V 211.HF - Berlin.de

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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
- V M 1 Württembergische Str.
Str. 66, 10707
Württembergische
10707 Berlin
Berlin
Raum 022
022
9HUJDEH1UOE 090317 Ha
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09.03.2017
13:00
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Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
August 2016
Informationen zu Änderungen in der eVergabe
Die Abteilung Hochbau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt beabsichtigt, ab dem 01.02.2017 bei EU-weiten Vergabeverfahren grundsätzlich nur noch elektronische Angebote zuzulassen.
Mit der Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz gilt
seit dem 18.04.2016 für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte, dass die
Kommunikation zwischen Auftraggebern und Unternehmen grundsätzlich nur noch mit
elektronischen Mitteln zu erfolgen hat. Übergangsbestimmungen räumen dem öffentlichen
Auftraggeber bis 18.04.2017 bzw. 18.10.2018 das Recht ein, abweichend von dieser Regelung die
Übermittlung von Angeboten auf dem Postweg zuzulassen.
Aufgrund der Vorteile der elektronischen Vergabe (eVergabe) und der hohen Akzeptanz bei den
Unternehmen, beabsichtigt die Abteilung Hochbau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und
Umwelt (SenStadtUm Hochbau) bereits ab 01.02.2017 bei EU-weiten Vergabeverfahren nur noch
elektronische Angebote im Rahmen des Verfahrens der eVergabe zuzulassen.
Unternehmen, die zukünftig an entsprechenden EU-Verfahren der SenStadtUm Hochbau
teilnehmen möchten, werden gebeten, rechtzeitig die technischen und organisatorischen
Voraussetzungen für eine digitale Angebotsabgabe zu schaffen. Die Übermittlung der
elektronischen Angebote erfolgt grundsätzlich in Textform nach § 126b des Bürgerlichen
Gesetzbuchs. Es besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit, elektronische Angebote mit
fortgeschrittener Signatur (Software-Zertifikat) oder qualifizierter Signatur (Signaturkarte)
abzugeben.
Vorteile für Bieter bei digitaler Angebotsabgabe:

Optimierung des Abgabezeitpunktes (Angebote können vor Eröffnung kurzfristig
zurückgezogen oder verändert werden)

Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen bei Nutzung des Abgabeassistenten im
Bietertool "ava-Sign"

Digitale Einsicht in das Eröffnungsprotokoll nach beendeter Submission
Technische und organisatorische Voraussetzungen bzw. weitere Informationen
finden Sie auf den Seiten der Vergabeplattform des Landes Berlin unter
www.vergabe.berlin.de
V 124.H F
(Eigenerklärung
Vergabenummer
OE 090317 Ha
zur Eignung)
Maßnahmenummer
10695E10001
Baumaßnahme
Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf
Rothenburgstraße 18
12165
Berlin
Leistung/CPV
Putz- und Stuckarbeiten
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem
Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb
Wettbewerblicher Dialog
Innovationspartnerschaft
Bewerber ∗)
Bieter∗)
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗)
Nachunternehmer∗)
anderes Unternehmen∗)
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen
Jahr
€
Jahr
€
Jahr
€
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung
eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder
entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. bei Verfahren
oberhalb der EU-Schwellenwerte in bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen
ausgeführt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den
letzten drei bzw. fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur
Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,
ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert
wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.
∗)
zutreffendes ankreuzen
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 124.H F
(Eigenerklärung
zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7
VOB/A
Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine
Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere
Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht
• gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
• gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz
mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder
einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 124.H F
(Eigenerklärung
zur Eignung)
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
1
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
2
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine
gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der
Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und
mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt
werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)
3
1
soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist
soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
3
nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
2
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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Vergabestelle
V 211.H F
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
-VM1-
Datum:
Tel:.
+49 30901393936
Fax:
+49 30901393931
E-Mail: [email protected]
Württembergische Str. 6
10707
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
Berlin
Deutschland
Empfänger
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Ablauf der Angebotsfrist
Datum 09.03.2017
Uhrzeit 13:00
Eröffnungstermin
Datum 09.03.2017
Ort
Uhrzeit 13:00
Württembergische Str. 6
10707 Berlin
Raum 022
Bindefrist endet am 07.04.2017
Vergabenummer
OE 090317 Ha
Maßnahmenummer
10695E10001
Baumaßnahme
Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf
Rothenburgstraße 18
12165
Berlin
Leistung/CPV
Putz- und Stuckarbeiten
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A)
Anlagen:
A)
die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
V 212
V 232 F
V 242.H F
Teilnahmebedingungen (Stand April 2016)
Vereinbarung zwischen AN und NU zur Einhaltung der tarifvertraglichen und
öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
Instandhaltung
14 Stück Pläne/ Zeichnungen Nr. siehe LV
Fotodokumentation-Auladecke
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 7
V 211.H F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
B)
die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
V 215.H
Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016)
V 214.H F
V 241 F
V 248 F
V 2250
Besondere Vertragsbedingungen
Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen bei Bauabfallentsorgungsleistungen
Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen
Stoffpreisgleitklausel
Vereinbarung z ur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen
Bestimmungen
Datenverarbeitung
Leistungsbeschreibung
Stück Pläne/Zeichnungen Nr.
V 231 F
V 244.H F
C)
die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
Angebotsschreiben ohne Lose
V 213.H F
Angebotsschreiben mit Losen
V 2131.H F
Eigenerklärung zur Eignung
V 124.H F
Angebot Lohngleitklausel
V 224.H F
V 233.H F
V 234.H F
V 237 F
V 238 F
V 2413 F
V 246 F
V 247 F
V 221.H F
V 222.H F
Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist
Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Erklärung z ur B eauftragung v on E ntsorgungsfachbetrieben bei B auabfallentsorgungsleistungen
Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung mit Formblatt
(ab geschätztem Auftragswert ≥ 200.000 €)
Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen
Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder
Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
Vertragsformulare Instandhaltung
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
Abfallformblatt (V2411 F)
D)
Die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
Aufgliederung der Einheitspreise
V 223.H F
Urkalkulation (siehe auch Angaben Seite 7, Pkt. 10)
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 211.H F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
1
Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im
Namen und für Rechnung
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
Abteilung Hochbau
Fehrbelliner Platz 2
10707 Berlin
zu vergeben.
Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2
Auskünfte
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim
Name
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
-VM1-
Straße
Württembergische Straße 6
PLZ, Ort
10707
Telefon
+49 30901393941
E-Mail
[email protected]
Berlin
Fax +49 30901393931
Internet
Nicht beigefügte Unterlagen sind:
3
3.1
Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen
genannten - mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags-)Bekanntmachung
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 3 von 7
V 211.H F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
3.2
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
siehe (Auftrags-)Bekanntmachung
3.3
Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, haben die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F –
Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen, es sei denn, die
Vergabestelle hat unter Nr. 10 andere Regelungen getroffen.
3.4
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten
soll, zur B estätigung d er E rklärung ( Formblatt V 12 4.H F ) ei nen Auszug a us dem G ewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern.
Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 15.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten
soll, z ur B estätigung der E rklärung (Formblatt V 124 .H F) ei ne e ventuelle E intragung des Bieters i m
Korruptionsregister Berlin abfragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen des
öffentlichen Auftraggebers.
Der Auftraggeber wird auf der G rundlage der E U-Sanktionsverordnungen zur B ekämpfung des T errorismus und zur D urchsetzung von Embargos ( EG) Nr. 881/ 2002 v om 27. Ma i 20 02, 753/2011 v om
1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten
(www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen.
4
Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 4 von 7
V 211.H F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
5
5.1
5.2
Nebenangebote
Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 5 der Teilnahmebedingungen V 212 gilt nicht.
Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen V 212),
ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten
für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
6
Zuschlagskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten
Das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich:
Preis
Bei der V ergabe von öffentlichen Aufträgen er halten i m R ahmen der gel tenden v ergaberechtlichen
Bestimmungen bei den - den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten - die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag,
die Ausbildungsplätze ber eitstellen, s ich a n t ariflichen U mlageverfahren zur S icherung d er ber uflichen
Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen.
Als N achweis wird von de m für den V orschlag v orgesehenen Bieter e ine B escheinigung der f ür di e
Berufsausbildung zuständigen Stelle eingeholt.
7
Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform.
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur.
elektronisch mit qualifizierter Signatur.
schriftlich.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 5 von 7
V 211.H F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
8
Angebotsabgabe
Falls Sie n icht die Absicht hab en, ei n Angebot a bzugeben, werden S ie ge beten, die V ergabestelle
baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei el ektronischer A ngebotsübermittlung in T extform i st der B ieter un d d ie zur Vertretung des B ieters
berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über
die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Bei s chriftlicher Angebotsabgabe ist d as bei gefügte Angebotsschreiben z u unt erzeichnen und z usammen mit den Anlagen in v erschlossenem Umschlag bi s zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende A nschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle:
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
„Angebot für…“
Vergabenummer
OE 090317 Ha
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
10695E10001
Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf
Rothenburgstraße 18
12165
Berlin
Leistung/CPV
Putz- und Stuckarbeiten
„
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereits gestellten Kennzettels.
9
Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die
Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A):
Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt– V MN –
Württembergische Straße 6
10707 Berlin
Telefon: +49 30 90139 4230
Fax: +49 30 90139 4221
Zur Überprüfung der Zuordnung zum 20%-Kontingent für nicht EU-weite Vergabeverfahren
(§ 2 Nr. 6 VgV): Vergabekammer (§ 159 GWB):
Vergabekammer des Landes Berlin
Martin-Luther-Straße 105
10825 Berlin
Telefon: +49 30 9013 8316 Fax: +49 30 9013 7613
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 211.H F
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots)
10
(frei)
Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis zum 01.03.2017, 09:00 Uhr in Textform zu beantragen.
Angebote in Papierform sollten mit QR-Code eingereicht werden. Der QR-Code wird beim Ausdruck des
Leistungsverzeichnisses über die Bietersoftware ava-sign automatisch auf der letzten Seite erzeugt.
Alternativ wird bei der Einreichung eines Angebotes in Papierform um die zusätzliche Abgabe der GAEB.d84
auf einer CD-ROM gebeten.
Bei der Eröffnung der Angebote dürfen nur Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sein. Eine Vollmacht
ist vorzulegen.
Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter sowie Bewerber eine entsprechende
Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder
unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt.
Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen - spätestens aber mit
der Auftragserteilung zu übergeben:
- die Urkalkulation in einem geschlossenen Umschlag
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 7 von 7
V 212
(Teilnahmebedingungen)
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
A.
Einheitliche Fassung (April 2016)
(Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder)
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die
Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).
1
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf
hinzuweisen.
2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3
Angebot
3.1
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein
nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen
3.3
Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
3.4
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt,
von der Wertung ausgeschlossen.
3.7
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4
Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten
Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 4
V 212
(Teilnahmebedingungen)
5
Nebenangebote
5.1
Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
5.2
Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende
Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
5.3
Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4
Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6
Bietergemeinschaften
6.1
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
6.2
Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben,
nicht zugelassen.
7
Nachunternehmen
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in
seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben
und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.
8
Eignung
8.1
Öffentliche Ausschreibung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag den im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen
die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
der diese im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen(ULV) oder in der Liste des
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 2 von 4
V 212
(Teilnahmebedingungen)
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt
werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
8.2
Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben
Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt ein nicht i.S. von Nr. 8.1 präqualifiziertes Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation
von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 212
(Teilnahmebedingungen)
B. Ergänzungen für Berlin
(Aufgestellt von der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung)
Zu 3
Elektronische Übermittlung des Angebotes
Angebote, die mittels Telefax oder Email abgegeben werden, sind nicht zulässig.
Zu 3 und 5
Negative Preise
Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt
nicht, soweit negative Einheitspreise ausdrücklich für bestimmte OZ (Positionen) in der Leistungsbeschreibung zugelassen sind.
Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die OZ (Position) mit negativem Einheitspreis als Pauschale angeboten wird oder für die OZ des Hauptangebotes negative
Einheitspreise zugelassen sind.
Zu 4
Umweltschutzanforderungen
Der Auftraggeber hat zu überprüfen, ob die im Rahmen der Ausschreibung zwingend vorgegebenen
Umweltschutzanforderungen durch die von den Bewerbern und Bietern abgegebenen Angebote
eingehalten wurden. Der Nachweis kann von den Bewerbern und Bietern durch den Verweis auf ein
Umweltzeichen, sofern die angebotene Ware oder Dienstleistung mit einem solchen ausgestattet
ist, oder durch gleichwertige Nachweise in Form von geeigneten Beweismitteln, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen erfolgen.
Angebote mit falschen oder unvollständigen Angaben bezüglich der Umweltschutzanforderungen
sowie bei Fehlen geforderter Belege hinsichtlich der Umweltschutzanforderungen werden nicht berücksichtigt.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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Name und Anschrift des Bieters
V 213.H F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
Datum:
Ust.-ID-Nr.:
Tel:.
Fax:
E-Mail:
Empfänger
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen
-VM1-
Württembergische Str. 6
10707 Berlin
Deutschland
Vergabenummer
Maßnahmenummer
OE 090317 Ha
10695E10001
Baumaßnahme
Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf
Rothenburgstraße 18
12165
Berlin
Leistung/CPV
Putz- und Stuckarbeiten
Angebotsschreiben
Ihre Aufforderung zur Angebotsabgabe vom
1
Anlagen :
V 124.H F
Eigenerklärung Eignung oder
2
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
V 221.H F
Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation
V 222.H F
Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme
V 233.H F
Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist
V 234.H F
Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb NICHT
eingerichtet ist
V 224.H F
Angebot Lohngleitklausel
V 235EU F
Verzeichnis der Unternehmerleistungen EU
V 236EU F
Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen EU
V 237 F
Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
V 238 F
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
V 2413 F
Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei
Bauabfallentsorgungsleistungen
V 246 F
Ergänzung BVB (Frauenförderung, geschätzter Auftragswert ≥ 200.000 €)
V 247 F
Ergänzung BVB (Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen – Eigenerklärung)
Nebenangebote
Leistungsbeschreibung/Leistungsprogramm (Lang- oder Kurzfassung) mit
den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Vertragsformulare für Instandhaltung mit den Preisen sowie den
geforderten Angaben und Erklärungen
1
2
vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
Optional bei Verfahren oberalb der EU-Schwellenwerte
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 213.H F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen
an. An mein Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden.
