Erfolgreiche Ferienvermietung bei ungewisser Rechtslage

Lust auf Zukunft
27. F E B R UA R 2017 // 15.00 - 18.30 U H R
AU D I TO R I U M C LU B M A L LO RC A Z E I T U N G
C/ P U E RTO R I CO, 15
P O L I G O N O D E L E VA N T E, PA L M A
EINTRITT FREI - ANMELDUNG
Erfolgreiche Ferienvermietung
bei ungewisser Rechtslage
Recht, Steuern & Praxis bei Wohn- und Ferienvermietung:
Worauf Immobilieneigentümer achten müssen
Guillermo Dezcallar
Abogado
www.illeslex.com
Ralf zur Linde
Unternehmer
www.fincallorca.de
Daniel Olabarria Vaquero, LL.M.
Abogado
www.bufetebuades.com
Thomas Fitzner
Bereichsleiter Vermietung u. Verpachtung
www.europeanaccounting.net
Dominic Porta
Rechtsanwalt
www.p-and-a.es
Dipl. Kfm. Willi Plattes
Asesor Fiscal - Steuerberater
www.europeanaccounting.net
D I E T E I L N E H M E R E R H A LT E N E I N E 64 S E I T E N STA R K E P U B L I K AT I O N
W W W.V E R M I E T U N G-M A L LO RC A.E U
In Zusammenarbeit mit:
Veranstalter:
European@ccounting
Center of Competence®
Seite 1 von 5
Lust auf Zukunft
Erfolgreiche Ferienvermietung
bei ungewisser Rechtslage
PA L M A D E M A L LO RC A, 2017
Ferienvermietung findet in einem Labyrinth aus drei staatlichen und zwei regionalen Gesetzen statt. Wir erklären
Konfliktpunkte und Lösungen.
Die unterschiedlichen Gesetze sind nicht perfekt miteinander abgestimmt. So
kann das balearische Finanzministerium die Ferienvermietung von Appartements besteuern, die das Tourismusministerium gar nicht erlaubt.
Ferienvermietung ist die große Erfolgsgeschichte der Balearen, deshalb hat das Phänomen die erhöhte
Aufmerksamkeit der Finanzbehörden und Gesetzgeber auf sich gezogen. Das Ergebnis: Wer sich als
Ferienvermieter nicht von Anfang an in dem damit verbundenen rechtlichen Labyrinth orientiert oder
kompetent orientieren lässt, fordert das Schicksal heraus. Von Anfang an – das heißt in bestimmten
Fällen bereits bei oder idealerweise vor dem Kauf einer Immobilie, die für Ferienvermietung verwendet
werden soll.
Hauptursache der steuer- wie auch zivilrechtlichen Verwirrung ist die Struktur des spanischen Staates,
der zahlreiche Gesetzgebungskompetenzen an die Regionen weitergegeben hat. Steuerlich berührt die
Ferienvermietung zwei staatliche Regelwerke, nämlich das Einkommensteuer- und Umsatzsteuergesetz,
und ein regionales, nämlich die Touristensteuer. Zivilrechtlich kommen das staatliche Wohnvermietungsgesetz und das regionale Tourismusgesetz zum Tragen.
Vermittler-Rechnungen im Fokus des Finanzamtes: Unwissenheit bezüglich der umsatzsteuerlichen Behandlung hat zu
Verfahren gegen hunderte Finca-Eigentümer geführt.
Steuerlich kann man auf zwei Arten Ferienvermietung betreiben: Nach dem Umsatzsteuergesetz und
nach dem Wohnvermietungsgesetz. Neben diesem Spannungsfeld ist in der Praxis ein weiteres Problem
zu beobachten: Die Unkenntnis vieler Immobilieneigentümer – und mancher Steuerberater – bezüglich
der korrekten Verbuchung von Einnahmen und Kosten, des steuerlichen Status des Eigentümers bei der
LAU-Vermietung und im Speziellen der Rolle der Vermittler. Bei deutschen Steuerbürgern kommt die
Versteuerung der Mieteinnahmen in beiden Ländern hinzu, was die Problemstellung noch ein Stück
komplexer macht und z.B. ratsam erscheinen lässt, dass der spanische Berater mit dem deutschen
kommunizieren kann.
