anschauen - Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien eV

A uslandsimmobilien
Deutsche Schutzvereinigung Auslandsimmobilien e. V.
September/Oktober 5/2016
ISSN 1433-0121
Frankreich
Reform des Vertragsrechts: Mehr Rechtssicherheit für
Käufer und Verkäufer
Vorgehensweise bei problematischer Erbabwicklung
Italien
Nicht angemeldete touristische Vermietung:
Was passieren kann
Welche Form für Vollmachten?
Spanien
Küstengesetz: Warum vieles unklar bleibt
Valencia: Wichtige Aspekte der touristischen Vermietung
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INHALT
Editorial
Warum wurde nicht vorher nachgedacht und
­gehandelt?������������������������������������������������������������ 128
Impressum������������������������������������������������������������� 128
FRANKREICH
IMMOBILIEN135
Reform des Vertragsrechts: Mehr Rechtssicherheit
für Käufer und Verkäufer����������������������������������������� 135
DSA
DSA-Ferien: 1. Beratungstermin am 6. September����� 129
Vorgehensweise bei problematischer
Erbabwicklung������������������������������������������������������� 135
ZEV: Broschüre „Immobilienkauf in Frankreich“��������� 136
Aktuelle Immobilienartikel und Marktberichte������������ 136
F + D
LEBEN INTERNATIONAL
Europäischer Berufsausweis: European Professional
Card��������������������������������������������������������������������� 129
EVZ Deutschland: Kontaktstelle für Online-Streitbeilegung�������������������������������������������������������������� 130
OECD: Regionale Unterschiede in Deutschland
geringer���������������������������������������������������������������� 130
Wie oft Flugzeuge zu früh oder zu spät ankommen���� 130
„Grüne Reisen“: Gütesiegel lässt auf sich warten������� 131
Terroranschläge: Zwangsversicherung für
­Pauschalurlauber?�������������������������������������������������� 131
Fliegen mit Flatrate������������������������������������������������� 131
KURZNACHRICHTEN131
137
„mobiklasse.de“ und Deutschlernen in Frankreich����� 137
VERKEHR137
Atout France: „Verkehrsregeln peinlich genau nehmen“��������������������������������������������������������������������� 137
Kraftstoffpreise und sonstige Verkehrsnachrichten������ 138
POLITIK/WIRTSCHAFT/ALLTAG138
2018: Umstellung auf Lohnsteuerabzug durch
den Arbeitgeber����������������������������������������������������� 138
Staatspräsident Hollande: „Terroristen wollen
uns spalten“����������������������������������������������������������� 139
Bio auf dem Vormarsch������������������������������������������� 139
KURZNACHRICHTEN139
UNTERNEHMUNGEN141
Le Corbusier: La „Cité radieuse“ in Marseille������������ 141
IMMOBILIEN INTERNATIONAL
Fête de la Gastronomie vom 23. bis
25. ­September 2016���������������������������������������������� 141
Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz: BVerG setzt
Frist����������������������������������������������������������������������� 132
Neckermann offeriert französische Skigebiete������������ 141
Aktuelle Analyse: Bau- und Leistungsbeschrei­
bungen erfüllen Mindestanforderungen nicht������������ 132
AUFGELESEN141
Deloitte Property Index 2016: Deutliches
Stadt-Land-Gefälle������������������������������������������������� 133
Le montant du salaire mensuel du coiffeur de
­François Holland���������������������������������������������������� 141
FeWo-direkt: „Bis zu acht Prozent Bruttorendite“�������� 134
„AnaCredit“: Weltweit größtes Kreditregister
geplant������������������������������������������������������������������ 134
126
Auslandsimmobilien 5/2016
INHALT
ITALIEN
SPANIEN
IMMOBILIEN142
IMMOBILIEN149
Nicht angemeldete touristische Vermietung:
Was passieren kann������������������������������������������������ 142
Küstengesetz: Warum vieles unklar bleibt������������������ 149
DSA-Anfrage: Welche Form für Vollmachten?������������ 143
Valencia: Wichtige Aspekte der touristischen
­Vermietung������������������������������������������������������������ 151
„Sozialer Wohnungsbau auf Italienisch“�������������������� 143
Aktuelle Online-Artikel und -Marktberichte��������������� 151
Reiseriese hält an „Castel Fiffi“ fest��������������������������� 144
Mitgliedsempfehlung für Rechtsanwaltsbüro in
Bozen�������������������������������������������������������������������� 144
Italienische Online-Artikel und -­Marktberichte����������� 144
I + D
144
Roberto Saviano erhält den M100 Media
Award 2016���������������������������������������������������������� 144
Italienisches Briefporto am teuersten������������������������� 145
VERKEHR145
Kraftstoffpreise und Verkehrsnachrichten������������������� 145
WIRTSCHAFT/POLITIK/ALLTAG145
Krisenbanken: Staatshilfen weiterhin im Gespräch����� 145
Olivenöl – heißbegehrt und daher oft „gefälscht“������ 146
Monumente: Unternehmen sollen sich beteiligen������� 146
E + D
152
Deutsch-spanisches Austauschprojekt:
­Ausstellungen in Berlin und Valladolid���������������������� 152
BGH: Sparkassen gewinnen gegen Banco
Santander�������������������������������������������������������������� 152
VERKEHR153
Kraftstoffpreise������������������������������������������������������� 153
POLITIK/WIRTSCHAFT/ALLTAG153
Palma: Sauftouristen nicht mehr willkommen������������� 153
Brexit: Was wird aus Gibraltar?�������������������������������� 153
KURZNACHRICHTEN153
UNTERNEHMUNGEN154
UNESCO droht Venedig����������������������������������������� 146
Neues Weltkulturerbe: Die Dolmen von
Antequera�������������������������������������������������������������� 154
Mit Überwachungskameras gegen Sandklau������������� 146
Sevilla – Flamenco Biennale 2016��������������������������� 155
KURZNACHRICHTEN147
Unikum: Museum Vostell in Malpartida de
Caceres����������������������������������������������������������������� 155
UNTERNEHMUNGEN148
AUFGELESEN155
ENIT: Die besten deutschsprachigen
Medienbeiträge������������������������������������������������������ 148
Hachís vor Málaga������������������������������������������������� 155
Köln: ITALIANA 2016 – Das italienische
Musikfestival���������������������������������������������������������� 148
AUFGELESEN148
„La morte di Bernardo Provenzano è una
liberazione“����������������������������������������������������������� 148
Auslandsimmobilien 5/2016
127
EDITORIAL
Warum wurde nicht vorher nachgedacht und gehandelt?
Missstände und der auch in der EU vorhandene Strukturreform­
bedarf wurden in Brüssel viel zu selten thematisiert. Nach dem
Austritt von Großbritannien gibt es nun kritische Stimmen von
Würdenträgern der EU und Regierungschefs, die vieles anders
und besser machen wollen. Verbleibt es nicht nur bei wohlfeilen
Worten in Brüssel, dann lässt sich dem Brexit eine sehr positive
Seite abgewinnen. Aber warum hat man nicht früher intensiver
nachgedacht und gehandelt?
In Bezug auf Ferienimmobilien, Zweit- und Ruhestandssitze
wird es darauf ankommen, wie tief der Pfund-Kurs sinken wird
und ob sich die Briten Immobilien und das Leben im Ausland
weiterhin leisten können.
Gegebenenfalls könnte es einen größeren Verkaufsdruck in die­
sem speziellen Bereich in Spanien geben. Denn Briten spielen
insbesondere in Spanien eine gewichtige Rolle (siehe Tabelle in
der letzten Ausgabe).
Es wäre nicht das erste Mal, dass Briten in größerer Zahl auf
ihre Insel zurückkehren. Sie sind aber auch wieder nach Spanien
zurückgekommen.
Eine Rückkehr des Landes in die EU wäre aber eine ganz andere
Geschichte.
Ihr
Peter Schöllhorn
>[email protected]
LESERBRIEFE, ERFAHRUNGSBERICHTE, EMPFEHLUNGEN UND INSERATE
Leserbriefe, ob mit Kritik oder Lob, sind immer willkommen.
Ebenso sind willkommen Erfahrungsberichte über den Immo­
bilienkauf und sonstige mit Immobilien oder dem Leben im
Ausland in Zusammenhang stehende Berichte und Empfeh­
lungen. Diese können je nach Einzelfall auch ohne Namens­
nennung abgedruckt werden. Schreiben Sie uns!
Inserate
Mitglieder können grundsätzlich kostenlos ein Inserat aufge­
ben, mit Namensnennung oder Chiffre, sei es ein Kauf- oder
Verkaufsinserat oder auch ein Inserat mit sonstigem Inhalt.
IMPRESSUM
Deutsche Schutzvereinigung Auslands­
immobilien e. V. – DSA e. V.
Redaktion und verantwortlich im Sinne des
Presserechts: Peter Schöllhorn.
Vorstand: Peter Schöllhorn
Namen der Autoren und Agenturen: Rechts­
anwalt Peter Schöllhorn (ps), Rechtsan­
wältin Katja Macor (km), Redaktionsbüro
Th. ­Michael Schweizer (tdt). Der redaktio­
nelle Inhalt wurde sorgfältig erarbeitet. Den­
noch kann für die Richtigkeit von Angaben,
Hinweisen und Ratschlägen sowie für even­
tuelle Druckfehler keine Haftung übernom­
men werden. Alle Rechte bleiben vorbehal­
ten. Diese Zeitschrift darf ohne schriftliche
Genehmigung der DSA e. V. weder ganz
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VR 2882 AG Freiburg i. Breisgau – Aner­
kannt und registriert als qualifizierte Ver­
braucherschutz-Einrichtung gemäß Richtlinie
98/27/EG des Europäischen Parlaments und
des Rates
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128
Titelfoto: Girona – tiburi
Erscheinungsweise: zweimonatlich (Januar/
Februar, März/April, Mai/Juni, Juli/August,
September/Oktober, November/Dezember).
Die Zeitschrift ist erhältlich im Rahmen ei­
ner Mitgliedschaft bei der DSA, der jährliche
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Auslandsimmobilien 5/2016
DSA
DSA
DSA-Ferien: 1. Beratungstermin am 6. September
ps. Ab Montag, den 5. September 2016,
sind wir wieder im Büro erreichbar. Am
Dienstag, den 6. September 2016, findet
der 1. Beratungstermin nach den Ferien
statt.
Die Bürozeiten (0761/55012) sind weiter­
hin jeweils montags bis donnerstags von
9.00 bis 12.00 Uhr und 13.30 bis 16.30
Uhr und freitags von 9.00 bis 12.00 Uhr.
Die Frankreich-Beratung durch Rechts­
anwältin Macor findet an den markierten
Tagen jeweils nachmittags von 13.30 bis
15.30 Uhr statt.
Die Spanien- und Italien-Beratung durch
Rechtsanwalt Peter Schöllhorn findet an
den markierten Tagen jeweils nachmittags
von 13.30 bis 17.30 Uhr statt.
Beratungszeiten September 2016
Mo Di
Mi Do
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Beratungszeiten Oktober 2016
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LEBEN INTERNATIONAL
Europäischer Berufsausweis: European Professional Card
Die EPC bedeutet keine zusätzliche Qualifikation, ist keine Garantie für gute
Arbeit und betrifft nur eine geringe Anzahl von Berufen. Wer beispielsweise
einem Makler mit diesem elektronischen Nachweis begegnet, sollte die gleichen Fragen stellen wie bei Maklern ohne.
ps. Der Europäische Berufsausweis (European Professional Card, EPC) ist ein elek­
tronisches Verfahren zur Anerkennung
verschiedener Berufsqualifikationen in
einem anderen EU-Land.
Kurze Liste der Berufe
Allerdings gibt es diesen Ausweis nur
für folgende Berufe: Krankenschwester/
Krankenpfleger für die allgemeine Pflege,
Apotheker/Apothekerin, Physiotherapeut/
Physiotherapeutin, Bergführer/Bergführe­
rin und Immobilienmakler/Immobilien­
maklerin.
Der Vorteil für die Inhaber
Die Ausstellung der Karte sei einfacher,
schneller und transparenter als die her­
kömmlichen Verfahren zur Anerkennung
der beruflichen Qualifikation, sagt die
EU-Kommission. Man kann den Antrag
online verfolgen und bereits hochgeladene
Unterlagen bei neuen Anträgen für andere
Länder wiederverwenden. Das EPC-Ver­
fahren können all diejenigen nutzen, die
Auslandsimmobilien 5/2016
ihren Beruf vorübergehend und gelegent­
lich in einem anderen EU-Land ausüben
(vorübergehende Mobilität) oder sich in
einem anderen EU-Land niederlassen
und dort ihren Beruf dauerhaft ausüben
möchten (Niederlassung).
Elektronischer Nachweis für …
Der EPC ist kein physischer Ausweis. Ge­
mäß EU-Kommission ist er ein elektro­
nischer Nachweis dafür, dass alle Verwal­
tungsprüfungen erfolgreich durchlaufen
und die Berufsqualifikationen von dem
Land anerkannt wurden, in dem man ar­
beiten möchte (Aufnahmeland), oder dass
man die Voraussetzungen für die vorüber­
gehende Erbringung von Dienstleistun­
gen in diesem Land erfüllt hat.
Nach Genehmigung des Antrags lässt sich
ein EPC-Zertifikat im PDF-Format er­
stellen.
Eventuell Zusatzprüfungen
Wer eine langfristige Niederlassung plant,
muss sich möglicherweise außerdem vor
Beginn der Berufsausübung bei einer Be­
rufsorganisation eintragen lassen oder Zu­
satzprüfungen ablegen.
Standardverfahren
Fachkräfte mit einem anderen Beruf müs­
sen für die Anerkennung ihrer Berufsqua­
lifikation nach wie vor Standardverfah­
ren anwenden, die sehr aufwendig sein
können. Das EPC-Verfahren wird aber
vielleicht auf andere Berufe ausgeweitet,
erläutert die Kommission.
Reglementiert oder nicht
Zu unterscheiden sind zwei Alternati­
ven. Der Beruf ist im Heimatland regle­
mentiert, im anderen Land jedoch nicht.
Dann lässt sich dieser Beruf unter den­
selben Voraussetzungen ausüben wie von
den Staatsangehörigen dieses Landes. Bei­
spiel: Jemand hat seine beruflichen Prü­
fungen in Deutschland nicht bestanden,
kann dann dennoch in einem anderen
Land in diesem Beruf tätig werden, wenn
dieser Beruf dort nicht reglementiert ist.
Die EU-Kommission weist aber auch da­
rauf hin, dass zwar der Beruf als solcher
im anderen Land nicht reglementiert ist,
doch könnte er dort als Teil eines anderen,
reglementierten Berufes gesehen werden.
Deshalb lautet die Empfehlung, sich auf
jeden Fall bei den Behörden des Landes
129
LEBEN INTERNATIONAL
zu erkundigen, in dem gearbeitet werden
soll, ob der Beruf dort als reglementierter
Beruf gilt.
Die jeweiligen nationalen Kontaktstellen
für die Anerkennung von Berufsqualifi­
kationen unterstützen bei der Suche nach
der Behörde, die diese Auskunft erteilen
kann.
Rentner
Wer sich als Rentner im Ruhestand in
Richtung Süden absetzt und sich dort
noch ein wenig beruflich betätigen will,
muss ebenfalls die obigen Ausführungen
beachten.
Es kommt nicht auf den Umfang der aus­
geübten Tätigkeit, sondern auf die jewei­
lige berufliche Tätigkeit an.
EVZ Deutschland: Kontaktstelle für Online-Streitbeilegung
ps. Die EU-Kommission hat für Streitig­
keiten im Netz ein zentrales Online-Portal
eingerichtet. Für Verbraucher gibt es da­
mit eine neue Möglichkeit, Streitigkeiten
mit Online-Händlern und Dienstleistern
gütlich zu lösen. Dort finden Verbrau­
cher zugelassene Schlichtungsstellen in
ganz Europa und können Schlichtungs­
verfahren von A bis Z durchführen, stellt
Die OS-Kontaktstelle befasst sich
auch mit ausländischen Firmen
in der EU, Island, Norwegen und
Liechtenstein.
das Europäische Verbraucherzentrum
Deutschland (EVZ) fest.
Häufig sitzen laut EVZ die Unterneh­
men – nicht immer leicht erkennbar – in
einem anderen EU-Land. Kommt es zu
Streitigkeiten, stehen Verbraucher dann
vor Problemen. „Eine Hürde kann die
fremde Sprache sein“, erklärt Ben Bor­
sche, Projektleiter der OS-Kontaktstelle.
„Letztlich schrecken aber viele vor allem
aus Angst vor hohen Kosten und langwie­
rigen Gerichtsverfahren davor zurück, bei
Streitigkeiten ihr Recht einzufordern.“
Online-Formular in verschiedenen
Sprachen
Über ein Online-Formular lässt sich eine
Beschwerde auf Deutsch oder einer Spra­
che nach Wahl einreichen und die rich­
tige Schlichtungsstelle für eine gütliche
Einigung finden. Die Schlichtungsent­
scheidung erhalten die Parteien am Ende
des Verfahrens ebenfalls auf Deutsch. Die
Verfahren sind schnell (maximal 90 Tage)
und in vielen Fällen kostenlos. Um die
erforderliche Neutralität und Qualität der
Schlichtungsstellen zu sichern, werden sie
behördlich überwacht, so das EVZ.
Einzige Voraussetzung: Das Unternehmen
hat seinen Sitz in einem anderen EU-Land,
Island, Norwegen oder Liechtenstein (Te­
lefon 49 7851 991 48 60 oder www.evz.
de/de/ihr-problem-loesen/os-kontakt
stelle/).
OECD: Regionale Unterschiede in Deutschland geringer
ps. Gut 25 Jahre nach der Wiederverei­
nigung sind in Deutschland regionale
Unterschiede bei den sozialen und wirt­
schaftlichen Lebensverhältnissen weit we­
niger ausgeprägt als in den meisten ande­
ren größeren OECD-Ländern. Dies geht
aus der Studie „Regionen auf einen Blick
2016“ (in englischer Sprache unter www.
oecd.org) hervor.
Auf Basis von rund 20 Indikatoren ver­
gleicht die Studie Lebensqualität und
Lebenszufriedenheit in OECD- und
G20-Ländern und gibt Aufschluss über
Unterschiede zwischen den verschiede­
nen subnationalen Einheiten – im Falle
Deutschlands der Bundesländer.
Unterschiede weitaus geringer
Der Studie zufolge sind in Deutschland
die regionalen Einkommensunterschie­
de weit geringer ausgeprägt als etwa in
Spanien, Italien, Großbritannien oder
Polen. Auch bei der Lebenserwartung
sind die regionalen Unterschiede inner­
halb Deutschlands geringer als in Spani­
en oder Frankreich. Gleiches gelte für die
Mordrate, die Belastung der Bevölkerung
durch Luftverschmutzung, die Wahlbetei­
ligung und den sozialen Zusammenhalt.
Vergleichsweise groß seien die regionalen
Unterschiede bei den Wohnverhältnissen
(gemessen in Räume pro Person) und
beim Bildungsniveau (Anteil der Bevöl­
kerung mit Sekundarabschluss). Auch der
Anteil älterer Menschen an der Bevölke­
rung ist in den Bundesländern in den ver­
gangenen Jahren unterschiedlich schnell
gewachsen. Vergleichsweise groß sind
auch die regionalen Unterschiede bei der
Gesundheitsversorgung (Zahl der Haus­
ärzte und Krankenhausbetten bezogen auf
die Bevölkerung).
Wie oft Flugzeuge zu früh oder zu spät ankommen
ps. Zwar heben im europäischen Flugver­
kehr vier von zehn Flugzeugen verspätet
ab. Doch viele steigen auch früher auf als
geplant: 17 Prozent aller Jets waren 2015
fünf bis 15 Minuten zu früh in der Luft
– und 0,7 Prozent sogar noch früher. Oft
sind Piloten andererseits aber auch schnel­
ler am Ziel, als der Flugplan es ausweist:
28,9 Prozent unterschritten ihre Ankunfts­
zeit im vergangenen Jahr um fünf bis 15
Minuten. Und fast jeder zehnte Flugzeug­
führer – so zeigen Zahlen der europäischen
130
Flugsicherung Eurocontrol weiter – setzte
seine Maschine sogar mehr als eine Viertel­
stunde vor der vorgesehenen Landung auf.
Wie oft zu spät?
Fast jeder fünfte Jet hob in Europa 2015
mehr als eine Viertelstunde zu spät ab:
18,2 Prozent aller Flüge verpassten den
Flugplan um mehr als 15 Minuten. Wei­
tere 21,4 Prozent hatten Verspätungen
zwischen fünf und 15 Minuten. Auch
die Ankunftspünktlichkeit – so geht aus
einer Statistik der Flugsicherungsbehörde
Eurocontrol weiter hervor – wies star­
ke Schwankungen auf: 17,9 Prozent der
Maschinen hatten „Delays“ von mehr als
einer Viertelstunde und 17,7 Prozent zwi­
schen fünf und 15 Minuten.
