AMTSBLATT DER STADT JENA ● 5/17 Inhaltsverzeichnis Preis 0,60 Euro 28. Jahrgang 2. Februar 2017 Seite Öffentliche Bekanntmachungen 54 Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des zweiten Entwurfes für den Bebauungsplan zur Aufhebung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Wohn- und Freizeitpark Unter dem Krippendorfer Wege“ im Ortsteil Isserstedt Ausschusssitzungen 54 55 Öffentliche Ausschreibungen 55 A 00135/2017 Upgrade NetApp FAS3240 auf NetApp All Flash 55 Fischereirecht des Freistaates an der Saale in den Gemarkungen Naschhausen, Wichmar und Würchhausen im Bereich zwischen der Gemarkungsgrenze Steudnitz/Wichmar bis zur Gemarkungsgrenze Wichmar/ Döbritschen zur Neuverpachtung 55 Das Amtsblatt der Stadt Jena ist das offizielle Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Jena. Herausgeber: Stadtverwaltung Jena, Bereich des Oberbürgermeisters Anschrift: Stadtverwaltung Jena, Bereich des Oberbürgermeisters, Postfach 10 03 38, 07703 Jena, Fax: 49-20 20, Telefon: 49-20 63, E-Mail: [email protected] Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils Donnerstag Einzelbezug: 0,60 € - Jahres-ABO: bei Bezug auf Rechnung 28,80 €, bei Bezug im Lastschriftverfahren 26,40 €, zzgl. Vertriebsgebühr: 0,25 €. Kündigungstermine: 30.06. und 31.12. eines Jahres - Kündigungsfrist: 1 Tag vor o.g. Terminen (Datum des Poststempels). Adressänderungen bitte schriftlich an o.g. Anschrift (per Post, Fax oder E-Mail). Nachdruck nur mit Genehmigung der Redaktion. Alle Angaben ohne Gewähr. Druck: Saale Betreuungswerk der Lebenshilfe Jena gGmbH, anerkannte Werkstatt, § 57 SchwbG, Am Flutgraben 14, 07743 Jena. Redaktionsschluss: 26. Januar 2017 (Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 2. Februar 2017) 54 Amtsblatt 5/17 vom 2. Februar 2017 Öffentliche Bekanntmachungen Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des zweiten Entwurfes für den Bebauungsplan zur Aufhebung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Wohn- und Freizeitpark Unter dem Krippendorfer Wege“ im Ortsteil Isserstedt Der Stadtrat der Stadt Jena hat am 30.01.2013 beschlossen, zum Zwecke der Aufhebung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Wohn- und Freizeitpark Unter dem Krippendorfer Wege“ im Ortsteil Isserstedt einen Bebauungsplan aufzustellen. Hiermit wird die öffentliche Auslegung des zweiten Entwurfes für den Bebauungsplan zur Aufhebung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Wohn- und Freizeitpark Unter dem Krippendorfer Wege“ im Ortsteil Isserstedt entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht. Das Plangebiet befindet sich ca. 5 km (Luftlinie) nordwestlich des Stadtzentrums Jena im Ortsteil Isserstedt. Nach aktuellem Katasterstand umfasst es die nördlich der Lützerodare Straße gelegenen Flurstücke 663/16, 670/2, 670/3, 670/4, 674, 675/1, 675/2, 676/2 (teilweise), 676/3 und 676/4 der Gemarkung Isserstedt, Flur 6. westlich grenzt das Plangebiet „Lindenpark“ an. und der Begründung einschließlich Umweltbericht ist in der Zeit vom 13.02. bis einschließlich 14.03.2017 jeweils Montag, Dienstag und Mittwoch von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr, Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 18.00 Uhr und Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr im Verwaltungsgebäude Am Anger 34, 2. Stock im Gang zwischen den Zimmern 02_09 und 02_13 öffentlich einsehbar. Bis zum Ende der Auslegungsfrist können von jedermann Anregungen und Hinweise schriftlich an die Stadtverwaltung Jena, Postfach 100338, 07703 Jena oder mündlich zur Niederschrift im Sekretariat des Fachbereiches Stadtentwicklung und