Ein konkretes Element hat auf Mallorca zu einer Verfahrenswelle gegen Ferienvermieter geführt:
Leistungen ausländischer Vermittler. Je nach vertraglicher Ausgestaltung kann es sich um eine Vermittlungsleistung handeln oder aber ein umfassendes Betreiben, womit die Agentur gegenüber dem
Endkunden zum Vertragspartner wird. Vereinzelt definieren Agenturen ihren Service steuerlich auch
als reine Werbeleistung. Jede dieser Modalitäten verlangt eine andere umsatzsteuerliche Behandlung.
Nur wenige Agenturen machen sich die Mühe, dieses Thema im Sinn der Finca-Eigentümer zu lösen
oder auch nur korrekt darüber zu informieren. Das balearische Finanzministerium hat die Devise ausgegeben, sich an den Finca-Eigentümern schadlos zu halten. Ein guter Grund, sich zu diesem Thema
orientieren zu lassen.
Seite 2 von 5
Montag, 27. Februar 2017
Erfolgreiche Ferienvermietung
bei ungewisser Rechtslage
Lust auf Zukunft
15.00 Begrüßungskaffee mit Tapas
­Registrierung der Teilnehmer
und
15.15 Wann ist Ferienvermietung rentabel?
Eine praxisorientierte Beurteilung
Erwirtschaftbare Durchschnittswerte
auf der Grundlage von Lage, Ausstattung, Zimmerzahl, usw.
Ralf zur Linde, Geschäftsführer der Vermittlungsagentur Fincallorca GmbH
15.30 Die Vermietung beginnt vor dem Erwerbsvorgang
Worauf schon vor dem Kauf eines Vermietungsobjektes zu achten ist: teure
Fehler und rentable Chancen.
Thomas Fitzner, Bereichsleiter Vermietung & Verpachtung.
15.45 Vorvertrag und Kaufvertrag
Die Unterschiede zwischen Optionsvertrag und anderen Modalitäten der Vorverträge.
Guillermo Dezcallar, Abogado, Illeslex
16.00 Die Wahl der besten Vermietungsform
Kurzfristige Wohnvermietung oder umsatzsteuerpflichtige Ferienvermietung?
Eine steuerliche Beurteilung.
Thomas Fitzner, Bereichsleiter Vermietung & Verpachtung.
16.15 Kaffeepause
16.30 Zwei Vermietungsformen, zwei Rechtsgrundlagen
Die wichtigsten Unterschiede und mögliche Rechtsfolgen bei der Wohn- und
Ferienvermietung
Dominic Porta, Rechtsanwalt, P-and-A
Associates
16.45 Die Besteuerung der Mieteinnahmen
in Spanien
Die wichtigsten Grundsätze und Stolpersteine: Standard- und Sonderfälle in
Beispielen.
Thomas Fitzner & Dipl. Kfm. Asesor
Fiscal Willi Plattes
17.15 Stolperfallen bei Mietverträgen
Grundsätze des spanischen Wohn- und
Ferienmietvertrags. Klauseln und ihre
Rechtsfolgen.
Daniel Olabarria, LL.M., Abogado, Bufete Buades
17.30 Kaffeepause
17.45 Steuerfolgen in Deutschland
►► Die selbstgenutzte Immobilie
(Nutzungsphase & Verkauf)
►► Die vermietete Immobilie zu
Wohnzwecken
(Nutzungsphase & Verkauf)
►► Die touristisch vermietete Wohnung
(­Nutzungsphase & Verkauf)
Dipl. Kfm. Asesor Fiscal Willi Plattes
18.00 Neue Entwicklungen in der Wohn- und
Ferienvermietung auf Mallorca
Novelle des Tourismusgesetzes: Stand
und Perspektiven; Rechtsmittel gegen
Okupas; Haftungsfragen für Immobilieneigentümer
Moderator: Thomas Fitzner
18.20 Diskussion mit den Referenten
ca.
18.30 Ende der Veranstaltung
Seite 3 von 5
Lust auf Zukunft
Kurzvorstellung der Referenten
Guillermo Dezcallar, Abogado
Der Mitbegründer der 2002 ins Leben gerufenen Kanzlei Illeslex, die auf Mallorca fünf Standorte betreibt, studierte am Europa Institut der Universität Saarbrücken und an der Universität der Balearen. Zu den Schwerpunkten seiner anwaltlichen Tätigkeit gehören Baurecht und Vermietung, Tourismus- und Hotelrecht, Handelsrecht, internationales Privatrecht, Familien- und Erbrecht. Mitglied der
Deutsch-Spanischen Juristenvereinigung.
