Dorfentwicklung

Dorfentwicklung
Die Förderung kann von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ausgestaltet sein. Detaillierte
Informationen sind den jeweiligen Entwicklungsprogrammen der Länder, die unter Punkt 5 verlinkt
sind, und den Förderrichtlinien Ihres Bundeslandes zu entnehmen.
1. Wo wird gefördert?
Die Dorfentwicklung wird in allen Flächenländern gefördert. Im Rahmen der
Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" (GAK)
können Vorhaben in Orten mit bis zu 10.000 Einwohnern gefördert werden.
2. Was wird gefördert?
Gefördert werden die Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung ländlich geprägter Orte im
Rahmen der GAK. Ziel der Förderung ist es, zum einen die charakteristischen Ortsbilder und
die Bausubstanz der Dörfer zu erhalten und zum anderen die dörfliche Struktur so zu
gestalten und weiter zu entwickeln, dass auch zukünftig die ländlichen Gebiete als Lebens-,
Arbeits-, Erholungs- und Naturraum erhalten bleiben. Auf diese Weise sollen die
Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung verbessert und die Attraktivität der Dörfer
erhöht werden.
Gefördert werden beispielsweise Aufwendungen für
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die Dorferneuerungs- und Dorfentwicklungsplanung,
die Dorfmoderation zur Begleitung von Veränderungsprozessen auf örtlicher Ebene,
die Gestaltung von dörflichen Plätzen, Straßen, Wegen, Freiflächen sowie
Ortsrändern,
die Schaffung, Erhaltung und den Ausbau dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen
und von Mehrfunktionshäusern,
die Erhaltung und Gestaltung von Gebäuden einschließlich des Innenausbaus und der
dazugehörigen Hof-, Garten- und Grünflächen,
die Schaffung, Erhaltung, Verbesserung und den Ausbau von Freizeit- und
Naherholungseinrichtungen,
die Schaffung, Verbesserung und den Ausbau von Angeboten zur Grundversorgung,
die Umnutzung von Gebäuden land- und fortwirtschaftlicher Betriebe für Wohn-,
Arbeits-, Fremdenverkehrs-, Freizeit-, öffentliche oder gemeinschaftliche Zwecke,
die Umnutzung dörflicher Bausubstanz sowie für
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den Abriss oder Teilabriss von Bausubstanz im Innenbereich nach Maßgabe
besonderer siedlungsstruktureller oder entwicklungsplanerischer Gründe.
Detaillierte Informationen über die Förderschwerpunkte der Bundesländer bietet folgende
Übersicht.
3. Wer wird gefördert?
Gefördert werden in der Regel
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Gemeinden und Gemeindeverbände,
Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse
natürliche Personen und Personengesellschaften,
sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts sowie des privaten Rechts.
4. Wie wird gefördert?
Die Förderung wird als Zuschuss gewährt. Für Gemeinden, Gemeindeverbände,
Teilnehmergemeinschaften und deren Zusammenschlüsse, Wasser- und Bodenverbände und
ähnliche Rechtspersonen sowie einzelne Beteiligte beträgt die Höhe der Förderung bis zu 65
Prozent der förderfähigen Kosten. Anderen Begünstigten kann ein Zuschuss von bis zu 35
Prozent der förderfähigen Kosten gewährt werden.
5. Wo finde ich spezifische Informationen zur Förderung und Antragstellung in
meinem Bundesland?
Baden-Württemberg
• Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz Baden-Württemberg
Bayern
• Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum Bayern
• Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten –
Förderwegweiser Dorferneuerung
Brandenburg
• Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft Dorfentwicklung
Hessen
• Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum des Landes Hessen
• Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz – Dorfentwicklung
Mecklenburg-Vorpommern
• Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum Mecklenburg-Vorpommern
• Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt – Förderung Ländliche Entwicklung /
Dorferneuerung
Niedersachsen/Bremen
• Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum Niedersachsen/Bremen
• Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
- Dorfentwicklung
Nordrhein-Westfalen
• Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum Nordrhein-Westfalen
• Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz
des Landes Nordrhein-Westfalen – Förderung Dorfentwicklung
• Broschüre: NRW-Programm Ländlicher Raum 2014-2020 - Förderung der ländlichen
Entwicklung in Nordrhein-Westfalen – Dorferneuerung und Dorfentwicklung (S. 61)
Rheinland-Pfalz
• Ministerium des Inneren und des Sports Rheinland-Pfalz: Förderung der
Dorferneuerung
Saarland
• Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum Saarland
• Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz - Dorferneuerung und -entwicklung
Sachsen
• Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum Sachsen
• Staatsministerium für Umwelt und Landwirtschaft
Sachsen-Anhalt
• Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum Sachsen-Anhalt
• Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie - Fördermaßnahmen
Dorferneuerung und -entwicklung
Schleswig-Holstein
• Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum Schleswig-Holstein
• Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume
Thüringen
• Entwicklungsprogramm für den Ländlichen Raum Thüringen
• Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft - Dorferneuerung und entwicklung