GARANTIE pass/

Worauf
Sie sich
verlassen
können/
Wir Sind Erst zufrieden,
wenn sie zufrieden sind/
Garantie
pass/
Als Fachgeschäft sind wir verpflichtet, Ihnen
unsere Garantiebestimmungen zu übergeben.
Wir bitten Sie, alle Unterlagen sorgfältig
aufzubewahren, denn sie sind Bestandteil
Ihres Kaufvertrages.
Sie erhalten als Erstkäufer unserer LIVA Markenprodukte bei unseren Handelspartnern
5 Jahre Garantie auf die Materialbeschaffenheit, die Funktionssicherheit, die fachgerechte Verarbeitung aller Modelle, entsprechend den Güte- und Prüfbestimmungen
RAL-GZ 430 der Deutschen Gütegemeinschaft Möbel e. V.
Die Garantie beinhaltet die gesetzliche Gewährleistung von 2 Jahren, gilt nur für
Neuware, ist nicht übertragbar und erstreckt sich auf den räumlichen Geltungsbereich
anwendbaren Rechtes, bei Abschluss des Kaufvertrages. Außerhalb dieses Geltungsbereiches ist ein Anspruch ausgeschlossen.
Von der Garantie grundsätzlich ausgenommen sind Bezugsmaterialien, für wenige
gelten „besondere Garantiebestimmungen“ des jeweiligen Herstellers. Die gesetzlichen
Gewährleistungsansprüche wie Nacherfüllung, Rücktritt oder Schadenersatz, werden
von dieser Garantie nicht berührt.
Vielen Dank, dass Sie sich für ein Produkt von LIVA entschieden haben.
Ihrem Einrichtungsglück steht jetzt nichts mehr im Wege. Falls es doch
einmal einen Grund zur Beanstandung gibt, legen Sie uns einfach Ihren
ausgefüllten Garantiepass vor.
Kunde
Kunden-Nr.
Stempel
Kaufvertrags-Nr.
Datum
Unterschrift Berater
Schauen Sie ganz entspannt in die
Zukunft. Mit geprüfter LIVA Qualität.
angemessene Spezialbefestigung, zu beschaffen ist.
Vor der Lieferung sollten
bauliche Vorleistungen
für die Montagefähigkeit
abgeschlossen und die
Stellfläche begehbar und
frei zugänglich sein.
Zwingende Garantiebedingungen sind sachgerechte Lagerung, Transport,
Aufbau, Anschluss und
Einweisung durch autorisiertes Fachpersonal.
Nur durch die präzise
vertikale und horizontale
Ausrichtung und Anpassung
des Montagezustands an
bauliche Gegebenheiten
und exakte Beschlageinstellungen ist der hohe Gebrauchs- und Funktionsnutzen dauerhaft gewährleistet.
Die Garantie beinhaltet
keine 5 Jahre Neuzustand.
Bei Schäden jeglicher Art,
verursacht durch Selbstabholung, Eigenmontage,
Bedienungsfehler und
Veränderungen von
Montagezustand oder
Verbrauchsmaterialien,
wird keine Haftung übernommen.
Unberechtigtes Mängelbeseitigungsverlangen
stellt eine zum Schadenersatz verpflichtende
Vertragsverletzung (§ 439
I BGB) dar, wenn der
Käufer erkannt oder durch
Nichtbeachtung wichtiger
Produktinformationen fahrlässig nicht erkannt hat,
dass kein Mangel an der
Kaufsache vorliegt und der
vermutete Mangel im eigenen Verantwortungsbereich
liegt.
Folgende Fälle müssen
wir leider von der
Garantie ausschlieSSen /
Garantiebedingungen
Nach Wahl des Garantiegebers wird die Garantie
durch Nachbesserung oder
Nachlieferung erfüllt und
durch Leistungen weder
gehemmt noch unterbrochen, d. h. die Garantie
endet 5 Jahre nach
Lieferdatum.
Für eine mangelfreie
Vertragserfüllung sind die
bauwerkbedingten Beschaffenheiten und Hemmnisse
(inkl. Zufahrt, Tür-, Gang-,
Treppenbreiten, Aufzug,
Etage usw.) anzeigepflich-
tige Voraussetzung.
