pdfs Inter-Steuern Stab2 2016 V_4 An das Finanzamt FinanzOnline, unser Service für Sie! Eingangsvermerk >> Dieses Formular wird maschinell gelesen, füllen Sie es daher nur mittels Tastatur und Bildschirm aus. Eine handschriftliche Befüllung ist unbedingt zu vermeiden. Betragsangaben in EURO und Cent (rechtsbündig). Eintragungen außerhalb der Eingabefelder können maschinell nicht gelesen werden. Die stark hervorgehobenen Felder sind jedenfalls auszufüllen. Abgabenkontonummer Finanzamtsnummer - Steuernummer BEZEICHNUNG DES KREDITINSTITUTS (BLOCKSCHRIFT) Gesetzliche Bestimmungen beziehen sich auf das Stabilitätsabgabegesetz (StabAbgG) BITTE DIESES FELD NICHT BESCHRIFTEN Mitteilung Sonderzahlung Stabilitätsabgabe 2016 Bemessungsgrundlage: Durchschnittliche unkonsolidierte Bilanzsumme gemäß § 2 jenes Geschäftsjahres, das im Jahr 2015 endet. Betrag Abzug gemäß § 2 Abs. 5 (Rechtsvorgänger bei Umgründung) Hinzurechnung gemäß § 2 Abs. 5 (Rechtsnachfolger bei Umgründung) Summe Bemessungsgrundlage Steuer Bemessungsgrundlage: Die Sonderzahlung beträgt für jene Teile der Bemessungsgrundlage gemäß § 5 Abs. 1, a) die einen Betrag von 300 Millionen Euro überschreiten und 20 Milliarden Euro nicht überschreiten 0,211%, b) die einen Betrag von 20 Milliarden Euro überschreiten 0,258%. www.bmf.gv.at Voranmeldung und Entrichtung: Die Abgabenschuld für die Sonderzahlung entsteht mit Beginn des letzten Kalendervierteljahres 2016, wenn ein Kreditinstitut die Sonderzahlung bis zum 31. Jänner 2017 selbst berechnet, mit einer Verrechnungsweisung (§ 214 Abs. 4 der Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961) „SSZ - 2016 - Betrag‟ auf das Abgabenkonto entrichtet und dies bis zum 31. Jänner 2017 dem für die Einhebung der Sonderzahlung zuständigen Finanzamt unter Bekanntgabe der Bemessungsgrundlage und der Abgabenschuld mitteilt. Diese Mitteilung gilt als Steuererklärung. Steuerliche Vertretung (Name, Anschrift, Telefonnummer) D Datum, Unterschrift Stab 2-PDF Bundesministerium für Finanzen Stab 2, Seite 1, Version vom 30.01.2017
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