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Samstag,
Samstag, 1.
1. April
April 2017
2017
13.00
13.00 –
– 16.00
16.00 Uhr
Uhr
Börsenbeizli mit Kaffe,
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Kuchen, Hot-Dog
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Aula
Schule
Oberburg
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Schule
Oberburg
Die SP Oberburg freut sich auf Ihren Besuch!
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SP Oberburg freut sich auf Ihren Besuch!
Tischmiete Fr. 6.–: Tel. 079 860 90 43 (Barbara Stöckli)
Herausgeber
Sozialdemokratische
Partei Oberburg
Druck
Haller&Jenzer AG
Burgdorf
Redaktion
Vorstand SP Oberburg
Satz/Layout
ComTex, Oberburg
Auflage und
Verteiler
1900 Exemplare an alle
Haushalte des Postkreises
3414 Oberburg
E-Mail
[email protected]
Internet
www.spoberburg.ch
Adresse
Parteipräsident
Jörg Frey
Leimern 12, 3414 Oberburg
Tel. 034 422 41 74
Erscheint
6 x pro Jahr
Datum
31. Januar 2017
2
20 Jahre Jubiläum im Raum Burgdorf Oberburg
Die Spitex im Wandel der Zeit
Die Arbeit der Spitex (Spital externe Pflege) ist ein wichtiger Teil unserer Sozial- und Pflegeeinrichtung.
Der Anteil der betreuungsbedürftigen Mitmenschen wird immer grösser, zudem wohnen Familien
weiter entfernt oder sind mit der immer komplexer werdenden Pflege von Angehörigen überfordert.
Das führt zu einem stetig steigenden Bedarf an zugekauften Hilfeleistungen.
Zum 20 Jährigen Bestehen der Spitex in unserer Region finde ich es wichtig diese wertvolle
Arbeit zu würdigen, deren Entwicklung zu beobachten und auch in Zukunft Sorge dazu zu
tragen.
Viele Menschen sind auf diese Hilfe angewiesen. Ohne diese Hilfe droht eine Verwahrlosung
oder würde der Aufenthalt im Spital oder einem
Heim notwendig.
So wurde über die Jahre das Angebot ständig
erweitert. Nebst der Pflege ist heute Hilfe im
Haushalt, die Unterstützung von dementen
Personen oder auch die Betreuung rund um die
Uhr möglich.
Die Kosten werden je nach Dienstleistung von
den Krankenkassen, dem Kanton oder den Betreuten selber getragen.
Systemwechsel bei der Abrechnung, gesetzliche
Rahmenbedingungen und der gesellschaftliche Wandel zwingen die Pflegeorganisationen
flexibel zu bleiben und sich den Veränderungen anzupassen. Dieser Wandel hat die Spitex
Burgdorf Oberburg vorbildlich gemeistert und
präsentiert sich heute als moderner Dienstleistungsbetrieb.
Eine Herausforderung sind auch private Organisationen, welche ähnliche Dienstleistungen
anbieten, jedoch ohne gesetzliche Versorgungspflicht arbeiten. Die Versorgungspflicht beinhaltet, dass auch Patienten mit langen Anfahrtswegen und kurzen Behandlungen geholfen
werden kann.
Eine weitere Schwierigkeit könnte in Form von
Sparmassnahmen beim Kanton auf die Spitex
und somit auf die Patienten zukommen. Diese
Gefahr müssen wir wachsam beobachten. Der
Abbau von Kostenübernahmen würde grössere
Kosten bei den Betreuten verursachen. Der Abbau von Dienstleistungen könnte zu vermehrten
Spitalaufenthalten und somit zu Mehrkosten für
die gesamte Gesellschaft führen.
Auch eine Abwälzung der Kosten auf die Gemeinde ist möglich.
Es freut mich, dass wir zur Zeit ein so gut ausgebautes Spitex-Angebot zur Verfügung haben
und ich hoffe, dass wir dieses nach den Bedürfnissen der Gesellschaft weiterentwickeln können.
