Vergabeunterlagen als PDF

Hinweisblatt
für Vergabeverfahren nach Abschnitt 1 der VOB/A
Für das Vergabeverfahren werden die Regelungen des 1. Abschnitts der VOB/A
2016 (in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.07.2016) angewendet.
1) Wichtige Informationen bei elektronischer Abgabe des Angebotes
Gem. § 13 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1 VOB/A legt der Auftraggeber fest, in welcher Form die
Angebote einzureichen sind. Dabei kann der Auftraggeber auch eine elektronische
Angebotsabgabe in Textform zulassen.
In welcher Form Angebote eingereicht werden können, ist Ziff. 7 der Aufforderung zur
Angebotsabgabe (Formblatt 211 VHB) zu entnehmen.
Das Mantelbogenverfahren ist dabei nicht mehr zugelassen.
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform sind der Bieter und die zur Vertretung
des Bieters berechtigte natürliche Person zu benennen. Das Angebot ist zusammen mit
den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform der Vergabestelle
zu übermitteln.
Im AVA-sign Abgabeassistenten sind folgende Schritte für die Abgabe eines elektronischen
Angebotes in Textform erforderlich:
Textform:
Name des Unterschreibenden
2) Wichtige Informationen zur Nachforderung fehlender Unterlagen
Wir weisen darauf hin, dass mit Einführung des neuen Vergabe- und
Vertragshandbuches (VHB 2008, Stand April 2016) gem. der Richtlinie zu 321,
Nr. 1.3 Angebote auszuschließen sind, bei denen der Bieter Unterlagen, deren
Vorlage sich der öffentliche Auftraggeber vorbehalten hat, auf Anforderung
nicht innerhalb einer angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist
vorgelegt hat. Die VOB/A 2016 enthält in § 16 Abs. 1 Nr. 4 VOB/A eine
korrespondierende Regelung.
Damit ist eine Nachforderung fehlender Unterlagen, die nach
Angebotsabgabe auf gesondertes Verlangen vorzulegen sind, nunmehr
unzulässig.
VOB-Submissionsstelle der GMSH
22.11.2016
„Bieterinformation zur Aussetzung der geänderten Verfahrensweise
bei der Beschaffung von Holzprodukten aus nachhaltiger
Waldbewirtschaftung Aufgrund des Erlasses des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und
Reaktorsicherheit (BMUB) vom 08.12.2015 wurde in den Vergabeunterlagen ab dem 09.02.2016
im Zusammenhang mit der Beschaffung von Holzprodukten darauf hingewiesen, dass das
Unternehmen, das Holz einbaut, selbst Chain of Custody (CoC)-zertifiziert sein muss, um den
Nachweis der Verwendung von Holzprodukten aus nachhaltiger Waldbewirtschaftung zu
erbringen.
Darüber hinaus wurde darauf hingewiesen, dass ab dem 01.04.2016 in beschränkten
Ausschreibungen und freihändigen Vergaben bei Baumaßnahmen des Bundes, die die
Beschaffung von Holzprodukten zum Inhalt haben, nur solche Unternehmen zur Angebotsabgabe
aufgefordert werden, die CoC-zertifiziert sind, soweit ein ausreichender Wettbewerb gewährleistet
ist. Ferner wurde bekannt gegeben, dass unabhängig von der Vergabeart ab 01.07.2016 bei
Baumaßnahmen des Bundes Aufträge, die die Beschaffung von Holzprodukten zum Inhalt haben,
nur noch an CoC-zertifizierte Unternehmen vergeben werden. Zum Nachweis der CoCZertifizierung ist in dem neuen, überarbeiteten Formblatt 248 VHB Stand Juli 2016 die CoCZertifizierungs-Nummer von den Bietern einzutragen.
Die vorgenannten Übergangsfristen sollten es den noch nicht zertifizierten Unternehmen
ermöglichen, sich auf diese Änderungen einzustellen und sich zertifizieren zu lassen.
Mit Erlass des BMUB vom 22.04.2016 wurde der Erlass vom 08.12.2015 bis auf Weiteres
ausgesetzt. Die Vergabeunterlagen enthalten demnach nunmehr wieder das Formblatt 248 VHB
Stand Januar 2011. Die vorstehend aufgezeigte geänderte Verfahrensweise kommt damit bis auf
Weiteres nicht zur Anwendung.
VOB‐Submissionsstelle der GMSH 12.05.2016 WICHTIGE INFORMATIONEN
Seit dem 1. Mai 2014
versenden wir keine Vergabeunterlagen
mehr in Papierform.
Die Unterlagen sind ausschließlich über den elektronischen Download erhältlich.
Dafür können Sie sich auf unserer
Internetseite unter http://www.e-vergabe-sh.de/vergabeplattform/registrieren/
registrieren und die Unterlagen abrufen.
__________________________________________________________________________________________
Sofern nicht innerhalb von 3 Monaten bei nationalen Vergabeverfahren
bzw. 6 Monaten bei EU-weiten Vergabeverfahren nach Versand des
Absageschreibens zu dieser Vergabe Ihrerseits ein Antrag in Textform
auf Rückgabe des Angebotes bei der unter Ziff. 2 der Aufforderung zur
Angebotsabgabe genannten Stelle eingeht, wird davon ausgegangen,
dass Sie einer Vernichtung Ihres Angebotes zustimmen.
Für Fragen zur e-Vergabe bzw. zu Ihrer Ausschreibung können Sie uns erreichen:
Telefon
Telefon
FAX
Mail
0451 30086 - 194 (e-Vergabe Hotline GMSH)
0451 30086 - 217 (Bieteranfragen)
0451 30086 - 166
[email protected]
Über den elektronischen Download hinaus bitten wir Sie, auch Ihre Angebotsabgabe
digital vorzunehmen.
Ihre VOB-Submissionsstelle der GMSH
06.06.2016
211
(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
Vergabestelle
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
VOB-Submissionsstelle
Schillstraße 1-3
23566 Lübeck
Deutschland
Tel.: +49 451 30086217
Fax.: +49 451 30086166
GMSH AöR, Postfach 1269, 24011 Kiel
Datum der Versendung
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung nach öffentlichem Teilnahmewettbewerb
Freihändige Vergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Ablauf der Angebotsfrist
Datum 31.01.2017
Uhrzeit 11:20
Eröffnungstermin
Datum 31.01.2017
Ort
Uhrzeit 11:20
siehe Angebotsschreiben
015
Raum
Bindefrist endet am
06.03.2017
Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
(Vergabeverfahren gemäß Abschnitt 1 der VOB/A)
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer
Baumaßnahme
112VM560
WTD 71 SURENDORF
WTD 71 SURENDORF
Vergabenummer
Leistung
16A03125
Geb. 07, Erneuerung der Elektroinstallation inkl. Beleuchtung
Anlagen
A)
die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
212
Teilnahmebedingungen (Stand April 2016)
232
Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU
242
Instandhaltung
Anlage zur Steuerabzugspflicht
Anlage zur Präqualifikation
B)
die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
Teile der Leistungsbeschreibung: Baubeschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
214
Besondere Vertragsbedingungen
215
Zusätzliche Vertragsbedingungen (Stand April 2016)
225
Stoffpreisgleitklausel
228
Nichteisenmetalle
231
Vereinbarung Tariftreue
241
Abfall
244
Datenverarbeitung
246
Aufträge für Gaststreitkräfte
247
Aufträge mit besonderen Anforderungen aufgrund Geheimschutz oder Sabotageschutz
625
NATO Infrastrukturbauten
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
C)
die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
213
Angebotsschreiben
Teile der Leistungsbeschreibung: Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm
124
Eigenerklärung zur Eignung
125
Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung Teilnehmer
221/222 Angaben zur Preisermittlung entsprechend Formblatt 221 oder 222
224
Angebot Lohngleitklausel
233
Nachunternehmerleistungen
234
Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
248
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
Vertragsformular für Instandhaltung:
D)
die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
126
Sicherheitsauskunft und Verpflichtungserklärung – Nachunternehmer/Unterauftragnehmer
223
Aufgliederung der Einheitspreise entsprechend Formblatt 223
1
Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im
Namen und für Rechnung
der Bundesrepublik Deutschland
vertreten durch: das Bundesministerium der Verteidigung
endvertreten durch: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
zu vergeben.
Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistungen im Namen und für Rechnung
zu vergeben.
2
Auskünfte
Auskünfte werden erteilt, nicht beigefügte Unterlagen können eingesehen werden bei/beim
Name
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Anschrift
Schillstraße 1-3
Tel.
Fax
+49 451 30086217
Nicht beigefügte Unterlagen sind:
VOB-Submissionsstelle
23566 Lübeck
+49 451 30086166
E-Mail
[email protected]
Einsicht nur nach vorheriger schriftlicher Abstimmung bei o.g. Stelle
3
3.1
Vorlage von Nachweisen/Angaben/Unterlagen
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen
genannten - mit dem Angebot einzureichen:
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
3.2
Folgende Nachweise/Angaben/Unterlagen sind - zusätzlich zu den in den Teilnahmebedingungen
genannten - auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen
siehe (Auftrags)Bekanntmachung
Zertifikat bzw. Einzelnachweis entsprechend der Erklärung im Formblatt 248
3.3
- frei -
4
Losweise Vergabe
nein
ja, Angebote sind möglich
nur für ein Los
für ein Los oder mehrere Lose
nur für alle Lose (alle Lose müssen angeboten werden)
5
Nebenangebote
5.1
5.2
Nebenangebote sind nicht zugelassen, Nr. 5 der Teilnahmebedingungen gilt nicht.
✘
Nebenangebote sind zugelassen (siehe auch Nr. 5 der Teilnahmebedingungen) - ausgenommen
Nebenangebote, die ausschließlich Preisnachlässe mit Bedingungen beinhalten für die gesamte Leistung
nur für nachfolgend genannte Bereiche:
mit Ausnahme nachfolgend genannter Bereiche:
unter folgenden weiteren Bedingungen:
nur in Verbindung mit einem Hauptangebot
Nebenangebote, die einen Verzicht auf eine Stoffpreisgleitung beinhalten, werden
von der Wertung ausgeschlossen.
6
- frei -
7
Angebote können abgegeben werden:
elektronisch in Textform.
elektronisch mit fortgeschrittener Signatur.
elektronisch mit qualifizierter Signatur.
schriftlich.
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(Aufforderung zur Abgabe eines Angebots – Einheitliche Fassung)
8
Angebotsabgabe
Falls Sie nicht die Absicht haben, ein Angebot abzugeben, werden Sie gebeten, die Vergabestelle
baldmöglichst davon zu unterrichten (entfällt bei Öffentlicher Ausschreibung).
Bei elektronischer Angebotsübermittlung in Textform ist der Bieter und die zur Vertretung des Bieters
berechtigte natürliche Person zu benennen; falls vorgegeben, ist das Angebot mit der geforderten Signatur zu versehen. Das Angebot ist zusammen mit den Anlagen bis zum Ablauf der Angebotsfrist über
die Vergabeplattform der Vergabestelle zu übermitteln.
Bei schriftlicher Angebotsabgabe ist das beigefügte Angebotsschreiben zu unterzeichnen und zusammen mit den Anlagen in verschlossenem Umschlag bis zum Ablauf der Angebotsfrist an folgende Anschrift zu senden oder dort abzugeben:
siehe Briefkopf
Stelle: siehe Angebotsschreiben
Der Umschlag ist außen mit Namen (Firma) und Anschrift des Bieters und der Angabe
„Angebot für
Maßnahmennummer:
112VM560
Vergabenummer:
16A03125
Baumaßnahme:
WTD 71 SURENDORF
Leistung:
Geb. 07, Erneuerung der Elektroinstallation inkl. Beleuchtung
„
zu versehen, ggf. unter Verwendung eines bereit gestellten Kennzettels.
9
Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die
Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A):
GMSH, Nachprüfungsstelle Org.-Z. 812, Gartenstr. 6, 24103 Kiel, Tel.0431/599-1112, Fax 0431/599-1119
Die Nachprüfungsstelle kann Bietern zu laufenden Vergabeverfahren keine Auskünfte geben.
Diese erhalten Sie nur unter - Auskünfte -
im FB
211 und 611
10
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(Teilnahmebedingungen)
Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen
Einheitliche Fassung
Das Vergabeverfahren erfolgt nach der "Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen", Teil A "Allgemeine Bestimmungen für die
Vergabe von Bauleistungen" (VOB/A, Abschnitt 1).
1
Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Vergabestelle vor Angebotsabgabe in Textform darauf
hinzuweisen.
2
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bieter auf Verlangen Auskünfte darüber
zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unternehmen verbunden ist.
3
Angebot
3.1
Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen.
3.2
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Ein
nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
3.3
Eine selbstgefertigte Abschrift oder Kurzfassung des Leistungsverzeichnisses ist zulässig.
3.4
Die von der Vergabestelle vorgegebene Langfassung des Leistungsverzeichnisses ist allein verbindlich.
Unterlagen, die von der Vergabestelle nach Angebotsabgabe verlangt werden, sind zu dem von der
Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt einzureichen.
3.5
Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
3.6
Ein Bieter, der in seinem Angebot die von ihm tatsächlich für einzelne Leistungspositionen geforderten Einheitspreise auf verschiedene Einheitspreise anderer Leistungspositionen verteilt, benennt
nicht die von ihm geforderten Preise. Deshalb werden Angebote, bei denen der Bieter die Einheitspreise einzelner Leistungspositionen in „Mischkalkulationen“ auf andere Leistungspositionen umlegt,
von der Wertung ausgeschlossen.
3.7
Alle Preise sind in Euro mit höchstens drei Nachkommastellen anzugeben.
Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Umsatzsteuer anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am
Schluss des Angebotes hinzuzufügen.
Es werden nur Preisnachlässe gewertet, die
- ohne Bedingungen als Vomhundertsatz auf die Abrechnungssumme gewährt werden
und
- an der im Angebotsschreiben bezeichneten Stelle aufgeführt sind.
Nicht zu wertende Preisnachlässe bleiben Inhalt des Angebotes und werden im Fall der Auftragserteilung Vertragsinhalt.
4
Unterlagen zum Angebot
Der Bieter hat auf Verlangen der Vergabestelle die Urkalkulation und/oder die von ihr benannten
Formblätter mit Angaben zur Preisermittlung sowie die Aufgliederung wichtiger Einheitspreise ausgefüllt zu dem von der Vergabestelle bestimmten Zeitpunkt vorzulegen. Dies gilt auch für Nachunternehmerleistungen.
5
Nebenangebote
5.1
Soweit an Nebenangebote Mindestanforderungen gestellt sind, müssen diese erfüllt werden; im
Übrigen müssen sie im Vergleich zur Leistungsbeschreibung qualitativ und quantitativ gleichwertig
sein. Die Erfüllung der Mindestanforderungen bzw. die Gleichwertigkeit ist mit Angebotsabgabe
nachzuweisen.
5.2
Der Bieter hat die in Nebenangeboten enthaltenen Leistungen eindeutig und erschöpfend zu beschreiben; die Gliederung des Leistungsverzeichnisses ist, soweit möglich, beizubehalten.
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(Teilnahmebedingungen)
5.3
Nebenangebote müssen alle Leistungen umfassen, die zu einer einwandfreien Ausführung der Bauleistung erforderlich sind.
Soweit der Bieter eine Leistung anbietet, deren Ausführung nicht in Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen oder in den Vergabeunterlagen geregelt ist, hat er im Angebot entsprechende
Angaben über Ausführung und Beschaffenheit dieser Leistung zu machen.
Nebenangebote sind, soweit sie Teilleistungen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses beeinflussen (ändern, ersetzen, entfallen lassen, zusätzlich erfordern), nach Mengenansätzen und Einzelpreisen aufzugliedern (auch bei Vergütung durch Pauschalsumme).
5.4
Nebenangebote, die den Nummern 5.1 bis 5.3 nicht entsprechen, werden von der Wertung ausgeschlossen.
6
Bietergemeinschaften
6.1
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
6.2
7
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigte
Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich
vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten
oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben
Sofern nicht öffentlich ausgeschrieben wird, werden Angebote von Bietergemeinschaften, die sich
erst nach der Aufforderung zur Angebotsabgabe aus aufgeforderten Unternehmen gebildet haben,
nicht zugelassen.
Nachunternehmen
Beabsichtigt der Bieter Teile der Leistung von Nachunternehmen ausführen zu lassen, muss er in
seinem Angebot Art und Umfang der durch Nachunternehmen auszuführenden Leistungen angeben
und auf Verlangen die vorgesehenen Nachunternehmen benennen.
8
Eignung
8.1
Öffentliche Ausschreibung
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des
Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist
auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung
für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ vorzulegen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen
die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische
Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter
der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“
genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
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(Teilnahmebedingungen)
8.2
Beschränkte Ausschreibungen/Freihändige Vergaben
Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen präqualifizierte Unternehmen der engeren Wahl auf gesondertes Verlangen nachweisen, dass die von ihnen vorgesehenen Nachunternehmen präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifizierung erfüllen, ggf. ergänzt
durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot nicht präqualifizierter Unternehmen in die engere Wahl, sind auf gesondertes Verlangen die in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger
Stellen vorzulegen. Ist der Einsatz von Nachunternehmen vorgesehen, müssen die Eigenerklärungen und Bescheinigungen auch für die benannten Nachunternehmen vorgelegt bzw. die Nummern
angegeben werden, unter denen die benannten Nachunternehmen in der Liste des Vereins für die
Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Die Verpflichtung zur Vorlage von Eigenerklärungen und Bescheinigungen entfällt, soweit die Eignung (Bieter und benannte Nachunternehmen) bereits im Teilnahmewettbewerb nachgewiesen ist.
