Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ mit dem Geltungsbereich Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben, Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben. Jahrgang 22 Freitag, den 3. Februar 2017 Nummer 2 An der Schmücke -2- Nr. 2/2017 Inhaltsverzeichnis des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ 02/2017 1. Inhaltsverzeichnis 2. Dienst- und Sprechzeiten der VGem und der Gemeinden sæ Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten sæ Öffnungszeiten der Schiedsstelle der VGem sæ Öffnungszeiten der Bibliothek Heldrungen sæ Öffnungszeiten der Bibliotheken der Mitgliedsgemeinden 3. Telefonnummern 4. E-Mail-Adressen/Homepage 5. Dienst- und Sprechzeiten des Abwasserzweckverbandes 6. Amtliche Bekanntmachung Verwaltungsgemeinschaft sæ "ESCHLÔSSEæDERæ'EMEINSCHAFTSVERSAMMLUNGæ vom 22.11.2016 Gemeinde Oberheldrungen sæ "ESCHLÔSSEæDESæ'EMEINDERATESæVOMæ Gemeinde Oldisleben sæ FFENTLICHEæ"EKANNTMACHUNGæDERæ(AUSHALTSSATZUNGæ der Gemeinde Oldisleben 7. Aus unserer Stadt und den Gemeinden Gemeinde Etzleben sæ 'ESCHICHTLICHEæ.ACHTFÔHRUNGæDURCHæ%TZLEBEN 8. Aus unseren Vereinen BCV sæ &AMILIENæUNDæ3ENIORENFASCHINGæINæ"RETLEBEN Kegler Spielgemeinschaft Oberheldrungen/Heldrungen sæ /BERHELDRUNGERæu)KONEhæGEEHRT DLRG OG Kyffhäuser e.V. sæ %RSTEæ(ILFEæ!USBILDUNGæFÔRæ4RAINERæUNDæ!USBILDER RSV 09 Heldrungen sæ 4HÔRINGERæ-EISTERSCHAFTENæIMæ2INGEN Tischtennisspieler des SV Viktoria Heldrungen sæ .ACHRUFæ+ARL(EINZæ(ESSE 9. Kirchliche Nachrichten 10. Wir gratulieren 11. Informationen sæ &RDERUNGæEHRENAMTLICHERæ4ÜTIGKEITENæ im Kyffhäuserkreis für das Jahr 2017 sæ "UNDESPROGRAMMæFINANZIERTæ"ESCHÜFTIGUNGæVONæ!,')) Beziehern sæ "ÔRGERINFORMATIONæDESæ+YFFHÜUSER!BWASSERæUNDæ Trinkwasserverbandes zur Wechselung von Wassermesseinrichtungen sæ )NFORMATIONENæDERæ6ERBRAUCHERZENTRALEæ4HÔRINGENæE6 sæ )NFORMATIONENæDERæ)(+æ%RFURT 12. Sonstiges "EGEGNUNGSSTÜTTEæu:UMæ,EBENSBAUMh sæ 6ERANSTALTUNGSPLANæ&EBRUARæ Bund der Heimatvertriebenen e.V. - Regionalverband Artern sæ 7EIHNACHTSFEIERæINæ'ROFURRA Kyffhäuserverkehrswacht Artern e.V. sæ %INLADUNGæZURæ6ERKEHRSTEILNEHMERSCHULUNG Judoka des CDK Bad Frankenhausen sæ -ITæNEUEMæ'ÔRTELæINSæNEUEæ*AHR Veranstaltungen im Panorama-Museum sæ &EBRUAR Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ Dienstag:...................... 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: ................. 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr Freitag.............................................................. 09.00 - 11.00 Uhr Hinweis: Die Verwaltungsgemeinschaft ist auch über Internet erreichbar, dort sind die wichtigen Informationen abzufragen unter: www.vgem-schmuecke.de Öffnungszeiten Standesamt Am Bahnhof 43, Heldrungen Dienstag:......... von 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr Donnerstag: .... von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten Dienstag .......................................................... 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag ...................................................... 09.00 - 12.00 Uhr Telefon: ................................................................. 034673/78618 Sprechzeiten und Rufnummern der Bürgermeister Bretleben Herr Bürgermeister Hoffmann ..................... Tel.: 034673 / 91244 Donnerstag: ..................................................... 17:00 - 18:00 Uhr Etzleben Herr Bürgermeister Boldt jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat: ............. 18:00 - 19:00 Uhr oder nach Vereinbarung Gorsleben Herr Bürgermeister Strickrodt ...................... Tel.: 034673 / 91413 jeden 2. und 4. Dienstag im Monat: ................. 17:00 - 19:00 Uhr oder nach Vereinbarung Hauteroda Herr Bürgermeister Eichholz ....................... Tel.: 034673 / 91271 Dienstag:.......................................................... 17:00 - 18:00 Uhr Stadt Heldrungen Herr Bürgermeister Enke ............................. Tel.: 034673 / 70910 Dienstag:.......................................................... 16:00 - 18:00 Uhr Donnerstag: ................................................... nach Vereinbarung Freitag:........................................................... nach Vereinbarung Hemleben Herr Bürgermeister Görn jeden 1. Montag im Monat: .............................. 17:00 - 19:00 Uhr Oberheldrungen Frau Bürgermeisterin Weber ...................... Tel.: 034673 / 91414 jeden 2. und 4. Freitag im Monat:..................... 17:30 - 19:00 Uhr Oldisleben Herr Bürgermeister Pötzschke..................... Tel.: 034673 / 91388 Montag:............................................................ 12:00 - 13:00 Uhr Dienstag:.......................................................... 16:00 - 18:00 Uhr Mittwoch:.......................................................keine Sprechstunde Donnerstag: ..................................................... 12:00 - 13:00 Uhr Freitag:........................................................... nach Vereinbarung Oldisleben, Ortsteil Sachsenburg Herr Ortsteilbürgermeister Wollweber ......... Tel.: 034673 / 96107 Termine nach telefonischer Rücksprache Öffnungszeiten der Schiedsstelle der VGem jeden 2. Dienstag im Monat ............................. 17.00 - 18.00 Uhr Telefon: 034673 / 72138 An der Schmücke -3- Öffnungszeiten der Bibliotheken der Mitgliedsgemeinden Gorsleben: Gartenweg 187, 06577 Gorsleben Mittwoch: ......................................................... 17:00 - 18:00 Uhr Heldrungen: Hauptstraße 49/50, 06577 Heldrungen Montag: ........................................................... 10:00 - 12:00 Uhr Dienstag: ......................................................... 14:00 - 18:00 Uhr Telefon: ............................................................... 034673/91376 Oberheldrungen: Hauptstraße 29, 06577 Oberheldrungen jeden 1. Mittwoch im Monat ............................. 16:00 - 18:00 Uhr Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft Verwaltungsbereich Telefondurchwahl / E-Mail-Adresse Zentrale: Telefon .................................................................... 034673/7210 Fax .......................................................................... 034673/7222 E-Mail ................................................ [email protected] Hauptamt/Kämmerei Gemeinschaftsvorsitzender 7212 Herr Nöthlich [email protected] Hauptamt Sekretariat, Sitzungsdienst, Kommunalrecht 7211 Frau Brademann [email protected] Hauptamt - Personal 7223 Frau Both [email protected] Hauptamt Beschaffung, Amtsblatt, Personal 7223 Frau Steinhof [email protected] Hauptamt Poststelle, Soziales, Sitzungsdienst 7224 Frau Brademann [email protected] Kämmerei - Steuern, Finanzverwaltung 7216 Frau Main [email protected] Kämmerei - Abgaben, Mieten und Pachten 7226 &RAUæ0ANEæ PANSSE VGEMSCHMUECKEDE Kämmerei Haushalt und Finanzen 7226 &RAUæ:IMMERMANNææ ZIMMERMANN VGEMSCHMUECKEDE Kasse Frau Schmidt (Kassenleiterin) 7214 [email protected] Frau Blume 7220 [email protected] Bau- und Ordnungsamt Sachgebietsleiter 72135 Herr Lange [email protected] Einwohnermeldeamt 72136 Herr Schulze [email protected] Frau Döring Standesamt 7217 Frau Schulze [email protected] Frau Brademann Fax 7215 Friedhofsverwaltung Frau Schulze 7217 [email protected] Frau Walentin 7221 [email protected] Ordnungsamt 72132 Frau Werner [email protected] Ordnungsamt - Vollzugsdienst Frau Graf 72131 [email protected] &RAUæ:IMMERæ [email protected] Bauamt - Bauen, Liegenschaften, Investitionen Frau Axthelm Bauamt - Beiträge, Sondernutzung, Straßenbeleuchtung Herr Gottschlich Nr. 2/2017 7225 [email protected] 7225 [email protected] Schwimmbäder der Verwaltungsgemeinschaft (tel. erreichbar nur während der Freibadsaison) Naturschwimmbad Heldrungen Telefon: ................................................................ 034673/78178 Schwimmbad Oldisleben Telefon: .............................................................. 0151/56989522 Schwimmbad Harras Telefon: .............................................. derzeit tel. nicht erreichbar Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“ Sprechzeiten der Geschäftsstelle des AZV „Thüringer Pforte“ $IEæ'ESCHÜFTSSTELLEæDESæ!:6æu4HÔRINGERæ0FORTEhæBEFINDETæSICHæIMæ 2ATHAUSæDERæ'EMEINDEæ/LDISLEBENææ%TAGEæ:Iæææ Sprechzeiten: Dienstag:............................. 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr Donnerstag: ..................................................... 09.00 - 12.00 Uhr Telefonnummern der Geschäftsstelle des AZV „Thüringer Pforte“ Werkleiter Herr Wicht ..................... 034673/9 98 77 [email protected] Finanzen Frau Webendörfer ......... 034673/9 98 78 [email protected] Gebührenerhebung/ Kasse Frau Kraft ...................... 034673/9 14 61 [email protected] Niederschlagswasser/ Fäkalschlammentsorgung Frau Grube ................... 034673/9 14 63 [email protected] Allgemeinde Verwaltung/ Sekretariat Frau Tettenborn ............ 034673/9 98 79 [email protected] Frau Leich .................... 034673/9 98 79 [email protected] Fax: ............................... 034673/9 14 62 Störfälle können nach Dienstschluss und an den Wochenenden unter folgender Rufnummer angezeigt werden: 034673/168764 Seniorenbetreuung „Haus Martha“ GmbH Karl-Marx-Str. 7, 06578 Oldisleben Telefon: ............................................................ 034673 168 200 Fax: ........................................................... 034673 168 200 195 Homepage: http://www..haus-martha-in-oldisleben.de Kinderärztlicher Notdienst im Kyffhäuserkreis !BæDEMææWIRDæIMæ+YFFHÜUSERKREISæAUERHALBæDERæNORmalen Sprechzeiten ein neuer kinderärztlicher Notdienst eingerichtet. Notdienstsprechzeiten: Samstag, Sonntag, Feiertage von 09 Uhr bis 12 Uhr und sowie am 24.12. und 31.12. von 16 Uhr bis 19 Uhr Unter der folgenden Rufnummer der Rettungsleitstelle können Sie sich informieren, welche Praxis Notdienst hat: 03632 59330 An der Schmücke -4- Der kinderärztliche Notdienst wird in der Praxis des jeweils diensthabenden Arztes durchgeführt. !UERHALBæ DIESERæ 3PRECHZEITENæ WERDENæ KINDERÜRZTLICHEæ .OTFÜLLEæ vom allgemeinen ärztlichen Notdienst mitversorgt. Diesen erreichen Sie auch über die Rufnummer der Rettungsleitstelle 03632 59330. Bei lebensbedrohlichen Notfallsituationen wenden Sie sich bitte sofort an die Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 112. Eine Initiative der niedergelassenen Kinderärzte des Kyffhäuserkreises und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen Nr. 2/2017 Beratungsergebnis Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................. 21 Ist-Stimmen ............................................................................. 15 angenommen lt. Antrag ........................................................... 15 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 0 Gemeinde Oberheldrungen Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ 2. Sitzung am 22.11.2016 Beschluss Nr. B 2016/0002 (Vorlagen-Nr. V 2016/0003) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung 2017 mit Anlagen Beschluss $IEæ 'EMEINSCHAFTSVERSAMMLUNGæ BESCHLIETæ DIEæ (AUSHALTSSATzung für das Haushaltsjahr 2017 mit Anlagen. Der nachstehende Satzungstext ist Bestandteil des Beschlusses. Beratungsergebnis Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................. 21 Ist-Stimmen ............................................................................. 15 angenommen lt. Antrag ........................................................... 15 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 0 Beschluss Nr. B 2016/0003 (Vorlagen-Nr. V 2016/0004) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss des Finanzplans und InvestitionsproGRAMMSæFÔRæDENæ:EITRAUMæææ Beschluss $IEæ'EMEINSCHAFTSVERSAMMLUNGæBESCHLIETæDENæ&INANZPLANæUNDæ DASæ)NVESTITIONSPROGRAMMæFÔRæDENæ:EITRAUMææææ$IEæANgeführten Planungsunterlagen, Finanzplan und Investitionsprogramm sind Bestandteil des Beschlusses. Beratungsergebnis Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................. 21 Ist-Stimmen ............................................................................. 15 angenommen lt. Antrag ........................................................... 15 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 0 Beschluss Nr. B 2016/0004 (Vorlagen-Nr. V 2016/0002) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss zur Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - Erklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG gegenüber dem Finanzamt zur weiteren Anwendung des § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen durch die Gemeinde als juristische Person des öffentlichen Rech Beschluss Die Gemeinschaftsversammlung möge über Wahrnehmung der sog. Optionswahl in der Novellierung des Umsatzsteuergesetzes BESCHLIEEN Beschlüsse des Gemeinderates Oberheldrungen 9. Sitzung am 13.12.2016 Beschluss Nr. B 2016/0036 (Vorlagen-Nr. V 2016/0027) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss zur Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - Erklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG gegenüber dem Finanzamt zur weiteren Anwendung des § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen durch die Gemeinde als juristische Person des öffentlichen Recht Beschluss Der Gemeinderat möge über Wahrnehmung der sog. Optionswahl in der Novellierung des Umsatzsteuergesetzes beschlieEN Beratungsergebnis Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................... 9 Ist-Stimmen ............................................................................... 8 angenommen lt. Antrag ............................................................. 