PO Mantrailer RHS Enzkreis e.V. Stand Ja[...]

Prüfungsordnung
„Mantrailerteams“
Rettungshundestaffel
Enzkreis e.V.
Stand Januar 2017
am 29.1.2017
von der Mitgliederversammlung verabschiedet
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Prüfungsordnung Mantrailing
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Herausgeber
Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.
Vereinssitz
Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.
Geschäftsstelle
Amalienstr. 26
75172 Pforzheim
Verantwortlich:
Aike Kremser
1.Vorsitzender und
Einsatzleiter Mantrailing
Bearbeitung und Kontakt:
Aike Kremser
Geschäftsstelle
Amalienstr. 26
75172 Pforzheim
Handy: +49 176 23464043
E-Mail: [email protected]
Redaktion & Mitarbeit
Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.
Aike Kremser,
Stephanie Vetter,
Bernhard Kern
Doris Clauss
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Prüfungsordnung Mantrailing
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Inhaltsverzeichnis
Abkürzungen
Geltungsbereich
Zulassungsbestimmungen
Anforderungen Hund
Bekleidung
Impfschutz
Versicherungsschutz
Prüfungsanmeldung
Bewertung und Geltungsdauer
Prüfungswiederholung
Prüfer
Prüfungsorganisator
Prüfungsbereich
Sicherheitsregeln
Schlussbestimmungen
Definition von prüfungsrelevanten
Begrifflichkeiten
- Gehorsamsleitung
- Versteckperson
- Prüfungsstufen
- Trail
- Prüfungsgelände
- Shorttrail
- Negativansatz
- Longtrail
- Longtrail Zeitvorgabe
- Geruchsträger
- Helfer
- Informationsgewinnung
- Bekanntgabe
Prüfungsergebnis
- Prüfungsniederschrift
Durchführung der Prüfung
Bewertungsmerkmale
Benotung
Erfolg
Bewertungsbogen
Seite 4
Seite 4
Seite 4 und 5
Seite 6
Seite 6
Seite 6
Seite 6
Seite 6
Seite 6
Seite 6
Seite 7
Seite 7
Seite 7
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Seite 7
Seite 8
Seite 8
Seite 8
Seite 9
Seite 9
Seite 9
Seite 9
Seite 9
Seite 9
Seite 10
Seite 10
Seite 10
Seite 11
Seite 11
Seite 12 und 13
Seite 13 und 14
Seite 14
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Abkürzungen
BKZ Bewertungskennzahl
Dhf Diensthundeführer
EH Erste Hilfe
FL Fläche
Fp Fremdperson
Gsp Geruchspur
Ltr Longtrail
Hf Hundeführer
Hz Hörzeichen
Lpo Leistungsprüfungsordnung
Pko Prüfungskommission
PO Prüfungsordnung
MT Mantrailingteam
PSH Personenspuren Suchhund
PSHT Personenspuren Suchhundeteam
RH Rettungshund
RhT Rettungshundeteam
RHS Rettungshundestaffel
Sz Sichtzeichen
VP versteckte/vermisste Person
R/H Rüde bzw. Hündin
Allgemeine Bestimmungen
Die im Text benutzten Begriffe und Funktionen sind stellvertretend für weibliche und
männliche Personen verwendet worden. Diese Prüfungsordnung (PO) orientiert sich an den
aktuellen Anforderungen des modernen Dienst- und Rettungshundewesen mit der
Zielsetzung der Rettung und dem Schutz von Menschenleben. Sie orientiert sich dabei an
den Anforderungen der einsatzführenden Behörde (I.d.R. Polizei) für die Suche nach
vermissten Personen. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Prüfungs- und
Leistungsstandards ist die Anwendung und Einhaltung dieser Prüfungsordnung für alle
verbindlich die nach dieser Prüfungsordnung prüfen. Ein über die Fachrichtung „Mantrailing“
hinausgehendes Ausbildungskennzeichen benötigt das Hundeteam nicht. Mit erfolgreicher
Erfüllung der Prüfungsstufen erwirbt das Hundeteam die entsprechende Einsatzqualifikation.
Es darf nur der Hund im Einsatz geführt werden, mit dem der Hundeführer gemeinsam
diese Prüfungskriterien erfolgreich erfüllt hat.
Geltungsbereich
Diese Prüfungsordnung gilt für alle Rettungshundeteams, die die Einsatzfähigkeit in der
Suchart Mantrailing (MT) in der Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. erlangen wollen.
Zulassungsbestimmungen
Folgende Voraussetzungen haben erfüllt zu sein:
1. Der Hf muss mind. seit 6 Monaten aktives Mitglied in der Rettungshundestaffel
Enzkreis e.V. sein.
