Prüfungsordnung „Mantrailerteams“ Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Stand Januar 2017 am 29.1.2017 von der Mitgliederversammlung verabschiedet __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Mantrailing © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 1 von 15 Herausgeber Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Vereinssitz Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Geschäftsstelle Amalienstr. 26 75172 Pforzheim Verantwortlich: Aike Kremser 1.Vorsitzender und Einsatzleiter Mantrailing Bearbeitung und Kontakt: Aike Kremser Geschäftsstelle Amalienstr. 26 75172 Pforzheim Handy: +49 176 23464043 E-Mail: [email protected] Redaktion & Mitarbeit Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Aike Kremser, Stephanie Vetter, Bernhard Kern Doris Clauss __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Mantrailing © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 2 von 15 Inhaltsverzeichnis Abkürzungen Geltungsbereich Zulassungsbestimmungen Anforderungen Hund Bekleidung Impfschutz Versicherungsschutz Prüfungsanmeldung Bewertung und Geltungsdauer Prüfungswiederholung Prüfer Prüfungsorganisator Prüfungsbereich Sicherheitsregeln Schlussbestimmungen Definition von prüfungsrelevanten Begrifflichkeiten - Gehorsamsleitung - Versteckperson - Prüfungsstufen - Trail - Prüfungsgelände - Shorttrail - Negativansatz - Longtrail - Longtrail Zeitvorgabe - Geruchsträger - Helfer - Informationsgewinnung - Bekanntgabe Prüfungsergebnis - Prüfungsniederschrift Durchführung der Prüfung Bewertungsmerkmale Benotung Erfolg Bewertungsbogen Seite 4 Seite 4 Seite 4 und 5 Seite 6 Seite 6 Seite 6 Seite 6 Seite 6 Seite 6 Seite 6 Seite 7 Seite 7 Seite 7 Seite 7 Seite 7 Seite 8 Seite 8 Seite 8 Seite 9 Seite 9 Seite 9 Seite 9 Seite 9 Seite 9 Seite 10 Seite 10 Seite 10 Seite 11 Seite 11 Seite 12 und 13 Seite 13 und 14 Seite 14 Seite 14 Seite 15 __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Mantrailing © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 3 von 15 Abkürzungen BKZ Bewertungskennzahl Dhf Diensthundeführer EH Erste Hilfe FL Fläche Fp Fremdperson Gsp Geruchspur Ltr Longtrail Hf Hundeführer Hz Hörzeichen Lpo Leistungsprüfungsordnung Pko Prüfungskommission PO Prüfungsordnung MT Mantrailingteam PSH Personenspuren Suchhund PSHT Personenspuren Suchhundeteam RH Rettungshund RhT Rettungshundeteam RHS Rettungshundestaffel Sz Sichtzeichen VP versteckte/vermisste Person R/H Rüde bzw. Hündin Allgemeine Bestimmungen Die im Text benutzten Begriffe und Funktionen sind stellvertretend für weibliche und männliche Personen verwendet worden. Diese Prüfungsordnung (PO) orientiert sich an den aktuellen Anforderungen des modernen Dienst- und Rettungshundewesen mit der Zielsetzung der Rettung und dem Schutz von Menschenleben. Sie orientiert sich dabei an den Anforderungen der einsatzführenden Behörde (I.d.R. Polizei) für die Suche nach vermissten Personen. Zur Sicherstellung eines einheitlichen Prüfungs- und Leistungsstandards ist die Anwendung und Einhaltung dieser Prüfungsordnung für alle verbindlich die nach dieser Prüfungsordnung prüfen. Ein über die Fachrichtung „Mantrailing“ hinausgehendes Ausbildungskennzeichen benötigt das Hundeteam nicht. Mit erfolgreicher Erfüllung der Prüfungsstufen erwirbt das Hundeteam die entsprechende Einsatzqualifikation. Es darf nur der Hund im Einsatz geführt werden, mit dem der Hundeführer gemeinsam diese Prüfungskriterien erfolgreich erfüllt hat. Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für alle Rettungshundeteams, die die Einsatzfähigkeit in der Suchart Mantrailing (MT) in der Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. erlangen wollen. Zulassungsbestimmungen Folgende Voraussetzungen haben erfüllt zu sein: 1. Der Hf muss mind. seit 6 Monaten aktives Mitglied in der Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. sein. 2. Der Hf muss die Eignungsprüfung lt. Übungsbetriebs- und Platzordnung incl. der jährlichen Eignungsprüfung erfolgreich absolviert haben. 