Arbeitsprogramm 2017/18 EU-Lobbying für Versicherungsmakler, -agenten, Vermögensberater und konzessionierte Rechtsträger in Österreich. A R B E I T S P RO G R A M M 2 017 2017 werden die IDD (EU-Versicherungsvertriebsrichtlinie) und die MiFID-2 (EUWertpapierdienstleistungsrichtlinie) in die heimische Rechtsordnung integriert. Ab 2018 kommt es weiters zur Vollanwendung von PRIIPs (EU-Kleinanlegerprodukteverordnung) und DSGVO (EU-Datenschutzgrundverordnung). Parallel arbeitet man in Brüssel bereits an neuen Regularien. AFPA setzt für den Zeitraum 2017/18 diese Schwerpunkte: ❯ Unterstützung bei der Umsetzung von IDD, MiFID-2 und DSGVO in Österreich. Erfahrene Branchen kenner sichten als „Lotsen“ die Vorgaben. Mit Berichten und Checklisten informieren sie die Mitgliedsbetriebe über Vorbereitungsmaßnahmen. Themenspezifische Seminare und Workshops bieten Wissensvermittlung und Gelegenheit zum Erfahrungsaustausch. ❯ Begleitung von MiFID-2, IDD, PRIIPs und DSGVO auf EU-Ebene. Rechtsakte der EU-Kommission sowie technische Standards der Aufsichtsbehörden legen fest, wie konkret vorzugehen ist. AFPA informiert frühzeitig, vollständig und unvoreingenommen und vertritt die Mitglieder bei Konsultationen. ❯Aktives Lobbying bei neuen Europäischen Regularien durch Teilnahme an Hearings, Meetings, Studien, Konsultationen der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments sowie maßgeblicher Think-tanks und Branchen organisationen. Unser Ziel: Erhalt der finanziellen Nahversorgung im Land durch selbständige Versicherungs vermittler und Finanzberater. Dr. Rolf Majcen ist Jurist mit den Schwerpunkten Fonds-, Bank- und Steuerrecht. In diesen Bereichen unterstützt er AFPA bei EU-Konsultationen. ESMA, Europäische Wertpapieraufsicht (Paris) Schwerpunkte sind ein einheitliches Vorgehen der nationalen Aufseher bei der Überwachung der Einhaltung der MiFID-2 und die Ausformulierung der Produktinterventionen (Aussetzen vom Vertrieb, Verbot des Verkaufs). „Finanzinnovationen“ werden unter die Lupe genommen, sie sollen einer Risikoanalyse unterzogen werden. Vor antreiben wird ESMA die Arbeit am s.g. „Single Rulebook“ für Finanzmärkte in Europa durch das Erlassen von technischen Regulierungsstandards. 2017 beginnt die Überarbeitung der „Prospekt Richtlinie“, die den Rahmen für Wertpapierprospekte setzt. Es sollen u.a. die Bestimmungen für das Billigungsverfahren vereinfacht und die Kosten von Neuemissionen reduziert werden. Für MiFID-2, PRIIPs, UCITS, AIFMD, ELTIF und weiteren Richtlinien werden weitere technische Standards ausgearbeitet. Praxisbeispiel 1: Wertpapierfirmen verkaufen Investmentprodukte von Kapitalanlagegesellschaften. Sobald ESMA ein Produkt auf die „schwarze Liste“ setzt, darf es nicht mehr angeboten werden. | Praxisbeispiel 2: Je einfacher und kostengünstiger Emissionen sind, umso öfter finden sie auch statt und desto vielfältiger ist das Angebot an Veranlagungen, das Wertpapier firmen ihren Kunden offerieren können. Dr. Oliver Leustek ist Jurist mit Schwerpunkt Wertpapierdienstleistungsrecht. Als MiFID-2-Lotse unterstützt er die AFPA-Mitglieder mit quartalsweisen Checklisten bei der Umsetzung im Betrieb 2 © AFPA A R B E I T S P RO G R A M M 2 017 Vermögensschadenhaftpflicht inkl. Mindestsummen, Interessenskonflikte, Inducements, Produkt Governance, Eignung- und Angemessenheit für Lebensversicherungen, das sind Arbeitsschwerpunkte zur Umsetzung von IDD. Layout und Technische Standards für das Produkt Informations Dokument sind in Vorbereitung. Lebensversiche