Amtsblatt Nr.2 03.02.2017 Herunterladen

Amtsblatt der
Verwaltungsgemeinschaft
„An der Schmücke“
mit dem Geltungsbereich
Stadt Heldrungen, Gemeinden Bretleben, Etzleben,
Gorsleben, Hauteroda, Hemleben, Oberheldrungen, Oldisleben.
Jahrgang 22
Freitag, den 3. Februar 2017
Nummer 2
An der Schmücke
-2-
Nr. 2/2017
Inhaltsverzeichnis
des Amtsblattes der Verwaltungsgemeinschaft
„An der Schmücke“ 02/2017
1. Inhaltsverzeichnis
2. Dienst- und Sprechzeiten der VGem
und der Gemeinden
sæ Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten
sæ Öffnungszeiten der Schiedsstelle der VGem
sæ Öffnungszeiten der Bibliothek Heldrungen
sæ Öffnungszeiten der Bibliotheken
der Mitgliedsgemeinden
3. Telefonnummern
4. E-Mail-Adressen/Homepage
5. Dienst- und Sprechzeiten
des Abwasserzweckverbandes
6. Amtliche Bekanntmachung
Verwaltungsgemeinschaft
sæ "ESCHLÔSSEæDERæ'EMEINSCHAFTSVERSAMMLUNGæ
vom 22.11.2016
Gemeinde Oberheldrungen
sæ "ESCHLÔSSEæDESæ'EMEINDERATESæVOMæ
Gemeinde Oldisleben
sæ ™FFENTLICHEæ"EKANNTMACHUNGæDERæ(AUSHALTSSATZUNGæ
der Gemeinde Oldisleben
7. Aus unserer Stadt und den Gemeinden
Gemeinde Etzleben
sæ 'ESCHICHTLICHEæ.ACHTFÔHRUNGæDURCHæ%TZLEBEN
8. Aus unseren Vereinen
BCV
sæ &AMILIENæUNDæ3ENIORENFASCHINGæINæ"RETLEBEN
Kegler Spielgemeinschaft Oberheldrungen/Heldrungen
sæ /BERHELDRUNGERæu)KONEhæGEEHRT
DLRG OG Kyffhäuser e.V.
sæ %RSTEæ(ILFEæ!USBILDUNGæFÔRæ4RAINERæUNDæ!USBILDER
RSV 09 Heldrungen
sæ 4HÔRINGERæ-EISTERSCHAFTENæIMæ2INGEN
Tischtennisspieler des SV Viktoria Heldrungen
sæ .ACHRUFæ+ARL(EINZæ(ESSE
9. Kirchliche Nachrichten
10. Wir gratulieren
11. Informationen
sæ &šRDERUNGæEHRENAMTLICHERæ4ÜTIGKEITENæ
im Kyffhäuserkreis für das Jahr 2017
sæ "UNDESPROGRAMMæFINANZIERTæ"ESCHÜFTIGUNGæVONæ!,'))
Beziehern
sæ "ÔRGERINFORMATIONæDESæ+YFFHÜUSER!BWASSERæUNDæ
Trinkwasserverbandes zur Wechselung von
Wassermesseinrichtungen
sæ )NFORMATIONENæDERæ6ERBRAUCHERZENTRALEæ4HÔRINGENæE6
sæ )NFORMATIONENæDERæ)(+æ%RFURT
12. Sonstiges
"EGEGNUNGSSTÜTTEæu:UMæ,EBENSBAUMh
sæ 6ERANSTALTUNGSPLANæ&EBRUARæ
Bund der Heimatvertriebenen e.V. - Regionalverband
Artern
sæ 7EIHNACHTSFEIERæINæ'RO”FURRA
Kyffhäuserverkehrswacht Artern e.V.
sæ %INLADUNGæZURæ6ERKEHRSTEILNEHMERSCHULUNG
Judoka des CDK Bad Frankenhausen
sæ -ITæNEUEMæ'ÔRTELæINSæNEUEæ*AHR
Veranstaltungen im Panorama-Museum
sæ &EBRUAR
Sprechzeiten der Verwaltungsgemeinschaft
„An der Schmücke“
Dienstag:...................... 09.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: ................. 09.00 - 12.00 Uhr und 13.00 - 15.00 Uhr
Freitag.............................................................. 09.00 - 11.00 Uhr
Hinweis:
Die Verwaltungsgemeinschaft ist auch über Internet erreichbar,
dort sind die wichtigen Informationen abzufragen unter:
www.vgem-schmuecke.de
Öffnungszeiten Standesamt
Am Bahnhof 43, Heldrungen
Dienstag:......... von 09.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Donnerstag: .... von 09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 15.00 Uhr
Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten
Dienstag .......................................................... 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag ...................................................... 09.00 - 12.00 Uhr
Telefon: ................................................................. 034673/78618
Sprechzeiten und Rufnummern
der Bürgermeister
Bretleben
Herr Bürgermeister Hoffmann ..................... Tel.: 034673 / 91244
Donnerstag: ..................................................... 17:00 - 18:00 Uhr
Etzleben
Herr Bürgermeister Boldt
jeden 1. und 3. Donnerstag im Monat: ............. 18:00 - 19:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Gorsleben
Herr Bürgermeister Strickrodt ...................... Tel.: 034673 / 91413
jeden 2. und 4. Dienstag im Monat: ................. 17:00 - 19:00 Uhr
oder nach Vereinbarung
Hauteroda
Herr Bürgermeister Eichholz ....................... Tel.: 034673 / 91271
Dienstag:.......................................................... 17:00 - 18:00 Uhr
Stadt Heldrungen
Herr Bürgermeister Enke ............................. Tel.: 034673 / 70910
Dienstag:.......................................................... 16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag: ................................................... nach Vereinbarung
Freitag:........................................................... nach Vereinbarung
Hemleben
Herr Bürgermeister Görn
jeden 1. Montag im Monat: .............................. 17:00 - 19:00 Uhr
Oberheldrungen
Frau Bürgermeisterin Weber ...................... Tel.: 034673 / 91414
jeden 2. und 4. Freitag im Monat:..................... 17:30 - 19:00 Uhr
Oldisleben
Herr Bürgermeister Pötzschke..................... Tel.: 034673 / 91388
Montag:............................................................ 12:00 - 13:00 Uhr
Dienstag:.......................................................... 16:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch:.......................................................keine Sprechstunde
Donnerstag: ..................................................... 12:00 - 13:00 Uhr
Freitag:........................................................... nach Vereinbarung
Oldisleben, Ortsteil Sachsenburg
Herr Ortsteilbürgermeister Wollweber ......... Tel.: 034673 / 96107
Termine nach telefonischer Rücksprache
Öffnungszeiten der Schiedsstelle der VGem
jeden 2. Dienstag im Monat ............................. 17.00 - 18.00 Uhr
Telefon: 034673 / 72138
An der Schmücke
-3-
Öffnungszeiten der Bibliotheken
der Mitgliedsgemeinden
Gorsleben:
Gartenweg 187, 06577 Gorsleben
Mittwoch: ......................................................... 17:00 - 18:00 Uhr
Heldrungen:
Hauptstraße 49/50, 06577 Heldrungen
Montag: ........................................................... 10:00 - 12:00 Uhr
Dienstag: ......................................................... 14:00 - 18:00 Uhr
Telefon: ............................................................... 034673/91376
Oberheldrungen:
Hauptstraße 29, 06577 Oberheldrungen
jeden 1. Mittwoch im Monat ............................. 16:00 - 18:00 Uhr
Mitarbeiter der Verwaltungsgemeinschaft
Verwaltungsbereich
Telefondurchwahl / E-Mail-Adresse
Zentrale:
Telefon .................................................................... 034673/7210
Fax .......................................................................... 034673/7222
E-Mail ................................................ [email protected]
Hauptamt/Kämmerei
Gemeinschaftsvorsitzender
7212
Herr Nöthlich
[email protected]
Hauptamt Sekretariat, Sitzungsdienst,
Kommunalrecht
7211
Frau Brademann
[email protected]
Hauptamt - Personal
7223
Frau Both
[email protected]
Hauptamt Beschaffung, Amtsblatt,
Personal
7223
Frau Steinhof
[email protected]
Hauptamt Poststelle, Soziales,
Sitzungsdienst
7224
Frau Brademann
[email protected]
Kämmerei - Steuern,
Finanzverwaltung
7216
Frau Main
[email protected]
Kämmerei - Abgaben,
Mieten und Pachten
7226
&RAUæ0AN”Eæ
PANSSE VGEMSCHMUECKEDE
Kämmerei Haushalt und Finanzen 7226
&RAUæ:IMMERMANNææ
ZIMMERMANN VGEMSCHMUECKEDE
Kasse
Frau Schmidt
(Kassenleiterin)
7214
[email protected]
Frau Blume
7220
[email protected]
Bau- und Ordnungsamt
Sachgebietsleiter
72135
Herr Lange
[email protected]
Einwohnermeldeamt
72136
Herr Schulze
[email protected]
Frau Döring
Standesamt
7217
Frau Schulze
[email protected]
Frau Brademann
Fax
7215
Friedhofsverwaltung
Frau Schulze
7217
[email protected]
Frau Walentin
7221
[email protected]
Ordnungsamt
72132
Frau Werner
[email protected]
Ordnungsamt - Vollzugsdienst
Frau Graf
72131
[email protected]
&RAUæ:IMMERæ
[email protected]
Bauamt - Bauen,
Liegenschaften,
Investitionen
Frau Axthelm
Bauamt - Beiträge,
Sondernutzung,
Straßenbeleuchtung
Herr Gottschlich
Nr. 2/2017
7225
[email protected]
7225
[email protected]
Schwimmbäder
der Verwaltungsgemeinschaft
(tel. erreichbar nur während der Freibadsaison)
Naturschwimmbad Heldrungen
Telefon: ................................................................ 034673/78178
Schwimmbad Oldisleben
Telefon: .............................................................. 0151/56989522
Schwimmbad Harras
Telefon: .............................................. derzeit tel. nicht erreichbar
Abwasserzweckverband „Thüringer Pforte“
Sprechzeiten der Geschäftsstelle
des AZV „Thüringer Pforte“
$IEæ'ESCHÜFTSSTELLEæDESæ!:6æu4HÔRINGERæ0FORTEhæBEFINDETæSICHæIMæ
2ATHAUSæDERæ'EMEINDEæ/LDISLEBENææ%TAGEæ:Iæææ
Sprechzeiten:
Dienstag:............................. 09.00 - 12.00 und 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag: ..................................................... 09.00 - 12.00 Uhr
Telefonnummern der Geschäftsstelle
des AZV „Thüringer Pforte“
Werkleiter