2. Der Hf muss die Eignungsprüfung lt. Übungsbetriebs- und Platzordnung incl. der
jährlichen Eignungsprüfung erfolgreich absolviert haben.
3. Zur Prüfung ist eine vorangegangene Ausbildung, welche sich an der Qualifikation
dieser Prüfungsordnung orientiert, zu absolvieren.
4. Die gesundheitliche Eignung von Hund und Hf ist Voraussetzung.
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5. Das Mindestalter des Hundes bzw. des Hundeführers sind:
Prüfungsstufe Alter des Hundes
1
18 Monate
2
21 Monate
Alter des Hundeführers
18 Jahre
18 Jahre
6. Jeder Hf hat mit seinem Hund regelmäßig an Übungsveranstaltungen der RHS
Enzkreis e.V. teilzunehmen sowie sich regelmäßig nach den Bestimmungen der RHS
Enzkreis e.V. fortzubilden sowie regelmäßig die erforderlichen Prüfungen abzulegen.
7. Jeder Hf soll deshalb über Kenntnisse in den nachfolgend aufgeführten
Ausbildungsbereichen verfügen und zu den Prüfungen die entsprechende
Ausbildungsnachweise in Form von Bescheinigungen vorlegen:
Lfd.
Nr.
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10.
Ausbildungsbereich
Veranstalter/Verantwortlicher
Ersthelferausbildung
Wiederholung alle 2 Jahre
Tauglichkeitsuntersuchung
Wiederholung alle 2 Jahre
DRK
Ausbildungsveranstaltung
Erste Hilfe-Kurs Hund
Wiederholung alle 2 Jahre
Ausbildungsveranstaltung
Vermittlung von kynologischer
Kenntnisse insbesondere der
geruchlichen Wahrnehmung
Wiederholung alle 2 Jahre
Einsatztaktik
Wiederholung alle 2 Jahre
Einweisung im Sprechfunk (BOS)
Einmalig incl. schriftlicher Prüfung
Regeln zum Transport von Hunden
einmalig
UVV – Unfallverhütungsvorschrift
Wiederholung alle 2 Jahre
Kenntnisse in der praktischen
Anwendung von Karte, Kompass
und GPS
Wiederholung alle 2 Jahre
Teilnahme an einer Unterrichtung
bezüglich Entstehung und
Verbreitung von menschlichem
Geruch insb. In Zusammenhängen
von thermischen Einflüssen in der
Umwelt
Wiederholung alle 2 Jahre
Wer trägt die
Kosten
Kursteilnehmer
Persönlicher Hausarzt, der die
körperliche sowie geistige
Einsatzfähigkeit zur Personenrettung und -schutz testiert
Von der RHS Enzkreis e.V.
vorgeschlagener Tierarzt
Kursteilnehmer
RHS Enzkreis e.V.
RHS Enzkreis e.V.
RHS Enzkreis e.V.
RHS Enzkreis e.V.
DRK
Kursteilnehmer
RHS Enzkreis e.V.
RHS Enzkreis e.V.
RHS Enzkreis e.V.
RHS Enzkreis e.V.
RHS Enzkreis e.V.
RHS Enzkreis e.V.
RHS Enzkreis e.V.
RHS Enzkreis e.V.
Kursteilnehmer
Zu Nr. 1+6: hier werden regelmäßige Kurse durch das DRK (Deutsche Rote Kreuz) in den
Räumlichkeiten der RHS Enzkreis e.V. abgehalten – jeder kann jedoch auch separat beim DRK einen
Einzelkurs buchen besuchen.
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Anforderung an den Hund
Die Gehorsamsleistungen werden bei Mantrailer Hunden nicht geprüft. Die Eignungsprüfung
lt. der Übungsbetriebs- und Platzordnung incl. jährlicher Eignungsprüfung hat erfolgreich
absolviert zu sein; dadurch gilt der erforderliche Grundgehorsam als nachgewiesen.
Bekleidung
Zu den Prüfungen hat der Hundeführer in seiner persönlichen Schutzausrüstung anzutreten.
Diese besteht aus Warnschutzkleidung, welche nach EN471 genormt ist sowie
Sicherheitsschuhe oder Einsatzschuhe für den Rettungsdienst.
