Gilt nur für Angebote in Papierform Bitte drucken Sie zunächst diesen Aufkleber aus. Dann schneiden Sie bitte den Aufkleber aus und bringen ihn gut sichtbar auf dem Angebotsumschlag an. Bitte beachten Sie VOB/A , § 14a, Absatz 2: „(2) Zur Eröffnung zuzulassen sind nur Angebote, die bis zum Ablauf der Angebotsfrist eingegangen sind.“ Die Uhrzeit für Eröffnungstermin und Angebotsfrist ist NICHT IDENTISCH ! Bitte nicht öffnen! Angebot für Bezirksamt Mitte von Berlin Zentrale Vergabestelle Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin Raum 212 Vergabe-Nr.: W-L-2016-01 Ablauf der Angebotsfrist: 09.03.17 / 09:00 Uhr Eröffnungstermin: 09.03.17/ 10:00 Uhr V 124.H F (Eigenerklärung Vergabenummer W-L-2016-01 zur Eignung) Maßnahmenummer W-L-2016 Baumaßnahme Wartung Lüftungsanlagen Einrichtungen BA Mitte 13341 Berlin Leistung/CPV Wartungsarbeiten Raumlufttechnischer Anlagen in diversen Einrichtungen Berlin Mitte Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Offenes Verfahren Nichtoffenes Verfahren Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb Wettbewerblicher Dialog Innovationspartnerschaft Bewerber ∗) Bieter∗) Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft∗) Nachunternehmer∗) anderes Unternehmen∗) Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Leistungen Jahr € Jahr € Jahr € Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen. Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren bzw. bei Verfahren oberhalb der EU-Schwellenwerte in bis zu fünf abgeschlossenen Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt habe/haben. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den letzten drei bzw. fünf abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen: Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung) Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer, ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. ∗) zutreffendes ankreuzen 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zu Arbeitskräften Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen. Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben. Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen. Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung meiner/unserer Erklärung vorlegen: Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet. Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen. Angabe über Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A bzw. schwere Verfehlung gemäß § 6a Abs. 2 Nr. 7 VOB/A Ich/Wir erkläre(n), dass für mein/unser Unternehmen bei Vergaben oberhalb der EU-Schwellenwerte keine Ausschlussgründe gemäß § 6e EU-VOB/A vorliegen bzw. bei nationalen Vergabeverfahren keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit in Frage stellt. Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht • gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder • gem. § 21 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 € belegt worden bin/sind. Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 124.H F (Eigenerklärung zur Eignung) Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt habe/haben. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine 1 Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse , eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des 2 Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG vorlegen. Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft. Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft (sofern diese nicht verfügbar ist, eine gleichwertige Bescheinigung des für mich/uns zuständigen Versicherungsträgers) mit Angabe der Lohnsummen vorlegen. Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist vorgelegt werden müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht fristgemäß vorgelegt werden. (Ort, Datum, Unterschrift) 3 1 soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt 3 nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist 2 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 Vergabestelle V 211.H F Bezirksamt Mitte von Berlin Zentrale Vergabestelle Datum: 02.02.2017 Tel:. Fax: +49 30901833920 E-Mail: [email protected] Mathilde-Jacob-Platz 1 10551 (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) Berlin Deutschland Empfänger Vergabeart Öffentliche Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb Freihändige Vergabe Ablauf der Angebotsfrist Datum 09.03.2017 Uhrzeit 09:00 Eröffnungstermin Datum 09.03.2017 Ort Uhrzeit 10:00 Mathilde-Jacob-Platz 1 10551 Berlin Raum 212 Bindefrist endet am 07.04.2017 Vergabenummer W-L-2016-01 Maßnahmenummer W-L-2016 Baumaßnahme Wartung Lüftungsanlagen Einrichtungen BA Mitte 13341 Berlin Leistung/CPV Wartungsarbeiten Raumlufttechnischer Anlagen in diversen Einrichtungen Berlin Mitte Aufforderung zur Abgabe eines Angebots (Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A) Anlagen: A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind: V 212 V 232 F V 242.H F Teilnahmebedingungen (Stand April 2016) Vereinbarung zwischen AN und NU zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen Instandhaltung Stück Pläne/ Zeichnungen Nr. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden: V 215.H Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016) V 214.H F V 241 F V 248 F V 2250 Besondere Vertragsbedingungen Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen bei Bauabfallentsorgungsleistungen Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen Stoffpreisgleitklausel Vereinbarung z ur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen Datenverarbeitung Leistungsbeschreibung Stück Pläne/Zeichnungen Nr. V 231 F V 244.H F C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind: Angebotsschreiben ohne Lose V 213.H F Angebotsschreiben mit Losen V 2131.H F Eigenerklärung zur Eignung V 124.H F Angebot Lohngleitklausel V 224.H F V 233.H F V 234.H F V 237 F V 238 F V 2413 F V 246 F V 247 F V 221.H F V 222.H F D) Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft Erklärung z ur B eauftragung v on E ntsorgungsfachbetrieben bei B auabfallentsorgungsleistungen Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Frauenförderung mit Formblatt (ab geschätztem Auftragswert ≥ 200.000 €) Eigenerklärung zur Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation oder Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme Vertragsformulare Instandhaltung Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm Die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind: Aufgliederung der Einheitspreise V 223.H F 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung Land Berlin vertr. durch BA Mitte von Berlin 13341 Berlin zu vergeben. Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung zu vergeben. 2 Auskünfte Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim Name BA Mitte von Berlin Zentrale Vergabestelle Straße Mathilde-Jacob-Platz 1 PLZ, Ort 10551 Berlin Telefon Fax E-Mail [email protected] Internet www.vergabe.berlin.de Nicht beigefügte Unterlagen sind: 3 3.1 Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - mit dem Angebot einzureichen: siehe (Auftrags-)Bekanntmachung 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 3.2 Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen siehe (Auftrags-)Bekanntmachung Urkalkulation (gesonderter, verschlossener und gekennzeichneter Umschlag) nur vom Auftragnehmer erforderlich der Auftragnehmer hat auf Verlangen eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen 3.3 Bieter, deren Angebot in die engere Wahl kommt, haben die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen, es sei denn, die Vergabestelle hat unter Nr. 10 andere Regelungen getroffen. 3.4 Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, zur B estätigung d er E rklärung ( Formblatt V 12 4.H F ) ei nen Auszug a us dem G ewerbezentralregister beim Bundesamt für Justiz anfordern. Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 15.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, z ur B estätigung der E rklärung (Formblatt V 124 .H F) ei ne e ventuelle E intragung des Bieters i m Korruptionsregister Berlin abfragen. Bei geringeren Auftragswerten steht die Abfrage im Ermessen des öffentlichen Auftraggebers. Der Auftraggeber wird auf der G rundlage der E U-Sanktionsverordnungen zur B ekämpfung des T errorismus und zur D urchsetzung von Embargos ( EG) Nr. 881/ 2002 v om 27. Ma i 20 02, 753/2011 v om 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Abfrage in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanz-Sanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) veranlassen. 4 Losweise Vergabe nein ja, Angebote sind möglich nur für ein Los für ein Los oder mehrere Lose nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden) 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 5 5.1 5.2 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 5 der Teilnahmebedingungen V 212 gilt nicht. Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen V 212), ausgenommen Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung nur für nachfolgend genannte Bereiche: mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche: unter folgenden weiteren Bedingungen: nur in Verbindung mit einem Hauptangebot 6 Zuschlagskriterien bei Haupt- und Nebenangeboten Das wirtschaftlich günstigste Angebot bezüglich: Preis Bei der V ergabe von öffentlichen Aufträgen er halten i m R ahmen der gel tenden v ergaberechtlichen Bestimmungen bei den - den Regelungen des § 1, 7 und 8 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz entsprechenden und sonst gleichwertigen Angeboten - die Unternehmen bevorzugt den Zuschlag, die Ausbildungsplätze ber eitstellen, s ich a n t ariflichen U mlageverfahren zur S icherung d er ber uflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligen. Als N achweis wird von de m für den V orschlag v orgesehenen Bieter e ine B escheinigung der f ür di e Berufsausbildung zuständigen Stelle eingeholt. 7 Angebote können abgegeben werden: elektronisch in Textform. elektronisch mit fortgeschrittener Signatur. elektronisch mit qualifizierter Signatur. schriftlich. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 5 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 8 Angebotsabgabe Falls Sie n icht die Absicht hab en, ei n Angebot a bzugeben, werden S ie ge beten, die V ergabestelle baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung). Bei el ektronischer A ngebotsübermittlung in T extform i st der B ieter un d d ie zur Vertretung des B ieters berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln. Bei s chriftlicher Angebotsabgabe ist d as bei gefügte Angebotsschreiben z u unt erzeichnen und z usammen mit den Anlagen in v erschlossenem Umschlag bi s zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende A nschrift zu senden oder dort abzugeben: siehe Briefkopf Stelle: Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe „Angebot für…“ Vergabenummer W-L-2016-01 Baumaßnahme Maßnahmenummer W-L-2016 Wartung Lüftungsanlagen Einrichtungen BA Mitte 13341 Berlin Leistung/CPV Wartungsarbeiten Raumlufttechnischer Anlagen in diversen Einrichtungen Berlin Mitte „ zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereits gestellten Kennzettels. 9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A): Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt– V MN – Württembergische Straße 6 10707 Berlin Telefon: +49 30 90139 4230 Fax: +49 30 90139 4221 Zur Überprüfung der Zuordnung zum 20%-Kontingent für nicht EU-weite Vergabeverfahren (§ 2 Nr. 6 VgV): Vergabekammer (§ 159 GWB): Vergabekammer des Landes Berlin Martin-Luther-Straße 105 10825 Berlin Telefon: +49 30 9013 8316 Fax: +49 30 9013 7613 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 6 von 7 V 211.H F (Aufforderung zur Abgabe eines Angebots) 10 (frei) 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 7 von 7 V 212 (Teilnahmebedingungen) Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen A. Einheitliche Fassung (April 2016) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1). 1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat er unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf hinzuweisen. 2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist. 3 Angebot 3.1 Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. 3.2 Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen 3.3 Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig. Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich. 3.4 Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen. 3.5 Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 3.6 Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt, von der Wertung ausgeschlossen. 3.7 Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben. Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebotes hinzuzufügen. Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die - ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden und - an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind. Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt. 4 Unterlagen zum Angebot Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 4 V 212 (Teilnahmebedingungen) 5 Nebenangebote 5.1 Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe nachzuweisen. 5.2 Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten. Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind. Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen. 5.3 Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme). 5.4 Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen. 6 Bietergemeinschaften 6.1 Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben, - in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, - in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist, - dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, - dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 6.2 Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmern gebildet haben, nicht zugelassen. 7 Nachunternehmen Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen. 8 Eignung 8.1 Öffentliche Ausschreibung Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag den im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen(ULV) oder in der Liste des 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 4 V 212 (Teilnahmebedingungen) Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. 8.2 Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Gelangt ein nicht i.S. von Nr. 8.1 präqualifiziertes Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen im Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bauleistungen (ULV) oder in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen. Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 4 V 212 (Teilnahmebedingungen) B. Ergänzungen für Berlin (Aufgestellt von der für Bauen zuständigen Senatsverwaltung) Zu 3 Elektronische Übermittlung des Angebotes Angebote, die mittels Telefax oder Email abgegeben werden, sind nicht zulässig. Zu 3 und 5 Negative Preise Hauptangebote mit negativen Einheitspreisen werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit negative Einheitspreise ausdrücklich für bestimmte OZ (Positionen) in der Leistungsbeschreibung zugelassen sind. Nebenangebote mit negativen Einheitspreisen werden nur gewertet, wenn die OZ (Position) mit negativem Einheitspreis als Pauschale angeboten wird oder für die OZ des Hauptangebotes negative Einheitspreise zugelassen sind. Zu 4 Umweltschutzanforderungen Der Auftraggeber hat zu überprüfen, ob die im Rahmen der Ausschreibung zwingend vorgegebenen Umweltschutzanforderungen durch die von den Bewerbern und Bietern abgegebenen Angebote eingehalten wurden. Der Nachweis kann von den Bewerbern und Bietern durch den Verweis auf ein Umweltzeichen, sofern die angebotene Ware oder Dienstleistung mit einem solchen ausgestattet ist, oder durch gleichwertige Nachweise in Form von geeigneten Beweismitteln, wie technische Unterlagen des Herstellers oder Prüfberichte anerkannter Stellen erfolgen. Angebote mit falschen oder unvollständigen Angaben bezüglich der Umweltschutzanforderungen sowie bei Fehlen geforderter Belege hinsichtlich der Umweltschutzanforderungen werden nicht berücksichtigt. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 4 Name und Anschrift des Bieters V 213.H F (Angebotsschreiben ohne Lose) Datum: Ust.-ID-Nr.: Tel:. Fax: E-Mail: Empfänger Bezirksamt Mitte von Berlin Zentrale Vergabestelle Mathilde-Jacob-Platz 1 10551 Berlin Deutschland Vergabenummer W-L-2016-01 Baumaßnahme Wartung Lüftungsanlagen Einrichtungen BA Mitte 13341 Maßnahmenummer W-L-2016 Berlin Leistung/CPV Wartungsarbeiten Raumlufttechnischer Anlagen in diversen Einrichtungen Berlin Mitte Angebotsschreiben Ihre Aufforderung zur Angebotsabgabe vom 1 Anlagen : V 124.H F Eigenerklärung Eignung oder 2 Einheitliche Europäische Eigenerklärung V 221.H F Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation V 222.H F Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme V 233.H F Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist V 234.H F Verzeichnis der NU-Leistungen, auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist V 224.H F Angebot Lohngleitklausel V 235EU F Verzeichnis der Unternehmerleistungen EU V 236EU F Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen EU V 237 F Erklärung über die im Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte V 238 F Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft V 2413 F Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen V 246 F Ergänzung BVB (Frauenförderung, geschätzter Auftragswert ≥ 200.000 €) V 247 F Ergänzung BVB (Einhaltung der ILO-Kernarbeitsnormen – Eigenerklärung) Nebenangebote Leistungsbeschreibung/Leistungsprogramm (Lang- oder Kurzfassung) mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen Vertragsformulare für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen 1 2 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen Optional bei Verfahren oberalb der EU-Schwellenwerte 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 213.H F (Angebotsschreiben ohne Lose) 1 Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an. An mein Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefrist gebunden. 2 Die Angebotssumme des Hauptangebotes einschließlich Umsatzsteuer (brutto) gemäß Leistungsbeschreibung beträgt: EUR 3 2.1 Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem. Instandhaltungsvertrag einschl. Umsatzsteuer (brutto) beträgt: EUR* *nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt 3 Anzahl der zum Angebot gehörenden Nebenangebote: St. 4 4 Preisnachlass ohne Bedingungen auf die Abrechnungssumme für Haupt- und alle Nebenangebote : % 5 Bestandteil meines/unseres Angebotes sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen Anlagen folgende Unterlagen: – „Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B) - Ausgabe 2016“, – Unterlagen gem. Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen Teil B 6 Ich/Wir bin/sind präqualifiziert und im leistungen (ULV) oder im 7 Unternehmer- und Lieferantenverzeichnis für Bau- Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter der/den Nummer/n: Name: Nummer: Name: Nummer: Name: Nummer: Name: Nummer: Ich/Wir erkläre(n), dass dass ich /wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n). ich/wir alle Leistungen, die nicht im Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen V 233.H F bzw. Verzeichnis der Leistungen anderer Unternehmen V 235EU F aufgeführt sind, im eigenen Betrieb ausführen werde(n), 8 3 4 Ich/Wir erkläre(n), dass – ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als allein verbindlich anerkenne(n), – mir/uns zugegangenen Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres Angebotes sind. Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen. Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 213.H F (Angebotsschreiben ohne Lose) – ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu § 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen. – das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typenbezeichnung) eingetragen wurden. – falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst. – mir/uns nicht bekannt ist, dass im Berliner Korruptionsregister eine Eintragung vorliegt, die das Unternehmen bzw. die verantwortlich handelnde(n) Person(en) betrifft. Soweit beabsichtigt ist, Nachunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, werde(n) ich/wir eine gleichlautende Erklärung von diesen einholen. – ich/wir zum Zwecke der Abfrage beim Korruptionsregister gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 3 i. V. m. § 6 Abs. 3 bi s 6 des Berliner Datenschutzgesetzes (Bln DSG) einwillige(n), im potenziellen Auftragsfall personenbezogene Daten (Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort) der verantwortlich handelnden Personen (Geschäftsführer, gesetzliche Vertreter) zu benennen sowie die Zustimmung dieser Personen zur Weiterleitung der erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber einzuholen. Ohne Einwilligung und Zustimmung kann der Zuschlag nicht erteilt werden. Soweit im potenziellen Auftragsfall Nachunternehmen an d er Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir von diesen eine gleichlautende Einwilligung sowie deren Zustimmung einholen, die erforderlichen Daten an den öffentlichen Auftraggeber weiterzuleiten. Ohne diese schriftlichen Einwilligungen und Zustimmungen können Nachunternehmen vom öffentlichen Auftraggeber abgelehnt werden. Die Erhebung und weitere Verarbeitung der Daten dient der Aufgabenerfüllung nach dem Berliner Korruptionsregistergesetz vom 19. April 2006 (GVBl. S. 358). Soweit unter Beachtung des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes (AÜG) beabsichtigt ist, Personalleasingunternehmen an der Auftragserfüllung zu beteiligen, sind entsprechende Erklärungen und Einwilligungen auch von diesen einzuholen. - mir/uns nicht bekannt ist, dass in den in den Finanz-Sanktionslisten (www.finanzSanktionsliste.de/fisalis/jsp/index.jsf) auf der Grundlage der EU-Sanktionsverordnungen zur Bekämpfung des Terrorismus und zur Durchsetzung von Embargos (EG) Nr. 881/2002 vom 27. Mai 2002, 753/2011 vom 1. August 2011 sowie 2580/2001 vom 27. Dezember 2001 eine Eintragung vorliegt. Soweit im potentiellen Auftragsfall Nachunternehmen an der Auftragserfüllung beteiligt werden sollen, werde(n) ich/wir deren gleichlautende Erklärungen einholen. ……………………………………………………………………. Stempel und Unterschrift (bei schriftlichem Angebot) Ist - bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben, ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert, wird das Angebot ausgeschlossen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 V 214.H F (Besondere Vertragsbedingungen) Vergabenummer W-L-2016-01 Baumaßnahme Wartung Lüftungsanlagen Einrichtungen BA Mitte 13341 Maßnahmenummer W-L-2016 Berlin Leistung/CPV Wartungsarbeiten Raumlufttechnischer Anlagen in diversen Einrichtungen Berlin Mitte BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN 1 Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B) 1.1 Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen): Mit der Ausführung ist zu beginnen am 16.05.2017 spätestens in der . Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens. KW , spätestens am letzten Werktag dieser KW. innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs. 2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum zugehen. nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn. Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) am 16.05.2019 opt. Verl. bis max. . 16.05.2020 innerhalb von ginn. in der KW Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbe, spätestens am letzten Werktag dieser KW. in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist. 1.2 Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind: vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn. vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung. folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen: aus dem beigefügten Bauzeitenplan: Es besteht die Möglichkeit, im gegenseitigen Einvernehmen, die Vertragsdauer um ein weiteres Jahr, nach Ablauf dieses Vertrages, zu verlängern. 1.3 Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß § 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist. 1 ABau 2013; Stand: April 2016 Seite 1 von 4 V 214.H F (Besondere Vertragsbedingungen) 2 Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B) 2.1 Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. genannten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen: € (ohne Umsatzsteuer) v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil der Auftragssumme, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht. 2.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereibarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet. 3 Rechnungen (§ 14 VOB/B) 3.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 2 -fach und zugleich bei -fach einzureichen. 3.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen, Handskizzen) sind 1 -fach einzureichen. 3.3 Für folgende Leistungen sind getrennte Rechnungen zu stellen: 4 Zahlung (§ 16 VOB/B) Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf 5 Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B) 5.1 Stellung der Sicherheit Tage. Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt. Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt, darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungsbürgschaft nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche. 1 ABau 2013; Stand: April 2016 Seite 2 von 4 V 214.H F (Besondere Vertragsbedingungen) Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge. Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2 VOB/B): 5.2 Art der Sicherheit Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden. Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen. Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. 5.3 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt der Anweisung Bau (ABau) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für - die Vertragserfüllung das Formblatt V 421 F, - die Mängelansprüche das Formblatt V 422 F, - vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B das Formblatt V 423 F Die Bürgschaft ist von einem - in den Europäischen Gemeinschaften oder - in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder - in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen. Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen: - ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht. - Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§ 770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners. - Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. - Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend. - Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle." Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen. Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind. Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf fällige Zahlungen angerechnet worden ist. 6 7 Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug genommen. Steuerabzug bei Bauleistungen Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 1 ABau 2013; Stand: April 2016 Seite 3 von 4 V 214.H F (Besondere Vertragsbedingungen) 8 Mängelansprüche Für folgende Leistungen gelten die Verjährungsfristen für die Mängelansprüche der „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen“ bzw. des § 13 Abs. 4 VOB/B nicht, sondern für = Monate für = Jahre für = 9 Jahre Vergütung Besondere Bedingungen: Einheits- und Pauschalpreise des Angebotes sind Festpreise, Gleitklauseln sind nicht vereinbart. Die Lohngleitklausel Stoffpreisgleitklausel ist/sind als Ergänzung des Leistungsverzeichnisses vereinbart. 10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". 1.siehe Anlage zu den besonderen Vertragsbedingungen Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 1 ABau 2013; Stand: April 2016 Seite 4 von 4 Anlage zu den besonderen Vertragsbedingungen 1. Vergütung 1.1 Die Abrechnung erfolgt in Teilbeträgen (inkl. der gesetzlichen MwSt.). Die abgezeichneten Wartungsbelege, Checklisten und Messergebnisse der Volumenstrommessung (Originalschrift) hat der Auftragnehmer als Beleg zur Teilschlussrechnung bzw. Schlussrechnung beizufügen. Die Rechnungen werden je Kapitel einrichtungsbezogen, unter Benennung der Kennziffern und Adressen aus den Bestandslisten, erstellt. Jede Kennziffer besteht aus einer Conjektnummer und einer IKT Nummer. Bei den Conject- Nummern handelt es sich, im Gegensatz zu den IKT Nummern, um "feste" nicht veränderbare Nummern. Die IKT Nummern sind bei jeder Rechnungslegung mit den aktuellen IKT Nummern abzugleichen. Die aktuellen IKT Nummern sind beim Bauherrn zu erfragen. Bei der Rechnungsstellung ist jede Positionen nach Kapitel zu erfassen und einzeln, auch in brutto auszuweisen (zur Erläuterung siehe Beispiel). 1.2 Enthalten in diesen Vergütungen sind: 1. die Wartung 2. die Instandsetzung nach Nr. 1.2 des LV 3. Kosten für Hilfsmittel und Hilfsstoffe Mit den abgegebenen Einheitspreisen sind ferner alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Nebenkosten, wie Fahr- und Transportkosten, Auslösungen, Tage- und Übernachtungsgelder, Schmutz- und Erschwerniszuschläge, abgegolten. 1.3 Wartungsabrechnungen Die Teilschlussrechnung ist dem Auftraggeber vier Wochen nach der letzten Wartung aber spätestens zum sechsten November eines jeden Jahres einzureichen. (Es gilt das Datum des Poststempels). Später eingehende Rechnungen werden frühestens im Januar des folgenden Jahres angewiesen. 2. Gewährleistung 2.1 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt 1 Jahr, beginnend nach der jeweiligen Leistungserbringung. 3. Haftung 3.1 Werden im Zusammenhang mit der Wartung und Instandsetzung Schäden an den Anlagen verursacht, hat der Auftragnehmer die Schäden zu beseitigen, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen das Verschulden trifft. Werden im Zusammenhang mit der Wartung und Instandsetzung andere Schäden verursacht, hat der Auftragnehmer Ersatz zu leisten, wenn ihn oder seine Erfüllungsgehilfen Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit trifft. 3.2 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen eine Haftpflichtversicherung nachzuweisen. Die Deckungssummen betragen für Personenschäden -2 Mio Euro, für Sachschäden 1 Mio. Euro, für Tätigkeitsschäden 1 Mio. Euro, für Vermögensschäden 250.000 Euro, für Schlüsselschäden 50.000 Euro, für Schäden für Löschung und Beschädigung von verkörperten Daten und daraus result. Folgeschäden 1 Mio. Euro. Für Mietschäden durch Brand und Explosion 1 Mio. Euro. 3.3 Es wird hiermit darauf hingewiesen das durch "Sachverständige" die erbrachten Leistungen geprüft werden. Bei festgestellten Mängeln sind diese umgehend zu beheben. Die Kosten dafür trägt der Auftragnehmer. Sollte sich herausstellen das mehr als 25% der erbrachten Leistungen mangelhaft sind, so hat der Auftragnehmer die Prüfung seiner insgesamt erbrachten Leistung durch einen Sachverständigen zu veranlassen und bezahlen und darüber hinaus die festgestellten Mängel zu beheben. 4. Vertragsdauer/Kündigung 4.1 Der Vertrag beginnt mit Auftragserteilung. 4.2 Der Vertrag wird auf die Dauer von 2 Jahren geschlossen. Er endet am 16.05.2019. 4.3 Fristlose Kündigung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Als wichtiger Grund gilt insbesondere, wenn -die in der Bestandsliste aufgeführten Anlagen verkauft oder dauernd stillgelegt werden, -die in den Bestandslisten aufgeführten Anlagen aus rechtlichen Gründen von Dritten gewartet werden müssen, -der Auftragnehmer seine Verpflichtungen einmal vorsätzlich oder grob fahrlässig oder mehrmals leicht fahrlässig verletzt hat, -wenn der Betrieb des Auftragnehmers infolge wesentlicher Änderungen der Anlage nicht mehr auf die dann erforderlichen Wartungs- und Instandsetzungsarbeiten eingerichtet ist. -über das Vermögen des Auftragnehmers das Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzliches Verfahren eröffnet oder die Eröffnung zulässigerweise beantragt oder dieser Antrag mangels Masse abgelehnt worden ist oder die ordnungsgemäße Abwicklung des Vertrages dadurch in Frage gestellt ist oder dass er seine Zahlungen nicht nur vorübergehend einstellt, 4.4 Wird ein Teil der aufgeführten Anlagen stillgelegt, wird die Vergütung entsprechend reduziert. 4.5 Werden aufgeführte Anlagen oder Teile davon vorübergehend außer Betrieb gesetzt, entfallen für diesen Zeitraum Leistungs- und Vergütungspflicht in entsprechendem Umfang. 4.6 Werden die aufgeführten Anlagen wesentlich geändert, kann eine entsprechende Änderung der Leistungs- und Vergütungspflicht verlangt werden. 5. Pflichten des Auftraggebers 5.1 Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer zur Durchführung seiner Leistung die vorhandenen Einrichtungen, Versorgungsanschlüsse und Betriebsstoffe (z.B. Strom, Wasser, Brennstoffe) kostenlos zur Verfügung. 6. Streitigkeiten 6.1 Ein Streitfall berechtigt den Auftragnehmer nicht, die vertraglichen Leistungen einzuschränken oder einzustellen. 7. Gerichtsstand 7.1 Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, so richtet sich der Gerichtsstand für Streitigkeiten aus dem Vertrag nach dem Sitz der für die Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle. 8. Schriftform 8.1 Änderungen und Ergänzungen sowie alle den Vertrag betreffenden wesentlichen Mitteilungen bedürfen der Schriftform. 8.2 Falls ein Teil dieses Vertrages unwirksam sein oder werden sollte, wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen dieses Vertrages dadurch nicht berührt. V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen A. Einheitliche Fassung (Juni 2015) (Aufgestellt von den Bauverwaltungen des Bundes und der Länder) Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B). 1 Preisermittlungen (§ 2) 1.1 Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben. 1.2 Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die erforderlichen Auskünfte zu erteilen. 1.3 Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen. 2 Ausführungsunterlagen (§ 3) Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind. 3 Werbung (§ 4 Abs. 1) Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig. 4 Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3) Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft sowie der Oberflächengewässer und des Grundwassers hat der Auftragnehmer die durch die Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken. Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen. 5 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6) Siehe Teil B, Ergänzungen für Berlin 6 Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8) 6.1 Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt. 7 6.2 Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie Name, Anschrift und Berufgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben. 6.3 Sollen Leistungen, die bereits an einen Nachunternehmer vergeben sind, an einen weiteren Nachunternehmer vergeben werden, ist dies vom Auftragnehmer dem Auftraggeber vor der beabsichtigten Übergabe in Textform bekannt zu geben und zu begründen; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend. Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10) Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 8 Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel 8.1 Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer oder seine Mitarbeiter a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt. c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen. 8.2 Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist. 8.3 Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet. 8.4 Siehe Teil B Nr. 108, Ergänzungen für Berlin 8.5 Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt. 9 Mitteilung von Bauunfällen (§ 10) Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. 10 Abnahme (§ 12) Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne Umsatzsteuer). 11 Abrechnung (§ 14) 11.1 Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7. 11.2 Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein. 11.3 Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer. 11.4 Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben. 12 Preisnachlässe (§§ 14 und 16) Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als %-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die vertragliche Leistung zu bilden sind. Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 13 Rechnungen (§§ 14 und 16) 13.1 Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren. 13.2 In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen. 13.3 Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt. Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet. 13.4 14 In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben. Stundenlohnarbeiten (§ 2 Abs. 10, § 15) Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3 - das Datum, - die Bezeichnung der Baustelle, - die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe, - die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle, - die Art der Leistung, - die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und - die Gerätekenngrößen enthalten. Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden. Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält der Auftragnehmer. 15 Zahlungen (§ 16) 15.1 Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet. 15.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft. 16 Überzahlungen (§ 16) 16.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen. 16.2 Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten. Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen. Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 17 Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18) Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 4 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) B. Ergänzungen für Berlin (Dezember 2012) (Aufgestellt von der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt) Hinweis Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), die Nummern auf Regelungen der ZVB Teil A. Einheitliche Fassung (März 2012). 100 Ausführung (§ 3 Nr. 4, § 4 Abs. 1, 2, 4) 100.1 Der Auftragnehmer hat ohne besondere Vergütung für die Dauer der Bauausführung alle Schutzmaßnahmen zu treffen, die im Bereich der Baustelle und ihrer Umgebung zur Sicherung von baulichen Anlagen und Einrichtungen aller Art, Bäumen und gärtnerischen Anlagen, sowie zur Sicherung von Personen erforderlich sind. Die Schutzvorrichtungen sind so lange bestehen zu lassen, bis jede Gefährdung von Personen oder Sachen ausgeschlossen ist. Das Gleiche gilt für die verkehrspolizeilich vorgeschriebenen Maßnahmen zur Sicherung der Baustelle. 100.2 Die für die Benutzung von öffentlichem Straßenland, für die Aufstellung von Bauzäunen, Aufenthaltsräumen, Aborten, Schuppen und dergleichen erforderlichen behördlichen Genehmigungen hat der Auftragnehmer auf eigene Kosten selbst einzuholen. 100.3 Durch den Auftragnehmer verursachte Beschädigungen und Verunreinigungen von Straßen und Plätzen hat er auch während der Ausführung der Leistung ohne besondere Vergütung zu beseitigen. Dies gilt insbesondere auch für die Verschmutzung von Straßen und Plätzen durch Fahrzeuge des Auftragnehmers oder seiner Nachunternehmer. 100.4 Werden auf der Baustelle gefährliche Gegenstände (z. B. Sprengkörper, Munition, Waffen) gefunden, so sind die Arbeiten im Gefahrenbereich sofort einzustellen, die nächste Polizeidienststelle und der Auftraggeber sind sofort zu benachrichtigen, die Gefahrenstelle ist abzusperren. Die Arbeiten dürfen erst nach Beseitigung der Gefahr fortgesetzt werden. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, seine auf der Baustelle eingesetzten Arbeitskräfte über diese Sicherheitsvorschriften zu belehren. 100.5 Besichtigungen der Baustelle durch Dritte sind nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers gestattet. 100.6 Der Auftraggeber kann verlangen, dass Firmenschilder der auf der Baustelle tätigen Auftragnehmer nur an von ihm bestimmten Stellen in einheitlicher Form und Größe angebracht werden. 101 Führen von Listen über beschäftigte Arbeitnehmer auf Baustellen (§ 4) Der Auftragnehmer und dessen Nachunternehmer sind verpflichtet, Namenslisten über die auf den Baustellen täglich beschäftigten Arbeitnehmer zu führen und sicherzustellen, dass diese Listen auf Verlangen dem Auftraggeber und der Verfolgungsbehörde zur Einsichtnahme vorgelegt werden können. 102 Bautagesberichte (§ 4) Der Auftragnehmer hat auf Verlangen Bautagesberichte zu führen und dem Auftraggeber täglich zu übergeben. Sie müssen alle Angaben enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies können je nach Art der Leistung insbesondere sein: - Wetter, Temperaturen, Zahl und Art der auf der Baustelle beschäftigten Arbeitskräfte, Zahl und Art der eingesetzten Großgeräte sowie deren Zu- und Abgang, Anlieferung von Hauptbaustoffen, Art, Umfang und Ort der geleisteten Arbeiten mit den wesentlichen Angaben über den Baufortschritt (Beginn und Ende von Leistungen größeren Umfanges, Betonierungszeiten und dergleichen), Behinderung und Unterbrechung der Ausführung, Arbeitseinstellung mit Angabe der Gründe, Unfälle und sonstige wichtige Vorkommnisse. 103 Baustellenräumung (§ 4) Vom Auftraggeber zur Verfügung gestellte Lagerplätze, Arbeitsplätze und Zufahrtswege sind dem früheren Zustand entsprechend wiederherzustellen, soweit die Zustandsveränderung vom Auftragnehmer zu vertreten ist. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 5 von 6 V 215.H (Vergabeunterlagen - Zusätzliche Vertragsbedingungen) 104 Holzprodukte (§ 4 Abs. 6) 104.1 Der Einsatz von Holz und Holzprodukten, die nicht nachweislich aus legaler und nachhaltiger Waldbewirtschaftung stammen, ist unzulässig. 