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(Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU)
Vergabenummer
16A03125
Baumaßnahme
WTD 71 SURENDORF
WTD 71 SURENDORF
Leistung
Geb. 07, Erneuerung der Elektroinstallation inkl. Beleuchtung
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Vereinbarung zwischen (Auftragnehmer) und (Nachunternehmer)
zur Einhaltung der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
bei der Ausführung von Bauleistungen
Nach den Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer bei der Weitervergabe von Leistungen an Unternehmen
nach § 6d EU Abs.1 bzw. § 6d VS VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B die nachstehende Vereinbarung zwischen
Auftragnehmer und Nachunternehmer zum Vertragsgegenstand zu machen.
1
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV)
und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die
UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C
23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten
sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung die in meinem/unserem Unternehmen
beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unternehmen geltenden
Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bzw. des
Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Gleiches gilt für meine Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein Unternehmen anzuwenden sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die
nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2, §§
406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) einzuhalten.
Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des (öffentlicher Auftraggeber), dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben. Das Einverständnis meiner/unserer
von mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der
vorgelegten Lohnabrechnungen habe(n) ich/wir eingeholt. Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne
und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des Auftraggebers im jeweiligen Büro des
Auftraggebers vorzulegen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen,
dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt.
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(Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU)
2
Mir/uns ist bekannt, dass Unternehmen nach den Bestimmungen des ArbeitnehmerEntsendegesetzes für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Bundesauftrag ausgeschlossen werden können, wenn sie wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße
von wenigstens 2.500 € belegt worden sind. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines
Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer
schwerwiegenden Verfehlung besteht.
3
Ich/Wir (Nachunternehmer) verpflichte(n) mich/uns gegenüber (Auftragnehmer) mit Wirkung zugunsten des (öffentlicher Auftraggeber), für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den
Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an (öffentlicher Auftraggeber) eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren
Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal 250.000 €, zu zahlen.
Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Satz 1 dieser Vereinbarung erwirbt (öffentlicher Auftraggeber) unmittelbar das Recht, die verwirkte Vertragsstrafe von mir/uns zu fordern.
Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind.
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Auftragnehmer)
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VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
(Ort, Datum, Stempel, Unterschrift Nachunternehmer)
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Anlage Steuerabzugspflicht
Vollzug des Gesetzes zur Eindämmung illegaler Betätigung im Baugewerbe vom
30. August 2001 (BGBl. I S. 2267)
Ab 01. Januar 2002 sind entsprechend den Bestimmungen nach §§ 48 ff Einkommensteuergesetz (EStG) von den Zahlungen für ausgeführte Bauleistungen 15 v.H. des Auszahlungsbetrages einschl. Umsatzsteuer durch den Auftraggeber einzubehalten und an das für den
Auftragnehmer zuständige Finanzamt abzuführen.
Dieser Abzug unterbleibt, wenn vom Auftragnehmer eine gültige Freistellungsbescheinigung
vorgelegt wird.
Künftig ist eine Rechnungsbearbeitung und fristgerechte Zahlung der Werkslohnvergütung
seitens des Auftraggebers nur dann möglich, wenn
- eine gültige Freistellungsbescheinigung vorliegt
oder
- auf der Rechnung das zuständige Finanzamt und
- die Steuernummer angegeben sind.
Ausgabe 2002
Anlage Steuerabzugspflicht
1 von 1
Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung informiert:
Hinweise für Bieter
zur Präqualifikation für Bauunternehmen
Bislang mussten Sie bei jeder einzelnen öffentlichen Bauvergabe die Eignungsnachweise hinsichtlich Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit entsprechend
§ 8 VOB/A der Vergabestelle erneut vorlegen. Diese wiederum musste alle Eignungsnachweise aufs Neue prüfen. Das Bundesministerium für Verkehr, Bau und
Stadtentwicklung hat sich mit der Gründung des Vereins für die Präqualifikation von
Bauunternehmen e.V. und der Bereitstellung der Internetliste präqualifizierter Bauunternehmen aktiv dafür eingesetzt, dass die Belastungen der Unternehmen (pro
Eignungsnachweis bislang Kosten in Höhe von 150 bis 250 Euro) durch die Einführung
eines Präqualifikationssystems deutlich reduziert und die rund 1,2 Millionen
Bauaufträge schneller ausgeführt werden können. Zudem ermöglicht das Verfahren
eine bessere Bekämpfung von illegalen Praktiken in der Bauwirtschaft.
Das Präqualifikationssystem bietet Ihnen folgende Vorteile:
 Sie können den zeitlichen Aufwand und Kostenaufwand für die Beantragung
und Zusammenstellung der Eignungsnachweise für jedes einzelne Angebot
minimieren.
 Sie dokumentieren Ihre Zuverlässigkeit sowohl gegenüber
öffentlichen Auftraggebern als auch gegenüber privaten
Auftraggebern und Generalunternehmern mit einer Art Gütesiegel
 Sie erhöhen Ihre Chancen zur Teilnahme an beschränkten Ausschreibungen
ohne Teilnahmewettbewerb und Verhandlungsverfahren, da Ihre
Eignungsnachweise, insbesondere die Referenzen, dem öffentlichen
Auftraggeber mit der Internetliste stets abrufbar zur Verfügung stehen.
 Sie vermeiden den Ausschluss Ihres Angebotes aus formellen Gründen
wegen unvollständiger oder nicht aktueller Eignungsnachweise
Wir würden es daher begrüßen, wenn auch Sie sich zur Vereinfachung des Vergabeverfahrens für die Internetliste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen
e.V. präqualifizieren lassen.
Unter www.pq-verein.de finden Sie alle Informationen zur Präqualifikation. Anträge
können Sie bei allen 6 vom Verein beauftragten Präqualifizierungsstellen einreichen.
Die Kontaktadressen und Ansprechpartner finden Sie ebenfalls auf der Homepage des
Vereins. Die Kosten für die Präqualifikation bestimmen die Präqualifizierungsstellen
selbst. Nach erfolgreicher Präqualifikation stellt der Verein Ihren Firmennamen und Ihre
präqualifizierten Leistungsbereiche einschließlich Adresse der Öffentlichkeit in der
Internetliste zur Verfügung. Die konkreten Nachweise welche für die Präqualifikation bei
den PQ-Stellen eingereicht wurden, sind in einem Passwort geschützten Bereich der
PQ-Liste hinterlegt. Zu diesen Daten erhalten nur Sie, die Präqualifizierungsstelle und
auf Antrag Vergabestellen von öffentlichen Aufträgen die Zugangsberechtigung.
Stand: April 2006
214
(Besondere Vertragsbedingungen)
Vergabenummer
16A03125
Baumaßnahme
WTD 71 SURENDORF
WTD 71 SURENDORF
Leistung
Geb. 07, Erneuerung der Elektroinstallation inkl. Beleuchtung
BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN
1
1.1
Ausführungsfristen (§ 5 VOB/B)
Fristen für Beginn und Vollendung der Leistung (=Ausführungsfristen):
Mit der Ausführung ist zu beginnen
am
.
spätestens
Werktage nach Zugang des Auftragsschreibens.
in der
KW
,spätestens am letzten Werktag dieser KW.
innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung durch den Auftraggeber (§ 5 Abs.
2 Satz 2 VOB/B); die Aufforderung wird Ihnen voraussichtlich bis zum
17.02.2017
zugehen.
nach der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Frist für den Ausführungsbeginn.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen)
am
.
innerhalb von
Werktagen nach vorstehend angekreuzter Frist für den Ausführungsbeginn.
in der 13
KW 2017
, spätestens am letzten Werktag dieser KW.
in der im beigefügten Bauzeitenplan ausgewiesenen Fertigstellungsfrist.
1.2
Verbindliche Fristen (=Vertragsfristen) gemäß § 5 Abs. 1 VOB/B sind:
vorstehende Frist für den Ausführungsbeginn
vorstehende Frist für die Vollendung (abnahmereife Fertigstellung) der Leistung
folgende als Vertragsfrist vereinbarte Einzelfristen
aus dem beigefügten Bauzeitenplan:
1.3
Ändern sich während der Vertragsdurchführung die Vertragsfristen durch Vereinbarung oder gemäß
§ 6 Abs. 2 VOB/B, treten diese an die Stelle der ursprünglich vereinbarten Frist.
2
Vertragsstrafen (§ 11 VOB/B)
Der Auftragnehmer hat bei Überschreitung der unter 1. als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen
oder der Frist für die Vollendung als Vertragsstrafe für jeden Werktag des Verzugs zu zahlen:
0,00
€ (ohne Umsatzsteuer)
v.H.
der
im
Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer; Beträ0,00
ge für angebotene Instandhaltungsleistungen bleiben unberücksichtigt.
Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von als
Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen ist der Teil dieser Auftragssumme, der den bis
zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
2.1
©
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(Besondere Vertragsbedingungen)
2.2
2.3
3
3.1
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt
v.H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt. Bei der Überschreitung von als Vertragsfrist vereinbarten
Einzelfristen ist die Vertragsstrafe auf den Teil der Auftragssumme begrenzt, der den bis zu diesem
Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung als Vertragsfrist vereinbarter Einzelfristen werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der
Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
Rechnungen (§14 VOB/B)
Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber
2
bei
2
-fach und zugleich
"wird nach Auftragserteilung benannt"
-fach einzureichen.
3.2
Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z.B. Mengenberechnungen, Abrechnungszeichnungen,
Handskizzen) sind
2
-fach einzureichen.
4
Zahlung (§ 16 VOB/B)
Die Frist für die Schlusszahlung gem. § 16 Abs. 3 Nr. 1 VOB/B und den Eintritt des
Verzuges gem. § 16 Abs. 5 Nr. 3 VOB/B wird verlängert auf
5
5.1
Tage.
Sicherheitsleistung (§ 17 VOB/B)
Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Vertragserfüllung ist in Höhe von
0,00 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftragssumme mindestens 250.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt.
Stellt der Auftragnehmer die Sicherheit für die Vertragserfüllung binnen 18 Werktagen nach Vertragsabschluss (Zugang des Auftragsschreibens) weder durch Hinterlegung noch durch Vorlage
einer Bürgschaft, so ist der Auftraggeber berechtigt, Abschlagszahlungen einzubehalten, bis der
Sicherheitsbetrag erreicht ist.
Eine nicht verwertete Sicherheit für die Vertragserfüllung ist nach Abnahme und Stellung der Sicherheit für Mängelansprüche zurückzugeben. Sind zu diesem Zeitpunkt Ansprüche des Auftraggebers, die nicht von der gestellten Sicherheit für Mängelansprüche umfasst sind, noch nicht erfüllt,
darf er für diese Vertragserfüllungsansprüche einen entsprechenden Teil der Sicherheit zurückhalten (§ 17 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B); in diesem Fall umfasst der zurückbehaltene Teil der Vertragserfüllungssicherheit nur nicht durch die bereits vorgelegte Mängelansprüchesicherheit abgedeckte Ansprüche.
Die für Mängelansprüche zu leistende Sicherheit beträgt
0,00 v.H. der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer) einschließlich erteilter Nachträge.
Rückgabezeitpunkt für eine nicht verwertete Sicherheit für Mängelansprüche (§ 17 Abs. 8 Nr. 2
VOB/B):
5.2
Art der Sicherheit
Für die Vertragserfüllung und die Mängelansprüche kann Sicherheit wahlweise durch Einbehalt oder
Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
Der Auftragnehmer kann die einmal von ihm gewählte Sicherheit durch eine andere der vorgenannten ersetzen.
Für vereinbarte Abschlagszahlungen (§ 16 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 VOB/B) und für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten.
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(Besondere Vertragsbedingungen)
5.3
Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das jeweilige Formblatt des Vergabe- und Vertragshandbuchs für die Baumaßnahmen des Bundes (VHB) zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig den Formblättern des Auftraggebers entsprechen, und zwar für
- die Vertragserfüllung das Formblatt
(kombinierte) „Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft“
- die Mängelansprüche das Formblatt
„Mängelansprüchebürgschaft“
- vereinbarte Vorauszahlungen und Abschlagszahlungen gem. § 16 Abs. 1 Nr.
1 Satz 3 VOB/B das Formblatt
„Abschlagszahlungs-/Vorauszahlungsbürgschaft“
Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Gemeinschaften oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der Anfechtbarkeit und der Aufrechenbarkeit sowie der Vorausklage gemäß §§
770, 771 BGB wird verzichtet. Der Verzicht auf die Einrede der Aufrechenbarkeit gilt nicht für unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen des Hauptschuldners.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des
Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
Die Urkunde über die Abschlagszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Stoffe und Bauteile, für die Sicherheit geleistet worden ist, eingebaut sind.
Die Urkunde über die Vorauszahlungsbürgschaft wird zurückgegeben, wenn die Vorauszahlung auf
fällige Zahlungen angerechnet worden ist.
6
Soweit im Leistungsverzeichnis auf Technische Spezifikationen (z.B. nationale Normen, mit denen
europäische Normen umgesetzt werden, europäische technische Zulassungen, gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen) Bezug genommen wird, werden auch ohne den ausdrücklichen Zusatz: "oder gleichwertig", immer gleichwertige Technische Spezifikationen in Bezug
genommen.
7
Steuerabzug bei Bauleistungen
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, jede vom zuständigen Finanzamt vorgenommene Änderung in
Bezug auf eine vorgelegte Freistellungsbescheinigung (§ 48b EStG) dem Auftraggeber unverzüglich
schriftlich mitzuteilen.
8-9
- frei -
10
Weitere Besondere Vertragsbedingungen
Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen".
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(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Zusätzliche Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen
Einheitliche Fassung
Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B).
1
Preisermittlungen (§ 2)
1.1
Der Auftragnehmer hat auf Verlangen die Preisermittlung für die vertragliche Leistung (Urkalkulation) dem Auftraggeber verschlossen zur Aufbewahrung zu übergeben.
1.2
Sind nach § 2 Abs. 3, 5, 6, 7 und/oder Abs. 8 Nr. 2 Preise zu vereinbaren, hat der Auftragnehmer
seine Preisermittlungen für diese Preise einschließlich der Aufgliederung der Einheitspreise (Zeitansatz und alle Teilkostenansätze), spätestens mit dem Nachtragsangebot vorzulegen sowie die
erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
1.3
Nrn. 1.1 und 1.2 gelten auch für Nachunternehmerleistungen.
2
Ausführungsunterlagen (§ 3)
Der Ausführung dürfen nur Unterlagen zugrunde gelegt werden, die vom Auftraggeber als zur Ausführung bestimmt gekennzeichnet sind.
3
Werbung (§ 4 Abs. 1)
Werbung auf der Baustelle ist nur nach vorheriger Zustimmung des Auftraggebers zulässig.
4
Umweltschutz (§ 4 Abs. 2 und 3)
Zum Schutz der Umwelt, der Landschaft und der Gewässer hat der Auftragnehmer die durch die
Arbeiten hervorgerufenen Beeinträchtigungen auf das unvermeidbare Maß einzuschränken.
Behördliche Anordnungen oder Ansprüche Dritter wegen der Auswirkungen der Arbeiten hat der
Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
5
Holzprodukte (§ 4 Abs. 6)
5.1
Holzprodukte als Bestandteil der Bauleistung müssen nach FSC/PEFC oder gleichwertig zertifiziert
sein oder die für das jeweilige Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllen.
5.2
Der Nachweis der Anforderungen aus Nr. 5.1 ist vom Auftragnehmer bei Anlieferung auf der
Baustelle durch Vorlage eines Zertifikates von FSC oder PEFC oder eines Gleichwertigkeitsnachweises oder durch Einzelnachweis zu erbringen.
5.3
Der Nachweis der Gleichwertigkeit – d. h. Übereinstimmung des Zertifikates mit dem für das jeweilige Herkunftsland geltenden Standards von FSC oder PEFC – bzw. der Nachweis, dass die im jeweiligen Herkunftsland geltenden Kriterien des FSC oder PEFC einzeln erfüllt werden, ist durch eine
Prüfung vom Johann Heinrich von Thünen-Institut in Hamburg oder dem Bundesamt für Naturschutz
(BfN) in Bonn zu erbringen.
6
Nachunternehmer (andere Unternehmen) (§ 4 Abs. 8)
6.1
Der Auftragnehmer darf Leistungen nur an Nachunternehmer übertragen, die fachkundig, leistungsfähig und zuverlässig sind; dazu gehört auch, dass sie ihren gesetzlichen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern und Sozialabgaben nachgekommen sind und die gewerberechtlichen Voraussetzungen erfüllen.
6.2
Er hat die Nachunternehmer bei Anforderung eines Angebotes davon in Kenntnis zu setzen, dass es
sich um einen öffentlichen Auftrag handelt.
Der Auftragnehmer hat vor der beabsichtigten Übertragung Art und Umfang der Leistungen sowie
Name, Anschrift und Berufsgenossenschaft (einschließlich Mitgliedsnummer) des hierfür vorgesehenen Nachunternehmers in Textform bekannt zu geben.