Klaus Bangerter
Gemeinderat Ressort Soziales
SP-Mitglieder in den
Gemeindekommissionen:
Baukommission:
Peter Flükiger, Kommissions-Vizepräsident
Bildungskommission:
Marion Sägesser
Kulturkommission:
Barbara Stöckli
Sozialkommission:
Gemeinderat Klaus Bangerter,
Kommissionspräsident
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3414 Oberburg
Emmentalstrasse 64
Postfach 161
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Walkestrasse 10, 4950 Huttwil
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Unternehmenssteuerreform III – Oder die Frage:
Wer bezahlt am Schluss die Zeche?
Weil die Schweiz mit ihren Steuerpraktiken für internationale Holding-, Domizil- und gemischten Gesellschaften seit Jahren in der Kritik steht, haben sich Bundesrat und Parlament dazu durchgerungen,
die Unternehmenssteuern zu reformieren. Am 12. Februar stimmen wir darüber ab.
Die eidg. Steuerverwaltung schreibt dazu: «Die
Reform soll die unterschiedliche Besteuerung
in- und ausländischer Unternehmensgewinne
durch die Kantone beseitigen. Um im internationalen Wettbewerb konkurrenzfähig zu
bleiben, werden Forschung und Entwicklung
steuerlich entlastet. Auch beteiligt der Bund
die Kantone stärker an den Einnahmen aus der
direkten Bundessteuer. So können die Kantone
ihre Gewinnsteuern senken und ihre Wettbewerbsfähigkeit erhalten.»
Und weiter: «Beim Bund führen die Erhöhung
des Kantonsanteils an der direkten Bundessteuer (920 Millionen Franken) und der Ergänzungsbeitrag für ressourcenschwache Kantone
(180 Millionen Franken) zu jährlichen Mindereinnahmen von 1,1 Milliarden Franken. Mit der
zinsbereinigten Gewinnsteuer auf überdurchschnittlich hohem Eigenkapital kommen weitere Mindereinnahmen hinzu, deren Höhe vom
angewendeten Zinssatz abhängt. Den Kantonen fliessen die 1,1 Milliarden Franken vom
Bund zu, damit sie ihre Mindereinnahmen nicht
alleine stemmen müssen. Diese hängen insbesondere von den Gewinnsteuersenkungen ab,
deren Höhe jedoch nicht vorausgesagt werden
kann.»
Bei Annahme dieser Vorlage am 12. Februar gehen dem Bund und den Kantonen somit Jahr für
Jahr Einnahmen in unbekannter Höhe verloren.
Denn – soviel wird aus dem (gewollt?) nebulösen «Kommunikationsbrei» der Erschaffer und
Befürworter der Reform klar – anstatt die Gewinnsteuern für die ausländischen sogenannten
Statusgesellschaften auf den gleichen Anteil wie
für die schweizerischen Firmen zu erhöhen, wird
aus Angst vor Attraktivitätsverlust die Gewinnsteuer für diejenigen, die bisher nicht profitieren
konnten, gesenkt. Dies neben vielen weiteren
«Geschenken», die sich hinter undurchsichtigen
Bezeichnungen wie Patent-Box, Step-up, Inputförderung etc. verbergen.
Gefährdete Arbeitsplätze?
In dem Käseblatt der Befürworter, das letzthin meinen Briefkasten zugemüllt hat, lese ich
den Satz «Die Steuerreform sichert mehr als
150 000 Arbeitsplätze» – das würde heissen,
dass alle diese Arbeitsplätze gefährdet sind,
weil die Firmen ohne URS III aus der Schweiz
abwandern oder Konkurs anmelden. Aber ist
diese Angst berechtigt? Wo auf der Welt ist es
denn steuerlich so viel besser, dass Firmen, die
heute ihre Arbeitsplätze bei uns haben, alleine
aus diesem Grund abwandern?
