_________________________________________ Name, Vorname _________________________________________ Telefon Matrikelnummer _________________________________________ E-Mail-Adresse ___________________________________________________________________________ Straße, PLZ, Ort Besucher: Universität Potsdam Dezernat für Studienangelegenheiten Servicestelle der Potsdamer UniversitätsChipKarte Am Neuen Palais 10 Haus 8, Zi. 0.08 14469 Potsdam Passfoto³ persönliche Sprechzeiten: Mo, Do 10:00 Uhr – 12:00 Uhr 13:00 Uhr – 15:00 Uhr Di 10:00 Uhr – 12:00 Uhr 14:00 Uhr – 17:00 Uhr Fr 10:00 Uhr – 12:00 Uhr Antrag auf Ersatzausfertigung 1 einer Chipkarte Ich habe meine Chipkarte verloren/bzw. sie wurde gestohlen. Für eine Ersatzausfertigung fallen Kosten in Höhe von 5,11 € 2 an [siehe dazu "Benutzungsordnung zur Chipkarte für Studierende an der Universität Potsdam", § 10, Abs. 2, Der Restbetrag auf der PUCK wird dem Studierenden unverzüglich gutgeschrieben [§ 9, Abs. 1 und 3]. Meine Chipkarte ist defekt. Bei Eigenverschulden: Für eine Ersatzausfertigung fallen Kosten in Höhe von 5,11 € 2 an [siehe dazu "Benutzungsordnung zur Chipkarte für Studierende an der Universität Potsdam", § 4, Abs.1, 2 und § 10 Abs. 2]. Die defekte Karte ist vom Studierenden abzugeben. Der Restbetrag auf der PUCK wird dem Studierenden unverzüglich gutgeschrieben [§ 9, Abs. 1 und 3]. Bei Fremdverschulden: (Technischer Defekt, aber äußerliche Unversehrtheit) Eine Ersatzausfertigung ist gebührenfrei! Die defekte Karte ist vom Studierenden abzugeben. Der Restbetrag auf der PUCK wird dem Studierenden unverzüglich gutgeschrieben [§ 9, Abs. 1 und 3]. Mein Name hat sich - durch Heirat etc. - geändert. Für eine Neuausfertigung fallen Kosten in Höhe von 5,11 € an [siehe dazu "Benutzungsordnung zur Chipkarte für Studierende an der Universität Potsdam", § 10 Abs. 2]. Die ungültige Karte ist vom Studierenden abzugeben. Der Restbetrag auf der PUCK wird dem Studierenden unverzüglich gutgeschrieben. ___________________________________________ Datum/ Unterschrift 1 Für eine Ersatzausfertigung wird ein gültiger amtlicher Lichtbildausweis benötigt! Da mehrere Arten von Ausweisen demselben Zweck dienen, werden folgende Dokumente in der Servicestelle der Potsdamer UniversitätsChipKarte als gleichwertig angesehen: gültiger Personalausweis, vorläufiger Personalausweis, Führerschein oder gültiger Reisepass. 2 +++ Hinweis für kostenpflichtige Ersatzausfertigungen +++ Zahlungen sind ausschließlich per girocard (früher auch als ec-Karte bezeichnet) durch Eingabe der PIN möglich! ³ Passbild muss in Papierform vorliegen. Einreichung per E-Mail oder USB-Stick können nicht verwendet werden.
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