8 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 0 Beschluss Nr. B 2016/0037 (Vorlagen-Nr. V 2016/0041) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss über die Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeinde Oberheldrungen Beschluss $ERæ'EMEINDERATæBESCHLIETæDIEæ.EUFASSUNGæDERæ'ESCHÜFTSORDnung der Gemeinde Oberheldrungen. Beratungsergebnis Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................... 9 Ist-Stimmen ............................................................................... 8 angenommen lt. Antrag ............................................................. 7 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 1 Stimmenthaltungen.................................................................... 0 Beschluss Nr. B 2016/0038 (Vorlagen-Nr. V 2016/0040) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss über die Besetzung des Hauptausschusses Beschluss $ERæ'EMEINDERATæBESCHLIETæFOLGENDEæ"ESETZUNGæDESæ(AUPTAUSschusses: Mitglied Bürger für Oberheldrungen/Harras Kerstin Enke Regina Dittmann Doris Weber Tennisclub Silvio Höhne Beratungsergebnis Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. An der Schmücke -5- Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................... 9 Ist-Stimmen ............................................................................... 8 angenommen lt. Antrag ............................................................. 7 angenommen mit Änderung ...................................................... 9 Antrag abgelehnt ....................................................................... 1 Stimmenthaltungen.................................................................... 0 Beschluss Nr. B 2016/0039 (Vorlagen-Nr. V 2016/0042) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Beschluss zur dritten Abwägung der nach öffentlicher Auslegung eingegangenen Hinweise, Bedenken und Anregungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach § 12 BauGB in der geltenden Fassung vom 23.09.2004, I 2414, zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 11.06.2013, I 1548 Beschluss $ERæ'EMEINDERATæDERæ'EMEINDEæ/BERHELDRUNGENæBESCHLIETæDIEæ Abwägung der eingegangenen Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes NACHæeææ"AU'"æu$ASæ3CHACHTGELÜNDEhæGEMÜæGELTENDERæ&ASsung des BauGB vom 23.9.2004 I 2414, zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 11.6.2013 I 1548; in der Gemeinde Oberheldrungen, Flur: 8 Flurstücke: 592/49; 53/1; 594/50; 605/54; 54/16; 54/17; 54/18; 54/19; 54/12; 608/54; Teilfläche aus 54/5 Gemarkung: Oberheldrungen Gemeinde: Oberheldrungen Die während der Beteiligung von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat der Gemeinderat mit dem Ergebnis - siehe Anlage zum Abwägungsbeschluss - geprüft. Die vorliegenden Ergebnisse der Prüfung, eingebrachte Anregungen und Bedenken wurden in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingearbeitet. Die Anlage 1 ist Bestandteil des Beschlusses. Die Beteiligten werden über den Stand der Planunterlagen und das Ergebnis der Abwägung in Kenntnis gesetzt. Beratungsergebnis Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................... 9 Ist-Stimmen ............................................................................... 8 angenommen lt. Antrag ............................................................. 6 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 2 Beschluss Nr. B 2016/0040 (Vorlagen-Nr. V 2016/0043) Gegenstand der Beschlussvorlage Beratung und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen BeBAUUNGSPLANæu$ASæ3CHACHTGELÜNDEhæ/BERHELDRUNGEN Beschluss $ERæ 'EMEINDERATæ DERæ 'EMEINDEæ /BERHELDRUNGENæ BESCHLIETæ DENæ VORHABENBEZOGENENæ "EBAUUNGSPLANæ u$ASæ 3CHACHTGELÜNDEhæ/BERHELDRUNGENæBESTEHENDæAUSæ0LANZEICHNUNGæMITæDENæTEXTlichen Festsetzungen in der Fassung vom Dezember 2016 als Satzung. Die Begründung wird gebilligt. $IEæ"ÔRGERMEISTERINæWIRDæBEAUFTRAGTæDENæ"EBAUUNGSPLANæGEMÜæ § 10 Abs. 2 BauGB der Unteren Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen. Die Genehmigung ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über deren Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Beratungsergebnis Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Gemeinderates von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen. Der Beschluss wurde angenommen. Sollstimmen ............................................................................... 9 Ist-Stimmen ............................................................................... 8 angenommen lt. Antrag ............................................................. 6 angenommen mit Änderung ...................................................... 0 Antrag abgelehnt ....................................................................... 0 Stimmenthaltungen.................................................................... 2 Nr. 2/2017 Gemeinde Oldisleben Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung der Gemeinde Oldisleben I. Der Gemeinderat hat am 14.11.2016 mit Beschluss Nr. B 2016/0036 nachstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2017 beschlossen. Haushaltssatzung der Gemeinde Oldisleben für das Haushaltsjahr 2017 Auf Grund der §§ 55, 56 und 57 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde mit Beschluss-Nr. B 2016/0036 folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr æWIRDæHIERMITæFESTGESETZTæERæSCHLIET im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.129.100 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 218.250 € ab. §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und InvestitionsförderungsMANAHMENæSINDæNICHTæVORGESEHEN §3 Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt. §4 Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.H. b) für die Grundstücke (B) 390 v.H. 2. Gewerbesteuer 360 v.H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 354.800 € festgesetzt. §6 äBERæUNDæAUERPLANMÜIGEæ!USGABENæGELTENæALSæUNERHEBLICH a) im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 3.000 € je Haushaltsstelle, bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 % des jeweiligen Haushaltsansatzes; b) im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000 € je Haushaltsstelle, bei Beträgen darüber hinaus bis zu 5 % des jeweiligen Haushaltsansatzes; In diesen Fällen wird der Bürgermeister ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen. %RHEBLICHEæÔBERæUNDæAUERPLANMÜIGEæ!USGABENæIMæ3INNEæDESæ § 60 Abs. 2 ThürKO, die unverzüglich den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erfordern, sind Ausgaben, die im Einzelfall 2 % des Gesamtvolumen des Haushaltplanes für das laufende Haushaltsjahr übersteigen. §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Oldisleben, den 09.01.2017 Gemeinde Oldisleben Pötzschke Bürgermeister Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am: von dieser genehmigt am: Bekanntgemacht am: (Siegel) 08.11.2016 02.01.2017 03.02.2017 An der Schmücke -6- II. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Bestandteile. Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 02.01.2017, Az.: L.4.8-2010-GV054-01/17, der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt. III. Der Haushaltsplan der Gemeinde liegt zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung zu den Dienstzeiten (Montag, Mittwoch Donnerstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr) in der VerwaltungsGEMEINSCHAFTæu!NæDERæ3CHMÔCKEhæ!Mæ"AHNHOFææ:IMMERææ 06577 Heldrungen aus. Weiterhin ist eine Einsichtnahme bis zur Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung für dieses Haushaltsjahr möglich. Oldisleben, den 09.01.2017 gez. Pötzschke Bürgermeister Nr. 2/2017 SITZENæ UNDæ VOMæ %TZLEBENERæ 2UTENMAæ DASSæ ALSæ 3TREITSCHLICHter mancher handfester Auseinandersetzung mit den Bücheler Ackerbesitzer bei einer Kirmes um 1825 beschlossen und beGOSSENæWURDEæGEBENæ$IEæ%TZLEBERæu(ALBEæ2UTEhæISTæIMMERæNOCHæ ANæ DERæ 2ÔCKSEITEæ DERæ +IRCHEæ MARKIERTæ BEMISSTæ æ :ENTIMETERæ UNDæWARæBISææEINæGÔLTIGESæ,ANDMA Nach fast zwei Stunden mit Erläuterungen, Gesprächen und einer Wegstrecke von vielleicht 250 Metern waren doch alle Teilnehmer erstaunt, wieviel Geschichte in einem so kleinen Dorf steckt und dass sie eigentlich nur einen Bruchteil davon berühren konnten. Damit war es beschlossene Sache, dass es Eric Schramm mit diesem einen Rundgang nicht belassen konnte. Die vielen Fragen nach anderen Gebäuden, Flurnamen und den Mühlen der Gemeinde muss er bei einer weiteren abendlichen Dorfbegehung beantworten. Dieses Muss übernimmt der engagierte Familienvater aber gern, weil er durch die Dankbarkeit, dem Sachverstand und das überwältigende Interesse der Teilnehmer auch eine Bestätigung für seine vielen Stunden der Recherche, der Entzifferung von Handschriften aus dem Althochdeutschen und der ungezählten Stunden die er in Archiven zugebracht hat, bekam. Peter Keßler Gemeinde Etzleben 1. Geschichtliche Nachtführung durch Etzleben Im November war es endlich soweit, der ehrenamtliche HeimatFORSCHERæ %RICæ 3CHRAMMæ BEGRÔTEæ ZUæ SEINERæ ERSTENæ GESCHICHTlichen Nachtführung fast 30 Etzlebener von 8 bis 80 Jahren. Durch seine Recherchen der letzten zwei Jahre in Archiven, Kirchenblättern, Schüler- und Studienarbeiten, auf Landratsund in Standesämtern bekam Eric Schramm eine Fülle von InFORMATIONENæ DIEæ DENæ KLEINENæ /RTæ AUFæ DEMæ 3PIEGELæ DERæ GROENæ weltgeschichtlichen Themen abbildeten. Unterstützung fand er natürlich auch bei den älteren, schon über viele Generationen in Etzleben beheimateten Einwohnern, die mit ihrer Familienund Hofgeschichte viele wichtige Details für das Gesamtbild der Dorfentwicklung einfügen konnten. Begonnen mit der ersten urkundlichen Erwähnung, einer Schenkungsurkunde an das Kloster Eiteslebe aus dem Jahre 750 über den Siebenjährigen Krieg, wo 1757 die durch den Krieg schon schwer gebeutelten %INWOHNERæVONæ%TZLEBENææ-ANNæFRANZSISCHESæ&UVOLKæUNDæ Reiter einquartieren und versorgen mussten (damals gab es keine 60 Haushalte in Etzleben), die in den Weltkriegen gefallenen Einwohner Etzlebens bis hin zum mutigen Handeln der %INWOHNERæZURæ2ETTUNGæDESæ$ORFESæVORæDERæ:ERSTRUNGæDURCHæDIEæ nahenden Amerikaner 1945 wurde durch Eric Schramm ein Bogen geschlagen. Allein diese Geschichte und nachweisliche Einzelschicksale wären schon ein abendfüllendes Programm, aber es war ja eine Wanderung, und so ging es vom Denkmalsgarten in Richtung Unterdorf, vorbei an dem Gasthof Ruppe, an dessen Stammtischen schon seit 1902 Pläne geschmiedet, Politik diskutiert und das Leben gefeiert wurde, bishin zur alten Vogtei der Familie Fröbus. Als Verwaltungsmittelpunkt der frondienstpflichtiGENæ"AUERNæDERæ,ÜNDEREIENæDESæ:ISTERZIENSERæ.ONNENKLOSTERæVONæ Frankenhausen war es der Nabel der Region im 13. Jahrhundert. )Mæ$REIIGJÜHRIGENæ+RIEGæZERSTRTæUNDæWIEDERæAUFGEBAUTæBEWOHNTæ und bewirtschaftete schon seit dem 18. Jahrhundert die Familie Fröbus dieses Anwesen. Vorbei am Hof der Familie Windrich, dessen Geschichte und Geschichten auch gern von Herr und Frau Windrich zum alljährlichen Flohmarkt bei einem Tässchen Kaffee und einem Stück selbstgebackenen Kuchen preisgegeben werden, erreichte der mit Taschenlampen und Laternen beLEUCHTETEæ:UGæDERæ.EUGIERIGENæDIEææAUFæDENæ'RUNDMAUERNæ eines schon im 12 Jahrhundert erstellten Sakralbaues, erbaute Kirche St. Laurentius auf dem höchsten Punkt des ehemaligen Dorfes. Mit den Ergänzungen der Mitglieder des Kirchenbeirates konnte Herr Schramm einen umfassenden Überblick, gespickt mit zahlreichen Anekdoten über das Verschwinden eines Kronleuchters und dem plötzlichen Einbau von neuen BleiglasfensTERNæZUæ$$2:EITENæ&ENSTERFLÔGELNæDIEæDIREKTæVORæEINERæ-AUERNæ Bretlebener Carneval Verein e.V. (Siehe Titelblatt) Für unsere kleinen Gäste beginnt das Programm zum Familienfasching am Samstag, den 11. Februar 2017 um 15:00 Uhr pünktlich nach dem Mittagsschlaf. Für Kaffee, Pfannkuchen und Donuts ist gesorgt. Mit viel Engagement kümmern sich auch in dieser Session wieder unsere Vereinsmitglieder um Spiele für diesen unvergesslichen Nachmittag. Am Sonntag, den 12. Februar 2017 um 14:00 Uhr läd der BCV zum Seniorenfasching bei Kaffee und selbstgebackenem Kuchen ein. Ab 15 Uhr wird das komplette Programm zum Besten gegeben. Nicht zu vergessen, es gibt wieder tolle Preise bei einer kleinen Tombola zu gewinnen. Wir freuen uns über jeden Besuch und natürlich freuen wir uns noch mehr, wenn sie in tollen Kostümen den Fasching mitgestalten. Dies gilt auch für die Muttis, die Vatis, die Omas und die Opas. Paula Marlen Krauspe Jahresabschlussveranstaltung der Kegler aus der Spielgemeinschaft Oberheldrungen/Heldrungen Es war am 29.12.2016 eine gemütliche Jahresabschlussveranstaltung der Kegler aus der Spielgemeinschaft Oberheldrungen/ Heldrungen. Alles war an diesem Tag wunderbar auf der Kegelbahn in Heldrungen durchgeplant. Nur von einer besonderen An der Schmücke -7- Überraschung wussten die Kegler nichts. Die stellvertretende Vereinsvorsitzende der LSG 80 Oberheldrungen und begeisterte Keglerin Brigitte Bartsch wurde aufgrund Ihrer langjährigen Verdienste rund um den Sport und dem allgemeinen Vereinsleben in Oberheldrungen mit der GuthsMuths-Ehrenplakette in Silber des Landessportbundes Thüringen ausgezeichnet. Auf Einladung des Vorstands der LSG 80 Oberheldrungen nahm der Vorsitzende des Kreissportbundes Kyffhäuser, Dr. Andreas Räuber, die Auszeichnung vor. Er gratulierte und dankte zugleich Brigitte Bartsch in seiner kurzen und prägnanten Rede für ihre langjährigen Verdienste und betonte explizit, wie selten diese Auszeichnung in Thüringen doch verliehen wird. Auch der Vereinsvorsitzende der LSG 80, Stefan Hillig, gratulierte seiner Stellvertreterin in der vorherigen Eröffnungsrede und hob bei der Gelegenheit das erfolgreiche Jahr 2016 der LSG 80 noch einmal ausdrücklich hervor. Auch ein Verdienst von Brigitte Bartsch. So schritt ein glücklicher Augenblick im Leben der total überraschten stellvertretenden Vereinschefin entspannt mit Kaffee und Kuchen voran. Nr. 2/2017 men, werden auch Verbandstechniken praktiziert, die unter minimalen Einschränkungen noch eine gewisse Bewegungsfreiheit zulassen um dem Sportler eventuell die Möglichkeit einzuräumen, seinen Kampf zu beenden. Durch die freundliche Unterstützung des Gemeinderates und der Mitglieder des FFW- Fördervereins von Etzleben, die sich besonders um das leibliche Wohl zu sehr MODERATENæ0REISENæKÔMMERNæFINDETæDIEæ!USBILDUNGæIMæ:EITRAUMæ von 9.00 - 16.