Ausschreibung von Leistungen – VOL

Bezeichnung der Leistung:
Vergabe-Nr. :
Ausführung von Umzugs-, Transport und
Hausmeisterhilfsarbeiten in Gebäuden des
Bezirksamtes Spandau von Berlin
1 / 2017
Ausschreibung von Leistungen – VOL –
1.
Auftraggebende Stelle: Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Spandau von Berlin,
Abteilung Facility Management, Umwelt und Naturschutz, Fachbereich Liegenschaftsverwaltung,
Carl-Schurz-Str. 2/6, 13597 Berlin
2. Ausschreibende Stelle: Bezirksamt Spandau von Berlin,
Abteilung Facility Management, Umwelt und Naturschutz, Bereich Liegenschaftsverwaltung,
Carl-Schurz-Str. 2/6, 13597 Berlin
Raum: 346 Tel.: 0049 30 90279 3243
E-Mail: [email protected]
3. Verfahrensart:
Fax: 0049 30 90279 2650
Öffentliche Ausschreibung
4. Art der Leistung: Liefer- oder Dienstleistung
5. Ort der Leistung: für alle Standorte in Berlin, Spandau
6. Wesentlicher Leistungsumfang: Umzugs-, Transport- und Hausmeisterhilfsarbeiten
7. Ausführungszeit: 01. Mai 2017 bis 30. April 2018
8. Vergabeunterlagen können angefordert werden bis zum:
9. Stelle, bei der die Vergabeunterlagen eingesehen und abgefordert werden können:
Bezirksamt Spandau von Berlin, Abteilung Facility Management, Umwelt und Naturschutz,
Bereich Liegenschaftsverwaltung,
FM LV 6, Carl-Schurz-Str. 2/6, 13597 Berlin
Raum: 346 Tel.: 0049 30 90279 3243
E-Mail: [email protected]
Fax: 0049 30 90279 2650
Ausgabe der Vergabeunterlagen ab:
per Post
per E-Mail-Versand über :
Vergabeunterlagen sind elektronisch hinterlegt: http://www.berlin.de/vergabeplattform,
Ort: siehe oben, Uhrzeit:
Zimmernummer:
10.
Entschädigung für die Vergabeunterlagen: ______________ €
Einzahlung auf
mit dem Vermerk: Vergabeunterlagen
Kapitel
Titel
Unterkonto
Der Betrag wird nicht erstattet.
Der Bewerbung ist der Nachweis der Einzahlung beizufügen und mitzuteilen, ob die Vergabeunterlagen
abgeholt oder mit der Post zugesandt werden sollen.
Bei einer Online-Bewerbung über http://www.berlin.de/vergabeplattform entstehen nur die OnlineKosten.
Wirt 304 (eVergabe) – Bekanntmachung "Öffentliche Ausschreibung" VOL – (21.09.2010)
11. a) Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebots- und Bindefrist: 17. März 2017 Uhr: 12.00
b) Die Teilnahmeanträge/Angebote können
elektronisch (im Sinne des Signaturgesetzes)
auf dem Postweg
direkt
eingereicht werden. Auf dem Postweg oder direkt übermittelte Angebote sind in einem verschlossenen
Umschlag einzureichen und als solche zu kennzeichnen. Die Angebotsabgabe hat in Papierform zu
erfolgen. Alle eingereichten Unterlagen sind fortlaufend zu nummerieren.
c) Stelle bei der die Teilnahmeanträge/Angebote einzureichen sind:
Bezirksamt Spandau von Berlin, Abteilung Facility Management, Umwelt und Naturschutz,
Bereich Liegenschaftsverwaltung,
FM LV 6, Carl-Schurz-Str. 2/6, 13578 Berlin
Raum: 346
12. a) Folgende Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegen:
- Wirt 321-Eigenerklärung zur Eignung
- Wirt 322-Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
- Wirt 326-Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
- Wirt 359-Eigenerklärung zur Förderung von Frauen
-Schutzerklärung
-Wirt 311A-BVB/ZVB
-Wirt 324-BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
-Wirt 359-BVB zur Frauenförderung
-Kopie der Gewerbeanmeldung (oder ULV-Bescheinigung)
b) Folgende Nachweise sind mit dem Teilnahmeantrag/Angebot vorzulegen:
-Angebot / VOL mit Stempel und rechtswirksamer Unterschrift (§ 13 VOL/A), Angebote, die
diesen Vordruck nicht enthalten oder bei denen dieser nicht vom Bieter unterschrieben wurde,
werden nicht berücksichtigt.
-Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (Diese Unterlage wird im
Falle von gleichwertigen Angeboten, die den § 1, 7 und 8 des Berliner Ausschreibungs- und
Vergabegesetzes entsprechen von den jeweilig bietenden Unternehmen im laufenden
Verfahren angefordert.
-Angaben zum Unternehmen gemäß Vordruck
-Eignungskriterien gemäß Vordruck mit entsprechenden Nachweisen
-Referenzliste (Informationen zu Firma und Sitz der Firma, Ansprechpartner, Ruf-nummer,
Leistungen, Vertragslaufzeit und Auftragsvolumen) von mindestens drei Aufträgen in
vergleichbaren Objekten mit vergleichbarem Umfang
-Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit An-gabe des
rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten Auftraggeber:
-bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen Behörde
ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung (Bsp. Anlage Referenzen),
-bei Leistungen an private Auftraggeber durch eine von diesen ausgestellte
Bescheinigung (ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine einfache
Erklärung des Unternehmens zulässig).
-Die Verpflichtung des Bieters, sofern im Zusammenhang mit der angebotenen Leistung
besondere Rechtsvorschriften zu beachten oder besondere Maßnahmen durch den
Auftraggeber zu treffen sind, den Auftraggeber bei Angebotsabgabe darüber zu unterrichten.
Der Auftraggeber ist wegen der besonderen Bedeutung der Dienstleistung an einer hohen
Qualität bei der Erfüllung der Dienstleistung, die ausnahmslos zuverlässig erbracht werden
muss (auch zum Beginn der Vertragslaufzeit), interessiert. Deshalb werden folgende
Nachweise gefordert:
-Nachweis bzw. Eigenerklärung der Zertifizierung nach ISO 9001:2008 / 2015 oder gleichwertige
Nachweise von dritter, fachkundiger und unabhängiger Seite für Qualitätssicherungsmaßnahmen (§ 16 Absatz 8 VOL/A)
-Nachweis über die Dauer der Gewerbepraxis von mindestens drei Jahren
-Nachweis über den jährlichen Umsatz des Unternehmens in den letzten drei Jahren, der
jährliche Netto-Umsatz des Bieters muss mindestens das 2-fache der voraussichtlichen
Jahres-Auftragssumme des Bieters netto betragen.
Wirt 304 (eVergabe) – Bekanntmachung "Öffentliche Ausschreibung" VOL – (21.09.2010)
-Eine geprüfte/bestätigte Bilanz/bzw. Einnahme-/Überschuss Rechnung
-Offenlegung der Mitarbeiterfluktuation
-Nachweis ausreichender Bonität zur Abwicklung des Auftrages (mindestens muss die
Hausbank verbindlich erklären, dass dem Bewerber zum Vertragsbeginn eine Bürgschaft in
Höhe der vereinbarten Sicherheitsleistung (5% des Netto/Auftragsvolumens eines Jahres)
gestellt wird.
- Nachweis über eine Betriebshaftpflichtversicherung
13. Zuschlagskriterien: Erweiterte Richtwertmethode nach UFAB
1. Entscheidungskriterium: Preis
2. Schwankungsbereich Leistungspunkte: 10%
Prüfung des Angebotes nach Schwankungsbereich (Erweiterte Richtwertmethode,
Bewertungsmatrix nach UFAB VI). Der Schwankungsbereich der Leistungspunkte wird in Höhe
von 10% festgelegt. Ermittlung des wirtschaftlichsten Angebotes nach
Entscheidungskriterium.
14. Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist: 30. April 2017
15. Zahlungsbedingungen gemäß Vergabeunterlagen.
16. Sicherheitsleistungen: 5% des Auftragsvolumens eines Jahres netto
Hinweis Veröffentlichung:
Eine Bewerbung ist nur noch über die Vergabeplattform www.berlin.de/vergabeplattform
möglich.
Es werden keine Vergabeunterlagen mehr in Papierfassung versendet.
Weitere Hinweise können unter http://berlin.de/vergabeplattform entnommen werden.
Anfragen werden nur beantwortet, wenn sie mindestens 6 Tage vor Ablauf der Angebotsfrist
schriftlich oder per Fax oder E-Mail, vorzugsweise direkt über die Vergabeplattform eingehen.
Sonstige Informationen:
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter und Bieterinnen sowie
Bewerberinnen und Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den
Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß
§ 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. (nur bei Leistungen gem. VOL ab 25.000
Euro bzw. Bauleistungen VOB ab 200.000 Euro).
Bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen erhalten im Rahmen der geltenden
vergaberechtlichen Bestimmungen bei den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten die
Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze bereitstellen, sich an tariflichen
Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an
Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als Nachweis wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter eine Bescheinigung der für
die Berufsausbildung zuständigen Stellen eingeholt.
Wirt 304 (eVergabe) – Bekanntmachung "Öffentliche Ausschreibung" VOL – (21.09.2010)
Anhang
Wirt 313 Angebot VOL
Bewerbungsbedingungen und Erläuterungen
Vertragsentwurf
Anlage 1 Leistungsbeschreibung
Anlage 2 Entgelte
Anlage 3 Stundenverrechnungssatz
Vordruck Nachweis Unternehmen
Vordruck Nachweis Eignung
Vordruck Nachweis Mitarbeiterfluktuation
Vordruck Nachweis Referenzen
Wirt 320-Checkliste Eignung
Wirt 321-Eigenerklärung zur Eignung
Wirt 322-Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
Wirt 326-Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Wirt 359-Eigenerklärung zur Förderung von Frauen
Schutzerklärung
Wirt 311A-BVB/ZVB
Wirt 324-BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Wirt 359-BVB zur Frauenförderung
Muster Datenschutzerklärung
Information Sozialversicherungsbeiträge 2017
Wirt 304 (eVergabe) – Bekanntmachung "Öffentliche Ausschreibung" VOL – (21.09.2010)
Name und Anschrift des Bieters
Vergabe Nr.:
1 / 2017
Zuschlags- und Bindefrist endet am:
30. April 2017
Angebotsfrist:
Datum 17.03.2017
Uhrzeit 12:00 Uhr
Name und Anschrift der Stelle,
bei der das Angebot einzureichen ist
Bezirksamt Spandau von Berlin
Abteilung Facility Management, Umwelt- und Naturschutz
Fachbereich Liegenschaftsverwaltung - FM LV 6
Carl-Schurz-Str. 2/6
13597 Berlin
Stand: 01.02.2017
Angebot für Ausschreibung Umzugs-, Transport- und Hausmeisterhilfsarbeiten
ab 05.2017 Bezirksamt Spandau
Dem Angebot sind als Anlagen beigefügt:
Vertragsentwurf
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung
Anlage 2 – Vereinbarung über Entgelte
Anlage 3 – Stundenverrechnungssatz
Eigenerklärungen (Wirt 321, 322, 326, 359)
Besondere Vertragsbedingungen (Wirt 311a, 323, 324, 325)
ggf. Nachweis über Ausbildung gemäß Nr. 1.18 der Allgemeinen Ausschreibungsbedingungen
übrige Erklärungen und Nachweise gemäß Nr. 1.18 der Allgemeinen Ausschreibungsbedingungen
Nachweis über erbrachte Dienstleistungen für vergleichbare Auftraggeber durch Referenzliste
mit Informationen zu Firma und Sitz der Firma, Ansprechpartner, Rufnummer, Leistungen,
Vertragslaufzeit und Auftragsvolumen
Ich / Wir bestätige(n), dass die gesamte Kommunikation in deutscher Sprache erfolgt.
Ich / Wir biete(n) die Ausführung der in den Vergabeunterlagen beschriebenen Leistungen zu den von
mir / uns genannten Preisen und unter Anerkennung aller vorgegebenen Vertragsbestandteile an.
An dieses Angebot halte(n) ich mich / wir uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Teile des Angebots.
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Es wird ein Angebot abgegeben:
(Anzahl/Stück multipliziert mit Einzelpreis (EP) ergibt den Gesamtpreis (GP) pro Jahr je Zeile ohne
Umsatzsteuer)
Anlage
Position
Anzahl/
Stück
Artikelbeschreibung
EP
EUR netto
GP pro Jahr
EUR netto
Hilfstätigkeiten
pauschal
(EP pro Monat)
12
EUR
EUR
2.1 bis
2.5
Standardumzüge
(EP Mittelwert)
50
EUR
EUR
Anlage 2
2.6 bis
2.7
Standardumzüge
Schule
(EP Mittelwert)
25
EUR
EUR
Anlage 2
3.1 bis
3.4
Umzugskartons
(EP Mittelwert)
1.000
EUR
EUR
Anlage 2
4.1 bis
4.2
Aufkleber
(EP Mittelwert)
1.000
EUR
EUR
Anlage 2
5.1 bis
5.4
Einsatz Fahrzeuge
(EP Mittelwert)
15
EUR
EUR
Anlage 2
1.1.
Anlage 2
Gesamtsumme
Angebot:
EUR
Hinweis! Der kalkulierte Wertungspreis basiert auf jährlichen Erfahrungswerten und dient
ausschließlich der Bewertung des Angebotes, da keine genaue Vorhersage über die
nachfolgend benötigte Anzahl von Standardumzügen, Umzugskartons, Aufklebern und
Fahrzeugen getroffen werden kann.
Das Angebot wurde unterzeichnet von:
___________
(Bitte gut lesbar in Druckbuchstaben)
_____________________________________________
Datum / Stempel und Unterschrift
Hinweis:
Wird das Angebotsschreiben an dieser Stelle nicht unterschrieben, gilt das Angebot als nicht abgegeben. Bei Teilnahme am
elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
Wirt 313 (eVergabe) – Angebot-VOL (15.09.2010)
1. Allgemeine Ausschreibungs- und Vergabebestimmungen (1 / 2017)
Stand: 01.02.2017
Inhaltsübersicht:
1. Allgemeine Ausschreibungs- und Vergabebestimmungen (1/2017) ............... 1
1.1. Verfahrensgrundlage ........................................................................................ 2
1.2. Prüfung der Unterlagen .................................................................................... 2
• Vertragsentwurf ................................................................................................ 2
• Anlage 1 – Leistungsbeschreibung ................................................................... 2
• Anlage 2 – Vereinbarung über Entgelte ............................................................ 2
• Anlage 3 – Stundenverrechnungssatz .............................................................. 2
• Angebot (Wirt 313)............................................................................................ 2
• Nachweise gem. Nr. 1.19 ................................................................................. 2
• Eigenerklärungen (Wirt 321, 322, 326, 359) ..................................................... 2
• Besondere Vertragsbedingungen (Wirt 311a, 323, 324, 325).......................... 2
• Aufkleber (Wirt 340) .......................................................................................... 2
1.3. Ansprechpartner ............................................................................................... 2
1.4. Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen (Rügepflicht) ............... 3
1.5. Objektbesichtigungen ....................................................................................... 3
1.6. Ergänzungen .................................................................................................... 3
1.7. Form der Angebote ........................................................................................... 3
1.8. Termine ............................................................................................................ 3
1.9. Terminüberschreitungen ................................................................................... 4
1.10. Zuschlags- und Bindefrist .............................................................................. 4
1.11. Informationspflicht des Auftraggebers ........................................................... 4
1.12. Mitteilung über den Zuschlag ........................................................................ 4
1.13. Aufhebung der Ausschreibung ...................................................................... 4
1.14. Vergütung ...................................................................................................... 4
1.15. Berichtigungen zum Angebot ........................................................................ 4
1.16. Verwendung/ Veröffentlichung ...................................................................... 5
1.17. Verschwiegenheit .......................................................................................... 5
1.18. Folgende Unterlagen sind bei der Abgabe des Angebotes vorzulegen ......... 5
1.19. Geforderte Kautionen und Sicherheiten: ....................................................... 7
1.20. Vertragsbeginn und Vertragsdauer:............................................................... 8
1.21. Anerkennung der Unterlagen ........................................................................ 8
1.22. Haftung .......................................................................................................... 8
1.23. Prüfung und Wertung der Angebote .............................................................. 8
3.1. Verhandlungen mit Bietern ............................................................................. 12
2.
Aufbau der Ausschreibung .......................................................................... 12
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1.1.
Verfahrensgrundlage
Die ausschreibende Stelle verfährt nach Teil A der VOL1 („Allgemeine Bestimmungen
für die Vergabe von Leistungen“) in der jeweils geltenden aktuellen Fassung, die
nicht Vertragsbestandteil wird. Ein einklagbares Recht auf die Anwendung dieser
Bestimmungen wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
1.2.
Prüfung der Unterlagen
Der Bieter wird gebeten, die Vergabeunterlagen bei Erhalt auf Vollständigkeit zu prüfen. Sollten Unterlagen nicht vollständig sein, sind die fehlenden Seiten unverzüglich
bei der ausschreibenden Stelle (siehe Punkt 1.3.) anzufordern.
