Worauf Sie sich verlassen können/ Wir Sind Erst zufrieden, wenn sie zufrieden sind/ Garantie pass/ Als Fachgeschäft sind wir verpflichtet, Ihnen unsere Garantiebestimmungen zu übergeben. Wir bitten Sie, alle Unterlagen sorgfältig aufzubewahren, denn sie sind Bestandteil Ihres Kaufvertrages. Sie erhalten als Erstkäufer unserer LIVA Markenprodukte bei unseren Handelspartnern 5 Jahre Garantie auf die Materialbeschaffenheit, die Funktionssicherheit, die fachgerechte Verarbeitung aller Modelle, entsprechend den Güte- und Prüfbestimmungen RAL-GZ 430 der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e. V. Die Garantie beinhaltet die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, gilt nur für Neuware, ist nicht übertragbar und erstreckt sich auf den räumlichen Geltungsbereich anwendbaren Rechtes, bei Abschluss des Kaufvertrages. Außerhalb dieses Geltungsbereiches ist ein Anspruch ausgeschlossen. Von der Garantie grundsätzlich ausgenommen sind Bezugsmaterialien, für wenige gelten „besondere Garantiebestimmungen“ des jeweiligen Herstellers. Die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche wie Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadenersatz, werden von dieser Garantie nicht berührt. Vielen Dank, dass Sie sich für ein Produkt von LIVA entschieden haben. Ihrem Einrichtungsglück steht jetzt nichts mehr im Wege. Falls es doch einmal einen Grund zur Beanstandung gibt, legen Sie uns einfach Ihren ausgefüllten Garantiepass vor. Kunde Kunden-Nr. Stempel Kaufvertrags-Nr. Datum Unterschrift Berater Schauen Sie ganz entspannt in die Zukunft. Mit geprüfter LIVA Qualität. angemessene Spezialbefestigung, zu beschaffen ist. Vor der Lieferung sollten bauliche Vorleistungen für die Montagefähigkeit abgeschlossen und die Stellfläche begehbar und frei zugänglich sein. Zwingende Garantiebedingungen sind sachgerechte Lagerung, Transport, Aufbau, Anschluss und Einweisung durch autorisiertes Fachpersonal. Nur durch die präzise vertikale und horizontale Ausrichtung und Anpassung des Montagezustands an bauliche Gegebenheiten und exakte Beschlageinstellungen ist der hohe Gebrauchs- und Funktionsnutzen dauerhaft gewährleistet. Die Garantie beinhaltet keine 5 Jahre Neuzustand. Bei Schäden jeglicher Art, verursacht durch Selbstabholung, Eigenmontage, Bedienungsfehler und Veränderungen von Montagezustand oder Verbrauchsmaterialien, wird keine Haftung übernommen. Unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen stellt eine zum Schadenersatz verpflichtende Vertragsverletzung (§ 439 I BGB) dar, wenn der Käufer erkannt oder durch Nichtbeachtung wichtiger Produktinformationen fahrlässig nicht erkannt hat, dass kein Mangel an der Kaufsache vorliegt und der vermutete Mangel im eigenen Verantwortungsbereich liegt. Folgende Fälle müssen wir leider von der Garantie ausschlieSSen / Garantiebedingungen Nach Wahl des Garantiegebers wird die Garantie durch Nachbesserung oder Nachlieferung erfüllt und durch Leistungen weder gehemmt noch unterbrochen, d. h. die Garantie endet 5 Jahre nach Lieferdatum. Für eine mangelfreie Vertragserfüllung sind die bauwerkbedingten Beschaffenheiten und Hemmnisse (inkl. Zufahrt, Tür-, Gang-, Treppenbreiten, Aufzug, Etage usw.) anzeigepflich- tige Voraussetzung. Bei der Bedarfsermittlung und Beratung müssen die baulichen Gegebenheiten, vorgegebenen Belastungswerte und Sicherheitshinweise berücksichtigt werden. Wir weisen Sie darauf hin, unbedingt darauf zu achten, dass die Möbel-, Geräte- und Gebäudetechnik kombinierbar ist. Klären Sie außerdem bauliche Veränderungen (Antenne, Strom, Wasser, Gas) mit Ihrem Elektro- bzw. Sanitärfachgeschäft. Für elektrische oder sanitäre Bauteile gilt die Montage- und Betriebsanleitung des jeweiligen Geräteherstellers. Aus Sicherheitsgründen ist vor Wandmontagen der Verankerungsgrund zu prüfen, da die Beschlagtechnik nur für Beton- und Festmauerwerk vorgesehen und bei abweichender Wandbeschaffenheit (z.B. Gipskarton, Hohlstein, nicht ebene Wandfläche) eine andere, der Belastung • normale und natürliche Verschleißerscheinungen • mutwillige Zerstörung, Zweckentfremdung, Überlastung oder Unfallschaden • Verschleiß durch übermäßigen oder nicht sachgerechten Gebrauch • Schäden und Anschmutzungen durch Haustiere, Heizquellen, Witterung • Schäden, die beim Käufer durch normale und natürliche Abnutzung entstehen • Verschmutzungen wie z. B. Körperschweiß, Körper- oder Haarpflegemittel • unsachgemäße Leistungen / Änderung durch nicht autorisierte Personen • Verfärbungen durch Medikamenteninhaltsstoffe (toxische Reaktion) • unübliche, z. B. gewerbliche Nutzung außerhalb des privaten Wohnbereichs • alle Veränderungen durch säure-, lösungsoder alkoholhaltige Mittel • sachfremder Umgang mit Hitze, Feuchtigkeit, Flüssigkeiten und Pflegemitteln • ungeeignete Reinigungs-, Reparatur-, oder Nachbesserungsversuche • Schäden durch spitze, scharfkantige, heiße oder feuchte Gegenstände • Quellschäden durch stehende Feuchtigkeit oder nicht entferntes Kondensat • Umwelteinflüsse wie extreme Trockenheit, Feuchtigkeit, Licht, Temperatur • warentypische Produkteigenschaften, die keinen Sachmangel darstellen Von der Gewähr- und Garantieleistung ausgenommen sind durch Fremdprodukte verursachte Schäden, wie z. B. Dampfreiniger, nicht vom Hersteller empfohlene Imprägnier- und Pflegemittel, Jeans-Abfärbungen, sonstige nicht farbechte Textilien, Klettbänder an Freizeitkleidung und weitere durch angeklebte zucker-, säure-, weichmacher-, bleich- oder lösemittelhaltige Substanzen. Ebenfalls von der Garantieleistung ausgenommen sind Ausstellungsstücke, da sie durch Ingebrauch- nahme und Vorführeffekte nicht mehr dem Neuzustand entsprechen. Es gilt die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren und die Empfehlung, Gebrauchsspuren vor dem Gefahrenübergang zu dokumentieren. Nachbestellungen und Änderungen sind branchenüblich immer nur bis zum Modell-, Dekoroder Ausführungsauslauf zu garantieren. Von der Garantieleistung ausgenommen sind zusätzliche Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit der Planung und dem Einbau stehen! Der Anspruch auf Garantieleistung besteht nach Klärung von Verantwortung und Haftung nur für die bemängelte Sache und nicht für den gesamten Lieferumfang (Gesamtund Detailansichtfotos sind zur Beurteilung hilfreich). In der Regel erfolgt die Behebung des Sachmangels über den Handelspartner und wird nur gegen Vorlage des Kaufvertrages geleistet. Bei Fragen wenden Sie sich deshalb bitte immer zuerst an Ihren Vertragspartner!
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