6.3
Sollen Leistungen, die Nachunternehmern übertragen sind, weiter vergeben werden, ist dies dem
Auftraggeber vom Auftragnehmer vor der beabsichtigten Übertragung in Textform bekannt zu
geben; die Nummern 6.1 und 6.2 gelten entsprechend.
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(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
7
Ausführung der Leistung (§ 4 Abs. 10)
Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber rechtzeitig zu informieren, wenn durch die weitere Ausführung Teile der Leistung der Prüfung und Feststellung entzogen werden.
8
Wettbewerbsbeschränkungen (§ 8 Abs. 4), Antikorruptionsklausel
8.1
Unbeschadet sonstiger Kündigungs- und Rücktrittsrechte ist der Auftraggeber gem. § 314 BGB
berechtigt, den Vertrag fristlos zu kündigen oder von ihm zurückzutreten, wenn der Auftragnehmer
oder seine Mitarbeiter
a) aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige
Wettbewerbsbeschränkung darstellt.
b) dem Auftraggeber oder dessen Mitarbeitern oder von diesem beauftragten Dritten, die mit der
Vorbereitung, dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrags betraut sind, oder ihnen
nahestehenden Personen, Geschenke, andere Zuwendungen oder sonstige Vorteile unmittelbar
oder mittelbar in Aussicht stellt, anbietet, verspricht oder gewährt.
c) gegenüber dem Auftraggeber, dessen Mitarbeitern oder beauftragten Dritten strafbare Handlungen begeht oder dazu Beihilfe leistet, die unter § 298 StGB (Wettbewerbsbeschränkende
Absprachen bei Ausschreibungen), § 299 StGB (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), § 333 StGB (Vorteilsgewährung), § 334 StGB (Bestechung), § 17 UWG (Verrat
von Geschäfts- und Betriebsgeheimnissen) oder § 18 UWG (Verwertung von Vorlagen) fallen.
8.2
Wenn der Auftragnehmer nachweislich Handlungen gem. Nummer 8.1 a vorgenommen hat, ist er
dem Auftraggeber zu einem pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet, es sei denn, ein Schaden in anderer Höhe wird nachgewiesen. Dies gilt auch,
wenn der Vertrag gekündigt oder bereits erfüllt ist.
8.3
Bei nachgewiesenen Handlungen gem. Nummer 8.1 b oder 8.1 c ist der Auftragnehmer zur Zahlung
einer Vertragsstrafe in Höhe 5 v.H. der Abrechnungssumme verpflichtet.
8.4
Die Ziffern 8.1 b und 8.3 finden keine Anwendung, soweit es sich um sozial adäquates Verhalten im
Sinne von Nummer IV des „Rundschreibens des BMI zum Verbot der Annahme von Belohnungen
oder Geschenken in der Bundesverwaltung vom 8. November 2004“1handelt.
8.5
Sonstige vertragliche oder gesetzliche Ansprüche des Auftraggebers bleiben unberührt.
9
Mitteilung von Bauunfällen (§10)
Der Auftragnehmer hat Bauunfälle, bei denen Personen- oder Sachschaden entstanden ist, dem
Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
10
Abnahme (§ 12)
Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme ab einer Auftragssumme von 10 000 Euro (ohne
Umsatzsteuer).
11
Abrechnung (§ 14)
11.1
Zu den für die Abrechnung notwendigen Feststellungen auf der Baustelle siehe Nr. 7.
11.2
Aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen müssen alle Maße, die zur Prüfung
einer Rechnung nötig sind, unmittelbar zu ersehen sein.
11.3
Die Originale der Aufmaßblätter, Wiegescheine und ähnlicher Abrechnungsbelege erhält der
Auftraggeber, die Durchschriften der Auftragnehmer.
11.4
Bei Abrechnungen sind Längen und Flächen mit zwei Stellen nach dem Komma, Rauminhalte und
Massen mit drei Stellen nach dem Komma anzugeben.
12
Preisnachlässe (§§ 14 und 16)
Soweit nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist, wird ein als v.H.-Satz angebotener Preisnachlass bei der Abrechnung und den Zahlungen von den Einheits- und Pauschalpreisen abgezogen, auch von denen der Nachträge, deren Preise auf der Grundlage der Preisermittlung für die
vertragliche Leistung zu bilden sind.
1
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http://www.verwaltungsvorschriften-im-internet.de/bsvwvbund_08112004_DI32101701.htm
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(Zusätzliche Vertragsbedingungen)
Änderungssätze bei vereinbarter Lohngleitklausel sowie Erstattungsbeträge bei vereinbarter Stoffpreisgleitklausel werden durch den Preisnachlass nicht verringert.
13
Rechnungen (§§ 14 und 16)
13.1
Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnungen zu
bezeichnen; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
13.2
In jeder Rechnung sind die Teilleistungen in der Reihenfolge, mit der Ordnungszahl (Position) und
der Bezeichnung - gegebenenfalls abgekürzt - wie im Leistungsverzeichnis aufzuführen.
13.3
Die Rechnungen sind mit den Vertragspreisen ohne Umsatzsteuer (Nettopreise) aufzustellen; der
Umsatzsteuerbetrag ist am Schluss der Rechnung mit dem Steuersatz einzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
13.4
14
Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der Auftragnehmer zu vertreten hat, wird die Differenz
zwischen dem aktuellen Umsatzsteuerbetrag und dem bei Fristablauf maßgebenden Umsatzsteuerbetrag nicht erstattet.
In jeder Rechnung sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen und die bereits erhaltenen
Zahlungen mit gesondertem Ausweis der darin enthaltenen Umsatzsteuerbeträge anzugeben.
Stundenlohnarbeiten (§2 Abs. 10, § 15)
Der Auftragnehmer hat über Stundenlohnarbeiten arbeitstäglich Stundenlohnzettel in zweifacher
Ausfertigung einzureichen. Diese müssen außer den Angaben nach § 15 Abs. 3
- das Datum,
- die Bezeichnung der Baustelle,
- die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
- die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes innerhalb der Baustelle,
- die Art der Leistung,
- die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht-, Sonntagsund Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
- die Gerätekenngrößen
enthalten.
Stundenlohnrechnungen müssen entsprechend den Stundenlohnzetteln aufgegliedert werden.
Die Originale der Stundenlohnzettel behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften erhält
der Auftragnehmer.
15
Zahlungen (§ 16)
15.1
Alle Zahlungen werden bargeldlos in Euro geleistet.
15.2
Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftraggeber an den
für die Durchführung des Vertrags bevollmächtigten Vertreter der Arbeitsgemeinschaft oder nach
dessen schriftlicher Weisung geleistet.
Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
16
Überzahlungen (§ 16)
16.1
Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der Auftragnehmer nicht auf Wegfall der Bereicherung (§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
16.2
Im Falle der Überzahlung hat der Auftragnehmer den überzahlten Betrag zu erstatten.
Leistet er innerhalb von 14 Kalendertagen nach Zugang des Rückforderungsschreibens nicht, befindet er sich ab diesem Zeitpunkt mit seiner Zahlungsverpflichtung in Verzug und hat Verzugszinsen
gemäß §§ 247, 288 Abs. 2 BGB und eine Pauschale gemäß § 288 Abs. 5 BGB zu zahlen.
Auf einen Wegfall der Bereicherung kann sich der Auftragnehmer nicht berufen.
17
Verträge mit ausländischen Auftragnehmern (§ 18)
Bei Auslegung des Vertrages ist ausschließlich der in deutscher Sprache abgefasste Vertragswortlaut verbindlich. Erklärungen und Verhandlungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung
der vertraglichen und außervertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
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(Vereinbarung Tariftreue)
Vergabenummer
16A03125
Baumaßnahme
WTD 71 SURENDORF
WTD 71 SURENDORF
Leistung
Geb. 07, Erneuerung der Elektroinstallation inkl. Beleuchtung
Ergänzung des Angebotsschreibens
Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Vereinbarung zur Einhaltung
der tarifvertraglichen und öffentlich-rechtlichen Bestimmungen
bei der Ausführung von Bauleistungen
Eine Weitervergabe von Bauleistungen ist zulässig, wenn dies im Angebotsschreiben in Nr. 7 erklärt wurde und bei der Zuschlagserteilung hiergegen keine Einwände erhoben werden oder der Auftraggeber nachträglich die Zustimmung zur Übertragung von Leistungen an
andere Unternehmen nach § 6d EU Abs1 bzw. § 6d VS VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B erteilt.
1
1.1
Ergänzung des Angebotsschreibens
Meinem/Unserem Angebot liegt die nachstehende Vereinbarung zugrunde:
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die staatlichen Sicherheitsvorschriften (Arbeitsschutzgesetz, Arbeitssicherheitsgesetz und einschlägige Rechtsverordnungen, insbesondere ArbeitsstättenV, DruckluftV, GefahrstoffV, Betriebssicherheitsverordnung, PSA-BenutzungsV und LastenhandhabungsV)
und die Sicherheitsvorschriften der Berufsgenossenschaften (Unfallverhütungsvorschriften, insb. die
UVV-Bauarbeiten, BGV C 22, die VBG-40 - Erdbaumaschinen, VBG-41 - Rammen, BGV D 16 Heiz-, Flämm- und Schmelzgeräte für Bau- und Montagearbeiten, BGV D 7 - Bauaufzüge, BGV C
23 - Taucherarbeiten, BGV D 6 - Krane, BGV B 3 - Lärm und die BGV A 5 - erste Hilfe) einzuhalten
sowie die Anforderungen nach §§ 5 und 6 der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz
auf Baustellen (Baustellenverordnung) vom 10. Juni 1998 (BGBl. I S.1283) zu erfüllen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Fall der Auftragserteilung die in meinem/unserem Unternehmen
beschäftigten tarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den für mein/e Unternehmen geltenden
Lohntarifen bzw. die in meinem/unserem Unternehmen beschäftigten nichttarifgebundenen Arbeitnehmer nicht unter den Mindestentgelt-Regelungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes bzw. des
Mindestlohngesetzes zu entlohnen. Gleiches gilt für meine Verpflichtung aus Sozialkassentarifverträgen, die auf mein Unternehmen anzuwenden sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die Beiträge zu den Zweigen der sozialen Sicherheit zu zahlen, die
nach dem auf die Beschäftigungsverhältnisse meiner Arbeitnehmer anzuwendenden Recht zu entrichten sind.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, die öffentlich-rechtlichen Bestimmungen gegen Schwarzarbeit, illegale Arbeitnehmerüberlassung und gegen Leistungsmissbrauch - (§ 404 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2,
§§ 406, 407 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch, §§ 15, 15a, 16 Abs. 1 Nr. 1, 1b und 2 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes, § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung der Schwarzarbeit) einzuhalten.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, dem öffentlichen Auftraggeber zur Durchführung von Stichprobenkontrollen Einblick in die Lohnabrechnungen zu geben. Das Einverständnis meiner/unserer von
mir/uns eingesetzten Arbeitnehmer zu der Vorlage der Lohnabrechnungen und Überprüfung der
vorgelegten Lohnabrechnungen werde(n) ich/wir einholen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Löhne und Gehälter auch ausländischer Beschäftigten mindestens
monatlich über Gehaltskonten zu überweisen und vollständige, prüffähige, deutschsprachige Unterlagen über die Beschäftigungsverhältnisse auf der Baustelle bereitzuhalten oder auf Wunsch des
Auftraggebers im jeweiligen Büro des Auftraggebers vorzulegen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen,
dass der Nachunternehmer eine gleich lautende Erklärung mir/uns gegenüber abgibt.
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(Vereinbarung Tariftreue)
1.2
Mir/Uns ist bekannt, dass Unternehmen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes für eine angemessene Zeit von der Teilnahme am Wettbewerb um einen Bundesauftrag
ausgeschlossen werden können, wenn sie wegen eines Verstoßes mit einer Geldbuße von wenigstens 2.500 € belegt worden sind. Das gleiche gilt auch schon vor der Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer
schwerwiegenden Verfehlung besteht.
1.3
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in meinem/unseren Unternehmen beschäftigten
Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal 250.000 €, zu zahlen.
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, Nachunternehmer nur unter der Voraussetzung zu beauftragen,
dass der Nachunternehmer sich gemäß dem in der Anlage zu dieser Vereinbarung beigefügtem
Muster mir/uns gegenüber mit Wirkung zugunsten des Auftraggebers verpflichtet, für jeden nachgewiesenen schuldhaften Fall der entgegen den Verpflichtungen aus Ziffer 1 erfolgten Entlohnung eines in seinem Unternehmen beschäftigten Arbeitnehmers oder der Nichtabführung von Sozialkassenbeiträgen an den Auftraggeber eine Vertragsstrafe in Höhe von 1 % der Auftragssumme, maximal 25.000 €, bei mehreren Verstößen insgesamt höchstens 10 % der Auftragssumme, maximal
250.000 €, zu zahlen.
Die Vertragsstrafe wird nicht mehr verlangt, wenn wegen des zugrunde liegenden Verstoßes strafoder ordnungsrechtliche Maßnahmen gegen mich/uns ergriffen worden sind.
2
Ergänzung der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen
Bei der Weitervergabe von Leistungen an andere Unternehmen nach § 6d EU Abs. 1 bzw. § 6d VS
VOB/A oder an Nachunternehmer nach § 4 Abs. 8 VOB/B hat der Auftragnehmer die beigefügte
Vereinbarung Tariftreue zwischen AN und NU 232 zum Vertragsgegenstand zu machen.
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(Abfall)
Vergabenummer
16A03125
Baumaßnahme
WTD 71 SURENDORF
WTD 71 SURENDORF
Leistung
Geb. 07, Erneuerung der Elektroinstallation inkl. Beleuchtung
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen
1
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
1.1
Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der
Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass
1.2
 die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme
des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen
wird,
 bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt,
 die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,
 die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden
können.
Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten
Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und
Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass
 die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt
sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,
 die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt,
 die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw.
 die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.
2
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
2.1
Der Auftragnehmer wird sich bemühen, bei der Erbringung seiner Leistung Abfälle zu vermeiden
(Bemühensklausel).
2.2
Der Auftragnehmer wird mit Aufnahme seiner Tätigkeit Abfallerzeuger und zugleich Besitzer der in
der Leistungsbeschreibung näher aufgeführten Bau- und Abbruchabfälle. Er übernimmt die Pflichten
des Auftraggebers zur Verwertung und Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle unter Beachtung
der einschlägigen gesetzlichen, insbesondere abfallrechtlichen Bestimmungen sowie des Standes
der Technik. Er führt die von ihm zu erbringenden Nachweise entsprechend dem Kreislaufwirtschaftsgesetz in Verbindung mit der Nachweisverordnung (NachwV).
2.3
Der Auftragnehmer trifft alle erforderlichen Vorkehrungen, um Bau- und Abbruchabfälle nach den
geltenden Vorschriften getrennt zu erfassen und zu halten sowie einer sachgerechten Entsorgung
zuzuführen.
2.4
Die nach den abfallrechtlichen Bestimmungen zum Nachweis einer ordnungsgemäßen Entsorgung
erforderlichen Erklärungen, Bestätigungen, Belege usw. sind dem Auftraggeber vorzulegen.
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VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand August 2014
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244
(Datenverarbeitung)
Vergabenummer
16A03125
Baumaßnahme
WTD 71 SURENDORF
WTD 71 SURENDORF
Leistung
Geb. 07, Erneuerung der Elektroinstallation inkl. Beleuchtung
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen
Anwendung der Datenverarbeitung
1
Bearbeitungsphasen, Datenaustausch, allgemeine Regelungen
1.1
Bearbeitungsphasen
1.2
Datenaustausch ist von der ausschreibenden Stelle / dem Auftraggeber vorgesehen für folgende
Bearbeitungsphasen:
- Angebotsanforderung
- Angebotsabgabe
- Abrechnung.
Datenaustausch
1.3
Werden Angebotsdaten elektronisch ausgetauscht, erfolgt dies nach den Regelungen des Gemeinsamen Ausschusses Elektronik im Bauwesen GAEB DA XML. Der Datenaustausch für die Abrechnung ist nach den Verfahrensbeschreibungen der Regelungen für Elektronische Bauabrechnung
durchzuführen. Der Datenaustausch nach anderen Regelungen (z.B. Edifact) ist im Einzelfall zu
vereinbaren.
Die Datenträger sind so zu kennzeichnen, dass eine eindeutige Zuordnung zum Vergabeverfahren
bzw. zum Vertrag gewährleistet ist.
Abweichungen zwischen Datenaustauschdateien und schriftlicher Fassung
Die Datenaustauschdateien gelten als Arbeitsmittel, es sei denn, sie werden im Rahmen eines elektronischen Vergabeverfahrens mit Signatur im Sinne des Signaturgesetzes ausgetauscht. Bei Abweichungen zwischen den Datenaustauschdateien und der schriftlichen Fassung der Vergabe- oder
Abrechnungsunterlagen gilt die schriftliche Fassung. Inhaltliche Unterschiede gegenüber dem Datenträger sind vom Unternehmer in der schriftlichen Fassung zu kennzeichnen.
2
Ergänzung der Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Abrechnung
2.1
Prüfbarkeit
2.2
Die Abrechnung ist so aufzustellen, dass sie sowohl mit DV als auch manuell geprüft werden kann;
auch bei Anwendung der DV sind alle Berechnungen nachvollziehbar darzustellen und die vollständigen Ansätze und Zwischenwerte auszudrucken.
