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Rat der EU
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PRESSEMITTEILUNG
36/17
01.02.2017
Abschaffung der Roaminggebühren: informelle Einigung
über die Reform der Vorleistungsmärkte
Durch eine drastische Senkung der maximalen Roamingvorleistungsentgelte wird sichergestellt, dass die MobilfunkRoaminggebühren für Verbraucher bis zum Sommer abgeschafft werden. Der Vorsitz des Rates hat am 31. Januar 2017 eine
vorläufige Einigung mit dem Europäischen Parlament über neue Preisobergrenzen auf Vorleistungsebene erzielt, die
etwa 90 % unter den derzeitigen liegen. Die Reform der Roaming-Vorleistungsmärkte ist die letzte Rechtsvorschrift, die
verabschiedet werden muss, damit die Endkunden-Roaminggebühren zum 15. Juni 2017 abgeschafft werden
können. Diese informelle Einigung muss noch von den EU-Mitgliedstaaten und vom Plenum des EP bestätigt werden.
Im Zuge der Reform wird der Betrag festgelegt, den sich Betreiber gegenseitig für die Nutzung ihrer Netze für Roamingdienste
in Rechnung stellen können. Die neuen Preisobergrenzen müssen so niedrig sein, dass die Betreiber ihren Kunden
Roamingdienste ohne Aufschlag und ohne Anhebung der Inlandspreise anbieten können. Gleichzeitig müssen sie so hoch sein,
dass die Betreiber in den besuchten Ländern kostendeckend arbeiten können, ohne ihre Endkundenpreise im Inland zu
erhöhen. Darüber hinaus sollten die Obergrenzen die kontinuierliche Instandhaltung und Erneuerung der Netze ermöglichen,
damit die Menschen überall von einem reibungslosen Netzzugang profitieren können – von den bestbesuchten Ferienorten bis
zu den abgelegensten Regionen in Europa.
Da die Nutzung von Daten in den letzten Jahren exponentiell zugenommen hat und dies voraussichtlich auch weiterhin der Fall
sein wird, ist die neue Obergrenze für Daten der wichtigste Teil der Reform. Mit der Abschaffung der Roaminggebühren dürfte
auch die Datennutzung im Ausland stark steigen, da die Verbraucher nicht mehr nach WiFi-Hotspots suchen müssen, um
preiswert surfen zu können.
Dr. Emmanuel Mallia, maltesischer Minister für Wettbewerbsfähigkeit und digitale Wirtschaft, Meereswirtschaft und
Dienstleistungswirtschaft, erklärte dazu Folgendes: "Eine rasche Einigung über die Roamingvorleistungsentgelte war eine der
wichtigsten Prioritäten des maltesischen Vorsitzes. Der heutige Beschluss ist der letzte Schritt in einem Prozess, der vor zehn
Jahren begann. Ab dem kommenden Sommer werden unsere Bürgerinnen und Bürger bei ihren Reisen überall in Europa in der
Lage sein, Telefonanrufe zu tätigen, Textnachrichten zu versenden, zu surfen und in Verbindung zu bleiben. Das 'Roaming zu
Inlandspreisen' ist nun Wirklichkeit geworden."
Preisobergrenzen für Roamingvorleistungsdienste
Nach der Einigung wird die Obergrenze des maximalen Vorleistungsentgelts für Daten ab dem 15. Juni 2017 von derzeit
50 €/GB auf 7,7 €/GB sinken und danach in mehreren Etappen weiter fallen: Ab dem 1. Januar 2018 beträgt das maximale
Entgelt 6,0 €/GB, ab dem 1. Januar 2019 4,5 €/GB, ab dem 1. Januar 2020 3,5 €/GB, ab dem 1. Januar 2021 3,0 €/GB und
schließlich ab dem 1. Januar 2022 2,5 €/GB.
Diese schrittweise Senkung der Preisobergrenzen für Daten spiegelt die Erwartung wider, dass die zunehmende Nutzung
mobiler Datendienste in Kombination mit größeren Skaleneffekten, neuen Technologien und einem wirksamen Wettbewerb
auch zu einer Senkung der Kosten für die Bereitstellung von Roamingvorleistungsdiensten in den kommenden Jahren führen
wird. Dieser Ansatz, über den Einvernehmen erzielt worden ist, bewirkt, dass die Obergrenzen erheblich unter der von der
Kommission ursprünglich vorgeschlagenen starren Obergrenze von 8,5 €/GB liegen, und erlaubt es den Unternehmen, weiterhin
in die anstehende fünfte Generation von Mobilfunknetzen (5G) zu investieren.
Am 15. Juni 2017 wird der Höchstbetrag des Vorleistungsaufschlags für Sprachanrufe von 0,05 €/Min. auf 0,032 €/Min. sinken.
Die Obergrenze bei Kurznachrichten wird von 0,02 € auf 0,01 € pro Nachricht sinken.
Zusammen mit der Regelung der angemessenen Nutzung auf Endkundenebene werden diese neuen Obergrenzen dazu
beitragen, dass die Abschaffung der Roaminggebühren in der gesamten EU auf Dauer tragbar ist.
Überprüfung der Vorschriften im Zwei-Jahres-Rhythmus
Die Kommission wird alle zwei Jahre berichten, wie die Vorschriften funktionieren, und gegebenenfalls neue Obergrenzen
vorschlagen. Der erste Bericht sollte bis zum 15. Dezember 2019 vorliegen.
Wie geht es weiter?
Der Vorsitz wird den Mitgliedstaaten das Ergebnis der Gespräche in den kommenden Wochen zur Billigung vorlegen. Die
neuen Regeln müssen bis zum 15. Juni 2017 eingeführt worden sein, damit die Roaminggebühren gemäß den Vorgaben in der
Roaming-Verordnung von 2015 abgeschafft werden können.
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