Goldwörth - Bürgermeister Zeitung

Gemeindeamt
Goldwörth
Amtliche Mitteilung
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Bezirk Urfahr-Umgebung, OÖ.
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der Gemeinde
Goldwörth
Folge 1/2017 vom 31. Jänner 2017 – GZ.Gem-8/1-2017/P
Reisepässe rechtzeitig erneuern
Jugendtaxi – neue Gutscheine ab 2017
Heizkostenzuschuss – Aktion 2016/2017
Information Geflügelpest
Sprengelfreiheit für Neue Mittelschulen
Rotes Kreuz bittet um Blutspenden
Hausärztlicher Notdienst (HÄND)
Landesrat Podgorschek - Pressemitteilung
Neue Mitarbeiterin im Gemeindedienst
Faschingsumzug
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Reisepässe rechtzeitig erneuern!
Im Jahr 2017 verlieren 1,1 Millionen
Reisepässe ihre Gültigkeit. Der Kundenansturm auf die Passbehörden wird daher
doppelt so hoch sein, wie in einem normalen
Jahr. Zwischen März und August muss daher
mit längeren Wartezeiten gerechnet werden.
Im Bezirk Urfahr werden rund 12.000
Reisepassanträge erwartet. Daher raten wir
schon jetzt, rechtzeitig einen Antrag für einen
neuen österreichischen Reisepass zu stellen.
Der Grund für den erwarteten Ansturm liegt
darin, dass im Jahr 2006 die Reisepässe
aufgrund der Einführung des Hochsicherheitspasses bis 31.12.2016 verlängert wurden. Diese
verlieren jetzt nach 10 Jahren ihre Gültigkeit.
Da bei allen Reisen (auch innerhalb der EU)
ein gültiges Reisedokument mitgeführt werden
muss, empfehlen wir, rechtzeitig die
Gültigkeitsdauer
Ihres
Reisepasses
zu
überprüfen. Um unnötig lange Wartezeiten zu
vermeiden, raten wir, so rasch wie möglich
einen neuen Reisepass zu beantragen.
Die Beantragung eines neuen Reisepasses ist bei jeder
österreichischen Passbehörde (Magistrat oder Bezirkshauptmannschaft) unabhängig vom Wohnsitz möglich.
Auch ein Großteil der Gemeindeämter ist dazu berechtigt,
die Passanträge entgegenzunehmen und die Fingerabdrücke zu erfassen. Wichtig ist, dass ein den
internationalen Kriterien entsprechendes Passfoto (nicht
älter als 6 Monate) zur Antragstellung mitgebracht wird!
Weiters ist zur Antragstellung der bisherige Reisepass
mitzubringen. Die Kosten für einen neuen Reisepass
betragen ab dem 12.
Geburtstag € 75,90, für
Minderjährige unter 12 Jahren € 30,00.
Der neue Reisepass wird an eine von Ihnen bekannt
gegebene Wunschadresse per Post (RSb) zugestellt. Eine
Abholung bei der Passbehörde ist daher nicht mehr
notwendig.
Bei Beantragung eines Reisepasses am Gemeindeamt wird
ersucht, zuvor einen Termin zu vereinbaren!
JUGENDTAXI – neue Gutscheine ab 2017
Seit Beginn des neuen Jahres können Jugendliche
• die im Jahr 2017 ihr 15. Lebensjahr vollenden,
• bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres
die Jugendtaxigutscheine am Gemeindeamt beheben.
Es werden pro Jahr max. 10 Gutscheine zu je € 5
ausgefolgt. Werden die Gutscheine erst im 2. Halbjahr
behoben, gibt es nur 5 Gutscheine. Ebenso wenn der 15.
Geburtstag im 2. Halbjahr bzw. der 23. Geburtstag im
1. Halbjahr vollendet wird. Pro Fahrt können auch
mehrere Gutscheine eingelöst werden bei:
Fa. Ecker – Kleinzell : 0676 / 840073400
NEU seit 2017:
Fa. Rammerstorfer – Oberneukirchen: 0664 / 5318188
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Heizkostenzuschuss - Aktion 2016/2017
Die Oö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 19.12.2016 für die Heizperiode 2016/2017 die
Gewährung eines Heizostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen.