2 Die Angebotssumme des Hauptangebotes einschließlich Umsatzsteuer (brutto) gemäß Leistungsbeschreibung beträgt:
EUR
3
2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. Instandhaltungsvertrag einschl. Umsatzsteuer
(brutto) beträgt:
EUR*
*nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt
3
Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote:
St.
4
4
Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote :
%
5
Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen
folgende Unterlagen:
– „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) - Ausgabe
2016“,
– Unterlagen gem. Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B
6
Ich/Wir bin/sind präqualifiziert und im
leistungen (ULV) oder im
7
Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bau-
Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n:
Name:
Nummer:
Name:
Nummer:
Name:
Nummer:
Name:
Nummer:
Ich/Wir erkläre(n), dass
dass ich /wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
ich/wir alle Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen V 233.H F bzw.
Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen V 235EU F aufgeführt sind, im eigenen Betrieb
ausführen werde(n),
8
3
4
Ich/Wir erkläre(n), dass
–
ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses
als allein verbindlich anerkenne(n),
–
mir/uns zugegangenen Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres
Angebotes sind.
Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen.
Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 213.H F
(Angebotsschreiben ohne Lose)
–
ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die
nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu
§ 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung
übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
–
das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und
von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden.
–
falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die
Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
–
mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das
Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft. Soweit beabsichtigt ist,
Nachunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, werde(n) ich/wir eine gleichlautende
Erklärung von diesen einholen.
– ich/wir zum Zwecke der Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m.
§ 6 Abs. 3 bi s 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) einwillige(n), im potenziellen
Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) der
verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen
sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den
öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag
nicht erteilt werden. Soweit im potenziellen Auftragsfall Nachunternehmen an d er
Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir von diesen eine gleichlautende
Einwilligung sowie deren Zustimmung einholen, die erforderlichen Daten an den öffentlichen
Auftraggeber weiterzuleiten. Ohne diese schriftlichen Einwilligungen und Zustimmungen können
Nachunternehmen
vom
öffentlichen
Auftraggeber
abgelehnt
werden.
Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der Aufgabenerfüllung nach dem
Berliner Korruptionsregistergesetz vom 19. April 2006 (GVBl. S. 358).
Soweit unter Beachtung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beabsichtigt ist,
Personalleasingunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, sind entsprechende
Erklärungen und Einwilligungen auch von diesen einzuholen.
-
mir/uns nicht bekannt ist, dass in den in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanzSanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur
Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom
27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine
Eintragung vorliegt. Soweit im potentiellen Auftragsfall Nachunternehmen an der
Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir deren gleichlautende Erklärungen
einholen.
…………………………………………………………………….
Stempel und Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
-
bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
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V 214.H F
(Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer
Maßnahmenummer
OE 090317 Ha
10695E10001
Baumaßnahme
Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf
Rothenburgstraße 18
12165
Berlin
Leistung/CPV
Putz- und Stuckarbeiten
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
1.1
Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen
am 17.07.2017
spätestens
in der
.
Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
KW
, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2
Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum
zugehen.
nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
am 17.11.2017
innerhalb von
ginn.
in der
KW
.
Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbe, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.
1.2
Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:
vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn.
vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung.
folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen:
aus dem beigefügten Bauzeitenplan:
1.3
Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß
§ 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist.
1 ABau 2013; Stand: April 2016
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V 214.H F
(Besondere Vertragsbedingungen)
2
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
2.1
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. genannten Einzelfristen oder der Frist für die
Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
€ (ohne Umsatzsteuer)
v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer;
Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als
Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil der Auftragssumme, der den bis zu
diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.2
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt
v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt
vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.3
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereibarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung
verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
3
Rechnungen (§ 14 VOB/B)
3.1
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
1 -fach und zugleich
bei … wird nach Zuschlagserteilung bekanntgegeben
2 -fach einzureichen.
3.2
Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind
1 -fach einzureichen.
3.3
Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu stellen:
4
Zahlung (§ 16 VOB/B)
Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des
Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf
5
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
5.1
Stellung der Sicherheit
Tage.
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von
5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer
beträgt.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag
erreicht ist.
Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit
für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht
von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten (§ 17 Abs. 8 Nr. 1
VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungsbürgschaft nur nicht
durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche.
1 ABau 2013; Stand: April 2016
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V 214.H F
(Besondere Vertragsbedingungen)
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt
3 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge.
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B):
Mit Ablauf der Frist für den Mängelanspruch.
5.2
Art der Sicherheit
Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder
Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten
ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
5.3
Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt der Anweisung Bau (ABau)
zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt
V 421 F,
- die Mängelansprüche das Formblatt
V 422 F,
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen
gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt
V 423 F
Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem
Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770,
771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene
oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen
dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf
fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
6
7
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen
europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen.
Steuerabzug bei Bauleistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in
Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
1 ABau 2013; Stand: April 2016
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V 214.H F
(Besondere Vertragsbedingungen)
8
Mängelansprüche
Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der „Zusätzlichen
Technischen Vertragsbedingungen“ bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern
für
=
Monate
für
=
Jahre
für
=
9
Jahre
Vergütung
Besondere Bedingungen:
Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise, Gleitklauseln sind nicht vereinbart.
Die
Lohngleitklausel
Stoffpreisgleitklausel
ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart.
10
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen".
siehe LV
1. Allgemeine Vorbemerkungen zum Bauvorhaben
2. Weitere Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen
3. Allgemeine HinweiseA Putz-, Stuck- und Trockenbauarbeiten
Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
1 ABau 2013; Stand: April 2016
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V 215.H
(Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
A.
Einheitliche Fassung (Juni 2015)
(Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder)
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
1
Preisermittlungen (§ 2)
1.1
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
1.2
Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer
seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
1.3
Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen.
2
Ausführungsunterlagen (§ 3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
3
Werbung (§ 4 Abs. 1)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
4
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3)
Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft sowie der Oberflächengewässer und des Grundwassers
hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken.
Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der
Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5
Holzprodukte (§ 4 Abs. 6)
Siehe Teil B, Ergänzungen für Berlin
6
Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8)
6.1
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es
sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
7
6.2
Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie
Name, Anschrift und Berufgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben.
6.3
Sollen Leistungen, die bereits an einen Nachunternehmer vergeben sind, an einen weiteren Nachunternehmer vergeben werden, ist dies vom Auftragnehmer dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übergabe in Textform bekannt zu geben und zu begründen; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten
entsprechend.
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10)
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 215.H
(Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen)
8
Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel
8.1
Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der
Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar
oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen
Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von
Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
8.2
Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er
dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch,
wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
8.3
Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
8.4
Siehe Teil B Nr. 108, Ergänzungen für Berlin
8.5
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
9
Mitteilung von Bauunfällen (§ 10)
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
10
Abnahme (§ 12)
Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne
Umsatzsteuer).
11
Abrechnung (§ 14)
11.1
Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7.
11.2
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung
einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
11.3
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
11.4
Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und
Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben.
12
Preisnachlässe (§§ 14 und 16)
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als %-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen,
auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind.
Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel
werden
durch
den
Preisnachlass
nicht
verringert.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 215.H
(Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen)
13
Rechnungen (§§ 14 und 16)
13.1
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
13.2
In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und
der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen.
13.3
Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
13.4
14
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10, § 15)
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher
Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält
der Auftragnehmer.
15
Zahlungen (§ 16)
15.1
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
15.2
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den
für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach
dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
16
Überzahlungen (§ 16)
16.1
Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
16.2
Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen
gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 215.H
(Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen)
17
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung
der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 215.H
(Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen)
B. Ergänzungen für Berlin (Dezember 2012)
(Aufgestellt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt)
Hinweis
Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Nummern auf Regelungen der ZVB Teil A. Einheitliche Fassung (März 2012).
100 Ausführung (§ 3 Nr. 4, § 4 Abs. 1, 2, 4)
100.1 Der Auftragnehmer hat ohne besondere Vergütung für die Dauer der Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und gärtnerischen Anlagen, sowie zur Sicherung
von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede
Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das Gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle.
100.2 Die für die Benutzung von öffentlichem Straßenland, für die Aufstellung von Bauzäunen, Aufenthaltsräumen, Aborten, Schuppen und dergleichen erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat der
Auftragnehmer auf eigene Kosten selbst einzuholen.
100.3 Durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen und
Plätzen hat er auch während der Ausführung der Leistung ohne besondere Vergütung zu beseitigen.
Dies gilt insbesondere auch für die Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Fahrzeuge des
Auftragnehmers oder seiner Nachunternehmer.
100.4 Werden auf der Baustelle gefährliche Gegenstände (z. B. Sprengkörper, Munition, Waffen) gefunden,
so sind die Arbeiten im Gefahrenbereich sofort einzustellen, die nächste Polizeidienststelle und der
Auftraggeber sind sofort zu benachrichtigen, die Gefahrenstelle ist abzusperren. Die Arbeiten dürfen
erst nach Beseitigung der Gefahr fortgesetzt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine auf der
Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte über diese Sicherheitsvorschriften zu belehren.
100.5 Besichtigungen der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers
gestattet.
100.6 Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer
nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden.
101 Führen von Listen über beschäftigte Arbeitnehmer auf Baustellen (§ 4)
Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf den
Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf
Verlangen dem Auftraggeber und der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können.
102 Bautagesberichte (§ 4)
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu
übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages
von Bedeutung sein können.
Dies können je nach Art der Leistung insbesondere sein:
-
Wetter, Temperaturen,
Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte,
Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang,
Anlieferung von Hauptbaustoffen,
Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt
(Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dergleichen),
Behinderung und Unterbrechung der Ausführung,
Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe,
Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse.
103 Baustellenräumung (§ 4)
Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem
früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen, soweit die Zustandsveränderung vom Auftragnehmer zu vertreten ist.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 215.H
(Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen)
104 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6)
104.1 Der Einsatz von Holz und Holzprodukten, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen, ist unzulässig.
104.2 Der Nachweis ist durch Vorlage eines Zertifikats von FSC oder durch einen gleichwertigen Nachweis
in Form eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen.
104.3 Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind anzuerkennen, wenn vom Bieter nachgewiesen
wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden.
105 Bewachung und Verwahrung (§ 10)
Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden.
106 Rechnungen (§ 14)
106.1 Hat der Auftragnehmer durch Überschreitung vertraglicher Ausführungsfristen eine Erhöhung des
Umsatzsteuerbetrages zu vertreten, so hat er diese Erhöhung von der Schlussrechnungssumme abzusetzen.
106.2 Die Aufstellung von Rechnungen mit Hilfe von Anlagen der automatisierten Datenverarbeitung ist bei
Beachtung der besonderen Vorschriften des Auftraggebers, die auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden, zulässig (Bestimmungen für die automatisierte Bauabrechnung).
107 Verständigung auf der Baustelle
Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit den Arbeitnehmern jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Nachunternehmer einsetzt.
108 Wettbewerbsbeschränkung (§ 8 Abs. 4) Antikorruptionsklausel
Die Ziffern 8.1b und 8.3 aus Teil A, Einheitliche Fassung, finden keine Anwendung, soweit es sich um
sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer 9 der Ausführungsvorschriften über das Verbot der
Annahme von Belohnung und Geschenke – AV BuG vom 21.1.13 handelt.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OE 090317 Ha
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
10695E10001
Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf
Rothenburgstraße 18
12165
Berlin
Leistung/CPV
Putz- und Stuckarbeiten
Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen
Zuschlag
%
1
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
LohnJHEXQGHQH.osten
Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
1.5
Zuschlag auf Kalkulationslohn
(aus Zeile 2.4, Spalte 1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen)
2
€/h
Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
Zuschläge in % auf
Lohn
2.1
2.2
Stoffkosten
Gerätekosten
Sonstige Kosten
Nachunternehmerleistungen
Baustellengemeinkosten
Allgemeine Geschäftskosten
2.3
Wagnis und Gewinn
2.4
Gesamtzuschläge
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 2
V 221.H F
(Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation)
3.
Ermittlung der Angebotssumme
Einzelkosten der
Teilleistungen =
unmittelbare Herstellungskosten
€
3.1
Eigene Lohnkosten
Verrechnungslohn (1.6)
x
Gesamtzuschläge
gem. 2.4
%
Angebotssumme
€
Gesamtstunden
x
3.2
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
3.3
Gerätekosten
(einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(vom Bieter zu erläutern)
3.4
3.5
Nachunternehmerleistungen
1
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Bieter
Datum
Vergabenummer
Maßnahmenummer
OE 090317 Ha
10695E10001
Baumaßnahme
Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf
Rothenburgstraße 18
12165
Berlin
Leistung/CPV
Putz- und Stuckarbeiten
Angaben zur Kalkulation über die Endsumme
Lohn
€/h
1.
Angaben über den Verrechnungslohn
1.1
Mittellohn ML
einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird
1.2
LohnJHEXQGHQH.osten
SozialkostenXQGSoziallöhnH
1.3
Lohnnebenkosten
Auslösungen, Fahrgelder
1.4
Kalkulationslohn KL
(Summe 1.1 bis 1.3)
Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2)
1.5
Umlage auf Lohn
(Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1)
1.6
Verrechnungslohn VL
(Summe 1.4 und 1.5)
€/h
v.H.
eventuelle Erläuterungen des Bieters:
1 ABau 2016WDQG$SULO
Seite 1 von 2
V 222.H F
(Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme)
Betrag
€
Ermittlung der Angebotssumme
Gesamt
€
2
Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten
2.1
Eigene Lohnkosten
Kalkulationslohn (1.4)
Umlage Summe 3 auf
die Einzelkosten für die
Ermittlung der EH-Preise
%
€
x Gesamtstunden:
x
2.2
2.3
2.4
2.5
x
Stoffkosten
(einschl. Kosten für Hilfsstoffe)
Gerätekosten
(einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe)
Sonstige Kosten
(Vom Bieter zu erläutern)
1
Nachunternehmerleistungen
x
x
x
x
Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2)
noch
zu
verteilen
Zusammensetzung der Umlagesummen
Umlage
gesamt (€)
Anteil
BGK (€)
Anteil
AGK (€)
Anteil
W+G (€)
2.1 eigene Lohnkosten
2.2 Stoffkosten
2.3 Gerätekosten
2.4 Sonstige Kosten
2.5 Nachunternehmerleistungen
3
Baustellengemeinkosten,
Gewinn
3.1
Baustellengemeinkosten
(soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen
sind)
Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne
3.1.1
Allgemeine
Geschäftskosten,
Wagnis
und
Bei Angebotssummen unter 5 Mio € :
Angabe des Betrages
Bei Angebotssummen über 5 Mio € :
Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden:
x
3.1.2
Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung
Vermessung usw.