Herr Wicht ..................... 034673/9 98 77
[email protected]
Finanzen
Frau Webendörfer ......... 034673/9 98 78
[email protected]
Gebührenerhebung/
Kasse
Frau Kraft ...................... 034673/9 14 61
[email protected]
Niederschlagswasser/
Fäkalschlammentsorgung
Frau Grube ................... 034673/9 14 63
[email protected]
Allgemeinde Verwaltung/
Sekretariat
Frau Tettenborn ............ 034673/9 98 79
[email protected]
Frau Leich .................... 034673/9 98 79
[email protected]
Fax: ............................... 034673/9 14 62
Störfälle können nach Dienstschluss und an den Wochenenden
unter folgender Rufnummer angezeigt werden: 034673/168764
Seniorenbetreuung
„Haus Martha“ GmbH
Karl-Marx-Str. 7, 06578 Oldisleben
Telefon: ............................................................ 034673 168 200
Fax: ........................................................... 034673 168 200 195
Homepage: http://www..haus-martha-in-oldisleben.de
Kinderärztlicher Notdienst
im Kyffhäuserkreis
!BæDEMææWIRDæIMæ+YFFHÜUSERKREISæAU”ERHALBæDERæNORmalen Sprechzeiten ein neuer kinderärztlicher Notdienst eingerichtet.
Notdienstsprechzeiten:
Samstag, Sonntag, Feiertage von 09 Uhr bis 12 Uhr und
sowie am 24.12. und 31.12.
von 16 Uhr bis 19 Uhr
Unter der folgenden Rufnummer der Rettungsleitstelle können
Sie sich informieren, welche Praxis Notdienst hat:
03632 59330
An der Schmücke
-4-
Der kinderärztliche Notdienst wird in der Praxis des jeweils
diensthabenden Arztes durchgeführt.
!U”ERHALBæ DIESERæ 3PRECHZEITENæ WERDENæ KINDERÜRZTLICHEæ .OTFÜLLEæ
vom allgemeinen ärztlichen Notdienst mitversorgt. Diesen erreichen Sie auch über die Rufnummer der Rettungsleitstelle 03632
59330.
Bei lebensbedrohlichen Notfallsituationen wenden Sie sich bitte
sofort an die Rettungsleitstelle unter der Telefonnummer 112.
Eine Initiative
der niedergelassenen Kinderärzte des Kyffhäuserkreises
und der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen
Nr. 2/2017
Beratungsergebnis
Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................. 21
Ist-Stimmen ............................................................................. 15
angenommen lt. Antrag ........................................................... 15
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 0
Gemeinde Oberheldrungen
Verwaltungsgemeinschaft
„An der Schmücke“
Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“
2. Sitzung am 22.11.2016
Beschluss Nr. B 2016/0002 (Vorlagen-Nr. V 2016/0003)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschluss der Haushaltssatzung 2017 mit Anlagen
Beschluss
$IEæ 'EMEINSCHAFTSVERSAMMLUNGæ BESCHLIE”Tæ DIEæ (AUSHALTSSATzung für das Haushaltsjahr 2017 mit Anlagen. Der nachstehende
Satzungstext ist Bestandteil des Beschlusses.
Beratungsergebnis
Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................. 21
Ist-Stimmen ............................................................................. 15
angenommen lt. Antrag ........................................................... 15
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 0
Beschluss Nr. B 2016/0003 (Vorlagen-Nr. V 2016/0004)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschluss des Finanzplans und InvestitionsproGRAMMSæFÔRæDENæ:EITRAUMæææ
Beschluss
$IEæ'EMEINSCHAFTSVERSAMMLUNGæBESCHLIE”TæDENæ&INANZPLANæUNDæ
DASæ)NVESTITIONSPROGRAMMæFÔRæDENæ:EITRAUMææææ$IEæANgeführten Planungsunterlagen, Finanzplan und Investitionsprogramm sind Bestandteil des Beschlusses.
Beratungsergebnis
Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder der Gemeinschaftsversammlung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................. 21
Ist-Stimmen ............................................................................. 15
angenommen lt. Antrag ........................................................... 15
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 0
Beschluss Nr. B 2016/0004 (Vorlagen-Nr. V 2016/0002)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschluss zur Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - Erklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3
UStG gegenüber dem Finanzamt zur weiteren Anwendung des
§ 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für
sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen durch die Gemeinde als juristische Person
des öffentlichen Rech
Beschluss
Die Gemeinschaftsversammlung möge über Wahrnehmung der
sog. Optionswahl in der Novellierung des Umsatzsteuergesetzes
BESCHLIE”EN
Beschlüsse
des Gemeinderates Oberheldrungen
9. Sitzung am 13.12.2016
Beschluss Nr. B 2016/0036 (Vorlagen-Nr. V 2016/0027)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschluss zur Neuregelung der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand - Erklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3
UStG gegenüber dem Finanzamt zur weiteren Anwendung des
§ 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für
sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 01.01.2021 ausgeführten Leistungen durch die Gemeinde als juristische Person
des öffentlichen Recht
Beschluss
Der Gemeinderat möge über Wahrnehmung der sog. Optionswahl in der Novellierung des Umsatzsteuergesetzes beschlie”EN
Beratungsergebnis
Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Gemeinderates
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................... 9
Ist-Stimmen ............................................................................... 8
angenommen lt. Antrag ............................................................. 8
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 0
Beschluss Nr. B 2016/0037 (Vorlagen-Nr. V 2016/0041)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschluss über die Neufassung der Geschäftsordnung der Gemeinde Oberheldrungen
Beschluss
$ERæ'EMEINDERATæBESCHLIE”TæDIEæ.EUFASSUNGæDERæ'ESCHÜFTSORDnung der Gemeinde Oberheldrungen.
Beratungsergebnis
Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Gemeinderates
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................... 9
Ist-Stimmen ............................................................................... 8
angenommen lt. Antrag ............................................................. 7
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 1
Stimmenthaltungen.................................................................... 0
Beschluss Nr. B 2016/0038 (Vorlagen-Nr. V 2016/0040)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschluss über die Besetzung des Hauptausschusses
Beschluss
$ERæ'EMEINDERATæBESCHLIE”TæFOLGENDEæ"ESETZUNGæDESæ(AUPTAUSschusses:
Mitglied
Bürger für Oberheldrungen/Harras
Kerstin Enke
Regina Dittmann
Doris Weber
Tennisclub
Silvio Höhne
Beratungsergebnis
Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Gemeinderates
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
An der Schmücke
-5-
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................... 9
Ist-Stimmen ............................................................................... 8
angenommen lt. Antrag ............................................................. 7
angenommen mit Änderung ...................................................... 9
Antrag abgelehnt ....................................................................... 1
Stimmenthaltungen.................................................................... 0
Beschluss Nr. B 2016/0039 (Vorlagen-Nr. V 2016/0042)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Beschluss zur dritten Abwägung der nach öffentlicher Auslegung eingegangenen Hinweise, Bedenken und Anregungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes nach §
12 BauGB in der geltenden Fassung vom 23.09.2004, I 2414,
zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 11.06.2013, I 1548
Beschluss
$ERæ'EMEINDERATæDERæ'EMEINDEæ/BERHELDRUNGENæBESCHLIE”TæDIEæ
Abwägung der eingegangenen Hinweise, Bedenken und Anregungen zum Entwurf des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes
NACHæeææ"AU'"æu$ASæ3CHACHTGELÜNDEhæGEMܔæGELTENDERæ&ASsung des BauGB vom 23.9.2004 I 2414, zuletzt geändert durch
Art. 1 G v. 11.6.2013 I 1548; in der Gemeinde Oberheldrungen,
Flur:
8
Flurstücke:
592/49; 53/1; 594/50; 605/54; 54/16; 54/17;
54/18; 54/19; 54/12; 608/54;
Teilfläche aus 54/5
Gemarkung:
Oberheldrungen
Gemeinde:
Oberheldrungen
Die während der Beteiligung von Bürgern und Trägern öffentlicher Belange vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat der
Gemeinderat mit dem Ergebnis - siehe Anlage zum Abwägungsbeschluss - geprüft. Die vorliegenden Ergebnisse der Prüfung,
eingebrachte Anregungen und Bedenken wurden in den vorhabenbezogenen Bebauungsplan eingearbeitet. Die Anlage 1 ist
Bestandteil des Beschlusses.