104.2 Der Nachweis ist durch Vorlage eines Zertifikats von FSC oder durch einen gleichwertigen Nachweis in Form eines vergleichbaren Zertifikats oder durch Einzelnachweise zu erbringen. 104.3 Vergleichbare Zertifikate oder Einzelnachweise sind anzuerkennen, wenn vom Bieter nachgewiesen wird, dass die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC erfüllt werden. 105 Bewachung und Verwahrung (§ 10) Bewachung und Verwahrung der Bauunterkünfte, Arbeitsgeräte, Arbeitskleidung usw. des Auftragnehmers oder seiner Erfüllungsgehilfen – auch während der Arbeitsruhe – ist Sache des Auftragnehmers; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken befinden. 106 Rechnungen (§ 14) 106.1 Hat der Auftragnehmer durch Überschreitung vertraglicher Ausführungsfristen eine Erhöhung des Umsatzsteuerbetrages zu vertreten, so hat er diese Erhöhung von der Schlussrechnungssumme abzusetzen. 106.2 Die Aufstellung von Rechnungen mit Hilfe von Anlagen der automatisierten Datenverarbeitung ist bei Beachtung der besonderen Vorschriften des Auftraggebers, die auf Anforderung zur Verfügung gestellt werden, zulässig (Bestimmungen für die automatisierte Bauabrechnung). 107 Verständigung auf der Baustelle Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass mit den Arbeitnehmern jederzeit problemlos eine Verständigung in deutscher Sprache möglich ist. Dies gilt auch für den Fall, dass der Auftragnehmer Nachunternehmer einsetzt. 108 Wettbewerbsbeschränkung (§ 8 Abs. 4) Antikorruptionsklausel Die Ziffern 8.1b und 8.3 aus Teil A, Einheitliche Fassung, finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im Sinne von Nummer 9 der Ausführungsvorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnung und Geschenke – AV BuG vom 21.1.13 handelt. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 6 von 6 V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) Bieter Datum Vergabenummer W-L-2016-01 Baumaßnahme Maßnahmenummer W-L-2016 Wartung Lüftungsanlagen Einrichtungen BA Mitte 13341 Berlin Leistung/CPV Wartungsarbeiten Raumlufttechnischer Anlagen in diversen Einrichtungen Berlin Mitte Angaben zur Kalkulation mit vorbestimmten Zuschlägen Zuschlag % 1 Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten Sozialkosten und Soziallöhne, als Zuschlag auf ML 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder, als Zuschlag auf ML 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) 1.5 Zuschlag auf Kalkulationslohn (aus Zeile 2.4, Spalte 1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5, VL im Formblatt V 223.H F berücksichtigen) 2 €/h Zuschläge auf die Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten Zuschläge in % auf Lohn 2.1 2.2 Stoffkosten Gerätekosten Sonstige Kosten Nachunternehmerleistungen Baustellengemeinkosten Allgemeine Geschäftskosten 2.3 Wagnis und Gewinn 2.4 Gesamtzuschläge 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 2 V 221.H F (Preisermittlung bei Zuschlagskalkulation) 3. Ermittlung der Angebotssumme Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten € 3.1 Eigene Lohnkosten Verrechnungslohn (1.6) x Gesamtzuschläge gem. 2.4 % Angebotssumme € Gesamtstunden x 3.2 Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) 3.3 Gerätekosten (einschließlich Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (vom Bieter zu erläutern) 3.4 3.5 Nachunternehmerleistungen 1 Angebotssumme ohne Umsatzsteuer eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Bieter Datum Vergabenummer W-L-2016-01 Baumaßnahme Wartung Lüftungsanlagen Einrichtungen BA Mitte 13341 Maßnahmenummer W-L-2016 Berlin Leistung/CPV Wartungsarbeiten Raumlufttechnischer Anlagen in diversen Einrichtungen Berlin Mitte Angaben zur Kalkulation über die Endsumme Lohn €/h 1. Angaben über den Verrechnungslohn 1.1 Mittellohn ML einschl. Lohnzulagen u. Lohnerhöhung, wenn keine Lohngleitklausel vereinbart wird 1.2 LohnJHEXQGHQH.osten SozialkostenXQGSoziallöhnH 1.3 Lohnnebenkosten Auslösungen, Fahrgelder 1.4 Kalkulationslohn KL (Summe 1.1 bis 1.3) Berechnung des Verrechnungslohnes nach Ermittlung der Angebotssumme (vgl. Blatt 2) 1.5 Umlage auf Lohn (Kalkulationslohn x v.H. Umlage aus 2.1) 1.6 Verrechnungslohn VL (Summe 1.4 und 1.5) €/h v.H. eventuelle Erläuterungen des Bieters: 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 1 von 2 V 222.H F (Preisermittlung bei Kalkulation über die Endsumme) Betrag € Ermittlung der Angebotssumme Gesamt € 2 Einzelkosten der Teilleistungen = unmittelbare Herstellungskosten 2.1 Eigene Lohnkosten Kalkulationslohn (1.4) Umlage Summe 3 auf die Einzelkosten für die Ermittlung der EH-Preise % € x Gesamtstunden: x 2.2 2.3 2.4 2.5 x Stoffkosten (einschl. Kosten für Hilfsstoffe) Gerätekosten (einschl. Kosten für Energie und Betriebsstoffe) Sonstige Kosten (Vom Bieter zu erläutern) 1 Nachunternehmerleistungen x x x x Einzelkosten der Teilleistungen (Summe 2) noch zu verteilen Zusammensetzung der Umlagesummen Umlage gesamt (€) Anteil BGK (€) Anteil AGK (€) Anteil W+G (€) 2.1 eigene Lohnkosten 2.2 Stoffkosten 2.3 Gerätekosten 2.4 Sonstige Kosten 2.5 Nachunternehmerleistungen 3 Baustellengemeinkosten, Gewinn 3.1 Baustellengemeinkosten (soweit hierfür keine besonderen Ansätze im Leistungsverzeichnis vorgesehen sind) Lohnkosten einschließlich Hilfslöhne 3.1.1 Allgemeine Geschäftskosten, Wagnis und Bei Angebotssummen unter 5 Mio € : Angabe des Betrages Bei Angebotssummen über 5 Mio € : Kalkulationslohn (1.4) x Gesamtstunden: x 3.1.2 Gehaltskosten für Bauleitung, Abrechnung Vermessung usw. 3.1.3 Vorhalten u. Reparatur der Geräte u. Ausrüstungen, Energieverbrauch, Werkzeuge u. Kleingeräte, Materialkosten f. Baustelleneinrichtung An- u. Abtransport der Geräte u. Ausrüstungen, Hilfsstoffe, Pachten usw. 3.1.4 3.1.5 Sonderkosten der Baustelle, wie techn. Ausführungsbearbeitung, objektbezogene Versicherungen usw. Baustellengemeinkosten (Summe 3.1) 3.2 Allgemeine Geschäftskosten (Summe 3.2) 3.3 Wagnis und Gewinn (Summe 3.3) Umlage auf die Einzelkosten (Summe 3) Angebotssumme ohne Umsatzsteuer (Summe 2 und 3) 1 Auf Verlangen sind für diese Leistungen die Angaben zur Kalkulation der(s) Nachunternehmer(s) dem Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2016WDQG$SULO Seite 2 von 2 V 223.H F (Aufgliederung der Einheitspreise) Bieter Datum Vergabenummer W-L-2016-01 Maßnahmenummer W-L-2016 Baumaßnahme Wartung Lüftungsanlagen Einrichtungen BA Mitte 13341 Berlin Leistung/CPV Wartungsarbeiten Raumlufttechnischer Anlagen in diversen Einrichtungen Berlin Mitte Aufgliederung der Einheitspreise OZ des LV 1 Kurzbezeichnung d. Teilleistung 1 Menge 1 Mengeneinheit Zeitansatz 2 4 5 1 1 2 3 02.1 Wartung RLT (Zentrale Außenluft)bis 130.000 m3/h 1 Stück 02.9 Wartung RLT (Zu/Abluft) 35.001 - 45.000 m3/h 1 Stück 02.33 Wartung mechan. Entrauchung 17.000- 24.000 m3/h 1 Stück 02.52 Wartung kältetechnischer Anlagen 301 - 600 kW 1 Stück 02.56 Reinigung Tellerventile 60 bis 200 m3/h 5000 Stück 02.57 Reinigung Lüftungsgitter ca. 200 m3/h 20000 Stück 02.59 Gestellung von Rüstungen zur Reinigung 50 Stück 1 2 3 4 Teilkosten einschl. Zuschläge in € (ohne Umsatzsteuer) je Mengeneinheit 2 Löhne 2, 3 Stoffe 2 Geräte 2, 4 Sonstiges 6 7 8 9 2 Angebotener Einheitspreis (Sp. 6+7+8+9) 10 Wird vom Auftraggeber vorgegeben. Ist bei allen Teilleistungen anzugeben, unabhängig davon ob sie der Auftragnehmer oder ein Nachunternehmer erbringen wird. Sofern der zugrunde gelegte Verrechnungslohn nicht mit den Angaben in den Formblättern V 221.H F oder V 222.H F übereinstimmt, hat der Bieter dies offenzulegen. Für Gerätekosten einschl. der Betriebsstoffkosten, soweit diese den Einzelkosten der angegebenen Ordnungszahlen zugerechnet worden sind. 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) Vergabenummer W-L-2016-01 Maßnahmenummer W-L-2016 Baumaßnahme Wartung Lüftungsanlagen Einrichtungen BA Mitte 13341 Berlin Leistung/CPV Wartungsarbeiten Raumlufttechnischer Anlagen in diversen Einrichtungen Berlin Mitte Ergänzung des Angebotsschreibens Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Eine Weitervergabe von Bauleistungen ist zulässig, wenn dies im Angebotsschreiben (V 213.H F bzw. V 2131.H F bzw. V 213.V-I F bzw. V 2131.V-I F) unter Nr. 9 erklärt wurde und bei der Zuschlagserteilung hiergegen keine Einwände erhoben werden oder der Auftraggeber nachträglich die Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an Unternehmer nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B erteilt. 1 Ergänzung des Angebotsschreibens Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vereinbarung zugrunde: 1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind. Die Erfüllung aller vorgenannten Verpflichtungen werde ich/werden wir auch von den von mir/uns beauftragten Nachunternehmern verlangen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 3 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Die ausführenden Unternehmen haben ihre Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinzuweisen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F) mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. 1.2 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1.1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigen Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 5 % der Auftragssumme, maximal 125.000 €, zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind. 1.3 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns dem Auftraggeber oder einem vom ihm beauftragten Dritten zu Kontrollzwecken Einblick in die Entgeltabrechnungen der ausführenden Unternehmen, in die Unterlagen für die Abführung von Steuern und Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger, in die Unterlagen für die Abführung von Beiträgen an in- und ausländische Sozialkassen des Baugewerbes und in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge zu gewähren. Ich/Wir werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. 2 Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 2 von 3 V 231 F (Vereinbarung zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen) 2.2 Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2.3 Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Das Unternehmen des Auftragnehmers kann bis zur Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als Nachunternehmer ausgeschlossen werden. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung der Vertragsstrafe nach Ziffer 1.2 auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch ein(en) von ihm beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher oder ein(en) von diesem beauftragte(s/n) Unternehmen / Nachunternehmer / Verleiher begangen wird. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 3 von 3 V 232 F (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU) Vergabenummer W-L-2016-01 Baumaßnahme Maßnahmenummer W-L-2016 Wartung Lüftungsanlagen Einrichtungen BA Mitte 13341 Berlin Leistung/CPV Wartungsarbeiten Raumlufttechnischer Anlagen in diversen Einrichtungen Berlin Mitte Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Vereinbarung zwischen (Auftragnehmer) und (Nachunternehmer) zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen bei der Ausführung von Bauleistungen Nach den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B die nachstehende Vereinbarung zwischen Auftragnehmer und Nachunternehmer zum Vertragsgegenstand zu machen. 1.1 Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV) und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C 23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung für Leistungen, deren Erbringung dem Geltungsbereich des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes (AEntG) unterfallen, die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den für mein/unser Unternehmen geltenden Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer- Entsendegesetzes bzw. des Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Unbeschadet etwaiger weitergehender Anforderungen werde ich/werden wir den in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern (ohne Auszubildende) bei Ausführung der Leistung mindestens ein Stundenentgelt i.S.d. § 1 Abs. 4 Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz (AVG) zahlen. Gleiches gilt für die Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein/unser Unternehmen anzuwenden sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) und das Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetz einzuhalten. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 2 V 232 F (Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU) Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des öffentlichen Auftraggebers, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen, in Unterlagen über die Abführung von Steuern und von Beiträgen an in- und ausländische Sozialversicherungsträger bzw. Sozialkassen sowie in die zwischen den ausführenden Unternehmen geschlossenen Verträge zu geben. Ich/Wir werde(n) die Beschäftigten auf die Möglichkeit solcher Kontrollen hinweisen. Entsprechende vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen werden bereitgehalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorgelegt. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher nur unter der Voraussetzung zu beauftragen, dass das Unternehmen, der Nachunternehmer bzw. der Verleiher eine gleich lautende Erklärung (Formblatt V 232 F) mir/uns gegenüber abgibt. Diese Vereinbarung(en) ist/sind dem öffentlichen Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 v.H., bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 v.H. der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. 2 Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen 2.1 Bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 VOB/A, Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B oder Verleiher hat der einen Auftrag weiter vergebende Auftragnehmer die beigefügte Vereinbarung zwischen AN und NU (Formblatt V 232 F) zum Vertragsgegenstand zu machen. Es gilt § 1 Abs. 6 des Berliner Ausschreibungs- und Vergabegesetzes. 2.2 Wird ein Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt, kann es für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag ausgeschlossen werden. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung besteht. 2.3 Die schuldhafte Nichterbringung der unter Ziffer 1.1 angegebenen Entlohnung oder Abführung von Sozialversicherungs- bzw. Sozialkassenbeiträgen berechtigt den öffentlichen Auftraggeber zur fristlosen Kündigung seines Vertrages mit dem Hauptauftragnehmer. Unternehmen können bis zur Dauer von drei Jahren von der Teilnahme am Wettbewerb um einen öffentlichen Auftrag sowie als Nachunternehmer ausgeschlossen werden. (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer) 1 ABau 2013, Stand: April 2016 (Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer) Seite 2 von 2 V 233.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist) Bieter Datum Vergabenummer W-L-2016-01 Maßnahmenummer W-L-2016 Baumaßnahme Wartung Lüftungsanlagen Einrichtungen BA Mitte 13341 Berlin Leistung/CPV Wartungsarbeiten Raumlufttechnischer Anlagen in diversen Einrichtungen Berlin Mitte Ergänzung des Angebotsschreibens Erklärung zum Einsatz von Nachunternehmern Mir/Uns ist bekannt, dass ich/wir im Fall der Auftragserteilung die angebotene Leistung gem. § 4 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B grundsätzlich im eigenen Betrieb ausführen muss/müssen. Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die mein/unser Betrieb eingerichtet ist Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer: OZ/Leistungsbereich 1 ABau 2013 Beschreibung der Teilleistungen Name des Unternehmens Seite 1 von 2 V 233.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb eingerichtet ist) 1 ABau 2013 Seite 2 von 2 V 234.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb NICHT eingerichtet ist) Bieter Datum Vergabenummer W-L-2016-01 Maßnahmenummer W-L-2016 Baumaßnahme Wartung Lüftungsanlagen Einrichtungen BA Mitte 13341 Berlin Leistung/CPV Wartungsarbeiten Raumlufttechnischer Anlagen in diversen Einrichtungen Berlin Mitte Ergänzung des Angebotsschreibens Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen auf die mein/unser Betrieb NICHT eingerichtet ist Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben. Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen und auf Verlangen der Vergabestelle die Namen der Nachunternehmer: OZ/Leistungsbereich 1 ABau 2013 Beschreibung der Teilleistungen Name (wenn verlangt) Seite 1 von 2 V 234.H F (Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen, auf die der Betrieb NICHT eingerichtet ist) OZ/Leistungsbereich 1 ABau 2013 Beschreibung der Teilleistungen Name (wenn verlangt) Seite 2 von 2 V 237 F (Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte) Bieter Datum Vergabenummer W-L-2016-01 Maßnahmenummer W-L-2016 Baumaßnahme Wartung Lüftungsanlagen Einrichtungen BA Mitte 13341 Berlin Leistung/CPV Wartungsarbeiten Raumlufttechnischer Anlagen in diversen Einrichtungen Berlin Mitte Erklärung über die im eigenen Betrieb zur Verfügung stehenden Arbeitskräfte Die Bauleistungen werden gemäß § 4 Abs. 8 VOB/B im eigenen Betrieb ausgeführt. Dafür stehen in meinem/unseren Betrieb insgesamt __________________ gewerbliche Arbeitskräfte zur Verfügung. Der Kalkulation zugrunde gelegt und für die Leistungserbringung vorgesehen sind davon _____________ Arbeitnehmer, die sich nach Anzahl und Berufsgruppen wie folgt gliedern: 1) ___________________________________________________________________________________ 2) ___________________________________________________________________________________ 3) ___________________________________________________________________________________ 4) ___________________________________________________________________________________ 5) ___________________________________________________________________________________ 6) ___________________________________________________________________________________ 7) ___________________________________________________________________________________ 8) ___________________________________________________________________________________ 9) ___________________________________________________________________________________ 10) ___________________________________________________________________________________ Mir/uns ist bekannt, dass nach Erteilung des Zuschlags mit einer schriftlichen Einwilligung zur Übertragung von Bauleistungen an Nachunternehmer nur zu rechnen ist, wenn unvorhersehbare und unabwendbare Umstände von mir/uns nachgewiesen werden. 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 238 F (Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft) Maßnahmenummer W-L-2016 Vergabenummer W-L-2016-01 Baumaßnahme Wartung Lüftungsanlagen Einrichtungen BA Mitte 13341 Berlin Leistung/CPV Wartungsarbeiten Raumlufttechnischer Anlagen in diversen Einrichtungen Berlin Mitte (wie Aufforderung bzw. EU-Aufforderung zur Angebotsabgabe) Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft (bei Angeboten von Bietergemeinschaften auszufüllen) Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft, Bevollmächtigter Vertreter: Mitglied USt-ID: Weitere Mitglieder: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: Mitglied USt-ID: beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden. 1 Wir erklären , dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt, alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften. 1 (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift (Ort) (Datum) Unterschrift Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben. Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben. 1 ABau 2013, Stand: April 2016 Seite 1 von 1 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) Bieter Datum Vergabenummer W-L-2016-01 Baumaßnahme Maßnahmenummer W-L-2016 Wartung Lüftungsanlagen Einrichtungen BA Mitte 13341 Berlin Leistung/CPV Wartungsarbeiten Raumlufttechnischer Anlagen in diversen Einrichtungen Berlin Mitte Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Besondere Vertragsbedingungen für die Bauabfallentsorgung Abfallwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die Regelungen des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG) einschließlich seiner Durchführungsverordnungen sowie die weiteren geltenden öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere das Gesetz zur Förderung der Kreislaufwirtschaft und Sicherung der umweltverträglichen Beseitigung von Abfällen in Berlin (Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz Berlin - KrW-/AbfG Bln) sind einzuhalten. Verstöße gegen die rechtlichen Vorschriften, die die ordnungsgemäße Entsorgung der Abfälle betreffen, können die Einleitung eines Ordnungswidrigkeitsverfahrens, das mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden kann, bzw. eine Strafanzeige nach sich ziehen. 