Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA Olympiastadion Berlin GmbH Konzessionsvergabeverfahren "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Aktenzeichen: 2017-1- NA Informationsmemorandum zum Teilnahmewettbewerb Ablauf der Teilnahmeantragsfrist: 03. März 2017, 12:00 Uhr 1 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA Olympiastadion Berlin GmbH INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG / ZWECK DIESES INFORMATIONSMEMORANDUMS ..................... 4 2. KONZESSIONSGEBER UND KONTAKTSTELLE ................................................... 5 3. GEGENSTAND DES (KONZESSIONS-)VERGABEVERFAHRENS ........................ 5 4. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN DEN TEILNAHMEANTRAG...................... 7 5. RÜCKFRAGEN ...................................................................................................... 10 6. GEFORDERTE ANGABEN, ERKLÄRUNGEN UND NACHWEISE ÜBER DIE EIGNUNG ............................................................................................................... 11 7. BEWERBERGEMEINSCHAFTEN .......................................................................... 19 8. BERUFUNG AUF DIE FÄHIGKEITEN DRITTER ................................................... 20 9. DURCHFÜHRUNG DER EIGNUNGSPRÜFUNG UND AUSWAHL DER BIETER.. 21 10. VERTRAULICHKEIT .............................................................................................. 26 11. CHECKLISTE ......................................................................................................... 27 2 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA Olympiastadion Berlin GmbH ANLAGEN ZUM INFORMATIONSMEMORANDUM Formblatt 1: Teilnahmeantragschreiben Formblatt 2: Anlage 1 zum Teilnahmeantragschreiben (Erklärung Bewerbergemeinschaft) Formblatt 3: Anlage 2 zum Teilnahmeantragschreiben (Angaben zum Bewerber/zum Mitglied der Bewerbergemeinschaft) Formblatt 4: Anlage 3 zum Teilnahmeantragschreiben (Erklärung bei Berufung auf die Fähigkeiten Dritter) Formblatt 5: Anlage 4 zum Teilnahmeantragschreiben (Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister) Formblatt 6: Anlage 5 zum Teilnahmeantragschreiben (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) Formblatt 7: Anlage 6 zum Teilnahmeantragschreiben (Projekt- / Auftragsreferenzen) Formblatt 8: Anlage 7 zum Teilnahmeantragschreiben (Kurzdarstellung zur Vorgehensweise bei der gastronomischen Bewirtschaftung von Großveranstaltungen) Formblatt 9: Anlage 8 zum Teilnahmeantragschreiben (Nachhaltige Umweltmanagementmaßnahmen und betriebliches Hygienemanagement) 3 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA 1. Olympiastadion Berlin GmbH EINLEITUNG / ZWECK DIESES INFORMATIONSMEMORANDUMS Die Olympiastadion Berlin GmbH (Konzessionsgeber) beabsichtigt, eine Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin zu vergeben. Hierzu ist mit Veröffentlichung der Ihnen bekannten Konzessionsbekanntmachung im Supplement zum Amtsblatt der EU ein entsprechendes Konzessionsvergabeverfahren eingeleitet worden. Auf die zu vergebende Dienstleistungskonzession sind die Regelungen des GWBVergaberechts, insbesondere §§ 148 ff. GWB, in Verbindung mit der Konzessionsvergabeverordnung (KonzVgV) anzuwenden. Der Konzessionsgeber richtet das Vergabeverfahren nach VI.3) der Konzessionsbekanntmachung gemäß § 12 Abs. 1 S. 2 KonzVgV an den Vorschriften der VgV zum Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb aus. Unternehmen mit Interesse an der zu vergebenden Konzession haben einen Teilnahmeantrag zu erstellen und zusammen mit den erforderlichen Unterlagen und Erklärungen fristgerecht beim Konzessionsgeber einzureichen. Dabei sind die Anforderungen zu berücksichtigen, die sich aus der EU-Bekanntmachung sowie aus diesem Informationsmemorandum ergeben. Im Ergebnis der Eignungsprüfung, die der Konzessionsgeber nach Ablauf der Teilnahmefrist unter Beachtung des unter Ziffer 9 dieses Informationsmemorandums beschriebenen Verfahrens durchführen wird, werden aus dem Kreis der Teilnehmer drei bis fünf Bewerber bzw. Bewerbergemeinschaften1 ausgewählt, die anschließend zur Abgabe eines Angebots mit nachfolgenden Verhandlungen aufgefordert werden (s. auch den Organisations- und Zeitplan). Zweck dieses Informationsmemorandums ist es, die bereits in der Bekanntmachung enthaltenen Anforderungen an die Teilnahme an diesem Vergabeverfahren näher zu beschreiben und zu spezifizieren. Zudem wird der Ablauf des Teilnahmewettbewerbs dargestellt. Soweit aus Sicht der interessierten Unternehmen Fragen verbleiben oder Aufklärungsbedarf besteht, können diese unter Beachtung der Anforderungen nach Ziffer 5 dieses Informationsmemorandums dem Konzessionsgeber mitgeteilt werden. 1 Sofern in diesem Informationsmemorandum von "Bewerbern" die Rede ist, treffen diese Ausführungen auch auf Bewerbergemeinschaften zu, sofern nicht ausdrücklich abweichende Vorgaben getroffen werden. 4 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA 2. 2.1 Olympiastadion Berlin GmbH KONZESSIONSGEBER UND KONTAKTSTELLE Konzessionsgeber Konzessionsgeber ist die Olympiastadion Berlin GmbH. Sie betreibt seit 1. Juli 2004 das Olympiastadion Berlin. Der Eigentümer des Olympiastadion Berlin ist das Land Berlin. Die Olympiastadion Berlin GmbH ist eine 100%ige Tochtergesellschaft des Landes Berlin und wurde zu dem Zweck gegründet, das Olympiastadion Berlin zu betreiben und zu vermarkten. Weitere Informationen zum Konzessionsgeber finden sich im Internet unter www.olympiastadion-berlin.de. 2.2 Kontaktstelle und Ansprechpartner Folgende Stelle ist für das Vergabeverfahren als Kontaktstelle zuständig: Olympiastadion Berlin GmbH Olympischer Platz 3 14053 Berlin Ansprechpartner: Frau Bachmann / Herr Neubauer Telefax: +49 (0)30-306 88 120 E-Mail: [email protected] [email protected] Die Kommunikation interessierter Unternehmen und Verfahrensteilnehmer mit dem Konzessionsgeber findet ausschließlich über diese Kontaktstelle statt. Sie ist ausschließlich schriftlich oder in Textform zu führen. (Fern-)mündliche Anfragen werden nicht beantwortet. 3. GEGENSTAND DES KONZESSIONSVERGABEVERFAHRENS Der Konzessionsgeber beabsichtigt, das Recht zur gastronomischen Bewirtschaftung des Olympiastadion Berlin an einen geeigneten Dienstleister (Konzessionsnehmer)zu übertragen und diesen zur Ausübung der eingeräumten Rechte zu verpflichten. 