Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen Überblick Allgemeine Informationen Der Anteil der Kinder im Freistaat Sachsen, die vor ihrer Einschulung aufgrund von Auffälligkeiten im sprachlichen und sozialemotionalen Bereich Benachteiligungen beziehungsweise Bildungs- und Entwicklungsrisiken aufweisen, ist auf einem gleichbleibend hohen beziehungsweise steigenden Niveau. Ziel der Vorhaben ist es, diese benachteiligten Kinder durch die Förderung des zusätzlichen Personals in den ausgewählten Kindertageseinrichtungen bei der Überwindung ihrer individuellen Lern-, Leistungs- und Entwicklungsbeeinträchtigungen zu unterstützen und dadurch gleiche Bildungschancen zu ermöglichen. Die Kinder sollen durch systematische professionelle Begleitung in der kindlichen Entwicklung gestärkt werden beziehungsweise geeignete Bewältigungsstrategien erlernen, damit sie die Erschwernisse überwinden und somit ihren weiteren Bildungsweg erfolgreich gestalten können. Neben den unmittelbar in den Fokus genommenen Kindern profitieren letztendlich alle Kinder dieser Kindertageseinrichtung. Wer wird gefördert Freie und kommunale Träger von Kindertageseinrichtungen im Freistaat Sachsen Juristische Personen des öffentlichen Rechts Juristische Personen des Privatrechts rechtsfähige Personengesellschaften Was wird gefördert Zusätzliches Personal in Kindertageseinrichtungen mit einem besonders hohen Anteil an Kindern mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen Kompetenz und Beratungsstelle Voraussetzungen Konkrete Informationen und Anforderungen zum Antragsverfahren, den Fördervoraussetzungen und weitere Konditionen entnehmen Sie bitte den Förderbausteinen und den Bekanntmachungen: Bekanntmachung zusätzliches Personal Förderbaustein zusätzliches Personal Bekanntmachung Kompetenz- und Beratungsstelle Förderbaustein Kompetenz und Beratungsstelle Hinweis: Für die Kompetenz- und Beratungsstelle ist aktuell keine Antragstellung möglich Letzte Änderung: 02.01.2017 | SAB Sachsen | Seite 1 von 3 Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen Ablauf / Verfahren Zuständige Stelle Antrags- und Bewilligungsstelle ist die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB). Der Antrag ist unter Verwendung der entsprechenden Antragsformulare schriftlich bei der SAB einzureichen. Verfahrensablauf Das Sächsische Staatsministerium für Kultus kann Stichtage für die Antragstellung festlegen. Die Veröffentlichung von Stichtagen erfolgt auf dieser Internetseite. Der nächste Stichtag zur Einreichung der Anträge ist der 12. August 2016. Frist/Dauer Der Antrag ist vor Beginn des Vorhabens zu stellen. Mit dem Vorhaben kann ab Posteingang bei der SAB (Posteingangsstempel) begonnen werden. Es wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass das Vorhaben damit auf eigenes Risiko begonnen wird. Das bedeutet, der Antragsteller trägt das Risiko, die Zuwendung nicht, nicht in der beantragten Höhe oder nicht zu dem beantragten Zeitpunkt zu erhalten. Rechtsgrundlagen / Infoblätter Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Kultus zur Förderung von aus dem Europäischen Sozialfonds 2014–2020 mitfinanzierten Vorhaben (SMK-ESF-Richtlinie 2014–2020) vom 16. November 2015 Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr mit allgemeinen Bestimmungen zur Förderung von aus dem Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) sowie dem Europäischen Sozialfonds (ESF) mitfinanzierten Vorhaben in der Förderperiode 2014 bis 2020 im Freistaat Sachsen (EFRE/ESF-Rahmenrichtlinie) vom 7. September 2015 Kosten Die Antragstellung ist für Sie kostenlos. Formulare / Downloads Erforderliche Unterlagen Laden Sie sich die benötigen Antragsunterlagen für Ihr Förderprogramm hier herunter. Alternativ können Sie die Formulare direkt online ausfüllen: Über die Speicherfunktion können Sie Ihren Antrag jederzeit zwischenspeichern und zu einem späteren Zeitpunkt weiterbearbeiten. Tipp: Wenn Sie das Programm auf den Merkzettel legen, können Sie beim nächsten Besuch schneller zu Ihren Antragsformularen zurückkehren. Antragsstellung Förderbereich: Zusätzliches Personal in Kindertageseinrichtungen ESF-SMK-KITA Antrag auf zusätzliche Fachkräfte in KITA - 61016 ESF-SMK-KITA Antrag auf zusätzliche Fachkräfte in KITA Anlage zum Antrag - 61016-1 Letzte Änderung: 02.01.2017 | SAB Sachsen | Seite 2 von 3 Maßnahmen für Kinder mit besonderen Lern- und Lebenserschwernissen Förderbereiche: Kompetenz- und Beratungsstelle ESF Projektvorschlag - 60716 ESF-Projekte Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung Infoblatt - 60715 ESF-Projekte Anforderungen an ESF-Projektträger bei Ersteinreichung Infoblatt - 60715 Förderbereiche: Zusätzliches Personal in Kindertageseinrichtung sowie Kompetenz- und Beratungsstelle Anzeige eines Zeichnungsbefugten (Unterschriftenprobe) ausschließlich Zuschuss 61547-1 Abruf/Verwendungsnachweis/Teilnehmerdatenerfassung Die Teilnehmerdatenerfassung erfolgt über das ESF-Internetportal unter Punkt "Indikatoren". ESF-Projekte SMK Auszahlungsantrag KITA - 61025 ESF-Projekte SMK Belegliste KITA - 61026 ESF-Projekte SMK Zwischennachweis KITA - 61027 ESF-Projekte SMK Verwendungsnachweis KITA - 61028 ESF-Projekte Teilnehmerfragebogen Eintritt in Maßnahme KITA - 62064 ESF-Projekte Teilnehmerfragebogen Austritt aus Maßnahme KITA - 62065 ESF-Projekte Teilnehmerfragebogen 6 Monate nach Austritt aus Maßnahme ZQ Kita 61021 Negativerklärung für die Beschäftigung von Personal im Rahmen der ESF-Förderung 63099 Kontakt Servicecenter 0351 4910 - 4930 0351 4910 - 21015 Mo-Do 8-18 Uhr und Fr 8-15 Uhr E-Mail Letzte Änderung: 02.01.2017 | SAB Sachsen | Seite 3 von 3
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