Streikaufruf An die Mitglieder der GEW NRW im Bereich TV-L (Länder-Tarifvertrag) Länder-Tarifrunde 2017: GEW-Warnstreik am 01.02.2017 Liebe Kolleg*innen, die erste Verhandlungsrunde in der Länder-Tarifrunde zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und den Arbeitgebern ist am 18. Januar ergebnislos zu Ende gegangen. Die nächste Verhandlungsrunde findet am 30./31. Januar 2017 statt. Da die Arbeitgeber bisher nicht signalisiert haben, dass sie in der zweiten Verhandlung auf unsere Forderungen eingehen werden, ruft die GEW am 01. Februar 2017 in ganz Nordrhein-Westfalen zu einem ganztägigen Warnstreik auf, sofern die Arbeitgeber am 30./31.01. Januar kein tragfähiges Angebot vorlegen. Deswegen bitten wir euch, am 31. Januar aufmerksam die Nachrichten zu verfolgen. Sollte es wider Erwarten zu einem Ergebnis kommen, findet der Warnstreik am 01. Februar nicht statt. Im Anhang erhaltet ihr heute den landesweiten offiziellen Warnstreikaufruf sowie eine Übersicht mit den Planungen der fünf Hauptkundgebungsorte. Auf unserer Homepage erhaltet ihr rechtzeitig die Daten zur gemeinsamen Anreise aus unseren lokalen Streikbüros: http://www.gew-nrw.de/tarifrunde-2017.html Mit diesem Streikaufruf ist die rechtliche Voraussetzung für eure Streikteilnahme gegeben. Die Schulen informieren wir auch noch rechtzeitig über unseren Warnstreik und geben Hinweise zur Rechtslage. Mehr Infos zur Tarifrunde findet ihr auch in unserer aktuellen Mitgliederzeitung (nds) und hier online: http://www.nds-zeitschrift.de/index.html#!edition=355 Nur wenn wir gemeinsam Flagge zeigen, sind wir stark und können gute Ergebnisse im Sinne der Beschäftigten erzielen, deswegen beteiligt euch, seid dabei, und animiert auch eure Kolleg*innen zur Teilnahme an Aktionen und Warnstreiks. Mit solidarischen Grüßen Joyce Abebrese ============= Joyce Abebrese GEW-Landesverband NRW Referentin für Tarifpolitik, Jugendhilfe und Sozialarbeit und Erwachsenenbildung Nünningstraße 11, 45141 Essen Tel.: 0201-29403-29 Fax: 0201-29403-51 [email protected] +++ Stets aktuell informiert +++ Das Länder-Tariftelegramm der GEW +++ Jetzt bestellen unter https://www.gew.de/tariftelegramm-laender/ +++ Aufruf zum Warnstreik! Die Gewerkschaften verhandeln seit dem 18. Januar mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) über eine Gehaltserhöhung für die Tarifbeschäftigten der Länder. Bisher haben die Arbeitgeber kein akzeptables Angebot vorgelegt. Daher rufen wir für Mittwoch, den 01. Februar 2017 zu einem ganztägigen Warnstreik auf, sofern die Arbeitgeber in der zweiten Verhandlungsrunde am 30./31. Januar kein tragfähiges Angebot vorlegen. Die GEW fordert in der Tarifrunde 2017 Erhöhung der Tabellenentgelte im Gesamtvolumen von 6 Prozent bei einer Laufzeit von 12 Monaten! Erhöhung der Ausbildungsentgelte und der Entgelte der Praktikantinnen/Praktikanten um 90 Euro monatlich! Außerdem fordern wir die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf Beamtinnen und Beamte. Zur Durchsetzung dieser Forderungen ruft die GEW ihre tarifbeschäftigten Mitglieder im Geltungsbereich des TV-L und TV Prakt-L am Mittwoch, den 01.02.2017 zu einem ganztägigen Warnstreik auf. Warnstreik Am Mittwoch, den 01.02.2017 in ganz NRW mit fünf Hauptkundgebungsorten in: Dortmund, Düsseldorf, Köln, Bielefeld, Münster Die GEW organisiert gemeinsame Anreisen aus den lokalen Streikbüros in: Bonn, Aachen, Siegen, Wuppertal, Minden, Gütersloh, Herford, Paderborn, Höxter, Lippe, Castrop-Rauxel, Soest, Bottrop, Duisburg, Wesel, Hagen, Essen, Gelsenkirchen, Krefeld, Bochum, Oberhausen, Witten. Beamtinnen und Beamte sind aufgerufen, die streikenden Kolleginnen und Kollegen zu unterstützen und sich nach ihren Möglichkeiten an den Aktionen zu beteiligen. +++ Stets aktuell informiert +++ Das Länder-Tariftelegramm der GEW +++ Jetzt bestellen unter https://www.gew.de/tariftelegramm-laender/ +++ Ist streiken überhaupt erlaubt? Das Streikrecht ist verfassungsmäßig im Rahmen der „Koalitionsfreiheit“ (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz) geschützt. Aus der Koalitionsfreiheit leitet sich das Recht ab, seine Interessen gemeinsam durchzusetzen und dafür das Mittel des Arbeitskampfes zu nutzen. Ein Streik ist aber nur dann rechtmäßig, wenn er von einer Gewerkschaft getragen wird. Ein Streik ohne gewerkschaftlichen