3.1 Inhalt und Umfang der gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen Ziel dieses Verfahrens ist die Vergabe einer Konzession über die Erbringung gastronomischer Bewirtschaftungsleistungen für die Besucher und ggf. Teilnehmer der im 5 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA Olympiastadion Berlin GmbH Olympiastadion Berlin stattfindenden Veranstaltungen. Die zu erbringenden gastronomischen Leistungen umfassen: Public-Catering für Großveranstaltungen, VIP-Catering für Großveranstaltungen, Catering für Special & Business Events und die Bewirtschaftung des Stadionrestaurants. Im Olympiastadion Berlin finden neben den Fußballspielen pro Jahr etwa acht Großveranstaltungen sowie neben weiteren Veranstaltungen auch ca. 120 Firmenevents statt, die exklusiv gastronomisch zu bewirtschaften sind. Die Zahl der Veranstaltungsbesucher kann dabei stark variieren. Einschränkungen der exklusiven Erbringung der Cateringleistungen durch den Konzessionsnehmer sind im Ausnahmefall denkbar, wenn ein Kunde die Durchführung seiner Veranstaltung von der Wahl eines eigenen Caterers abhängig macht. Das Speise- und Getränkeangebot hat sich jeweils an die verschiedenen Publikumsbereiche des Olympiastadion Berlin und den jeweiligen Bedürfnissen der verschiedenen Besuchergruppen zu orientieren. Der Konzessionsgeber stellt dem Konzessionsnehmer sämtliche gastronomisch zu nutzenden Flächen und Räumlichkeiten sowie das vorhandene Equipment in einem gebrauchsfähigen Zustand zur Verfügung (hiervon nicht umfasst sind Verbrauchsmaterialien, wie z.B. Servietten, etc.). Nicht Gegenstand der zu vergebenden Dienstleistungskonzession ist die gastronomische Bewirtschaftung von Pflichtspielen des Vereins Hertha BSC in seiner Eigenschaft als Mieter des Olympiastadion Berlin (Bundesliga, 2. Bundesliga, DFBPokalspiele, Teilnahme an der Europa League und/oder Champions League) sowie dem DFB-Pokalfinale. Bei diesen Veranstaltungen werden die gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen exklusiv von einem Cateringunternehmen erbracht, das unmittelbar von Hertha BSC beauftragt wird. Einzelheiten über die zu erbringenden Leistungen und die weiteren Konditionen sind in der Leistungsbeschreibung und dem Entwurf der Vertragsbedingungen enthalten, die diejenigen Bieter erhalten, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, vgl. § 17 Abs. 1 Var. 2 KonzVgV. 6 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA 3.2 Olympiastadion Berlin GmbH Konzessionsentgeltmodell Als Gegenleistung für die Einräumung des gastronomischen Bewirtschaftungsrechts hat der Konzessionsnehmer ein Entgelt an den Konzessionsgeber zu entrichten, welches auch eine monatliche Pauschale für die Überlassung des Equipments umfasst. Die vom Konzessionsgeber festgelegten Rahmenbedingungen für das Konzessionsentgeltmodell haben die Bieter ihren Angeboten zugrunde zu legen. Einzelheiten hierzu ergeben sich aus den Vergabeunterlagen, die diejenigen Bieter erhalten, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, vgl. § 17 Abs. 1 Var. 2 KonzVgV. 3.3 Laufzeit der Konzession Die Laufzeit der Dienstleistungskonzession beträgt acht Jahre. Sie beginnt am 1. Juli 2017 und endet am 30. Juni 2025. 4. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN DEN TEILNAHMEANTRAG 4.1 Der einzureichende Teilnahmeantrag des Bewerbers besteht aus dem ausgefüllten und unterschriebenen Antragsschreiben (Formblatt 1) sowie aus der ausgefüllten und unterschriebenen Anlage 2 (Formblatt 3) und den Anlagen 4 bis 7 (Formblätter 5 bis 8). Bewirbt sich eine Bewerbergemeinschaft, so hat diese zusätzlich die ausgefüllte und unterschriebene Anlage 1 (Formblatt 2) beizufügen (Siehe auch Ziffer 7 dieses Informationsmemorandums). Beruft sich ein Bewerber oder ein Mitglied einer Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner oder ihrer Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde auf die Fähigkeiten eines Dritten (z. B. eines Subunternehmers), ist zusätzlich die Anlage 3 (Formblatt 4) ausgefüllt und von dem Dritten unterschrieben beizufügen. Soweit sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft auf die Fähigkeiten mehrerer Dritter beruft, gilt diese Anforderung für jeden Dritten separat (siehe auch Ziffer 8 dieses Informationsmemorandums). 4.2 Der Teilnahmeantrag hat die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise vollständig zu enthalten. Es sind die als Anlagen zu diesem Informationsmemorandum beigefügten Formblätter zu verwenden. Neben den geforderten Unterlagen können erforderlichenfalls zusätzliche, vom Bewerber selbst erstellte Anlagen beigefügt werden. Dieses Informationsmemorandum und seine Anlagen sind gegen Veränderungen geschützt. Die Formblätter können elektronisch an den vorgesehenen Stellen ausgefüllt 7 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA Olympiastadion Berlin GmbH und dann ausgedruckt werden. Alternativ können die Formblätter auch ausgedruckt und handschriftlich ausgefüllt werden. In jedem Fall müssen die Formblätter eigenhändig unterschrieben werden. 4.3 Der Teilnahmeantrag muss vollständig sein. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Die Eintragungen sowie Änderungen an den Eintragungen müssen dokumentenecht sein. 4.4 Die Verfahrenssprache ist Deutsch. Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen. Der gesamte Schriftverkehr mit dem Konzessionsgeber ist in deutscher Sprache zu führen. Für Angaben und Nachweise, die nicht in deutscher Sprache gefasst sind (z. B. Bescheinigungen ausländischer Behörden), sind neben Kopien der fremdsprachigen Originale auch beglaubigte Übersetzungen beizufügen. 4.5 Der Teilnahmeantrag muss mit allen geforderten Angaben und Nachweisen in einer Originalfassung sowie einer einfachen Kopie und zudem als druck- und kopierfähige Datei im pdf-Format auf einem Datenträger (CD-ROM oder USB-Stick) eingereicht werden. Bei erkannten Widersprüchen zwischen dem Original und den Kopien oder der eingereichten Datei gilt das Original. 4.6 Der vollständige Teilnahmeantrag (Originalexemplar, eine einfach Kopie und Datenträger) ist in einem Umschlag zu verpacken, sicher und fest zu verschließen (keine Adhäsionsverschlüsse o.