Landesh hauptstad dt Dresden n Amt fürr Stadtgrün und Abffallwirtsch haft Amtliche Bekanntmach hung Entsorgung von EElektro‐ un nd Elektro onikaltgerääten aus H Haushalten n Nach dem novellierten EElektro‐ und EElektronikgerääte‐ gesetz vom m 20. Oktoberr 2015 (Elektro oG) sind alle zzur Entsorgungg vorgesehenen Elektro‐ un nd Elektronikggerä‐ te (Altgerääte) einer getrrennten Samm mlung zuzufüh hren. Die Entsorggung darf nich ht über den H Hausmüll erfolgen. Elektro‐ un nd Elektronikggeräte, die ab dem 13. Augu ust 2005 (Leucchten aus Hau ushalten und P Photovoltaikm mo‐ dule ab dem 24. Oktobeer 2015) in der Europääischen Union n in Verkehr gebracht w wurden, erhaltten von den Herstellern n das gesetzlicch vorge‐ schriebenee Symbol (durchgestriche‐ ne Abfallto onne). Getrenntsaammlung sch hützt Mensch und Umwelt Durch das Recyceln von Altgeräten w werden wertvo olle Rohstoffe w wiedergewon nnen und dam mit natürliche R Res‐ sourcen geeschont. Außeerdem wird deer Schadstoffgge‐ halt im Hausmüll verringgert. Zur Rückknahme berecchtigt sind aussch hließlich die SStadt Dresden als öffentlich h‐ rechtlicherr Entsorgungsträger, die Heersteller sowiee Händler un nd Vertreiber.. Gewerblichee Sammlungen n von Altgeräten sind nich ht erlaubt. Sammelgruppen nach EElektroG Gruppe 1 – Haushalltsgroßgeräte (wie Wasch‐ masch hine, Geschirrsspüler), autom matische Aus‐ gabegeeräte und Nacchtspeicherheeizgeräte Gruppe 2 – Kühlgeräte (wie Kühlsschrank, Gefriier‐ gerät) und ölgefülltee Radiatoren Gruppe 3 – Bildschirme, Monitorre, TV‐Geräte Gruppe 4 – Lampen n (wie Energiesspar‐, Leuchtsstoff‐ und LEED‐Lampe) Gruppe 5 – Haushalltskleingeräte (wie Staubsauger, Bügeleeisen, Toasterr, Rasierapparat), Leuchten und sonstigge Beleuchtun ngskörper sow wie Geräte fürr die Ausbreeitung oder Stteuerung von Licht (Träger der Lampee, wie Stehleuchte, Lichterkkette), elektrissche und elektronische W Werkzeuge, Sp pielzeuge, Spo ort‐ und Frreizeitgeräte, Medizinprodu ukte, Überwa‐‐ chungss‐ und Kontro ollinstrumentee, Information ns‐ und Telekomm u munikationsgeräte (wie Computer, Drucker, Teleffon), Geräte d der Unterhaltu ungselek‐ tronik (wie Ra t adio, Videokam mera, MP3‐Player) Gruppe 6 – Ph G hotovoltaikmo odule (Solarze ellen) Rege elungen für prrivate Haushaalte Gut erhaltene G e und noch geebrauchsfähige e Geräte können über d k den Sozialen M Möbeldienst ((Telefon 2 72 72 24) od 2 der den Tauscch‐ und Versch henk‐Markt der Stadt (ww d ww.dresden.ab bfallspiegel.de e) zur Wiederverwe W ndung weiterrgegeben werden. Altgeräte aus A privaten Haushalten werde en auf allen im Auftr a rag der Stadt b betriebenen W Wertstoff‐ höfen gebühr h renfrei angeno ommen. Ausnahme: N A achtspeicherh heizgeräte (Grruppe 1) und Photovol u taikmodule (G Gruppe 6) kön nnen aus‐ schließlich be s i der Übergab bestelle (siehe e Regelun‐ gen für Vertre g eiber/Händlerr) gebührenfre ei abge‐ geben werden g n. Nachtspeicherheizgeräte e müssen ordnungsgem o mäß verpackt ssein und einen n Nachweis enthalten, da e ss sie durch Fachpersonal aausgebaut wurden. w Lampen (Grup ppe 4) werden n zusätzlich be eim zwei‐ mal jährlich to m ourenden Schadstoffmobil gebühren‐ men. frei angenom f Große Altgerä G äte der Grupp pen 1 bis 3 (au ußer Nacht‐ speicherheizg s geräte), bei deenen mindeste ens eine Kante länger aals 60 Zentimeeter ist, werden auf Wunsch gege W n eine Gebühr von 21,80 Euro pro Gerät entspre G echend Abfallw wirtschaftsgebührensat‐ zung ab Haus z abgeholt. Dabei werden Klleingeräte (außer Lampe ( en, Gruppe 4) gebührenfrei mitge‐ nommen. n Altbatterien u A und Akkumulaatoren, die niccht (fest) vom Gerät um v mschlossen sin nd, müssen en ntfernt und getrennt abge g egeben werdeen. Sie