Bitte drucken Sie zunächst diesen Aufkleber aus. Dann schneiden Sie bitte den Aufkleber aus und bringen ihn gut sichtbar auf dem Angebotsumschlag an. %LWWHQLFKW|IIQHQ $QJHERWIU Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen - V M 1 Württembergische Str. Str. 66, 10707 Württembergische 10707 Berlin Berlin Raum 022 022 9HUJDEH1UOE 090317 Ha $EODXIGHU$QJHERWVIULVW 09.03.2017 13:00 'DWXP8KU]HLW Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt August 2016 Informationen zu Änderungen in der eVergabe Die Abteilung Hochbau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt beabsichtigt, ab dem 01.02.2017 bei EU-weiten Vergabeverfahren grundsätzlich nur noch elektronische Angebote zuzulassen. Mit der Umsetzung der Richtlinie 2014/24/EU durch das Vergaberechtsmodernisierungsgesetz gilt seit dem 18.04.2016 für Vergabeverfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte, dass die Kommunikation zwischen Auftraggebern und Unternehmen grundsätzlich nur noch mit elektronischen Mitteln zu erfolgen hat. Übergangsbestimmungen räumen dem öffentlichen Auftraggeber bis 18.04.2017 bzw. 18.10.2018 das Recht ein, abweichend von dieser Regelung die Übermittlung von Angeboten auf dem Postweg zuzulassen. Aufgrund der Vorteile der elektronischen Vergabe (eVergabe) und der hohen Akzeptanz bei den Unternehmen, beabsichtigt die Abteilung Hochbau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt (SenStadtUm Hochbau) bereits ab 01.02.2017 bei EU-weiten Vergabeverfahren nur noch elektronische Angebote im Rahmen des Verfahrens der eVergabe zuzulassen. Unternehmen, die zukünftig an entsprechenden EU-Verfahren der SenStadtUm Hochbau teilnehmen möchten, werden gebeten, rechtzeitig die technischen und organisatorischen Voraussetzungen für eine digitale Angebotsabgabe zu schaffen. Die Übermittlung der elektronischen Angebote erfolgt grundsätzlich in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Es besteht aber auch weiterhin die Möglichkeit, elektronische Angebote mit fortgeschrittener Signatur (Software-Zertifikat) oder qualifizierter Signatur (Signaturkarte) abzugeben. Vorteile für Bieter bei digitaler Angebotsabgabe: Optimierung des Abgabezeitpunktes (Angebote können vor Eröffnung kurzfristig zurückgezogen oder verändert werden) Vollständigkeits- und Plausibilitätsprüfungen bei Nutzung des Abgabeassistenten im Bietertool "ava-Sign" Digitale Einsicht in das Eröffnungsprotokoll nach beendeter Submission Technische und organisatorische Voraussetzungen bzw. weitere Informationen finden Sie auf den Seiten der Vergabeplattform des Landes Berlin unter www.vergabe.berlin.de V 124.H F (Eigenerklärung Vergabenummer OE 090317 Ha zur Eignung) Maßnahmenummer 10695E10001 Baumaßnahme Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf Rothenburgstraße 18 12165 Berlin Leistung/CPV Putz- und Stuckarbeiten Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft Bewerber ∗) Bieter∗) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗) Nachunternehmer∗) anderes Unternehmen∗) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Jahr € Jahr € Jahr € Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte in bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den letzten drei bzw. fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. ∗) zutreffendes ankreuzen 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine 1 Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des 2 Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt werden. (Ort, Datum, Unterschrift) 3 1 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist 2 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 Vergabestelle V 211.H F Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen -VM1- Datum: Tel:. +49 30901393936 Fax: +49 30901393931 E-Mail: [email protected] Württembergische Str. 6 10707 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) Berlin Deutschland Empfänger Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Ablauf der Angebotsfrist Datum 09.03.2017 Uhrzeit 13:00 Eröffnungstermin Datum 09.03.2017 Ort Uhrzeit 13:00 Württembergische Str. 6 10707 Berlin Raum 022 Bindefrist endet am 07.04.2017 Vergabenummer OE 090317 Ha Maßnahmenummer 10695E10001 Baumaßnahme Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf Rothenburgstraße 18 12165 Berlin Leistung/CPV Putz- und Stuckarbeiten Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A) Anlagen: A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: V 212 V 232 F V 242.H F Teilnahmebedingungen (Stand April 2016) Vereinbarung zwischen AN und NU zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen Instandhaltung 14 Stück Pläne/ Zeichnungen Nr. siehe LV Fotodokumentation-Auladecke 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: V 215.H Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016) V 214.H F V 241 F V 248 F V 2250 Besondere Vertragsbedingungen Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen bei Bauabfallentsorgungsleistungen Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen Stoffpreisgleitklausel Vereinbarung z ur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen Datenverarbeitung Leistungsbeschreibung Stück Pläne/Zeichnungen Nr. V 231 F V 244.H F C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: Angebotsschreiben ohne Lose V 213.H F Angebotsschreiben mit Losen V 2131.H F Eigenerklärung zur Eignung V 124.H F Angebot Lohngleitklausel V 224.H F V 233.H F V 234.H F V 237 F V 238 F V 2413 F V 246 F V 247 F V 221.H F V 222.H F Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Erklärung z ur B eauftragung v on E ntsorgungsfachbetrieben bei B auabfallentsorgungsleistungen Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung mit Formblatt (ab geschätztem Auftragswert ≥ 200.000 €) Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme Vertragsformulare Instandhaltung Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm Abfallformblatt (V2411 F) D) Die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: Aufgliederung der Einheitspreise V 223.H F Urkalkulation (siehe auch Angaben Seite 7, Pkt. 10) 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen Abteilung Hochbau Fehrbelliner Platz 2 10707 Berlin zu vergeben. Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung zu vergeben. 2 Auskünfte Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim Name Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen -VM1- Straße Württembergische Straße 6 PLZ, Ort 10707 Telefon +49 30901393941 E-Mail [email protected] Berlin Fax +49 30901393931 Internet Nicht beigefügte Unterlagen sind: 3 3.1 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - mit dem Angebot einzureichen: siehe (Auftrags-)Bekanntmachung 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen siehe (Auftrags-)Bekanntmachung 3.3 Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, haben die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen, es sei denn, die Vergabestelle hat unter Nr. 10 andere Regelungen getroffen. 3.4 Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur B estätigung d er E rklärung ( Formblatt V 12 4.H F ) ei nen Auszug a us dem G ewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 15.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, z ur B estätigung der E rklärung (Formblatt V 124 .H F) ei ne e ventuelle E intragung des Bieters i m Korruptionsregister Berlin abfragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers. Der Auftraggeber wird auf der G rundlage der E U-Sanktionsverordnungen zur B ekämpfung des T errorismus und zur D urchsetzung von Embargos ( EG) Nr. 881/ 2002 v om 27. Ma i 20 02, 753/2011 v om 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. 4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 5 5.1 5.2 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 5 der Teilnahmebedingungen V 212 gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen V 212), ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot 6 Zuschlagskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten Das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich: Preis Bei der V ergabe von öffentlichen Aufträgen er halten i m R ahmen der gel tenden v ergaberechtlichen Bestimmungen bei den - den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten - die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze ber eitstellen, s ich a n t ariflichen U mlageverfahren zur S icherung d er ber uflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als N achweis wird von de m für den V orschlag v orgesehenen Bieter e ine B escheinigung der f ür di e Berufsausbildung zuständigen Stelle eingeholt. 7 Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener Signatur. elektronisch mit qualifizierter Signatur. schriftlich. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 5 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 8 Angebotsabgabe Falls Sie n icht die Absicht hab en, ei n Angebot a bzugeben, werden S ie ge beten, die V ergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung). Bei el ektronischer A ngebotsübermittlung in T extform i st der B ieter un d d ie zur Vertretung des B ieters berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Bei s chriftlicher Angebotsabgabe ist d as bei gefügte Angebotsschreiben z u unt erzeichnen und z usammen mit den Anlagen in v erschlossenem Umschlag bi s zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende A nschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle: Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für…“ Vergabenummer OE 090317 Ha Baumaßnahme Maßnahmenummer 10695E10001 Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf Rothenburgstraße 18 12165 Berlin Leistung/CPV Putz- und Stuckarbeiten „ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereits gestellten Kennzettels. 9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A): Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt– V MN – Württembergische Straße 6 10707 Berlin Telefon: +49 30 90139 4230 Fax: +49 30 90139 4221 Zur Überprüfung der Zuordnung zum 20%-Kontingent für nicht EU-weite Vergabeverfahren (§ 2 Nr. 6 VgV): Vergabekammer (§ 159 GWB): Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Telefon: +49 30 9013 8316 Fax: +49 30 9013 7613 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 6 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 10 (frei) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind bis zum 01.03.2017, 09:00 Uhr in Textform zu beantragen. Angebote in Papierform sollten mit QR-Code eingereicht werden. Der QR-Code wird beim Ausdruck des Leistungsverzeichnisses über die Bietersoftware ava-sign automatisch auf der letzten Seite erzeugt. Alternativ wird bei der Einreichung eines Angebotes in Papierform um die zusätzliche Abgabe der GAEB.d84 auf einer CD-ROM gebeten. Bei der Eröffnung der Angebote dürfen nur Bieter und ihre Bevollmächtigten anwesend sein. Eine Vollmacht ist vorzulegen. Gemäß Frauenförderverordnung (FFV) müssen die Bieter sowie Bewerber eine entsprechende Erklärung abgeben, die den Angebotsunterlagen beigefügt ist. Angebote, die keine oder unvollständige Erklärungen gemäß § 1 Abs. 2 FFV enthalten, werden nicht berücksichtigt. Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen - spätestens aber mit der Auftragserteilung zu übergeben: - die Urkalkulation in einem geschlossenen Umschlag 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 7 von 7 V 212 (Teilnahmebedingungen) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen A. Einheitliche Fassung (April 2016) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen 3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 4 V 212 (Teilnahmebedingungen) 5 Nebenangebote 5.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6 Bietergemeinschaften 6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 7 Nachunternehmen Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen. 8 Eignung 8.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag den im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen(ULV) oder in der Liste des 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 4 V 212 (Teilnahmebedingungen) Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 8.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt ein nicht i.S. von Nr. 8.1 präqualifiziertes Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 4 V 212 (Teilnahmebedingungen) B. Ergänzungen für Berlin (Aufgestellt von der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung) Zu 3 Elektronische Übermittlung des Angebotes Angebote, die mittels Telefax oder Email abgegeben werden, sind nicht zulässig. Zu 3 und 5 Negative Preise Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit negative Einheitspreise ausdrücklich für bestimmte OZ (Positionen) in der Leistungsbeschreibung zugelassen sind. Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die OZ (Position) mit negativem Einheitspreis als Pauschale angeboten wird oder für die OZ des Hauptangebotes negative Einheitspreise zugelassen sind. Zu 4 Umweltschutzanforderungen Der Auftraggeber hat zu überprüfen, ob die im Rahmen der Ausschreibung zwingend vorgegebenen Umweltschutzanforderungen durch die von den Bewerbern und Bietern abgegebenen Angebote eingehalten wurden. Der Nachweis kann von den Bewerbern und Bietern durch den Verweis auf ein Umweltzeichen, sofern die angebotene Ware oder Dienstleistung mit einem solchen ausgestattet ist, oder durch gleichwertige Nachweise in Form von geeigneten Beweismitteln, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen erfolgen. Angebote mit falschen oder unvollständigen Angaben bezüglich der Umweltschutzanforderungen sowie bei Fehlen geforderter Belege hinsichtlich der Umweltschutzanforderungen werden nicht berücksichtigt. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 4 Name und Anschrift des Bieters V 213.H F (Angebotsschreiben ohne Lose) Datum: Ust.-ID-Nr.: Tel:. Fax: E-Mail: Empfänger Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Wohnen -VM1- Württembergische Str. 6 10707 Berlin Deutschland Vergabenummer Maßnahmenummer OE 090317 Ha 10695E10001 Baumaßnahme Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf Rothenburgstraße 18 12165 Berlin Leistung/CPV Putz- und Stuckarbeiten Angebotsschreiben Ihre Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 1 Anlagen : V 124.H F Eigenerklärung Eignung oder 2 Einheitliche Europäische Eigenerklärung V 221.H F Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation V 222.H F Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme V 233.H F Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist V 234.H F Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist V 224.H F Angebot Lohngleitklausel V 235EU F Verzeichnis der Unternehmerleistungen EU V 236EU F Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen EU V 237 F Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte V 238 F Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft V 2413 F Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen V 246 F Ergänzung BVB (Frauenförderung, geschätzter Auftragswert ≥ 200.000 €) V 247 F Ergänzung BVB (Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen – Eigenerklärung) Nebenangebote Leistungsbeschreibung/Leistungsprogramm (Lang- oder Kurzfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformulare für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 1 2 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen Optional bei Verfahren oberalb der EU-Schwellenwerte 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 213.H F (Angebotsschreiben ohne Lose) 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 Die Angebotssumme des Hauptangebotes einschließlich Umsatzsteuer (brutto) gemäß Leistungsbeschreibung beträgt: EUR 3 2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. Instandhaltungsvertrag einschl. Umsatzsteuer (brutto) beträgt: EUR* *nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt 3 Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote: St. 4 4 Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote : % 5 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen folgende Unterlagen: – „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) - Ausgabe 2016“, – Unterlagen gem. Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B 6 Ich/Wir bin/sind präqualifiziert und im leistungen (ULV) oder im 7 Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bau- Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: Nummer: Name: Nummer: Name: Nummer: Name: Nummer: Ich/Wir erkläre(n), dass dass ich /wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir alle Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen V 233.H F bzw. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen V 235EU F aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n), 8 3 4 Ich/Wir erkläre(n), dass – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich anerkenne(n), – mir/uns zugegangenen Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 213.H F (Angebotsschreiben ohne Lose) – ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft. Soweit beabsichtigt ist, Nachunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, werde(n) ich/wir eine gleichlautende Erklärung von diesen einholen. – ich/wir zum Zwecke der Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bi s 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) einwillige(n), im potenziellen Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden. Soweit im potenziellen Auftragsfall Nachunternehmen an d er Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir von diesen eine gleichlautende Einwilligung sowie deren Zustimmung einholen, die erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber weiterzuleiten. Ohne diese schriftlichen Einwilligungen und Zustimmungen können Nachunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber abgelehnt werden. Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der Aufgabenerfüllung nach dem Berliner Korruptionsregistergesetz vom 19. April 2006 (GVBl. S. 358). Soweit unter Beachtung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beabsichtigt ist, Personalleasingunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, sind entsprechende Erklärungen und Einwilligungen auch von diesen einzuholen. - mir/uns nicht bekannt ist, dass in den in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanzSanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Eintragung vorliegt. Soweit im potentiellen Auftragsfall Nachunternehmen an der Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir deren gleichlautende Erklärungen einholen. ……………………………………………………………………. Stempel und Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) Ist - bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 V 214.H F (Besondere Vertragsbedingungen) Vergabenummer Maßnahmenummer OE 090317 Ha 10695E10001 Baumaßnahme Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf Rothenburgstraße 18 12165 Berlin Leistung/CPV Putz- und Stuckarbeiten BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am 17.07.2017 spätestens in der . Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am 17.11.2017 innerhalb von ginn. in der KW . Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbe, spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn. vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung. folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen: aus dem beigefügten Bauzeitenplan: 1.3 Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß § 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist. 1 ABau 2013; Stand: April 2016 Seite 1 von 4 V 214.H F (Besondere Vertragsbedingungen) 2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil der Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereibarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3 Rechnungen (§ 14 VOB/B) 3.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 1 -fach und zugleich bei … wird nach Zuschlagserteilung bekanntgegeben 2 -fach einzureichen. 3.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 1 -fach einzureichen. 3.3 Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu stellen: 4 Zahlung (§ 16 VOB/B) Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 5 Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) 5.1 Stellung der Sicherheit Tage. Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungsbürgschaft nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche. 1 ABau 2013; Stand: April 2016 Seite 2 von 4 V 214.H F (Besondere Vertragsbedingungen) Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt 3 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): Mit Ablauf der Frist für den Mängelanspruch. 5.2 Art der Sicherheit Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. 5.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt der Anweisung Bau (ABau) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für - die Vertragserfüllung das Formblatt V 421 F, - die Mängelansprüche das Formblatt V 422 F, - vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt V 423 F Die Bürgschaft ist von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle." Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. 6 7 Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Steuerabzug bei Bauleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 1 ABau 2013; Stand: April 2016 Seite 3 von 4 V 214.H F (Besondere Vertragsbedingungen) 8 Mängelansprüche Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen“ bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern für = Monate für = Jahre für = 9 Jahre Vergütung Besondere Bedingungen: Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise, Gleitklauseln sind nicht vereinbart. Die Lohngleitklausel Stoffpreisgleitklausel ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart. 10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". siehe LV 1. Allgemeine Vorbemerkungen zum Bauvorhaben 2. Weitere Vorbemerkungen und Vertragsbedingungen 3. Allgemeine HinweiseA Putz-, Stuck- und Trockenbauarbeiten Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 1 ABau 2013; Stand: April 2016 Seite 4 von 4 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen A. Einheitliche Fassung (Juni 2015) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 1 Preisermittlungen (§ 2) 1.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 1.2 Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 1.3 Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen. 2 Ausführungsunterlagen (§ 3) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 3 Werbung (§ 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 4 Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3) Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft sowie der Oberflächengewässer und des Grundwassers hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 5 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6) Siehe Teil B, Ergänzungen für Berlin 6 Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8) 6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. 7 6.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben. 6.3 Sollen Leistungen, die bereits an einen Nachunternehmer vergeben sind, an einen weiteren Nachunternehmer vergeben werden, ist dies vom Auftragnehmer dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übergabe in Textform bekannt zu geben und zu begründen; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 8 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel 8.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 8.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. 8.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet. 8.4 Siehe Teil B Nr. 108, Ergänzungen für Berlin 8.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 9 Mitteilung von Bauunfällen (§ 10) Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 10 Abnahme (§ 12) Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne Umsatzsteuer). 11 Abrechnung (§ 14) 11.1 Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7. 11.2 Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. 11.3 Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. 11.4 Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben. 12 Preisnachlässe (§§ 14 und 16) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als %-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 13 Rechnungen (§§ 14 und 16) 13.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. 13.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. 13.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. 13.4 14 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10, § 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 15 Zahlungen (§ 16) 15.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. 15.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 16 Überzahlungen (§ 16) 16.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 16.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) B. Ergänzungen für Berlin (Dezember 2012) (Aufgestellt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) Hinweis Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Nummern auf Regelungen der ZVB Teil A. Einheitliche Fassung (März 2012). 100 Ausführung (§ 3 Nr. 4, § 4 Abs. 1, 2, 4) 100.1 Der Auftragnehmer hat ohne besondere Vergütung für die Dauer der Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und gärtnerischen Anlagen, sowie zur Sicherung von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das Gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle. 100.2 Die für die Benutzung von öffentlichem Straßenland, für die Aufstellung von Bauzäunen, Aufenthaltsräumen, Aborten, Schuppen und dergleichen erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten selbst einzuholen. 100.3 Durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen und Plätzen hat er auch während der Ausführung der Leistung ohne besondere Vergütung zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für die Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Nachunternehmer. 100.4 Werden auf der Baustelle gefährliche Gegenstände (z. B. Sprengkörper, Munition, Waffen) gefunden, so sind die Arbeiten im Gefahrenbereich sofort einzustellen, die nächste Polizeidienststelle und der Auftraggeber sind sofort zu benachrichtigen, die Gefahrenstelle ist abzusperren. Die Arbeiten dürfen erst nach Beseitigung der Gefahr fortgesetzt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte über diese Sicherheitsvorschriften zu belehren. 