Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb

Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für
gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin"
Az.: 2017-1-NA
Olympiastadion Berlin GmbH
Konzessionsvergabeverfahren
"Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin"
Aktenzeichen: 2017-1- NA
Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb
Ablauf der Teilnahmeantragsfrist: 03. März 2017, 12:00 Uhr
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gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin"
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Olympiastadion Berlin GmbH
INHALTSVERZEICHNIS
1.
EINLEITUNG / ZWECK DIESES INFORMATIONSMEMORANDUMS ..................... 4
2.
KONZESSIONSGEBER UND KONTAKTSTELLE ................................................... 5
3.
GEGENSTAND DES (KONZESSIONS-)VERGABEVERFAHRENS ........................ 5
4.
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN DEN TEILNAHMEANTRAG...................... 7
5.
RÜCKFRAGEN ...................................................................................................... 10
6.
GEFORDERTE ANGABEN, ERKLÄRUNGEN UND NACHWEISE ÜBER DIE
EIGNUNG ............................................................................................................... 11
7.
BEWERBERGEMEINSCHAFTEN .......................................................................... 19
8.
BERUFUNG AUF DIE FÄHIGKEITEN DRITTER ................................................... 20
9.
DURCHFÜHRUNG DER EIGNUNGSPRÜFUNG UND AUSWAHL DER BIETER.. 21
10.
VERTRAULICHKEIT .............................................................................................. 26
11.
CHECKLISTE ......................................................................................................... 27
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ANLAGEN ZUM INFORMATIONSMEMORANDUM
Formblatt 1: Teilnahmeantragschreiben
Formblatt 2: Anlage 1 zum Teilnahmeantragschreiben (Erklärung Bewerbergemeinschaft)
Formblatt 3: Anlage 2 zum Teilnahmeantragschreiben (Angaben zum Bewerber/zum
Mitglied der Bewerbergemeinschaft)
Formblatt 4: Anlage 3 zum Teilnahmeantragschreiben (Erklärung bei Berufung auf die
Fähigkeiten Dritter)
Formblatt 5: Anlage 4 zum Teilnahmeantragschreiben (Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister)
Formblatt 6: Anlage 5 zum Teilnahmeantragschreiben (Wirtschaftliche und finanzielle
Leistungsfähigkeit)
Formblatt 7: Anlage 6 zum Teilnahmeantragschreiben (Projekt- / Auftragsreferenzen)
Formblatt 8: Anlage 7 zum Teilnahmeantragschreiben (Kurzdarstellung zur Vorgehensweise bei der gastronomischen Bewirtschaftung von Großveranstaltungen)
Formblatt 9: Anlage 8 zum Teilnahmeantragschreiben (Nachhaltige Umweltmanagementmaßnahmen und betriebliches Hygienemanagement)
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1.
Olympiastadion Berlin GmbH
EINLEITUNG / ZWECK DIESES INFORMATIONSMEMORANDUMS
Die Olympiastadion Berlin GmbH (Konzessionsgeber) beabsichtigt, eine Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion
Berlin zu vergeben. Hierzu ist mit Veröffentlichung der Ihnen bekannten Konzessionsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU ein entsprechendes Konzessionsvergabeverfahren eingeleitet worden.
Auf die zu vergebende Dienstleistungskonzession sind die Regelungen des GWBVergaberechts, insbesondere §§ 148 ff. GWB, in Verbindung mit der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) anzuwenden. Der Konzessionsgeber richtet das
Vergabeverfahren nach VI.3) der Konzessionsbekanntmachung gemäß § 12 Abs. 1
S. 2 KonzVgV an den Vorschriften der VgV zum Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb aus.
Unternehmen mit Interesse an der zu vergebenden Konzession haben einen Teilnahmeantrag zu erstellen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und Erklärungen fristgerecht beim Konzessionsgeber einzureichen. Dabei sind die Anforderungen zu berücksichtigen, die sich aus der EU-Bekanntmachung sowie aus diesem
Informationsmemorandum ergeben.
Im Ergebnis der Eignungsprüfung, die der Konzessionsgeber nach Ablauf der Teilnahmefrist unter Beachtung des unter Ziffer 9 dieses Informationsmemorandums beschriebenen Verfahrens durchführen wird, werden aus dem Kreis der Teilnehmer drei
bis fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften1 ausgewählt, die anschließend zur
Abgabe eines Angebots mit nachfolgenden Verhandlungen aufgefordert werden (s.
auch den Organisations- und Zeitplan).
Zweck dieses Informationsmemorandums ist es, die bereits in der Bekanntmachung
enthaltenen Anforderungen an die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren näher zu
beschreiben und zu spezifizieren. Zudem wird der Ablauf des Teilnahmewettbewerbs
dargestellt.
Soweit aus Sicht der interessierten Unternehmen Fragen verbleiben oder Aufklärungsbedarf besteht, können diese unter Beachtung der Anforderungen nach Ziffer 5
dieses Informationsmemorandums dem Konzessionsgeber mitgeteilt werden.
1
Sofern in diesem Informationsmemorandum von "Bewerbern" die Rede ist, treffen diese Ausführungen auch auf
Bewerbergemeinschaften zu, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vorgaben getroffen werden.
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2.
2.1
Olympiastadion Berlin GmbH
KONZESSIONSGEBER UND KONTAKTSTELLE
Konzessionsgeber
Konzessionsgeber ist die Olympiastadion Berlin GmbH. Sie betreibt seit 1. Juli 2004
das Olympiastadion Berlin. Der Eigentümer des Olympiastadion Berlin ist das Land
Berlin. Die Olympiastadion Berlin GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des
Landes Berlin und wurde zu dem Zweck gegründet, das Olympiastadion Berlin zu betreiben und zu vermarkten.
Weitere Informationen zum Konzessionsgeber finden sich im Internet unter
www.olympiastadion-berlin.de.
2.2
Kontaktstelle und Ansprechpartner
Folgende Stelle ist für das Vergabeverfahren als Kontaktstelle zuständig:
Olympiastadion Berlin GmbH
Olympischer Platz 3
14053 Berlin
Ansprechpartner: Frau Bachmann / Herr Neubauer
Telefax: +49 (0)30-306 88 120
E-Mail: [email protected]
[email protected]
Die Kommunikation interessierter Unternehmen und Verfahrensteilnehmer mit dem
Konzessionsgeber findet ausschließlich über diese Kontaktstelle statt. Sie ist ausschließlich schriftlich oder in Textform zu führen. (Fern-)mündliche Anfragen werden
nicht beantwortet.
3.
GEGENSTAND DES KONZESSIONSVERGABEVERFAHRENS
Der Konzessionsgeber beabsichtigt, das Recht zur gastronomischen Bewirtschaftung
des Olympiastadion Berlin an einen geeigneten Dienstleister (Konzessionsnehmer)zu
übertragen und diesen zur Ausübung der eingeräumten Rechte zu verpflichten.
3.1
Inhalt und Umfang der gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen
Ziel dieses Verfahrens ist die Vergabe einer Konzession über die Erbringung gastronomischer Bewirtschaftungsleistungen für die Besucher und ggf. Teilnehmer der im
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Olympiastadion Berlin stattfindenden Veranstaltungen. Die zu erbringenden gastronomischen Leistungen umfassen:

