AFPA Arbeitsprogramm 2017

Arbeitsprogramm 2017/18
EU-Lobbying für Versicherungsmakler, -agenten, Vermögensberater
und konzessionierte Rechtsträger in Österreich.
A R B E I T S P RO G R A M M 2 017
2017
werden die IDD (EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie) und die MiFID-2 (EUWertpapierdienstleistungsrichtlinie) in die heimische Rechtsordnung integriert. Ab
2018 kommt es weiters zur Vollanwendung von PRIIPs (EU-Kleinanlegerprodukteverordnung) und DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung). Parallel arbeitet man in
Brüssel bereits an neuen Regularien. AFPA setzt für den Zeitraum 2017/18 diese
Schwerpunkte:
❯ Unterstützung bei der Umsetzung von IDD, MiFID-2 und DSGVO in Österreich. Erfahrene Branchen­
kenner sichten als „Lotsen“ die Vorgaben. Mit Berichten und Checklisten informieren sie die Mitgliedsbetriebe
über Vorbereitungsmaßnahmen. Themenspezifische Seminare und Workshops bieten Wissensvermittlung
und Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch.
❯ Begleitung von MiFID-2, IDD, PRIIPs und DSGVO auf EU-Ebene. Rechtsakte der EU-Kommission sowie
technische Standards der Aufsichtsbehörden legen fest, wie konkret vorzugehen ist. AFPA informiert frühzeitig,
vollständig und unvoreingenommen und vertritt die Mitglieder bei Konsultationen.
❯Aktives Lobbying bei neuen Europäischen Regularien durch Teilnahme an Hearings, Meetings, Studien,
­Konsultationen der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments sowie maßgeblicher Think-tanks und Branchen­
organisationen. Unser Ziel: Erhalt der finanziellen Nahversorgung im Land durch selbständige Versicherungs­
vermittler und Finanzberater.
Dr. Rolf Majcen ist Jurist mit den Schwerpunkten Fonds-, Bank- und Steuerrecht.
In diesen Bereichen unterstützt er AFPA bei EU-Konsultationen.
ESMA, Europäische
­Wert­papieraufsicht (Paris)
Schwerpunkte sind ein einheitliches Vorgehen der nationalen Aufseher bei der Überwachung der Einhaltung der
MiFID-2 und die Ausformulierung der Produktinterventionen (Aussetzen vom Vertrieb, Verbot des Verkaufs).
„Finanz­innovationen“ werden unter die Lupe genommen, sie sollen einer Risikoanalyse unterzogen werden. Vor­
antreiben wird ESMA die Arbeit am s.g. „Single Rulebook“ für Finanzmärkte in Europa durch das Erlassen von
technischen Regulierungsstandards. 2017 beginnt die Überarbeitung der „Prospekt Richtlinie“, die den Rahmen für
Wertpapierprospekte setzt. Es sollen u.a. die Bestimmungen für das Billigungsverfahren vereinfacht und die ­Kosten
von Neuemissionen reduziert werden. Für MiFID-2, PRIIPs, UCITS, AIFMD, ELTIF und weiteren Richtlinien werden
weitere technische Standards ausgearbeitet.
­Praxisbeispiel 1: Wertpapierfirmen verkaufen Investmentprodukte von Kapitalanlagegesellschaften. Sobald ESMA ein Produkt
auf die „schwarze Liste“ setzt, darf es nicht mehr angeboten werden. | Praxisbeispiel 2: Je einfacher und kostengünstiger
Emissionen sind, umso öfter finden sie auch statt und desto viel­fältiger ist das Angebot an Veranlagungen, das Wertpapier­
firmen ihren Kunden offerieren können.
Dr. Oliver Leustek ist Jurist mit Schwerpunkt Wertpapierdienstleistungsrecht.
Als MiFID-2-Lotse unterstützt er die AFPA-Mitglieder mit quartals­weisen
Check­listen bei der Umsetzung im Betrieb
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© AFPA
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Vermögensschadenhaftpflicht inkl. Mindestsummen, Interessenskonflikte, Inducements, Produkt Governance,
­Eignung- und Angemessenheit für Lebensversicherungen, das sind Arbeitsschwerpunkte zur Umsetzung von IDD.
Layout und Technische Standards für das Produkt Informations Dokument sind in Vorbereitung. Lebensversiche­
rungen werden in „komplexe“ und „nicht komplexe“ Produkte eingeteilt, dazu werden Kriterien ver­öffentlicht.
