amtsblatt

AMTSBLATT
DER STADT JENA ● 5/17
Inhaltsverzeichnis
Preis 0,60 Euro
28. Jahrgang
2. Februar 2017
Seite
Öffentliche Bekanntmachungen
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Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung des zweiten Entwurfes für den Bebauungsplan zur Aufhebung des
Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Wohn- und Freizeitpark Unter dem Krippendorfer Wege“ im Ortsteil Isserstedt
Ausschusssitzungen
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Öffentliche Ausschreibungen
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A 00135/2017 Upgrade NetApp FAS3240 auf NetApp All Flash
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Fischereirecht des Freistaates an der Saale in den Gemarkungen Naschhausen, Wichmar und Würchhausen im Bereich
zwischen der Gemarkungsgrenze Steudnitz/Wichmar bis zur Gemarkungsgrenze Wichmar/ Döbritschen zur
Neuverpachtung
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Das Amtsblatt der Stadt Jena ist das offizielle Mitteilungsblatt der Stadtverwaltung Jena.
Herausgeber: Stadtverwaltung Jena, Bereich des Oberbürgermeisters
Anschrift: Stadtverwaltung Jena, Bereich des Oberbürgermeisters, Postfach 10 03 38, 07703 Jena, Fax: 49-20 20, Telefon: 49-20 63, E-Mail: [email protected]
Erscheinungsweise: wöchentlich, jeweils Donnerstag Einzelbezug: 0,60 € - Jahres-ABO: bei Bezug auf Rechnung 28,80 €, bei Bezug im Lastschriftverfahren 26,40 €,
zzgl. Vertriebsgebühr: 0,25 €. Kündigungstermine: 30.06. und 31.12. eines Jahres - Kündigungsfrist: 1 Tag vor o.g. Terminen (Datum des Poststempels).
Adressänderungen bitte schriftlich an o.g. Anschrift (per Post, Fax oder E-Mail).
Nachdruck nur mit Genehmigung der Redaktion. Alle Angaben ohne Gewähr.
Druck: Saale Betreuungswerk der Lebenshilfe Jena gGmbH, anerkannte Werkstatt, § 57 SchwbG, Am Flutgraben 14, 07743 Jena.
Redaktionsschluss: 26. Januar 2017 (Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe: 2. Februar 2017)
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Amtsblatt 5/17 vom 2. Februar 2017
Öffentliche Bekanntmachungen
Bekanntmachung
der
öffentlichen
Auslegung des zweiten Entwurfes für den
Bebauungsplan
zur
Aufhebung
des
Bebauungsplans mit Grünordnungsplan
„Wohn- und Freizeitpark Unter dem
Krippendorfer Wege“ im Ortsteil Isserstedt
Der Stadtrat der Stadt Jena hat am 30.01.2013
beschlossen, zum Zwecke der Aufhebung des
Bebauungsplans mit Grünordnungsplan „Wohn- und
Freizeitpark Unter dem Krippendorfer Wege“ im Ortsteil
Isserstedt einen Bebauungsplan aufzustellen. Hiermit
wird die öffentliche Auslegung des zweiten Entwurfes für
den Bebauungsplan zur Aufhebung des Bebauungsplans
mit Grünordnungsplan „Wohn- und Freizeitpark Unter
dem Krippendorfer Wege“ im Ortsteil Isserstedt
entsprechend § 3 Abs. 2 BauGB bekannt gemacht.
Das Plangebiet befindet sich ca. 5 km (Luftlinie)
nordwestlich des Stadtzentrums Jena im Ortsteil
Isserstedt. Nach aktuellem Katasterstand umfasst es die
nördlich der Lützerodare Straße gelegenen Flurstücke
663/16, 670/2, 670/3, 670/4, 674, 675/1, 675/2, 676/2
(teilweise), 676/3 und 676/4 der Gemarkung Isserstedt,
Flur 6. westlich grenzt das Plangebiet „Lindenpark“ an.
und der Begründung einschließlich Umweltbericht ist in
der Zeit
vom 13.02. bis einschließlich 14.03.2017
jeweils Montag, Dienstag und Mittwoch von 8.00 bis
12.00 Uhr und von 14.00 bis 16.00 Uhr,
Donnerstag von 8.00 bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis
18.00 Uhr und
Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr
im Verwaltungsgebäude Am Anger 34, 2. Stock im Gang
zwischen den Zimmern 02_09 und 02_13 öffentlich
einsehbar.
Bis zum Ende der Auslegungsfrist können von jedermann
Anregungen
und
Hinweise
schriftlich
an
die
Stadtverwaltung Jena, Postfach 100338, 07703 Jena
oder mündlich zur Niederschrift im Sekretariat des
Fachbereiches Stadtentwicklung und Stadtplanung, Am
Anger 34, 2. Stock, Zimmer 2_13 abgegeben werden.