Auf der Suche nach Antworten schlägt man
sich bald mit Statistiken herum, deren Erklärung
man sich erst ergoogeln muss. Ein kurzer Zwischenstand möge an dieser Stelle genügen:
Grundsätzlich leisten Firmen und Privatpersonen in allen einigermassen funktionierenden
Staaten dieser Welt Abgaben in Form von Steuern und Sozialleistungen. Wie die Steuern und
Sozialleistungen erhoben werden, ist überall
unterschiedlich. Damit verschiedene Länder
verglichen werden können, wird als Kennzahl
eine Abgabenquote herangezogen (Definition
siehe Kasten). In der Theorie wird eine tiefe
Abgabequote gleichgesetzt mit einer hohen
Standortattraktivität. Umgekehrt bedeutet eine
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lerdings sehr beschränkt. Daher hat die OECD
auch die Unternehmensgewinnsteuern untersucht: Zürich (als Stellvertreter für die Schweiz,
weil Unternehmensgewinnsteuern kantonal
geregelt sind) liegt mit 20.65% auf Platz 12
von 33 untersuchten Staaten/Gebietskörperschaften. Klassenbester ist Bulgarien mit einer
Belastung von lediglich 10%, gefolgt von Irland
und Zypern mit je 12.5%. Unsere Nachbarländer besteuern die Unternehmensgewinne alle
wesentlich höher – und in New York (als Repräsentant für die USA) liegt die Gewinnsteuer für
Firmen mehr als doppelt so hoch wie in Zürich.
Also ziehen jetzt unsere Firmen nach Bulgarien?
Gemäss Tobias Koch von der Beraterfirma Prognos ist ein Standortentscheid für eine Firma
von einer Vielzahl von Faktoren abhängig – und
zudem je nach Branche unterschiedlich. So sind
zum Beispiel Dienstleister wie Banken oder Detailhändler interessiert an kaufkräftigen Kunden
in grosser Dichte – die Kaufkraft der Kunden
hängt aber auch davon ab, wie viel diese dem
Staat in Form von Steuern auf Lohn und Privatvermögen abliefern müssen. Wenn die Unternehmen zwar wenig Gewinnsteuern zahlen, die
potenziellen Kunden sich aber weniger leisten
können, weil der Staat sie mehr zur Kasse bittet, um seine Ausfälle zu kompensieren, dann
gewinnt der Standort für diese Firmen nicht an
Attraktivität – im Gegenteil.
Für Firmen, die Industriegüter herstellen, sind
gemäss Koch Beschaffungs-, Herstellungs-,
Vertriebs- und Lohnkosten (hier wird auch die
steuerliche Belastung eingerechnet) wichtig,
allerdings ist auch die Produktqualität und die
Verfügbarkeit von Fachkräften für die Standortwahl zentral.
Die Abgabenquote gibt den Anteil der
Steuern und Sozialabgaben an der gesamten Wirtschaftsleistung eines Landes an.
Sie wird ausgedrückt als % des BIP. Entscheidend für die Höhe der Abgabenquote
ist der Umfang der Leistungen, die durch
den Staat erbracht und über Steuern und
Abgaben finanziert werden. Die OECD
berücksichtigt für die Berechnung die Sozialbeiträge, die Steuern auf Lohn, Kapital
und Gewinnen, die Steuern auf Vermögen
sowie die Steuern auf Güter und Dienstleistungen.
Die Abgabenquote wird verwendet, um
aufzuzeigen, welche finanziellen Belastungen durch Steuern und Abgaben in einer
Volkswirtschaft bestehen. Sie ermöglicht
einen Ländervergleich.
(Zusammengefasst aus wikipedia.org)
Erhöhung der Steuerbelastung eine höhere Abgabenquote und damit ein Attraktivitätsverlust.
Theoretisch ist die Angst somit begründet.
In der Praxis aber ist der Zusammenhang so
pauschal nicht haltbar, haben doch die meisten
gut entwickelten Volkswirtschaften eine hohe
Abgabenquote.
Und wo steht die Schweiz im internationalen
Vergleich? Die OECD hat 2013 in einer Studie
diese Abgabenquote für verschiedene Länder
nach einheitlichen Kriterien berechnet und
kommt zum Schluss: Von 26 untersuchten Ländern belegt die Schweiz Platz 3. Eine tiefere
Quote haben nur die USA und die Slowakei. Ob
unsere Firmen dahin abwandern wollen?