Daniel Olabarria, LL.M., Abogado
Daniel Olabarria Vaquero ist einer der wenigen Rechtsanwälte auf Mallorca und in Spanien, die ein
Magister Legum (LL.M.) in deutschem Recht an der Uni Hamburg abgelegt haben. Darüber hinaus studierte er in Granada und Rotterdam. Für die Kanzlei Bufete Buades in Palma ist Daniel Olabarria Vaquero
seit 2005 tätig. Zu den Schwerpunkten seiner Tätigkeit gehören die Rechtsbereiche im Zusammenhang
mit Immobilien.
Dominic Porta, Rechtsanwalt
Der deutsch-spanische Rechtsanwalt Dominic Porta ist in Deutschland geboren und betreibt seit einigen Jahren seine eigene Kanzlei mit Standorten in Palma und Barcelona. Er absolvierte einen LL.M. an
der Universität Pompeu Fabra (Barcelona) im spanischen Recht und ist zugleich vereidigter Übersetzer
für die spanische Sprache. Neben Spanien und Deutschland wurde er schon in Mexiko und Australien
juristisch tätig.
Ralf zur Linde, Geschäftsführender Gesellschafter Fincallorca
Der studierte Mathematik-Lehrer entwickelte u.a. das 2009 für den Kritikerpreis „Spiel des Jahres“
nominierte Gesellschaftsspiel „Finca“. 2006 startete er das Unternehmen fincallorca ursprünglich, um
die private Finca zu vermieten, nahm jedoch aufgrund des Erfolgs weitere Liegenschaften auf und
gründete schließlich gemeinsam mit Julian Grupp die fincallorca GmbH mit mehr als 900 Immobilien,
die auf Mallorca zur Ferienvermietung angeboten werden.
Thomas Fitzner, Assistent der Geschäftsführung
Assistent der Geschäftsleitung bei European@ccounting, lebt seit 1995 auf der Insel. Zu seinen Aufgaben zählen insbesondere die Erstellung der Einkommensteuererklärungen für Residenten (Modelo
100) und Nichtresidenten (Modelo 210) sowie die umfängliche Bearbeitung der Vermögensteuer (Modelo 714) und der Auslandsvermögenserklärung (M 720). Verantwortlich für den Bereich „Einkünfte
aus Vermietung und Verpachtung“ in Spanien.
Asesor Fiscal - Steuerberater Dipl.-Kfm. Willi Plattes
Der studierte Betriebswirt (grad.) und Dipl. Kfm. wurde 1974 als deutscher Steuerberater bestellt und
ist seit 2002 als Asesor Fiscal (Col.legiat Nr. 862) in Spanien tätig. Seit über 15 Jahren geschäftsführender Gesellschafter der international tätigen Steuerkanzlei European@ccounting, die mit 45 Mitarbeitern und sechs Berufsträgern u.a. ein Immobilienvermögen im Wert von mehr als 1 Milliarde Euro
betreut. Herausgeber und Autor der Schriftenreihe „mallorca 2030“, eine Referenz für deutsch-spanische Steuer- und Rechtsthemen.
Seite 4 von 5
Lust auf Zukunft
27. F E B R UA R 2017
AU D I TO R I U M C LU B M A L LO RC A Z E I T U N G
C/ P U E RTO R I CO, 15
P O L I G O N O D E L E VA N T E, PA L M A
Erfolgreiche Ferienvermietung
bei ungewisser Rechtslage
Ich nehme an der Veranstaltung teil
* Pflichtfelder
Name*
Unternehmen
E-Mail*
Ich werde begleitet von:
Name
Unternehmen
E-Mail
Formular zurücksetzen
Formular senden
Die Teilnahme ist kostenfrei, jedoch ist eine Anmeldung erforderlich.
Anmeldefrist: bis einschl. 23. Februar 2017
Der Veranstalter behält sich das Recht vor, Anmeldungen ohne Angabe von Gründen zu verwehren oder zu
annullieren. Des Weiteren behält sich der Veranstalter das Recht vor, den Ablauf unter Beibehaltung der inhaltlichen Vorgaben und des zeitlichen Rahmens ohne Vorankündigung zu verändern.
Information/Anmeldung:
[email protected]
www.europeanaccounting.net