Auslandsimmobilien 5/2016
LEBEN INTERNATIONAL
„Grüne Reisen“: Gütesiegel lässt auf sich warten
tdt. Die von der Reisebranche seit 2011
diskutierte einheitliche Kennzeichnung
nachhaltiger Touristikprodukte kommt
nicht voran. Das Problem dabei sei „nicht
das Wollen, sondern dass jemand für ein
derartiges Zertifikat die Qualitätsverant­
wortung übernehmen muss“, so Profes­
sor Harald Zeiss. Außerdem koste ein
solches Siegel Geld. Auch müssten Reise­
ver­anstalter an die Zukunftsfähigkeit von
Nachhaltigkeit glauben. Dennoch gibt
es seit einiger Zeit ein Förderprojekt der
Bundesregierung, bei dem die großen Fe­
rienfabriken Praxispartner sind. Doch das
Thema steht innerhalb der Reise­
indus­
trie, weiß der Umweltexperte, „nicht ganz
oben auf der Agenda“.
Im November 2011 hatte der Deutsche
Reiseverband (DRV) erstmals ein „leicht
zu erkennendes und zu verstehendes Gü­
tesiegel“ für „Grüne Reisen“ angeregt.
Viele Pauschalurlauber würden es begrü­
ßen: Bei einer Befragung von 7 500 Bun­
desbürgern der Forschungsgemeinschaft
Urlaub und Reisen (FUR) kam 2014
heraus, dass sich 43 Prozent ein spezielles
Gütesiegel wünschen.
Terroranschläge: Zwangsversicherung für Pauschalurlauber?
tdt. Die Reisebranche diskutiert eine obli­
gatorische Reisekrankenversicherung. Der
Vorschlag kommt von der Allianz Glo­
bal Assistance, die Reiseveranstalter dazu
bringen will, für ihre Kunden generell
einen solchen Schutz abzuschließen. Dies
sei auch im Interesse der Unternehmen.
Der Versicherungskonzern verweist auf
den Terroranschlag Mitte Januar in Istan­
bul, bei dem elf deutsche Touristen ums
Leben kamen.
Würden Reiseveranstalter kurz danach
mit betroffenen Kunden konfrontiert, die
für die Rückführung nach Deutschland
und die Krankenhauskosten bezahlen
müssen, sei das „in diesem Moment nicht
vertretbar“, so Allianz-Manager Olaf
Nink.
Geringe Mehrkosten
Der Deutsche Reiseverband (DRV) lehnt
eine derartige Versicherungspflicht ab.
Kunden müssten selbst über den Ab­
schluss einer Reisekrankenversicherung
entscheiden. Außerdem drohe ein Preis­
sprung bei Pauschalreisen.
Der Versicherungsexperte hält dagegen,
dass sich die Mehrkosten nur „auf wenige
Euro“ belaufen. „Die Leute zahlen 5,50
Euro für einen Cappuccino, aber für eine
Auslandskrankenversicherung ist kein
Geld da“, so Nink. „Das kann ich nicht
glauben.“
zwischen drei deutschen Städten – Berlin,
Frankfurt am Main und München – pen­
deln, finden sich mindestens 100 Nutzer.
In der Planung sind auch Passagen zwi­
schen Mallorca und Ibiza.
In USA wird eine einmalige Aufnahme­
gebühr in Höhe von 1 000 Dollar – um­
gerechnet gut 900 Euro – fällig, dazu
kommt ein monatlicher Mitgliedsbeitrag
von 2 000 Dollar.
Danach kann man auf dem Streckennetz
unbegrenzt fliegen. Dieses Geschäftsmo­
dell gilt auch in Europa, allerdings liegen
die Tarife höher: Zum Start zahlt man
1 300 Euro und dann Monat für Monat
3 250 Euro.
Fliegen mit Flatrate
tdt. Fliegen per Flatrate kommt nach Eu­
ropa. Die kalifornische Surf Air, die seit
Juni 2013 dieses Geschäft an der West­
küste der USA betreibt und mittlerweile
85 Flüge pro Tag zwischen zwölf Zielen
anbietet, nimmt ab Oktober Kurs auf
Cannes, Dublin, Genf, London, Paris
und Zürich. Ab 2017 will die Airline auch
KURZNACHRICHTEN
Lufthansa: Bahnanreise teurer
tdt. Deutschlands größte Fluggesellschaft
nimmt jetzt vier Euro mehr für die Bahn­
anreise zum Flughafen. Die Preise für „Rail
& Fly“ steigen bei der Deutschen Lufthan­
sa (LH) für die einfache Fahrt in der zwei­
ten Klasse auf 33 Euro und auf 59 Euro in
der ersten Klasse. Einige Mitbewerber der
LH – wie etwa Emirates, ­Korean Air oder
American Airlines – geben die Bahntickets
an ihre Fluggäste gratis ab.
Flugreisen: Internet Mangelware
tdt. Internet an Bord ist bei vielen Airlines
Mangelware. Nur 18 der 57 größten euro­
päischen Fluggesellschaften bieten diesen
Service – aber nicht auf allen Routen und
in allen Jets. Außerdem kommen auf Pas­
Auslandsimmobilien 5/2016
sagiere zum Teil hohe Kosten zu. Air Berlin
etwa nimmt für 60 Minuten Netzzugang
mit 50 MB Dateivolumen 8,90 Euro. Nur
bei einer einzigen Fluggesellschaft – so
zeigt eine Übersicht des Vergleichsportals
Check 24 weiter – kommen Reisende gra­
tis ins Netz: Billigflieger Norwegian Air
nimmt nichts für das Surfen.
Buchungsportal für Camper
tdt. Campinglätze lassen sich nun auch
über spezielle Portale buchen: Mit www.
campday.de und www.getacamp.com bie­
ten gleich zwei Start-ups ihre Dienste an.
Zuvor gab es nur Portale, die über Plätze
informierten, aber nicht buchbar mach­
ten. Die beiden Newcomer aus Freiburg
und Berlin ähneln mit ihrem Service er­
folgreichen Hotelportalen und orientie­
ren sich an einem Unternehmen aus den
USA: www.hipcamp.com offeriert dort
mittlerweile 280 000 private und öffent­
liche Stellplätze.
Fernbusse: Namenswechsel
tdt. Deutschlands größte Fernbus-Linie
verabschiedet sich von ihrer Doppelmar­
ke: „MeinFernbus FlixBus“ heißt jetzt nur
noch „FlixBus“, auch weil dieser Namen
„international eingängiger“ ist. Die rund
1 000 grünen Busse rollen mittlerweile
durch 18 Länder in Europa.
Flugsessel gegen Gebot
tdt. Auf dem Flugreisen-Markt macht
eine neue Geschäftsidee von sich reden:
131
IMMOBILIEN INTERNATIONAL
Airlines versteigern in den Touristenab­
teilen Sitze, die leer zu bleiben drohen.
Schon zwei Portale vermitteln solche Plät­
ze: Jump on (www.gojumpon.com) aus
Kanada und Bidflyer (www.bidflyer.com)
aus Israel. Die Unternehmen profitieren
von dem riesigen Angebot unverkaufter
Flugsessel: Fast eine Milliarde fliegen 2016
ohne Fluggäste durch die Luft. Das Ge­
schäftsmodell ist einfach: Reisende bieten
auf den Portalen für die dort eingestellten
Ladenhüter der Airlines einen gewissen
Preis. Wird dieser von der Fluggesellschaft
akzeptiert, steht die Buchung sofort. Liegt
der Preis unter ihrer Vorstellung, teilt sie
spätestens 48 Stunden vor Abflug mit, ob
sie dennoch einverstanden ist – und der
Kunde mitgenommen wird.
„Integraler Teil von Notfallplänen“
tdt. Die „globale Bedrohung“ des Touris­
mus bremst die Reiselust nicht. Doch es
gelte sicherzustellen, dass der Tourismus
„integraler Teil von Notfallplänen auf glo­
baler, regionaler und nationaler Ebene“
wird, so Taleb Rifai, Generalsekretär der
Welttourismusorganisation UNWTO. In
den ersten vier Monaten waren 348 Milli­
onen Touristen grenzüberschreitend unter­
wegs, 5,3 Prozent mehr als im Vergleichs­
zeitraum des Vorjahres. Zwischen Mai und
August 2016 erwartet die UNWTO sogar
eine halbe Milliarde Auslandstouristen.
IMMOBILIEN INTERNATIONAL
Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz: BVerG setzt Frist
ps. 2014 hatte der Erste Senat des Bun­
desverfassungsgericht (BVerG) §§ 
13a
und 13b und § 19 Abs. 1 des Erbschaft­
steuer- und Schenkungsteuergesetzes für
verfassungswidrig erklärt. Dem Gesetzge­
ber wurde aufgegeben, bis zum 30. Juni
2016 eine Neuregelung zu treffen.
Da eine entsprechende Gesetzesänderung
bis heute nicht vorliegt, hat der Vorsitzen­
de des Ersten Senats des Bundesverfas­
sungsgerichts, Prof. Dr. Ferdinand Kirch­
hof, der Bundesregierung, dem Bundestag
und dem Bundesrat mitgeteilt, „dass der
Erste Senat sich nach der Sommerpause
Ende September mit dem weiteren Vorge­
hen im Normenkontrollverfahren um das
Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuerge­
setz befassen wird“.
Armutszeugnis
Eine gesetzliche Neuregelung lässt also
weiterhin auf sich warten, weil sich Bun­
destag und Bundesrat nicht einig werden.
Diese immer noch ausstehende Neuregelung ist ein Armutszeugnis für den
Gesetzgeber bzw. für die Abgeordneten auf Bundes- und Länderebene. Eine
Neuregelung wird auch für Immobilien in Frankreich, Italien und Spanien
gelten, falls der Erblasser, der Erbe, die beschenkte Person oder der Schenker ihren Wohnsitz in Deutschland haben oder sonstige Sonderfälle zur Anwendung kommen. Für Fragen wie bekannt: 0761/55012 zu den üblichen
Beratungszeiten.
Die Fristversäumnis ist ein Armutszeug­
nis für die beteiligten Kreise. Leider darf
man nicht darauf hoffen, dass das Gesetz
ersatzlos wegfällt, wenn auch die neu ge­
setzte Frist nicht eingehalten wird. So ist
der Druck dieser neuen Fristsetzung eher
zweifelhaft.
Auch fürs Ausland
Das deutsche Erbschaft- und Schenkung­
steuergesetz ist auch für ausländischen
Grundbesitz von Bedeutung. Wird bei­
spielsweise eine spanische, italienische
oder französische Zweitwohnsitzimmo­
bilie vererbt, fällt auch in Deutschland
grundsätzlich Erbschaftsteuer an, wobei
aber die im Ausland gezahlte Erbschaft­
steuer anteilig angerechnet werden kann.
Voraussetzung ist nur, dass der Erblasser
zum Zeitpunkt seines Ablebens oder der
Erbe seinen Wohnsitz in Deutschland hat.
Für Schenkungen dieser Zweitwohnsitze
gilt Entsprechendes: Voraussetzung ist
nur, dass der Schenker oder die beschenk­
te Person seinen Wohnsitz in Deutschland
hat.
Aktuelle Analyse: Bau- und Leistungsbeschreibungen erfüllen
Mindestanforderungen nicht
ps. Bereits seit 2003 gibt es „Mindestan­
forderungen an Bau- und Leistungsbe­
schreibungen für Ein- und Zweifamilien­
häuser“.
Doch auch heute noch erfüllen viele Ver­
tragswerke die Anforderungen dieses In­
stru­ments nicht, das im Rahmen der „Ini­
132
tiative kostengünstig qualitätsbewusst bau­
en“ vom Bundesministerium für Verkehr,
Bau- und Stadtentwicklung entwickelt
und 2008/2009 novelliert wurde. Darauf
weist der Bauherren-Schutzbund e. V. hin:
„Für Bauherren können sich daraus zum
Teil erhebliche Risiken ergeben.“
Erheblicher Verbesserungsbedarf
In einer aktuellen Analyse hat die Ver­
braucherschutzorganisation BauherrenSchutzbund e. V. (BSB) in Zusammen­
arbeit mit dem Institut für Bauforschung
e. V. Hannover (IFB) 100 Bau- und Leis­
tungsbeschreibungen von Generalunter­
nehmen, Generalübernehmern und Bau­
trägern unter die Lupe genommen. Kei­
nes der untersuchten Vertragswerke erfüll­
te die definierten Mindestanforderungen
vollständig. Immerhin sind im Vergleich
zur Vorgängerstudie von BSB und IFB aus
2010 leichte Verbesserungen festzustellen,
wird in einer Pressemitteilung konsta­
tiert. So seien 2016 bei 72 Prozent die
Auslandsimmobilien 5/2016
IMMOBILIEN INTERNATIONAL
Leistungen zumindest im Wesentlichen
vollständig, aber nicht durchgehend kon­
kret beschrieben gewesen, 2010 traf dies
nur bei 53 Prozent zu. Entwarnung gibt
der BSB für Verbraucher dennoch nicht,
denn selbst hier müssen Bauherren noch
mit einer Reihe von nachteiligen und mit
erheblichen Kosten- und Qualitätsrisiken
verbundenen Regelungen in den Bauund Leistungsbeschreibungen rechnen.
Unzureichend beschrieben
Besonders negativ schnitten in der aktu­
ellen Studie die Bereiche „Übergabe der
Unterlagen und technischen Nachweise“,
die „Planung und Bauleitung“, die „Bau­
stelleneinrichtung“ und die „Außenanla­
gen“ ab, die überwiegend unzureichend
beschrieben waren. Verbesserungen gab
es laut Pressemitteilung in der Gesamt­
bewertung der Bereiche „Ausstattung“,
„Allgemeine Objektangaben“ sowie mit
Abstrichen auch bei „Haustechnischen
Anlagen“ und dem „Rohbau“.
Die Studie bewertet sie mindestens als
„im Wesentlichen vollständig“ beschrie­
ben. Anlass zu anhaltender Kritik sehen
die Verfasser der Analyse, wie schon in
2010, u. a. bei der „Nutzung regenerati­
ver Energien“ sowie „Schutz/Sicherheit
bei Elektroanlagen“.
Kosten- und Haftungsrisiken
Alle vom Bauherren-Bund beschriebe­
nen Risiken können gleichermaßen im
Ausland auftreten bzw. sind noch wahr­
scheinlicher aufgrund von Sprachschwie­
rigkeiten. Mangelhafte Leistungsbeschrei­
bungen können für Bauherren erhebliche
Risiken nach sich ziehen. Kostenrisiken
entstehen zum Beispiel, wenn der Bau­
Ausländische Bauverträge sind
umso schwieriger, als noch
Sprachschwierigkeiten hinzukommen und die Bauherren seltenst
vor Ort sind. Wer im Ausland
baut, begibt sich in aller Regel auf
einen schwierigen und steinigen
Weg. Dass Fertigstellungsfristen
nicht eingehalten werden, darauf
sollten sich potenzielle Bauherren
ebenfalls einrichten.
herr bestimmte Leistungen als Vertragsbe­
standteil erwartet, diese aber nicht genau
definiert sind und zusätzliche, nicht ein­
geplante Kosten entstehen.
Bei ungenauen Angaben zur Beschaffen­
heit und Qualität von Bauteilen kann
der Bauherr verschiedene Angebote nur
schwer vergleichen, um das vorteilhafteste
Preis-Leistungs-Verhältnis herausfinden.
Ungenaue Beschreibungen bergen auch
das Risiko von Mängeln und Folgeschä­
den am Haus, wenn bestimmte Leis­
tungen dadurch mangelhaft ausgeführt
werden. Wenn beispielsweise durch un­
genaue Baubeschreibungen eine Baustelle
nicht ordnungsgemäß abgesichert oder
der Bauherr nicht versichert ist, können
schlimmstenfalls straf- oder zivilrechtliche
Verfolgung drohen und Vermögensschä­
den nach sich ziehen.
Vorsicht geboten ist laut der Studie bei
Formulierungen wie „Versicherung und
sonstige Baunebenkosten sind vom Bau­
herren zu zahlen“ oder „Ein Grundstücks­
entwässerungsplan kann als Zusatz ver­
einbart werden“, die für den Bauherren
Kostenrisiken nach sich ziehen und den
Vergleich mit anderen Angeboten er­
schweren. Formulierungen wie „… oder
gleichwertig“ öffnen Tür und Tor für den
Einbau von No-Name-Produkten, deren
Preis und Herkunft kaum zu ermitteln
sind. Und wenn der Bauherr laut Leis­
tungsbeschreibung für die „Sicherung
der Baustelle“ selbst verantwortlich ist,
trägt er nicht nur ein hohes Kostenrisi­
ko, sondern schlimmstenfalls auch juris­
tische Konsequenzen. Durch die aktuelle
Studie sieht sich der BSB in seiner For­
derung bestätigt, Mindeststandards für
Bau- und Leistungsbeschreibungen auch
gesetzlich zu verankern (www.bsb-ev.de/­
presseservice).
Was tun im Ausland?
Ausländische Bauverträge sind umso
schwieriger, als noch Sprachschwierigkei­
ten hinzukommen und die Bauherren sel­
tenst vor Ort sind. Wer im Ausland baut,
begibt sich in aller Regel auf einen schwie­
rigen und steinigen Weg. Dass Fertigstel­
lungsfristen nicht eingehalten werden,
darauf sollten sich potenzielle Bauherren
ebenfalls einrichten.
Hinzu kommt noch, dass es schon sehr
schwierig sein kann, die baurechtlichen
Möglichkeiten in Erfahrung zu bringen
und richtig einzuschätzen. Auch in dieser
Hinsicht tun sich Ausländer oftmals sehr
schwer.
Wer ein gebrauchtes Objekt kauft, hat
es in aller Regel einfacher. Eventuell lässt
sich ein Objekt mit kleineren Umbau­
maßnahmen passend machen.
Wer im Ausland bauen will, sollte dies nur
mit einer vertrauenswürdigen Person vor
Ort in Angriff nehmen, mit der man sich
auch sprachlich gut verständigen kann.
Deloitte Property Index 2016: Deutliches Stadt-Land-Gefälle
ps. Wie viel Quadratmeter bekommt
man für 200 000 Euro, lautete die von
Deloitte selbst gestellte Frage an den dies­
jährigen Eigentums-Index. Er zeigt ein
deutliches Stadt-Land-Gefälle. In den
größten europäischen Städten kann man
für 200 000 Euro im Durchschnitt eine
89 m² große Wohnung kaufen. Unter
Einbezug von Stadt und Land erhält man
für denselben Betrag in den europäischen
Ländern durchschnittlich rund 114 m².
Die kleinsten Wohnungen bekommt man
im Vereinigten Königreich. Dort reicht es
gerade einmal für ein 39 m² großes Ein­
zimmerapartment, im Zentrum von Lon­
don sogar nur für 11 m². „Das Preisgefälle
zwischen Stadt und Land nimmt europa­
Auslandsimmobilien 5/2016
Der Deloitte Property Index vergleicht „Wohnungsmarkt und Wohnmarkttrends in ausgewählten, hauptsächlich europäischen Ländern“ (kostenloser
Download www2.deloitte.com). Von den im Artikel genannten Durchschnittspreisen sind größere Abweichungen nach oben und unten möglich.
weit weiter zu. Die Bewohner der großen
Städte müssen immer mehr Geld für im­
mer weniger Wohnfläche aufbringen“, er­
klärt Alexander Hohendanner, Partner bei
Deloitte Österreich. „Dieser Trend wird
auch in Zukunft unverändert anhalten.“
Österreich beim Wohnungsbau vorne
Im Jahr 2015 errichtete Österreich im Eu­
ropavergleich weiterhin die meisten Wohn­
neubauten pro Einwohner: 6,2 Wohnun­
gen wurden pro 1 000 Einwohner fertig­
gestellt. Österreich liegt damit 55 % über
dem Durchschnittswert der 28 EU-Länder.
Bewilligt bzw. mit dem Bau gestartet wur­
den 7,5 Wohnungen pro 1 000 Einwohner,
dies bedeutet e­ inen deutlichen Anstieg im
Vergleich zum Vorjahr. Auch Frankreich
baut stetig neue Wohnungen und liegt auf
Platz zwei. Den geringsten Wert verzeich­
net Portugal mit nur 0,7 fertiggestellten
Wohnungen pro 1 000 Einwohner.
133
IMMOBILIEN INTERNATIONAL
Wie viele Bruttojahresgehälter?
Die erschwinglichsten Neubauwohnun­
gen bekomme man in Deutschland, wo
man im Schnitt nur 3,2 Bruttojahresge­
hälter für 70 m² Wohnfläche sparen müs­
se, so der Deloitte-Index. Die Österrei­
cher reihen sich gemeinsam mit Spanien,
Tschechien und Portugal im Mittelfeld
ein. Sie müssen weiterhin rund sechs
Bruttojahresgehälter aufbringen. Am teu­
ersten ist es im Vereinigten Königreich:
Fast elf Bruttojahresgehälter müssen die
Briten für ein Eigenheim aufwenden.
schnittlich um 27 % angestiegen sind.