Knallharter Verteilkampf
Die Belastung mit Steuern ist demnach nur
einer unter vielen Faktoren – und weil diese
Belastung insgesamt in kaum einem anderen
modernen Staat tiefer ist als in der Schweiz,
Steuerbelastung ein Faktor unter vielen
Weil in der Abgabenquote sämtliche Steuern
und Abgaben aufsummiert sind, ist die Aussagekraft dieser Zahl für eine einzelne Firma al-
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kann er gar nicht so entscheidend sein, wie uns
die «Reformer» glauben machen wollen. Lassen
wir uns nicht täuschen: hier wird ein knallharter
Verteilkampf zwischen Unternehmen und Lohnempfängern geführt in welchem es einzig um
die Frage geht, wer am Schluss die Zeche zu
bezahlen hat. Wir alle haben es am 12. Februar in der Hand, mit einem deutlichen NEIN
zur USR III dafür zu sorgen, dass dieser Kampf
nicht einseitig zu Lasten der privaten Steuerzahler ausgeht.
Barbara Stöckli
Unternehmenssteuerreform III
Mittelstand nicht stärker belasten!
In einem zweiten Kommentar zur Abstimmung über die Unternehmenssteuerreform III beschreibt der
Oberburger SP-Präsident Jörg Frey anhand des Beispiels Luzern, was bei einer Annahme des Gesetzes
am 12. Februar auf uns zu kommen könnte.
Das Parlament hat das Gesetz vollkommen
überladen. Die Dividenden, quasi der Lohn der
Aktionäre soll nur zu 60 bis 80% besteuert
werden. Die Angestellten und die Rentnerinnen
versteuern ihren Lohn bzw. ihre Rente zu 100%.
Die Aktionäre dürfen einen nicht existierenden
Kapitalzins abziehen. Für den Normalbürger
würde das heissen, dass er auf seinem Vermögen einen fiktiven Zins an den Steuern abziehen
dürfte. Die Kosten für die überladene Steuerreform betragen mindestens 1,3 Milliarden Franken für den Bund. Die Kantone und Gemeinden
werden mindestens auf 1,7 Milliarden Franken
verzichten müssen. Die Mindereinnahmen können ohne weiteres auch zwei bis dreimal so
hoch sein. Das weiss niemand. Der Bund will
zwar 1,1 Milliarden an die Kantone zahlen. Dieses Geld wird dann in der Bundeskasse fehlen.
93,9 Mio. Fr. Vermutlich werden die Erträge
noch weiter absinken. Aufgrund dieser Reform
erhöhte der Kanton Luzern 2012 den Steuersatz
von 1,5 auf 1,6 und fast alle Gemeinden mussten ihre Steuern erhöhen. Ein grosser Zuzug von
Firmen und Steuerzahlenden gab es nicht. In
der Konsequenz stiegen die Schulden des Kantons auf 1,4 Milliarden Franken.
2016 wurde von der Luzerner Regierung ein
Sparpaket geknüpft. Die Prämienverbilligungen
für Leute mit kleinen Einkommen wurden gesenkt. Die Unterrichtszeit an den Schulen wurde erheblich gekürzt, die Schulbeiträge für die
Mittelschule massiv erhöht. Ein Teil der Gelder
an die Universität Luzern wurde gestrichen. Die
Gemeinden müssen mehr Aufgaben übernehmen. Insgesamt wurden 200 Millionen Franken
eingespart. Trotz Sparprogrammen wird der
Kanton Luzern für die Jahre 2017-2019 ein Defizit von 530 Millionen Franken einfahren. Um
einen Teil des Defizits zu decken, erhöht nun
der Kanton den Steuerfuss von 1,6 auf 1,7, das
heisst um 6,25%. Die Regierung schliesst eine
weitere Steuererhöhung nicht aus.
