Lust auf Zukunft 27. F E B R UA R 2017 // 15.00 - 18.30 U H R AU D I TO R I U M C LU B M A L LO RC A Z E I T U N G C/ P U E RTO R I CO, 15 P O L I G O N O D E L E VA N T E, PA L M A EINTRITT FREI - ANMELDUNG Erfolgreiche Ferienvermietung bei ungewisser Rechtslage Recht, Steuern & Praxis bei Wohn- und Ferienvermietung: Worauf Immobilieneigentümer achten müssen Guillermo Dezcallar Abogado www.illeslex.com Ralf zur Linde Unternehmer www.fincallorca.de Daniel Olabarria Vaquero, LL.M. Abogado www.bufetebuades.com Thomas Fitzner Bereichsleiter Vermietung u. Verpachtung www.europeanaccounting.net Dominic Porta Rechtsanwalt www.p-and-a.es Dipl. Kfm. Willi Plattes Asesor Fiscal - Steuerberater www.europeanaccounting.net D I E T E I L N E H M E R E R H A LT E N E I N E 64 S E I T E N STA R K E P U B L I K AT I O N W W W.V E R M I E T U N G-M A L LO RC A.E U In Zusammenarbeit mit: Veranstalter: European@ccounting Center of Competence® Seite 1 von 5 Lust auf Zukunft Erfolgreiche Ferienvermietung bei ungewisser Rechtslage PA L M A D E M A L LO RC A, 2017 Ferienvermietung findet in einem Labyrinth aus drei staatlichen und zwei regionalen Gesetzen statt. Wir erklären Konfliktpunkte und Lösungen. Die unterschiedlichen Gesetze sind nicht perfekt miteinander abgestimmt. So kann das balearische Finanzministerium die Ferienvermietung von Appartements besteuern, die das Tourismusministerium gar nicht erlaubt. Ferienvermietung ist die große Erfolgsgeschichte der Balearen, deshalb hat das Phänomen die erhöhte Aufmerksamkeit der Finanzbehörden und Gesetzgeber auf sich gezogen. Das Ergebnis: Wer sich als Ferienvermieter nicht von Anfang an in dem damit verbundenen rechtlichen Labyrinth orientiert oder kompetent orientieren lässt, fordert das Schicksal heraus. Von Anfang an – das heißt in bestimmten Fällen bereits bei oder idealerweise vor dem Kauf einer Immobilie, die für Ferienvermietung verwendet werden soll. Hauptursache der steuer- wie auch zivilrechtlichen Verwirrung ist die Struktur des spanischen Staates, der zahlreiche Gesetzgebungskompetenzen an die Regionen weitergegeben hat. Steuerlich berührt die Ferienvermietung zwei staatliche Regelwerke, nämlich das Einkommensteuer- und Umsatzsteuergesetz, und ein regionales, nämlich die Touristensteuer. Zivilrechtlich kommen das staatliche Wohnvermietungsgesetz und das regionale Tourismusgesetz zum Tragen. Vermittler-Rechnungen im Fokus des Finanzamtes: Unwissenheit bezüglich der umsatzsteuerlichen Behandlung hat zu Verfahren gegen hunderte Finca-Eigentümer geführt. Steuerlich kann man auf zwei Arten Ferienvermietung betreiben: Nach dem Umsatzsteuergesetz und nach dem Wohnvermietungsgesetz. Neben diesem Spannungsfeld ist in der Praxis ein weiteres Problem zu beobachten: Die Unkenntnis vieler Immobilieneigentümer – und mancher Steuerberater – bezüglich der korrekten Verbuchung von Einnahmen und Kosten, des steuerlichen Status des Eigentümers bei der LAU-Vermietung und im Speziellen der Rolle der Vermittler. Bei deutschen Steuerbürgern kommt die Versteuerung der Mieteinnahmen in beiden Ländern hinzu, was die Problemstellung noch ein Stück komplexer macht und z.B. ratsam erscheinen lässt, dass der spanische Berater mit dem deutschen kommunizieren kann. Ein konkretes Element hat auf Mallorca zu einer Verfahrenswelle gegen Ferienvermieter geführt: Leistungen ausländischer Vermittler. Je nach