dürfen nicht in die Hausmüllt d tonnen geworrfen werden. Besonders zu beachten s z sind dabei Lith hiumakkus und ‐batte‐ rien (meist in r schnurlosen G Geräten enthaalten). Die‐ se sind dem A s Annahmeperso onal der Samm melstelle direkt zu über d rgeben. Batterien und Akku us werden auch von allen a n Händlern zu urückgenomm men, die diese vertreib d ben. Für das Löschen personenbezogener Daten auf den zu entsorgenden Altgeräten (wie PC, Laptop) ist der Endnutzer selbst verantwortlich. Ab 24. Juli 2016 sind Vertreiber/Händler (auch Ver‐ sandhändler) ab einer Verkaufsfläche für Elektro‐ und Elektronikgeräte von mindestens 400 Quad‐ ratmetern ebenfalls zur unentgeltlichen Rücknah‐ me von Altgeräten verpflichtet. Kleingeräte bis zu einer Kantenlänge von 25 Zentimetern müssen oh‐ ne Verpflichtung zum Kauf eines Neugerätes ange‐ nommen werden, größere Geräte nur bei Kauf eines gleichartigen Gerätes. Im Falle der Anliefe‐ rung des Neugerätes ist die Rückgabeabsicht eines Altgerätes bei Abschluss des Kaufvertrages mitzu‐ teilen. Adressen und Öffnungszeiten der Wertstoffhöfe und des Sozialen Möbeldienstes stehen im aktuel‐ len Abfallratgeber sowie im Internet unter www.dresden.de/abfall. Auskünfte erteilen auch die Abfallberaterinnen am Abfall‐Info‐Telefon 4 88 96 33. Regelungen für Gewerbetreibende Gewerbetreibende können Altgeräte in haushalttypi‐ scher Art und Menge gebührenfrei auf den im Auftrag der Stadt betriebenen Wertstoffhöfen abgeben. Die Regelungen für private Haushalte gelten entsprechend. Weitere Auskünfte erteilt der Gewerbeabfallberater, Telefon 4 88 96 44. Regelungen für Vertreiber/Händler Vertreiber bzw. Händler, die Altgeräte aus privaten Haushalten zurücknehmen, können diese entgeltfrei bei folgenden Übergabestellen abgeben: Sammelgruppen 1, 3 und 5: Lebenshilfe Dresden e. V. – Inpuncto Werkstätten Werftstraße 5, 01139 Dresden Telefon (0351) 79 66 44 80/81/82 Montag bis Freitag 7 bis 17 Uhr Sammelgruppen 2, 4 und 6 (bis 31. März 2017): Lebenshilfe Dresden e. V. – Inpuncto Werkstätten (Kontaktdaten siehe Sammelgruppen 1, 3 und 5) Sammelgruppen 2, 4 und 6 (vom 1. April 2017 bis 30. November 2018): Veolia Umweltservice Ost GmbH & Co. KG Rosenstraße 99, 01159 Dresden Telefon (0351) 4 97 30 Montag bis Freitag 6 bis 20.30 Uhr Für Altgeräte der Gruppen 1, 2, 3 und 6 ist die Herkunft aus privaten Haushalten nachzuweisen (Adresslisten mit Unterschriften je Geräteart). Die Anlieferung von mehr als 20 Altgeräten dieser Gruppen ist vorher an‐ zumelden. (veröffentlicht in den Dresdner Amtsblättern 04/2016 vom 28. Januar 2016, 13/2016 vom 1. April 2016 und 05/2017 vom 2. Februar 2017) Impressum Herausgeberin: Landeshauptstadt Dresden Amt für Stadtgrün und Abfallwirtschaft Abteilung Abfallwirtschaft/Stadtreinigung Telefon (03 51) 4 88 96 33 Telefax (03 51) 4 88 96 03 E‐Mail [email protected] Amt für Presse‐ und Öffentlichkeitsarbeit Telefon (03 51) 4 88 23 90 Telefax (03 51) 4 88 22 38 E‐Mail [email protected] Postfach 12 00 20 01001 Dresden www.dresden.de Zentraler Behördenruf 115 – Wir lieben Fragen Februar 2017 Elektronische Dokumente mit qualifizierter elektronischer Signatur können über ein Formular eingereicht werden. Darüber hinaus gibt es die Möglichkeit, E‐Mails an die Landeshauptstadt Dresden mit einem S/MIME‐Zertifikat zu verschlüsseln oder mit DE‐Mail sichere E‐ Mails zu senden. Weitere Informationen hierzu stehen unter www.dresden.de/kontakt. Dieses Informationsmaterial ist Teil der Öffentlichkeitsarbeit der Landeshauptstadt Dresden. Es darf nicht zur Wahlwerbung benutzt werden. Parteien können es jedoch zur Unter‐ richtung ihrer Mitglieder verwenden. www.dresden.de/abfall
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