rungen werden in „komplexe“ und „nicht komplexe“ Produkte eingeteilt, dazu werden Kriterien veröffentlicht. Grenzüberschreitend tätige Vermittler sollen in ein „Single Market“ Register eingetragen werden, dieses ist auszu arbeiten. Bei Pensionsvorsorgeprodukten kommen neue Transparenzvorschriften zur Anwendung, die erörtert und getestet werden. Ob „Beratung“ bei Pensionsvorsorgen einen Mehrwert bringt, wird durch eine Studie zum Verkauf mit und ohne Beratung evaluiert. Ausbildungsstandards unter IDD werden vorbereitet. Zur Handhabung von Kundenbeschwerden ist ein Report über die Wirksamkeit vorhandener EIOPA Guidelines vorgesehen. EIOPA, Europäische Versicherungsaufsicht (Frankfurt) Mag. Stephan M. Novotny ist Rechtsanwalt und akademischer Versicherungskaufmann. Als IDD-Lotse begleitet er die AFPA-Mitglieder mit quartalsweisen Berichten und Checklisten. Fotostudio Stephan Huger Praxisbeispiel 1: Versicherungsvermittler sind verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung mit bestimmten Mindestsummen a bzuschließen. Die Ausweitung der Haftungsvorsorge wäre auch mit höheren Prämien verbunden. Praxisbeispiel 2: IDD sieht verpflichtende Aus- und Weiterbildung für Versicherungsvermittler vor. Art und Umfang der Qualifizierungsmaßnahmen werden durch Vorgaben der EIOPA mitbestimmt. Digitales Banking und Konsumentenschutz sind Top-Prioritäten für das kommende Jahr, ebenso wie virtuelle ährungen (Bitcoins) und Crowdfunding. Vorbereitet werden Guidelines zur Durchsetzung der vierten EU-Geld W wäscherichtlinie (AMLD4) und der Geldwäscheregulierung (AMLR). Geplant sind Regulierungsstandards (RTS) zu Governance und Vergütung von leitenden Mitarbeitern. Die Analyse operationaler Risiken wird zu einer Reihe von Standards führen, um die Stabilität von Banken zu erhöhen. Es werden Technische Standards und Guidelines zur Überprüfung von „Schattenbanken“ erstellt, um die damit verbundenen Risiken für das Finanzsystem zu reduzieren. EBA, Europäische Bankenaufsicht (London) Praxisbeispiel 1: Der Verkauf von Crowdfunding und Crowdinvesting ist derzeit noch weitgehend unreguliert. Dadurch werden Wertpapierfirmen klar benachteiligt, weil sie bei ihrer Tätigkeit strenge Auflagen einhalten müssen. Praxisbeispiel 2: Versicherungsvermittler und Finanzberater sind zur Mitwirkung bei der Prävention von Geldwäsche ver pflichtet. Je umfangreicher die Prüfpflichten der Geldinstitute ausfallen, desto mehr Aufwand entsteht auch für K onsumenten und ihre Berater. Mag. Georg Markus Kainz ist IT- und Datenschutz-Experte. Als DSGVO-Lotse begleitet er mit quartalsweisen Berichten und Checklisten die AFPA-Mitglieder bei der Umsetzung der EU-Datenschutzgrundverordnung. Die EU-Kommission nimmt allgemein „Berater“ und „Vermittler“ hinsichtlich ihrer Rolle bei der Vermeidung von Steuerzahlungen ins Visier. Es soll abgegrenzt werden, welche Empfehlungen noch als legal und welche als illegal eingestuft werden. Digitale Kommunikation und Dienstleistungen, mehr Binnenmarkt und der Kampf gegen Steuerflucht und Mehrwertsteuerbetrug sind Top-Prioritäten. Eine EU-weit einheitliche Einlagensicherung für Sparguthaben soll geschaffen werden. Der Pan-Europäische-Pensionsplan (PEPP) wird in legislative Texte gegossen. Delegierte Rechtsakte zur Vereinfachung des Investierens in Infrastrukturfonds werden erlassen. Die Revision der „Privacy Direktive“ in Verbindung mit Regulierungen zum EU-Datenschutz soll eine vergleichbare Anwendung in allen EU-Ländern g ewährleisten. Fernabsatz