3.1.3
Vorhalten u. Reparatur der Geräte u.
Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge
u. Kleingeräte, Materialkosten f.
Baustelleneinrichtung
An- u. Abtransport der Geräte u.
Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw.
3.1.4
3.1.5
Sonderkosten der Baustelle, wie techn.
Ausführungsbearbeitung, objektbezogene
Versicherungen usw.
Baustellengemeinkosten (Summe 3.1)
3.2
Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2)
3.3
Wagnis und Gewinn (Summe 3.3)
Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3)
Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3)
1
Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2016WDQG$SULO
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V 223.H F
(Aufgliederung der Einheitspreise)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OE 090317 Ha
Maßnahmenummer
10695E10001
Baumaßnahme
Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf
Rothenburgstraße 18
12165
Berlin
Leistung/CPV
Putz- und Stuckarbeiten
Aufgliederung der Einheitspreise
OZ
des
LV 1
Kurzbezeichnung d. Teilleistung
Menge
1
Mengeneinheit
Zeitansatz 2
4
5
1
1
1.01
1
2
Rabitz-Gewölbedecke Aula
und Empore
3
400
m2
110
m
400
m2
95
m2
130
m2
200
m2
75
m2
145
m
980
m2
980
m2
980
m2
980
m2
Teilkosten einschl. Zuschläge in €
(ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2
Löhne 2, 3
Stoffe 2
Geräte 2, 4
Sonstiges
6
7
8
9
2
Angebotener
Einheitspreis
(Sp. 6+7+8+9)
10
Gurtbögen
1.06
Stuckornament-Auladecke
1.09
Trockenbauwand F30-AB
2.01
Unterdecke F90-A
2.08
2.17
Fachwerkwand-Bekleidung
F90-A
Wandputz Gips-Kalk-Putz
3.1.09
Leibungsputz
3.1.11
Altputz entfernen
3.2.01
Unterputz Trass-Kalk
3.2.09
Oberputz gescheibt
3.2.15
Egalisationsanstrich
3.2.17
1
2
3
4
Wird vom Auftraggeber vorgegeben.
Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen
wird.
Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern V 221.H F oder V 222.H F übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen.
Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind.
1 ABau 2013
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V 231 F
(Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen)
Vergabenummer
OE 090317 Ha
Maßnahmenummer
10695E10001
Baumaßnahme
Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf
Rothenburgstraße 18
12165
Berlin
Leistung/CPV
Putz- und Stuckarbeiten
Ergänzung des Angebotsschreibens
Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Vereinbarung zur Einhaltung
der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
bei der Ausführung von Bauleistungen
Eine Weitervergabe von Bauleistungen ist zulässig, wenn dies im Angebotsschreiben (V 213.H F bzw. V 2131.H F bzw. V 213.V-I F bzw.
V 2131.V-I F) unter Nr. 9 erklärt wurde und bei der Zuschlagserteilung hiergegen keine Einwände erhoben werden oder der Auftraggeber
nachträglich die Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an Unternehmer nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer
nach § 4 Abs. 8 VOB/B erteilt.
1
Ergänzung des Angebotsschreibens
Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vereinbarung zugrunde:
1.1
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV)
und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die
UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C
23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten
sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem
Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem
Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den
für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind.
Die Erfüllung aller vorgenannten Verpflichtungen werde ich/werden wir auch von den von mir/uns
beauftragten Nachunternehmern verlangen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die
nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 3
V 231 F
(Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen)
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2,
§§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von
Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen
bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens
monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des
Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach
§ 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F)
mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
1.2
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1.1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine
Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen
insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 125.000 €, zu zahlen.
Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind.
1.3
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns dem Auftraggeber oder einem vom ihm beauftragten Dritten zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen
für die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in
die Unterlagen für die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren. Ich/Wir werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe
von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe
auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
2
Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
2.1
Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung
zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6
des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 231 F
(Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen)
2.2
Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines
Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit
von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das
gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
2.3
Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von
Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Das Unternehmen des Auftragnehmers kann bis zur Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als Nachunternehmer ausgeschlossen werden. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung der Vertragsstrafe nach Ziffer 1.2 auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein(en)
von ihm beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher oder ein(en) von diesem beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher begangen wird.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
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V 232 F
(Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU)
Vergabenummer
OE 090317 Ha
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
10695E10001
Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf
Rothenburgstraße 18
12165
Berlin
Leistung/CPV
Putz- und Stuckarbeiten
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Vereinbarung zwischen (Auftragnehmer) und (Nachunternehmer)
zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
bei der Ausführung von Bauleistungen
Nach den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen
nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B die nachstehende Vereinbarung zwischen Auftragnehmer
und Nachunternehmer zum Vertragsgegenstand zu machen.
1.1
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV)
und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die
UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C
23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten
sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem
Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem
Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den
für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen. Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die
nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§
406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 2
V 232 F
(Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU)
Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern
und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in
die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Ich/Wir werde(n)
die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und
prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen
dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens
monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des
Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach
§ 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F)
mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe
von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe
auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer
oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird.
2
Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
2.1
Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der einen Auftrag weiter vergebende Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes.
2.2
Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines
Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit
von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das
gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht.
2.3
Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von
Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Unternehmen können bis zur
Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als
Nachunternehmer ausgeschlossen werden.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer)
1 ABau 2013, Stand: April 2016
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer)
Seite 2 von 2
V 233.H F
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OE 090317 Ha
Maßnahmenummer
10695E10001
Baumaßnahme
Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf
Rothenburgstraße 18
12165
Berlin
Leistung/CPV
Putz- und Stuckarbeiten
Ergänzung des Angebotsschreibens
Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern
Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Fall der Auftragserteilung die angebotene Leistung gem. § 4 Abs. 8 Nr. 1
VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen muss/müssen.
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die
Namen der Nachunternehmer:
OZ/Leistungsbereich
1 ABau 2013
Beschreibung der Teilleistungen
Name des Unternehmens
Seite 1 von 2
V 233.H F
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist)
1 ABau 2013
Seite 2 von 2
V 234.H F
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb NICHT eingerichtet ist)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OE 090317 Ha
Maßnahmenummer
10695E10001
Baumaßnahme
Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf
Rothenburgstraße 18
12165
Berlin
Leistung/CPV
Putz- und Stuckarbeiten
Ergänzung des Angebotsschreibens
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer:
OZ/Leistungsbereich
1 ABau 2013
Beschreibung der Teilleistungen
Name (wenn verlangt)
Seite 1 von 2
V 234.H F
(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb NICHT eingerichtet ist)
OZ/Leistungsbereich
1 ABau 2013
Beschreibung der Teilleistungen
Name (wenn verlangt)
Seite 2 von 2
V 237 F
(Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OE 090317 Ha
Maßnahmenummer
10695E10001
Baumaßnahme
Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf
Rothenburgstraße 18
12165
Berlin
Leistung/CPV
Putz- und Stuckarbeiten
Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte
Die Bauleistungen werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb ausgeführt.
Dafür stehen in meinem/unseren Betrieb insgesamt __________________ gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung.
Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon _____________
Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen wie folgt gliedern:
1)
___________________________________________________________________________________
2)
___________________________________________________________________________________
3)
___________________________________________________________________________________
4)
___________________________________________________________________________________
5)
___________________________________________________________________________________
6)
___________________________________________________________________________________
7)
___________________________________________________________________________________
8)
___________________________________________________________________________________
9)
___________________________________________________________________________________
10) ___________________________________________________________________________________
Mir/uns ist bekannt, dass nach Erteilung des Zuschlags mit einer schriftlichen Einwilligung zur Übertragung
von Bauleistungen an Nachunternehmer nur zu rechnen ist, wenn unvorhersehbare und unabwendbare Umstände von mir/uns nachgewiesen werden.
1 ABau 2013
Seite 1 von 1
V 238 F
(Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
Maßnahmenummer
10695E10001
Vergabenummer
OE 090317 Ha
Baumaßnahme
Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf
Rothenburgstraße 18
12165
Berlin
Leistung/CPV
Putz- und Stuckarbeiten
(wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
(bei Angeboten von Bietergemeinschaften auszufüllen)
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter:
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.
1
Wir erklären , dass
der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
1
(Ort)
(Datum)
Unterschrift
(Ort)
(Datum)
Unterschrift
(Ort)
(Datum)
Unterschrift
(Ort)
(Datum)
Unterschrift
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder
qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
1 ABau 2013, Stand: April 2016
Seite 1 von 1
V 241 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
Bieter
Datum
Vergabenummer
OE 090317 Ha
Baumaßnahme
Maßnahmenummer
10695E10001
Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf
Rothenburgstraße 18
12165
Berlin
Leistung/CPV
Putz- und Stuckarbeiten
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Besondere Vertragsbedingungen für die Bauabfallentsorgung
Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen
sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der
Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten.
Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle
betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu
100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen.
1. Angaben zu den Entsorgungswegen (Verwertung oder Beseitigung)
Abfallentsorgungsleistungen sind gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263)
ausschließlich von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben durchzuführen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln als
Teilschritt der Verwertung oder Beseitigung, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom
Zertifizierungsumfang erfasst sind. Eine Hilfestellung bietet das Verzeichnis der Berliner Entsorgungsfachbetriebe unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfall/efb/index.shtml.
Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der Bieter per Eigenerklärung (V 2413 F - Erklärung zur Beauftragung
von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) zu erklären, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der o.g. Ausführungsvorschriften im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für
die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung
zertifiziert sind.
Zudem hat der Bieter, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt, die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F
– Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen. Sofern abweichend
davon die Vergabestelle dem Bieter mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt
verzichtet, dann muss der Bieter nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und
unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.
Im Formblatt 1 sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen.
Dazu hat der Auftraggeber in Spalte 2 vorgegeben, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch
Kreuz).
1 ABau 2013
Seite 1 von 3
V 241 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger
Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich.
2. Hinweise zur Abfallentsorgung
Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes
einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu halten.
Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen.
Hinweis dazu: Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen (Entsorgungskosten, SBBGebühren) werden vom Auftraggeber selbst übernommen, da dieser die entsprechenden Entsorger / Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Bodenreinigungsanlagen, Deponien, Verbrennungsanlagen) selbst beauftragt.
Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren.
Die Möglichkeit der Beratung bezüglich Abfallentsorgung besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. IX B 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, - 2287, Fax:
(030) 9025 2979.
Das „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält Hinweise auf wesentliche Rechtsgrundlagen.
Auf die Merkblätter zur Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin wird
hier besonders verwiesen.
Info-Blatt
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/infoblatt.shtml
Merkblätter zur Entsorgung
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/merkblaetter.shtml
3. Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung
Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ (V 2412 F – Abfall-Formblatt 2) vollständig ausgefüllt vorzulegen.
4. Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen
Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw.
in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern.
Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den
Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren:
http://www.berlin.de/umwelt/behoerden/index.html
Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden
Senatsdienststellen, festgelegt.
Das Auffinden Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht).
Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, -2287, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die
Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B.
Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB siehe auch: http://www.sbb-mbh.de/).
1 ABau 2013
Seite 2 von 3
V 241 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel)
5. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln
Werden bei der Durchführung von Erdarbeiten Kampfmittel aufgefunden, sind die Arbeiten sofort einzustellen
und die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden.
Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen (Meldepflicht). Seine
Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten.
Es ist das „Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin“ zu beachten:
http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_Kampf
mittelbergung.pdf
1 ABau 2013
Seite 3 von 3
V 2411 F
(Abfall - Formblatt 1)
Formblatt 1: Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungswege
Bieter:
Baumaßnahme:
Vergabenummer: OE 090317 Ha
Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf
Vorgabe
durch den
Nr.
AVV-ASN
AG
(Kreuz)
1
2
3
4
5
6
7
8
9
10
11
170101
170102
170103
170107
170201
170203
170302
170504
170604
170802
170904
1
170106*
2
3
4
5
6
170204*
170301*
170303*
170503*
170601*
7
170603*
8
170605*
9
170801*
10
170903*
1)
Abfallart
Name des Transporteurs
1)
Name u. Anschrift des Behandlungs-,
Verwertungs- oder
1)
Beseitigungsunternehmens
Nicht gefährliche Abfälle:
Beton
Ziegel
Fliesen, Ziegel und Keramik
Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik
Holz
Kunststoff
Bitumengemische
Boden und Steine
Dämmmaterial
Baustoffe auf Gipsbasis
gemischte Bau- und Abbruchabfälle
bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle:
Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten:
Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln,
Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten
Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten
kohlenteerhaltige Bitumengemische
Kohlenteer und teerhaltige Produkte
Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
Dämmmaterial, das Asbest enthält
anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht
oder solche Stoffe enthält
asbesthaltige Baustoffe
Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt
sind
sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte
Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten
bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle:
Keine Angaben vom Bieter erforderlich, da die
Entsorgung der gefährlichen Abfälle vom Auftraggeber
organisiert wird.
Entsorgungsfachbetrieb (Ebf), Zertifizierungsnachweis für die jeweiligen Tätigkeiten (sammeln, befördern, behandeln, verwerten oder beseitigen)
Die vorgenannten Angaben sind Bestandteil meines/unseres Angebotes.
(Ort, Datum, Unterschrift des AN)
1 ABau 2013
Seite 1 von 1
V 2413 F
(Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen)
Bieter
Datum
Vergabenummer
Maßnahmenummer
OE 090317 Ha
10695E10001
Baumaßnahme
Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf
Rothenburgstraße 18
12165
Berlin
Leistung/CPV
Putz- und Stuckarbeiten
Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben
(des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft)
Hiermit wird erklärt, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von
Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom
24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind.
Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir die erforderlichen Angaben
zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1
(V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorlegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle mir / uns mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem
Zeitpunkt verzichtet, dann werde ich / werden wir nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten
unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen.
________________
Ort, Datum
1 ABau 2013
___________________
Stempel und Unterschrift
Seite 1 von 1
V 244.H F
(Datenverarbeitung)
Vergabenummer
Maßnahmenummer
OE 090317 Ha
10695E10001
Baumaßnahme
Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf
Rothenburgstraße 18
12165
Berlin
Leistung/CPV
Putz- und Stuckarbeiten
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Anwendung der Datenverarbeitung
1
Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen
1.1
Bearbeitungsphasen
Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende
Bearbeitungsphasen:
Angebotsanforderung
Angebotsabgabe
Abrechnung
1.2
Datenaustausch
Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen
Ausgabe GAEB DA 90
Ausgabe GAEB DA XML
Ausgabe GAEB DA ________
Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen
für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen
(z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren.
Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren
bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.
1.3
Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung
Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder
Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
2
Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung
2.1
Prüfbarkeit
Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann;
bei der Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken.
1 ABau 2013
Seite 1 von 2
V 244.H F
(Datenverarbeitung)
2.2
Vereinbarung
Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über:
- den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die Aufteilung der Abrechnungsabschnitte)
- die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden Formblätter,
Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen)
- die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwendenden REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen Rechenprogramme)
- die Datenträger (z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger und ihre Beschriftung, die notwendigen Angaben zu den Dateien, die Übergabe der Datenträger).
2.3
Leistungserfassung
Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben.
2.4
Berichtigung einer Leistungsberechnung
Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell deutlich
erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden; bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung im erforderlichen Umfang zu wiederholen.
2.5
Fehlermitteilung
Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber Fehler fest, so
hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Dasselbe gilt für die nach Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen Berichtigungen.
Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem Auftragnehmer umgehend mitteilen.
2.6
Toleranzregelung
Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und
werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Teilleistung (OZ)
eines Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte.
Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis,
falls nicht Fehler in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der Nachrechnung festgestellt
und berichtigt werden.
1 ABau 2013
Seite 2 von 2
9)
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090317 Ha
OE
10695E10001
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Instandsetzung
Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf
Rothenburgstraße
18
12165
Berlin
/HLVWXQJ&39
Putzund Stuckarbeiten
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V 248 F
(Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Umweltschutzanforderungen)
Vergabenummer
Maßnahmenummer
OE 090317 Ha
10695E10001
Baumaßnahme
Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf
Rothenburgstraße 18
12165
Berlin
Leistung/CPV
Putz- und Stuckarbeiten
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Umweltschutzanforderungen/ Beschaffungsbeschränkungen
Die Beschaffung von Produkten und die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen müssen ökologischen Anforderungen genügen, die in der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei
der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt –
VwVBU) verbindlich geregelt sind. Hier ist auch eine Auflistung von Produkten enthalten für die Beschaffungsbeschränkungen gelten.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich,
•
•
die im Rahmen der Leistungsbeschreibung geforderten Umweltschutzanforderungen einzuhalten,
sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich zur Einhaltung
dieser Verpflichtung bereit erklären. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet.
Sofern vom Auftragnehmer Maschinen mit Verbrennungsmotor eingesetzt werden, für die die Beschaffungsbeschränkungen nach I.4 Nr. 19 oder 20 VwVBU gelten, verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit Beginn der
Auftragsdurchführung oder der erstmaligen Verbringung der Maschine auf die Baustelle dem Auftraggeber
und der Bauleitung Nachweise für die Baumaschinen vorzulegen, die unter die Umweltanforderungen fallen.
Für Maschinen, die nicht mit einer Plakette für emissionsarme Baumaschinen oder mit dem Umweltzeichen
„Blauer Engel für Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet sind, sind auf der Baustelle für diesen Zweck
folgende Dokumente mitzuführen und als Kopie bei der Bauleitung abzugeben:
(1) Zu jeder Maschinen ein ausgefülltes Technisches Datenblatt (Formular V 249 F),
(2) für jede Maschine ein Nachweis der Einhaltung der Umweltstandards, z.B. eine Bescheinigung des
Baumaschinenherstellers, Lieferschein, Gutachten eines technischen Dienstes oder die Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein,
(3) bei nachgerüsteten Maschinen die Bescheinigung über den Einbau eines Partikelfiltersystems und
Nachweis, dass es sich um einen zertifizierten Filter handelt.
Für Maschinen mit Plakette entfallen diese Nachweispflichten.
Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist
zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 %, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 % der Auftragssumme
vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der
Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Zudem ist der vertraglich vereinbarte Zustand herzustellen.
Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung.
Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die zwischen den
ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben
vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem
öffentlichen Auftraggeber vorzulegen.
1 ABau 2013, Stand: März 2016
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V 249 F
(Technisches Datenblatt zur Baumaschine)
Technisches Datenblatt zur Baumaschine
1. Angaben zur Maschine
Name und Adresse des Halters/Eigentümers:
Beschreibung (z.B.: Mobilbagger):
Emissionsstufe nach Richtlinie 97/68/EG (bitte ankreuzen):
sonstige:
Hersteller:
Motor-Typ/Herstellerbezeichnung:
Maschinen-Typ/Herstellerbezeichnung:
Motornummer/ Europäische Typprüfnummer
(EC Type-Approval No.):
Identifikationsnummer/Kennzeichen:
Baujahr des Motors:
Baujahr der Maschine:
Motorleistung in kW:
angefügte Nachweise:
Lieferschein:
sonstige:

2. Angaben zum Partikelminderungssystem (PMS)
(soweit vorhanden)
Hersteller:
Typ/Ausführung:
Seriennummer PMS:
Regenerationsprinzip (und ggf. Additiv):
Zertifiziert nach:
Nummer des Zertifikats
Abgastrübung k-Wert vor Einbau:
Abgastrübung k-Wert nach Einbau:
einbauende Werkstatt (Name und Adresse):
angefügte Nachweise:
Bescheinigung einer technischen Prüfstelle:

sonstige (z.B. Einbaubescheinigung der Werkstatt):
Hinweis:
Für jede Maschine, die nicht mit einer Plakette als emissionsarme Baumaschine oder mit dem
Umweltzeichen „Blauer Engel für lärmarme und emissionsarme Baumaschinen“ (RAL-UZ 53)
gekennzeichnet ist, ist das Technische Datenblatt sowie die darin genannten Unterlagen in der
Maschine mitzuführen. Eine Kopie ist dem Bauleiter oder anderen zur Überwachung der Baustelle
Bevollmächtigten zu übergeben.
ABau 2013, Stand: März 2016
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LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
1
02.02.2017
27.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM BAUVORHABEN
ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM BAUVORHABEN
Die Fichtenberg-Oberschule in Steglitz befindet sich in einem 3flügeligen Gebäude aus dem Jahre 1911, das einen schlechten
Erhaltungszustand aufweist. Mängel an der Dachkonstruktion über dem
Ostflügel führten zu einer Sperrung der darunterliegen Schul-Aula.
Die geplante Baumaßnahme ist der zeitlich vorgezogene Teilabschnitt der
geplanten Komplett-Instandsetzung der Fichtenberg-Oberschule. Dabei
sollen im Wesentlichen der Abriss der Bestandsdachkonstruktion des
Ostflügels und deren folgende Neuerstellung in Stahl-Holz-Bauweise
erfolgen. Mit dem Abriss der Dachkonstruktion muss auch der Abriss der
tonnenförmigen Rabitzdecke in der Aula sowie deren Neubau erfolgen.
Im Zusammenhang mit diesen Arbeiten wird die Aula komplett saniert:
Massnahmen Allgemein
Erneuerung der Dachkonstruktion - Ostflügel
Erstellung der notwendigen Arbeits-, Schutz- und Traggerüste sowie des
Schutzdachs als Wetterschutz über dem komplett zu bearbeitenden
Dachbereich
Abbruch und fachgerechte Entsorgung der vorhandenen Dachdeckung
Abbruch und fachgerechte Entsorgung der vorhanden Dachkonstruktion
Neubau der Dachkonstruktion als Stahl-/Holzkonstruktion
Neue Dachdeckung mit Biberschwanzziegeln in Kronendeckung
Erneuerung der Regenentwässerung und der sonstigen Blechverwahrungen
Denkmalgerechte Wiederherstellung der Holzornamente unter den
Traufgauben
Maßnahmen im Innenbereich - Aula
Erneuerung des schadhaften Linoleum-Bodenbelags
Erneuerung der Bühne, incl. Parkettbelag
Erneuerung der Elektroinstallation
Neue Trockenbauwände und -decken im 3.OG (hinter Empore) und im 2.OG
(Foyer)
Erneuerung der Rabitzdecke - Aula
Einbau eines Flächengerüsts in der Aula
Ausbau der vorhandenen Rabitzdecke vor dem Abbruch der Dachkonstruktion
Einbau der neuen Rabitzdecke in der Geometrie der ursprünglichen,
tonnenförmigen Decke, incl. der Stuckelemente
Aufarbeitung der vorhandenen Holzvertäfelungen und
Heizkörperverkleidungen
Malermäßige Überarbeitung der verputzten Wandflächen
Maßnahmen im Außenbereich - Ostflügel
Erneuerung des Außenputzes
Denkmalgerechte Aufarbeitung der Fenster im Erdgeschoss
Denkmalgerechte Erneuerung der Fenster im 1. Obergeschoss
Denkmalgerechte Aufarbeitung der bleiverglasten Fenster in der Aula
Erneuerung der Abdichtung auf der hofseitigen Dachterrasse im 1.
Obergeschoss, incl. Belag, Wärmedämmung, Regenentwässerung und Geländer.
WEITERE VORBEMERKUNGEN UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
WEITERE VORBEMERKUNGEN UND VERTRAGSBEDINGUNGEN
Gebäudenutzung während der Bauarbeiten
Die Bauarbeiten finden in einem Schulgebäude statt, das in Nutzung ist,
d. h. Zuwegungen müssen jederzeit für die Nutzer begehbar / benutzbar
sein.
Der Auftragnehmer (AN) trägt für die erforderliche Verkehrssicherheit in
seinem Arbeitsbereich jederzeit die Verantwortung.
Erhöhter Aufwand für z. B. Koordination, Schmutzbeseitigung,
Staubvermeidung, Feinabstimmung mit den Nutzern usw. sind in die EP
einzurechnen.
LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
2
02.02.2017
27.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
Schutz gegen Baulärm
Sämtliche am Bau tätigen Firmen werden aufgefordert, alle Möglichkeiten
zur Vermeidung von Baulärm zu nutzen.
Das Schulgebäude wird jederzeit und in in allen Bereichen genutzt.
Ausnahmen sind die einschlägigen Ferientermine.
Baustelle / Baustelleneinrichtung
Die Andienung der Baustelle erfolgt über die Rothenburgstraße.
Der Materialtransport in das Gebäude kann nur über das Arbeitsgerüst
erfolgen.
Eine Besichtigung der Örtlichkeit wird empfohlen. Der AN hat sich vor
Angebotsabgabe genaue Kenntnisse über das Baugrundstück und die
Besonderheiten des Objektes zu verschaffen und die sich daraus
ergebenden Bedingungen bei der Preisbildung zu berücksichtigen.
Ortstermine können mit Frau Saunar, der Hausmeisterin der Schule, unter
der Telefonnummer 030 - 90299 2254 vereinbart werden.
Für die Baustelleneinrichtung (BE) des AN können Flächen auf dem
Grundstück der Fichtenberg-Oberschule begrenzt zur Verfügung gestellt
werden.
Flächen für die BE des AN können ggf. im öffentlichen Straßenland
(Gehweg + Teil der Rothenburgstraße) genutzt werden. Hier ist eine
genaue Abstimmung zwischen AN und der Bauleitung des AG erforderlich.
Baustelleneinrichtungsplan, Bauzeitenplan
Der AN hat innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Auftragserteilung
einen Baustelleneinrichtungsplan und einen Bauzeitenplan auf der Basis
vorher getroffener Vereinbarungen (Ecktermine) als Vertagsbestandteil
auszuhändigen. Die notwendigen Lagerflächen und Zufahrten, Baukräne
sowie Sanitär- und Sozialeinrichtungen usw. sind einzuzeichnen.
Baustelleneinrichtung aufbauen, vorhalten und wieder abbauen.
Einschließlich aller Hilfseinrichtungen und Maßnahmen, die zur
Ausführung der vertraglichen Leistungen und zum ordnungsgemäßen Betrieb
der Baustelle erforderlich sind. Die Mitbenutzung der BE ist den
Nachfolgehandwerker grundsätzlich zu gestatten.
Teile der BE sind - soweit erforderlich - bis zum Tag der
Gesamtfertigstellung der Baumassnahme vorzuhalten, wenn nichts anderes
schriftlich vereinbart wird.
Der Abbau der Baustelleneinrichtung und einzelner Teile ist mit dem
Auftraggeber abzustimmen und darf erst nach dessen Genehmigung erfolgen.
Die Baustelleneinrichtung ist so anzulegen, dass ein ordnungsgemäßer
Ablauf für alle am Bau beteiligten Firmen möglich ist. Vor Beginn der
Baustelleneinrichtung ist in Absprache mit der Bauleitung ein
Baustelleneinrichtungsplan zur Genehmigung vorzulegen.
Nach dem Abschluss der Arbeiten sind sämtliche Geräte usw. abzubauen und
abzutranportieren.
Das für die Baustelleneinrichtung genutzte Gelände ist in den
ursprünglichen Zustand zu versetzen.
In den Angebotspreis sind im Besonderen folgende Leistungen und Kosten
einzukalkulieren:
- Hebe- und Transportmittel, die zur Duchführung der vertraglichen
Leistungen des AN erforderlich sind.
Bauseits wird ein Material- und Personenaufzug (Tragkraft 1.500 kg)
erstellt, der mitbenutzt werden kann.
- Meterrisse in ausreichender Zahl und in allen Geschossen in
dauerhafter Ausführung.
- Sicherungs- und Schutzmassnahmen für den gesamten Baubetrieb, nach den
aktuellen Unfallverhütungsvorschriften.
- Arbeits- und Schutzgerüste gemäß den aktuellen
Unfallverhütungsvorschriften für die eigenen Arbeiten, sofern
Arbeiten nicht über die bauseitig erstellten Gerüste möglich sind.
LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
3
02.02.2017
27.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
Sanitär- /Sozialräume
Vom AG wird ein Baustellen-WC zur Mitbenutzung durch den AN zur
Verfügung gestellt. Die Kosten hierfür trägt der AG.
Weitere Sanitär- und/oder Sozialräume können nicht zur Verfügung
gestellt werden.
Baubeleuchtung
Die evtl. erforderliche Arbeitsplatzbeleuchtung ist vom AN zu stellen.
Der Aufwand hierfür ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird
nicht gesondert vergütet.
