Bestellschein für Neu-Abonnement Ausfüllen und senden an: • BOSSERT MEDIEN e.K., Hauptstraße 158, 75181 Pforzheim ABO-BESTELLUNG Bezirk: Hiermit bestelle ich ab sofort oder ab (Datum) zum derzeit gültigen, jährlichen Bezugspreis von 25,80 EUR inkl. MwSt. mit Einzugsermächtigung von 23,40 EUR das Mitteilungsblatt für den Stadtteil Eutingen Das Medium mit der absoluten Nähe am lokalen Leben: aktuell, informativ und vertrauensvoll. •Amtliche Mitteilungen, Not dienste, Termine, Geburtstage, Abfallbeseitigung etc. •Nachrichten aus dem gesell- schaftlichen Leben, aus den Kirchengemeinden und den Vereinen, von Kultur u. Politik. •Informationen von Dienstleis- tern und Gewerbetreibenden. Es gehört in jeden Haushalt! Unsere Lieferanschrift: Name: Vorname: PLZ Straße: Ort: Tel.-Nr.: Kd-Nr.: Vetr.Nr. Hiermit ermächtige/n ich/wir die Firma BOSSERT MEDIEN e.K, 75181 Pforzheim, Hauptstraße 158, die Bezugsgebühren halbjährlich Ende März und Ende September eines jeden Jahres bis auf Widerruf einzuziehen: IBAN.: BIC: Geldinstitut: Ort: Ihre Kundennummer entspricht der Mandatsreferenznummer Im übrigen gelten die nachfolgend abgedruckten Geschäftsbedingungen für Abonnenten § 1 Geltungsbereich Für Abonnentenverträge zwischen Abonnenten und BOSSERT MEDIEN e.K. gelten ausschließlich die individuellen Vereinbarungen zum Abonnement. Die Gültigkeit etwaiger Allgemeiner Geschäftsbedingungen des Abonnenten oder sonstiger Dritter ist ausdrücklich ausgeschlossen. § 2 Vertragsschluss Der Abonnementvertrag kommt durch schriftliche Bestätigung oder Zustellung des abonnierten Amts-/privaten Mitteilungsblattes zustande. § 3 Lieferung Erscheinung ist, wenn dem nichts anderes entgegensteht, donnerstags. Die Lieferung erfolgt schnellstmöglich an die Adresse des Abonnenten. § 4 Fälligkeit und Zahlung Im Falle der Zahlung per Rechnung erfolgt die Rechnungsstellung zum 30. Juni für das ganze Jahr. Die Abonnementkosten sind sofort ohne Abzug fällig. Ein Verzug tritt automatisch nach vier Wochen ein und die Belieferung wird unverzüglich eingestellt. Im Falle des Lastschrifteinzuges erfolgt jeweils eine Abbuchung zum 30. März und zum 30. September des Jahres mit jeweils der Hälfte der jährlichen Abonnementgebühr. Scheitert der Bankeinzug aus Gründen, die der Abonnent zu vertreten hat, so werden dem Abonnent die dadurch entstehenden Kosten wie folgt weiterberechnet. Porto- und Verwaltungsgebühren von z.Z. pauschal 4,- € zuzüglich der tatsächlich angefallenen Bankgebühren. Gegenüber der obigen Pauschale hat der Abonnent das Recht nachzuweisen, dass der entstandene Schaden wesentlich niedriger ist als die Pauschale. Die Belieferung wird unverzüglich eingestellt. Abweichend von den vorstehenden Bedingungen sind Kosten für Anteile von Bezugszeiträumen, also von Kalender-Quartalen, -Halbjahren, sofort fällig und werden im Falle des Lastschrifteinzugs auch sofort eingezogen. § 5 Laufzeit und Kündigung Der Abonnementvertrag hat eine Mindestlaufzeit von 6 Monaten, danach kann er jeweils zum 31.03., zum 30.06., zum 30.09. oder zum 31.12. eines Jahres mit einer Frist von 6 Wochen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform. Zu viel bezahlte Abonnementgebühren werden zurückerstattet. Im Falle einer Preisänderung ist der Abonnent dazu berechtigt, den bestehenden Vertrag innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe der Preiserhöhung schriftlich zu kündigen. § 6 Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung Die personenbezogenen Daten des Abonnenten (u.a. Name, Anschrift und ggf. Telefon sowie E-Mail-Adresse) werden im Rahmen der Bestimmungen des Bundesdatenschutzgesetzes und des Telemediengesetzes durch BOSSERT MEDIEN e.K. zur Vertragsdurchführung, insbesondere zum Lastschrifteinzug, zur Rechnungsstellung oder zum Vertrieb des Amts- /oder privaten Mitteilungsblattes erhoben, gespeichert und genutzt. Eine Weitergabe der Daten an Dritte zu Werbezwecken erfolgt nicht. § 7 Unverzügliche schriftliche Mitteilung von Änderungen Änderungen der Lieferadresse, Bankverbindung, Zahlungsweise oder sonstige für das Abonnement relevanten Veränderungen müssen BOSSERT MEDIEN e.K. unverzüglich schriftlich mitgeteilt werden, damit die Veränderungen innerhalb einer Woche vom Verlag bearbeitet werden können. § 8 Schlussbestimmungen Es ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar. Sind die Abonnenten Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Pforzheim. Sollten einzelne Klauseln unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der anderen Klauseln oder der Bedingungen als Ganzes nicht. Für den Fall der Minderjährigkeit des Abonnenten ist für das wirksame Zustandekommen des Abonnements zusätzlich die Unterschrift des Erziehungsberichtigten erforderlich. Datum/Ort Unterschrift (Abonnent) Datum/Ort Unterschrift (ggf. Erziehungsberechtigter) Bei Fragen oder Unklarheiten rufen Sie uns bitte an unter Telefon 0 72 31 / 7 76 22 08 oder senden Sie uns eine E-Mail: [email protected]
© Copyright 2024 ExpyDoc