Das Leistungsverzeichnis besteht aus folgenden Unterlagen:
•
Vertragsentwurf
•
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung
•
Anlage 2 – Vereinbarung über Entgelte
•
Anlage 3 – Stundenverrechnungssatz
•
Angebot (Wirt 313)
•
Nachweise gem. Nr. 1.19
•
Eigenerklärungen (Wirt 321, 322, 326, 359)
•
Besondere Vertragsbedingungen (Wirt 311a, 323, 324, 325)
•
Aufkleber (Wirt 340)
1.3.
Ansprechpartner
Auskünfte erteilt ausschließlich die ausschreibende Stelle. Alle Fragen, die mit der
Ausschreibung im organisatorisch-vergaberechtlichen oder technischen Zusammenhang stehen, sind schriftlich (auch in elektronischer Form) an die ausschreibende
Stelle zu richten.
Klarstellungen und sonstige Informationen, die für alle Teilnehmer wichtig sind, werden
unverzüglich allen zugänglich gemacht.
Ausschreibende Stelle:
Land Berlin vertreten durch:
Bezirksamt Spandau von Berlin
Fax: 0049 (030) 90279-2650
Abteilung Facility Management, Umwelt und Naturschutz
Fachbereich Liegenschaftsverwaltung
FM LV 6
Herr Walter
mailto: [email protected]
1
Tel: 0049 (030) 90279 - 3243
Tel: 0049 (030) 90279 - 2650
Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen
Allgemeine Ausschreibungs- und Vergabebestimmungen
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1.4.
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen (Rügepflicht)
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Verstöße gegen
Vergabevorschriften, so hat er unverzüglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe
schriftlich, fernschriftlich oder telegrafisch darauf hinzuweisen (zu rügen). Es wird auf
den § 160 Abs. 3 GWB2 verwiesen.
1.5.
Objektbesichtigungen
Eine verbindliche Objektbesichtigung ist nicht vorgesehen. Falls Bieter eine Objektbesichtigung wünscht, ist dies nach Absprache mit dem zuständigen Hausmeister
möglich (siehe Ansprechpartnerliste).
1.6.
Ergänzungen
Wichtige Aufklärungen über die geforderten Leistungen oder die Grundlagen der
Preisermittlung werden allen Bewerbern mitgeteilt. Über die Preise selbst wird nicht
verhandelt.
1.7.
Form der Angebote
Die Angebotsabgabe hat in Papierform zu erfolgen. Alle eingereichten Unterlagen
sind fortlaufend zu nummerieren.
1.8.
Termine
Das unterschriebene Angebot muss bis zum 17. März 2017, 12.00 Uhr, bei der Liegenschaftsverwaltung, Land Berlin vertreten durch: Bezirksamt Spandau von Berlin,
Abt. Facility Management, Umwelt- und Naturschutz, FM LV 6, 13578 Berlin, in einem fest verschlossenen Umschlag vorliegen und den Vermerk „Ausschreibung
Transportarbeiter ab 05.2017 BA Spandau“ tragen.
Wir bitten um eine Absenderangabe auf dem Angebotsumschlag.
Bei Zusendung auf dem Postweg benutzen Sie bitte folgende Postanschrift:
Bezirksamt Spandau von Berlin
Abteilung Facility Management, Umwelt und Naturschutz
Serviceeinheit Facility Management
Bereich Liegenschaftsverwaltung
Carl-Schurz-Str. 2/6
13578 Berlin
Das Angebot kann auch unter o.g. Anschrift in Zimmer 344 persönlich abgegeben
werden.
2
Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
Allgemeine Ausschreibungs- und Vergabebestimmungen
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1.9.
Terminüberschreitungen
Angebote, die verspätet eingehen, werden nicht berücksichtigt, es sei denn, dass
deren verspäteter Eingang nachweislich durch Umstände verursacht wird, die außerhalb der Schuld der Bewerber liegen.
Als verspätet eingegangen gelten auch Angebote, die zu der unter Punkt 1.8 angegebenen Uhrzeit nicht im festgelegten Zimmer der ausschreibenden Stelle vorliegen.
1.10. Zuschlags- und Bindefrist
Die Gültigkeit des Angebotes (Bindefrist) hat sich bis zum 30.04.2017 zu erstrecken.
1.11. Informationspflicht des Auftraggebers
Gemäß § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen informiert der Auftraggeber spätestens 15 Kalendertage (bei Versendung per Fax verkürzt sich die
Frist auf 10 Kalendertage) vor Zuschlagserteilung die Bieter, deren Angebote nicht
berücksichtigt werden sollen, über den Namen der Bieter, deren Angebot angenommen werden soll und über den Grund der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres
Angebotes.
1.12. Mitteilung über den Zuschlag
Erfolgt bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist kein Zuschlag, so ist das Angebot nicht berücksichtigt worden. Auf schriftlichen Antrag wird dem Bieter durch die ausschreibende Stelle unverzüglich die Ablehnung seines Angebotes schriftlich mitgeteilt (§ 19
VOL/A).
1.13. Aufhebung der Ausschreibung
Eine etwaige Aufhebung der Ausschreibung (ganz oder teilweise) wird den Bietern
schriftlich mitgeteilt.
1.14. Vergütung
Für die Erstellung des Angebotes wird keine Vergütung gewährt.
1.15. Berichtigungen zum Angebot
Berichtigungen und Änderungen zum Angebot sind nur bis zum Ablauf der Angebotsfrist zulässig. Sie sind in derselben Form wie Angebote zu übermitteln. Änderungen
und Zusätze an den vorgegebenen Anforderungen und in den Angebotsunterlagen
sind nicht zulässig und führen zum Ausschluss des Angebots.
Nebenangebote sind für diese Ausschreibung ausdrücklich nicht zugelassen.
Allgemeine Ausschreibungs- und Vergabebestimmungen
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1.16. Verwendung/ Veröffentlichung
Die Ausschreibungsunterlagen dürfen nur zur Erstellung eines Angebotes verwendet
werden; jede Veröffentlichung (auch auszugsweise) oder Weitergabe an Dritte ist
ohne ausdrückliche Genehmigung der ausschreibenden Stelle nicht statthaft.
1.17. Verschwiegenheit
Der Bieter hat - auch nach der Beendigung der Angebotsphase- über die ihm bei
seiner Tätigkeit bekannt gewordenen dienstlichen Angelegenheiten Verschwiegenheit zu wahren. Er hat hierzu alle an der Erstellung des Angebotes beschäftigten Mitarbeiter zu verpflichten.
1.18. Folgende Unterlagen sind bei der Abgabe des Angebotes vorzulegen
Über den Bieter:
Alle Nachweise sind in deutscher Sprache bzw. in deutscher beglaubigter
Übersetzung vorzulegen.
Eigenerklärung über die Eignung (Wirt 321)
Eigenerklärung zur Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322)
Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326)
Eigenerklärung über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit von
Beruf und Familie (Wirt 359)
Eigenerklärung zur Schutzerklärung
BVB/ZVB (Wirt 311 A)
BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 324)
BVB zur Frauenförderung (Wirt 359)
Kopie der Gewerbeanmeldung (oder ULV-Bescheinigung)
Auftragsbezogene Nachweise:
Angebot / VOL mit Stempel und rechtswirksamer Unterschrift (§ 13 VOL/A)
Angebote, die diesen Vordruck nicht enthalten oder bei denen dieser nicht vom
Bieter unterschrieben wurde, werden nicht berücksichtigt.
Bescheinigung der für die Berufsausbildung zuständigen Stellen (Diese Unterlage wird im Falle von gleichwertigen Angeboten, die den § 1, 7 und 8 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes entsprechen von den jeweilig bietenden Unternehmen im laufenden Verfahren angefordert.
Angaben zum Unternehmen gemäß Vordruck
Eignungskriterien gemäß Vordruck mit entsprechenden Nachweisen
Referenzliste (Informationen zu Firma und Sitz der Firma, Ansprechpartner, Rufnummer, Leistungen, Vertragslaufzeit und Auftragsvolumen) von mindestens drei
Aufträgen in vergleichbaren Objekten mit vergleichbarem Umfang
Liste der wesentlichen in den letzten drei Jahren erbrachten Leistungen mit Angabe des rechnungswertes, der Leistungszeit sowie der öffentlichen und privaten
Auftraggeber:
Allgemeine Ausschreibungs- und Vergabebestimmungen
Seite 6 von 12
bei Leistungen an öffentliche Auftraggeber durch eine von der zuständigen
Behörde ausgestellte oder beglaubigte Bescheinigung (Bsp. Anlage Referenzen),
bei Leistungen an private Auftraggeber durch eine von diesen ausgestellte
Bescheinigung (ist eine derartige Bescheinigung nicht erhältlich, so ist eine
einfache Erklärung des Unternehmens zulässig).
Die Verpflichtung des Bieters, sofern im Zusammenhang mit der angebotenen
Leistung besondere Rechtsvorschriften zu beachten oder besondere Maßnahmen durch den Auftraggeber zu treffen sind, den Auftraggeber bei Angebotsabgabe darüber zu unterrichten.
-
Der Auftraggeber ist wegen der besonderen Bedeutung der Dienstleistung an einer
hohen Qualität bei der Erfüllung der Dienstleistung, die ausnahmslos zuverlässig
erbracht werden muss (auch zum Beginn der Vertragslaufzeit), interessiert. Deshalb
werden folgende Nachweise gefordert:
Nachweis bzw. Eigenerklärung der Zertifizierung nach ISO 9001:2008/2015 oder
gleichwertige Nachweise von dritter, fachkundiger und unabhängiger Seite für
Qualitätssicherungsmaßnahmen (§ 16 Absatz 8 VOL/A)
Nachweis über die Dauer der Gewerbepraxis von mindestens drei Jahren
Nachweis über den jährlichen Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
Jahren, der jährliche Netto-Umsatz des Bieters muss mindestens das 2-fache der
voraussichtlichen Jahres-Auftragssumme des Bieters netto betragen.
sowie eine geprüfte/bestätigte Bilanz/bzw. Einnahme-/Überschuss Rechnung
Offenlegung der Mitarbeiterfluktuation
Nachweis ausreichender Bonität zur Abwicklung des Auftrages (mindestens
muss die Hausbank verbindlich erklären, dass dem Bewerber zum Vertragsbeginn eine Bürgschaft in Höhe der vereinbarten Sicherheitsleistung (5% des Netto/Auftragsvolumens eines Jahres) gestellt wird.
Bietergemeinschaften
Bietergemeinschaften sind als gesamtschuldnerische Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zugelassen. Jedes Mitglied muss die jeweiligen Eignungsnachweise gesondert erbringen; bis auf den Umsatz, der jeweils addiert wird, allerdings muss der bevollmächtigte Vertreter mindestens die Hälfte des geforderten Umsatzes der letzten drei Jahre nachweisen.
Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung, die die nachfolgenden Bedingungen erfüllt, abzugeben:
1. Die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall wird erklärt,
2. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft sind aufgeführt und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter ist bezeichnet,
3. der bevollmächtigte Vertreter muss die Mitglieder der Bietergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertreten,
4. alle Mitglieder der Bietergemeinschaft haften als Gesamtschuldner,
Allgemeine Ausschreibungs- und Vergabebestimmungen
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5. der bevollmächtigte Vertreter ist berechtigt, Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftragnehmer anzunehmen oder Zahlungen nach dessen
schriftlicher Weisung zu leisten,
6. die gesamtschuldnerische Haftung aller Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft
(Bietergemeinschaft) bleibt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft bestehen.
Es ist unzulässig als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner
Bewerber ein Angebot für die gleiche Leistung abzugeben. Gleiches gilt für den Fall,
dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt.
1.19. Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Nachweis einer Haftpflichtversicherung, der Auftragnehmer ist verpflichtet, zur Absicherung sämtlicher Ansprüche des Auftraggebers im Zusammenhang mit dem Vertrag eine Haftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in
der EU mit einer Deckungssumme pro Versicherungsfall von mindestens:
— 5 000 000 EUR für Sachschäden,
— 5 000 000 EUR für Personenschäden,
— 5 000 000 EUR für Vermögensschäden,
— 250 000 EUR
für Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz,
— 250 000 EUR
für Verlust von Schlüsseln,
— 50 000 EUR
für Abwasserschäden und
— 50 000 EUR
für Obhuts- und Bearbeitungsschäden
abzuschließen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Die Jahreshöchstsumme muss mindestens das Zweifache der jeweiligen Einzelsumme betragen. Der Auftragnehmer wird das Bestehen des Versicherungsschutzes
durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Versicherung 4 Wochen vor
Leistungsaufnahme unaufgefordert nachweisen. Im Übrigen hat der Auftragnehmer
auf Verlangen des Auftraggebers das Bestehen des Versicherungsschutzes jederzeit
nachzuweisen.
Allgemeine Ausschreibungs- und Vergabebestimmungen
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1.20. Vertragsbeginn und Vertragsdauer:
Der Auftraggeber plant einen Vertrag für die Dauer eines Jahres abzuschließen. Dieser Vertrag soll sich ganz oder teilweise jeweils um sechs Monate verlängern, wenn
er nicht drei Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des
Vertrages soll 36 Monate betragen. Eine Probezeit von sechs Monaten, mit einer außerordentlichen Kündigungsfrist von zwei Wochen vor Ablauf der Probezeit, wird
festgelegt.
Der Leistungsbeginn ist der 01. Mai 2017.
1.21. Anerkennung der Unterlagen
Der Bieter sichert mit seinem Angebot zu, dass die Leistung den z.Zt. gültigen gesetzlichen Verordnungen, Richtlinien, Normen entspricht und alle ihm nach den gültigen Unfallvorschriften obliegenden Maßnahmen unter voller eigener Verantwortung
zu veranlassen und auszuführen.
Mit der Abgabe des Angebotes versichert der Bewerber zugleich, die Ausschreibungs-/Vergabeunterlagen und die darin enthaltenen Vertragsbestandteile anzuerkennen, sowie, dass keine wettbewerbsbeschränkenden Absprachen im Sinne des
Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen, insbesondere Verabredungen oder
Empfehlungen über Abgabe bzw. Nichtabgabe von Angeboten und die zu fordernden
Preise erfolgt sind.
Es wird darauf hingewiesen, dass ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Vertragsbedingungen gelten, bietereigene Allgemeine Geschäftsbedingungen
(AGB´s) finden keine Anwendung. Das Einreichen von AGB´s kann zum Ausschluss
des Angebots führen.
1.22. Haftung
Der Auftraggeber haftet im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen unbegrenzt bei
eigenem Handeln oder Unterlassen bzw. Handeln oder Unterlassen seiner Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen für Schäden (Personen-, Sach- und Vermögensschäden) gegenüber Dritten. Er stellt den Auftraggeber von allen evt. entstehenden
Schadensersatzansprüchen Dritter, die durch die erbrachten Leistungen entstehen,
frei. Der Auftraggeber haftet nur bei vorsätzlichem oder grob fahrlässigem Verhalten
gegenüber dem Auftragnehmer.
1.23. Prüfung und Wertung der Angebote
Die Prüfung und Wertung der Angebote erfolgt nach § 16 der VOL/A:
a) Ausgeschlossen werden gemäß § 16 Absatz 3 VOL/A
-
Angebote, die nicht die geforderten oder nachgeforderten Erklärungen und
Nachweise enthalten,
-
Angebote, die nicht unterschrieben sind,
Allgemeine Ausschreibungs- und Vergabebestimmungen
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-
Angebote, in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht
zweifelsfrei sind,
-
Angebote, bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vertragsunterlagen vorgenommen worden sind,
-
Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind sofern der
Bieter dies zu vertreten hat,
-
Angebote von Bietern, die in Bezug auf die Vergabe eine unzulässige,
wettbewerbsbeschränkende Abrede getroffen haben,
-
nicht zugelassene Nebenangebote und
-
Angebote von Bietern, die von der Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen sind (§ 16 Absatz 4 VOL/A).
Die übrigen Angebote werden gemäß § 16 Absatz 1 VOL/A auf Vollständigkeit und
rechnerische und fachliche Richtigkeit geprüft.
Verbundene Unternehmen müssen mit der Angebotsabgabe den Nachweis erbringen, dass der Geheimwettbewerb zwischen ihnen gewahrt ist.
„Beteiligen sich mehrere konzernverbundene Unternehmen mit eigenen Angeboten
an einem Vergabeverfahren, besteht grundsätzlich eine widerlegbare Vermutung dafür, dass der Geheimwettbewerb zwischen ihnen nicht gewahrt ist. Die Widerlegung
dieser Vermutung obliegt den konzernverbundenen Unternehmen.“ Orientierungssatz des Beschlusses des OLG Düsseldorf – VII-Verg 4/11 – vom 13. April 2011.
b) Eignungsprüfung gemäß § 16 Absatz 5 VOL/A
Bei der Auswahl der Angebote, die in Betracht kommen, den Zuschlag zu erhalten,
werden nur Bieter berücksichtigt, die die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen erforderliche Eignung besitzen. Aufträge dürfen gemäß § 97 GWB nur an
fachkundige, leistungsfähige sowie gesetzestreue Unternehmen vergeben werden.