Public-Catering für Großveranstaltungen,

VIP-Catering für Großveranstaltungen,

Catering für Special & Business Events und die

Bewirtschaftung des Stadionrestaurants.
Im Olympiastadion Berlin finden neben den Fußballspielen pro Jahr etwa acht Großveranstaltungen sowie neben weiteren Veranstaltungen auch ca. 120 Firmenevents
statt, die exklusiv gastronomisch zu bewirtschaften sind. Die Zahl der Veranstaltungsbesucher kann dabei stark variieren. Einschränkungen der exklusiven Erbringung der Cateringleistungen durch den Konzessionsnehmer sind im Ausnahmefall
denkbar, wenn ein Kunde die Durchführung seiner Veranstaltung von der Wahl eines
eigenen Caterers abhängig macht.
Das Speise- und Getränkeangebot hat sich jeweils an die verschiedenen Publikumsbereiche des Olympiastadion Berlin und den jeweiligen Bedürfnissen der verschiedenen Besuchergruppen zu orientieren.
Der Konzessionsgeber stellt dem Konzessionsnehmer sämtliche gastronomisch zu
nutzenden Flächen und Räumlichkeiten sowie das vorhandene Equipment in einem
gebrauchsfähigen Zustand zur Verfügung (hiervon nicht umfasst sind Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Servietten, etc.).
Nicht Gegenstand der zu vergebenden Dienstleistungskonzession ist die gastronomische Bewirtschaftung von Pflichtspielen des Vereins Hertha BSC in seiner Eigenschaft als Mieter des Olympiastadion Berlin (Bundesliga, 2. Bundesliga, DFBPokalspiele, Teilnahme an der Europa League und/oder Champions League) sowie
dem DFB-Pokalfinale. Bei diesen Veranstaltungen werden die gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen exklusiv von einem Cateringunternehmen erbracht, das unmittelbar von Hertha BSC beauftragt wird.
Einzelheiten über die zu erbringenden Leistungen und die weiteren Konditionen sind
in der Leistungsbeschreibung und dem Entwurf der Vertragsbedingungen enthalten,
die diejenigen Bieter erhalten, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, vgl. § 17
Abs. 1 Var. 2 KonzVgV.
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3.2
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Konzessionsentgeltmodell
Als Gegenleistung für die Einräumung des gastronomischen Bewirtschaftungsrechts
hat der Konzessionsnehmer ein Entgelt an den Konzessionsgeber zu entrichten, welches auch eine monatliche Pauschale für die Überlassung des Equipments umfasst.
Die vom Konzessionsgeber festgelegten Rahmenbedingungen für das Konzessionsentgeltmodell haben die Bieter ihren Angeboten zugrunde zu legen. Einzelheiten
hierzu ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die diejenigen Bieter erhalten, die
zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, vgl. § 17 Abs. 1 Var. 2 KonzVgV.
3.3
Laufzeit der Konzession
Die Laufzeit der Dienstleistungskonzession beträgt acht Jahre. Sie beginnt am
1. Juli 2017 und endet am 30. Juni 2025.
4.
ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN DEN TEILNAHMEANTRAG
4.1
Der einzureichende Teilnahmeantrag des Bewerbers besteht aus dem ausgefüllten
und unterschriebenen Antragsschreiben (Formblatt 1) sowie aus der ausgefüllten und
unterschriebenen Anlage 2 (Formblatt 3) und den Anlagen 4 bis 7 (Formblätter 5 bis
8).
Bewirbt sich eine Bewerbergemeinschaft, so hat diese zusätzlich die ausgefüllte und
unterschriebene Anlage 1 (Formblatt 2) beizufügen (Siehe auch Ziffer 7 dieses Informationsmemorandums).
Beruft sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner oder ihrer Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde auf die Fähigkeiten eines Dritten (z. B. eines Subunternehmers), ist zusätzlich die Anlage 3 (Formblatt 4)
ausgefüllt und von dem Dritten unterschrieben beizufügen. Soweit sich der Bewerber
oder die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten mehrerer Dritter beruft, gilt diese
Anforderung für jeden Dritten separat (siehe auch Ziffer 8 dieses Informationsmemorandums).
4.2
Der Teilnahmeantrag hat die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise
vollständig zu enthalten. Es sind die als Anlagen zu diesem Informationsmemorandum beigefügten Formblätter zu verwenden. Neben den geforderten Unterlagen können erforderlichenfalls zusätzliche, vom Bewerber selbst erstellte Anlagen beigefügt
werden.
Dieses Informationsmemorandum und seine Anlagen sind gegen Veränderungen geschützt. Die Formblätter können elektronisch an den vorgesehenen Stellen ausgefüllt
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und dann ausgedruckt werden. Alternativ können die Formblätter auch ausgedruckt
und handschriftlich ausgefüllt werden. In jedem Fall müssen die Formblätter eigenhändig unterschrieben werden.
4.3
Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein. Änderungen des Bewerbers an seinen
Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Die Eintragungen sowie Änderungen an den
Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
4.4
Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache
abzufassen. Der gesamte Schriftverkehr mit dem Konzessionsgeber ist in deutscher
Sprache zu führen. Für Angaben und Nachweise, die nicht in deutscher Sprache gefasst sind (z. B. Bescheinigungen ausländischer Behörden), sind neben Kopien der
fremdsprachigen Originale auch beglaubigte Übersetzungen beizufügen.
4.5
Der Teilnahmeantrag muss mit allen geforderten Angaben und Nachweisen