100.5 Besichtigungen der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet. 100.6 Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden. 101 Führen von Listen über beschäftigte Arbeitnehmer auf Baustellen (§ 4) Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen dem Auftraggeber und der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. 102 Bautagesberichte (§ 4) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies können je nach Art der Leistung insbesondere sein: - Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang, Anlieferung von Hauptbaustoffen, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dergleichen), Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. 103 Baustellenräumung (§ 4) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen, soweit die Zustandsveränderung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 5 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 104 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6) 104.1 Der Einsatz von Holz und Holzprodukten, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen, ist unzulässig. 104.2 Der Nachweis ist durch Vorlage eines Zertifikats von FSC oder durch einen gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. 104.3 Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind anzuerkennen, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden. 105 Bewachung und Verwahrung (§ 10) Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. 106 Rechnungen (§ 14) 106.1 Hat der Auftragnehmer durch Überschreitung vertraglicher Ausführungsfristen eine Erhöhung des Umsatzsteuerbetrages zu vertreten, so hat er diese Erhöhung von der Schlussrechnungssumme abzusetzen. 106.2 Die Aufstellung von Rechnungen mit Hilfe von Anlagen der automatisierten Datenverarbeitung ist bei Beachtung der besonderen Vorschriften des Auftraggebers, die auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden, zulässig (Bestimmungen für die automatisierte Bauabrechnung). 107 Verständigung auf der Baustelle Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit den Arbeitnehmern jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Nachunternehmer einsetzt. 108 Wettbewerbsbeschränkung (§ 8 Abs. 4) Antikorruptionsklausel Die Ziffern 8.1b und 8.3 aus Teil A, Einheitliche Fassung, finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer 9 der Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnung und Geschenke – AV BuG vom 21.1.13 handelt. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 6 von 6 V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) Bieter Datum Vergabenummer OE 090317 Ha Baumaßnahme Maßnahmenummer 10695E10001 Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf Rothenburgstraße 18 12165 Berlin Leistung/CPV Putz- und Stuckarbeiten Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen Zuschlag % 1 Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) 1.5 Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen) 2 €/h Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Zuschläge in % auf Lohn 2.1 2.2 Stoffkosten Gerätekosten Sonstige Kosten Nachunternehmerleistungen Baustellengemeinkosten Allgemeine Geschäftskosten 2.3 Wagnis und Gewinn 2.4 Gesamtzuschläge 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 2 V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) 3. Ermittlung der Angebotssumme Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten € 3.1 Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtzuschläge gem. 2.4 % Angebotssumme € Gesamtstunden x 3.2 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) 3.3 Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) 3.4 3.5 Nachunternehmerleistungen 1 Angebotssumme ohne Umsatzsteuer eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Bieter Datum Vergabenummer Maßnahmenummer OE 090317 Ha 10695E10001 Baumaßnahme Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf Rothenburgstraße 18 12165 Berlin Leistung/CPV Putz- und Stuckarbeiten Angaben zur Kalkulation über die Endsumme Lohn €/h 1. Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten SozialkostenXQGSoziallöhnH 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2) 1.5 Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) €/h v.H. eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 1 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Betrag € Ermittlung der Angebotssumme Gesamt € 2 Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten 2.1 Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise % € x Gesamtstunden: x 2.2 2.3 2.4 2.5 x Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) 1 Nachunternehmerleistungen x x x x Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu verteilen Zusammensetzung der Umlagesummen Umlage gesamt (€) Anteil BGK (€) Anteil AGK (€) Anteil W+G (€) 2.1 eigene Lohnkosten 2.2 Stoffkosten 2.3 Gerätekosten 2.4 Sonstige Kosten 2.5 Nachunternehmerleistungen 3 Baustellengemeinkosten, Gewinn 3.1 Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne 3.1.1 Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x 3.1.2 Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. 3.1.3 Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. 3.1.4 3.1.5 Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) 3.2 Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) 3.3 Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 2 von 2 V 223.H F (Aufgliederung der Einheitspreise) Bieter Datum Vergabenummer OE 090317 Ha Maßnahmenummer 10695E10001 Baumaßnahme Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf Rothenburgstraße 18 12165 Berlin Leistung/CPV Putz- und Stuckarbeiten Aufgliederung der Einheitspreise OZ des LV 1 Kurzbezeichnung d. Teilleistung Menge 1 Mengeneinheit Zeitansatz 2 4 5 1 1 1.01 1 2 Rabitz-Gewölbedecke Aula und Empore 3 400 m2 110 m 400 m2 95 m2 130 m2 200 m2 75 m2 145 m 980 m2 980 m2 980 m2 980 m2 Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 Löhne 2, 3 Stoffe 2 Geräte 2, 4 Sonstiges 6 7 8 9 2 Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9) 10 Gurtbögen 1.06 Stuckornament-Auladecke 1.09 Trockenbauwand F30-AB 2.01 Unterdecke F90-A 2.08 2.17 Fachwerkwand-Bekleidung F90-A Wandputz Gips-Kalk-Putz 3.1.09 Leibungsputz 3.1.11 Altputz entfernen 3.2.01 Unterputz Trass-Kalk 3.2.09 Oberputz gescheibt 3.2.15 Egalisationsanstrich 3.2.17 1 2 3 4 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern V 221.H F oder V 222.H F übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind. 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) Vergabenummer OE 090317 Ha Maßnahmenummer 10695E10001 Baumaßnahme Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf Rothenburgstraße 18 12165 Berlin Leistung/CPV Putz- und Stuckarbeiten Ergänzung des Angebotsschreibens Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Eine Weitervergabe von Bauleistungen ist zulässig, wenn dies im Angebotsschreiben (V 213.H F bzw. V 2131.H F bzw. V 213.V-I F bzw. V 2131.V-I F) unter Nr. 9 erklärt wurde und bei der Zuschlagserteilung hiergegen keine Einwände erhoben werden oder der Auftraggeber nachträglich die Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an Unternehmer nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B erteilt. 1 Ergänzung des Angebotsschreibens Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vereinbarung zugrunde: 1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind. Die Erfüllung aller vorgenannten Verpflichtungen werde ich/werden wir auch von den von mir/uns beauftragten Nachunternehmern verlangen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F) mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. 1.2 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1.1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 125.000 €, zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. 1.3 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns dem Auftraggeber oder einem vom ihm beauftragten Dritten zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen für die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen für die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren. Ich/Wir werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. 2 Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) 2.2 Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2.3 Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Das Unternehmen des Auftragnehmers kann bis zur Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als Nachunternehmer ausgeschlossen werden. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung der Vertragsstrafe nach Ziffer 1.2 auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein(en) von ihm beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher oder ein(en) von diesem beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher begangen wird. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 V 232 F (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU) Vergabenummer OE 090317 Ha Baumaßnahme Maßnahmenummer 10695E10001 Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf Rothenburgstraße 18 12165 Berlin Leistung/CPV Putz- und Stuckarbeiten Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Vereinbarung zwischen (Auftragnehmer) und (Nachunternehmer) zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Nach den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B die nachstehende Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer zum Vertragsgegenstand zu machen. 1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen. Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 2 V 232 F (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU) Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Ich/Wir werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F) mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. 2 Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der einen Auftrag weiter vergebende Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. 2.2 Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2.3 Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Unternehmen können bis zur Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als Nachunternehmer ausgeschlossen werden. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer) 1 ABau 2013, Stand: April 2016 (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer) Seite 2 von 2 V 233.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist) Bieter Datum Vergabenummer OE 090317 Ha Maßnahmenummer 10695E10001 Baumaßnahme Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf Rothenburgstraße 18 12165 Berlin Leistung/CPV Putz- und Stuckarbeiten Ergänzung des Angebotsschreibens Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Fall der Auftragserteilung die angebotene Leistung gem. § 4 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen muss/müssen. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer: OZ/Leistungsbereich 1 ABau 2013 Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens Seite 1 von 2 V 233.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist) 1 ABau 2013 Seite 2 von 2 V 234.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb NICHT eingerichtet ist) Bieter Datum Vergabenummer OE 090317 Ha Maßnahmenummer 10695E10001 Baumaßnahme Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf Rothenburgstraße 18 12165 Berlin Leistung/CPV Putz- und Stuckarbeiten Ergänzung des Angebotsschreibens Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer: OZ/Leistungsbereich 1 ABau 2013 Beschreibung der Teilleistungen Name (wenn verlangt) Seite 1 von 2 V 234.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb NICHT eingerichtet ist) OZ/Leistungsbereich 1 ABau 2013 Beschreibung der Teilleistungen Name (wenn verlangt) Seite 2 von 2 V 237 F (Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte) Bieter Datum Vergabenummer OE 090317 Ha Maßnahmenummer 10695E10001 Baumaßnahme Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf Rothenburgstraße 18 12165 Berlin Leistung/CPV Putz- und Stuckarbeiten Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte Die Bauleistungen werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb ausgeführt. Dafür stehen in meinem/unseren Betrieb insgesamt __________________ gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon _____________ Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen wie folgt gliedern: 1) ___________________________________________________________________________________ 2) ___________________________________________________________________________________ 3) ___________________________________________________________________________________ 4) ___________________________________________________________________________________ 5) ___________________________________________________________________________________ 6) ___________________________________________________________________________________ 7) ___________________________________________________________________________________ 8) ___________________________________________________________________________________ 9) ___________________________________________________________________________________ 10) ___________________________________________________________________________________ Mir/uns ist bekannt, dass nach Erteilung des Zuschlags mit einer schriftlichen Einwilligung zur Übertragung von Bauleistungen an Nachunternehmer nur zu rechnen ist, wenn unvorhersehbare und unabwendbare Umstände von mir/uns nachgewiesen werden. 