Streikaufruf ist in Deutschland nicht zulässig. Wer darf streiken? Ruft eine Gewerkschaft die Beschäftigten zu einem Streik auf, haben alle ArbeitnehmerInnen dieser Einrichtungen Streikrecht, sofern sie vom „Streikgegenstand“ betroffen sind. KollegInnen, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft sind, sind genauso aufgerufen, sich am Streik zu beteiligen wie Gewerkschaftsmitglieder. Allerdings erhalten nur Mitglieder von ihrer Gewerkschaft Streikgeld und Rechtsschutz. Was ist mit denen, die nicht streiken wollen? Niemand wird zu einem Streik gezwungen. Aber: Alle, die nicht mitmachen, gefährden den Erfolg. Diejenigen, die nicht streiken, kann der Arbeitgeber auch zu Diensten außerhalb der Einrichtung einsetzen. Wie komme ich an mein Streikgeld? Voraussetzung ist, sich an jedem Streiktag im Streikbüro in eine Liste einzutragen und damit seine Teilnahme am Streik zu dokumentieren. Nur, wer sich in die Liste eingetragen hat, bekommt Streikgeld. Bei Warnstreiks zahlt die GEW pro Streiktag den nachgewiesenen Nettogehaltsabzug als Streikgeld, maximal das Dreifache des auf den nächsten vollen Euro aufgerundeten monatlichen Mitgliedsbeitrags plus fünf Euro für jedes unterhaltsberechtigte Kind. Das Streikgeld unterliegt nicht der Einkommenssteuer. Mit welchen Reaktionen des Arbeitgebers muss ich rechnen? Der Arbeitgeber kann den Teil des Entgeltes, der auf den Zeitraum der Teilnahme an einem Streik entfällt, einbehalten. Eintragungen in Personalakten, Abmahnungen oder Kündigungen wegen der Teilnahme an einem Streik sind rechtswidrig. Die Teilnahme an einem Streik darf auch keine Auswirkung auf die Zahlung eines Leistungsentgeltes haben. Muss ich meinen Arbeitgeber über die Beteiligung am Streik informieren? Über eine persönliche Streikteilnahme muss die streikende Person ihren Arbeitgeber nicht informieren. Auf Anfrage des Arbeitgebers sind aber Einrichtungsleitungen verpflichtet, die Namen von Beschäftigten zu nennen, die an einem Streiktag nicht zum Dienst erschienen sind. Aus Kollegialität kann es sinnvoll sein, die Streikteilnahme anzukündigen. Es erleichtert auch z. B. streikbetroffenen Eltern, solidarisch zu bleiben. Wer entscheidet, ob Einrichtungen geschlossen werden und wie funktioniert ein „Notdienst“? Die Entscheidung zur Schließung der Einrichtung trifft der jeweilige Träger. Vor allem bei längeren Streiks kann es sinnvoll sein, dass in begrenztem Umfang Einrichtungen für Notfälle geöffnet bleiben. Für die Vereinbarung eines Notdienstplanes mit dem Arbeitgeber sind die Gewerkschaften vor Ort zuständig. Notdienste dürfen vom Arbeitgeber nicht einseitig angeordnet werden. Was passiert während eines Streiks? Inhalt eines Streiks ist die gemeinsame, planmäßige und vorübergehende Vorenthaltung der Arbeitsleistung durch die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Die konkrete Ausgestaltung des Streiks ist von den Bedingungen vor Ort abhängig. Warnstreik am Mittwoch, den 1. Februar 2017 Unsere fünf Hauptkundgebungsorte: Köln – DGB-Haus (Hans-Böckler Platz 1) 09.00 Uhr Streikfrühstück im DGB-Haus Köln 11.00 Uhr Kundgebung auf dem Hans-Böckler Platz 12.00 Uhr bis ca. 15.00 Uhr Demo Kundgebung mit Klaus Peter Hammer Bielefeld – JBB Jugendgästehaus Vorsitzender der GEW Rheinland-Pfalz (Herrmann-Kleinewächter-Str. 1) 08.30 Uhr Streikfrühstück Düsseldorf – DGB-Haus (Fr.-Ebert Str. 34-38) 10.45 Uhr bis ca. 12.15 Uhr Demo, dann 08.30 Uhr Streikfrühstück im DGB-Haus Kundgebung auf dem Jahnplatz mit 10.00 Uhr Aufstellung zur Demo Andreas Gehrke – Mitglied im 10.30 Uhr Demo zum Finanzministerium Geschäftsführenden Vorstand der GEW Kundgebung mit Dorothea Schäfer Vorsitzende der GEW NRW Münster – Cuba (Achtermannstr. 10) 09.00 Uhr Streikfrühstück Dortmund – Dietrich-Keuning-Haus 11.00 Uhr Demo durch Innenstadt (Leopoldstr. 50) 11.30 Uhr bis 12.30 Kundgebung mit 08.30 Uhr Streikfrühstück mit Aktion Maike Finnern - stellvertretende 10.30 Uhr bis ca. 12.00 Uhr Demo Vorsitzende der GEW NRW Kundgebung mit Sebastian Krebs stellvertretender Vorsitzender der GEW NRW Gemeinsam mehr erreichen. Für eine gerechte Bezahlung. 6 Prozent mehr! Die GEW organisiert aus zahlreichen Orten eine gemeinsame Anreise. Infos: www.gew-nrw.de/tarifrunde-2017 v.i.S.P. Dorothea Schäfer – GEW NRW
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