Stadtplanung, Am Anger 34, 2. Stock, Zimmer 2_13 abgegeben werden. Da der Bebauungsplan zur Aufhebung des Bebauungsplans Wohn- und Freitzeitpark „Unter dem Krippendorfer Wege“ ist darüber hinaus in der Zeit vom 13.02. bis einschließlich 14.03.2017 auch auf der Internetseite der Stadt Jena www.jena.de unter der Rubrik 'Stadt & Verwaltung' – 'Öffentliche Auslegungen' einsehbar. Hier besteht im genannten Zeitraum die Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung elektronisch an die Stadtverwaltung zu senden (Kontaktformular bzw. Mailadresse). Zur Mitteilung des Ergebnisses der Behandlung der Stellungnahmen ist die Angabe des Namens und der vollen Anschrift des Verfassers erforderlich. Hinweise Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist. © GeoBasisDE/TLVermGeo Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, den Bebauungsplan Wohn- und Freitzeitpark „Unter dem Krippendorfer Wege“ wegen mehrerer dauerhaft beachtlicher Verfahrens- sowie materieller Fehler bei der Planaufstellung zur Beseitigung des Rechtsscheins seiner Wirksamkeit, sowie wegen Nichtübereinstimmung mit den sich aus dem F-Plan 2006 ergebenden aktuellen Planungserfordernissen und Planungszielen der Stadt Jena aufzuheben. Im Anschluss sollen die im Geltungsbereich des Bebauungsplans Wohn- und Freitzeitpark „Unter dem Krippendorfer Wege“ gelegenen Flächen in den bauplanungsrechtlichen Status des Außenbereichs zurückfallen. Öffentliche Auslegung Der zur Auslegung bestimmte zweite Entwurf des Bebauungsplans zur Aufhebung des Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Wohn- und Freizeitpark Unter dem Krippendorfer Wege“, bestehend aus der Planzeichnung Ein Antrag auf Normenkontrolle zum Bebauungsplan gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können. Es wird darauf verwiesen, dass das in Papierform öffentlich ausgelegte Planexemplar maßgebend für das Planverfahren ist, da Abweichungen bei der elektronischen Wiedergabe nicht vollständig ausgeschlossen werden können. Jena, den 23.01.2017 Stadt Jena DER OBERBÜRGERMEISTER (Siegel) gez. Dr. Albrecht Schröter (Oberbürgermeister) Amtsblatt 5/17 vom 2. Februar 2017 Öffentliche Bekanntmachung Ausschusssitzungen Am 08.02.2017, 17:00 Uhr, findet im Beratungsraum Lutherplatz 3 die nächste Sitzung des Jugendhilfeausschusses statt. Die Sitzung ist öffentlich, soweit nicht zu einzelnen Punkten der Tagesordnung die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist. Tagesordnung, öffentlicher Teil: 1. Tagesordnung 2. Protokollkontrolle 3. Aktualisierung der Kindertagesstättenbedarfsplanung 2016/2017 4. Sonstiges Die Ausschussvorsitzende *** Am 09.02.2017, 17:00 Uhr, findet im Plenarsaal des Rathauses, Markt 1, die nächste Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses statt. Tagesordnung, öffentlicher Teil: 1. Tagesordnung 2. Protokollkontrolle 3. Durchführung eines europaweit offenen zweiphasigen Ideen- und Realisierungswettbewerbsverfahrens zur Errichtung eines Neubaus der Ernst-Abbe-Bibliothek und des Bürgerservice der Stadt Jena 4. Sanierungsgebiet Zwätzen - städtebaulicher Rahmenplan 5. Verlagerung und Neubau der ÖPNV-Wendeanlage in Göschwitz 6. 2030 - Agenda für Nachhaltige Entwicklung 7. Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Jena 2017- 2021 8. Informationen aus dem Dezernat Stadtentwicklung & Umwelt 9. Sonstiges Die Ausschussvorsitzende Öffentliche Ausschreibungen Öffentliche Ausschreibung nach VOL/A Auftraggeber: Kommunale Immobilien Jena (KIJ), Paradiesstraße 6, PF 100338, 07703 Jena KIJ schreibt folgende Leistungen aus: A 00135/2017 Upgrade NetApp FAS3240 auf NetApp All Flash Ort: Technisches Rathaus, Am Anger 15, 07743 Jena Leistung: Upgrade des bestehenden NetApp Storage-Clusters auf 55 ein hochverfügbares All-Flash-Storage-Cluster der Firma NetApp mit minimaler Ausfallzeit. Die Daten des Altsystems sind komplett zu übernehmen. Die automatische Übernahme der Daten und Konfiguration des Altsystems auf das neue Storage-Cluster soll im Parallelbetrieb erfolgen. Der Umschaltvorgang zwischen den Systemen soll minimal (maximal wenige Minuten) sein. Entgelt: 10,00 € Ausführungsfrist: 01.06.2017 – 18.06.2017 Abgabe/Eröffnungstermin: 14.02.2017 16:00 Bindefrist: 30.06.2017 Zuschlagskriterien: Gesamtpreis. Zuschlagskriterium ist der Entgelt: Für die Ausschreibungsunterlagen wird das o. g. Entgelt erhoben, das vor Abholung bzw. Versendung der Unterlagen auf das Konto des Auftraggebers bei der Sparkasse Jena, IBAN DE 58830 530300 000033 030 BIC-/SWIFT-Code: HELA DE F1 JEN mit dem Zahlungsgrund 6661.130501. und dem Vermerk "A 00135/2017" einzuzahlen ist. Das eingezahlte Entgelt wird nicht erstattet. Verrechnungsschecks werden nicht akzeptiert! Den vollständigen Ausschreibungstext und Bedingungen zur Teilnahme finden Sie unter: die www.kij.de/ausschreibungen Die Thüringer Landgesellschaft mbH schreibt im Auftrag des Freistaates Thüringen das Fischereirecht des Freistaates an der Saale in den Gemarkungen Naschhausen, Wichmar und Würchhausen im Bereich zwischen der Gemarkungsgrenze Steudnitz/Wichmar bis zur Gemarkungsgrenze Wichmar/ Döbritschen zur Neuverpachtung aus. Die Pachtdauer beläuft sich auf 12 Jahre, beginnend rückwirkend ab dem 01.01.2017. Interessenten haben die Möglichkeit, die Vergabeunterlagen bis zum 24.03.2017 anzufordern. Bei der: Thüringer Landgesellschaft mbH Weimarische Straße 29 b 99099 Erfurt Telefon: 03 61 / 44 13 - 147 Fax: 03 61 / 44 13 - 299 E-Mail: [email protected] 56 Amtsblatt 5/17 vom 2. Februar 2017 ABO-Bestellung (Bitte im Original einreichen!) Ich bestelle / wir bestellen ab Monat/Jahr Exemplar/Exemplare „Amtsblatt der Stadt Jena“ Abonnementpreis: per Lastschrift / per Rechnung gemäß Allgemeiner Bezugsbedingungen (sh. unten) SEPA-Lastschrift-Mandat * Kassenzeichen / Personenkonto Mandatsreferenznummer: . ** lfd.-Nr. Gläubiger-Identifikationsnummer: DE15ZZZ00000099609 . Ich ermächtige die Stadtverwaltung Jena, Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von der Stadtverwaltung Jena auf mein (unser) Konto gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen. *Name Kontoinhaber: *Straße, Hausnummer: *PLZ, Ort: *Kreditinstitut: *IBAN-Code: D E *BIC-Code: (* = Pflichtfelder; ** = nur durch den Fachdienst Buchhaltung und Vollstreckung auszufüllen) Ausführungsmodalitäten (Zutreffendes bitte ankreuzen): wiederkehrende Zahlung einmalige Zahlung Nur ein vollständig und eigenhändiges ausgefülltes Mandat ist gültig. Eine Änderung der IBAN und BIC ist dem FD Buchhaltung und Vollstreckung bzw. dem Bereich des Oberbürgermeisters rechtzeitig schriftlich vor Fälligkeit mitzuteilen. Datum Herausgeber: Unterschrift des/der Kontoinhaber Stadtverwaltung Jena, Bereich des Oberbürgermeisters Tel. 03641 / 492063 Fax 03641 / 492949 Am Anger 15 Postfach 100338 07743 Jena 07703 Jena E-Mail: [email protected] Allgemeine Bezugsbedingungen (gültig ab 1. Januar 2002) I. II. III. IV. V. Erscheinungsweise: im Einzelbezug: im Abonnement: Jahrespreis: wöchentlich (mindestens 48 Ausgaben pro Jahr) Preis pro Ausgabe 0,60 € Lastschrift 26,40 € Rechnung 28,80 € zzgl. Vertriebsgebühr pro Ausgabe 0,25 € Kündigungstermine: zum 30.06. und 31.12. eines Jahres Kündigungsfrist: 1 Tag vor o. g. Terminen (Datum des Poststempels)
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