Auch in Israel und Spanien sind die Stei­
gerungen mit jeweils knapp 11 % be­
achtlich. In Österreich und Deutschland
gab es nur einen kleinen Preisanstieg bei
Neubauwohnungen. Österreicher müs­
sen 0,3 % mehr bezahlen, die Deutschen
3,2 %. Deutlich gefallen sind die Preise
in Russland. Dort bezahlte man im Ver­
gleich zum Vorjahr 27 % weniger, wobei
diese Preissenkung in erster Linie auf die
Abwertung des Rubels gegenüber dem
Euro zurückzuführen ist.
Größter Preisanstieg in Irland
Den größten Preisanstieg bei Neubauten
verzeichnet Irland, wo die Preise durch­
Höchste Quadratmeterpreise
Die höchsten durchschnittlichen Quad­
ratmeterpreise bezahlt man laut Property-
Index mit über 5 000 Euro im Vereinigten
Königreich. Frankreich folgt dicht dahin­
ter mit etwa 4 000 Euro pro Quadratme­
ter. Den niedrigsten Quadratmeterpreis
hat Russland mit Preisen deutlich unter
1 000 Euro.
Von diesen Durchschnittspreisen sind
größere Abweichungen nach oben und
unten möglich, lässt sich anfügen. Es
kommt immer auf das konkrete Objekt
an, dessen Wert individuell ermittelt wer­
den muss.
Gewisse Tendenzen lassen sich aber
durchaus ableiten, nämlich das zuneh­
mende Stadt-Land-Gefälle und über­
durchschnittliche Preissteigerungen in
den großen Städten.
FeWo-direkt: „Bis zu acht Prozent Bruttorendite“
ps. In einer Pressemitteilung teilt das Fe­
rienhausvermietungsportal mit, dass mit
Jahresmieteinnahmen von durchschnitt­
lich 14 500 Euro und einer möglichen
Bruttorendite von bis zu acht Prozent in
Deutschland die Ferienimmobilie als An­
lageform immer attraktiver werde. Vor­
rangiges Kaufmotiv sei eine lukrative Ver­
mietung. Käufer stellen daher höhere An­
sprüche an Qualität und Ausstattung der
Objekte, um Urlaubererwartungen gerecht
zu werden, so der Hinweis von FeWo.
Was bedeutet Bruttorendite?
Dieser Begriff ist gesetzlich nicht definiert,
sodass immer nachgefragt werden sollte,
was im jeweiligen Einzelfall gemeint ist.
Grundsätzlich wird man als Brutto­
mietrendite die Jahresbruttomieteinnah­
men im Verhältnis zum Kaufpreis der
Immobilie (inklusive oder exklusive Kauf­
nebenkosten) nehmen können. Allerdings
ist die Aussagekraft sehr beschränkt, denn
jeder Vermieter hat ja laufende Ausgaben
und immer mal wieder Renovierungsund Sanierungskosten usw.
Nettomietrendite
Wer sich also seine Vermietungsrendite
nicht schön rechnen will, nimmt nicht
die Bruttorendite, sondern die Mietein­
nahmen im Verhältnis zu den Kosten, die
im Zusammenhang mit der Immobilie
und der Vermietung anfallen.
Noch genauer wird die „Rechnung“,
wenn man etwaige Zinskosten für Fremd­
kapital, Abschreibungen für das Gebäude,
Rücklagen und Rückstellungen berück­
sichtigt. Allerdings dürfte die Rendite
dann auf wenige Prozente zusammenge­
schrumpft sein. Aber auch damit lässt sich
je nach Einzelfall sehr gut leben.
Steuern
In der Anfangsphase einer Vermietung sind
Verluste nicht ungewöhnlich. Falls sie steu­
erlich berücksichtigt werden können, hilft
dies den Verlust besser zu verkraften. Falls
die Ferienimmobilie teils eigengenutzt,
teils vermietet wird, müssen die Kosten
aufgeteilt werden. Nur auf diese Weise lässt
sich eine realistische Rendite errechnen,
außerdem ist diese Aufteilung der Kosten
steuerlich vorgeschrieben. Verluste aus der
Vermietung einer italienischen oder fran­
zösischen Immobilie dürfen in Deutsch­
land nicht verrechnet werden – im Gegen­
satz zu Verlusten aus der Vermietung einer
spanischen Immobilie (und es sich nicht
um Liebhaberei handelt). Andererseits sind
in Deutschland nur Überschüsse der Ver­
mietung der spanischen Immobilie steuer­
pflichtig, dagegen nicht die Überschüsse
aus Italien oder Frankreich.
„AnaCredit“: Weltweit größtes Kreditregister geplant
ps. Die Ausführungen der Deutschen
Bundesbank lesen sich nicht ganz einfach:
„Der EZB-Rat billigte am 18. Mai 2016
die Verordnung zur Implementierung ei­
nes granularen statistischen Kreditmelde­
wesens („ECB Regulation on the collec­
tion of granular credit and credit risk data
– AnaCredit“). Sie tritt zum 31. Dezem­
ber 2017 in Kraft.“
AnaCredit steht für „Analytical Credit
Datasets“, eine Art Kreditregister. Vor­
gesehen ist eine neuartige Erhebungsme­
thodik auf Einzelkreditebene („Loan-by-­
Loan“). „Es entsteht ein granularer Da­
tensatz, der bedarfsgerechte Auswertun­
gen auf verschiedenen Aggregationsstufen
ermöglicht“, so die Bundesbank.
134
Das neue System diene vielfältigen Nut­
zungszwecken innerhalb und außerhalb
des europäischen Systems der Zentral­
banken („collect data only once“). Im
Zuge der Finanzkrise habe sich nämlich
gezeigt, dass die aggregierten Statistiken
für die Analyse häufig nicht ausreichten.
Der neue granulare Datensatz soll diese
Datenlücke schließen.
Hoher Aufwand, viele Daten
Manche sprechen auch von einem unnö­
tigen bürokratischen Aufwand bzw. von
einer Datenkrake. Wer einen Kredit bean­
tragt, wird grundsätzlich mit einer umfas­
senden Abfrage vertraulicher Daten rech­
nen müssen, wobei die jetzige Regelung
schon eine Reduzierung der ursprünglich
geforderten Daten beinhaltet. Ursprüng­
lich wollte man auch kleinste Kredite
erfassen. Das Kreditregister wird stufen­
weise eingeführt, ab 2020 erhebt die EZB
Meldedaten auch von Einzelpersonen,
sofern Wohnungsbaudarlehen betroffen
sind oder es sich um Einzelkaufleute oder
Personengesellschaften handelt.
In einer ersten Stufe ab September 2018
müssen Banken detaillierte Daten zu al­
len Krediten von einem Volumen über
25 000 Euro, die an eine nichtnatürliche
Person vergeben werden, an die jeweilige
nationale Notenbank melden. Dies be­
trifft hauptsächlich den deutschen Mit­
telstand.
Auslandsimmobilien 5/2016
FRANKREICH
FRANKREICH
IMMOBILIEN
Reform des Vertragsrechts: Mehr Rechtssicherheit für Käufer und
Verkäufer
km. Nach mehr als 100 Jahren fast un­
berührten Vertragsrechts hat Frankreich
eine Schuldrechtsreform beschlossen. Die
neuen Vorschriften werden für alle ab
1.10.2016 geschlossenen Verträge gelten
und sollen verständlichere und leicht an­
wendbare Regelungen enthalten.
Insbesondere im vorvertraglichen Bereich
soll mehr Rechtssicherheit geschaffen wer­
den, was auch Immobilienbesitzer oder
solche, die es werden wollen, berühren
wird. Viele der nun kodifizierten Rechts­
sätze gab es allerdings bereits in der fran­
zösischen Rechtsprechung, wie z. B. „la
bonne foi“ – Treu und Glauben (bei uns:
§ 242 BGB).
Vorvertragliche (Immobilien-)
Verhandlungen
In Deutschland auch bis zur Schuld­
rechtsreform aus dem Jahr 2002 nur als
Rechtssatz „culpa in contrahendo/c. i. c.“
bekannt und dann in § 311 BGB kodifi­
ziert, normiert er die schuldhafte Verlet­
zung von Pflichten aus einem vorvertrag­
lichen Schuldverhältnis – also bevor sich
die Parteien vertraglich gebunden haben.
Wer nun gem. Art. 1112 Code Civil neue
Fassung Schadensersatz von der anderen
Partei verlangen möchte, muss darlegen,
dass man einen Vertrag mit der anderen
Partei hätte abschließen können und dass
dieser Vertragsabschluss nicht erfolgt ist
und auch nicht mehr erfolgen kann.
Ersetzt wird allerdings nur der Schaden,
der in der entgangenen Möglichkeit liegt,
den Vertrag stattdessen mit einem Dritten
zu schließen – wenn einem also während
der Vertragsverhandlungen ein „Schnäpp­
chen“ o. Ä. entgangen ist.
Widerruf eines Angebots nicht möglich
Auch im Immobiliengeschäft werden
häufig offres angeboten. Nun wird im neu­
en Art. 1116 Code Civil festgelegt, dass
dieses Angebot grundsätzlich nicht wider­
ruflich ist. Erlaubt ist aber, eine Wider­
rufsmöglichkeit in den Text einzubauen
oder – was bereits üblich ist – eine kurze
Bindungsfrist festzulegen.
Vorverträge sind verbindlich
Weithin verbreitet sind in Frankreich die
Vorverträge als compromis de vente, in der
sich der Käufer und der Verkäufer bereits
gegenseitig verpflichten. Es gibt aber auch
einseitig verpflichtende Versprechen, eine
sog. promesse unilaterale. Hier verpflichtet
sich nur der Verkäufer, und der Käufer
kann innerhalb einer bestimmten Frist das
Angebot annehmen. Ruderte der Verkäufer
zurück, war er bisher nur schadensersatz­
pflichtig. Jetzt hat der Käufer ein Recht auf
Erfüllung und Vollzug des Kaufvertrags.
Vorvertragliche Informationspflicht
Im neuen Art. 1112-2 Code Civil ist nun
die „devoir d’information“ geregelt. Alle
Umstände, die für die Willensbildung
der einen Partei (z. B. Immobilienkäu­
fer) wichtig und ihr nicht bekannt sind,
müssen offengelegt werden. Wird dagegen
verstoßen, kann dies bei besonders wich­
tigen Umständen bis zur Nichtigkeit des
Vertrages führen.
Rücktritt vom Vertrag
Bisher konnte ein Vertrag in Frankreich
nicht einseitig durch Rücktritt gelöst wer­
den, sondern musste durch ein Gericht
aufgelöst werden. Jetzt kann ein Rück­
tritt bei einer schweren Pflichtverletzung
(Art. 1224 Code Civil) ausgesprochen
werden.
Vorgehensweise bei problematischer Erbabwicklung
km. Hat man eine Immobilie in Frank­
reich geerbt, müssen erst alle Formali­
täten erledigt werden. Das geht relativ
zügig, wenn alle Erben mit der Erbfolge
einverstanden sind und sich aktiv an der
Erbabwicklung beteiligen. Oft winkt ein
Verkaufserlös, aber selbst das scheint eini­
ge Erben nicht zu beeindrucken: Manche
reagieren einfach nicht. Diese Erbabwick­
lungen können sich sehr zum Leid der
„aktiven“ Erben über Jahre hinziehen.
Das muss nicht sein. Ist französisches Erb­
recht anwendbar – also bei Tod des Erb­
lassers vor dem 17.8.2015, bei Wahl des
französischen Erbrechts oder gewöhnli­
chen Aufenthaltes des Erblassers in Frank­
reich – gibt es die Möglichkeit, den Erben
eine formalisierte Annahmefrist zu setzen.
Ist diese verstrichen, gilt die Erbschaft als
angenommen.
Auslandsimmobilien 5/2016
Konkrete Vorgehensweise
Der „aktive“ Erbe beruft sich auf Art. 771
und 772 Code Civil. Er beauftragt (meist
durch einen französischen Anwalt) einen
französischen huissier (Gerichtsvollzie­
her), der tätig werden kann, wenn sich der
andere Erbe vier Monate nach Eröffnung
der Nachlasssache nicht gemeldet hat.
Der huissier wendet sich mit einer sommation (Aufforderung) an das Amtsgericht
des Wohnorts des „passiven“ Erben. Das
Amtsgericht stellt diesem sodann die Auf­
forderung des huissiers zu, innerhalb von
zwei Monaten eine Stellungnahme abzu­
geben.
Diese Stellungnahme soll an den mit der
Erbschaft befassten französischen Notar
gerichtet sein und angeben, ob die Erb­
schaft angenommen wird („si vous acceptez purement et simplement la succession“),
ausgeschlagen wird („si vous y renoncez“)
oder ob die Erbschaft unter Vorbehalt der
Haftung aus dem Nachlass angenommen
wird („si vous acceptez la succession à concurrence de l’actif net“).
Verstreicht diese Frist ohne eine Reaktion
des „passiven“ Erben gilt die Erbschaft als
angenommen: „l’héritier est réputé acceptant pur et simple“, was der Notar sodann
förmlich feststellt.
Diese Vorgehensweise ist unbedingt zu
beachten, eine einfache Aufforderung,
auch durch einen Anwalt, mit In-VerzugSetzung reicht nicht aus.
Warum ist die Erbabwicklung so
­wichtig?
Der französische Notar ist nicht nur für
die Eigentumsumschreibung zuständig,
er fertigt auch die von den Erben zu un­
135
FRANKREICH
terschreibende Erbschaftssteuererklärung.
Haben die Erben den Wohnsitz außerhalb
Frankreichs, also z. B. in Deutschland,
beträgt die Frist zur Abgabe der Erb­
schaftssteuererklärung ein Jahr ab Tod des
Erblassers. Ansonsten drohen Zuschläge
und Verzugszinsen in nicht unbeträchtli­
cher Höhe. Es gibt immer wieder Fälle,
bei denen ein Erbfall in der Familie in
Bezug auf Frankreich nicht geregelt wur­
de und die lange, manchmal Jahrzehnte,
zurückliegen. Hier gilt: Erbabwicklung in
Angriff nehmen. Von der Steuerbehörde
ist grundsätzlich nach 10 Jahren nichts
mehr zu befürchten. Sollte die Immobilie
jedoch irgendwann einmal verkauft wer­
den, muss die Immobilie auf die aktuellen
Eigentümer eingetragen sein.
ZEV: Broschüre „Immobilienkauf in Frankreich“
ps. Die vom Zentrum für Europäischen
Verbraucherschutz e. V. herausgegebene
kleine Broschüre lässt sich gut für einen
ersten Überblick über den Immobilien­
kauf in Frankreich nutzen (Stand Mai
2016). Die 18-seitige Broschüre ist kos­
tenlos entweder gedruckt oder als pdfDatei unter www.cec-zev.eu erhältlich. Es
gibt viele hilfreiche Hinweise und Emp­
fehlungen und einen Adressenteil. Dass
unsere Schutzvereinigung ebenfalls aufge­
führt ist, ist natürlich sehr erfreulich.
Ökohaus am Waldrand
65 km westlich
von Straßburg.
75qm Wfl., 2 500 qm Wiese und Wald.
Solar und PV, hydr. Widder, Kachelöfen.
Kleiner Bach und sep. Sommerhaus
(ganzjährig bewohnbar).
Einkünfte aus Ferienvermietung.
125 Tausend €.
Tel 00 33 329 412165.
Aktuelle Immobilienartikel und Marktberichte*
lefigaro.fr vom 2.8.2016
Immobilier: les taux des crédits continuent
leur chute
km. Die Zinsen fallen in Frankreich wei­
ter: von durchschnittlich 1,62 % im Juni
2016 auf 1,55 % im Juli 2016. Kredite
werden durchschnittlich für 222 Monate
(18,5 Jahre) in Bezug auf Altbauten auf­
Colmar
136
genommen. Für Neubauten verpflichten
sich Käufer im Durchschnitt für 233 Mo­
nate (19,41 Jahre).
Die niedrigen Zinsen erlauben auch fi­
nanzschwächeren Käufern den Zugang
zum Immobilieneigentum. Für Deutsche,
die eine Immobilie in Frankreich erwer­
ben, lohnt sich der Vergleich zwischen
deutschen und franzö­
sischen Krediten. Aller­
dings nehmen deutsche
Banken grundsätzlich nur
eine deutsche Immobilie
als Sicherheit.
Lemonde.fr vom
8.7.2016
Fuite d’eau: la commune
devait prévenir son abonnée
km. Eine Dame in der région Haute-Vienne bekam
eine Wasserrechnung in
Höhe 8 154 Euro. Sie
hatte an ihren normalen
Verbrauchsgewohnheiten
nichts geändert und war
entsprechend schockiert.
Sie verweigerte die Zah­
lung. Die Gemeinde klagte und verlor in
zwei Instanzen, weil sie die Dame nicht
über den gesteigerten Wasserverbrauch
(wohl in Folge eines Wasserrohrbruches)
informiert hatte. Allerdings musste die
Beklagte das Doppelte des normalen Was­
serverbrauches zahlen (Art. 2 des Gesetzes
vom 17.5.2011).
lavieimmo.com vom 25.7.2016
Immobilier: „2016 sera une bonne année“
km. Interview mit Fabrice Abraham, directeur général des Immobiliennetzwerkes
Guy Hochet, über den aktuellen Immobi­
lienmarkt, Preise und Schattenseiten des
Jahres 2016.
Er stellt optimistisch ein gutes Jahr in
Aussicht und betont, dass auch die Zinsen
weiter fallen werden. Insbesondere seien
auch Erstkäufer mittlerweile an großer
Zahl vorhanden, was den Markt beleben
würde. Als Perspektive nennt er einen
Preisanstieg auf nationalem Niveau in
Höhe von bis zu 1,5 %.
* Einen einfachen Zugriff auf die Artikel
haben Sie mit der Eingabe der zitierten
Artikelüberschrift in eine Suchmaschine,
zum Beispiel bei www.google.de.
Auslandsimmobilien 5/2016
FRANKREICH
F+D
„mobiklasse.de“ und Deutschlernen in Frankreich
ps. Partnerorganisationen des Programms
„mobiklasse.de“ sind laut Angaben der
deutschen Botschaft in Paris das DeutschFranzösische Jugendwerk, MercedesFrankreich, das Goethe-Institut, die Ver­
einigung der deutsch-französischen Häu­
ser und das französische Bildungsministe­
rium.
Aufgabe der deutschen Botschaft und
der Kulturmittler in Frankreich sei es,
die französischen Partner mit innovati­
ven Programmen bei der Förderung von
Deutsch zu unterstützen. Er lobte die
Vielfalt derartiger Angebote. Eines der
sichtbarsten Projekte sei das Programm
„mobiklasse.de“: „mobiklasse.de ist ein
seit 2001 bestehendes Kooperations-Pro­
jekt, das der innovativen Förderung der
deutschen Sprache und Kultur an schuli­
schen Einrichtungen dient. An 11 Stand­
orten (Lille, Nancy, Caen, Paris, Dijon,
Nantes, Lyon, Aix-en-Provence, Nizza,
Toulouse, Bordeaux) in Frankreich besu­
chen ausgebildete, mit Mercedes Citans
ausgestattete Lektorinnen Grund- und
Mittelschulen, um in verschieden gestal­
teten Unterrichtseinheiten den Schülern
Lust auf Deutsch und Deutschland zu
machen und ein lebendiges, modernes
Deutschlandbild zu vermitteln.“
Insbesondere ziele das Programm dar­
auf ab, Schüler und Eltern zur Wahl von
Deutsch als zweiter Fremdsprache zu mo­
tivieren. Es sei das Pendant zu dem seit
2002 in Deutschland bestehendem Pro­
gramm FranceMobil.
VERKEHR
Atout France: „Verkehrsregeln peinlich genau nehmen“
ps. In einem sogenannten „Kleiner Ur­
laubsknigge“ wird von der Französischen
Zentrale für Tourismus u. a. zur peinlich
genauen Einhaltung der Verkehrsregeln
aufgerufen. Andernfalls komme es zu
­einer unliebsamen Bekanntschaft mit der
französischen Gendarmerie und hohen
Geldbußen, wovon nicht nur Touristen
betroffen seien, sondern auch bei Franzo­
sen keine Ausnahme gemacht werde (de.
rendezvousenfrance.com/de/info/kleinerurlaubsknigge).
Mit dem Auto
Auch wenn man leicht den Eindruck
gewinnen könne, dass man es in Frank­
reich mit Verkehrsregeln nicht so genau
nimmt, so sollte man sich doch peinlich
genau daran halten. Dies gelte vor allem
für Geschwindigkeitsbegrenzungen auf
Landstraßen und Autobahnen. Die fran­
zösische Gendarmerie stehe am Straßen­
rand und kassiere bei Verstößen jeglicher
Art eine beträchtliche Summe. Und dies
nicht, wie gern unterstellt wird, nur bei
Touristen, sondern von allen, stellt die
Tourismuszentrale klar.
