Abonnement-Neuauftrag

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• BOSSERT MEDIEN e.K.,
Hauptstraße 158, 75181 Pforzheim
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zum derzeit gültigen, jährlichen Bezugspreis von 25,80 EUR inkl. MwSt.
mit Einzugsermächtigung von 23,40 EUR das
Mitteilungsblatt für den Stadtteil Eutingen
Das Medium mit der absoluten
Nähe am lokalen Leben: aktuell,
informativ und vertrauensvoll.
•Amtliche Mitteilungen, Not dienste, Termine, Geburtstage,
Abfallbeseitigung etc.
•Nachrichten aus dem gesell-
schaftlichen Leben, aus den Kirchengemeinden und den Vereinen, von Kultur u. Politik.
•Informationen von Dienstleis-
tern und Gewerbetreibenden.
Es gehört in jeden Haushalt!
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Hiermit ermächtige/n ich/wir die Firma BOSSERT MEDIEN e.K, 75181 Pforzheim, Hauptstraße 158, die
Bezugsgebühren halbjährlich Ende März und Ende September eines jeden Jahres bis auf Widerruf einzuziehen:
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Ihre Kundennummer entspricht der Mandatsreferenznummer
Im übrigen gelten die nachfolgend abgedruckten Geschäftsbedingungen für Abonnenten
§ 1 Geltungsbereich
Für Abonnentenverträge zwischen Abonnenten und BOSSERT MEDIEN e.K. gelten ausschließlich die individuellen Vereinbarungen zum Abonnement. Die Gültigkeit etwaiger
Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abonnenten oder sonstiger Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen.
§ 2 Vertragsschluss
Der Abonnementvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder Zustellung des abonnierten Amts-/privaten Mitteilungsblattes zustande.
§ 3 Lieferung
Erscheinung ist, wenn dem nichts anderes entgegensteht, donnerstags. Die Lieferung erfolgt schnellstmöglich an die Adresse des Abonnenten.
§ 4 Fälligkeit und Zahlung
Im Falle der Zahlung per Rechnung erfolgt die Rechnungsstellung zum 30. Juni für das
ganze Jahr. Die Abonnementkosten sind sofort ohne Abzug fällig. Ein Verzug tritt automatisch nach vier Wochen ein und die Belieferung wird unverzüglich eingestellt.
Im Falle des Lastschrifteinzuges erfolgt jeweils eine Abbuchung zum 30. März und zum
30. September des Jahres mit jeweils der Hälfte der jährlichen Abonnementgebühr.
Scheitert der Bankeinzug aus Gründen, die der Abonnent zu vertreten hat, so werden
dem Abonnent die dadurch entstehenden Kosten wie folgt weiterberechnet. Porto- und
Verwaltungsgebühren von z.Z. pauschal 4,- € zuzüglich der tatsächlich angefallenen
Bankgebühren. Gegenüber der obigen Pauschale hat der Abonnent das Recht nachzuweisen, dass der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Die Belieferung wird unverzüglich eingestellt.
Abweichend von den vorstehenden Bedingungen sind Kosten für Anteile von Bezugszeiträumen, also von Kalender-Quartalen, -Halbjahren, sofort fällig und werden im Falle
des Lastschrifteinzugs auch sofort eingezogen.
§ 5 Laufzeit und Kündigung
Der Abonnementvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten, danach kann er jeweils
zum 31.03., zum 30.06., zum 30.09. oder zum 31.12. eines Jahres mit einer Frist von 6
Wochen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Zu viel bezahlte
Abonnementgebühren werden zurückerstattet. Im Falle einer Preisänderung ist der
Abonnent dazu berechtigt, den bestehenden Vertrag innerhalb eines Monats nach
Bekanntgabe der Preiserhöhung schriftlich zu kündigen.
§ 6 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung
Die personenbezogenen Daten des Abonnenten (u.a. Name, Anschrift und ggf. Telefon
sowie E-Mail-Adresse) werden im Rahmen der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes durch BOSSERT MEDIEN e.K. zur Vertragsdurchführung, insbesondere zum Lastschrifteinzug, zur Rechnungsstellung oder zum Vertrieb
des Amts- /oder privaten Mitteilungsblattes erhoben, gespeichert und genutzt. Eine
Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht.
§ 7 Unverzügliche schriftliche Mitteilung von Änderungen
Änderungen der Lieferadresse, Bankverbindung, Zahlungsweise oder sonstige für das
Abonnement relevanten Veränderungen müssen BOSSERT MEDIEN e.K. unverzüglich
schriftlich mitgeteilt werden, damit die Veränderungen innerhalb einer Woche vom
Verlag bearbeitet werden können.
§ 8 Schlussbestimmungen
Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
Sind die Abonnenten Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Pforzheim.
Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit
der anderen Klauseln oder der Bedingungen als Ganzes nicht.
Für den Fall der Minderjährigkeit des Abonnenten ist für das wirksame Zustandekommen des Abonnements zusätzlich die Unterschrift des Erziehungsberichtigten erforderlich.
Datum/Ort
Unterschrift (Abonnent)
Datum/Ort
Unterschrift (ggf. Erziehungsberechtigter)
Bei Fragen oder Unklarheiten rufen Sie uns bitte an unter Telefon 0 72 31 / 7 76 22 08 oder senden Sie uns eine E-Mail: [email protected]