Der Auftraggeber ist wegen der besonderen Bedeutung der Dienstleistung an einer
hohen Qualität bei der Erfüllung der Dienstleistung interessiert. Folgende Anforderungen muss ein Unternehmen erfüllen (zwingende Voraussetzungen):
-
-
Erbringung vergleichbarer Leistungen in den vergangenen drei Jahren
Einwandfreie Referenzen (es darf bei Abfrage der Auftraggeber des Bieters
keine negative Äußerung erfolgen)
Gewerbepraxis von mehr als drei Jahren
Nachweis über den jährlichen Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
Jahren, der jährliche Netto-Umsatz des Bieters muss mindestens das 2-fache
der voraussichtlichen Jahres-Auftragssumme des Bieters netto betragen.
An die Eignung des Bewerbers werden, damit die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen Tätigkeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden können, zusätzlich folgende Bedingungen gestellt (siehe Anlage Eignungskriterien):
1. Bewerber beschäftigt mindestens fünfzig -50- sozialversicherte Mitarbeiter,
die Transporttätigkeiten ausführen, damit gewährleistet ist, dass die in der Leis-
Allgemeine Ausschreibungs- und Vergabebestimmungen
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tungsbeschreibung vorgesehenen Fristen hinsichtlich der Durchführung von Umzügen jederzeit eingehalten werden können.
2. Bewerber beschäftigt einen Tischler, der auch beim Auftraggeber eingesetzt
werden wird
3. Bewerber beschäftigt einen zu den üblichen Geschäftszeiten ständig erreichbaren
Einsatzleiter („Dispatcher“), der auch für die Aufgaben des Auftragnehmers eingesetzt werden wird
4. Bewerber verfügt über einen eigenen Fuhrpark, in dem mindestens folgende
Fahrzeuge in angegebener Anzahl mit Erfüllung der Euro 4 Norm vorhanden sein
müssen:
a. mindestens 10 mittelschwere Lastkraftwagen mit mindestens 7,5
Tonnen zulässiger Gesamtmasse und hydraulischer Hubklappe, damit
gewährleistet ist, dass auch kurzfristig Umzüge zwischen zwei Bürodienstgebäuden durchgeführt werden können.
b. mindestens zwei Kleinlastwagen/ Transportkastenwagen (wie
Sprinter o.ä.)
c. mindestens zwei Kleinkastenwagen (wie Caddy o.ä.)
c) Prüfung der Auskömmlichkeit des Angebots gemäß § 16 Absatz 6 VOL/A
Erscheinen Angebote im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich
niedrig, so überprüft der Auftraggeber vor der Vergabe des Auftrages die Einzelposten dieser Angebote. Zu diesem Zweck verlangt er vom Bieter die erforderlichen Belege (z.B. Kalkulationen, Anlage zum Stundenverrechnungssatz). Der Auftraggeber
berücksichtigt bei der Vergabe das Ergebnis dieser Überprüfung. Angebote, die im
offenbaren Missverhältnis zur Leistung stehen, werden ausgeschlossen.
Bieter ist bekannt, dass die ausgeschriebenen Leistungen dem Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (BerlAVG) vom 08.07.2010 (GVBl. S. 399 vom
22.07.2010), zuletzt geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Berliner
Ausschreibungs- und Vergabegesetzes vom 05.06.2012 (GVBl. S. 159 vom
16.06.2012) unterliegen und mindestens ein Stundenentgelt in Höhe von 8,50 € zu
zahlen ist
d) Entscheidung über den Zuschlag gemäß § 16 Absätze 7 und 8
Wirtschaftlich günstigstes Angebot gemäß erweiterter Richtwertmethode nach UFAB:
Einfache Richtwertmethode:
Es wird die höchste Kennzahl Z ermittelt, die aus dem Quotienten aus L (Leistungspunkten siehe weiter unten) und P (Preis) besteht.
Erweiterte Richtwertmethode
Grundlage der erweiterten ist die einfache Richtwertmethode (siehe oben). Zusätzlich soll bei Angeboten mit nahezu gleicher Punktzahl innerhalb eines sog. „Schwan-
Allgemeine Ausschreibungs- und Vergabebestimmungen
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kungsbereichs“ nicht der Zufall entscheiden. Stattdessen soll ein vorher festgelegtes
Abschlusskriterium (z.B. Leistung, Preis) ausschlaggebend sein.
1. Schritt: Kennzahl Z
Mit Hilfe der einfachen Richtwertmethode wird für jeden Bieter die Kennzahl Z
ermittelt. Für eine bessere Lesbarkeit, wird das Ergebnis mit einem Multiplikator skaliert (Bsp. 1.000.000)
2. Schritt: Schwankungsbereich = 10%
Der Schwankungsbereich beginnt beim bestplatzierten Angebot und endet je
nach vorheriger Festlegung unterhalb des Bestplatzierten, hier 10 % darunter.
Alle Angebote, die unterhalb des vorher definierten Schwankungsbereichs
liegen, haben keine Chance mehr auf den Zuschlag. Alle Angebote innerhalb des Schwankungsbereichs haben dagegen nunmehr die gleichen Chancen auf den Zuschlag.
3. Schritt: Abschlusskriterium = Preis
Es gewinnt das Angebot, das innerhalb des Schwankungsbereichs liegt
und allein das Abschlusskriterium bestmöglich erfüllt.
Wirtschaftlich günstigstes Angebot gemäß nachstehenden Kriterien:
Angebotspreis
Der Angebotspreis ergibt sich aus der Summe des jährlichen Pauschalpreises für
Hilfstätigkeiten und der berechneten Einzelpreise gem. Nr. 1 bis 5 der Anlage 2
zum Vertrag.
- Nr. 1) Hilfstätigkeiten pauschal,
Preis pro Monat multipliziert mit 12
- Nr. 2.1. bis 2.5.) Standardumzüge,
(Mittelwert der Einzelpreise Nr. 2.1. bis 2.5.) multipliziert mit 50
- Nr. 2.6. bis 2.7.) Standardumzüge Schule,
(Mittelwert der Einzelpreise Nr. 2.6. bis 2.7.) multipliziert mit 25
- Nr. 3.1. bis 3.4.) Umzugkartons,
(Mittelwert der Einzelpreise Nr. Nr. 3.1. bis 3.4.) multipliziert mit 1.000
- Nr. 4.1. bis 4.2.) Aufkleber,
(Mittelwert der Einzelpreise Nr. 4.1. bis 4.2.) multipliziert mit 1.000
- Nr. 5.1. bis 5.4.) Fahrzeuge,
(Mittelwert der Einzelpreise Nr. 5.1. bis 5.4.) multipliziert mit 15
Formblatt: Referenzen (maximal 150 Punkte)
Referenzen sind ausschließlich unter Beifügung des vollständig ausgefüllten Formblattes nachzuweisen ( Anlage).
Es sollen 3 Referenzen vorgelegt werden, welche in Art und Menge vergleichbare
Leistungen betreffen.
Die einzelnen Bewertungskriterien der Referenzen werden wie folgt gewichtet:
Allgemeine Ausschreibungs- und Vergabebestimmungen
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40 % Qualität der auszuführenden Leistung
30 % Termintreue
10 % Kommunikation
10 % Reklamationsbearbeitung
10 % Rechnungslegung
Die maximal erreichbare Punktzahl beträgt pro Referenz 10 Punkte bzw. für 3 Referenzen insgesamt 30 Punkte. Bei Vorlage von mehr als 3 Referenzen, werden
nur die 3 aktuellsten Leistungszeiträume gewertet.
Sollten die Referenzen nicht aussagefähig, nicht vergleichbar oder unvollständig
sein, kann der Bieter als ungeeignet ausgeschlossen werden. Bei der Entscheidungsfindung wird der Auftraggeber jedoch immer Inhalt und Qualität der gesamten Bewerbungsunterlagen berücksichtigen.
Ist der Bieter in den vergangenen 3 Jahren bereits als Auftragnehmer mit vergleichbaren Tätigkeiten in vergleichbarem Umfang für den Auftraggeber tätig gewesen, ist dennoch die Beibringung von mindestens 2 Referenzen erforderlich.
Für die Bewertung der 3. Referenz ist die betreffende, vom Auftraggeber vergebene Auftragsnummer, der Ansprechpartner des Auftraggebers und der Ausführungszeitpunkt zu benennen. Der Auftraggeber wird dann in Zusammenarbeit mit
den internen Ansprechpartnern eine Referenzbewertung durchführen und diese
der Angebotsbewertung mit zu Grunde legen. Dem Bieter ist jedoch freigestellt,
diese Referenzbewertung selbst vor Angebotsabgabe vom Auftragnehmer
abzufordern und dem Angebot beizufügen.
3.1.
Verhandlungen mit Bietern
Gemäß § 15 VOL/A darf der Auftraggeber von den Bietern nur Aufklärungen über
das Angebot oder der Eignung des Bieters verlangen. Verhandlungen sind unzulässig.
2.
Aufbau der Ausschreibung
In den Angebotsvordrucken dürfen nur die Preise (Euro) und die sonstigen geforderten Angaben und Erklärungen eingetragen werden. Darüber hinausgehende Änderungen und Ergänzungen jeder Art sind unzulässig und führen zum Ausschluss von
der Wertung (§ 16 Absatz 3 Buchstabe d) VOL/A).
Soweit Erläuterungen oder Anmerkungen und Hinweise zur Beurteilung des Angebotes erforderlich erscheinen, dürfen sie ebenfalls nicht in diesen Vordruck aufgenommen, sondern können nur auf besonderer Anlage dem Angebot beigefügt werden.
Das Angebot ist nach dem Leistungsverzeichnis ausschließlich unter Verwendung
der übersandten Vordrucke zu erstellen. Es dürfen lediglich die geforderten Angaben
zur Erstellung des Angebots eingetragen werden.
Im Übrigen wird auf die Bewerbungsbedingungen verwiesen.
Allgemeine Ausschreibungs- und Vergabebestimmungen
Vertrag über die Ausführung von
Umzugs-, Transport- und
Hausmeisterhilfsarbeiten
Stand: 01.02.2017
Der Vertrag enthält folgende Anlagen:
•
•
•
Anlage 1 - Leistungsbeschreibung zum Vertrag
Anlage 2 - Vereinbarung über Entgelte
Anlage 3 - Stundenverrechnungssatz
Inhaltsübersicht:
§1
§2
§3
§4
§5
§6
§7
§8
§9
§ 10
§ 11
§ 12
§ 13
§ 14
§ 15
§ 16
§ 17
§ 18
§ 19
§ 20
§ 21
§ 22
§ 23
§ 24
Vertragsgegenstand .......................................................................................... 2
Vertragsbestandteile .......................................................................................... 2
Leistungen des AN ............................................................................................ 3
Personal ............................................................................................................ 3
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz ................................................... 5
Arbeitsmittel und -verfahren............................................................................... 6
Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen .................................................. 6
Arbeitsschutz ..................................................................................................... 7
Bereitstellung von Räumen................................................................................ 7
Dienstkleidung ................................................................................................... 8
Dienstfahrzeuge ................................................................................................ 8
Geheimhaltung .................................................................................................. 8
Informationspflichten.......................................................................................... 9
Zahlungen und Rechnungen ............................................................................. 9
Mängelbeseitigung .......................................................................................... 10
Subunternehmerleistungen.............................................................................. 10
Haftung ............................................................................................................ 10
Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung/ fristlose Kündigung ............ 11
Vertragsdauer .................................................................................................. 12
Probezeit ......................................................................................................... 12
Sicherheitsleistung........................................................................................... 13
Gerichtsstand .................................................................................................. 13
Loyalitätsklausel .............................................................................................. 13
Salvatorische Klausel/ Schriftform ................................................................... 14
Besondere Vertragsbedingungen:
1.
2.
3.
4.
Zusätzliche und Besondere Vertragsbedingungen (ZVB BVB Wirt 311a)
Besondere Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322)
Besondere Vertragsbedingungen zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 324)
Besondere Vertragsbedingungen zur Frauenförderung (Wirt 359)
Seite 2 von 14
zwischen dem Land Berlin,
vertreten durch das Bezirksamt Spandau von Berlin,
Abt. Personal, Finanzen und Facility Management
- Liegenschaftsverwaltung Auftraggeber
- nachfolgend AG genannt -
und
Auftragnehmer
- nachfolgend AN genannt -
wird folgender Vertrag geschlossen:
§1
Vertragsgegenstand
Der AG überträgt dem AN
-
Umzugsarbeiten
Transportarbeiten und
Hausmeisterhilfsarbeiten
in den für Fachzwecke genutzten Gebäuden des Bezirksamts Spandau in dem sich
aus dem Leistungsverzeichnis ergebenden Umfang.
§2
Vertragsbestandteile
Das Angebot besteht aus folgenden Verdingungsunterlagen, die bei Auftragserteilung Vertragsbestandteil werden.
1)
die Leistungsbeschreibung einschließlich Leistungsverzeichnis (Anlage 1)
2)
die nachstehenden Vertragsbedingungen einschließlich Vereinbarung der
Entgelte (Anlage 2) und Stundenverrechnungssatz (Anlage 3)
3)
die Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen
(VOL), Teil B: Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)
4)
die Zusätzlichen und Besonderen Vertragsbedingungen für die Ausführung
von Leistungen – ausgenommen Bauleistungen –
Die Bewerbungsbedingungen sind zu beachten.
Vertrag über die Ausführung von Umzugs-, Transport- und Hausmeisterhilfsarbeiten
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§3
Leistungen des AN
1)
Der AN ist verpflichtet, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen
leistungs-, fach- und fristgerecht auszuführen. Insbesondere Transportarbeiten
sind mit größtmöglicher Sorgfalt durchzuführen, sodass keine Schäden an
Wänden, Türen, an anderen Einrichtungsgegenständen, Fußböden (kein
Schieben von Einrichtungsgegenständen), Scheuerleisten, Türzargen usw.
entstehen können.
2)
Erkennt der AN, dass er dieser Verpflichtung vorübergehend nicht nachkommen kann, so hat er dies dem AG unverzüglich mitzuteilen; Satz 3 bleibt unberührt.
3)
Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung ist der AG gehalten, dem AN
eine angemessene Frist zur Nachbesserung zu setzen; kommt der AN der
Aufforderung zur Nachbesserung nicht fristgerecht nach, ist der AG berechtigt,
die vereinbarten Entgelte angemessen herabzusetzen. Erfolgt eine vertragsgemäße Erfüllung nicht und ist eine Nachbesserung unzweckmäßig (erfolgt
z.B. eine Nachbesserung erst zu dem Zeitpunkt, an dem bereits erneut die
vertragliche Leistung zu erbringen ist), so kann bei mehrfacher Nichterfüllung
der AG ohne Gewährung einer Frist zur Nachbesserung die vereinbarten Entgelte angemessen herabsetzen.
§4
Personal
1)
Der AN stellt die erforderlichen Arbeitskräfte. Er verpflichtet sich, nur fachkundiges und zuverlässiges Personal einzusetzen. Er versichert, zur Erfüllung der
vertraglichen Leistungen nur sozialversicherungspflichtige und mit ordnungsgemäßen Arbeitspapieren ausgestattete Arbeitskräfte mit dauerhaftem Arbeitsverhältnis zu beschäftigen, die nicht der Vorschrift des § 8 Abs. 1 SGB IV
(sog. geringfügige Beschäftigung) unterliegen. Der AG ist berechtigt, sich entsprechende Nachweise der eingesetzten Arbeitskräfte zeigen zu lassen. Die
eingesetzten Arbeitskräfte müssen im Besitz des mit Lichtbild versehenen Sozialversicherungsausweises und zusätzlich die ausländischen Reinigungskräfte im Besitz der ggf. benötigten Aufenthaltstitel oder der Arbeitserlaubnis/EU
sind; der AG kann entsprechende Nachweise verlangen.
2)
Hausmeister und im Haushalt des Hausmeisters lebende Angehörige dürfen
nicht als Beschäftigte des ANs in den Bürodienstgebäuden eingesetzt werden.
a. Das Personal muss die deutsche Sprache in Wort und Schrift auf befriedigendem Niveau beherrschen.
b. Arbeitskräfte mit meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten dürfen
nicht eingesetzt werden.
Vertrag über die Ausführung von Umzugs-, Transport- und Hausmeisterhilfsarbeiten
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3)
Auf Verlangen des AGs
a. sind für die Arbeitskräfte vor Aufnahme ihrer Tätigkeit und jährlich einmal vom AN Kontrolluntersuchungen durch das Gesundheitsamt gemäß den einschlägigen Bestimmungen zu erbringen,
b. hat der AN für jede im Rahmen dieses Vertrages beschäftigte Arbeitskraft ein Führungszeugnis vorzulegen,
4)
Der AN verpflichtet die Arbeitskräfte während des Auftrags und auch nach Beendigung des Auftrags
a. keinen Einblick in die Akten und Schriftstücke zu nehmen,
b. keine Schreibtische, Schränke noch andere Einrichtungsgegenstände
zu öffnen,
c. in ggf. offen auf den Schreibtischen oder Ablagen, bzw. Schränken liegende Schriftstücke nicht einzusehen,
d. die in den Räumen befindlichen Telefone und Büromaschinen (z.B.
