Gemeindeamt Goldwörth Amtliche Mitteilung Zugestellt durch POST AT Bezirk Urfahr-Umgebung, OÖ. 4102 Goldwörth, Schulstraße 1 Tel. 07234 / 83655, FAX 07234 / 83655-4 [email protected] www.goldwoerth.at der Gemeinde Goldwörth Folge 1/2017 vom 31. Jänner 2017 – GZ.Gem-8/1-2017/P Reisepässe rechtzeitig erneuern Jugendtaxi – neue Gutscheine ab 2017 Heizkostenzuschuss – Aktion 2016/2017 Information Geflügelpest Sprengelfreiheit für Neue Mittelschulen Rotes Kreuz bittet um Blutspenden Hausärztlicher Notdienst (HÄND) Landesrat Podgorschek - Pressemitteilung Neue Mitarbeiterin im Gemeindedienst Faschingsumzug 1 1 2 2 3 3 3 4 4 4 Reisepässe rechtzeitig erneuern! Im Jahr 2017 verlieren 1,1 Millionen Reisepässe ihre Gültigkeit. Der Kundenansturm auf die Passbehörden wird daher doppelt so hoch sein, wie in einem normalen Jahr. Zwischen März und August muss daher mit längeren Wartezeiten gerechnet werden. Im Bezirk Urfahr werden rund 12.000 Reisepassanträge erwartet. Daher raten wir schon jetzt, rechtzeitig einen Antrag für einen neuen österreichischen Reisepass zu stellen. Der Grund für den erwarteten Ansturm liegt darin, dass im Jahr 2006 die Reisepässe aufgrund der Einführung des Hochsicherheitspasses bis 31.12.2016 verlängert wurden. Diese verlieren jetzt nach 10 Jahren ihre Gültigkeit. Da bei allen Reisen (auch innerhalb der EU) ein gültiges Reisedokument mitgeführt werden muss, empfehlen wir, rechtzeitig die Gültigkeitsdauer Ihres Reisepasses zu überprüfen. Um unnötig lange Wartezeiten zu vermeiden, raten wir, so rasch wie möglich einen neuen Reisepass zu beantragen. Die Beantragung eines neuen Reisepasses ist bei jeder österreichischen Passbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) unabhängig vom Wohnsitz möglich. Auch ein Großteil der Gemeindeämter ist dazu berechtigt, die Passanträge entgegenzunehmen und die Fingerabdrücke zu erfassen. Wichtig ist, dass ein den internationalen Kriterien entsprechendes Passfoto (nicht älter als 6 Monate) zur Antragstellung mitgebracht wird! Weiters ist zur Antragstellung der bisherige Reisepass mitzubringen. Die Kosten für einen neuen Reisepass betragen ab dem 12. Geburtstag € 75,90, für Minderjährige unter 12 Jahren € 30,00. Der neue Reisepass wird an eine von Ihnen bekannt gegebene Wunschadresse per Post (RSb) zugestellt. Eine Abholung bei der Passbehörde ist daher nicht mehr notwendig. Bei Beantragung eines Reisepasses am Gemeindeamt wird ersucht, zuvor einen Termin zu vereinbaren! JUGENDTAXI – neue Gutscheine ab 2017 Seit Beginn des neuen Jahres können Jugendliche • die im Jahr 2017 ihr 15. Lebensjahr vollenden, • bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres die Jugendtaxigutscheine am Gemeindeamt beheben. Es werden pro Jahr max. 10 Gutscheine zu je € 5 ausgefolgt. Werden die Gutscheine erst im 2. Halbjahr behoben, gibt es nur 5 Gutscheine. Ebenso wenn der 15. Geburtstag im 2. Halbjahr bzw. der 23. Geburtstag im 1. Halbjahr vollendet wird. Pro Fahrt können auch mehrere Gutscheine eingelöst werden bei: Fa. Ecker – Kleinzell : 0676 / 840073400 NEU seit 2017: Fa. Rammerstorfer – Oberneukirchen: 0664 / 5318188 Seite 1 Heizkostenzuschuss - Aktion 2016/2017 Die Oö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2016 für die Heizperiode 2016/2017 die Gewährung eines Heizostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen. Für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtlinien: Für die Beheizung einer Wohnung, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss in Höhe von € 152,00 bzw. € 76,00 bei Überschreiten der Einkommensgrenze um bis zu € 50,00 gewährt. Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt / in der Wohnung lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden Ausgleichszulagerichtsätze für das Jahr 2017 (Alleinstehende € 889,84, Ehepaar/ Lebensgemeinschaft € 1.334,17; je Kind € 166,37) nicht übersteigt. Bei Haushaltsgemeinschaft von Eltern(teilen) mit erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Kind(ern) ist für das “Kind“ die für eine alleinstehende Person festgelegte Einkommensgrenze von € 889,84 anzuwenden; bei gemeinsamem Haushalt von Geschwistern gilt jeweils dieser Richtsatz. Die Wohnung muss als Hauptwohnsitz dienen und bei der Antrag stellenden Person ein eigener Haushalt vorliegen. Ein Heizkostenzuschuss kann nur jenen Personen gewährt werden, die auch tatsächlich für Heizkosten aufzukommen haben. Demnach ist die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an jene Personen ausgeschlossen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für ihre Heizkosten Dritte aufzukommen haben (z.B. im Rahmen eines Übergabevertrages). Dasselbe gilt für Personen, die ihren Brennstoff aus eigenen Energiequellen abdecken können. Bezieher von bedarfsorientierter Mindestsicherung haben keinen Anspruch auf den Heizkostenzuschuss. Ebenso kann der Heizkostenzuschuss nicht Asylwerber/innen, deren Aufenthalt in Oberösterreich im Rahmen der Grundversorgung sichergestellt wird bzw. die die Möglichkeit dieser Sicherstellung besitzen, gewährt werden. Die Antragsfrist läuft vom 09.01.2017 bis 14.04.2017, wobei für sämtliche Anträge die Einkommensverhältnisse des Jahres 2016 auf die festgelegten Einkommensgrenzen anzuwenden sind. Vom Antragsteller mitzubringen: - Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen aus 2016 Ev. Übergabevertrag Information aus Anlass der Aviären Influenza (Geflügelpest) Mit 10. Jänner 2017 wurde das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich zu einem Gebiet mit erhöhtem Risiko für Geflügelpest erklärt. Es gelten daher die Maßnahmen gemäß § 8 Geflügelpest Verordnung 2007 (Stallhaltungspflicht). Die klassische Geflügelpest ist eine hoch ansteckende, weltweit verbreitete Virusinfektionskrankheit, die vor allem bei Hühnern und verwandten Vogelarten, aber auch bei Tauben und Wassergeflügel zu schweren Verlusten führt. Die Übertragung erfolgt direkt und indirekt über den Kot, Augen-/Nasendekret und Blut. Die Geflügelpest wurde am 1. Dezember 2016 bei einer verendeten Möwe im Bezirk Gmunden bestätigt. Nach einer Risikobewertung wurde in der KW 2/2017 das gesamte Bundesgebiet Österreich zu einem “Gebiet mit erhöhtem Risiko für Geflügelpest“ (=Stallpflicht) erklärt. Ein Informationsschreiben über die Pflichten der Tierhalter in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpestrisiko ist an der Amtstafel der Gemeinde ersichtlich bzw. können diese über die Homepage des Landes OÖ unter folgendem Link abgerufen werden: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/182684.htm Seite 2 