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 238 F (Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Maßnahmenummer 10695E10001 Vergabenummer OE 090317 Ha Baumaßnahme Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf Rothenburgstraße 18 12165 Berlin Leistung/CPV Putz- und Stuckarbeiten (wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe) Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (bei Angeboten von Bietergemeinschaften auszufüllen) Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, Bevollmächtigter Vertreter: Mitglied USt-ID: Weitere Mitglieder: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. 1 Wir erklären , dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1 (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 1 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) Bieter Datum Vergabenummer OE 090317 Ha Baumaßnahme Maßnahmenummer 10695E10001 Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf Rothenburgstraße 18 12165 Berlin Leistung/CPV Putz- und Stuckarbeiten Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen für die Bauabfallentsorgung Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten. Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen. 1. Angaben zu den Entsorgungswegen (Verwertung oder Beseitigung) Abfallentsorgungsleistungen sind gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) ausschließlich von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben durchzuführen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln als Teilschritt der Verwertung oder Beseitigung, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Eine Hilfestellung bietet das Verzeichnis der Berliner Entsorgungsfachbetriebe unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfall/efb/index.shtml. Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der Bieter per Eigenerklärung (V 2413 F - Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) zu erklären, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der o.g. Ausführungsvorschriften im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind. Zudem hat der Bieter, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt, die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle dem Bieter mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann muss der Bieter nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen. Im Formblatt 1 sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Dazu hat der Auftraggeber in Spalte 2 vorgegeben, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). 1 ABau 2013 Seite 1 von 3 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich. 2. Hinweise zur Abfallentsorgung Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu halten. Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen. Hinweis dazu: Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen (Entsorgungskosten, SBBGebühren) werden vom Auftraggeber selbst übernommen, da dieser die entsprechenden Entsorger / Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Bodenreinigungsanlagen, Deponien, Verbrennungsanlagen) selbst beauftragt. Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Möglichkeit der Beratung bezüglich Abfallentsorgung besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. IX B 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, - 2287, Fax: (030) 9025 2979. Das „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält Hinweise auf wesentliche Rechtsgrundlagen. Auf die Merkblätter zur Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin wird hier besonders verwiesen. Info-Blatt http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/infoblatt.shtml Merkblätter zur Entsorgung http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/merkblaetter.shtml 3. Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ (V 2412 F – Abfall-Formblatt 2) vollständig ausgefüllt vorzulegen. 4. Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern. Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren: http://www.berlin.de/umwelt/behoerden/index.html Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt. Das Auffinden Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, -2287, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB siehe auch: http://www.sbb-mbh.de/). 1 ABau 2013 Seite 2 von 3 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) 5. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln Werden bei der Durchführung von Erdarbeiten Kampfmittel aufgefunden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden. Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Es ist das „Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin“ zu beachten: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_Kampf mittelbergung.pdf 1 ABau 2013 Seite 3 von 3 V 2411 F (Abfall - Formblatt 1) Formblatt 1: Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungswege Bieter: Baumaßnahme: Vergabenummer: OE 090317 Ha Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf Vorgabe durch den Nr. AVV-ASN AG (Kreuz) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 170101 170102 170103 170107 170201 170203 170302 170504 170604 170802 170904 1 170106* 2 3 4 5 6 170204* 170301* 170303* 170503* 170601* 7 170603* 8 170605* 9 170801* 10 170903* 1) Abfallart Name des Transporteurs 1) Name u. Anschrift des Behandlungs-, Verwertungs- oder 1) Beseitigungsunternehmens Nicht gefährliche Abfälle: Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik Holz Kunststoff Bitumengemische Boden und Steine Dämmmaterial Baustoffe auf Gipsbasis gemischte Bau- und Abbruchabfälle bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten: Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten kohlenteerhaltige Bitumengemische Kohlenteer und teerhaltige Produkte Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Dämmmaterial, das Asbest enthält anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält asbesthaltige Baustoffe Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Keine Angaben vom Bieter erforderlich, da die Entsorgung der gefährlichen Abfälle vom Auftraggeber organisiert wird. Entsorgungsfachbetrieb (Ebf), Zertifizierungsnachweis für die jeweiligen Tätigkeiten (sammeln, befördern, behandeln, verwerten oder beseitigen) Die vorgenannten Angaben sind Bestandteil meines/unseres Angebotes. (Ort, Datum, Unterschrift des AN) 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 2413 F (Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) Bieter Datum Vergabenummer Maßnahmenummer OE 090317 Ha 10695E10001 Baumaßnahme Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf Rothenburgstraße 18 12165 Berlin Leistung/CPV Putz- und Stuckarbeiten Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben (des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft) Hiermit wird erklärt, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind. Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorlegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle mir / uns mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann werde ich / werden wir nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen. ________________ Ort, Datum 1 ABau 2013 ___________________ Stempel und Unterschrift Seite 1 von 1 V 244.H F (Datenverarbeitung) Vergabenummer Maßnahmenummer OE 090317 Ha 10695E10001 Baumaßnahme Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf Rothenburgstraße 18 12165 Berlin Leistung/CPV Putz- und Stuckarbeiten Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Anwendung der Datenverarbeitung 1 Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen 1.1 Bearbeitungsphasen Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen: Angebotsanforderung Angebotsabgabe Abrechnung 1.2 Datenaustausch Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen Ausgabe GAEB DA 90 Ausgabe GAEB DA XML Ausgabe GAEB DA ________ Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist. 1.3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen. 2 Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung 2.1 Prüfbarkeit Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann; bei der Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken. 1 ABau 2013 Seite 1 von 2 V 244.H F (Datenverarbeitung) 2.2 Vereinbarung Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über: - den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die Aufteilung der Abrechnungsabschnitte) - die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden Formblätter, Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen) - die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwendenden REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen Rechenprogramme) - die Datenträger (z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger und ihre Beschriftung, die notwendigen Angaben zu den Dateien, die Übergabe der Datenträger). 2.3 Leistungserfassung Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben. 2.4 Berichtigung einer Leistungsberechnung Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell deutlich erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden; bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung im erforderlichen Umfang zu wiederholen. 2.5 Fehlermitteilung Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber Fehler fest, so hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dasselbe gilt für die nach Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen Berichtigungen. Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem Auftragnehmer umgehend mitteilen. 2.6 Toleranzregelung Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Teilleistung (OZ) eines Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte. Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht Fehler in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der Nachrechnung festgestellt und berichtigt werden. 1 ABau 2013 Seite 2 von 2 9) (UJlQ]XQJ%HVRQGHUH9HUWUDJVEHGLQJXQJHQ±)UDXHQI|UGHUXQJ 9HUJDEHQXPPHU 0DQDKPHQXPPHU 090317 Ha OE 10695E10001 %DXPDQDKPH Instandsetzung Fichtenberg Oberschule, Steglitz-Zehlendorf Rothenburgstraße 18 12165 Berlin /HLVWXQJ&39 Putzund Stuckarbeiten (UJlQ]XQJGHU$XIIRUGHUXQJ]XU$EJDEHHLQHV$QJHERWV (UJlQ]XQJGHU%HVRQGHUHQ9HUWUDJVEHGLQJXQJHQ %HVRQGHUH9HUWUDJVEHGLQJXQJHQ(LQKDOWXQJGHU)UDXHQI|UGHUXQJ EHLHLQHPJHVFKlW]WHQ$XIWUDJVZHUW(XUR 'HU$XIWUDJQHKPHUYHUSIOLFKWHWVLFK x GDVJHOWHQGH*OHLFKEHKDQGOXQJVUHFKW]XEHDFKWHQ x MHQDFK$Q]DKOGHU%HVFKlIWLJWHQJHPl)UDXHQI|UGHUYHURUGQXQJ))9HLQHRGHUPHKUHUHGHULQ ))9DXIJHIKUWHQ0DQDKPHQGHU)UDXHQI|UGHUXQJXQGRGHUGHU)|UGHUXQJGHU9HUHLQEDUNHLWYRQ %HUXIXQG)DPLOLHGXUFK]XIKUHQ x VLFKHU ]X VWHOOHQ GDVV ]XU 9HUWUDJVHUIOOXQJ HLQJHVFKDOWHWH 8QWHUDXIWUDJQHKPHU VLFK QDFK 0DJDEH GHV 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und Dienstleistungen müssen ökologischen Anforderungen genügen, die in der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) verbindlich geregelt sind. Hier ist auch eine Auflistung von Produkten enthalten für die Beschaffungsbeschränkungen gelten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, • • die im Rahmen der Leistungsbeschreibung geforderten Umweltschutzanforderungen einzuhalten, sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich zur Einhaltung dieser Verpflichtung bereit erklären. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet. Sofern vom Auftragnehmer Maschinen mit Verbrennungsmotor eingesetzt werden, für die die Beschaffungsbeschränkungen nach I.4 Nr. 19 oder 20 VwVBU gelten, verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit Beginn der Auftragsdurchführung oder der erstmaligen Verbringung der Maschine auf die Baustelle dem Auftraggeber und der Bauleitung Nachweise für die Baumaschinen vorzulegen, die unter die Umweltanforderungen fallen. Für Maschinen, die nicht mit einer Plakette für emissionsarme Baumaschinen oder mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet sind, sind auf der Baustelle für diesen Zweck folgende Dokumente mitzuführen und als Kopie bei der Bauleitung abzugeben: (1) Zu jeder Maschinen ein ausgefülltes Technisches Datenblatt (Formular V 249 F), (2) für jede Maschine ein Nachweis der Einhaltung der Umweltstandards, z.B. eine Bescheinigung des Baumaschinenherstellers, Lieferschein, Gutachten eines technischen Dienstes oder die Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein, (3) bei nachgerüsteten Maschinen die Bescheinigung über den Einbau eines Partikelfiltersystems und Nachweis, dass es sich um einen zertifizierten Filter handelt. Für Maschinen mit Plakette entfallen diese Nachweispflichten. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 %, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 % der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Zudem ist der vertraglich vereinbarte Zustand herzustellen. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013, Stand: März 2016 Seite 1 von 1 V 249 F (Technisches Datenblatt zur Baumaschine) Technisches Datenblatt zur Baumaschine 1. Angaben zur Maschine Name und Adresse des Halters/Eigentümers: Beschreibung (z.B.: Mobilbagger): Emissionsstufe nach Richtlinie 97/68/EG (bitte ankreuzen): sonstige: Hersteller: Motor-Typ/Herstellerbezeichnung: Maschinen-Typ/Herstellerbezeichnung: Motornummer/ Europäische Typprüfnummer (EC Type-Approval No.): Identifikationsnummer/Kennzeichen: Baujahr des Motors: Baujahr der Maschine: Motorleistung in kW: angefügte Nachweise: Lieferschein: sonstige: 2. Angaben zum Partikelminderungssystem (PMS) (soweit vorhanden) Hersteller: Typ/Ausführung: Seriennummer PMS: Regenerationsprinzip (und ggf. Additiv): Zertifiziert nach: Nummer des Zertifikats Abgastrübung k-Wert vor Einbau: Abgastrübung k-Wert nach Einbau: einbauende Werkstatt (Name und Adresse): angefügte Nachweise: Bescheinigung einer technischen Prüfstelle: sonstige (z.B. Einbaubescheinigung der Werkstatt): Hinweis: Für jede Maschine, die nicht mit einer Plakette als emissionsarme Baumaschine oder mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für lärmarme und emissionsarme Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet ist, ist das Technische Datenblatt sowie die darin genannten Unterlagen in der Maschine mitzuführen. Eine Kopie ist dem Bauleiter oder anderen zur Überwachung der Baustelle Bevollmächtigten zu übergeben. ABau 2013, Stand: März 2016 Seite 1 von 1 LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 1 02.02.2017 27.01.2017 Gesamtbetrag in EUR ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM BAUVORHABEN ALLGEMEINE VORBEMERKUNGEN ZUM BAUVORHABEN Die Fichtenberg-Oberschule in Steglitz befindet sich in einem 3flügeligen Gebäude aus dem Jahre 1911, das einen schlechten Erhaltungszustand aufweist. Mängel an der Dachkonstruktion über dem Ostflügel führten zu einer Sperrung der darunterliegen Schul-Aula. Die geplante Baumaßnahme ist der zeitlich vorgezogene Teilabschnitt der geplanten Komplett-Instandsetzung der Fichtenberg-Oberschule. Dabei sollen im Wesentlichen der Abriss der Bestandsdachkonstruktion des Ostflügels und deren folgende Neuerstellung in Stahl-Holz-Bauweise erfolgen. Mit dem Abriss der Dachkonstruktion muss auch der Abriss der tonnenförmigen Rabitzdecke in der Aula sowie deren Neubau erfolgen. Im Zusammenhang mit diesen Arbeiten wird die Aula komplett saniert: Massnahmen Allgemein Erneuerung der Dachkonstruktion - Ostflügel Erstellung der notwendigen Arbeits-, Schutz- und Traggerüste sowie des Schutzdachs als Wetterschutz über dem komplett zu bearbeitenden Dachbereich Abbruch und fachgerechte Entsorgung der vorhandenen Dachdeckung Abbruch und fachgerechte Entsorgung der vorhanden Dachkonstruktion Neubau der Dachkonstruktion als Stahl-/Holzkonstruktion Neue Dachdeckung mit Biberschwanzziegeln in Kronendeckung Erneuerung der Regenentwässerung und der sonstigen Blechverwahrungen Denkmalgerechte Wiederherstellung der Holzornamente unter den Traufgauben Maßnahmen im Innenbereich - Aula Erneuerung des schadhaften Linoleum-Bodenbelags Erneuerung der Bühne, incl. Parkettbelag Erneuerung der Elektroinstallation Neue Trockenbauwände und -decken im 3.OG (hinter Empore) und im 2.OG (Foyer) Erneuerung der Rabitzdecke - Aula Einbau eines Flächengerüsts in der Aula Ausbau der vorhandenen Rabitzdecke vor dem Abbruch der Dachkonstruktion Einbau der neuen Rabitzdecke in der Geometrie der ursprünglichen, tonnenförmigen Decke, incl. der Stuckelemente Aufarbeitung der vorhandenen Holzvertäfelungen und Heizkörperverkleidungen Malermäßige Überarbeitung der verputzten Wandflächen Maßnahmen im Außenbereich - Ostflügel Erneuerung des Außenputzes Denkmalgerechte Aufarbeitung der Fenster im Erdgeschoss Denkmalgerechte Erneuerung der Fenster im 1. Obergeschoss Denkmalgerechte Aufarbeitung der bleiverglasten Fenster in der Aula Erneuerung der Abdichtung auf der hofseitigen Dachterrasse im 1. Obergeschoss, incl. Belag, Wärmedämmung, Regenentwässerung und Geländer. WEITERE VORBEMERKUNGEN UND VERTRAGSBEDINGUNGEN WEITERE VORBEMERKUNGEN UND VERTRAGSBEDINGUNGEN Gebäudenutzung während der Bauarbeiten Die Bauarbeiten finden in einem Schulgebäude statt, das in Nutzung ist, d. h. Zuwegungen müssen jederzeit für die Nutzer begehbar / benutzbar sein. Der Auftragnehmer (AN) trägt für die erforderliche Verkehrssicherheit in seinem Arbeitsbereich jederzeit die Verantwortung. Erhöhter Aufwand für z. B. Koordination, Schmutzbeseitigung, Staubvermeidung, Feinabstimmung mit den Nutzern usw. sind in die EP einzurechnen. LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 2 02.02.2017 27.01.2017 Gesamtbetrag in EUR Schutz gegen Baulärm Sämtliche am Bau tätigen Firmen werden aufgefordert, alle Möglichkeiten zur Vermeidung von Baulärm zu nutzen. Das Schulgebäude wird jederzeit und in in allen Bereichen genutzt. Ausnahmen sind die einschlägigen Ferientermine. Baustelle / Baustelleneinrichtung Die Andienung der Baustelle erfolgt über die Rothenburgstraße. Der Materialtransport in das Gebäude kann nur über das Arbeitsgerüst erfolgen. Eine Besichtigung der Örtlichkeit wird empfohlen. Der AN hat sich vor Angebotsabgabe genaue Kenntnisse über das Baugrundstück und die Besonderheiten des Objektes zu verschaffen und die sich daraus ergebenden Bedingungen bei der Preisbildung zu berücksichtigen. Ortstermine können mit Frau Saunar, der Hausmeisterin der Schule, unter der Telefonnummer 030 - 90299 2254 vereinbart werden. Für die Baustelleneinrichtung (BE) des AN können Flächen auf dem Grundstück der Fichtenberg-Oberschule begrenzt zur Verfügung gestellt werden. Flächen für die BE des AN können ggf. im öffentlichen Straßenland (Gehweg + Teil der Rothenburgstraße) genutzt werden. Hier ist eine genaue Abstimmung zwischen AN und der Bauleitung des AG erforderlich. Baustelleneinrichtungsplan, Bauzeitenplan Der AN hat innerhalb von 10 Arbeitstagen nach der Auftragserteilung einen Baustelleneinrichtungsplan und einen Bauzeitenplan auf der Basis vorher getroffener Vereinbarungen (Ecktermine) als Vertagsbestandteil auszuhändigen. Die notwendigen Lagerflächen und Zufahrten, Baukräne sowie Sanitär- und Sozialeinrichtungen usw. sind einzuzeichnen. Baustelleneinrichtung aufbauen, vorhalten und wieder abbauen. Einschließlich aller Hilfseinrichtungen und Maßnahmen, die zur Ausführung der vertraglichen Leistungen und zum ordnungsgemäßen Betrieb der Baustelle erforderlich sind. Die Mitbenutzung der BE ist den Nachfolgehandwerker grundsätzlich zu gestatten. Teile der BE sind - soweit erforderlich - bis zum Tag der Gesamtfertigstellung der Baumassnahme vorzuhalten, wenn nichts anderes schriftlich vereinbart wird. Der Abbau der Baustelleneinrichtung und einzelner Teile ist mit dem Auftraggeber abzustimmen und darf erst nach dessen Genehmigung erfolgen. Die Baustelleneinrichtung ist so anzulegen, dass ein ordnungsgemäßer Ablauf für alle am Bau beteiligten Firmen möglich ist. Vor Beginn der Baustelleneinrichtung ist in Absprache mit der Bauleitung ein Baustelleneinrichtungsplan zur Genehmigung vorzulegen. Nach dem Abschluss der Arbeiten sind sämtliche Geräte usw. abzubauen und abzutranportieren. Das für die Baustelleneinrichtung genutzte Gelände ist in den ursprünglichen Zustand zu versetzen. In den Angebotspreis sind im Besonderen folgende Leistungen und Kosten einzukalkulieren: - Hebe- und Transportmittel, die zur Duchführung der vertraglichen Leistungen des AN erforderlich sind. Bauseits wird ein Material- und Personenaufzug (Tragkraft 1.500 kg) erstellt, der mitbenutzt werden kann. - Meterrisse in ausreichender Zahl und in allen Geschossen in dauerhafter Ausführung. - Sicherungs- und Schutzmassnahmen für den gesamten Baubetrieb, nach den aktuellen Unfallverhütungsvorschriften. - Arbeits- und Schutzgerüste gemäß den aktuellen Unfallverhütungsvorschriften für die eigenen Arbeiten, sofern Arbeiten nicht über die bauseitig erstellten Gerüste möglich sind. LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 3 02.02.2017 27.01.2017 Gesamtbetrag in EUR Sanitär- /Sozialräume Vom AG wird ein Baustellen-WC zur Mitbenutzung durch den AN zur Verfügung gestellt. Die Kosten hierfür trägt der AG. Weitere Sanitär- und/oder Sozialräume können nicht zur Verfügung gestellt werden. Baubeleuchtung Die evtl. erforderliche Arbeitsplatzbeleuchtung ist vom AN zu stellen. Der Aufwand hierfür ist in die Einheitspreise einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Materiallagerung / Räume und Flächen im Gebäude Wie bereits benannt, stehen die Flächen für Materialcontainer sowie für sonstige Lagerung nur begrenzt zur Verfügung. Behindern lagernde Materialien den Bau- bzw. Schulbetrieb, so sind diese auf erstes Auffordern umzulagern. Kommt ein Auftragnehmer einer solchen Aufforderung nicht nach, so kann die Bauleitung des AG das Umlagern durch eine andere Firma veranlassen. Die Kosten trägt die Firma, der die umgelagerten Materialien gehören. Bei ihr verbleibt auch das Risiko der Beschädigung und des Diebstahls. Räume und Flächen im Inneren des Gebäudes können grundsätzlich nicht zur Verfügung gestellt werden. Sollten etwa im Zuge der Baudurchführung doch Flächen oder Räume innerhalb des Gebäudes für Lagerzwecke zur Verfügung gestellt werden, gilt vorstehende Regelung sinngemäß. Etwa zur Verfügung gestellte Räume müssen der Bauleitung des AG jederzeit zugänglich sein. Der betreffende AN haftet für den ordnungsgemäßen Zustand der von ihm genutzten Räume. Baustrom / Bauwasser Baustrom und Bauwasseranschlüsse werden vom AG eingerichtet und den am Bau tätigen Firmen zur Benutzung zur Verfügung gestellt. Die Kosten hierfür übernimmt der AG. Bautageberichte Der Auftragnehmer ist verpflichtet Bautageberichte zu führen und der Bauleitung des AG wöchentlich das Original und eine Durchschrift zu übergeben. Die Bautageberichte müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrags von Bedeutung sein können, z. B. Zahl der eingesetzten Arbeitskräfte, Wetter, Temperatur, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte, den wesentlichen Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfange), bestimmte Unterbrechungen der Arbeitszeit mit Angabe der Gründe, Unfälle, Behinderung und sonstige Vorkommnisse. Baubesprechungen An den von der Bauleitung des AG angesetzten Baubesprechungen hat der Auftragnehmer bzw. sein bevollmächtigter Vertreter teilzunehmen. Die Teilnahme ist Leistungsbestandteil. Baubesprechungen finden wöchentlich statt. Bauabfälle, Bauschutt, Baureinigung, Materialtransport Eine Verschmutzung des Liegenschaftsbereiches ist nicht zulässig und muss durch den AG mit geeigneten Mitteln verhindert werden, einschließlich der erforderlichen Absicherungen. Es wird ausdrücklich auf die VOB hingewiesen, wonach jeder AN verpflichtet ist, den selbst erzeugten Bauschutt und dergleichen unverzüglich täglich zu beseitigen. Diese Leistung ist Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. Jede Firma hat Ihren Arbeitsbereich in angemessenen Abständen, mind. aber einmal wöchentlich zu säubern und den Unrat kostenlos und ohne Aufforderung zu entfernen. Bei Nichteinhaltung wird nach Ankündigung die Reinigung durch einen Dritten von der Bauleitung des AG veranlasst und die entstehenden Kosten auf die tätigen Firmen anteilig an der Auftragssumme umgelegt. LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 4 02.02.2017 27.01.2017 Gesamtbetrag in EUR Aufmaß Sämtliche Maße zur Fertigung einer im LV beschriebenen Leistung sind vor der Bestellung oder Fertigung örtlich an der Baustelle zu überprüfen, bzw. aufzumessen. Für die Abrechnung ist es erforderlich, ein nach Positionen gegliedertes, kumuliertes Aufmaß zu erstellen. Massen Der Auftraggeber behält sich vor, einzelne Leistungen zu kürzen oder zu erweitern. Daraus resultierende Massenänderungen berechtigen den AN nicht zur Forderung neuer Einheitspreise. Ausführungsunterlagen Durch den AG werden alle zur Ausführung der Leistungen erforderlichen Pläne, Berechnungen und Gutachten der Architekten und Fachplaner in Papierform (1-fach) und in digitaler Form (pdf) zur Verfügung gestellt. Arbeitssicherheitsregelungen und Baustellenverordnung Der AG hat gemäß geltender Baustellenverordnung einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) bestellt. Der SiGeKo ist weisungsbefugt. Für den SiGeKo benötigte Angaben sind dem SiGeKo vom AN unverzüglich zuzuarbeiten. Die vom SiGeKo in Abstimmung mit der Bauleitung des AG erstellte Baustellenordnung ist für alle Bau tätigen Firmen bindend. Der AG hat für die Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften zu sorgen. Notwendige Vorkehrungen bei der Erstellung der ausgeschriebenen Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren und werden nicht gesondert vergütet. Ausführung Der Auftragnehmer ist verpflichtet, für die gesamte Dauer seiner Tätigkeit auf der Baustelle eine der Art und dem Umfang des Bauvorhabens entsprechende sachverständige Aufsicht (Bauleiter, Montageleiter, Polier, Vorarbeiter) zu stellen, die mit allen für die Leistungs- und Baustellenabwicklung erforderlichen Vollmachten ausgestattet sein muss, auch im Verhältnis zu den anderen Auftragnehmern. Das für die termin- und fachgerechte Ausführung des Auftrages erforderliche geschulte Fach-/ und Hilfspersonal ist in genügender Anzahl zu stellen. Ungeeignetes Personal ist nach Aufforderung der Bauleitung durch anderes Personal auf der Baustelle zu ersetzen. Der Auftragnehmer hat sich vor Beginn der Arbeiten rechtzeitig zu überzeugen, ob die für die Durchführung seiner Arbeiten erforderlichen örtlichen Voraussetzungen gegeben sind, insbesondere, ob die evtl. seinen Arbeiten