Vereinbarung
Rechtzeitig vor Beginn der ersten Abrechnungsarbeiten sind schriftliche Vereinbarungen - soweit erforderlich getrennt für einzelne Teilleistungen - zu treffen über:
- den Abrechnungsablauf (z.B. den zeitlichen Ablauf der Abrechnung, die Aufteilung der Abrechnungsabschnitte)
- die Leistungserfassung (z.B. die Art der Leistungserfassung, die zu verwendenden Formblätter,
Festlegungen für besondere geometrische Bedingungen)
- die Leistungsberechnung (z.B. die Art der Leistungsberechnung, die im Einzelfall zu verwendenden REB-Verfahrensbeschreibungen bzw. anderen Rechenprogramme)
- die Datenträger (z.B. den Datenaustausch, die zu verwendenden Datenträger und ihre Beschriftung, die notwendigen Angaben zu den Dateien, die Übergabe der Datenträger).
©
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand August 2012
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(Datenverarbeitung)
2.3
Leistungserfassung
2.4
Die Eingabeunterlagen sind zweifach aufzustellen. Dem Auftraggeber sind jeweils die Originale unmittelbar nach der Aufstellung zu übergeben. Dabei ist das Formblatt Datenträger Abrechnung 451
zu verwenden.
Berichtigung einer Leistungsberechnung
2.5
Eine mit DV erstellte Leistungsberechnung darf vom Auftragnehmer in Einzelfällen manuell deutlich
erkennbar und lesbar ergänzt oder berichtigt werden; bei einer größeren Zahl von derartigen Änderungen ist die Leistungsberechnung im erforderlichen Umfang zu wiederholen.
Fehlermitteilung
2.6
Stellt der Auftragnehmer nach Übergabe der Eingabeunterlagen an den Auftraggeber Fehler fest, so
hat er diese und die vorgenommenen Berichtigungen dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
Dasselbe gilt für die nach Übergabe der Leistungsberechnung darin festgestellten Fehler und vorgenommenen Berichtigungen.
Der Auftraggeber wird die bei der Prüfung festgestellten Fehler ebenfalls dem Auftragnehmer umgehend mitteilen.
Toleranzregelung
Wird die vom Auftragnehmer aufgestellte Abrechnung vom Auftraggeber mittels DV geprüft und
werden dabei Unterschiede zwischen den jeweiligen Ergebnissen festgestellt, dann gelten bei Abweichungen vom Ergebnis der Nachrechnung bis zu 0,2 vom Tausend bei jeder Teilleistung (OZ)
eines Abrechnungsabschnittes die vom Auftragnehmer berechneten Werte.
Liegen Abweichungen außerhalb dieser Toleranz von 0,2 vom Tausend, teilt der Auftraggeber zunächst dem Auftragnehmer die abweichenden Ergebnisse der Nachrechnung mit und gibt ihm Gelegenheit zur Einsicht in die DV-Ergebnisliste. Es gilt in diesem Fall das jeweils kleinere Ergebnis,
falls nicht Fehler in der Leistungsbeschreibung beziehungsweise in der Nachrechnung festgestellt
und berichtigt werden.
©
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand August 2012
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(Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
Name und Anschrift des Bieters
Ort:
Datum:
Tel.:
Fax:
e-mail:
USt.-ID-Nr.:
HR-Nr.:
(Name und Anschrift der Vergabestelle)
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
VOB-Submissionsstelle
Schillstraße 1-3
23566 Lübeck
Deutschland
Angebotsschreiben
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer
Baumaßnahme
112VM560
WTD 71 SURENDORF
WTD 71 SURENDORF
Vergabenummer
Leistung
16A03125
Geb. 07, Erneuerung der Elektroinstallation inkl. Beleuchtung
Anlagen1
124
221 oder 222
224
233
234
235
248
Leistungsverzeichnis/Leistungsprogramm (Kurz- oder Langfassung) mit
den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Vertragsformular für Instandhaltung mit den Preisen sowie den geforderten Angaben und Erklärungen
Eigenerklärung zur Eignung
Einheitliche Europäische Eigenerklärung
Angaben zur Preisermittlung
Lohngleitklausel - Berechnung des Änderungssatzes
Nachunternehmerleistungen
Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen
Nebenangebot(e)
Erklärung zur Verwendung von Holzprodukten
1
Ich/Wir biete(n) die Ausführung der oben genannten Leistung zu den von mir/uns eingesetzten Preisen an.
An mein/unser Angebot halte(n) ich/wir mich/uns bis zum Ablauf der Bindefristfrist gebunden.
2
Die Angebotsendsumme des Hauptangebotes gem.
Leistungsbeschreibung einschl. Umsatzsteuer
beträgt
€
1 vom Bieter anzukreuzen und beizufügen
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VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
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(Angebotsschreiben – Einheitliche Fassung)
2.1
Die Gesamtsumme der jährlichen Vergütung gem.
Instandhaltungsvertrag2 einschl. Umsatzsteuer
beträgt
€*
* nur ausfüllen, wenn den Vergabeunterlagen ein Instandhaltungsvertrag beiliegt
3
Anzahl der Nebenangebote
St.
4
Preisnachlass ohne Bedingung auf die Abrechnungssumme
für Haupt- und alle Nebenangebote3
%
5
Bestandteil meines/unseres Angebots sind neben diesem Angebotsschreiben und seinen
Anlagen:
- Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen (VOB/B), Ausgabe 2016,
- Unterlagen gem. Aufforderung zur Angebotsabgabe, Anlagen – Teil B
6
Ich bin/Wir sind für die zu vergebende Bauleistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis eingetragen unter Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
Name:
PQ_Nummer:
7
Ich/Wir erkläre(n), dass
ich/wir alle Leistungen im eigenen Betrieb ausführen werde(n).
ich/wir die Leistungen, die nicht im Verzeichnis Nachunternehmerleistungen bzw. Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmer aufgeführt sind, im eigenen
Betrieb ausführen werde(n).
8
Ich/Wir erkläre(n), dass
– ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsverzeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n).
– mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unseres
Angebotes sind.
– ein nach der Leistungsbeschreibung ggf. zu benennender Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß Baustellenverordnung und dessen Stellvertreter über die nach
den „Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen; geeigneter Koordinator (Konkretisierung zu
§ 3 BaustellV) (RAB 30)“ geforderte Qualifikation verfügen, um die nach Baustellenverordnung übertragenen Aufgaben fachgerecht zu erfüllen.
– das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, wenn
Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ enthalten
und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) eingetragen
wurden.
– falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch
die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot)
Ist
-
bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der natürlichen Person,
die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
- ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
- ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
2
3
Bei mehreren Instandhaltungsverträgen ist die Summe der jährlichen Vergütungen einzutragen.
Preisnachlass gilt nicht für Instandhaltungsangebot
©
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
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(Eigenerklärung zur Eignung)
Eigenerklärung für nicht präqualifizierte Unternehmen in folgendem
Vergabeverfahren
Maßnahmennummer 112VM560
Vergabenummer 16A03125
Vergabeart
Öffentliche Ausschreibung
Beschränkte Ausschreibung
Freihändige Vergabe
Internationale NATO-Ausschreibung
Offenes Verfahren
Nichtoffenes Verfahren
Verhandlungsverfahren
Wettbewerblicher Dialog
Baumaßnahme
WTD 71 SURENDORF
WTD 71 SURENDORF
Leistung
Geb. 07, Erneuerung der Elektroinstallation inkl. Beleuchtung
Bewerber
Bieter
Mitglied der Bewerber- bzw. Bietergemeinschaft
Nachunternehmer
anderes Unternehmen
Umsatz des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen
Geschäftsjahren, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen
betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind unter
Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen
ausgeführten Leistungen
€
€
€
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine Bestätigung
eines vereidigten Wirtschaftsprüfers/Steuerberaters oder entsprechend testierte Jahresabschlüsse oder
entsprechend testierte Gewinn- und Verlustrechnungen vorlegen.
Angaben zu Leistungen, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren vergleichbare Leistungen
ausgeführt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir drei Referenznachweise aus den
letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren mit mindestens folgenden Angaben vorlegen:
Ansprechpartner; Art der ausgeführten Leistung; Auftragssumme; Ausführungszeitraum; stichwortartige
Benennung des mit eigenem Personal ausgeführten maßgeblichen Leistungsumfanges einschl. Angabe der
ausgeführten Mengen; Zahl der hierfür durchschnittlich eingesetzten Arbeitnehmer; stichwortartige
Beschreibung der besonderen technischen und gerätespezifischen Anforderungen bzw. (bei Komplettleistung)
Kurzbeschreibung der Baumaßnahme einschließlich eventueller Besonderheiten der Ausführung; Angabe zur
Art der Baumaßnahme (Neubau, Umbau, Denkmal); Angabe zur vertraglichen Bindung (Hauptauftragnehmer,
ARGE-Partner, Nachunternehmer); ggf. Angabe der Gewerke, die mit eigenem Leitungspersonal koordiniert
wurden; Bestätigung des Auftraggebers über die vertragsgemäße Ausführung der Leistung
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die Referenznachweise bereits mit dem Teilnahmeantrag
vorzulegen.

©
zutreffendes ankreuzen
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
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(Eigenerklärung zur Eignung)
Angaben zu Arbeitskräften
Ich/Wir erkläre(n), dass mir/uns die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur
Verfügung stehen.
Falls mein/unser Angebot in die engere Wahl gelangt, werde ich/werden wir die Zahl der in den letzten drei
abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte gegliedert nach
Lohngruppen mit extra ausgewiesenem Leitungspersonal angeben.
Bei einem Teilnahmewettbewerb sind die o.g. Angaben bereits mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
Eintragung in das Berufsregister ihres Sitzes oder Wohnsitzes
Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen.
Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir zur Bestätigung
meiner/unserer Erklärung vorlegen:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und
Handelskammer
Angabe zu Insolvenzverfahren und Liquidation
Ich/Wir erkläre(n), dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren
weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag auf Eröffnung nicht mangels Masse abgelehnt wurde und
sich mein/unser Unternehmen nicht in Liquidation befindet.
Ein Insolvenzplan wurde rechtskräftig bestätigt, auf Verlangen werde ich/werden wir ihn vorlegen.
Angabe, dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber
in Frage stellt
Ich/Wir erkläre(n), dass
keine schwere Verfehlung vorliegt, die meine/unsere Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt z.B.
wirksames Berufsverbot (§ 70 StGB), wirksames vorläufiges Berufsverbot (§ 132a StPO), wirksame
Gewerbeuntersagung (§ 35 GewO), rechtskräftiges Urteil innerhalb der letzten zwei Jahre gegen mich/uns
oder Mitarbeiter mit Leitungsaufgaben wegen
Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB), Geldwäsche (§ 261 StGB), Bestechung
(§ 334 StGB), Vorteilsgewährung (§ 333 StGB), Diebstahl (§ 242 StGB), Unterschlagung (§ 246 StGB),
Erpressung (§ 253 StGB), Betrug (§ 263 StGB), Subventionsbetrug (§ 264 StGB), Kreditbetrug (§ 265b
StGB), Untreue (§ 266 StGB), Urkundenfälschung (§ 267 StGB), Fälschung technischer Aufzeichnungen
(§ 268 StGB), Delikte im Zusammenhange mit Insolvenzverfahren (§ 283 ff. StGB),
wettbewerbsbeschränkende Absprachen bei Ausschreibungen (§ 298 StGB), Bestechung im
geschäftlichen Verkehr (§ 299 StGB), Brandstiftung (§ 306 StGB), Baugefährdung (§ 319 StGB),
Gewässer- und Bodenverunreinigung (§§ 324, 324a StGB), unerlaubter Umgang mit gefährlichen Abfällen
(§ 326 StGB),
die mit Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen geahndet wurde.
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir in den letzten zwei Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften,
der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei
Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als 2.500 €
belegt worden bin/sind.
Ab einer Auftragssumme von 30.000 Euro wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO beim Bundesamt für Justiz anfordern.
©
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
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(Eigenerklärung zur Eignung)
Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung
Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir meine/unsere Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der
Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragzahlung unterfallen,
ordnungsgemäß erfüllt habe/haben.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine
Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse1, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des
Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen2 sowie eine Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
vorlegen.
Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft
Ich bin/Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft.
Falls mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir eine qualifizierte
Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft des für mich zuständigen Versicherungsträgers
mit Angabe der Lohnsummen vorlegen.
Mir/Uns ist bekannt, dass die jeweils genannten Bestätigungen/Nachweise zu den Eigenerklärungen auf
gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten angemessenen Frist vorgelegt werden
müssen und mein/unser Angebot/Teilnahmeantrag ausgeschlossen wird, wenn die Unterlagen nicht
vollständig innerhalb dieser Frist vorgelegt werden.
(Ort, Datum, Unterschrift)3
1
soweit mein Betrieb beitragspflichtig ist
soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt
3
nur erforderlich, wenn diese Eigenerklärung nicht Bestandteil eines unterschriebenen Angebotes ist
2
©
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
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(Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft)
Bezeichnung der Bauleistung:
Maßnahmennummer
Baumaßnahme
112VM560
WTD 71 SURENDORF
WTD 71 SURENDORF
Vergabenummer
Leistung
16A03125
Geb. 07, Erneuerung der Elektroinstallation inkl. Beleuchtung
Erklärung der Bieter- /Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen einer Bietergemeinschaft,
Bevollmächtigter Vertreter
Mitglied
USt-ID:
Weitere Mitglieder
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
Mitglied
USt-ID:
beschließen, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden und erklären1, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und alle Mitglieder
als Gesamtschuldner haften.
1
Ort
Datum
Unterschrift
Ort
Datum
Unterschrift
Ort
Datum
Unterschrift
Ort
Datum
Unterschrift
Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
Auf Verlangen der Vergabestelle ist eine von allen Mitgliedern unterzeichnete bzw. fortgeschritten oder qualifiziert signierte Erklärung abzugeben.
©
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand April 2016
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(Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen)
Bieter
Vergabenummer
Datum
16A03125
Baumaßnahme
WTD 71 SURENDORF
WTD 71 SURENDORF
Leistung
Geb. 07, Erneuerung der Elektroinstallation inkl. Beleuchtung
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen benenne ich Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen der Vergabestelle die
Namen der Nachunternehmer:
Die Namen der Nachunternehmer sind bereits bei Angebotsabgabe anzugeben.
OZ/Leistungsbereich
©
Beschreibung der Teilleistungen
VHB - Bund - Ausgabe 2008 – Stand August 2012
Name des Unternehmens
Mein/Unser Betrieb
ist auf die Leistung
eingerichtet
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Gebäudemanagement SH AöR
VOB-Submissionsstelle
Schillstraße 1-3
D - 23566 Lübeck
O
O
O
O
Briefkasten
persönlich abgegeben
Post / Express
________________
(Handz.)
Zustellungsart:
Eingang ___________ Uhrzeit _____ ________
11:20
Datum: 31.01.2017 Uhrzeit:
Raum: 015
Vergabenummer 16A03125
Einreichungstermin (Ablauf der Angebotsfrist)
Angebot
Achtung Angebot!
Erst im Öffnungs- / Eröffnungstermin öffnen!

Wenn Sie Ihr Angebot in der Papierlage abgeben, verwenden Sie bitte den oben
aufgeführten Kennzettel.
Schneiden Sie diesen aus und kleben ihn auf den Briefumschlag.
Bei verschiedenen Ausschreibungen ist für jedes Angebot ein gesonderter
Umschlag zu verwenden.
© GM.SH AöR – Stand April 2016
LV: Erneuerung der Elektroinstallation incl.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
L E I S T U N G S V E R Z E I C H N I S
Objekt:
Gewerk:
jeder Art
WTD 71 SURENDORF
Surendorf, WTD71, Geb, 7 Garagen
VOB
DIN
18 299
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten
Geb. 07, Erneuerung der Elektroinstallation inkl.
Beleuchtung
Bieter:
( Firmenstempel )
Bauherrenvertreter:
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postfach 1269, 24011 Kiel
1
01.02.2017
05.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Erneuerung der Elektroinstallation incl.
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
2
01.02.2017
05.01.2017
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
1
Niederspannung
1.1
Schaltanlage
1.1.10
Installationsverteiler Gehäuse Stahl undurchsichtige Tür
an
Bedienfront abschließbar Bemessungsspannung 250 V
Bemessungsstrom 150
A Innenaufstellung IP44 IK07 geschlossen Wandmontage
Installationsverteiler DIN EN 61439-3 (VDE 0660-600-3),
U Index e tiefgestellt kleiner gleich 300 V AC,
Bedienung durch elektrotechnischen Laien, Gehäuse aus
Stahl, Oberfläche pulverbeschichtet, mit
undurchsichtiger Tür an Bedienfront, abschließbar,
Schutzklasse II (Isolierung),
Bemessungsspannung U gegen Erde 250
V,
Bemessungsstrom I Index nA tiefgestellt 150
A,
Basisschutz gegen elektrischen Schlag nach
Installationsvorschrift, Fehlerschutz gegen
elektrischen Schlag durch Schutzisolierung,
Innenaufstellung, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE
0470-1), Schutzart IK07 DIN EN 62262 (VDE 0470-100),
min. Umgebungstemperatur 0
Grad C,
max. Umgebungstemperatur 40
Grad C,
max. Umgebungstemperatur täglicher Mittelwert 25
Grad
C,
max. relative Luftfeuchte bei einer Temperatur von 40
Grad C 70
%, Verschmutzungsgrad 2 - mittel,
Höhe über NN 100
m, EMV-Umgebung A Gewerbe Industrie,
geschlossene Bauform, Wandmontage, Schaltplantasche,
Beschriftungsstreifen, inkl. N- und PE-Schiene, interne
Verdrahtung inkl. Klemmen,
Ausbaureserve 20%.