vertraglicher Ausgestaltung kann es sich um eine Vermittlungsleistung handeln oder aber ein umfassendes Betreiben, womit die Agentur gegenüber dem Endkunden zum Vertragspartner wird. Vereinzelt definieren Agenturen ihren Service steuerlich auch als reine Werbeleistung. Jede dieser Modalitäten verlangt eine andere umsatzsteuerliche Behandlung. Nur wenige Agenturen machen sich die Mühe, dieses Thema im Sinn der Finca-Eigentümer zu lösen oder auch nur korrekt darüber zu informieren. Das balearische Finanzministerium hat die Devise ausgegeben, sich an den Finca-Eigentümern schadlos zu halten. Ein guter Grund, sich zu diesem Thema orientieren zu lassen. Seite 2 von 5 Montag, 27. Februar 2017 Erfolgreiche Ferienvermietung bei ungewisser Rechtslage Lust auf Zukunft 15.00 Begrüßungskaffee mit Tapas Registrierung der Teilnehmer und 15.15 Wann ist Ferienvermietung rentabel? Eine praxisorientierte Beurteilung Erwirtschaftbare Durchschnittswerte auf der Grundlage von Lage, Ausstattung, Zimmerzahl, usw. Ralf zur Linde, Geschäftsführer der Vermittlungsagentur Fincallorca GmbH 15.30 Die Vermietung beginnt vor dem Erwerbsvorgang Worauf schon vor dem Kauf eines Vermietungsobjektes zu achten ist: teure Fehler und rentable Chancen. Thomas Fitzner, Bereichsleiter Vermietung & Verpachtung. 15.45 Vorvertrag und Kaufvertrag Die Unterschiede zwischen Optionsvertrag und anderen Modalitäten der Vorverträge. Guillermo Dezcallar, Abogado, Illeslex 16.00 Die Wahl der besten Vermietungsform Kurzfristige Wohnvermietung oder umsatzsteuerpflichtige Ferienvermietung? Eine steuerliche Beurteilung. Thomas Fitzner, Bereichsleiter Vermietung & Verpachtung. 16.15 Kaffeepause 16.30 Zwei Vermietungsformen, zwei Rechtsgrundlagen Die wichtigsten Unterschiede und mögliche Rechtsfolgen bei der Wohn- und Ferienvermietung Dominic Porta, Rechtsanwalt, P-and-A Associates 16.45 Die Besteuerung der Mieteinnahmen in Spanien Die wichtigsten Grundsätze und Stolpersteine: Standard- und Sonderfälle in Beispielen. Thomas Fitzner & Dipl. Kfm. Asesor Fiscal Willi Plattes 17.15 Stolperfallen bei Mietverträgen Grundsätze des spanischen Wohn- und Ferienmietvertrags. Klauseln und ihre Rechtsfolgen. Daniel Olabarria, LL.M., Abogado, Bufete Buades 17.30 Kaffeepause 17.45 Steuerfolgen in Deutschland ►► Die selbstgenutzte Immobilie (Nutzungsphase & Verkauf) ►► Die vermietete Immobilie zu Wohnzwecken (Nutzungsphase & Verkauf) ►► Die touristisch vermietete Wohnung (Nutzungsphase & Verkauf) Dipl. Kfm. Asesor Fiscal Willi Plattes 18.00 Neue Entwicklungen in der Wohn- und Ferienvermietung auf Mallorca Novelle des Tourismusgesetzes: Stand und Perspektiven; Rechtsmittel gegen Okupas; Haftungsfragen für Immobilieneigentümer Moderator: Thomas Fitzner 18.20 Diskussion mit den Referenten ca. 18.30 Ende der Veranstaltung Seite 3 von 5 Lust auf Zukunft Kurzvorstellung der Referenten Guillermo Dezcallar, Abogado Der Mitbegründer der 2002 ins Leben gerufenen Kanzlei Illeslex, die auf Mallorca fünf Standorte betreibt, studierte am Europa Institut der Universität Saarbrücken und an der Universität der Balearen. Zu den Schwerpunkten seiner anwaltlichen Tätigkeit gehören Baurecht und Vermietung, Tourismus- und Hotelrecht, Handelsrecht, internationales Privatrecht, Familien- und Erbrecht. Mitglied der Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung. Daniel Olabarria, LL.M., Abogado Daniel Olabarria Vaquero ist einer der wenigen Rechtsanwälte auf Mallorca und in Spanien, die ein Magister Legum (LL.M.) in deutschem Recht an der Uni Hamburg abgelegt haben. Darüber hinaus studierte er in Granada und Rotterdam. Für die Kanzlei Bufete Buades in Palma ist Daniel Olabarria Vaquero seit 2005 tätig. Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit gehören die Rechtsbereiche im Zusammenhang mit Immobilien. Dominic Porta, Rechtsanwalt Der deutsch-spanische Rechtsanwalt Dominic Porta ist in Deutschland geboren und betreibt seit einigen Jahren seine eigene Kanzlei mit Standorten in Palma und Barcelona. Er absolvierte einen LL.M. an der Universität Pompeu Fabra (Barcelona) im spanischen Recht und ist zugleich vereidigter Übersetzer für die spanische Sprache. Neben Spanien und Deutschland wurde er schon in Mexiko und Australien juristisch tätig. Ralf zur Linde, Geschäftsführender Gesellschafter Fincallorca Der studierte Mathematik-Lehrer entwickelte u.a. das 2009 für den Kritikerpreis „Spiel des Jahres“ nominierte Gesellschaftsspiel „Finca“. 2006 startete er das Unternehmen fincallorca ursprünglich, um die private Finca zu vermieten, nahm jedoch aufgrund des Erfolgs weitere Liegenschaften auf und gründete schließlich gemeinsam mit Julian Grupp die fincallorca GmbH mit mehr als 900 Immobilien, die auf Mallorca zur Ferienvermietung angeboten werden. Thomas Fitzner, Assistent der Geschäftsführung Assistent der Geschäftsleitung bei European@ccounting, lebt seit 1995 auf der Insel. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere die Erstellung der Einkommensteuererklärungen für Residenten (Modelo 100) und Nichtresidenten (Modelo 210) sowie die umfängliche Bearbeitung der Vermögensteuer (Modelo 714) und der Auslandsvermögenserklärung (M 720). Verantwortlich für den Bereich „Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung“ in Spanien. Asesor Fiscal - Steuerberater Dipl.-Kfm. Willi Plattes Der studierte Betriebswirt (grad.) und Dipl. Kfm. wurde 1974 als deutscher Steuerberater bestellt und ist seit 2002 als Asesor Fiscal (Col.legiat Nr. 862) in Spanien tätig. Seit über 15 Jahren geschäftsführender Gesellschafter der international tätigen Steuerkanzlei European@ccounting, die mit 45 Mitarbeitern und sechs Berufsträgern u.a. ein Immobilienvermögen im Wert von mehr als 1 Milliarde Euro betreut. Herausgeber und Autor der Schriftenreihe „mallorca 2030“, eine Referenz für deutsch-spanische Steuer- und Rechtsthemen. Seite 4 von 5 Lust auf Zukunft 27. F E B R UA R 2017 AU D I TO R I U M C LU B M A L LO RC A Z E I T U N G C/ P U E RTO R I CO, 15 P O L I G O N O D E L E VA N T E, PA L M A Erfolgreiche Ferienvermietung bei ungewisser Rechtslage Ich nehme an der Veranstaltung teil * Pflichtfelder Name* Unternehmen E-Mail* Ich werde begleitet von: Name Unternehmen E-Mail Formular zurücksetzen Formular senden Die Teilnahme ist kostenfrei, jedoch ist eine Anmeldung erforderlich. Anmeldefrist: bis einschl. 23. Februar 2017 Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen zu verwehren oder zu annullieren. Des Weiteren behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Ablauf unter Beibehaltung der inhaltlichen Vorgaben und des zeitlichen Rahmens ohne Vorankündigung zu verändern. Information/Anmeldung: [email protected] www.europeanaccounting.net
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