vorangegangenen Arbeiten mängelfrei und sachgerecht ausgeführt sind. Etwaige Bedenken hat er dem Auftraggeber vor Beginn seiner Arbeiten schriftlich mitzuteilen. Maße, die der Auftragnehmer für die Erstellung seines Gewerkes benötigt, hat er eigenverantwortlich am Bau zu prüfen. Bei Differenzen ist unverzüglich die Bauleitung des Auftraggebers zu unterrichten. Gerüst und Wetterschutzdach Bauseits werden Arbeitsgerüste sowie ein Wetterschutzdach über dem kompletten, zu bearbeitenden Dachbereich erstellt. Diese Gerüste können vom AN mitbenutzt werden. Ab der Fertigstellung der Aussengerüste und des Wetterschutzdachs (für die Arbeiten des dritten Leistungsabschnitts) steht ein bauseitiger Lasten- und Personenaufzug zur Mitbenutzung zur Verfügung. Im Innenbereich wird ein abgetrepptes Flächengerüst gestellt, von dem aus die Arbeiten an der Decke durchgeführt werden können. Sicherheitsmaßnahmen Alkoholgenuss ist auf der Baustelle stengstens untersagt. Die Bauleitung des AG ist berechtigt bei Zuwiderhandlung die entsprechenden Personen LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 5 02.02.2017 27.01.2017 Gesamtbetrag in EUR des AN ggf. von der Baustelle zu verweisen. Ergänzend zur DIN 18299 gilt: Der AN ist verpflichtet, alle Einrichtungen zu beschaffen und alle Vorkehrungen zu treffen, die zur Durchführung der Unfallverhütungsvorschriften erforderlich sind. Er hat seine Beschäftigten über die erforderlichen Maßnahmen zum Arbeitsschutz auf der Baustelle zu unterweisen. Für betriebssichere Herstellung, Instandhaltung und Benutzung der Arbeitsplätze, Verkehrswege, Gerüste, Betriebseinrichtungen etc. ist unbeschadet der zivil- und strafrechtlichen Verantwortlichkeit des Besitzers, Herstellers, Lieferers, derjenige Auftragnehmer verantwortlich, dessen Beschäftigte die Arbeitsplätze, Verkehrswege etc. benutzen. Fehler und Mängel sind unverzüglich der Bauleitung zu melden. Abnahmen Abnahmen finden ausschließlich förmlich statt. Der AG bzw. sein rechtsgeschäftlicher Vertreter fertigt ein Protokoll an, ggf. mit Einwendungen beider Seiten hinsichtlich evtl. Mängel. Abnahmen von Teilen der Gesamtleistung des AN durch den AG sind zu beantragen, bevor durch weitere Ausführungen spätere Prüfungen unmöglich sind. Eine genaue Prüfung der Maßhaltigkeit und Funktion bleibt der endgültigen Abnahme vorenthalten. Die Gewährleistung dieser Teile beginnt bei der Fertigstellung der Gesamtleistung. Zur Abnahme sind Nachweise sämtlicher zertifizierter Baustoffe, sowie die Gewährsbescheinigung dem AG zweifach auszuhändigen. Für die Vertragsleistung des AN´s vorgeschriebene behördliche oder andere Abnahme hat der AN auf seine Kosten zu beantragen. Dem AG ist die beanstandungslose Abnahme vor der Abnahme durch den AG nachzuweisen. Endreinigung Die Endreinigung der vom AN bearbeiteten Flächen und Räume ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Firmen- Bauschilder Eigenmächtiges Aufhängen von Firmen- und Bauschildern im Bereich der Baustelle ist nicht gestattet. Folgende Unterlagen (PDF-Dateien) liegen diesem LV als Anlagen bei: Bestandspläne: - FIC_Ansicht Südfassade - FIC_Ansicht Nord-Ost - FIC_Ansicht Nord-West - FIC_Ansichten Giebel - FIC_Längsschnitt G-H - FIC_FIC_Längsschnitt I-K - FIC_Lageplan Entwurfspläne-Architekt: - FIC_Grundriss-Aula - FIC_Grundriss-Empore - FIC_Laengsschnitt - FIC_Querschnitt_A-A - FIC_Querschnitt_B-B - FIC_Querschnitt_C-C Bestands-Vermessung: - FIC_Deckenuntersicht-Aula Fotodokumentation Aula-Decke ALLGEMEINE HINWEISE - PUTZ-, STUCK- UND TROCKENBAUARBEITEN ALLGEMEINE HINWEISE - PUTZ-, STUCK- UND TROCKENBAUARBEITEN Bei der Ausführung sind nachfolgende Angaben und Hinweise zu beachten. Sich hieraus ergebende Leistungen, für die im Leistungsverzeichnis kein gesonderter Ansatz vorhanden ist, sind in die Einheitspreise LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 6 02.02.2017 27.01.2017 Gesamtbetrag in EUR einzurechnen. Nachstehende Leistungsbeschreibung enthält die Putz-, Stuck- und Trockenbauarbeiten, die notwendig werden, um die Rabitzdecke der Aula und die angrenzenden Bereiche wieder herzustellen. Grundlage für das Angebot und die Leistungen: - Alle einschlägigen DIN-Vorschriften, die anerkannten Regeln der Technik sowie die Verarbeitungsvorschriften der Materialhersteller - Alle einschlägigen öffentlichen Bestimmungen, insbesondere die LandesBauordnung einschließlich vorhandener Baudurchführungsverordnungen, die Bestimmungen der Berufsgenossenschaft, die Baustellenverordnung, die Bestimmungen der Bauaufsicht sowie der städtischen Versorgungsbetriebe, des Tiefbauamtes und die Bestimmungen zum Schutze des Baumbestandes, wobei jeweils der Zeitpunkt der Ausführung der Leistung entscheidend ist. - Dieses Leistungsverzeichnis und die Projektzeichnungen der Architekten und Fachingenieure. Die Auflistung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Grundsätzlich sind alle Leistungen nach den geltenden Richtlinien und Normen durchzuführen. Allgemeine Ausführungshinweise Lieferung u. Verarbeitung Die Einheitspreise verstehen sich für die Lieferung und Verarbeitung aller notwendigen Materialien und Befestigungsmittel, einschl. aller Lohnneben- und Gerätekosten, sowie das Abladen und Lagern auf der Baustelle und dem Transport zur Einbaustelle. Systemaufbau Für den auszuführenden Aufbau der Wand- und Deckenbekleidungen (Grundierung, Spachtelungen, Kleber, Putz usw.) sind Materialien von einem Hersteller zu verwenden. Bei der Verwendung von anderen Fabrikaten ist die Verträglichkeit der Baustoffe nachzuweisen. Toleranzausgleich Untergründe Bei über den DIN-Toleranzen liegenden Untergrund-Unebenheiten ist rechtzeitig vor Beginn der Arbeiten die Bauleitung zu verständigen, um für die Beseitigung dieser Unebenheiten zu sorgen. Ist dies nicht möglich, erteilt die Bauleitung den Auftrag für das Anbringen von Putzmehrstärken vor Beginn der Arbeiten. Die Berechnung erfolgt erst bei mehr als 5 mm im Mittel erforderlichem Untergrundausgleich. Nachträgliche Mehrforderungen für Toleranzausgleich und ähnliches werden nicht anerkannt. Nebenleistungen Folgende Leistungen sind in die Einheitspreise einzukalkulieren: Pfeiler, Lisenen, Unterzüge Die Putze, Dämmungen, Anstriche und Beschichtungen von Pfeilern, Lisenen, Nischen, Unterzügen, Gesimsen usw. werden nicht gesondert abgerechnet. Diese werden mit dem Flächenpreis abgerechnet. Ecken und Profile werden nach einer separaten Position abgerechnet. Leibungen werden nach einer separaten Position abgerechnet. Anarbeiten an Schrägen Das Anarbeiten an schräge und gekrümmte Bauteile ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Anarbeiten an Bau- und Einbauteile LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 7 02.02.2017 27.01.2017 Gesamtbetrag in EUR Das Anarbeiten an angrenzende Bauteile, Durchdringungen, Einbauteile, Installationen usw. ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. (Dichtband nach besonderer Position) An- und Beiputzarbeiten An- und Beiputzarbeiten an Fenster, Türen und an Einbauteile usw. in Verbindung mit den Putzarbeiten, sind einzukalkulieren. Das Auffüttern der Fensterleibungen unter Rolladenschienen ist einzukalkulieren. Hohlräume zwischen bauseitigen Metallverwahrungen, Abdeckungen (wie z.B. Außenfensterbänke usw.) und anderen Fassadenanschlüssen und Durchdringungen sind mit Mineralfaserdämmstoff auszustopfen. Abkleben und Abfassen in EP Übergänge zu anderen Bauteilen in unterschiedlichen Tönen sowie Materialwechsel sind durch Abkleben und Abfassen sauber zu trennen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Hohlräume schließen Füllen der Hohlräume mit Wärmedämmung aus Mineralwolle DIN EN 13162, oder PUR-Bauschaum an allen Anschlüssen, unter Fensterbänken, an Sonnenschutzkästen und Führungsschienen, Fensterleibungen usw. ist einzukalkulieren. Befestigungsmittel Alle Befestigungsmittel sind nach Herstellervorschrift, Zulassung und nach DIN 1055 auszuführen und in die Einheitspreise einzukalkulieren. Dübellöcher und Ankerlöcher (Außenputz) Dübellöcher, Ankerlöcher usw. in verputzten Fassaden sind im Zuge des Gerüstabbaus fachgerecht zu schließen. Die Ankerlöcher sind mit geeigneten Verschlussstopfen zu schließen. Die Oberflächenstruktur ist mit Putz und Farbe anzugleichen. Diese Leistung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 1 RABITZ- UND STUCKARBEITEN 1. 1.1 Einheit Einheitspreis in EUR 8 02.02.2017 27.01.2017 Gesamtbetrag in EUR *** Ausführungsbeschreibung 3 Die Decke der Aula ist in Abstimmung mit der Die Decke der Aula ist in Abstimmung mit der zuständigen Denkmalschutzbehörde denkmalgerecht wieder herzustellen. Der Aufwand für notwendige Abstimmungen hierzu ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Vor Freigabe der Ausführung sind jeweils Muster der Stuckelemente zur Genehmigung durch den AN vorzulegen. Auch dieser Aufwand ist in die Einheitspriese einzukalkulieren und wird nicht gesondert vergütet. Rabitz-Gewölbedecke Aula und Empore Hängende Drahtputzdecke (Rabitzdecke) nach DIN 4121, Putz DIN EN 998-1 und DIN 18550-2, als Brandschutzbekleidung, Feuerwiderstandsklasse F 30 DIN 4102-2, fachgerecht einbauen. Radius des Gewölbes ca. 6,25 m. Drahtputzdecke bestehend aus: Abhänger nach DIN 4121 und nach Wahl des AN. Es sind mindestens 3 Abhänger pro qm Deckenfläche anzuordnen. Die Befestigung erfolgt an bauseitigen Holzbalken. Abhängehöhe zwischen 25 und 100 cm. Tragstäbe aus Rundstahl, Durchmesser 8 mm, in Abhänger eingelegt. Querstäbe aus Rundstahl, Durchmesser mind. 5 mm, auf Tragstäbe aufgelegt. Putzträger aus punktgeschweißtem Drahtgitter aus verzinktem Stahl, freitragend gespannt. Unterputz Kalkzement-Putzmörtel, Druckfestigkeitsklasse CS II (1,5 bis 5 N/mm2), Dicke Unterputz 10 mm, Oberputz Kalkzement-Putzmörtel, Dicke Oberputz 5 mm, Oberfläche gerieben. Verspachtelung der sichtbaren Oberflächen gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 - Standardverspachtelung, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Angebotenes Fabrikat .......... vom Bieter einzutragen 400,00 1.2 Rabitz-Gewölbedecke Bühne Hängende Drahtputzdecke (Rabitzdecke) wie in Pos. 1.01 beschrieben, jedoch mit einem Radius des Gewölbes von ca. 3,00 m. Der Scheitel der Gewölbedecke verläuft in Richtung der Decke über der Aula. 45,00 1.3 m2 m2 Rabitz-Quergewölbedecke Bühne Hängende Drahtputzdecke (Rabitzdecke) wie in Pos. 1.01 beschrieben, jedoch mit einem Radius des Gewölbes von ca. 3,00 m. Der Scheitel der Gewölbedecke verläuft rechtwinklig zur Richtung der Gewölbedecke aus Pos. LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 9 02.02.2017 27.01.2017 Gesamtbetrag in EUR 1.02. Radius des Gewölbes ca. 1,35 m. 40,00 1.4 Rabitz-Quergewölbedecke Fensterbögen Hängende Drahtputzdecke (Rabitzdecke) wie in Pos. 1.01 beschrieben, jedoch als gewölbte Teilfläche über den 5 Rundbogenfenstern der Aula. Der Scheitel verläuft rechtwinklig zur Richtung der Gewölbedecke der Aula. Radius des Gewölbes ca. 1,05 m. Tiefe der Deckenbereiche ca. 75 cm. Siehe Fotodokumentation-Auladecke (Foto 3). 5,00 1.5 m Schürze Aula - Bühne Herstellen einer senrechten Schürze am Übergang von Auladecke zur Bühnendecke. Ausführung der Schürze wie unter Pos. 1.01 beschrieben. In den Einheitspreis ist die Anarbeitung an den kreisförmigen Ausschnitt (Radius 3,00 m) mit einzukalkulieren. 18,00 1.9 m Wandanschluss Rabitz-Gewölbedecke Herstellen von Wandanschlüssen als Zulage zu den Rabitz Gewölbedecke aus Pos.1.01. Die Anschlüsse sind als horizontale Schürzen mit einer Breite von ca. 20 cm auszuführen. Ansonsten Ausführung wie unter Pos. 1.01 beschrieben und entsprechend beiliegendem Plan: FIC_Querschnitt_A-A. 70,00 1.8 m Gurtbögen Herstellen von Gurtbögen entsprechend Bestand (siehe beiliegende Fotodokumentation - Fotos 1, 2, 4 und 5) als Zulage zur Rabitz-Gewölbedecke aus Pos.1.01. Breite der Gurtbögen: 55 cm Erhabenheit der Gurtbögen: 12 cm. Über diese Position wird auch die gebogene Leibung im Übergang von Aula- zu Bühnendecke abgerechnet. 110,00 1.7 St Grate Rabitz-Gewölbedecke Herstellen von gekrümmten Graten im Schnittbereich der vorbeschriebenen Gewölbedecken. 17,50 1.6 m2 m2 Stuckornamente-Auladecke Stuckelemente auf der Auladecke (Rosetten, Bänder etc.) abformen und neu herstellen. Die Unterseite der Gewölbedecke ist mit Stuckkassetten verziert. Die Decke wird durch Gurtbögen in 4 LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 10 02.02.2017 27.01.2017 Gesamtbetrag in EUR gleichbreite Felder unterteilt. Regelmäßig und geometrisch sind in jedem Feld fünf Reihen mit jeweils 13 Stuckkreisen angeordnet, die durch ein Stuckband miteinander verbunden sind. Außenradius der Stuckkreise ca. 90 cm. Die Kreise sind wie das Stuckband ornamental ausgeformt (siehe Fotodokumentation Foto 6 und 7). Die Übergänge zwischen Stuckband und Kreis werden durch quadratische Anschlüsse hervorgehoben (siehe Fotodokumentation Foto 9). Breite der Stuckbänder ca. 6 cm. Innerhalb der Stuckkreise befindet sich jeweils eine rautenförmige Blüte mit einem Radius von ca. 26 cm (siehe Fotodokumentation Foto 8). Zwischen den Stuckkreisen sind im Diagonalen Versatz jeweils Blumenrosetten angeordnet, mit einem Radius von ca. 32 cm (siehe Fotodokumentation Foto 10). Die angeschnittenen Randfelder im Anschluss an die Gurtbögen bzw. an das Widerlager des Gewölbes, zieren halbkreisförmige florale Stuckornamente (siehe Fotodokumentation Foto 11). 