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Etzleben statt. Teilnahmeverpflichtet werden die Kameraden Einsatzgruppe der Freiwilligen Feuerwehr Etzleben, sowie die Rettungsschwimmer im Einsatz der DLRG OG Kyffhäuser, so dass der Lehrgang sicher stattfinden wird. Natürlich sind auch alle interessierten Bürger unserer Region herzlich willkommen. Die Anmeldung kann bis zum 15.02.17 per Mail oder über folgende Postanschrift erfolGENæ0ETERæ+ELERæ3TRAEæDESæ&RIEDENSæææ%TZLEBENæ-AILæ [email protected] Peter Keßler Bei einem bewusstlosen Motorradfahrer ist die Helmabnahme Pflicht. Wie man das richtig macht, zeigen hier Rettungsschwimmer in ihrer praktischen Prüfungsaufgabe. RSV 09 Heldrungen Thüringer Meisterschaften im Ringen DLRG OG Kyffhäuser e.V. Erste-Hilfe-Ausbildung Erstmals bietet die DLRG OG Kyffhäuser e.V. am 18.02.17 eine Erste Hilfe Ausbildung über 9 Unterrichtseinheiten an, die besonders auf die speziellen Anforderungen zukünftiger Übungsleiter zugeschnitten ist. Für die Absolvierung des Grundlehrganges UNDæ DERæ SICHæ ANSCHLIEENDENæ !UFBAULEHRGÜNGEæ DERæ EINZELNENæ Fachverbände oder des Landessportbundes Thüringen ist diese Erste Hilfe Ausbildung eine Grundvoraussetzung. Neben den 'RUNDLAGENæ DERæ ALLGEMEINENæ .OTFALLMANAHMENæ WERDENæ HIERæ auch Informationen über die Versorgung von Muskel-, Bänder- oder Gelenkverletzungen vermittelt. Die Unterstützung bei leistungsbedingter Atemnot, beim Auftreten von Seitenstechen oder die kurzfristige Schmerzunterdrückung bei Prellmarken von Kampfsportlern wird ebenso interpretiert. Besonders wichtig ist es für Trainer aber, sicher zu erkennen, wann die Gesundheit des betreuten Sportlers gefährdet ist. Hier werden Richtlinien vermittelt, die Grenzen setzen sollen. Neben den Übungen zur HerzLungen- Wiederbelebung, zur Anwendung des Automatisierten %XTERNENæ$EFIBILLATORSæUNDæANDERERæGRUNDLEGENDERæ%(-ANAH- Am 21. Januar fanden in Greiz die zweiten Thüringer Meisterschaften im Ringen der Altersklassen A-, B-, C- und D- Jugend sowie der Männer in diesem Jahr statt. Im griechisch/römischen Stil konnten aufgrund des offenen Austragungsmodus auch Sportler anderer Landesverbände teilnehmen. Dies nutzten auch einige Athleten aus sächsischen Vereinen, um sich auf ihre Landesmeisterschaften vorzubereiten. Der RSV 09 Heldrungen schickte nur 2 Sportler in die WettkämpFEæ 2OBINæ 2ENZæ DERæ VORæ EINERæ7OCHEæ IMæ &REISTILæ INæ :ELLA-EHLISæ den 2. Platz belegte, konnte in zwei Kämpfen überzeugen. Er kämpfte in der C-Jugend Gewichtsklasse 56 kg. Nach 2 Schultersiegen gegen einen Jenaer Ringer durfte sich Robin über den Titel Thüringenmeister und nebenbei über Goldmedaille und Pokal freuen. Nach seinen offiziellen Kämpfen trat Robin noch in einem Freundschaftskampf eine Gewichtsklasse höher an. Nach Punkterückstand hatte er kurz vor Kampfende seinen Gegner An der Schmücke -8- AUSæ:ELLA-EHLISæINæDERæ2ÔCKENLAGEæKONNTEæIHNæABERæNICHTæSCHULtern und verlor dadurch nach Punkten. Tobias Trost (76 kg, A-Jugend) ging selbstbewusst in sein erstes Match. Auch er hatte seinen Jenaer Gegner am Rande einer Niederlage, konnte ihn aber nicht festhalten und verlor unglücklich. In zwei weiteren Auseinandersetzungen gegen Sportler aus AltenBURGæUNDæ0NECKæFEHLTEæIHMæEINæGANZESæ3TÔCKæ7ETTKAMPFERFAHrung. Tobias belegte somit den 4. Platz. Nr. 2/2017 Ev. Kirchgemeinde Heldrungen Sonntag, den 05.02.2017 09.30 Uhr Gottesdienst im Martin-Luther-Raum … zum Geburtstag SV Viktoria Heldrungen Nachruf Die Tischtennisspieler des SV Viktoria Heldrungen trauern um ihren langjährigen Freund und Abteilungsleiter Karl-Heinz Hesse 5NSERæ u+ARLIhæ HATæ SEINæ ,EBENæ TROTZæ SCHWERERæ "EEINträchtigung seit jungen Jahren voll und ganz dem Sport gewidmet. Er war immer ein Vorbild an EhrGEIZæ:UVERLÜSSIGKEITæUNDæDEMæ7ILLENæTROTZæ3CHWIErigkeiten nicht zu resignieren. Speziell unseren jungen Sportlern zeigte er damit, dass mit Ehrgeiz und Wille so manche Hürde überwunden werden kann. Um diese menschliche Eigenschaft haben ihn alle stets bewundert. +ARLIæ$UæHASTæNUNæEINæGROESæ,OCHæHINTERLASSENæ7IRæ werden Dich nie vergessen, Deinen Namen bei unserem Sport stets in Ehren halten und in jedem Spiel für Dich unseren Ehrgeiz beweisen. Bretleben am 07.02. Hauteroda am 08.02. am 10.02. Heldrungen am 03.02. am 08.02. am 13.02. am 13.02. Oldisleben am 06.02. am 12.02. Metze, Rosa zum 90. Geburtstag Junker, Klaus-Dieter Solle, Reinhard zum 75. Geburtstag zum 70. Geburtstag Dittmann, Renate OT Bahnhof Heldrungen Gille, Friedrich Neigenfind, Helmut Urban, Christa zum 70. Geburtstag zum 90. Geburtstag zum 80. Geburtstag zum 80. Geburtstag Garthoff, Jürgen Koch, Helga zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag und wünschen allen Jubilaren Gesundheit und Wohlergehen. Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten im Kyffhäuserkreis für das Jahr 2017 Sonntag, den 05.02.2017 14.00 Uhr Gottesdienst Der Kyffhäuserkreis fördert gemeinnützige, ehrenamtliche Tätigkeiten im Landkreis. Insbesondere die Bereiche Soziales, Umwelt, Kultur, Gesundheit und Sport stehen im Fokus der Förderung. Die Fördergelder werden vom Freistaat Thüringen und der Thüringer Ehrenamtsstiftung zur Verfügung gestellt. Die Fördergelder werden entsprechend der Vergabegrundsätze der Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit durch den Kyffhäuserkreis vergeben. &ÔRæFOLGENDEæ!KTIVITÜTENæSINDæ:UWENDUNGENæMGLICHæ sææ $IEæ$URCHFÔHRUNGæVONæ6ERANSTALTUNGENæBEIæDENENæ0ERSONENæ oder Personengruppen für ihr ehrenamtliches Engagement öffentlich ausgezeichnet werden, sææ -ANAHMENæDIEæ-ENSCHENæFÔRæDASæ%HRENAMTæGEWINNENæUNDæ motivieren, sææ -ANAHMENæ DIEæ -ENSCHENæ BEIæ DERæ !USÔBUNGæ DESæ %HRENamtes unterstützen, ihr Engagement dauerhaft sichern sowie neue Formen des Ehrenamtes fördern, sææ INDIVIDUELLEæ7ÔRDIGUNGENæEHRENAMTLICHæ4ÜTIGERæZ"æDURCHæ%Hrungen und Preise, sææ !USæ&ORTæUNDæ7EITERBILDUNGæDIEæDERæEHRENAMTLICHENæ4ÜTIGkeit von Nutzen sind, sææ $IEæ &RDERUNGæ DERæ %NTWICKLUNGæ UNDæ "ETREUUNGæ VONæ6ERNETzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher Tätigkeit. Bis zum 31. März 2017 können Sie einen Antrag einreichen. Sie erhalten den Antrag unter http://www.kyffhaeuser.de/kyf/index. php/ehrenamt_kyf.html oder telefonisch unter 03632 / 741 - 528. Freikirchliche Hausgemeinde Jobcenter Kyffhäuserkreis Heldrungen, Wallstraße 2, bei Familie Brandt Das Jobcenter Kyffhäuserkreis hat für 2017 weitere 40 Plätze zur "ESCHÜFTIGUNGæÔBERæDASæ"UNDESPROGRAMMæu3OZIALEæ4EILHABEæAMæ !RBEITSMARKThæBEWILLIGTæBEKOMMENhæFREUTæSICHæDIEæ'ESCHÜFTSFÔHrerin des Jobcenters, Elisabeth Katzmann. Bereits seit Anfang 2016 konnten über das Bundesprogramm 40 arbeitslose Langzeitleistungsbezieher nach dem SGB II bei Vereinen, Trägern und der Beschäftigungsgesellschaft im Landkreis Selbständige Evangelisch-Lutherische Kirche (SELK) Heldrungen (Golgathakirche, Schlossstraße) Sonntag, 05.02.2017 11.00 Uhr Gottesdienst mit hl. Abendmahl. Sonntag, 12.02.2017 15.00 Uhr Gottesdienst mit Entpflichtung von Pfarrer 0IETRUSKYæANSCHLIEENDæ+AFFEETAFEL Bibelgespräch dienstags 19.30 Uhr im Martin-Luther-Raum, Hauptstr. 