vertrag - DB RailClient

VERTRAG
Zwischen
DB Vertrieb GmbH
Stephensonstr. 1
60326 Frankfurt a.M.
nachstehend DB genannt
und
Firma
Straße
PLZ-Ort
Land
nachstehend DB RailClient Partner genannt
wird folgender Vertriebsvertrag geschlossen:
§1
Gegenstand des Vertrages
1. Der DB RailClient ist ein webbasiertes online Buchungsportal, mit dem Bahnreisen für
Leisure-Kunden und Kunden, die in bahn.business, dem Firmenkundenprogramm der DB
registriert sind, gebucht werden können.
2. Die DB stellt den DB RailClient ihren DB-Agenturen sowie Reiseunternehmen,

die einen nachgewiesenen Stamm von Kunden haben, die bei bahn.business, dem
Firmenkundenprogramm der DB registriert sind, und/oder

die mit Buchungen für weitere Kunden DB Umsatz erzielen,
zur Verfügung.
3. Dieser Vertrag regelt die sich hieraus ergebenden Aufgaben, Pflichten und Leistungen
der Vertragspartner.
DB RailClient-Partnervertrag
Stand: Januar 2017
Seite 1 von 6 Seiten
§2
Rechte des DB RailClient Partners
Der DB RailClient Partner ist berechtigt,

über den Railclient die darin vorgesehenen Bahnwerte an Firmenkunden, für die eine
Kundennummer im Firmenkundenprogramm der DB eingerichtet ist, zu verkaufen,

über den DB RailClient Bahnwerte für Ihre Leisure-Kunden zu verkaufen,

auch externe Partneragenturen mit einem RailClient-User-Account auszustatten (erst
nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der DB).

die Bildmarke „
“ zur Kennzeichnung für Kommunikationszwecke als DB RailClient
Partner gemäß der Corporate Design-Richtlinien der DB zu verwenden. Die
Bildmarke sowie ihre Verwendungsrichtlinien sind im DB Marketing Portal unter
https://marketingportal.extranet.deutschebahn.com/login.php?str_short=de abrufbar.
Andere und weitergehende Nutzungen von Bild- und Markenrechten bedürfen der
vorherigen schriftlichen Abstimmung mit der DB.
§3
Pflichten des DB RailClient Partners
Der DB RailClient Partner verpflichtet sich,

über den Bereich „bahn.business“ im DB RailClient nur Bahnreisen für Kunden, die in
bahn.business, dem Firmenkundenprogramm der DB registriert sind, zu buchen.

Bahnreisen für alle weiteren Kunden im Bereich „Leisure“ des DB RailClients zu
buchen,

vor
Vertragsabschluss
dem
Kunden
auf
Anfrage
die
nach
der
Fahrgastrechteverordnung (Art. 8 Abs. 1 i.V.m. Anhang II Teil 1 FGR-VO) zu
erteilenden Informationen zur Verfügung zu stellen. Diese werden dem DB RailClient
Partner im RailClient zugänglich gemacht

die jeweils aktuellen Verkaufs- und Abrechnungsbestimmungen der DB einzuhalten.
Diese sind im „RailGuide“ veröffentlicht, der dem DB RailClient Partner auf
elektronischem Wege unter folgender Adresse zur Verfügung steht:
www.dbportal.db.de/railguide/en
Die erforderlichen Zugangsdaten lauten:
Benutzername: agencyservice
Kennwort: sale$associate9

auf
Anforderung
seiner
Kunden
die
jeweils
gültigen
Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGBs) der DB zur Verfügung zu stellen. Diese sind unter
folgendem Link abrufbar: http://www.bahn.de/p/view/home/agb/agb.shtml

die Einhaltung der Verkaufs- und Abrechnungsbestimmungen sowie der
Informationspflicht gegenüber dem Kunden der einzelnen DB RailClient-User
sicherzustellen, auch wenn sich diese nicht im eigenen Unternehmen befinden. Die
Agentur-Admin-Daten dürfen nicht auf Dritte übertragen werden.
DB RailClient-Partnervertrag
Stand: Januar 2017
Seite 2 von 6 Seiten
§4
Pflichten der DB
Die DB verpflichtet sich

dem DB RailClient Partner unentgeltlich Zugang zum Buchungsportal DB RailClient
zu gewähren.

die ständige Systemverfügbarkeit ist ausdrücklich nicht Leistungspflicht der DB nach
diesem Vertrag.

