VERTRAG Zwischen DB Vertrieb GmbH Stephensonstr. 1 60326 Frankfurt a.M. nachstehend DB genannt und Firma Straße PLZ-Ort Land nachstehend DB RailClient Partner genannt wird folgender Vertriebsvertrag geschlossen: §1 Gegenstand des Vertrages 1. Der DB RailClient ist ein webbasiertes online Buchungsportal, mit dem Bahnreisen für Leisure-Kunden und Kunden, die in bahn.business, dem Firmenkundenprogramm der DB registriert sind, gebucht werden können. 2. Die DB stellt den DB RailClient ihren DB-Agenturen sowie Reiseunternehmen, die einen nachgewiesenen Stamm von Kunden haben, die bei bahn.business, dem Firmenkundenprogramm der DB registriert sind, und/oder die mit Buchungen für weitere Kunden DB Umsatz erzielen, zur Verfügung. 3. Dieser Vertrag regelt die sich hieraus ergebenden Aufgaben, Pflichten und Leistungen der Vertragspartner. DB RailClient-Partnervertrag Stand: Januar 2017 Seite 1 von 6 Seiten §2 Rechte des DB RailClient Partners Der DB RailClient Partner ist berechtigt, über den Railclient die darin vorgesehenen Bahnwerte an Firmenkunden, für die eine Kundennummer im Firmenkundenprogramm der DB eingerichtet ist, zu verkaufen, über den DB RailClient Bahnwerte für Ihre Leisure-Kunden zu verkaufen, auch externe Partneragenturen mit einem RailClient-User-Account auszustatten (erst nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der DB). die Bildmarke „ “ zur Kennzeichnung für Kommunikationszwecke als DB RailClient Partner gemäß der Corporate Design-Richtlinien der DB zu verwenden. Die Bildmarke sowie ihre Verwendungsrichtlinien sind im DB Marketing Portal unter https://marketingportal.extranet.deutschebahn.com/login.php?str_short=de abrufbar. Andere und weitergehende Nutzungen von Bild- und Markenrechten bedürfen der vorherigen schriftlichen Abstimmung mit der DB. §3 Pflichten des DB RailClient Partners Der DB RailClient Partner verpflichtet sich, über den Bereich „bahn.business“ im DB RailClient nur Bahnreisen für Kunden, die in bahn.business, dem Firmenkundenprogramm der DB registriert sind, zu buchen. Bahnreisen für alle weiteren Kunden im Bereich „Leisure“ des DB RailClients zu buchen, vor Vertragsabschluss dem Kunden auf Anfrage die nach der Fahrgastrechteverordnung (Art. 8 Abs. 1 i.V.m. Anhang II Teil 1 FGR-VO) zu erteilenden Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese werden dem DB RailClient Partner im RailClient zugänglich gemacht die jeweils aktuellen Verkaufs- und Abrechnungsbestimmungen der DB einzuhalten. Diese sind im „RailGuide“ veröffentlicht, der dem DB RailClient Partner auf elektronischem Wege unter folgender Adresse zur Verfügung steht: www.dbportal.db.de/railguide/en Die erforderlichen Zugangsdaten lauten: Benutzername: agencyservice Kennwort: sale$associate9 auf Anforderung seiner Kunden die jeweils gültigen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) der DB zur Verfügung zu stellen. Diese sind unter folgendem Link abrufbar: http://www.bahn.de/p/view/home/agb/agb.shtml die Einhaltung der Verkaufs- und Abrechnungsbestimmungen sowie der Informationspflicht gegenüber dem Kunden der einzelnen DB RailClient-User sicherzustellen, auch wenn sich diese nicht im eigenen Unternehmen befinden. Die Agentur-Admin-Daten dürfen nicht auf Dritte übertragen werden. DB RailClient-Partnervertrag Stand: Januar 2017 Seite 2 von 6 Seiten §4 Pflichten der DB Die DB verpflichtet sich dem DB RailClient Partner unentgeltlich Zugang zum Buchungsportal DB RailClient zu gewähren. die ständige Systemverfügbarkeit ist ausdrücklich nicht Leistungspflicht der DB nach diesem Vertrag. dem DB RailClient Partner die Informationen nach den Vorgaben der Fahrgastrechteverordnung (Art. 8 Abs. 1 i.V.m. Anhang II Teil 1 FGR-VO) zugänglich zu machen: o Allgemeine Vertragsbedingungen o Fahrpläne und Bedingungen der Fahrt mit der kürzesten Fahrtzeit o Fahrpläne und Bedingungen der Fahrt zum günstigsten Fahrpreis o Zugänglichkeit, Zugangsbedingungen und