ä.) und ausschließlich mit folgender Aufschrift zu versehen: NICHT ÖFFNEN Vergabeverfahren "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin " Az.: 2017-1-NA Der fest verschlossene Umschlag ist in einen weiteren Umschlag aufzunehmen und unter Angabe des Absenders (Name (Firma) und Anschrift des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft) an folgende Anschrift zu richten: 8 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA Olympiastadion Berlin GmbH Olympiastadion Berlin GmbH Frau Bachmann Olympischer Platz 3 14053 Berlin. 4.7 Der vollständige Teilnahmeantrag ist schriftlich auf dem Postweg oder durch persönliche Abgabe beim Empfang des Konzessionsgebers (Adresse siehe Ziffer 4.6) einzureichen. Eine Einreichung des Teilnahmeantrags auf elektronischem Wege, per Telefax oder auf anderem Wege ist nicht zulässig. 4.8 Unabhängig vom gewählten Weg der Übermittlung muss der Teilnahmeantrag spätestens bis 03. März 2017, 12:00 Uhr bei der vorgenannten Kontaktstelle eingegangen sein. Bei einer Versendung auf dem Postweg ist zu beachten, dass als maßgeblicher Nachweis zur Einhaltung der Teilnahmefrist der Eingangsstempel beim Konzessionsgeber gilt und nicht der Poststempel. Eine persönliche Abgabe des Teilnahmeantrags (Adresse siehe unter Ziffer 4.6) kann zu folgenden Zeiten erfolgen: montags bis freitags 10:00 Uhr bis 16:00 Uhr. 4.9 Teilnahmeanträge, die verspätet eingehen, werden vom weiteren Verfahren ausgeschlossen, es sei denn, der verspätete Eingang ist durch Umstände verursacht worden, die nicht vom Bewerber zu vertreten sind. Derartige Gründe sind glaubhaft zu machen. Individuelle Fristverlängerungen werden nicht gewährt. 4.10 Teilnahmeanträge, die nicht alle geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise enthalten, können vom weiteren Verfahren ausgeschlossen werden. Der Konzessionsgeber behält sich vor, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalls nachzufordern, vervollständigen oder korrigieren zu lassen. Ein Anspruch hierauf besteht nicht. 9 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA Olympiastadion Berlin GmbH 4.11 Die Rücknahme oder etwaige Ergänzungen, Änderungen sowie Berichtigungen im Teilnahmeantrag sind bis zum Ablauf der Teilnahmeantragsfrist jederzeit möglich. Entsprechende Schreiben sind als solche zu kennzeichnen und gemäß den Anforderungen nach Ziffer 4.5 bis 4.8 dieses Informationsmemorandums einzureichen. 4.12 Die eingereichten Teilnahmeanträge gehen in das Eigentum des Konzessionsgebers über, es sei denn, der Bewerber verlangt ausdrücklich die Rückgabe einzelner Dokumente nach Abschluss des Vergabeverfahrens. 4.13 Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sowie der anschließenden Verhandlungsund Angebotsphase dieses Vergabeverfahrens erbetene personenbezogene Angaben werden hierfür verarbeitet und gespeichert. Die von den Bewerbern zu leistenden Angaben sind Voraussetzung für die Berücksichtigung des Teilnahmeantrags. 5. RÜCKFRAGEN UND REGISTRIERUNG 5.1 Enthält dieses Informationsmemorandum oder die Bekanntmachung nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, hat er den Konzessionsgeber unverzüglich und vor Einreichung des Teilnahmeantrags schriftlich oder in Textform (z. B. per Telefax oder EMail) darauf hinzuweisen. 5.2 Der Konzessionsgeber behält sich eine Konkretisierung der übersandten Unterlagen vor, insbesondere aufgrund von Anregungen, Fragen oder Hinweisen der Teilnehmer. 5.3 Etwaige Rückfragen oder der Wunsch nach zusätzlichen Auskünften sind schriftlich oder in Textform (per Brief, Telefax oder per E-Mail) in deutscher Sprache ebenfalls an die unter Ziffer 2.2 benannte Kontaktstelle zu richten. Spätester Zeitpunkt für den Eingang dieser Rückfragen oder das Verlangen nach weiteren Auskünften ist Donnerstag, der 23. Februar 2017. Eine Übermittlung der Fragen bzw. des Auskunftsverlangens per Telefax oder per EMail wird aus Gründen der Beschleunigung ausdrücklich erwünscht. Eine mündliche bzw. fernmündliche Kontaktaufnahme ist nicht zulässig und wird nicht beantwortet. 10 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA Olympiastadion Berlin GmbH 5.4 Sowohl Fragen als auch Antworten werden, soweit sie nach Auffassung des Konzessionsgebers wichtige Informationen enthalten, gleichzeitig allen Bewerbern in anonymisierter Form per E-Mail oder Fax zur Verfügung gestellt. Die Antworten werden Bestandteil der Unterlagen zum Teilnahmewettbewerb und sind bei der Erarbeitung des Teilnahmeantrags zu beachten. 5.5 Jedes Unternehmen ist verpflichtet, sich im Sinne des § 7 Abs. 3 S. 1 KonzVgV beim Konzessionsgeber zu registrieren, d.h. eine eindeutige Unternehmensbezeichnung sowie eine Fax-Nummer / elektronische Adresse anzugeben, und dies per E-Mail an die Kontaktstelle (s. Ziff. 2.2) zu übermitteln. Änderungen oder Ergänzungen dieser Angaben sind unverzüglich anzuzeigen. Ab der erfolgten Registrierung sendet der Auftraggeber Antworten auf Bieterfragen, Bieterinformationen und sonstige Mitteilungen an die angegebene Fax-Nummer / elektronische Adresse. 5.6 Die Bewerber benennen bei der Abgabe des Teilnahmeantrages im Anschreiben einen vertretungsberechtigten und kompetenten Ansprechpartner mit sämtlichen Kontaktdaten, mit dem die Vergabestelle in allen Angelegenheiten Kontakt aufnehmen kann, die den Teilnahmeantrag betreffen. 6. GEFORDERTE ANGABEN, ERKLÄRUNGEN UND NACHWEISE ÜBER DIE EIGNUNG UND DAS NICHTVORLIEGEN VON AUSSCHLUSSGRÜNDEN Innerhalb des Teilnahmewettbewerbs prüft der Konzessionsgeber die Eignung der Bewerber oder Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft und das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anhand der im Folgenden geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise, die vollständig vorzulegen sind. Sollten sich im weiteren Verlauf dieses Verfahrens Änderungen an den eingereichten Eigenerklärungen und Nachweisen ergeben, ist der Bewerber verpflichtet, den Konzessionsgeber unverzüglich über die Änderungen zu informieren. 