in einer Originalfassung sowie

einer einfachen Kopie und zudem

als druck- und kopierfähige Datei im pdf-Format auf einem Datenträger (CD-ROM
oder USB-Stick)
eingereicht werden.
Bei erkannten Widersprüchen zwischen dem Original und den Kopien oder der eingereichten Datei gilt das Original.
4.6
Der vollständige Teilnahmeantrag (Originalexemplar, eine einfach Kopie und Datenträger) ist in einem Umschlag zu verpacken, sicher und fest zu verschließen (keine
Adhäsionsverschlüsse o.ä.) und ausschließlich mit folgender Aufschrift zu versehen:
NICHT ÖFFNEN
Vergabeverfahren
"Dienstleistungskonzession für gastronomische
Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion
Berlin "
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Der fest verschlossene Umschlag ist in einen weiteren Umschlag aufzunehmen und
unter Angabe des Absenders (Name (Firma) und Anschrift des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft) an folgende Anschrift zu richten:
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Olympiastadion Berlin GmbH
Frau Bachmann
Olympischer Platz 3
14053 Berlin.
4.7
Der vollständige Teilnahmeantrag ist schriftlich auf dem Postweg oder durch persönliche Abgabe beim Empfang des Konzessionsgebers (Adresse siehe Ziffer 4.6) einzureichen.
Eine Einreichung des Teilnahmeantrags auf elektronischem Wege, per Telefax oder
auf anderem Wege ist nicht zulässig.
4.8
Unabhängig vom gewählten Weg der Übermittlung muss der Teilnahmeantrag
spätestens bis
03. März 2017, 12:00 Uhr
bei der vorgenannten Kontaktstelle eingegangen sein. Bei einer Versendung auf dem
Postweg ist zu beachten, dass als maßgeblicher Nachweis zur Einhaltung der Teilnahmefrist der Eingangsstempel beim Konzessionsgeber gilt und nicht der Poststempel.
Eine persönliche Abgabe des Teilnahmeantrags (Adresse siehe unter Ziffer 4.6) kann
zu folgenden Zeiten erfolgen:
montags bis freitags 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr.
4.9
Teilnahmeanträge, die verspätet eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Eingang ist durch Umstände verursacht worden, die nicht vom Bewerber zu vertreten sind. Derartige Gründe sind glaubhaft zu
machen.
Individuelle Fristverlängerungen werden nicht gewährt.
4.10
Teilnahmeanträge, die nicht alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise
enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht.
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4.11
Die Rücknahme oder etwaige Ergänzungen, Änderungen sowie Berichtigungen im
Teilnahmeantrag sind bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist jederzeit möglich.
Entsprechende Schreiben sind als solche zu kennzeichnen und gemäß den Anforderungen nach Ziffer 4.5 bis 4.8 dieses Informationsmemorandums einzureichen.
4.12
Die eingereichten Teilnahmeanträge gehen in das Eigentum des Konzessionsgebers
über, es sei denn, der Bewerber verlangt ausdrücklich die Rückgabe einzelner Dokumente nach Abschluss des Vergabeverfahrens.
4.13
Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sowie der anschließenden Verhandlungsund Angebotsphase dieses Vergabeverfahrens erbetene personenbezogene Angaben werden hierfür verarbeitet und gespeichert. Die von den Bewerbern zu leistenden
Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung des Teilnahmeantrags.
5.
RÜCKFRAGEN UND REGISTRIERUNG
5.1
Enthält dieses Informationsmemorandum oder die Bekanntmachung nach Auffassung
des Bewerbers Unklarheiten, hat er den Konzessionsgeber unverzüglich und vor Einreichung des Teilnahmeantrags schriftlich oder in Textform (z. B. per Telefax oder EMail) darauf hinzuweisen.
5.2
Der Konzessionsgeber behält sich eine Konkretisierung der übersandten Unterlagen
vor, insbesondere aufgrund von Anregungen, Fragen oder Hinweisen der Teilnehmer.
5.3
Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind schriftlich
oder in Textform (per Brief, Telefax oder per E-Mail) in deutscher Sprache ebenfalls
an die unter Ziffer 2.2 benannte Kontaktstelle zu richten. Spätester Zeitpunkt für den
Eingang dieser Rückfragen oder das Verlangen nach weiteren Auskünften ist
Donnerstag, der 23. Februar 2017.
Eine Übermittlung der Fragen bzw. des Auskunftsverlangens per Telefax oder per EMail wird aus Gründen der Beschleunigung ausdrücklich erwünscht. Eine mündliche
bzw. fernmündliche Kontaktaufnahme ist nicht zulässig und wird nicht beantwortet.
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5.4
Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie nach Auffassung des Konzessionsgebers wichtige Informationen enthalten, gleichzeitig allen Bewerbern in anonymisierter Form per E-Mail oder Fax zur Verfügung gestellt. Die Antworten werden Bestandteil der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb und sind bei der Erarbeitung des
Teilnahmeantrags zu beachten.
5.5
Jedes Unternehmen ist verpflichtet, sich im Sinne des § 7 Abs. 3 S. 1 KonzVgV beim
Konzessionsgeber zu registrieren, d.h. eine eindeutige Unternehmensbezeichnung
sowie eine Fax-Nummer / elektronische Adresse anzugeben, und dies per E-Mail an
die Kontaktstelle (s. Ziff. 2.2) zu übermitteln. Änderungen oder Ergänzungen dieser
Angaben sind unverzüglich anzuzeigen. Ab der erfolgten Registrierung sendet der
Auftraggeber Antworten auf Bieterfragen, Bieterinformationen und sonstige Mitteilungen an die angegebene Fax-Nummer / elektronische Adresse.
5.6
Die Bewerber benennen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages im Anschreiben
einen vertretungsberechtigten und kompetenten Ansprechpartner mit sämtlichen Kontaktdaten, mit dem die Vergabestelle in allen Angelegenheiten Kontakt aufnehmen
kann, die den Teilnahmeantrag betreffen.
6.
GEFORDERTE ANGABEN, ERKLÄRUNGEN UND NACHWEISE ÜBER DIE
EIGNUNG UND DAS NICHTVORLIEGEN VON AUSSCHLUSSGRÜNDEN
Innerhalb des Teilnahmewettbewerbs prüft der Konzessionsgeber die Eignung der
Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und das Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen anhand der im Folgenden geforderten Angaben, Erklärungen und
Nachweise, die vollständig vorzulegen sind.
Sollten sich im weiteren Verlauf dieses Verfahrens Änderungen an den eingereichten
Eigenerklärungen und Nachweisen ergeben, ist der Bewerber verpflichtet, den Konzessionsgeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren.
6.1
Befähigung zur Berufsausübung sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in
einem Berufs- oder Handelsregister (Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung)
Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung sowie Auflagen haben der Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie Dritte, auf deren Fähigkeiten sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner
oder ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde stützen möchte, jeweils folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen als
Nachweis seiner bzw. ihrer Zuverlässigkeit vorzulegen:
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6.1.1 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Der Eignungsnachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist vom Bewerber, jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie jedem Dritten, auf dessen
Fähigkeiten sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner
oder ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde stützen möchte, in Form einer Eigenerklärung zu erbringen.
Dazu ist das Formblatt 5 auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen.
6.1.2 Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des
Landes, in welchem der Bewerber ansässig ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des
Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate sein. Einzureichen ist
eine Kopie des Registerauszugs.
Sofern der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte, auf deren
Fähigkeiten sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner
oder ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde stützen möchte, nicht im Berufs- oder
Handelsregister verzeichnet sind, genügt eine Eigenerklärung über die Haftungsund Eigentumsverhältnisse. Hierzu ist ebenfalls das Formblatt 5 zu verwenden.
6.1.3 Vorlage eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister oder einer gleichwertigen Urkunde der zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes, das zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter
als drei Monate sein darf. Einzureichen ist eine Kopie.
6.1.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft / gesetzlichen
Unfallversicherung, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht
älter als drei Monate sein darf. Die Bescheinigung ist in Kopie einzureichen.
6.1.5 Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, die zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate sein
darf. Die Bescheinigung ist in Kopie einzureichen.
6.1.6 Unbedenklichkeitsbescheinigungen der gesetzlichen Krankenkassen, die zum
Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate sein
dürfen. Die Bescheinigung ist in Kopie einzureichen.
Hinweis: Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben
die in Ziffer 6.1.4 bis 6.1.6 geforderten Bescheinigungen von den für sie zuständigen
juristischen Personen des öffentlichen Rechts ihres Herkunftslandes nach Maßgabe
der in Abschnitt 4.4 vorgesehenen Anforderungen vorzulegen.
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6.2
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Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) der Bekanntmachung)
Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben der Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie Dritte, auf deren Fähigkeiten sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner oder
ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde stützen möchte, jeweils folgende Erklärung
beizubringen:
6.2.1 Spezifischer Jahresumsatz mit vergleichbaren Cateringleistungen
(a) Allgemeines
Gefordert wird eine Erklärung zum jährlichen Umsatz aus Projekten oder
Aufträgen mit vergleichbaren Cateringleistungen (s. Ziffer 3.1 dieses
Informationsmemorandums), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist.
Zur Nachweisführung ist das Formblatt 6 zu verwenden.
(b) Mindestanforderung
Hinsichtlich des spezifischen Jahresumsatzes mit vergleichbaren Cateringleistungen besteht eine Mindestanforderung:
Der durchschnittliche Jahresumsatz aus Projekten oder Aufträgen, bei
denen Leistungen zu erbringen waren, die mit den hier ausgeschriebenen
Cateringleistungen vergleichbar sind (s. Ziffer 3.1 dieses Informationsmemorandums), muss bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist mindestens EUR 2,0
Mio. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro Jahr betragen.
Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt
den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes
gilt für Dritte, auf deren Fähigkeiten sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft (s. Ziffer 7).
6.2.2 Nachweis über Haftpflichtversicherung
Gefordert ist der Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens jeweils EUR 5,0 Mio. je Schadensfall für
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
Personen-,