TGV
Für die Fahrt mit dem TGV innerhalb
Frankreichs wird eine Reservierung be­
nötigt, diese ist obligatorisch und wird in
der Regel zusammen mit der Fahrkarte
verkauft. Die Türen eines TGV schließen
bereits zwei Minuten vor der Abfahrtszeit
und gehen dann auch nicht mehr auf. Da­
her sei es wichtig, mindestens fünf Minu­
ten vor Abfahrt am Bahnsteig zu sein. Die
Auslandsimmobilien 5/2016
Fahrkarten müssen vor dem Einsteigen in
den Zug entwertet werden (außer OnlineTickets). Hierfür gibt es am Anfang der
Bahnsteige gelb-orange Entwerter. Er­
gänzend lässt sich anmerken, dass man
die Fahrkarte einfach in den Automaten
– Composteur – schieben und abstempeln
kann. Die Reservierung ist im Preis inbe­
griffen.
Alle Gepäckstücke, die man mit in den
Zug nimmt, müssen mit Adressanhän­
gern versehen sein, andernfalls werden
sie vom Bahnpersonal konfisziert. Für das
große Gepäck gibt es nur jeweils am An­
fang und Ende der Abteile sowie in der
Mitte separate Gepäckablagen.
Pariser Metro
Die Tourismuszentrale macht ausdrück­
lich darauf aufmerksam, dass man in der
Pariser Metro gut auf die Wertsachen auf­
passen soll, gerade tagsüber werde im Ge­
dränge oft gestohlen. Wertsachen sollen
deshalb am besten direkt am Körper ge­
tragen werden, denn „Taschen und Ruck­
säcke sind schnell aufgeschlitzt“.
Im Bus
Möchte man an einer Haltestelle in einen
Bus steigen, so müsse man diesem mittels
Handzeichen signalisieren, dass man gern
zusteigen möchte. Andernfalls fährt er an
der Haltestelle vorbei.
In der Regel könne man Einzelfahrscheine
beim Fahrer erwerben. Es gibt jedoch im­
mer häufiger auch Fahrscheinautomaten,
an denen man Tickets kaufen kann.
Als Fußgänger
„An Fußgängerüberwegen ist Vorsicht
geboten!“ Denn die Franzosen halten nur
selten an den Zebrastreifen an, so die Tou­
rismuszentrale. Man solle sich vorher un­
bedingt vergewissern, dass entweder die
Straße frei ist oder die Autos auch wirk­
lich anhalten.
Metro-Station, Paris
137
FRANKREICH
Kraftstoffpreise und sonstige Verkehrsnachrichten
ps. Es gibt eine offizielle Internetseite www.prix-carburants.gouv.fr mit den niedrigsten und höchsten Preisen, für Gas gibt es die
Internetseite http://stations.gpl.online.fr/.
Kraftstoff
Oktan
Diesel – Diesel, Gazole, Gasoil
Bleifrei Super – sans plomb (S. P.) 95
95
prix-carburants.gouv.fr
AvD
– günstigste Preise Bas-Rhin
– durchschnittliche Preise
11.8.2016
15.6.2016
31. KW 2016
24. KW 2016
1,029 Euro
1,098 Euro
1,10 Euro
1,17 Euro
1,233 Euro
1,319 Euro
1,27 Euro
1,37 Euro
AvD: www.avd.de
Paris mit Umweltzone
Sie umfasst alle Straßen innerhalb des
Stadtautobahnrings, nicht jedoch den
Boulevard périphérique selbst. Seit Juli dür­
fen ältere Fahrzeuge mit Erstzulassung vor
1997 (Krafträder mit einer Erstzulassung
vor dem 1. Juni 1999) montags bis freitags
zwischen 8.00 und 20.00 Uhr nicht mehr
in diesen Stadtbereich einfahren. Dies gilt
auch für PKW mit ausländischen Kenn­
zeichen. Verstöße werden aber erst ab Sep­
tember geahndet, 35 Euro werden fällig.
Anfang 2017 steigt das Bußgeld dann auf
78 Euro. Erinnert sei auch an den einge­
führten „autofreien Sonntag“ einmal pro
Monat auf den Champs-Elysées.
Umweltplakette
Acht weitere französische Städte wollen
mit der Einführung einer Umweltzone
folgen. Ab Januar 2017 wird eine Um­
weltplakette – certificat qualité de l’air – in
denjenigen Städten für bestimmte Zonen
– dans certaines zones – eingeführt, die
ihren Verkehr aus Umweltgründen ein­
schränken.
Diese kann für 3,70 Euro + Portokosten
auf www.certificat-air.gouv.fr bestellt wer­
den. Bis Ende des Jahres gilt weiterhin der
Zulassungsschein als Berechtigung zur
Einfahrt.
Derzeit ist noch unklar, ob auch auslän­
dische Kraftfahrer eine solche Umweltpla­
kette erwerben müssen oder vergleichbare
ausländische Plaketten (z. B. aus Deutsch­
land) als Nachweis ausreichen.
FlixBus: Saarbrücken–Lyon
Seit Mitte Juli 2016 hat FlixBus nach ei­
genen Angaben seine bereits bestehende
Verbindung 710 um einen Halt in Saar­
brücken erweitert. Fahrgäste gelangen
aus der saarländischen Landeshauptstadt
ohne Umstieg über Forbach, Metz, Nancy
und Dijon bis nach Lyon.
In Richtung Metz finden zwei Abfahrten
pro Tag statt und ermöglichen so eine fle­
xible Reiseplanung nach Lothringen.
POLITIK/WIRTSCHAFT/ALLTAG
2018: Umstellung auf Lohnsteuerabzug durch den Arbeitgeber
ps. Musste bisher der Steuerpflichtige in
Frankreich seine Erklärung für ein Steuer­
jahr immer bis Mitte Mai des Folgejahres
abgeben, d. h. im Mai 2016 für das Jahr
2015, soll die Lohnsteuer in Zukunft wie
in Deutschland und anderen Industrie­
ländern monatlich direkt vom Arbeitge­
ber an die Steuerverwaltung entrichtet
werden (Prélèvement à la source), so das
französische Finanzministerium. Die Um­
stellung ist zum 1. Januar 2018 geplant.
138
Formell soll diese noch im Herbst 2016
vom Parlament beschlossen werden. Bis­
her konnte der Steuerpflichtige die Ein­
kommensteuer in drei Abschlagszahlun­
gen im Februar, Mai und September oder
auf einen Schlag leisten.
Allerdings muss der Steuerpflichtige – wie
in Deutschland – auch in Zukunft nach
Ablauf des Jahres eine Einkommen­steuer­
erklärung inklusive Kapitalerträge und
Immobilien abgeben. Die endgültige
Höhe der Steuer wird dann mit dem Ein­
kommensteuerbescheid festgesetzt. Die
Berechnungsgrundlagen sowie die Be­
rücksichtigung der familiären Lebensver­
hältnisse bleiben aber laut Finanzminis­
terium unverändert. Der Steuerabzug an
der Quelle erfolge bei allen Beschäftigten,
Beamten, Rentnern, und Empfängern
von Transferleistungen.
Das neue Verfahren sei transparenter und
ermögliche den Privathaushalten auch
eine vorausschauendere Haushaltsfüh­
rung ohne notwendige Rückstellungen.
Außerdem sei es auch einfacher und fle­
xibler, da es sofort auf eine veränderte
Einkommens- oder Familiensituation re­
agieren könne.
Selbständige, Landwirte und
­Eigentümer
Eigentümer mit Einnahmen aus Immo­
bilien und Verpachtung leisten schon
heute nach ähnlichen Regeln Abschlags­
zahlungen, die dann mit der endgültigen
Einkommensteuererklärung verrechnet
werden. Auf Grundlage dieser Erklärung
erfolgt dann auch künftig die endgültige
Steuerfestsetzung mit Nachforderungen
oder Erstattungen. Dies gilt auch für Selb­
ständige und Landwirte.
Elektronische Steuererklärung
Bis 2019 soll die elektronische Steuer­
erklärung für all diejenigen zur Regel wer­
den, die an ihrem Hauptwohnsitz über
einen Internetanschluss verfügen. Haus­
halte, die über keinen Internetanschluss
verfügen, können weiterhin ihre Erklä­
rung in Papierform abgeben.
Auslandsimmobilien 5/2016
FRANKREICH
Staatspräsident Hollande: „Terroristen wollen uns spalten“
ps. Anlässlich des Attentates in SaintEtienne-de-Rouvray Ende Juli 2016, wo
der Priester, Vater Jacques Hamel, ermor­
det wurde, gab Staatspräsident Holland
eine Erklärung ab und bezog sich auch
auf die Attentate in Nizza und in Paris im
letzten Jahr.
Die Regierung werde mit größter Stren­
ge die Gesetze anwenden, die beschlossen
wurden und die der Justiz, den Präfekten,
den Ordnungskräften und den Nachrich­
tendiensten Handlungsfähigkeit geben,
intensiviert durch die Verlängerung und
Verstärkung des Ausnahmezustands. Ei­
gentlich hätte der Ausnahmezustand mit
Ende der Fußballeuropameisterschaft aus­
laufen sollen.
Holland sagte u. a.: „Unser Land ist im
Krieg. Im Krieg im Ausland – dies ist der
Sinn der Entscheidungen, die ich in Syri­
en und Irak getroffen habe –, im Krieg im
Inland mit der Bekämpfung der Radikali­
sierung durch die Verfolgung dschihadis­
tischer Individuen und die Ausmerzung
krimineller Netzwerke, und wir werden
weitermachen. Durch Beharrlichkeit wer­
den wir ihn gewinnen. Ich schulde Ihnen
auch diese Wahrheit: Der Krieg wird lang.
Unsere Demokratie wurde ins Visier ge­
nommen. Sie ist das Ziel, sie wird unser
Schutzschild sein. Unsere Einheit ist un­
sere Stärke. Also, Französinnen, Franzo­
sen, stehen wir geschlossen zusammen.
So werden wir den Krieg gegen den Hass
und den Fanatismus gewinnen, denn ich
versichere Euch, diesen Krieg werden wir
gewinnen. Es lebe die Republik und es
lebe Frankreich.“
Premierminister Valls wies darauf hin,
dass alles, was die Effektivität steigere, Be­
achtung verdiene.
„Aber es gibt eine unüberschreitbare
Grenze: den Rechtsstaat. (…) Meine Re­
gierung wird kein französisches Guanta­
namo schaffen.“
Bio auf dem Vormarsch
ps. Laut der letzten Bilanz der Agence
Bio (Französische Agentur für die Ent­
wicklung und Förderung der biologi­
schen Landwirtschaft – L’Agence française
pour le développement et la promotion de
l’agriculture biologique) hat der Bio-Markt
2015 Rekordzahlen verzeichnet, u. 
a.
14,7 % Wachstum in nur einem Jahr. Der
Marktanteil von Bioprodukten erreiche
etwa 20 % bei Eiern und 12 % bei Milch.
Eine informative Internetseite findet sich
– teilweise auch in deutscher Sprache –
unter www.agencebio.org.
entspreche 6,5 % der landwirtschaftlichen
Betriebe und 10 % der Arbeitsplätze im
Bereich der Landwirtschaft. Die Hälfte
aller Biobetriebe konzentriert sich in den
drei Regionen Languedoc-Roussillon-
Midi-Pyrénées, wo allein ein Viertel der
französischen Biolandwirtschaft betrieben
werde, es folgen die Regionen AuvergneRhône-Alpes und Aquitaine-LimousinPoitou-Charentes.
28 884 Biohöfe
Entstanden seien über 200 Bio-Bauern­
höfe pro Monat. Ende 2015 habe es in
Frankreich 28 884 Biohöfe gegeben. Dies
KURZNACHRICHTEN
Operative Reserve wird aufgebaut
La garde nationale soll bis 2019 auf
84 000 Personen anwachsen. Davon sol­
len 40 000 Personen dem Verteidigungsund 44 000 dem Innenministerium zur
Verfügung stehen.
Arbeitsmarktreform in Kraft
ps. Die 35-Stunden-Woche wird gelo­
ckert. Es gab ansonsten viele Zugeständ­
nisse der französischen Regierung. Den­
noch musste das Gesetz ohne Schluss­
abstimmung per Dekret in Kraft gesetzt
werden. Gegen die Reform hatte es viele
Streiks und Blockaden gegeben.
3,3 Milliarden Mehrausgaben
ps. Trotz dieser Mehrausgaben beteuert die
französische Regierung, dass sie im kom­
Auslandsimmobilien 5/2016
menden Jahr die Neuverschuldung auf
2,7 % des BIP drücken will. Erreicht wer­
den soll dies u. a. mit höheren Einnahmen
aus dem Kampf gegen den Steuerbetrug.
Einschränkung der Moschee­
finanzierung?
ps. Premierminister Valls will die Mo­
scheefinanzierung aus dem Ausland stop­
pen. Dieses Verbot solle für eine bestimm­
te Zeit gelten.
Nantes: Mehrheit für neuen Flughafen
ps. Bei einem Referendum stimmten
über 55 Prozent für einen neuen Groß­
flughafen bei einer Wahlbeteiligung von
ungefähr 51 Prozent. Abgestimmt wurde
im gesamten Département, nicht nur in
Nantes. Der alte Flughafen Nantes-Atlan­
tique werde bald überlastet sein, deshalb
werde ein neuer benötigt, so die Argu­
mentation der Befürworter.
Terroranschlag in Nizza
ps. Innenpolitischen Streit gibt es über die
getroffenen Sicherheitsvorkehrungen an
der Promenade des Anglais am National­
feiertag. Premierminister Valls wurde bei
einer Schweigeminute in Nizza ausgepfif­
fen, Innenminister Cazeneuve wurde Ver­
tuschung vorgeworfen. Gleichzeitig wird
Nizza in den Medien als eine Hochburg
von Dschihadisten bezeichnet.
Portugal gewinnt
ps. Weder „La Mannschaft“ noch „Les
Bleus“ wurden Fußballeuropameister, son­
dern Portugal. Grund zu überschwängli­
139
FRANKREICH
chen Feiern gab es aber dennoch, nämlich
den französischen Sieg im Halbfinale über
die deutsche Mannschaft.
Mindestlohn für deutsche Busfahrer
tdt. Das Nachbarland stuft im grenzüber­
schreitenden Verkehr Busfahrer seit Juli
als nach Frankreich entsandte Arbeit­
nehmer ein. Folge: Sie müssen dann den
französischen Mindestlohn in Höhe von
9,67 brutto erhalten. Der Bundesverband
Deutscher Omnibusunternehmer (BDO)
spricht von einem „Bürokratie-Monster“
und davon, dass ausländischen Fahrer
keine nach Frankreich entsandten Arbeit­
nehmer sind.
Auch andere Hersteller betrügen
ps. Eine Kommission des Umweltminis­
teriums hat festgestellt, dass neben VW
auch andere Hersteller bei den Abgas­
werten betrügen. Besonders negativ fallen
Renault, Mercedes, Opel und Fiat auf.
Pariser Weltklimaabkommen ratifiziert
ps. Nach der Verabschiedung des Ratifi­
zierungsgesetzes durch das Parlament im
Juni dieses Jahres ist Frankreich laut eige­
nen Angaben damit das erste Industrie­
land (G 7 und G20), das diesen Vertrag
nur sechs Monate nach seiner Paraphie­
rung ratifiziert hat.
Wohlstandseffekt der Hauptstadt
ps. Wenn man Paris beim Bruttoinlands­
produkt außen vor lässt, wäre das BIP je
Einwohner gemäß Berechnung des Insti­
tuts der Deutschen Wirtschaft um fünf­
zehn Prozent niedriger. Dies ist innerhalb
Europas einer der höchsten „Minus“-Wer­
te, aufgrund der zentralistischen Struktur
Frankreichs aber keine große Überra­
schung.
Paris
Feiertage – Jours Fériés – und Schulferien – Vacances scolaires – im September und Oktober 2016
Feiertage
Keine Feiertage im September und
­Oktober.
Sommerferien
Die Sommerferien gehen in allen drei
Zonen am Montag, 31. August 2016,
zu Ende.
Herbstferien
In allen drei Zonen „Allerheiligenferien“ –
Vacances de la Toussaint – vom 19. Oktober
bis 3. November 2016.
Zonenaufteilung
Zone A: Caen, Clermont-Ferrand, Grenoble, Lyon, Montpellier, Nancy, Metz, Nantes, Rennes, ­Toulouse.
Zone B: Aix-Marseille, Amiens, Besançon, Dijon, Lille, Limoges, Nizza, Orléans-Tours, Poitiers, Reims, Rouen, Straßburg.
Zone C: Bordeaux, Créteil, Paris, Versailles.
Offizieller Schulferienkalender – calendrierscolaire: www.education.gouv.fr/
Öffnungszeiten, Service- und Telefonnummern und Pannenhilfe
Einkaufen
Kleinere Geschäfte haben wochen- und
samstags in der Regel von 10 bis 12 Uhr
und von 14 bis 19, bisweilen auch bis
20 Uhr geöffnet. Supermärkte öffnen um
8 Uhr, manchmal auch um 9 Uhr, und
ins­
besondere die großen „Hypermarchés“
schließen ihre Pforten oft nicht vor 20 oder
gar 22 Uhr. Sonntags sind eine ganze Reihe
von Restaurants und Cafés, Souvenirshops,
Bäckereien, Metzgereien, Delikatessenläden
und Blumengeschäften geöffnet.
Außerdem finden in vielen Ortschaften
Märkte statt, auf denen Sie sich mit frischen
Produkten eindecken und die Atmosphäre
genießen können.
140
Banken
Banken haben in der Regel montags bis frei­
tags von 9 bis 12 und von 14 bis 17 Uhr ihre
Schalter geöffnet, samstags meist bis 14 Uhr.
Manche Banken haben auch durchgehend
geöffnet, dafür sind andere samstags und bis­
weilen auch montags geschlossen.
Die Post hat montags bis freitags von 9 bis
18 Uhr geöffnet, samstags von 9 bis 13 Uhr.
Allerdings sind manche Filialen samstags ge­
schlossen. Über die Mittagszeit gilt dies für
die allermeisten Postfilialen.
Quelle: Europäisches Verbraucherzentrum
Notrufnummern
–– Polizei – Police17
–– Feuerwehr (sapeurs pompiers)18
–– SAMU – Service d’aide medicale
urgent (Rettungsdienst/Notarzt/
Krankenwagen)15
–– Euro-Notruf 112
Telefonnummern
Internationale Vorwahl Frankreich
0033
Telefonauskunft0118
Private Telefonnummern:
Pages Blanches: www.pagesblanches.fr
Geschäftliche Telefonnummern:
Pages Jaunes: www.pagesjaunes.fr
Pannenhilfe
–– auf Autobahnen über die Notrufsäulen
–– auf Landstraßen, in Ortschaften und
Städten über den Polizeiruf „Police se­
cours“, Tel. 17.
–– Pannenhilfe der „AIT-FIPA Assistance“
unter 0800089222 – außer auf den
­Autobahnen.
–– ADAC-Auslandsstation 0472-171222
Konsularische Hilfe für Deutsche in Not
Zentrale: 01 53 83 45 00 24h/24h,
­Wochenende und Feiertage
Auslandsimmobilien 5/2016
FRANKREICH
UNTERNEHMUNGEN
Le Corbusier: La „Cité radieuse“ in Marseille
ps. Im Dezember 1945 wurde Le
Corbusier mit dem Bau dieser Unité
d’Habitation in Marseille beauftragt (280,
Boulevard Michelet, F-13008 Marseille).
Damals war die Wohnungsnot sehr groß.
Sein Konzept war gemäß französischem
Fremdenverkehrsamt „ultramodern, was
Hygiene, Ästhetik und Komfort angeht“.
Außer Marseille sind in den 1950er Jah­
ren weitere strahlende Städte – cités radieuses – entstanden.
Das Fremdenverkehrsamt verweist aber
auch darauf, dass bis heute „das Konzept
kontrovers diskutiert“ werde: „Die einen
loben die Farblehre und die Proportionen,
die anderen sehen sie als großstädtische
Bausünde.“ Neu sei auch die innere Orga­
nisation gewesen. Das Gebäude ist in der
Form eines Kreuzfahrtschiffes angelegt;
manche Etagen, wie eine Einkaufsstra­
ße, und die Dachterrasse sind öffentlich
zugänglich. Wie man bei der Begehung
einer Modellwohnung feststellen könne,
sind die Wohnungen lichtdurchflutet
und komfortabel ausgestattet. So seien
zum Beispiel die Einbauküchen selbst
aus unserer heutigen Sicht sehr praktisch
und funktional. Es handle sich um Maiso­
nette­
wohnungen in Nord-Südrichtung
mit gleichmäßigem Sonnenlicht-Einfall.
In Berlin gibt es im Bezirk Charlotten­
burg-Wilmersdorf ebenfalls eine Unité
d’Habitation von Le Corbusier.
Besichtigungen
Führungen werden vom Office de Tourisme et des Congrès Marseille angeboten. Auf
dem Programm stehen die verschiedenen
Räume, die Halle, die Einkaufsstraße, die
Dachterrasse und auch eine Modellwoh­
nung, die als historisches Monument aus­
gezeichnet wurde. Für Familien mit Kin­
dern gibt es spezielle Führungen (www.
resamarseille.com).
