BEKANNTMACHUNG UND AUFLAGE Änderung Bau- und Zonenreglement (BZR) sowie Zonenplan Gemeinde Malters Im Sinne von §§ 61 des Planungs- und Baugesetzes des Kantons Luzern wird folgende Änderung des Bau- und Zonenreglements (BZR) sowie Zonenplanänderung öffentlich aufgelegt: Zonenplanänderung: Erweiterung Deponiezone Spitzfluehof – Im Spitz mit Änderung der Vorschriften im Bau- und Zonenreglement für eine Deponie Typ A gemäss Artikel 35 der Abfallverordnung (Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen, VVEA). Grundstücke-Nrn: 505, 895, 898 Grundbuch Malters Gesuchsteller: Einwohnergemeinde Malters Die Unterlagen liegen während 30 Tagen, vom 30. Januar 2017 bis 01. März 2017, auf der Homepage der Gemeinde Malters und in Papierform auf der Gemeindeverwaltung Malters (Bauamt, Büro 11), Bahnhofstrasse 11, 6102 Malters, zur Einsichtnahme auf. Allfällige öffentlich-rechtliche und privat-rechtliche Einsprachen sind mit einem Antrag und dessen Begründung während der Auflagefrist schriftlich und im Doppel beim Gemeinderat Malters einzureichen. Malters, 30.01.2017/re GEMEINDERAT MALTERS
© Copyright 2024 ExpyDoc