Amtliche Bekanntmachung Haushaushaltssatzung VG Allendorf

Amtliche Bekanntmachung der
Gemeinde Allendorf (Eder)
Haushaushaltssatzung
der Verwaltungsgemeinschaft Allendorf / Bromskirchen,
Landkreis Waldeck-Frankenberg,
für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund der §§ 30ff des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit vom
16.12.1969, des § 6 der Verbandssatzung und des Beschlusses vom 23.11.2016 der
Verbandsversammlung wird folgende Haushaltssatzung erlassen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
Überschuss
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
Fehlbedarf
mit einem Überschuss von
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus den Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
Finanzmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von
festgesetzt.
2.676.580,00 EUR
2.461.765,00 EUR
214.815,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
214.815,00 EUR,
219.750,00 EUR
0,00 EUR
219.750,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
0,00 EUR
§2
Kredite werden nicht veranschlagt.
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2017 zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
250.000,00 EUR festgesetzt.
1
§5
Die Beträge der Verbandsgemeinden werden gem. § 17 der Verbandssatzung
berechnet.
Allendorf (Eder), den 24.11.2016
Claus Junghenn
Vorstandsvorsitzender
Genehmigung:
Hiermit erteile ich dem Gemeindeverwaltungsverband „Verwaltungsgemeinschaft
Allendorf – Bromskirchen“ gemäß § 18 des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit (KGG) in Verbindung mit § 105 Abs. 2 der Hessischen
Gemeindeordnung (HGO) die Genehmigung
zur Inanspruchnahme des Höchstbetrages der in § 4 der Haushaltssatzung 2017
veranschlagten Kassenkredite in Höhe von
250.000,-- €
(in Worten: Zweihundertfünfzigtausend Euro).
Korbach, den 25. Januar 2017
- 7.1 Az.: 3 m 10 A Der Landrat
des Landkreises Waldeck-Frankenberg
als Behörde der Landesverwaltung
(S.)
(Dr. Kubat)
Die vorstehende Haushaltssatzung mit Haushaltsplan 2017 liegt zur Einsichtnahme
vom 06.02. – 14.02.2017 während der Dienststunden bei der Gemeindeverwaltung
Allendorf (Eder), Schulstraße 5, Zimmer 2.01 öffentlich aus.
Allendorf (Eder), 31.01.2017
Verwaltungsgemeinschaft Allendorf - Bromskirchen
Claus Junghenn
Vorstandsvorsitzender
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