in Höhe von 250.000,-- € (in Worten: Zweihundertfünfzigtausend Euro). Korbach, den 25. Januar 2017 - 7.1 Az.: 3 m 10 A Der Landrat des Landkreises Waldeck-Frankenberg als Behörde der Landesverwaltung (S.) (Dr. Kubat) Die vorstehende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017 liegt zur Einsichtnahme vom 06.02. – 14.02.2017 während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung Allendorf (Eder), Schulstraße 5, Zimmer 2.01 öffentlich aus. Allendorf (Eder), 31.01.2017 Verwaltungsgemeinschaft Allendorf - Bromskirchen Claus Junghenn Vorstandsvorsitzender 2
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