Faxgeräte, Kopierer, Computer usw.) nicht zu benutzen,
e. Verschwiegenheit über bekannt gewordene dienstliche Vorgänge, auch
nach Vertragsende zwischen AN und AG, sowie nach Beendigung des
Arbeitsverhältnisses mit dem AN, zu wahren,
f. Gegenstände, die in den Räumen gefunden werden, unverzüglich dem
zuständigen Hausmeister oder einem Beauftragten zu übergeben; Finderlohn wird nicht gezahlt.
g. vom AN festgestellte oder verursachte Schäden an Gebäuden, Räumen oder Einrichtungsgegenständen unverzüglich beim AG zu melden.
5)
Der AN hat auf Verlangen des AGs jede Arbeitskraft ohne die Angabe einer
Begründung unverzüglich auszutauschen.
6)
Der AN überträgt einer Arbeitskraft sobald mehrere Beschäftigte im Rahmen
dieses Vertrages tätig sind, die Aufsicht über das Personal (Vorarbeiter/in).
Die Vorarbeiterin / der Vorarbeiter hat sich mit dem jeweiligen Hausmeister
abzustimmen. Die Vorarbeiterin / der Vorarbeiter ist erster Ansprechpartner
bei Problemen und Beschwerden im Zusammenhang mit den beauftragten Arbeiten. Für den in diesem Vertrag erteilten Auftrag ist AG durch AN ein Vertreter zu benennen, der als alleiniger Ansprechpartner für alle Anfragen durch AG
zuständig ist. Der Vorarbeiter soll, um eine kontinuierliche Qualität gewährleisten zu können, nicht ständig ausgetauscht werden.
7)
Werden Tätigkeiten ausgeführt, von denen besondere Gefährdungen ausgehen können, wird AN nur Arbeitskräfte einsetzen, die fachlich und persönlich
für diese Arbeiten geeignet sind, und eine dafür geeignete Person mit der Aufsicht über die Arbeiten einsetzen.
Vertrag über die Ausführung von Umzugs-, Transport- und Hausmeisterhilfsarbeiten
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8)
Sofern Mindestlöhne gemäß Arbeitnehmerentsendegesetz festgelegt sind, ist
der AG berechtigt, sich Arbeitsverträge und Lohnabrechnungen für die im Objekt eingesetzten Arbeitskräfte vorlegen zu lassen.
9)
Personen, die der AN nicht mit der Ausführung im Rahmen dieses Vertrages
zu erledigenden Aufgaben betreut hat, dürfen nicht in das Gebäude mitgenommen werden. Das gilt insbesondere für Kinder und Ehegatten.
10)
Der AN stattet auf seine Kosten die Arbeitskräfte mit einer einheitlichen,
zweckmäßigen und angemessenen Arbeitskleidung aus. An der Arbeitskleidung muss deutlich der Firmenname des ANs zu erkennen sein, und sie muss
die eingesetzte Arbeitskraft als Beschäftigten des ANs eindeutig kennzeichnen.
11)
Die Arbeitskräfte sind vom AN auf dessen Kosten mit einem Ausweis zu versehen, der sie als Arbeitskräfte des ANs ausweist. Die Ausweise müssen den
Namen des ANs, den Namen des Beschäftigten sowie ein Lichtbild des Beschäftigten enthalten; sie gelten nur in Verbindung mit dem Personalausweis
bzw. dem Reisepass. Beim Ausscheiden von Arbeitskräften hat der AN den
Ausweis zurückzufordern.
12)
Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung des betrieblichen Rauchverbots und
der Regelungen für Raucher.
13)
Der AN verpflichtet sich zur Einhaltung des betrieblichen Drogen-/ Alkoholverbots.
§5
Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz
1)
Der AN verpflichtet sich für den Fall, dass ein Mindesttarifvertrag vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales wirksam für allgemeinverbindlich erklärt
wird, die gemäß des Arbeitnehmerentsendegesetzes (AentG) vom 20.04.2009
(BGBl. I S. 799) geregelten Entgelte, soweit sie über den nach dem Berliner
Vergabegesetz vorgegebenen liegen, die der jeweilige Tarifvertrag vorgibt,
einzuhalten und seinen Arbeitnehmern zu zahlen, sowie die darin vereinbarten
Arbeitsbedingungen zu gewähren.
Dies gilt ebenfalls für ggf. gesetzlich vereinbarte Mindestentgelte.
2)
Der AN ist verpflichtet, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne
Auszubildende) bei der Ausführung der Leistung gemäß § 1 Absatz 4 Vergabegesetz Berlin vom 08. Juli 2010 (GVBl. S. 399 vom 22.07.2010), zuletzt geändert durch das Erste Gesetz zur Änderung des Berliner Ausschreibungsund Vergabegesetzes vom 05.06.2012 (GVBl. S. 159 vom 16.06.2012) mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen.
3)
Der AG oder eine vom Senat für diesen Zweck nach § 5 Absatz 1 Berliner
Vergabegesetz gebildete zentrale Kontrollgruppe ist berechtigt stichprobenartig zu kontrollieren, ob die Vereinbarungen in den Absätzen 1. und 2. Und die
Pflichten über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger eingehalten werden. Der AG muss hierfür
Vertrag über die Ausführung von Umzugs-, Transport- und Hausmeisterhilfsarbeiten
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Einblick in die Entgeltabrechnungen, die Unterlagen über die Abführung von
Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungen nehmen. Sämtliche Unterlagen müssen auf Anforderung dem AG oder der zentralen Kontrollgruppe zur Verfügung gestellt werden. Bei der Prüfung sind dem
AG die Abrechnungen und Unterlagen ggf. zu erläutern und ihm weitere Auskünfte zum Sachverhalt zu erteilen.
4)
Um die Einhaltung der obigen Verpflichtungen durch den AN zu sichern, ist
zwischen dem AG und AN für jeden schuldhaften Verstoß durch den AN regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% (eins von Hundert) der NettoAuftragssumme der jährlichen Netto-Auftragssumme, bei weiteren Verstößen
zusammen bis zu einer Höhe von 5% (fünf von Hundert) der jährlichen NettoAuftragssumme zu zahlen.
5)
Eine schuldhafte Nichterfüllung der Verpflichtungen aus den vorstehenden
Absätzen berechtigt den AG zur fristlosen Kündigung (vgl. § 18 dieses Vertrages).
§6
Arbeitsmittel und -verfahren
1)
Alle erforderlichen Arbeitsmittel, Schutz- und Sicherheitskleidung bzw. schuhe, die zur Erledigung der Aufgaben erforderlich sind, z.B. Hubwagen,
Liesen, Gurte, auch Fahrzeuge, stellt der AN. Alle erforderlichen Arbeitsmittel
müssen geeignet sein, eine ordnungsgemäße Vertragsausführung zu gewährleisten. Maschinen und Geräte müssen den anerkannten Regeln der Technik
entsprechen. Die Nutzung der Geräte ist im Gesamtpreis inbegriffen und werden Geräte vom AG genutzt geschieht dies auf eigene Gefahr.
2)
Auf keinen Fall dürfen Arbeitsmittel verwendet werden, die Schäden an Einrichtungsgegenständen und Bauteilen verursachen oder Personen gefährden
können; die Beachtung und Einhaltung der einschlägigen Anforderungen einschließlich der Sicherheits- und Unfallverhütungsvorschriften ist Sache des
ANs.
3)
Die einzusetzenden Arbeitsmittel müssen den einschlägigen staatlichen Vorschriften und den Unfallverhütungsvorschriften entsprechen. Die vorgeschriebenen Prüfungen sind dem AG auf Anfrage hin nachzuweisen.
§7
Ermittlung und Beurteilung von Gefährdungen
1)
Der AG und der AN verpflichten sich, einander bei der Beurteilung betriebsspezifischer Gefährdungen für Ihre Beschäftigten zu unterstützen und dafür
die erforderlichen Informationen bereitzustellen.
2)
Der AN verpflichtet sich, Gefährdungen, die bei der Erledigung der im Rahmen
dieses Vertrages auftretenden Arbeiten auftreten können, vor Aufnahme der
Tätigkeiten zu ermitteln und die erforderlichen Maßnahmen zur Abhilfe schriftlich festzulegen.
3)
Der AN verpflichtet sich, in seinem Verantwortungsbereich im Rahmen der
Erledigung der nach diesem Vertrag zu leistenden Arbeiten geeignete
Vertrag über die Ausführung von Umzugs-, Transport- und Hausmeisterhilfsarbeiten
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Schutzmaßnahmen zu treffen, um Gefahren für Sicherheit und Gesundheit der
von ihm eingesetzten Arbeitskräfte zu vermeiden.
4)
AG und AN verpflichten sich zur Umsetzung der gemeinsam festgelegten
Schutzmaßnahmen für Sicherheit und Gesundheit ihrer Beschäftigten.
5)
Der AN verpflichtet sich, dem AG auf dessen Verlangen Einsicht in seine Dokumentation der Gefährdungsermittlung sowie der vorgesehenen Schutzmaßnahmen für die nach diesem Vertrag zu leisten Arbeiten in den Gebäuden des
ANs zu gewähren.
6)
Unfälle von Arbeitskräften des ANs in den Gebäuden des AGs und Störfälle,
die von diesen verursacht werden, sind dem AG unverzüglich mitzuteilen.
7)
Unfälle, an denen Beschäftigte des AGs und des ANs beteiligt sind, werden
von den zuständigen Aufsicht Führenden beider Arbeitgeber gemeinsam untersucht und dokumentiert.
§8
Arbeitsschutz
1)
Der AN verpflichtet sich zur Unterweisung seiner in den Gebäuden des AGs
eingesetzten Arbeitskräfte über die mit den Arbeiten verbundenen Gefahren
für Sicherheit und Gesundheit. Die Unterweisungen sind zu dokumentieren.
2)
Der AN ermöglicht dem AG angemessene Maßnahmen zur Kontrolle der erfolgreichen Durchführung von Unterweisungen.
3)
Die Beachtung der einschlägigen Arbeitsschutzvorschriften ist Bestandteil der
Erfüllung dieses Vertrages.
4)
Die Aufsichtspflicht des ANs bleibt von Aufsichtsmaßnahmen des AGs unberührt, soweit keine anders lautende vertragliche Vereinbarung getroffen ist.
5)
Der AN verpflichtet sich, bei Verstößen der von ihm eingesetzten Arbeitskräfte
gegen Vorschriften und Vereinbarungen zu Sicherheit und Gesundheitsschutz
unverzüglich geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um Gefährdungen soweit
als möglich auszuschließen.
§9
Bereitstellung von Räumen
1)
Der AG stellt zum Umkleiden wie auch zur Aufbewahrung von Maschinen und
Geräten unentgeltlich geeignete, verschließbare Räume zur Verfügung.
2)
Der AN hat darauf zu achten, dass die ihm zur Verfügung gestellten Räumlichkeiten den gesetzlichen Erfordernissen entsprechen und im Einzelfall den
AG auf notwendige Änderungen unverzüglich hinzuweisen.
3)
Mängel und Schäden - z. B. an Gebäudeteilen, an elektrischen und sanitären
Anlagen oder an Ver- und Entsorgungsleitungen -, die bei den Transportarbeiten festgestellt oder verursacht werden, sind unverzüglich dem zuständigen Hausmeister zu melden. Soweit diese Schäden das Personal gefährden,
Vertrag über die Ausführung von Umzugs-, Transport- und Hausmeisterhilfsarbeiten
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dürfen die Arbeiten nicht vor Beseitigung der festgestellten Beanstandungen
ausgeführt werden.
§ 10
Dienstkleidung
Der AN stattet auf seine Kosten die Beschäftigten mit einer einheitlichen, zweckmäßigen, angemessenen und repräsentativen Dienstkleidung aus. An der Dienstkleidung muss deutlich der Firmenname des AN und der Name des Beschäftigten zu
erkennen sein, und sie muss den Beschäftigten als Beschäftigten des AN eindeutig
kennzeichnen.
§ 11
Dienstfahrzeuge
1)
Fahrzeuge, die für die Erledigung der beauftragten Leistung im Einsatz sind,
müssen sich im Besitz des AN befinden und sind eindeutig und dauerhaft mit
dem Firmennamen als Firmenfahrzeug zu kennzeichnen.
2)
AN sichert zu, dass die Fahrzeuge sich in einem technisch einwandfreien, verkehrssicheren Zustand befinden.
§ 12
Geheimhaltung
1)
Der AN verpflichtet sich und seine Mitarbeiter (vgl. § 4 Absatz 4) über alle ihm
zur Verfügung gestellten oder von ihm erarbeiteten sensiblen (z.B. personenbezogene Daten) Informationen Stillschweigen zu bewahren und alle hinzugezogene Dritte schriftlich zum Stillschweigen zu verpflichten.
2)
Der AN darf die vom AG zur Verfügung gestellten Informationen, Unterlagen,
Datenträger, Fotos, Prospekte usw. nur zur Durchführung der nach diesem
Vertrag zu erbringenden Dienstleistungen nutzen.
3)
Die Verpflichtung des AN und seiner Mitarbeiter zur Verschwiegenheit besteht
auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.
4)
Gemäß Bundesdatenschutzgesetz hat der AN den AG schriftlich davon in
Kenntnis zu setzen, dass die zur Durchführung der Arbeiten erforderlichen Daten des AG gespeichert werden können. Die Daten sind Eigentum des AG und
dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden.
5)
Sämtliche vom AG erstellten Unterlagen, Protokolle, Handbücher, Organisationsanweisungen, Richtlinien, Prüflisten, Berichte und Hinweise usw. bleiben
nach Form und Inhalt geistiges Eigentum des Urhebers. Sie dürfen ohne vorherige Zustimmung, außer für Zwecke der internen Nutzung des AG weder
veröffentlicht, vervielfältigt noch für einen anderen Zweck als vereinbart genutzt werden.
Vertrag über die Ausführung von Umzugs-, Transport- und Hausmeisterhilfsarbeiten
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§ 13
Informationspflichten
1)
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber unverzüglich jeden
Umstand schriftlich anzuzeigen, der die Ausführung der Arbeiten nach den
Bedingungen dieses Vertrages unmöglich macht.
2)
Zwischen Auftraggeber (Liegenschaftsverwaltung) und Auftragnehmer finden
regelmäßig am Ende eines Monats Abstimmungsgespräche statt, an dem vom
Auftragnehmer mindestens der zuständige Objektleiter teilnimmt.
§ 14
Zahlungen und Rechnungen
1)
Der AG zahlt nach Erfüllung der Leistung binnen eines Monats nach Eingang
der prüfbaren Rechnung bargeldlos auf das vom AN anzugebende Konto. Die
Zahlungsfrist gilt als gewahrt, wenn der AG sein Kreditinstitut angewiesen hat,
den Rechnungsbetrag zu überweisen.
Der AN erstellt für die erbrachte Leistung pro Monat eine Rechnung.
2)
Bei Zahlungen innerhalb von 14 Tagen wird das gewährte Skonto vom Rechnungsbetrag abgezogen. Die Skontofrist beginnt mit dem Tag des Eingangs
der Rechnung beim AG (Eingangsstempel), jedoch nicht vor Vorlage und Bestätigung des nach § 12 zu erstellenden Monatsberichts und die Skontofrist
beginnt frühestens am 1. des dem abgerechneten Monats folgenden Monats.
Die Rechnung ist in 2–facher Ausfertigung an die Anschrift des AG zu schicken (siehe dazu Absatz 2).
Der AG behält sich vor, Rechnungen mit fehlenden Angaben zurückzusenden
oder bei Verzögerungen in der Rechnungsbearbeitung aufgrund dieser fehlenden Angaben Skonto trotz Fristenüberschreitung abzuziehen.
3)
Änderungen der Entgelte werden vom nächstmöglichen Zahlungstermin an
berücksichtigt.
4)
Forderungen des AN gegen den AG können nur mit schriftlicher Zustimmung
des AG abgetreten werden.
5)
Der AN verpflichtet sich die regelmäßige Abrechnung und Zahlung der Gehälter bis spätestens zum 15. des Folgemonats durchzuführen
6)
Die Leistung der Transportarbeiter wird täglich nach Arbeitsschluss vom
Hausmeister quittiert (Leistungsnachweis).
7)
Der AG behält sich vor, Rechnungen mit fehlenden Angaben zurück zusenden
oder bei Verzögerungen in der Rechnungsbearbeitung aufgrund dieser fehlenden Angaben Skonto trotz Fristenüberschreitung abzuziehen.