1,00
St
Hinweis:
Hinweis:
Bauseits werden ein Hutschienenzähler sowie
entsprechende Meßwandler zur Verfügung gestellt.
LV: Erneuerung der Elektroinstallation incl.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
3
01.02.2017
05.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
Der Einbau sowie die erforderliche Verdrahtung hat
durch den Auftragnehmer zu erfolgen.
Der benötigte Platzbedarf ist vorzuhalten.
1.1.20
Lasttrennschalter 3-polig 690VAC 125A
STLB-Bau 10/2016 54
Lasttrennschalter DIN EN 60947-3 (VDE 0660-107), mit
Schnellein- und Schnellausschaltung, 3-polig,
Bemessungsbetriebsspannung 690 V AC, in
Festeinbautechnik, mit Handantrieb, zur Montage auf
Tragschiene DIN EN 60715, fingersicher DIN EN 50274
(VDE 0660-514), Bemessungsbetriebsstrom 125 A.
1,00
1.1.30
Fehlerstromschutzschalter Überstromsch. A unverzögert
Charakter.B 16A
Fehlerstrom 30mA einpolig+N 230VAC
STLB-Bau 10/2016 54
Fehlerstromschutzschalter mit Überstromschutz DIN EN
61009-1 (VDE 0664-20), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN
43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Typ A
pulsstromsensitiv, Auslösung unverzögert,
Auslösecharakteristik B DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
Bemessungsstrom 16 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA,
einpolig + N, 230 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA,
stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung, mit
Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild.
6,00
1.1.40
St
Fehlerstromschutzschalter Überstromsch. A unverzögert
Charakter.C 32A
Fehlerstrom 30mA 3-polig+N 400VAC
STLB-Bau 10/2016 54
Fehlerstromschutzschalter mit Überstromschutz DIN EN
61009-1 (VDE 0664-20), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN
43880, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Typ A
pulsstromsensitiv, Auslösung unverzögert,
Auslösecharakteristik C DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
Bemessungsstrom 32 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA,
3-polig + N, 400 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA,
stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung, mit
Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild.
2,00
1.1.50
St
St
Sicherungslasttrennschalter Gr.D02 400VAC 3-polig
Sicherungseinsatz
32A
STLB-Bau 04/2016 54
Sicherungslasttrennschalter DIN EN 60947-3 (VDE
0660-107), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880,
Bemessungsisolationsspannung 440 V AC, einschl.
Passeinsatz, bedingter Bemessungskurzschlussstrom 50
kA, fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), zur
Montage auf Tragschiene DIN EN 60715, Baugröße D 02,
LV: Erneuerung der Elektroinstallation incl.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
4
01.02.2017
05.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
Bemessungsbetriebsspannung 400 V AC, 3-polig, mit
Sicherungseinsatz, Bemessungsstrom 32 A.
2,00
1.1.60
St
Fehlerstromschutzschalter B unverzögert 40A Fehlerstrom
30mA 3-polig+N
400VAC
STLB-Bau 10/2016 54
Fehlerstromschutzschalter DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10),
als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN
EN 50274 (VDE 0660-514), Typ B allstromsensitiv,
Auslösung unverzögert, Bemessungsstrom 40 A,
Bemessungsfehlerstrom 30 mA, 3-polig + N, 400 V AC,
Kurzschlussfestigkeit 6 kA, stoßstromfest bis 250 A,
mit Handbetätigung, mit Aufnahmevorrichtung für
Beschriftungsschild.
2,00
St
Gesamtsumme:
LV: Erneuerung der Elektroinstallation incl.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2
Niederspannung
2.1
Installationsanlage
2.1.10
Kabel NYCWY 4x35SM/16 vorh.Kabelrinne/Kanal
STLB-Bau 04/2016 53
Kabel DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) NYCWY 4 x 35
SM/16, Cu-Zahl 1526, auf vorh. Kabelrinnen oder in
offene Kanäle, Arbeitshöhe bis 4 m.
10,00
2.1.20
Einheitspreis
in EUR
m
Kabel NYCWY 4x35SM/16 anschließen Betriebsmittel
STLB-Bau 04/2016 53
Kabel DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) NYCWY 4 x 35
SM/16, Cu-Zahl 1526, Arbeitshöhe bis 4 m, anschließen
an beigestellte Betriebsmittel, einschl.
Verbindungsmittel.
1,00
2.1.30
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Verbindungsmuffe Gebäude
STLB-Bau 04/2016 53
Verbindungsmuffe 0,6/1 kV, in Schrumpftechnik,
Anzahl/Typ kommende Kabel 1 x NYCWY
Querschnitt/Adernzahl 4x35/16mm²
Anzahl/Typ gehende Kabel 1 x NYCWY
Querschnitt/Adernzahl 4x35/16mm²
in Gebäuden montieren, einschl. systemgebundenem
Zubehör und Kabelschuhen.
1,00
2.1.40
St
Ltg NYM-J 3x2,5 vorh.Kabelrinne/Kanal
STLB-Bau 04/2016 53
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204)
NYM-J 3 x 2,5, Cu-Zahl 72, auf vorh. Kabelrinnen oder
in offene Kanäle, Arbeitshöhe bis 4 m.
70,00
m
5
01.02.2017
05.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
LV: Erneuerung der Elektroinstallation incl.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.1.50
Ltg NYM-J 3x2,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal
STLB-Bau 04/2016 53
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204)
NYM-J 3 x 2,5, Cu-Zahl 72, in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle.
60,00
2.1.60
St
m
m
Ltg NYM-J 5x6 anschließen Betriebsmittel
STLB-Bau 04/2016 53
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204)
NYM-J 5 x 6, Cu-Zahl 288, Arbeitshöhe bis 4 m,
anschließen an beigestellte Betriebsmittel, einschl.
Verbindungsmittel.
5,00
2.1.100
m
Ltg NYM-J 5x6 vorh.Rohr/Unterflurkanal
STLB-Bau 04/2016 53
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204)
NYM-J 5 x 6, Cu-Zahl 288, in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle.
20,00
2.1.90
Gesamtbetrag
in EUR
Ltg NYM-J 5x6 vorh.Kabelrinne/Kanal
STLB-Bau 04/2016 53
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204)
NYM-J 5 x 6, Cu-Zahl 288, auf vorh. Kabelrinnen oder in
offene Kanäle, Arbeitshöhe bis 4 m.
130,00
2.1.80
Einheitspreis
in EUR
6
01.02.2017
05.01.2017
Ltg NYM-J 3x2,5 anschließen Betriebsmittel
STLB-Bau 04/2016 53
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204)
NYM-J 3 x 2,5, Cu-Zahl 72, Arbeitshöhe bis 4 m,
anschließen an beigestellte Betriebsmittel, einschl.
Verbindungsmittel.
40,00
2.1.70
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Ltg NYM-J 5x2,5 vorh.Kabelrinne/Kanal
STLB-Bau 04/2016 53
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204)
NYM-J 5 x 2,5, Cu-Zahl 120, auf vorh. Kabelrinnen oder
in offene Kanäle, Arbeitshöhe bis 4 m.
75,00
m
LV: Erneuerung der Elektroinstallation incl.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
2.1.110
Ltg NYM-J 5x2,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal
STLB-Bau 04/2016 53
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204)
NYM-J 5 x 2,5, Cu-Zahl 120, in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle.
120,00
2.1.120
St
m
St
Elektroinstallationsrohr PVC-U AD 20mm AP Abstandsschellen
STLB-Bau 04/2016 53
Elektroinstallationsrohr DIN EN 61386 (VDE 0605), Maße
DIN EN 60423, aus PVC-U, einwandig, glatt, starr, mit
angeformter Muffe, Außendurchmesser 20 mm,
Druckbeanspruchung mittel, Schlagbeanspruchung mittel,
Verlegung offen, auf Putz, mit Abstandsschellen,
Arbeitshöhe bis 4 m.
100,00
2.1.160
m
Ltg NYM-J 3x1,5 anschließen Betriebsmittel
STLB-Bau 04/2016 53
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204)
NYM-J 3 x 1,5, Cu-Zahl 43, Arbeitshöhe bis 4 m,
anschließen an beigestellte Betriebsmittel, einschl.
Verbindungsmittel.
50,00
2.1.150
Gesamtbetrag
in EUR
Ltg NYM-J 3x1,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal
STLB-Bau 04/2016 53
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204)
NYM-J 3 x 1,5, Cu-Zahl 43, in vorh.
Rohre/Unterflurkanäle.
75,00
2.1.140
Einheitspreis
in EUR
7
01.02.2017
05.01.2017
Ltg NYM-J 5x2,5 anschließen Betriebsmittel
STLB-Bau 04/2016 53
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204)
NYM-J 5 x 2,5, Cu-Zahl 120, Arbeitshöhe bis 4 m,
anschließen an beigestellte Betriebsmittel, einschl.
Verbindungsmittel.
25,00
2.1.130
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
m
Elektroinstallationsrohr PVC-U AD 32mm AP Abstandsschellen
STLB-Bau 04/2016 53
Elektroinstallationsrohr DIN EN 61386 (VDE 0605), Maße
DIN EN 60423, aus PVC-U, einwandig, glatt, starr, mit
angeformter Muffe, Außendurchmesser 32 mm,
Druckbeanspruchung mittel, Schlagbeanspruchung mittel,
Verlegung offen, auf Putz, mit Abstandsschellen,
Arbeitshöhe bis 4 m.
60,00
m
LV: Erneuerung der Elektroinstallation incl.
Menge
2.1.170
Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 60/110mm
PVC-U
STLB-Bau 04/2016 53
Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE
0604-2-1) als Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B
mind. 60/110 mm, aus PVC-U, einschl. aller
systembedingten Form- und Verbindungsstücke, auf Beton.
2.1.180
m
St
Abzweigkasten Einführungen Kunststoff grau 80/80mm T 37mm
IP44 AP
Beton
STLB-Bau 04/2016 53
Verbindungsdose DIN EN 60670-1 (VDE 0606-1) als
Abzweigkasten, mit Einführungen für Mantelleitungen für
ortsfeste Installation, aus Kunststoff, Farbton grau,
Grundfläche mind. 80/80 mm, Tiefe mind. 37 mm, mit
Deckel mit Schraubbefestigung, Schutzart IP 44 DIN EN
60529 (VDE 0470-1), Aufputz, Arbeitshöhe bis 4 m, auf
Beton.
25,00
2.1.210
m
Ausleger bis 0,75kN L 300mm Wandbefestigung
STLB-Bau 04/2016 53
Ausleger für Gitterrinne, Tragfähigkeit bis 0,75 kN,
Länge 300 mm, an der Wand aus Beton befestigen mit
bauaufsichtlich zugelassenen Dübeln, Arbeitshöhe bis 4
m.
50,00
2.1.200
Gesamtbetrag
in EUR
Gitterrinne H 35mm B 200mm
STLB-Bau 04/2016 53
Gitterrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE
0639), einschl. aller systembedingten Form- und
Verbindungsstücke, Seitenhöhe mind. 35 mm, Breite mind.
200 mm, Arbeitshöhe bis 4 m.
50,00
2.1.190
Einheitspreis
in EUR
8
01.02.2017
05.01.2017
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
10,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
CEE-Steckdose 5-polig 230/400VAC 32A AP-Ausführung
Beschriftungsfeld
IP44
STLB-Bau 04/2016 53
CEE-Steckdose DIN EN 60309-2 (VDE 0623-2), 5-polig,
Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, 32 A, in
Aufputzausführung, mit Beschriftungsfeld, Schutzart IP
44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben
befestigen.
5,00
St
LV: Erneuerung der Elektroinstallation incl.
Menge
2.1.220
Schutzkontaktsteckdose 250V 16A Wechselschalter
AP-Ausführung
Beschriftungsfeld IP44
STLB-Bau 04/2016 53
Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 250
V AC, 16 A, in Kombination mit Wechselschalter, Farbton
grau, RAL 7035, in Aufputzausführung, mit
Beschriftungsfeld, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE
0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen.
2.1.230
Gesamtbetrag
in EUR
St
Schutzkontaktsteckdose 250V 16A 2-fach AP-Ausführung
Beschriftungsfeld
IP44
STLB-Bau 04/2016 53
Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 250
V AC, 16 A, 2-fach, Farbton grau, RAL 7035, in
Aufputzausführung, mit Beschriftungsfeld, Schutzart IP
44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben
befestigen.
5,00
2.1.240
Einheitspreis
in EUR
9
01.02.2017
05.01.2017
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
15,00
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
St
Wippschalter einpolig Aus 10A 250V AP-Ausführung
Beschriftungsfeld
IP44
STLB-Bau 04/2016 53
Wippschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) einpolig, Aus,
10 A, 250 V AC, Farbton grau, RAL 7035, in
Aufputzausführung, mit Beschriftungsfeld, Schutzart IP
44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben
befestigen.
10,00
St
Gesamtsumme:
LV: Erneuerung der Elektroinstallation incl.
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
10
01.02.2017
05.01.2017
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Gesamtbetrag
in EUR
3
Niederspannung
3.1
Beleuchtungsanlage
3.1.10
Ansatzleuchte B/L 60/250mm Glocke IP67 Gehäuse Kunststoff
Abdeck.
Kunststoff klar glatt LED
STLB-Bau 10/2016 58
Ansatzleuchte, Leuchtenanschlussmaße B/L 60/250 mm DIN
EN 40-2, Bauform Glocke, Schutzklasse I, Schutzart IP
67 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Gehäuse aus Kunststoff,
mit eloxiertem Spiegelreflektor, Abdeckung aus
Kunststoff, klar, glatt, mit integriertem
Betriebsgerät, LED-Leuchtmittel(n), Farbtemperatur über
4000 bis 4500 K,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
12,00
3.1.20
St
Anbauleuchte rechteckig LED IP44 IK08 Gehäuse GFK
Abdeckwanne
Lichtstärkeverteil.sym. Einzelleuchte
STLB-Bau 10/2016 58
Anbauleuchte, Bauform rechteckig, Vorschaltgerät in der
Leuchte, mit LED-Leuchtmittel,
Farbwiedergabeeigenschaften Ra 80 DIN EN 12665,
Farbtemperatur über 4000 bis 4500 K,
Lichtstrom Leuchte 4000
lm,
Anschlussleistung 50
W, Lebensdauer mind. 40000 h,
Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Schutzart
IK08 DIN EN 62262 (VDE 0470-100), mit Gehäuse aus GFK,
symmetrisch strahlend, für Decke, anschlussfertig,
Abdeckwanne aus Kunststoff, Reflektor verspiegelt,
Lichtstärkeverteilung symmetrisch,
Grenzausstrahlungswinkel 60 Grad, funkentstört DIN EN
55015 (VDE 0875-15-1), mit F-Zeichen, mit integriertem
Betriebsgerät, Energieeffizienzklasse A++, A+, A, als
Einzelleuchte mit VDE-/ENEC-Zeichen, Schutzklasse I,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
30,00
3.1.30
St
Anbauleuchte rechteckig LED IP44 IK08 Gehäuse GFK
Abdeckwanne
Lichtstärkeverteil.asym. Einzelleuchte
STLB-Bau 10/2016 58
Anbauleuchte, Bauform rechteckig, Vorschaltgerät in der
Leuchte, mit LED-Leuchtmittel,
LV: Erneuerung der Elektroinstallation incl.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
11
01.02.2017
05.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
Farbwiedergabeeigenschaften Ra 80 DIN EN 12665,
Farbtemperatur über 4000 bis 4500 K,
Lichtstrom Leuchte 4000
lm,
Anschlussleistung 50
W, Lebensdauer mind. 40000 h,
Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Schutzart
IK08 DIN EN 62262 (VDE 0470-100), mit Gehäuse aus GFK,
direkt strahlend, für Wand, anschlussfertig,
Abdeckwanne aus Kunststoff, Reflektor verspiegelt,
Lichtstärkeverteilung asymmetrisch, funkentstört DIN EN
55015 (VDE 0875-15-1), mit F-Zeichen, mit integriertem
Betriebsgerät, Energieeffizienzklasse A++, A+, A, als
Einzelleuchte mit VDE-/ENEC-Zeichen, Schutzklasse I,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
8,00
3.1.40
St
Anbauleuchte LED IP67 IK03 Einzelleuchte
STLB-Bau 10/2016 58
Anbauleuchte, mit LED-Leuchtmittel,
Farbwiedergabeeigenschaften Ra 80 DIN EN 12665,
Farbtemperatur über 4000 bis 4500 K,
Lichtstrom Leuchte 3000
lm,
Anschlussleistung 40
W, Lebensdauer mind. 40000 h,
Schutzart IP 67 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Schutzart
IK03 DIN EN 62262 (VDE 0470-100), direkt strahlend, für
Decke und Wand, anschlussfertig, Schutzrohr aus
Kunststoff, klar, funkentstört DIN EN 55015 (VDE
0875-15-1), mit F-Zeichen, Energieeffizienzklasse A++,
A+, A, als Einzelleuchte mit VDE-/ENEC-Zeichen,
Schutzklasse I,
Hersteller/Typ ...............
vom Bieter einzutragen.
