-1- Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Gemeinde 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 Journal Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Nördliches Weimarer Land Redaktionsschluss: 15.02.2017 Die nächste Ausgabe erscheint am: 01.03.2017 Mitgliedskommunen: Gemeinden Ballstedt, Berlstedt (mit Ortsteilen Hottelstedt, Ottmannshausen und Stedten a. E.), Ettersburg, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringen, Krautheim (mit Ortsteil Haindorf), Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt, Vippachedelhausen (mit Ortsteil Thalborn), Wohlsborn, Stadt Buttelstedt (mit Stadtteilen Daasdorf, Nermsdorf und Weiden), Stadt Neumark Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Hauptstraße 23 99439 Berlstedt Homepage: www.vgnordkreis-weimar.de E-Mail: siehe unter Ansprechpartner Alle Ämter der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar sind wie folgt geöffnet: dienstags donnerstags freitags 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr 7.30 Uhr bis 10.30 Uhr sowie an jedem ersten Samstag im Monat zusätzlich das Einwohnermeldeamt 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr IHRE ANSPRECHPARTNER: EINWOHNERMELDEAMT - Tel. 036452 - 785 - 26 - Fax: 78535 ERZIEHUNGSGELD/KITA’S - Tel. 036452 - 785-25 (An-/Abmeldungen, Passwesen, pol. Führungszeugnis) (An-/Abmeldung Kita, Antrag Landeserziehungsgeld) E-mail: [email protected] E-mail: [email protected] STANDESAMT - Tel. 036452 - 785-17 oder 785-27 BAUAMT - Tel. 036452 - 785-14 oder 785-28 (Eheschließungen, Geburtsurkunden, Sterbefälle) (Bauanträge, Straßenausbaubeiträge, Liegenschaften) E-mail: [email protected] E-mail: [email protected] ORDNUNGSAMT - Tel. 036452 - 785-13 oder 785-23 Kasse - Tel. 036452 - 785-22 oder 785-29 (An-/Abmeldungen Hund, Ordnungswidrigkeiten) (Zahlungsverkehr, SEPA-Verfahren) E-mail: [email protected] E-mail: [email protected] VORSITZ/HAUPTAMT - Tel. 036452 - 785-12 HAUPTAMT - 036452 - 785-10 oder 785-30 Gemeinschaftsvorsitzender – Axel Schneider Ratsinformationen, Amtsblatt E-mail: [email protected] E-mail: [email protected] Notrufe bei Havariefällen Thür. Energie AG Störungsdienst Gasversorgung Störungsdienst Stromversorgung Kundenservice 08 00 / 6 86 11 77 03 61 / 73 90 73 90 0 36 41 / 817 11 11 Wasserversorgung Wasserversorgungszweckverband Meisterber. Sachsenhausen Störungsdienst Havarie: 0 36 43 / 74 44 - 450 0 36 43 / 74 44 - 0 0 36 43 / 744 44 44 Abwasserbehandlung Abwasserzweckverband Nordkreis 03 64 51 / 73 87 88 Rohrreinigung Morawietz Sömmerda (Entsorgungsunternehmen) 0 36 34 / 62 23 50 Mo / Di / Do 19 - 7 Uhr des Folgetages Mi u. Fr 13 - 7 Uhr des Folgetages Sa/So/Feiertag 7 - 7 Uhr • Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst: 116 117 Kontaktbereichsbeamte (Polizei) Berlstedt (Di 14-18 Uhr sowie nach Vereinbarung) 03 64 52 / 7 19 87 Buttelstedt (Do 14-18 Uhr) 03 64 51 / 7 34 60 Amtsblatt der Vgem. Nordkreis Weimar mit den Gemeinden Auflage: 4.011 Herausgeber: Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Verantwortlich für den Anzeigenteil: Ärztlicher Bereitschaftsdienst • Zahnärztlicher Wochenendbereitschaftsdienst: 0180 5908077 • In lebensbedrohenden Notfällen 112 CJD Apolda / Weimarer Land im Christlichen Jugenddorfwerk e. V. Marina Willeke, Gebietsjugendpflegerin Hauptstr. 20 · 99439 Berlstedt Tel. 036452 - 76060 · E-Mail: [email protected] • Ballstedt • Berlstedt / OT Hottelstedt / OT Ottmannshausen / OT Stedten • Buttelstedt / OT Daasdorf / OT Nermsdorf / OT Weiden • Ettersburg • Großobringen • Heichelheim • Kleinobringen • Krautheim / OT Haindorf • Leutenthal • Neumark • Ramsla • Rohrbach • Sachsenhausen • Schwerstedt • Vippachedelhausen / OT Thalborn • Wohlsborn Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt, Tel. (036452) 7850 Axel Schneider, Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Verlag/Druck/Anzeigenvertrieb: Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt, Tel. (036452) 7850 HAASE DRUCK sowie die Bürgermeister für den jeweiligen Gemeindeteil. 