Die Beteiligten werden über den Stand der Planunterlagen und
das Ergebnis der Abwägung in Kenntnis gesetzt.
Beratungsergebnis
Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Gemeinderates
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................... 9
Ist-Stimmen ............................................................................... 8
angenommen lt. Antrag ............................................................. 6
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 2
Beschluss Nr. B 2016/0040 (Vorlagen-Nr. V 2016/0043)
Gegenstand der Beschlussvorlage
Beratung und Satzungsbeschluss zum vorhabenbezogenen BeBAUUNGSPLANæu$ASæ3CHACHTGELÜNDEhæ/BERHELDRUNGEN
Beschluss
$ERæ 'EMEINDERATæ DERæ 'EMEINDEæ /BERHELDRUNGENæ BESCHLIE”Tæ
DENæ VORHABENBEZOGENENæ "EBAUUNGSPLANæ u$ASæ 3CHACHTGELÜNDEhæ/BERHELDRUNGENæBESTEHENDæAUSæ0LANZEICHNUNGæMITæDENæTEXTlichen Festsetzungen in der Fassung vom Dezember 2016 als
Satzung. Die Begründung wird gebilligt.
$IEæ"ÔRGERMEISTERINæWIRDæBEAUFTRAGTæDENæ"EBAUUNGSPLANæGEMܔæ
§ 10 Abs. 2 BauGB der Unteren Bauaufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen.
Die Genehmigung ist gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen. Dabei ist anzugeben, wo der Plan mit der Begründung während der Dienstzeiten eingesehen und über deren
Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Beratungsergebnis
Aufgrund § 38 ThürKO waren 0 Mitglieder des Gemeinderates
von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Der Beschluss wurde angenommen.
Sollstimmen ............................................................................... 9
Ist-Stimmen ............................................................................... 8
angenommen lt. Antrag ............................................................. 6
angenommen mit Änderung ...................................................... 0
Antrag abgelehnt ....................................................................... 0
Stimmenthaltungen.................................................................... 2
Nr. 2/2017
Gemeinde Oldisleben
Öffentliche Bekanntmachung der
Haushaltssatzung der Gemeinde Oldisleben
I.
Der Gemeinderat hat am 14.11.2016 mit Beschluss Nr. B
2016/0036 nachstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2017
beschlossen.
Haushaltssatzung der Gemeinde Oldisleben
für das Haushaltsjahr 2017
Auf Grund der §§ 55, 56 und 57 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde mit Beschluss-Nr. B 2016/0036 folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr
æWIRDæHIERMITæFESTGESETZTæERæSCHLIE”T
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
2.129.100 €
und im Vermögenshaushalt
in den Einnahmen und Ausgaben mit
218.250 €
ab.
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und InvestitionsförderungsMA”NAHMENæSINDæNICHTæVORGESEHEN
§3
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze für nachstehende Gemeindesteuern werden wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die Land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 300 v.H.
b) für die Grundstücke (B)
390 v.H.
2. Gewerbesteuer
360 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung
von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf
354.800 €
festgesetzt.
§6
äBERæUNDæAU”ERPLANMܔIGEæ!USGABENæGELTENæALSæUNERHEBLICH
a) im Verwaltungshaushalt bis zu einem Betrag von 3.000 € je
Haushaltsstelle, bei Beträgen darüber hinaus bis zu 10 %
des jeweiligen Haushaltsansatzes;
b) im Vermögenshaushalt bis zu einem Betrag von 5.000 € je
Haushaltsstelle, bei Beträgen darüber hinaus bis zu 5 % des
jeweiligen Haushaltsansatzes;
In diesen Fällen wird der Bürgermeister ermächtigt, die Genehmigung zur Leistung dieser Ausgaben zu erteilen.
%RHEBLICHEæÔBERæUNDæAU”ERPLANMܔIGEæ!USGABENæIMæ3INNEæDESæ
§ 60 Abs. 2 ThürKO, die unverzüglich den Erlass einer Nachtragshaushaltssatzung erfordern, sind Ausgaben, die im Einzelfall 2 % des Gesamtvolumen des Haushaltplanes für das laufende Haushaltsjahr übersteigen.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Oldisleben, den 09.01.2017
Gemeinde Oldisleben
Pötzschke
Bürgermeister
Der Aufsichtsbehörde vorgelegt am:
von dieser genehmigt am:
Bekanntgemacht am:
(Siegel)
08.11.2016
02.01.2017
03.02.2017
An der Schmücke
-6-
II.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen
Bestandteile.
Die Rechtsaufsichtsbehörde hat mit Schreiben vom 02.01.2017,
Az.: L.4.8-2010-GV054-01/17, der Veröffentlichung der Satzung
zugestimmt.
III.
Der Haushaltsplan der Gemeinde liegt zwei Wochen nach dieser öffentlichen Bekanntmachung zu den Dienstzeiten (Montag,
Mittwoch Donnerstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr
bis 15.00 Uhr, Dienstag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr
- 18.00 Uhr, Freitag von 9.00 Uhr - 12.00 Uhr) in der VerwaltungsGEMEINSCHAFTæu!NæDERæ3CHMÔCKEhæ!Mæ"AHNHOFææ:IMMERææ
06577 Heldrungen aus. Weiterhin ist eine Einsichtnahme bis zur
Entlastung und Beschlussfassung der Jahresrechnung für dieses Haushaltsjahr möglich.
Oldisleben, den 09.01.2017
gez. Pötzschke
Bürgermeister
Nr. 2/2017
SITZENæ UNDæ VOMæ %TZLEBENERæ 2UTENMA”æ DASSæ ALSæ 3TREITSCHLICHter mancher handfester Auseinandersetzung mit den Bücheler
Ackerbesitzer bei einer Kirmes um 1825 beschlossen und beGOSSENæWURDEæGEBENæ$IEæ%TZLEBERæu(ALBEæ2UTEhæISTæIMMERæNOCHæ
ANæ DERæ 2ÔCKSEITEæ DERæ +IRCHEæ MARKIERTæ BEMISSTæ æ :ENTIMETERæ
UNDæWARæBISææEINæGÔLTIGESæ,ANDMA”
Nach fast zwei Stunden mit Erläuterungen, Gesprächen und einer Wegstrecke von vielleicht 250 Metern waren doch alle Teilnehmer erstaunt, wieviel Geschichte in einem so kleinen Dorf
steckt und dass sie eigentlich nur einen Bruchteil davon berühren konnten. Damit war es beschlossene Sache, dass es Eric
Schramm mit diesem einen Rundgang nicht belassen konnte.
Die vielen Fragen nach anderen Gebäuden, Flurnamen und
den Mühlen der Gemeinde muss er bei einer weiteren abendlichen Dorfbegehung beantworten. Dieses Muss übernimmt der
engagierte Familienvater aber gern, weil er durch die Dankbarkeit, dem Sachverstand und das überwältigende Interesse der
Teilnehmer auch eine Bestätigung für seine vielen Stunden der
Recherche, der Entzifferung von Handschriften aus dem Althochdeutschen und der ungezählten Stunden die er in Archiven
zugebracht hat, bekam.
Peter Keßler
Gemeinde Etzleben
1. Geschichtliche Nachtführung
durch Etzleben
Im November war es endlich soweit, der ehrenamtliche HeimatFORSCHERæ %RICæ 3CHRAMMæ BEGRԔTEæ ZUæ SEINERæ ERSTENæ GESCHICHTlichen Nachtführung fast 30 Etzlebener von 8 bis 80 Jahren.