„Rue Intérieure“, Cité Radieuse, Marseille – Captainm/wikimedia
Fête de la Gastronomie vom 23. bis 25. September 2016
ps. Themenschwerpunkt dieses Jahr ist
die traditionelle französische Küche. Ge­
mäß französischem Touristikamt treffen
sich über drei Tage lang Akteure aus dem
Bereich der Gastronomie, des Tourismus,
der Wirtschaft und die breite Öffentlich­
keit, um sich über das Thema Gastronomie
auszutauschen. Seit 2011 habe sich die Fête
de la Gastronomie in Frankreich zu einer
Institution entwickelt. 2015 nahmen laut
eigenen Angaben über zwei Millionen Be­
sucher und 300 000 Leute aus dem Fach­
bereich Gastronomie auf den über 11 000
Veranstaltungen teil (www.economie.gouv.
fr/fete-gastronomie/accueil).
Neckermann offeriert französische Skigebiete
tdt. Bisher sparte die Massenmarke des
zweitgrößten deutschen Reisekonzerns
Thomas Cook in ihren Katalogen Frank­
reich als Winterziel aus. „Preise und Ver­
fügbarkeit waren bisher problematisch“,
so Geschäftsführerin Stefanie Berk. Nun
aber lassen sich ab der Wintersaison
2016/17 auch bei Neckermann Reisen
20 Unterkünfte in zehn Skigebieten der
französischen Alpen buchen. Allein in
Les 3 Vallées warten über 600 Pistenkilo­
meter und rund 160 Skilifte.
AUFGELESEN
Le montant du salaire mensuel du coiffeur de François Holland
ps. Wer hätte das von einem sozialistischen
Staatspräsidenten gedacht … Nicht einmal
der frühere Cavaliere Berlusconi hatte ei­
nen eigenen Parlamentsfriseur. Dieser gab
sich mit den ganz normalen italienischen
Parlamentsfriseuren zufrieden, die für ihn
kostenlos waren, und soll dort nicht nur
einmal am Tag gewesen sein. 9 895 Euro
bekommt der persönliche Friseur des Prä­
sidenten monatlich, aufgedeckt vom fran­
Auslandsimmobilien 5/2016
zösischen Satireblatt Le Canard e­nchaîné.
Leider ist dieses Honorar aber nicht sati­
risch überhöht dargestellt worden, son­
dern wurde dessen Arbeitsvertrag entnom­
men. Die italienischen Kollegen mit vielen
Berufsjahren sollen circa 100 000 Euro im
Jahr verdienen, also ebenfalls ganz ordent­
lich. Aber letztere waren für alle Parlamen­
tarier da. Er habe anderswo viel mehr Geld
eingespart, als der Friseur koste, antwortet
Hollande seinen Kritikern. Aber seit wann
gibt es für Inhaber von Staatsämtern Boni
für geleistete oder vermeintlich gute Ta­
ten? Hat Hollande Frankreich wenigstens
ein Stück vorangebracht? Weder noch,
wird man antworten können. So mag es
passieren, dass die Wähler Hollande zwar
eine sehr gute Frisur attestieren, aber ihm
nicht ihre Wählerstimmen im kommen­
den Jahr geben.
141
ITALIEN
ITALIEN
IMMOBILIEN
Nicht angemeldete touristische Vermietung: Was passieren kann
ps. Es dürfte kein Zufall sein, dass bei der
DSA immer mehr Anfragen zur touris­
tischen Vermietung nicht nur in Italien
eingehen. Ferienimmobilienportale und
Makler werben für Ferienimmobilien mit
einer im Vergleich zu den üblichen Spar­
anlagen hohen Rendite. Seriöse Rendite­
rechnungen unter Berücksichtigung aller
Kosten, auch der Versteuerung und des
eigenen Zeitaufwandes, findet man aber
nicht.
Dennoch kann man natürlich vermieten,
wenn damit ein Teil der Finanzierung
der Ferienimmobilie gesichert werden
soll oder eine niedrige Rendite akzeptiert
oder der persönliche Zeitaufwand außer
Acht gelassen wird, weil diese Tätigkeit
gerne gemacht wird. Abgesehen von der
Versteuerung werden oft formalrechtliche
Aspekte außer Acht gelassen, was durch­
aus keine negativen Konsequenzen haben
muss, solange die Behörden nichts unter­
nehmen, sei es aus Gründen der Überlas­
tung oder weil sie nichts davon wissen.
Anhand eines Beispielsfalls aus der Bera­
tungspraxis lässt sich beschreiben, wie die
Behörden von der Vermietung erfahren
können und was das für Konsequenzen
haben kann.
Vermietungsportale ideale
­Informationsquelle
Das Internet ist nicht nur für den Kauf
und Verkauf von Immobilien ein sehr
gutes Medium, sondern auch für die Ver­
mietung. Es gibt sehr große Vermietungs­
portale, wo Vermieter ihre Immobilien
einstellen können. Aber gerade diese Ver­
mietungsportale sind eine ideale Informa­
tionsquelle für Behörden jeder Art.
2 000 Euro Geldbuße
So ist es im Nachhinein nicht verwunder­
lich, dass der Vermieter im Beispielsfall
einen Bescheid über eine Geldbuße von
2 000 Euro erhielt, weil die Vermietung
nicht angemeldet war, ebenso wenig die
Gäste.
Die Polizia Municipale legt los
Ausgangspunkt war die Werbung des Ver­
mieters bei HomeAway (www.homeaway.
com), nach eigenen Angaben der weltwei­
142
Bei einer Locazioni turistiche oder auch attività di affitto di appartamento
ammobiliati ad uso turistico gibt es u. a. die Pflicht zur Anmeldung der Vermietung, deren Verletzung empfindliche Geldbußen zur Folge haben kann.
Die Dunkelziffer der nicht anmeldeten Vermietungen dürfte sehr hoch sein. Im
Aufdeckungsfalle drohen aber empfindliche Geldbußen.
te Marktführer. Ein solches Vermietungs­
portal kann viele Gäste bringen, aber ist
in Bezug auf Ämter und Behörden eine
offene Flanke. Dafür kann das Vermie­
tungsportal nichts und es ist auch nicht
verantwortlich dafür, dass die Vermieter
ihren rechtlichen Pflichten nachkommen.
Wer Werbung macht, tritt eben nach au­
ßen hin in Erscheinung und kann dann
über mehrere Zwischenschritte identifi­
ziert werden. Es ist nicht einmal notwen­
dig, dass sich die Behörden „under cover“
über das Portal an den Vermieter heran­
machen müssen. Die notwendigen Daten
bekommt die Polizia Municipale von den
anderen Behörden geliefert, vorweg muss
nur das Grundstück lokalisiert und iden­
tifiziert werden.
Ortseingabe und Lokalisierung
Über eine Ortseingabe im Portal be­
kommt eine Behörde schnell die Immo­
bilien aufgelistet, die in der örtlichen
Gemeinde vermietet werden. Mittels der
eingestellten Fotos lässt sich meist auch
die Immobilie lokalisieren. Dann ist der
Schritt zum Eigentümer nicht mehr weit.
Nur wenn es sich um ein großes Apart­
menthaus handeln mag, könnte die Lo­
kalisierung der Wohnung innerhalb des
Hauses unmöglich sein. Dann würde aber
immer noch die Möglichkeit bestehen,
„under cover“ mit dem Vermieter Kon­
takt aufzunehmen und dessen Identität
bzw. die der Vermietungsgesellschaft zu
erfahren, falls letztere auch ohne Anmel­
dung vermieten würde.
Kataster und visura catastale
Dann wurden die Katasterangaben für das
Grundstück eruiert und die Eigentümer
und dessen deutsche Adresse anhand einer
visura identifiziert. All dies hat die Polizia
Municipale Schritt für Schritt im Bescheid
detailliert aufgelistet, und zwar „in rela­
zione all’immobile pubblicizzato sul sito
www.HomeAway.it denominato ….“
Bei einer Locazioni turistiche oder auch
attività di affitto di appartamento ammobiliati ad uso turistico mag die Dunkelziffer
in Bezug auf die Meldepflichten sehr hoch
sein. Im Aufdeckungsfalle drohen aber
empfindliche Geldbußen. Es gibt natür­
lich nicht die Möglichkeit, darauf zu ver­
weisen, dass sich andere auch nicht anmel­
den oder man davon nichts gewusst habe.
Unwissenheit hilft nicht weiter, höchstens
ein sehr wohlgesonnener Beamter, der
darüber hinwegschaut, falls man umge­
­
hend seinen Pflichten nachkommt.
Im Behörden-Italienisch lautet dann die
Conclusio für den nicht angemeldeten
Vermieter: „… in violazione dell’articolo
53 comma 7 della L.R: 32/2014 sanzio­
nato dall’articolo 62 comm 1 della L.R.
32/2014 con sanzione ammistrativa da
€ 1 000,00 ad € 6 000,00.“
Es handelt sich dabei um das ligurische
Regionalgesetz 32/2014, wo in Artikel 62
für die Verletzung der Meldepflicht diese
Geldbuße zwischen 1 000 und 6 000 Euro
geregelt ist. In diesem beschriebenen Fall
wurde die Geldbuße auf 2 000 Euro fest­
gesetzt. Dem Bescheid waren ausführliche
Unterlagen beigeheftet, u. a. auch Bild­
schirmkopien des Portals mit der betref­
fenden Wohnung.
Ricorso bzw. Beschwerde
Beschwerde kann man innerhalb von 30
Tagen einlegen. Bei dieser recht eindeu­
tigen und sehr gut dokumentierten Sachund Rechtslage wird man sich aber wohl
höchstens um eine Reduzierung der Geld­
buße bemühen können mit dem Hinweis,
dass man von der Meldepflicht wirklich
nichts gewusst habe und natürlich alles
nachhole oder schon nachgeholt hat.
Auslandsimmobilien 5/2016
ITALIEN
Versteuerung
Hinzukommen dürfte noch die fehlen­
de Versteuerung der Einkünfte, die mit
der gerade erwähnten Sanktion natürlich
nicht miterledigt worden ist.
Anhand der Wochenpreise im Vermie­
tungsportal wird man auch Schätzungen
vornehmen können, wie viel ungefähr
eingenommen wurde. Auch in dieser Be­
ziehung haben es die Behörden also leicht,
Zahlen für eine belastbare Schätzung zu
finden.
Was zu tun ist
Vorgeschrieben ist die Anmeldung des
Beginns der touristischen Vermietung.
Vorschriften über die Ausstattung einer
Ferienwohnung müssen ebenfalls einge­
halten werden.
Die jeweiligen Mieter/Gäste müssen
angemeldet werden, wobei es auch um
Fragen der inneren Sicherheit geht. Die
Einkünfte sind in Italien, nicht aber in
Deutschland zu versteuern.
DSA-Anfrage: Welche Form für Vollmachten?
ps. Wer in Deutschland eine Vollmacht
für den Verkauf oder Kauf einer Immobi­
lie erteilen will, hat es recht einfach. Eine
privatschriftliche Vollmacht auf einem
normalen Blatt Papier ist ausreichend.
Sie sollte nur klar und deutlich formuliert
sein. Es ist aber weder eine Beglaubigung
noch eine Beurkundung notwendig.
Forma della procura
Nach italienischem Recht muss die Voll­
macht – procura – genau in der Form
abgefasst werden, in der das beabsichtige
Geschäft erfolgen wird. Wird ein notariel­
ler Kaufvertrag über eine Immobilie abge­
schlossen, dann muss nach italienischem
Recht auch die Vollmacht notariell beur­
kundet sein.
Zwei Verträge
Meistens werden ja in Italien zwei Kauf­
verträge abgeschlossen, ein privatschriftli­
cher Kaufvertrag und ein notarieller. Beim
notariellen Kaufvertrag muss also in Ita­
lien eine notarielle Vollmacht vorliegen,
falls sich Käufer oder Verkäufer vertreten
lassen. In Deutschland reicht wie schon
oben erwähnt eine privatschriftliche. Da­
gegen ist in Deutschland ein privatschrift­
licher Kaufvertrag über eine Immobilie
rechtlich nicht zulässig, insofern ist das
italienische Recht sehr viel flexibler. Aller­
dings ist dies nicht ungefährlich für unbe­
darfte Vertragsparteien, da beim Abschluss
privatschriftlicher Verträge meist ein Bera­
ter nicht in der Nähe ist und so beispiels­
weise rechtsunkundige und unerfahrene
Ausländer gerne übervorteilt werden.
dass der Widerruf belegt werden kann,
wenn die andere Vertragsseite bestreitet,
von dem Widerruf in Kenntnis gesetzt
worden zu sein.
Prokura
Der in Deutschland verwendete Begriff
Prokura wird nicht allgemein für Voll­
macht verwendet, sondern speziell für
eine umfangreiche geschäftliche Vertre­
tungsmacht. Der italienische Begriff Procura meint dagegen die Vollmacht ganz
allgemein.
Widerruf – Revoca
Damit der Widerruf einer Vollmacht ge­
genüber dritten Personen gültig ist, muss
dieser den oder der dritten Person(en) mit
geeigneten Mitteln zur Kenntnis gebracht
werden. Dieser Widerruf muss aber nicht
notariell beurkundet sein. Bei einem Wi­
derruf muss die bevollmächtigte Person
die Vollmacht zurückgeben. Wichtig ist,
„Sozialer Wohnungsbau auf Italienisch“
ps. So lautet die Überschrift eines Artikels
in der FAZ vom 29.7.2016, der an Klar­
heit nichts zu wünschen übrig lässt. Die
einleitenden Sätze lauten: „Das übertrifft
noch einmal alle Vorurteile: die Missstän­
de im sozialen Wohnungsbau Italiens sind
unvorstellbar. Nur ein paar Stichwörter:
Vetternwirtschaft, Drogenszene, Miet­
rückstände in Millionenhöhe – und na­
türlich die Mafia.“
Dies ist nicht neu, zeigt aber wieder ein­
mal, wie italienische Behörden arbeiten.
Man sollte sich zwar hüten, den öffentli­
chen Dienst in Italien unter Generalver­
dacht zu stellen. Aber der Artikel fördert
eine realistische Einstellung für Behör­
dengänge.
Was tun?
Mal abgesehen von sprachlichen Proble­
men und fehlenden rechtlichen Kenntnis­
sen empfiehlt es sich jemanden vor Ort zu
suchen, mit dem man sprachlich gut kom­
Auslandsimmobilien 5/2016
munizieren und der bei Behördengängen
hilfreich sein kann oder diese besser noch
übernimmt und zuverlässig erledigt. Da
aber manches bei den Behörden unerledigt
liegen bleibt, könnte man auf die Frage
kommen, wie man am besten auf „italie­
nische“ Art und Weise weiterkommt. Dies
sollte immer im Bewusstsein geschehen,
dass diese Vorgehensweise eben in aller
Regel nicht den Vorschriften entspricht,
aber eventuell geduldet, auch wenn die
Angelegenheit aufgedeckt wird. Allerdings
sollte jedem Ausländer klar sein, dass Ein­
heimische einen Heimvorteil haben und
bei diesen eher beide Augen zugedrückt
werden als bei Ausländern. Dazu gehört
alles, was ganz am Anfang als Vetternwirt­
schaft – nepotismo – erwähnt wurde.
Illegale Gebäude
Unter der Überschrift „Illegale Gebäude
in Italien: Häuslebauen auf Sizilianisch“
gibt es auf Spiegel online einen Artikel zu
den sattsam bekannten Schwarzbauten in
Süditalien. Dessen einleitenden Sätze lau­
ten: „Illegale Bauten verschandeln auf Si­
zilien historische Ruinen oder Küstenstrei­
fen. Abreißen, fordern nun viele Italiener.
Doch wer das tut, lebt gefährlich. Und so
könnten die Gebäude am Ende genehmigt
werden.“
Sollte man auf die Idee kommen mitzu­
machen und auf eine Genehmigung oder
zumindest auf die Duldung des Schwarz­
baus zu spekulieren?
Eine Gruppe sizilianischer Politiker hat
laut Spiegel eine ganz eigene Lösung für
das leidige Problem gefunden. Mit einem
trickreichen Antrag, der im Regionalpar­
lament von Palermo demnächst zur Ab­
stimmung steht, wollen sie illegale Häuser
nachträglich genehmigen. Die Bauten
müssen nur mindestens 150 Meter vom
Strand entfernt stehen. Unabhängig von
der Zulässigkeit des Antrages bleibt zu
hoffen, dass er keine Mehrheit findet.
143
ITALIEN
Reiseriese hält an „Castel Fiffi“ fest
tdt. Europas Nummer eins unter den
Reise­veranstaltern hält am größten Touris­
musprojekt seiner Geschichte fest. Noch
2014 wollte sich TUI von seinem 250 Mil­
lionen-Euro-Projekt in Italien trennen – es
fehlten Käufer, die in das Urlaubsareal in
der Toskana investierten. Doch das hat sich
nun offensichtlich geändert. Der Verkauf
der Immobilieneinheiten, so TUI-Vorstand
Sebastian Ebel, laufe mittlerweile „richtig
gut“. Täglich gingen „20 bis 30 Anfragen
ein“. Genaue Absatzzahlen will Ebel aber
nicht nennen. Bereits 2007 hatte der Kon­
zern Tenuta de Castelfalfi südlich von Pisa
mit Burg und Agrarflächen auf einer Ge­
samtfläche von elf Quadratkilometern ge­
kauft, um ein „weitläufiges Ferien­resort zu
entwickeln, das seinesgleichen in der Tos­
kana suchen wird“. Erst 2012 konnte dann
das erste von drei geplanten Hotels eröffnet
werden. Mit der Fertigstellung aller geplan­
ten Anlagen auf „Castel Fiffi“, wie das Dorf
intern scherzhaft genannt wird, ist nicht
vor 2018 zu rechnen.
Mitgliedsempfehlung für Rechtsanwaltsbüro in Bozen
ps. Ein Mitglied der DSA empfiehlt
RA Dr. Harald Leitgeb in Bozen: Via
L. Da Vinci 8, 39100 Bolzano (BZ),
www.leitgebharaldanwaltskanzlei.com.
Unser Mitglied weist außerdem darauf
hin, dass die Abrechnung gemäß seinem
deutschen Rechtsschutz erfolgte.
Italienische Online-Artikel und
-­Marktberichte*
Ilsole24ore online vom 28.7.2016
Case vacanza: più acquisti in montagna e
sui laghi. Prezzi medi in calo (ma con eccezioni)
ps. Mehr Käufe von Ferienwohnungen
– seconde case – im Gebirge und an den
Seen ist das Ergebnis einer Untersuchung
von Fimaa-Confcommercio und Nomis­
ma. Die durchschnittlichen Preise sinken,
wenn auch mit Ausnahmen. „Fragilità e
incertezza“ werden aber trotz der Kon­
solidierung laut Bericht andauern, also
Zerbrechlichkeit und Ungewissheit. Die
Preissituation ähnelt der Situation in
Städten.
Am Meer gab es in 2015 einen Zuwachs
an Verkäufen von 6,8 %, in den Bergen
von 9 % und an den Seen um 16,1 %.
Der mittlere Preis beträgt 2 285 Euro je
Quadratmeter, ein Rückgang übers Jahr
2015 von 2,3 %. In Amalfi stiegen da­
gegen die Preise mit 6 % am stärksten,
weitere Ausnahmen mit Preissteigerungen
waren außerdem u. a. Lurisia, Limone
und Bellagio mit einem Anstieg zwischen
1,6 und 2 %. Santa Margarita in Ligu­
rien glänzt mit einem Höchstpreis von
14 000 Euro je Quadratmeter und Forte
die Marmi mit 13 500 Euro.
Libero online vom 4.7.2016
Casa, Istat: prezzi ancora in calo (–1,2 %),
e dal 2010 il crollo è del 15 %
ps. Laut dem in diesem Artikel zitier­
ten Touristikamt sind die Preise auch im
ersten Quartal des Jahres im Vergleich
zum Vorjahreszeitraum um 1,2 % gefal­
len. Seit 2010 seien die Preise um 15 %
gefallen – dal 2010, i prezzi sono crollati
del 15 %. Laut Artikel hat immerhin die
Ein­
nahmen­
agentur bzw. der Osservato­
rio del Mercato Immobiliare für das erste
Quartal einen gewichtigen Anstieg der
Verkäufe um 20,6 % vermeldet – la com-
Südtirol – Thommy Weiss/pixelio.de
pravendita di case ha registrato un aumento
importante (20,6 %).
* Einen einfachen Zugriff auf die Artikel
haben Sie mit der Eingabe der zitierten
Artikelüberschrift in eine Suchmaschine,
zum Beispiel bei www.google.de.
I+D
Roberto Saviano erhält den M100 Media Award 2016
ps. Der italienische Schriftsteller und
Journalist Roberto Saviano wird mit dem
diesjährigen M100 Media Award ausge­
zeichnet. Die Preisverleihung findet am
15. September zum Abschluss der inter­
nationalen Medienkonferenz M100 Sans­
souci Colloquium in der Orangerie von
Potsdam statt. Berühmt wurde Saviano
vor zehn Jahren durch seinen Roman „Go­
morrha. Reise in das Reich der Camorra“
(Gomorra – Viaggio nell’impero economico
144
e nel sogno di dominio della camorra). Er
beschreibt laut „M100“ die Praktiken
des organisierten Verbrechens und dessen
Vernetzung mit legalen Wirtschaftsstruk­
turen und der Politik und nennt offen die
Namen der Beteiligten. Für das Buch hat
er jahrelang als Hafenarbeiter gearbeitet.
