Wahlkundmachung Am Sonntag, den 19. März 2017 wird in unserer Pfarre der Pfarrgemeinderat neu gewählt. Wahlberechtigt sind alle Katholiken, die 1. in der Pfarre ihren ordentlichen Wohnsitz haben oder sich der Pfarre zugehörig fühlen, 2. vor dem 1. Jänner 2017 das 16. Lebensjahr vollendet haben (d.h. einschließlich Jahrgang 2000). Wählbar sind wahlberechtigte Personen, die ordnungsgemäß zur Wahl vorgeschlagen wurden und ihrer Kandidatur zugestimmt haben. Wahlvorschläge Alle wahlberechtigten der Pfarre können bis 31. Jänner in den Pfarrkirchen Ober- und Unterleutasch in aufgestellten Urnen Vorschläge mit geeigneten Kandidaten für die Bereiche Männer, Frauen und Jugend einwerfen. Vordrucke zur Kandidatenermittlung liegen in den Kirchen auf. Kanditatenliste Die vorgeschlagenen Kandidaten stehen im Falle ihrer Zustimmung am 19. März zur Wahl. Die Kandidatenliste wird zeitgerecht vor der Wahl bekanntgemacht. Wahl Die Wahl findet am Sonntag, den 19. März bzw. Samstag, den 18. März jeweils zu den Zeiten der Messfeiern in den Kirchen Ober- und Unterleutasch statt. Für die Wahlkommission PGR Obmann Werner Mühlböck Vorschläge mit geeigneten Kandidaten bitte bis spätestens 31. Jänner 2017 in den aufgestellten Urnen in den Pfarrkirchen Oberund Unterleutasch einwerfen!
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