6.1 Befähigung zur Berufsausübung sowie Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister (Ziffer III.1.1) der Bekanntmachung) Zum Nachweis der Befähigung zur Berufsausübung sowie Auflagen haben der Bewerber bzw. jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie Dritte, auf deren Fähigkeiten sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner oder ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde stützen möchte, jeweils folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben und folgende Unterlagen als Nachweis seiner bzw. ihrer Zuverlässigkeit vorzulegen: 11 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA Olympiastadion Berlin GmbH 6.1.1 Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen Der Eignungsnachweis über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist vom Bewerber, jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sowie jedem Dritten, auf dessen Fähigkeiten sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner oder ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde stützen möchte, in Form einer Eigenerklärung zu erbringen. Dazu ist das Formblatt 5 auszufüllen und rechtsverbindlich zu unterzeichnen. 6.1.2 Vorlage eines Auszugs aus dem Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe des Landes, in welchem der Bewerber ansässig ist. Der Auszug darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate sein. Einzureichen ist eine Kopie des Registerauszugs. Sofern der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder Dritte, auf deren Fähigkeiten sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner oder ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde stützen möchte, nicht im Berufs- oder Handelsregister verzeichnet sind, genügt eine Eigenerklärung über die Haftungsund Eigentumsverhältnisse. Hierzu ist ebenfalls das Formblatt 5 zu verwenden. 6.1.3 Vorlage eines Auszugs aus dem Gewerbezentralregister oder einer gleichwertigen Urkunde der zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes, das zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate sein darf. Einzureichen ist eine Kopie. 6.1.4 Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossenschaft / gesetzlichen Unfallversicherung, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate sein darf. Die Bescheinigung ist in Kopie einzureichen. 6.1.5 Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Finanzamtes, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate sein darf. Die Bescheinigung ist in Kopie einzureichen. 6.1.6 Unbedenklichkeitsbescheinigungen der gesetzlichen Krankenkassen, die zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als drei Monate sein dürfen. Die Bescheinigung ist in Kopie einzureichen. Hinweis: Bieter, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, haben die in Ziffer 6.1.4 bis 6.1.6 geforderten Bescheinigungen von den für sie zuständigen juristischen Personen des öffentlichen Rechts ihres Herkunftslandes nach Maßgabe der in Abschnitt 4.4 vorgesehenen Anforderungen vorzulegen. 12 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA 6.2 Olympiastadion Berlin GmbH Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.2) der Bekanntmachung) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit haben der Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft sowie Dritte, auf deren Fähigkeiten sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft zum Nachweis seiner oder ihrer Leistungsfähigkeit und Fachkunde stützen möchte, jeweils folgende Erklärung beizubringen: 6.2.1 Spezifischer Jahresumsatz mit vergleichbaren Cateringleistungen (a) Allgemeines Gefordert wird eine Erklärung zum jährlichen Umsatz aus Projekten oder Aufträgen mit vergleichbaren Cateringleistungen (s. Ziffer 3.1 dieses Informationsmemorandums), bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist. Zur Nachweisführung ist das Formblatt 6 zu verwenden. (b) Mindestanforderung Hinsichtlich des spezifischen Jahresumsatzes mit vergleichbaren Cateringleistungen besteht eine Mindestanforderung: Der durchschnittliche Jahresumsatz aus Projekten oder Aufträgen, bei denen Leistungen zu erbringen waren, die mit den hier ausgeschriebenen Cateringleistungen vergleichbar sind (s. Ziffer 3.1 dieses Informationsmemorandums), muss bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist mindestens EUR 2,0 Mio. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro Jahr betragen. Bei Bewerbergemeinschaften genügt es, wenn ihre Mitglieder insgesamt den vorstehend geforderten Mindestumsatz erreichen. Entsprechendes gilt für Dritte, auf deren Fähigkeiten sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft beruft (s. Ziffer 7). 6.2.2 Nachweis über Haftpflichtversicherung Gefordert ist der Nachweis einer Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens jeweils EUR 5,0 Mio. je Schadensfall für 13 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA Personen-, Sach-, und Vermögensschäden (Inkl. Schlüsselverlustschäden). Olympiastadion Berlin GmbH Der Nachweis darf zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmeantragsfrist nicht älter als sechs Monate sein. Alternativ ist die Abgabe einer Eigenerklärung gefordert, dass der Bewerber eine solche Versicherung spätestens bis zur Zuschlagserteilung abschließt und für die Dauer der Vertragslaufzeit aufrechterhält. Das Formblatt 6 ist zu verwenden. 6.3 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit (Ziffer III.1.3) der Bekanntmachung) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit haben der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft sowie Dritte, auf deren Leistungsfähigkeit und/oder Fachkunde sich der Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft stützen möchte, jeweils folgende Angaben und Erklärungen zu machen bzw. abzugeben: 6.3.1 Angaben zu vergleichbaren Auftrags- oder Projektreferenzen (a) Allgemeines Es sind Angaben zu vergleichbaren Auftrags- oder Projektreferenzen zu machen. Eine Referenz muss dabei nicht eine längerfristig eingeräumte Dienstleistungskonzession für mehrere Veranstaltungen zum Gegenstand haben. Ausreichend ist auch die Angabe eines oder mehrerer Einzelaufträge oder Einzelprojekte über die Erbringung gastronomischer Verpflegungsleistungen für eine Großveranstaltung. Die Angaben zu jeder Referenz müssen mindestens folgende Informationen enthalten: Beschreibung des Auftrags (insbesondere Art der Veranstaltung(en), Veranstaltungsform), Beschreibung der gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen im Publicund VIP- sowie Restaurantbereich und