ZEIT-Chefredakteur Giovanni di Lo­
renzo hält die Laudatio, die politische
Hauptrede hält Bundeskanzlerin Dr. An­
gela Merkel. Bisherige Preisträger sind
unter anderem das französische Satire­
magazin Charlie Hebdo, Vitali Klitsch­
ko, Kurt Westergaard und Hans-Dietrich
Genscher.
„M100“ ist eine Initiative der Landes­
hauptstadt Potsdam und des Vereins Pots­
dam Media International e. V. Gefördert
wird die diesjährige Veranstaltung u. a.
von der Stadt Potsdam, dem Medien­
board Berlin-Brandenburg, dem Auswär­
tigen Amt und dem Land Brandenburg.
Auslandsimmobilien 5/2016
ITALIEN
Italienisches Briefporto am
teuersten
ps. Der Preis für den Standard-Inlands­
brief liegt in Deutschland trotz der jüngs­
ten Portoerhöhung auf 70 Cent deutlich
unter dem europäischen Durchschnitt,
teilt die Deutsche Post mit. Das belege der
diesjährige Briefpreisvergleich der Deut­
schen Post. Der europäische nominale
Durchschnittspreis für den Standardbrief
liegt bei 80 Cent. Am teuersten ist der
Inlandsbrief – lettera standard per
l’interno – nun in
Italien mit 2,80
Euro, allerdings
beinhaltet er jetzt
auch eine einfa­
che Sendungsver­
folgung.
VERKEHR
Kraftstoffpreise und Verkehrsnachrichten
ps. Wo es weniger kostet – „per scoprire dove costa meno“ – ist das Motto und Angebot der Internetseite www.prezzibenzina.it/
mit billigen Tankstellen. Auf der Internetseite https://carburanti.mise.gov.it des Ministeriums für wirtschaftliche Entwicklung
– Ministero dello sviluppo economico – finden sich ebenfalls Treibstoffpreise, wobei sich diese über eine Ortseingabe im Vergleich
darstellen lassen.
Kraftstoff
Oktan
Diesel – Gasolio Auto, Diesel, carburante Diesel
Bleifrei Super – Benzina senza piombo, benzina verde
ADAC: Keine Polizei bei
­Bagatellunfällen
Seit Anfang 2016 nimmt die italienische
Polizei laut ADAC nach Bagatellunfällen,
zum Beispiel Parkremplern, keine Anzei­
gen mehr auf und protokolliert den Unfall
auch nicht. Bisher hätten aber zahlreiche
Versicherungen dieses Protokoll zur Vor­
aussetzung gemacht, um einen Schaden
zu regulieren. Deshalb sollten Autofahrer
nach einem Unfall weiterhin zunächst die
Polizei verständigen. Lehne diese einen
Einsatz ab, müssten die Unfallbeteiligten
selbst einen Unfall- und Schadensbericht
95
prezzibenzina.it (mit Service)
AvD
11.8.2016
15.6.2016
31. KW 2016
24. KW 2016
1,272 Euro
1,335 Euro
1,29 Euro
1,32 Euro
1,427 Euro
1,502 Euro
1,43 Euro
1,48 Euro
erstellen und den Schaden umgehend
dem Autovermieter bzw. der eigenen Ver­
sicherung melden.
von Rom, Mailand, Turin und Venedig
nach München, sowie Mailand–Frankfurt
und Mailand–Köln abdecken.
FlixBus: Mehr Busverbindungen
Das private deutsche Fernbusunterneh­
men FlixBus übernimmt nicht nur das
Busnetz der Post, sondern baut auch nach
eigenen Angaben seine Strecken nach Ita­
lien und innerhalb Italiens weiter aus. In
Italien starten Busse täglich in über 50
euro­
päische Städte. Neben Mailand sei
auch Turin ein wichtiges Drehkreuz für
die „grünen Busse“, die täglich Strecken
Airline ohne Flotte und Personal
tdt. Italien hat eine neue Fluggesellschaft:
Fly Ernest nimmt Kurs auf Italien. Inter­
essant: Die Fluggesellschaft besitzt weder
Flotte noch Flugpersonal, sondern leiht
sich beides aus. Erstes Ziel ist Tirana, das
von Ascona aus angesteuert wird. In Kür­
ze folgen auch Flüge von Ancona, Bari,
Bergamo, Florenz, Pisa, Perugia, Rimini
und Triest.
WIRTSCHAFT/POLITIK/ALLTAG
Krisenbanken: Staatshilfen weiterhin im Gespräch
ps. Die europäischen Banken hätten Wi­
derstandsfähigkeit gezeigt und würden
besser dastehen im Vergleich zu früheren
Jahren, lautete das Fazit der EU-Banken­
aufsichtsbehörde. Zwar konnten auch
italienische Banken aufatmen. Zumin­
dest manche italienischen Banken sind
aber nicht gut genug für eine dauerhafte
Lösung für die sich auf geschätzte 360
Auslandsimmobilien 5/2016
Milliarden Euro belaufenden faulen Kre­
dite. Deshalb sind Staatshilfen für Banken
weiterhin im Gespräch. Italiens Noten­
bankchef Ignazio Visco schließt sie nicht
aus, EZB-Chef Draghi scheint auch nicht
abgeneigt zu sein. Allerdings schließt die
EU-Bankenrichtlinie Staatshilfen zumin­
dest grundsätzlich aus. Hätte man aber
schon beim aktuellen Bankenrettungs­
fonds „Atlante“ genauer hingeschaut,
hätte man auf die Idee kommen können,
dass dieser keine „private“ Angelegenheit
darstellt und als unzulässige Staatshilfe
angesehen werden könnte. Besonders kri­
tisch sieht es bei der toskanischen Monte
die Paschia aus, für die noch kurz vor Be­
kanntgabe der Ergebnisse des Stresstests
ein Rettungspaket geschnürt wurde.
145
ITALIEN
Olivenöl – heißbegehrt und daher oft „gefälscht“
ps. Etikettenschwindel ist bei Olivenölen
keine Seltenheit, stellt die Verbraucher­
zentrale Südtirol fest. In den letzten Mo­
naten konnten die italienischen Behörden
gleich mehrere Betrugsfälle aufdecken,
ergänzt sie.
Für einige Hersteller gab es nun Strafen.
Sie hatten Olivenöle als „extra vergine“
verkauft, welche den qualitativen Anfor­
derungen nur teilweise entsprachen.
Italienisches Olivenöl?
Eventuell ist es überhaupt kein Olivenöl
oder kommt nicht aus Italien. Angeblich
italienisches Olivenöl, welches jedoch
tatsächlich aus in Spanien und Griechen­
land geernteten Oliven gewonnen wurde;
Olivenöl „extra vergine“, welches sich als
gefärbtes raffiniertes Soja- und Sonnen­
blumenöl herausstellte … Dies sind nur
zwei Beispiele für Betrugsfälle, welche die
italienischen Behörden in den letzten Mo­
naten aufdecken konnten.
Nun hat die nationale Wettbewerbsbe­
hörde Antitrust über mehrere Hersteller
Strafen wegen unlauterer Geschäftsprak­
tiken verhängt. Die beanstandeten Öle
stammen von den Marken Lidl, Carapelli,
Sasso, Bertolli und Coricelli.
Nur „vergine“
Die Olivenöle waren als „extra vergine“
verkauft worden, obwohl sie laut Unter­
suchungsergebnissen nur der Güteklasse
„vergine“ entsprechen.
Ins Rollen gekommen war die Angelegen­
heit durch einen Test der Verbraucher­
schutz-Zeitschrift „Il Test – Salvagente“
vom Juni 2015. Bei diesem Test waren
neun von 20 Olivenölproben „extra ver­
gine“ aufgrund der sensorischen Prüfung
auf das Qualitätsniveau „vergine“ abge­
stuft worden. Die festgestellten sensori­
schen Fehler betrafen eine „schlammige“
Geschmacksnote („morchia“), eine ran­
zige Geschmacksnote und eine feuchte,
erdige Schimmelnote („muffa/umidità/
terra“).
„extra vergine“
Olivenöl der Güteklasse „extra vergine“
stammt aus Kaltpressung und darf einen
Säuregehalt (Gehalt an freien Fettsäuren)
von maximal 0,8 Prozent aufweisen, der
Geschmack muss fruchtig und frei von
sensorischen Fehlern sein, erläutert die Ver­
braucherzentrale. Olivenöl der Güteklasse
„vergine“ wird ebenfalls ausschließlich mit
mechanischen Verfahren und ohne Wärme­
einwirkung gewonnen, darf jedoch leichte
sensorische Fehler und einen höheren Säu­
regehalt von bis zu 2 Prozent aufweisen. Für
Olivenöle der Güteklassen „extra vergine“
und „vergine“ ist zudem eine Herkunftsan­
gabe vorgeschrieben. Wird beispielsweise
„Italien“ als Herkunft genannt, bedeutet
das, dass die Oliven in Italien geerntet und
gepresst wurden. Aber dies entspricht nicht
immer der Wahrheit, siehe oben.
Monumente: Unternehmen sollen sich beteiligen
ps. Anfang Juli wurde das Ergebnis von
dreijährigen Restaurierungsarbeiten an
der Außenfassade des Kolosseums in Rom
mit höchster politischer Prominenz gefei­
ert. Die Arbeiten wurden von Diego Della
Valle von der Tod’s Gruppe mit 25 Milli­
onen Euro unterstützt. Weitere 18 Millio­
nen Euro aus Staatsgeldern und Spenden­
mitteln seien investiert worden, um auch
den Innenbereich vom Untergeschoss
Kolosseum, Rom
über die Arena bis 2018 zu restaurieren
und ein Besucherzentrum einzurichten, so
ENIT, die italienische Tourismuszentrale.
Zur Feier kamen auch Ministerpräsident
Matteo Renzi und der Minister für Kultur
und Tourismus Dario Franceschini, der
feststellte, dass mehr Geld als je zuvor für
Kultur zur Verfügung gestellt werde.
Schwung für den Tourismus
Laut ENIT appellierte Della Valle an­
gesichts des großen Kulturerbes Italiens
an die Unternehmer, sich stärker für den
Erhalt des Kulturguts zu engagieren, mit
der sich die italienische Gesellschaft iden­
tifiziere. „Jedes Unternehmen sollte ein
Monument adoptieren“, so Della Valle,
und weiter: „Der Tourismus ist der Sektor,
der wieder Schwung nach Italien bringen
kann.“ Allerdings ist dies leichter gesagt
als getan bei dieser kaum fassbaren Zahl
an Kulturschätzen. Berühmte Monumente
haben es vergleichsweise leicht, Sponsoren
zu bekommen. Laut ENIT beteiligte sich
Ferragamo an der Renovierung des Nep­
tunbrunnens in Florenz, Packard für den
Erhalt der antiken Stätte in Herkulaneum,
Diesel für die Arbeiten an der Rialto-Brü­
cke in Venedig und Fendi für die Restaurie­
rung der Fontana di Trevi in Rom.
UNESCO droht Venedig
tdt. Venedig droht der Entzug des Welt­
erbe-Titels. Setzt die Stadt im Nordosten
Italiens bis Februar 2017 nicht diverse
Maßnahmen gegen die Touristenflut in
Kraft, verliert sie ihren prestigeträchtigen
Status und wird von der UNESCO auf
die schwarze Liste des gefährdeten Welt­
erbes gesetzt. Unter anderem muss die
Lagunenstadt ein Besucher-Management
einführen, das die Touristenmassen kana­
lisiert. Auch soll der Motorbootverkehr
eingeschränkt und Ozeanriesen aus den
Gewässern verbannt werden. Ein solches
Verbot bestand schon einmal vor zwei Jah­
ren, wurde dann aber von einem Gericht
kassiert. Venedig selbst hat nur knapp
60 000 Einwohner, wird pro Jahr aber von
zehn Millionen Touristen besucht.
Mit Überwachungskameras gegen Sandklau
ps. Auf Sardinien scheint der Sandklau
– Furto di sabbia – von den Stränden ein
ernsthaftes Problem geworden zu sein.
Manche Gemeinden wollen mit Überwa­
chungskameras dagegen vorgehen. Wer
auf dem Flughafen bei der Rückreise mit
146
Sand erwischt wird, muss laut Medienbe­
richten mit einer saftigen Geldbuße rech­
nen.
Ein schwedischer Tourist habe eine Strafe
von über 3 000 Euro bezahlen müssen –
pagare una multa di oltre tremila euro. Der
konfiszierte Sand wird dann wieder an
den Strand zurückgebracht (Adresse der
Organisation gegen Sandklau – Sardegna
rubata e depredata: www.facebook.com/
Sardegna-Rubata-e-Depredata).
Auslandsimmobilien 5/2016
ITALIEN
KURZNACHRICHTEN
Guerra ad ombrellone selvaggio
ps. Behörden müssen nur wollen, dann
ist vieles möglich, woran man eigentlich
nicht geglaubt hat. Die italienischen Küs­
tenwachen haben Strandliegen und Son­
nenschirme einkassiert, die in aller Frühe
für die Reservierung und Blockierung des
Strandes aufgestellt worden waren. Diese
werden nur gegen Zahlung einer Geld­
buße wieder herausgegeben. Die guardie
costiere weisen darauf hin, dass mit der
Operation „Mare sicuro“ auch der un­
gehinderte Zugang zum Strand gewähr­
leistet werden soll. Allerdings werden die
Kontrollen bzw. dieser „Krieg gegen die
wilden Sonnenschirme“ einige Zeit an­
dauern müssen, bis diese Unsitte dauer­
haft abgestellt sein wird.
Schläge gegen die Mafia
ps. Mafia-Schlagzeilen gibt es fast ohne
Ende, zwei – neben dem Tod von Proven­
zano – stechen aber hervor. Vier Mafio­
si wurden wegen des Mordes an Falcone
nach über 20 Jahren wegen neuer Aussa­
gen zu lebenslänglicher Haft verurteilt.
Außerdem wurde die Festnahme des seit
über 20 Jahren untergetauchten kalabri­
schen Mafiabosses Ernesto Fazzalari ver­
kündet. „Viva l’Italia!“, twitterte Renzi.
Außerdem ist die Hauptstadt hoch ver­
schuldet. Von der gleichen Gruppierung
kommt auch Turins neue Bürgermeisterin
Chiara Appendino, die gleich zu Beginn
ihrer Amtsperiode vegetarisches und vega­
nes Essen fördern will.
Erdogan gegen Italien
ps. Erdogans Sohn will in Bologna sein
Studium abschließen. Doch er steht un­
ter Geldwäscheverdacht, was insbesonde­
re seinem Vater missfiel und ihn zu den
Anmerkungen veranlasste, dass sich die
italienischen Richter besser mit der Mafia
befassen sollten, die Angelegenheit könne
die Beziehungen zu Italien beeinträchti­
gen. Renzi verwies auf den Rechtsstaat.
Franzose leitet Unicredit
ps. Jean-Pierre Mustier ist neuer Chef der
größten italienischen Bank Unicredit, die
sich wie andere italienische Banken in
einer großen Krise befindet. Eine Betei­
ligung macht aber keine Sorgen, sondern
bringt Dividende, nämlich die deutsche
Tochter HypoVereinsbank.
Besucheransturm auf den Iseo-See
ps. Für den Verpackungskünstler C
­ hristo
war es ein überragender Erfolg, seine
schwimmenden Stege über den Iseo-See.
Eigentlich sollten die „Floating Piers“ rund
um die Uhr begehbar sein, mussten aber
wegen Reparaturen nachts gesperrt wer­
den. Leider waren die Gemeinden vor Ort
auf den Besucheransturm nicht vorbereitet.
Wohlstandseffekt der Hauptstadt
ps. Wenn man Rom beim Bruttoinlands­
produkt außen vor lässt, wäre das BIP je
Einwohner gemäß Berechnung des Insti­
tuts der Deutschen Wirtschaft um zwei
Prozent niedriger.
Verfassungsreferendum ohne ­Mehrheit?
ps. Der genaue Termin steht noch nicht
fest, Renzi scheint zu taktieren. Eine
Mehrheit für die von ihm favorisierten
Änderungen der Verfassung ist nicht ge­
sichert. Ursprünglich verband er mit dem
Referendum seine politische Zukunft,
nun rudert er zurück, das Referendum
habe mit ihm persönlich nichts zu tun.
Anerkennung homosexueller
­Partnerschaften
Das entsprechende Gesetz ist Ende Juli
in Kraft getreten. Italien war das letzte
westeuropäische Land, das eine gesetzli­
che Grundlage für diese Partnerschaften
geschaffen hat.
Bürgermeisterinnen für Rom und
­Turin
ps. Müll und Ratten sind die erste Bewäh­
rungsprobe für Roms neue Bürgermeiste­
rin Virginia Raggi, die von der 5-SterneBewegung bzw. von den Grillini kommt.
The Floating Piers von Christo and Jeanne-Claude, Iseo-See – Wolfgang Volz
Feiertage – Giorni di Festa – und Schulferien – Vacanze Scolastiche – im September und Oktober 2016
Lokale Feiertage
Die Geschäfte sind meist geschlossen.
Die Aufzählung ist ohne Anspruch auf
Vollständigkeit.
–– Sonntag, 4. September 2016: Santa
Rosalia – Hl. Rosalia, Palermo (Si­
zilien),
–– Mittwoch, 7. September 2016: San
Grato, Hl. Gratus, Aosta (Aostatal),
Auslandsimmobilien 5/2016
–– Montag, 19. September 2016: San
Gennaro – Hl. Januarius, Neapel
(Kampanien),
–– Dienstag, 4. Oktober 2016: San
Petronio – Hl. Petronius, Bologna
(Emilia Romagna),
–– Sonntag, 30. Oktober 2016: San
Saturnino – Hl. Saturninus, Cagliari
(Sardinien).
Sommerferien
Diese haben regional unterschiedlich
Anfang Juni (am frühesten in den
Marken am 4. Juni, am spätesten in
Südtirol am 17. Juni 2016) begonnen
und enden fast überall am 9. Septem­
ber 2016.
147
ITALIEN
UNTERNEHMUNGEN
ENIT: Die besten deutschsprachigen Medienbeiträge
ps. Im 22. Jahr des Premio ENIT hat
die Italienische Zentrale für Tourismus
wiederum die besten deutschsprachigen
Medienbeiträge über das Reiseland Ita­
lien ausgewählt. Insgesamt wurden 198
Beiträge eingereicht, die besten Beiträge
in fünf Kategorien wurden ausgezeichnet.
Es zeichnete sich laut eigenen Angaben
der Trend ab, über ursprüngliche italieni­
sche Destinationen fernab bekannter tou­
ristischer Routen in Italien zu berichten.
In der Kategorie Bestes Buch geht der Pre­
mio ENIT 2016 an den „inspirierenden“
Reiseführer Sardinien mit 46 Wandertou­
ren (Verlag Reise Know-How). Ein Son­
derpreis in derselben Kategorie gibt es für
„Ein Sommer wie damals“, ein „genuss­
volles Kochbuch all’italiana“ von Claudio
del Principe (Christian Brandstätter Ver­
lag).
In der zweiten Kategorie Beste Zeitschrift
geht der Preis an das „hochwertige“ Spe­
cial „Italien. Der Süden“ von Lars Nielsen
und Kornelia Dietrich (GEO SPECIAL
2/2016). Eine Sondererwähnung in der
gleichen Kategorie erhält der Artikel „Mo­
lise. Eine Welt hinter den Bergen“ von
Max Fleschhut (GEO SAISON 3/2016).
In der Kategorie Multimedia kann sich
Autor Florian Fitz für die „innovative“
Wander-App Gardasee (Michael Müller
Verlag) freuen. Bester Reisefilm wurde
die „erlebnisreiche“ ARTE-Dokumentati­
onsreihe „Italien, meine Liebe“ von Ema­
nuela Casentini. In der Kategorie Travel
Blog entschieden sich die Juroren für den
Beitrag Venedig im Winter von Mela
Mörtenbäck, die mit Geheimtipps aus der
„Serenissima“ auf Individualicious.com
ihre Leser verzaubere.
Unter der Schirmherrschaft der Botschaft
der Italienischen Republik werden am
Vorabend (18.10.2016) der Internationa­
len Buchmesse in Frankfurt die Gewinner
ausgezeichnet.
Cala Regina, Sardinien
Köln: ITALIANA 2016 – Das italienische Musikfestival
ps. Das 6. italienische Musikfestival
ITALIANA findet vom 23.9. bis zum
23.10.2016 an unterschiedlichen Veran­
staltungsorten in Köln statt. Laut eigenen
Angaben bringt das Festival die moderne
und innovative Musikszene Italiens nach
Deutschland und präsentiert das Land ab­
seits von gängigen Klischees. Es wird vom
Italienischen Kulturinstitut in Köln mit­
organisiert und u. a. von der Italienischen
Zentrale für Tourismus ENIT, der Stadt
Köln und dem Westdeutschen Rundfunk
unterstützt. Es biete dem Publikum die
bedeutendsten Jazzmusiker Italiens, aber
auch Nachwuchstalente und Künstler aus
dem Bereich Weltmusik.
