Aufruf zum Warnstreik in Münster am 1. Februar - gew

Streikaufruf
An die Mitglieder
der GEW NRW
im Bereich TV-L (Länder-Tarifvertrag)
Länder-Tarifrunde 2017: GEW-Warnstreik am 01.02.2017
Liebe Kolleg*innen,
die erste Verhandlungsrunde in der Länder-Tarifrunde zwischen den Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes und den Arbeitgebern ist am 18. Januar ergebnislos zu Ende gegangen. Die nächste
Verhandlungsrunde findet am 30./31. Januar 2017 statt.
Da die Arbeitgeber bisher nicht signalisiert haben, dass sie in der zweiten Verhandlung auf unsere
Forderungen eingehen werden, ruft die GEW am 01. Februar 2017 in ganz Nordrhein-Westfalen zu
einem ganztägigen Warnstreik auf, sofern die Arbeitgeber am 30./31.01. Januar kein tragfähiges Angebot vorlegen. Deswegen bitten wir euch, am 31. Januar aufmerksam die Nachrichten zu verfolgen.
Sollte es wider Erwarten zu einem Ergebnis kommen, findet der Warnstreik am 01. Februar nicht statt.
Im Anhang erhaltet ihr heute den landesweiten offiziellen Warnstreikaufruf sowie eine Übersicht mit
den Planungen der fünf Hauptkundgebungsorte. Auf unserer Homepage erhaltet ihr rechtzeitig die
Daten zur gemeinsamen Anreise aus unseren lokalen Streikbüros:
http://www.gew-nrw.de/tarifrunde-2017.html
Mit diesem Streikaufruf ist die rechtliche Voraussetzung für eure Streikteilnahme gegeben. Die Schulen
informieren wir auch noch rechtzeitig über unseren Warnstreik und geben Hinweise zur Rechtslage.
Mehr Infos zur Tarifrunde findet ihr auch in unserer aktuellen Mitgliederzeitung (nds) und hier online:
http://www.nds-zeitschrift.de/index.html#!edition=355
Nur wenn wir gemeinsam Flagge zeigen, sind wir stark und können gute Ergebnisse im Sinne der Beschäftigten erzielen, deswegen beteiligt euch, seid dabei, und animiert auch eure Kolleg*innen zur
Teilnahme an Aktionen und Warnstreiks.
Mit solidarischen Grüßen
Joyce Abebrese
=============
Joyce Abebrese
GEW-Landesverband NRW
Referentin für Tarifpolitik, Jugendhilfe und Sozialarbeit und Erwachsenenbildung
Nünningstraße 11, 45141 Essen
Tel.: 0201-29403-29
Fax: 0201-29403-51
[email protected]
+++ Stets aktuell informiert +++ Das Länder-Tariftelegramm der GEW +++ Jetzt bestellen unter https://www.gew.de/tariftelegramm-laender/ +++
Aufruf zum Warnstreik!
Die Gewerkschaften verhandeln seit dem 18. Januar mit der Tarifgemeinschaft deutscher
Länder (TdL) über eine Gehaltserhöhung für die Tarifbeschäftigten der Länder. Bisher haben
die Arbeitgeber kein akzeptables Angebot vorgelegt. Daher rufen wir für Mittwoch, den 01.
Februar 2017 zu einem ganztägigen Warnstreik auf, sofern die Arbeitgeber in der zweiten
Verhandlungsrunde am 30./31. Januar kein tragfähiges Angebot vorlegen.
Die GEW fordert in der Tarifrunde 2017

Erhöhung der Tabellenentgelte im Gesamtvolumen von 6 Prozent bei einer
Laufzeit von 12 Monaten!
 Erhöhung der Ausbildungsentgelte und der Entgelte der
Praktikantinnen/Praktikanten um 90 Euro monatlich!
Außerdem fordern wir die zeit- und wirkungsgleiche Übertragung des Tarifergebnisses auf
Beamtinnen und Beamte.
Zur Durchsetzung dieser Forderungen ruft die GEW ihre tarifbeschäftigten Mitglieder im
Geltungsbereich des TV-L und TV Prakt-L am Mittwoch, den 01.02.2017 zu einem
ganztägigen Warnstreik auf.
Warnstreik
Am Mittwoch, den 01.02.2017 in ganz NRW mit fünf Hauptkundgebungsorten in:
Dortmund, Düsseldorf, Köln, Bielefeld, Münster
Die GEW organisiert gemeinsame Anreisen aus den lokalen Streikbüros in:
Bonn, Aachen, Siegen, Wuppertal, Minden, Gütersloh, Herford, Paderborn, Höxter,
Lippe, Castrop-Rauxel, Soest, Bottrop, Duisburg, Wesel, Hagen, Essen, Gelsenkirchen,
Krefeld, Bochum, Oberhausen, Witten.
Beamtinnen und Beamte sind aufgerufen, die streikenden Kolleginnen und Kollegen zu
unterstützen und sich nach ihren Möglichkeiten an den Aktionen zu beteiligen.
+++ Stets aktuell informiert +++ Das Länder-Tariftelegramm der GEW +++ Jetzt bestellen unter https://www.gew.de/tariftelegramm-laender/ +++
Ist streiken überhaupt erlaubt?
Das Streikrecht ist verfassungsmäßig im Rahmen
der „Koalitionsfreiheit“ (Artikel 9 Absatz 3
Grundgesetz) geschützt. Aus der Koalitionsfreiheit
leitet sich das Recht ab, seine Interessen
gemeinsam durchzusetzen und dafür das Mittel
des Arbeitskampfes zu nutzen.
Ein Streik ist aber nur dann rechtmäßig, wenn er
von einer Gewerkschaft getragen wird. Ein Streik
ohne gewerkschaftlichen Streikaufruf ist in
Deutschland nicht zulässig.