bei Special & Business Events, Name und Kontaktdaten des Referenzgebers, Gesamtzeitraum des Auftrags einschließlich Planung/Vorbereitung und Abbau/Nachbereitung; Datum der Veranstaltung, Gesamtumsatz der gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen in Euro, 14 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA Olympiastadion Berlin GmbH Gesamtzahl der Veranstaltungsbesucher, Größe der gastronomisch zu bewirtschaftenden Fläche, Exklusivität der gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen, Beschreibung der eigenen Leistungen des Auftrags Beschreibung des gastronomischen Speise- und Getränkeangebots, Beschreibung des Inhalts und des Umfangs der von Nachunternehmern ausgeführten Leistungen des Auftrags, Eigener Personaleinsatz gegliedert nach den Tätigkeitsbereichen Logistik, Produktion und Service, Personaleinsatz der Nachunternehmer bzw. des Nachunternehmers gegliedert nach den Tätigkeitsbereichen Logistik, Produktion und Service. Aus der Beschreibung der Referenz muss klar erkennbar sein, welche Leistungen der Bewerber, das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft oder ein Dritter, auf dessen Leistungsfähigkeit abgestellt wird, selbst durchgeführt hat. Die bloße untergeordnete Mitwirkung an einem bzw. die Überwachung eines Referenzprojekts ist hierbei nicht ausreichend. Die vorzulegende Referenz bzw. vorzulegenden Referenzen müssen eindeutig demjenigen Unternehmen als Auftragnehmer / Durchführungsverantwortlichem zugeordnet werden können, das sie zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit mit dem Teilnahmeantrag einreicht. Die Einreichung einer Bescheinigung des Referenzauftraggebers ist nicht erforderlich. Der Konzessionsgeber behält sich jedoch die Überprüfung der gemachten Angaben bei den Referenzauftraggebern sowie eigene Ermittlungen vor, deren Ergebnisse Berücksichtigung finden werden. Für die Darstellung der Referenzen ist das Formblatt 7 zu verwenden. Der Umfang pro Referenz darf drei DIN A4-Seiten nicht übersteigen. Das Formblatt kann ggf. um weitere eigene Anlagen ergänzt werden, sofern der Bewerber dies als unbedingt erforderlich erachtet. Hinweis: Ziffer 9.3.2 (b) dieses Informationsmemorandums enthält bezüglich der Projekt- und Auftragsreferenzen ein Bewertungskriterium, anhand dessen bei mehreren grundsätzlich geeigneten Bewerbern die zur Abgabe eines Angebots aufzufordernden Bewerber ausgewählt werden. (b) Mindestanforderung Hinsicht der Angabe von vergleichbaren Projekt- und Auftragsreferenzen bestehen folgende Mindestanforderungen: 15 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA Olympiastadion Berlin GmbH Vorlage von mindestens drei Auftrags- oder Projektreferenzen, bei der die gastronomisch zu bewirtschaftende Veranstaltung in den letzten drei Jahren vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist stattgefunden hat und mindestens jeweils 15.000 Veranstaltungsbesucher gastronomisch zu bewirtschaften waren. 6.3.2 Unternehmenspräsentation und Kurzdarstellung der Vorgehensweise bei der gastronomischen Bewirtschaftung von Großveranstaltungen Der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft hat darüber hinaus eine Unternehmenspräsentation sowie seine Vorgehensweise bei der gastronomischen Bewirtschaftung von Großveranstaltungen, die mit den hier zu vergebenden Konzessionsleistungen vergleichbar sind, darzustellen. Die Unternehmenspräsentation und die aussagekräftige Kurzdarstellung zur Vorgehensweise bei der gastronomischen Bewirtschaftung dürfen einen Umfang von zehn DIN-A4 Seiten nicht überschreiten. Das Formblatt 8 ist zu verwenden. Bei Bewerbergemeinschaften ist eine einheitliche Präsentation sämtlicher sich beteiligender Unternehmen und Kurzdarstellung zur Vorgehensweise bei der gastronomischen Bewirtschaftung abzugeben. (a) Zur Präsentation des Unternehmens hat der Bewerber Angaben zu folgenden Aspekten zu tätigen: Beschreibung der Organisationsstruktur und einer Darstellung der zentralen, regionalen und objektspezifischen Organisationseinheiten, Angaben über die Betriebsstätte, welche für die Ausführung der vorliegenden Leistungen vorgesehen ist und Erläuterungen zur Sicherstellung der Dienstleistungserbringung, sofern die vorgesehene Betriebsstätte außerhalb eines Radius von 50 km zum Ausführungsort liegt. Erklärung zur durchschnittlichen Anzahl an fest angestellten Mitarbeitern, die in den vergangenen drei Kalenderjahren in Projekten oder Aufträgen der hier zu vergebenden Art beschäftigt waren.1 1 Soweit bereits Zahlen für 2016 vorliegen bitte die Zahlen für 2014, 2015 und 2016 angeben. Ansonsten bitte die Zahlen für 2013, 2014 und 2015 angeben. 16 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA (b) Olympiastadion Berlin GmbH Zur Darstellung der Vorgehensweise bei der gastronomischen Bewirtschaftung von Großveranstaltungen hat der Bewerber Ausführungen zu tätigen, aus denen sich ergibt, dass er in der Lage ist, die gastronomische Bewirtschaftung einer Großveranstaltung im Zusammenwirken mit dem Auftraggeber bzw. Veranstalter und unter Berücksichtigung der Komplexität der jeweiligen Großveranstaltung zu planen, die gastronomische Bewirtschaftung von Großveranstaltungen im Publicals auch im VIP- und in einem Restaurantbereich sowie für Special & Business Events vornehmen zu können, die gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen effizient vorzubereiten, eine reibungslose und qualitativ hochwertige Leistungserbringung während der Veranstaltung zu gewährleisten und die regelmäßig erforderlichen Aufgaben im Nachgang der gastronomischen Bewirtschaftung einer Großveranstaltung ordnungsgemäß zu erbringen. In diesen Angaben sollen insbesondere auch die Herausforderungen und typischen Probleme der jeweiligen Leistungsabschnitte benannt und der lösungsorientierte Umgang des Bewerbers damit aufgezeigt werden. Hinweise: Zur Klarstellung wird darauf hingewiesen, dass der Konzessionsgeber die Angaben zur Unternehmenspräsentation und zur Vorgehensweise bei der gastronomischen Bewirtschaftung von Großveranstaltungen lediglich im Rahmen der Eignungsprüfung würdigt. Sofern ein Bewerber zur Abgabe eines Angebots aufgefordert wird, stellt die Kurzdarstellung zur Vorgehensweise bei der gastronomischen Bewirtschaftung kein verbindliches Vorgehen dar; der Bewerber ist an diese Angaben nicht gebunden. In Ziffer 9.3.2 (c) dieses Informationsmemorandums sind bezüglich der Unternehmenspräsentation und der Kurzdarstellung Bewertungskriterien festgelegt, anhand derer bei mehreren grundsätzlich geeigneten Bewerbern die zur Abgabe eines indikativen Angebots aufzufordernden Bewerber ausgewählt werden. 