Bei der Bedarfsermittlung
und Beratung müssen
die baulichen Gegebenheiten, vorgegebenen
Belastungswerte und
Sicherheitshinweise berücksichtigt werden. Wir weisen
Sie darauf hin, unbedingt
darauf zu achten, dass
die Möbel-, Geräte- und
Gebäudetechnik kombinierbar ist. Klären Sie außerdem
bauliche Veränderungen
(Antenne, Strom, Wasser,
Gas) mit Ihrem Elektro- bzw.
Sanitärfachgeschäft.
Für elektrische oder
sanitäre Bauteile gilt die
Montage- und Betriebsanleitung des jeweiligen
Geräteherstellers.
Aus Sicherheitsgründen
ist vor Wandmontagen der
Verankerungsgrund zu prüfen, da die Beschlagtechnik
nur für Beton- und
Festmauerwerk vorgesehen und bei abweichender
Wandbeschaffenheit (z.B.
Gipskarton, Hohlstein, nicht
ebene Wandfläche) eine
andere, der Belastung
• normale und natürliche
Verschleißerscheinungen
• mutwillige Zerstörung, Zweckentfremdung,
Überlastung oder Unfallschaden
• Verschleiß durch übermäßigen oder
nicht sachgerechten Gebrauch
• Schäden und Anschmutzungen durch
Haustiere, Heizquellen, Witterung
• Schäden, die beim Käufer durch normale
und natürliche Abnutzung entstehen
• Verschmutzungen wie z. B. Körperschweiß, Körper- oder Haarpflegemittel
• unsachgemäße Leistungen / Änderung
durch nicht autorisierte Personen
• Verfärbungen durch Medikamenteninhaltsstoffe (toxische Reaktion)
• unübliche, z. B. gewerbliche Nutzung
außerhalb des privaten Wohnbereichs
• alle Veränderungen durch säure-, lösungsoder alkoholhaltige Mittel
• sachfremder Umgang mit Hitze,
Feuchtigkeit, Flüssigkeiten und
Pflegemitteln
• ungeeignete Reinigungs-, Reparatur-,
oder Nachbesserungsversuche
• Schäden durch spitze, scharfkantige,
heiße oder feuchte Gegenstände
• Quellschäden durch stehende
Feuchtigkeit oder nicht entferntes
Kondensat
• Umwelteinflüsse wie extreme Trockenheit, Feuchtigkeit, Licht, Temperatur
• warentypische Produkteigenschaften,
die keinen Sachmangel darstellen
Von der Gewähr- und
Garantieleistung ausgenommen sind durch
Fremdprodukte verursachte Schäden, wie z. B.
Dampfreiniger, nicht vom
Hersteller empfohlene
Imprägnier- und Pflegemittel,
Jeans-Abfärbungen,
sonstige nicht farbechte
Textilien, Klettbänder an
Freizeitkleidung und weitere
durch angeklebte zucker-,
säure-, weichmacher-,
bleich- oder lösemittelhaltige
Substanzen.
Ebenfalls von der Garantieleistung ausgenommen
sind Ausstellungsstücke,
da sie durch Ingebrauch-
nahme und Vorführeffekte
nicht mehr dem Neuzustand
entsprechen. Es gilt die
gesetzliche Gewährleistung
von 2 Jahren und die
Empfehlung, Gebrauchsspuren vor dem Gefahrenübergang zu dokumentieren.
Nachbestellungen und
Änderungen sind branchenüblich immer nur
bis zum Modell-, Dekoroder Ausführungsauslauf
zu garantieren. Von der
Garantieleistung ausgenommen sind zusätzliche
Dienstleistungen, die im
Zusammenhang mit der
Planung und dem Einbau
stehen!
Der Anspruch auf Garantieleistung besteht nach
Klärung von Verantwortung
und Haftung nur für die
bemängelte Sache und
nicht für den gesamten
Lieferumfang (Gesamtund Detailansichtfotos
sind zur Beurteilung
hilfreich). In der Regel
erfolgt die Behebung des
Sachmangels über den
Handelspartner und wird
nur gegen Vorlage des
Kaufvertrages geleistet.
Bei Fragen wenden
Sie sich deshalb bitte
immer zuerst an Ihren
Vertragspartner!