Impfschutz
Diesbezüglich wird auf die
Eignungsprüfung verwiesen
Übungsbetriebs-
und
Platzordnung
incl.
jährlicher
Übungsbetriebs-
und
Platzordnung
incl.
jährlicher
Versicherungsschutz
Diesbezüglich wird auf die
Eignungsprüfung verwiesen
Prüfungsanmeldung
Prüfungen finden 2-mal im Jahr statt. Sie müssen dem Vorstand vier Wochen vor
Durchführung angemeldet werden. Der Vorstand benennt einen verantwortlichen
Prüfungsorganisator, der wiederum zwei unabhängige Prüfer beauftragt, die nicht aus der
eigenen Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. kommen dürfen. Die Kosten der Prüfung muss
anteilig das zu prüfende RHS-Mitglied übernehmen.
Bewertung und Geltungsdauer
Dem HF wird das Ergebnis der Prüfung mit "bestanden" oder "nicht bestanden" unmittelbar
nach der Prüfung schriftlich bekannt gegeben. Die Geltungsdauer der bestandenen Prüfung
beträgt 24 Monate. Eine Wiederholung der Prüfungsstufe I bzw. II muss innerhalb von 24
Monaten bestanden werden, ansonsten verfällt der Anspruch als "Mantrailerteam".
Wird vor Ablauf der 24 Monate die Stufe I wiederholt und nicht bestanden, erlischt sofort die
Einsatzfähigkeit.
Wird vor Ablauf der 24 Monate von Stufe I auf Stufe II geprüft und Stufe II nicht bestanden,
gilt weiterhin Stufe I als Bestanden bis zu deren regulären Ablauf der 24 Monate.
Ein Ausschluss eines oder beider Teammitglieder (Hund oder Führer) sowie ein Abbruch der
Prüfung durch die Prüfungsleitung führt in jedem Falle zum Nichtbestehen. Wird die Prüfung
jedoch aufgrund höherer Gewalt abgebrochen, gilt die Prüfung als nicht angetreten.
Nach bestandener Prüfung erhalten die Prüflinge die Einsatzbezeichnung
„Geprüftes Mantrailerteam der Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.“
und einen entsprechenden Aufdruck für die Einsatzjacke der Rettungshundestaffel Enzkreis
e.V. auf deren Kosten.
Wiederholung der Prüfung
Eine Wiederholung der Prüfung ist zum nächsten festgelegten Prüftermin möglich. Das
Vorbereitungstraining sollte weiterhin besucht werden.
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Prüfer und deren Qualifikation und Aufgaben
Es dürfen nur unabhängige Prüfer oder Prüfer von anerkannten Hilfsorganisationen berufen
werden. Als Prüfer nach dieser PO dürfen keine Mitglieder der Rettungshundestaffel
Enzkreis e.V. eingesetzt werden. Sie haben nachweislich die Gewähr dafür zu bieten, dass
umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des Mantrailings als Ausbilder vorhanden sind und
Erfahrungen und Einsatzkenntnisse mit dem Führen eines Mantrailers im Einsatz vorliegen.
Der entsprechende Nachweis in schriftlicher Form ist vorzulegen. Zwei Prüfer sind
erforderlich, welche die Prüfungskommission bilden.
Aufgaben des Prüfungsorganisators
Die Verantwortung für die Prüfung trägt die Rettungshundestaffel Enzkreis e.V..
Für die geordnete Durchführung ist ein vom Verein zu stellender Prüfungsorganisator
verantwortlich. Er darf bei der Prüfung keinen eigenen Hund führen und prüfen lassen.
Weitere Aufgaben, die über das Amt des Prüfungsorganisators hinausgehen sind ihm
während der Prüfung untersagt. Für die Gesamtdauer der Prüfung steht der
Prüfungsorganisator den amtierenden Prüfern zur Verfügung.
Der Prüfungsorganisator hat den Prüfern alle für die Prüfung erforderlichen Unterlagen, wie
Prüfungsbögen und Ausbildungsnachweise der Prüflinge, zur Verfügung zu stellen. Den
Anweisungen des Prüfungsorganisators ist von allen Prüfungsbeteiligten Folge zu leisten.
Der Prüfungsorganisator ist – soweit erforderlich - für die benötigten Genehmigungen (z.B.
von Grundstückseigentümern) verantwortlich und hat diese den beiden Prüfern
auszuhändigen. Bei dem zuständigen Polizeirevier und Forstamt hat er bei Bedarf die
Prüfung anzuzeigen.
Prüfungsbereich und Prüfgelände
Die Auswahl des Prüfungsbereiches und des Prüfgeländes wird durch den
Prüfungsorganisator in Absprache mit den beiden Prüfern festgelegt. Das Gelände hat den
Anforderungen der jeweiligen Prüfungsstufen Rechnung zu tragen und den
Schwierigkeitsgrad eines realen Einsatzes widerzuspiegeln.
