K on ta kt Deutsche Post AG

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Stand: 02.2017 • Titelgrafik: © Kathrin39 / Fotolia
Leistungsbezogenes variables Entgelt
und Leistungsbeurteilung
für Arbeitnehmer der Entgeltgruppen 1–4
Das tarifvertraglich geregelte Entgeltsystem für Arbeitnehmer der Deutschen Post AG sieht unter anderem einen leistungsbezogenen variablen
Entgeltbestandteil und eine Leistungsbeurteilung vor.
Mit dieser Broschüre stellen wir Ihnen Hintergrundinformationen zur Verfügung, die für alle Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 4 gelten.
Wie hoch ist das leistungsbezogene variable Entgelt?
Die Höhe des leistungsbezogenen variablen Entgeltes richtet sich nach der Gesamtbeurteilungsstufe, die sich aus der Addition der in allen 3 Beurteilungskriterien erreichten Punkte ergibt. Besagt die Gesamtbeurteilungsstufe, dass die
Anforderungen nicht erfüllt wurden, erhält der Arbeitnehmer kein leistungsbezogenes variables Entgelt.
Auf welcher Grundlage wird das leistungsbezogene Entgelt gezahlt?
Jeder mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 1 bis 4 (auch derjenige, welcher unter die Besitz- und Rechtsstandsregelung fällt) bekommt für das zurückliegende Kalenderjahr von seinem Vorgesetzten
eine auf einem Formblatt ausgewiesene Leistungsbeurteilung. Das Ergebnis ist
ihm während der dienstplanmäßigen Arbeitszeit bis zum 15. März bekanntzugeben und in Kopie auszuhändigen. Auf Grundlage der Leistungsbeurteilung wird
schließlich das leistungsbezogene Entgelt gezahlt.
Welche Beurteilungskriterien und Leistungsstufen gibt es?
Die Leistung des Arbeitnehmers im vergangenen Jahr spiegelt sich in drei Beurteilungskriterien wider:
Wichtig: Bei Beschäftigten, die eine Besitzstandszulage Lohn erhalten, wird
die gezahlte Besitzstandszulage Lohn einem möglichen leistungsbezogenen variablen Entgelt gegengerechnet.
Wann wird das leistungsbezogene Entgelt ausgezahlt?
Was geschieht mit der Leistungsbeurteilung?
Die Auszahlung des leistungsbezogenen variablen Entgeltes erfolgt mit der Gehaltszahlung im Monat April. Nach der Auszahlung des leistungsbezogenen variablen Entgelts wird die Leistungsbeurteilung in die Personalakte des Arbeitnehmers aufgenommen. Diese ist im kommenden Jahr gegen die Folgebeurteilung auszutauschen und zu vernichten.
Kann man gegen die Leistungsbeurteilung Beschwerde einlegen?
a) Arbeitsquantität (= Umfang der Arbeitsergebnisse, Zeitnutzung, Intensität)
b) Arbeitsgüte (= Häufigkeit der Beanstandungen, Richtigkeit, Verwertbarkeit,
Behandlung der Arbeitsmittel)
c) Arbeitsweise (= Kostenbewusstsein, Zuverlässigkeit, Flexibilität, Zusammenarbeit, Kundenorientierung intern/extern)
Für jedes einzelne Beurteilungskriterium wird der Beschäftigte mit einer der vier
Leistungsstufen „übertrifft deutlich die Anforderungen“ (4 Punkte), „übertrifft die
Anforderungen“ (3 Punkte), „erfüllt voll und ganz die Anforderungen“ (2 Punkte)
oder „erfüllt nicht die Anforderungen“ (1 Punkt) bewertet.
Der Arbeitnehmer kann die Leistungsbeurteilung innerhalb einer Woche nach
ihrer Bekanntgabe schriftlich, mit kurzer Begründung beim Arbeitgeber beanstanden. Die Beschwerde wird dann in der Beschwerdestelle behandelt, die sich
aus je zwei Vertretern des Arbeitgebers und des Betriebsrats der entsprechenden
Niederlassung zusammensetzt. Die Beschwerdestelle hat den betroffenen Arbeitnehmer sowie den Beurteilenden vor ihrer Entscheidungsfindung zu hören.
Fazit: Wenn Sie mit Ihrer Beurteilung nicht einverstanden sind, zögern Sie
nicht von Ihrem Beschwerderecht Gebrauch zu machen. Falls Ihre Beschwerde zunächst keinen Erfolg haben sollte, steht Ihnen der Weg zum
Arbeitsgericht frei. Für Mitglieder der DPVKOM bieten wir eine kostenfreie
Rechtsberatung und einen kostenfreien Rechtsschutz über unsere Dienstleistungszentren an.