Für die Gewährung des Heizkostenzuschusses gelten folgende Richtlinien:
Für die Beheizung einer Wohnung, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial
bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss in Höhe von € 152,00 bzw. € 76,00 bei Überschreiten
der Einkommensgrenze um bis zu € 50,00 gewährt.
Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt /
in der Wohnung lebenden Personen die Summe der folgenden anzuwendenden
Ausgleichszulagerichtsätze für das Jahr 2017 (Alleinstehende € 889,84, Ehepaar/ Lebensgemeinschaft
€ 1.334,17; je Kind € 166,37) nicht übersteigt. Bei Haushaltsgemeinschaft von Eltern(teilen) mit
erwachsenen, selbsterhaltungsfähigen Kind(ern) ist für das “Kind“ die für eine alleinstehende Person
festgelegte Einkommensgrenze von € 889,84 anzuwenden; bei gemeinsamem Haushalt von
Geschwistern gilt jeweils dieser Richtsatz.
Die Wohnung muss als Hauptwohnsitz dienen und bei der Antrag stellenden Person ein eigener
Haushalt vorliegen.
Ein Heizkostenzuschuss kann nur jenen Personen gewährt werden, die auch tatsächlich für
Heizkosten aufzukommen haben. Demnach ist die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an jene
Personen ausgeschlossen, bei denen vertraglich sichergestellt ist, dass für ihre Heizkosten Dritte
aufzukommen haben (z.B. im Rahmen eines Übergabevertrages). Dasselbe gilt für Personen, die
ihren Brennstoff aus eigenen Energiequellen abdecken können.
Bezieher von bedarfsorientierter Mindestsicherung haben keinen Anspruch auf den
Heizkostenzuschuss. Ebenso kann der Heizkostenzuschuss nicht Asylwerber/innen, deren Aufenthalt
in Oberösterreich im Rahmen der Grundversorgung sichergestellt wird bzw. die die Möglichkeit
dieser Sicherstellung besitzen, gewährt werden.
Die Antragsfrist läuft vom 09.01.2017 bis 14.04.2017, wobei für sämtliche Anträge die
Einkommensverhältnisse des Jahres 2016 auf die festgelegten Einkommensgrenzen anzuwenden sind.
Vom Antragsteller mitzubringen:
-
Einkommensnachweise aller im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen aus 2016
Ev. Übergabevertrag
Information aus Anlass der Aviären Influenza (Geflügelpest)
Mit 10. Jänner 2017 wurde das gesamte Bundesgebiet der Republik Österreich zu einem Gebiet mit
erhöhtem Risiko für Geflügelpest erklärt. Es gelten daher die Maßnahmen gemäß § 8 Geflügelpest
Verordnung 2007 (Stallhaltungspflicht).
Die klassische Geflügelpest ist eine hoch ansteckende, weltweit verbreitete Virusinfektionskrankheit, die
vor allem bei Hühnern und verwandten Vogelarten, aber auch bei Tauben und Wassergeflügel zu
schweren Verlusten führt. Die Übertragung erfolgt direkt und indirekt über den Kot, Augen-/Nasendekret
und Blut.
Die Geflügelpest wurde am 1. Dezember 2016 bei einer verendeten Möwe im Bezirk Gmunden bestätigt.
Nach einer Risikobewertung wurde in der KW 2/2017 das gesamte Bundesgebiet Österreich zu einem
“Gebiet mit erhöhtem Risiko für Geflügelpest“ (=Stallpflicht) erklärt.
Ein Informationsschreiben über die Pflichten der Tierhalter in Gebieten mit erhöhtem Geflügelpestrisiko
ist an der Amtstafel der Gemeinde ersichtlich bzw. können diese über die Homepage des Landes OÖ unter
folgendem Link abgerufen werden: https://www.land-oberoesterreich.gv.at/182684.htm
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Sprengelfreiheit für
Neue Mittelschulen (NMS)
Rotes Kreuz bittet dringend um
Blutspenden
Was bei AHS, BHS und Privatschulen schon lange
selbstverständlich ist, gilt ab dem Schuljahr
2017/2018 in Oberösterreich nun auch für die
Neuen Mittelschulen (NMS).