Sicherheitsregeln
Für die Durchführung der Prüfung sind folgende Regeln einzuhalten:
1. Die an der Prüfung beteiligten Helfer müssen physisch und psychisch belastbar sein.
Es dürfen nur Erwachsene als Versteckpersonen (VP) eingesetzt werden.
2. Die Versteckpersonen müssen der Witterung entsprechend bekleidet und
ausgerüstet sein. VP, die verdeckt eingebracht werden sollen, sind aufgabengemäß
auszustatten.
3. Die Helfer müssen vor Beginn der Prüfung in Form einer Belehrung über den
geplanten Ablauf informiert werden.
4. Sämtliche eingesetzten technischen Geräte sind vor Prüfungsbeginn auf ihre
Funktionstüchtigkeit hin zu überprüfen.
5. Das suchende Hundeteam muss während der Sucharbeit gegenüber dem fließenden
Verkehr abgesichert werden.
Schlussbestimmungen
Die Entscheidungen der Prüfer sind endgültig und unanfechtbar; der Rechtsweg ist
ausgeschlossen.
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Prüfung Mantrailingteam
Definition von prüfungsrelevanten Begrifflichkeiten
Gehorsamsleistung
Die Gehorsamsleistungen werden nicht geprüft, da der Hf die Eignungsprüfung lt.
Übungsbetriebs- und Platzordnung incl. der jährlichen Eignungsprüfung erfolgreich absolviert
haben muss. Aggressionsverhalten des Hundes gegenüber Personen führen zu einem
sofortigen Abbruch der Prüfung.
Versteckperson
Die VP muss psychisch und physisch in gesundem Zustand sein und darf sich keinesfalls in
den letzten 14 Tagen an dem Ansatzort aufgehalten haben.
Prüfungsstufen für Mantrailingteams
1. Stufe 1 - einsatzfähiges Hundeteam
2. Stufe 2 - einsatzfähiges Hundeteam – erweiterte Konditionsstufe
Unterschiede der Prüfungsstufen 1 und 2
Die Gsp muss vor Suchansatz entsprechend
1. der Stufe 1: mindestens 4 Stunden
2. der Stufe 2: mindestens 24 bis höchstens 36 Stunden alt sein.
Die Länge der Gsp soll
1. bei der Stufe 1: mindestens 1,5 km, (+/- 200 m)
2. bei der Stufe 2: mindestens 2 – 2,5 km betragen.
Die reine Suchzeit ist
1. bei der Stufe 1: maximal 90 Minuten
2. bei der Stufe 2: mit maximal 150 Minuten bemessen.
Bei Bedarf ist dem Hundeführer eine Pause von max. 5 Minuten zu gewähren, die nicht zur
Suchzeit gerechnet wird.
Die Geländeanteile sollten
1. bei der Stufe 1: 50% Ort und 50% Gelände
2. bei der Stufe 2: 2/3 Ort und 1/3 Gelände betragen.
Es gelten nur Ortschaften (keine Ortsrandlagen) mit mindestens 5.000 Einwohnern.
Dabei sollte die Gsp über Straßen, Wege, Pfade und freies Wechselgelände führen. Der
Zielort der VP wird von dem Prüfungsorganisator bestimmt.
Prüfungsrelevant ist:
1. bei Stufe 1: die Länge des Trails, welche mindestens 2 Kreuzungen, 2
Wegüberquerungen und 3 Richtungsänderungen (Winkel) beinhalten muss.
2. bei Stufe 2: die Länge des Trails, welche mindestens 4 Kreuzungen, 4
Wegüberquerungen und 5 Richtungsänderungen (Winkel) beinhalten muss.
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Trail
Die VP wird bei Auslegen der Gsp von mindestens einem der Prüfer begleitet. Am Zielort
wird die VP von einem Fahrzeug aufgenommen. Vor Suchbeginn wird die VP mit dem
Fahrzeug wieder zum Zielort gebracht. Das Fahrzeug darf die bereits bestehende Gsp nicht
mehr kreuzen. Es ist darauf zu achten, dass auch keine behandelten Flächen (z.B. durch
Pestizide) betreten werden. Es dürfen nur von der VP gut präparierte Geruchsträger
verwendet werden.
Bei Abnahme von mehreren Prüfungen ist für jedes zu prüfende Hundeteam eine eigene
Gsp zu legen. Über die Durchführung von EH Maßnahmen an der VP entscheiden die
Prüfer.
Prüfungsgelände
Als Prüfungsgelände darf nur neutrales Gelände genutzt werden, das nicht von den zu
prüfenden Hundeteams für Übungs- und Ausbildungszwecke genutzt wird. Die Auswahl des
Prüfungsgeländes wird durch den Prüfungsorganisator in Abstimmung mit den beiden
Prüfern festgelegt. Das Gelände hat die Prüfungsanforderungen und die Schwierigkeitsgrade
eines realen Einsatzes widerzuspiegeln.