Sach-,

und Vermögensschäden (Inkl. Schlüsselverlustschäden).
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Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter
als sechs Monate sein. Alternativ ist die Abgabe einer Eigenerklärung gefordert, dass
der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Zuschlagserteilung abschließt und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhält.
Das Formblatt 6 ist zu verwenden.
6.3
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung)
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft sowie Dritte, auf deren Leistungsfähigkeit
und/oder Fachkunde sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft stützen
möchte, jeweils folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben:
6.3.1 Angaben zu vergleichbaren Auftrags- oder Projektreferenzen
(a)
Allgemeines
Es sind Angaben zu vergleichbaren Auftrags- oder Projektreferenzen zu machen. Eine Referenz muss dabei nicht eine längerfristig eingeräumte Dienstleistungskonzession für mehrere Veranstaltungen zum Gegenstand haben.
Ausreichend ist auch die Angabe eines oder mehrerer Einzelaufträge oder
Einzelprojekte über die Erbringung gastronomischer Verpflegungsleistungen
für eine Großveranstaltung.
Die Angaben zu jeder Referenz müssen mindestens folgende Informationen
enthalten:
 Beschreibung des Auftrags (insbesondere Art der Veranstaltung(en), Veranstaltungsform),
 Beschreibung der gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen im Publicund VIP- sowie Restaurantbereich und bei Special & Business Events,

Name und Kontaktdaten des Referenzgebers,

Gesamtzeitraum des Auftrags einschließlich Planung/Vorbereitung und
Abbau/Nachbereitung; Datum der Veranstaltung,