Angeschlossen ist eine Fotoausstellung
von Roberto Cifarelli und ein Workshop
von Stefano Zenni über den italienischen
Jazz (www.festival-all-italiana.de).
AUFGELESEN
„La morte di Bernardo Provenzano è una liberazione“
ps. In der letzten Ausgabe hatten wir Don
Camillos und Pepones Gemeinde Brescel­
lo erwähnt, deren Gemeindeverwaltung
im Mai aufgelöst worden war, per infiltra­
zione mafiose. Dieses Mal richtet sich der
Blick nach Corleone. Corleone wurde
durch den Roman und späteren Film El
Padrino – Der Pate – von Mario Puzzo
weltberühmt. Beschrieben wird die Ge­
schichte der aus dem sizilianischen Dorf
148
Corleone stammenden New Yorker Mafia­
familie Corleone, die es aber tatsächlich
nicht gegeben hat, genau so wenig wie
Don Camillo und Pepone. Aus Corleone
stammt aber der leibhaftige Cosa-NostraBoss Bernardo Provenzano, der im Juli
dieses Jahres nach zehn Jahren Haft im Al­
ter von 83 Jahren gestorben ist. Vor seiner
Haft war er vierzig Jahre untergetaucht.
Laut Wikipedia bedeutet Corleone sinnge­
mäß Löwenherz. Er wurde aber nicht als
Löwenherz gefeiert, sondern von einem
anderen Mafioso als „mit dem Gehirn
eines Huhns“ – cervello di gallina – ge­
schmäht. Doch geschossen habe er wie ein
Gott, der Capo di tutti i capi, der Nachfol­
ger von Totò Riina an der Spitze der Cosa
Nostra. Der Bürgermeister von Corleone
merkte zum Todesfall an: „La morte di
Bernardo Provenzano è una liberazione.“
Auslandsimmobilien 5/2016
SPANIEN
SPANIEN
IMMOBILIEN
Küstengesetz: Warum vieles unklar bleibt
ps. Im Jahr 2013 wurde das Küstengesetz
– Ley de Costas – modifiziert, es sollte u. a.
mehr juristische Sicherheit bringen. Hinzu
kommen noch Vorschriften der Reglamento
General de Costas. Allerdings haben diese
modifizierten Vorschriften nur teilweise die
gewünschte Klarheit gebracht. Die Verlän­
gerung des Nutzungsrechts an der Wohn­
immobilie auf bis zu 75 Jahre war sicher­
lich im Sinne vieler Eigentümer, aber der
Küstenschutz bzw. die Umgestaltung der
Küste selbst wurde auf den Sankt-Nimmer­
leinstag verschoben. Für Eigentümer und
Kaufinteressenten kann es eigentlich nur
darum gehen, diese Aufteilung der Küste
in verschiedene Zonen grundsätzlich zu
verstehen. Für die Abklärung hinsichtlich
einer konkreten Immobilie ist es in der Re­
gel unumgänglich, jemanden vor Ort ein­
zuschalten und sich nur auf verbindliche
schriftliche Unterlagen zu verlassen. Bei
Urbanisationen und Apartmentanlagen
dürften die jeweiligen Verwaltungen infor­
miert sein. Aber auch in solchen Fällen soll­
te man sich nur auf schriftliche Unterlagen
und Pläne mit den eingezeichneten Grenz­
ziehungen verlassen. Selbstverständlich
können solche Unterlagen bei der DSA
zur Überprüfung vorgelegt werden. Auch
Eigentümer, die nicht verkaufen wollen, ist
zu empfehlen abzuklären, ob sich die Im­
mobilie in der Einfluss- oder Schutzzone
usw. befindet und gegebenenfalls welche
Einschränkungen bestehen. Welche Kon­
sequenzen aus der erfolgten Einordnung
gezogen werden, ist eine ganz andere Ange­
legenheit, umso mehr als der Unterschied
zwischen Gesetz und Wirklichkeit groß ist.
Das Gesetz wurde noch nie dauerhaft um­
gesetzt und nur in einzelnen Fällen konse­
quent angewendet.
Die nebenstehende Grafik stammt von der
spanischen Regierung bzw. dem Ministe­
rium für Landwirtschaft, Ernährung und
Umwelt und will die gesetzlichen Begriffe
und Abgrenzungen bildlich erläutern. Die
Überschrift lautet sinngemäß „Öffentlichrechtliche Flächen und gesetzliche Dienst­
barkeiten“. Anzumerken ist, dass die örtli­
che Topografie ganz anders als die Grafik
gestaltet sein kann. Aber nicht nur aus die­
sem Grund gestalten sich Grenzziehungen
öfters als schwierig.
Auslandsimmobilien 5/2016
Empfehlenswert ist die Abklärung
der küstengesetzlichen Einordnung
innerhalb oder außerhalb der
Schutzzonen in jedem Fall. Welche
Konsequenzen aus der erfolgten
Einordnung gezogen werden, ist
eine ganz andere Angelegenheit,
umso mehr als der Unterschied
zwischen Gesetz und Umsetzung
groß ist. Fest steht nur, dass die mit
dem Gesetz verfolgte Umgestaltung und der Schutz der Küste wohl
endgültig gescheitert ist.
Grobe Aufteilung
Eine grobe Aufteilung besteht aus der
öffentlich-rechtlichen
Eigentumszone
„DPMT“ direkt am Meer (zona de dominio público marítimo-terrestre), der Schutz­
zone mit Dienstbarkeiten (zona de servidumbre de protección) und der Einfluss­zone
auf nichtstädtische Grundstücke (zona de
influencia en suelos no urbanos). Die erst­
genannte öffentlich-rechtliche Zone soll
dem Staat gehören, Privateigentum soll
ausgeschlossen sein. Nur mit Genehmi­
gungen und Konzessionen sollten zum
Beispiel Yachthäfen oder Tätigkeiten ohne
feste Einrichtungen möglich sein, in Be­
tracht kommen saisonbedingt Liegestühle
und Imbissstände/Bars – chiringuitos –
oder Ähnliches. Befindet sich die betref­
fende Immobilie außerhalb dieser Zone,
dann ist das schon mal ein großer Vorteil,
auch wenn dies noch längst keine Entwar­
nung darstellt. Sehr viele Wohnimmobili­
en sind von der zweitgenannten Schutz­
zone betroffen, die sich an die öffentlichrechtliche Strandzone anschließt und
den Grundstückseigentümern ein zeitlich
beschränktes Nutzungsrecht für bis zu 75
Jahre einräumt, und zwar ohne sonstige
Entschädigung. Deshalb wird auch oft
von Enteignung gesprochen. Diese zweite
Schutzzone ist für Immobilieneigentümer
die zahlenmäßig wichtigste.
In der dritten Zone muss man vor allem
auf die örtlichen Bauvorschriften achten,
diese dritte Zone ist sehr viel weniger ein­
schränkend als die zweite Zone. Schon die
Bezeichnung „Einfluss“-Zone im Gegen­
satz zur „Schutz“-Zone zeigt den Unter­
schied auf.
„DPMT“
Wenn man die Grafik „von unten“ liest,
hat man zwei Bereiche, nämlich links
„Dominio Privado“, also „Privateigen­
tum“, und „DPMT“, die Abkürzung für
Dominio Público Marítimo-Terrestre, also
149
SPANIEN
„Öffentlich-rechtliches Eigentum MeerFestland“. Letzterer Bereich teilt sich auf
in Ribera del Mar, also Meeresufer, und
Mar Territorial y las Aguas interiores, d. h.
die Meerfläche und die Gewässer, die ins
Festland hineinragen. Dieser Bereich „Mar
territorial …“ ist „natürlich“ öffentlichrechtliches Eigentum und betrifft das Meer
selbst und Gewässer Richtung Landesin­
nere. Weiter links schließt sich der schon
erwähnte Uferbereich Ribera de Mar an,
der sich aufteilt in den Uferbereich ZMT
– Zona Mar Territorial, daran schließt
sich der Strand – la playa – an und Dü­
nen – Duna – samt abschüssigem Gelände
– Acantilado. An die Zone Ribera del Mar
schließt sich die Grenzziehung zur Zone
Dominio privado an. Diese gesamte Zone
„DPMT“ mit dem Ufer- und Strandbe­
reich wurde „schon immer“ als öffentlichrechtlich angesehen. Diesen Bereich sollte
man für einen Immobilienkauf nicht in
Betracht ziehen, das dürfte nur Ärger brin­
gen. Allerdings gibt es davon Ausnahmen
für spezielle Gebiete. Außerdem können
legal errichtete Gebäude auch in diesem
Bereich grundsätzlich weiterhin genutzt
werden, wenn auch nicht als Eigentum,
sondern über eine Nutzungsberechtigung.
Jedenfalls müssen sie nicht automatisch
abgebrochen werden. Entschädigungen
für den Wegfall der Nutzung sind vorge­
sehen.
„Dominio Privado“
Dieser Bereich hat eine Länge von 500
Meter landeinwärts und ist unterteilt in
mehrere Zonen. Links von der Grenze
zur Ribera de Mar folgt die Zone „Servi­
dumbre de Proteccion“, also der Bereich
mit den Schutzzonen mit öffentlichen
Dienstbarkeiten und Einschränkungen
für private Eigentümer. Diese Schutzzone
unterteilt sich in die sechs Meter breite
Zone „Servidumbre de tránsito“, also eine
Dienstbarkeit für einen Durchgangsweg
bzw. Weg an der Küste entlang, die in
bestimmten Fällen auch breiter gestaltet
werden darf. Dieser Bereich ist gleichzei­
tig auch Teil der auf 20 Meter verkürzten
Schutzzone für den Fall, dass es sich um
ein städtebauliches Gebiet schon vor dem
1.1.1988 gehandelt hat (SU – suelo urbano). Die „normale“ Schutzzone beläuft
sich aber nicht nur auf 20, sondern auf
100 Meter (erweiterbar auf 200 Meter).
„Influencia en Suelos no urbanos“
An die Zone „Servidumbre de proteccion“
schließt sich die „Zona de Influencia en
Suelos no urbanos“ an, also die Einfluss­
150
zone auf Grund und Boden ohne städte­
baulichen Charakter. Da entscheidet dann
vor allem die Bauleitplanung, Flächennut­
zungspläne, was dort passiert oder gemacht
werden kann und darf. Dort müssen sich
Eigentümer insbesondere um die dort gel­
tenden Bauvorschriften kümmern.
Acceso al Mar
Mit den Küstengesetzvorschriften sollen
auch mehr kostenlose Zugangsmöglich­
keiten zum Meer geschaffen werden. Da­
bei geht es um einzelne Stellen, an denen
der Zugang zu den Stränden und zum
Meer kostenlos ermöglicht werden soll. In
städtebaulichen Zonen und bebaubaren
Gebieten sollen die Fußgängerzugänge
maximal 200 Meter auseinanderliegen, in
der Umgebung nicht mehr als 500 Meter.
Nutzungsrechte an Immobilien
Das im Gesetz erwähnte Nutzungsrecht
begann 1988 zu laufen und wäre 2018
ausgelaufen, wenn es nicht die Verlänge­
rung auf bis zu 75 Jahre geben würde.
Streitpunkt Grenzziehung
Für die Grenzziehung „DPMT“ usw. ist
das Landwirtschafts-, Ernährungs- und
Umweltministerium mit der Dirección
General de Sostenibilidad de la Costa y del
Mar zuständig. Es gibt dabei genügend
praktische Probleme. An welchem Punkt
beginnt man zu messen? Probleme berei­
tet dieses Thema auch nach erfolgter un­
streitiger Grenzziehung, wenn das Meer
Teile des Uferbereiches wegspült und die
Grenzziehung eventuell neu vorgenom­
men werden muss. Eventuell könnten
Neuabgrenzungen auch dann erforderlich
werden, wenn der Meeresspiegel steigt
und das Meer sich Land vereinnahmt.
Jede öffentlich-rechtliche Grenzziehung ist
grundsätzlich rechtlich angreifbar, sowohl
verwaltungsrechtlich als auch gerichtlich
– recurrible, tanto en vía administrativa,
como en vía judicial. Aber zuerst muss
man überhaupt wissen, wo sie verläuft.
Vorteilhaft für Ausländer ist bei diesem
Thema die Tatsache, dass spanische Eigen­
tümer genau so von den Vorschriften be­
troffen sind wie ausländische. Auch gibt es
Gemeinden, die sich gegen deren Ansicht
nach falschen Grenzziehungen zur Wehr
setzen. Allerdings sollte man nicht auf die
Idee kommen, sich mit mündlichen Aus­
künften von irgendwelchen Dritten zu­
frieden zu geben. Innerhalb der gleichen
Gemeinde kann die Grenzziehung je nach
Strandabschnitt unterschiedlich ausfal­
len. Entgegen mancher Vermutung findet
man zu diesem Thema in einem Grund­
buchauszug meist nichts angemerkt. Für
eine Neueintragung im Grundbuch ist je
nach küstenrechtlicher Situation aber eine
entsprechende Bescheinigung notwendig.
Was ist in der Zona de servidumbre de
protección erlaubt?
Es besteht ein Verbot für Neubauten,
Wohnungen und Hotels jeglichen Typs
– prohibición de nuevas construcciones, viviendas u hoteles de ningún tipo. Das sehen
viele Gemeinden, Bauträger und Grund­
stückseigentümer sehr ungern, weil es
meist um viel Geld geht und weshalb um
die Grenzziehungen hart gerungen und
auch vor Gericht gestritten wird.
Andere Beschränkungen betreffen schon
vorhandene Bauten hinsichtlich des Ver­
botes der Erweiterung, Höhe und Fläche
– no se permite ampliar el volumen, altura
ni superficie de las edificaciones existentes.
Grundsätzlich erlaubt sind aber Repara­
turarbeiten, Ausbesserung, Erhaltung und
Modernisierung immer unter dem Vor­
behalt, dass sich das Volumen nicht er­
höht usw. wie gerade schon erwähnt – las
­obras de reparación, mejora, consolidación
y modernización siempre que no impliquen
aumento de volumen etc. Auch darf kein
Wertzuwachs erfolgen, der im Falle einer
Enteignung ersetzt werden müsste.
Was tun, was lassen?
Jedenfalls sind der Verkauf, die Schenkung
und die Vererbung der Immobilie erlaubt.
Ob jemand mit den erwähnten Einschrän­
kungen in der Schutzzone gut leben kann
oder lieber außerhalb kauft, das ist eine
persönliche Entscheidung. Nur sollten die
Fakten und die rechtliche Beurteilung klar
auf dem Tisch liegen. Ein gut informierter
Kaufinteressent wird nach der Einordnung
gemäß Küstengesetz fragen. Die Aussicht
auf eine Wohnung (fast) direkt am Meer
wird viele diese Einschränkungen, auch
das zeitlich beschränkte Nutzungsrecht,
akzeptieren lassen. Und wer will in Abre­
de stellen, dass es irgendwann eine weitere
Verlängerung des Nutzungsrechtes geben
könnte? Was passiert aber mit den Bauten,
die nach 1988 erstellt worden sind? Kann
man sich auch bei diesen Objekten darauf
verlassen, dass sie ebenfalls bis zu 75 Jahre
ab 1988 gerechnet genutzt werden dürfen,
obwohl sie erst nach Inkrafttreten des Küs­
tengesetzes im Jahr 1988 gebaut worden
sind?
Da lässt sich keine juristisch verbindliche
Antwort geben, auch bei dieser Frage gibt
es eine große Ungewissheit.
Auslandsimmobilien 5/2016
SPANIEN
Valencia: Wichtige Aspekte der touristischen Vermietung
ps. Im Gesetz über die städtische Vermie­
tung – Ley de Arrendamiento Urbano –
wurde die Verantwortung für die Ferien­
wohnungsvermietung auf die 17 Comunidades Autónomas übertragen. Allerdings
haben nicht alle 17 Autonomen Gemein­
schaften eigene Dekrete verabschiedet,
teilweise existieren noch alte Regelungen
bezüglich dieser Ferienvermietung.
Für diese Art der Vermietung werden un­
terschiedliche Formulierungen verwen­
det: „Viviendas de uso turístico“, „Casas
de vacaciones“, „Apartamentos turísticos“
und „Viviendas vacacionales“ für die be­
treffenden Wohnungen und Häuser, die
Ferienvermietung wird mit „alquiler va­
cacional“, „alquileres vacacionales“ und
„alojamientos de uso turístico“ bezeich­
net.
Letztendlich kommt es aber nicht auf die
Bezeichnung an, sondern auf die tatsäch­
liche Art der Vermietung. Wird tatsäch­
lich kurzfristig an Touristen vermietet,
gelten nicht die Vorschriften für normale
langfristige Mietverträge. Deshalb nützt
es auch nichts, mit einer anderen Benen­
nung diese kurzfristige Vermietung zu ka­
schieren, da dennoch die Vorschriften für
die kurzfristige touristische Vermietung
zur Anwendung kommen.
Erwähnt sei schon an dieser Stelle, dass
sich auch die folgenden Vorschriften än­
dern und die Anforderungen eventuell
heraufgesetzt werden können.
ein Fluchtplan und Telefonnummern für
den Notfall an einer gut sichtbaren Stelle.
Ein Parkplatz ist bei der Standardkatego­
rie nicht vorgeschrieben.
Valencia: Registrar viviendas turísticas
Die Autonome Körperschaft Valencia ist
mit der Costa Blanca eine sehr touris­
tisch geprägte Region. Registriert werden
können bzw. müssen angemeldet werden
„apartamentos, estudios, villas, chalets,
bungalows y otras propiedades similares“.
Das ist durchaus erwähnenswert, weil eine
touristische Vermietung beispielsweise auf
den Balearen nur für freistehende Einfa­
milienhäuser und -doppelhaushälften –
viviendas unifamiliares independientes y a
viviendas unifamiliares pareadas – erlaubt
ist. Zuständig sind die Büros des Servicio
territorial de turismo beispielsweise in Ali­
cante oder Valencia, die Registrierung ist
auch postalisch möglich.
Dimensiones de las viviendas
Ein Schlafzimmer mit Doppelbett in­
klusive Schrank muss mindestens 8 m²
haben, das Elternschlafzimmer inklusive
Schrank – Dormitorio principal – 10 m²,
ein Einzelzimmer inklusive Schrank 6 m²,
Wohn-Esszimmer und Küche 18 m².
Ausstattung
Es kommt auf die Kategorie der Immo­
bilie an. Für die Standard-Kategorie – categoría estándar – ist in Valencia u. a. vor­
geschrieben: gesonderter Eingang für die
Gäste – Entrada de clientes, Aufzug ab dem
vierten Stockwerk. Dazu gehört u. a. auch
Dotación de las viviendas
U. a. muss die Küche einen Kühlschrank
– Frigorifico, einen Herd mit mindestens
zwei Platten – Hornilla de al menos 2 fogones – und einen Backofen/Mikrowelle
– Horno/Microondas – enthalten.
Declaración de los ingresos
Die steuerliche Erklärung der Einkünfte
– Declaración de los ingresos – für die Feri­
envermietung – por el alquiler vacacional
sollte nicht vergessen werden. Es ist vier­
teljährlich eine Voranmeldung abzugeben.
Es ist aber nicht nur Einkommensteuer zu
bezahlen (Formular Modelo 210), sondern
auch den Mietern Umsatzsteuer in Rech­
nung zu stellen. Zuständig ist die örtliche
Agencia Tributaria, also das örtliche Fi­
nanzamt. Umgangssprachlich wird meist
von der Hacienda gesprochen.
Versteuerung der Einkünfte in D
Generell gilt für alle Vermietungseinkünf­
te in Spanien, dass diese auch der deut­
schen Einkommensteuer unterliegen,
wobei aber die in Spanien gezahlte bei
der deutschen Einkommensteuer anteilig
angerechnet werden darf.
Benidorm, Costa Blanca
Aktuelle Online-Artikel und -Marktberichte*
El País online vom 27.7.2016
La subida del precio de la vivienda pierde
fuerza: pasará del 5 % al 2 %
ps. Der Preisanstieg am Wohnungsmarkt
verliert an Kraft, nämlich von 5 % auf
2 %. Das Jahr 2016 hatte für Wohnungs­
verkäufer so schön begonnen, nämlich
mit 5 % Preisanstieg im ersten Halbjahr.
So wird es aber nicht weitergehen, werden
die Asociación Española de Análisis de Valor
(AEV) und andere Experten zitiert, auch
wenn es in gewissen Gebieten von Groß­
städten Ausnahmen gibt. Die AEV ist eine
Art Beratungs- und Analysegesellschaft
insbesondere auf dem Immobiliensektor
Auslandsimmobilien 5/2016
und wurde von großen Bewertungsgesell­
schaften gegründet. Zusammen mit ande­
ren Experten wurde ein Bericht zur aktuel­
len Lage erstellt. Die Mehrheit der Exper­
ten ist vorsichtig in Bezug auf einen neuen
Expansionszyklus – prudente en cuanto a la
posibilidad de un nuevo ciclo expansivo.