Da
der
Bebauungsplan
zur
Aufhebung
des
Bebauungsplans Wohn- und Freitzeitpark „Unter dem
Krippendorfer Wege“ ist darüber hinaus in der Zeit vom
13.02. bis einschließlich 14.03.2017 auch auf der
Internetseite der Stadt Jena www.jena.de unter der
Rubrik 'Stadt & Verwaltung' – 'Öffentliche Auslegungen'
einsehbar. Hier besteht im genannten Zeitraum die
Möglichkeit, Stellungnahmen zur Planung elektronisch an
die Stadtverwaltung zu senden (Kontaktformular bzw.
Mailadresse).
Zur Mitteilung des Ergebnisses der Behandlung der
Stellungnahmen ist die Angabe des Namens und der
vollen Anschrift des Verfassers erforderlich.
Hinweise
Stellungnahmen, die im Verfahren der Öffentlichkeitsund Behördenbeteiligung nicht rechtzeitig abgegeben
worden sind, können bei der Beschlussfassung über die
Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben, sofern die
Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte
kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit
der Bauleitpläne nicht von Bedeutung ist.
© GeoBasisDE/TLVermGeo
Ziel des Bebauungsplanverfahrens ist es, den
Bebauungsplan Wohn- und Freitzeitpark „Unter dem
Krippendorfer Wege“ wegen mehrerer dauerhaft
beachtlicher Verfahrens- sowie materieller Fehler bei der
Planaufstellung zur Beseitigung des Rechtsscheins
seiner Wirksamkeit, sowie wegen Nichtübereinstimmung
mit den sich aus dem F-Plan 2006 ergebenden aktuellen
Planungserfordernissen und Planungszielen der Stadt
Jena aufzuheben. Im Anschluss sollen die im
Geltungsbereich des Bebauungsplans Wohn- und
Freitzeitpark „Unter dem Krippendorfer Wege“ gelegenen
Flächen in den bauplanungsrechtlichen Status des
Außenbereichs zurückfallen.
Öffentliche Auslegung
Der zur Auslegung bestimmte zweite Entwurf des
Bebauungsplans zur Aufhebung des Bebauungsplans mit
Grünordnungsplan „Wohn- und Freizeitpark Unter dem
Krippendorfer Wege“, bestehend aus der Planzeichnung
Ein Antrag auf Normenkontrolle zum Bebauungsplan
gemäß § 47 Verwaltungsgerichtsordnung ist unzulässig,
soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden,
die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht
oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten
geltend gemacht werden können.
Es wird darauf verwiesen, dass das in Papierform
öffentlich ausgelegte Planexemplar maßgebend für das
Planverfahren
ist,
da Abweichungen
bei
der
elektronischen
Wiedergabe
nicht
vollständig
ausgeschlossen werden können.
Jena, den 23.01.2017
Stadt Jena
DER OBERBÜRGERMEISTER
(Siegel)
gez. Dr. Albrecht Schröter
(Oberbürgermeister)
Amtsblatt 5/17 vom 2. Februar 2017
Öffentliche Bekanntmachung
Ausschusssitzungen
Am 08.02.2017, 17:00 Uhr, findet im Beratungsraum
Lutherplatz
3
die
nächste
Sitzung
des
Jugendhilfeausschusses statt.
Die Sitzung ist öffentlich, soweit nicht zu einzelnen Punkten
der Tagesordnung die Öffentlichkeit ausgeschlossen ist.
Tagesordnung, öffentlicher Teil:
1. Tagesordnung
2. Protokollkontrolle
3. Aktualisierung der Kindertagesstättenbedarfsplanung
2016/2017
4. Sonstiges
Die Ausschussvorsitzende
***
Am 09.02.2017, 17:00 Uhr, findet im Plenarsaal des
Rathauses, Markt 1, die nächste Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses statt.
Tagesordnung, öffentlicher Teil:
1. Tagesordnung
2. Protokollkontrolle
3. Durchführung eines europaweit offenen zweiphasigen
Ideen- und Realisierungswettbewerbsverfahrens zur
Errichtung eines Neubaus der Ernst-Abbe-Bibliothek
und des Bürgerservice der Stadt Jena
4. Sanierungsgebiet Zwätzen - städtebaulicher
Rahmenplan
5. Verlagerung und Neubau der ÖPNV-Wendeanlage in
Göschwitz
6. 2030 - Agenda für Nachhaltige Entwicklung
7. Abfallwirtschaftskonzept der Stadt Jena 2017- 2021
8. Informationen aus dem Dezernat Stadtentwicklung &
Umwelt
9. Sonstiges
Die Ausschussvorsitzende
Öffentliche Ausschreibungen
Öffentliche
Ausschreibung
nach VOL/A
Auftraggeber:
Kommunale Immobilien Jena (KIJ), Paradiesstraße 6, PF
100338, 07703 Jena
KIJ schreibt folgende Leistungen aus:
A 00135/2017 Upgrade NetApp FAS3240 auf
NetApp All Flash
Ort:
Technisches Rathaus, Am Anger 15, 07743 Jena
Leistung:
Upgrade des bestehenden NetApp Storage-Clusters auf
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ein hochverfügbares All-Flash-Storage-Cluster der Firma
NetApp mit minimaler Ausfallzeit. Die Daten des
Altsystems sind komplett zu übernehmen. Die
automatische Übernahme der Daten und Konfiguration
des Altsystems auf das neue Storage-Cluster soll im
Parallelbetrieb erfolgen. Der Umschaltvorgang zwischen
den Systemen soll minimal (maximal wenige Minuten)
sein.