Gesamtumsatz der gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen in Euro,
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
Gesamtzahl der Veranstaltungsbesucher,

Größe der gastronomisch zu bewirtschaftenden Fläche,

Exklusivität der gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen,

Beschreibung der eigenen Leistungen des Auftrags

Beschreibung des gastronomischen Speise- und Getränkeangebots,

Beschreibung des Inhalts und des Umfangs der von Nachunternehmern
ausgeführten Leistungen des Auftrags,

Eigener Personaleinsatz gegliedert nach den Tätigkeitsbereichen Logistik, Produktion und Service,

Personaleinsatz der Nachunternehmer bzw. des Nachunternehmers gegliedert nach den Tätigkeitsbereichen Logistik, Produktion und Service.
Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die
bloße untergeordnete Mitwirkung an einem bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts ist hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegende Referenz bzw.
vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als
Auftragnehmer / Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können,
das sie zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag
einreicht.
Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Konzessionsgeber behält sich jedoch die Überprüfung der gemachten Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen
vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung finden werden.
Für die Darstellung der Referenzen ist das Formblatt 7 zu verwenden. Der
Umfang pro Referenz darf drei DIN A4-Seiten nicht übersteigen. Das Formblatt kann ggf. um weitere eigene Anlagen ergänzt werden, sofern der Bewerber dies als unbedingt erforderlich erachtet.
Hinweis: Ziffer 9.3.2 (b) dieses Informationsmemorandums enthält bezüglich
der Projekt- und Auftragsreferenzen ein Bewertungskriterium, anhand dessen bei mehreren grundsätzlich geeigneten Bewerbern die zur Abgabe eines
Angebots aufzufordernden Bewerber ausgewählt werden.
(b)
Mindestanforderung
Hinsicht der Angabe von vergleichbaren Projekt- und Auftragsreferenzen bestehen folgende Mindestanforderungen:
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Vorlage von mindestens drei Auftrags- oder Projektreferenzen,
 bei der die gastronomisch zu bewirtschaftende Veranstaltung in den letzten
drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist stattgefunden hat und
 mindestens jeweils 15.000 Veranstaltungsbesucher gastronomisch zu bewirtschaften waren.
6.3.2 Unternehmenspräsentation und Kurzdarstellung der Vorgehensweise bei der
gastronomischen Bewirtschaftung von Großveranstaltungen
Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat darüber hinaus eine Unternehmenspräsentation sowie seine Vorgehensweise bei der gastronomischen Bewirtschaftung von Großveranstaltungen, die mit den hier zu vergebenden Konzessionsleistungen vergleichbar sind, darzustellen.
Die Unternehmenspräsentation und die aussagekräftige Kurzdarstellung zur Vorgehensweise bei der gastronomischen Bewirtschaftung dürfen einen Umfang von zehn
DIN-A4 Seiten nicht überschreiten. Das Formblatt 8 ist zu verwenden. Bei Bewerbergemeinschaften ist eine einheitliche Präsentation sämtlicher sich beteiligender Unternehmen und Kurzdarstellung zur Vorgehensweise bei der gastronomischen Bewirtschaftung abzugeben.
(a)
Zur Präsentation des Unternehmens hat der Bewerber Angaben zu folgenden
Aspekten zu tätigen:
 Beschreibung der Organisationsstruktur und einer Darstellung der zentralen, regionalen und objektspezifischen Organisationseinheiten,
 Angaben über die Betriebsstätte, welche für die Ausführung der vorliegenden Leistungen vorgesehen ist und Erläuterungen zur Sicherstellung der
Dienstleistungserbringung, sofern die vorgesehene Betriebsstätte außerhalb eines Radius von 50 km zum Ausführungsort liegt.
 Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern,
die in den vergangenen drei Kalenderjahren in Projekten oder Aufträgen
der hier zu vergebenden Art beschäftigt waren.1
1
Soweit bereits Zahlen für 2016 vorliegen bitte die Zahlen für 2014, 2015 und 2016 angeben. Ansonsten bitte
die Zahlen für 2013, 2014 und 2015 angeben.
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Zur Darstellung der Vorgehensweise bei der gastronomischen Bewirtschaftung von Großveranstaltungen hat der Bewerber Ausführungen zu tätigen, aus
denen sich ergibt, dass er in der Lage ist,
 die gastronomische Bewirtschaftung einer Großveranstaltung im Zusammenwirken mit dem Auftraggeber bzw. Veranstalter und unter Berücksichtigung der Komplexität der jeweiligen Großveranstaltung zu planen,
 die gastronomische Bewirtschaftung von Großveranstaltungen im Publicals auch im VIP- und in einem Restaurantbereich sowie für Special & Business Events vornehmen zu können,
 die gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen effizient vorzubereiten,
 eine reibungslose und qualitativ hochwertige Leistungserbringung während
der Veranstaltung zu gewährleisten und
 die regelmäßig erforderlichen Aufgaben im Nachgang der gastronomischen
Bewirtschaftung einer Großveranstaltung ordnungsgemäß zu erbringen.
In diesen Angaben sollen insbesondere auch die Herausforderungen und typischen Probleme der jeweiligen Leistungsabschnitte benannt und der lösungsorientierte Umgang des Bewerbers damit aufgezeigt werden.
Hinweise:
 Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der Konzessionsgeber die
Angaben zur Unternehmenspräsentation und zur Vorgehensweise bei der
gastronomischen Bewirtschaftung von Großveranstaltungen lediglich im
Rahmen der Eignungsprüfung würdigt. Sofern ein Bewerber zur Abgabe
eines Angebots aufgefordert wird, stellt die Kurzdarstellung zur Vorgehensweise bei der gastronomischen Bewirtschaftung kein verbindliches
Vorgehen dar; der Bewerber ist an diese Angaben nicht gebunden.
 In Ziffer 9.3.2 (c) dieses Informationsmemorandums sind bezüglich der Unternehmenspräsentation und der Kurzdarstellung Bewertungskriterien festgelegt, anhand derer bei mehreren grundsätzlich geeigneten Bewerbern