Durch seine Recherchen der letzten zwei Jahre in Archiven,
Kirchenblättern, Schüler- und Studienarbeiten, auf Landratsund in Standesämtern bekam Eric Schramm eine Fülle von InFORMATIONENæ DIEæ DENæ KLEINENæ /RTæ AUFæ DEMæ 3PIEGELæ DERæ GRO”ENæ
weltgeschichtlichen Themen abbildeten. Unterstützung fand er
natürlich auch bei den älteren, schon über viele Generationen
in Etzleben beheimateten Einwohnern, die mit ihrer Familienund Hofgeschichte viele wichtige Details für das Gesamtbild
der Dorfentwicklung einfügen konnten. Begonnen mit der ersten urkundlichen Erwähnung, einer Schenkungsurkunde an das
Kloster Eiteslebe aus dem Jahre 750 über den Siebenjährigen
Krieg, wo 1757 die durch den Krieg schon schwer gebeutelten
%INWOHNERæVONæ%TZLEBENææ-ANNæFRANZšSISCHESæ&U”VOLKæUNDæ
Reiter einquartieren und versorgen mussten (damals gab es
keine 60 Haushalte in Etzleben), die in den Weltkriegen gefallenen Einwohner Etzlebens bis hin zum mutigen Handeln der
%INWOHNERæZURæ2ETTUNGæDESæ$ORFESæVORæDERæ:ERSTšRUNGæDURCHæDIEæ
nahenden Amerikaner 1945 wurde durch Eric Schramm ein Bogen geschlagen. Allein diese Geschichte und nachweisliche Einzelschicksale wären schon ein abendfüllendes Programm, aber
es war ja eine Wanderung, und so ging es vom Denkmalsgarten
in Richtung Unterdorf, vorbei an dem Gasthof Ruppe, an dessen
Stammtischen schon seit 1902 Pläne geschmiedet, Politik diskutiert und das Leben gefeiert wurde, bishin zur alten Vogtei der
Familie Fröbus. Als Verwaltungsmittelpunkt der frondienstpflichtiGENæ"AUERNæDERæ,ÜNDEREIENæDESæ:ISTERZIENSERæ.ONNENKLOSTERæVONæ
Frankenhausen war es der Nabel der Region im 13. Jahrhundert.
)Mæ$REI”IGJÜHRIGENæ+RIEGæZERSTšRTæUNDæWIEDERæAUFGEBAUTæBEWOHNTæ
und bewirtschaftete schon seit dem 18. Jahrhundert die Familie Fröbus dieses Anwesen. Vorbei am Hof der Familie Windrich,
dessen Geschichte und Geschichten auch gern von Herr und
Frau Windrich zum alljährlichen Flohmarkt bei einem Tässchen
Kaffee und einem Stück selbstgebackenen Kuchen preisgegeben werden, erreichte der mit Taschenlampen und Laternen beLEUCHTETEæ:UGæDERæ.EUGIERIGENæDIEææAUFæDENæ'RUNDMAUERNæ
eines schon im 12 Jahrhundert erstellten Sakralbaues, erbaute
Kirche St. Laurentius auf dem höchsten Punkt des ehemaligen
Dorfes. Mit den Ergänzungen der Mitglieder des Kirchenbeirates
konnte Herr Schramm einen umfassenden Überblick, gespickt
mit zahlreichen Anekdoten über das Verschwinden eines Kronleuchters und dem plötzlichen Einbau von neuen BleiglasfensTERNæZUæ$$2:EITENæ&ENSTERFLÔGELNæDIEæDIREKTæVORæEINERæ-AUERNæ
Bretlebener Carneval Verein e.V.
(Siehe Titelblatt)
Für unsere kleinen Gäste beginnt das Programm zum Familienfasching am Samstag, den 11. Februar 2017 um 15:00 Uhr
pünktlich nach dem Mittagsschlaf. Für Kaffee, Pfannkuchen und
Donuts ist gesorgt.
Mit viel Engagement kümmern sich auch in dieser Session wieder unsere Vereinsmitglieder um Spiele für diesen unvergesslichen Nachmittag.
Am Sonntag, den 12. Februar 2017 um 14:00 Uhr läd der BCV
zum Seniorenfasching bei Kaffee und selbstgebackenem Kuchen ein. Ab 15 Uhr wird das komplette Programm zum Besten
gegeben. Nicht zu vergessen, es gibt wieder tolle Preise bei einer kleinen Tombola zu gewinnen.
Wir freuen uns über jeden Besuch und natürlich freuen wir uns
noch mehr, wenn sie in tollen Kostümen den Fasching mitgestalten. Dies gilt auch für die Muttis, die Vatis, die Omas und die
Opas.
Paula Marlen Krauspe
Jahresabschlussveranstaltung
der Kegler aus der Spielgemeinschaft
Oberheldrungen/Heldrungen
Es war am 29.12.2016 eine gemütliche Jahresabschlussveranstaltung der Kegler aus der Spielgemeinschaft Oberheldrungen/
Heldrungen. Alles war an diesem Tag wunderbar auf der Kegelbahn in Heldrungen durchgeplant. Nur von einer besonderen
An der Schmücke
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Überraschung wussten die Kegler nichts. Die stellvertretende
Vereinsvorsitzende der LSG 80 Oberheldrungen und begeisterte
Keglerin Brigitte Bartsch wurde aufgrund Ihrer langjährigen Verdienste rund um den Sport und dem allgemeinen Vereinsleben
in Oberheldrungen mit der GuthsMuths-Ehrenplakette in Silber
des Landessportbundes Thüringen ausgezeichnet. Auf Einladung des Vorstands der LSG 80 Oberheldrungen nahm der Vorsitzende des Kreissportbundes Kyffhäuser, Dr. Andreas Räuber,
die Auszeichnung vor. Er gratulierte und dankte zugleich Brigitte
Bartsch in seiner kurzen und prägnanten Rede für ihre langjährigen Verdienste und betonte explizit, wie selten diese Auszeichnung in Thüringen doch verliehen wird. Auch der Vereinsvorsitzende der LSG 80, Stefan Hillig, gratulierte seiner Stellvertreterin
in der vorherigen Eröffnungsrede und hob bei der Gelegenheit
das erfolgreiche Jahr 2016 der LSG 80 noch einmal ausdrücklich hervor. Auch ein Verdienst von Brigitte Bartsch. So schritt ein
glücklicher Augenblick im Leben der total überraschten stellvertretenden Vereinschefin entspannt mit Kaffee und Kuchen voran.
Nr. 2/2017
men, werden auch Verbandstechniken praktiziert, die unter minimalen Einschränkungen noch eine gewisse Bewegungsfreiheit
zulassen um dem Sportler eventuell die Möglichkeit einzuräumen,
seinen Kampf zu beenden. Durch die freundliche Unterstützung
des Gemeinderates und der Mitglieder des FFW- Fördervereins
von Etzleben, die sich besonders um das leibliche Wohl zu sehr
MODERATENæ0REISENæKÔMMERNæFINDETæDIEæ!USBILDUNGæIMæ:EITRAUMæ
von 9.00 - 16.30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Etzleben statt.
Teilnahmeverpflichtet werden die Kameraden Einsatzgruppe der
Freiwilligen Feuerwehr Etzleben, sowie die Rettungsschwimmer
im Einsatz der DLRG OG Kyffhäuser, so dass der Lehrgang sicher stattfinden wird. Natürlich sind auch alle interessierten Bürger unserer Region herzlich willkommen. Die Anmeldung kann
bis zum 15.02.17 per Mail oder über folgende Postanschrift erfolGENæ0ETERæ+E”LERæ3TRA”EæDESæ&RIEDENSæææ%TZLEBENæ-AILæ
[email protected]
Peter Keßler
Bei einem bewusstlosen Motorradfahrer ist die Helmabnahme
Pflicht. Wie man das richtig macht, zeigen hier Rettungsschwimmer in ihrer praktischen Prüfungsaufgabe.
RSV 09 Heldrungen
Thüringer Meisterschaften im Ringen
DLRG OG Kyffhäuser e.V.
Erste-Hilfe-Ausbildung
Erstmals bietet die DLRG OG Kyffhäuser e.V. am 18.02.17 eine
Erste Hilfe Ausbildung über 9 Unterrichtseinheiten an, die besonders auf die speziellen Anforderungen zukünftiger Übungsleiter
zugeschnitten ist. Für die Absolvierung des Grundlehrganges
UNDæ DERæ SICHæ ANSCHLIE”ENDENæ !UFBAULEHRGÜNGEæ DERæ EINZELNENæ
Fachverbände oder des Landessportbundes Thüringen ist diese Erste Hilfe Ausbildung eine Grundvoraussetzung. Neben den
'RUNDLAGENæ DERæ ALLGEMEINENæ .OTFALLMA”NAHMENæ WERDENæ HIERæ
auch Informationen über die Versorgung von Muskel-, Bänder- oder Gelenkverletzungen vermittelt. Die Unterstützung bei
leistungsbedingter Atemnot, beim Auftreten von Seitenstechen
oder die kurzfristige Schmerzunterdrückung bei Prellmarken von
Kampfsportlern wird ebenso interpretiert. Besonders wichtig ist
es für Trainer aber, sicher zu erkennen, wann die Gesundheit des
betreuten Sportlers gefährdet ist. Hier werden Richtlinien vermittelt, die Grenzen setzen sollen. Neben den Übungen zur HerzLungen- Wiederbelebung, zur Anwendung des Automatisierten
%XTERNENæ$EFIBILLATORSæUNDæANDERERæGRUNDLEGENDERæ%(-A”NAH-
Am 21. Januar fanden in Greiz die zweiten Thüringer Meisterschaften im Ringen der Altersklassen A-, B-, C- und D- Jugend
sowie der Männer in diesem Jahr statt. Im griechisch/römischen
Stil konnten aufgrund des offenen Austragungsmodus auch
Sportler anderer Landesverbände teilnehmen. Dies nutzten auch
einige Athleten aus sächsischen Vereinen, um sich auf ihre Landesmeisterschaften vorzubereiten.