Verfügbarkeit von Einrichtungen für Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität im Zug o Zugänglichkeit und Zugangsbedingungen für Fahrgäste, die Fahrräder mitführen o Verfügbarkeit von Sitzen in Raucher- und Nichtraucherzonen, erster und zweiter Klasse sowie Liege- und Schlafwagen o Verfügbarkeit von Dienstleistungen im Zug o Verfahren zur Anzeige des Gepäckverlusts o Beschwerdeverfahren den DB RailClient Partner in einem der DB angemessenen Rahmen bei anfallenden Fragen zu unterstützen. §5 Verkauf und Zahlung 1. Die gebuchten Leistungen (Fahrkarten und Reservierungen) werden ausschließlich als Online-Ticket in Form einer PDF-Datei zum Selbstausdruck am PC zur Verfügung gestellt. 2. Derzeit können Online-Tickets für die 1. und 2. Klasse mit den dazugehörigen Reservierungsbelegen erstellt werden für nationale Bahnverbindungen innerhalb Deutschlands, wichtige internationale Verbindungen zwischen Deutschland und Belgien, den Niederlanden, der Schweiz, Österreich, den Hochgeschwindigkeitsverkehr von/nach Paris, den Berlin-Warszawa-Express, den Brennerverkehr sowie den ICE von/nach Kopenhagen. Weitere Produkte (z.B. Rail Pässe), auf die im RailClient verwiesen oder verlinkt wird, deren Buchung jedoch außerhalb des Tools erfolgt, sind nicht Bestandteil dieses Vertrags. 3. Die Zahlung der Buchungsleistungen erfolgt ausschließlich mit Kreditkarten. DB RailClient-Partnervertrag Stand: Januar 2017 Seite 3 von 6 Seiten Folgende Kreditkarten werden von der DB akzeptiert: American Express, Diners Club, MasterCard, JCB, VISA, Lufthansa AirPlus. 4. Das Disagio der Kreditkartenumsätze wird von der DB übernommen. 5. Die vom DB RailClient Partner für die Zahlung eines DB online Tickets eingesetzte Kreditkarte kann bei missbräuchlicher Nutzung des Tickets nachbelastet werden. Die Nachbelastung erfolgt ohne weitere Informationen an den DB RailClient Partner. Auf Nachfrage werden dem DB RailClient Partner die Gründe für eine Nachbelastung mitgeteilt (z.B. Mehrfachnutzung eines Tickets). 6. Bei Bedienerfehler des Verkäufers und Systemfehlern ist eine systemgestützte, unentgeltliche Rückbuchung (Systemstorno) zwei Stunden nach der Fahrkartenerstellung möglich. Bedienfehler sind z.B. die falsche Aufnahme von Daten für die Erstellung der Fahrkarte, Fehler bei der Eingabe von Daten in den DB RailClient. Diese Funktion „Systemstorno“ darf nur vom RailClient Partner ausgeführt und nicht generell für Rücknahmen/Umtausch genutzt werden. § 6 Vergütungen Der DB RailClient Partner kann sich durch Service-Fees finanzieren, deren Höhe er selbst festsetzt. Diese sind zwischen dem Kunden und dem DB RailClient Partner innerhalb eines gesonderten Rechtsgeschäftes abzuwickeln. Auf bahn.business Umsätze, die durch den DB RailClient Partner getätigt werden, werden von der DB keine Provisionen gezahlt Auf die im DB RailClient erzielten Leisure-Umsätze eines Kalenderjahres (Januar bis Dezember) wird dem DB RailClient Partner eine Vergütung in Höhe von 3% gewährt. Stornierungen führen zur Minderung des Umsatzes und des Provisionsanspruchs. Zur Gewährung der Vergütung muss der RC Partner selbstständig eine Rechnung (inkl. Angabe des Firmennamens und (SEPA)-Bankverbindung) mit Nachweis über die jährliche Provisionsforderung bis zum 30.04. des Folgejahres stellen. Später geltend gemachte Forderungen sind unwirksam. Die Rechnung mit dem Betreff „Provision DB RailClient“ geht an: DB Vertrieb GmbH Buchhaltungsbereich Frankfurt (LE V.DVB 1) c/o DB AG; DB SSC Buchhaltung Deutschland Elisabeth-Schwarzhaupt-Platz 1 10115 Berlin Zusätzlich müssen auch der Leistungsempfänger und folgende Zusatz-Informationen angegeben werden: DB Vertrieb GmbH, Internationaler Vertrieb; V.DVB 1 Stephensonstr 1, 60326 Frankfurt, Kostenstelle 833004-23180, BuKr 002H DB RailClient-Partnervertrag Stand: Januar 2017 Seite 4 von 6 Seiten Die Vermittlungsleistungen des DB RailClient Partners gelten nach Art. 44 MwStSystRl (EU-VAT Directive) bzw. § 3a Abs. 2 UStG als am Sitzort der DB Vertrieb in Deutschland ausgeführt. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der DB Vertrieb lautet DE814160246. Die Überweisungskosten trägt der Rechnungssteller. Die für DB anfallenden Kosten werden bei der Überweisung direkt zum Abzug gebracht. §7 Datenschutz 1. Der Vertragspartner erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von Kunden als selbständige verantwortliche Stelle gemäß §3 Abs. 7 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG). 2. Der Vertragspartner ist selbst dafür verantwortlich, den Kunden über Umfang und Zweck der Datenverarbeitung und die Möglichkeiten zur Wahrnehmung seiner datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte zu informieren. 3. Der Vertragspartner ist Erfüllungsgehilfe des Kunden, wenn die Daten zum Zweck der Übermittlung an die DB erhoben werden. Der Vertragspartner hat sich hierbei über die Richtigkeit der angegebenen Personalien des Kunden und seiner Anschrift zu vergewissern und sich die Anmeldung, Bestellung oder Buchung vom Kunden genehmigen sowie falls zutreffend unterzeichnen zu lassen. 4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, für die DB bestimmte Daten vor dem Zugriff Unbefugter durch geeignete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen zu schützen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Auftrags fort. 5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages Betriebsgeheimnisse oder DB interne Angelegenheiten, Informationen und Daten, die ihr aufgrund der Zusammenarbeit oder gelegentlich zugänglich gemacht werden oder zur Kenntnis gelangt sind, geheim zu halten und gegen Unbefugte zu sichern. §8 Vertragsdauer und Kündigung 1. Dieser Vertrag tritt mit der Zusendung der DB RailClient Zugangsdaten durch die DB in Kraft. 2. Er kann ohne Angabe von Gründen vom DB RailClient Partner mit sofortiger Wirkung und von der DB mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Monats gekündigt werden. 3. Der Vertrag kann von der DB bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos gekündigt werden. Wichtige Gründe sind insbesondere: grobe Vertragsverletzung, Schädigung der Interessen oder des Ansehens der DB DB RailClient-Partnervertrag Stand: Januar 2017 Seite 5 von 6 Seiten 4. Bei Kündigung des Vertrages hat der DB RailClient Partner sofort alle Hinweise auf die Eigenschaft als „DB RailClient Partner“ und alle DB-Logos zu entfernen und derartige Angaben im Schriftverkehr oder bei Veröffentlichungen zu unterlassen. §9 Änderungen Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform. § 10 Vertragsüberleitung innerhalb des DB-Konzerns Der DB ist es gestattet, ein anderes Unternehmen des Deutsche Bahn-Konzerns an ihrer Stelle in die Rechte und Pflichten dieses Vertrages mit befreiender Wirkung für die DB eintreten zu lassen. § 11 Salvatorische Klausel Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder aus tatsächlichen oder Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, ohne dass damit die Aufrechterhaltung des Vertrages für einen Vertragspartner insgesamt unzumutbar wird, werden dadurch die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt. Das gleiche gilt, falls sich eine Regelungslücke zeigen sollte. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke ist eine Bestimmung zu vereinbaren, die dem von den Vertragspartnern angestrebten Zweck wirtschaftlich am nächsten kommt. § 12 Gerichtsstand Erfüllungsort ist Frankfurt am Main. Es gilt deutsches Recht. § 13 Sonstiges Der DB RailClient Partner nimmt die Vertragsbedingungen, die in diesem Vertrag beschrieben sind, im Registrierungsprozesss im DB RailClient an. Die Vetragsannahme seitens der DB und der Vertragsschluss erfolgt mit Zusendung der Zugangsdaten durch die DB an den DB RailClient Partner. DB RailClient-Partnervertrag Stand: Januar 2017 Seite 6 von 6 Seiten
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