17 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA Olympiastadion Berlin GmbH 6.3.3 Nachhaltige Umweltmanagementmaßnahmen und betriebliches Hygienemanagement Der Bewerber hat schließlich den Nachweis über nachhaltige Umweltmanagementmaßnahmen und eines betrieblichen Hygienemanagements beizubringen, die bei der Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber (siehe dazu Ziffer 9.3 dieses Informationsmemorandums) Berücksichtigung finden. Hierzu ist Formblatt 9 auszufüllen, welchem die entsprechenden Nachweise beizufügen sind. Bei der Nachweisführung durch Zertifikate genügt die Vorlage einer entsprechenden Kopie. (a) Nachhaltige Umweltmanagementmaßnahmen Der Bewerber hat den Nachweis von nachhaltigen Umweltmanagementmaßnahmen zu erbringen. Die Nachweisführung ist zulässig durch eine Kurzdarstellung und/oder durch Vorlage von Bescheinigungen unabhängiger Stellen. Führt der Bewerber den Nachweis durch eine Kurzdarstellung (maximal fünf DIN A4-Seiten), hat er dabei mindestens auf folgende Fragestellungen einzugehen: Welche Umweltpolitik bzw. entsprechenden Zielsetzungen zum Schutz der Umwelt hat der Bewerber festgelegt? Wie werden Einflüsse der Produkte und Dienstleistungen auf die Umwelt identifiziert und daraus Maßnahmen zur Verbesserung abgeleitet? Wie werden die geltenden rechtlichen Verpflichtungen eingehalten? Wie werden im Krisenfall Notfallsituationen und Unfälle mit ungünstigen Umweltauswirkungen berücksichtigt? Welche Maßnahmen zur Nachhaltigkeit in der Lebensmittelbeschaffung werden unternommen? Welche Maßnahmen zur nachhaltigen Reduktion der Medienverbräuche werden unternommen (z.B. zur Reduzierung des Verbrauchs von Strom, Wärme, Wasser/Abwasser und Abfall; sparsamer Einsatz von Reinigungsund Desinfektionsmitteln)? Wie erfolgt die Kommunikation der Umweltschutzmaßnahmen im Unternehmen? In welcher Art und welchem Umfang werden Mitarbeiter hinsichtlich dieser Umweltthemen geschult? 18 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA Olympiastadion Berlin GmbH Die sich aus den Antworten auf die Fragestellungen ergebenden nachhaltigen Umweltmanagementmaßnahmen müssen inhaltlich den Maßnahmen der DIN EN ISO 14001 entsprechen bzw. gleichwertig hierzu sein. Die Konzessionsgeberin erkennt zum Nachweis von nachhaltigen Umweltmanagementmaßnahmen durch Vorlage von Bescheinigungen unabhängiger Stellen die Zertifizierung nach DIN EN ISO 14001 oder vergleichbare Bescheinigungen an. Es werden auch gleichwertige Bescheinigungen von Stellen aus anderen Mitgliedsstaaten anerkannt. (b) Betriebliches Hygienemanagement Schließlich wird der Nachweis des vom Bewerber angewandten betrieblichen Hygienemanagements gefordert. Hierzu hat der Bewerber das Eigenkontrollkonzept nach HACCP (Hazard Analysis and Critical Control Points) gemäß Art. 5 der EU-Verordnung Nr. 852/2004 vom 29. April 2004 über Lebensmittelhygiene vorzulegen sowie das angewandte Hygienemanagement mindestens für die Bereiche Personalhygiene, Produktionshygiene und Produkthygiene in einer Kurzdarstellung (maximal drei DIN A4-Seiten) zu erläutern. 7. BEWERBERGEMEINSCHAFTEN 7.1 Die Teilnahme am Vergabeverfahren als Bewerbergemeinschaft ist zulässig. Der Koordinierungsaufwand darf allerdings nicht beim Konzessionsgeber liegen. Ist eine Teilnahme als Bewerbergemeinschaft beabsichtigt, so hat die Bewerbergemeinschaft einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der den Teilnahmeantrag (Formblatt 1) unterschreibt und im weiteren Verfahren Ansprechpartner der Bewerbergemeinschaft für den Konzessionsgeber ist. 7.2 Jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft hat die Formblätter 3, 5, 6 und 7 soweit erforderlich gesondert auszufüllen. Zusätzlich füllen die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft das Formblatt 2 „Erklärung bei Bewerbergemeinschaft“ gemeinsam aus, in welchem auch der bevollmächtigte Vertreter benannt wird. 19 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA Olympiastadion Berlin GmbH 7.3 Die Zuverlässigkeit muss für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft mittels Formblatt 5 individuell nachgewiesen werden. Für die in den Formblättern 6 bis 8 abgefragten Eignungskriterien kommt es auf die Bewerbergemeinschaft insgesamt an. Insofern füllt jedes Mitglied die Formblätter 6 bis 7 nur soweit aus, wie es für ihn zutrifft. Die Prüfung erfolgt unter Berücksichtigung sämtlicher entsprechender Anlagen der Bewerbergemeinschaft. Das Formblatt 8 wird von der Bewerbergemeinschaft gemeinsam erstellt und vom bevollmächtigten Vertreter unterschrieben. Formblatt 9 ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft auszufüllen, zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen dem Teilnahmeantrag beizufügen. 8. BERUFUNG AUF DIE FÄHIGKEITEN DRITTER Ein Bewerber kann sich, auch als Mitglied einer Bewerbergemeinschaft, zum Nachweis seiner Leistungsfähigkeit und Fachkunde der Fähigkeiten Dritter (z.B. Subunternehmer) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Dritten bestehenden Verbindungen. Jeder Dritte, auf dessen Fähigkeiten sich der Bewerber oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft bezieht, muss das Formblatt 4 ausfüllen und selbst unterschreiben. Zudem muss dieser Dritte seine finanzielle, wirtschaftliche und fachliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der Bekanntmachung, dieses Informationsmemorandums und unter Verwendung der darin vorgeschriebenen Formblätter in dem Umfang nachweisen, in dem sich der Bewerber darauf beruft. Unabhängig davon muss auch der Dritte, auf dessen Fähigkeiten sich der Bewerber oder das Mitglied einer Bewerbergemeinschaft beruft, seine persönliche Lage gemäß Ziffer 6.1 des Informationsmemorandums unter Verwendung des Formblatts 5 individuell und vollständig nachweisen. Ein Bewerber kann im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit (wie Ausbildungs- und Befähigungsnachweise oder einschlägige berufliche