die zur Abgabe eines indikativen Angebots aufzufordernden Bewerber ausgewählt werden.
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6.3.3 Nachhaltige Umweltmanagementmaßnahmen und betriebliches Hygienemanagement
Der Bewerber hat schließlich den Nachweis über nachhaltige Umweltmanagementmaßnahmen und eines betrieblichen Hygienemanagements beizubringen, die bei der
Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber (siehe dazu Ziffer 9.3
dieses Informationsmemorandums) Berücksichtigung finden. Hierzu ist Formblatt 9
auszufüllen, welchem die entsprechenden Nachweise beizufügen sind. Bei der
Nachweisführung durch Zertifikate genügt die Vorlage einer entsprechenden Kopie.
(a)
Nachhaltige Umweltmanagementmaßnahmen
Der Bewerber hat den Nachweis von nachhaltigen Umweltmanagementmaßnahmen zu erbringen. Die Nachweisführung ist zulässig durch eine Kurzdarstellung und/oder durch Vorlage von Bescheinigungen unabhängiger Stellen.
Führt der Bewerber den Nachweis durch eine Kurzdarstellung (maximal fünf
DIN A4-Seiten), hat er dabei mindestens auf folgende Fragestellungen einzugehen:
 Welche Umweltpolitik bzw. entsprechenden Zielsetzungen zum Schutz der
Umwelt hat der Bewerber festgelegt?
 Wie werden Einflüsse der Produkte und Dienstleistungen auf die Umwelt
identifiziert und daraus Maßnahmen zur Verbesserung abgeleitet?
 Wie werden die geltenden rechtlichen Verpflichtungen eingehalten?
 Wie werden im Krisenfall Notfallsituationen und Unfälle mit ungünstigen
Umweltauswirkungen berücksichtigt?
 Welche Maßnahmen zur Nachhaltigkeit in der Lebensmittelbeschaffung
werden unternommen?
 Welche Maßnahmen zur nachhaltigen Reduktion der Medienverbräuche
werden unternommen (z.B. zur Reduzierung des Verbrauchs von Strom,
Wärme, Wasser/Abwasser und Abfall; sparsamer Einsatz von Reinigungsund Desinfektionsmitteln)?
 Wie erfolgt die Kommunikation der Umweltschutzmaßnahmen im Unternehmen? In welcher Art und welchem Umfang werden Mitarbeiter hinsichtlich dieser Umweltthemen geschult?
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Die sich aus den Antworten auf die Fragestellungen ergebenden nachhaltigen
Umweltmanagementmaßnahmen müssen inhaltlich den Maßnahmen der DIN
EN ISO 14001 entsprechen bzw. gleichwertig hierzu sein.
Die Konzessionsgeberin erkennt zum Nachweis von nachhaltigen Umweltmanagementmaßnahmen durch Vorlage von Bescheinigungen unabhängiger
Stellen die Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 oder vergleichbare Bescheinigungen an. Es werden auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedsstaaten anerkannt.
(b)
Betriebliches Hygienemanagement
Schließlich wird der Nachweis des vom Bewerber angewandten betrieblichen
Hygienemanagements gefordert. Hierzu hat der Bewerber das Eigenkontrollkonzept nach HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) gemäß
Art. 5 der EU-Verordnung Nr. 852/2004 vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene vorzulegen sowie das angewandte Hygienemanagement mindestens für die Bereiche Personalhygiene, Produktionshygiene und Produkthygiene in einer Kurzdarstellung (maximal drei DIN A4-Seiten) zu erläutern.
7.
BEWERBERGEMEINSCHAFTEN
7.1
Die Teilnahme am Vergabeverfahren als Bewerbergemeinschaft ist zulässig. Der
Koordinierungsaufwand darf allerdings nicht beim Konzessionsgeber liegen. Ist eine
Teilnahme als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bewerbergemeinschaft
einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der den Teilnahmeantrag (Formblatt 1) unterschreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft für den Konzessionsgeber ist.
7.2
Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Formblätter 3, 5, 6 und 7 soweit
erforderlich gesondert auszufüllen. Zusätzlich füllen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Formblatt 2 „Erklärung bei Bewerbergemeinschaft“ gemeinsam aus,
in welchem auch der bevollmächtigte Vertreter benannt wird.
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7.3
Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels
Formblatt 5 individuell nachgewiesen werden. Für die in den Formblättern 6 bis 8 abgefragten Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an.
Insofern füllt jedes Mitglied die Formblätter 6 bis 7 nur soweit aus, wie es für ihn zutrifft. Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher entsprechender Anlagen
der Bewerbergemeinschaft. Das Formblatt 8 wird von der Bewerbergemeinschaft
gemeinsam erstellt und vom bevollmächtigten Vertreter unterschrieben. Formblatt 9
ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen, zu unterschreiben und
mit den geforderten Nachweisen dem Teilnahmeantrag beizufügen.
8.
BERUFUNG AUF DIE FÄHIGKEITEN DRITTER
Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Subunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen.
Jeder Dritte, auf dessen Fähigkeiten sich der Bewerber oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bezieht, muss das Formblatt 4 ausfüllen und selbst unterschreiben. Zudem muss dieser Dritte seine finanzielle, wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Bekanntmachung, dieses Informationsmemorandums und unter Verwendung der darin vorgeschriebenen Formblätter in dem Umfang
nachweisen, in dem sich der Bewerber darauf beruft.
Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Fähigkeiten sich der Bewerber
oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft beruft, seine persönliche Lage gemäß
Ziffer 6.1 des Informationsmemorandums unter Verwendung des Formblatts 5 individuell und vollständig nachweisen.
Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder einschlägige berufliche Erfahrung) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.
Der Konzessionsgeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien
in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen.
Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig
oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund im Sinne von § 123 GWB vor, muss der
Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, die
Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschluss-
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grund im Sinne von § 124 GWB vorliegt. In diesem Fall setzt er dem Bewerber für die
Ersetzung eine angemessene Frist.
Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf
die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haftet das andere Unternehmen neben dem Bewerber gemäß der abzugebenden Erklärung nach Formblatt 4 für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der
Eignungsleihe.
9.
DURCHFÜHRUNG DER EIGNUNGSPRÜFUNG UND AUSWAHL DER BIETER
Der Konzessionsgeber wird nach Ablauf der Teilnahmefrist (vgl. Ziffer 4.8 dieses Informationsmemorandums) aus denjenigen Bewerbern, die anhand der von ihnen vorgelegten Unterlagen als geeignet eingestuft werden, drei bis fünf Bewerber auswählen und diese zur Abgabe eines Angebots auffordern.
Die Eignungsprüfung erfolgt nach dem folgenden dreistufigen Verfahren:
9.1
Prüfung der formalen Anforderungen an den Teilnahmeantrag
In einem ersten Schritt prüft der Konzessionsgeber die Einhaltung der formalen Anforderungen an den Teilnahmeantrag nach Ziffer 4 dieses Informationsmemorandums.
9.2
Prüfung der persönlichen Lage und der Mindestanforderungen
In einem zweiten Schritt prüft der Konzessionsgeber die Eignung der Bewerber sowie
ggf. Dritter, auf deren Fähigkeiten sich der Bewerber beruft, mit Blick auf den Konzessionsgegenstand. Er prüft mithin, ob die Bewerber die in Ziffer 6 dieses Informationsmemorandums geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen beigebracht
und die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen erfüllt haben.
Ein Bewerber, der nach dem Ergebnis dieser Prüfung als unzuverlässig gilt oder die
Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllt, ist nicht weiter teilnahmeberechtigt
und wird daher ausgeschlossen.
9.3
Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber
In einem anschließenden dritten Schritt bewertet der Konzessionsgeber die verbliebenen Teilnahmeanträge bezüglich der über die Mindestanforderungen hinausgehenden wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der folgenden Vorgaben.
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9.3.1 Bewertungskriterien und Gewichtung
Die Auswahlentscheidung erfolgt anhand von folgenden Bewertungskriterien mit folgender Gewichtung:
Bewertungskriterium
Gewichtung
Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz mit vergleichbaren Cateringleistungen (Ziffer 6.2.1 bzw. Formblatt 6)
20 %
Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen mit den zu
erbringenden Leistungen (Ziffer 6.3.1 bzw. Formblatt 7)
40 %
Qualität der Unternehmenspräsentation (Ziffer 6.3.2 bzw.
Formblatt 8)
10 %
Qualität der Kurzdarstellung zur Vorgehensweise bei der
gastronomischen Bewirtschaftung von Großveranstaltungen
(Ziffer 6.3.2 bzw. Formblatt 8)
10 %
Qualität der nachhaltigen Umweltmanagementmaßnahmen
(Ziffer 6.3.3 (a) bzw. Formblatt 9)
10 %
Qualität des betrieblichen Hygienemanagements (Ziffer
6.3.3 (b) bzw. Formblatt 9)
10 %
9.3.2 Bewertungsmaßstäbe
Die Wertung erfolgt für jedes Bewertungskriterium separat mit Punkten auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten, wobei die volle Punktzahl die beste erreichbare Bewertung
darstellt.
(a)
Bewertungsmaßstab des Bewertungskriteriums "Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz mit vergleichbaren Cateringleistungen"
Bei dem Bewertungskriterium "Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz
mit vergleichbaren Cateringleistungen" erhalten die Bewerber mit einem
durchschnittlichen spezifischen Jahresumsatz mit vergleichbaren Cateringleistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist von EUR 10,0 Mio. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro
Jahr oder mehr die volle Punktzahl, Bewerber mit einem durchschnittlichen
spezifischen Jahresumsatz mit vergleichbaren Cateringleistungen der letzten
drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist
von EUR 2,0 Mio. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro Jahr 0 Punkte. Für die
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übrigen Bewerber wird ein Punktwert zwischen 0 und 10 Punkten durch lineare Interpolation ermittelt und kaufmännisch auf volle Punkte gerundet.
(b)
Bewertungsmaßstab des Bewertungskriteriums "Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen mit den zu erbringenden Leistungen"
Die Bewertung der Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen mit den zu
erbringenden Konzessionsleistungen hängt maßgeblich davon ab, inwiefern
die nachgewiesenen Aufträge bzw. Projekte mit den in Ziffer 3.1 dieses Informationsmemorandums dargestellten Anforderungen an die gastronomischen
Bewirtschaftungsleistungen vergleichbar sind.
Jede Referenz wird hinsichtlich der Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen mit den im Rahmen der Dienstleistungskonzession zu erbringenden Leistungen gesamthaft bewertet. Bei dieser gesamthaften Würdigung der Referenzen wird insbesondere die Art und der Umfang der erbrachten gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen sowie die Aktualität der jeweiligen
Referenz berücksichtigt.
Die Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen mit den im Rahmen dieser
Dienstleistungskonzession zu erbringenden gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen wird nach folgendem Notensystem bewertet:
 Sehr gut (mit den Anforderungen an die zu vergebenden Leistungen in besonderem Maße vergleichbar): 8 – 10 Punkte
 Gut (mit den Anforderungen an die zu vergebenden Leistungen voll vergleichbar): 4 – 7 Punkte
 Ausreichend (mit den Anforderungen an die zu vergebenden Leistungen
im Allgemeinen vergleichbar): 1 – 3 Punkte
 Nicht ausreichend (mit den Anforderungen an die zu vergebenden Leistungen nicht vergleichbar): 0 Punkte