3. Zur Prüfung ist eine vorangegangene Ausbildung, welche sich an der Qualifikation dieser Prüfungsordnung orientiert, zu absolvieren. 4. Die gesundheitliche Eignung von Hund und Hf ist Voraussetzung. __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Mantrailing © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 4 von 15 5. Das Mindestalter des Hundes bzw. des Hundeführers sind: Prüfungsstufe Alter des Hundes 1 18 Monate 2 21 Monate Alter des Hundeführers 18 Jahre 18 Jahre 6. Jeder Hf hat mit seinem Hund regelmäßig an Übungsveranstaltungen der RHS Enzkreis e.V. teilzunehmen sowie sich regelmäßig nach den Bestimmungen der RHS Enzkreis e.V. fortzubilden sowie regelmäßig die erforderlichen Prüfungen abzulegen. 7. Jeder Hf soll deshalb über Kenntnisse in den nachfolgend aufgeführten Ausbildungsbereichen verfügen und zu den Prüfungen die entsprechende Ausbildungsnachweise in Form von Bescheinigungen vorlegen: Lfd. Nr. 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10. Ausbildungsbereich Veranstalter/Verantwortlicher Ersthelferausbildung Wiederholung alle 2 Jahre Tauglichkeitsuntersuchung Wiederholung alle 2 Jahre DRK Ausbildungsveranstaltung Erste Hilfe-Kurs Hund Wiederholung alle 2 Jahre Ausbildungsveranstaltung Vermittlung von kynologischer Kenntnisse insbesondere der geruchlichen Wahrnehmung Wiederholung alle 2 Jahre Einsatztaktik Wiederholung alle 2 Jahre Einweisung im Sprechfunk (BOS) Einmalig incl. schriftlicher Prüfung Regeln zum Transport von Hunden einmalig UVV – Unfallverhütungsvorschrift Wiederholung alle 2 Jahre Kenntnisse in der praktischen Anwendung von Karte, Kompass und GPS Wiederholung alle 2 Jahre Teilnahme an einer Unterrichtung bezüglich Entstehung und Verbreitung von menschlichem Geruch insb. In Zusammenhängen von thermischen Einflüssen in der Umwelt Wiederholung alle 2 Jahre Wer trägt die Kosten Kursteilnehmer Persönlicher Hausarzt, der die körperliche sowie geistige Einsatzfähigkeit zur Personenrettung und -schutz testiert Von der RHS Enzkreis e.V. vorgeschlagener Tierarzt Kursteilnehmer RHS Enzkreis e.V. RHS Enzkreis e.V. RHS Enzkreis e.V. RHS Enzkreis e.V. DRK Kursteilnehmer RHS Enzkreis e.V. RHS Enzkreis e.V. RHS Enzkreis e.V. RHS Enzkreis e.V. RHS Enzkreis e.V. RHS Enzkreis e.V. RHS Enzkreis e.V. RHS Enzkreis e.V. Kursteilnehmer Zu Nr. 1+6: hier werden regelmäßige Kurse durch das DRK (Deutsche Rote Kreuz) in den Räumlichkeiten der RHS Enzkreis e.V. abgehalten – jeder kann jedoch auch separat beim DRK einen Einzelkurs buchen besuchen. __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Mantrailing © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 5 von 15 Anforderung an den Hund Die Gehorsamsleistungen werden bei Mantrailer Hunden nicht geprüft. Die Eignungsprüfung lt. der Übungsbetriebs- und Platzordnung incl. jährlicher Eignungsprüfung hat erfolgreich absolviert zu sein; dadurch gilt der erforderliche Grundgehorsam als nachgewiesen. Bekleidung Zu den Prüfungen hat der Hundeführer in seiner persönlichen Schutzausrüstung anzutreten. Diese besteht aus Warnschutzkleidung, welche nach EN471 genormt ist sowie Sicherheitsschuhe oder Einsatzschuhe für den Rettungsdienst. Impfschutz Diesbezüglich wird auf die Eignungsprüfung verwiesen Übungsbetriebs- und Platzordnung incl. jährlicher Übungsbetriebs- und Platzordnung incl. jährlicher Versicherungsschutz Diesbezüglich wird auf die Eignungsprüfung verwiesen Prüfungsanmeldung Prüfungen finden 2-mal im Jahr statt. Sie müssen dem Vorstand vier Wochen vor Durchführung angemeldet werden. Der Vorstand benennt einen verantwortlichen Prüfungsorganisator, der wiederum zwei unabhängige Prüfer beauftragt, die nicht aus der eigenen Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. kommen dürfen. Die Kosten der Prüfung