Erfahrung) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden. Der Konzessionsgeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unternehmen, deren Kapazitäten der Bewerber für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskriterien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Erfüllt das Drittunternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht vollständig oder liegt ein zwingender Ausschlussgrund im Sinne von § 123 GWB vor, muss der Bewerber dieses Unternehmen ersetzen. Der Konzessionsgeber behält sich vor, die Ersetzung des Drittunternehmens zu verlangen, wenn ein fakultativer Ausschluss- 20 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA Olympiastadion Berlin GmbH grund im Sinne von § 124 GWB vorliegt. In diesem Fall setzt er dem Bewerber für die Ersetzung eine angemessene Frist. Nimmt der Bewerber die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, so haftet das andere Unternehmen neben dem Bewerber gemäß der abzugebenden Erklärung nach Formblatt 4 für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe. 9. DURCHFÜHRUNG DER EIGNUNGSPRÜFUNG UND AUSWAHL DER BIETER Der Konzessionsgeber wird nach Ablauf der Teilnahmefrist (vgl. Ziffer 4.8 dieses Informationsmemorandums) aus denjenigen Bewerbern, die anhand der von ihnen vorgelegten Unterlagen als geeignet eingestuft werden, drei bis fünf Bewerber auswählen und diese zur Abgabe eines Angebots auffordern. Die Eignungsprüfung erfolgt nach dem folgenden dreistufigen Verfahren: 9.1 Prüfung der formalen Anforderungen an den Teilnahmeantrag In einem ersten Schritt prüft der Konzessionsgeber die Einhaltung der formalen Anforderungen an den Teilnahmeantrag nach Ziffer 4 dieses Informationsmemorandums. 9.2 Prüfung der persönlichen Lage und der Mindestanforderungen In einem zweiten Schritt prüft der Konzessionsgeber die Eignung der Bewerber sowie ggf. Dritter, auf deren Fähigkeiten sich der Bewerber beruft, mit Blick auf den Konzessionsgegenstand. Er prüft mithin, ob die Bewerber die in Ziffer 6 dieses Informationsmemorandums geforderten Angaben, Nachweise und Erklärungen beigebracht und die an die Eignung gestellten Mindestanforderungen erfüllt haben. Ein Bewerber, der nach dem Ergebnis dieser Prüfung als unzuverlässig gilt oder die Mindestanforderungen an die Eignung nicht erfüllt, ist nicht weiter teilnahmeberechtigt und wird daher ausgeschlossen. 9.3 Auswahl der zur Angebotsabgabe aufzufordernden Bewerber In einem anschließenden dritten Schritt bewertet der Konzessionsgeber die verbliebenen Teilnahmeanträge bezüglich der über die Mindestanforderungen hinausgehenden wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit nach Maßgabe der folgenden Vorgaben. 21 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA Olympiastadion Berlin GmbH 9.3.1 Bewertungskriterien und Gewichtung Die Auswahlentscheidung erfolgt anhand von folgenden Bewertungskriterien mit folgender Gewichtung: Bewertungskriterium Gewichtung Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz mit vergleichbaren Cateringleistungen (Ziffer 6.2.1 bzw. Formblatt 6) 20 % Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen mit den zu erbringenden Leistungen (Ziffer 6.3.1 bzw. Formblatt 7) 40 % Qualität der Unternehmenspräsentation (Ziffer 6.3.2 bzw. Formblatt 8) 10 % Qualität der Kurzdarstellung zur Vorgehensweise bei der gastronomischen Bewirtschaftung von Großveranstaltungen (Ziffer 6.3.2 bzw. Formblatt 8) 10 % Qualität der nachhaltigen Umweltmanagementmaßnahmen (Ziffer 6.3.3 (a) bzw. Formblatt 9) 10 % Qualität des betrieblichen Hygienemanagements (Ziffer 6.3.3 (b) bzw. Formblatt 9) 10 % 9.3.2 Bewertungsmaßstäbe Die Wertung erfolgt für jedes Bewertungskriterium separat mit Punkten auf einer Skala von 0 bis 10 Punkten, wobei die volle Punktzahl die beste erreichbare Bewertung darstellt. (a) Bewertungsmaßstab des Bewertungskriteriums "Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz mit vergleichbaren Cateringleistungen" Bei dem Bewertungskriterium "Durchschnittlicher spezifischer Jahresumsatz mit vergleichbaren Cateringleistungen" erhalten die Bewerber mit einem durchschnittlichen spezifischen Jahresumsatz mit vergleichbaren Cateringleistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist von EUR 10,0 Mio. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro Jahr oder mehr die volle Punktzahl, Bewerber mit einem durchschnittlichen spezifischen Jahresumsatz mit vergleichbaren Cateringleistungen der letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre vor Ablauf der Teilnahmeantragsfrist von EUR 2,0 Mio. zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer pro Jahr 0 Punkte. Für die 22 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA Olympiastadion Berlin GmbH übrigen Bewerber wird ein Punktwert zwischen 0 und 10 Punkten durch lineare Interpolation ermittelt und kaufmännisch auf volle Punkte gerundet. (b) Bewertungsmaßstab des Bewertungskriteriums "Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen mit den zu erbringenden Leistungen" Die Bewertung der Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen mit den zu erbringenden Konzessionsleistungen hängt maßgeblich davon ab, inwiefern die nachgewiesenen Aufträge bzw. Projekte mit den in Ziffer 3.1 dieses Informationsmemorandums dargestellten Anforderungen an die gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen vergleichbar sind. Jede Referenz wird hinsichtlich der Vergleichbarkeit der erbrachten Leistungen mit den im Rahmen der Dienstleistungskonzession zu erbringenden Leistungen gesamthaft bewertet. Bei dieser gesamthaften Würdigung der Referenzen wird insbesondere die Art und der Umfang der erbrachten gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen sowie die Aktualität der jeweiligen Referenz berücksichtigt. Die Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen mit den im Rahmen dieser Dienstleistungskonzession zu erbringenden gastronomischen Bewirtschaftungsleistungen wird nach folgendem Notensystem bewertet: Sehr gut (mit den Anforderungen an die zu vergebenden Leistungen in besonderem Maße vergleichbar): 8 – 10 Punkte Gut (mit den Anforderungen an die zu vergebenden Leistungen voll vergleichbar): 4 – 7 Punkte Ausreichend (mit den Anforderungen an die zu vergebenden Leistungen im Allgemeinen