57 Pfarramt in Sangerhausen: Tel. (0 34 64) 57 35 52. Ev.-Luth. Kirchgemeinde Oldisleben Sonntag, den 05.02.2017 09.30 Uhr Gottesdienst im Seniorenzentrum Haus Martha Sonntag, den 12.02.2017 09.30 Uhr Gottesdienst im Seniorenzentrum Haus Martha Ev. Kirchgemeinde Oberheldrungen Gäste sind herzlich willkommen Jeden Montag 20:00 Uhr Hauskreis Sonntag, den 26.02.2017 10.00 Uhr Gottesdienst An der Schmücke -9- eingestellt werden. Die Beschäftigten werden für zusätzliche, wettbewerbsneutrale und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten eingesetzt und die Förderung der Arbeitsplätze ist bis zum Jahresende 2018 bewilligt. Ab sofort können weitere 40 Arbeitsplätze für 30 Stunden pro Woche gefördert werden. Die Arbeitgeber erhalten für die sozialversicherungspflichtige Einstellung eine Förderung von 1.370 € je Arbeitsplatz und Monat. Die Beschäftigten müssen mindestens 4 Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben, arbeitslos und 35 Jahre und älter sein. Vereine, Träger und Arbeitsgeber, die Arbeitsplätze nach der &RDERRICHTLINIEæDESæ"UNDESPROGRAMMSæu3OZIALEæ4EILHABEæAMæ!RBEITSMARKThæEINRICHTENæHABENæSOæDIEæ-GLICHKEITæ!RBEITENæDURCHæ den Bund bis Ende 2018 finanzieren zu lassen. Sie können sich vom Jobcenter Sondershausen und Artern direkt beraten lassen, oder telefonisch in Sondershausen 03632/ 616 197 und in Artern 03466/363 162. Das Jobcenter hilft bei der Antragstellung, sucht geeignete Teilnehmer für den Arbeitsplatz aus und begleitet und unterstützt sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber aktiv während des Beschäftigungsverhältnisses. Bürgerinformation des Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverbandes zur Wechselung von Wassermesseinrichtungen Der Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband führt die Wechselungen der Trinkwassermesseinrichtungen (Wasserzähler) auf Grundlage der jeweils gültigen Fassungen der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V), dem Mess- und Eichgesetz und der Mess- und Eichverordnung an den hiervon betroffenen Anlagen durch. Mit Wechselung der Messeinrichtungen wird sichergestellt, dass die zulässigen Fehlergrenzen eingehalten werden. Die Monteure des Kyffhäuser Abwasser- und TrinkwasserverBANDESæWEISENæSICHæMITæ"ETRIEBSAUSWEISæAUSæ$IEæTURNUSMÜIGEæ Wechselung der Messeinrichtung ist nicht kostenpflichtig. Wir bitten unsere Kunden, die Messeinrichtungen zutrittsfrei zu halten. Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband Sitz Artern Bartels Werkleiter Verbraucherzentrale Thüringen e.V. Das derzeitige Winterwetter hat auch seine schönen Seiten. So ZUMæ "EISPIELæ SINDæ DIEæ !UENTEMPERATURENæ IDEALæ UMæ DASæ (EIZsystem des Eigenheimes einmal gründlich durchchecken zu lassen. Der Heiz-Check der Verbraucherzentrale Thüringen hilft, die Heizung zu optimieren und so die Heizkosten zu senken. Die (EIZKOSTENæ SINDæ INæ VIELENæ 0RIVATHAUSHALTENæ DERæ GRTEæ 0OSTENæ beim Energieverbrauch. Entscheidend für den Geldbeutel ist dabei die Effizienz, mit der die Wärme erzeugt und im Haus verteilt wird. Der Heiz-Check der Verbraucherzentrale Thüringen verschafft Hauseigentümern Klarheit darüber, was ihr Heizsystem tatsächlich leistet und welche Einsparmöglichkeiten es gibt. Der Heiz-Check besteht aus zwei Besuchen des Energieberaters an AUFEINANDERFOLGENDENæ4AGENæ :WISCHENæ DENæ4ERMINENæ ZEICHNENæ -ESSGERÜTEæ WICHTIGEæ 3YSTEMTEMPERATURENæ AUFæ :UDEMæ WERDENæ der Dämmstandard von Rohren und Armaturen überprüft und Daten wie Alter und Dimensionierung des Systems, der Verlauf der Raumtemperatur und der Vorjahresverbrauch erfasst. 3CHLIELICHæWERDENæALLEæ+OMPONENTENæDERæ!NLAGEæETWAæ+ESSELæ Warmwasserspeicher, Mischer und Ventile, in Augenschein genommen. Auf dieser Basis erhält der Hausbesitzer Empfehlungen, wie die Effizienz des bestehenden Heizsystems verbessert WERDENæ KANNæ 3ELBSTæ KLEINEREæ -ANAHMENæ KNNENæ HIERæ SCHNELLæ über hundert Euro Ersparnis im Jahr bringen. Der Heiz-Check ist ein Angebot für alle privaten Verbraucher, die z.B. einen Gasæ Læ ODERæ (OLZHEIZKESSELæ EINEæ &ERNWÜRMESTATIONæ ODERæ EINEæ Wärmepumpe zuhause haben. Der Heiz-Check kann nur in der Heizperiode durchgeführt werden. Termine für den Heiz-Check können unter der kostenlosen Nummer 0800 – 809 802 400 oder unter 0361 – 555140 gebucht werden. Der Heiz-Check wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert, Nr. 2/2017 so dass die Kostenbeteiligung nur 40 Euro beträgt. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis ist der Heiz-Check kostenlos. Mehr Informationen gibt es auf www. verbraucherzentrale-energieberatung.de. Für Rückfragen und nähere Informationen kontaktieren Sie bitte: Ramona Ballod, Referatsleiterin Energie, Bauen, Nachhaltigkeit Verbraucherzentrale Thüringen e.V. Eugen-Richter-Str. 45, 99085 Erfurt -*-*Jedes Jahr im Winter erobern sie die Wände: hässliche schwarze Flecken, oftmals die ersten Anzeichen für einen Schimmelpilzbefall. Der sieht nicht nur unschön aus, sondern ist auch mit Gesundheitsrisiken verbunden. Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen, erläutert die Ursachen des Schimmelbefalls und erklärt, wie man die eigene Wohnung schützen kann. u)Mæ 7INTERæ SINDæ DIEæ !UENWÜNDEæ DERæ (ÜUSERæ UNDæ 7OHNUNGENæ kalt. Auch die warme Raumluft kühlt sich dort ab. Mit sinkender Temperatur geht die Aufnahmefähigkeit der Luft für Wasserdampf deutlich zurück, so dass an der Oberfläche der Wand die relative Luftfeuchte stark ansteigt. In diesen Bereichen mit besonders hoher Luftfeuchtigkeit findet der Schimmelpilz ideale Wachstumsbedingungen vor – auch ohne fühl- oder sichtbares +ONDENSWASSERhæERLÜUTERTæ"ALLOD $IEæ WICHTIGSTEæ 2EGELæ ZUMæ 3CHUTZæ VORæ 3CHIMMELPILZæ HEITæ DESHALBæRAUSæMITæDERæFEUCHTENæ,UFTæAMæBESTENæDURCHæREGELMÜIGESæ Lüften. Ein Hygrometer, das die Raumluftfeuchte misst, ist dabei sehr hilfreich. Ebenfalls wichtig ist ausreichendes Heizen, damit die Wände nicht zu sehr auskühlen. Die maximale Luftfeuchtigkeit und die empfehlenswerte Raumtemperatur hängen dabei GANZæWESENTLICHæVONæDERæ!UENTEMPERATURæUNDæDEMæ$ÜMMSTANdard des Hauses ab. Je besser die