Shorttrail
Es wird ein ca. 200 Meter kurzer Shorttrail zeitgleich und mit der gleichen VP des „Longtrails“
ausgelegt. Die VP muss nach Auslegen und am Ende der Spur mit einem geschlossenen
Fahrzeug weggefahren werden. Beim Shorttrail verfolgt der Hund vom Ansatz die
Geruchspur bis zum Spurende. Dort verweist er mit „Abbruch“.
Negativansatz
Beim diesem wird dem Hundeteam der Geruchträger, zugehörig zu der beim
anschließenden Longtrail zu suchenden Person, am vermeintlichen Abgangspunkt
ausgelegt. Von diesem geht keine Spur des Geruchträger- Eigners ab. Der Hund soll in
einem Radius von max. 100 mtr. nach der Geruchsspur der VP suchen. Wenn er keine
Geruchsspur findet, hat der Hf. dies am Verhalten seines Hundes zu erkennen und der
Prüfungskommission entsprechend Bescheid zu geben.
Longtrail Geruchspur
Die Spur muss vor Suchansatz mindestens 4 Stunden alt sein. Die Länge der Spur soll 1,5
Km (+/- 200 Meter) betragen und muss von einem Ort in Richtung unbebautes Gelände
(Wald/Wiesen) führen. (etwa 50% Ort und 50% Gelände). Dabei kann sie über Straßen,
Wege, Pfade oder freies Gelände führen.
Die VP hat sich zu Fuß in normaler Geschwindigkeit von einem festgelegten Punkt zu
entfernen. Sie hat den Zielort nach den Vorgaben der Prüfer anzulaufen. Die VP wird bei
Auslegen der Spur von mindestens einem der Prüfer begleitet. Am Zielort angelangt, muss
sie von einem Fahrzeug aufgenommen werden, welches sie vor Suchbeginn dort wieder
absetzen muss. Sobald die VP in das Fahrzeug steigt, darf dieses die ausgelegte Spur nicht
mehr kreuzen. Der Ansatz der Spur wird in einem Radius von 3 Metern durch die Prüfer
angezeigt. Die Suche erfolgt nach einer Person, welche am Ende der Spur liegt, sitzt oder
steht.
Longtrail Zeitvorgabe
Die Ausarbeitungszeit des Longtrails sollte maximal 90 Minuten betragen. Eine
angemessene Karenzzeit muss vom Hauptprüfer eingeräumt werden, wenn das Hundeteam
unmittelbar vor Auffinden der VP steht.
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Geruchsträger
Es dürfen von der VP nur gut präparierte Gebrauchsgegenstände Verwendung finden. Diese
müssen direkt vor Ausbringung der Spur, mindestens 60 Minuten am Körper der VP
getragen werden. Der kontaminierte Gegenstand wird direkt vor Ausbringung der Spur von
der VP in einem geeigneten Behältnis, (z.B. unbenutzte Kunststoff-/Papiertüte) eingebracht
und in einem verschlossen Glasbehälter einem Prüfer übergeben. Bei Beginn der Prüfung
wird vor Aufnahme der Disziplin 1, der Gegenstand am (vermeintlichen) Abgangspunkt der
VP, niedergelegt. Als Referenzduftstoff können beispielhaft folgende benutzte Gegenstände
der VP verwendet werden: Hemd/Bluse/Hose/Jacke, Benutztes Taschentuch, Geldbörse,
Schlüsselbund, Socken, getragenes Schuhwerk etc.
Helfer
Der Hf hat einen geeigneten und eigenen Helfer für sich zur Unterstützung einzusetzen. Der
Helfer muss Mitglied der Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. sein, darf jedoch nicht der
Prüfungskommission angehören oder der Prüfungsorganisator sein. Die Qualifikationen des
Helfers entsprechen den Zulassungsbestimmungen des Hf der Seite 5 dieser PO unter
Punkt 7 mit der laufenden Nr. 1-10 und sind von diesem ebenfalls zu erfüllen und mit den
erforderlichen Bescheinigungen nachzuweisen. Der Helfer ist vom Hf frei wählbar und darf
während der Prüfung nicht ausgetauscht werden.