Grenzüberschreitend tätige Vermittler sollen in ein „Single Market“ Register eingetragen werden, dieses ist auszu­
arbeiten. Bei Pensionsvorsorgeprodukten kommen neue Transparenzvorschriften zur An­wendung, die erörtert und
getestet werden. Ob „Beratung“ bei Pensionsvorsorgen einen Mehrwert bringt, wird durch eine Studie zum Verkauf
mit und ohne Beratung evaluiert. Ausbildungsstandards unter IDD werden vorbereitet. Zur Handhabung von
­Kundenbeschwerden ist ein Report über die Wirksamkeit vorhandener EIOPA Guidelines vorgesehen.
EIOPA, Europäische
­Versicherungsaufsicht
(Frankfurt)
Mag. Stephan M. Novotny ist Rechtsanwalt und akademischer Versicherungskaufmann. Als IDD-Lotse begleitet er die AFPA-Mitglieder mit quartalsweisen
Berichten und Checklisten.
Fotostudio Stephan Huger
Praxisbeispiel 1: Versicherungsvermittler sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit bestimmten Mindestsummen
a­ bzuschließen. Die Ausweitung der Haftungsvorsorge wäre auch mit höheren Prämien verbunden.
Praxisbeispiel 2: IDD sieht verpflichtende Aus- und Weiterbildung für Versicherungsvermittler vor. Art und Umfang der
­Qualifizierungsmaßnahmen werden durch Vorgaben der EIOPA mitbestimmt.
Digitales Banking und Konsumentenschutz sind Top-Prioritäten für das kommende Jahr, ebenso wie virtuelle
­ ährungen (Bitcoins) und Crowdfunding. Vorbereitet werden Guidelines zur Durchsetzung der vierten EU-Geld­
W
wäscherichtlinie (AMLD4) und der Geldwäscheregulierung (AMLR). Geplant sind Regulierungsstandards (RTS) zu
Governance und Vergütung von leitenden Mitarbeitern. Die Analyse operationaler Risiken wird zu einer Reihe von
Standards führen, um die Stabilität von Banken zu erhöhen. Es werden Technische Standards und Guidelines zur
Überprüfung von „Schattenbanken“ erstellt, um die damit verbundenen Risiken für das Finanzsystem zu reduzieren.
EBA, Europäische Bankenaufsicht (London)
Praxisbeispiel 1: Der Verkauf von Crowdfunding und Crowdinvesting ist derzeit noch weitgehend unreguliert. Dadurch
­werden Wertpapierfirmen klar benachteiligt, weil sie bei ihrer Tätigkeit strenge Auflagen einhalten müssen.
Praxisbeispiel 2: Versicherungsvermittler und Finanzberater sind zur Mitwirkung bei der Prävention von Geldwäsche ver­
pflichtet. Je umfangreicher die Prüfpflichten der Geldinstitute ausfallen, desto mehr Aufwand entsteht auch für K­ onsumenten
und ihre Berater.
Mag. Georg Markus Kainz ist IT- und Datenschutz-Experte. Als DSGVO-Lotse
begleitet er mit quartalsweisen Berichten und Checklisten die AFPA-Mitglieder
bei der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung.
Die EU-Kommission nimmt allgemein „Berater“ und „Vermittler“ hinsichtlich ihrer Rolle bei der Vermeidung von
Steuerzahlungen ins Visier. Es soll abgegrenzt werden, welche Empfehlungen noch als legal und welche als illegal
eingestuft werden. Digitale Kommunikation und Dienstleistungen, mehr Binnenmarkt und der Kampf gegen
Steuer­flucht und Mehrwertsteuerbetrug sind Top-Prioritäten. Eine EU-weit einheitliche Einlagensicherung für
Sparguthaben soll geschaffen werden. Der Pan-Europäische-Pensionsplan (PEPP) wird in legislative Texte gegossen.
Delegierte Rechtsakte zur Vereinfachung des Investierens in Infrastrukturfonds werden erlassen. Die Revision der
„Privacy Direktive“ in Verbindung mit Regulierungen zum EU-Datenschutz soll eine vergleichbare Anwendung in
allen EU-Ländern g­ ewährleisten. Fernabsatz mittels digitaler Vertragsabschlüsse wird Gegenstand einer eigenen
Richt­linie. Die „­Dekumulierung“ (Auszahlungsgestaltung) von Pensionsvorsorgen wird erstmals EU-weit ­untersucht.