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Bewertungsmaßstab der Bewertungskriterien "Qualität der Unternehmenspräsentation", "Qualität der Kurzdarstellung zur Vorgehensweise bei der gastronomischen Bewirtschaftung von Großveranstaltungen", "Qualität der nachhaltigen Umweltmanagementmaßnahmen" sowie "Qualität des betrieblichen Hygienemanagements"
Die Qualität der Kurzdarstellung zur Präsentation des Unternehmens und der
Vorgehensweise bei der gastronomischen Bewirtschaftung von Großveranstaltungen richtet sich danach, inwiefern die eingereichte Kurzdarstellung
(Formblatt 8) erkennen lässt, dass der Bewerber die für die einzelnen Leistungsabschnitte der gastronomischen Bewirtschaftung von Großveranstaltungen erforderliche Fachkunde besitzt und ein Problembewusstsein für die besonderen Herausforderungen bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung
und Nachbereitung derartiger Veranstaltungen aufweist.
Die Qualität der nachhaltigen Umweltmanagementmaßnahmen richtet sich
danach, welche unternehmensbezogenen Maßnahmen der Bewerber zum
Umweltschutz unternimmt.
Die Qualität des betrieblichen Hygienemanagements wird danach bewertet,
inwieweit der Bewerber die Lebensmittelqualität und -sicherheit sowie einen
einwandfreien hygienischen Zustand der genutzten Räume und Geräte gewährleistet.
Die Bewertung erfolgt für jedes vorgenannte Bewertungskriterium nach folgendem Notensystem:
Sehr gut:
8 – 10 Punkte
Gut:
5 – 7 Punkte
Ausreichend:
1 – 4 Punkte
Nicht ausreichend: 0 Punkte
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9.3.3 Gesamtpunktzahl
Die Ermittlung der Gesamtpunktzahl eines Teilnahmeantrags ergibt sich aus folgender Formel ("x" steht für "multipliziert mit"):
0,2 x
Punktzahl für das Bewertungskriterium "Durchschnittlicher
Spezifischer Jahresumsatz mit vergleichbaren Cateringleistungen"
+
0,4 x
Punktzahl für das Bewertungskriterium "Vergleichbarkeit der
vorgelegten Referenzen mit den zu erbringenden Leistungen"
+
0,1 x
Punktzahl für das Bewertungskriterium "Qualität der Unternehmenspräsentation"
+
0,1 x
Punktzahl für das Bewertungskriterium "Qualität der Kurzdarstellung zur Vorgehensweise bei der gastronomischen Bewirtschaftung von Großveranstaltungen"
+
0,1 x
Punktzahl für das Bewertungskriterium "Qualität der nachhaltigen Umweltmanagementmaßnahmen"
+
0,1 x
Punktzahl für das Bewertungskriterium "Qualität des betrieblichen Hygienemanagements"
=
9.3.4
Gesamtpunktzahl
Auswahlentscheidung
Der Konzessionsgeber wählt die drei bis fünf Bewerber aus, deren Teilnahmeanträge die höchsten Gesamtpunktzahlen haben, und fordert diese zur Abgabe eines Angebots auf. Diese Aufforderung, mit der sie auch die Vergabeunterlagen für die Angebots- und Verhandlungsphase erhalten, erfolgt voraussichtlich in der 11. Kalenderwoche 2017.
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10.
VERTRAULICHKEIT
10.1
Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten
Informationen. Das Informationsmemorandum darf von den Bewerbern nicht weitergegeben werden. Davon ausgenommen sind Berater und Nachunternehmer der Bewerber, wenn diese nachweislich zur Wahrung der Vertraulichkeit in derselben Weise
verpflichtet worden sind. Das Informationsmemorandum verbleibt im Eigentum des
Konzessionsgebers.
10.2
Bewerber dürfen Veröffentlichungen über das Vorhaben oder Teile davon sowie
weitere Informationen, welche ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens bekannt
werden, nur mit schriftlicher Zustimmung des Konzessionsgebers vornehmen.
10.3
Beabsichtigt ein Teilnehmer, sich an dem Vergabeverfahren nicht weiter beteiligen zu
wollen, wird er gebeten, dies dem Konzessionsgeber unverzüglich mitzuteilen sowie
die abgerufenen Unterlagen zu löschen.
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11.
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CHECKLISTE
Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge
und Bezeichnung vorzulegen (Checkliste):
Pos.
Dokument
Hinweis
1
Teilnahmeantragsschreiben
Formblatt 1 ausfüllen, rechtsverbindlich
unterschreiben und zurücksenden.
2
Anlage 1 (Erklärung bei Bewerbergemeinschaft)
Sofern zutreffend, Formblatt 2 ausfüllen,
rechtsverbindlich unterschreiben und dem
Teilnahmeantrag beifügen.
3
Anlage 2 (Angaben zum Bewerber/zum Mitglied der Bewerbergemeinschaft)
Formblatt 3 ausfüllen, unterschreiben und dem
Teilnahmeantrag beifügen (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied separat).
4
Anlage 3 (Erklärung bei Berufung
auf die Eignung Dritter)
Sofern zutreffend, Formblatt 4 vom jeweiligen
Dritten ausfüllen, rechtsverbindlich unterschreiben lassen und dem Teilnahmeantrag beifügen.
5
Anlage 4 (Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen
hinsichtlich der Eintragung in einem
Berufs- oder Handelsregister)
Formblatt 5 ausfüllen, rechtsverbindlich
unterschreiben und dem Teilnahmeantrag mit
den geforderten Unterlagen beifügen (bei
Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied
separat).
6
Anlage 5 (Wirtschaftliche und
finanzielle Leistungsfähigkeit)
Formblatt 6 ausfüllen, rechtsverbindlich
unterschreiben und dem Teilnahmeantrag
beifügen (bei Bewerbergemeinschaften für
jedes Mitglied separat).
7
Anlage 6 (Projekt- und Auftragsreferenzen)
Formblatt 7 ausfüllen, rechtsverbindlich
unterschreiben und dem Teilnahmeantrag
beifügen (bei Bewerbergemeinschaften für
jedes Mitglied separat)
8
Anlage 7 (Kurzdarstellung zur
Vorgehensweise bei der gastronomischen Bewirtschaftung von
Großveranstaltungen)
Formblatt 8 ausfüllen, unterschreiben und dem
Teilnahmeantrag beifügen (bei Bewerbergemeinschaften ist eine gemeinsame Kurzdarstellung erforderlich)
9
Anlage 8 (Umweltmanagementmaßnahmen und betriebliches
Hygienemanagement)
Formblatt 9 ausfüllen, unterschreiben und dem
Teilnahmeantrag beifügen (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied separat)
10
Ggf. weitere eigene Anlagen
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