Seine Aufgaben während der Prüfung sind folgende:
 Unterstützung und Sicherstellung der Informationen über die VP
 Funkkontakt mit der Prüfungskommission
 Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit während des Trails
 Unterstützung bei der Erstversorgung der VP
Informationsgewinnung
Der zu prüfende Hundeführer meldet sich bei Beginn seiner Prüfung bei den Prüfern mit
seinem Namen, Name Hund und Name des Helfers an. Von den Prüfern erhält er vor Beginn
des Shorttrails/Negativansatz einen Sachverhalt mit verschiedenen Informationen vorgestellt.
Anschließend hat der Hundeführer den Prüfungsorganisator auf fehlende und für die Suche
relevante Informationen zu befragen.
Dabei sind u.a. folgende Informationen einzuholen und vom Hf zu notieren:
• Welche Person wird vermisst: Frau/Mann/Kind
• Aussehen: Alter, Größe, Haarfarbe, Bekleidung,
• besondere Kennzeichen
• seit wann vermisst/warum
• wo und wann zuletzt gesehen
• Zeugen anwesend oder erreichbar
• mobil unterwegs (Kfz, Fahrrad usw.)
• Gewohnheiten, physische und psychische Verfassung der gesuchten Person
• allgemeine Gefahrenquellen /Verkehrsabsicherung vorhanden
• Referenzduftstoff der zu suchenden Person vorhanden?
• Hat die zu suchende Person Angst vor Hunden?
Nach der Befragung hat der Prüfling die Daten gegenüber seinem Informanten zu
wiederholen und das Anzeigeverhalten seines Hundes bekannt zu geben. In Ergänzung zur
allgemeinen Informationsgewinnung hat der Hundeführer die Geeignetheit des angebotenen
Geruchsträgers zu überprüfen.
Die Befragung zur Einsatzlage muss vor dem ersten Ansetzten des Hundes erfolgen. Es wird
bei allen Disziplinen immer nur derselbe Geruchträger verwendet.
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Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses
Das Prüfungsergebnis ist dem Hf unmittelbar nach der Prüfung mündlich bekannt zu geben.
Hat der Hf die Prüfung nicht bestanden, sind ihm die Gründe für das Nichtbestehen sowie
die Möglichkeit und die Bedingungen für die Wiederholung der Prüfung mitzuteilen.
Prüfungsniederschrift
Das Prüfungsergebnis wird dem zu Prüfenden imNachgang an die abgelegte Prüfung bei
Bestehen schriftlich - in Urkundenform – ausgehändigt.
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Durchführung der Prüfungen
Mantrailing Stufe 1 und 2
(die Unterschiede sind in der obigen Definition von prüfungsrelevanten Begrifflichkeiten festgelegt)
1. Informationsgewinnung
2. Negativansatz /Shorttrail
Dem Hundeteam wird in einer verkehrsberuhigten Zone direkt vor Suchaufnahme
des Longtrails ein Negativansatz oder Shorttrail in einer gerade verlaufenden Straße
(kein Kreuzungsbereich) abverlangt.
3. Suchansatz/Longtrail
Die beiden Prüfer begeben sich mit dem Prüfling zum Abgangsort der VP und
definieren die Abgangsspur in einem Radius von ca. 3 Metern. Der Geruchträger ist
noch im Besitz des zu Prüfenden. Der Hund kann vor Ansetzten erneut am
Geruchträger Witterung aufnehmen. Die Suche beginnt mit dem Ansetzen des
Hundes am Abgangsort der VP. Geht der Hund aufgrund von Windverwirbelungen
zunächst in die falsche Richtung, kann auf Anweisung der Prüfer einmal erneut
angesetzt werden. Der HF hat ebenfalls die Möglichkeit seinen Hund neu
anzusetzen. Zeigt der Hund mehrmals kein eindeutiges Suchverhalten in die
Laufrichtung der VP oder sucht motiviert über eine Distanz von mehreren Hundert
Metern in eine völlig falsche Richtung, wird die Prüfung abgebrochen. Mit dem ersten
Ansatz des Hundes beginnt die Suchzeit. Der Drang zur motivierten Sucharbeit muss
erkennbar sein. Die Suchgeschwindigkeit ist sekundär. Die Nasenhaltung des
Hundes unerheblich.
4. Suche und Orientierung im Gelände
Der Hund hat das Gelände in der Richtung abzusuchen, in welche die VP gegangen
ist. Bei Bedarf kann dem Hund, während der Sucharbeit der Referenzduftstoff
(Geruchträger) erneut angeboten werden. Der Hund darf vom Hundeführer während
der Suche motiviert werden. Der Hf muss zu jedem Zeitpunkt seinen Standort anhand
einer Karte definieren können.
5. Ablenkung
Dem Hf bleibt es während der Sucharbeit unbenommen, bei Ablenkungen (durch
Wild, starken Fahrzeugverkehr, fremden Hunden usw.) seinen Hund kurzzeitig aus
der Suche zu nehmen. In diesem Fall wird die Zeit während der Störung angehalten.