400,00 1.10 Leuchtenausschnitte Leuchtenausschnitte als Zulage zu vorbeschriebenen Rabitz-Gewölbedecken zum Einbau von Einbauleuchten. Durchmesser bis 150 mm. 20,00 1.11 St Kabeldurchführungen Kabelführungen durch die vorbeschriebenen RabitzGewölbedecke fachgerecht herstellen. 25,00 1.12 m2 St Unterkonstruktion Leuchten Ausreichend dimensionierte Unterkonstruktion für abgehängte Leuchten, als Zulage zu vorbeschriebenen Rabitz-Gewölbedecke. Gewicht der Leuchten ca. 50 kg. 6,00 St Gesamtsumme: LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 11 02.02.2017 27.01.2017 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 2 TROCKENBAUARBEITEN 2.1 Trockenbauwand F30-AB Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2: F30-AB. Wandhöhe: ca. 3,00 m Wanddicke: 150 mm Umlaufende Anschlüsse: starr Vorhandener Befestigungsuntergrund: Holzbalken bzw. OSB Schalung Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Metallständer CW 100, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 100/40, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Beplankung beidseitig aus Gipsplatten GKB DIN 18180, zweilagig, Plattendicke 2 x 12,5 mm, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 - Standardverspachtelung, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Ausführung gemäß Detailblatt und Vorgaben des Sytemherstellers. Angebotenes Fabrikat .......... vom Bieter einzutragen 95,00 2.2 m2 Trockenbauwand F90-A Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 als Montagewand, Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2: F90-A. Wandhöhe: ca. 6,00 m Wanddicke: 150 mm Umlaufende Anschlüsse: starr Vorhandener Befestigungsuntergrund: Holzbalken bzw. OSB Schalung Ausführung mit Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, Metallständer CW 100, Boden und Deckenanschlüsse mit Randprofilen UW 100/40, Befestigung mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Beplankung beidseitig aus Gipsplatten GKF DIN 18180: Feuerschutzplatte zweilagig, Plattendicke 2 x 12,5 mm, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 - Standardverspachtelung, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Ausführung gemäß Detailblatt und Vorgaben des Sytemherstellers. Angebotenes Fabrikat .......... vom Bieter einzutragen 75,00 m2 LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.3 Türöffnungen Türöffnungen in Trockenbauwänden der Pos. 2.01 und 2.02 mit Sturzprofil, seitlich raumhoch verstärken, mit Metallständerprofilen UA/CW 100, incl.. Boden- und Deckenanschluss mit Türpfostensteckwinkel, befestigen mit Winkeln, Dübeln und Schrauben. Baurichtmaß: bis B/H: 1010 x 2260 mm Wanddicke: 150 mm 3,00 2.4 m m St Anschluss, gleitend, Montagewand Anschluss, gleitend bis 20 mm, als Zulage zu den Trockenbauwänden der Pos. 2.01 und 2.02. 10,00 2.8 St Schalterdosenausschnitte Schalterdosenausschnitte als Zulage in Trockenbauwände der Pos. 2.01 und 2.02. 20,00 2.7 Gesamtbetrag in EUR Innenecken Innenecken in Trockenbauwänden der Pos. 2.01 und 2.02 als Anschlüsse an vorhandene Bauteile, stumpf anschließen und verspachteln. 12,00 2.6 Einheitspreis in EUR Außenecken Außenecken in Trockenbauwänden der Pos. 2.01 und 2.02 ausbilden, mit Eckschutzschiene 31/31/0,4 verzinkt, wandhoch einbauen und nach Herstellervorschrift verspachteln. 12,00 2.5 Einheit 12 02.02.2017 27.01.2017 m Unterdecke F90-A Selbständige Unterdecke aus 2 x 20 mm Brandschutzbauplatten aus Kalziumsilikat, mit geschlossener Untersicht, Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2: F90-A, liefern und fachgerecht montieren. Brandbeanspruchung von oben und von unten. Rohdichte der Brandschutzplatten ca. 850 kg/m3, nichtbrennbar - A1, qualitätsgesichert nach ISO 9001. Verspachtelung gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 - Standardverspachtelung, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Raumhöhe: ca. 5,00 m Abhängehöhe: ca. 15 - 20 cm Angebotenes Fabrikat .......... LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 13 02.02.2017 27.01.2017 Gesamtbetrag in EUR vom Bieter einzutragen 130,00 2.9 Wandanschluss Unterdecke F90-A Wandanschluss als Zulage, zu vorbeschriebener Unterdecke F90-A. Der Anschluss erfolgt gemäss Herstellervorgaben an verputzte Mauerwerkswände. 45,00 2.10 m Revisionsöffnung Unterdecke F90-A Revisionsöffnung mit verschraubtem Deckel in der Unterdecke der vorgenannten Grundposition, fachgerecht herstellen und montieren. Lichte Öffnungsgröße: 50 cm x 50 cm. 4,00 2.11 m2 St Unterdecke F30-AB Unterdecke DIN 18168-1, Feuerwiderstandsklasse F30-A allein von unten und von oben, liefern und fachgerecht einbauen. Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2: F30-A bei Brandbeanspruchung vom Deckenzwischenraum und von unten zum Schutz des darunter liegenden Raumes, der Rohdecke und des Deckenzwischenraumes. Ausführung der Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN 18182-1, als Grund- und Tragprofile CD 60/27, Befestigung mit Direktabhängern und bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln. Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, zweilagig, Dicke 2 x 40 mm, Mindestrohdichte 40 kg/m3, Baustoffklasse A, Schmelzpunkt mind. 1000 °C, durchgängig auf den Grund- und Tragprofilen verlegt. Bekleidung aus Gipsplatten GKF DIN 18180: Feuerschutzplatten, zweilagig, Plattendicke 2 x 12,5 mm, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Verspachtelung der Gipsplatten gemäß Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung. Verarbeitung gemäß DIN 18181. Einbauhöhe: 3,00 m, Abhängehöhe: 20 cm, Angebotenes Fabrikat .......... vom Bieter einzutragen 25,00 2.12 m2 Wandanschluss Unterdecke F30-AB Wandanschluss als Zulage zu vorbeschriebener Unterdecke F30-AB. Der Anschluss erfolgt gemäss Herstellervorgaben an Trockenbauwände der Pos. 2.01 und 2.02. 35,00 m LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 2.13 Kabeldurchführungen Unterdecken Kabelführungen durch die vorbeschriebenen Unterdecken fachgerecht herstellen. 25,00 2.14 Einheitspreis in EUR Gesamtbetrag in EUR St Unterkonstruktion Leuchten Unterkonstruktion für abgehängte Leuchten, als Zulage zu vorbeschriebenen Unterdecken. 25,00 2.15 Einheit 14 02.02.2017 27.01.2017 St Fertigteilestrich aus Gipsfaserplatten, F90-A Fertigteilestrich aus monolithischen Gipsfaserplatten mit Stufenfalz, Nenndicke 23 mm, auf Holzbalkendecke, mit Trennschicht aus 10 mm Holzfaserdämmplatte WF liefern und fachgerecht einbauen. Brandverhalten Klasse A1 nach DIN EN 13501-1. Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2 F90-A. Brandbelastung von der Deckenoberseite. Dem Angebot ist der gültige allgemein bauaufsichtliche Nachweis der angebotenen Konstruktion beizufügen. Angebotenes Fabrikat .......... vom Bieter einzutragen 25,00 2.16 Randdämmstreifen Randdämmstreifen: Baustoffklasse A, Schmelzpunkt = 1000 °C, Rohdichte = 90 kg/m³ (z.B. Knauf Randdämmstreifen aus Mineralwolle) 37,50 2.17 m2 m Fachwerkwand-Bekleidung F90-A Holzfachwerkwand-Bekleidung, Feuerwiderstandsklasse DIN 4102-2: F90-A liefern und fachgerecht einbauen. Befestigungsuntergrund: Holzfachwerkwände im Innenbereich Dämmschicht aus Mineralwolle nach DIN EN 13162, Dicke 100 mm, Mindestrohdichte 50 kg/m³, Baustoffklasse A DIN 4102-1,einlagig, dicht stoßen und abrutschsicher verlegen. Schmelzpunkt DIN 4102-17 = 1000 °C. Wärmeleitfähigkeit ? = 0,035 W/(mK). Beplankung aus Gipsplatten GM-F gem. DIN EN 15283-1 Brandverhalten A1 DIN EN 13501-1, mit nichtbrennbarer, gipsbeschichteter Glasvliesummantelung, Plattendicke 20 mm, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Verspachtelung der Gipsplatten in Anlehnung an Merkblatt Nr. 2 des Bundesverbandes der Gipsindustrie e.V. Qualitätsstufe Q2 Standardverspachtelung, Verarbeitung gemäß DIN 18181. Dem Angebot ist der gültige allgemein bauaufsichtliche Nachweis der angebotenen Konstruktion beizufügen. Angebotenes Fabrikat .......... LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR vom Bieter einzutragen 200,00 m2 Gesamtsumme: 15 02.02.2017 27.01.2017 Gesamtbetrag in EUR LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3 PUTZARBEITEN 3.1 Innenputz 3.1.1 Abklebearbeiten Nicht zu verputzenden Bauteile (Fenster, Türen, etc.) sind mittels Folien, Abklebebändern, etc. zu schützen und nach Arbeitsende wieder rückstandslos zu entfernen. 250,00 3.1.2 m m2 m2 Untergrund reinigen Untergrund abkehren und reinigen, haftmindernde Rückstände entfernen sowie sonstige Unebenheiten und Teile auf der Fläche beseitigen. Nachfolgend Prüfung des Untergrundes auf seine Eignung und Tragfähigkeit. Das Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen. 75,00 3.1.6 m2 Losen Putz abschlagen Losen Altputz auf Wandflächen vollflächig bis auf das Mauerwerk entfernen. Ausführung auch in Kleinflächen bis ca. 1 m2. Das Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen. 75,00 3.1.5 Gesamtbetrag in EUR Innenputz prüfen Innenputz auf Hohlstellen überprüfen. 250,00 3.1.4 Einheitspreis in EUR Fensterleibungen abstemmen Altputz auf inneren Leibungsflächen von Fensteröffnungen vollflächig bis auf das Mauerwerk abstemmen und nach Untergrundvorbehandlung Unebenheiten über 1 cm z. B. mit einem Gipsputz nach DIN 18550: P IV; DIN EN 13279-1, ausgleichen. Leibungstiefe ca. 40 cm. Das Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen. 145,00 3.1.3 Einheit 16 02.02.2017 27.01.2017 m2 Putzträger Liefern und anbringen von verzinktem Putzträger aus Rabitzgewebe, in Einzelflächen, über stumpfen Mauerstößen, Deckenabmauerungen, Rollladenkästen und sonstigen Materialwechseln, mit Überlappung im Stoßbereich / auf benachbarte Bauteile von mind. 10 cm bzw. nach Herstellervorschrift fach- und sachgerecht anbringen. 20,00 m2 LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3.1.7 Kantenprofil Herstellen von Kanten an Außenecken und Kanten von Mauerwerksöffnungen .Mit Ansetzmörtel auf den vorbereiteten Untergrund lot- und fluchtrecht befestigen. Kantenprofile aus verzinktem Stahlblech. Gesamtputzdicke: 15 mm 145,00 3.1.8 Einheit Einheitspreis in EUR 17 02.02.2017 27.01.2017 Gesamtbetrag in EUR m Putzbilderleisten Putzbilderleisten aus verzinktem Stahlblech mit Ansetzmörtel lot- und fluchtrecht einbauen. Gesamtputzdicke: 15 mm Angebotenes Fabrikat .......... vom Bieter einzutragen 20,00 3.1.9 m Wandputz Gips-Kalk-Putz Wandputz als Gips-Kalk-Putz, Mörtelgruppe DIN EN 13279-1: B3/50/2 (DIN 18550: P IV), Mindestdicke: 15 mm, auf Massivwänden aufbringen. Ausführung als Kleinflächenputz. Oberfläche: anstrichbereit abgefilzt, Oberflächengüte Q 2. Angebotenes Fabrikat .......... vom Bieter einzutragen 75,00 3.1.10 Mehrpreis für Putzmehrstärken je 5 mm für vorbeschriebenen Wandputz.. Ausführung nur nach Massenfestlegung und Genehmigung durch BL. 35,00 3.1.11 m2 m2 Leibungsputz Verputzen der Leibungen von Öffnungen, wie in Pos. 3.1.08 beschrieben mit entsprechendem Material einschl. Einputzen von Fenstern, Türen u. ä. Leibungstiefe ca. 40 cm. 145,00 m Gesamtsumme: LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3.2 Außenputz 3.2. 3.2.1 m2 m2 Untergrundreinigung Verunreinigungen, Staub, Schmutz, alte Putzreste, Altanstriche,Trennmittel etc. entfernen. m2 Ausgleichsputz Ausgleichsputz aus Kalkgrund herstellen. Putzdicke: 1- 2 mm. 980,00 3.2.5 Gesamtbetrag in EUR Lose Mauerteile entfernen Lose Mauerteile entfernen, Ausbruchsstellen säubern und mit zum vorhandenen Wandbaustoff passenden Material ausbessern. 980,00 3.2.4 Einheitspreis in EUR Altputz entfernen Altputz auf allen Putzflächen des Ostflügels vollflächig bis auf das Mauerwerk entfernen. Der Putz besteht aus einem Kalk-Sand-Grundputz mit einer Stärke von ca. 25 mm und einem eingefärbten KalkSand-Spritzbewurf mit einer Stärke von ca. 10 mm. Das Abbruchmaterial wird Eigentum des AN und ist fachgerecht zu entsorgen. 100,00 3.2.3 Einheit 18 02.02.2017 27.01.2017 *** Ausführungsbeschreibung 2 Muster für den Farbton und die Putzstruktur, Größe ca. Muster für den Farbton und die Putzstruktur, Größe ca. 1.00 m2 sind mit einzukalkulieren, und auf Wunsch des AG vor Vorbereitung der Durchführung anzubringen. Die Untergründe bestehen aus Ziegelmauerwerk bzw. aus Hartschaumdämmung an den Ringankern. Alle Farben und Putze fungizid und algizid eingestellt. 980,00 3.2.2 Seite: Datum: LV-Datum: m2 Putzträger auf kritischem Untergrund Putzträger auf nicht ausreichend tragfähigen Untergründen anbringen. Angebotenes Fabrikat .......... vom Bieter einzutragen 250,00 m2 LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3.2.6 Abklebearbeiten Gesims Sämtliche vorhandenen Naturstein-Gesimse sind mittels Folien, Abklebebändern, etc. zu schützen und nach Arbeitsende wieder rückstandslos zu entfernen. Abgerechnet wird die Länge der Gesimse. Breite der Folienbahn ca. 1,50 m. 125,00 3.2.7 Gesamtbetrag in EUR m St Abklebearbeiten Sockel Naturstein-Sockel mittels Folien, Abklebebändern, etc. schützen und nach Arbeitsende wieder rückstandslos entfernen. 