Materiallagerung / Räume und Flächen im Gebäude
Wie bereits benannt, stehen die Flächen für Materialcontainer sowie für
sonstige Lagerung nur begrenzt zur Verfügung. Behindern lagernde
Materialien den Bau- bzw. Schulbetrieb, so sind diese auf erstes
Auffordern umzulagern. Kommt ein Auftragnehmer einer solchen
Aufforderung nicht nach, so kann die Bauleitung des AG das Umlagern
durch eine andere Firma veranlassen. Die Kosten trägt die Firma, der die
umgelagerten Materialien gehören. Bei ihr verbleibt auch das Risiko der
Beschädigung und des Diebstahls.
Räume und Flächen im Inneren des Gebäudes können grundsätzlich nicht zur
Verfügung gestellt werden. Sollten etwa im Zuge der Baudurchführung doch
Flächen oder Räume innerhalb des Gebäudes für Lagerzwecke zur Verfügung
gestellt werden, gilt vorstehende Regelung sinngemäß. Etwa zur Verfügung
gestellte Räume müssen der Bauleitung des AG jederzeit zugänglich sein.
Der betreffende AN haftet für den ordnungsgemäßen Zustand der von ihm
genutzten Räume.
Baustrom / Bauwasser
Baustrom und Bauwasseranschlüsse werden vom AG eingerichtet und den am
Bau tätigen Firmen zur Benutzung zur Verfügung gestellt.
Die Kosten hierfür übernimmt der AG.
Bautageberichte
Der Auftragnehmer ist verpflichtet Bautageberichte zu führen und der
Bauleitung des AG wöchentlich das Original und eine Durchschrift zu
übergeben.
Die Bautageberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die
Ausführung und Abrechnung des Auftrags von Bedeutung sein können, z. B.
Zahl der eingesetzten Arbeitskräfte, Wetter, Temperatur, Zahl und Art
der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und
Ende von Leistungen größeren Umfange), bestimmte Unterbrechungen der
Arbeitszeit mit Angabe der Gründe, Unfälle, Behinderung und sonstige
Vorkommnisse.
Baubesprechungen
An den von der Bauleitung des AG angesetzten Baubesprechungen hat der
Auftragnehmer bzw. sein bevollmächtigter Vertreter teilzunehmen. Die
Teilnahme ist Leistungsbestandteil. Baubesprechungen finden wöchentlich
statt.
Bauabfälle, Bauschutt, Baureinigung, Materialtransport
Eine Verschmutzung des Liegenschaftsbereiches ist nicht zulässig und
muss durch den AG mit geeigneten Mitteln verhindert werden,
einschließlich der erforderlichen Absicherungen.
Es wird ausdrücklich auf die VOB hingewiesen, wonach jeder AN
verpflichtet ist, den selbst erzeugten Bauschutt und dergleichen
unverzüglich täglich zu beseitigen. Diese Leistung ist Nebenleistung und
wird nicht gesondert vergütet. Jede Firma hat Ihren Arbeitsbereich in
angemessenen Abständen, mind. aber einmal wöchentlich zu säubern und den
Unrat kostenlos und ohne Aufforderung zu entfernen. Bei Nichteinhaltung
wird nach Ankündigung die Reinigung durch einen Dritten von der
Bauleitung des AG veranlasst und die entstehenden Kosten auf die
tätigen Firmen anteilig an der Auftragssumme umgelegt.
LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
4
02.02.2017
27.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
Aufmaß
Sämtliche Maße zur Fertigung einer im LV beschriebenen Leistung sind vor
der Bestellung oder Fertigung örtlich an der Baustelle zu überprüfen,
bzw. aufzumessen.
Für die Abrechnung ist es erforderlich, ein nach Positionen
gegliedertes, kumuliertes Aufmaß zu erstellen.
Massen
Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Leistungen zu kürzen oder zu
erweitern. Daraus resultierende Massenänderungen berechtigen den AN
nicht zur Forderung neuer Einheitspreise.
Ausführungsunterlagen
Durch den AG werden alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen
Pläne, Berechnungen und Gutachten der Architekten und Fachplaner in
Papierform (1-fach) und in digitaler Form (pdf) zur Verfügung gestellt.
Arbeitssicherheitsregelungen und Baustellenverordnung
Der AG hat gemäß geltender Baustellenverordnung einen Sicherheits- und
Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt.
Der SiGeKo ist weisungsbefugt.
Für den SiGeKo benötigte Angaben sind dem SiGeKo vom AN unverzüglich
zuzuarbeiten. Die vom SiGeKo in Abstimmung mit der Bauleitung des AG
erstellte Baustellenordnung ist für alle Bau tätigen Firmen bindend.
Der AG hat für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der
Berufsgenossenschaften zu sorgen. Notwendige Vorkehrungen bei der
Erstellung der ausgeschriebenen Leistungen sind in die Einheitspreise
einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet.
Ausführung
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer seiner
Tätigkeit auf der Baustelle eine der Art und dem Umfang des Bauvorhabens
entsprechende sachverständige Aufsicht (Bauleiter, Montageleiter,
Polier, Vorarbeiter) zu stellen, die mit allen für die Leistungs- und
Baustellenabwicklung erforderlichen Vollmachten ausgestattet sein muss,
auch im Verhältnis zu den anderen Auftragnehmern.
Das für die termin- und fachgerechte Ausführung des Auftrages
erforderliche geschulte Fach-/ und Hilfspersonal ist in genügender
Anzahl zu stellen. Ungeeignetes Personal ist nach Aufforderung der
Bauleitung durch anderes Personal auf der Baustelle zu ersetzen.
Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten rechtzeitig zu
überzeugen, ob die für die Durchführung seiner Arbeiten erforderlichen
örtlichen Voraussetzungen gegeben sind, insbesondere, ob die evtl.
seinen Arbeiten vorangegangenen Arbeiten mängelfrei und sachgerecht
ausgeführt sind. Etwaige Bedenken hat er dem Auftraggeber vor Beginn
seiner Arbeiten schriftlich mitzuteilen.
Maße, die der Auftragnehmer für die Erstellung seines Gewerkes benötigt,
hat er eigenverantwortlich am Bau zu prüfen. Bei Differenzen ist
unverzüglich die Bauleitung des Auftraggebers zu unterrichten.
Gerüst und Wetterschutzdach
Bauseits werden Arbeitsgerüste sowie ein Wetterschutzdach über dem
kompletten, zu bearbeitenden Dachbereich erstellt.
Diese Gerüste können vom AN mitbenutzt werden.
Ab der Fertigstellung der Aussengerüste und des Wetterschutzdachs (für
die Arbeiten des dritten Leistungsabschnitts) steht ein bauseitiger
Lasten- und Personenaufzug zur Mitbenutzung zur Verfügung.
Im Innenbereich wird ein abgetrepptes Flächengerüst gestellt, von dem
aus die Arbeiten an der Decke durchgeführt werden können.
Sicherheitsmaßnahmen
Alkoholgenuss ist auf der Baustelle stengstens untersagt. Die Bauleitung
des AG ist berechtigt bei Zuwiderhandlung die entsprechenden Personen
LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
5
02.02.2017
27.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
des AN ggf. von der Baustelle zu verweisen.
Ergänzend zur DIN 18299 gilt: Der AN ist verpflichtet, alle
Einrichtungen zu beschaffen und alle Vorkehrungen zu treffen, die zur
Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften erforderlich sind. Er hat
seine Beschäftigten über die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz
auf der Baustelle zu unterweisen. Für betriebssichere Herstellung,
Instandhaltung und Benutzung der Arbeitsplätze, Verkehrswege, Gerüste,
Betriebseinrichtungen etc. ist unbeschadet der zivil- und
strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Besitzers, Herstellers,
Lieferers, derjenige Auftragnehmer verantwortlich, dessen Beschäftigte
die Arbeitsplätze, Verkehrswege etc. benutzen. Fehler und Mängel sind
unverzüglich der Bauleitung zu melden.
Abnahmen
Abnahmen finden ausschließlich förmlich statt. Der AG bzw. sein
rechtsgeschäftlicher Vertreter fertigt ein Protokoll an, ggf. mit
Einwendungen beider Seiten hinsichtlich evtl. Mängel.
Abnahmen von Teilen der Gesamtleistung des AN durch den AG sind zu
beantragen, bevor durch weitere Ausführungen spätere Prüfungen unmöglich
sind.
Eine genaue Prüfung der Maßhaltigkeit und Funktion bleibt der
endgültigen Abnahme vorenthalten. Die Gewährleistung dieser Teile
beginnt bei der Fertigstellung der Gesamtleistung.
Zur Abnahme sind Nachweise sämtlicher zertifizierter Baustoffe, sowie
die Gewährsbescheinigung dem AG zweifach auszuhändigen.
Für die Vertragsleistung des AN´s vorgeschriebene behördliche oder
andere Abnahme hat der AN auf seine Kosten zu beantragen. Dem AG ist die
beanstandungslose Abnahme vor der Abnahme durch den AG nachzuweisen.
Endreinigung
Die Endreinigung der vom AN bearbeiteten Flächen und Räume ist in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Firmen- Bauschilder
Eigenmächtiges Aufhängen von Firmen- und Bauschildern im Bereich der
Baustelle ist nicht gestattet.
Folgende Unterlagen (PDF-Dateien) liegen diesem LV als Anlagen bei:
Bestandspläne:
- FIC_Ansicht Südfassade
- FIC_Ansicht Nord-Ost
- FIC_Ansicht Nord-West
- FIC_Ansichten Giebel
- FIC_Längsschnitt G-H
- FIC_FIC_Längsschnitt I-K
- FIC_Lageplan
Entwurfspläne-Architekt:
- FIC_Grundriss-Aula
- FIC_Grundriss-Empore
- FIC_Laengsschnitt
- FIC_Querschnitt_A-A
- FIC_Querschnitt_B-B
- FIC_Querschnitt_C-C
Bestands-Vermessung:
- FIC_Deckenuntersicht-Aula
Fotodokumentation Aula-Decke
ALLGEMEINE HINWEISE - PUTZ-, STUCK- UND TROCKENBAUARBEITEN
ALLGEMEINE HINWEISE - PUTZ-, STUCK- UND TROCKENBAUARBEITEN
Bei der Ausführung sind nachfolgende Angaben und Hinweise zu beachten.
Sich hieraus ergebende Leistungen, für die im Leistungsverzeichnis kein
gesonderter Ansatz vorhanden ist, sind in die Einheitspreise
LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
6
02.02.2017
27.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
einzurechnen.
Nachstehende Leistungsbeschreibung enthält die Putz-, Stuck- und
Trockenbauarbeiten, die notwendig werden, um die Rabitzdecke der Aula
und die angrenzenden Bereiche wieder herzustellen.
Grundlage für das Angebot und die Leistungen:
- Alle einschlägigen DIN-Vorschriften, die anerkannten Regeln der
Technik sowie die Verarbeitungsvorschriften
der Materialhersteller
- Alle einschlägigen öffentlichen Bestimmungen, insbesondere die LandesBauordnung einschließlich
vorhandener Baudurchführungsverordnungen,
die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft,
die Baustellenverordnung,
die Bestimmungen der Bauaufsicht sowie der städtischen
Versorgungsbetriebe, des Tiefbauamtes und
die Bestimmungen zum Schutze des Baumbestandes,
wobei jeweils der Zeitpunkt der Ausführung der Leistung entscheidend
ist.
- Dieses Leistungsverzeichnis und die Projektzeichnungen der Architekten
und Fachingenieure.
Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Grundsätzlich
sind alle Leistungen nach den geltenden Richtlinien und Normen
durchzuführen.
Allgemeine Ausführungshinweise
Lieferung u. Verarbeitung
Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Verarbeitung
aller notwendigen Materialien und Befestigungsmittel, einschl. aller
Lohnneben- und Gerätekosten, sowie das Abladen und Lagern auf der
Baustelle und dem Transport zur Einbaustelle.
Systemaufbau
Für den auszuführenden Aufbau der Wand- und Deckenbekleidungen
(Grundierung, Spachtelungen, Kleber, Putz usw.) sind Materialien von
einem Hersteller zu verwenden. Bei der Verwendung von anderen Fabrikaten
ist die Verträglichkeit der Baustoffe nachzuweisen.
Toleranzausgleich Untergründe
Bei über den DIN-Toleranzen liegenden Untergrund-Unebenheiten ist
rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten die Bauleitung zu verständigen, um
für die Beseitigung dieser Unebenheiten zu sorgen. Ist dies nicht
möglich, erteilt die Bauleitung den Auftrag für das Anbringen von
Putzmehrstärken vor Beginn der Arbeiten. Die Berechnung erfolgt erst bei
mehr als 5 mm im Mittel erforderlichem Untergrundausgleich.
Nachträgliche Mehrforderungen für Toleranzausgleich und ähnliches werden
nicht anerkannt.
Nebenleistungen
Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren:
Pfeiler, Lisenen, Unterzüge
Die Putze, Dämmungen, Anstriche und Beschichtungen von Pfeilern,
Lisenen, Nischen, Unterzügen, Gesimsen usw. werden nicht gesondert
abgerechnet. Diese werden mit dem Flächenpreis abgerechnet.
Ecken und Profile werden nach einer separaten Position abgerechnet.
Leibungen werden nach einer separaten Position abgerechnet.
Anarbeiten an Schrägen
Das Anarbeiten an schräge und gekrümmte Bauteile ist in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
Anarbeiten an Bau- und Einbauteile
LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
7
02.02.2017
27.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
Das Anarbeiten an angrenzende Bauteile, Durchdringungen, Einbauteile,
Installationen usw. ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
(Dichtband nach besonderer Position)
An- und Beiputzarbeiten
An- und Beiputzarbeiten an Fenster, Türen und an Einbauteile usw. in
Verbindung mit den Putzarbeiten, sind einzukalkulieren. Das Auffüttern
der Fensterleibungen unter Rolladenschienen ist einzukalkulieren.
Hohlräume zwischen bauseitigen Metallverwahrungen, Abdeckungen (wie z.B.
Außenfensterbänke usw.) und anderen Fassadenanschlüssen und
Durchdringungen sind mit Mineralfaserdämmstoff auszustopfen.
Abkleben und Abfassen in EP
Übergänge zu anderen Bauteilen in unterschiedlichen Tönen sowie
Materialwechsel sind durch Abkleben und Abfassen sauber zu trennen und
in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Hohlräume schließen
Füllen der Hohlräume mit Wärmedämmung aus Mineralwolle DIN EN 13162,
oder PUR-Bauschaum an allen Anschlüssen, unter Fensterbänken, an
Sonnenschutzkästen und Führungsschienen, Fensterleibungen usw. ist
einzukalkulieren.
