Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern

Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen
Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und
Lebenserschwernissen
Überblick
Allgemeine Informationen
Der Anteil der Kinder im Freistaat Sachsen, die vor ihrer Einschulung aufgrund von Auffälligkeiten
im sprachlichen und sozialemotionalen Bereich Benachteiligungen beziehungsweise Bildungs- und
Entwicklungsrisiken aufweisen, ist auf einem gleichbleibend hohen beziehungsweise steigenden
Niveau.
Ziel der Vorhaben ist es, diese benachteiligten Kinder durch die Förderung des zusätzlichen
Personals in den ausgewählten Kindertageseinrichtungen bei der Überwindung ihrer individuellen
Lern-, Leistungs- und Entwicklungsbeeinträchtigungen zu unterstützen und dadurch gleiche
Bildungschancen zu ermöglichen. Die Kinder sollen durch systematische professionelle Begleitung
in der kindlichen Entwicklung gestärkt werden beziehungsweise geeignete Bewältigungsstrategien
erlernen, damit sie die Erschwernisse überwinden und somit ihren weiteren Bildungsweg erfolgreich
gestalten können. Neben den unmittelbar in den Fokus genommenen Kindern profitieren letztendlich
alle Kinder dieser Kindertageseinrichtung.
Wer wird gefördert
Freie und kommunale Träger von Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen
Juristische Personen des öffentlichen Rechts
Juristische Personen des Privatrechts
rechtsfähige Personengesellschaften
Was wird gefördert
Zusätzliches Personal in Kindertageseinrichtungen mit einem besonders hohen Anteil an
Kindern mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen
Kompetenz und Beratungsstelle
Voraussetzungen
Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und
weitere Konditionen entnehmen Sie bitte den Förderbausteinen und den Bekanntmachungen:
Bekanntmachung zusätzliches Personal
Förderbaustein zusätzliches Personal
Bekanntmachung Kompetenz- und Beratungsstelle
Förderbaustein Kompetenz und Beratungsstelle
Hinweis: Für die Kompetenz- und Beratungsstelle ist aktuell keine Antragstellung
möglich
Letzte Änderung: 02.01.2017 | SAB Sachsen | Seite 1 von 3
Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und
Lebenserschwernissen
Ablauf / Verfahren
Zuständige Stelle
Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist
unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen.
Verfahrensablauf
Das Sächsische Staatsministerium für Kultus kann Stichtage für die Antragstellung festlegen. Die
Veröffentlichung von Stichtagen erfolgt auf dieser Internetseite.
Der nächste Stichtag zur Einreichung der Anträge ist der 12. August 2016.
Frist/Dauer
Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Mit dem Vorhaben kann ab Posteingang bei der
SAB (Posteingangsstempel) begonnen werden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen,
dass das Vorhaben damit auf eigenes Risiko begonnen wird. Das bedeutet, der Antragsteller trägt
das Risiko, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten
Zeitpunkt zu erhalten.
Rechtsgrundlagen / Infoblätter
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem
Europäischen Sozialfonds 2014–2020 mitfinanzierten Vorhaben (SMK-ESF-Richtlinie
2014–2020) vom 16. November 2015
Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr
mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds
für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF)
mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen
(EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie) vom 7. September 2015
Kosten
Die Antragstellung ist für Sie kostenlos.
Formulare / Downloads
Erforderliche Unterlagen
Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ
können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag
jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten.
Tipp: Wenn Sie das Programm auf den Merkzettel legen, können Sie beim nächsten Besuch
schneller zu Ihren Antragsformularen zurückkehren.
Antragsstellung
Förderbereich: Zusätzliches Personal in Kindertageseinrichtungen
ESF-SMK-KITA Antrag auf zusätzliche Fachkräfte in KITA - 61016
ESF-SMK-KITA Antrag auf zusätzliche Fachkräfte in KITA Anlage zum Antrag - 61016-1
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Lebenserschwernissen
Förderbereiche: Kompetenz- und Beratungsstelle
ESF Projektvorschlag - 60716
ESF-Projekte Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung Infoblatt - 60715
ESF-Projekte Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung Infoblatt - 60715
Förderbereiche: Zusätzliches Personal in Kindertageseinrichtung sowie
Kompetenz- und Beratungsstelle
Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) ausschließlich Zuschuss 61547-1
Abruf/Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung
Die Teilnehmerdatenerfassung erfolgt über das ESF-Internetportal unter Punkt "Indikatoren".
ESF-Projekte SMK Auszahlungsantrag KITA - 61025
ESF-Projekte SMK Belegliste KITA - 61026
ESF-Projekte SMK Zwischennachweis KITA - 61027
ESF-Projekte SMK Verwendungsnachweis KITA - 61028
ESF-Projekte Teilnehmerfragebogen Eintritt in Maßnahme KITA - 62064
ESF-Projekte Teilnehmerfragebogen Austritt aus Maßnahme KITA - 62065
ESF-Projekte Teilnehmerfragebogen 6 Monate nach Austritt aus Maßnahme ZQ Kita 61021
Negativerklärung für die Beschäftigung von Personal im Rahmen der ESF-Förderung 63099
Kontakt
Servicecenter
0351 4910 - 4930
0351 4910 - 21015
Mo-Do 8-18 Uhr und Fr 8-15 Uhr
E-Mail
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