Zusammengefasst befindet sich der Kanton
Luzern in einem finanziellen Desaster. Und als
ob dies nicht schlimm genug wäre, hat die SVP
Das Beispiel Luzern
Der Kanton Luzern führte 2012 seine Unternehmenssteuerreform ein. Die Unternehmenssteuer
wurde um die Hälfte auf 12,32% gesenkt, der
tiefste Steuersatz in der Schweiz. Die Erträge
der neuen Gewinnsteuern entwickelten sich
wie folgt: 2011, 141 Mio. Fr.; 2012, 94 Mio. Fr.;
2013, 114 Mio. Fr.; 2014, 110 Mio. Fr.; 2015,
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TheO – der Theaterverein
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Sturm im
Gurkeglas
Komödie in drei Akten
von Andreas Wening
Mundart-Bearbeitung Franziska Meuwly
Theaterverlag Kaliolabusto
Regie Andrea Locher
Donnerstag, 13. April 2017, 20.00 Uhr
Samstag, 15 April 2017, 13.30 | 20.00 Uhr
Mittwoch, 19. April 2017, 20.00 Uhr
Freitag, 21. April 2017, 20.00 Uhr
Samstag, 22. April 2017, 20.00 Uhr
Eintritt Fr. 15.– | Kinder Samstag Nachmittag Eintritt frei
Warme Küche jeweils ab 18.00 Uhr | Restaurant und Theaterbar
Reservationen: www.theaterverein-oberburg.ch
oder Tel. 034 423 06 75 (Mo – Fr 17.00 – 19.00 Uhr)
Aula Schulanlage Stöckernfeld Oberburg
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das Referendum gegen die Steuererhöhung ergriffen. Konkret bekommen 50 000 Menschen
der arbeitenden Bevölkerung im Kanton Luzern
bis mindestens Ende Mai keine Prämienverbilligungen mehr, um ihre Krankenkassenprämien
zu bezahlen.
müssen. Je nach Sparmassnahmen sind Steuererhöhungen von bis zu 10% nicht zu umgehen.
Steuererhöhungen in der Grössenordnung von
Fr. 1 000.– pro Jahr werden vor allem den Mittelstand treffen.
Deshalb lehnt die SP die Unternehmenssteuerreform in der vorliegenden Form ganz klar ab.
Die SP wehrt sich entschieden dagegen, dass
der Mittelstand die Steuergeschenke an die
Aktionäre grosser Firmen mit Steuererhöhungen bezahlt. Nach der Ablehnung der Unternehmenssteuerreform wird sich die SP für eine
Neuauflage der Reform einsetzen, die schlank,
effizient und ohne Schnörkel ist. Die Reform soll
so umgesetzt werden, dass sie für den normalen Steuerzahler erträglich sein wird.
Erkaufte Zustimmung
Wie aus den Kantonen Waadt, Basel-Stadt und
Zug zu vernehmen ist, können diese die USR III
ohne Mehrbelastung für den einfachen Steuerzahler umsetzten. Diese finanzstarken Kantone konnten mit der Wirtschaft Abkommen
aushandeln, die der breiten Bevölkerung zu
Gute kommen. Im Kanton Waadt werden die
Familien- und Kinderbeiträge mit Unterstützung
der Wirtschaft massiv erhöht. Im Kanton BaselStadt werden die Kita-Plätze stark erhöht und
die Preise für die Kitas erheblich gesenkt. Somit
erkaufte sich die Wirtschaft die Zustimmung der
Politik.
Für ein deutliches Nein am 12. Februar
Vorerst geht es darum, die total überladene
Unternehmenssteuerreform III an der Urne abzulehnen und die normalen Steuerzahler vor
überrissenen Steuererhöhungen zu schützen.
Kanton Bern vor finanzieller Krise
Wie das Beispiel des Kantons Luzern zeigt, sind
nicht alle Kantone so finanzstark, dass sie sich
locker die USR III leisten können. Insbesondere
für den Kanton Bern, der seit Jahren jeden Franken umdrehen muss, wird die USR III den Kanton in eine finanzielle Krise stürzen. Der Kanton
Bern hat am zweitmeisten Unternehmen in der
Schweiz. Das heisst, die Steuerausfälle durch die
Unternehmenssteuerreform werden den Kanton
Bern besonders stark betreffen. Im schlimmsten
Fall wird der Kanton Bern durch die USR III eine
halbe Milliarde an Steuereinnahmen verlieren.
Das heisst er wird pro Einwohner Fr. 500.– weniger Geld zur Verfügung haben.
Es wird sicher zu weiteren Sparmassnahmen
kommen, die vor allem die ländlichen Regionen betreffen würden, z.B. Kürzungen beim
Strassenbau, öffentlichen Verkehr und bei der
Landwirtschaft. Es ist zu befürchten, dass die
Gemeinden sich finanziell mehr engagieren
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