8)
Für den Fall, dass die erbrachte Leistung nicht dem Leistungsverzeichnis entspricht und nach wiederholter Aufforderung, mündlich wie auch schriftlich, keine Nachbesserung der Leistung erfolgt ist oder die Nachbesserung nicht zu
dem im Leistungsverzeichnis, bzw. vertraglich vereinbarten Ergebnis geführt
hat, kann AN den Rechnungsbetrag pauschal kürzen.
Vertrag über die Ausführung von Umzugs-, Transport- und Hausmeisterhilfsarbeiten
Seite 10 von 14
9)
Andere Dienststellen des Bezirksamts Spandau von Berlin können zu den Bedingungen dieses Vertrages Leistungen selbständig beauftragen und erhalten
über diese Leistungen jeweils gesonderte Rechnungen.
§ 15
Mängelbeseitigung
1)
Wenn Mängel an den erbrachten Leistungen des ANs auftreten, so sind diese
vom AN auf seine Kosten nach Entscheidung des AGs durch Nachbesserung
zu beseitigen. Dies hat spätestens nach mündlicher oder auch schriftlicher
Aufforderung durch den AG unverzüglich, bis zum darauffolgenden Werktag
zu erfolgen.
2)
Falls der AN der Mängelbeseitigung nicht fristgerecht nachkommt, die Durchführung von Arbeiten ablehnt, Gefahr im Verzug oder Dringlichkeit vorliegt, ist
der AG berechtigt, Nachbesserungen selbst auszuführen oder durch Dritte
ausführen zu lassen. Die Mängelhaftung des ANs wird hierdurch nicht berührt,
es sei denn, dass die Arbeiten unsachgemäß durchgeführt werden. In den
vorgenannten Fällen trägt der AN die durch die Nachbesserung entstehenden
Kosten. Der AG ist auch berechtigt, statt Nachbesserung Minderung zu verlangen oder den Vertrag zu wandeln. Statt Wandlung kann er Schadenersatz
verlangen.
3)
Forderungen des ANs gegen den AG können nur mit Zustimmung des AGs
abgetreten werden.
§ 16
Subunternehmerleistungen
Der Einsatz von Subunternehmern im Zusammenhang mit den nach diesem Vertrag
zu erbringenden Dienstleistungen ist nicht gestattet.
§ 17
Haftung
1)
Der AN haftet für alle Schäden, die durch ihn bzw. seine Erfüllungsgehilfen im
Zusammenhang mit der Ausführung der vereinbarten Tätigkeiten verursacht
werden.
Er verpflichtet sich, eine Haftpflichtversicherung einer Versicherungsgesellschaft mit Firmensitz in der EU abzuschließen, die mindestens für
— 5 000 000 EUR für Sachschäden,
— 5 000 000 EUR für Personenschäden,
— 5 000 000 EUR für Vermögensschäden,
— 250 000 EUR für Schäden gemäß Bundesdatenschutzgesetz,
Vertrag über die Ausführung von Umzugs-, Transport- und Hausmeisterhilfsarbeiten
Seite 11 von 14
— 250 000 EUR für Verlust von Schlüsseln,
— 50 000 EUR für Abwasserschäden und
— 50 000 EUR für Obhuts- und Bearbeitungsschäden
abzuschließen und während der Vertragslaufzeit aufrechtzuerhalten.
Die Jahreshöchstsumme muss mindestens das Zweifache der jeweiligen Einzelsumme betragen. Der Auftragnehmer wird das Bestehen des Versicherungsschutzes durch Vorlage einer entsprechenden Bestätigung der Versicherung 4 Wochen vor Leistungsaufnahme unaufgefordert nachweisen. Im Übrigen hat der Auftragnehmer auf Verlangen des Auftraggebers das Bestehen
des Versicherungsschutzes jederzeit nachzuweisen.
2)
Der AG hat Ansprüche gegen den AN unverzüglich nach Kenntnis des Schadens schriftlich und bei Ablehnung durch den AN innerhalb von 6 Monaten gerichtlich geltend zu machen.
3)
Der AN hat vorzusorgen, dass durch die vom AN zu leistenden Arbeiten Benutzer des Objektes nicht gefährdet werden. Soweit erforderlich, sind die gebotenen Sicherheitsmaßnahmen zu treffen und Hinweise auf Gefahrenstellen
anzubringen.
4)
Der AG haftet nicht für das Abhandenkommen oder die Beschädigung von zur
Verfügung gestellten Maschinen, Geräten oder Materialien des ANs und für
Verlust oder Beschädigung des Eigentums der Arbeitskräfte des ANs.
§ 18
Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung/ fristlose Kündigung
Der AG ist zur Kündigung des Vertrages mit sofortiger Wirkung berechtigt, wenn
-
der AN Dienstkräften der Verwaltung Geschenke oder andere Vorteile anbietet, verspricht oder gewährt,
-
der Vertrag unter Verletzung der Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung zu Stande gekommen ist,
-
gegen gesetzliche Vorgaben/Bestimmungen verstößt,
-
gegen eine der Vereinbarungen in § 5 verstößt,
-
AN einen Subunternehmer mit der Erbringung einer oder mehreren Dienstleistungen nach diesem Vertrag beauftragt,
-
der AN die Bestimmungen des Vertrages nicht nur geringfügig verletzt, bzw.
gegen Vereinbarungen des Vertrages und/oder des Leistungsverzeichnisses
Vertrag über die Ausführung von Umzugs-, Transport- und Hausmeisterhilfsarbeiten
Seite 12 von 14
verstößt und diese nicht einhält, der AN oder seine Beschäftigten vorsätzlich
oder grob fahrlässig ihre Pflichten nicht nur geringfügig verletzen,
-
-
-
andere wichtige Gründe vorliegen, z. B. wenn über das Vermögen des AN ein
Insolvenzverfahren eröffnet wurde oder die ordnungsgemäße Durchführung
des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist, dass gegen den AN ein gerichtliches Vergleichsverfahren eröffnet wurde oder er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt.
Im Fall einer fristlosen Kündigung ist der AN verpflichtet, dem AG die ihm aus
der fristlosen Kündigung und den als Ersatz beauftragten Maßnahmen zur Erfüllung der Leistungen aus diesem Vertrag, entstehenden Mehrkosten zu erstatten. Weitere Ansprüche aus den Folgen der fristlosen Kündigung behält
sich der AG ausdrücklich vor.
die Zahlung des ordnungsgemäß abgerechneten Arbeitsentgelts eines Monats
nicht bis zum 15. Tag des Folgemonats an die im Rahmen der Erfüllung dieses Vertrages eingesetzten Arbeitnehmern vorgenommen wurde.
-
der Abschluss der Haftpflichtversicherung nicht binnen der in § 13 Abs. 1 genannten Frist nachgewiesen wird.
-
die Sicherheitsleistung nicht binnen der in § 17 Abs. 4 genannten Frist nachgewiesen wird.
§ 19
Vertragsdauer
1) Dieser Vertrag tritt am 1. Mai 2017 in Kraft und endet am 30. April 2018; wird er
nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt, so verlängert es sich jedes Mal um sechs Monate.
2) Die Kündigung muss schriftlich erfolgen; für die Rechtzeitigkeit der Kündigung
kommt es nicht auf die Absendung, sondern auf die Ankunft des Kündigungsschreibens an.
§ 20
Probezeit
Es wird eine Probezeit mit einer Dauer von sechs Monaten vereinbart. Der Vertrag
kann außerordentlich zwei Wochen vor Ablauf der Probezeit gekündigt werden, ohne
dass es der Angabe von Gründen bedarf.
Vertrag über die Ausführung von Umzugs-, Transport- und Hausmeisterhilfsarbeiten
Seite 13 von 14
§ 21
Sicherheitsleistung
1)
Es wird die Erbringung einer Sicherheitsleistung in Form einer Bürgschaft vereinbart. Sie dient der Sicherstellung der vertragsgemäßen Ausführung der Leistung und der Gewährleistung.
2)
Auftragnehmer wird dem Land Berlin, vertreten durch das Bezirksamt Spandau,
Abteilung Facility Management, Umwelt- und Naturschutz – eine unbefristete,
selbstschuldnerische Bürgschaft einer der deutschen Bankenaufsicht unterliegenden Bank stellen. Die Bürgschaftsurkunde muss den Verzicht des Bürgen
auf die Einreden der Anfechtung, Aufrechnung und Vorausklage gemäß §§ 770,
771 BGB sowie die Verpflichtung, auf erstes Anfordern Zahlung zu leisten, enthalten. Die Bürgschaft soll erlöschen, wenn dem Bankinstitut die Bürgschaftsurkunde zurückgegeben wird.
3)
Die Höhe der Sicherheitsleistung beträgt 5% (fünf von Hundert) des NettoAuftragsvolumens eines Jahres.
4)
Die Sicherheitsleistung ist spätestens zu Beginn der Vertragslaufzeit zu stellen.
§ 22
Gerichtsstand
Als Gerichtsstand ist Berlin-Spandau vereinbart.
§ 23
Loyalitätsklausel
Wenn während der Vertragsdauer Umstände eintreten, welche die wirtschaftlichen,
technischen oder rechtlichen Auswirkungen dieses Vertrages insgesamt wesentlich
berühren, die aber im Vertrag nicht geregelt sind oder an die bei seinem Abschluss
nicht gedacht wurde, und wenn infolgedessen die auf einen gerechten Ausgleich der
beidseitigen Interessen abzielenden Absichten der Vertragspartner nicht erfüllt werden, so soll diesen Umständen nach Vernunft und Billigkeit mit dem Ziel einer angemessenen Vertragsanpassung im gegenseitigen Einverständnis Rechnung getragen
werden, wobei auch zu berücksichtigen ist, ob und inwiefern dem Nachteil des einen
Vertragspartners ein Vorteil des anderen gegenübersteht.
Vertrag über die Ausführung von Umzugs-, Transport- und Hausmeisterhilfsarbeiten
Seite 14 von 14
§ 24
Salvatorische Klausel/ Schriftform
1)
Nachträgliche Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages müssen schriftlich erfolgen; auch die einvernehmliche Aufhebung des Erfordernisses der
Schriftform muss schriftlich erfolgen. Die in Satz 1 genannte Schriftform wird
durch Erklärungen per E-Mail oder in elektronischer Form nicht gewahrt.
2)
Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages ganz oder teilweise unwirksam
sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch unberührt.
3)
Anstelle der unwirksamen Bestimmungen oder zur Ausfüllung etwaiger Vertragslücken sollen angemessene Regelungen treten, die - soweit rechtlich möglich - dem am nächsten kommen, was die Vertragsparteien gewollt oder nach
Sinn und Zweck gewollt haben würden, wenn sie den Punkt bedacht hätten.
Berlin-Spandau, den
Ort, Datum
______________________
(AG)
______________________
(AN)
Vertrag über die Ausführung von Umzugs-, Transport- und Hausmeisterhilfsarbeiten
Anlage 1 zum Vertrag
über die Ausführung von Umzugs-, Transport- und Hausmeisterhilfsarbeiten
im Bezirksamt Spandau von Berlin
Leistungsbeschreibung
Stand: 19.01.2017
Umfang der Hilfstätigkeiten in für Fachzwecke genutzte Gebäude des Bezirksamtes
Spandau, der durch die Arbeitskräfte vom Auftragnehmer durchzuführenden Arbeiten.
Seitenübersicht:
1.
2.
3.
4.
5.
6.
Transportarbeitertätigkeiten .......................................................................................... 1
Reinigungstätigkeiten .................................................................................................... 2
Hausmeisterähnliche Tätigkeiten .................................................................................. 2
Sonstige Tätigkeiten ...................................................................................................... 2
Regelmäßiger Einsatz ................................................................................................... 3
Umzüge größeren Umfangs (ab fünf Umzüge) ............................................................. 3
6.1. Standardumzug in einem Gebäude mit Aufzug ...................................................... 4
6.2. Standardumzug in einem Gebäude ohne Aufzug ................................................... 4
6.3. Standardumzug zwischen zwei Gebäuden mit Aufzug (davon mindestens ein
Gebäude mit Aufzug) ....................................................................................................... 4
6.4. Standardumzug zwischen zwei Gebäuden ohne Aufzug ........................................ 4
7. Umzüge in Schulen der Abt. Personal, Finanzen, Schule und Sport............................. 5
7.1. Standardumzug von Klassenräumen in Schulen mit Aufzug .................................. 5
7.2. Standardumzug in einem Gebäude ohne Aufzug ................................................... 5
8. Zusätzliche Arbeiten in größerem Umfang durch Transportarbeiter (optional) .............. 5
9. Zusätzliche Umzugsleistung (optional) .......................................................................... 5
In den Gebäuden sind folgende Arbeiten durchzuführen:
1. Transportarbeitertätigkeiten
•
•
•
•
•
Kleinere Transportarbeiten
Aktentransport, Lagerung (ein- & ausräumen) und Vernichtung entsprechend Vorgaben
Durchführung von Umzügen kleineren Umfangs (bis fünf Arbeitsplätze)
Aufräumen und Bestuhlung von Sitzungsräumen vor und nach Sitzungen oder Veranstaltungen (vor allem Bürgersaal und BVV-Saal und Sitzungsräume)
Sperrmüll in den Bürodienstgebäuden sammeln, Container beladen, entsorgen usw.
Seite 2 von 5
2. Reinigungstätigkeiten
•
•
•
•
Höfe und Eingangsbereiche, Keller und Kellergänge fegen
Rampen und Treppen säubern
Rathausturm im Innenbereich säubern
Laubentsorgung auf Wegen, Hauszugängen, Zufahrten, PKW-Plätzen, Fahrradboxen/ ständer und Hofflächen
3. Hausmeisterähnliche Tätigkeiten
•
Kontrollen in den Bürodienstgebäuden (Seifen- und Handtuchspender, ggf. Neubestückung, Sicherheitstüren, Sauberkeit in Sanitär- und Wartebereichen usw.)
4. Sonstige Tätigkeiten
•
•
•
•
•
•
kleinere Tischlerarbeiten
kleinere Schlosserarbeiten (Austausch von Zylindern und Schlössern)
Zuschnitt von Strauchwerk,
Entsorgung von Laub, Müll und Schmutz auf Dienstgrundstücken und Grundstücken
des Finanzvermögens in Müllcontainer oder andere Behälter
Rasenmähen mit Elektro- oder Benzinrasenmähern
Schneebeseitigung mit Schaufel und Besen und Eisglättebekämpfung, nur auf Anforderung
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung
über die Ausführung von Umzugs-, Transport- und Hausmeisterhilfsarbeiten
Seite 3 von 5
5. Regelmäßiger Einsatz
Jede Woche werden an drei Terminen jeweils zwei Arbeitskräfte (davon ein Vorarbeiter, der nicht ständig gewechselt werden soll), in der Zeit von 700 Uhr bis 1500
Uhr (insgesamt also 48 Stunden wöchentlich) für die oben genannten Arbeiten
vom Auftragnehmer gestellt.
Als Regelarbeitstage werden Montag, Mittwoch und Freitag vereinbart. Fällt einer
dieser Tage auf einen Feiertag werden die Arbeitskräfte an einem anderen Wochentag zur Verfügung gestellt.
Der Arbeitsplan für jede Woche wird in der Regel jeweils am Freitag vor der nächsten Arbeitswoche grob mit dem vom Auftragnehmer anzugebenden Ansprechpartner/ Einsatzleiter („Dispatcher“) abgestimmt.
Im Detail werden jeweils mit dem Vorarbeiter die an einem Arbeitstag zu leistenden
Arbeiten abgesprochen. Der Vorarbeiter ist gegenüber den übrigen vom Auftragnehmer zu stellenden Arbeitskräften weisungsbefugt und kann selbständig vorher
vereinbarte Aufträge ausführen bzw. einen Aufgabenplan selbständig ausführen.
6. Umzüge größeren Umfangs (ab fünf Umzüge)
In der Regel ist von ca. 50 Umzügen jährlich in und zwischen Gebäuden auszugehen; eine Mindestzahl an Umzügen kann nicht garantiert werden. Es ist aber auch
möglich, dass der Umfang eines Umzugs mehr als 100 Arbeitsplätze umfasst.
Ab zehn Umzügen ist eine Vorortbesichtigung mit dem Ansprechpartner/ Einsatzleiter („Dispatcher“) durchzuführen. Hierbei werden die Umzugsdetails und der Ablauf
abgestimmt. Werden Besonderheiten für diesen Umzug festgestellt, dann ist hierfür
ein Angebot vom Auftragnehmer abzugeben. Der Auftrag wird gegebenenfalls gesondert erteilt.
Ein Umzug von fünf bis zehn Arbeitsplätzen ist mit einem Vorlauf von einem
Werktag durchzuführen. Es wird vorausgesetzt, dass pro Werktag zehn Arbeitsplatz-Umzüge durchgeführt werden können.
Umzüge mit einem Umfang von elf bis 30 Arbeitsplätzen sind mit einem Vorlauf
von einer Woche durchzuführen (pro Werktag sind zehn Arbeitsplatz-Umzüge
durchzuführen).
Alle Umzüge mit mehr als 30 Arbeitsplätzen sind mit einem Vorlauf von zwei Wochen durchzuführen (pro Werktag sind zehn Arbeitsplatz-Umzüge durchzuführen).
