Reiseveranstalter haftet nicht

RHEIN-ERFT-KREIS
5. KW - 4. Februar 2017
SonntagS PoSt
Top-Teams treffen sich
beim Wintercup in Hürth
Region. Keine Frage, der
Wintercup des FC Hürth ist
weit und breit das mit Abstand
am besten besetzte Vorbereitungsturnier in diesen Tagen. Vom kommenden Donnerstag, 9. Februar, an spielen Teams aus der Mittelrheinliga und der Landesliga nicht
nur um den lukrativen Turniersieg. Mit Blick auf das nahende Ende der Winterpause bietet das Turnier auch die Chance zu einer ersten Standortbestimmung.
Echte Derbystimmung verspricht die Besetzung der
Gruppe A mit den Mittelrheinligisten SpVg Wesseling-Urfeld, Gastgeber FC Hürth und
dem SC Brühl (Landesliga).
In Gruppe B treffen die beiden Landesligisten aus dem
Rhein-Erft-Kreis, Frechen 20
und Germania Lechenich auf
das klassenhöhere Team des
TV Herkenrath.
Den Auftakt machen der SC
Brühl und der FC Hürth am
Donnerstag, 9. Februar um
19 Uhr. Um 20 Uhr wird die
Partie zwischen Frechen 20
und Germania Lechenich angepfiffen.
Der FC Hürth hat in der Winterpause nicht nur den Vertrag mit Trainer Oliver Heitmann bis zum 30. Juni 2018
verlängert, sondern auch noch
eine Mann für die Defensive
verpflichtet: Sebastian Zinke
war in der Vorrunde vereinslos. Der 32-Jährige hat einmal im Kader der U20 Nationalmannschaft gestanden und
hat inzwischen eine Odyssee
quer durch die Republik hinter
sich. Vereine wie SV Baunatal,
Hessen Kassel, Wilhelmshaven Rot-Weiß Essen, SF Lot-
te, Wuppertaler SV, aber auch
Fortuna Köln und 1. FC Köln
stehen auf der langen Liste.
Und jetzt: FC Hürth.
Bereits am Dienstag, 7. Februar, beginnt für die Teams
aus Kreis- und Bezirksliga das
Turnier um den Berthold-Wagner-Cup. Gemeldet haben der
FC Bergheim, die SG Rommerskirchen-Gilbach, Blau-Weiß
Kerpen, der SSV Berzdorf, der
BC Stotzheim und die Reserve
des FC Hürth.
Mit Pascal Moers, Maximilian
Boensch (beide BC Stotzheim)
und Sebastian Schneider (unbekannt) haben drei Spieler in
der Winterpause den Verein
verlassen. FCH-Vorsitzender
Karl Zylajew: „Wir möchten
uns für den Einsatz in unserer
Reserve bedanken und wünschen den drei Spielern für de
Zukunft alles Gute!“
Pasacal Schiffer (in gelb) wechselt vom Landesligisten Germania Lechenich zur Reserve des FC Hürth. Das Team hat nach dem
Aufstieg in die Bezirksliga ehrgeizige Ziele und ist auf Kurs Richtung Landesliga. Kommt gleich mit: Jordan Übach (kl. Foto)
n
Interessant ist ein Blick auf
zwei Neuzugänge für die FCHReserve: Pascal Schiffer und
Jordan Übach kommen gleich
im Doppelpack vom Landesligisten Germania Lechenich in
den Salus Park nach Hürth. Für
Übach ist es nach zwei Jahren
die Rückkehr zum „alten“ Verein. In Lechenich war der technisch starke Mittelfeldstratege trotz hoher Erwartungen
nie so richtig „warm geworden“, saß oft auf der Bank und
wurde meist erst im zweiten
Durchgang eingewechselt.