muss anteilig das zu prüfende RHS-Mitglied übernehmen. Bewertung und Geltungsdauer Dem HF wird das Ergebnis der Prüfung mit "bestanden" oder "nicht bestanden" unmittelbar nach der Prüfung schriftlich bekannt gegeben. Die Geltungsdauer der bestandenen Prüfung beträgt 24 Monate. Eine Wiederholung der Prüfungsstufe I bzw. II muss innerhalb von 24 Monaten bestanden werden, ansonsten verfällt der Anspruch als "Mantrailerteam". Wird vor Ablauf der 24 Monate die Stufe I wiederholt und nicht bestanden, erlischt sofort die Einsatzfähigkeit. Wird vor Ablauf der 24 Monate von Stufe I auf Stufe II geprüft und Stufe II nicht bestanden, gilt weiterhin Stufe I als Bestanden bis zu deren regulären Ablauf der 24 Monate. Ein Ausschluss eines oder beider Teammitglieder (Hund oder Führer) sowie ein Abbruch der Prüfung durch die Prüfungsleitung führt in jedem Falle zum Nichtbestehen. Wird die Prüfung jedoch aufgrund höherer Gewalt abgebrochen, gilt die Prüfung als nicht angetreten. Nach bestandener Prüfung erhalten die Prüflinge die Einsatzbezeichnung „Geprüftes Mantrailerteam der Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.“ und einen entsprechenden Aufdruck für die Einsatzjacke der Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. auf deren Kosten. Wiederholung der Prüfung Eine Wiederholung der Prüfung ist zum nächsten festgelegten Prüftermin möglich. Das Vorbereitungstraining sollte weiterhin besucht werden. __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Mantrailing © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 6 von 15 Prüfer und deren Qualifikation und Aufgaben Es dürfen nur unabhängige Prüfer oder Prüfer von anerkannten Hilfsorganisationen berufen werden. Als Prüfer nach dieser PO dürfen keine Mitglieder der Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. eingesetzt werden. Sie haben nachweislich die Gewähr dafür zu bieten, dass umfassende Kenntnisse auf dem Gebiet des Mantrailings als Ausbilder vorhanden sind und Erfahrungen und Einsatzkenntnisse mit dem Führen eines Mantrailers im Einsatz vorliegen. Der entsprechende Nachweis in schriftlicher Form ist vorzulegen. Zwei Prüfer sind erforderlich, welche die Prüfungskommission bilden. Aufgaben des Prüfungsorganisators Die Verantwortung für die Prüfung trägt die Rettungshundestaffel Enzkreis e.V.. Für die geordnete Durchführung ist ein vom Verein zu stellender Prüfungsorganisator verantwortlich. Er darf bei der Prüfung keinen eigenen Hund führen und prüfen lassen. Weitere Aufgaben, die über das Amt des Prüfungsorganisators hinausgehen sind ihm während der Prüfung untersagt. Für die Gesamtdauer der Prüfung steht der Prüfungsorganisator den amtierenden Prüfern zur Verfügung. Der Prüfungsorganisator hat den Prüfern alle für die Prüfung erforderlichen Unterlagen, wie Prüfungsbögen und Ausbildungsnachweise der Prüflinge, zur Verfügung zu stellen. Den Anweisungen des Prüfungsorganisators ist von allen Prüfungsbeteiligten Folge zu leisten. Der Prüfungsorganisator ist – soweit erforderlich - für die benötigten Genehmigungen (z.B. von Grundstückseigentümern) verantwortlich und hat diese den beiden Prüfern auszuhändigen. Bei dem zuständigen Polizeirevier und Forstamt hat er bei Bedarf die Prüfung anzuzeigen. Prüfungsbereich und Prüfgelände Die Auswahl des Prüfungsbereiches und des Prüfgeländes wird durch den Prüfungsorganisator in Absprache mit den beiden Prüfern festgelegt. Das Gelände hat den Anforderungen der jeweiligen Prüfungsstufen Rechnung zu tragen und den Schwierigkeitsgrad eines realen Einsatzes widerzuspiegeln. Sicherheitsregeln Für die Durchführung der Prüfung sind folgende Regeln einzuhalten: 1. Die an der Prüfung beteiligten Helfer müssen physisch und psychisch belastbar sein. Es dürfen nur Erwachsene als Versteckpersonen (VP) eingesetzt werden. 2. Die Versteckpersonen müssen der Witterung entsprechend bekleidet und ausgerüstet sein. VP, die verdeckt eingebracht werden sollen, sind aufgabengemäß auszustatten. 