Der RSV 09 Heldrungen schickte nur 2 Sportler in die WettkämpFEæ 2OBINæ 2ENZæ DERæ VORæ EINERæ7OCHEæ IMæ &REISTILæ INæ :ELLA-EHLISæ
den 2. Platz belegte, konnte in zwei Kämpfen überzeugen. Er
kämpfte in der C-Jugend Gewichtsklasse 56 kg. Nach 2 Schultersiegen gegen einen Jenaer Ringer durfte sich Robin über den
Titel Thüringenmeister und nebenbei über Goldmedaille und Pokal freuen. Nach seinen offiziellen Kämpfen trat Robin noch in
einem Freundschaftskampf eine Gewichtsklasse höher an. Nach
Punkterückstand hatte er kurz vor Kampfende seinen Gegner
An der Schmücke
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AUSæ:ELLA-EHLISæINæDERæ2ÔCKENLAGEæKONNTEæIHNæABERæNICHTæSCHULtern und verlor dadurch nach Punkten.
Tobias Trost (76 kg, A-Jugend) ging selbstbewusst in sein erstes
Match.
Auch er hatte seinen Jenaer Gegner am Rande einer Niederlage, konnte ihn aber nicht festhalten und verlor unglücklich. In
zwei weiteren Auseinandersetzungen gegen Sportler aus AltenBURGæUNDæ0š”NECKæFEHLTEæIHMæEINæGANZESæ3TÔCKæ7ETTKAMPFERFAHrung. Tobias belegte somit den 4. Platz.
Nr. 2/2017
Ev. Kirchgemeinde Heldrungen
Sonntag, den 05.02.2017
09.30 Uhr
Gottesdienst im Martin-Luther-Raum
… zum Geburtstag
SV Viktoria Heldrungen
Nachruf
Die Tischtennisspieler des SV Viktoria Heldrungen
trauern um ihren langjährigen Freund und Abteilungsleiter
Karl-Heinz Hesse
5NSERæ u+ARLIhæ HATæ SEINæ ,EBENæ TROTZæ SCHWERERæ "EEINträchtigung seit jungen Jahren voll und ganz dem
Sport gewidmet. Er war immer ein Vorbild an EhrGEIZæ:UVERLÜSSIGKEITæUNDæDEMæ7ILLENæTROTZæ3CHWIErigkeiten nicht zu resignieren. Speziell unseren jungen Sportlern zeigte er damit, dass mit Ehrgeiz und
Wille so manche Hürde überwunden werden kann.
Um diese menschliche Eigenschaft haben ihn alle
stets bewundert.
+ARLIæ$UæHASTæNUNæEINæGRO”ESæ,OCHæHINTERLASSENæ7IRæ
werden Dich nie vergessen, Deinen Namen bei unserem Sport stets in Ehren halten und in jedem Spiel
für Dich unseren Ehrgeiz beweisen.
Bretleben
am 07.02.
Hauteroda
am 08.02.
am 10.02.
Heldrungen
am 03.02.
am 08.02.
am 13.02.
am 13.02.
Oldisleben
am 06.02.
am 12.02.
Metze, Rosa
zum 90. Geburtstag
Junker, Klaus-Dieter
Solle, Reinhard
zum 75. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Dittmann, Renate
OT Bahnhof Heldrungen
Gille, Friedrich
Neigenfind, Helmut
Urban, Christa
zum 70. Geburtstag
zum 90. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
zum 80. Geburtstag
Garthoff, Jürgen
Koch, Helga
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
und wünschen allen Jubilaren
Gesundheit und Wohlergehen.
Förderung ehrenamtlicher Tätigkeiten im
Kyffhäuserkreis für das Jahr 2017
Sonntag, den 05.02.2017
14.00 Uhr
Gottesdienst
Der Kyffhäuserkreis fördert gemeinnützige, ehrenamtliche Tätigkeiten im Landkreis. Insbesondere die Bereiche Soziales, Umwelt, Kultur, Gesundheit und Sport stehen im Fokus der Förderung. Die Fördergelder werden vom Freistaat Thüringen und der
Thüringer Ehrenamtsstiftung zur Verfügung gestellt. Die Fördergelder werden entsprechend der Vergabegrundsätze der Thüringer Ministeriums für Soziales, Familie und Gesundheit durch den
Kyffhäuserkreis vergeben.
&ÔRæFOLGENDEæ!KTIVITÜTENæSINDæ:UWENDUNGENæMšGLICHæ
sææ $IEæ$URCHFÔHRUNGæVONæ6ERANSTALTUNGENæBEIæDENENæ0ERSONENæ
oder Personengruppen für ihr ehrenamtliches Engagement
öffentlich ausgezeichnet werden,
sææ -A”NAHMENæDIEæ-ENSCHENæFÔRæDASæ%HRENAMTæGEWINNENæUNDæ
motivieren,
sææ -A”NAHMENæ DIEæ -ENSCHENæ BEIæ DERæ !USÔBUNGæ DESæ %HRENamtes unterstützen, ihr Engagement dauerhaft sichern sowie
neue Formen des Ehrenamtes fördern,
sææ INDIVIDUELLEæ7ÔRDIGUNGENæEHRENAMTLICHæ4ÜTIGERæZ"æDURCHæ%Hrungen und Preise,
sææ !USæ&ORTæUNDæ7EITERBILDUNGæDIEæDERæEHRENAMTLICHENæ4ÜTIGkeit von Nutzen sind,
sææ $IEæ &šRDERUNGæ DERæ %NTWICKLUNGæ UNDæ "ETREUUNGæ VONæ6ERNETzungsprojekten von Trägern gemeinnütziger ehrenamtlicher
Tätigkeit.
Bis zum 31. März 2017 können Sie einen Antrag einreichen. Sie
erhalten den Antrag unter http://www.kyffhaeuser.de/kyf/index.
php/ehrenamt_kyf.html oder telefonisch unter 03632 / 741 - 528.
Freikirchliche Hausgemeinde
Jobcenter Kyffhäuserkreis
Heldrungen, Wallstraße 2, bei Familie Brandt
Das Jobcenter Kyffhäuserkreis hat für 2017 weitere 40 Plätze zur
"ESCHÜFTIGUNGæÔBERæDASæ"UNDESPROGRAMMæu3OZIALEæ4EILHABEæAMæ
!RBEITSMARKThæBEWILLIGTæBEKOMMENhæFREUTæSICHæDIEæ'ESCHÜFTSFÔHrerin des Jobcenters, Elisabeth Katzmann.
Bereits seit Anfang 2016 konnten über das Bundesprogramm 40
arbeitslose Langzeitleistungsbezieher nach dem SGB II bei Vereinen, Trägern und der Beschäftigungsgesellschaft im Landkreis
Selbständige Evangelisch-Lutherische
Kirche (SELK)
Heldrungen (Golgathakirche, Schlossstraße)
Sonntag, 05.02.2017
11.00 Uhr
Gottesdienst mit hl. Abendmahl.
Sonntag, 12.02.2017
15.00 Uhr
Gottesdienst mit Entpflichtung von Pfarrer
0IETRUSKYæANSCHLIE”ENDæ+AFFEETAFEL
Bibelgespräch
dienstags
19.30 Uhr im Martin-Luther-Raum, Hauptstr. 57
Pfarramt in Sangerhausen: Tel. (0 34 64) 57 35 52.
Ev.-Luth. Kirchgemeinde Oldisleben
Sonntag, den 05.02.2017
09.30 Uhr
Gottesdienst im Seniorenzentrum Haus Martha
Sonntag, den 12.02.2017
09.30 Uhr
Gottesdienst im Seniorenzentrum Haus Martha
Ev. Kirchgemeinde Oberheldrungen
Gäste sind herzlich willkommen
Jeden Montag
20:00 Uhr
Hauskreis
Sonntag, den 26.02.2017
10.00 Uhr
Gottesdienst
An der Schmücke
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eingestellt werden. Die Beschäftigten werden für zusätzliche,
wettbewerbsneutrale und im öffentlichen Interesse liegende Arbeiten eingesetzt und die Förderung der Arbeitsplätze ist bis zum
Jahresende 2018 bewilligt.
