reuschlaw Business Brunch (Industrie-)Standards in der Automotiveindustrie – eine Haftungsfalle? 24. März 2017 / Steigenberger Augsburg (Industrie-)Standards in der Automotiveindustrie – eine Haftungsfalle? Führt man sich die Entwicklungs- und Inverkehrgabe prozesse von (Zuliefer-)Produkten in der Automobil industrie anhand der üblichen Vereinbarungen und deren Inhalte vor Augen, wird eines sehr schnell klar: Lieferanten und Hersteller haben in allen Stufen der Produktverwirklichung mit Standards zu tun. Lastenhefte, Spezifikationen und vertragliche Vereinbarungen verweisen auf nationale wie internationale, durch Normungsverfahren entstandene, aber teils auch auf unternehmenseigene Standards. Es gibt kaum einen Bereich, der nicht durch derartige Regelwerke zumindest ansatzweise tangiert wird. Geht man mit den Beteiligten in den Diskurs, wird allerdings ein weiterer Punkt offensichtlich: die Funktion der Standards und etwaige Konsequenzen bei deren Nichtbeachtung sind oft kaum oder nicht ausreichend bekannt. Abgesehen von den produkt- oder prozessbezogenen Vorgaben, die sich aus den Inhalten der Regelwerke ergeben, können solche Vereinbarungen und die (Nicht-) Einhaltung der Standards jedoch auch erhebliche recht liche Relevanz haben. Abgesehen von Konsequenzen in der vertraglichen Haftung, kann dies auch Folgen im Bereich der Produkthaftung in der Handhabung der Marktüberwachung der zuständigen Behörden und letztlich auch in der persönlichen Haftung der verantwortlichen Stakeholder haben. Wir freuen uns, mit Ihnen im Rahmen unseres Business Brunch am 24. März 2017 in Augsburg neben der rechtlichen Natur und der generellen Funktion von Standards und Normen im haftungsrechtlichen Kontext auch ausgewählte, hochaktuelle Bereiche und neuralgische Punkte von industriespezifischen Standards wie ISO/TS bzw. IATF 16949, die Schnittstellen der funktionalen Sicherheit für elektronische/elektrische Produkte nach ISO 26262 sowie Anforderungen an Datenschutz und -sicherheit im (inter-)nationalen Kontext zu diskutieren. Veranstaltung Business Brunch (Industrie-)Standards in der Automotiveindustrie – eine Haftungsfalle? 24. März 2017, 10:00–14:00 Uhr Wir bieten die Veranstaltung kostenfrei an. Location Steigenberger Drei Mohren Maximilianstraße 40 86150 Augsburg Anmeldung Bitte verbindliche Anmeldung unter [email protected] T +49 681 859160-0 F +49 681 859160-11 Veranstalter reuschlaw Legal Consultants Reusch Rechtsanwälte Rosenthaler Straße 40–41 10178 Berlin T +49 30 23 32 89 5-0 F +49 30 23 32 89 5-11 Hochstraße 63 66115 Saarbrücken T +49 681 859 160-0 F +49 681 859 160-11 www.reuschlaw.de
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