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung
über die Ausführung von Umzugs-, Transport- und Hausmeisterhilfsarbeiten
Seite 4 von 5
6.1. Standardumzug in einem Gebäude mit Aufzug
In der Regel hat ein Standardumzug eines Arbeitsplatzes folgenden Umfang:
1
2
1
2
1
2
3
1
1
10
Schreibtisch
Rollcontainer
Drehstuhl
Stühle
Beistelltisch
Theken
Aktenschränke
Kleiderschrank
PC mit Zubehör
Umzugskartons
Geräte (z.B. Hubwagen, Liesen, Leitern, Gurte, Sackkarren, Transportwannen für
PC´s) werden vom Auftragnehmer gestellt. Umzugskartons werden vom Auftraggeber gestellt. Aus- und Einräumen der Aktenschränke übernimmt Auftragnehmer.
Wenn der tatsächliche Umfang eines Umzugs um 50% bis zu 80% über dem Standard liegt, wird ein Aufschlag von 50% des Preises für einen Standardumzug fällig;
ab 80% ein Aufschlag von 100%.
6.2. Standardumzug in einem Gebäude ohne Aufzug
wie 6.1.)
6.3. Standardumzug zwischen zwei Gebäuden mit Aufzug (davon mindestens ein
Gebäude mit Aufzug)
wie 6.1.)
Fahrzeug wird von Auftragnehmer gestellt.
6.4. Standardumzug zwischen zwei Gebäuden ohne Aufzug
wie 6.1.)
Fahrzeug wird von Auftragnehmer gestellt.
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung
über die Ausführung von Umzugs-, Transport- und Hausmeisterhilfsarbeiten
Seite 5 von 5
7. Umzüge in Schulen der Abt. Personal, Finanzen, Schule und Sport
7.1. Standardumzug von Klassenräumen in Schulen mit Aufzug
In der Regel hat ein Standardumzug eines Klassenraumes
folgenden Umfang:
1
1
30
15
1
3
3
2
25
Schreibtisch (Lehrer)
Drehstuhl (Lehrer)
Schüler-Stühle
Schüler-Tische
OH-Projektor (in der Regel fahrbar)
Materialschränke
Regale
PC mit Zubehör (sog. Medieninsel)
Umzugskartons
7.2. Standardumzug in einem Gebäude ohne Aufzug
wie 7.1.)
8. Zusätzliche Arbeiten in größerem Umfang durch Transportarbeiter (optional)
Mit einem Vorlauf von zwei Tagen werden zwei oder vier Arbeiter stundenweise angefordert und bezahlt, soweit Arbeiten in größerem Umfang oder außerplanmäßige
Arbeiten notwendig sind.
9. Zusätzliche Umzugsleistung (optional)
Eigenständige Aktenumlagerung inklusive Ausräumen, Transport und Einsortierung
in der vorherigen Reihenfolge/ Sortierung (Preis pro lfd. Aktenmeter).
Anlage 1 – Leistungsbeschreibung
über die Ausführung von Umzugs-, Transport- und Hausmeisterhilfsarbeiten
Diese Anlage ist unbedingt auszufüllen!
Anlage 2 zum Vertrag
über die Ausführung von Umzugs-, Transport- und Hausmeisterhilfsarbeiten
im Bezirksamt Spandau von Berlin
Vereinbarung über Entgelte
Stand: 10.01.2017
Für die in der Leistungsbeschreibung genannten Tätigkeiten wird die Leistung zu folgenden Konditionen angeboten. Den Preisen ist die Umsatzsteuer in der jeweils geltenden
Höhe zuzurechnen. Die Preise schließen alle sonstigen Kosten (etwa für bereitgestellte
Geräte und Fahrzeuge, An- und Abfahrt) ein.
Seitenübersicht:
Vereinbarung über Entgelte ................................................................................................. 1
1.
Hilfstätigkeiten pauschal pro Monat ........................................................................ 1
2.
Standardumzüge gem. Leistungsbeschreibung ..................................................... 2
3.
Lieferung von Umzugskartons ................................................................................ 3
4.
Lieferung von Aufklebern/ Etiketten ........................................................................ 3
Optionale Zusatzleistungen ................................................................................................. 4
5.
Bereitstellung von Fahrzeugen (optional) ............................................................... 4
6.
Bereitstellung von Außenaufzug/ Möbellift (optional) ............................................. 4
7.
Bereitstellung von zusätzlichem Personal (optional) .............................................. 5
8.
Eigenständige Aktenumlagerung (optional) ............................................................ 5
1.
Hilfstätigkeiten pauschal pro Monat
Hilfstätigkeiten gemäß Leistungsbeschreibung für Fachzwecke genutzte
Gebäude des Bezirksamtes Spandau pauschal monatlich
Beschreibung
Zwei Arbeitskräfte, insgesamt
48 Stunden pro Woche,
Montag, Mittwoch, Freitag
von 7 bis 15 Uhr
Position
Einheit
1.1.
1 Monat
Einzelpreis € netto
€
Seite 2 von 5
2.
Standardumzüge gem. Leistungsbeschreibung
Standardumzüge in einem Gebäude
Beschreibung
Position
Einheit
Einzelpreis € netto
Mit Aufzug
2.1.
1 Umzug
€
Ohne Aufzug
2.2.
1 Umzug
€
Standardumzüge zwischen zwei Gebäuden
Beschreibung
Position
Einheit
Einzelpreis € netto
2.3.
1 Umzug
€
2.4.
1 Umzug
€
2.5.
1 Umzug
€
Beide Gebäude mit Aufzug
Ein Gebäude mit Aufzug
Beide Gebäude ohne Aufzug
Standardumzüge Klassenräume in einer Schule
Beschreibung
Position
Einheit
Einzelpreis € netto
Mit Aufzug
2.6.
1 Umzug
€
Ohne Aufzug
2.7.
1 Umzug
€
Anlage 2 – Vereinbarung über Entgelte
Seite 3 von 5
3.
Lieferung von Umzugskartons
Umzugskartons in Standardgröße und guter Qualität
Beschreibung
Position
Einheit
Neu bei Bestellung
bis 100 Stück
3.1.
1 Stück
€
Neu bei Bestellung
ab 100 Stück
3.2.
1 Stück
€
Gebraucht bei Bestellung
bis 100 Stück
3.3.
1 Stück
€
Gebraucht bei Bestellung
ab 100 Stück
3.4.
1 Stück
€
4.
Einzelpreis € netto
Lieferung von Aufklebern/ Etiketten
Aufkleber/ Etiketten für Umzugskartons
Beschreibung
Position
Einheit
Einzelpreis € netto
Bei Bestellung bis 100 Stück
4.1.
1 Stück
€
Bei Bestellung ab 100 Stück
4.2.
1 Stück
€
Anlage 2 – Vereinbarung über Entgelte
Seite 4 von 5
Optionale Zusatzleistungen
5.
Bereitstellung von Fahrzeugen (optional)
Bereitstellung eines Kleintransporters bis 7,5 Tonnen mit Fahrer
Beschreibung
Position
Einheit
Einzelpreis € netto
Für 4 Stunden
5.1.
1 Einsatz
€
Für 8 Stunden
5.2.
1 Einsatz
€
Bereitstellung eines LKW ab 7,5 Tonnen mit Fahrer
Beschreibung
Position
Einheit
Für 4 Stunden
5.3.
1 Einsatz
€
Für 8 Stunden
5.4.
1 Einsatz
€
6.
Einzelpreis € netto
Bereitstellung von Außenaufzug/ Möbellift (optional)
Bereitstellung eines Außenaufzuges/ Möbelliftes mit Benzinmotor und
Bedienpersonal
Beschreibung
Position
Einheit
Einzelpreis € netto
Für 4 Stunden
6.1.
1 Einsatz
€
Für 8 Stunden
6.2.
1 Einsatz
€
Anlage 2 – Vereinbarung über Entgelte
Seite 5 von 5
7.
Bereitstellung von zusätzlichem Personal (optional)
Weitere umfänglichere Transport- und Hilfsarbeiten bei Anforderung von
Transportarbeiter, bei einem Vorlauf von zwei Tagen
Beschreibung
Position
Einheit
Ein Transportarbeiter
7.1.
1 Stunde
€
Zwei Transportarbeiter
7.2.
1 Stunde
€
Vier Transportarbeiter
7.3.
1 Stunde
€
8.
Einzelpreis € netto
Eigenständige Aktenumlagerung (optional)
Eigenständige Aktenumlagerung inklusive Ausräumen, Transport und Einsortierung in der vorherigen Reihenfolge/ Sortierung
Beschreibung
Umlagerung lfd. Aktenmeter
___________________
Ort, Datum
Position
Einheit
8.1.
1 Meter
Einzelpreis € netto
€
__________________________________
Unterschrift und Firmenstempel
Anlage 2 – Vereinbarung über Entgelte
Kalkulation der Stundenverrechnungssätze
für sozialversicherungspflichtiges Beschäftigte
Der Stundenverrechnungssatz setzt sich wie folgt
zusammen:
Anteil in %
EUR
Tariflohn
Bezahlter Urlaub und Feiertage
Sonstige freiwillige Sozialleistungen
Lohnfortzahlung
Arbeitgeber-Anteil-Sozialversicherung
Betriebsmittel
Afa Maschinen und Geräte
Gemeinkosten inkl. Aufsicht
Risiko und Gewinn
Stundenverrechnungssatz (Normalstunden, Werktage)
100%
Der Tariflohn entspricht dem in Berlin gültigen Tarifvertrag :
Name des Tarifvertrages:
gültig vom
gültig bis:
Der vorgenannte Stundenverrechnungssatz liegt der vorliegenden Kalkulation zugrunde.
____________________
(Ort, Datum)
___________________________
(Unterschrift und Firmenstempel)
Diese Anlage ist unbedingt auszufüllen!
Angaben zum Unternehmen
zum Angebot für die Ausschreibung 05/2017
im Zeitraum vom 01.05.2017 bis 30.04.2018
__________________________________________________________________________
Name und Hauptsitz des Unternehmens
(Name, Anschrift, Telefon-Nr., Telefax-Nr.,
ggf. E-Mail-Adresse)
Einzelfirma
Personengesellschaft
Kapitalgesellschaft (GmbH, AG)
Freiberufler
andere Rechtsform:
_______________
Rechtsform
im Geschäftsjahr 2014
Gesamtumsatz des Unternehmens
im Geschäftsjahr 2015
im Geschäftsjahr 2016
Gesamtmitarbeiterzahl (ohne Inhaber/
Gesellschafter) im Unternehmen
Personen, die zur rechtsgeschäftlichen
Vertretung berechtigt sind
1.
(Name, Funktion)
2.
Person(en), die außerdem für Auskünfte
zur Verfügung steh(en):
(Name, Funktion)
(Name, Funktion, Tel.-Nr., Fax-Nr., E-Mail)
(Name, Funktion, Tel.-Nr., Fax-Nr., E-Mail)
Die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben werden hiermit versichert.
____________________
Ort, Datum
_____________________________________
Unterschrift und Firmenstempel
Hinweis: Wir möchten alle Bieter ausdrücklich darum bitten, ausschließlich nur diesen Vordruck für Ihre Eintragungen zu
verwenden.
Diese Anlage ist unbedingt auszufüllen!
Eigenerklärung zur Eignung
zum Angebot für die Ausschreibung 05/2017
im Zeitraum vom 01.05.2017 bis 30.04.2018
__________________________________________________________________________
An die Eignung des Bewerbers werden, damit die in der Leistungsbeschreibung beschriebenen
Tätigkeiten ordnungsgemäß ausgeführt werden können, folgende Bedingungen gestellt.
Hinreichende Nachweise sind dem Angebot beigefügt.
1. Bewerber beschäftigt mindestens fünfzig -50- sozialversicherungspflichtige Mitarbeiter,
die Transporttätigkeiten ausführen, damit gewährleistet ist, dass die in der Leistungsbeschreibung vorgesehenen Fristen hinsichtlich der Durchführung von Umzügen jederzeit
eingehalten werden können.
Ja:
Nein:
Anzahl Mitarbeiter: _________________
2. Bewerber beschäftigt einen Tischler, der auch beim Auftraggeber eingesetzt werden wird:
Ja:
Nein:
3. Bewerber beschäftigt einen zu den üblichen Geschäftszeiten ständig erreichbaren
Einsatzleiter („Dispatcher“), der auch für die Aufgaben des Auftragnehmers eingesetzt
werden wird:
Ja:
Nein:
4. Bewerber verfügt über einen eigenen Fahrzeugbestand, in dem mindestens folgende
Fahrzeuge in angegebener Anzahl mit Erfüllung der Euro 4 Norm vorhanden sein müssen:
a. Mindestens zehn -10- mittelschwere Lastkraftwagen mit mindestens 7,5 Tonnen
zulässiger Gesamtmasse und hydraulischer Hubklappe, damit gewährleistet ist, dass
auch kurzfristig Umzüge zwischen zwei Bürodienstgebäuden durchgeführt werden
können:
Ja:
Nein:
Anzahl LKW:
_________________
b. mindestens zwei -2- Kleinlastwagen/ Transportkastenwagen (wie Sprinter o.ä.):
Ja:
Nein:
Anzahl „Sprinter“: _________________
c. mindestens zwei -2- Kleinkastenwagen (wie Caddy o.ä.) :
Ja:
Nein:
____________________
Ort, Datum
Anzahl „Caddy“:
_________________
_____________________________________
Unterschrift und Firmenstempel
Hinweis: Wir möchten alle Bieter ausdrücklich darum bitten, ausschließlich nur diesen Vordruck für Ihre Eintragungen zu
verwenden.
Diese Anlage ist unbedingt auszufüllen!
Offenlegung der Mitarbeiterfluktuation
zum Angebot für die Ausschreibung 05/2017
im Zeitraum vom 01.05.2017 bis 30.04.2018
__________________________________________________________________________
Bitte geben Sie das jährliche Mittel der Arbeitnehmer, aufgeschlüsselt nach kaufmännischen und
gewerblichen Mitarbeitern Ihres Unternehmens an.
Kaufmännisch
Gewerblich
2. Halbjahr 2015:
1. Halbjahr 2016:
2. Halbjahr 2016:
Wie viele Mitarbeiter haben das Unternehmen verlassen?
Kaufmännisch
Gewerblich
2. Halbjahr 2015:
1. Halbjahr 2016:
2. Halbjahr 2016:
____________________
Ort, Datum
____________________________________
Unterschrift und Firmenstempel
Hinweis: Wir möchten alle Bieter ausdrücklich darum bitten, ausschließlich nur diesen Vordruck für Ihre Eintragungen zu
verwenden.
Bezirksamt Spandau von Berlin
Referenz-Nr.:
Abt. Facility Management, Umwelt- und Naturschutz
Fachbereich Liegenschaftsverwaltung
Carl-Schurz-Str. 2/6
13597 Berlin
BIETER (Stempel):
Vergabeunterlagen – Anlage Referenzen
ÖFFENTLICHE AUSSCHREIBUNG
Umzugs-, Transport- und Hausmeisterhilfsarbeiten
VERGABENUMMER
1 / 2017
Angaben zur referenzgebenden Firma
Firma/ Anschrift
Ansprechpartner
Abteilung
Telefon
E-Mail
Öffentlicher Auftraggeber
ja
nein
Leistungsumfang
Art der Leistung
Ggf. hervorzuhebende
Besonderheiten der Leistung
Umfang der Leistung
(in €/pa oder €/Auftrag)
Beginn:
Leistungszeitraum
Ende*:
*zum o.g. Ausschreibungsverfahren sind Referenzen für abgeschlossene und nicht abgeschlossene Projekte zulässig
Qualitätsbeurteilung
(1-sehr gut, 2-gut, 3-befriedigend, 4-ausreichend, 5-mangelhaft, 6-ungenügend)
Qualitätskriterien
(Gewichtung der Kriterien gem.
Bewerbungsbedingungen Nr. 1.23 )
1
2
3
4
5
6
(10 Pkt.)
(8 Pkt.)
(6 Pkt.)
(4 Pkt.)
(2 Pkt.)
(0 Pkt.)
Qualität der ausgeführten Leistung
Termintreue
Kommunikation
Bearbeitung von Reklamationen
Rechnungslegung
Wir bescheinigen, dass die o.g. Firma bei uns mit der Durchführung der oben genannten
Dienstleistungen beauftragt ist.