Die ersten Partien am Dienstag:
19 Uhr: FC Bergheim vs. FC
Hürth II
20 Uhr: BW Kerpen vs. SSV
Berzdorf
Reiseveranstalter haftet nicht
(arag). Ein Mann buchte eine Studienreise. Im Reisepreis enthalten waren Flüge,
Übernachtungen, Panoramaüberfahrt im Katamaran nach
Rhodos, Busrundreise in der
Türkei und auf Rhodos inklusive aller Leistungen gemäß
dem Reiseangebot.
Im Rahmen der Rundreise wurde wie gebucht eine
Schmuckmanufaktur besucht.
Der Urlauber kaufte dort einen
goldenen Ring mit Diamantsplittern und Rubinsplittern
und eine goldene Kette mit einem Rubin für seine Ehefrau.
Zurück in Deutschland verlangt der Kläger von der Reiseveranstalterin
Schadensersatz wegen des Schmuckkaufs, da er vor Ort zu dem
Schmuckkauf gedrängt worden sei. Die Schmuckmanufaktur sei Erfüllungsgehilfin
der Reiseveranstalterin. Wegen Änderungen am Schmuck
sei dieser vor Ort noch nicht
unmittelbar mitgegeben worden, sondern man habe dann
auf die Lieferung am vereinbarten Ort im Hotel drängen
n „Ein Reiseveranstalter, der im Rahmen einer Reise den Besuch einer Schmuckmanufaktur
organisiert und durchführt, haftet nicht für ein Fehlverhalten der Schmuckmanufaktur.“
Foto: Ilse Dunkel (ille)/pixelio.de
müssen. Hierbei habe der Reiseleiter des beklagten Reiseunternehmens den Urlauber
unterstützt.
Erst in Deutschland habe er bemerkt, dass der Ring
nicht wie vereinbart geändert worden sei und die Kette in keiner Form der ausgesuchten entspreche. Der Urlauber klagte – er wollte den
Schmuck zurückgeben und
Pensionszusage gilt
nicht als Arbeitslohn
(dpa/mag). Die Ablösung einer Pensionszusage wurde
Arbeitnehmern bisher als Arbeitslohn angerechnet. Doch
dieser Sichtweise hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun eine
Absage erteilt. Weil dadurch
kein Anspruch des Arbeitnehmers erfüllt wird, sondern einer des neuen Arbeitgebers,
gilt das nicht als Arbeitslohn
(Az.: VI R 18/13).
In dem Fall ging es um die
Pensionszusage eines alleinigen Geschäftsführers einer
GmbH. Im Vorgriff auf die geplante Veräußerung seiner Geschäftsanteile gründete der
Kläger eine weitere GmbH.
Beide Gesellschaften vereinbarten, alle Rechte und Pflichten aus der Pensionszusage
gegen eine Zahlung zu übernehmen. Finanzamt und das
Finanzgericht waren der Ansicht, dem Kläger sei damit Arbeitslohn zugeflossen.
Der BFH sah dies anders:
Die bloße Erteilung einer Pensionszusage führe nach ständiger Rechtsprechung noch
nicht zum Zufluss von Arbeitslohn.
Hieran habe sich im Streitfall durch die im Rahmen der
Schuldübernahme
gezahlte
Ablöse aus Sicht des Arbeitnehmers nichts geändert.
beziffert gegenüber der Reiseveranstalterin seinen Schaden
auf 4.300 Euro. Diese weigert
sich zu zahlen, da sie nicht am
Schmuckgeschäft beteiligt gewesen sei und keine Provision erhalte. Das aufgerufene
Gericht entschied, dass die
im Rahmen des geschuldeten Reiseablaufs geschaffene
Gelegenheit zum Kauf nicht
zu einer direkten vertragli-
chen Beziehung zwischen Kläger und Beklagten hinsichtlich des Schmuckkaufs führe.
Ferner hafte der beklagte Reiseanbieter auch nicht für ein
eventuelles Fehlverhalten seitens der Schmuckmanufaktur.
Die Klage gegen den Reiseveranstalter blieb daher ohne Erfolg, erklären Experten (AG München, Az.: 271 C
8375/16).