In ganz Österreich haben die Lagerstände ein
kritisches Niveau erreicht!
Mit der Ausweitung der Berechtigungssprengel für
NMS auf das gesamte Landesgebiet können alle
10 bis 14 –jährigen Pflichtschüler/innen bzw. ihre
Eltern in OÖ in Zukunft selbst entscheiden,
welche der 232 NMS im Land sie besuchen wollen.
Neben dem Pflichtsprengel, den es nach wie vor
für jeden/jede Schüler/Schülerin gibt, werden so
genannte Berechtigungssprengel eingeführt.
Durch
die
landesweite
Ausweitung
der
Berechtigungssprengel kann zukünftig jeder/jede
Schüler/in ohne Umschulungsantrag eine andere
Neue Mittelschule im Land wählen, vorausgesetzt,
die räumlichen, personellen und organisatorischen
Ressourcen am Wunschstandort lassen dies zu.
Eine Aufnahme in die Schule des Pflichtsprengels
kann
einem/einer
Schüler/Schülerin
nicht
verwehrt werden.
Dem großen bürokratischen Aufwand von
Umschulungsanträgen soll somit ein Ende gesetzt
werden.
“Bitte kommen Sie Blut spenden“, ersucht
Dr. Walter Aichinger, Präsident des Oö. Roten
Kreuzes, “damit wir die Versorgung der
Patientinnen und Patienten in Österreichs
Spitälern wie gewohnt sicherstellen können, ist es
wichtig, dass jetzt mehr Blut gespendet wird!“
In den vergangenen Wochen sind die
Lagerbestände deutlich zurückgegangen. Aufgrund
der Grippewelle und aufgrund von Erkrankungen
konnten weniger Menschen Blut spenden.
Jeder/Jede von uns kann in die Situation kommen,
auf eine Blutkonserve angewiesen zu sein, sei es bei
Unfällen, Operationen, schweren Erkrankungen
oder Geburten. In Österreich wird alle 90
Sekunden eine Konserve transfundiert, insgesamt
bis zu 350.000 Stück pro Jahr.
Blut, das Notfallmedikament Nummer 1, ist im
Ernstfall durch nichts zu ersetzen und nur 42 Tage
lang haltbar.
Blut spenden können alle gesunden Männer und
Frauen ab 18 Jahren. Zur Spende ist ein
Lichtbildausweis mitzubringen.
Alle Informationen unter:
www.roteskreuz.at/ooe/blutspende
Hausärztlicher Notdienst (HÄND)
Die hausärztliche Versorgung unserer Bevölkerung wird schon seit 2 Jahren vom HÄND UU-West sicher
gestellt. Anschließend wird dieses System erneut in Erinnerung gerufen:
Was tun, wenn man außerhalb der üblichen Ordinationszeiten des Hausarztes dringend einen Arzt braucht?
Einfach die Rufnummer 141 wählen!
Unter der Rufnummer 141 geben Rot-Kreuz-Mitarbeiter rund um die Uhr Auskunft, welcher Arzt Dienst hat
und wie man Kontakt aufnehmen kann.
Werktags am Nachmittag haben die Ärzte zusätzliche Bereitschaftsdienste organisiert, aufgeteilt auf vier
Sprengel.
In der Nacht, an Wochenenden und Feiertagen wird bei Bedarf der diensthabende HÄND-Arzt alarmiert.
Dieser klärt in einem persönlichen Beratungsgespräch mit dem Patienten ab, inwieweit Hilfe gebraucht wird
und ob ein Hausbesuch notwendig ist.
Dorthin fährt der diensthabende Mediziner dann aber nicht selber, sondern hat einen Rotkreuz-Mitarbeiter
als Fahrer zur Seite. Stationiert sind sowohl der Arzt als auch der Fahrer auf der Rot-Kreuz-Dienststelle
Kirchschlag. Es gibt keine Ordinationstätigkeit am Stützpunkt Kirchschlag.