dem DB RailClient Partner die Informationen nach den Vorgaben der
Fahrgastrechteverordnung (Art. 8 Abs. 1 i.V.m. Anhang II Teil 1 FGR-VO) zugänglich
zu machen:

o
Allgemeine Vertragsbedingungen
o
Fahrpläne und Bedingungen der Fahrt mit der kürzesten Fahrtzeit
o
Fahrpläne und Bedingungen der Fahrt zum günstigsten Fahrpreis
o
Zugänglichkeit, Zugangsbedingungen und Verfügbarkeit von Einrichtungen für
Personen mit Behinderungen und Personen mit eingeschränkter Mobilität im
Zug
o
Zugänglichkeit und Zugangsbedingungen für Fahrgäste, die Fahrräder
mitführen
o
Verfügbarkeit von Sitzen in Raucher- und Nichtraucherzonen, erster und
zweiter Klasse sowie Liege- und Schlafwagen
o
Verfügbarkeit von Dienstleistungen im Zug
o
Verfahren zur Anzeige des Gepäckverlusts
o
Beschwerdeverfahren
den DB RailClient Partner in einem der DB angemessenen Rahmen bei anfallenden
Fragen zu unterstützen.
§5
Verkauf und Zahlung
1. Die gebuchten Leistungen (Fahrkarten und Reservierungen) werden ausschließlich als
Online-Ticket in Form einer PDF-Datei zum Selbstausdruck am PC zur Verfügung
gestellt.
2. Derzeit können Online-Tickets für die 1. und 2. Klasse mit den dazugehörigen
Reservierungsbelegen erstellt werden für

nationale Bahnverbindungen innerhalb Deutschlands,

wichtige internationale Verbindungen zwischen Deutschland und Belgien, den
Niederlanden, der Schweiz, Österreich, den Hochgeschwindigkeitsverkehr von/nach
Paris, den Berlin-Warszawa-Express, den Brennerverkehr sowie den ICE von/nach
Kopenhagen.
Weitere Produkte (z.B. Rail Pässe), auf die im RailClient verwiesen oder verlinkt wird,
deren Buchung jedoch außerhalb des Tools erfolgt, sind nicht Bestandteil dieses
Vertrags.
3. Die Zahlung der Buchungsleistungen erfolgt ausschließlich mit Kreditkarten.
DB RailClient-Partnervertrag
Stand: Januar 2017
Seite 3 von 6 Seiten
Folgende Kreditkarten werden von der DB akzeptiert:






American Express,
Diners Club,
MasterCard,
JCB,
VISA,
Lufthansa AirPlus.
4. Das Disagio der Kreditkartenumsätze wird von der DB übernommen.
5. Die vom DB RailClient Partner für die Zahlung eines DB online Tickets eingesetzte
Kreditkarte kann bei missbräuchlicher Nutzung des Tickets nachbelastet werden. Die
Nachbelastung erfolgt ohne weitere Informationen an den DB RailClient Partner. Auf
Nachfrage werden dem DB RailClient Partner die Gründe für eine Nachbelastung
mitgeteilt (z.B. Mehrfachnutzung eines Tickets).
6. Bei Bedienerfehler des Verkäufers und Systemfehlern ist eine systemgestützte,
unentgeltliche Rückbuchung (Systemstorno) zwei Stunden nach der Fahrkartenerstellung
möglich. Bedienfehler sind z.B. die falsche Aufnahme von Daten für die Erstellung der
Fahrkarte, Fehler bei der Eingabe von Daten in den DB RailClient. Diese Funktion
„Systemstorno“ darf nur vom RailClient Partner ausgeführt und nicht generell für
Rücknahmen/Umtausch genutzt werden.
§ 6
Vergütungen

Der DB RailClient Partner kann sich durch Service-Fees finanzieren, deren Höhe er
selbst festsetzt. Diese sind zwischen dem Kunden und dem DB RailClient Partner
innerhalb eines gesonderten Rechtsgeschäftes abzuwickeln.

Auf bahn.business Umsätze, die durch den DB RailClient Partner getätigt werden,
werden von der DB keine Provisionen gezahlt