vergleichbar): 1 – 3 Punkte Nicht ausreichend (mit den Anforderungen an die zu vergebenden Leistungen nicht vergleichbar): 0 Punkte 23 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA Olympiastadion Berlin GmbH Bewertungsmaßstab der Bewertungskriterien "Qualität der Unternehmenspräsentation", "Qualität der Kurzdarstellung zur Vorgehensweise bei der gastronomischen Bewirtschaftung von Großveranstaltungen", "Qualität der nachhaltigen Umweltmanagementmaßnahmen" sowie "Qualität des betrieblichen Hygienemanagements" Die Qualität der Kurzdarstellung zur Präsentation des Unternehmens und der Vorgehensweise bei der gastronomischen Bewirtschaftung von Großveranstaltungen richtet sich danach, inwiefern die eingereichte Kurzdarstellung (Formblatt 8) erkennen lässt, dass der Bewerber die für die einzelnen Leistungsabschnitte der gastronomischen Bewirtschaftung von Großveranstaltungen erforderliche Fachkunde besitzt und ein Problembewusstsein für die besonderen Herausforderungen bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung derartiger Veranstaltungen aufweist. Die Qualität der nachhaltigen Umweltmanagementmaßnahmen richtet sich danach, welche unternehmensbezogenen Maßnahmen der Bewerber zum Umweltschutz unternimmt. Die Qualität des betrieblichen Hygienemanagements wird danach bewertet, inwieweit der Bewerber die Lebensmittelqualität und -sicherheit sowie einen einwandfreien hygienischen Zustand der genutzten Räume und Geräte gewährleistet. Die Bewertung erfolgt für jedes vorgenannte Bewertungskriterium nach folgendem Notensystem: Sehr gut: 8 – 10 Punkte Gut: 5 – 7 Punkte Ausreichend: 1 – 4 Punkte Nicht ausreichend: 0 Punkte 24 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA Olympiastadion Berlin GmbH 9.3.3 Gesamtpunktzahl Die Ermittlung der Gesamtpunktzahl eines Teilnahmeantrags ergibt sich aus folgender Formel ("x" steht für "multipliziert mit"): 0,2 x Punktzahl für das Bewertungskriterium "Durchschnittlicher Spezifischer Jahresumsatz mit vergleichbaren Cateringleistungen" + 0,4 x Punktzahl für das Bewertungskriterium "Vergleichbarkeit der vorgelegten Referenzen mit den zu erbringenden Leistungen" + 0,1 x Punktzahl für das Bewertungskriterium "Qualität der Unternehmenspräsentation" + 0,1 x Punktzahl für das Bewertungskriterium "Qualität der Kurzdarstellung zur Vorgehensweise bei der gastronomischen Bewirtschaftung von Großveranstaltungen" + 0,1 x Punktzahl für das Bewertungskriterium "Qualität der nachhaltigen Umweltmanagementmaßnahmen" + 0,1 x Punktzahl für das Bewertungskriterium "Qualität des betrieblichen Hygienemanagements" = 9.3.4 Gesamtpunktzahl Auswahlentscheidung Der Konzessionsgeber wählt die drei bis fünf Bewerber aus, deren Teilnahmeanträge die höchsten Gesamtpunktzahlen haben, und fordert diese zur Abgabe eines Angebots auf. Diese Aufforderung, mit der sie auch die Vergabeunterlagen für die Angebots- und Verhandlungsphase erhalten, erfolgt voraussichtlich in der 11. Kalenderwoche 2017. 25 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA Olympiastadion Berlin GmbH 10. VERTRAULICHKEIT 10.1 Mit der Abgabe eines Teilnahmeantrags verpflichtet sich der Bewerber zur vertraulichen Behandlung aller im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellten Informationen. Das Informationsmemorandum darf von den Bewerbern nicht weitergegeben werden. Davon ausgenommen sind Berater und Nachunternehmer der Bewerber, wenn diese nachweislich zur Wahrung der Vertraulichkeit in derselben Weise verpflichtet worden sind. Das Informationsmemorandum verbleibt im Eigentum des Konzessionsgebers. 10.2 Bewerber dürfen Veröffentlichungen über das Vorhaben oder Teile davon sowie weitere Informationen, welche ihnen im Rahmen des Vergabeverfahrens bekannt werden, nur mit schriftlicher Zustimmung des Konzessionsgebers vornehmen. 10.3 Beabsichtigt ein Teilnehmer, sich an dem Vergabeverfahren nicht weiter beteiligen zu wollen, wird er gebeten, dies dem Konzessionsgeber unverzüglich mitzuteilen sowie die abgerufenen Unterlagen zu löschen. 26 von 27 Konzessionsvergabeverfahren: "Dienstleistungskonzession für gastronomische Bewirtschaftungsleistungen im Olympiastadion Berlin" Az.: 2017-1-NA 11. Olympiastadion Berlin GmbH CHECKLISTE Mit dem Teilnahmeantrag sind folgende Unterlagen in der angegebenen Reihenfolge und Bezeichnung vorzulegen (Checkliste): Pos. Dokument Hinweis 1 Teilnahmeantragsschreiben Formblatt 1 ausfüllen, rechtsverbindlich unterschreiben und zurücksenden. 2 Anlage 1 (Erklärung bei Bewerbergemeinschaft) Sofern zutreffend, Formblatt 2 ausfüllen, rechtsverbindlich unterschreiben und dem Teilnahmeantrag beifügen. 3 Anlage 2 (Angaben zum Bewerber/zum Mitglied der Bewerbergemeinschaft) Formblatt 3 ausfüllen, unterschreiben und dem Teilnahmeantrag beifügen (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied separat). 4 Anlage 3 (Erklärung bei Berufung auf die Eignung Dritter) Sofern zutreffend, Formblatt 4 vom jeweiligen Dritten ausfüllen, rechtsverbindlich unterschreiben lassen und dem Teilnahmeantrag beifügen. 5 Anlage 4 (Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister) Formblatt 5 ausfüllen, rechtsverbindlich unterschreiben und dem Teilnahmeantrag mit den geforderten Unterlagen beifügen (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied separat). 6 Anlage 5 (Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit) Formblatt 6 ausfüllen, rechtsverbindlich unterschreiben und dem Teilnahmeantrag beifügen (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied separat). 7 Anlage 6 (Projekt- und Auftragsreferenzen) Formblatt 7 ausfüllen, rechtsverbindlich unterschreiben und dem Teilnahmeantrag beifügen (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied separat) 8 Anlage 7 (Kurzdarstellung zur Vorgehensweise bei der gastronomischen Bewirtschaftung von Großveranstaltungen) Formblatt 8 ausfüllen, unterschreiben und dem Teilnahmeantrag beifügen (bei Bewerbergemeinschaften ist eine gemeinsame Kurzdarstellung erforderlich) 9 Anlage 8 (Umweltmanagementmaßnahmen und betriebliches Hygienemanagement) Formblatt 9 ausfüllen, unterschreiben und dem Teilnahmeantrag beifügen (bei Bewerbergemeinschaften für jedes Mitglied separat) 10 Ggf. weitere eigene Anlagen 27 von 27
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