Ab sofort können weitere 40 Arbeitsplätze für 30 Stunden pro
Woche gefördert werden. Die Arbeitgeber erhalten für die sozialversicherungspflichtige Einstellung eine Förderung von 1.370
€ je Arbeitsplatz und Monat. Die Beschäftigten müssen mindestens 4 Jahre Arbeitslosengeld II bezogen haben, arbeitslos und
35 Jahre und älter sein.
Vereine, Träger und Arbeitsgeber, die Arbeitsplätze nach der
&šRDERRICHTLINIEæDESæ"UNDESPROGRAMMSæu3OZIALEæ4EILHABEæAMæ!RBEITSMARKThæEINRICHTENæHABENæSOæDIEæ-šGLICHKEITæ!RBEITENæDURCHæ
den Bund bis Ende 2018 finanzieren zu lassen. Sie können sich
vom Jobcenter Sondershausen und Artern direkt beraten lassen,
oder telefonisch in Sondershausen 03632/ 616 197 und in Artern
03466/363 162. Das Jobcenter hilft bei der Antragstellung, sucht
geeignete Teilnehmer für den Arbeitsplatz aus und begleitet und
unterstützt sowohl den Arbeitnehmer als auch den Arbeitgeber
aktiv während des Beschäftigungsverhältnisses.
Bürgerinformation
des Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverbandes zur Wechselung von Wassermesseinrichtungen
Der Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband führt die Wechselungen der Trinkwassermesseinrichtungen (Wasserzähler) auf Grundlage der jeweils
gültigen Fassungen der Verordnung über die Allgemeinen Bedingungen für die Versorgung mit Wasser (AVB Wasser V), dem
Mess- und Eichgesetz und der Mess- und Eichverordnung an
den hiervon betroffenen Anlagen durch.
Mit Wechselung der Messeinrichtungen wird sichergestellt, dass
die zulässigen Fehlergrenzen eingehalten werden.
Die Monteure des Kyffhäuser Abwasser- und TrinkwasserverBANDESæWEISENæSICHæMITæ"ETRIEBSAUSWEISæAUSæ$IEæTURNUSMܔIGEæ
Wechselung der Messeinrichtung ist nicht kostenpflichtig.
Wir bitten unsere Kunden, die Messeinrichtungen zutrittsfrei zu
halten.
Kyffhäuser Abwasser- und Trinkwasserverband
Sitz Artern
Bartels
Werkleiter
Verbraucherzentrale Thüringen e.V.
Das derzeitige Winterwetter hat auch seine schönen Seiten. So
ZUMæ "EISPIELæ SINDæ DIEæ !U”ENTEMPERATURENæ IDEALæ UMæ DASæ (EIZsystem des Eigenheimes einmal gründlich durchchecken zu lassen. Der Heiz-Check der Verbraucherzentrale Thüringen hilft, die
Heizung zu optimieren und so die Heizkosten zu senken. Die
(EIZKOSTENæ SINDæ INæ VIELENæ 0RIVATHAUSHALTENæ DERæ GRš”TEæ 0OSTENæ
beim Energieverbrauch. Entscheidend für den Geldbeutel ist dabei die Effizienz, mit der die Wärme erzeugt und im Haus verteilt
wird. Der Heiz-Check der Verbraucherzentrale Thüringen verschafft Hauseigentümern Klarheit darüber, was ihr Heizsystem
tatsächlich leistet und welche Einsparmöglichkeiten es gibt. Der
Heiz-Check besteht aus zwei Besuchen des Energieberaters an
AUFEINANDERFOLGENDENæ4AGENæ :WISCHENæ DENæ4ERMINENæ ZEICHNENæ
-ESSGERÜTEæ WICHTIGEæ 3YSTEMTEMPERATURENæ AUFæ :UDEMæ WERDENæ
der Dämmstandard von Rohren und Armaturen überprüft und
Daten wie Alter und Dimensionierung des Systems, der Verlauf der Raumtemperatur und der Vorjahresverbrauch erfasst.
3CHLIE”LICHæWERDENæALLEæ+OMPONENTENæDERæ!NLAGEæETWAæ+ESSELæ
Warmwasserspeicher, Mischer und Ventile, in Augenschein genommen. Auf dieser Basis erhält der Hausbesitzer Empfehlungen, wie die Effizienz des bestehenden Heizsystems verbessert
WERDENæ KANNæ 3ELBSTæ KLEINEREæ -A”NAHMENæ KšNNENæ HIERæ SCHNELLæ
über hundert Euro Ersparnis im Jahr bringen. Der Heiz-Check
ist ein Angebot für alle privaten Verbraucher, die z.B. einen Gasæ ™Læ ODERæ (OLZHEIZKESSELæ EINEæ &ERNWÜRMESTATIONæ ODERæ EINEæ
Wärmepumpe zuhause haben. Der Heiz-Check kann nur in der
Heizperiode durchgeführt werden. Termine für den Heiz-Check
können unter der kostenlosen Nummer 0800 – 809 802 400
oder unter 0361 – 555140 gebucht werden. Der Heiz-Check wird
vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie gefördert,
Nr. 2/2017
so dass die Kostenbeteiligung nur 40 Euro beträgt. Für einkommensschwache Haushalte mit entsprechendem Nachweis ist
der Heiz-Check kostenlos. Mehr Informationen gibt es auf www.
verbraucherzentrale-energieberatung.de.
Für Rückfragen und nähere Informationen kontaktieren Sie bitte: Ramona Ballod, Referatsleiterin Energie, Bauen, Nachhaltigkeit Verbraucherzentrale Thüringen e.V. Eugen-Richter-Str. 45,
99085 Erfurt
-*-*Jedes Jahr im Winter erobern sie die Wände: hässliche schwarze Flecken, oftmals die ersten Anzeichen für einen Schimmelpilzbefall. Der sieht nicht nur unschön aus, sondern ist auch mit
Gesundheitsrisiken verbunden. Ramona Ballod, Energiereferentin der Verbraucherzentrale Thüringen, erläutert die Ursachen
des Schimmelbefalls und erklärt, wie man die eigene Wohnung
schützen kann.
u)Mæ 7INTERæ SINDæ DIEæ !U”ENWÜNDEæ DERæ (ÜUSERæ UNDæ 7OHNUNGENæ
kalt. Auch die warme Raumluft kühlt sich dort ab. Mit sinkender
Temperatur geht die Aufnahmefähigkeit der Luft für Wasserdampf deutlich zurück, so dass an der Oberfläche der Wand
die relative Luftfeuchte stark ansteigt. In diesen Bereichen mit
besonders hoher Luftfeuchtigkeit findet der Schimmelpilz ideale
Wachstumsbedingungen vor – auch ohne fühl- oder sichtbares
+ONDENSWASSERhæERLÜUTERTæ"ALLOD
$IEæ WICHTIGSTEæ 2EGELæ ZUMæ 3CHUTZæ VORæ 3CHIMMELPILZæ HEI”Tæ DESHALBæRAUSæMITæDERæFEUCHTENæ,UFTæAMæBESTENæDURCHæREGELMܔIGESæ
Lüften. Ein Hygrometer, das die Raumluftfeuchte misst, ist dabei
sehr hilfreich. Ebenfalls wichtig ist ausreichendes Heizen, damit
die Wände nicht zu sehr auskühlen. Die maximale Luftfeuchtigkeit und die empfehlenswerte Raumtemperatur hängen dabei
GANZæWESENTLICHæVONæDERæ!U”ENTEMPERATURæUNDæDEMæ$ÜMMSTANdard des Hauses ab. Je besser die Dämmung, umso geringer
ist das Schimmelrisiko, da die Wände weniger stark auskühlen.
Was aber ist zu tun, wenn der Schimmelschaden bereits da ist?
Aus Sicht von Ramona Ballod häufig ein Fall für den Fachmann:
u.URæ WIRKLICHæ KLEINEæ UNDæ OBERFLÜCHLICHEæ 3CHIMMELSCHÜDENæ KšNnen in Eigenregie beseitigt werden, ansonsten sollte ein Experte
ans Werk gehen. Unbedingt muss auch die Ursache des Befalls
geklärt werden, sonst kommt der Schimmel in den meisten FälLENæ SCHNELLæ WIEDERhæ 5NTERSTÔTZUNGæ ERHALTENæ "ETROFFENEæ VONæ DENæ
Energieberatern der Verbraucherzentrale Thüringen zum Beispiel durch einen Schimmel-Check vor Ort.
Bei allen Fragen zum Erkennen und Vermeiden von Schimmelschäden hilft die Energieberatung der Verbraucherzentrale:
online, telefonisch oder mit einem persönlichen Beratungsgespräch. Die Berater informieren anbieterunabhängig und individuell. Mehr Informationen gibt es auf www.verbraucherzentraleenergieberatung.de oder unter 0800 – 809 802 400 (kostenfrei).
In Artern findet die Beratung im „Haus der Hilfe“ (Fräuleinstraße 12) statt, in Sondershausen im Bürgerzentrum Cruciuskirche (Crucisstraße 8). Eine Terminvereinbarung für Artern
ist auch möglich unter 0361-555140. Die Energieberatung der
Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie.