Sprengelfreiheit für Neue Mittelschulen (NMS) Rotes Kreuz bittet dringend um Blutspenden Was bei AHS, BHS und Privatschulen schon lange selbstverständlich ist, gilt ab dem Schuljahr 2017/2018 in Oberösterreich nun auch für die Neuen Mittelschulen (NMS). In ganz Österreich haben die Lagerstände ein kritisches Niveau erreicht! Mit der Ausweitung der Berechtigungssprengel für NMS auf das gesamte Landesgebiet können alle 10 bis 14 –jährigen Pflichtschüler/innen bzw. ihre Eltern in OÖ in Zukunft selbst entscheiden, welche der 232 NMS im Land sie besuchen wollen. Neben dem Pflichtsprengel, den es nach wie vor für jeden/jede Schüler/Schülerin gibt, werden so genannte Berechtigungssprengel eingeführt. Durch die landesweite Ausweitung der Berechtigungssprengel kann zukünftig jeder/jede Schüler/in ohne Umschulungsantrag eine andere Neue Mittelschule im Land wählen, vorausgesetzt, die räumlichen, personellen und organisatorischen Ressourcen am Wunschstandort lassen dies zu. Eine Aufnahme in die Schule des Pflichtsprengels kann einem/einer Schüler/Schülerin nicht verwehrt werden. Dem großen bürokratischen Aufwand von Umschulungsanträgen soll somit ein Ende gesetzt werden. “Bitte kommen Sie Blut spenden“, ersucht Dr. Walter Aichinger, Präsident des Oö. Roten Kreuzes, “damit wir die Versorgung der Patientinnen und Patienten in Österreichs Spitälern wie gewohnt sicherstellen können, ist es wichtig, dass jetzt mehr Blut gespendet wird!“ In den vergangenen Wochen sind die Lagerbestände deutlich zurückgegangen. Aufgrund der Grippewelle und aufgrund von Erkrankungen konnten weniger Menschen Blut spenden. Jeder/Jede von uns kann in die Situation kommen, auf eine Blutkonserve angewiesen zu sein, sei es bei Unfällen, Operationen, schweren Erkrankungen oder Geburten. In Österreich wird alle 90 Sekunden eine Konserve transfundiert, insgesamt bis zu 350.000 Stück pro Jahr. Blut, das Notfallmedikament Nummer 1, ist im Ernstfall durch nichts zu ersetzen und nur 42 Tage lang haltbar. Blut spenden können alle gesunden Männer und Frauen ab 18 Jahren. Zur Spende ist ein Lichtbildausweis mitzubringen. Alle Informationen unter: www.roteskreuz.at/ooe/blutspende Hausärztlicher Notdienst (HÄND) Die hausärztliche Versorgung unserer Bevölkerung wird schon seit 2 Jahren vom HÄND UU-West sicher gestellt. Anschließend wird dieses System erneut in Erinnerung gerufen: Was tun, wenn man außerhalb der üblichen Ordinationszeiten des Hausarztes dringend einen Arzt braucht? Einfach die Rufnummer 141 wählen! Unter der Rufnummer 141 geben Rot-Kreuz-Mitarbeiter rund um die Uhr Auskunft, welcher Arzt Dienst hat und wie man Kontakt aufnehmen kann. Werktags am Nachmittag haben die Ärzte zusätzliche Bereitschaftsdienste organisiert, aufgeteilt auf vier Sprengel. In der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen wird bei Bedarf der diensthabende HÄND-Arzt alarmiert. Dieser klärt in einem persönlichen Beratungsgespräch mit dem Patienten ab, inwieweit Hilfe gebraucht wird und ob ein Hausbesuch notwendig ist. Dorthin fährt der diensthabende Mediziner dann aber nicht selber, sondern hat einen Rotkreuz-Mitarbeiter als Fahrer zur Seite. Stationiert sind sowohl der Arzt als auch der Fahrer auf der Rot-Kreuz-Dienststelle Kirchschlag. Es gibt keine Ordinationstätigkeit am Stützpunkt