3. Die Helfer müssen vor Beginn der Prüfung in Form einer Belehrung über den geplanten Ablauf informiert werden. 4. Sämtliche eingesetzten technischen Geräte sind vor Prüfungsbeginn auf ihre Funktionstüchtigkeit hin zu überprüfen. 5. Das suchende Hundeteam muss während der Sucharbeit gegenüber dem fließenden Verkehr abgesichert werden. Schlussbestimmungen Die Entscheidungen der Prüfer sind endgültig und unanfechtbar; der Rechtsweg ist ausgeschlossen. __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Mantrailing © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 7 von 15 Prüfung Mantrailingteam Definition von prüfungsrelevanten Begrifflichkeiten Gehorsamsleistung Die Gehorsamsleistungen werden nicht geprüft, da der Hf die Eignungsprüfung lt. Übungsbetriebs- und Platzordnung incl. der jährlichen Eignungsprüfung erfolgreich absolviert haben muss. Aggressionsverhalten des Hundes gegenüber Personen führen zu einem sofortigen Abbruch der Prüfung. Versteckperson Die VP muss psychisch und physisch in gesundem Zustand sein und darf sich keinesfalls in den letzten 14 Tagen an dem Ansatzort aufgehalten haben. Prüfungsstufen für Mantrailingteams 1. Stufe 1 - einsatzfähiges Hundeteam 2. Stufe 2 - einsatzfähiges Hundeteam – erweiterte Konditionsstufe Unterschiede der Prüfungsstufen 1 und 2 Die Gsp muss vor Suchansatz entsprechend 1. der Stufe 1: mindestens 4 Stunden 2. der Stufe 2: mindestens 24 bis höchstens 36 Stunden alt sein. Die Länge der Gsp soll 1. bei der Stufe 1: mindestens 1,5 km, (+/- 200 m) 2. bei der Stufe 2: mindestens 2 – 2,5 km betragen. Die reine Suchzeit ist 1. bei der Stufe 1: maximal 90 Minuten 2. bei der Stufe 2: mit maximal 150 Minuten bemessen. Bei Bedarf ist dem Hundeführer eine Pause von max. 5 Minuten zu gewähren, die nicht zur Suchzeit gerechnet wird. Die Geländeanteile sollten 1. bei der Stufe 1: 50% Ort und 50% Gelände 2. bei der Stufe 2: 2/3 Ort und 1/3 Gelände betragen. Es gelten nur Ortschaften (keine Ortsrandlagen) mit mindestens 5.000 Einwohnern. Dabei sollte die Gsp über Straßen, Wege, Pfade und freies Wechselgelände führen. Der Zielort der VP wird von dem Prüfungsorganisator bestimmt. Prüfungsrelevant ist: 1. bei Stufe 1: die Länge des Trails, welche mindestens 2 Kreuzungen, 2 Wegüberquerungen und 3 Richtungsänderungen (Winkel) beinhalten muss. 2. bei Stufe 2: die Länge des Trails, welche mindestens 4 Kreuzungen, 4 Wegüberquerungen und 5 Richtungsänderungen (Winkel) beinhalten muss. __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Mantrailing © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 8 von 15 Trail Die VP wird bei Auslegen der Gsp von mindestens einem der Prüfer begleitet. Am Zielort wird die VP von einem Fahrzeug aufgenommen. Vor Suchbeginn wird die VP mit dem Fahrzeug wieder zum Zielort gebracht. Das Fahrzeug darf die bereits bestehende Gsp nicht mehr kreuzen. Es ist darauf zu achten, dass auch keine behandelten Flächen (z.B. durch Pestizide) betreten werden. Es dürfen nur von der VP gut präparierte Geruchsträger verwendet werden. Bei Abnahme von mehreren Prüfungen ist für jedes zu prüfende Hundeteam eine eigene Gsp zu legen. Über die Durchführung von EH Maßnahmen an der VP entscheiden die Prüfer. Prüfungsgelände Als Prüfungsgelände darf nur neutrales Gelände genutzt werden, das nicht von den zu prüfenden Hundeteams für Übungs- und Ausbildungszwecke genutzt wird. Die Auswahl des Prüfungsgeländes wird durch den Prüfungsorganisator in Abstimmung mit den beiden Prüfern festgelegt. Das Gelände hat die Prüfungsanforderungen und die Schwierigkeitsgrade eines realen Einsatzes widerzuspiegeln. Shorttrail Es wird ein ca. 200 Meter kurzer Shorttrail zeitgleich und mit der gleichen VP des „Longtrails“ ausgelegt. Die VP muss nach Auslegen und am Ende der Spur mit einem geschlossenen Fahrzeug weggefahren werden. Beim