Kontakt zur Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) Bundesgeschäftsstelle Fränkische Straße 3 • 53229 Bonn Telefon 0228 911400 • Fax 0228 91140-98 www.dpvkom.de • [email protected] Geschäftsstellen Regionalverband NORD Wandsbeker Chaussee 27 • 22089 Hamburg Telefon 040 46073380 • [email protected] Gewerkschaftssekretär Werner Fischer Telefon 0170 4531894 • [email protected] Gewerkschaftssekretär Thomas Hackbarth Telefon 0170 4529803 • [email protected] Regionalverband OST Alt Moabit 96 a • 10559 Berlin Telefon 030 2513690 • [email protected] Gewerkschaftssekretär Michael Wittig Telefon 0151 16420502 • [email protected] Gewerkschaftssekretär Torsten Jaehne Telefon 0175 2987775 • [email protected] Landesverband NRW Paul-Windgassen-Straße 58 • 42897 Remscheid Telefon 02191 5891793 • [email protected] Deutsche Post AG Gewerkschaftssekretär Stephan Flagge Telefon 0160 90144855 • [email protected] Gewerkschaftssekretär Klaus Neumann Telefon 0151 28251384 • [email protected] Regionalverband MITTE An den Drei Steinen 3 a • 60435 Frankfurt/Main Telefon 069 9543200 • [email protected] Gewerkschaftssekretärin Nicole Rauschenberger Telefon 0160 7009948 • [email protected] Regionalverband SÜDWEST Südring 4 • 76829 Landau Telefon 06341 4646 • [email protected] Gewerkschaftssekretärin Johanna Höck (Elternzeit bis 03/18) Telefon 0160 95210557 • [email protected] Landesverband BAYERN Fenitzerstraße 43 • 90489 Nürnberg Telefon 0911 586440 • [email protected] Herausgeber: Kommunikationsgewerkschaft DPV (DPVKOM) Fränkische Str. 3 • 53229 Bonn Telefon: 0228 911400 • Telefax: 0228 91140-98 E-Mail: [email protected] • Internet: www.dpvkom.de Stand: 02.2017 • Titelgrafik: © Kathrin39 / Fotolia Leistungsbezogenes variables Entgelt und Leistungsbeurteilung für Arbeitnehmer der Entgeltgruppen 1–4 Das tarifvertraglich geregelte Entgeltsystem für Arbeitnehmer der Deutschen Post AG sieht unter anderem einen leistungsbezogenen variablen Entgeltbestandteil und eine Leistungsbeurteilung vor. Mit dieser Broschüre stellen wir Ihnen Hintergrundinformationen zur Verfügung, die für alle Beschäftigten der Entgeltgruppen 1 bis 4 gelten. Wie hoch ist das leistungsbezogene variable Entgelt? Die Höhe des leistungsbezogenen variablen Entgeltes richtet sich nach der Gesamtbeurteilungsstufe, die sich aus der Addition der in allen 3 Beurteilungskriterien erreichten Punkte ergibt. Besagt die Gesamtbeurteilungsstufe, dass die Anforderungen nicht erfüllt wurden, erhält der Arbeitnehmer kein leistungsbezogenes variables Entgelt. Auf welcher Grundlage wird das leistungsbezogene Entgelt gezahlt? Jeder mindestens 6 Monate im Betrieb beschäftigte Arbeitnehmer der Entgeltgruppe 1 bis 4 (auch derjenige, welcher unter die Besitz- und Rechtsstandsregelung fällt) bekommt für das zurückliegende Kalenderjahr von seinem Vorgesetzten eine auf einem Formblatt ausgewiesene Leistungsbeurteilung. Das Ergebnis ist ihm während der dienstplanmäßigen Arbeitszeit bis zum 15. März bekanntzugeben und in Kopie auszuhändigen. Auf Grundlage der Leistungsbeurteilung wird schließlich das leistungsbezogene Entgelt gezahlt. Welche Beurteilungskriterien und Leistungsstufen gibt es? Die Leistung des Arbeitnehmers im vergangenen Jahr spiegelt sich in drei Beurteilungskriterien wider: Wichtig: Bei Beschäftigten, die eine Besitzstandszulage Lohn erhalten, wird die gezahlte Besitzstandszulage Lohn einem möglichen leistungsbezogenen variablen Entgelt gegengerechnet. Wann wird das leistungsbezogene Entgelt ausgezahlt? Was geschieht mit der Leistungsbeurteilung? Die Auszahlung des leistungsbezogenen variablen Entgeltes erfolgt mit der Gehaltszahlung im Monat April. Nach der Auszahlung des leistungsbezogenen variablen Entgelts wird die Leistungsbeurteilung in die Personalakte des Arbeitnehmers aufgenommen. Diese ist im kommenden Jahr gegen die Folgebeurteilung auszutauschen und zu vernichten. Kann man gegen die Leistungsbeurteilung Beschwerde einlegen? a) Arbeitsquantität (= Umfang der Arbeitsergebnisse, Zeitnutzung, Intensität) b) Arbeitsgüte (= Häufigkeit der Beanstandungen, Richtigkeit, Verwertbarkeit, Behandlung der Arbeitsmittel) c) Arbeitsweise (= Kostenbewusstsein, Zuverlässigkeit, Flexibilität, Zusammenarbeit, Kundenorientierung intern/extern) Für jedes einzelne Beurteilungskriterium wird der Beschäftigte mit einer der vier Leistungsstufen „übertrifft deutlich die Anforderungen“ (4 Punkte), „übertrifft die Anforderungen“ (3 Punkte), „erfüllt voll und ganz die Anforderungen“ (2 Punkte) oder „erfüllt nicht die Anforderungen“ (1 Punkt) bewertet. Der Arbeitnehmer kann die Leistungsbeurteilung innerhalb einer Woche nach ihrer Bekanntgabe schriftlich, mit kurzer Begründung beim Arbeitgeber beanstanden. Die Beschwerde wird dann in der Beschwerdestelle behandelt, die sich aus je zwei Vertretern des Arbeitgebers und des Betriebsrats der entsprechenden Niederlassung zusammensetzt. Die Beschwerdestelle hat den betroffenen Arbeitnehmer sowie den Beurteilenden vor ihrer Entscheidungsfindung zu hören. Fazit: Wenn Sie mit Ihrer Beurteilung nicht einverstanden sind, zögern Sie nicht von Ihrem Beschwerderecht Gebrauch zu machen. Falls Ihre Beschwerde zunächst keinen Erfolg haben sollte, steht Ihnen der Weg zum Arbeitsgericht frei. Für Mitglieder der DPVKOM bieten wir eine kostenfreie Rechtsberatung und einen kostenfreien Rechtsschutz über unsere Dienstleistungszentren an.
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