Befestigungsmittel
Alle Befestigungsmittel sind nach Herstellervorschrift, Zulassung und
nach DIN 1055 auszuführen und in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Dübellöcher und Ankerlöcher (Außenputz)
Dübellöcher, Ankerlöcher usw. in verputzten Fassaden sind im Zuge des
Gerüstabbaus fachgerecht zu schließen. Die Ankerlöcher sind mit
geeigneten Verschlussstopfen zu schließen. Die Oberflächenstruktur ist
mit Putz und Farbe anzugleichen. Diese Leistung ist in die
Einheitspreise einzukalkulieren.
LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
1
RABITZ- UND STUCKARBEITEN
1.
1.1
Einheit
Einheitspreis
in EUR
8
02.02.2017
27.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
*** Ausführungsbeschreibung 3
Die Decke der Aula ist in Abstimmung mit der
Die Decke der Aula ist in Abstimmung mit der
zuständigen Denkmalschutzbehörde denkmalgerecht wieder
herzustellen. Der Aufwand für notwendige Abstimmungen
hierzu ist in die Einheitspreise einzukalkulieren.
Vor Freigabe der Ausführung sind jeweils Muster der
Stuckelemente zur Genehmigung durch den AN vorzulegen.
Auch dieser Aufwand ist in die Einheitspriese
einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet.
Rabitz-Gewölbedecke Aula und Empore
Hängende Drahtputzdecke (Rabitzdecke) nach DIN 4121,
Putz DIN EN 998-1 und DIN 18550-2, als
Brandschutzbekleidung, Feuerwiderstandsklasse F 30 DIN
4102-2, fachgerecht einbauen.
Radius des Gewölbes ca. 6,25 m.
Drahtputzdecke bestehend aus:
Abhänger nach DIN 4121 und nach Wahl des AN. Es sind
mindestens 3 Abhänger pro qm Deckenfläche anzuordnen.
Die Befestigung erfolgt an bauseitigen Holzbalken.
Abhängehöhe zwischen 25 und 100 cm.
Tragstäbe aus Rundstahl, Durchmesser 8 mm, in Abhänger
eingelegt.
Querstäbe aus Rundstahl, Durchmesser mind. 5 mm, auf
Tragstäbe aufgelegt.
Putzträger aus punktgeschweißtem Drahtgitter aus
verzinktem Stahl, freitragend gespannt.
Unterputz Kalkzement-Putzmörtel, Druckfestigkeitsklasse
CS II (1,5 bis 5 N/mm2), Dicke Unterputz 10 mm,
Oberputz Kalkzement-Putzmörtel, Dicke Oberputz 5 mm,
Oberfläche gerieben.
Verspachtelung der sichtbaren Oberflächen gemäß
Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie
e.V. Qualitätsstufe Q2 - Standardverspachtelung,
Verarbeitung gemäß DIN 18181.
Angebotenes Fabrikat
..........
vom Bieter einzutragen
400,00
1.2
Rabitz-Gewölbedecke Bühne
Hängende Drahtputzdecke (Rabitzdecke) wie in Pos. 1.01
beschrieben, jedoch mit einem Radius des Gewölbes von
ca. 3,00 m. Der Scheitel der Gewölbedecke verläuft in
Richtung der Decke über der Aula.
45,00
1.3
m2
m2
Rabitz-Quergewölbedecke Bühne
Hängende Drahtputzdecke (Rabitzdecke) wie in Pos. 1.01
beschrieben, jedoch mit einem Radius des Gewölbes von
ca. 3,00 m. Der Scheitel der Gewölbedecke verläuft
rechtwinklig zur Richtung der Gewölbedecke aus Pos.
LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
9
02.02.2017
27.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
1.02.
Radius des Gewölbes ca. 1,35 m.
40,00
1.4
Rabitz-Quergewölbedecke Fensterbögen
Hängende Drahtputzdecke (Rabitzdecke) wie in Pos. 1.01
beschrieben, jedoch als gewölbte Teilfläche über den 5
Rundbogenfenstern der Aula.
Der Scheitel verläuft rechtwinklig zur Richtung der
Gewölbedecke der Aula.
Radius des Gewölbes ca. 1,05 m.
Tiefe der Deckenbereiche ca. 75 cm.
Siehe Fotodokumentation-Auladecke (Foto 3).
5,00
1.5
m
Schürze Aula - Bühne
Herstellen einer senrechten Schürze am Übergang von
Auladecke zur Bühnendecke. Ausführung der Schürze wie
unter Pos. 1.01 beschrieben. In den Einheitspreis ist
die Anarbeitung an den kreisförmigen Ausschnitt (Radius
3,00 m) mit einzukalkulieren.
18,00
1.9
m
Wandanschluss Rabitz-Gewölbedecke
Herstellen von Wandanschlüssen als Zulage zu den Rabitz
Gewölbedecke aus Pos.1.01. Die Anschlüsse sind als
horizontale Schürzen mit einer Breite von ca. 20 cm
auszuführen. Ansonsten Ausführung wie unter Pos. 1.01
beschrieben und entsprechend beiliegendem Plan:
FIC_Querschnitt_A-A.
70,00
1.8
m
Gurtbögen
Herstellen von Gurtbögen entsprechend Bestand (siehe
beiliegende Fotodokumentation - Fotos 1, 2, 4 und 5)
als Zulage zur Rabitz-Gewölbedecke aus Pos.1.01.
Breite der Gurtbögen: 55 cm
Erhabenheit der Gurtbögen: 12 cm.
Über diese Position wird auch die gebogene Leibung im
Übergang von Aula- zu Bühnendecke abgerechnet.
110,00
1.7
St
Grate Rabitz-Gewölbedecke
Herstellen von gekrümmten Graten im Schnittbereich der
vorbeschriebenen Gewölbedecken.
17,50
1.6
m2
m2
Stuckornamente-Auladecke
Stuckelemente auf der Auladecke (Rosetten, Bänder etc.)
abformen und neu herstellen.
Die Unterseite der Gewölbedecke ist mit Stuckkassetten
verziert. Die Decke wird durch Gurtbögen in 4
LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
10
02.02.2017
27.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
gleichbreite Felder unterteilt.
Regelmäßig und geometrisch sind in jedem Feld fünf
Reihen mit jeweils 13 Stuckkreisen angeordnet, die
durch ein Stuckband miteinander verbunden sind.
Außenradius der Stuckkreise ca. 90 cm. Die Kreise sind
wie das Stuckband ornamental ausgeformt (siehe
Fotodokumentation Foto 6 und 7).
Die Übergänge zwischen Stuckband und Kreis werden durch
quadratische Anschlüsse hervorgehoben (siehe
Fotodokumentation Foto 9).
Breite der Stuckbänder ca. 6 cm.
Innerhalb der Stuckkreise befindet sich jeweils eine
rautenförmige Blüte mit einem Radius von ca. 26 cm
(siehe Fotodokumentation Foto 8).
Zwischen den Stuckkreisen sind im Diagonalen Versatz
jeweils Blumenrosetten angeordnet, mit einem Radius von
ca. 32 cm (siehe Fotodokumentation Foto 10).
Die angeschnittenen Randfelder im Anschluss an die
Gurtbögen bzw. an das Widerlager des Gewölbes, zieren
halbkreisförmige florale Stuckornamente (siehe
Fotodokumentation Foto 11).
400,00
1.10
Leuchtenausschnitte
Leuchtenausschnitte als Zulage zu vorbeschriebenen
Rabitz-Gewölbedecken zum Einbau von Einbauleuchten.
Durchmesser bis 150 mm.
20,00
1.11
St
Kabeldurchführungen
Kabelführungen durch die vorbeschriebenen RabitzGewölbedecke fachgerecht herstellen.
25,00
1.12
m2
St
Unterkonstruktion Leuchten
Ausreichend dimensionierte Unterkonstruktion für
abgehängte Leuchten, als Zulage zu vorbeschriebenen
Rabitz-Gewölbedecke.
Gewicht der Leuchten ca. 50 kg.
6,00
St
Gesamtsumme:
LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
11
02.02.2017
27.01.2017
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
2
TROCKENBAUARBEITEN
2.1
Trockenbauwand F30-AB
Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als
Montagewand, Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2: F30-AB.
Wandhöhe: ca. 3,00 m
Wanddicke: 150 mm
Umlaufende Anschlüsse: starr
Vorhandener Befestigungsuntergrund: Holzbalken bzw. OSB
Schalung
Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten
Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Metallständer CW 100,
Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 100/40,
Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen
Befestigungsmitteln.
Beplankung beidseitig aus Gipsplatten GKB DIN 18180,
zweilagig, Plattendicke 2 x 12,5 mm, Verarbeitung gemäß
DIN 18181.
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2
des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V.
Qualitätsstufe Q2 - Standardverspachtelung,
Verarbeitung gemäß DIN 18181.
Ausführung gemäß Detailblatt und Vorgaben des
Sytemherstellers.
Angebotenes Fabrikat
..........
vom Bieter einzutragen
95,00
2.2
m2
Trockenbauwand F90-A
Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als
Montagewand, Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2: F90-A.
Wandhöhe: ca. 6,00 m
Wanddicke: 150 mm
Umlaufende Anschlüsse: starr
Vorhandener Befestigungsuntergrund: Holzbalken bzw. OSB
Schalung
Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten
Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Metallständer CW 100,
Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 100/40,
Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen
Befestigungsmitteln.
Beplankung beidseitig aus Gipsplatten GKF DIN 18180:
Feuerschutzplatte zweilagig, Plattendicke 2 x 12,5 mm,
Verarbeitung gemäß DIN 18181.
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2
des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V.
Qualitätsstufe Q2 - Standardverspachtelung,
Verarbeitung gemäß DIN 18181.
Ausführung gemäß Detailblatt und Vorgaben des
Sytemherstellers.
Angebotenes Fabrikat
..........
vom Bieter einzutragen
75,00
m2
LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.3
Türöffnungen
Türöffnungen in Trockenbauwänden der Pos. 2.01 und 2.02
mit Sturzprofil, seitlich raumhoch verstärken, mit
Metallständerprofilen UA/CW 100, incl.. Boden- und
Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkel, befestigen
mit Winkeln, Dübeln und Schrauben.
Baurichtmaß: bis B/H: 1010 x 2260 mm
Wanddicke: 150 mm
3,00
2.4
m
m
St
Anschluss, gleitend, Montagewand
Anschluss, gleitend bis 20 mm, als Zulage zu den
Trockenbauwänden der Pos. 2.01 und 2.02.
10,00
2.8
St
Schalterdosenausschnitte
Schalterdosenausschnitte als Zulage in Trockenbauwände
der Pos. 2.01 und 2.02.
20,00
2.7
Gesamtbetrag
in EUR
Innenecken
Innenecken in Trockenbauwänden der Pos. 2.01 und 2.02
als Anschlüsse an vorhandene Bauteile, stumpf
anschließen und verspachteln.
12,00
2.6
Einheitspreis
in EUR
Außenecken
Außenecken in Trockenbauwänden der Pos. 2.01 und 2.02
ausbilden, mit Eckschutzschiene 31/31/0,4 verzinkt,
wandhoch einbauen und nach Herstellervorschrift
verspachteln.
12,00
2.5
Einheit
12
02.02.2017
27.01.2017
m
Unterdecke F90-A
Selbständige Unterdecke aus 2 x 20 mm
Brandschutzbauplatten aus Kalziumsilikat, mit
geschlossener Untersicht, Feuerwiderstandsklasse DIN
4102-2: F90-A, liefern und fachgerecht montieren.
Brandbeanspruchung von oben und von unten.
Rohdichte der Brandschutzplatten ca. 850 kg/m3,
nichtbrennbar - A1,
qualitätsgesichert nach ISO 9001.
Verspachtelung gemäß Merkblatt Nr. 2 des
Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe
Q2 - Standardverspachtelung, Verarbeitung gemäß DIN
18181.
Raumhöhe: ca. 5,00 m
Abhängehöhe: ca. 15 - 20 cm
Angebotenes Fabrikat
..........
LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
13
02.02.2017
27.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
vom Bieter einzutragen
130,00
2.9
Wandanschluss Unterdecke F90-A
Wandanschluss als Zulage, zu vorbeschriebener
Unterdecke F90-A. Der Anschluss erfolgt gemäss
Herstellervorgaben an verputzte Mauerwerkswände.
45,00
2.10
m
Revisionsöffnung Unterdecke F90-A
Revisionsöffnung mit verschraubtem Deckel in der
Unterdecke der vorgenannten Grundposition, fachgerecht
herstellen und montieren.
Lichte Öffnungsgröße: 50 cm x 50 cm.
4,00
2.11
m2
St
Unterdecke F30-AB
Unterdecke DIN 18168-1, Feuerwiderstandsklasse F30-A
allein von unten und von oben, liefern und fachgerecht
einbauen.
Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2: F30-A bei
Brandbeanspruchung vom Deckenzwischenraum und von unten
zum Schutz des darunter liegenden Raumes, der Rohdecke
und des Deckenzwischenraumes.
Ausführung der Unterkonstruktion aus verzinkten
Stahlblechprofilen DIN 18182-1, als Grund- und
Tragprofile CD 60/27, Befestigung mit Direktabhängern
und bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln.
Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162,
zweilagig, Dicke 2 x 40 mm, Mindestrohdichte 40 kg/m3,
Baustoffklasse A, Schmelzpunkt mind. 1000 °C,
durchgängig auf den Grund- und Tragprofilen verlegt.
Bekleidung aus Gipsplatten GKF DIN 18180:
Feuerschutzplatten, zweilagig, Plattendicke 2 x 12,5
mm, Verarbeitung gemäß DIN 18181.
Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2
des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V.
Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung.
Verarbeitung gemäß DIN 18181.
Einbauhöhe: 3,00 m,
Abhängehöhe: 20 cm,
Angebotenes Fabrikat
..........
vom Bieter einzutragen
25,00
2.12
m2
Wandanschluss Unterdecke F30-AB
Wandanschluss als Zulage zu vorbeschriebener Unterdecke
F30-AB. Der Anschluss erfolgt gemäss Herstellervorgaben
an Trockenbauwände der Pos. 2.01 und 2.02.