____________________
__________________________________________
Ort, Datum
Unterschrift und Firmenstempel des Referenzgebers
Dem Angebot beizufügende Erklärungen und Nachweise
Eigenerklärungen
Freiberufler
max. Alter
Einzelfirma
GbR
GmbH
OHG
KG
AG
über die Eignung (Wirt 321)
aktuell
X
X
X
X
X
X
zur Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen (Wirt 322)
aktuell
X
X
X
X
X
X
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 326)
aktuell
X
X
X
X
X
X
über die Förderung von Frauen und die Vereinbarkeit
von Beruf und Familie (Wirt 359)
aktuell
X
X
X
X
X
X
Schutzerklärung
aktuell
X
X
X
X
X
X
jährliches Mittel der Arbeitnehmer, aufgeschlüsselt nach
kaufmännischen und gewerblichen Mitarbeitern
gemäß Vordruck
aktuell
X
X
X
X
X
Maschinen-, Geräte- und Fahrzeugbestand
aktuell
X
X
X
X
X
X
Verknüpfung/ Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen
aktuell
X
X
X
X
X
X
letzte Jahr
X
X
X
X
X
X
Angaben über technische Leitung
aktuell
X
X
X
X
X
X
jährliches Mittel der Mitarbeiter
aktuell
Qualitätskontrolle, Untersuchungs- und
Forschungsmöglichkeiten
aktuell
X
X
X
X
X
X
berufliche Qualifikation der tatsächlichen
Leistungserbringern/ Führungskräfte (Zeugnisse, Diplome,
Studiennachweise, Bescheinigung über die berufliche
Befähigung
aktuell
X
X
X
X
X
X
Einzelfirma
GbR
GmbH
OHG
KG
AG
X
X
X
jährlicher Umsatz des Unternehmens in den letzten drei
Jahren, der jährliche Netto-Umsatz des Bieters muss
mindestens das 2-fache der voraussichtlichen JahresAuftragssumme des Bieters netto betragen
X
Nachweise
In Fotokopie:
max. Alter
Freiberufler
Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (oder ULV-Bescheinigung)
(GZR 3 nach § 150 GewO - natürliche Person/ GZR 4 juristische Person) für:
das Unternehmen, ggf. die Hauptniederlassung
1 Jahr
den Inhaber
1 Jahr
die Gesellschafter
1 Jahr
X
X
X
die Mitglieder des Geschäftsführung
1 Jahr
X
X
X
die Mitglieder des Vorstandes
1 Jahr
Bundeszentralregisterauszug (Führungszeugnis)
1 Jahr
Wirt 320 - Checkliste (27.05.2016)
X
X
X
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Einzelfirma
GbR
GmbH
OHG
KG
AG
Gewerbeanmeldung (oder ULV-Bescheinigung)
X
X
X
X
X
Erlaubnis zum Gewerbe falls gem. GewO erforderlich
X
X
X
X
X
X
X
X
max. Alter
Freiberufler
Nachweise
Handelsregister-Auszug (oder ULV-Bescheinigung)
1 Jahr
Gesellschafterliste
1 Jahr
Betriebshaftpflichtversicherung (oder ULV-Bescheinigung)
1 Jahr
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Meisterbriefe, Ingenieurzeugnisse, Berufsabschlüsse bzw.
berufl. Qualifikation der teschnisch Fachkundigen (oder ULVBescheinigung)
X
X
X
X
X
X
Handwerkskarte und/ oder die IHKZugehörigkeitsbescheinigung (oder ULV-Bescheinigung)
X
X
X
X
X
Steueranmeldung
Bescheinigung des Finanzamtes über die Entrichtung von
Steuern (oder ULV-Bescheinigung)
Bescheinigungen der Krankenkassen über die
rückstandslose Beitragentrichtung (oder ULVBescheinigung)
Bescheinigung der Berufsgenossenschaft über die
rückstandslose Beitragsentrichtung (oder ULVBescheinigung)
Bonitätsauskunft, mindestens muss die Hausbank
verbindlich erklären, dass dem Bewerber zum
Vertragsbeginn eine Bürgschaft in Höhe der vereinbarten
Sicherheitsleistung (5% des Netto/Auftragsvolumens eines
Jahres) gestellt wird
X
1 Jahr
X
X
X
X
X
X
1 Jahr
X
X
X
X
X
X
1 Jahr
X
X
X
X
X
X
3 Monate
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
X
Referenzliste unter Angabe: Art der ausgeführten Arbeiten,
Auftragsvolumen, Auftraggeber, Ansprechpartner Telefon-Nr.
Qualitätssicherungsverfahren (bei ISO oder Öko-Audit),
Zertifizierung nach ISO 9001:2008 / 2015 oder
gleichwertige Nachweise von dritter, fachkundiger und
unabhängiger Seite für Qualitätssicherungs-maßnahmen
aktuell
X
X
X
X
X
X
geprüfte/bestätigte Bilanz, Bilanzauszug / bzw. Einnahme/Überschuss Rechnung
aktuell
X
X
X
X
X
X
Wirt 320 - Checkliste (27.05.2016)
Seite 2 von 3
Einzelfirma
GbR
GmbH
OHG
KG
AG
Freiberufler
Einzelfirma
GbR
GmbH
OHG
KG
AG
Freiberufler
Nachweis Teilnahme Objektbesichtigung
X
X
X
X
X
X
Bietergemeinschaft
X
X
X
X
X
X
Nachunternehmererklärung
X
X
X
X
X
X
BVB/ZVB (Wirt 311 A)
X
X
X
X
X
X
BVB zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen (Wirt 324)
X
X
X
X
X
X
BVB zur Frauenförderung (Wirt 359)
X
X
X
X
X
X
max. Alter
Sonstiges
max. Alter
Wirt 320 - Checkliste (27.05.2016)
Seite 3 von 3
Eigenerklärung zur Eignung
Ich erkläre/Wir erklären, dass
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
•
mein/unser Unternehmen gewerberechtlich ordnungsgemäß angemeldet ist, bzw.
entsprechende gewerberechtliche Erlaubnisse erteilt wurden.
mein/unser Unternehmen im entsprechenden Register eingetragen ist, sofern dies
gesetzlich vorgeschrieben ist.
eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen wurde.
die für die Ausführung der Leistung vorgesehenen Personen entsprechend zertifiziert,
bzw. qualifiziert sind.
ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nachgekommen bin/sind und ermächtigen
den Auftraggeber, Auskünfte über die Meldedateien personenunabhängig einzuholen
bzw. lege(n) diese auf Verlangen des Auftraggebers vor.
ich/wir meinen/unseren Verpflichtungen der Beiträge zu den Krankenversicherungen und
Berufsgenossenschaften nachgekommen bin/sind und auch weiterhin nachkomme(n).
ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht zu einer Geldbuße gemäß § 23 ArbeitnehmerEntsendegesetz bzw. § 21 Mindestlohngesetz von mehr als 2.500 € belegt worden
bin/sind und mir/uns kein aktueller Verstoß gegen die o.a. Vorschriften und kein
anstehender Bußgeldbescheid gegen das Unternehmen bzw. die verantwortlich
handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen oder bekannt ist.
mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die
das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft/betreffen.
ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen
Leistungen erfülle(n),
zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe über mein/unser Vermögen nicht das
Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder Antrag
auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder dieser Antrag mangels Masse
abgelehnt worden ist,
ich/wir die staatlichen Sicherheitsvorschriften (insbesondere Arbeitsschutzgesetz,
Arbeitssicherheitsgesetz einschließlich der dazugehörigen Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, BetriebssicherheitsV, PSABenutzungsV, LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften einhalten,
die Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen
Leistungsmissbrauch i.S.d. Dritten Sozialgesetzbuches, des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, bzw. des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit einhalten.
Ich/Wir erklären mein/unser Einverständnis, dass der Auftraggeber die Einhaltung der
gesetzlichen Bestimmungen durch Stichproben am Ort der Leistung sowie anhand von
vorzulegenden Belegen prüfen kann. Die Belege müssen mindestens enthalten:
• die Namen der für die Auftragerfüllung eingesetzten gewerblichen Arbeitnehmer,
• die im Rahmen der Auftragserfüllung von diesem Monat der Stichprobe geleisteten
Arbeitsstunden sowie
• die an die gewerblichen Arbeitnehmer gezahlten Brutto-Stundenlöhne ohne
Zuschläge.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter - auch ausländischer Beschäftigter,
sofern diese die Leistung innerhalb der Bundesrepublik Deutschland erbringen - mindestens
monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige
Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse im Unternehmen bereitzuhalten und auf
Anforderung dem Auftraggeber vorzulegen.
Wirt 321 – Eigenerklärung (26.05.2016)
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, im potenziellen Auftragsfall gemäß ArbeitnehmerEntsendegesetz bzw. Mindestlohngesetz personenbezogene Daten (Name, Vorname,
Geburtsname, Geburtsdatum, Geburtsort, Wohnanschrift) bekannt zu geben.
Ich verpflichte mich/Wir verpflichten uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu
beauftragen, dass der Nachunternehmer eine gleichlautende Erklärung abgibt.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass – unter bestimmten Voraussetzungen - eine
wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen
zu Folge haben und mein/unser Unternehmen für die Dauer von bis zu fünf Jahren von der
Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden kann.
___________________
(Ort, Datum)
Wirt 321 – Eigenerklärung (26.05.2016)
______________________
(Unterschrift, Firmenstempel)
Auftrag/Ausschreibung Nr.
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
•
•
•
•
•
seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung mindestens
diejenigen Arbeitsbedingungen einschließlich des Entgelts zu gewähren, die der
nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom 20.04.2009 (BGBl. I S.
799) einzuhaltende Tarifvertrag vorgibt, oder andere gesetzliche Bestimmungen
über Mindestentgelte einzuhalten.
seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei der
Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt von 8,50 € zu bezahlen.
die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich zu verpflichten, seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im Rahmen der zu erfüllenden Vertragsleistung mindestens die Arbeitsbedingungen zu gewähren, die für
die vom Nachunternehmer oder dem Vertragspartner des Verleihers zu erbringende Leistung nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG) vom
20.04.2009 (BGBl. I S. 799) oder nach anderen gesetzlichen Bestimmungen über
Mindestentgelte maßgeblich sind.
sicherzustellen, dass die Verpflichtung auf einen von ihm beauftragten
Nachunternehmer oder Verleiher schriftlich übertragen wird (mittels Wirt 322) und
dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen
nachzuweisen.
sicherzustellen, dass die von ihm beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher
ihrerseits den von ihnen beauftragten Nachunternehmern oder Verleihern die o.a.
Verpflichtungen schriftlich übertragen und sich dazu verpflichten, dem öffentlichen
Auftraggeber auf Verlangen die schriftlichen Übertragungen nachzuweisen.
Die Verpflichtungen gelten nicht bei Dienstleistungen, die von ausländischen Nachunternehmen im Ausland erbracht werden.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die
o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für
jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei
mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder
einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer
oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen
über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und
ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden
Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen
haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen
zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen
Auftraggeber vorzulegen.
Wirt 322 – BVB/ Eigenerklärung Tariftreue, Mindestentlohnung, Sozialversicherungsbeiträge
04.11.2016)
Seite 1
Seite 1 von 2
Auftrag/Ausschreibung Nr.
Eigenerklärung zu Tariftreue, Mindestentlohnung und
Sozialversicherungsbeiträgen
Ich erkläre / Wir erklären,
•
mit meiner/unseren Unterschrift/en die vorstehend aufgeführten Besonderen
Vertragsbedingungen zu Tariftreue, Mindestentlohnung und Sozialversicherungsbeiträgen einzuhalten (siehe Wirt 322, Seite 1),
•
meinen/unseren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern bei der Ausführung der
Leistung bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit gleiches Entgelt zu bezahlen
(Tarifvertragliche Regelungen bleiben davon unberührt). Die Verpflichtung gilt
nicht bei Dienstleistungen, die von ausländischen Nachunternehmen im Ausland erbracht werden.
Ich bin mir / Wir sind uns bewusst, dass ein Verstoß gegen diese Erklärung meinen/unseren Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zur Folge haben und
mein/unser Unternehmen bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher
Aufträge ausgeschlossen werden kann.
____________________________
(Ort, Datum)
_________________________________________
(Unterschrift, Firmenstempel)
Hinweis:
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die Textform (falls gefordert: die elektronische
Signatur) die händische Unterschrift.
Wirt 322 – BVB/ Eigenerklärung Tariftreue, Mindestentlohnung, Sozialversicherungsbeiträge
04.11.2016)
Seite 1
Seite 2 von 2
Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Ich erkläre/Wir erklären, dass
die Vorlage eines Nachweises darüber, dass die vertraglich vereinbarte Lieferung der Ware
gemäß § 8 Abs. 2 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz nicht unter Missachtung der
in den ILO-Kernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt
worden sind, nicht möglich ist.
Trotz intensiven Bemühens konnten diesbezügliche Zertifikate nicht ermittelt werden.
Ich bin mir/Wir sind uns bewusst, dass eine wissentlich falsche Erklärung meinen/unseren
Ausschluss von weiteren Auftragserteilungen zu Folge haben und mein/unser Unternehmen
bis zur Dauer von drei Jahren von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen werden
kann.
___________________
(Ort, Datum)
______________________
(Unterschrift, Firmenstempel)
Wirt 326 – Eigenerklärung ILO-Kernarbeitsnormen (24.08.2010)
Auftrag/Ausschreibung Nr.:
Erklärung gemäß § 1 Absatz 2 der Frauenförderverordnung
12.
Bereitstellung der Plätze außerbetrieblicher, vom
Betrieb finanzierter Bildungsmaßnahmen für Frauen
zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
13.
Bevorzugte Berücksichtigung von Frauen beim beruflichen Aufstieg nach erfolgreichem Abschluss
einer inner- oder außerbetrieblichen Bildungsmaßnahme
14.
Angebot flexibler, den individuellen Bedürfnissen
entsprechender Gestaltung der Arbeitszeit
15.
Angebot alternierender Telearbeit
16.
Möglichkeit befristeter Teilzeitarbeit, vorzugsweise
vollzeitnah, mit Rückkehroption in eine Vollzeitarbeit
auch in Führungspositionen
17.
Kontakthalteangebote, Möglichkeit zur Teilnahme an
betrieblicher Fortbildung, zu Vertretungseinsätzen
und Rückkehrvereinbarungen für Beschäftigte in
Elternzeit
18.
Bereitstellung betrieblicher oder externer Kinderbetreuung, auch für Arbeitszeiten außerhalb der üblichen Öffnungszeiten der regulären Kinderbetreuung
19.
Bereitstellung geeigneter Unterstützung und Flexibilität am Arbeitsplatz für Beschäftigte, die Erziehungs- und Pflegeaufgaben wahrnehmen
20.
Umwandlung geringfügiger Beschäftigungsverhältnisse in mindestens Teilzeitarbeitsplätze
21.
Vermeidung einer überproportionalen Verringerung
des Frauenanteils an der Gesamtzahl der Beschäftigten bei Personalabbaumaßnahmen
Hiermit erkläre(n) ich/ wir Folgendes:
- Zutreffendes bitte ankreuzen –
A. Anwendbarkeit von § 13 Absatz 1 LGG
Im Unternehmen sind in der Regel mehr als 10 Arbeitnehmer/-innen1) beschäftigt (ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten)
Ja
Nein
(→ keine weiteren Angaben erforderlich)
B.
Falls ja, bitte folgende weitere Angaben:
I.
Beschäftigtenzahl1)
Im Unternehmen sind in der Regel beschäftigt:
über 500 Beschäftigte
( gemäß § 3 Absatz 1 FFV sind drei der in § 2 FFV
genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen
und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen, davon mindestens eine Maßnahme der
Nummern 1 bis 6)
♦
über 250 bis 500 Beschäftigte
( gemäß § 3 Absatz 2 FFV sind drei der in § 2 FFV
genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen
und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
♦
über 20 bis 250 Beschäftigte
( gemäß § 3 Absatz 3 FFV sind zwei der in § 2 FFV
genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen
und/oder der Vereinbarkeit von Beruf und Familie auszuwählen)
♦
über 10 bis 20 Beschäftigte
( gemäß § 3 Absatz 4 FFV ist eine der in § 2 Nummer 1 bis 20 FFV genannten Maßnahmen zur Förderung von Frauen und/oder der Vereinbarkeit von Beruf
und Familie auszuwählen)
♦
1)
Bei der Feststellung der Beschäftigtenzahl ist § 23 Absatz 1 Satz 4 des
Kündigungsschutzgesetzes zu berücksichtigen.
II.
III. Weitere vertragliche Verpflichtungen
Ich/Wir erkläre(n) mich/uns darüber hinaus mit folgenden Verpflichtungen gemäß § 4 FFV einverstanden:
1.
Die Auftragnehmenden haben das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
2.
Sofern sich die Auftragnehmenden zur Vertragserfüllung
anderer bedienen, haben sie sicherzustellen, dass die
Nachunternehmenden sich nach Maßgabe des § 3 FFV
zur Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und
zur Einhaltung der Verpflichtungen nach § 4 FFV bereit
erklären. Eine schuldhafte Verletzung dieser Verpflichtung
durch die Nachunternehmenden wird den Auftragnehmenden zugerechnet.
3.
Auf Verlangen der Vergabestelle haben die Auftragnehmenden die Einhaltung der übernommenen vertraglichen
Verpflichtungen nach der Frauenförderverordnung in geeigneter Form nachzuweisen.
Maßnahmen zur Frauenförderung und/oder zur Förderung
der Vereinbarkeit von Beruf und Familie
In meinem/unserem Unternehmen wird/werden während der
Durchführung des Auftrags folgende Maßnahme(n) gemäß § 2 FFV
durchgeführt oder eingeleitet:
1.