Europäische Kommission
(Brüssel)
Praxisbeispiel 1: Finanzberater und Versicherungsvermittler bieten Kunden häufig steueroptimierte Anlageformen, etwa für
die Altersvorsorge an. Würde dies als Beihilfe zur Vermeidung von Steuerzahlungen ausgelegt, könnten Berater dafür vom Staat
belangt werden. | Praxisbeispiel 2: Für die Beratung zum Kapitalaufbau gibt es umfangreiche Vorgaben. Die Gestaltung der
Auszahlungsphase für Konsumenten ist noch nicht EU-weit geregelt. Vorgaben dafür werden von Anbietern und Vermittlern zu
berücksichtigen sein.
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Bitte vormerken! Termine 2017
❯ Generalversammlung
24. Mai 2017, 9 00 bis 1200 in Wien
Urkunde
Weiterbildung für Unternehmensleiter, Führungskräfte, Front- und Backoffice
Herr Max
Mustermann
hat am 2. Juni 2015 am Seminar
4. AFPA- Markt dialog
„Interessenskonflikte und Organisationsvorschriften“
member of
teilgenommen.
Inhalte:
› Ausblick MiFID-2 und PRIIPs › Prüfpraxis – Vor-Ort-Prüfungen durch Revisoren, Wirtschaftsprüfer und FMA
› Compliance und „Whistleblowing“ › Aktuelle Informationen aus der Arbeitsgruppe „Konsumentenschutz“
› Aktuelles zu Vertriebsformen im WAG 2007 › Aktuelles zu Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung
› Compliance und Wohlverhaltensregeln – Umsetzung und Einhaltung bei Wertpapierdienstleistern
❯ Praxisdialog
24. Mai 2017, 14 00 bis 1700 in Wien
Vortragende: Mag. Cornelius Necas | Alfred Fuchs, MLS
Dauer: 6 Stunden
Mag. Cornelius Necas
Vortragender
Alfred Fuchs, MLS
Vortragender
Wien, im Juni 2015
1.AFPA-Europadialog
Johannes Muschik
Kursleitung
Compliance
persönliche Haf tung
im Rahmen des A ssCompact Trendtages
Aufsicht
AFPA, Albertgasse 35/1, 1080 Wien
Telefon: +43 (0)1 361 69 00, Fax: +43 (0)1 71 72 8 110
e-Mail: [email protected], Web www.afpa.at
member of
AFPA-Praxi sdialog
❯ ½ Tagesworkshop
27. September 2017, 1330 bis 1700 in Wien
❯ ½ Tagesworkshop
30. November 2017, 1330 bis 1700 in Wien
Zu Details der Veranstaltungen informieren wir sie rechtzeitig im AFPA Newsletter, auf unserer Website und mittels
persönlicher Einladung.
AFPA ist der Branchenverband, der mit seiner Arbeit und seiner
Mitgliederstruktur die gesamte selbständige Vermittlung von Ver­
sicherungen und Finanzdienstleistungen abbildet. Das Augenmerk
unserer Interessenvertretung gilt den Unternehmern, die Kon­
sumenten und Firmenkunden Versicherungen, Wertpapiere und
­Finanzierungen anbieten, mit klarer Abgrenzung zum angestellten
Außendienst von Banken und Versicherungen.
Gerade der Vertrieb durch selbständige Berater ist zunehmend
durch ein Übermaß gesetzlicher Regulierungen belastet. Unsere
Branche leidet auch darunter, dass der Gesetzgeber bislang Teilbe­
reiche voneinander isoliert betrachtet und noch kein einheitliches
Regelungskonzept für den gesamten Markt gefunden wurde.
AFPA ist durch den europäischen Dachverband FECIF mit Sitz
in Brüssel direkt in die EU-Finanzmarktregulation eingebunden.
­Ihren Mitgliedern bietet AFPA zeitnahe Informationen über alle
­relevanten Themenbereiche und die Möglichkeit des Meinungsund Erfahrungsaustausches mit Behörden und Marktteilnehmern
im In- und Ausland.
Austrian Financial & Insurance Professionals Association
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Phone +43 (0)1 361 69 00 • Fax +43 (0)1 71 72 8 110 • Mail [email protected] • Web www.afpa.at
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