Förderverein der Grundschule Sevelten/Elsten Satzung

Förderverein der Grundschule Sevelten/Elsten
Satzung
§1 Name, Sitz
Der Verein führt den Namen „ Förderverein der Grundschule Sevelten/Elsten“. Er soll in
das Vereinsregister eingetragen werden. Danach lautet der Name „Förderverein der
Grundschule Sevelten/Elsten e. V.“ Der Verein hat seinen Sitz in 49692 Sevelten.
§ 2 Zweck
Zweck des Vereins ist die ideelle und materielle Unterstützung der Schüler der
Grundschule Sevelten/Elsten zur Förderung der Erziehung und Bildung. Ein weiterer
Zweck ist die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen i. S. v. § 53 AO. Der Satzungszweck
wird verwirklicht insbesondere durch:
- Mitarbeit und Unterstützung von Projekten und schulischen Veranstaltungen,
- Ergänzung der Unterrichtsmittel ( Lehr-, Lern- u. Anschauungsmaterial,
fachsp. Material, Schulbücherei, Instrumente, Befüllung der Spiel/Pausenkisten,
Beschaffung von Spielgeräten usw.)
- Öffentlichkeitsarbeit
- Durchführung und Mitgestaltung von Schulveranstaltungen
- Unterstützung von Klassen- und Gruppenfahrten
§ 3 Gemeinnützigkeit
1. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne
des Abschnitts „“Steuerbegünstigte Zwecke„“ der Abgabenordnung.
2. Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftlichen
Interessen. Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet
werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins.
3. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall seines bisherigen
Zweckes fällt das Vereinsvermögen dem Schulträger der Grundschule Sevelten/Elsten
(der Gemeinde Cappeln) zu, der es ausschließlich und unmittelbar im Sinne des
Satzungszweckes zu verwenden hat.
4. Alle Mitglieder des Vorstandes üben ihre Tätigkeit ehrenamtlich und unentgeltlich aus.
§ 4 Eintritt von Mitgliedern
Mitglied des Vereins kann jede natürliche und juristische Person werden. Der Eintritt
erfolgt schriftlich gegenüber einem Mitglied des Vorstandes.
§ 5 Austritt von Mitgliedern
Ein Mitglied kann jederzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber einem Mitglied des
Vorstandes aus dem Verein austreten.
§ 6 Ausschluss von Mitgliedern
Ein Mitglied kann aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es schuldhaft in grober
Weise die Interessen des Vereins verletzt. Über den Ausschluß beschließt die
Mitgliederversammlung, wobei eine Mehrheit von drei Viertel der abgegebenen Stimmen
erforderlich ist.
§ 7 Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag wird von der Mitgliederversammlung festgesetzt.
§ 8 Vorstand
Der Vorstand besteht aus:
1- 1. Vorsitzenden
2- Stellv. Vorsitzenden
3- Schriftführer(in)
4- Schatzmeister/Kassenwart(in)
5- Schulleiter(in) in GS Sevelten/Elsten
6- Beisitzer
7- Beisitzer
Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung für die Dauer von zwei Jahren gewählt;
er bleibt jedoch auch nach Ablauf seiner Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt.
Jeweils zwei Vorstandsmitglieder, unter ihnen der 1. Vorsitzende oder stellv. Vorsitzende,
sind gemeinsam vertretungsberechtigt und bilden den Vorstand nach § 26 BGB.
§ 9 Mitgliederversammlungen
Die ordentliche Mitgliederversammlung findet einmal jährlich statt.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen finden statt, wenn dies im Interesse des
Vereins erforderlich ist oder wenn die Einberufung einer derartigen Versammlung von
einem Fünftel der Mitglieder schriftlich vom Vorstand verlangt wird; dabei sollen die
Gründe angegeben werden.
§ 10 Einberufung von Mitgliederversammlungen
Mitgliederversammlungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom
stellv. Vorsitzenden vorzugsweise per e-mail oder durch einen einfachen Brief einberufen.
Dabei ist die vom Vorstand festgelegte Tagesordnung mitzuteilen. Die Einberufungsfrist
beträgt zwei Wochen. Die Versendung unter der letzten bekannten Anschrift genügt.
§ 11 Ablauf von Mitgliederversammlungen
(1) Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung vom
stellv. Vorsitzenden geleitet; ist auch dieser verhindert, wählt die Mitgliederversammlung einen Versammlungsleiter.
(2) Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann die vom Vorstand festgelegte
Tagesordnung geändert oder ergänzt werden. Über die Annahme von
Beschlussanträgen entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der
abgegebenen gültigen Stimmen; Stimmenthaltungen gelten als ungültige Stimmen.
Zum Ausschluss von Mitgliedern und zu Satzungsänderungen ist eine Mehrheit von
drei Viertel, zu Änderungen des Vereinszweckes und zur Auflösung des Vereins eine
solche von neun Zehntel der abgegebenen gültigen Stimmen erforderlich.
(3) Abstimmungen erfolgen grundsätzlich durch Handzeichen; wenn ein Drittel der
erschienen Mitglieder dies verlangt, muss schriftlich abgestimmt werden.
§ 12 Protokollierung von Beschlüssen
Beschlüsse sind unter Angabe des Ortes und der Zeit der Versammlung sowie des
Abstimmungsergebnisses in einer Niederschrift festzuhalten; die Niederschrift ist von
dem Schriftführer zu unterschreiben.
Die Satzung wurde in der Gründungsversammlung vom 25.04.2006 beschlossen und durch
Beschluss der Mitgliederversammlung am 19.04.2016 geändert.