Auf die im DB RailClient erzielten Leisure-Umsätze eines Kalenderjahres (Januar bis
Dezember) wird dem DB RailClient Partner eine Vergütung in Höhe von 3% gewährt.
Stornierungen führen zur Minderung des Umsatzes und des Provisionsanspruchs.
Zur Gewährung der Vergütung muss der RC Partner selbstständig eine Rechnung
(inkl. Angabe des Firmennamens und (SEPA)-Bankverbindung) mit Nachweis über
die jährliche Provisionsforderung bis zum 30.04. des Folgejahres stellen. Später
geltend gemachte Forderungen sind unwirksam.
Die Rechnung mit dem Betreff „Provision DB RailClient“ geht an:
DB Vertrieb GmbH
Buchhaltungsbereich Frankfurt (LE V.DVB 1)
c/o DB AG; DB SSC Buchhaltung Deutschland
Elisabeth-Schwarzhaupt-Platz 1
10115 Berlin
Zusätzlich müssen auch der Leistungsempfänger und folgende Zusatz-Informationen
angegeben werden:
DB Vertrieb GmbH, Internationaler Vertrieb; V.DVB 1
Stephensonstr 1, 60326 Frankfurt,
Kostenstelle 833004-23180, BuKr 002H
DB RailClient-Partnervertrag
Stand: Januar 2017
Seite 4 von 6 Seiten
Die Vermittlungsleistungen des DB RailClient Partners gelten nach Art. 44
MwStSystRl (EU-VAT Directive) bzw. § 3a Abs. 2 UStG als am Sitzort der DB
Vertrieb in Deutschland ausgeführt. Die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer der DB
Vertrieb lautet DE814160246.
Die Überweisungskosten trägt der Rechnungssteller. Die für DB anfallenden Kosten
werden bei der Überweisung direkt zum Abzug gebracht.
§7
Datenschutz
1. Der Vertragspartner erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten von Kunden
als selbständige verantwortliche Stelle gemäß §3 Abs. 7 Bundesdatenschutzgesetz
(BDSG).
2. Der Vertragspartner ist selbst dafür verantwortlich, den Kunden über Umfang und Zweck
der Datenverarbeitung und die Möglichkeiten zur Wahrnehmung seiner
datenschutzrechtlichen Betroffenenrechte zu informieren.
3. Der Vertragspartner ist Erfüllungsgehilfe des Kunden, wenn die Daten zum Zweck der
Übermittlung an die DB erhoben werden. Der Vertragspartner hat sich hierbei über die
Richtigkeit der angegebenen Personalien des Kunden und seiner Anschrift zu
vergewissern und sich die Anmeldung, Bestellung oder Buchung vom Kunden
genehmigen sowie falls zutreffend unterzeichnen zu lassen.
4. Der Vertragspartner verpflichtet sich, für die DB bestimmte Daten vor dem Zugriff
Unbefugter durch geeignete technische, organisatorische und personelle Maßnahmen zu
schützen. Diese Verpflichtung gilt auch nach Beendigung des Auftrags fort.
5. Der Vertragspartner verpflichtet sich, während der Laufzeit dieses Vertrages
Betriebsgeheimnisse oder DB interne Angelegenheiten, Informationen und Daten, die ihr
aufgrund der Zusammenarbeit oder gelegentlich zugänglich gemacht werden oder zur
Kenntnis gelangt sind, geheim zu halten und gegen Unbefugte zu sichern.
§8
Vertragsdauer und Kündigung
1. Dieser Vertrag tritt mit der Zusendung der DB RailClient Zugangsdaten durch die DB
in Kraft.
2. Er kann ohne Angabe von Gründen

vom DB RailClient Partner mit sofortiger Wirkung und

von der DB mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende eines Monats
gekündigt werden.
3. Der Vertrag kann von der DB bei Vorliegen eines wichtigen Grundes fristlos gekündigt
werden. Wichtige Gründe sind insbesondere:

grobe Vertragsverletzung,

Schädigung der Interessen oder des Ansehens der DB
DB RailClient-Partnervertrag
Stand: Januar 2017
Seite 5 von 6 Seiten
4. Bei Kündigung des Vertrages hat der DB RailClient Partner sofort alle Hinweise auf die
Eigenschaft als „DB RailClient Partner“ und alle DB-Logos zu entfernen und derartige
Angaben im Schriftverkehr oder bei Veröffentlichungen zu unterlassen.
§9
Änderungen
Änderungen des Vertrages bedürfen der Schriftform.
§ 10
Vertragsüberleitung innerhalb des DB-Konzerns
Der DB ist es gestattet, ein anderes Unternehmen des Deutsche Bahn-Konzerns an ihrer
Stelle in die Rechte und Pflichten dieses Vertrages mit befreiender Wirkung für die DB
eintreten zu lassen.
§ 11
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder aus tatsächlichen
oder Rechtsgründen nicht durchgeführt werden können, ohne dass damit die
Aufrechterhaltung des Vertrages für einen Vertragspartner insgesamt unzumutbar wird,
werden dadurch die übrigen Bestimmungen des Vertrages nicht berührt.
Das gleiche gilt, falls sich eine Regelungslücke zeigen sollte. Anstelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmungen oder zur Ausfüllung einer Regelungslücke ist eine
Bestimmung zu vereinbaren, die dem von den Vertragspartnern angestrebten Zweck
wirtschaftlich am nächsten kommt.
§ 12
Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Frankfurt am Main.
Es gilt deutsches Recht.
§ 13
Sonstiges
Der DB RailClient Partner nimmt die Vertragsbedingungen, die in diesem Vertrag
beschrieben sind, im Registrierungsprozesss im DB RailClient an. Die Vetragsannahme
seitens der DB und der Vertragsschluss erfolgt mit Zusendung der Zugangsdaten durch die
DB an den DB RailClient Partner.
DB RailClient-Partnervertrag
Stand: Januar 2017
Seite 6 von 6 Seiten