Dämmung, umso geringer ist das Schimmelrisiko, da die Wände weniger stark auskühlen. Was aber ist zu tun, wenn der Schimmelschaden bereits da ist? Aus Sicht von Ramona Ballod häufig ein Fall für den Fachmann: u.URæ WIRKLICHæ KLEINEæ UNDæ OBERFLÜCHLICHEæ 3CHIMMELSCHÜDENæ KNnen in Eigenregie beseitigt werden, ansonsten sollte ein Experte ans Werk gehen. Unbedingt muss auch die Ursache des Befalls geklärt werden, sonst kommt der Schimmel in den meisten FälLENæ SCHNELLæ WIEDERhæ 5NTERSTÔTZUNGæ ERHALTENæ "ETROFFENEæ VONæ DENæ Energieberatern der Verbraucherzentrale Thüringen zum Beispiel durch einen Schimmel-Check vor Ort. Bei allen Fragen zum Erkennen und Vermeiden von Schimmelschäden hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale: online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentraleenergieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei). In Artern findet die Beratung im „Haus der Hilfe“ (Fräuleinstraße 12) statt, in Sondershausen im Bürgerzentrum Cruciuskirche (Crucisstraße 8). Eine Terminvereinbarung für Artern ist auch möglich unter 0361-555140. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie. IHK Erfurt Regionales Service-Center Nordhausen Kostenlose Beratung zu Fragen der Unternehmensnachfolge Die Unternehmensnachfolge ist ein langwieriger Prozess, mit dem man sich frühzeitig auseinandersetzen sollte. Probleme gibt es häufig durch zu späte Vorbereitung auf die Nachfolge und unterschiedliche Preisvorstellungen von Eigentümer und Übernehmer. Das NUN – Netzwerk Unternehmensnachfolge Nordthüringen, dem Vertreter von Banken, Sparkassen und einer Steuerberaterkanzlei angehören, bietet Unternehmern und Interessenten persönliche, kostenfreie Beratungsgespräche an, um sich gründlich auf den Nachfolgeprozess vorzubereiten. Der nächste Beratersprechtag des Netzwerkes findet am Montag, dem 13. Februar 2017, in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr im Regionalen Service-Center Nordhausen der IHK Erfurt, Wallrothstraße 4, statt. An der Schmücke - 10 - Nr. 2/2017 :URæ +OORDINATIONæ ISTæ EINEæ VORHERIGEæ 4ERMINABSPRACHEæ IMæ 23#æ Nordhausen unter Telefon 03631 908210 unbedingt erforderlich. Wir freuen uns auf Ihren Anruf. gez. Udo Rockmann Leiter Regionales Service-Center Montag, 20.02. Beratersprechtag „Netzwerk in Nordthüringen“ Bund der Heimatvertriebenen e.V. Regionalverband Artern Gründer, ein unverzichtbares Element der Wirtschaftsentwicklung! Existenzgründer sind ein Element der Wirtschaftsentwicklung. 5NDæWENNæWIRæu'RÔNDERhæSAGENæMEINENæWIRæIMMERæAUCHæuäBERNEHMERhæ'RÔNDERæERGREIFENæ)NITIATIVEæSCHAFFENæ7ACHSTUMæUNDæFÔRæ sich und weitere Menschen Arbeits- und Ausbildungsplätze. Die Gründerberatung gehört zu den strategischen Kernaufgaben der Kammern. Sie soll Wege, Chancen und Möglichkeiten der Selbstständigkeit besser vermitteln. Die Kombination aus Unternehmergeist und professioneller Unterstützung im Rahmen des Beraternetzwerkes in Nordthüringen ist die Basis für erfolgreiche Unternehmen am Standort Nordthüringen. Der nächste Beratersprechtag „Netzwerk in Nordthüringen“ findet am 14.02.2017 von 09:00 bis 16:00 Uhr in der BIC Nordthüringen GmbH, Alte Leipziger Straße 50, 99734 Nordhausen / OT Bielen, statt. Ansprechpartner für kostenfreie, persönliche Gespräche sind kompetente Vertreter der Thüringer Aufbaubank, Bürgschaftsbank, IHK, HWK, GFAW, Agentur für Arbeit, von den WirtschaftsSENIORENæu!LTæHILFTæ*UNGhæUNDæDENæ0ROJEKTENæ4H%Xæ%NTERPRISEæUNDæ ThEx Mikrofinanzagentur. Auch ein Experte des Fachbereiches Standortpolitik|Recht, Steuern der IHK Erfurt beantwortet gern Ihre Fragen zu Rechtsformwahl, Gewerberecht, Handelsrecht, gewerblichem Mietrecht, ArBEITSRECHTæ ODERæ AUCHæ RECHTLICHEæ &RAGENæ IMæ :USAMMENHANGæ MITæ der Berufsausbildung. Um vorherige Terminabsprache mit dem RSC Nordhausen der IHK Erfurt unter Telefon 03631 908210 wird gebeten. Udo Rockmann Leiter Regionales Service-Center IHK Erfurt 10.00 14.00 Mittwoch, 22.02. 14.00 Donnerstag, 23.02. 14.00 Montag, 27.02. 14.00 Gymnastik Kaffee- + Spielerunde Bewohner-Kaffeenachmittag Spielrunde + Skat Rosenmontags-Tanz mit Sir Henry !Mæ$ONNERSTAGææ$EZEMBERææINæDERæ:EITæVONææBISæETWAæ æ5HRæFANDæUNSEREæ7EIHNACHTSFEIERæINæ'ROFURRAæ%ISCAFEæu$REIæ ,INDENhæ STATTæ %Sæ TRAFENæ SICHæ ETWAæ æ (EIMATFREUNDEæ AUSæ DERæ Region Sondershausen, vom ehemaligen Bund der Heimatvertriebenen e.V. - Kreisverband Sondershausen und vier HeimatFREUNDEæ AUSæ DEMæ !RTERNERæ 2EGIONALVERBANDæ -ITæ EINEMæ u'UTENæ !BENDæSCHN@æ!BENDhæERFFNETENæDIEæTREUENæ3ANGESSCHWESTERNæ VONæ u3TIMMEæ DERæ (EIMAThæ UMæ #HORLEITERINæ 2EGINAæ 3CHEDIFKAæ den weihnachtlichen Nachmittag. Die Regionalvorsitzende Brigitte Pupowski zog in einer informativen Ansprache ein Resümee durch das Jahr 2016 und die damit verbunden Aktivitäten. Heimatfreundin Regina Schedifka brachte uns Worte der durch Krankheit verhinderten Gerti Freytag zu Gehör; ein lieber Brief, DERæNATURGEMÜæZUæ(ERZENæGINGæ%INEæGROEæ&REUDEæERFUHRENæDIEæ Heimatfreunde durch die Anwesenheit des Bürgermeisters Joachim Kreyer, der in seiner herzerwärmenden Ansprache auch auf die eigenen Wurzeln im Vertriebenenschicksal einging. Durch seine Mutter, die Vertreibung erleben musste, gehört er zu der Erkenntnisgeneration. Im Anschluss war seitens des Regionalvorstands Artern, namentlich Frau Pupowski, für ausreichend Unterhaltung mit einem sehr fidelen Weihnachtsmann gesorgt. Bei dieser Veranstaltung nutzten zehn Heimatfreunde die Gelegenheit, sich als Mitglieder des Bundes der Heimatvertriebenen e.V., Regionalverband Artern einschreiben zu lassen. Alle gemeinsam freuen sich auf die nächsten Treffen: sei es bei der Tagesfahrt am 26.04.2017 nach Sittichenbach, zur Gedenkveranstaltung am 21.06.2017 auf dem Friedhof in Sondershausen, zum Tag der Heimat (Ringleben/Kyffhäuser) am 04.10.2017 oder AUFæJEDENæ&ALLæZURæ7EIHNACHTSFEIERæINæ'ROFURRAæAMæ Gabriele Heßner, Geschäftsstellenleitung Auch im Jahr 2017 kann die Einführung von EnergiemanageMENTSYSTEMENæ AUSæ "UNDESMITTELNæ GEFRDERTæ WERDENæ &ÔRæ -Anahmen wie Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems, die externe Beratung zur Einführung eines solchen, den Erwerb und die Installation von Messtechnik und Software sowie die Schulung von Mitarbeitern zu Energie- bzw. ManagementBEAUFTRAGTENæ KNNENæ ANTEILIGEæ :USCHÔSSEæ BEIMæ "UNDESAMTæ FÔRæ Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) beantragt werden. Die Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2017 befristet. Nähere Auskünfte erteilt Karsten Kurth, Abteilung Innovation und Umwelt der IHK Erfurt, Tel. 0361 3484-310. Begegnungsstätte „Zum Lebensbaum“ 06556 Artern Veranstaltungsplan Februar 2017 Mittwoch, 01.02. 14.00 Donnerstag, 02.02. 14.00 Montag, 06.02. 10.00 14.00 Dienstag, 07.02. 10.00 Mittwoch, 08.02. 14.00 Donnerstag, 09.02. 14.00 Montag, 13.02. 10.00 14.00 Dienstag, 14.02. 10.00 Mittwoch, 15.02. 14.00 Donnerstag, 16.02. 