1. Angaben zu den Entsorgungswegen (Verwertung oder Beseitigung) Abfallentsorgungsleistungen sind gem. „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) ausschließlich von zertifizierten Entsorgungsfachbetrieben durchzuführen. Da das Zertifikat auch für Teilbereiche abfallwirtschaftlicher Tätigkeit bei der Entsorgung (z.B. Sammeln, Befördern, Lagern, Behandeln als Teilschritt der Verwertung oder Beseitigung, Verwerten oder Beseitigen) oder auch nur für bestimmte Abfallarten ausgestellt werden kann, ist darauf zu achten, dass die angebotenen Leistungen auch tatsächlich vom Zertifizierungsumfang erfasst sind. Eine Hilfestellung bietet das Verzeichnis der Berliner Entsorgungsfachbetriebe unter: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfall/efb/index.shtml. Im Rahmen der Angebotsabgabe hat der Bieter per Eigenerklärung (V 2413 F - Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) zu erklären, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß der o.g. Ausführungsvorschriften im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind. Zudem hat der Bieter, sofern sein Angebot in die engere Wahl kommt, die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorzulegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle dem Bieter mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann muss der Bieter nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen. Im Formblatt 1 sind vom Bieter vollständige Angaben zur Entsorgung der anfallenden Bauabfälle zu machen. Dazu hat der Auftraggeber in Spalte 2 vorgegeben, mit welchen Abfällen zu rechnen ist (markiert durch Kreuz). 1 ABau 2013 Seite 1 von 3 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) Die Änderung der Verwertungs- und Beseitigungsziele während der Baudurchführung ist nur nach vorheriger Information und Zustimmung des Auftraggebers möglich. 2. Hinweise zur Abfallentsorgung Gefährliche Abfälle bedürfen auf Grund ihres gesundheits- oder umweltschädigenden Schadstoffgehaltes einer besonderen Entsorgung. Dabei ist ein hohes Maß an Fachkenntnis und Sorgfalt beim Umgang mit diesen Abfällen geboten. Gefährliche Abfälle sind getrennt voneinander und getrennt von unbelasteten Bauabfällen zu halten. Der Auftragnehmer kalkuliert nur die Transportkosten und das Verladen. Hinweis dazu: Die Entgelte für die Entsorgung von gefährlichen Bauabfällen (Entsorgungskosten, SBBGebühren) werden vom Auftraggeber selbst übernommen, da dieser die entsprechenden Entsorger / Abfallbehandlungsanlagen (z.B. Bodenreinigungsanlagen, Deponien, Verbrennungsanlagen) selbst beauftragt. Die Entgelte für die Entsorgung von nicht gefährlichen Bauabfällen sind in die Einheitspreise der Leistungspositionen einzukalkulieren. Die Möglichkeit der Beratung bezüglich Abfallentsorgung besteht bei der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, Ref. IX B 3, Brückenstraße 6, 10173 Berlin, Tel. (030) 9025 - 2192, -2371, - 2287, Fax: (030) 9025 2979. Das „Info-Blatt zur Bauabfallentsorgung im Land Berlin“ enthält Hinweise auf wesentliche Rechtsgrundlagen. Auf die Merkblätter zur Entsorgung von nicht gefährlichen und gefährlichen Bauabfällen im Land Berlin wird hier besonders verwiesen. Info-Blatt http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/infoblatt.shtml Merkblätter zur Entsorgung http://www.stadtentwicklung.berlin.de/umwelt/abfallwirtschaft/de/bauabfall/merkblaetter.shtml 3. Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung Zur Schlussrechnung ist dem Auftraggeber neben den Einzelbelegen zur Abfallentsorgung auch die Zusammenstellung aller verwerteten und beseitigten Bauabfälle im Formblatt 2: „Bilanz über die durchgeführte Verwertung und Beseitigung“ (V 2412 F – Abfall-Formblatt 2) vollständig ausgefüllt vorzulegen. 4. Verhalten beim Auffinden von Kontaminationen Beim Auffinden oder Entstehen von Schadstoffkontaminationen in Böden, Grundwasser, Fundamenten bzw. in Bauwerkskörpern sind alle weiteren Arbeiten sofort zu unterbrechen. Durch geeignete Sicherungsmaßnahmen sind der Fundort bzw. der Schadensbereich umgehend gegen Zutritt von Unbefugten abzusichern. Bei Kontaminationen des Bodens und des Grundwassers bzw. Altlasten ist unverzüglich das für den Schadensort zuständige Bezirksamt (Fachbereich Umwelt), zu informieren: http://www.berlin.de/umwelt/behoerden/index.html Die weitere Maßnahmen werden vom Umweltamt des Bezirkes, ggf. unter Einbeziehung von entsprechenden Senatsdienststellen, festgelegt. Das Auffinden Schadstoffkontaminationen ist gleichzeitig auch dem Auftraggeber mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Darüber hinaus ist die für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen zuständige Senatsverwaltung für Stadtentwicklung und Umwelt, IX B 3, Tel.: 9025 - 2192, -2371, -2287, Fax: (030) 9025 2979 zu unterrichten. Die Abfallentsorgung erfolgt dann nach deren Vorgaben, u.a. entsprechend der veröffentlichten Merkblätter, z.B. Andienung an die Sonderabfallgesellschaft Brandenburg Berlin (SBB siehe auch: http://www.sbb-mbh.de/). 1 ABau 2013 Seite 2 von 3 V 241 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Abfall/Kampfmittel) 5. Verhalten beim Auffinden von Kampfmitteln Werden bei der Durchführung von Erdarbeiten Kampfmittel aufgefunden, sind die Arbeiten sofort einzustellen und die Polizei über den Notruf 110 zu verständigen. Bis zum Eintreffen der Polizei ist der Fundort unverzüglich mit geeigneten Maßnahmen zu sichern und jegliches Betreten zu unterbinden. Das Auffinden von Kampfmitteln ist auch dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen (Meldepflicht). Seine Entscheidungen zum weiteren Bauablauf sind abzuwarten. Es ist das „Merkblatt zur Ermittlung und Bergung von Kampfmitteln im Land Berlin“ zu beachten: http://www.stadtentwicklung.berlin.de/service/formulare/de/download/bauen/kampfmittel/Merkblatt_zur_Kampf mittelbergung.pdf 1 ABau 2013 Seite 3 von 3 V 2411 F (Abfall - Formblatt 1) Formblatt 1: Aufstellung der Verwertungs- und Beseitigungswege Bieter: Baumaßnahme: Vergabenummer: W-L-2016-01 Wartung Lüftungsanlagen Einrichtungen BA Mitte Vorgabe durch den Nr. AVV-ASN AG (Kreuz) 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 170101 170102 170103 170107 170201 170203 170302 170504 170604 170802 170904 1 170106* 2 3 4 5 6 170204* 170301* 170303* 170503* 170601* 7 170603* 8 170605* 9 170801* 10 170903* 1) Abfallart Name des Transporteurs 1) Name u. Anschrift des Behandlungs-, Verwertungs- oder 1) Beseitigungsunternehmens Nicht gefährliche Abfälle: Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik Holz Kunststoff Bitumengemische Boden und Steine Dämmmaterial Baustoffe auf Gipsbasis gemischte Bau- und Abbruchabfälle bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten: Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten kohlenteerhaltige Bitumengemische Kohlenteer und teerhaltige Produkte Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten Dämmmaterial, das Asbest enthält anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält asbesthaltige Baustoffe Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Keine Angaben vom Bieter erforderlich, da die Entsorgung der gefährlichen Abfälle vom Auftraggeber organisiert wird. Entsorgungsfachbetrieb (Ebf), Zertifizierungsnachweis für die jeweiligen Tätigkeiten (sammeln, befördern, behandeln, verwerten oder beseitigen) Die vorgenannten Angaben sind Bestandteil meines/unseres Angebotes. (Ort, Datum, Unterschrift des AN) 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 2412 F (Abfall - Formblatt 2) Formblatt 2: Bilanz über die durchgeführte Abfallentsorgung Vergabenummer: W-L-2016-01 AN: Baumaßnahme: Wartung Lüftungsanlagen Einrichtungen BA Mitte Nr. AVV-ASN 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 170101 170102 170103 170107 170201 170203 170302 170504 170604 170802 170904 1 170106* 2 3 4 5 6 170204* 170301* 170303* 170503* 170601* 7 170603* 8 170605* 9 170801* 10 170903* Abfallart Menge Name u. Anschrift der Behandlungs-, Verwertungs- oder Beseitigungsanlage Nicht gefährliche Abfälle: Beton Ziegel Fliesen, Ziegel und Keramik Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen u. Keramik Holz Kunststoff Bitumengemische Boden und Steine Dämmmaterial Baustoffe auf Gipsbasis gemischte Bau- und Abbruchabfälle bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Abfälle, die gefährliche Stoffe enthalten: Gemische aus oder getrennte Fraktionen von Beton, Ziegeln, Fliesen u. Keramik, die gefährliche Stoffe enthalten Glas, Kunststoff und Holz, die gefährliche Stoffe enthalten kohlenteerhaltige Bitumengemische Kohlenteer und teerhaltige Produkte Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enth. Dämmmaterial, das Asbest enthält anderes Dämmmaterial, das aus gefährlichen Stoffen besteht oder solche Stoffe enthält asbesthaltige Baustoffe Baustoffe auf Gipsbasis, die durch gefährliche Stoffe verunreinigt sind sonstige Bau- und Abbruchabfälle (einschließlich gemischte Abfälle), die gefährliche Stoffe enthalten bedarfsweise Ergänzung weiterer Abfälle: Nachweise über die jeweilige Entsorgung wie Rechnungsbelege, Kippzettel etc. sind als Anlagen beizufügen. Hiermit wird die Vollständigkeit und Richtigkeit der o.g. Angaben bestätigt: (Ort, Datum, Unterschrift des AN) Dieses Formular wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig. 1 ABau 2013 Seite 1 von 1 V 2413 F (Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben bei Bauabfallentsorgungsleistungen) Bieter Datum Vergabenummer W-L-2016-01 Baumaßnahme Wartung Lüftungsanlagen Einrichtungen BA Mitte 13341 Maßnahmenummer W-L-2016 Berlin Leistung/CPV Wartungsarbeiten Raumlufttechnischer Anlagen in diversen Einrichtungen Berlin Mitte Erklärung zur Beauftragung von Entsorgungsfachbetrieben (des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft) Hiermit wird erklärt, dass zur Erfüllung der Anforderungen gemäß „Ausführungsvorschriften zur Vergabe von Bauabfallentsorgungsleistungen an zertifizierte Entsorgungsfachbetriebe durch die öffentliche Hand“ vom 24. Mai 2011 (ABl. S. 1263) im Auftragsfall ausschließlich Entsorgungsunternehmen für die Bauabfallentsorgungsleistungen beauftragt werden, die nach der Entsorgungsfachbetriebeverordnung zertifiziert sind. Falls mein / unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich / werden wir die erforderlichen Angaben zum Entsorgungsweg der anfallenden Abfälle über Entsorgungsfachbetriebe unter Nutzung des Formblatt 1 (V 2411 F – Abfall-Formblatt 1) und Beifügung der geforderten Zertifikate unverzüglich vorlegen. Sofern abweichend davon die Vergabestelle mir / uns mitteilt, dass sie auf die Vorlage dieser Unterlagen zu diesem Zeitpunkt verzichtet, dann werde ich / werden wir nach Auftragsvergabe das Formblatt 1 mit den Zertifikaten unverzüglich und unaufgefordert dem Fachbereich vorlegen. ________________ Ort, Datum 1 ABau 2013 ___________________ Stempel und Unterschrift Seite 1 von 1 V 244.H F (Datenverarbeitung) Vergabenummer W-L-2016-01 Baumaßnahme Wartung Lüftungsanlagen Einrichtungen BA Mitte 13341 Maßnahmenummer W-L-2016 Berlin Leistung/CPV Wartungsarbeiten Raumlufttechnischer Anlagen in diversen Einrichtungen Berlin Mitte Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen Anwendung der Datenverarbeitung 1 Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen 1.1 Bearbeitungsphasen Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende Bearbeitungsphasen: Angebotsanforderung Angebotsabgabe Abrechnung 1.2 Datenaustausch Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen Ausgabe GAEB DA 90 Ausgabe GAEB DA XML Ausgabe GAEB DA ________ Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu vereinbaren. Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren bzw. zum Vertrag gewährleistet ist. 1.3 Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen. 2 Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung 2.1 Prüfbarkeit Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann; bei der Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken. 1 ABau 2013 Seite 1 von 2 V 244.H F (Datenverarbeitung) 2.2 Vereinbarung Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über: - den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die Aufteilung der Abrechnungsabschnitte) - die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden Formblätter, Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen) - die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwendenden REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen Rechenprogramme) - die Datenträger (z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger und ihre Beschriftung, die notwendigen Angaben zu den Dateien, die Übergabe der Datenträger). 2.3 Leistungserfassung Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben. 2.4 Berichtigung einer Leistungsberechnung Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell deutlich erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden; bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung im erforderlichen Umfang zu wiederholen. 2.5 Fehlermitteilung Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber Fehler fest, so hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen. Dasselbe gilt für die nach Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen Berichtigungen. Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem Auftragnehmer umgehend mitteilen. 2.6 Toleranzregelung Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Teilleistung (OZ) eines Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte. Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis, falls nicht Fehler in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der Nachrechnung festgestellt und berichtigt werden. 1 ABau 2013 Seite 2 von 2 V 248 F (Ergänzung Besondere Vertragsbedingungen – Umweltschutzanforderungen) Vergabenummer W-L-2016-01 Baumaßnahme Wartung Lüftungsanlagen Einrichtungen BA Mitte 13341 Maßnahmenummer W-L-2016 Berlin Leistung/CPV Wartungsarbeiten Raumlufttechnischer Anlagen in diversen Einrichtungen Berlin Mitte Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen Umweltschutzanforderungen/ Beschaffungsbeschränkungen Die Beschaffung von Produkten und die Vergabe von Bau- und Dienstleistungen müssen ökologischen Anforderungen genügen, die in der Verwaltungsvorschrift für die Anwendung von Umweltschutzanforderungen bei der Beschaffung von Liefer-, Bau- und Dienstleistungen (Verwaltungsvorschrift Beschaffung und Umwelt – VwVBU) verbindlich geregelt sind. Hier ist auch eine Auflistung von Produkten enthalten für die Beschaffungsbeschränkungen gelten. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, • • die im Rahmen der Leistungsbeschreibung geforderten Umweltschutzanforderungen einzuhalten, sicher zu stellen, dass zur Vertragserfüllung eingeschaltete Nachunternehmer sich zur Einhaltung dieser Verpflichtung bereit erklären. Eine Verletzung dieser Verpflichtung durch den Nachunternehmer wird dem Auftragnehmer zugerechnet. Sofern vom Auftragnehmer Maschinen mit Verbrennungsmotor eingesetzt werden, für die die Beschaffungsbeschränkungen nach I.4 Nr. 19 oder 20 VwVBU gelten, verpflichtet sich der Auftragnehmer, mit Beginn der Auftragsdurchführung oder der erstmaligen Verbringung der Maschine auf die Baustelle dem Auftraggeber und der Bauleitung Nachweise für die Baumaschinen vorzulegen, die unter die Umweltanforderungen fallen. Für Maschinen, die nicht mit einer Plakette für emissionsarme Baumaschinen oder mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet sind, sind auf der Baustelle für diesen Zweck folgende Dokumente mitzuführen und als Kopie bei der Bauleitung abzugeben: (1) Zu jeder Maschinen ein ausgefülltes Technisches Datenblatt (Formular V 249 F), (2) für jede Maschine ein Nachweis der Einhaltung der Umweltstandards, z.B. eine Bescheinigung des Baumaschinenherstellers, Lieferschein, Gutachten eines technischen Dienstes oder die Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein, (3) bei nachgerüsteten Maschinen die Bescheinigung über den Einbau eines Partikelfiltersystems und Nachweis, dass es sich um einen zertifizierten Filter handelt. Für Maschinen mit Plakette entfallen diese Nachweispflichten. Verstößt der Auftragnehmer oder einer seiner Nachunternehmer schuldhaft gegen die o.a. Verpflichtungen, ist zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer für jeden schuldhaften Verstoß regelmäßig eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 %, bei mehreren Verstößen zusammen bis zur Höhe von 5 % der Auftragssumme vereinbart. Der Auftragnehmer ist zur Zahlung einer Vertragsstrafe auch für den Fall verpflichtet, dass der Verstoß durch einen von ihm eingesetzten Nachunternehmer oder einen von diesem eingesetzten Nachunternehmer begangen wird. Zudem ist der vertraglich vereinbarte Zustand herzustellen. Die schuldhafte Nichterfüllung der o.a. Verpflichtungen durch den Auftragnehmer oder seine Nachunternehmer berechtigt den Auftraggeber zur fristlosen Kündigung. Der Auftraggeber oder ein von ihm beauftragter Dritter darf zu Kontrollzwecken Einblick in die zwischen den ausführenden Unternehmen abgeschlossenen Verträge nehmen. Die ausführenden Unternehmen haben vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der o.a. Unterlagen bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen. 1 ABau 2013, Stand: März 2016 Seite 1 von 1 V 249 F (Technisches Datenblatt zur Baumaschine) Technisches Datenblatt zur Baumaschine 1. Angaben zur Maschine Name und Adresse des Halters/Eigentümers: Beschreibung (z.B.: Mobilbagger): Emissionsstufe nach Richtlinie 97/68/EG (bitte ankreuzen): sonstige: Hersteller: Motor-Typ/Herstellerbezeichnung: Maschinen-Typ/Herstellerbezeichnung: Motornummer/ Europäische Typprüfnummer (EC Type-Approval No.): Identifikationsnummer/Kennzeichen: Baujahr des Motors: Baujahr der Maschine: Motorleistung in kW: angefügte Nachweise: Lieferschein: sonstige: 2. Angaben zum Partikelminderungssystem (PMS) (soweit vorhanden) Hersteller: Typ/Ausführung: Seriennummer PMS: Regenerationsprinzip (und ggf. Additiv): Zertifiziert nach: Nummer des Zertifikats Abgastrübung k-Wert vor Einbau: Abgastrübung k-Wert nach Einbau: einbauende Werkstatt (Name und Adresse): angefügte Nachweise: Bescheinigung einer technischen Prüfstelle: sonstige (z.B. Einbaubescheinigung der Werkstatt): Hinweis: Für jede Maschine, die nicht mit einer Plakette als emissionsarme Baumaschine oder mit dem Umweltzeichen „Blauer Engel für lärmarme und emissionsarme Baumaschinen“ (RAL-UZ 53) gekennzeichnet ist, ist das Technische Datenblatt sowie die darin genannten Unterlagen in der Maschine mitzuführen. Eine Kopie ist dem Bauleiter oder anderen zur Überwachung der Baustelle Bevollmächtigten zu übergeben. ABau 2013, Stand: März 2016 Seite 1 von 1 LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 01 Leistungsbeschreibung Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 1 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR Leistungsbeschreibung Leistungsbeschreibung Wartungen der Lüftungsanlagen in diversen Einrichtungen des Bezirksamtes Mitte von Berlin In den Einrichtungen des Bezirksamtes Mitte von Berlin bestehen Lüftungsanlagen und Kälteanlagen, für die eine regelmäßige Wartung (incl. der dazugehörenden MSR-Anlagen) gemäß den Richtlinien der VDMA 24 186 Teil 1 und 4 (teilweise auch 3) und der AMEV, jedoch ohne Hygieneuntersuchungen insgesamt, durchzuführen ist. Zusätzlich erfolgt eine einmalige Volumenstrom-Messung der Ventilatoren einschl. Protokollierung. 1. Leistungsumfang der Überprüfungs- und Wartungsdienste 1.1 Der AN übernimmt die Inspektion und Wartung, nachstehend als Wartung bezeichnet an allen RLT-Anlagen und Kälteanlagen, nachstehend als Anlagen bezeichnet, die in den Bestandslisten aufgeführt sind. Die im Leistungskatalog und den Anlagenbestandslisten aufgeführten Leistungen sind Gegenstand des Vertrages. Die in der Anlagenbestandslisten aufgeführten Daten erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit bzw. Richtigkeit und sind zu überprüfen. Erkenntnisse aus den Überprüfungen vor Ort über die Anlagenart, Anzahl der Tellerventile und Anzahl sowie Art aller Gitter sind in der bestehenden Anlagenbestandslisten zu erfassen. Bei Legung der Schlussrechnung sind die aktuellen Anlagenbestandslisten in digitaler Form (Word, Excel) und in Papierform abzuliefern. Ferner ist bei jeder Rechnungslegung ein Abgleich der IKT-Nummern durchzuführen und jede Position auch mit dem Bruttopreis zu versehen. Der hierdurch entstehende Aufwand ist bei der Kalkulation der Einheitspreise zu berücksichtigen und mit einzukalkulieren. Die Wartungsarbeiten sind so auszuführen, dass die Betriebsbereitschaft und Sicherheit der Anlagen erhalten bleiben. Die allgemein anerkannten Regeln der Technik, die gesetzlichen Bestimmungen und Schutzvorschriften, insbesondere die Unfallverhütungsvorschriften sind zu beachten. Bei allen Arbeiten sind die einschlägigen zurzeit gültigen Vorschriften zu beachten. Der AN ist verpflichtet, qualifizierte Fachkräfte einzusetzen. Der AN hat die Leistungen mit seinem Betrieb zu erbringen. 