Nach Ende der Störung ist der Hund unverzüglich wieder auf der Spur anzusetzen.
Zeigt der Hund mehrmals kein eindeutiges Suchverhalten in die Laufrichtung der VP,
wird die Prüfung abgebrochen.
6. Auffinden und verweisen
Die Anzeige des Hundes beim Auffinden der VP muss eindeutig und innerhalb der
Zeitvorgabe erfolgen. Die VP darf in keiner Weise bedrängt oder belästigt werden.
7. Betreuung der aufgefundenen Person
Der HF kann nach Auffinden und Verweisen der VP seinen Hund belohnen. Danach
ist dieser in sicherer Entfernung zu verwahren. Der Hundeführer leistet in Absprache
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mit seinem Helfer der VP, sofern erforderlich, Erste Hilfe und fordert nötigenfalls
weitere Unterstützung an.
8. Meldung über die aufgefundene Person
Die Meldung wird gegenüber den Prüfern in mündlicher Form abgegeben und muss
über den Zustand der aufgefundenen Person Aufschluss geben. Die Prüfer haben die
Möglichkeit weitere Fragen aus den Bereichen Erste Hilfe, Karte und Kompass,
Rettung von Personen mit einfachen Mitteln oder Funk stellen.
Bewertungsmerkmale
Bewertung und Definition der Disziplinen
Disziplin 1: Informationsgewinnung
Der Hundeführer hat nach seiner Meldung bei den Prüfern, dort alle relevanten Daten über
die vermisste Person sowie die zur Verfügung stehenden Hilfsmittel abzufragen und zu
notieren. Er hat die Geeignetheit des Geruchträgers zu überprüfen. Nur bei einer
umsichtigen und klaren Befragung kann der HF 10 Punkte erreichen
Disziplin 2:
a) Negativansatz: Der Referenzduftstoff der zu suchenden Person wird direkt an der
vermeintlichen Abgangsspur ausgelegt. Der Hf lässt den Hund am Referenzduftstoff
riechen, wonach dieser keiner Geruchsspur folgen darf. Folgt der Hund über eine
Distanz von über 100 Meter einer angeblichen Spur, ist dies mit 0 Punkten zu
bewerten. 10 Punkte sind zu vergeben, bei direktem Abbruch am Ansatzpunkt
innerhalb eines Radius von wenigen Metern.
b) Shorttrail: Der Referenzduftstoff der zu suchenden Person wird direkt an der
Abgangsspur ausgelegt. Diese hat der Hund nach kurzer Orientierung aufzunehmen.
Nimmt der Hund den angebotenen Geruchsträger beim Suchansatz nicht an und
zeigt Dessinteresse an einer Aufnahme der Spur, erhält das Team 0 Punkte. Diese
Disziplin kann mit bis zu 10 Punkten bewertet werden.
Disziplin 3: Longtrail
Dem Hf wird von den beiden Prüfern der Abgangsort der Longtrail-Spur erklärt, wobei dieser
in einem Radius von 3 Metern vom tatsächlichen Abgangsort liegen kann. Der Hf lässt den
Hund am Referenzduftstoff riechen, wonach dieser nach einer kurzen Orientierung die
Geruchsspur aufzunehmen hat. Eine Bewertung mit 10 Punkten kann nur erfolgen, wenn der
Hund die Spur aufnimmt sowie diese in die richtige Richtung verfolgt.
Disziplin 4: Verhalten vom Hund
Der Hund soll während der gesamten Suche motiviert und drangvoll nach der Spur suchen
Er sollte sich weder von Personen, Tieren, Fahrzeugen, Lärm oder Wetterlagen beeinflussen
lassen. Eine gelegentliche kurze Unterbrechung der Suche zur Neuorientierung, auch unter
Absprache mit dem eingesetzten Helfer, ist zulässig. Diese Disziplin kann mit bis zu 10
Punkten bewertet werden.
Disziplin 5: Arbeitsweise des Hundes
Durch Windverwirbelungen kann die Geruchsspur der VP mehrere Meter neben der
eigentlichen Laufspur vom Hund aufgenommen werden. Dies ist nicht fehlerhaft, solange der
Hund die Lauf-Richtung der VP richtig einhält. An Kreuzungen kann die Witterung in die
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Straßenzüge hineingetragen werden. Der Hund darf diese einzeln absuchen, bis er die von
der VP begangene Strecke gefunden hat und weiter verfolgen kann. An Winkeln kann das
Geruchsbild der VP weiter geradeaus getragen werden. (vor allem bei Rückenwind) Der
Hund kann daher über den Winkelpunkt hinaussuchen. Wenn der Hundeführer erkennt, dass
er über einen Winkel hinaus gesucht hat, kann er die Suche unterbrechen. Ein erneuter
Ansatz sollte an einer Stelle erfolgen, an der die Geruchsspur vom Hund noch eindeutig
aufzunehmen war. Negativ bewertet wird, wenn der Hund häufig an einem zurück liegenden
Punkt, welcher durch den Hf bestimmt werden musste, neu angesetzt wird.