IHK Erfurt Regionales Service-Center Nordhausen
Kostenlose Beratung zu Fragen der Unternehmensnachfolge
Die Unternehmensnachfolge ist ein langwieriger Prozess, mit
dem man sich frühzeitig auseinandersetzen sollte. Probleme gibt
es häufig durch zu späte Vorbereitung auf die Nachfolge und unterschiedliche Preisvorstellungen von Eigentümer und Übernehmer.
Das NUN – Netzwerk Unternehmensnachfolge Nordthüringen,
dem Vertreter von Banken, Sparkassen und einer Steuerberaterkanzlei angehören, bietet Unternehmern und Interessenten persönliche, kostenfreie Beratungsgespräche an, um sich gründlich
auf den Nachfolgeprozess vorzubereiten.
Der nächste Beratersprechtag des Netzwerkes findet am Montag, dem 13. Februar 2017, in der Zeit von 15:00 bis 18:00 Uhr
im Regionalen Service-Center Nordhausen der IHK Erfurt,
Wallrothstraße 4, statt.
An der Schmücke
- 10 -
Nr. 2/2017
:URæ +OORDINATIONæ ISTæ EINEæ VORHERIGEæ 4ERMINABSPRACHEæ IMæ 23#æ
Nordhausen unter Telefon 03631 908210 unbedingt erforderlich.
Wir freuen uns auf Ihren Anruf.
gez. Udo Rockmann
Leiter Regionales Service-Center
Montag, 20.02.
Beratersprechtag „Netzwerk in Nordthüringen“
Bund der Heimatvertriebenen e.V. Regionalverband Artern
Gründer, ein unverzichtbares Element der Wirtschaftsentwicklung!
Existenzgründer sind ein Element der Wirtschaftsentwicklung.
5NDæWENNæWIRæu'RÔNDERhæSAGENæMEINENæWIRæIMMERæAUCHæuäBERNEHMERhæ'RÔNDERæERGREIFENæ)NITIATIVEæSCHAFFENæ7ACHSTUMæUNDæFÔRæ
sich und weitere Menschen Arbeits- und Ausbildungsplätze.
Die Gründerberatung gehört zu den strategischen Kernaufgaben
der Kammern. Sie soll Wege, Chancen und Möglichkeiten der
Selbstständigkeit besser vermitteln. Die Kombination aus Unternehmergeist und professioneller Unterstützung im Rahmen des
Beraternetzwerkes in Nordthüringen ist die Basis für erfolgreiche
Unternehmen am Standort Nordthüringen.
Der nächste Beratersprechtag „Netzwerk in Nordthüringen“
findet am 14.02.2017 von 09:00 bis 16:00 Uhr in der BIC
Nordthüringen GmbH, Alte Leipziger Straße 50, 99734 Nordhausen / OT Bielen, statt.
Ansprechpartner für kostenfreie, persönliche Gespräche sind
kompetente Vertreter der Thüringer Aufbaubank, Bürgschaftsbank, IHK, HWK, GFAW, Agentur für Arbeit, von den WirtschaftsSENIORENæu!LTæHILFTæ*UNGhæUNDæDENæ0ROJEKTENæ4H%Xæ%NTERPRISEæUNDæ
ThEx Mikrofinanzagentur.
Auch ein Experte des Fachbereiches Standortpolitik|Recht, Steuern der IHK Erfurt beantwortet gern Ihre Fragen zu Rechtsformwahl, Gewerberecht, Handelsrecht, gewerblichem Mietrecht, ArBEITSRECHTæ ODERæ AUCHæ RECHTLICHEæ &RAGENæ IMæ :USAMMENHANGæ MITæ
der Berufsausbildung.
Um vorherige Terminabsprache mit dem RSC Nordhausen der
IHK Erfurt unter Telefon 03631 908210 wird gebeten.
Udo Rockmann
Leiter Regionales Service-Center
IHK Erfurt
10.00
14.00
Mittwoch, 22.02.
14.00
Donnerstag, 23.02. 14.00
Montag, 27.02.
14.00
Gymnastik
Kaffee- + Spielerunde
Bewohner-Kaffeenachmittag
Spielrunde + Skat
Rosenmontags-Tanz
mit Sir Henry
!Mæ$ONNERSTAGææ$EZEMBERææINæDERæ:EITæVONææBISæETWAæ
æ5HRæFANDæUNSEREæ7EIHNACHTSFEIERæINæ'RO”FURRAæ%ISCAFEæu$REIæ
,INDENhæ STATTæ %Sæ TRAFENæ SICHæ ETWAæ æ (EIMATFREUNDEæ AUSæ DERæ
Region Sondershausen, vom ehemaligen Bund der Heimatvertriebenen e.V. - Kreisverband Sondershausen und vier HeimatFREUNDEæ AUSæ DEMæ !RTERNERæ 2EGIONALVERBANDæ -ITæ EINEMæ u'UTENæ
!BENDæSCHšN@æ!BENDhæERšFFNETENæDIEæTREUENæ3ANGESSCHWESTERNæ
VONæ u3TIMMEæ DERæ (EIMAThæ UMæ #HORLEITERINæ 2EGINAæ 3CHEDIFKAæ
den weihnachtlichen Nachmittag. Die Regionalvorsitzende Brigitte Pupowski zog in einer informativen Ansprache ein Resümee durch das Jahr 2016 und die damit verbunden Aktivitäten.
Heimatfreundin Regina Schedifka brachte uns Worte der durch
Krankheit verhinderten Gerti Freytag zu Gehör; ein lieber Brief,
DERæNATURGEMܔæZUæ(ERZENæGINGæ%INEæGRO”Eæ&REUDEæERFUHRENæDIEæ
Heimatfreunde durch die Anwesenheit des Bürgermeisters Joachim Kreyer, der in seiner herzerwärmenden Ansprache auch
auf die eigenen Wurzeln im Vertriebenenschicksal einging. Durch
seine Mutter, die Vertreibung erleben musste, gehört er zu der
Erkenntnisgeneration. Im Anschluss war seitens des Regionalvorstands Artern, namentlich Frau Pupowski, für ausreichend
Unterhaltung mit einem sehr fidelen Weihnachtsmann gesorgt.
Bei dieser Veranstaltung nutzten zehn Heimatfreunde die Gelegenheit, sich als Mitglieder des Bundes der Heimatvertriebenen e.V., Regionalverband Artern einschreiben zu lassen. Alle
gemeinsam freuen sich auf die nächsten Treffen: sei es bei der
Tagesfahrt am 26.04.2017 nach Sittichenbach, zur Gedenkveranstaltung am 21.06.2017 auf dem Friedhof in Sondershausen,
zum Tag der Heimat (Ringleben/Kyffhäuser) am 04.10.2017 oder
AUFæJEDENæ&ALLæZURæ7EIHNACHTSFEIERæINæ'RO”FURRAæAMæ
Gabriele Heßner, Geschäftsstellenleitung
Auch im Jahr 2017 kann die Einführung von EnergiemanageMENTSYSTEMENæ AUSæ "UNDESMITTELNæ GEFšRDERTæ WERDENæ &ÔRæ -A”nahmen wie Erstzertifizierung eines Energiemanagementsystems, die externe Beratung zur Einführung eines solchen, den
Erwerb und die Installation von Messtechnik und Software sowie
die Schulung von Mitarbeitern zu Energie- bzw. ManagementBEAUFTRAGTENæ KšNNENæ ANTEILIGEæ :USCHÔSSEæ BEIMæ "UNDESAMTæ FÔRæ
Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (www.bafa.de) beantragt werden. Die Förderrichtlinie ist bis zum 31.12.2017 befristet. Nähere
Auskünfte erteilt Karsten Kurth, Abteilung Innovation und Umwelt
der IHK Erfurt, Tel. 0361 3484-310.
Begegnungsstätte „Zum Lebensbaum“
06556 Artern
Veranstaltungsplan Februar 2017
Mittwoch, 01.02.
14.00
Donnerstag, 02.02. 14.00
Montag, 06.02.
10.00
14.00
Dienstag, 07.02.
10.00
Mittwoch, 08.02.
14.00
Donnerstag, 09.02. 14.00
Montag, 13.02.
10.00
14.00
Dienstag, 14.02.
10.00
Mittwoch, 15.02.
14.00
Donnerstag, 16.02. 10.00
14.00
Bewohner-Kaffee-Nachmittag
Spielrunde + Skat
Singkreis
Kaffee- + Spielerunde
Betreuungsgruppe - Frauen
Bewohner-Kaffeenachmittag
Schlachte-Fest
Malkreis
Kaffee- + Spielerunde
Betreuungsgruppe- Männer
Bewohner-ValentinstagsKaffeenachmittag
Gottesdienst
Mensch-ärgere-dich-nicht- und
Skatrunde
Kyffhäuserverkehrswacht Artern e.V.