1.2 Der Auftragnehmer führt die Überprüfungs- und Pflegearbeiten, die für einen störungsfreien Betrieb LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 2 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR erforderlich sind, nach der für die jeweilige Anlage gültigen Checkliste aus. Der Auftragnehmer überprüft die Anlagedaten und hält sie bei Abweichung zu den vorgegebenen Unterlagen schriftlich, in den Anlagenbestandslisten, fest. In den Bestandslisten sind Art, und technische Daten der technischen Anlage/n und Einrichtung/en so genau und umfassend anzugeben, dass der Leistungsgegenstand und die umfassenden Anlagenteile eindeutig beurteilt werden kann. Die Kosten hierfür sind in die Positionen mit einzukalkulieren. Ferner ist der AN verpflichtet, in Zusammenhang mit der Wartung diejenigen Instandsetzungsarbeiten auszuführen, die zur Wiederherstellung des Soll-Zustandes unerlässlich sind, nicht in der Checkliste erfasst sind und diese Arbeiten den zusätzlichen Zeitaufwand für die Wartung um nicht mehr als 1 Stunde pro Anlage erhöhen. 1.3 Die Überprüfung bzw. Wartung der beschriebenen Anlagen soll in zeitgleichen Intervallen erfolgen. Ein Wartungsplan ist dem AG Anfange des Jahres in Papierform auszuhändigen Erkennt der Auftragnehmer, dass wegen Änderung der Nutzung, von gesetzlichen Bestimmungen bzw. allgemein anerkannten Regeln der Technik oder aufgrund der nach einer mehrjährigen Betriebsdauer gesammelten Erfahrungen andere Wartungsintervalle notwendig werden, hat er den Auftraggeber darauf hinzuweisen. Nach durchgeführter Wartung ist die Funktion der Anlage sicherzustellen. Die Betriebsbereitschaft ist während der Leistungserbringung aufrecht zu erhalten, soweit dies möglich ist. 1.4 Die Ausführung der Arbeiten erfolgt gemäß VDMA 24 186 Teil 1 und Teil 4 jedoch ohne Hygieneuntersuchung. Bei jeder Wartung sind Periodische Arbeiten und Arbeiten bei Bedarf auszuführen. Bei Anlagen mit Luftfiltern sind die Filter in den jeweils vorhandenen Filterklassen (Taschen- und Mattenfilter, Klasse 4 bis 9) zu erneuern. Die Kosten sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Zusätzlich zur VDMA-Checkliste ist bei Ventilatoren eine Volumenstrom-Messung an geeigneter Stelle auszuführen einschl. der evtl. erforderl. Herstellung der Messöffnungen. Die Messergebnisse sind zu protokollieren. Watungsplaketten sind zu mit aktuellen Datum an den Anlagen zu versehen. Die Kosten sind in die Positionen mit einzukalkulieren. Für die ausgeführten Arbeiten je Einrichtung ist eine Checkliste pro Wartung zu erstellen. Des weiteren sind folgende Arbeiten auszuführen: Nach Prüfung der Brandschutzklappen ist die Klappe sichtbar mit einer Prüfplakette zu versehen. Aus der Prüfplakette muss das Datum der letzten Prüfung und LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 3 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR der Name des Prüfers ersichtlich sein. Wird festgestellt, dass Brandschutzklappen Mängel aufweisen und die Mängel mit geringem Aufwand beseitigt werden können, ist die Funktion der BSK sofort wiederherzustellen. Der Auftraggeber ist hierüber zu informieren. Ist die Wartung der BSK in einer Einrichtung abgeschlossen, so wird dem Auftraggeber unverzüglich und unaufgefordert ein Prüfprotokoll aller Brandschutzklappen sowie eine schriftliche Bescheinigung über die Funktionsfähigkeit zugesandt. Ist die Wartung in einer Einrichtung abgeschlossen, sind die Arbeitsbelege zu unterzeichnen. (Namen des Monteurs zusätzlich in Druckbuchstaben). Diese sind vom Leiter, vom Hausmeister oder den Vertretern der örtlichen Einrichtung unterschreiben zu lassen. Das Original ist für den Auftraggeber bestimmt und wird diesem nach Abzeichnung bzw. zur Rechnungslegung umgehend zugestellt. Ein Durchschlag (Zweitschrift) ist nach erfolgter Wartung dem Unterzeichner auszuhändigen zur Weiterleitung an den Auftraggeber. 1.5 Werden bei der Ausführung der Arbeiten bauseitige Mängel oder Beschädigungen an einer Anlage festgestellt, so weist der AN den Auftraggeber auf diese Mängel hin. Sie werden auch schriftlich auf der Checkliste vermerkt. 1.6 Die Arbeiten werden während der betriebsüblichen Arbeitszeit des AN zwischen 8.00 und 15.00 Uhr ausgeführt. Zeitlicher Mehraufwand wird nicht durch gesonderte Überstundenzuschläge abgegolten. Bereits zur Angebotsabgabe ersichtliche Zuschläge sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. 1.7 Der AN ist verpflichtet, alle zur Erbringung der Leistung benötigten Hilfsmittel (z. B. Messgeräte und Werkzeuge) und Hilfsstoffe (z. B. Reinigungsmittel) zu liefern und zu bestellen. Die Kosten sind hierfür in die Positionen einzurechnen. 1.8 Alle Arbeitsbereiche sind nach Arbeitsabschluss zu säubern! Verbrauchtes Material ist mitzunehmen und fachgerecht zu entsorgen. Über Verschmutzungen und Lagerung von Material im Bereich der Technikzentralen ist der AG schriftlich zu informieren. 1.9 Voraussetzung für die Durchführung der Kundendienstarbeiten ist: Terminabsprache mit dem Betreiber der Anlagen oder in Absprache mit dem Auftraggeber. Vor Ausführung jeglicher Arbeiten hat sich das Personal des Auftragnehmers beim Leiter, Hausmeister oder dessen Vertreter zu melden 2. Ersatz- und Verschleißteile 2.1 Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Kleinmaterial wie Reinigungsmaterial, Putzmittel, sowie LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 4 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR die Lieferung von Ersatzteilen, auch Keilriemen, bis zu einem Listenpreis von insgesamt netto 25,00 EUR je Wartung und Anlage in die Gesamtkosten der Wartungspositionen mit einzurechnen sind 3. Ausführung von Reparaturen 3.1 Erkennt der AN außerhalb seines Leistungsbereiches Mängel oder Schäden, welche die Bereitschaft oder Sicherheit der Anlage gefährden können, hat er sofort die auftraggebende Stelle zu benachrichtigen oder erforderlichenfalls die Außerbetriebname der Anlage zu veranlassen. Der AN hat fernmündliche oder mündliche Mitteilungen schriftlich zu bestätigen. Von Mängeln oder Schäden, die nicht unverzüglich beseitigt werden müssen und deren Beseitigung nicht zu den in Nr. 1.2 beschriebenen Leistungen gehören, hat der Auftragnehmer den Auftraggeber unverzüglich schriftlich zu unterrichten. 3.2 Kleinreparaturen mit einem Aufwand bis ca. 200,EUR pro Einrichtung können sofort ausgeführt werden. Es ist jedoch der Auftraggeber zu benachrichtigen. Für erforderliche Reparaturen höheren Aufwandes wird ein gesonderter Auftrag erteilt. Auf Übertragung dieser Leistungen besteht jedoch kein Leistungsanspruch! Unverzüglich auszuführende Reparaturen können bei Beauftragung per Telefax bestätigt werden! 3.3 Können durchzuführende Reparaturen nicht sofort erledigt werden, ist ein Bericht mit Kostenangebot einzureichen, aus dem Art, Umfang und Höhe der Reparaturkosten hervorgehen. 4. Schadensmeldungen - Auftritt von Störmeldungen 4.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich - auch außerhalb der regelmäßigen Wartungstermine auftretende Störungen, die die Sicherheit oder den Betrieb der Anlage gefährden nach Aufforderung durch den Auftraggeber umgehend zu beseitigen. Er hat die Arbeiten unverzüglich innerhalb der betriebsüblichen Arbeitszeit auszuführen. Es wird ein ständig besetzter Notdienst vorgehalten. Der Anbieter erklärt mit Abgabe seines Angebotes das eine Reaktionszeit, im Störungsfall, von einer Stunde bis zum Erscheinen am Einsatzort gesichert ist. 4.2 Störungsbeseitigungen im Rahmen des Kundendienstes: Störungsbeseitigungen sind sofort im Rahmen des Kundendienstes durchzuführen, soweit die Störung durch das Verschulden des Auftragnehmers verursacht worden ist. Auch bei Störmeldungen müssen sich die Monteure anund abmelden (Es besteht eine Ausweispflicht!) LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR Gesamtsumme: 5 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Menge 02 Leistungskatalog, Einheitspreisliste 02.001 Wartung der RLT-Anlage (Zentrale Außenluft) Wartung der RLT-Anlage (Zentrale Außenluft) Größenordnung bis 130.000 m3/h, gemäß der vorgenannten Leistungsbeschreibung durchführen 02.002 Stk Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 25.001 bis 35.000 m3/h. 1,00 02.009 Stk Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 17.001 bis 25.000 m3/h. 1,00 02.008 Stk Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 12.001 bis 17.000 m3/h. 1,00 02.007 Stk Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 7.001 bis 12.000 m3/h. 1,00 02.006 Stk Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 4.001 bis 7.000 m3/h. 1,00 02.005 Stk Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 2.001 bis 4.000 m3/h. 1,00 02.004 Stk Wartung der RLT-Anlage (Zu- und Abluft) Wartung der RLT-Anlage (Zu- und Abluft) Größenordnung 50 bis 2.000 m3/h, sonst wie vor. 1,00 02.003 Einheitspreis in EUR 6 02.02.2017 01.02.2017 Ordnungszahl (Pos-Nr.) 1,00 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Stk Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 35.001 bis 45.000 m3/h. 1,00 Stk Gesamtbetrag in EUR LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 02.010 Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 130.000 m3/h. 1,00 02.011 Stk Stk Wartung der RLT-Anlagen für Küchen, Wartung der RLT-Anlagen für Küchen, Größenordnung 50 bis 2.000 m3/h, sonst wie vor. 1,00 02.018 Stk Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 7.001 bis 12.000 m3/h 1,00 02.017 Stk Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 4.001 bis 7.000 m3/h 1,00 02.016 Stk Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 2.001 bis 4.000 m3/h 1,00 02.015 Stk Wartung der Abluftanlage Wartung der Abluftanlage (nur Abluft), Größenordnung 50 bis 2.000 m3/h, sonst wie vor. 1,00 02.014 Stk Wartung RLT- Anlage Halle Wartung für die RLT-Anlage Halle (Erika-HeßEisstadion), Größenordnung 20.000 m3/h, wie vor beschrieben, jedoch mit Verdampfer. 1,00 02.013 Einheitspreis in EUR Wartung der Zuluftanlage Wartung der Zuluftanlage (nur Zuluft) Größenordnung 50 bis 1900 m3/h, sonst wie vor. 1,00 02.012 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Stk Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 2.001 bis 4.000 m3/h 1,00 Stk 7 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 02.019 Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 4.001 bis 7.000 m3/h 1,00 02.020 Stk Stk Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 7.001 bis 12.000 m3/h 1,00 02.026 Stk Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 4.001 bis 7.000 m3/h 1,00 02.025 Stk Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 2.001 bis 4.000 m3/h 1,00 02.024 Stk Wartung der Abluftanlagen für Küchen, Wartung der Abluftanlagen für Küchen, Größenordnung 50 bis 2.000 m3/h, sonst wie vor. 1,00 02.023 Stk Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 12.001 bis 17.000 m3/h 1,00 02.022 Einheitspreis in EUR Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 7.001 bis 12.000 m3/h 1,00 02.021 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Stk Reinigung von Fettfangfilter bzw. Flammschutzfilter. Reinigung von Fettfangfilter bzw. Flammschutzfilter. Teilweise ist die Reinigung in der vor Ort zugänglichen Geschirrspülmaschine möglich. Überprüfung auf die Passgenauigkeit (keine Spalten im eingebauten Zustand) und auf Fettrückstände auf der Innenseite der Ablufthaube. 1,00 Stk 8 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 02.027 Wartung der mechanischen Entrauchungsanlagen, Wartung der mechanischen Entrauchungsanlagen, Größenordnung 50 bis 2.000 m3/h, gemäß der vorgenannten Leistungsbeschreibung durchführen. 1,00 02.028 Stk Stk Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung der mechanischen Entrauchungsanlagen, Größenordnung 24.001 bis 37.000 m3/h, gemäß der vorgenannten Leistungsbeschreibung durchführen. 1,00 02.034 Stk Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung der mechanischen Entrauchungsanlagen, Größenordnung 17.001 bis 24.000 m3/h, gemäß der vorgenannten Leistungsbeschreibung durchführen. 1,00 02.033 Stk Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung der mechanischen Entrauchungsanlagen, Größenordnung 12.001 bis 17.000 m3/h, gemäß der vorgenannten Leistungsbeschreibung durchführen. 1,00 02.032 Stk Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung der mechanischen Entrauchungsanlagen, Größenordnung 7.001 bis 12.000 m3/h, gemäß der vorgenannten Leistungsbeschreibung durchführen. 1,00 02.031 Stk Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung der mechanischen Entrauchungsanlagen, Größenordnung 4.001 bis 7.000 m3/h, gemäß der vorgenannten Leistungsbeschreibung durchführen. 1,00 02.030 Einheitspreis in EUR Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung der mechanischen Entrauchungsanlagen, Größenordnung 2.001 bis 4.000 m3/h, gemäß der vorgenannten Leistungsbeschreibung durchführen. 1,00 02.029 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Stk Wartung von Abluftventilatoren Lichtkuppel Wartung von Abluftventilatoren innerhalb der Lichtkuppel. 1,00 Stk 9 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 02.035 Wartung der Luftbefeuchter Wartung der Luftbefeuchter, Größenordnung Luftmenge bis10.000 m3/h. 1,00 02.036 Stk Stk Stk Jährl. Luftmengenmessung Jährl. Luftmengenmessung der RLT- Anlage wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 2.001 bis 4.000 m3/h 1,00 02.042 Stk Jährl. Luftmengenmessung Jährl. Luftmengenmessung der RLT- Anlage Größenordnung 50 bis 2.000 m3/h durchführen und protokollieren. 1,00 02.041 Stk Wartung eines Rauchmelders Wartung eines Rauchmelders, Prüfung auf ordnungsgemäße Funktion der gesamten Meldeeinrichtung 1,00 02.040 Stk Wartung einer Brandschutzklappe Wartung einer Brandschutzklappe einschl. Bescheinigung über die beanstandungsfreie Wartung für die Bauaufsicht 1,00 02.039 Gesamtbetrag in EUR Wartung Wärmetauscher Wartung Wärmetauscher, Größenordnung Luftmenge von 5000 bis 45.000 m3/h 1,00 02.038 Einheitspreis in EUR 10 02.02.2017 01.02.2017 Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung wie vor, jedoch Luftmenge 15.000 bis 20.000 m3/h 1,00 02.037 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Stk Jährl. Luftmengenmessung Jährl. Luftmengenmessung der RLT- Anlage wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 4.001 bis 7.000 m3/h 1,00 Stk LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 02.043 Jährl. Luftmengenmessung Jährl. Luftmengenmessung der RLT- Anlage wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 7.001 bis 12.000 m3/h 1,00 02.044 Stk Stk Wartung der kältetechnischen Anlagen Wartung der kältetechnischen Anlagen, Größenordnung 25 bis 40 kW, gemäß Leistungsprogramm der VDMA 24 186 Teil 3. Auszuführen bei jeder Wartung sind periodische Arbeiten und Arbeiten bei Bedarf. 1,00 02.050 Stk Jährl. Luftmengenmessung Jährl. Luftmengenmessung der RLT- Anlage wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 130.000 m3/h 1,00 02.049 Stk Jährl. Luftmengenmessung Jährl. Luftmengenmessung der RLT- Anlage wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 35.001 bis 45.000 m3/h 1,00 02.048 Stk Jährl. Luftmengenmessung Jährl. Luftmengenmessung der RLT- Anlage wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 25.001 bis 35.000 m3/h 1,00 02.047 Stk Jährl. Luftmengenmessung Jährl. Luftmengenmessung der RLT- Anlage wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 17.001 bis 25.000 m3/h 1,00 02.046 Einheitspreis in EUR Jährl. Luftmengenmessung Jährl. Luftmengenmessung der RLT- Anlage wie vor beschrieben, jedoch für Größenordnung 12.001 bis 17.000 m3/h 1,00 02.045 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Stk Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung wie vor beschrieben, jedoch Größenordnung 50 bis 100 kW 1,00 Stk 11 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 02.051 Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung wie vor beschrieben, jedoch Größenordnung 101 bis 300 kW 1,00 02.052 Stk Stk Stk Reinigung von Lüftungsgittern Reinigung von Lüftungsgittern in Sporthallen und Sälen Größenordnung ca. 500 m3/h 1.000,00 02.059 Stk Reinigung von Lüftungsgittern Reinigung von Lüftungsgittern Größenordnung ca. 200 m3/h 20.000,00 02.058 Stk Reinigung von Tellerventilen Reinigung von Tellerventilen Größenordnung 60 bis 200 m3/h 5.000,00 02.057 Stk In- und Außerbetriebnahme der Kälteanlage In- und Ausserbetriebnahme der Kälteanlage (Anfang April und Anfang Oktober) incl. Füllen und Entleeren des Kühlturmes und aller erforderlichen Nebenarbeiten 1,00 02.056 Stk Wartung der kältetechnischen Anlagen, Wartung der kältetechnischen Anlagen, Größenordnung 100 kW (Eisstadion), gemäß Leistungsprogramm der VDMA 24 186 Teil 3. Auszuführen bei jeder Wartung sind periodische Arbeiten und Arbeiten bei Bedarf 1,00 02.055 Gesamtbetrag in EUR Wartung Fensterklimagerät Wartung wie vor beschrieben, jedoch Klima-Splitanlagen Größenordnung 3 bis 7 kW 1,00 02.054 Einheitspreis in EUR 12 02.02.2017 01.02.2017 Wartung wie vor beschrieben, jedoch für Wartung wie vor beschrieben, jedoch Größenordnung 301 bis 600 kW 1,00 02.053 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Stk Gestellung von Rüstungen Gestellung von Rüstungen zur Reinigung der Lüftungsgitter und Tellerventile aus vorgenannten Positionen. Arbeitshöhe bis ca. 8m. Das LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 13 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR antransportieren, aufbauen, abbauen und abtransportieren ist bei der Kalkulation des Einheitspreises zu berücksichtigen. 50,00 02.060 Ersatzfiltematte Klasse G4 Ersatzfiltermatte Klasse G4 Filtermatte in Zuschnitten, Größenordnung 0,15 bis 1,5 m2, liefern und betriebsfertig montieren. 1,00 02.061 Stk Ersatzkeilriemen Typ SPZ Ersatzkeilriemen Typ SPZ Größenordnung 512 bis 2187 mm liefern und betriebsfertig montieren. 1,00 02.066 Stk Ersatzkeilriemen Typ XPZ Ersatzkeilriemen Typ XPZ Größenordnung 812 bis 1537 mm liefern und betriebsfertig montieren. 1,00 02.065 Stk Ersatztaschenfilter Klasse F7 Ersatztaschenfilter Klasse F7 Größenordnung 287/287/360 bis 592/592/534 liefern und betriebsfertig montieren. 1,00 02.064 Stk Ersatztaschenfilter Klasse F5 Ersatztaschenfilter Klasse F5 Größenordnung 287/287/190 bis 890/710/600 liefern und betriebsfertig montieren. 1,00 02.063 m² Ersatztaschenfilter Klasse G4 Ersatztaschenfilter Klasse G4 Größenordnung 287/287/195 bis 592/592/500 liefern und betriebsfertig montieren. 1,00 02.062 Stk Stk Ersatzkeilriemen Typ XPA Ersatzkeilriemen Typ XPA Größenordnung 850 bis 1632 mm liefern und betriebsfertig montieren. 1,00 Stk LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 02.067 Ersatzkeilriemen Typ SPA Ersatzkeilriemen Typ SPA Größenordnung 950 bis 3000 mm liefern und betriebsfertig montieren. 1,00 02.068 Stk Stk Ersatzkeilriemen Typ 13 Ersatzkeilriemen Typ 13 Größenordnung 500 bis 1800 mm liefern und betriebsfertig montieren. 1,00 02.071 Stk Ersatzkeilriemen Typ 10 Ersatzkeilriemen Typ 10 Größenordnung 1400 mm liefern und betriebsfertig montieren. 1,00 02.070 Einheitspreis in EUR Ersatzkeilriemen Typ SPB Ersatzkeilriemen Typ SPB Größenordnung 2240 bis 4500 mm liefern und betriebsfertig montieren. 1,00 02.069 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Stk Ersatzkeilriemen Typ 17 Ersatzkeilriemen Typ 17 Größenordnung 1700 mm liefern und betriebsfertig montieren. 1,00 Stk Gesamtsumme: 14 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 03 Anlagenbestand und Anzahl der Wartungen 03.01 Kapitel 3306 03.01.001 045-01 904007 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 045-01 904007 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: DG Grüntaler Str. 21, 13357 Berlin 15 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR 4 Abluftanlagen WC-Räume ca. 1900 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 8 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.01.002 Stk 077-01 904015 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 077-01 904015 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: DG Mathilde-Jacob-Platz 1, 10551 Berlin 1 RLT-Anlage Küche ca. 5600 m3/h 8 Fettfangfilter 1 RLT-Anlage BVV- u. Plenarsaal ca. 2200 m3/h 1 RLT-Anlage BVV- u. Plenarsaal ca. 5500 m3/h (RLT-Anlagen BVV- u. Plenarsaal mit Vorfilterkammer) 1 RLT-Anlage Haupt-Wiring-Center ca. 5200 m3/h 1 Zuluft- u. Abluftanlage Aufzugsm.-raum West ca. 4500 m3/h 4 Abluft-Ventilatoren Etagen-Wiring-C Ost u. West ca.3000 m3/h. 1 Abluft-Anlage WC-Räume (Ostflügel) ca. 1500 m3/h 1 Abluft-Anlage Teeküchen Ostflügel) ca. 1200 m3/h 1 Abluft-Anlage KM Raum K03 1 Kälteanlage (Kaltwassersatz) ca. 36 kW 2 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 45 Stück BSK pro Jahr 1x In- und Ausserbetriebnahme der Kälteanlage (Anfang April und Anfang Oktober) incl. Füllen und Entleeren des Kühlturmes und aller erforderlichen Nebenarbeiten 1,00 03.01.003 Stk 105-01 904020 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 105-01 904020 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: DG Haus der Gesundheitsfürsorge, Reinickendorfer Str. 60-60b, 13347 Berlin 1 RLT-Anlagen WC je ca. 7000 m3/h 1 RLT-Anlagen Umkleideraum je ca. 7000 m3/h 2 Abluftanlagen WC, Aufzugsm.