35,00
m
LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.13
Kabeldurchführungen Unterdecken
Kabelführungen durch die vorbeschriebenen Unterdecken
fachgerecht herstellen.
25,00
2.14
Einheitspreis
in EUR
Gesamtbetrag
in EUR
St
Unterkonstruktion Leuchten
Unterkonstruktion für abgehängte Leuchten, als Zulage
zu vorbeschriebenen Unterdecken.
25,00
2.15
Einheit
14
02.02.2017
27.01.2017
St
Fertigteilestrich aus Gipsfaserplatten, F90-A
Fertigteilestrich aus monolithischen Gipsfaserplatten
mit Stufenfalz, Nenndicke 23 mm, auf Holzbalkendecke,
mit Trennschicht aus 10 mm Holzfaserdämmplatte WF
liefern und fachgerecht einbauen.
Brandverhalten Klasse A1 nach DIN EN 13501-1.
Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2 F90-A.
Brandbelastung von der Deckenoberseite.
Dem Angebot ist der gültige allgemein bauaufsichtliche
Nachweis der angebotenen Konstruktion beizufügen.
Angebotenes Fabrikat
..........
vom Bieter einzutragen
25,00
2.16
Randdämmstreifen
Randdämmstreifen: Baustoffklasse A, Schmelzpunkt = 1000
°C, Rohdichte = 90 kg/m³ (z.B. Knauf Randdämmstreifen
aus Mineralwolle)
37,50
2.17
m2
m
Fachwerkwand-Bekleidung F90-A
Holzfachwerkwand-Bekleidung, Feuerwiderstandsklasse DIN
4102-2: F90-A liefern und fachgerecht einbauen.
Befestigungsuntergrund: Holzfachwerkwände im
Innenbereich
Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke
100 mm, Mindestrohdichte 50 kg/m³, Baustoffklasse A DIN
4102-1,einlagig, dicht stoßen und abrutschsicher
verlegen. Schmelzpunkt DIN 4102-17 = 1000 °C.
Wärmeleitfähigkeit ? = 0,035 W/(mK).
Beplankung aus Gipsplatten GM-F gem. DIN EN 15283-1
Brandverhalten A1 DIN EN 13501-1, mit nichtbrennbarer,
gipsbeschichteter Glasvliesummantelung, Plattendicke 20
mm, Verarbeitung gemäß DIN 18181.
Verspachtelung der Gipsplatten in Anlehnung an
Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie
e.V. Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung,
Verarbeitung gemäß DIN 18181.
Dem Angebot ist der gültige allgemein bauaufsichtliche
Nachweis der angebotenen Konstruktion beizufügen.
Angebotenes Fabrikat
..........
LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
vom Bieter einzutragen
200,00
m2
Gesamtsumme:
15
02.02.2017
27.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3
PUTZARBEITEN
3.1
Innenputz
3.1.1
Abklebearbeiten
Nicht zu verputzenden Bauteile (Fenster, Türen, etc.)
sind mittels Folien, Abklebebändern, etc. zu schützen
und nach Arbeitsende wieder rückstandslos zu entfernen.
250,00
3.1.2
m
m2
m2
Untergrund reinigen
Untergrund abkehren und reinigen, haftmindernde
Rückstände entfernen sowie sonstige Unebenheiten und
Teile auf der Fläche beseitigen.
Nachfolgend Prüfung des Untergrundes auf seine Eignung
und Tragfähigkeit.
Das Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist
fachgerecht zu entsorgen.
75,00
3.1.6
m2
Losen Putz abschlagen
Losen Altputz auf Wandflächen vollflächig bis auf das
Mauerwerk entfernen. Ausführung auch in Kleinflächen
bis ca. 1 m2.
Das Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist
fachgerecht zu entsorgen.
75,00
3.1.5
Gesamtbetrag
in EUR
Innenputz prüfen
Innenputz auf Hohlstellen überprüfen.
250,00
3.1.4
Einheitspreis
in EUR
Fensterleibungen abstemmen
Altputz auf inneren Leibungsflächen von
Fensteröffnungen vollflächig bis auf das Mauerwerk
abstemmen und nach Untergrundvorbehandlung Unebenheiten
über 1 cm z. B. mit einem Gipsputz nach DIN 18550: P
IV; DIN EN 13279-1, ausgleichen.
Leibungstiefe ca. 40 cm.
Das Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist
fachgerecht zu entsorgen.
145,00
3.1.3
Einheit
16
02.02.2017
27.01.2017
m2
Putzträger
Liefern und anbringen von verzinktem Putzträger aus
Rabitzgewebe, in Einzelflächen, über stumpfen
Mauerstößen, Deckenabmauerungen, Rollladenkästen und
sonstigen Materialwechseln, mit Überlappung im
Stoßbereich / auf benachbarte Bauteile von mind. 10 cm
bzw. nach Herstellervorschrift fach- und sachgerecht
anbringen.
20,00
m2
LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3.1.7
Kantenprofil
Herstellen von Kanten an Außenecken und Kanten von
Mauerwerksöffnungen .Mit Ansetzmörtel auf den
vorbereiteten Untergrund lot- und fluchtrecht
befestigen. Kantenprofile aus verzinktem Stahlblech.
Gesamtputzdicke: 15 mm
145,00
3.1.8
Einheit
Einheitspreis
in EUR
17
02.02.2017
27.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
m
Putzbilderleisten
Putzbilderleisten aus verzinktem Stahlblech mit
Ansetzmörtel lot- und fluchtrecht einbauen.
Gesamtputzdicke: 15 mm
Angebotenes Fabrikat
..........
vom Bieter einzutragen
20,00
3.1.9
m
Wandputz Gips-Kalk-Putz
Wandputz als Gips-Kalk-Putz, Mörtelgruppe DIN EN
13279-1: B3/50/2 (DIN 18550: P IV), Mindestdicke: 15
mm, auf Massivwänden aufbringen.
Ausführung als Kleinflächenputz.
Oberfläche: anstrichbereit abgefilzt, Oberflächengüte Q
2.
Angebotenes Fabrikat
..........
vom Bieter einzutragen
75,00
3.1.10
Mehrpreis für Putzmehrstärken
je 5 mm für vorbeschriebenen Wandputz.. Ausführung nur
nach Massenfestlegung und Genehmigung durch BL.
35,00
3.1.11
m2
m2
Leibungsputz
Verputzen der Leibungen von Öffnungen, wie in Pos.
3.1.08 beschrieben mit entsprechendem Material einschl.
Einputzen von Fenstern, Türen u. ä.
Leibungstiefe ca. 40 cm.
145,00
m
Gesamtsumme:
LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3.2
Außenputz
3.2.
3.2.1
m2
m2
Untergrundreinigung
Verunreinigungen, Staub, Schmutz, alte Putzreste,
Altanstriche,Trennmittel etc. entfernen.
m2
Ausgleichsputz
Ausgleichsputz aus Kalkgrund herstellen.
Putzdicke: 1- 2 mm.
980,00
3.2.5
Gesamtbetrag
in EUR
Lose Mauerteile entfernen
Lose Mauerteile entfernen, Ausbruchsstellen säubern und
mit zum vorhandenen Wandbaustoff passenden Material
ausbessern.
980,00
3.2.4
Einheitspreis
in EUR
Altputz entfernen
Altputz auf allen Putzflächen des Ostflügels
vollflächig bis auf das Mauerwerk entfernen.
Der Putz besteht aus einem Kalk-Sand-Grundputz mit
einer Stärke von ca. 25 mm und einem eingefärbten KalkSand-Spritzbewurf mit einer Stärke von ca. 10 mm.
Das Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist
fachgerecht zu entsorgen.
100,00
3.2.3
Einheit
18
02.02.2017
27.01.2017
*** Ausführungsbeschreibung 2
Muster für den Farbton und die Putzstruktur, Größe ca.
Muster für den Farbton und die Putzstruktur, Größe ca.
1.00 m2 sind mit einzukalkulieren, und auf Wunsch des
AG vor Vorbereitung der Durchführung anzubringen.
Die Untergründe bestehen aus Ziegelmauerwerk bzw. aus
Hartschaumdämmung an den Ringankern.
Alle Farben und Putze fungizid und algizid eingestellt.
980,00
3.2.2
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m2
Putzträger auf kritischem Untergrund
Putzträger auf nicht ausreichend tragfähigen
Untergründen anbringen.
Angebotenes Fabrikat
..........
vom Bieter einzutragen
250,00
m2
LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3.2.6
Abklebearbeiten Gesims
Sämtliche vorhandenen Naturstein-Gesimse sind mittels
Folien, Abklebebändern, etc. zu schützen und nach
Arbeitsende wieder rückstandslos zu entfernen.
Abgerechnet wird die Länge der Gesimse.
Breite der Folienbahn ca. 1,50 m.
125,00
3.2.7
Gesamtbetrag
in EUR
m
St
Abklebearbeiten Sockel
Naturstein-Sockel mittels Folien, Abklebebändern, etc.
schützen und nach Arbeitsende wieder rückstandslos
entfernen.
80,00
3.2.9
Einheitspreis
in EUR
Abklebearbeiten Säulen
Sämtliche nicht zu verputzenden Naturstein-Säulen sind
mittels Folien, Abklebebändern, etc. zu schützen und
nach Arbeitsende wieder rückstandslos zu entfernen.
Umfang der Säulen: ca. 1,50 m
Länge der Säulen: ca. 8,00 m
10,00
3.2.8
Einheit
19
02.02.2017
27.01.2017
m2
Unterputz - Trass-Kalk
Aufbringen eines Unterputzes, Mörtelgruppe DIN EN
998-1: GP, CS II, W 2 (DIN 18550: P II), als Außenputz
auf Mauerwerk.
Putzdicke: 20 mm
Angebotenes Fabrikat
..........
vom Bieter einzutragen
980,00
3.2.10
Mehrstärke Unterputz
Mehrpreis für Putzmehrstärken je 5 mm für den Unterputz
aus Pos. 3.2.09.
Ausführung nur nach Massenfestlegung und Genehmigung
durch die Bauleitung des AG.
750,00
3.2.11
m2
m2
Unterputz in Leibungen
Unterputz, wie in Pos. 3.2.09 beschrieben, in Leibungen
von Öffnungen herstellen, einschl. der erforderlichen
Putzgrundvorbehandlung.
Putzdicke: 20 mm
Leibungstiefe: 20 - 25 cm
Angebotenes Fabrikat
..........
vom Bieter einzutragen
380,00
m
LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
20
02.02.2017
27.01.2017
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
3.2.12
Gewebespachtelung
Vollflächige Gewebespachtelung auf vorbeschriebenem
Unterputz nach DIN EN 998-1: GP, CS II, W 2 (DIN 18550:
PII), und einem alkalibeständigen Textil-Glasgewebe.
Gesamtdicke Armierungsmörtel: ca. 3 - 5 mm.
Angebotenes Fabrikat
..........
vom Bieter einzutragen
980,00
3.2.13
Putzbewehrung mit Haftspachtelung
Zulage zu Unterputz aus Pos. 3.2.09 für Putzbewehrung
aus Gittergewebe aus Mineralfasern/Kunststoffasern,
einschl. allen Verstärkungen, Diagonalarmierung usw.
nach Herstellervorschrift, einschl. Haftspachtelung und
Gewebespachtelung mit zementfreiem Armierungsputz auf
Styrodurplatten, Materialwechsel usw. einbauen.
125,00
3.2.14
m2
Gewebeeckwinkel
Zulage zu Unterputz aus Pos. 3.2.09 für Einbau von
Gewebeeckwinkeln mit Tropfkantenprofil im Bereich von
Fensterstürzen.
50,00
3.2.15
m2
m
Oberputz - gescheibt
Auftragen und strukturieren eines
Oberputzes, Mörtelgruppe nach DIN
(DIN 18550: P II), einschl. evtl.
Grunddierung.
Körnung: 0 - 2 mm
Farbton: ocker, ähnlich Keimfarbe
mineralischen
998-1: CR, CS II, W 2
erforderlicher
Nr. 9249
Angebotenes Fabrikat
..........
vom Bieter einzutragen
980,00
3.2.16
Oberputz in Leibungen
Oberputz, wie in Pos. 3.2.15 beschrieben, in Leibungen
von Öffnungen herstellen.
Leibungstiefe 25 - 30 cm.
380,00
3.2.17
m2
m
Egalisationsanstrich
Einmaliger Egalisationsanstrich zu vorbeschriebenem
Außenputzsystem im gleichen Farbton mit geeigneter
Fassadenfarbe zur Erreichung einer gleichmäßigen
Oberfläche.
980,00
m2
LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
3.2.18
Leibungsanschlüsse
Putzanschlüsse an Rahmenprofilen von Fenstern oder
Türen mit Anputzleiste.
380,00
3.2.19
Einheit
Einheitspreis
in EUR
21
02.02.2017
27.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
m
Eckschutzschiene
Eckschutzschienen aus verzinktem Stahlblech in Wandputz
einbauen.
Angebotenes Fabrikat
..........
vom Bieter einzutragen
500,00
3.2.20
Ausbildung von Kleinflächen
Ausbildung von Kleinflächen bis ca. 2,00 m2 als
Erschwerniszulage zu vorbeschriebenem Außenputzsystem.
25,00
3.2.21
m
Zulage Sturz gebogen
Zulage zu vorbeschriebenem Außenputzsystem für die
Ausführung von gebogenen Stürzen über den
Rundbogenfenstern der Aula
Radius ca 90 cm.
13,00
3.2.23
m2
Zulage Sonnenschutzblende
Zulage zu vorbeschriebenem Außenputzsystem für die
Ausführung auf bauseitigen, überputzbaren
Sonnenschutzblenden. Höhe der Blenden ca. 25 cm.
30,00
3.2.22
m
m
Fugendichtband
Abdichten von Anschluss- und Dichtungsfugen bei
angrenzenden Bauteilen wie z.B. Türen, Fenster,
Fensterbänke, Ortgang, Traufe etc. mit vorkomprimiertem
selbstklebenden Dichtungsband. Schlagregendicht nach
DIN 18055.
Fugendichtband für Fugenbreite von 3 bis 9 mm,
Fugenflanken mit Armierungsmasse beschichten.
Mit der Schlussbeschichtung ist das Fugendichtband zu
überdecken.