Die Zahl der Kreditbewilligungen und
die Lage auf dem Arbeitsmarkt und die
beschränkten finanziellen Möglichkeiten
vieler Familien stellen keine merklichen
Impulse dar. Die Preise werden sich da­
nach im Rahmen des Wirtschaftswachs­
tums bewegen, also im Umfeld von 2 bis
3 % jährlich – el entorno del 2 % y el 3 %
anual. „Die Vorsicht von Bauträgern und
Baugesellschaften sei völlig gerechtfer­
tigt“ – „La precaución que se aprecia en
los promotores y constructores está plena­
mente justificada“, so lautet das Fazit des
Berichtes.
El País online vom 27.7.2016
El Catastro descubre 1,7 millones de con­
strucciones irregulares vía satélite
ps. In der letzten Ausgabe lautete unse­
re Überschrift im Spanien-Teil: „Nicht
korrekt registriert: Mit Flugzeugen gegen
Bausünder und säumige Steuerzahler.“ Im
Artikel von El País geht es um das gleiche
151
SPANIEN
Thema. El Catastro, also das Katasteramt,
hat 1,7 Millionen irreguläre Baumaßnah­
men via Satellit aufgedeckt, für die eigent­
lich Grundsteuer und Wertzuwachsteuer
gezahlt werden müssen.
Zum größten Teil handelt es sich dabei
um Vergrößerungen von Wohnungen,
Einhausungen von Terrassen, AttikaWohnungen, ergänzende Baumaßnah­
men zur Hauptwohnung, für den Garten
und Swimmingpools – ampliaciones de
viviendas, cerramientos de terrazas, t­ echados
de áticos, construcciones suplementarias a
la vivienda principal, metros ganados al
jardín o al chalé y piscinas. Gemäß Artikel
haben 78 % aller spanischen Gemeinden
mit dem Prozess der Aufarbeitung begon­
nen – ha iniciado el proceso de revisión. In
der Praxis bedeutet dies nichts anderes, als
dass viele Eigentümer aufgefordert wer­
den, illegal vorgenommene Baumaßnah­
men zu legalisieren und höhere Steuern zu
bezahlen. Dabei dürfen die Gemeinden
auf die Hilfe des Katasteramtes hoffen.
Zum Thema construcciones irregulares gibt
es in der nächsten Ausgabe noch einen ge­
sonderten Artikel.
* Zugriff auf die Artikel haben Sie mit der
Eingabe der zitierten Artikelüberschrift
in eine Suchmaschine, zum Beispiel bei
www.google.de. Die Artikel sind kosten­
los zugänglich.
E+D
Deutsch-spanisches Austauschprojekt: Ausstellungen in Berlin
und Valladolid
ps. Beteiligt sind die Staatlichen Museen
zu Berlin/Stiftung Preußischer Kulturbe­
sitz und das Ministerium für Erziehung,
Kultur und Sport Spaniens (Ministerio de
Educación, Cultura y Deporte).
Valladolid: „Letzte gotische Lichtblitze“
In der Ausstellung „Últimos fuegos góti­
cos. Escultura alemana del Bode Museum
de Berlín“ werden im Museo Nacional de
Escultura in Valladolid bildhauerische
Schätze aus dem Bode-Museum Berlin zur
Zeit des Übergangs vom Mittelalter zum
Modernen Zeitalter gezeigt (http://museo
escultura.mcu.es, die Ausstellung läuft
noch bis Sonntag, 6. November 2016).
Berlin: „El Siglo de Oro.
Die Ära Velázquez“
Zeitgleich zur Ausstellung in
Valladolid wird in der Berliner
Gemäldegalerie eine Ausstellung
über die spanische Kunst im Gol­
denen Zeitalter (etwa von 1550
bis 1680) gezeigt. Gemäß Pres­
semitteilung der Gemäldegalerie
kann in diesem Sommer „erstmals
die faszinierende Vielfalt der Ma­
Bartolomé Esteban Murillo: Die Pastetenesser, um 1670/75,
© Bayerische Staatsgemäldesammlungen München – Alte Pinakothek
lerei und Skulptur des 17. Jahrhunderts
auch außerhalb Spaniens umfassend ent­
deckt werden“, und zwar mit über 130
Meisterwerken von 64 internationalen
Leihgebern, darunter das Museo del Pra­
do in Madrid, das Metropolitan Museum
of Art in New York, der Louvre in Paris
sowie das Museo Nacional de Escultura in
Valladolid. Die Ausstellung steht unter
der gemeinsamen Schirmherrschaft Sei­
ner Majestät Felipe VI. König von Spa­
nien und des Bundespräsidenten Joachim
Gauck.
Die Ausstellung läuft noch bis zum 30.
Oktober dieses Jahres. Nach der Station
in Berlin wird die Ausstellung vom 25.
November 2016 bis 26. März 2017 in der
Hypovereinsbank Kunsthalle München
zu sehen sein.
El Siglo de Oro. Die Ära Velázquez – Ausstellungsansicht
© Staatliche Museen zu Berlin, Gemäldegalerie/Achim Kleuker
BGH: Sparkassen gewinnen gegen Banco Santander
ps. Der Bundesgerichtshof hat im Juli die­
ses Jahres entschieden (I ZB 52/15), dass
die rote Farbmarke der Sparkassen nicht
im Markenregister zu löschen ist.
Aber genau dies hatten die Unternehmen
der spanischen Santander-Bankengruppe,
die auch in Deutschland Dienstleistungen
im Bereich des Privatkundengeschäfts der
Banken erbringen und für ihren Markt­
152
auftritt auch die Farbe Rot verwenden,
verlangt.
Der Markeninhaber ist der Dachverband
der Sparkassen-Finanzgruppe. Für ihn ist
die abstrakte Farbmarke „Rot“ (HKS 13)
als „verkehrsdurchgesetztes“ Zeichen für
„Bankdienstleistungen für Privatkunden“
registriert. Der Bundesgerichtshof meint,
dass es ausreichend ist für eine Verkehrs­
durchsetzung, dass der überwiegende Teil
des Publikums in der Farbe ein Kennzei­
chen für die Waren oder Dienstleistungen
sieht, für die die Marke Geltung bean­
sprucht.
Dies sei anhand von Gutachten belegt
worden, sodass sich jetzt die Sparkassen
freuen können, dass ihre Farbe als Farb­
marke eingetragen bleibt.
Auslandsimmobilien 5/2016
SPANIEN
VERKEHR
Kraftstoffpreise
ps. Auf den Kanarischen Inseln sind die Kraftstoffpreise – precios de gasolina – sehr viel niedriger als die unten aufgeführten Werte.
Günstige Tankstellen samt Lageplänen finden sich unter www.gasofa.es (Precio de la gasolina y gasoil en España).
Kraftstoff
Oktan
Diesel – gasóleo A
Bleifrei Super – gasolina sin plomo
95
gasofa.es
AvD
(estaciones de servicio)
31. KW 2016
24. KW 2016
11.8.2016
15.6.2016
1,01 Euro
1,06 Euro
1,015 Euro
1,070 Euro
1,13 Euro
1,19 Euro
1,128 Euro
1,180 Euro
POLITIK/WIRTSCHAFT/ALLTAG
Palma: Sauftouristen nicht mehr willkommen
tdt/ps. Mallorcas Hauptstadt will zügello­
se Partytouristen nicht mehr. Palma habe
„inzwischen so viele Besucher, dass wir
wählerisch sein können“, so Bürgermeis­
ter José Hila in der „Mallorca Zeitung“.
„Touristen, die sich eine Woche lang be­
trinken wollen, brauchen wir nicht.“ Sie
verursachten „mehr Kosten, als sie Nutzen
bringen“.
Das seit einem Jahr amtierende Stadtober­
haupt verweist dabei auch auf die mittler­
weile an der Playa de Palma aufgestellten
Informationsschilder mit Benimmregeln,
die „im Prinzip alles untersagen, was an­
dere Urlauber stören könnte“.
Es gehe dabei aber nicht darum, Buß­
gelder zu verhängen, sondern bestimm­
te Verhaltensweisen zu verhindern. Die
Stadtverwaltung wolle kein Geld einneh­
men, sondern erreichen, dass die „Leute
hier ihren Urlaub genießen können – aber
ohne sich zu betrinken und andere zu be­
lästigen“.
Palma hatte im März 2016 die Alkohol­
exzesse verboten, aber erst zwei Monate
später damit begonnen, an dem Stadt­
strand mit seinem vor allem von deut­
schen Touristen geschätzten „Ballermann“
die Bußgelder auch durchzusetzen: Zwi­
schen 1 500 und 3 000 Euro werden fällig.
Bestraft werden auch Wirte, die zu Trink­
gelagen im öffentlichen Raum animieren.
Auch im Handel und an Getränkeauto­
maten darf nun zwischen Mitternacht
und acht Uhr morgens kein Alkohol mehr
verkauft werden.
In der Vergangenheit gab es immer wieder
nicht nur auf Mallorca mehr oder weniger
ernsthafte Versuche, den Sauftourismus
einzuschränken. Ein durchschlagender
Erfolg war diesen Bemühungen aber bis­
her nie gegönnt. Immerhin kann man ja
als Tourist diese allseits bekannten Loka­
litäten meiden. Mallorca ist ja viel mehr
als Ballermann und bietet genügend Aus­
weichmöglichkeiten. Andererseits gibt es
mit Magaluf noch einen weiteren Hotspot
für Sauftouristen, der vor allem von Bri­
ten heimgesucht wird.
Auch auf dem Festland in Benidorm an
der Costa Blanca will man gegen den
Sauftourismus vorgehen. Allerdings wird
damit viel Geld verdient, sodass es auch
Widerstände gibt.
Brexit: Was wird aus Gibraltar?
ps. Bei der Abstimmung über den Brexit
war die Antwort der Einwohner eindeu­
tig, nämlich mit über 90 Prozent gegen
den Austritt. Aber Gibraltar ist britisches
Überseegebiet und Kronkolonie. Doch
galten schon bisher EU-Sonderregelungen
für Gibraltar, u. a. für die Mehrwertsteuer.
Welche Regelungen werden künftig gel­
ten? Gibraltar ist ähnlich wie Schottland
an der Beibehaltung des bisherigen Status
quo interessiert. An diesem Punkt bringt
sich Spanien wieder ins Spiel, das ja schon
seit langer, langer Zeit die Anbindung
bzw. Rückgabe Gibraltars an Spanien ver­
langt. Für Touristen ist Gibraltar mit dem
Felsen von Gibraltar ein beliebtes Aus­
flugsziel. Mit dem Auto fährt man vom
spanischen Festland über das Flugfeld
des örtlichen Flugplatzes nach Gibraltar.
­Daran wird sich nichts ändern.
Für die dortige Bevölkerung bleibt aber
die große Ungewissheit, was der Brexit
an Konsequenzen noch mit sich bringen
wird.
KURZNACHRICHTEN
Mar Menor durch Algen gefährdet
ps. Bisher war das Mar Menor unter Um­
weltgesichtspunkten wegen des erwarteten
Anstiegs des Meeresspiegels im Gespräch.
Hinzu kommt offensichtlich eine starke
Gefährdung durch Algen. Das Wachstum
von Algen – El crecimiento del fitoplanctón – könne das Mar Menor in eine große
grüne Suppe „sopa verde“ umwandeln,
Auslandsimmobilien 5/2016
Salinen, Mar Menor – Carlitos Urrutia/wikimedia
153
SPANIEN
so die Lokalzeitung La Opinión de Murcia, die sich auf WWF und die spanische
Umweltorganisation ANSE (Asociación de
Naturalistas del Sureste) bezieht. Ursäch­
lich für die „grüne Suppe“ sind Abwässer
und Salzlake aus Entsalzungsanlagen der
Landwirtschaft.
hat niemand etwas, meinen andere, man
müsse auf die schwierige wirtschaftliche
Situation Spaniens Rücksicht nehmen.
Von Spanien gehe keine Gefahr für die
Finanzstabilität der Euro-Zone aus. Der
amtierende Ministerpräsident Rajoy lehnt
Sparmaßnahmen ab.
Keine Strafe im EU-Defizit-Straf­
verfahren
ps. Es war das erste Defizit-Strafverfahren
gegen EU-Länder, und zwar gegen Spani­
en und Portugal. Spanien bekommt eine
Verlängerung von zwei Jahren, aber eben­
so wenig eine Geldbuße wie Portugal.
Die Meinungen gehen auseinander, ob
dies richtig sei. Es gibt nicht einmal eine
symbolische Strafe. Wer wird dann noch
das Ganze ernst nehmen? Der Stabilitäts­
pakt sei damit tot. Vom bloßen Abstrafen
Dritte Parlamentswahl wird
­wahrscheinlich
ps. Die aus der zweiten Wahl gestärkt her­
vorgekommene konservative Volkspartei
würde mit den Sozialisten zusammenge­
hen, letztere wollen aber lieber in die Op­
position. Ein Linksbündnis mit Podemos,
der Izquierda Unida und der Sozialisti­
schen Partei PSOE hat keine Mehrheit.
Denkbar wäre eine konservative Minder­
heitsregierung, die aber die Sozialisten
auch nicht dulden wollen. Die Ciudada­
Feiertage – Días festivos – und Schulferien – Vacaciones escolares –
September und Oktober 2016
Nationaler Feiertag
–– Mittwoch, 12. Oktober 2016:
Fiesta Nacional de España o Día de
la Hispanidad – Nationalfeiertag
(Jahrestag der Entdeckung Amerikas
durch Christoph Columbus im Jahr
1492).
Regionale und lokale Feiertage
Aufzählung ohne Anspruch auf
­Vollständigkeit.
–– Freitag, 2. September 2016:
Día de Ceuta (spanische Exklave),
–– Donnerstag, 8. September 2016:
Día de Asturias (Asturien),
–– Donnerstag, 8. September 2016:
Día de Extremadura (Extremadura),
–– Sonntag, 11. September 2016:
La Diada oder L’Onze de Setembre
(Katalonien),
–– Sonntag, 9. Oktober 2016:
Día de la Comunidad Valenciana
(­Autonome Gemeinschaft Valencia).
Sommerferien – vacaciones de verano
Diese begannen in den einzelnen Auto­
nomen Körperschaften unterschiedlich
zwischen dem 20. Juni und 1. August
(Asturien) und enden zwischen dem 7.
und 14 September 2016 (Aragonien).
nos würden sich zwar bei einer eventu­
ellen Abstimmung enthalten, das reicht
aber nicht.
Wohlstandseffekt der Hauptstadt
ps. Wenn man Madrid beim Bruttoin­
landsprodukt außen vor lässt, wäre das
BIP je Einwohner gemäß Berechnung
des Instituts der deutschen Wirtschaft um
sechs Prozent niedriger.
Spanien vor Rekordjahr
tdt. Spanien steht vor einem neuen Be­
sucherrekord. Nachdem allein zwischen
Januar und Mai 2016 mehr als 14 Milli­
onen ausländische Touristen in das Land
kamen, rechnet das Nationale Statistik­
institut (INE) für das Gesamtjahr mit
über 45 Millionen Besuchern – mehr als
je zuvor. Für den Schub sorgen die Tou­
rismuskrisen in Ländern wie Ägypten, Tu­
nesien und der Türkei. Davon profitieren
in Spanien laut INE besonders die Inseln
Fuerteventura, Gran Canaria, Lanzarote
und Teneriffa.
Katalonien betreibt weiterhin die
­Abspaltung
ps. Die Mehrheit im katalonischen Par­
lament bejahte Ende Juli eine einseitige
Abspaltung von Spanien. Die Madrider
Zentralregierung drohte wieder mit dem
Verfassungsgericht, das diesen Unabhän­
gigkeitsbeschluss nicht unerwartet auf­
hob. Wahrscheinlich dürfte sich dieses
Procedere noch öfters wiederholen, da mit
einer Aufgabe der Unabhängigkeitsbestre­
bungen nicht zu rechnen ist.
UNTERNEHMUNGEN
Neues Weltkulturerbe: Die Dolmen von Antequera
El Torcal – spain.info
154
ps. Neu in die UNESCO-Kulturerbeliste
aufgenommen wurden die Dolmen von
Menga, Viera und die Grabkammern von
El Romeral sowie die nahegelegenen Na­
turschutzgebiete Peña de los Enamorados
und El Torcal.
Laut Mitteilung vom spanischen Fremden­
verkehrsamt wurden die Dolmen vor rund
6 000 Jahren von den ersten Siedlern des
heutigen Andalusiens errichtet. Es handle
sich in der europäischen Vorgeschichte um
die erste bewusste Einbindung einer mo­
numentalen Architektur in eine ebensol­
che Landschaft. Ihre Erbauer waren Siedler
der Neusteinzeit, deren Ursprünge bis in
das frühe sechste Jahrtausend vor Chris­
Auslandsimmobilien 5/2016
SPANIEN
Dolmen von El Romeral – spain.info
tus zurückreichen. Die Megalithen
von Antequera, gelegen in der Provinz
Málaga, die wie Menga und Viera im
Neolithikum, im Fall von El Romeral
in der Bronzezeit, errichtet wurden,
gehören laut Fremdenverkehrsamt zu
den besten und bekanntesten Beispie­
len des europäischen Megalithismus.
Sie sind durch die Verwendung von
großen Steinblöcken, die Kammern
und Räume mit Decken oder falscher
Kuppel bilden, gekennzeichnet und
dienten rituellen Zeremonien und Bestat­
tungszwecken. Besonders originell und
außergewöhnlich sei der enge und intime
Dialog zwischen der Megalith-Architek­
tur und der Natur. Antequera liegt circa
50 Kilometer von Málaga entfernt. Der
Conjunto Arqueológico Dólmenes de Antequera (Archäologische Komplex Dolmen
von Antequera) ist je nach Jahreszeit zu
unterschiedlichen Uhrzeiten geöffnet und
montags mit Ausnahme von Feiertagen ge­
schlossen (http://www.andalucia.org/de).
Sevilla – Flamenco Biennale 2016
ps. Die Flamenco Biennale von Sevilla ist gramm“, so das Touristikamt. In diesem
gemäß spanischem Touristikamt die größ­ Jahr findet die Flamenco-Biennale vom 8.
te Flamenco-Veranstaltung weltweit. Alle September bis zum 2. Oktober statt. Der
zwei Jahre pilgern Profis, Amateure und Schwerpunkt liegt auf der Gitarre (www.
Flamenco-Fans nach Sevilla, wo sie seit labienal.com).
ihrer Gründung im Jahr 1980
alle zwei Jahre stattfindet. Es fin­
den traditionelle Flamenco-Auf­
führungen statt, aber auch ex­
perimentelle und avantgardisti­
sche. „So standen in den letzten
drei Jahrzehnten alle Arten von
Flamenco-Kunstformen mit der
ihr eigenen Ästhetik, mit den
unterschiedlichsten Farben und
Perspektiven dieser zeitlosen
Kunstform auf dem Festivalpro­ Flamenco – Antonio Acedo/spain.info
spain.info
Unikum: Museum Vostell in Malpartida de Caceres
Museum Vostell – spain.info
ps. Das Museum „beherbergt ein
Stück deutsche Kultur im Herzen
der Extremadura“, so das spanische
Fremdenverkehrsamt. Es handelt sich
um eine ehemalige Wollwaschanla­
ge in 14 km Entfernung von Cáceres
und feiert sein 40-jähriges Bestehen,
gegründet im Oktober 1976 von
dem deutschen Künstler Wolf V
­ ostell
(1932–1998). Er war laut Frem­
denverkehrsamt der „Entdecker der
Dé-collage, Vater des Happenings in
Europa, Mitbegründer der Fluxus-
Bewegung und Pionier der Videokunst“.
Laut Wikipedia besuchte Vostell 1974 das
westspanische Dorf und die in der Nähe
liegende Felsenlandschaft Los Barruecos.
Die bizarren Granit-Findlinge hätten ihn
an seine eigenen Betonplastiken erinnert,
er habe den Ort zu einem „Kunstwerk der
Natur“ erklärt.
Das Museum zählt laut Fremdenverkehrs­
amt „zu den originellsten Zentren für
Zeitgenössische Kunst“ in Spanien. Die
Altstadt von Cáceres gehört im Übrigen
zum UNESCO-Welterbe.
AUFGELESEN
Hachís vor Málaga
ps. Afrika beginne eben schon in Andalu­
sien, hört man – politisch nicht korrekt –
hin und wieder, wenn irgendetwas in An­
dalusien negativ eingeschätzt wird. Doch
kommt auch Gutes von Afrika, werden
sich zumindest einige Leute gedacht ha­
ben, als bei Málaga am Strand an einem
Auslandsimmobilien 5/2016
Sonntagnachmittag Haschisch angespült
wurde, das sicherlich über die Meerenge
von Gibraltar transportiert wurde und ir­
gendwie verlorengegangen war.
Als die Policía Local eingetroffen war, war
die Beute fast vollständig verteilt. Dies ist
zumindest historisch gesehen nicht ver­
wunderlich, da ja in Torremolinos, einem
Vorort von Málaga, Aussteiger und Hip­
pies aus allen Ländern untergekommen
waren. Wird noch öfters derartige Fracht
angespült, dürften die längst vergangenen
Zeiten wieder aufleben. „Don’t bogart that
joint, my friend. Pass it over to me …“
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