-Räume je ca. 1000 m3/h 2 x Wartung pro Jahr LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 1 x Wartung der 42 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.01.004 Stk 079-01 904017 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 079-01 904017 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Rathaus Wedding, Müllerstr. 146, 13353 Berlin Altbau. 1 Splitklimasystem Serverraum K20ca. 14 KW 1 Splitklimasystem 2 x kW Hersteller: RHOSS, Typ:MCAE 18 ca. 18 kW 1 RLT-Anlage Küche ca. 8100 m3/h 1 RLT-Anlage Kantine ca. 5250 m3/h 1 RLT-Anlage Kopierraum, EG ca. 2000 m3/h 1 RLT-Anlage Rathenau-Saal, Nebenräume ca. 600 m3/h 1 Abluft-Anlage WC-Anlagen Küche ca. 1000 m3/h 1 Abluft-Anlage Aufzugsmaschinenraum (Abluft 1) ca. 2600 m3/h 1 Abluft-Anlage Aufzugsmaschinenraum (Abluft 2) ca. 1000 m3/h 1 Entrauchungsanlage Müllräume KG ca. 3000 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 17 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.01.005 Stk 022-61 904004 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 022-61 904004 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Bürodienstgebäude ,Beusselstraße 44 n-q (Berliner Großmarkt), 10553 Berlin 1 Klima-Splitgerät ca. 3,5 kW (1 Innengerät/ 1Außengerät) 1 x Wartung pro Jahr 1,00 Stk Gesamtsumme: 16 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 03.02 Kapitel 3600 03.02.001 166-01 915033 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 166-01 915033 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: VHS einschl. Bibliothek, Turmstraße 75, 10551 Berlin 1 1 1 1 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 17 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR RLT-Anlage WC-Räume ca. 1400 m3/h Abluft-Anlage Aufzugsmaschinenraum ca. 1100 m3/h Abluft-Anlage Innenräume ca. 400 m3/h RLT-Anlage WC Räume Galerie EG ca. 1300m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 25 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.02.002 Stk 153-01 915036 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 153-01 915036 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Musikschule, Wallstr. 42-49, 10179 Berlin 4 Abluft-Anlagen WC ca. 1600 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1,00 03.02.003 Stk 144-01 901001 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 144-01 901001 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Jerusalem-Bibliothek, Travemünder Str. 2, 13357 Berlin 1 1 1 1 1 4 1 RLT-Anlage Saal ca. 12000 m3/h Abluftanlage WC-Räume ca. 1500 m3/h Abluftanlage WC-Räume ca. 1300 m3/h Abluftanlage Teeküche ca. 100 m3/h Abluftanlage Aufz.-Maschinenraum ca. 200 m3/h Abluft-Anlagen Pausenraum je ca. 250 m3/h Entrauchungsanlagen ca. 1000 m3/h 2 x Wartung pro Jahr 1 x Wartungen der 11 Stück BSK pro Jahr 4 x Wartung 6 Stück Rauchmelder 1,00 03.02.004 St 008-01 901003 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 008-01 901003 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Hansa-Bibliothek, Altonaer Str. 15, 10557 Berlin 1 Klima-Splitgerät Novatherm S10 ca. 2,8 kW 1 Zuluftanlage Serverraum ca. 180 m3/h 1 x Wartung pro Jahr LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 1 x Wartung der 2 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.02.005 St 989-01 901010 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 989-01 901010 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Philipp-Schaeffer-Bibliothek, Brunnenstraße 181, 10119 Berlin 1 2 2 1 RLT-Anlage Saal ca. 2100 m3/h Abluftanlage Waschräume ca. 1000 m3/h Abluftanlage WC-Räume ca. 250 m3/h Entrauchungsventilator Saal ca. 6400 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 5 Stück BSK pro Jahr 4 x Wartung 1 Stück Rauchmelder pro Jahr 1,00 03.02.006 St 075-01 901012 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 075-01 901012 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Bibliothek Süd, Lützowstr. 27, 10785 Berlin 1 Klima-Splitgerät Novatherm S10 ca. 2,8 kW 1 Abluftanlage ca. 1090 m3/h 1 Zuluftanlage Serverraum ca. 1000 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 3 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.02.007 St 016-01 915002 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 016-01 915002 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: VHS, Antonstraße 37, Ruheplatzstraße 4 2 Abluftanlage ca. 1800 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 4 Stück BSK pro Jahr 1,00 St Gesamtsumme: 18 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 03.03 Kapitel 3700 03.03.001 162-01 912404 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 162-01 912404 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: John-Lennon-Gymnasium, Zehdenicker Str. 17/18, 10119 Berlin 19 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR 3 Abluft-Anlagen Digestorien u. Chemik.-Schränke je ca. 800 m3/h 2 Abluftanlage Duschen Turnhalle je ca. 200 m3/h 1x Wartung pro Jahr 1 x Wartungen der 3 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.03.002 Stk 002-01 912138 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 002-01 912138 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Möwensee-Grundschule, Afrikanische Str. 123, 13351 Berlin 1 8 1 1 1 1 4 RLT-Anlage Küche ca. 8350 m3/h Fettfangfilter RLT-Anlage Lager ca. 4500 m3/h. RLT-Anlage Turnhalle ca. 18000 m3/h Abluft-Anlage Spüle ca. 4500 m3/h Abluft-Anlage WC-Räume ca. 2500 m3/h Abluft-Anlagen Keller je ca. 200 m3/h 2 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 13 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.03.003 Stk 010-02 912402 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 010-02 912402 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Gymnasium Tiergarten, Altonaer Straße 26, 10555 Berlin 1 RLT-Anlage -TNU-Klassenräume ca. 6300 m3/h 1 RLT-Anlage -ca. 12500 m3/h 1 Abluftanlagen WC Räume (Treppenhäuser) je ca.3500m3/h 1 Abluftanlage -Chemikalienschrank (Biologie) ca.250m3/h 1 Abluftanlage Digestorium ca. 1200m3/h 1 Abluftanlage Chemieschrank ca. 250m3/h 3 Abluftanlage Digestorien u. Chemie Schränke je ca. 650m3/h 1 Abluftanlage WC Räume (Treppenhäuser) ca.1500m3/h 3 Abluftanlage Digestorien u. Chemie Schränke je ca. 900m3/h 2x Wartung pro Jahr 1x Wartung der 35 Stück BSK pro Jahr 1,00 Stk LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 03.03.004 015-01 912131 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 015-01 912131 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Wedding Schule, Antonstr. 10-17, 13347 Berlin 1 Abluft-Anlage WC ca. 1000 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 5 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.03.005 Stk 019-01 912601 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 019-01 912601 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: GS am Koppenplatz,Filiale Bergstraße 5 - 9, 10115 Berlin 2 Abluft-Anlage Digestorien u. Chemik.-Schränke ca. 800 m3/h 1 Abluft-Anlage WC ca. 800 m3/h Turnhalle 1 Abluft-Anlage Duschräume ca. 3000 m3/h 1 Abluft-Anlage WC ca. 3000 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1x Wartung der 4 BSK pro Jahr 1,00 03.03.006 Stk 020-01 912105 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 020-01 912105 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Papageno-Grundschule, Bergstraße 58, 10115 Berlin 1 Abluft-Anlage WC Damen u. Herren ca. 2300 m3/h 1 Abluft-Anlage WC Damen u. Herren ca. 550 m3/h 2 Abluft-Anlagen Duschräume ca. 1200 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1,00 03.03.007 Stk 028-01 912409 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 028-01 912409 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung Diesterweg-Gymnasium, Böttgerstr. 6-8, 13357 Berlin 2 Abluftanlagen Digestorien ca. 1000 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1,00 03.03.008 Stk 031-01 912408 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 031-01 912408 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 20 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 21 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR Einrichtung: Französisches Gymnasium, Derfflinger Straße 7 - 11, 10785 Berlin 1 RLT-Anlage - Westseite 1 x ca. 23000 m3/h 1 RLT-Anlage - Westseite 2 x ca. 23000 m3/h 1 RLT-Anlage - Ostseite x ca. 32000 m3/h 1 RLT-Anlage Gemeinschaftsraum ca. 30000 m3/h 1 RLT-Anlage Ausstellungsräume ca. 4200 m3/h 1 RLT-Anlage Chemieräume ca. 3600 m3/h 1 WRG Rekuperator 3 Abluftanlagen WC Räume (Treppenhäuser) je ca. 2300 m3/h 1 Abluftanlage Umkleide ca. 1500 m3/h 3 Abluftanlagen Digestorien u. Chemieschränke je ca. 650 m3/h 1 Abluftanlage Säure Lauge R. 209 ca. 700 m3/h 2 Abluftanlagen Keram./ Chemie ca. je 700 m3/h 1 Entrauchungsanlage ca. 11900 m3/h 1 Entrauchungsanlage ca. 6500 m3/h 1 Entrauchungsanlage ca. 4600 m3/h 1 RLT Anlage Turnhalle ca. 13000 m3/h 1 RLT Anlage Umkleide ca. 6800 m3/h 2x Wartung pro Jahr 1x Wartung der 115 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.03.009 Stk 033-02 912264 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 033-02 912264 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Arbeitslehrezentrum, Edinburger Str. 53, 13349 Berlin 1 4 1 2 RLT-Anlage Küche (Dach) ca. 3000 m3/h Fettfangfilter Abluft-Anlage Lager ca. 700 m3/h Abluft-Anlage WC-Räume ca. 1800 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 7 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.03.010 Stk 046-01 912251 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 046-01 912251 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung Willy-Brandt-Oberschule, Grüntaler Str. 5, 13357 Berlin 1 1 1 1 1 3 1 1 1 RLT-Anlage Mehrzwecksaal ca. 12000 m3/h RLT-Anlage Fotolabor ca. 1000 m3/h RLT-Anlage TNU-Räume ca. 1800 m3/h RLT-Anlage Duschräume ca. 1200 m3/h RLT-Anlage Turnhalle ca. 3200 m3/h Abluft-Anlagen Digestorien je ca. 1200/1200/600 m3/h Abluft-Anlagen WC-Räume je ca. 750 m3/h Entrauchungsanlage ca. 2500 m3/h Abluftanlage Vorbereitung ca. 2300 m3/h LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 1 Abluftanlage Spüle ca. 1000 m3/h 1 Abluftanlage 1. Hilfe Raum ca. 1000 m3/h 2 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 33 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.03.011 Stk 047-01 912102 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 047-01 912102 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung Anna-Lindh-Grundschule m. Goethepark-Grundschule, Guineastr. 17-18, 13351 Berlin 1 RLT-Anlage Aula ca. 7500 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 8 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.03.012 Stk 055-02 912134 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 055-02 912134 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung Schule, Turnhalle Kattegatstr. 26, 13359 Berlin 2 RLT-Turnhalle ca. 3000 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1,00 03.03.013 Stk 074-01 912252 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 074-01 912252 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Ernst-Schering-Oberschule, Lütticher Str. 47-48, 13353 Berlin 2 Abluftanlagen Fotolabor ca. 1000 m3/h Turnhalle 2 Abluftanlagen Umkleideräume je ca. 1500 m3/h 2 Abluftanlagen Duschräume je ca. 1300 m3/h 1 Abluftanlage Lehrerumkleideraum ca. 800 m3/h Turnhalle Lütticher Str. 47 2 Abluftanlagen WC-Räume je ca. 2000 m3/h 6 Abluftanlagen Gymnastikhalle je ca. 150 m3/h 1 Abluftanlage Abstellraum ca. 1500 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 5 Stück BSK pro Jahr 1,00 Stk 22 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 03.03.014 076-02 912109 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 076-02 912109 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Allegro GS, Lützowstraße 82 - 86, 10785 Berlin 23 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR 1 RLT-Anlage Küche ca. 9000 m3/h 8 Fettfangfilter Turnhalle 1 RLT-Anlage Umkleideräume Turnhalle ca. 7500 m3/h 1 Abluft-Anlage WC/Umkleide-Räume ca. 2800 m3/h 1 Abluft-Anlage WC/Umkleide-Räume ca. 2800 m3/h 1 Abluft-Anlage WC/Umkleide-Räume ca. 2800 m3/h 3 Abluft-Anlage innenliegende Räume je ca. 250 m3/h 2 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 5 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.03.015 Stk 084-01 912254 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 084-01 912254 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Heinrich-Stephan Schule, Neues Ufer 6, 10553 Berlin 1 RLT-Anlage TNU-Klassenräume ca. 4900 m3/h 1 Abluftanlage Chemikalienschrank ca. 300 m3/h 1 Abluftanlage Digestorium ca. 630 m3/h 1 Abluftanlage Batterieraum ca. 220 m3/h 1 Abluftanlage Putzraum ca. 150 m3/h 2 RLT-Anlagen m. Elt-Erhitzer Umkleider. Turnh. je ca. 2540 m3/h 2 Abluft-Anlagen innenliegende Räume je ca. 1100 m3/h Turnhalle (Wiebestr.53-58) 1 RLT-Anlage Turnhalle ca. 8600 m3/h. 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 10 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.03.016 Stk 086-01 912260 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 086-01 912260 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Hans-Bredow-Oberschule u. Winkelried-Oberschule, Ofener Str. 6, 13349 Berlin 2 1 1 8 Abluftanlagen Abluftanlagen Abluftanlagen Abluftanlagen Digestorium je ca. 1200 m3/h Digestorium ca. 1400 m3/h Digestorium ca. 700 m3/h Innenräume je ca. 200 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 6 Stück BSK pro Jahr 1,00 Stk LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 03.03.017 087-01 912146 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 087-01 912146 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Albert-Gutzmann-Schule, Orthstraße 1 / Wiesenstr. 24, 13357 Berlin 1 RLT-Anlage Werkräume ca. 8000 m3/h 2 Abluftanlagen Werkraum je ca. 4350 m3/h 2 Abluftanlagen Werkraum je ca. 2250 m3/h 1 RLT-Anlage Übungsräume ca. 8000 m3/h 2 RLT-Anlagen Mehrzweckräume je ca. 4000 m3/h 1 Abluftanlage Heizungsraum ca. 5000 m3/h 2 Abluftanlagen Digestorium/ Giftschrank je ca. 1000 m3/h 1 Entrauchungsanlage ca. 24000 m3/h 1 Kälteanlage mit Kühlturm ca. 60 kW 1 x Wartung der 17 Stück BSK pro Jahr Sporthalle Schönstedtstraße 2 RLT-Anlagen Halle je ca. 14000 m3/h 1 RLT-Anlage Nebenräume ca. 2600 m3/h 2 Abluftanlagen Duschräume je ca. 2300 m3/h 1 Abluftanlage WC ca. 2300 m3/h 1 x Wartung der 21 Stück BSK pro Jahr 2 x Wartung pro Jahr 1x In- und Ausserbetriebnahme der Kälteanlage (Anfang April und Anfang Oktober) incl. Füllen und Entleeren des Kühlturmes und aller erforderlichen Nebenarbeiten 1,00 03.03.018 Stk 091-01 912258 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 091-01 912258 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Herbert-Hoover-Oberschule, Pankstr. 18-19, 13357 Berlin 1 Abluftanlage Digestorium ca. 1200 m3/h 1 Abluftanlage Giftschrank ca. 1200 m3/h 1 Abluftanlage Turnhalle ca. 9000 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 8 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.03.019 Stk 094-01 912112 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 094-01 912112 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Anne-Frank-Grundschule, Paulstraße 20, 10557 Berlin 1 Abluftanlage Lehrküche ca. 220 m3/h 1 Abluftanlage WC-Raum ca. 1.000 m3/h 2 Zuluftgeräte Turnhalle Umkleideräume/Duschen je ca. 450 m3/h 2 Abluft-Anlagen innenliegende Räume ca. 1100 m3/h 24 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 25 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 6 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.03.020 Stk 095-01 912115 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 095-01 912115 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Moabiter-Grundschule, Paulstraße 28 - 33, 10557 Berlin 1 2 2 1 RLT-Anlage Umkleideräume ca. 5000 m3/h Abluftventilatoren je ca. 1500 m3/h RLT Anlagen Umkleideräume je ca. 1200 m3/h Abluftanlage mit Entrauchung ca. 4500 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung 2 Stück Entrauchungsklappe mit Stellantrieb 1 x Wartung der 14 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.03.021 Stk 097-01 912141 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 097-01 912141 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Gesundbrunnen GS, Prinzenallee 8, 13357 Berlin 2 RLT-Anlage Treppenhaus je 520 m3/h Modell: Vallox ValloPlus 500 SE L 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung von 9 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.03.022 Stk 101-01 912135 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 101-01 912135 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Heinrich-Seidel-Grundschule, Ramlerstraße, 9-10, 13355 Berlin 1 RLT-Anlage Innenräume ca. 7500 m3/h 1 Abluftanlage Aufzugsmaschinenraum ca. 4400 m3/h 1 Entrauchungsanlage ca. 5300 m3/h 1 RLT-Anlage Küche ca. 9200 m3/h 8 Fettfangfilter 1 RLT-Anlage Mensa ca. 12000 m3/h 1 RLT-Anlage Lager ca. 1500 m3/h 1 Abluftanlage Spülmaschine ca. 3100 m3/h 1 RLT-Anlage Turnhalle ca. 17000 m3/h 1 RLT-Anlage Innenräume ca. 1500 m3/h 1 RLT-Anlage Zentrale ca. 6000 m3/h 1 RLT-Anlage Duschen Umkleide ca. 2300 m3/h0 1 Abluftanlage WC ca. 200 m3/h 1 Entrauchungsanlage ca. 13200 m3/h 1 WRG-Anlage ca. 45000 m3/h LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 2 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung von 80 Stück BSK pro Jahr 4 x Wartung von 4 Stück Rauchmelder 1,00 03.03.023 Stk 104-01 912257 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 104-01 912257 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Schule am Zillepark Ravenestr. 11-12, 13347 Berlin 1 RLT-Anlage ca. 2200 m3/h 2 Abluftanlagen Duschräume je ca. 500 m3/h 2 Abluftanlagen WC u. Chemieschrank je ca. 250/500 m3/h. 2 Abluftanlagen Digestorium je ca. 500 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 1 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.03.024 Stk 103-01 912101 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 103-01 912101 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Kurt-Tucholsky-Grundschule, Rathenower Straße 18, 10559 Berlin Schulgebäude 1 RLT-Anlage Mehrzweckraum ca. 6000 m3/h 1 RLT-Anlage Ostflügel ca. 4300 m3/h Turnhalle 1 RLT-Anlage ca. 13000 m3/h 1 RLT-Anlage Nebenräume ca. 7900 m3/h 1 Abluft-Anlage WC-Räume West ca. 1250 m3/h 1 Abluft-Anlage Nebenräume ca. 7900 m3/h 1 Abluft-Anlage WC-Räume Ost ca. 7000 m3/h 1 Abluft-Anlage Nebenräume ca. 7000 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 20 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.03.025 Stk 123-01 912403 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 123-01 912403 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Lessing-Gymnasium, Schöningstr. 17, 13349 Berlin 1 Abluftanlagen WC je ca. 1500 m3/h 1 Abluftanlage Digestorium ca.1200 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung 2 Stück BSK pro Jahr 26 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) 03.03.026 Menge Einheit 1,00 Stk Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 27 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR 129-01 912255 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 129-01 912255 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Theodor-Heuss-Grundschule, Siemensstraße 20, 10551 Berlin 1 1 1 1 1 RLT-Anlage Medien- und Werkraum EG je ca.1200 m3/h RLT-Anlage 2. Werkraum EG 1200 m3/h RLT-Anlage Werkraum KG je ca.1200 m3/h Abluft-Anlage Turnhalle Umkleideräume 500 m3/h Abluft-Anlage Personal WC 500 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 6 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.03.027 Stk 132-01 912256 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 132-01 912256 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Theodor-Heuss-Gesamtschule, Quitzowstraße 141, Stephanstraße 2 10559 Berlin 1 RLT-Anlage Küche ca. 9900 m3/h 4 Fettfangfilter 1 RLT-Anlage - Mensa ca. 5200 m3/h 1 RLT-Anlage Chemieräume ca.3600 m3/h 1 RLT-Anlage TNU Räume ca.4730 m3/h 1 RLT-Anlage Duschen, Umkleideräume ca.2400 m3/h 1 RLT-Anlage TUN Räume ca.5010 m3/h 1 RLT Anlage mit Entrauchung -2400 m3/h/ 6000 m3/h 1Zuluft-Anlage mechanische Technologie ca.3400 m3/h 1 Rohrabluftventilator Innenraum ca. 2500 m3/h 2 Abluftventilatoren Lehrküche ca. 600 m3/h 2 Abluftventilator (WC-, Dusch- u. Technikraum) je ca. 300 m3/h 3 Abluft-Anlagen WC-Räume (Treppenhäuser) je ca.2300 m3/h 4 Abluft-Anlagen Digestorien u. Chemik.