RHEIN-ERFT-KREIS 5. KW - 4. Februar 2017 SonntagS PoSt Top-Teams treffen sich beim Wintercup in Hürth Region. Keine Frage, der Wintercup des FC Hürth ist weit und breit das mit Abstand am besten besetzte Vorbereitungsturnier in diesen Tagen. Vom kommenden Donnerstag, 9. Februar, an spielen Teams aus der Mittelrheinliga und der Landesliga nicht nur um den lukrativen Turniersieg. Mit Blick auf das nahende Ende der Winterpause bietet das Turnier auch die Chance zu einer ersten Standortbestimmung. Echte Derbystimmung verspricht die Besetzung der Gruppe A mit den Mittelrheinligisten SpVg Wesseling-Urfeld, Gastgeber FC Hürth und dem SC Brühl (Landesliga). In Gruppe B treffen die beiden Landesligisten aus dem Rhein-Erft-Kreis, Frechen 20 und Germania Lechenich auf das klassenhöhere Team des TV Herkenrath. Den Auftakt machen der SC Brühl und der FC Hürth am Donnerstag, 9. Februar um 19 Uhr. Um 20 Uhr wird die Partie zwischen Frechen 20 und Germania Lechenich angepfiffen. Der FC Hürth hat in der Winterpause nicht nur den Vertrag mit Trainer Oliver Heitmann bis zum 30. Juni 2018 verlängert, sondern auch noch eine Mann für die Defensive verpflichtet: Sebastian Zinke war in der Vorrunde vereinslos. Der 32-Jährige hat einmal im Kader der U20 Nationalmannschaft gestanden und hat inzwischen eine Odyssee quer durch die Republik hinter sich. Vereine wie SV Baunatal, Hessen Kassel, Wilhelmshaven Rot-Weiß Essen, SF Lot- te, Wuppertaler SV, aber auch Fortuna Köln und 1. FC Köln stehen auf der langen Liste. Und jetzt: FC Hürth. Bereits am Dienstag, 7. Februar, beginnt für die Teams aus Kreis- und Bezirksliga das Turnier um den Berthold-Wagner-Cup. Gemeldet haben der FC Bergheim, die SG Rommerskirchen-Gilbach, Blau-Weiß Kerpen, der SSV Berzdorf, der BC Stotzheim und die Reserve des FC Hürth. Mit Pascal Moers, Maximilian Boensch (beide BC Stotzheim) und Sebastian Schneider (unbekannt) haben drei Spieler in der Winterpause den Verein verlassen. FCH-Vorsitzender Karl Zylajew: „Wir möchten uns für den Einsatz in unserer Reserve bedanken und wünschen den drei Spielern für de Zukunft alles Gute!“ Pasacal Schiffer (in gelb) wechselt vom Landesligisten Germania Lechenich zur Reserve des FC Hürth. Das Team hat nach dem Aufstieg in die Bezirksliga ehrgeizige Ziele und ist auf Kurs Richtung Landesliga. Kommt gleich mit: Jordan Übach (kl. Foto) n Interessant ist ein Blick auf zwei Neuzugänge für die FCHReserve: Pascal Schiffer und Jordan Übach kommen gleich im Doppelpack vom Landesligisten Germania Lechenich in den Salus Park nach Hürth. Für Übach ist es nach zwei Jahren die Rückkehr zum „alten“ Verein. In Lechenich war der technisch starke Mittelfeldstratege trotz hoher Erwartungen nie so richtig „warm geworden“, saß oft auf der Bank und wurde meist erst im zweiten Durchgang eingewechselt. Die ersten Partien am Dienstag: 19 Uhr: FC Bergheim vs. FC Hürth II 20 Uhr: BW Kerpen vs. SSV Berzdorf Reiseveranstalter haftet nicht (arag). Ein Mann buchte eine Studienreise. Im Reisepreis enthalten waren Flüge, Übernachtungen, Panoramaüberfahrt im Katamaran nach Rhodos, Busrundreise in der Türkei und auf Rhodos inklusive aller Leistungen gemäß dem Reiseangebot. Im Rahmen der Rundreise wurde wie gebucht eine Schmuckmanufaktur besucht. Der Urlauber kaufte dort einen goldenen Ring mit Diamantsplittern und Rubinsplittern und eine goldene Kette mit einem Rubin für seine Ehefrau. Zurück in Deutschland verlangt der Kläger von der Reiseveranstalterin Schadensersatz wegen des Schmuckkaufs, da er vor Ort zu dem Schmuckkauf gedrängt worden sei. Die Schmuckmanufaktur sei Erfüllungsgehilfin der Reiseveranstalterin. Wegen Änderungen am Schmuck sei dieser vor Ort noch nicht unmittelbar mitgegeben worden, sondern man habe dann auf die Lieferung am vereinbarten Ort im Hotel drängen n „Ein Reiseveranstalter, der im Rahmen einer Reise den Besuch einer Schmuckmanufaktur organisiert und durchführt, haftet nicht für ein Fehlverhalten der Schmuckmanufaktur.“ Foto: Ilse Dunkel (ille)/pixelio.de müssen. Hierbei habe der Reiseleiter des beklagten Reiseunternehmens den Urlauber unterstützt. Erst in Deutschland habe er bemerkt, dass der Ring nicht wie vereinbart geändert worden sei und die Kette in keiner Form der ausgesuchten entspreche. Der Urlauber klagte – er wollte den Schmuck zurückgeben und Pensionszusage gilt nicht als Arbeitslohn (dpa/mag). Die Ablösung einer Pensionszusage wurde Arbeitnehmern bisher als Arbeitslohn angerechnet. Doch dieser Sichtweise hat der Bundesfinanzhof (BFH) nun eine Absage erteilt. Weil dadurch kein Anspruch des Arbeitnehmers erfüllt wird, sondern einer des neuen Arbeitgebers, gilt das nicht als Arbeitslohn (Az.: VI R 18/13). In dem Fall ging es um die Pensionszusage eines alleinigen Geschäftsführers einer GmbH. Im Vorgriff auf die geplante Veräußerung seiner Geschäftsanteile gründete der Kläger eine weitere GmbH. Beide Gesellschaften vereinbarten, alle Rechte und Pflichten aus der Pensionszusage gegen eine Zahlung zu übernehmen. Finanzamt und das Finanzgericht waren der Ansicht, dem Kläger sei damit Arbeitslohn zugeflossen. Der BFH sah dies anders: Die bloße Erteilung einer Pensionszusage führe nach ständiger Rechtsprechung noch nicht zum Zufluss von Arbeitslohn. Hieran habe sich im Streitfall durch die im Rahmen der Schuldübernahme gezahlte Ablöse aus Sicht des Arbeitnehmers nichts geändert. beziffert gegenüber der Reiseveranstalterin seinen Schaden auf 4.300 Euro. Diese weigert sich zu zahlen, da sie nicht am Schmuckgeschäft beteiligt gewesen sei und keine Provision erhalte. Das aufgerufene Gericht entschied, dass die im Rahmen des geschuldeten Reiseablaufs geschaffene Gelegenheit zum Kauf nicht zu einer direkten vertragli- chen Beziehung zwischen Kläger und Beklagten hinsichtlich des Schmuckkaufs führe. Ferner hafte der beklagte Reiseanbieter auch nicht für ein eventuelles Fehlverhalten seitens der Schmuckmanufaktur. Die Klage gegen den Reiseveranstalter blieb daher ohne Erfolg, erklären Experten (AG München, Az.: 271 C 8375/16).
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