500,00
m
Gesamtsumme:
LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
4
STUNDENLOHNARBEITEN
Einheitspreis
in EUR
Eventuell notwendige Stundenlohnarbeiten werden zu
Eventuell notwendige Stundenlohnarbeiten werden zu
nachstehenden Preisen abgerechnet. Im Einheitspreis
enthalten sind alle Zuschläge und Kosten des
Unternehmers. Stundenlohnarbeiten werden nur dann
vergütet, wenn sie vor Beginn der Arbeiten von der
Bauleitung genehmigt wurden. Der Auftragnehmer hat
keinen Anspruch auf Verbrauch der angegebenen Stunden
bzw. Massen. Rapporte sind am Tag der Ausführung zur
Genehmigung vorzulegen. Verspätet vorgelegte Rapporte
werden nicht anerkannt.
4.1
Meister/Polier
Meister/Polier
5,00
4.2
Fachwerker
Fachwerker
9,00
4.3
h
Helfer
Helfer
5,00
4.4
h
h
Auszubildender
Auszubildender
1,00
h
Gesamtsumme:
22
02.02.2017
27.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheit
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
1
RABITZ- UND STUCKARBEITEN
2
TROCKENBAUARBEITEN
3
PUTZARBEITEN
3.1
Innenputz
3.2
Außenputz
4
STUNDENLOHNARBEITEN
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
23
02.02.2017
27.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
Denkmalkarte Berlin
Geoportal Berlin, PDF erstellt am 29.04.2016
C
B
A
Fenster im TRH
komplett erneuren
AUFSICHT TERRASSE 2.OG
Putz abschlagen und
komplett
denkmalgerecht neu
verputzen
.965
Verdunkelungsrollos
innen an allen Fenstern
und Gesimse aufarbeiten
im 3.OG
1.65
Terrassenbelag erneuern
1.70
Ausbau der
vorhandenen
Erneuerung Estrich und
Linoleumbelag
18.175
1.70
und Erneuerung, incl.
Parkett
3.485
11.535
AULA
1.70
aufarbeiten
TREPPENHAUS/FOYER
1.40
3 Stg. 18/27.5
1.40
aufarbeiten
1.70
FFB = + 0.54
INSTANDSETZUNG FICHTENBERG-OBERSCHULE
Fenster
denkmalgerecht
aufarbeiten
C
5.48
6.40
7.00
und Gesimse aufarbeiten
B
7.00
A
1.65
Verdunkelungsrollos
innen an allen Fenstern
.965
3 Stg. 18/27.5
7.00
NO
Putz abschlagen und
komplett
denkmalgerecht neu
verputzen
Fenster
denkmalgerecht
aufarbeiten
RD
2.83
Erneuerung Dachkonstruktion-Aula
Bauabschnitt
Stadtentwicklung und Umwelt
Bauherr
10707 Berlin
Projektsteuerung
Architekt
Planungsstand
Entwurfsplanung
Planinhalt
Grundriss-Aula
10695E10001
Datum
1:100
15.11.16
Bearbeiter
A2
CB
B
A
Putz abschlagen und
komplett
denkmalgerecht neu
verputzen
1.65
1.40
1.70
Lisene auf Rabitzdecke
Lisene auf Rabitzdecke
Lisene auf Rabitzdecke
LUFTRAUM
LUFTRAUM AULA
.75
.75
.75
dT
dT
Holzbalustrade
.75
denkmalgerechte Erneuerung
der Stufenkonstruktion auf der
Empore
Belag: Linoleum
Vorhandene Holzdachkonstruktion
komplett abbrechen.
Neue Dachkonstruktion in Stahlund Holz in
vorhandener Geometrie neu aufbauen
1.70
.75
1.40
.75
aufarbeiten
.75
1.70
denkmalgerechte
Erneuerung der
Rabitzdecke,
incl. Stuckornamente
und Lisenen
EMPORE
Verdunkelungsrollos
innen an allen Fenstern
Verdunkelungsrollos
innen an allen Fenstern
und Gesimse aufarbeiten
dTs
neue Treppe
in den Dachraum
Fenster
denkmalgerecht
aufarbeiten
HEB 600
C
5.48
7.00
NO
Fenster
denkmalgerecht
aufarbeiten
B
6.40
INSTANDSETZUNG FICHTENBERG-OBERSCHULE
1.65
+ 4.60
+ 4.78
+ 5.02
+ 5.26
+ 5.50
+ 5.74
+ 5.98
+ 6.22
denkmalgerechte Erneuerung
der Rabitzdecke, incl.
Stuckornamente und Lisenen
Lisene auf Rabitzdecke
NOTWENDIGER FLUR
.675
.92
feuerhemmend F30-AB
1.25
Lisene auf Rabitzdecke
und Gesimse aufarbeiten
F90-A
feuerhemmend F30-AB
Verdunkelungsrollos
innen an allen Fenstern
dTs
Holzbalustrade aufarbeiten
dT
F90-A
Fenster
denkmalgerecht
aufarbeiten
1.70
C
7.00
RD
Putz abschlagen und
komplett
denkmalgerecht neu
verputzen
A
7.00
2.83
Erneuerung Dachkonstruktion-Aula
Bauabschnitt
Stadtentwicklung und Umwelt
Bauherr
10707 Berlin
Projektsteuerung
Architekt
Planungsstand
Entwurfsplanung
Planinhalt
Grundriss-Empore
10695E10001
Datum
1:100
15.11.16
Bearbeiter
A2
CB
B
A
C
+ 17.70
3.06
Vorhandene Holzdachkonstruktion
komplett abbrechen.
Neue Dachkonstruktion in Stahlund Holz in
vorhandener Geometrie neu aufbauen
+ 14.64
Wartungssteg
Erneuerung der
+ 11.70
Dachrinnen, Fallrohre
und sonstiger
Blechverwahrung in
Titanzink
2.14
Wartungssteg
2.945
Neue Dacheindeckung mit
Biberschwanz-Kronendeckung
Tragwerk der neuen
Dachkonstruktion entsprechend
Statik IB Laschinski
1.97
Lisene auf Rabitzdecke
Lisene auf Rabitzdecke
Lisene auf Rabitzdecke
denkmalgerechte Erneuerung
der Rabitzdecke, incl.
Stuckornamente und Lisenen
Lisene auf Rabitzdecke
Lisene auf Rabitzdecke
denkmalgerechte Erneuerung
der Stufenkonstruktion auf der
Empore
Belag: Linoleum
Lisene auf Rabitzdecke
Lisene auf Rabitzdecke
F90-A
F30-AB
+ 9.555
+ 7.585
+ 6.22
+ 5.98
Anschluss an
Bestandsdach
+ 5.74
+ 5.50
+ 5.26
+ 4.78
F90-A von unten
4.20
wie Bestand
neue Deckenkonstruktion
TREPPENHAUS/FOYER
+ 5.02
7.585
+ 4.84
Putz abschlagen und
komplett
denkmalgerecht neu
verputzen
F90-A
von oben
INSTANDSETZUNG FICHTENBERG-OBERSCHULE
NO
RD
FFB-Aula = 0.00
C
5.48
B
6.40
7.00
7.00
A
Ausbau der
vorhandenen
7.00
2.83
und Erneuerung, incl.
Parkett
Erneuerung Dachkonstruktion-Aula
Bauabschnitt
Stadtentwicklung und Umwelt
Bauherr
10707 Berlin
Projektsteuerung
Architekt
Planungsstand
Entwurfsplanung
Planinhalt
10695E10001
Datum
1:100
15.11.16
Bearbeiter
A2
CB
+ 17.70
3.06
Vorhandene Holzdachkonstruktion
komplett abbrechen.
Neue Dachkonstruktion in Stahlund Holz in
vorhandener Geometrie neu aufbauen
+ 14.64
2.945
Tragwerk der neuen
Dachkonstruktion entsprechend
Statik IB Laschinski
Neue Dacheindeckung mit
Biberschwanz-Kronendeckung
Wartungssteg
2.14
+ 11.70
INSTANDSETZUNG FICHTENBERG-OBERSCHULE
1.97
+ 9.555
+ 7.585
Stb-Ringanker
Ausbau der
vorhandenen
Putz abschlagen und
komplett
denkmalgerecht neu
verputzen
und Gesimse aufarbeiten
Putz abschlagen und
komplett
denkmalgerecht neu
verputzen
und Gesimse aufarbeiten
denkmalgerechte Erneuerung
der Rabitzdecke, incl.
Stuckornamente und Lisenen
Gesims
7.585
Erneuerung der
Dachrinnen, Fallrohre
und sonstiger
Blechverwahrung in
Titanzink
NO
RD
Erneuerung Dachkonstruktion-Aula
Bauabschnitt
Stadtentwicklung und Umwelt
Bauherr
und Erneuerung, incl.
Parkett
10707 Berlin
FFB-Aula = 0.00
Projektsteuerung
1.65
1.40
1.70
1.70
1.70
1.70
1.40
1.64
Architekt
Planungsstand
Entwurfsplanung
Planinhalt
Querschnitt A-A
10695E10001
Datum
1:100
01.11.16
Bearbeiter
A3
CB
+ 17.70
3.055
Vorhandene Holzdachkonstruktion
komplett abbrechen.
Neue Dachkonstruktion in Stahlund Holz in
vorhandener Geometrie neu aufbauen
+ 14.64
2.945
Tragwerk der neuen
Dachkonstruktion entsprechend
Statik IB Laschinski
Neue Dacheindeckung mit
Biberschwanz-Kronendeckung
Wartungssteg
2.14
+ 11.70
INSTANDSETZUNG FICHTENBERG-OBERSCHULE
1.97
+ 9.555
+ 7.585
Verdunkelungsrollos
Verdunkelungsrollos
denkmalgerechte Erneuerung
der Rabitzdecke, incl.
Stuckornamente und Lisenen
Stb-Ringanker
7.585
Erneuerung der
Dachrinnen, Fallrohre
und sonstiger
Blechverwahrung in
Titanzink
Fenster
denkmalgerecht
aufarbeiten
Fenster
denkmalgerecht
aufarbeiten
NO
RD
Erneuerung Dachkonstruktion-Aula
Bauabschnitt
Stadtentwicklung und Umwelt
Bauherr
Erneuerung Estrich und
Linoleumbelag
10707 Berlin
FFB-Aula = 0.00
Projektsteuerung
1.65
1.40
1.70
1.70
1.70
1.70
1.40
1.65
Architekt
Planungsstand
Entwurfsplanung
Planinhalt
Querschnitt B-B
10695E10001
Datum
1:100
15.11.16
Bearbeiter
A3
CB
3.055
+ 17.70
2.945
+ 14.64
+ 11.70
2.14
INSTANDSETZUNG FICHTENBERG-OBERSCHULE
1.97
+ 9.555
+ 7.585
NO
RD
+ 6.22
4.20
F90-A von unten
Bauabschnitt
Stadtentwicklung und Umwelt
wie Bestand
7.585
Erneuerung Dachkonstruktion-Aula
neue
Deckenkonstruktion
Bauherr
10707 Berlin
Projektsteuerung
Architekt
1.65
1.40
1.70
1.70
1.70
1.70
1.40
1.65
Planungsstand
Entwurfsplanung
Planinhalt
Querschnitt C-C
10695E10001
Datum
1:100
15.11.16
Bearbeiter
A3
CB
Fichtenberg-Oberschule
Anlage zum LV „Putz-, Stuck- und Trockenbauarbeiten“
Foto 1 – Ansicht Aula auf Bühne
Foto 2 – Ansicht auf Empore
Seite 1 von 6
Fichtenberg-Oberschule
Anlage zum LV „Putz-, Stuck- und Trockenbauarbeiten“
Foto 3 – Ansicht Decke über Rundbogenfenster
Foto 4 – Detail Gurtbogen
Seite 2 von 6
Fichtenberg-Oberschule
Anlage zum LV „Putz-, Stuck- und Trockenbauarbeiten“
Foto 5 – Ansicht Gurtbogen
Foto 6 – Übersicht Stuckelemente Decke
Seite 3 von 6
Fichtenberg-Oberschule
Anlage zum LV „Putz-, Stuck- und Trockenbauarbeiten“
Foto 7 – Detail Stuckkreis mit rautenförmiger Blüte
Foto 8 – Detail rautenförmige Blüte im Stuckkreis
Seite 4 von 6
Fichtenberg-Oberschule
Anlage zum LV „Putz-, Stuck- und Trockenbauarbeiten“
Foto 9 – Detail Verbindung Stuckkreise
Foto 10 – Detail Blumenrosette zwischen Stuckkreisen
Seite 5 von 6
Fichtenberg-Oberschule
Anlage zum LV „Putz-, Stuck- und Trockenbauarbeiten“
Foto 11 – Detail halbkreisförmiges florales Ornament
Seite 6 von 6
Legende:
Umriss
Gewoelberadius
6.12
Hoehe Oberkante allgemein
Hoehe Unterkante allgemein
10.29
± 0,00 = Türschwelle Eingang Aula links
Detailzeichnungen der Rosetten
Maßstab 1:5
Deckenunteransicht (Abwicklung)
Z
A
B
C
D
E
F
Innenhof
QS7
QS1 QS6
QS2
QS3
QS_Gaube
QS4
QS5 QS8
1
2
1
2
LS1
LS2
LS1
LS8
LS2
LS8
4
LS3
LS3
4
5
LS4
LS4
5
6
LS5
LS5
6
7
LS9
LS6
LS9
LS6
7
8
LS7
LS7
8
3
9
3
9
QS_Giebel
QS_Giebel
QS7
QS1 QS6
QS2
QS3
QS_Gaube
QS4
Rothenburg-
Z
A
B
QS5 QS8
straße
C
D
E
F
Fichtenberg Oberschule, Berlin-Steglitz
Bestandsaufnahme Dachstuhl
Aufmaß und Auswertung im Auftrag der:
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt
Fehrbelliner Platz 2, 10707 Berlin
Maßstab:
1: 50
Zeichnung Nr.: DU
Einheiten:
[m ]
Deckenunteransicht als Abwicklung mit
Rosettendetails
Bemerkung:
- Geringe Abweichungen in der Summation der einzelnen Maßketten
ergeben sich aus Rundungsfehlern der einzelnen Maße.
- Die Messwerte stellen Fertigbaumaße dar.
Aufnahme: 03.08.2016
Auswertung: 04.08.2016
gez.: 08.09.2016/Ju