10.00 14.00 Bewohner-Kaffee-Nachmittag Spielrunde + Skat Singkreis Kaffee- + Spielerunde Betreuungsgruppe - Frauen Bewohner-Kaffeenachmittag Schlachte-Fest Malkreis Kaffee- + Spielerunde Betreuungsgruppe- Männer Bewohner-ValentinstagsKaffeenachmittag Gottesdienst Mensch-ärgere-dich-nicht- und Skatrunde Kyffhäuserverkehrswacht Artern e.V. Die Kyffhäuserverkehrswacht lädt ein, zur Verkehrsteilnehmerschulung am Mittwoch, den 08.02.2017 um 19.00 Uhr INæDERæ6(3æ!RTERNæIMæ2AUMææGROERæ3EMInarraum) Für die Teilnehmer entstehen keine Kosten. Eine Anmeldung bei der Volkshochschule Artern wäre hilfreich. 'ESCHÜFTSSTELLEæ!RTERNæ0USCHKINSTRAEæææ!RTERN Telefon: 0 34 66 - 36 49 80 Telefax: 0 34 66 - 36 49 84 E-Mail: [email protected] An der Schmücke - 11 - Judoka des CDK Bad Frankenhausen Das letzte Freitagtraining vor dem Weihnachtsmann nutzten die Judoka des CDK Bad Frankenhausen zum Ablegen ihrer Gürtelprüfung. Von den 16 Kampfsportlern im Alter von 4 - 13 Jahren standen allein 11 dieser Bewährungsprobe zum ersten Mal GEGENÔBERæ $EMENTSPRECHENDæ GROæ WARæ DIEæ !UFREGUNGæ UNDæ DIEæ Stille vor Beginn der ersten Prüfung war fast greifbar. Aber die 3CHÔLERæWARENæDURCHæIHREæ4RAINERæ-ARCELæ-AHNERæUNDæ0ETERæ+Eler optimal darauf eingestellt und selbst die alles verfolgenden Blicke der Eltern und Freunde konnten sie nicht irritieren. Es galt also unter den strengen Blicken der Prüfer, entsprechend der abzulegenden Stufe (Kyu) Würfe, Bodentechniken und Kombinationen zu demonstrieren die bei strikter Einhaltung der EtiKETTEæ ZUæ EINEMæ 'ESAMTBILDæ ZUSAMMENæ FLIEENæ SOLLTENæ &ÔRæ DIEæ ganz Kleinen war das am Schwierigsten: wieso muss ich mich jedes Mal verbeugen, warum muss die Blickrichtung immer zum Prüfer sein und wieso darf ich meinen Judogi nicht einfach zwischendurch mal glatt ziehen wenn er verrutscht ist? -ITæEINEMæKLEINENæ(INWEISæVONæAUENæVERSCHEUCHTENæSIEæWIEDERæ ihre Gedanken und zeigten ihre besten Leistungen. $IEæGRERENæ3CHÔLERæDIEæSCHONæZUMæ!BLEGENæDERæ0RÔFUNGæZUMæ orangen Gürtel antraten, taten dies mit Selbstbewusstsein und Stolz. Sie stellten sich den deutlich kritischeren Blicken der Prüfer und überzeugten vor allem mit ihrer Kreativität in der Umsetzung der Prüfungsvorgaben. Bei allen starren RahmenbedingunGENæISTæDOCHæEINæGROERæ&REIRAUMæINæDERæ!USWAHLæDERæ4ECHNIKENæ gegeben, so dass für das fachmännische Publikum im GesamtPROGRAMMæDERæ0RÔFUNGæEINEæGROEæ!USWAHLæVIELERæ*UDOTECHNIKENæ demonstriert wurde. In der Auswertung des fast zweistündigen Prüfungsprogrammes konnte durch die Prüfer bestätigt werden, dass alle Schüler mit gutem bis sehr guten Können und maximalen Herzblut ihre Prüfung bestanden haben. Neben der Kyu- Urkunde und dem neuen Gürtel gab es für jeden noch ein kleines Geschenk und einen tosenden Beifall aller Gäste, Trainer und der schon wartenden Tischtennisspieler, die das Überziehen der Trainingszeit mit einem Augenzwinkern entschuldigen konnten. Peter Keßler Nr. 2/2017 zeitgenössische Musik und Operngesang, arbeitete dann jahrelang als Jazz-Saxophonistin, machte Kabarett und Comedy. Sie akzeptiert keine Stilgrenzen, sie mag eben die verschiedenste Musik ob nun Jazz, Oper, Folk, Rock oder Country. Umso mehr ÔBERRASCHTæSIEæAUFæIHRERæNEUENæ#$æu!æ#ALMæ3UNhæMITæEINERæ-Elange aus Folk und Country, ist ganz die Singer-Songwriterin mit Americana-Wurzeln, was ungewohnt eingängig klingt und trotzdem angenehm mal mehr mal weniger an Aimee Mann oder die frühe Victoria Williams erinnert, also melodische, handgemachte Musik mit einer erstklassigen Sängerin. FREITAG, 10. FEBRUAR 15:00 & 20:00 UHR IM STUKI 76 DIE MELODIE DES MEERES (IE/DK/BE/LU/F 2015) ANIMATION / FANTASY Der zehnjährige Ben und seine stumme sechsjährige Schwester Saoirse leben in einem alten Leuchtturm am Meer. Die beiden Kinder werden eines Tages – gegen ihren Willen – von ihrer 'ROMUTTERæNACHæ$UBLINæGEHOLTæ6ORæALLEMæ3AOIRSEæZIEHTæESæSCHNELLæ zurück ans Meer. Ben und Saoirse besitzen eine magische Muschel, die den Weg nach Hause weist und die sie von ihrer Mutter bekommen haben, bevor sie starb. Auf ihrer Reise begegnen die Geschwister vielen Wesen, die Ben bisher für Fantasiegestalten aus den Geschichten seiner Mama hielt… Moores Film ist ein tief berührendes, durch und durch irisches Gegenstück zu Miyazakis u0ONYOænæ$ASæGROEæ!BENTEUERæAMæ-EERhæFilmstarts.de MONTAG, 13. FEBRUAR, 15:30 UHR IN DER WERKSTATT KINDERKURS Am 15. August startet wieder der Panorama-Kinderkurs - unser Förderangebot auf dem Gebiet der bildenden Kunst für Kinder und Jugendliche. In dieser Talentschmiede wird gemalt, gebastelt und gezeichnet. Es wird weiter mit Acrylfarben gemalt. Nach Vollendung der im letzten Halbjahr angefangenen Malereien, wird versucht, ein Bild schichtenweise aufzubauen, ähnlich wie bei den Werken alter Meister. Der Kurs findet stets montags zwischen 15:30 und 17:00 Uhr STATTæAUERæWÜHRENDæDERæ3CHULFERIENæUNDæANæ&EIERTAGENæKOSTETæ 20,- € Teilnahmegebühr je Halbjahr + 5,- € Materialkosten und wendet sich an Kinder ab dem 2. Schuljahr. Anmeldungen über Fred Böhme (Kontakt: 034671-61923; E-Mail: fred.boehme@ panorama-museum.de). MONTAG, 13. FEBRUAR, 18:00 UHR IN DER WERKSTATT KURS „BILDNERISCHES GESTALTEN“ Start in das Frühjahrssemester: Nach einem Semester intensiven Experimentierens mit Frottage, Monotypie und dreidimensionalen Collagen-Elementen wird nun etwas konventioneller gemalt werden. Im Mittelpunkt des Interesses stehen vor allem Kompositionsfragen. Als Motiv sollen dabei Architektur (-elemente) und Stadtansichten gemalt werden. Der Kurs findet stets montags, 14tägig zwischen 18:00 und 19:30 Uhr statt (10 Veranstaltungen je Semester) und kostet 50,- €. Er wendet sich an Laien und Fortgeschrittene und hilft auch angehenden Kunst- oder Gestaltungsstudenten/innen bei der Vorbereitung ihrer Bewerbungsmappen. Anmeldungen über Fred Böhme (Kontakt: 034671-61923; E-Mail: [email protected]). Impressum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ Veranstaltungen im Panorama Museum FREITAG, 3. FEBRUAR 20:00 UHR IN DER EINGANGSHALLE Konzert mit LESLEY KERNOCHAN TRIO FOLKPOP AUS NEW YORK ,ESLEYæISTæEINEæAUERGEWHNLICHEæ3ÜNGERINæUNDæ3ONGSCHREIBERINæ aus Brooklyn, New York. Sie ist eine Vollblutmusikerin mit Temperament, ein sympathisches Energiebündel voll unbändiger Musizierlust und humorvollen Entertainer-Qualitäten. Sie sang schon als Kind gern und viel, war Mitglied im Schulchor, studierte Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43, 98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21 Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil: Frau Steinhof, Erreichbar unter der Anschrift der Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“ Heldrungen Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung. Verlagsleiter: Mirko Reise Erscheinungsweise: 14täglich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellen.
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