Shorttrail verfolgt der Hund vom Ansatz die Geruchspur bis zum Spurende. Dort verweist er mit „Abbruch“. Negativansatz Beim diesem wird dem Hundeteam der Geruchträger, zugehörig zu der beim anschließenden Longtrail zu suchenden Person, am vermeintlichen Abgangspunkt ausgelegt. Von diesem geht keine Spur des Geruchträger- Eigners ab. Der Hund soll in einem Radius von max. 100 mtr. nach der Geruchsspur der VP suchen. Wenn er keine Geruchsspur findet, hat der Hf. dies am Verhalten seines Hundes zu erkennen und der Prüfungskommission entsprechend Bescheid zu geben. Longtrail Geruchspur Die Spur muss vor Suchansatz mindestens 4 Stunden alt sein. Die Länge der Spur soll 1,5 Km (+/- 200 Meter) betragen und muss von einem Ort in Richtung unbebautes Gelände (Wald/Wiesen) führen. (etwa 50% Ort und 50% Gelände). Dabei kann sie über Straßen, Wege, Pfade oder freies Gelände führen. Die VP hat sich zu Fuß in normaler Geschwindigkeit von einem festgelegten Punkt zu entfernen. Sie hat den Zielort nach den Vorgaben der Prüfer anzulaufen. Die VP wird bei Auslegen der Spur von mindestens einem der Prüfer begleitet. Am Zielort angelangt, muss sie von einem Fahrzeug aufgenommen werden, welches sie vor Suchbeginn dort wieder absetzen muss. Sobald die VP in das Fahrzeug steigt, darf dieses die ausgelegte Spur nicht mehr kreuzen. Der Ansatz der Spur wird in einem Radius von 3 Metern durch die Prüfer angezeigt. Die Suche erfolgt nach einer Person, welche am Ende der Spur liegt, sitzt oder steht. Longtrail Zeitvorgabe Die Ausarbeitungszeit des Longtrails sollte maximal 90 Minuten betragen. Eine angemessene Karenzzeit muss vom Hauptprüfer eingeräumt werden, wenn das Hundeteam unmittelbar vor Auffinden der VP steht. __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Mantrailing © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 9 von 15 Geruchsträger Es dürfen von der VP nur gut präparierte Gebrauchsgegenstände Verwendung finden. Diese müssen direkt vor Ausbringung der Spur, mindestens 60 Minuten am Körper der VP getragen werden. Der kontaminierte Gegenstand wird direkt vor Ausbringung der Spur von der VP in einem geeigneten Behältnis, (z.B. unbenutzte Kunststoff-/Papiertüte) eingebracht und in einem verschlossen Glasbehälter einem Prüfer übergeben. Bei Beginn der Prüfung wird vor Aufnahme der Disziplin 1, der Gegenstand am (vermeintlichen) Abgangspunkt der VP, niedergelegt. Als Referenzduftstoff können beispielhaft folgende benutzte Gegenstände der VP verwendet werden: Hemd/Bluse/Hose/Jacke, Benutztes Taschentuch, Geldbörse, Schlüsselbund, Socken, getragenes Schuhwerk etc. Helfer Der Hf hat einen geeigneten und eigenen Helfer für sich zur Unterstützung einzusetzen. Der Helfer muss Mitglied der Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. sein, darf jedoch nicht der Prüfungskommission angehören oder der Prüfungsorganisator sein. Die Qualifikationen des Helfers entsprechen den Zulassungsbestimmungen des Hf der Seite 5 dieser PO unter Punkt 7 mit der laufenden Nr. 1-10 und sind von diesem ebenfalls zu erfüllen und mit den erforderlichen Bescheinigungen nachzuweisen. Der Helfer ist vom Hf frei wählbar und darf während der Prüfung nicht ausgetauscht werden. Seine Aufgaben während der Prüfung sind folgende: Unterstützung und Sicherstellung der Informationen über die VP Funkkontakt mit der Prüfungskommission Aufrechterhaltung der Verkehrssicherheit während des Trails Unterstützung bei der Erstversorgung der VP Informationsgewinnung Der zu prüfende Hundeführer meldet sich bei Beginn seiner Prüfung bei den Prüfern mit seinem Namen, Name Hund und Name des Helfers an. Von den Prüfern erhält er vor Beginn des Shorttrails/Negativansatz einen Sachverhalt mit verschiedenen Informationen vorgestellt. Anschließend hat der Hundeführer den Prüfungsorganisator auf fehlende und für die Suche relevante Informationen zu befragen. Dabei sind