mittels digitaler Vertragsabschlüsse wird Gegenstand einer eigenen Richtlinie. Die „Dekumulierung“ (Auszahlungsgestaltung) von Pensionsvorsorgen wird erstmals EU-weit untersucht. Europäische Kommission (Brüssel) Praxisbeispiel 1: Finanzberater und Versicherungsvermittler bieten Kunden häufig steueroptimierte Anlageformen, etwa für die Altersvorsorge an. Würde dies als Beihilfe zur Vermeidung von Steuerzahlungen ausgelegt, könnten Berater dafür vom Staat belangt werden. | Praxisbeispiel 2: Für die Beratung zum Kapitalaufbau gibt es umfangreiche Vorgaben. Die Gestaltung der Auszahlungsphase für Konsumenten ist noch nicht EU-weit geregelt. Vorgaben dafür werden von Anbietern und Vermittlern zu berücksichtigen sein. © AFPA 3 Bitte vormerken! Termine 2017 ❯ Generalversammlung 24. Mai 2017, 9 00 bis 1200 in Wien Urkunde Weiterbildung für Unternehmensleiter, Führungskräfte, Front- und Backoffice Herr Max Mustermann hat am 2. Juni 2015 am Seminar 4. AFPA- Markt dialog „Interessenskonflikte und Organisationsvorschriften“ member of teilgenommen. Inhalte: › Ausblick MiFID-2 und PRIIPs › Prüfpraxis – Vor-Ort-Prüfungen durch Revisoren, Wirtschaftsprüfer und FMA › Compliance und „Whistleblowing“ › Aktuelle Informationen aus der Arbeitsgruppe „Konsumentenschutz“ › Aktuelles zu Vertriebsformen im WAG 2007 › Aktuelles zu Geldwäsche & Terrorismusfinanzierung › Compliance und Wohlverhaltensregeln – Umsetzung und Einhaltung bei Wertpapierdienstleistern ❯ Praxisdialog 24. Mai 2017, 14 00 bis 1700 in Wien Vortragende: Mag. Cornelius Necas | Alfred Fuchs, MLS Dauer: 6 Stunden Mag. Cornelius Necas Vortragender Alfred Fuchs, MLS Vortragender Wien, im Juni 2015 1.AFPA-Europadialog Johannes Muschik Kursleitung Compliance persönliche Haf tung im Rahmen des A ssCompact Trendtages Aufsicht AFPA, Albertgasse 35/1, 1080 Wien Telefon: +43 (0)1 361 69 00, Fax: +43 (0)1 71 72 8 110 e-Mail: [email protected], Web www.afpa.at member of AFPA-Praxi sdialog ❯ ½ Tagesworkshop 27. September 2017, 1330 bis 1700 in Wien ❯ ½ Tagesworkshop 30. November 2017, 1330 bis 1700 in Wien Zu Details der Veranstaltungen informieren wir sie rechtzeitig im AFPA Newsletter, auf unserer Website und mittels persönlicher Einladung. AFPA ist der Branchenverband, der mit seiner Arbeit und seiner Mitgliederstruktur die gesamte selbständige Vermittlung von Ver sicherungen und Finanzdienstleistungen abbildet. Das Augenmerk unserer Interessenvertretung gilt den Unternehmern, die Kon sumenten und Firmenkunden Versicherungen, Wertpapiere und Finanzierungen anbieten, mit klarer Abgrenzung zum angestellten Außendienst von Banken und Versicherungen. Gerade der Vertrieb durch selbständige Berater ist zunehmend durch ein Übermaß gesetzlicher Regulierungen belastet. Unsere Branche leidet auch darunter, dass der Gesetzgeber bislang Teilbe reiche voneinander isoliert betrachtet und noch kein einheitliches Regelungskonzept für den gesamten Markt gefunden wurde. AFPA ist durch den europäischen Dachverband FECIF mit Sitz in Brüssel direkt in die EU-Finanzmarktregulation eingebunden. Ihren Mitgliedern bietet AFPA zeitnahe Informationen über alle relevanten Themenbereiche und die Möglichkeit des Meinungsund Erfahrungsaustausches mit Behörden und Marktteilnehmern im In- und Ausland. Austrian Financial & Insurance Professionals Association Albertgasse 35/1, 1080 Wien Phone +43 (0)1 361 69 00 • Fax +43 (0)1 71 72 8 110 • Mail [email protected] • Web www.afpa.at © AFPA
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