3,00
St
Gesamtsumme:
LV: Erneuerung der Elektroinstallation incl.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
4
Niederspannung
4.1
Stundenlohnarbeiten
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
12
01.02.2017
05.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
Im Stundenlohn sind Arbeiten nur auf besondere
Im Stundenlohn sind Arbeiten nur auf besondere
Anordnung
der GMSH AöR auszuführen.
Die Vergütung erfolgt gem.
zusätzlichen
Vertragsbedingungen. Dabei
eventuell
angebotener Nachlass nicht
Stundenverrechnungssätze gelten kann
Bereich
nicht gewertet wird.
den entspr. Ziffern der
ist zu beachten, dass ein
für die angehängten
und deshalb für diesen
Es sind Verrechnungssätze anzubieten, in denen
unaufgegliedert
Lohnkosten, anteilige Gemeinkosten einschl. Wagnis und
Gewinn sowie Lohnnebenkosten (Fahrkosten, Wegegelder
u.a.), enthalten sind. Für von der GMSH AöR angeordnete
Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten
Stundenverrechnungssätze zuzüglich Umsatzsteuer nach
den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten ohne
Wegezeiten
bezahlt.
Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und
Feiertagsarbeit
sind nicht mit einzubeziehen.
4.1.10
Facharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche
Kosten/Zuschläge
STLB-Bau 04/2016 91
Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
5,00
4.1.20
h
Auszubildende/r Stundenlohnarbeiten sämtliche
Kosten/Zuschläge
STLB-Bau 04/2016 91
Stundenlohnarbeiten durch Auszubildende/r (Mittellohn)
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
LV: Erneuerung der Elektroinstallation incl.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
13
01.02.2017
05.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
5,00
4.1.30
h
Helfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
STLB-Bau 04/2016 91
Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft
umfasst sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und
Gehaltskosten, Lohn- und Gehaltsnebenkosten, Zuschläge,
lohngebundene und lohnabhängige Kosten, sonstige
Sozialkosten, Gemeinkosten, Wagnis und Gewinn.
5,00
h
Gesamtsumme:
LV: Erneuerung der Elektroinstallation incl.
Ordnungszahl
(Pos-Nr.)
Menge
Einheit
Seite:
Datum:
LV-Datum:
Einheitspreis
in EUR
ZUSAMMENSTELLUNG
1
Niederspannung
1.1
Schaltanlage
2
Niederspannung
2.1
Installationsanlage
3
Niederspannung
3.1
Beleuchtungsanlage
4
Niederspannung
4.1
Stundenlohnarbeiten
Gesamtbetrag:
UST 19,00 %:
Gesamtbetrag Brutto:
Etwaige Preisnachlässe sind an der im Angebotsschreiben bezeichneten
Stelle aufzuführen.
14
01.02.2017
05.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Kurz- und Langtext-Leistungsverzeichnis
Projekt: 112VM560
LV: 16A03125
LEISTUNGSVERZEICHNIS
Objekt:
Gewerk:
WTD 71 SURENDORF
Surendorf, WTD71, Geb, 7 Garagen
VOB
DIN
18 299
Allgemeine Regelungen für Bauarbeiten jeder Art
Geb. 07, Erneuerung der Elektroinstallation inkl.
Beleuchtung
Bieter:
( Firmenstempel )
Bauherrenvertreter: Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Postfach 1269, 24011 Kiel
Erläuterung: TB = Textergänzung Bieter | Ziffern (z.B. 61) = Ordnungszahl innerhalb der Textergänzungen
Druckdatum: 05.01.2017
Seite: 1 von 17
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Kurz- und Langtext-Leistungsverzeichnis
Projekt: 112VM560
LV: 16A03125
OZ
Leistungsbeschreibung
Menge ME
Einheitspreis
in EUR
Gesamtbetrag
in EUR
1.
Niederspannung
1.1.
Schaltanlage
1.1.10.
1,000 St
......................... .........................
Installationsverteiler Gehäuse Stahl undurchsichtige Tür an Bedienfront abschließbar
Bemessungsspannung 250 V Bemessungsstrom 150 A Innenaufstellung IP44 IK07
geschlossen Wandmontage
Installationsverteiler DIN EN 61439-3 (VDE 0660-600-3), U
Index e tiefgestellt kleiner gleich 300 V AC, Bedienung durch
elektrotechnischen Laien, Gehäuse aus Stahl, Oberfläche
pulverbeschichtet, mit undurchsichtiger Tür an Bedienfront,
abschließbar, Schutzklasse II (Isolierung),
Bemessungsspannung U gegen Erde '250' V,
Bemessungsstrom I Index nA tiefgestellt '150' A, Basisschutz
gegen elektrischen Schlag nach Installationsvorschrift,
Fehlerschutz gegen elektrischen Schlag durch Schutzisolierung,
Innenaufstellung, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1),
Schutzart IK07 DIN EN 62262 (VDE 0470-100),
min. Umgebungstemperatur '0' Grad C,
max. Umgebungstemperatur '40' Grad C,
max. Umgebungstemperatur täglicher Mittelwert '25' Grad C,
max. relative Luftfeuchte bei einer Temperatur von 40 Grad C
'70' %, Verschmutzungsgrad 2 - mittel,
Höhe über NN '100' m, EMV-Umgebung A Gewerbe Industrie,
geschlossene Bauform, Wandmontage, Schaltplantasche,
Beschriftungsstreifen, inkl. N- und PE-Schiene, interne
Verdrahtung inkl. Klemmen,
Ausbaureserve 20%.
Hinweis:
Bauseits werden ein Hutschienenzähler sowie entsprechende
Meßwandler zur Verfügung gestellt.
Der Einbau sowie die erforderliche Verdrahtung hat durch den
Auftragnehmer zu erfolgen.
Der benötigte Platzbedarf ist vorzuhalten.
1.1.20.
1,000 St
.........................
STLB-Bau: 10/2016 054
Lasttrennschalter 3-polig 690VAC 125A
Lasttrennschalter DIN EN 60947-3 (VDE 0660-107), mit
Schnellein- und Schnellausschaltung, 3-polig,
Bemessungsbetriebsspannung 690 V AC, in Festeinbautechnik,
mit Handantrieb, zur Montage auf Tragschiene DIN EN 60715,
fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514),
Bemessungsbetriebsstrom 125 A.
1.1.30.
6,000 St
......................... .........................
STLB-Bau: 10/2016 054
Fehlerstromschutzschalter Überstromsch. A unverzögert Charakter.B 16A Fehlerstrom
30mA einpolig+N 230VAC
Fehlerstromschutzschalter mit Überstromschutz DIN EN 61009-
Erläuterung: TB = Textergänzung Bieter | Ziffern (z.B. 61) = Ordnungszahl innerhalb der Textergänzungen
Druckdatum: 05.01.2017
.........................
Seite: 2 von 17
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Kurz- und Langtext-Leistungsverzeichnis
Projekt: 112VM560
OZ
LV: 16A03125
Leistungsbeschreibung
Menge ME
Einheitspreis
in EUR
Gesamtbetrag
in EUR
1 (VDE 0664-20), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880,
fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Typ A
pulsstromsensitiv, Auslösung unverzögert,
Auslösecharakteristik B DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
Bemessungsstrom 16 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA,
einpolig + N, 230 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA,
stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung, mit
Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild.
1.1.40.
2,000 St
......................... .........................
STLB-Bau: 10/2016 054
Fehlerstromschutzschalter Überstromsch. A unverzögert Charakter.C 32A Fehlerstrom
30mA 3-polig+N 400VAC
Fehlerstromschutzschalter mit Überstromschutz DIN EN 610091 (VDE 0664-20), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880,
fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Typ A
pulsstromsensitiv, Auslösung unverzögert,
Auslösecharakteristik C DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
Bemessungsstrom 32 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA, 3polig + N, 400 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA, stoßstromfest
bis 250 A, mit Handbetätigung, mit Aufnahmevorrichtung für
Beschriftungsschild.
1.1.50.
2,000 St
......................... .........................
STLB-Bau: 04/2016 054
Sicherungslasttrennschalter Gr.D02 400VAC 3-polig Sicherungseinsatz 32A
Sicherungslasttrennschalter DIN EN 60947-3 (VDE 0660-107),
als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880,
Bemessungsisolationsspannung 440 V AC, einschl.
Passeinsatz, bedingter Bemessungskurzschlussstrom 50 kA,
fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), zur Montage auf
Tragschiene DIN EN 60715, Baugröße D 02,
Bemessungsbetriebsspannung 400 V AC, 3-polig, mit
Sicherungseinsatz, Bemessungsstrom 32 A.
1.1.60.
2,000 St
......................... .........................
STLB-Bau: 10/2016 054
Fehlerstromschutzschalter B unverzögert 40A Fehlerstrom 30mA 3-polig+N 400VAC
Fehlerstromschutzschalter DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10), als
Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN
50274 (VDE 0660-514), Typ B allstromsensitiv, Auslösung
unverzögert, Bemessungsstrom 40 A, Bemessungsfehlerstrom
30 mA, 3-polig + N, 400 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA,
stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung, mit
Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild.
Summe 1.1.
Schaltanlage
.........................
Summe 1.
Niederspannung
.........................
Erläuterung: TB = Textergänzung Bieter | Ziffern (z.B. 61) = Ordnungszahl innerhalb der Textergänzungen
Druckdatum: 05.01.2017
Seite: 3 von 17
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Kurz- und Langtext-Leistungsverzeichnis
Projekt: 112VM560
OZ
Leistungsbeschreibung
2.
Niederspannung
LV: 16A03125
Menge ME
Einheitspreis
in EUR
Gesamtbetrag
in EUR
2.1.
Installationsanlage
2.1.10.
10,000 m
.........................
STLB-Bau: 04/2016 053
Kabel NYCWY 4x35SM/16 vorh.Kabelrinne/Kanal
Kabel DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) NYCWY 4 x 35
SM/16, Cu-Zahl 1526, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene
Kanäle, Arbeitshöhe bis 4 m.
.........................
2.1.20.
1,000 St
.........................
STLB-Bau: 04/2016 053
Kabel NYCWY 4x35SM/16 anschließen Betriebsmittel
Kabel DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) NYCWY 4 x 35
SM/16, Cu-Zahl 1526, Arbeitshöhe bis 4 m, anschließen an
beigestellte Betriebsmittel, einschl. Verbindungsmittel.
.........................
2.1.30.
1,000 St
.........................
STLB-Bau: 04/2016 053
Verbindungsmuffe Gebäude
Verbindungsmuffe 0,6/1 kV, in Schrumpftechnik,
Anzahl/Typ kommende Kabel '1 x NYCWY'
Querschnitt/Adernzahl '4x35/16mm²'
Anzahl/Typ gehende Kabel '1 x NYCWY'
Querschnitt/Adernzahl '4x35/16mm²'
in Gebäuden montieren, einschl. systemgebundenem Zubehör
und Kabelschuhen.
.........................
2.1.40.
70,000 m
.........................
STLB-Bau: 04/2016 053
Ltg NYM-J 3x2,5 vorh.Kabelrinne/Kanal
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204) NYM-J
3 x 2,5, Cu-Zahl 72, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene
Kanäle, Arbeitshöhe bis 4 m.
.........................
2.1.50.
60,000 m
.........................
STLB-Bau: 04/2016 053
Ltg NYM-J 3x2,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204) NYM-J
3 x 2,5, Cu-Zahl 72, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle.
.........................
2.1.60.
40,000 St
.........................
STLB-Bau: 04/2016 053
Ltg NYM-J 3x2,5 anschließen Betriebsmittel
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204) NYM-J
3 x 2,5, Cu-Zahl 72, Arbeitshöhe bis 4 m, anschließen an
beigestellte Betriebsmittel, einschl. Verbindungsmittel.
.........................
Erläuterung: TB = Textergänzung Bieter | Ziffern (z.B. 61) = Ordnungszahl innerhalb der Textergänzungen
Druckdatum: 05.01.2017
Seite: 4 von 17
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Kurz- und Langtext-Leistungsverzeichnis
Projekt: 112VM560
LV: 16A03125
OZ
Leistungsbeschreibung
Menge ME
Einheitspreis
in EUR
Gesamtbetrag
in EUR
2.1.70.
130,000 m
.........................
STLB-Bau: 04/2016 053
Ltg NYM-J 5x6 vorh.Kabelrinne/Kanal
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204) NYM-J
5 x 6, Cu-Zahl 288, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle,
Arbeitshöhe bis 4 m.
.........................
2.1.80.
20,000 m
.........................
STLB-Bau: 04/2016 053
Ltg NYM-J 5x6 vorh.Rohr/Unterflurkanal
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204) NYM-J
5 x 6, Cu-Zahl 288, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle.
.........................
2.1.90.
5,000 St
.........................
STLB-Bau: 04/2016 053
Ltg NYM-J 5x6 anschließen Betriebsmittel
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204) NYM-J
5 x 6, Cu-Zahl 288, Arbeitshöhe bis 4 m, anschließen an
beigestellte Betriebsmittel, einschl. Verbindungsmittel.
.........................
2.1.100.
75,000 m
.........................
STLB-Bau: 04/2016 053
Ltg NYM-J 5x2,5 vorh.Kabelrinne/Kanal
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204) NYM-J
5 x 2,5, Cu-Zahl 120, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene
Kanäle, Arbeitshöhe bis 4 m.
.........................
2.1.110.
120,000 m
.........................
STLB-Bau: 04/2016 053
Ltg NYM-J 5x2,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204) NYM-J
5 x 2,5, Cu-Zahl 120, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle.
.........................
2.1.120.
25,000 St
.........................
STLB-Bau: 04/2016 053
Ltg NYM-J 5x2,5 anschließen Betriebsmittel
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204) NYM-J
5 x 2,5, Cu-Zahl 120, Arbeitshöhe bis 4 m, anschließen an
beigestellte Betriebsmittel, einschl. Verbindungsmittel.
.........................
2.1.130.
75,000 m
.........................
STLB-Bau: 04/2016 053
Ltg NYM-J 3x1,5 vorh.Rohr/Unterflurkanal
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204) NYM-J
3 x 1,5, Cu-Zahl 43, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle.
.........................
2.1.140.
50,000 St
.........................
STLB-Bau: 04/2016 053
Ltg NYM-J 3x1,5 anschließen Betriebsmittel
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204) NYM-J
3 x 1,5, Cu-Zahl 43, Arbeitshöhe bis 4 m, anschließen an
beigestellte Betriebsmittel, einschl. Verbindungsmittel.
.........................
Erläuterung: TB = Textergänzung Bieter | Ziffern (z.B. 61) = Ordnungszahl innerhalb der Textergänzungen
Druckdatum: 05.01.2017
Seite: 5 von 17
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Kurz- und Langtext-Leistungsverzeichnis
Projekt: 112VM560
LV: 16A03125
OZ
Leistungsbeschreibung
Menge ME
Einheitspreis
in EUR
Gesamtbetrag
in EUR
2.1.150.
100,000 m
.........................
STLB-Bau: 04/2016 053
Elektroinstallationsrohr PVC-U AD 20mm AP Abstandsschellen
Elektroinstallationsrohr DIN EN 61386 (VDE 0605), Maße DIN
EN 60423, aus PVC-U, einwandig, glatt, starr, mit angeformter
Muffe, Außendurchmesser 20 mm, Druckbeanspruchung mittel,
Schlagbeanspruchung mittel, Verlegung offen, auf Putz, mit
Abstandsschellen, Arbeitshöhe bis 4 m.
.........................
2.1.160.
60,000 m
.........................
STLB-Bau: 04/2016 053
Elektroinstallationsrohr PVC-U AD 32mm AP Abstandsschellen
Elektroinstallationsrohr DIN EN 61386 (VDE 0605), Maße DIN
EN 60423, aus PVC-U, einwandig, glatt, starr, mit angeformter
Muffe, Außendurchmesser 32 mm, Druckbeanspruchung mittel,
Schlagbeanspruchung mittel, Verlegung offen, auf Putz, mit
Abstandsschellen, Arbeitshöhe bis 4 m.
.........................
2.1.170.
10,000 m
.........................
STLB-Bau: 04/2016 053
Elektroinstallationskanal Leitungsführung H/B 60/110mm PVC-U
Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE 0604-2-1) als
Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B mind. 60/110 mm, aus
PVC-U, einschl. aller systembedingten Form- und
Verbindungsstücke, auf Beton.
.........................
2.1.180.
50,000 m
.........................
STLB-Bau: 04/2016 053
Gitterrinne H 35mm B 200mm
Gitterrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE 0639),
einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke,
Seitenhöhe mind. 35 mm, Breite mind. 200 mm, Arbeitshöhe bis
4 m.
.........................
2.1.190.
50,000 St
.........................
STLB-Bau: 04/2016 053
Ausleger bis 0,75kN L 300mm Wandbefestigung
Ausleger für Gitterrinne, Tragfähigkeit bis 0,75 kN, Länge 300
mm, an der Wand aus Beton befestigen mit bauaufsichtlich
zugelassenen Dübeln, Arbeitshöhe bis 4 m.
.........................
2.1.200.
25,000 St
......................... .........................