Wer darf streiken?
Ruft eine Gewerkschaft die Beschäftigten zu einem
Streik auf, haben alle ArbeitnehmerInnen dieser
Einrichtungen Streikrecht, sofern sie vom
„Streikgegenstand“ betroffen sind.
KollegInnen, die nicht Mitglied einer Gewerkschaft
sind, sind genauso aufgerufen, sich am Streik zu
beteiligen wie Gewerkschaftsmitglieder. Allerdings
erhalten nur Mitglieder von ihrer Gewerkschaft
Streikgeld und Rechtsschutz.
Was ist mit denen, die nicht streiken
wollen?
Niemand wird zu einem Streik gezwungen. Aber:
Alle, die nicht mitmachen, gefährden den Erfolg.
Diejenigen, die nicht streiken, kann der
Arbeitgeber auch zu Diensten außerhalb der
Einrichtung einsetzen.
Wie komme ich an mein Streikgeld?
Voraussetzung ist, sich an jedem Streiktag im
Streikbüro in eine Liste einzutragen und damit
seine Teilnahme am Streik zu dokumentieren. Nur,
wer sich in die Liste eingetragen hat, bekommt
Streikgeld. Bei Warnstreiks zahlt die GEW pro
Streiktag den nachgewiesenen Nettogehaltsabzug
als Streikgeld, maximal das Dreifache des auf den
nächsten vollen Euro aufgerundeten monatlichen
Mitgliedsbeitrags plus fünf Euro für jedes
unterhaltsberechtigte Kind. Das Streikgeld
unterliegt nicht der Einkommenssteuer.
Mit welchen Reaktionen des Arbeitgebers
muss ich rechnen?
Der Arbeitgeber kann den Teil des Entgeltes, der
auf den Zeitraum der Teilnahme an einem Streik
entfällt, einbehalten. Eintragungen in
Personalakten, Abmahnungen oder Kündigungen
wegen der Teilnahme an einem Streik sind
rechtswidrig. Die Teilnahme an einem Streik darf
auch keine Auswirkung auf die Zahlung eines
Leistungsentgeltes haben.
Muss ich meinen Arbeitgeber über die
Beteiligung am Streik informieren?
Über eine persönliche Streikteilnahme muss die
streikende Person ihren Arbeitgeber nicht
informieren. Auf Anfrage des Arbeitgebers sind
aber Einrichtungsleitungen verpflichtet, die Namen
von Beschäftigten zu nennen, die an einem
Streiktag nicht zum Dienst erschienen sind. Aus
Kollegialität kann es sinnvoll sein, die
Streikteilnahme anzukündigen. Es erleichtert auch
z. B. streikbetroffenen Eltern, solidarisch zu
bleiben.
Wer entscheidet, ob Einrichtungen
geschlossen werden und wie funktioniert
ein „Notdienst“?
Die Entscheidung zur Schließung der Einrichtung
trifft der jeweilige Träger. Vor allem bei längeren
Streiks kann es sinnvoll sein, dass in begrenztem
Umfang Einrichtungen für Notfälle geöffnet
bleiben. Für die Vereinbarung eines
Notdienstplanes mit dem Arbeitgeber sind die
Gewerkschaften vor Ort zuständig. Notdienste
dürfen vom Arbeitgeber nicht einseitig angeordnet
werden.
Was passiert während eines Streiks?
Inhalt eines Streiks ist die gemeinsame,
planmäßige und vorübergehende Vorenthaltung
der Arbeitsleistung durch die Arbeitnehmerinnen
und Arbeitnehmer. Die konkrete Ausgestaltung des
Streiks ist von den Bedingungen vor Ort abhängig.
Warnstreik am Mittwoch, den 1. Februar 2017
Unsere fünf Hauptkundgebungsorte:
Köln – DGB-Haus (Hans-Böckler Platz 1)
09.00 Uhr Streikfrühstück im DGB-Haus Köln
11.00 Uhr Kundgebung auf dem Hans-Böckler Platz
12.00 Uhr bis ca. 15.00 Uhr Demo
Kundgebung mit Klaus Peter Hammer
Bielefeld – JBB Jugendgästehaus
Vorsitzender der GEW Rheinland-Pfalz
(Herrmann-Kleinewächter-Str. 1)
08.30 Uhr Streikfrühstück
Düsseldorf – DGB-Haus (Fr.-Ebert Str. 34-38)
10.45 Uhr bis ca. 12.15 Uhr Demo, dann
08.30 Uhr Streikfrühstück im DGB-Haus
Kundgebung auf dem Jahnplatz mit
10.00 Uhr Aufstellung zur Demo
Andreas Gehrke – Mitglied im
10.30 Uhr Demo zum Finanzministerium
Geschäftsführenden Vorstand der GEW
Kundgebung mit Dorothea Schäfer
Vorsitzende der GEW NRW
Münster – Cuba (Achtermannstr. 10)
09.00 Uhr Streikfrühstück
Dortmund – Dietrich-Keuning-Haus
11.00 Uhr Demo durch Innenstadt
(Leopoldstr. 50)
11.30 Uhr bis 12.30 Kundgebung mit
08.30 Uhr Streikfrühstück mit Aktion
Maike Finnern - stellvertretende
10.30 Uhr bis ca. 12.00 Uhr Demo
Vorsitzende der GEW NRW
Kundgebung mit Sebastian Krebs stellvertretender Vorsitzender der GEW NRW
Gemeinsam mehr erreichen.
Für eine gerechte Bezahlung.
6 Prozent mehr!
Die GEW organisiert aus zahlreichen
Orten eine gemeinsame Anreise. Infos:
www.gew-nrw.de/tarifrunde-2017
v.i.S.P. Dorothea Schäfer – GEW NRW