Kirchschlag. Zusätzlich sind an Wochenenden und Feiertagen auch 2 Ordinationen, aufgeteilt in Nord und Süd, von 9.0012.00 Uhr und 17.00-18.00 Uhr geöffnet. Welche das sind, erfahren Sie ebenfalls unter der Nummer 141. Die üblichen Ordinationszeiten Ihres Hausarztes bleiben unverändert. Seite 3 LR Podgorschek: Weitere Vorgehensweise für Hochwasserschutz im Eferdinger Becken Bestvariante wird nach Abschluss des Generellen Projektes vorgestellt “Im letzten Beirat für den Hochwasserschutz im Eferdinger Becken wurde vereinbart, dass die Bestvariante für einen Hochwasserschutz für das Eferdinger Becken nach Abschluss aller Arbeiten den Gemeinden und auf deren Wunsch den Bürgern jeder Gemeinde vorgestellt wird. Im Anschluss an die Präsentationen auf Gemeindeebene wird das Projekt zur Entscheidungsfindung betreffend die weitere Vorgehensweise den Gemeinden übergeben“, erklärt Wasser-Landesrat Elmar Podgorschek. Wesentliche Bestandteile des Generellen Projektes werden die Ausweisung einer “Schutzzone Überflutungsgebiet“ als Voraussetzung für die Förderung der freiwilligen Absiedelung sowie der förderfähige Maßnahmenumfang für die technisch schützbaren Bereiche sein. Auf Basis des übergebenen Projektes werden die Gemeinden entscheiden, ob eine „Schutzzone Überflutungsgebiet“ in ihrem Gemeindegebiet in der vorgeschlagenen Form ausgewiesen wird. Die Ausweisung einer „Schutzzone Überflutungsgebiet“ ist Voraussetzung für die Gewährung von Förderungsmitteln für die freiwillige Absiedelung. Des Weiteren wird jede Gemeinde festlegen, ob die geplanten, förderfähigen technischen Hochwasserschutzmaßnahmen zur Umsetzung gelangen. “Technische Hochwasserschutzmaßnahmen sind von den Gemeinden umzusetzen. Das Land Oberösterreich gewährt hierbei fachliche Unterstützung. Eine Planungskoordination sämtlicher Projektierungsarbeiten im Eferdinger Becken durch das Land Oberösterreich stellt sicher, dass für geförderte Hochwasserschutzanlagen im gesamten Eferdinger Becken einheitliche technische Lösungen zur Umsetzung gelangen. Um entsprechende Rahmenausschreibungen als Grundlage für die Planungskoordination vornehmen zu können, muss eine fristgerechte Entscheidung der Gemeinden vorgelegt werden“, teilt Podgorschek mit. Nach Übermittlung des Generellen Projektes an die Gemeinden im Mai dieses Jahres müssen diese entscheiden, welche Hochwasserschutzmaßnahmen unter Verwendung von Förderungsmitteln gemäß Wasserbautenförderungsgesetz zur Umsetzung gelangen. Die Frist für die Entscheidungsfindung durch die Gemeinden wird im Zuge der nächsten Beiratssitzung vor dem Sommer vereinbart werden. Neue Mitarbeiterin im Gemeindekindergarten Faschingsumzug der Kindergartenund Volksschulkinder Der Gemeindekindergarten wird nach wie vor als 2-gruppiger Kindergarten geführt. Seit 1. Februar 2017 verstärkt Regina Schimpelsberger aus Goldwörth als zusätzliche Kindergartenhelferin das Team im Kindergarten. Wir wünschen ihr bei dieser neuen Tätigkeit viel Freude und Energie! Der traditionelle Faschingsumzug der Kinder vom Kindergarten und der Volksschule findet heuer am Dienstag, 28. Februar 2017 um 11.00 Uhr statt. Die Kinder freuen sich auf möglichst viele Zuseher! Mit freundlichen Grüßen Bürgermeister Johann Müllner
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