Entgelt: 10,00 €
Ausführungsfrist: 01.06.2017 – 18.06.2017
Abgabe/Eröffnungstermin: 14.02.2017 16:00
Bindefrist: 30.06.2017
Zuschlagskriterien:
Gesamtpreis.
Zuschlagskriterium
ist
der
Entgelt:
Für die Ausschreibungsunterlagen wird das o. g. Entgelt
erhoben, das vor Abholung bzw. Versendung der
Unterlagen auf das Konto des Auftraggebers bei der
Sparkasse Jena, IBAN DE 58830 530300 000033 030
BIC-/SWIFT-Code: HELA DE F1 JEN mit dem
Zahlungsgrund 6661.130501. und dem Vermerk "A
00135/2017" einzuzahlen ist. Das eingezahlte Entgelt
wird nicht erstattet. Verrechnungsschecks werden nicht
akzeptiert!
Den vollständigen Ausschreibungstext und
Bedingungen zur Teilnahme finden Sie unter:
die
www.kij.de/ausschreibungen
Die Thüringer Landgesellschaft mbH schreibt im Auftrag
des Freistaates Thüringen das
Fischereirecht des Freistaates an der Saale
in
den
Gemarkungen
Naschhausen,
Wichmar und Würchhausen im Bereich
zwischen
der
Gemarkungsgrenze
Steudnitz/Wichmar
bis
zur
Gemarkungsgrenze Wichmar/ Döbritschen
zur Neuverpachtung
aus.
Die Pachtdauer beläuft sich auf 12 Jahre, beginnend
rückwirkend ab dem 01.01.2017. Interessenten haben die
Möglichkeit, die Vergabeunterlagen bis zum 24.03.2017
anzufordern.
Bei der: Thüringer Landgesellschaft mbH
Weimarische Straße 29 b
99099 Erfurt
Telefon: 03 61 / 44 13 - 147
Fax:
03 61 / 44 13 - 299
E-Mail: [email protected]
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Amtsblatt 5/17 vom 2. Februar 2017
ABO-Bestellung
(Bitte im Original einreichen!)
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Monat/Jahr
Exemplar/Exemplare „Amtsblatt der Stadt Jena“
Abonnementpreis:
 per Lastschrift /  per Rechnung
gemäß Allgemeiner Bezugsbedingungen (sh. unten)
SEPA-Lastschrift-Mandat
* Kassenzeichen / Personenkonto
Mandatsreferenznummer:
.
** lfd.-Nr.
Gläubiger-Identifikationsnummer:
DE15ZZZ00000099609
.
Ich ermächtige die Stadtverwaltung Jena, Zahlungen von meinem (unserem) Konto mittels Lastschrift einzuziehen. Zugleich
weise ich mein (weisen wir unser) Kreditinstitut an, die von der Stadtverwaltung Jena auf mein (unser) Konto gezogenen
Lastschriften einzulösen.
Hinweis: Ich kann (Wir können) innerhalb von acht Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des
belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem (unserem) Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
*Name Kontoinhaber:
*Straße, Hausnummer:
*PLZ, Ort:
*Kreditinstitut:
*IBAN-Code:
D
E
*BIC-Code:
(* = Pflichtfelder; ** = nur durch den Fachdienst Buchhaltung und Vollstreckung auszufüllen)
Ausführungsmodalitäten (Zutreffendes bitte ankreuzen):
 wiederkehrende Zahlung
 einmalige Zahlung
Nur ein vollständig und eigenhändiges ausgefülltes Mandat ist gültig. Eine Änderung der IBAN und BIC ist dem FD
Buchhaltung und Vollstreckung bzw. dem Bereich des Oberbürgermeisters rechtzeitig schriftlich vor Fälligkeit mitzuteilen.
Datum
Herausgeber:
Unterschrift des/der Kontoinhaber
Stadtverwaltung Jena, Bereich des Oberbürgermeisters
Tel. 03641 / 492063
Fax 03641 / 492949
Am Anger 15
Postfach 100338
07743 Jena
07703 Jena
E-Mail: [email protected]
Allgemeine Bezugsbedingungen (gültig ab 1. Januar 2002)
I.
II.
III.
IV.
V.
Erscheinungsweise:
im Einzelbezug:
im Abonnement:
Jahrespreis:
wöchentlich (mindestens 48 Ausgaben pro Jahr)
Preis pro Ausgabe 0,60 €
Lastschrift
26,40 €
Rechnung
28,80 €
zzgl. Vertriebsgebühr pro Ausgabe
0,25 €
Kündigungstermine:
zum 30.06. und 31.12. eines Jahres
Kündigungsfrist:
1 Tag vor o. g. Terminen (Datum des Poststempels)