u.a. folgende Informationen einzuholen und vom Hf zu notieren: • Welche Person wird vermisst: Frau/Mann/Kind • Aussehen: Alter, Größe, Haarfarbe, Bekleidung, • besondere Kennzeichen • seit wann vermisst/warum • wo und wann zuletzt gesehen • Zeugen anwesend oder erreichbar • mobil unterwegs (Kfz, Fahrrad usw.) • Gewohnheiten, physische und psychische Verfassung der gesuchten Person • allgemeine Gefahrenquellen /Verkehrsabsicherung vorhanden • Referenzduftstoff der zu suchenden Person vorhanden? • Hat die zu suchende Person Angst vor Hunden? Nach der Befragung hat der Prüfling die Daten gegenüber seinem Informanten zu wiederholen und das Anzeigeverhalten seines Hundes bekannt zu geben. In Ergänzung zur allgemeinen Informationsgewinnung hat der Hundeführer die Geeignetheit des angebotenen Geruchsträgers zu überprüfen. Die Befragung zur Einsatzlage muss vor dem ersten Ansetzten des Hundes erfolgen. Es wird bei allen Disziplinen immer nur derselbe Geruchträger verwendet. __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Mantrailing © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 10 von 15 Bekanntgabe des Prüfungsergebnisses Das Prüfungsergebnis ist dem Hf unmittelbar nach der Prüfung mündlich bekannt zu geben. Hat der Hf die Prüfung nicht bestanden, sind ihm die Gründe für das Nichtbestehen sowie die Möglichkeit und die Bedingungen für die Wiederholung der Prüfung mitzuteilen. Prüfungsniederschrift Das Prüfungsergebnis wird dem zu Prüfenden imNachgang an die abgelegte Prüfung bei Bestehen schriftlich - in Urkundenform – ausgehändigt. __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Mantrailing © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 11 von 15 Durchführung der Prüfungen Mantrailing Stufe 1 und 2 (die Unterschiede sind in der obigen Definition von prüfungsrelevanten Begrifflichkeiten festgelegt) 1. Informationsgewinnung 2. Negativansatz /Shorttrail Dem Hundeteam wird in einer verkehrsberuhigten Zone direkt vor Suchaufnahme des Longtrails ein Negativansatz oder Shorttrail in einer gerade verlaufenden Straße (kein Kreuzungsbereich) abverlangt. 3. Suchansatz/Longtrail Die beiden Prüfer begeben sich mit dem Prüfling zum Abgangsort der VP und definieren die Abgangsspur in einem Radius von ca. 3 Metern. Der Geruchträger ist noch im Besitz des zu Prüfenden. Der Hund kann vor Ansetzten erneut am Geruchträger Witterung aufnehmen. Die Suche beginnt mit dem Ansetzen des Hundes am Abgangsort der VP. Geht der Hund aufgrund von Windverwirbelungen zunächst in die falsche Richtung, kann auf Anweisung der Prüfer einmal erneut angesetzt werden. Der HF hat ebenfalls die Möglichkeit seinen Hund neu anzusetzen. Zeigt der Hund mehrmals kein eindeutiges Suchverhalten in die Laufrichtung der VP oder sucht motiviert über eine Distanz von mehreren Hundert Metern in eine völlig falsche Richtung, wird die Prüfung abgebrochen. Mit dem ersten Ansatz des Hundes beginnt die Suchzeit. Der Drang zur motivierten Sucharbeit muss erkennbar sein. Die Suchgeschwindigkeit ist sekundär. Die Nasenhaltung des Hundes unerheblich. 4. Suche und Orientierung im Gelände Der Hund hat das Gelände in der Richtung abzusuchen, in welche die VP gegangen ist. Bei Bedarf kann dem Hund, während der Sucharbeit der Referenzduftstoff (Geruchträger) erneut angeboten werden. Der Hund darf vom Hundeführer während der Suche motiviert werden. Der Hf muss zu jedem Zeitpunkt seinen Standort anhand einer Karte definieren können. 5. Ablenkung Dem Hf bleibt es während der Sucharbeit unbenommen, bei Ablenkungen (durch Wild, starken Fahrzeugverkehr, fremden Hunden usw.) seinen Hund kurzzeitig aus der Suche zu nehmen. In diesem Fall wird die Zeit während der Störung angehalten. Nach Ende der Störung ist der Hund unverzüglich wieder auf der Spur anzusetzen. Zeigt der Hund mehrmals kein eindeutiges Suchverhalten in die Laufrichtung der VP, wird die Prüfung abgebrochen. 