Die Kyffhäuserverkehrswacht lädt ein, zur
Verkehrsteilnehmerschulung
am Mittwoch, den 08.02.2017
um 19.00 Uhr
INæDERæ6(3æ!RTERNæIMæ2AUMææGRO”ERæ3EMInarraum)
Für die Teilnehmer entstehen keine Kosten.
Eine Anmeldung bei der Volkshochschule
Artern wäre hilfreich.
'ESCHÜFTSSTELLEæ!RTERNæ0USCHKINSTRA”Eæææ!RTERN
Telefon:
0 34 66 - 36 49 80
Telefax:
0 34 66 - 36 49 84
E-Mail:
[email protected]
An der Schmücke
- 11 -
Judoka des CDK Bad Frankenhausen
Das letzte Freitagtraining vor dem Weihnachtsmann nutzten die
Judoka des CDK Bad Frankenhausen zum Ablegen ihrer Gürtelprüfung. Von den 16 Kampfsportlern im Alter von 4 - 13 Jahren standen allein 11 dieser Bewährungsprobe zum ersten Mal
GEGENÔBERæ $EMENTSPRECHENDæ GRO”æ WARæ DIEæ !UFREGUNGæ UNDæ DIEæ
Stille vor Beginn der ersten Prüfung war fast greifbar. Aber die
3CHÔLERæWARENæDURCHæIHREæ4RAINERæ-ARCELæ-AHNERæUNDæ0ETERæ+E”ler optimal darauf eingestellt und selbst die alles verfolgenden
Blicke der Eltern und Freunde konnten sie nicht irritieren.
Es galt also unter den strengen Blicken der Prüfer, entsprechend
der abzulegenden Stufe (Kyu) Würfe, Bodentechniken und Kombinationen zu demonstrieren die bei strikter Einhaltung der EtiKETTEæ ZUæ EINEMæ 'ESAMTBILDæ ZUSAMMENæ FLIE”ENæ SOLLTENæ &ÔRæ DIEæ
ganz Kleinen war das am Schwierigsten: wieso muss ich mich
jedes Mal verbeugen, warum muss die Blickrichtung immer zum
Prüfer sein und wieso darf ich meinen Judogi nicht einfach zwischendurch mal glatt ziehen wenn er verrutscht ist?
-ITæEINEMæKLEINENæ(INWEISæVONæAU”ENæVERSCHEUCHTENæSIEæWIEDERæ
ihre Gedanken und zeigten ihre besten Leistungen.
$IEæGRš”ERENæ3CHÔLERæDIEæSCHONæZUMæ!BLEGENæDERæ0RÔFUNGæZUMæ
orangen Gürtel antraten, taten dies mit Selbstbewusstsein und
Stolz. Sie stellten sich den deutlich kritischeren Blicken der Prüfer und überzeugten vor allem mit ihrer Kreativität in der Umsetzung der Prüfungsvorgaben. Bei allen starren RahmenbedingunGENæISTæDOCHæEINæGRO”ERæ&REIRAUMæINæDERæ!USWAHLæDERæ4ECHNIKENæ
gegeben, so dass für das fachmännische Publikum im GesamtPROGRAMMæDERæ0RÔFUNGæEINEæGRO”Eæ!USWAHLæVIELERæ*UDOTECHNIKENæ
demonstriert wurde.
In der Auswertung des fast zweistündigen Prüfungsprogrammes
konnte durch die Prüfer bestätigt werden, dass alle Schüler mit
gutem bis sehr guten Können und maximalen Herzblut ihre Prüfung bestanden haben. Neben der Kyu- Urkunde und dem neuen
Gürtel gab es für jeden noch ein kleines Geschenk und einen
tosenden Beifall aller Gäste, Trainer und der schon wartenden
Tischtennisspieler, die das Überziehen der Trainingszeit mit einem Augenzwinkern entschuldigen konnten.
Peter Keßler
Nr. 2/2017
zeitgenössische Musik und Operngesang, arbeitete dann jahrelang als Jazz-Saxophonistin, machte Kabarett und Comedy. Sie
akzeptiert keine Stilgrenzen, sie mag eben die verschiedenste
Musik ob nun Jazz, Oper, Folk, Rock oder Country. Umso mehr
ÔBERRASCHTæSIEæAUFæIHRERæNEUENæ#$æu!æ#ALMæ3UNhæMITæEINERæ-Elange aus Folk und Country, ist ganz die Singer-Songwriterin mit
Americana-Wurzeln, was ungewohnt eingängig klingt und trotzdem angenehm mal mehr mal weniger an Aimee Mann oder die
frühe Victoria Williams erinnert, also melodische, handgemachte
Musik mit einer erstklassigen Sängerin.
FREITAG, 10. FEBRUAR 15:00 & 20:00 UHR IM STUKI 76
DIE MELODIE DES MEERES (IE/DK/BE/LU/F 2015)
ANIMATION / FANTASY
Der zehnjährige Ben und seine stumme sechsjährige Schwester Saoirse leben in einem alten Leuchtturm am Meer. Die beiden Kinder werden eines Tages – gegen ihren Willen – von ihrer
'RO”MUTTERæNACHæ$UBLINæGEHOLTæ6ORæALLEMæ3AOIRSEæZIEHTæESæSCHNELLæ
zurück ans Meer. Ben und Saoirse besitzen eine magische Muschel, die den Weg nach Hause weist und die sie von ihrer Mutter
bekommen haben, bevor sie starb. Auf ihrer Reise begegnen die
Geschwister vielen Wesen, die Ben bisher für Fantasiegestalten
aus den Geschichten seiner Mama hielt… Moores Film ist ein tief
berührendes, durch und durch irisches Gegenstück zu Miyazakis
u0ONYOænæ$ASæGRO”Eæ!BENTEUERæAMæ-EERhæFilmstarts.de
MONTAG, 13. FEBRUAR, 15:30 UHR IN DER WERKSTATT
KINDERKURS
Am 15. August startet wieder der Panorama-Kinderkurs - unser
Förderangebot auf dem Gebiet der bildenden Kunst für Kinder
und Jugendliche. In dieser Talentschmiede wird gemalt, gebastelt und gezeichnet. Es wird weiter mit Acrylfarben gemalt. Nach
Vollendung der im letzten Halbjahr angefangenen Malereien,
wird versucht, ein Bild schichtenweise aufzubauen, ähnlich wie
bei den Werken alter Meister.
Der Kurs findet stets montags zwischen 15:30 und 17:00 Uhr
STATTæAU”ERæWÜHRENDæDERæ3CHULFERIENæUNDæANæ&EIERTAGENæKOSTETæ
20,- € Teilnahmegebühr je Halbjahr + 5,- € Materialkosten und
wendet sich an Kinder ab dem 2. Schuljahr. Anmeldungen über
Fred Böhme (Kontakt: 034671-61923; E-Mail: fred.boehme@
panorama-museum.de).
MONTAG, 13. FEBRUAR, 18:00 UHR IN DER WERKSTATT
KURS „BILDNERISCHES GESTALTEN“
Start in das Frühjahrssemester: Nach einem Semester intensiven Experimentierens mit Frottage, Monotypie und dreidimensionalen Collagen-Elementen wird nun etwas konventioneller
gemalt werden. Im Mittelpunkt des Interesses stehen vor allem
Kompositionsfragen. Als Motiv sollen dabei Architektur (-elemente) und Stadtansichten gemalt werden.
Der Kurs findet stets montags, 14tägig zwischen 18:00 und
19:30 Uhr statt (10 Veranstaltungen je Semester) und kostet
50,- €. Er wendet sich an Laien und Fortgeschrittene und hilft
auch angehenden Kunst- oder Gestaltungsstudenten/innen bei
der Vorbereitung ihrer Bewerbungsmappen. Anmeldungen über
Fred Böhme (Kontakt: 034671-61923;
E-Mail: [email protected]).
Impressum
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“
Veranstaltungen im Panorama Museum
FREITAG, 3. FEBRUAR 20:00 UHR
IN DER EINGANGSHALLE Konzert mit
LESLEY KERNOCHAN TRIO FOLKPOP AUS NEW YORK
,ESLEYæISTæEINEæAU”ERGEWšHNLICHEæ3ÜNGERINæUNDæ3ONGSCHREIBERINæ
aus Brooklyn, New York. Sie ist eine Vollblutmusikerin mit Temperament, ein sympathisches Energiebündel voll unbändiger
Musizierlust und humorvollen Entertainer-Qualitäten. Sie sang
schon als Kind gern und viel, war Mitglied im Schulchor, studierte
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „An der Schmücke“
Verlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, In den Folgen 43,
98704 Langewiesen, Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21
Verantwortlich für amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Frau Steinhof, Erreichbar unter der Anschrift der Verwaltungsgemeinschaft
„An der Schmücke“ Heldrungen
Verantwortlich für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der
Anschrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr.
Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemeinen und zusätzlichen
Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigenpreisliste. Vom Kunden vorgegebene
HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können
wir für eine genaue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandungen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.
Verlagsleiter: Mirko Reise
Erscheinungsweise: 14täglich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet: Im Bedarfsfall können Sie Einzelstücke zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag
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