STLB-Bau: 04/2016 053
Abzweigkasten Einführungen Kunststoff grau 80/80mm T 37mm IP44 AP Beton
Verbindungsdose DIN EN 60670-1 (VDE 0606-1) als
Abzweigkasten, mit Einführungen für Mantelleitungen für
ortsfeste Installation, aus Kunststoff, Farbton grau, Grundfläche
mind. 80/80 mm, Tiefe mind. 37 mm, mit Deckel mit
Schraubbefestigung, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 04701), Aufputz, Arbeitshöhe bis 4 m, auf Beton.
Erläuterung: TB = Textergänzung Bieter | Ziffern (z.B. 61) = Ordnungszahl innerhalb der Textergänzungen
Druckdatum: 05.01.2017
Seite: 6 von 17
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Kurz- und Langtext-Leistungsverzeichnis
Projekt: 112VM560
LV: 16A03125
OZ
Leistungsbeschreibung
Menge ME
Einheitspreis
in EUR
Gesamtbetrag
in EUR
2.1.210.
5,000 St
......................... .........................
STLB-Bau: 04/2016 053
CEE-Steckdose 5-polig 230/400VAC 32A AP-Ausführung Beschriftungsfeld IP44
CEE-Steckdose DIN EN 60309-2 (VDE 0623-2), 5-polig,
Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, 32 A, in
Aufputzausführung, mit Beschriftungsfeld, Schutzart IP 44 DIN
EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen.
2.1.220.
15,000 St
......................... .........................
STLB-Bau: 04/2016 053
Schutzkontaktsteckdose 250V 16A Wechselschalter AP-Ausführung Beschriftungsfeld
IP44
Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 250 V
AC, 16 A, in Kombination mit Wechselschalter, Farbton grau,
RAL 7035, in Aufputzausführung, mit Beschriftungsfeld,
Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit
Schrauben befestigen.
2.1.230.
5,000 St
......................... .........................
STLB-Bau: 04/2016 053
Schutzkontaktsteckdose 250V 16A 2-fach AP-Ausführung Beschriftungsfeld IP44
Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 250 V
AC, 16 A, 2-fach, Farbton grau, RAL 7035, in
Aufputzausführung, mit Beschriftungsfeld, Schutzart IP 44 DIN
EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen.
2.1.240.
10,000 St
......................... .........................
STLB-Bau: 04/2016 053
Wippschalter einpolig Aus 10A 250V AP-Ausführung Beschriftungsfeld IP44
Wippschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) einpolig, Aus, 10
A, 250 V AC, Farbton grau, RAL 7035, in Aufputzausführung,
mit Beschriftungsfeld, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE
0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen.
Summe 2.1.
Installationsanlage
.........................
Summe 2.
Niederspannung
.........................
Erläuterung: TB = Textergänzung Bieter | Ziffern (z.B. 61) = Ordnungszahl innerhalb der Textergänzungen
Druckdatum: 05.01.2017
Seite: 7 von 17
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Kurz- und Langtext-Leistungsverzeichnis
Projekt: 112VM560
LV: 16A03125
OZ
Leistungsbeschreibung
Menge ME
Einheitspreis
in EUR
3.
Niederspannung
3.1.
Beleuchtungsanlage
3.1.10.
12,000 St
......................... .........................
STLB-Bau: 10/2016 058
Ansatzleuchte B/L 60/250mm Glocke IP67 Gehäuse Kunststoff Abdeck. Kunststoff klar
glatt LED
Ansatzleuchte, Leuchtenanschlussmaße B/L 60/250 mm DIN
EN 40-2, Bauform Glocke, Schutzklasse I, Schutzart IP 67 DIN
EN 60529 (VDE 0470-1), Gehäuse aus Kunststoff, mit
eloxiertem Spiegelreflektor, Abdeckung aus Kunststoff, klar,
glatt, mit integriertem Betriebsgerät, LED-Leuchtmittel(n),
Farbtemperatur über 4000 bis 4500 K,
Hersteller/Typ 'Angaben nur im Bieterangabenverzeichnis
eintragen'
vom Bieter einzutragen.
3.1.20.
30,000 St
.........................
STLB-Bau: 10/2016 058
Anbauleuchte rechteckig LED IP44 IK08 Gehäuse GFK Abdeckwanne
Lichtstärkeverteil.sym. Einzelleuchte
Anbauleuchte, Bauform rechteckig, Vorschaltgerät in der
Leuchte, mit LED-Leuchtmittel, Farbwiedergabeeigenschaften
Ra 80 DIN EN 12665, Farbtemperatur über 4000 bis 4500 K,
Lichtstrom Leuchte '4000' lm,
Anschlussleistung '50' W, Lebensdauer mind. 40000 h,
Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Schutzart IK08
DIN EN 62262 (VDE 0470-100), mit Gehäuse aus GFK,
symmetrisch strahlend, für Decke, anschlussfertig,
Abdeckwanne aus Kunststoff, Reflektor verspiegelt,
Lichtstärkeverteilung symmetrisch, Grenzausstrahlungswinkel
60 Grad, funkentstört DIN EN 55015 (VDE 0875-15-1), mit FZeichen, mit integriertem Betriebsgerät, Energieeffizienzklasse
A++, A+, A, als Einzelleuchte mit VDE-/ENEC-Zeichen,
Schutzklasse I,
Hersteller/Typ 'Angaben nur im Bieterangabenverzeichnis
eintragen'
vom Bieter einzutragen.
.........................
3.1.30.
8,000 St
.........................
STLB-Bau: 10/2016 058
Anbauleuchte rechteckig LED IP44 IK08 Gehäuse GFK Abdeckwanne
Lichtstärkeverteil.asym. Einzelleuchte
Anbauleuchte, Bauform rechteckig, Vorschaltgerät in der
Leuchte, mit LED-Leuchtmittel, Farbwiedergabeeigenschaften
Ra 80 DIN EN 12665, Farbtemperatur über 4000 bis 4500 K,
Lichtstrom Leuchte '4000' lm,
Anschlussleistung '50' W, Lebensdauer mind. 40000 h,
Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Schutzart IK08
DIN EN 62262 (VDE 0470-100), mit Gehäuse aus GFK, direkt
strahlend, für Wand, anschlussfertig, Abdeckwanne aus
Kunststoff, Reflektor verspiegelt, Lichtstärkeverteilung
.........................
Erläuterung: TB = Textergänzung Bieter | Ziffern (z.B. 61) = Ordnungszahl innerhalb der Textergänzungen
Druckdatum: 05.01.2017
Gesamtbetrag
in EUR
Seite: 8 von 17
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Kurz- und Langtext-Leistungsverzeichnis
Projekt: 112VM560
OZ
LV: 16A03125
Leistungsbeschreibung
Menge ME
Einheitspreis
in EUR
Gesamtbetrag
in EUR
asymmetrisch, funkentstört DIN EN 55015 (VDE 0875-15-1), mit
F-Zeichen, mit integriertem Betriebsgerät,
Energieeffizienzklasse A++, A+, A, als Einzelleuchte mit VDE/ENEC-Zeichen, Schutzklasse I,
Hersteller/Typ 'Angaben nur im Bieterangabenverzeichnis
eintragen'
vom Bieter einzutragen.
3.1.40.
3,000 St
.........................
STLB-Bau: 10/2016 058
Anbauleuchte LED IP67 IK03 Einzelleuchte
Anbauleuchte, mit LED-Leuchtmittel,
Farbwiedergabeeigenschaften Ra 80 DIN EN 12665,
Farbtemperatur über 4000 bis 4500 K,
Lichtstrom Leuchte '3000' lm,
Anschlussleistung '40' W, Lebensdauer mind. 40000 h,
Schutzart IP 67 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Schutzart IK03
DIN EN 62262 (VDE 0470-100), direkt strahlend, für Decke und
Wand, anschlussfertig, Schutzrohr aus Kunststoff, klar,
funkentstört DIN EN 55015 (VDE 0875-15-1), mit F-Zeichen,
Energieeffizienzklasse A++, A+, A, als Einzelleuchte mit VDE/ENEC-Zeichen, Schutzklasse I,
Hersteller/Typ 'Angaben nur im Bieterangabenverzeichnis
eintragen'
vom Bieter einzutragen.
.........................
Summe 3.1.
Beleuchtungsanlage
.........................
Summe 3.
Niederspannung
.........................
Erläuterung: TB = Textergänzung Bieter | Ziffern (z.B. 61) = Ordnungszahl innerhalb der Textergänzungen
Druckdatum: 05.01.2017
Seite: 9 von 17
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Kurz- und Langtext-Leistungsverzeichnis
Projekt: 112VM560
OZ
Leistungsbeschreibung
4.
Niederspannung
4.1.
Stundenlohnarbeiten
LV: 16A03125
Menge ME
Einheitspreis
in EUR
Gesamtbetrag
in EUR
Im Stundenlohn sind Arbeiten nur auf besondere Anordnung
der GMSH AöR auszuführen.
Die Vergütung erfolgt gem. den entspr. Ziffern der zusätzlichen
Vertragsbedingungen. Dabei ist zu beachten, dass ein eventuell
angebotener Nachlass nicht für die angehängten Stundenverrechnungssätze gelten kann und deshalb für diesen Bereich
nicht gewertet wird.
Es sind Verrechnungssätze anzubieten, in denen
unaufgegliedert
Lohnkosten, anteilige Gemeinkosten einschl. Wagnis und
Gewinn sowie Lohnnebenkosten (Fahrkosten, Wegegelder
u.a.), enthalten sind. Für von der GMSH AöR angeordnete
Stundenlohnarbeiten werden die vereinbarten
Stundenverrechnungssätze zuzüglich Umsatzsteuer nach
den tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten ohne Wegezeiten
bezahlt.
Zuschläge für Mehr-, Nacht-, Sonntags- und Feiertagsarbeit
sind nicht mit einzubeziehen.
4.1.10.
5,000 h
.........................
STLB-Bau: 04/2016 091
Facharbeiter/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohnund Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und
lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten,
Wagnis und Gewinn.
.........................
4.1.20.
5,000 h
.........................
STLB-Bau: 04/2016 091
Auszubildende/r Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
Stundenlohnarbeiten durch Auszubildende/r (Mittellohn)
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohnund Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und
lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten,
Wagnis und Gewinn.
.........................
4.1.30.
5,000 h
.........................
STLB-Bau: 04/2016 091
Helfer/-in Stundenlohnarbeiten sämtliche Kosten/Zuschläge
Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in
.........................
Erläuterung: TB = Textergänzung Bieter | Ziffern (z.B. 61) = Ordnungszahl innerhalb der Textergänzungen
Druckdatum: 05.01.2017
Seite: 10 von 17
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Kurz- und Langtext-Leistungsverzeichnis
Projekt: 112VM560
OZ
LV: 16A03125
Leistungsbeschreibung
Menge ME
Einheitspreis
in EUR
Gesamtbetrag
in EUR
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohnund Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und
lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten,
Wagnis und Gewinn.
Summe 4.1.
Stundenlohnarbeiten
.........................
Summe 4.
Niederspannung
.........................
Erläuterung: TB = Textergänzung Bieter | Ziffern (z.B. 61) = Ordnungszahl innerhalb der Textergänzungen
Druckdatum: 05.01.2017
Seite: 11 von 17
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Kurz- und Langtext-Leistungsverzeichnis
Zusammenstellung
Projekt: 112VM560
LV: 16A03125
Ordnungszahl Kurztext
1.
1.1.
Betrag in EUR
Niederspannung
Schaltanlage
Summe 1.
.........................
Niederspannung
Erläuterung: TB = Textergänzung Bieter | Ziffern (z.B. 61) = Ordnungszahl innerhalb der Textergänzungen
Druckdatum: 05.01.2017
.........................
Seite: 12 von 17
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Kurz- und Langtext-Leistungsverzeichnis
Zusammenstellung
Projekt: 112VM560
LV: 16A03125
Ordnungszahl Kurztext
2.
2.1.
Betrag in EUR
Niederspannung
Installationsanlage
Summe 2.
.........................
Niederspannung
Erläuterung: TB = Textergänzung Bieter | Ziffern (z.B. 61) = Ordnungszahl innerhalb der Textergänzungen
Druckdatum: 05.01.2017
.........................
Seite: 13 von 17
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Kurz- und Langtext-Leistungsverzeichnis
Zusammenstellung
Projekt: 112VM560
LV: 16A03125
Ordnungszahl Kurztext
3.
3.1.
Betrag in EUR
Niederspannung
Beleuchtungsanlage
Summe 3.
.........................
Niederspannung
Erläuterung: TB = Textergänzung Bieter | Ziffern (z.B. 61) = Ordnungszahl innerhalb der Textergänzungen
Druckdatum: 05.01.2017
.........................
Seite: 14 von 17
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Kurz- und Langtext-Leistungsverzeichnis
Zusammenstellung
Projekt: 112VM560
LV: 16A03125
Ordnungszahl Kurztext
4.
4.1.
Betrag in EUR
Niederspannung
Stundenlohnarbeiten
Summe 4.
.........................
Niederspannung
Erläuterung: TB = Textergänzung Bieter | Ziffern (z.B. 61) = Ordnungszahl innerhalb der Textergänzungen
Druckdatum: 05.01.2017
.........................
Seite: 15 von 17
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Kurz- und Langtext-Leistungsverzeichnis
Zusammenstellung
Projekt: 112VM560
LV: 16A03125
Ordnungszahl Kurztext
Betrag in EUR
LV
1.
16A03125
Niederspannung
.........................
2.
Niederspannung
.........................
3.
Niederspannung
.........................
4.
Niederspannung
.........................
Summe LV
16A03125 Erneuerung der Elektroinstall..
.........................
Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus
......................... EUR
in Höhe von 19,00 %
......................... EUR
......................... EUR
Erläuterung: TB = Textergänzung Bieter | Ziffern (z.B. 61) = Ordnungszahl innerhalb der Textergänzungen
Druckdatum: 05.01.2017
Seite: 16 von 17
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
Kurz- und Langtext-Leistungsverzeichnis
Bieterangabenverzeichnis
Projekt: 112VM560
LV: 16A03125
Unabhängig vom Vorhandensein des Textes „vom Bieter einzutragen“ sind für alle Positionen die
erforderlichen Bietereintragungen vom Bieter vorzunehmen!
3.1.10.
Ansatzleuchte B/L 60/250mm Glocke IP67 Gehäuse Kunststoff Abdeck. Kunststoff klar
glatt LED
(TB1)
Hersteller/Typ '....................................................'
vom Bieter einzutragen
3.1.20.
Anbauleuchte rechteckig LED IP44 IK08 Gehäuse GFK Abdeckwanne
Lichtstärkeverteil.sym. Einzelleuchte
(TB3)
Hersteller/Typ '....................................................'
vom Bieter einzutragen
3.1.30.
Anbauleuchte rechteckig LED IP44 IK08 Gehäuse GFK Abdeckwanne
Lichtstärkeverteil.asym. Einzelleuchte
(TB3)
Hersteller/Typ '....................................................'
vom Bieter einzutragen
3.1.40.
Anbauleuchte LED IP67 IK03 Einzelleuchte
(TB3)
Hersteller/Typ '....................................................'
vom Bieter einzutragen
Erläuterung: TB = Textergänzung Bieter | Ziffern (z.B. 61) = Ordnungszahl innerhalb der Textergänzungen
Druckdatum: 05.01.2017
Seite: 17 von 17
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.1
Anlage zur Kostenermittlung
Bezeichnung der Baumaßnahme
Elektroinstallation
Projektnummer
16A00000
Liegenschaft
Druckdatum: 29.12.2016
Seite: 1 von 11
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.2
Anlage zur Kostenermittlung
LV: 16A00000
OZ
Leistungsbeschreibung
400
Bauwerk - Technische Anlagen
440
Starkstromanlagen
Einheitspreis
in EUR
Gesamtbetrag
in EUR
443
Niederspannungsschaltanlagen
1
1,000 St
1.800,00
Installationsverteiler DIN EN 61439-3 (VDE 0660-600-3), U
Index e tiefgestellt kleiner gleich 300 V AC, Bedienung durch
elektrotechnischen Laien, Gehäuse aus Stahl, Oberfläche
pulverbeschichtet, mit undurchsichtiger Tür an Bedienfront,
abschließbar, Schutzklasse II (Isolierung),
Bemessungsspannung U gegen Erde '250' V,
Bemessungsstrom I Index nA tiefgestellt '150' A, Basisschutz
gegen elektrischen Schlag nach Installationsvorschrift,
Fehlerschutz gegen elektrischen Schlag durch Schutzisolierung,
Innenaufstellung, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1),
Schutzart IK07 DIN EN 62262 (VDE 0470-100),
min. Umgebungstemperatur '0' Grad C,
max. Umgebungstemperatur '40' Grad C,
max. Umgebungstemperatur täglicher Mittelwert '25' Grad C,
max. relative Luftfeuchte bei einer Temperatur von 40 Grad C
'70' %, Verschmutzungsgrad 2 - mittel,
Höhe über NN '100' m, EMV-Umgebung A Gewerbe Industrie,
geschlossene Bauform, Wandmontage, Schaltplantasche,
Beschriftungsstreifen, inkl. N- und PE-Schiene, interne
Verdrahtung inkl. Klemmen,
Ausbaureserve 20%.
1.800,00
2
1,000 St
Lasttrennschalter DIN EN 60947-3 (VDE 0660-107), mit
Schnellein- und Schnellausschaltung, 3-polig,
Bemessungsbetriebsspannung 690 V AC, in Festeinbautechnik,
mit Handantrieb, zur Montage auf Tragschiene DIN EN 60715,
fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514),
Bemessungsbetriebsstrom 125 A.