6. Auffinden und verweisen Die Anzeige des Hundes beim Auffinden der VP muss eindeutig und innerhalb der Zeitvorgabe erfolgen. Die VP darf in keiner Weise bedrängt oder belästigt werden. 7. Betreuung der aufgefundenen Person Der HF kann nach Auffinden und Verweisen der VP seinen Hund belohnen. Danach ist dieser in sicherer Entfernung zu verwahren. Der Hundeführer leistet in Absprache __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Mantrailing © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 12 von 15 mit seinem Helfer der VP, sofern erforderlich, Erste Hilfe und fordert nötigenfalls weitere Unterstützung an. 8. Meldung über die aufgefundene Person Die Meldung wird gegenüber den Prüfern in mündlicher Form abgegeben und muss über den Zustand der aufgefundenen Person Aufschluss geben. Die Prüfer haben die Möglichkeit weitere Fragen aus den Bereichen Erste Hilfe, Karte und Kompass, Rettung von Personen mit einfachen Mitteln oder Funk stellen. Bewertungsmerkmale Bewertung und Definition der Disziplinen Disziplin 1: Informationsgewinnung Der Hundeführer hat nach seiner Meldung bei den Prüfern, dort alle relevanten Daten über die vermisste Person sowie die zur Verfügung stehenden Hilfsmittel abzufragen und zu notieren. Er hat die Geeignetheit des Geruchträgers zu überprüfen. Nur bei einer umsichtigen und klaren Befragung kann der HF 10 Punkte erreichen Disziplin 2: a) Negativansatz: Der Referenzduftstoff der zu suchenden Person wird direkt an der vermeintlichen Abgangsspur ausgelegt. Der Hf lässt den Hund am Referenzduftstoff riechen, wonach dieser keiner Geruchsspur folgen darf. Folgt der Hund über eine Distanz von über 100 Meter einer angeblichen Spur, ist dies mit 0 Punkten zu bewerten. 10 Punkte sind zu vergeben, bei direktem Abbruch am Ansatzpunkt innerhalb eines Radius von wenigen Metern. b) Shorttrail: Der Referenzduftstoff der zu suchenden Person wird direkt an der Abgangsspur ausgelegt. Diese hat der Hund nach kurzer Orientierung aufzunehmen. Nimmt der Hund den angebotenen Geruchsträger beim Suchansatz nicht an und zeigt Dessinteresse an einer Aufnahme der Spur, erhält das Team 0 Punkte. Diese Disziplin kann mit bis zu 10 Punkten bewertet werden. Disziplin 3: Longtrail Dem Hf wird von den beiden Prüfern der Abgangsort der Longtrail-Spur erklärt, wobei dieser in einem Radius von 3 Metern vom tatsächlichen Abgangsort liegen kann. Der Hf lässt den Hund am Referenzduftstoff riechen, wonach dieser nach einer kurzen Orientierung die Geruchsspur aufzunehmen hat. Eine Bewertung mit 10 Punkten kann nur erfolgen, wenn der Hund die Spur aufnimmt sowie diese in die richtige Richtung verfolgt. Disziplin 4: Verhalten vom Hund Der Hund soll während der gesamten Suche motiviert und drangvoll nach der Spur suchen Er sollte sich weder von Personen, Tieren, Fahrzeugen, Lärm oder Wetterlagen beeinflussen lassen. Eine gelegentliche kurze Unterbrechung der Suche zur Neuorientierung, auch unter Absprache mit dem eingesetzten Helfer, ist zulässig. Diese Disziplin kann mit bis zu 10 Punkten bewertet werden. Disziplin 5: Arbeitsweise des Hundes Durch Windverwirbelungen kann die Geruchsspur der VP mehrere Meter neben der eigentlichen Laufspur vom Hund aufgenommen werden. Dies ist nicht fehlerhaft, solange der Hund die Lauf-Richtung der VP richtig einhält. An Kreuzungen kann die Witterung in die __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Mantrailing © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 13 von 15 Straßenzüge hineingetragen werden. Der Hund darf diese einzeln absuchen, bis er die von der VP begangene Strecke gefunden hat und weiter verfolgen kann. An Winkeln kann das Geruchsbild der VP weiter geradeaus getragen werden. (vor allem bei Rückenwind) Der Hund kann daher über den Winkelpunkt hinaussuchen. Wenn der Hundeführer erkennt, dass er über einen Winkel hinaus gesucht hat, kann er die Suche