Zusätzlich sind an Wochenenden und Feiertagen auch 2 Ordinationen, aufgeteilt in Nord und Süd, von 9.0012.00 Uhr und 17.00-18.00 Uhr geöffnet. Welche das sind, erfahren Sie ebenfalls unter der Nummer 141.
Die üblichen Ordinationszeiten Ihres Hausarztes bleiben unverändert.
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LR Podgorschek:
Weitere Vorgehensweise für Hochwasserschutz im Eferdinger Becken
Bestvariante wird nach Abschluss des Generellen Projektes vorgestellt
“Im letzten Beirat für den Hochwasserschutz im Eferdinger Becken wurde vereinbart, dass die Bestvariante
für einen Hochwasserschutz für das Eferdinger Becken nach Abschluss aller Arbeiten den Gemeinden und
auf deren Wunsch den Bürgern jeder Gemeinde vorgestellt wird. Im Anschluss an die Präsentationen auf
Gemeindeebene wird das Projekt zur Entscheidungsfindung betreffend die weitere Vorgehensweise den
Gemeinden übergeben“, erklärt Wasser-Landesrat Elmar Podgorschek.
Wesentliche Bestandteile des Generellen Projektes werden die Ausweisung einer “Schutzzone
Überflutungsgebiet“ als Voraussetzung für die Förderung der freiwilligen Absiedelung sowie der
förderfähige Maßnahmenumfang für die technisch schützbaren Bereiche sein. Auf Basis des übergebenen
Projektes werden die Gemeinden entscheiden, ob eine „Schutzzone Überflutungsgebiet“ in ihrem
Gemeindegebiet in der vorgeschlagenen Form ausgewiesen wird. Die Ausweisung einer „Schutzzone
Überflutungsgebiet“ ist Voraussetzung für die Gewährung von Förderungsmitteln für die freiwillige
Absiedelung. Des Weiteren wird jede Gemeinde festlegen, ob die geplanten, förderfähigen technischen
Hochwasserschutzmaßnahmen zur Umsetzung gelangen.
“Technische Hochwasserschutzmaßnahmen sind von den Gemeinden umzusetzen. Das Land
Oberösterreich gewährt hierbei fachliche Unterstützung. Eine Planungskoordination sämtlicher
Projektierungsarbeiten im Eferdinger Becken durch das Land Oberösterreich stellt sicher, dass für
geförderte Hochwasserschutzanlagen im gesamten Eferdinger Becken einheitliche technische Lösungen zur
Umsetzung gelangen. Um entsprechende Rahmenausschreibungen als Grundlage für die
Planungskoordination vornehmen zu können, muss eine fristgerechte Entscheidung der Gemeinden
vorgelegt werden“, teilt Podgorschek mit.
Nach Übermittlung des Generellen Projektes an die Gemeinden im Mai dieses Jahres müssen diese
entscheiden, welche Hochwasserschutzmaßnahmen unter Verwendung von Förderungsmitteln gemäß
Wasserbautenförderungsgesetz zur Umsetzung gelangen. Die Frist für die Entscheidungsfindung durch die
Gemeinden wird im Zuge der nächsten Beiratssitzung vor dem Sommer vereinbart werden.
Neue Mitarbeiterin im
Gemeindekindergarten
Faschingsumzug der Kindergartenund Volksschulkinder
Der Gemeindekindergarten wird nach wie vor als
2-gruppiger Kindergarten geführt.
Seit 1. Februar 2017 verstärkt Regina Schimpelsberger
aus Goldwörth als zusätzliche Kindergartenhelferin
das Team im Kindergarten.
Wir wünschen ihr bei dieser neuen Tätigkeit viel
Freude und Energie!
Der traditionelle Faschingsumzug der Kinder
vom Kindergarten und der Volksschule findet
heuer am Dienstag, 28. Februar 2017 um
11.00 Uhr statt.
Die Kinder freuen sich auf möglichst viele
Zuseher!
Mit freundlichen Grüßen
Bürgermeister Johann Müllner