-Schränke je ca. 650 m3/h 1Abluftanlage Farbspritzstand ca.4500 m3/h 1Abluftanlage mechanische Technologie ca.2500 m3/h 1Abluftanlage Kältemaschinenraum ca.6000 m3/h 1 WRG ca. 30 kW bei ca. 9900 m3/h 2 x Wartungen pro Jahr 1 x Wartung der 45 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.03.028 Stk 133-01 912263 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 133-01 912263 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Heinrich-von-Stephan- Schule, Stephanstraße 27, 10559 Berlin LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge 1 1 1 1 1 Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR RLT-Anlage TNU-Räume ca. 6400 m3/h Abluft-Anlage Chemikalienschrank 3. OG ca. 300 m3/h Abluft-Anlage Digestorien je ca. 900 m3/h Abluft-Anlage Digestorien je ca. 720 m3/h Abluft-Anlage Innenräume ca. 1300 m3/h Turnhalle: 1 Zuluftgerät GEA-Happel TyP 10.05 IHBV, V=100 m3/h elektr. Lufterhitzer 6 kW 1 Dach Abluftventilator, Fabr. Helios, Typ RDW/400/6, V= 1500 m3/h 1 Brandschutzklappe FK K90 - 400x400x375 Trox 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 10 Stück BSK pro Jahr 4 x Wartung von 2 Stück Rauchmelder pro Jahr 1,00 03.03.029 Stk 136-01 912253 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 136-01 912253 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Ernst-Reuter-Oberschule, Stralsunder Str. 54, 13355 Berlin 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 2 8 1 1 1 Zentrale Außenluftansaugung ca. 70300 m3/h RLT-Anlage Mensa ca. 28000 m3/h RLT-Anlage Cafeteria ca. 5000 m3/h RLT-Anlage Sprachlabore ca. 4500 m3/h RLT-Anlage Innenräume ca. 16000 m3/h RLT-Anlage Diskothek ca. 2800 m3/h RLT-Anlage Turnhalle ca. 9000 m3/h Zuluft- Anlage Kühllager ca. 2400 m3/h RLT-Anlage Kellerraum ca. 1500 m3/h RLT-Anlage Werkstatt ca. 2400 m3/h RLT-Anlage Farbspritzraum ca. 3700 m3/h Abluftanlage Spülmaschine/ Küche ca. 2000 m3/h Abluftanlage Aufzugsmaschinenraum 1 ca. 600 m3/h Abluftanlage Aufzugsmaschinenraum 2 ca. 4100 m3/h Abluftanlagen Zentrale ca. 1500 m3/h Abluftanlagen Digestorium ca. 750 m3/h Entrauchungsanlage ca. 33000 m3/h Kälteanlage mit ca. 400 kW Split-Kälteanlage mit ca. 25 kW Leistung 2 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung von 80 Stück BSK pro Jahr 4 x Wartung von 9 Stück Rauchmelder pro Jahr 1 x Reinigung von Tellerventilen und Lüftungsgittern pro Jahr 1x In- und Ausserbetriebnahme der Kälteanlage (Anfang April und Anfang Oktober) incl. Füllen und Entleeren des Kühlturmes und aller erforderlichen Nebenarbeiten 1,00 Stk 28 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 03.03.030 138-05 912136 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 138-05 912136 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Gustav-Falke-Grundschule, Strelitzer Str. 41-42, 13355 Berlin 1 RLT-Anlage Gymnastikhalle ca. 5000 m3/h 5 Abluft-Anlagen WC- und Waschräume ca. 500 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 1 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.03.031 Stk 141-02 912118 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 141-02 912118 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Brüder-Grimm-Grundschule, Tegeler Str. 18-19, 13353 Berlin 2 RLT-Anlage Duschräume ca. 4000 m3/h 2 Abluftanlagen WC je ca. 2500 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 6 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.03.032 Stk 151-01 912132 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 151-01 912132 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Erika-Mann-Grundschule ,Utrechter Str. 25-27, 13347Berlin 1 RLT-Anlage Waschräume ca. 4500 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 11 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.03.033 Stk 152-01 912120 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 152-01 912120 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Carl Bolle-Grundschule, Waldenserstraße 20/21, 10551 Berlin 1 Zuluft-Anlage WC-Innenr. ca. 1200 m3/h 1 Abluftanlage Turnhalle ca. 750 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 2 Stück BSK pro Jahr 1,00 Stk 29 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 03.03.034 159-01 912125 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 159-01 912125 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung Schule Brandenburger Tor Wilhelmstr. 52, 10117 Berlin 30 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR 2 Abluft-Anlage WC-Räume je ca. 400 m3/h 1 Abluftanlage Küche ca. 1000 m3/h 2 Abluftanlagen Silent-box ca. 1000 m3/h1 1 x Wartung der 12 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.03.035 Stk 166-04 912717 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 166-04 912717 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Berlin-Kolleg, Turmstraße 75, 10555 Berlin Schule 1 RLT-Anlage TUN- Räume ca. 4320 m3/h 2 Abluft-Anlage Chemikalienschränke je ca. 650 m3/h 2 Abluft-Anlage Digestorium ca. 650 m3/h Turnhalle 1 RLT-Anlage Halle ca. 600 m3/h. 1 Abluft-Anlage Duschen ca. 650 m3/h 1 RLT-Anlage WC/Fotolabor ca. 1260 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 36 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.03.036 Stk 135-09 912273 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 135-09 912273 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Schulsportanlage. Stralsunder Str. 18-23, 13355 Berlin 1 Abluft-Anlage Waschräume je ca. 1400 m3/h 1 Abluft-Anlage WC-Räume je ca. 400 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1,00 03.03.037 Stk 036-01 912259 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 036-01 912259Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Hemingway-OS, Gartenstr. 10-15, 10115 Berlin 3 Abluft-Anlagen Digestorien u. Chemik.-Schränke je ca. 800 m3/h 1 Abluftanlage Turnhalle ca. 10000 m3/h 1x Wartung pro Jahr 1,00 Stk LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 03.03.038 021-01 912609 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 021-01 912609 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Berolina-OS, Berolinastr. 8, 10178 Berlin 31 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR 1 Abluftanlage WC je ca. 520 m3/h 2 Abluftanlagen Duschen Turnhalle je ca. 2000 m3/h 1x Wartung pro Jahr 1,00 03.03.039 Stk 031-01 912401 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 131-01 912401 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Max.Planck-Gymnasium, Singerstr. 8a, 10179 Berlin 2 Abluft-Anlagen Digestorien u. Chemik.-Schränke je ca. 800 m3/h 1x Wartung pro Jahr 4 x Wartung von 5 Stück Rauchmelder pro Jahr 1,00 03.03.040 Stk 156-01 912265 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 156-01 912265 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Kita Wiclefstraße 5, 10551 Berlin 1 8 3 2 RLT-Anlage Küche ca. 6000 m3/h. Fettfangfilter Abluftanlagen Lagerräume ca. 150 m3/h Abluftanlagen WC ca. 1720 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 3 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.03.041 Stk 126-01 912128 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 126-01 912128 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: City Grundschule, Sebastianstr. 57, 10179 Berlin 1 Abluftanlagen Essensausgabe ca. 840 m3/h 1 Abluftanlage Spülküche ca. 1000m3/h 1 Abluftanlage Schülerküche ca. 1000m3/h 1 Abluftanlage WC ca. 235 m3/h 2 Abluftanlagen Jungen/Mädchen Umkleide ca. 1000m3/h 3 Abluftanlagen Mehrzweck/Elektro/Keller ca. 1000m3/h 2 Entfeuchtungsgeräte ca. 350 W 1 x Wartung pro Jahr 1,00 Stk LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 03.03.042 163-01 912117 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 163-01 912117 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Gotzskowsky-Grundschule, Zinzendorferstr. 15-16, 10555 Berlin 1 RLT-Anlage 1 mit ERG Turnhalle ca. 2400 m3/h. 1 RLT-Anlage 2 mit ERG Turnhalle ca. 2400 m3/h 2 Abluftanlagen WC Turnhalle 1 ca. 400 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 11 Stück BSK pro Jah 1,00 03.03.043 Stk 113-01 912103 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 113-01 912103 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Arkonaplatz Grundschule , Ruppinerstraße 47-48, 13355 Berlin 1 RLT-Anlage ca. 9000 m3/h 2 RLT-Anlage ca. 4900 m3/h 4 RLT-Anlage ca. 2.000 m3/h. 1 x Wartung 1 x Wartung der 15 Stück BSK pro Jahr 1,00 Stk Gesamtsumme: 32 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 03.04 Kapitel 3715 03.04.001 001-02 914038 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 001-02 914038 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: GS, Sporthalle, Adalbertstr. 53, 10179 Berlin 33 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR 1 Abluft-Anlage Turnhalle ca. 500 m3/h 3 Abluft- Anlagen Umkleideräume ca. 1500 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1,00 03.04.002 Stk 083-04 914046 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 083-04 914046 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Sporthalle am Köllnischen Park Neue Roßstr. 5, 10179 Berlin 1 1 1 1 Zuluft-Anlage Turnhalle A ca. 8000 m3/h RLT-Anlage Turnhalle B ca. 1400 m3/h Abluftanlagen Sportler WC je ca. 800 m3/h Abluftanlagen Gäste WC je ca. 400 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 9 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.04.003 Stk 130-01 914015 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 130-01 914015 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Sporthalle Unionsplatz, Siemensstraße 20a, 10551 Berlin 1 RLT-Anlage Turnhalle ca. 10500 m3/h 1 RLT-Anlage Duschräume ca. 800 m3/h 1 RLT-Anlage Duschräume ca. 1400 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1,00 03.04.004 Stk 040-01 914010 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 040-01 914010 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Franz-Mett-Sporthalle, Gormannstraße 13, 10119 Berlin 1 1 1 1 1 1 RLT-Anlage Sport- u. Zuschauerhalle ca. 18600 m3/h RLT-Anlage m. WRG. Duschen- u. Umkleide ca 3580 m3/h RLT-Anlage Box-Trainingsraum ca. 2400 m3/h Rauchabzugsanlage ca. 20000 m3/h Abluft-Anlage WC-Räume ca. 1300 m3/h Abluft-Ventilator Notstrom-Anlage ca. 200 m3/h 2 x Wartung pro Jahr LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 34 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR 1 x Wartung der 12 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.04.005 Stk 061-01 914002 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 061-01 914002 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Sportplatz Gustav-Böß-Anlage, Koloniestraße 82-88, 13359 Berlin 2 Abluft-Anlagen Waschräume je ca. 1000 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1,00 03.04.006 Stk 068-01 914006 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 068-01 914006 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Sporthalle Poststadion, Lehrter Straße 59, 10557 Berlin 1 1 1 1 1 1 RLT-Anlage m. WRG Duschräume ca. 7000 m3/h RLT-Anlage m. WRG Duschräume ca. 5300 m3/h RLT-Anlage Ruderhalle ca. 2700 m3/h RLT-Anlage Innenräume ca. 2250 m3/h Abluft-Anlage WC-Räume ca. 1000 m3/h Entrauchungsventilator ca. 4900 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 40 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.04.007 Stk 071-01 914013 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 071-01 914013 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Louise-Schroeder-Sporthalle, Louise-Schroeder-Platz 1, 13359 Berlin 1 RLT-Anlage Ruderhalle ca. 2500 m3/h 1 RLT-Anlage Duschen ca. 4000 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 11 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.04.008 Stk 143-01 914019 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 143-01 914019 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Sportplatz, Togostraße 15, 13351 Berlin 2 Abluft-Anlagen Waschräume je ca. 250 m3/h 2 Abluft-Anlagen WC-Räume je ca. 350 m3/h LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 35 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR 1 x Wartung pro Jahr 1,00 03.04.009 Stk 082-01 914001 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 082-01 914001 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: E.-Hess-Eisstadion, Müllerstraße 185, 13353 Berlin 4 RLT-Anlagen m. WRG Halle je ca. 20000 m3/h 1 RLT-Anlage m. WRG Umkleideräume ca. 2500 m3/h 1 RLT-Anlage Duschen ca. 2700 m3/h 1 RLT-Anlage Kasse ca. 2250 m3/h 11 Abluft-Anlagen WC-Räume je ca. 1000 m3/h 3 Kälteanlagen (Wärmepumpen) je ca. 100 kW 3 x Wartung pro Jahr (Febr., Juni, Nov.) 1 x Wartung der 17 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.04.010 Stk 085-02 914021 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 085-02 914021 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Sportplatz, Nordufer 28a, 13359 Berlin 2 Abluft-Anlage Duschräume je ca. 1000 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1,00 03.04.011 Stk 088-02 914003 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 088-01 914003 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Sportplätze Osloer Straße 42-62, 13359 Berlin 2 Abluft-Anlage Waschräume je ca. 1500 m3/h 2 Abluft-Anlage Duschen Altbau 1 je ca. 1500 m3/h 2 Abluft-Anlage Duschen Altbau 2 je ca. 1000 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung von 3 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.04.012 Stk 064-03 914040 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 064-03 914040 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Trainingszentrum Alba, Schützenstraße 51, 10117 Berlin 2 Abluft-Anlage Waschräume je ca. 9000 m3/h 2 Abluft-Anlage Duschen Altbau 1 je ca. 1500 m3/h 2 Abluft-Anlage Duschen Altbau 2 je ca. 1000 m3/h 1 x Wartung pro Jahr LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 1 x Wartung von 3 Stück BSK pro Jahr 1,00 Stk Gesamtsumme: 36 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 03.05 Kapitel 4011 03.05.001 122-01 907115 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 122-01 907115 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Jugendfreizeitstätte, Schwedter Str. 234, 10435 Berlin 1 Abluftanlage ca. 1200 m3/h 1 Abluftanlage ca. 1500 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 4 Stück BSK pro Jahr 1 x Reinigung von Tellerventilen und Lüftungsgittern pro Jahr 1,00 03.05.002 Stk 179-03 907128 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 179-03 907128 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Jugendeinrichtung Haus der Jugend, Reinickendorfer Str. 55, 13347 Berlin 1 RLT-Anlage Saal ca. 8000 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 4 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.05.003 Stk 141-05 907111 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 141-05 907111 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Jugendfreizeiteinrichtung, Lynarstr. 14, 13353 Berlin 1 Abluftanlage WC-Räume ca. 400 m3/h. 1 Entrauchungsanlage Saal ca. 800 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 1 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.05.004 Stk 025-01 907114 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 025-01 907114 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Wolfgang-Scheunemann-Jugendfreizeitheim, Bredowstraße 32, 10551 Berlin 1 RLT-Anlage Saal ca. 6100 m3/h 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 7 Stück BSK pro Jahr 1,00 Stk 37 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Einheit Seite: Datum: LV-Datum: Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheitspreis in EUR 03.05.005 110-01 907113 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 110-01 907113 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Kurt-Tucholsky-Bibliothek, Rostocker Str. 32, 10553 Berlin 1 Klima-Splitgerät Novatherm S10 ca. 2,8 kW. 1 Zuluftanlage Serverkabine ca. 180 m3/h. 1 x Wartung pro Jahr 1 x Wartung der 3 Stück BSK pro Jahr 1,00 03.05.006 Stk 169-01 907101 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender 169-01 907101 Wartung der RLT-Anlage(n) in folgender Einrichtung: Jugendberatungshaus Edinburger Str. 55, 13349 Berlin 1 Abluftanlage Bühne/ Bar ca. 1500 m3/h 6 Fettfangfilter 1 x Wartung pro Jahr 1,00 Stk Gesamtsumme: 38 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Einheit 04 Lohnarbeiten und sonstiges Seite: Datum: LV-Datum: Einheitspreis in EUR 39 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR Im Zuge der Ausführung der Wartungstätigkeiten kann es Im Zuge der Ausführung der Wartungstätigkeiten kann es zu unvorhersehbaren, aber erforderlichen Arbeiten, kommen. Die Ausführung und der Umfang der Arbeiten sind im einzelnen nur auf Weisung des Bauherrn oder dessen Bauleitung auszuführen. 04.001 Obermonteurstunde Obermonteurstunde (Stundenverrechnungssatz) 18,00 04.002 Monteurstunde Monteurstunde (Stundenverrechnungssatz) 18,00 04.003 h h Technikerstunde Technikerstunde (Stundenverrechnungssatz) 18,00 h Gesamtsumme: LV: Wartungsarbeiten an Lüftungsanlagen Ordnungszahl (Pos-Nr.) Menge Seite: Datum: LV-Datum: Einheit Einheitspreis in EUR ZUSAMMENSTELLUNG 01 Leistungsbeschreibung 02 Leistungskatalog, Einheitspreisliste 03 Anlagenbestand und Anzahl der Wartungen 03.01 Kapitel 3306 03.02 Kapitel 3600 03.03 Kapitel 3700 03.04 Kapitel 3715 03.05 Kapitel 4011 04 Lohnarbeiten und sonstiges Gesamtbetrag: UST 19,00 %: Gesamtbetrag Brutto: Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufzuführen. 40 02.02.2017 01.02.2017 Gesamtbetrag in EUR Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) Leistungskennziffer Inspektions- und Wartungsarbeiten 1 0 0 0 Luftfördereinrichtungen 1 1 0 0 Ventilatoren Fristen 1monatl. 3monatl. 6monatl. 12monatl 1 1 1 0 Hygienemaßnahmen gem. VDI 6022 Bl. 1 einschl. der erforderlichen Dokumentation und Übermittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber 1 1 1 1 Maßnahmen im Rahmen der Hygieneinspektion 1 1 1 2 Auf Verschmutzung, Beschädigung und Korrosion prüfen, Wasserablauf prüfen 1 1 1 3 Reinigen, Einleitung von Instandsetzungsmaßnahmen 1 1 2 0 Funktionelle Maßnahmen 1 1 2 1 Reinigen der luftberührten Teile des Ventilators sowie des Wasserablaufes x 1 1 2 2 Laufrad auf Unwucht prüfen x 1 1 2 3 Schaufelverstelleinrichtung auf Funktion prüfen x 1 1 2 4 Lager auf Geräusch prüfen x 1 1 2 5 Lager schmieren 1 1 2 6 Flexible Verbindungen auf Dichtheit prüfen x 1 1 2 7 Schwingungsdämpfer auf Funktion prüfen x 1 1 2 8 Schutzeinrichtungen auf Funktion prüfen x 1 1 2 9 Drallregler auf Funktion prüfen 1 1 2 10 Entwässerung auf Funktion prüfen 1 1 2 11 Antriebselemente 2 0 0 0 Wärmeübertrager x x x s. LKZ 9000 ff. 0 0 2 1 0 1 Maßnahmen im Rahmen der Hygieneinspektion 2 Sichtprüfung von Luft-LuftPlattenwärmeübertragern auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion x x x 2 1 0 3 Sichtprüfung von Luft-Luft Rotationswärmeübertragern auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Dichtheit 2 1 0 4 Sichtprüfung von direkt befeuerten Wärmeübertragern auf Dichtheit Wartung 2014, Version 10/2016 Instandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung x 1 0 Anlagen ohne Befeuchtung 3-jährl., Beauftragung erfolgt mit separatem Vertrag x 2 1 bei Bedarf x Hygienemaßnahmen gem. VDI 6022 Bl. 1 einschl. der erforderlichen Dokumentation und Übermittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber 2 Bemerkungen 24monatl x Arbeitskarte KG 430 – Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) Anlagen ohne Befeuchtung 3-jährl., Beauftragung erfolgt mit separatem Vertrag 1 Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) Leistungskennziffer 2 1 0 Inspektions- und Wartungsarbeiten Fristen 1monatl. 3monatl. 5 Erhitzer: Auf Verschmutzung, Verzunderung*), Beschädigung, Korrosion und Dichtheit prüfen x x 6monatl. 12monatl Bemerkungen 24monatl bei Bedarf x *) Elektro-Lufterwärmer 2 1 0 6 Kühler: Register, Tropfenabscheider und Kondensatwanne auf Verschmutzung, Belagbildung, Korrosion, Beschädigung und Dichtheit prüfen 2 1 0 7 Ableitung und Siphon auf Funktion prüfen 2 1 0 8 Reinigen, Einleitung von Instandsetzungsmaßnahmen 2 2 0 0 Funktionelle Maßnahmen 2 2 1 0 Lufterwärmer (Luft/Flüssigkeit) 2 2 1 1 Frostschutz kontrollieren x 2 2 1 2 Vor- und Rücklauf auf Funktion prüfen x 2 2 1 3 Luftseitig funktionserhaltend reinigen 2 2 1 4 Entlüften 2 2 2 0 Elektro-Lufterwärmer 2 2 2 1 Auf Zunderansatz prüfen x 2 2 2 2 Sicherheitseinrichtungen auf Funktion prüfen x 2 2 2 3 Auf Funktion prüfen 2 2 3 0 Luftkühler (Luft/Flüssigkeit) 2 2 3 1 Vor- und Rücklauf auf Funktion prüfen x 2 2 3 2 Entlüften x 2 2 4 0 Luftkühler (Luft/Kältemittel) 2 2 4 1 Kältemittelführende Anlagenteile auf Dichtheit prüfen 2 2 4 2 Auf Vereisung prüfen 2 2 5 0 Wärmeaustauscher WRG (Wasser/Luft) 2 2 5 1 Luftseitig reinigen bei fetthaltiger Abluft 2 2 5 2 Vor-/Rücklauf auf Funktion prüfen x 2 2 5 3 Wasserdruck prüfen / entlüften x 2 2 5 4 Wasser / Sole auffüllen x 2 2 5 5 Frostschutzuntersuchung x 2 2 6 0 Rotationswärmetauscher 2 2 6 1 Rotor auf Unwucht prüfen x 2 2 6 2 Lager auf Geräusch prüfen x 2 2 6 3 Lager fetten 2 2 6 4 Dichtelemente optisch auf Funktion prüfen Wartung 2014, Version 10/2016 x x x Elektrofachkraft x x x x x x Arbeitskarte KG 430 – Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) 2 Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) Leistungskennziffer Fristen Inspektions- und Wartungsarbeiten 1monatl. 