Umsetzung eines qualifizierten Frauenförderplans
2.
Verbindliche Zielvorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils an den Beschäftigten in allen Funktionsebenen
3.
Erhöhung des Anteils der weiblichen Beschäftigten
in gehobenen und Leitungspositionen
4.
Erhöhung des Anteils der Vergabe von Ausbildungsplätzen an Bewerberinnen
5.
Berücksichtigung von weiblichen Auszubildenden
bei der Übernahme in ein Arbeitsverhältnis zumindest entsprechend ihrem Ausbildungsanteil
6.
Einsetzung einer Frauenbeauftragten
7.
Überprüfung der Entgeltgleichheit im Unternehmen
mit Hilfe anerkannter und geeigneter Instrumente
8.
Angebot von Praktikumsplätzen für Mädchen und
junge Frauen, insbesondere in Berufen, in denen
Frauen unterrepräsentiert sind
IV. (Erforderlichenfalls anzugeben) Rechtliches Hindernis
An der Durchführung folgender Maßnahmen unter II. bzw. an
der Übernahme folgender Verpflichtungen nach III. bin ich/sind
wir gemäß § 5 Absatz 2 FFV aus rechtlichen Gründen gehindert:
Begründung:
(auf Verlangen nachzuweisen)
Mir/Uns ist bekannt, dass Falschangaben im Rahmen dieser
Erklärung oder Verstöße gegen darin übernommene Verpflichtungen zu Sanktionen gemäß § 7 FFV führen können.
9.
Teilnahme an anerkannten und geeigneten Maßnahmen und Initiativen, die Mädchen und junge
Frauen für männliche dominierte Berufe interessieren sollen
10.
Spezielle Bildungsmaßnahmen nur für Frauen, die
zur Erreichung qualifizierter Positionen befähigen
sollen
(Datum, Unterschrift, Stempel)
11.
Bereitstellung der Plätze bei sonstigen betrieblichen
Bildungsmaßnahmen für Frauen zumindest entsprechend ihrem Anteil an den Beschäftigten
Hinweis:
Bei Teilnahme am elektronischen Vergabeverfahren ersetzt die elektronische Signatur die händische Unterschrift.
Wirt 359 FFV (22.06.2016)
Besondere Vertragsbedingungen
zur Frauenförderung
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
•
das geltende Gleichbehandlungsrecht zu beachten.
•
sicherzustellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) zur
Durchführung von Maßnahmen gemäß § 2 FFV und zur Einhaltung der Verpflichtungen
nach § 4 FFV bereit erklärt. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet.
•
abhängig von der Unternehmensgröße gemäß § 3 Frauenförderverordnung (FFV) eine
oder mehrere der in § 2 FFV aufgeführten Maßnahmen der Frauenförderung und/oder
der Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie durchzuführen
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a.
Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen
zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist
zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen
von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine
Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in
die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die
Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des
Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit
solcher Kontrollen schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
Wirt 359 FFV (22.06.2016)
Schutzerklärung
zum Angebot ______________________________________________________________
Das Beratungs- und Schulungsunternehmen verpflichtet sich sicherzustellen, dass die zur
Erfüllung des Auftrags eingesetzten Personen nicht die „Technologie von L. Ron Hubbard“
anwenden, lehren oder in sonstiger Weise verbreiten.
Bei einem Verstoß ist der Auftraggeber berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund ohne
Einhaltung einer Frist zu kündigen. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
__________________
Ort, Datum
_____________________________
Unterschrift/Firmenstempel
Zusätzliche Vertragsbedingungen (ZVB)
1. Allgemeines
(1) Für Lieferungen und Leistungen gelten die nachfolgenden Vertragsbedingungen sowie die
"Allgemeinen Bedingungen für die Ausführung von Leistungen" (VOL/B).
(2) Liefer-, Zahlungs- und Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers oder der Auftragnehmerin
werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurden.
2. Preise
Die vereinbarten Preise sind Festpreise im Sinne der Verordnung PR 30/53 über die Preise bei
öffentlichen Aufträgen vom 23. Dezember 1953 (GVBl. S. 1511) in der jeweils geltenden Fassung.
3. Lieferung
Der Auftragnehmer bzw. die Auftragnehmerin liefert zu dem vereinbarten Zeitpunkt kostenfrei an
die vom Auftraggeber bezeichnete Annahmestelle.
4. Verpackung
Verpackungsmaterialien, die mehrfach verwendet werden können, sind vom Auftragnehmer oder
von der Auftragnehmerin unentgeltlich zurückzunehmen.
5. Skonto
(1) Bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen nach Eingang einer prüfbaren Rechnung wird ein Skonto
von 2 v. H. des Rechnungsbetrages abgezogen. S. 1 gilt nicht bei Leistungen, bei denen aufgrund
gesetzlicher Bestimmungen die Gewährung von Skonto ausgeschlossen ist, insbesondere bei
preisgebundenen Verlagserzeugnissen.
(2) Skonto wird von allen Zahlungen (einschließlich Zahlungen nach Zahlungsplan, Voraus-,
Abschlags-, Schluss- und Teilschlusszahlungen) abgezogen.
6. Schriftform
Jede Änderung, Ergänzung oder Abweichung des Vertrages bedarf der Schriftform (§ 126 BGB).
Besondere Vertragsbedingungen (BVB)
Die nachstehenden besonderen Vertragsbedingungen sind Ergänzungen für die Erfordernisse des
Einzelfalls. Sie beziehen sich nur auf die Lieferungen und Leistungen, die Gegenstand dieser Vergabe
sind.
Veränderungen oder Markierungen dürfen vom Bieter nicht vorgenommen werden. Auch das
Ankreuzen der Kästchen erfolgt nur durch den Auftraggeber.
7. Preisgleitklausel
Abweichend von Nr. 2 finden die nachstehend bezeichneten Preisgleitklauseln Anwendung:
8. Ausführungsfristen
Für die Ausführung der Lieferungen/Leistungen gelten die nachstehenden Fristen und
Einzelfristen:
Wirt 311 A– ZVB/BVB 10/05)
-29. Vertragsstrafen
Gemäß § 11 VOL/B wird folgende Vertragsstrafe vereinbart:
Bei Überschreitung folgender Fristen der Nr. 8 werden die angegebenen Vertragsstrafen fällig:
Frist:
Vertragsstrafe:
%/Tag der Überschreitung
Frist:
Vertragsstrafe:
%/Woche der Überschreitung
10. Güteprüfung:
Gemäß § 12 VOL/B wird zur Güteprüfung vereinbart:
11. Annahmestelle:
12. Abnahme
Für die Abnahme der Lieferung/Leistung gilt folgende besondere Regelung:
13. Verjährungsfrist für die Mängelansprüche
Abweichend von § 14 Nr. 3 VOL/B beträgt die Verjährungsfrist für die Mängelansprüche
Jahr(e) nach der Abnahme.
14. Zahlungen
(1) Vorauszahlungen werden nach folgendem Zahlungsplan geleistet:
Vorauszahlungen werden auf fällige Abschlagszahlungen wie folgt angerechnet:
(2) Abschlagszahlungen werden
geleistet
nicht geleistet.
15. Rechnungen
Der Auftragnehmer hat Rechnungen in
facher Ausfertigung, Abschlagsrechnungen für
Vorauszahlungen (Nr. 14 Abs. 1) und für Abschlagszahlungen (Nr. 14 Abs. 2) in
facher
Ausfertigung einzureichen.
Jeder Rechnung, Schlussrechnung oder Teilschlussrechnung hat der Auftragnehmer
Aufmassberechnungen und -zeichnungen, Stundenlohnzettel, Lieferscheine, Wiegekarten,
Fremdrechnungen und andere Belege, die der Auftraggeber zur Prüfung und Feststellung
benötigt, im Original als Unterlagen beizufügen.
16. Skontoabzüge
Abweichend von Nr. 5 ZVB wird folgende Skontovereinbarung getroffen:
Das Skonto beträgt
v.H.
Wirt 311 A – ZVB/BVB (10/05)
-3Die Skontofrist beginnt abweichend von Nr. 5 ZVB
für Zahlungen gemäß Zahlungsplan und für Vorauszahlungen mit dem Tage der Fälligkeit,
für Abschlagszahlungen mit dem Tage des Eingangs prüfbarer Aufstellungen über die
vertragsgemäße Teillieferung oder Teilleistung.
Für Schlusszahlungen gilt Nr. 5 ZVB unverändert, für Teilschlusszahlungen mit der Maßgabe,
dass die Skontofrist nicht vor vertragsgemäßer Lieferung oder Leistung des in sich
abgeschlossenen Auftragsteils beginnt.
17. Sicherheitsleistung
Abweichend von § 18 VOL/B hat der Auftragnehmer folgende Sicherheit(en) zu leisten:
18. Sonstige Bedingungen:
Wirt 311 A – ZVB/BVB (10/05)
Besondere Vertragsbedingungen
zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
den Auftrag gemäß der Leistungsbeschreibung ausschließlich mit Waren
auszuführen, die nachweislich unter bestmöglicher Beachtung der in den ILOKernarbeitsnormen festgelegten Mindeststandards gewonnen oder hergestellt
worden sind. Die Mindeststandards der ILO-Kernarbeitsnormen ergeben sich aus
•
dem Übereinkommen Nr. 29 über Zwangs- oder Pflichtarbeit vom 28. Juni 1930
(BGBl. 1956 II S. 641),
•
dem Übereinkommen Nr. 87 über die Vereinigungsfreiheit und den Schutz des
Vereinigungsrechtes vom9. Juli 1948 (BGBl. 1956 II S. 2073),
•
dem Übereinkommen Nr. 98 über die Anwendung der Grundsätze des
Vereinigungsrechtes und des Rechtes zu Kollektivverhandlungen vom 1. Juli
1949 (BGBl. 1955 II S. 1123),
•
dem Übereinkommen Nr. 100 über die Gleichheit des Entgelts männlicher und
weiblicher Arbeitskräfte für gleichwertige Arbeit vom 29. Juni 1951 (BGBl. 1956
II S. 24),
•
dem Übereinkommen Nr. 105 über die Abschaffung der Zwangsarbeit vom 25.
Juni 1957 (BGBl. 1959 II S. 442),
•
dem Übereinkommen Nr. 111 über die Diskriminierung in Beschäftigung und
Beruf vom 25. Juni 1958 (BGBl. 1961 II S. 98),
•
dem Übereinkommen Nr. 138 über das Mindestalter für die Zulassung zur
Beschäftigung vom 26. Juni 1973(BGBl. 1976 II S. 202) und
•
dem Übereinkommen Nr. 182 über das Verbot und unverzügliche Maßnahmen
zur Beseitigung der schlimmsten Formen der Kinderarbeit vom 17. Juni 1999
(BGBl. 2001 II S. 1291).
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen
die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für
jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei
mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme
vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall
verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer
oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von im beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken
Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die
Unterlagen über die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische
Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen über die Abführung von Beiträgen an inund ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den
ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden
Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen
schriftlich hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und
prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a Unterlagen bereitzuhalten und auf
Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
Wirt 324 – BVB ILO-Kernarbeitsnormen (18.06.2012)
Bitte ausschneiden und auf den Umschlag des Angebotes kleben:
Bitte nicht öffnen
Angebot für:
Ausschreibung Transportarbeiter ab
05.2017 BA Spandau
Vergabeverfahren:
Öffentliche Ausschreibung
Raum:
344 (Rathaus Spandau)
Abgabetermin:
17. März 2017,
12:00 Uhr
Bitte nicht öffnen
--------------------------------------------------------------------------------------------------------------Erläuterungen für den Auftraggeber:
Die Angaben sind vom Auftraggeber (oder der Vergabestelle) vorzugeben.
1.
2.
3.
4.
Angebot: Anzugeben ist die Stelle, bei der die Angebote einzureichen sind.
Vergabeverfahren: Bezeichnung oder Nummer des Vergabegegenstands
Raum: Raum, in dem die Angebote abgegeben werden können
Abgabetermin: Datum und Uhrzeit des Abgabetermins
Wirt 340 – Aufkleber (28.10.2008)
Niederschrift
über die Verpflichtung zur datenschutzrechtlichen Geheimhaltung
nach § 8 des Gesetzes zum Schutz personenbezogener Daten in der Berliner Verwaltung (Berliner Datenschutzgesetz – BlnDSG)
in der Fassung vom 17. Dezember 1990 (GVBl. 1991 S. 16, 54),
zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Mai 2012 (GVBl. S. 137)
Herr / Frau ________________________________ geboren am _____________
Vorname/Name
erklärt:
Ich bin heute verpflichtet worden, das folgende Verbot im Rahmen meiner Tätigkeit
im Bezirksamt Spandau von Berlin zu beachten, das auch nach Beendigung meiner
Tätigkeit fort gilt:
Es ist mir untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten. Ich bin ferner darüber belehrt worden, dass Verstöße gegen das Datengeheimnis nach § 32
des Berliner Datenschutzgesetzes und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften mit
Freiheits- und Geldstrafen geahndet werden können.
Ich verpflichte mich insbesondere:
-
keinen Einblick in die Akten und Schriftstücke zu nehmen,
-
mit Ausnahme des Transportarbeiter-Büros weder Schreibtische, Schränke
noch andere Einrichtungsgegenstände zu öffnen,
-
die in den Räumen (mit Ausnahme des Transportarbeiter-Büros) befindlichen Telefone und Büromaschinen nicht, bzw. nur bei unbedingter dienstlichen Notwendigkeit zu benutzen,
-
Verschwiegenheit über bekannt gewordene dienstliche Vorgänge, auch
nach Vertragsende zwischen meinem Arbeitgeber und dem Bezirksamt
Spandau von Berlin, sowie nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses mit
dem Arbeitgeber, zu wahren,
Eine Ausfertigung dieser Niederschrift und einen Abdruck der oben genannten Vorschriften des Berliner Datenschutzgesetzes habe ich erhalten.
Mir ist bekannt, dass diese Niederschrift zum Verbleib an den Auftraggeber, Bezirksamt Spandau von Berlin, weiter geleitet wird.
Der vorstehende Text ist von mir durchgelesen und von mir genehmigt worden.
______________________________________ ____________________________________
(Unterschrift des/der Verpflichteten)
(Unterschrift des/der Verpflichtenden mit Funktionsbezeichnung)
Auszug aus dem Berliner Datenschutzgesetz
in der Fassung vom 17. Dezember 1990 (GVBl. 1991 S. 16, 54)
zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Mai 2012 (GVBl. S. 137)
§8
Datengeheimnis
(1) Dienstkräften von Behörden und sonstigen öffentlichen Stellen, die Daten für sich oder im
Auftrag verarbeiten, ist es untersagt, personenbezogene Daten unbefugt zu verarbeiten.
Diese Verpflichtung ist für Personen, die bei nicht öffentlichen Auftragnehmern öffentlicher
Stellen dienstlich Zugang zu personenbezogenen Daten haben, vertraglich sicherzustellen.
(2) Die Dienstkräfte sind bei der Aufnahme ihrer Tätigkeit nach Maßgabe des Absatzes 1 zu
verpflichten. Ihre Pflichten bestehen auch nach Beendigung Ihrer Tätigkeit fort.
§32
Straftaten
(1) Wer unbefugt personenbezogene Daten, die nicht offenkundig sind,
1. übermittelt oder verändert oder
2. abruft oder sich aus in Behältnissen verschlossenen Dateien verschafft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Handelt der Täter gegen Entgelt oder in der Absicht, sich oder einen anderen zu bereichern oder einen anderen zu schädigen, so ist die Strafe Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren
oder Geldstrafe.
(3) Die Tat wird nur auf Antrag verfolgt. Antragsberechtigt ist der Betroffene. Antragsberechtigt ist auch der Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit. Der Berliner
Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit ist auch gegen den Willen des Betroffenen antragsberechtigt.
Erläuterungen der Begriffe „personenbezogene Daten“ und „ Datenverarbeitung“ im
Sinne des Berliner Datenschutzgesetzes
Gegenstand
des Schutzes
Das Berliner Datenschutzgesetz schützt personenbezogene Daten,
die von Behörden oder sonstigen öffentlichen Stellen des Landes
Berlin erhoben, gespeichert, verändert, übermittelt, gesperrt, gelöscht oder sonst genutzt werden.
Personenbezogene
Daten
Personenbezogene Daten sind Einzelangaben über persönliche
oder sachliche Verhältnisse einer bestimmten oder bestimmbaren
natürlichen Person. Hierunter fallen nicht nur Name und Anschrift,
sondern im weitesten Sinne jegliche Angaben über persönliche
oder sachliche Verhältnisse des Bürgers. Entsprechendes gilt für
Daten über Verstorbene, es sei denn, dass schutzwürdige Belange
des Betroffenen nicht mehr beeinträchtigt werden können.
Datenverarbeitung
ist das Erheben, Speichern, Verändern, Übermitteln, Sperren, Löschen sowie Nutzen personenbezogener Daten.
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10.01.2017