96,62
96,62
3
6,000 St
Fehlerstromschutzschalter mit Überstromschutz DIN EN 610091 (VDE 0664-20), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880,
fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Typ A
pulsstromsensitiv, Auslösung unverzögert,
Auslösecharakteristik B DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
Bemessungsstrom 16 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA,
einpolig + N, 230 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA,
stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung, mit
Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild.
53,70
322,20
4
2,000 St
Fehlerstromschutzschalter mit Überstromschutz DIN EN 610091 (VDE 0664-20), als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880,
fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), Typ A
102,28
204,56
Druckdatum: 29.12.2016
Menge ME
Seite: 2 von 11
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.3
Anlage zur Kostenermittlung
LV: 16A00000
OZ
Leistungsbeschreibung
Menge ME
Einheitspreis
in EUR
Gesamtbetrag
in EUR
pulsstromsensitiv, Auslösung unverzögert,
Auslösecharakteristik C DIN EN 60898-1 (VDE 0641-11),
Bemessungsstrom 32 A, Bemessungsfehlerstrom 30 mA, 3polig + N, 400 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA, stoßstromfest
bis 250 A, mit Handbetätigung, mit Aufnahmevorrichtung für
Beschriftungsschild.
5
2,000 St
Sicherungslasttrennschalter DIN EN 60947-3 (VDE 0660-107),
als Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880,
Bemessungsisolationsspannung 440 V AC, einschl.
Passeinsatz, bedingter Bemessungskurzschlussstrom 50 kA,
fingersicher DIN EN 50274 (VDE 0660-514), zur Montage auf
Tragschiene DIN EN 60715, Baugröße D 02,
Bemessungsbetriebsspannung 400 V AC, 3-polig, mit
Sicherungseinsatz, Bemessungsstrom 32 A.
72,02
144,04
6
2,000 St
Fehlerstromschutzschalter DIN EN 61008-1 (VDE 0664-10), als
Reiheneinbaugerät, Maße DIN 43880, fingersicher DIN EN
50274 (VDE 0660-514), Typ B allstromsensitiv, Auslösung
unverzögert, Bemessungsstrom 40 A, Bemessungsfehlerstrom
30 mA, 3-polig + N, 400 V AC, Kurzschlussfestigkeit 6 kA,
stoßstromfest bis 250 A, mit Handbetätigung, mit
Aufnahmevorrichtung für Beschriftungsschild.
506,29
1.012,58
Summe 443
Niederspannungsschaltanlagen
zuzüglich 19,00 % MwSt
Bruttosumme
3.580,00
680,20
4.260,20
444
Niederspannungsinstallationsanlagen
7
10,000 m
Kabel DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) NYCWY 4 x 35
SM/16, Cu-Zahl 1526, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene
Kanäle, Arbeitshöhe bis 4 m.
20,62
206,20
8
1,000 St
Kabel DIN VDE 0276-603 (VDE 0276-603) NYCWY 4 x 35
SM/16, Cu-Zahl 1526, Arbeitshöhe bis 4 m, anschließen an
beigestellte Betriebsmittel, einschl. Verbindungsmittel.
28,53
28,53
9
1,000 St
Verbindungsmuffe 0,6/1 kV, in Schrumpftechnik,
Anzahl/Typ kommende Kabel '1 x NYCWY'
Querschnitt/Adernzahl '4x35/16mm²'
Anzahl/Typ gehende Kabel '1 x NYCWY'
Querschnitt/Adernzahl '4x35/16mm²'
in Gebäuden montieren, einschl. systemgebundenem Zubehör
und Kabelschuhen.
60,03
60,03
Druckdatum: 29.12.2016
Seite: 3 von 11
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.4
Anlage zur Kostenermittlung
LV: 16A00000
OZ
Leistungsbeschreibung
10
70,000 m
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204) NYM-J
3 x 2,5, Cu-Zahl 72, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene
Kanäle, Arbeitshöhe bis 4 m.
2,99
209,30
11
60,000 m
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204) NYM-J
3 x 2,5, Cu-Zahl 72, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle.
2,78
166,80
12
40,000 St
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204) NYM-J
3 x 2,5, Cu-Zahl 72, Arbeitshöhe bis 4 m, anschließen an
beigestellte Betriebsmittel, einschl. Verbindungsmittel.
9,11
364,40
13
130,000 m
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204) NYM-J
5 x 6, Cu-Zahl 288, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene Kanäle,
Arbeitshöhe bis 4 m.
5,77
750,10
14
20,000 m
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204) NYM-J
5 x 6, Cu-Zahl 288, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle.
5,47
109,40
15
5,000 St
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204) NYM-J
5 x 6, Cu-Zahl 288, Arbeitshöhe bis 4 m, anschließen an
beigestellte Betriebsmittel, einschl. Verbindungsmittel.
15,34
76,70
16
75,000 m
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204) NYM-J
5 x 2,5, Cu-Zahl 120, auf vorh. Kabelrinnen oder in offene
Kanäle, Arbeitshöhe bis 4 m.
3,61
270,75
17
120,000 m
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204) NYM-J
5 x 2,5, Cu-Zahl 120, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle.
3,38
405,60
18
25,000 St
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204) NYM-J
5 x 2,5, Cu-Zahl 120, Arbeitshöhe bis 4 m, anschließen an
beigestellte Betriebsmittel, einschl. Verbindungsmittel.
13,75
343,75
19
75,000 m
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204) NYM-J
3 x 1,5, Cu-Zahl 43, in vorh. Rohre/Unterflurkanäle.
2,42
181,50
20
50,000 St
Installationsleitung DIN VDE 0250-204 (VDE 0250-204) NYM-J
3 x 1,5, Cu-Zahl 43, Arbeitshöhe bis 4 m, anschließen an
beigestellte Betriebsmittel, einschl. Verbindungsmittel.
8,81
440,50
Druckdatum: 29.12.2016
Menge ME
Einheitspreis
in EUR
Gesamtbetrag
in EUR
Seite: 4 von 11
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.5
Anlage zur Kostenermittlung
LV: 16A00000
OZ
Leistungsbeschreibung
21
100,000 m
Elektroinstallationsrohr DIN EN 61386 (VDE 0605), Maße DIN
EN 60423, aus PVC-U, einwandig, glatt, starr, mit angeformter
Muffe, Außendurchmesser 20 mm, Druckbeanspruchung mittel,
Schlagbeanspruchung mittel, Verlegung offen, auf Putz, mit
Abstandsschellen, Arbeitshöhe bis 4 m.
5,42
542,00
22
60,000 m
Elektroinstallationsrohr DIN EN 61386 (VDE 0605), Maße DIN
EN 60423, aus PVC-U, einwandig, glatt, starr, mit angeformter
Muffe, Außendurchmesser 32 mm, Druckbeanspruchung mittel,
Schlagbeanspruchung mittel, Verlegung offen, auf Putz, mit
Abstandsschellen, Arbeitshöhe bis 4 m.
6,75
405,00
23
10,000 m
Elektroinstallationskanal DIN EN 50085-2-1 (VDE 0604-2-1) als
Leitungsführungskanal, Außenmaße H/B mind. 60/110 mm, aus
PVC-U, einschl. aller systembedingten Form- und
Verbindungsstücke, auf Beton.
18,48
184,80
24
50,000 m
Gitterrinne für Kabelträgersystem DIN EN 61537 (VDE 0639),
einschl. aller systembedingten Form- und Verbindungsstücke,
Seitenhöhe mind. 35 mm, Breite mind. 200 mm, Arbeitshöhe bis
4 m.
23,46
1.173,00
25
50,000 St
Ausleger für Gitterrinne, Tragfähigkeit bis 0,75 kN, Länge 300
mm, an der Wand aus Beton befestigen mit bauaufsichtlich
zugelassenen Dübeln, Arbeitshöhe bis 4 m.
12,91
645,50
26
25,000 St
Verbindungsdose DIN EN 60670-1 (VDE 0606-1) als
Abzweigkasten, mit Einführungen für Mantelleitungen für
ortsfeste Installation, aus Kunststoff, Farbton grau, Grundfläche
mind. 80/80 mm, Tiefe mind. 37 mm, mit Deckel mit
Schraubbefestigung, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 04701), Aufputz, Arbeitshöhe bis 4 m, auf Beton.
9,52
238,00
27
5,000 St
CEE-Steckdose DIN EN 60309-2 (VDE 0623-2), 5-polig,
Bemessungsbetriebsspannung 230/400 V AC, 32 A, in
Aufputzausführung, mit Beschriftungsfeld, Schutzart IP 44 DIN
EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen.
30,08
150,40
28
15,000 St
Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 250 V
AC, 16 A, in Kombination mit Wechselschalter, Farbton grau,
RAL 7035, in Aufputzausführung, mit Beschriftungsfeld,
Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit
Schrauben befestigen.
17,34
260,10
Druckdatum: 29.12.2016
Menge ME
Einheitspreis
in EUR
Gesamtbetrag
in EUR
Seite: 5 von 11
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.6
Anlage zur Kostenermittlung
LV: 16A00000
OZ
Leistungsbeschreibung
29
5,000 St
Schutzkontaktsteckdose DIN VDE 0620-1 (VDE 0620-1), 250 V
AC, 16 A, 2-fach, Farbton grau, RAL 7035, in
Aufputzausführung, mit Beschriftungsfeld, Schutzart IP 44 DIN
EN 60529 (VDE 0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen.
23,40
117,00
30
10,000 St
Wippschalter DIN EN 60669-1 (VDE 0632-1) einpolig, Aus, 10
A, 250 V AC, Farbton grau, RAL 7035, in Aufputzausführung,
mit Beschriftungsfeld, Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE
0470-1), Einsatz mit Schrauben befestigen.
19,25
192,50
Summe 444
Menge ME
Einheitspreis
in EUR
Niederspannungsinstallationsanlagen
zuzüglich 19,00 % MwSt
Bruttosumme
Gesamtbetrag
in EUR
7.521,86
1.429,15
8.951,01
445
Beleuchtungsanlagen
31
12,000 St
Ansatzleuchte, Leuchtenanschlussmaße B/L 60/250 mm DIN
EN 40-2, Bauform Glocke, Schutzklasse I, Schutzart IP 67 DIN
EN 60529 (VDE 0470-1), Gehäuse aus Kunststoff, mit
eloxiertem Spiegelreflektor, Abdeckung aus Kunststoff, klar,
glatt, mit integriertem Betriebsgerät, LED-Leuchtmittel(n),
Farbtemperatur über 4000 bis 4500 K,
Hersteller/Typ '....................................................'
vom Bieter einzutragen.
333,86
4.006,32
32
30,000 St
Anbauleuchte, Bauform rechteckig, Vorschaltgerät in der
Leuchte, mit LED-Leuchtmittel, Farbwiedergabeeigenschaften
Ra 80 DIN EN 12665, Farbtemperatur über 4000 bis 4500 K,
Lichtstrom Leuchte '4000' lm,
Anschlussleistung '50' W, Lebensdauer mind. 40000 h,
Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Schutzart IK08
DIN EN 62262 (VDE 0470-100), mit Gehäuse aus GFK,
symmetrisch strahlend, für Decke, anschlussfertig,
Abdeckwanne aus Kunststoff, Reflektor verspiegelt,
Lichtstärkeverteilung symmetrisch, Grenzausstrahlungswinkel
60 Grad, funkentstört DIN EN 55015 (VDE 0875-15-1), mit FZeichen, mit integriertem Betriebsgerät, Energieeffizienzklasse
A++, A+, A, als Einzelleuchte mit VDE-/ENEC-Zeichen,
Schutzklasse I,
Hersteller/Typ '....................................................'
vom Bieter einzutragen.
103,79
3.113,70
33
8,000 St
Anbauleuchte, Bauform rechteckig, Vorschaltgerät in der
Leuchte, mit LED-Leuchtmittel, Farbwiedergabeeigenschaften
Ra 80 DIN EN 12665, Farbtemperatur über 4000 bis 4500 K,
Lichtstrom Leuchte '4000' lm,
103,79
830,32
Druckdatum: 29.12.2016
Seite: 6 von 11
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.7
Anlage zur Kostenermittlung
LV: 16A00000
OZ
Leistungsbeschreibung
Menge ME
Einheitspreis
in EUR
Gesamtbetrag
in EUR
Anschlussleistung '50' W, Lebensdauer mind. 40000 h,
Schutzart IP 44 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Schutzart IK08
DIN EN 62262 (VDE 0470-100), mit Gehäuse aus GFK, direkt
strahlend, für Wand, anschlussfertig, Abdeckwanne aus
Kunststoff, Reflektor verspiegelt, Lichtstärkeverteilung
asymmetrisch, funkentstört DIN EN 55015 (VDE 0875-15-1), mit
F-Zeichen, mit integriertem Betriebsgerät,
Energieeffizienzklasse A++, A+, A, als Einzelleuchte mit VDE/ENEC-Zeichen, Schutzklasse I,
Hersteller/Typ '....................................................'
vom Bieter einzutragen.
34
3,000 St
Anbauleuchte, mit LED-Leuchtmittel,
Farbwiedergabeeigenschaften Ra 80 DIN EN 12665,
Farbtemperatur über 4000 bis 4500 K,
Lichtstrom Leuchte '3000' lm,
Anschlussleistung '40' W, Lebensdauer mind. 40000 h,
Schutzart IP 67 DIN EN 60529 (VDE 0470-1), Schutzart IK03
DIN EN 62262 (VDE 0470-100), direkt strahlend, für Decke und
Wand, anschlussfertig, Schutzrohr aus Kunststoff, klar,
funkentstört DIN EN 55015 (VDE 0875-15-1), mit F-Zeichen,
Energieeffizienzklasse A++, A+, A, als Einzelleuchte mit VDE/ENEC-Zeichen, Schutzklasse I,
Hersteller/Typ '....................................................'
vom Bieter einzutragen.
Summe 445
96,74
Beleuchtungsanlagen
zuzüglich 19,00 % MwSt
Bruttosumme
290,22
8.240,56
1.565,71
9.806,27
449
Starkstromanlagen, sonstiges
35
5,000 h
Stundenlohnarbeiten durch Facharbeiter/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohnund Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und
lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten,
Wagnis und Gewinn.
42,00
210,00
36
5,000 h
Stundenlohnarbeiten durch Auszubildende/r (Mittellohn)
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohnund Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und
lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten,
Wagnis und Gewinn.
28,00
140,00
Druckdatum: 29.12.2016
Seite: 7 von 11
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.8
Anlage zur Kostenermittlung
LV: 16A00000
OZ
Leistungsbeschreibung
Menge ME
Einheitspreis
in EUR
37
5,000 h
Stundenlohnarbeiten durch Helfer/-in
auf Anordnung des AG ausführen,
der Verrechnungssatz für die jeweilige Arbeitskraft umfasst
sämtliche Aufwendungen wie Lohn- und Gehaltskosten, Lohnund Gehaltsnebenkosten, Zuschläge, lohngebundene und
lohnabhängige Kosten, sonstige Sozialkosten, Gemeinkosten,
Wagnis und Gewinn.
30,00
Gesamtbetrag
in EUR
150,00
Summe 449
Starkstromanlagen, sonstiges
zuzüglich 19,00 % MwSt
Bruttosumme
Summe 440
Starkstromanlagen
zuzüglich 19,00 % MwSt
Bruttosumme
19.842,42
3.770,06
23.612,48
Summe 400
Bauwerk - Technische Anlagen
zuzüglich 19,00 % MwSt
Bruttosumme
19.842,42
3.770,06
23.612,48
Druckdatum: 29.12.2016
500,00
95,00
595,00
Seite: 8 von 11
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.9
Anlage zur Kostenermittlung
Zusammenstellung
LV: 16A00000
Ordnungszahl Kurztext
400
440
Betrag in EUR
Bauwerk - Technische Anlagen
Starkstromanlagen
19.842,42
Summe Kostenermittlung Bauwerk - Technische Anlagen
zuzüglich 19,00 % MwSt
Bruttosumme
19.842,42
3.770,06
23.612,48
Druckdatum: 29.12.2016
Seite: 9 von 11
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.10
Anlage zur Kostenermittlung
Zusammenstellung
LV: 16A00000
Ordnungszahl Kurztext
Betrag in EUR
440
443
Starkstromanlagen
Niederspannungsschaltanlagen
3.580,00
444
Niederspannungsinstallationsanlagen
7.521,86
445
Beleuchtungsanlagen
8.240,56
449
Starkstromanlagen, sonstiges
Summe 440
Druckdatum: 29.12.2016
Starkstromanlagen
zuzüglich 19,00 % MwSt
Bruttosumme
500,00
19.842,42
3.770,06
23.612,48
Seite: 10 von 11
Gebäudemanagement Schleswig-Holstein AöR
5.11
Anlage zur Kostenermittlung
Zusammenstellung
LV: 16A00000
Ordnungszahl Kurztext
KGR
400
Betrag in EUR
Zusammenfassung Kostengr
Bauwerk - Technische Anlagen
19.842,42
Summe KGR
19.842,42
Zusammenfassung Kostengr
Zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer aus
in Höhe von 19,00 %
19.842,42 EUR
3.770,06 EUR
23.612,48 EUR
Druckdatum: 29.12.2016
Seite: 11 von 11