unterbrechen. Ein erneuter Ansatz sollte an einer Stelle erfolgen, an der die Geruchsspur vom Hund noch eindeutig aufzunehmen war. Negativ bewertet wird, wenn der Hund häufig an einem zurück liegenden Punkt, welcher durch den Hf bestimmt werden musste, neu angesetzt wird. Bewertungsneutral bleibt ein einmaliger erneuter Ansatz durch den Prüfer. Jeder weitere erforderliche Neuansatz des Hundes durch den Prüfer folgt zum sofortigen Prüfungsabbruch mit dem Ergebnis der nicht bestandenen Prüfung. Positiv bewertet wird ein vom Hund selbstständiges Ausarbeiten der Spur, auch unter starker thermischer Ablenkung. Diese Disziplin kann mit bis zu 10 Punkten bewertet werden. Disziplin 6: Arbeitsweise des Hundeführers Bewertet wird das umsichtige und routinierte Verhalten des Hf während der gesamten Suche. Diese Disziplin kann mit bis zu 10 Punkten bewertet werden. Disziplin 7: Anzeige/Verhalten des Hundes beim Auffinden der VP Beim Auffinden der VP hat der Hund die Versteckperson anzuzeigen. (z.B. Sitz/Platz/Steh) Der Hf hat dafür zu sorgen, dass sein Hund die VP nicht bedrängt. Bei Nötigung und Verletzung der VP erfolgt ein sofortiger Prüfungsabbruch, die Prüfung ist nicht bestanden. Desinteresse des Hundes beim Auffinden der VP, schnüffeln um den Fundort ohne auf die VP zuzugehen, markieren um die Fundstelle, wird mit 0 Punkten bewertet. Disziplin 8: Ersthelfer-Maßnahmen des Hf Bei der Durchführung der Erstmaßnahmen hat der Hf darauf zu achten, dass sein Hund diese Maßnahmen nicht stört. Nur eine sichere Versorgung der VP kann mit 10 Punkten bewertet werden. Disziplin 9: Team Hund und Hf Es wird bewertet ob eine konstruktive und homogene Zusammenarbeit zwischen Hf, Hund und Helfer vorhanden ist. Diese Disziplin kann mit bis zu 10 Punkten bewertet werden. Disziplin 10: Auffinden der VP Nur das selbstständige Auffinden der VP durch den Hund innerhalb der Zeitvorgabe wird mit 100 Punkten bewertet. Benotung Die Prüfer können mit den Bewertungspunkten 0 bis max. 10 bei den Prüfungsdisziplinen 1 bis 9 und mit 0 oder 100 Punkten bei der Prüfungsdisziplin 10 eine Bewertung durchführen 0 Punkte = ungenügend; 1-5 = mangelhafte, erhebliche bis ausreichende Mängel; 6-9 = /befriedigende, gute bis sehr gute Leistung; 10 Punkte = vorzügliche Leistung, ohne jegliche Kritik; 100 Punkte = erfüllt; Erfolg Für eine bestandene Prüfung braucht das Hundeteam mindestens 140 Punkte kumuliert aus den 10 Prüfungsdisziplinen __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Mantrailing © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 14 von 15 Bewertungsbogen zur Mantrailerprüfung nach der gültigen Prüfungsordnung der Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Name des Hundeführers: Name des Hundes: ___________________________ ___________________________ Sämtliche Zulassungsvoraussetzungen dieser Prüfungsordnung erfüllt? Ja Nein Prüfung nach Prüfungsstufe: bisher abgelegte Prüfungsstufe: bisher abgelegte Prüfungsstufe am: Tag der Prüfung: Name des Prüfungsorganisators: Name Prüfer 1: Name Prüfer 2: Disziplin Disziplin 1 Disziplin 2 Disziplin 3 Disziplin 4 Disziplin 5 Disziplin 6 Disziplin 7 Disziplin 8 Disziplin 9 Disziplin 10 Summe Mögliche Punkte 10 20 10 10 10 10 10 10 10 100 190 _____________________ _____________________ _____________________ ___________________________ ___________________________ ___________________________ ___________________________ Prüfer 1 vergebene Punkte Prüfer 2 vergebene Punkte Prüfung bestanden Prüfung nicht bestanden Unterschrift Prüfungsorganisator: ______________________________ Unterschrift Prüfer 1: ______________________________ Unterschrift Prüfer 2: ______________________________ __________________________________________________________________________________ Prüfungsordnung Mantrailing © 2017 – Rettungshundestaffel Enzkreis e.V. Seite 15 von 15
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