2 2 6 5 Reinigungseinrichtung auf Funktion prüfen 2 2 6 6 MSR-Anlagen 2 2 6 7 Antriebselemente 2 2 7 0 Kreuzstrom-Wärmetauscher 2 2 7 1 Reinigungseinrichtung auf Funktion prüfen 2 2 7 2 Auf Dichtheit prüfen 2 2 7 3 Reinigen 3 0 0 0 Luftfilter 3monatl. 12monatl Bemerkungen 24monatl bei Bedarf x s. Arbeitskarte 480 x s. LKZ 9000 ff. x x 3 1 0 0 Hygienemaßnahmen gem. VDI 6022 Bl. 1 einschl. der erforderlichen Dokumentation und Übermittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber 3 1 0 1 Maßnahmen im Rahmen der Hygieneinspektion 3 1 0 2 Auf unzulässige Verschmutzung und Beschädigung (Leckagen) und Gerüche prüfen 3 1 0 3 Differenzdruck prüfen 3 1 0 4 spätester Filterwechsel 1. Stufe 2 2 Anlagen ohne Befeuchtung 3-jährl., Beauftragung erfolgt mit separatem Vertrag x 1 x betroffene Filter auswechseln x Filterwechsel bei Überschreitung x 1 0 5 spätester Filterwechsel 2. Stufe 3 1 0 6 Maßnahmen im Rahmen der Hygieneinspektion 3 2 0 0 Funktionelle Maßnahmen 3 2 1 0 Rollbandfilter 3 2 1 1 Filtervorschub auf Funktion prüfen 3 2 1 2 MSR- Anlagen 3 2 1 3 Messflüssigkeit nachfüllen x 3 2 1 4 Filterband auf Vorrat prüfen x Anlagen ohne Befeuchtung 3-jährl., Beauftragung erfolgt mit separatem Vertrag x x s. Arbeitskarte 480 2 x 3 2 1 5 Filterband auswechseln 3 2 1 6 Filterführung und Gehäuse reinigen 3 2 1 7 Antriebselement 3 2 2 0 Trockenschichtfilter 3 2 2 1 Auf Verschmutzung, Korrosion und Beschädigung prüfen x 3 2 2 2 Druckdifferenz messen x 3 2 2 3 Filterauflage auf Dichtheit prüfen x 3 2 2 4 regenerierbares Filtermedium reinigen 3 2 2 5 Filtermedium auswechseln 3 2 2 6 Filterrahmen und Gehäuse reinigen oder bei Bedarf x oder bei Bedarf s. LKZ 9000 ff. 2 x x x einschließlich Lieferung / Entsorgung des Filtermediums Wartung 2014, Version 10/2016 2 x 3 1 6monatl. Arbeitskarte KG 430 – Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) 3 Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) Leistungskennziffer Inspektions- und Wartungsarbeiten Fristen 1monatl. 3monatl. 6monatl. 12monatl Bemerkungen 24monatl bei Bedarf 3 2 3 0 Elektrofilter 3 2 3 1 Auf Verschmutzung, Beschädigung und Korrosion prüfen x 3 2 3 2 Ionisationsdrähte auf Beschädigung prüfen x 3 2 3 3 Ionisationsdrähte auswechseln 3 2 3 4 Filterzellen auf Beschädigung und Funkenschlag prüfen 3 2 3 5 Isolatoren auf festen Sitz prüfen 3 2 3 6 Isolatoren auswechseln 3 2 3 7 Stromaufnahme messen 3 2 3 8 Reinigungseinrichtung auf Funktion prüfen 3 2 3 9 MSR- Sicherheitseinrichtungen s. Arbeitskarte 480 3 2 3 10 Antriebselemente s. LKZ 9000 ff. 3 2 3 11 Reinigen 3 2 4 0 Sorptionsfilter 3 2 4 1 Auf äußere Verschmutzung, Beschädigung und Korrosion prüfen x 3 2 4 2 Sättigungsgrad prüfen x 3 2 4 3 Filtereinsatz auf dichten Sitz prüfen x Elektrofachkraft x Elektrofachkraft x x x Elektrofachkraft x x x 2 3 2 4 4 Filtereinsatz auswechseln x 3 2 4 5 Gehäuse reinigen x 4 0 0 0 Luftbefeuchter 4 1 0 0 Luftbefeuchter mit Umlaufwasser 1 1 0 4 1 1 1 Maßnahmen im Rahmen der Hygieneinspektion 4 1 1 2 Auf Verschmutzung, Beschädigung, mikrobielles Wachstum und Korrosion prüfen 4 1 1 3 Kontrolle der Abschalteinrichtungen, Funktionsprüfung x x 4 1 1 4 Gesamt-Koloniezahlermittlung des Umlaufwassers 4 1 1 5 Zerstäuberdüsen auf Ablagerungen prüfen x 2 Beauftragung erfolgt mit separatem Vertrag innerhalb der Befeuchtungsphase x halbmonatlich 4 Hygienemaßnahmen gem. VDI 6022 Bl. 1 einschl. der erforderlichen Dokumentation und Übermittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber bei KBE > 1000 KBE/ml: reinigen, Ausspülen und Austrocknen der Wanne, Desinfektion, prüfen der Qualität des zugespeisten Wassers, Verlängerung des Prüfintervalls unter Bedingungen möglich (s. VDI 6022 Bl. 1:2011-07, Abschn. 5.4.6) einschließlich Lieferung / Entsorgung des Filtermediums Wartung 2014, Version 10/2016 Arbeitskarte KG 430 – Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) 4 Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) Leistungskennziffer Inspektions- und Wartungsarbeiten 1 1 6 Umlaufpumpe auf Schmutz- und Belagbildung prüfen, Schmutzfänger auf Zustand und Funktion prüfen 4 1 1 7 Funktionsprüfung der Leitfähigkeitsmesszelle 4 1 1 8 Funktionsprüfung der Entkeimungsanlage 3monatl. 6monatl. 12monatl Bemerkungen 24monatl bei Bedarf x x x 4 1 1 9 Vollständige Entleerung und Trocknung der Befeuchteranlage bei Stillstand 4 Fristen 1monatl. bei Stillstand ohne geeignete Entkeimungsanlage (>48 Stunden) oder in Betriebszeiten ohne Anforderung der Luftbefeuchtung über mehr als 48 Stunden 4 1 1 10 Tropfenabscheider und Strömungsgleichrichter auf Verschmutzung, Beschädigung, Belagbildung und Korrosion prüfen x bei Belagbildung ausbauen und reinigen, Bereich hinter dem Tropfenabscheider prüfen 4 1 1 11 Anlagenteile reinigen bzw. waschen, trocknen, ggf. Desinfizieren, Einleitung von Instandhaltungsmaßnahmen 4 1 2 0 Funktionelle Maßnahmen 4 1 2 1 Abschlämmvorrichtung auf Funktion prüfen 4 1 2 2 Wassereinspeisung und -verteilung auf Funktion prüfen x 4 1 2 3 Wasserstand prüfen x 4 1 2 4 Reguliereinrichtung für Wasserstand nachstellen 4 1 2 5 Ab- und Überlauf auf Funktion prüfen 4 2 0 0 Luftbefeuchter ohne Umlaufwasser x x bei Bedarf nachstellen x x 4 2 1 0 Hygienemaßnahmen gem. VDI 6022 Bl. 1 einschl. der erforderlichen Dokumentation und Übermittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber 4 2 1 1 Maßnahmen im Rahmen der Hygieneinspektion 4 2 1 2 Auf Verschmutzung, Beschädigung, mikrobielles Wachstum und Korrosion prüfen 4 2 1 3 Dampfbefeuchter: Auf Kondensatniederschlag in der Befeuchterkammer prüfen 4 2 1 4 Dampfbefeuchter: Dampfverteilsystem auf Ablagerungen prüfen 4 2 1 5 Zerstäuberdüsen auf Ablagerungen prüfen 4 2 1 6 Ablauf prüfen x x x Beauftragung erfolgt mit separatem Vertrag x x nur bei Betrieb! x x x 4 2 1 7 Gesamt-Koloniezahlermittlung des Befeuchterwassers - Ausnahme: bei Dampfbefeuchtern 4 2 1 8 Regelventil auf Funktion prüfen Wartung 2014, Version 10/2016 Instandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung Arbeitskarte KG 430 – Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) bei KBE > 1000 KBE/ml: reinigen, Ausspülen und Austrocknen der Wanne, Desinfektion, prüfen der Qualität des zugespeisten Wassers 5 Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) Leistungskennziffer Inspektions- und Wartungsarbeiten Fristen 1monatl. 3monatl. 6monatl. 12monatl Bemerkungen 24monatl bei Bedarf 4 2 1 9 Prüfung des Feuchtebegrenzers x 4 2 1 10 Tropfenabscheider reinigen x 4 2 1 11 Anlagenteile des Luftbefeuchters reinigen bzw. waschen, trocknen, ggf. desinfizieren, Einleitung von Instandsetzungsmaßnahmen 4 2 2 0 Funktionelle Maßnahmen 4 2 2 1 Regelventil auf Funktion prüfen 4 2 2 2 Stopfbuchse des Regelventils nachstellen x 4 2 2 3 Dampfbefeuchter: Dampfleitung und Kondensatleitung reinigen x 4 2 2 4 Dampfbefeuchter mit Dampferzeuger: Stromaufnahme messen / prüfen 4 2 2 5 Dampfbefeuchter: Dampfverteiler und auf Funktion prüfen 4 2 2 6 Dampfbefeuchter: Dampfzylinder auf Ablagerung prüfen 4 2 2 7 Dampfbefeuchter: Dampfzylinder auswechseln 4 2 2 8 Dampfbefeuchter: Gehäuse auf Kondensatniederschlag prüfen x 4 2 2 9 Dampferzeuger: Magnetventil auf Funktion prüfen x 4 2 2 10 Dampferzeuger: Wassereinspeisung auf Funktion und Wasserstand prüfen 4 2 2 11 Dampferzeuger: Heizstäbe auf Funktion prüfen 4 2 2 12 MSR-Anlangen 5 0 0 0 Entfeuchter und bei Bedarf x Instandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung x x x x Instandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung x x s. Arbeitskarte 480 5 1 0 0 Hygienemaßnahmen gem. VDI 6022 Bl. 1 einschl. der erforderlichen Dokumentation und Übermittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber 5 1 0 1 Maßnahmen im Rahmen der Hygieneinspektion 5 1 0 2 Auf Verschmutzung, Beschädigung und Korrosion prüfen, ggf. reinigen und Instandsetzen x innerhalb der Entfeuchtungsphase, Instandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung x Instandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung x 5 1 0 3 Nasskühler, Kondensatwanne und Tropfenabscheider auf Verschmutzung, Korrosion und Funktion überprüfen, ggf. Instandsetzen 5 1 0 4 Wasserablauf und Siphon auf Funktion prüfen, ggf. Instandsetzen 5 1 0 5 Nasskühler, Tropfenabscheider und Kondensatwanne reinigen 5 1 0 6 Kontrolle des Hygienezustandes im Rahmen der Hygieneinspektion Wartung 2014, Version 10/2016 x Anlagen ohne Befeuchtung 3-jährl., Beauftragung erfolgt mit separatem Vertrag x x Arbeitskarte KG 430 – Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) Beauftragung erfolgt mit separatem Vertrag 6 Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) Leistungskennziffer 6 6 0 1 0 0 Inspektions- und Wartungsarbeiten 0 Bauelemente des Luftleitungssystems 0 Luftdurchlässe, Gitter und Verteiler (nicht hierunter zählen Düsen, Flächenluftdurchlässe, Leuchtenluftdurchlässe, Schlitzdurchlässe) 6 1 1 0 Hygienemaßnahmen gem. VDI 6022 Bl. 1 einschl. der erforderlichen Dokumentation und Übermittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber 6 1 1 1 Maßnahmen im Rahmen der Hygieneinspektion 6 1 1 2 Luftdurchlässe, eingebaute Lochbleche, Maschendraht oder Siebe auf Verschmutzung, Beschädigung und Korrosion prüfen (Stichprobe) 6 1 1 3 im Rahmen von 6112 bemängelte Komponenten reinigen oder auswechseln 6 1 1 4 Filtervliese stichprobenartig prüfen 6 1 1 5 bemängelte Filtervliese auswech3 seln Fristen 1monatl. 3monatl. 6monatl. 12monatl Bemerkungen 24monatl bei Bedarf Anlagen ohne Befeuchtung 3-jährl., Beauftragung erfolgt mit separatem Vertrag x x x x Luftfilter s. LKZ 3000 ff. x 6 1 1 6 Luftdurchlässe mit Induktion der Raumluft und Abluftdurchlässe stichprobenartig auf Feststoffablagerungen prüfen 6 1 1 7 im Rahmen von 6116 bemängelte Komponenten reinigen 6 1 1 8 Reinigung der durch Sekundärluft durchströmten Bauteile 6 1 2 0 Funktionelle Maßnahmen 6 1 2 1 auf Beschädigung, Korrosion, Befestigung und Einstellung prüfen 6 1 2 2 Reinigen, Nachstellen, Instandsetzung veranlassen 6 2 0 0 Klappen (außer Brandschutzklappen) 6 2 0 1 Auf Verschmutzung, Beschädigung u. Korrosion prüfen x 6 2 0 2 Auf mechanische Funktion prüfen x 6 2 0 3 Lager und Gestänge schmieren x 6 2 0 4 Reinigen, Nachstellen, Austauschen, Instandsetzung veranlassen 6 2 0 5 Stellantriebe 6 3 0 0 Brandschutz-/ Rauchschutzklappen 6 3 1 0 Funktionelle Maßnahmen x x x x Wetterschutzgitter aller 6 Monate x Instandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung Brandschutz- u. Rauchschutzklappen s. LKZ 6300 ff. x Instandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung s. Arbeitskarte KG 480 Prüfzeugnisse, Herstellervorgaben, Vorgaben des Prüfsachverständigen und sonstige objektspezifische Vorgaben (z. B. Festlegungen zu verkürzten Prüfzyklen) sind zu beachten 3 einschließlich Lieferung / Entsorgung des Filtermediums Wartung 2014, Version 10/2016 Arbeitskarte KG 430 – Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) 7 Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) Leistungskennziffer Inspektions- und Wartungsarbeiten Fristen 1monatl. 3monatl. 6monatl. 12monatl 6 3 1 1 Auf Verschmutzung, Beschädigung und Korrosion prüfen x 6 3 1 2 Funktion der Klappenstellungsanzeige prüfen x 6 3 1 3 Klappenblatt und Dichtung prüfen x 6 3 1 4 Lamellen und Dichtungen prüfen x 6 3 1 5 Auslöseeinrichtungen auf Funktion prüfen x 6 3 1 6 Öffnungs- und Schließfunktion prüfen x 6 3 1 7 Schmelzlot prüfen 6 3 1 8 Klappenantrieb prüfen x 6 3 1 9 Endschalter prüfen x 6 3 1 10 Einrastvorrichtung prüfen x 6 3 1 11 mechanische Bauteile auf Gängigkeit prüfen x 6 3 1 12 Reinigen, Nachstellen, Austauschen, Instandsetzung veranlassen 4 0 0 Kammerzentralen / Gerätegehäuse 6 bei Bedarf innen und außen x 6 4 1 0 Hygienemaßnahmen gem. VDI 6022 Bl. 1 einschl. der erforderlichen Dokumentation und Übermittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber 6 4 1 1 Maßnahmen im Rahmen der Hygieneinspektion 6 4 1 2 Kammern auf luftseitige Verschmutzung, Beschädigung und Korrosion prüfen 6 4 1 3 Kammern auf Wasserniederschlag prüfen 6 4 1 4 Leergehäuse auf Verschmutzung, Beschädigung und Korrosion prüfen 6 4 1 5 Reinigen, Instandsetzung veranlassen 6 4 2 0 Funktionelle Maßnahmen 6 4 2 1 Abläufe auf Funktion prüfen, Verbindungen auf Dichtheit prüfen x 6 4 2 2 Türen und Verschlüsse auf Gängigkeit und Dichtheit prüfen x 6 4 2 3 Bewegliche Teile schmieren x 6 4 2 4 Isolierung auf Beschädigung prüfen (Sichtprüfung) x 6 4 2 5 Flexible Verbindungen auf Dichtheit prüfen x 6 4 2 6 Instandsetzung veranlassen Wartung 2014, Version 10/2016 Bemerkungen 24monatl Instandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung Anlagen ohne Befeuchtung 3-jährl., Beauftragung erfolgt mit separatem Vertrag x x x x Arbeitskarte KG 430 – Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) x Instandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung x Instandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung 8 Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) Leistungskennziffer 6 5 0 Inspektions- und Wartungsarbeiten 0 Luftleitungen, sonstige Einbauten in Luftleitungen, Schalldämpfer Fristen 1monatl. 3monatl. 6monatl. 12monatl Bemerkungen 24monatl bei Bedarf 6 5 1 0 Hygienemaßnahmen gem. VDI 6022 Bl. 1 einschl. der erforderlichen Dokumentation und Übermittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber 6 5 1 1 Maßnahmen im Rahmen der Hygieneinspektion 6 5 1 2 Zugängliche Luftleitungsabschnitte auf Beschädigung prüfen x In die Entscheidung über Reinigungsanforderungen nicht nur die sichtbaren Teilabschnitte einbeziehen! x ggf. Abklatschproben x 6 5 1 3 Inspektion des Kanalnetzes an mehreren Stellen (Abschnitten): Innere Luftleitungsfläche auf Verschmutzung, Korrosion und Wasserniederschlag an jeweils zwei bis drei repräsentativen Stellen prüfen 6 5 1 4 Schalldämpfer auf Verschmutzung, Beschädigung und Korrosion prüfen 6 5 1 5 Reinigen , Instandsetzung veranlassen 6 5 2 0 Funktionelle Maßnahmen 6 5 2 1 Isolierungen auf Beschädigung prüfen (Sichtprüfung) x x x 6 5 2 2 Regelklappen, Volumenstrom- und Mischregler auf Funktion, Verschmutzung, Beschädigung u. Korrosion prüfen 6 5 2 3 Absperr- und Abgleichelemente auf Funktion, Verschmutzung, Beschädigung und Korrosion prüfen 6 5 2 4 Reinigen, Instandsetzung veranlassen 6 6 0 0 Induktionsgeräte und vergleichbare Nachbehandlungsgeräte 6 6 1 0 Maßnahmen im Rahmen der Hygieneinspektion 6 6 1 1 Lufterwärmer 6 6 1 2 Luftkühler 6 6 1 3 Düsen auf Verschmutzung, Beschädigung und Korrosion prüfen 6 6 1 4 MSR-Anlagen 6 6 1 5 Filtervliese stichprobenartig prüfen Anlagen ohne Befeuchtung 3-jährl., Beauftragung erfolgt mit separatem Vertrag x x Instandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung x Instandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung Anlagen ohne Befeuchtung 3-jährl., Beauftragung erfolgt mit separatem Vertrag x x Wärmeübertrager s. LKZ 2000 ff. Wärmeübertrager s.LKZ 2000 ff. x s. Arbeitskarte 480 x 4 Luftfilter s. LKZ 3000 ff. 6 6 1 6 Filtervliese auswechseln x 6 6 1 7 Reinigen, Instandsetzung veranlassen x 4 Instandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung einschließlich Lieferung / Entsorgung des Filtermediums Wartung 2014, Version 10/2016 Arbeitskarte KG 430 – Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) 9 Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) Leistungskennziffer 6 7 0 Inspektions- und Wartungsarbeiten 0 Dezentrale RLT-Geräte / Endgeräte (z. B. Ventilatorkonvektoren, Schrankgeräte, Induktionsgeräte, Zonen-Nacherhitzer/-Nachkühler, als trockene Kühler) Fristen 1monatl. 3monatl. 6monatl. 12monatl 6 7 1 0 Hygienemaßnahmen gem. VDI 6022 Bl. 1 einschl. der erforderlichen Dokumentation und Übermittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber 6 7 1 1 Maßnahmen im Rahmen der Hygieneinspektion 6 7 1 2 Geräte mit Außenluftfilter stichpunktartig auf Verschmutzung prüfen x 6 7 1 3 Geräte mit Sekundärluftfilter stichpunktartig auf Verschmutzung prüfen x 6 7 1 3 Wärmeübertrager bei Geräten ohne Sekundärluftfilter stichpunktartig auf Verschmutzung prüfen 6 7 1 4 Luftfilterwechsel 1. Stufe 1 5 Luftfilterwechsel 2. Stufe 6 7 1 6 Erhitzer, sensible Kühler, Kondensatwanne stichpunktartig auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Dichtheit prüfen 6 7 1 7 Luftkühler mit Entfeuchtung, Kondensatwanne und Ablauf während des Entfeuchtungsbetriebs, Tropfenabscheider stichpunktartig auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Dichtheit prüfen 6 7 1 8 Alle anderen von Sekundärluft durchströmten Bauteile stichpunktartig prüfen 6 7 1 9 Reinigen, Instandsetzung veranlassen 7 0 0 0 Kühldecken x x x 1 0 0 7 1 0 1 Kondensatwanne u. -abläufe auf Funktion u. Zustand prüfen 7 1 0 2 Taupunktsensoren, Vorlaufleitungen der Regelkreise u . Regelarmaturen auf Undichtigkeiten prüfen x x 1 0 3 7 1 0 4 Instandsetzung veranlassen 5 Luftfilter s. LKZ 3000 ff x 7 7 Luftfilter s. LKZ 3000 ff x Hygienemaßnahmen gem. VDI 6022 Bl. 1 einschl. der erforderlichen Dokumentation und Übermittlung der Ergebnisse an den Auftraggeber Reinigung u. Desinfektion der Kondensat-wannen u. Reinigung der Kondensatabläufe und Geruchsverschlüsse Anlagen ohne Befeuchtung 3-jährl., Beauftragung erfolgt mit separatem Vertrag x 6 7 bei Bedarf x 5 6 Bemerkungen 24monatl x Instandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung x Instandsetzung gem. vertraglicher Vereinbarung x einschließlich Lieferung / Entsorgung des Filtermediums Wartung 2014, Version 10/2016 Arbeitskarte KG 430 – Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) 10 Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) Leistungskennziffer Inspektions- und Wartungsarbeiten Fristen 1monatl. 3monatl. 6monatl. 12monatl Bemerkungen 24monatl bei Bedarf 8 0 0 0 Schaltschrank, Regelanlage, Leittechnik, Druckluftstation 9 0 0 0 Antriebselemente 9 1 0 0 Elektromotoren 9 1 0 1 Auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Befestigung prüfen x 9 1 0 2 Drehrichtung prüfen x 9 1 0 3 Lager auf Geräusch prüfen x 9 1 0 4 Lager schmieren 9 1 0 5 Schutzeinrichtungen auf Funktion prüfen x 9 1 0 6 Reparaturschalter auf Funktion prüfen x 9 1 0 7 Motorstrom messen und Schutzeinrichtung justieren x 9 1 0 8 Reinigen 9 2 0 0 Riementriebe 9 2 0 1 Auf Verschmutzung, Beschädigung und Verschleiß prüfen x 9 2 0 2 Auf Spannung und Fluchtung prüfen x 9 2 0 3 Nachstellen x 9 2 0 4 Riemen auswechseln x 9 2 0 5 Schutzeinrichtung auf Funktion prüfen 9 2 0 6 Reinigen 9 3 0 0 Antriebskupplungen 9 3 0 1 Auf Verschmutzung, Beschädigung, Korrosion und Befestigung prüfen x 9 3 0 2 Temperatur prüfen x 9 3 0 3 Öl auswechseln 9 3 0 4 Schutzeinrichtung auf Funktion prüfen 9 3 0 5 Reinigen 9 4 0 0 Kettentriebe 9 4 0 1 Auf Verschmutzung, Beschädigung und Verschleiß prüfen x 9 4 0 2 Auf Spannung und Fluchtung prüfen x 9 4 0 3 Nachstellen 9 4 0 4 Kette fetten x 9 4 0 5 Schutzeinrichtung auf Funktion prüfen x 9 4 0 6 Reinigen 9 5 0 0 Getriebe 9 5 0 1 Auf Verschmutzung, Beschädigung, Befestigung und Geräusch prüfen 9 5 0 2 Öl auswechseln x 9 5 0 3 Reinigen x Wartung 2014, Version 10/2016 s. Arbeitskarte KG 480 x x x x x x x x x x Arbeitskarte KG 430 – Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) 11 Arbeitskarte für KG 430 Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) Leistungskennziffer Inspektions- und Wartungsarbeiten Fristen 1monatl. 3monatl. 6monatl. 12monatl Bemerkungen 24monatl bei Bedarf 10 0 0 0 Rohrnetz 10 1 0 0 Pumpen 10 1 0 1 Auf Beschädigung und Korrosion (äußerlich) sowie auf Befestigung und Geräusch prüfen x 10 1 0 2 Auf Funktion prüfen x 10 1 0 3 Wellendurchführung auf Dichtheit prüfen x 10 1 0 4 Stopfbuchsen nachstellen x 10 1 0 5 Lager schmieren x 10 1 0 6 Antriebselemente 10 2 0 0 Ventile und Armaturen 10 2 0 1 Auf Beschädigung und Korrosion (äußerlich) prüfen x 10 2 0 2 Auf Funktion prüfen x 10 2 0 3 Auf Dichtigkeit prüfen (Sichtprüfung) x 10 2 0 4 Stopfbuchsen nachstellen x 10 2 0 5 Spindel schmieren 10 3 0 0 Schmutzfänger 10 3 0 1 Auf Verschmutzung prüfen x 10 3 0 2 Sieb reinigen x 10 3 0 3 Sieb auf Beschädigung prüfen x 10 4 0 0 Rohrleitungen und Ausdehnungsgefäße 10 4 0 1 Auf Beschädigung, Dichtheit und Befestigung prüfen x 10 4 0 2 Isolierung auf Beschädigung prüfen (Sichtprüfung) x 10 4 0 3 Thermometer auf Beschädigung prüfen x 10 4 0 4 Manometer auf Beschädigung prüfen x 10 4 0 5 Kompensator auf Beschädigung prüfen (Sichtprüfung) x 10 4 0 6 Flüssigkeitsstand prüfen 10 4 0 7 Flüssigkeit nachfüllen x 10 4 0 8 Wärmeträger von kreislaufverbundenen Systemen auf Frost- Sicherheit prüfen x 10 4 0 9 Rohrbegleitheizung auf Funktion prüfen x 10 4 1 0 Sicherheitseinrichtungen auf Funktion prüfen x 10 4 1 1 Entlüften Wartung 2014, Version 10/2016 s. LKZ 9000 ff. x x x Arbeitskarte KG 430 – Lufttechnische Anlagen (ohne Kälteanlagen) 12
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