80,00 3.2.9 Einheitspreis in EUR Abklebearbeiten Säulen Sämtliche nicht zu verputzenden Naturstein-Säulen sind mittels Folien, Abklebebändern, etc. zu schützen und nach Arbeitsende wieder rückstandslos zu entfernen. Umfang der Säulen: ca. 1,50 m Länge der Säulen: ca. 8,00 m 10,00 3.2.8 Einheit 19 02.02.2017 27.01.2017 m2 Unterputz - Trass-Kalk Aufbringen eines Unterputzes, Mörtelgruppe DIN EN 998-1: GP, CS II, W 2 (DIN 18550: P II), als Außenputz auf Mauerwerk. Putzdicke: 20 mm Angebotenes Fabrikat .......... vom Bieter einzutragen 980,00 3.2.10 Mehrstärke Unterputz Mehrpreis für Putzmehrstärken je 5 mm für den Unterputz aus Pos. 3.2.09. Ausführung nur nach Massenfestlegung und Genehmigung durch die Bauleitung des AG. 750,00 3.2.11 m2 m2 Unterputz in Leibungen Unterputz, wie in Pos. 3.2.09 beschrieben, in Leibungen von Öffnungen herstellen, einschl. der erforderlichen Putzgrundvorbehandlung. Putzdicke: 20 mm Leibungstiefe: 20 - 25 cm Angebotenes Fabrikat .......... vom Bieter einzutragen 380,00 m LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR 20 02.02.2017 27.01.2017 Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Gesamtbetrag in EUR 3.2.12 Gewebespachtelung Vollflächige Gewebespachtelung auf vorbeschriebenem Unterputz nach DIN EN 998-1: GP, CS II, W 2 (DIN 18550: PII), und einem alkalibeständigen Textil-Glasgewebe. Gesamtdicke Armierungsmörtel: ca. 3 - 5 mm. Angebotenes Fabrikat .......... vom Bieter einzutragen 980,00 3.2.13 Putzbewehrung mit Haftspachtelung Zulage zu Unterputz aus Pos. 3.2.09 für Putzbewehrung aus Gittergewebe aus Mineralfasern/Kunststoffasern, einschl. allen Verstärkungen, Diagonalarmierung usw. nach Herstellervorschrift, einschl. Haftspachtelung und Gewebespachtelung mit zementfreiem Armierungsputz auf Styrodurplatten, Materialwechsel usw. einbauen. 125,00 3.2.14 m2 Gewebeeckwinkel Zulage zu Unterputz aus Pos. 3.2.09 für Einbau von Gewebeeckwinkeln mit Tropfkantenprofil im Bereich von Fensterstürzen. 50,00 3.2.15 m2 m Oberputz - gescheibt Auftragen und strukturieren eines Oberputzes, Mörtelgruppe nach DIN (DIN 18550: P II), einschl. evtl. Grunddierung. Körnung: 0 - 2 mm Farbton: ocker, ähnlich Keimfarbe mineralischen 998-1: CR, CS II, W 2 erforderlicher Nr. 9249 Angebotenes Fabrikat .......... vom Bieter einzutragen 980,00 3.2.16 Oberputz in Leibungen Oberputz, wie in Pos. 3.2.15 beschrieben, in Leibungen von Öffnungen herstellen. Leibungstiefe 25 - 30 cm. 380,00 3.2.17 m2 m Egalisationsanstrich Einmaliger Egalisationsanstrich zu vorbeschriebenem Außenputzsystem im gleichen Farbton mit geeigneter Fassadenfarbe zur Erreichung einer gleichmäßigen Oberfläche. 980,00 m2 LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 3.2.18 Leibungsanschlüsse Putzanschlüsse an Rahmenprofilen von Fenstern oder Türen mit Anputzleiste. 380,00 3.2.19 Einheit Einheitspreis in EUR 21 02.02.2017 27.01.2017 Gesamtbetrag in EUR m Eckschutzschiene Eckschutzschienen aus verzinktem Stahlblech in Wandputz einbauen. Angebotenes Fabrikat .......... vom Bieter einzutragen 500,00 3.2.20 Ausbildung von Kleinflächen Ausbildung von Kleinflächen bis ca. 2,00 m2 als Erschwerniszulage zu vorbeschriebenem Außenputzsystem. 25,00 3.2.21 m Zulage Sturz gebogen Zulage zu vorbeschriebenem Außenputzsystem für die Ausführung von gebogenen Stürzen über den Rundbogenfenstern der Aula Radius ca 90 cm. 13,00 3.2.23 m2 Zulage Sonnenschutzblende Zulage zu vorbeschriebenem Außenputzsystem für die Ausführung auf bauseitigen, überputzbaren Sonnenschutzblenden. Höhe der Blenden ca. 25 cm. 30,00 3.2.22 m m Fugendichtband Abdichten von Anschluss- und Dichtungsfugen bei angrenzenden Bauteilen wie z.B. Türen, Fenster, Fensterbänke, Ortgang, Traufe etc. mit vorkomprimiertem selbstklebenden Dichtungsband. Schlagregendicht nach DIN 18055. Fugendichtband für Fugenbreite von 3 bis 9 mm, Fugenflanken mit Armierungsmasse beschichten. Mit der Schlussbeschichtung ist das Fugendichtband zu überdecken. 500,00 m Gesamtsumme: LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 4 STUNDENLOHNARBEITEN Einheitspreis in EUR Eventuell notwendige Stundenlohnarbeiten werden zu Eventuell notwendige Stundenlohnarbeiten werden zu nachstehenden Preisen abgerechnet. Im Einheitspreis enthalten sind alle Zuschläge und Kosten des Unternehmers. Stundenlohnarbeiten werden nur dann vergütet, wenn sie vor Beginn der Arbeiten von der Bauleitung genehmigt wurden. Der Auftragnehmer hat keinen Anspruch auf Verbrauch der angegebenen Stunden bzw. Massen. Rapporte sind am Tag der Ausführung zur Genehmigung vorzulegen. Verspätet vorgelegte Rapporte werden nicht anerkannt. 4.1 Meister/Polier Meister/Polier 5,00 4.2 Fachwerker Fachwerker 9,00 4.3 h Helfer Helfer 5,00 4.4 h h Auszubildender Auszubildender 1,00 h Gesamtsumme: 22 02.02.2017 27.01.2017 Gesamtbetrag in EUR LV: PUTZ- UND STUCKARBEITEN Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 1 RABITZ- UND STUCKARBEITEN 2 TROCKENBAUARBEITEN 3 PUTZARBEITEN 3.1 Innenputz 3.2 Außenputz 4 STUNDENLOHNARBEITEN Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 23 02.02.2017 27.01.2017 Gesamtbetrag in EUR Denkmalkarte Berlin Geoportal Berlin, PDF erstellt am 29.04.2016 C B A Fenster im TRH komplett erneuren AUFSICHT TERRASSE 2.OG Putz abschlagen und komplett denkmalgerecht neu verputzen .965 Verdunkelungsrollos innen an allen Fenstern und Gesimse aufarbeiten im 3.OG 1.65 Terrassenbelag erneuern 1.70 Ausbau der vorhandenen Erneuerung Estrich und Linoleumbelag 18.175 1.70 und Erneuerung, incl. Parkett 3.485 11.535 AULA 1.70 aufarbeiten TREPPENHAUS/FOYER 1.40 3 Stg. 18/27.5 1.40 aufarbeiten 1.70 FFB = + 0.54 INSTANDSETZUNG FICHTENBERG-OBERSCHULE Fenster denkmalgerecht aufarbeiten C 5.48 6.40 7.00 und Gesimse aufarbeiten B 7.00 A 1.65 Verdunkelungsrollos innen an allen Fenstern .965 3 Stg. 18/27.5 7.00 NO Putz abschlagen und komplett denkmalgerecht neu verputzen Fenster denkmalgerecht aufarbeiten RD 2.83 Erneuerung Dachkonstruktion-Aula Bauabschnitt Stadtentwicklung und Umwelt Bauherr 10707 Berlin Projektsteuerung Architekt Planungsstand Entwurfsplanung Planinhalt Grundriss-Aula 10695E10001 Datum 1:100 15.11.16 Bearbeiter A2 CB B A Putz abschlagen und komplett denkmalgerecht neu verputzen 1.65 1.40 1.70 Lisene auf Rabitzdecke Lisene auf Rabitzdecke Lisene auf Rabitzdecke LUFTRAUM LUFTRAUM AULA .75 .75 .75 dT dT Holzbalustrade .75 denkmalgerechte Erneuerung der Stufenkonstruktion auf der Empore Belag: Linoleum Vorhandene Holzdachkonstruktion komplett abbrechen. Neue Dachkonstruktion in Stahlund Holz in vorhandener Geometrie neu aufbauen 1.70 .75 1.40 .75 aufarbeiten .75 1.70 denkmalgerechte Erneuerung der Rabitzdecke, incl. Stuckornamente und Lisenen EMPORE Verdunkelungsrollos innen an allen Fenstern Verdunkelungsrollos innen an allen Fenstern und Gesimse aufarbeiten dTs neue Treppe in den Dachraum Fenster denkmalgerecht aufarbeiten HEB 600 C 5.48 7.00 NO Fenster denkmalgerecht aufarbeiten B 6.40 INSTANDSETZUNG FICHTENBERG-OBERSCHULE 1.65 + 4.60 + 4.78 + 5.02 + 5.26 + 5.50 + 5.74 + 5.98 + 6.22 denkmalgerechte Erneuerung der Rabitzdecke, incl. Stuckornamente und Lisenen Lisene auf Rabitzdecke NOTWENDIGER FLUR .675 .92 feuerhemmend F30-AB 1.25 Lisene auf Rabitzdecke und Gesimse aufarbeiten F90-A feuerhemmend F30-AB Verdunkelungsrollos innen an allen Fenstern dTs Holzbalustrade aufarbeiten dT F90-A Fenster denkmalgerecht aufarbeiten 1.70 C 7.00 RD Putz abschlagen und komplett denkmalgerecht neu verputzen A 7.00 2.83 Erneuerung Dachkonstruktion-Aula Bauabschnitt Stadtentwicklung und Umwelt Bauherr 10707 Berlin Projektsteuerung Architekt Planungsstand Entwurfsplanung Planinhalt Grundriss-Empore 10695E10001 Datum 1:100 15.11.16 Bearbeiter A2 CB B A C + 17.70 3.06 Vorhandene Holzdachkonstruktion komplett abbrechen. Neue Dachkonstruktion in Stahlund Holz in vorhandener Geometrie neu aufbauen + 14.64 Wartungssteg Erneuerung der + 11.70 Dachrinnen, Fallrohre und sonstiger Blechverwahrung in Titanzink 2.14 Wartungssteg 2.945 Neue Dacheindeckung mit Biberschwanz-Kronendeckung Tragwerk der neuen Dachkonstruktion entsprechend Statik IB Laschinski 1.97 Lisene auf Rabitzdecke Lisene auf Rabitzdecke Lisene auf Rabitzdecke denkmalgerechte Erneuerung der Rabitzdecke, incl. Stuckornamente und Lisenen Lisene auf Rabitzdecke Lisene auf Rabitzdecke denkmalgerechte Erneuerung der Stufenkonstruktion auf der Empore Belag: Linoleum Lisene auf Rabitzdecke Lisene auf Rabitzdecke F90-A F30-AB + 9.555 + 7.585 + 6.22 + 5.98 Anschluss an Bestandsdach + 5.74 + 5.50 + 5.26 + 4.78 F90-A von unten 4.20 wie Bestand neue Deckenkonstruktion TREPPENHAUS/FOYER + 5.02 7.585 + 4.84 Putz abschlagen und komplett denkmalgerecht neu verputzen F90-A von oben INSTANDSETZUNG FICHTENBERG-OBERSCHULE NO RD FFB-Aula = 0.00 C 5.48 B 6.40 7.00 7.00 A Ausbau der vorhandenen 7.00 2.83 und Erneuerung, incl. Parkett Erneuerung Dachkonstruktion-Aula Bauabschnitt Stadtentwicklung und Umwelt Bauherr 10707 Berlin Projektsteuerung Architekt Planungsstand Entwurfsplanung Planinhalt 10695E10001 Datum 1:100 15.11.16 Bearbeiter A2 CB + 17.70 3.06 Vorhandene Holzdachkonstruktion komplett abbrechen. Neue Dachkonstruktion in Stahlund Holz in vorhandener Geometrie neu aufbauen + 14.64 2.945 Tragwerk der neuen Dachkonstruktion entsprechend Statik IB Laschinski Neue Dacheindeckung mit Biberschwanz-Kronendeckung Wartungssteg 2.14 + 11.70 INSTANDSETZUNG FICHTENBERG-OBERSCHULE 1.97 + 9.555 + 7.585 Stb-Ringanker Ausbau der vorhandenen Putz abschlagen und komplett denkmalgerecht neu verputzen und Gesimse aufarbeiten Putz abschlagen und komplett denkmalgerecht neu verputzen und Gesimse aufarbeiten denkmalgerechte Erneuerung der Rabitzdecke, incl. Stuckornamente und Lisenen Gesims 7.585 Erneuerung der Dachrinnen, Fallrohre und sonstiger Blechverwahrung in Titanzink NO RD Erneuerung Dachkonstruktion-Aula Bauabschnitt Stadtentwicklung und Umwelt Bauherr und Erneuerung, incl. Parkett 10707 Berlin FFB-Aula = 0.00 Projektsteuerung 1.65 1.40 1.70 1.70 1.70 1.70 1.40 1.64 Architekt Planungsstand Entwurfsplanung Planinhalt Querschnitt A-A 10695E10001 Datum 1:100 01.11.16 Bearbeiter A3 CB + 17.70 3.055 Vorhandene Holzdachkonstruktion komplett abbrechen. Neue Dachkonstruktion in Stahlund Holz in vorhandener Geometrie neu aufbauen + 14.64 2.945 Tragwerk der neuen Dachkonstruktion entsprechend Statik IB Laschinski Neue Dacheindeckung mit Biberschwanz-Kronendeckung Wartungssteg 2.14 + 11.70 INSTANDSETZUNG FICHTENBERG-OBERSCHULE 1.97 + 9.555 + 7.585 Verdunkelungsrollos Verdunkelungsrollos denkmalgerechte Erneuerung der Rabitzdecke, incl. Stuckornamente und Lisenen Stb-Ringanker 7.585 Erneuerung der Dachrinnen, Fallrohre und sonstiger Blechverwahrung in Titanzink Fenster denkmalgerecht aufarbeiten Fenster denkmalgerecht aufarbeiten NO RD Erneuerung Dachkonstruktion-Aula Bauabschnitt Stadtentwicklung und Umwelt Bauherr Erneuerung Estrich und Linoleumbelag 10707 Berlin FFB-Aula = 0.00 Projektsteuerung 1.65 1.40 1.70 1.70 1.70 1.70 1.40 1.65 Architekt Planungsstand Entwurfsplanung Planinhalt Querschnitt B-B 10695E10001 Datum 1:100 15.11.16 Bearbeiter A3 CB 3.055 + 17.70 2.945 + 14.64 + 11.70 2.14 INSTANDSETZUNG FICHTENBERG-OBERSCHULE 1.97 + 9.555 + 7.585 NO RD + 6.22 4.20 F90-A von unten Bauabschnitt Stadtentwicklung und Umwelt wie Bestand 7.585 Erneuerung Dachkonstruktion-Aula neue Deckenkonstruktion Bauherr 10707 Berlin Projektsteuerung Architekt 1.65 1.40 1.70 1.70 1.70 1.70 1.40 1.65 Planungsstand Entwurfsplanung Planinhalt Querschnitt C-C 10695E10001 Datum 1:100 15.11.16 Bearbeiter A3 CB Fichtenberg-Oberschule Anlage zum LV „Putz-, Stuck- und Trockenbauarbeiten“ Foto 1 – Ansicht Aula auf Bühne Foto 2 – Ansicht auf Empore Seite 1 von 6 Fichtenberg-Oberschule Anlage zum LV „Putz-, Stuck- und Trockenbauarbeiten“ Foto 3 – Ansicht Decke über Rundbogenfenster Foto 4 – Detail Gurtbogen Seite 2 von 6 Fichtenberg-Oberschule Anlage zum LV „Putz-, Stuck- und Trockenbauarbeiten“ Foto 5 – Ansicht Gurtbogen Foto 6 – Übersicht Stuckelemente Decke Seite 3 von 6 Fichtenberg-Oberschule Anlage zum LV „Putz-, Stuck- und Trockenbauarbeiten“ Foto 7 – Detail Stuckkreis mit rautenförmiger Blüte Foto 8 – Detail rautenförmige Blüte im Stuckkreis Seite 4 von 6 Fichtenberg-Oberschule Anlage zum LV „Putz-, Stuck- und Trockenbauarbeiten“ Foto 9 – Detail Verbindung Stuckkreise Foto 10 – Detail Blumenrosette zwischen Stuckkreisen Seite 5 von 6 Fichtenberg-Oberschule Anlage zum LV „Putz-, Stuck- und Trockenbauarbeiten“ Foto 11 – Detail halbkreisförmiges florales Ornament Seite 6 von 6 Legende: Umriss Gewoelberadius 6.12 Hoehe Oberkante allgemein Hoehe Unterkante allgemein 10.29 ± 0,00 = Türschwelle Eingang Aula links Detailzeichnungen der Rosetten Maßstab 1:5 Deckenunteransicht (Abwicklung) Z A B C D E F Innenhof QS7 QS1 QS6 QS2 QS3 QS_Gaube QS4 QS5 QS8 1 2 1 2 LS1 LS2 LS1 LS8 LS2 LS8 4 LS3 LS3 4 5 LS4 LS4 5 6 LS5 LS5 6 7 LS9 LS6 LS9 LS6 7 8 LS7 LS7 8 3 9 3 9 QS_Giebel QS_Giebel QS7 QS1 QS6 QS2 QS3 QS_Gaube QS4 Rothenburg- Z A B QS5 QS8 straße C D E F Fichtenberg Oberschule, Berlin-Steglitz Bestandsaufnahme Dachstuhl Aufmaß und Auswertung im Auftrag der: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt Fehrbelliner Platz 2, 10707 Berlin Maßstab: 1: 50 Zeichnung Nr.: DU Einheiten: [m ] Deckenunteransicht als Abwicklung mit Rosettendetails Bemerkung: - Geringe Abweichungen in der Summation der einzelnen Maßketten ergeben sich aus Rundungsfehlern der einzelnen Maße. - Die Messwerte stellen Fertigbaumaße dar. Aufnahme: 03.08.2016 Auswertung: 04.08.2016 gez.: 08.09.2016/Ju
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