Bewertungsneutral bleibt ein einmaliger erneuter Ansatz durch den Prüfer. Jeder weitere
erforderliche Neuansatz des Hundes durch den Prüfer folgt zum sofortigen Prüfungsabbruch
mit dem Ergebnis der nicht bestandenen Prüfung. Positiv bewertet wird ein vom Hund
selbstständiges Ausarbeiten der Spur, auch unter starker thermischer Ablenkung. Diese
Disziplin kann mit bis zu 10 Punkten bewertet werden.
Disziplin 6: Arbeitsweise des Hundeführers
Bewertet wird das umsichtige und routinierte Verhalten des Hf während der gesamten
Suche. Diese Disziplin kann mit bis zu 10 Punkten bewertet werden.
Disziplin 7: Anzeige/Verhalten des Hundes beim Auffinden der VP
Beim Auffinden der VP hat der Hund die Versteckperson anzuzeigen. (z.B. Sitz/Platz/Steh)
Der Hf hat dafür zu sorgen, dass sein Hund die VP nicht bedrängt. Bei Nötigung und
Verletzung der VP erfolgt ein sofortiger Prüfungsabbruch, die Prüfung ist nicht bestanden.
Desinteresse des Hundes beim Auffinden der VP, schnüffeln um den Fundort ohne auf die
VP zuzugehen, markieren um die Fundstelle, wird mit 0 Punkten bewertet.
Disziplin 8: Ersthelfer-Maßnahmen des Hf
Bei der Durchführung der Erstmaßnahmen hat der Hf darauf zu achten, dass sein Hund
diese Maßnahmen nicht stört. Nur eine sichere Versorgung der VP kann mit 10 Punkten
bewertet werden.
Disziplin 9: Team Hund und Hf
Es wird bewertet ob eine konstruktive und homogene Zusammenarbeit zwischen Hf, Hund
und Helfer vorhanden ist. Diese Disziplin kann mit bis zu 10 Punkten bewertet werden.
Disziplin 10: Auffinden der VP
Nur das selbstständige Auffinden der VP durch den Hund innerhalb der Zeitvorgabe wird mit
100 Punkten bewertet.
Benotung
Die Prüfer können mit den Bewertungspunkten 0 bis max. 10 bei den Prüfungsdisziplinen 1
bis 9 und mit 0 oder 100 Punkten bei der Prüfungsdisziplin 10 eine Bewertung durchführen
0 Punkte = ungenügend; 1-5 = mangelhafte, erhebliche bis ausreichende Mängel; 6-9 =
/befriedigende, gute bis sehr gute Leistung; 10 Punkte = vorzügliche Leistung, ohne jegliche
Kritik; 100 Punkte = erfüllt;
Erfolg
Für eine bestandene Prüfung braucht das Hundeteam mindestens 140 Punkte kumuliert aus
den 10 Prüfungsdisziplinen
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Prüfungsordnung Mantrailing
© 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.
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Bewertungsbogen zur Mantrailerprüfung nach der gültigen
Prüfungsordnung der Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.
Name des Hundeführers:
Name des Hundes:
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Sämtliche Zulassungsvoraussetzungen dieser Prüfungsordnung erfüllt?
Ja
Nein
Prüfung nach Prüfungsstufe:
bisher abgelegte Prüfungsstufe:
bisher abgelegte Prüfungsstufe am:
Tag der Prüfung:
Name des Prüfungsorganisators:
Name Prüfer 1:
Name Prüfer 2:
Disziplin
Disziplin 1
Disziplin 2
Disziplin 3
Disziplin 4
Disziplin 5
Disziplin 6
Disziplin 7
Disziplin 8
Disziplin 9
Disziplin 10
Summe
Mögliche
Punkte
10
20
10
10
10
10
10
10
10
100
190
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Prüfer 1
vergebene Punkte
Prüfer 2
vergebene Punkte
Prüfung bestanden
Prüfung nicht bestanden
Unterschrift Prüfungsorganisator:
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Unterschrift Prüfer 1:
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Unterschrift Prüfer 2:
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