Wahlkundmachung - Pfarren Leutasch

Wahlkundmachung
Am Sonntag, den 19. März 2017 wird in unserer Pfarre der
Pfarrgemeinderat neu gewählt.
Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die
1. in der Pfarre ihren ordentlichen Wohnsitz haben oder sich der Pfarre zugehörig
fühlen,
2. vor dem 1. Jänner 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben (d.h. einschließlich
Jahrgang 2000).
Wählbar
sind wahlberechtigte Personen, die ordnungsgemäß zur Wahl vorgeschlagen wurden und
ihrer Kandidatur zugestimmt haben.
Wahlvorschläge
Alle wahlberechtigten der Pfarre können bis 31. Jänner in den Pfarrkirchen Ober- und
Unterleutasch in aufgestellten Urnen Vorschläge mit geeigneten Kandidaten für die
Bereiche Männer, Frauen und Jugend einwerfen. Vordrucke zur Kandidatenermittlung
liegen in den Kirchen auf.
Kanditatenliste
Die vorgeschlagenen Kandidaten stehen im Falle ihrer Zustimmung am 19. März zur Wahl.
Die Kandidatenliste wird zeitgerecht vor der Wahl bekanntgemacht.
Wahl
Die Wahl findet am Sonntag, den 19. März bzw. Samstag, den 18. März jeweils zu den
Zeiten der Messfeiern in den Kirchen Ober- und Unterleutasch statt.
Für die Wahlkommission
PGR Obmann Werner Mühlböck
Vorschläge mit
geeigneten Kandidaten
bitte bis spätestens 31.
Jänner 2017 in den
aufgestellten Urnen in
den Pfarrkirchen Oberund Unterleutasch
einwerfen!