99439 Buttelstedt OT Daasdorf Haase Druck, Im Dorfe 29, 99439 Buttelstedt OT Daasdorf Im Dorfe 29 Erscheinungsweise: In der Regel einmal monatlich - kostenlos in alle Haushalte im Verbreitungsgebiet. Auf die kostenlose Verteilung besteht kein Rechtsanspruch. Bezugsmöglichkeit: Im Bedarfsfall können Einzelexemplare zum Stückpreis von 1 Euro (incl. MwSt) zuzügl. Porto bei Firma Haase-Druck bestellt werden. Tel.: (03 64 51) 6 84-11 Fax: (03 64 51) 6 84-21 E-mail: [email protected] Internet: www.haasedruck.de Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar AMTLICHES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT INFORMATION ZUR GRUNDSTEUER 2017 Die Grundsteuer wird von der Gemeinde gegenüber dem Steuerpflichtigen durch einen Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr festgesetzt und bekannt gegeben. Laut § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz ist es zulässig, die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festzusetzen, wenn die Steuerschuldner in diesem Kalenderjahr die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten haben. Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre. Die Grundsteuer wird grundsätzlich in Vierteljahresraten am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig. Für Kleinbeträge gelten besondere Zahlungstermine. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Steuer in einem Jahresbetrag am 01.07. eines Jahres zu begleichen, dazu bedarf es eines Antrages des Steuerpflichtigen. Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt werden. Die Grundsteuer für 2017 wird für die Gemeinden Ballstedt, Berlstedt, Ettersburg, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringen Krautheim, Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Schwerstedt, Vippachedelhausen, Wohlsborn und die Städte Buttelstedt und Neumark durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt, das heißt, es werden für das Jahr 2017 k e i n e Grundsteuerbescheide verschickt. Neue Bescheide erhalten nur diejenigen Steuerpflichtigen, wo sich Änderungen bei der Veranlagung ergeben. Zahlungstermine, Zahlungsbeträge und Bankverbindungen entnehmen Sie bitte dem Ihnen bisher vorliegenden Grundsteuerbescheid. Bei Überweisungen bitten wir unbedingt um Angabe des Kassenzeichens, damit eine eindeutige Zahlungszuordnung erfolgen kann. Des Weiteren möchten wir noch einmal daran erinnern: • dass keine Bargeldzahlungen in der Kasse mehr möglich sind, • dass das Abbuchungsverfahren genutzt werden kann, um zusätzliche Gebühren bei Zahlungsrückständen zu vermeiden, entsprechende Vordrucke erhalten Sie in der Finanzverwaltung der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar und auf unserer Internetseite www.vgnordkreis-weimar.de Für Rückfragen zur Grundsteuer wenden Sie sich bitte während der Öffnungszeiten (s. Titelseite) an die Mitarbeiter der Finanzverwaltung. S. Bauer Finanzverwaltung VGem. Nordkreis Weimar VERSCHIEBUNG DER SAMSTAGSSPRECHZEIT DES EINWOHNERMELDEAMTES FÜR MÄRZ Aus organisatorischen Gründen wird die Sprechzeit vom 04.03.2017 wird auf den 25.02.2017 vorverlagert. Somit ist im Februar das Einwohnermeldeamt am 04.02.2017 und am 25.02.2017 in der Zeit von 9-12 Uhr geöffnet. Im März findet dafür keine Samstagssprechzeit statt Nächste Sprechzeit ist am 01.04.2017. -2- 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 13.12.2016 TOP 1 – Bestätigung der ordnungsgemäßen Ladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung Der Gemeinschaftsvorsitzende, Herr Schneider, begrüßt alle Anwesenden, insbesondere die Herren Ameis und Grolms vom Landratsamt Weimarer Land. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung der Gemeinschaftsmitglieder, sowie die Beschlussfähigkeit fest. Von 35 gewählten Gemeinschaftsmitgliedern sind 29 Gemeinschaftsmitglieder anwesend. Herr Schneider übergibt die Sitzungsleitung an Herrn Scheide. Herr Scheide beantragt zur Tagesordnung eine Ergänzung. Als neuer TOP 3 soll der Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft aufgenommen werden. Es gibt keine Einwände zur Ergänzung der Tagesordnung, diese lautet neu wie folgt: Tagesordnung: 1. Bestätigung der ordnungsgemäßen Ladung, Feststellung der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung - 2. Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 12.09.2016 52/09/2016 3. Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft 55/09/2016 4. Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2017 der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar einschließlich der Anlagen 53/09/2016 5. Beratung und Beschluss zum Finanzplan für den Zeitraum 2016 bis 2020 der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar 54/09/2016 6. Informationen zur Gebietsreform - 7. Informationen der Amtsleiter - 8. Anfragen und Hinweise der Gemeinschaftsmitglieder - TOP 2 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 12.09.2016 Beschluss-Nr. 52/09/2016: Die Gemeinschaftsversammlung genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 12.09.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GM: 35, davon anwesend: 29, Ja-Stimmen: 23, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 6 TOP 3 – Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Beschluss-Nr. 55/09/2016: Die Gemeinschaftsversammlung beschließt den Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GM: 35, davon anwesend: 29, Ja-Stimmen: 29, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 4 – Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2017 der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar einschließlich der Anlagen Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar -3- Beschluss-Nr. 53/09/2016: Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar beschließt die die Haushaltssatzung 2017 einschließlich der Anlagen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GM: 35, davon anwesend: 29, Ja-Stimmen: 29, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 Beschluss- und Genehmigungsvermerk Die Gemeinschaftsversammlung hat in der Sitzung am 13.12.2016 unter der Beschluss-Nummer 53/09/2016 die Haushaltssatzung für das Jahr 2017, einschl. der Anlagen beschlossen. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Weimarer Land hat mit Schreiben vom 11.01.2017 den Eingang der Haushaltssatzung bestätigt. Gemäß §§ 52 Abs. 2 ThürKO, 23 Abs. 1 S. 1 ThürKGG, 57 Abs. 3, S. 2 i.V.m. TOP 5 - Beratung und Beschluss zum Finanzplan für den Zeitraum 2016 § 21 Abs. 3 S. 3.3 ThürKO erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung. bis 2020 der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Auslegungshinweis Beschluss-Nr. 54/09/2016: Nach § 57 Abs. 3 ThürKO liegen die Haushaltsunterlagen für das Jahr 2017 Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis ab 6.02.2017 für die Dauer von zwei Wochen aus bzw. werden über diesen Weimar beschließt den Finanzplan für den Zeitraum 2016 bis 2020. Zeitraum hinaus bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die JahAbstimmungsergebnis: resrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Gesetzliche Zahl der GM: 35, davon anwesend: 29, Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Auslegung erfolgt in der VGem Ja-Stimmen: 29, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, Zimmer 5 a während der allgemeinen Geschäftszeiten. Axel Schneider, Gemeinschaftsvorsitzender ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Haushaltssatzung 2017 der VGem Nordkreis Weimar NEUES VOM „KOBB BERLSTEDT“ Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der VG Nordkreis Weimar! Heute möchte ich eine Thema ansprechen, dass bereits seit längerer Zeit für Unklarheiten zu sorgen scheint. Im Bereich der Aktiv-Schule „An der Via Regia“ befindet sich unmittelbar vor der Schule eine Bushaltestelle. Durch diese Bushaltestelle fahren die Schulbusse, um die Kinder aus den umliegenden oder auch weiter entfernten Ortschaften zur Schule zu bringen. Auf der gegenüberliegenden Straßenseite ist eine Verbreiterung der Fahrbahn mit abgesenktem Bordstein. Diese bietet sich hervorragend als Parkbucht an – würde da nicht jenes „Schild“ stehen. Bei diesem „Schild“ handelt es sich um das Verkehrszeichen 283. Dieses kennzeichnet ein Absolutes Halteverbot. Absolut bedeutet: Hier ist weder Parken noch kurzes Halten erlaubt! Demnach ist es weder gestattet dort sein Fahrzeug abzuparken und auszusteigen, noch das Fahrzeug abzustellen und darin sitzen zu bleiben. Ebenso befinden sich in diesem Bereich mehrere Grundstückszufahrten. Es dürfte Jedermann klar sein, dass damit das Parken in diesem Bereich unzulässig ist – oder würden Sie es gut finden, wenn ihre Grundstückszufahrt mit Fahrzeugen zugeparkt wird?? Es hat mit Sicherheit Niemand etwas dagegen, wenn Sie im Bereich der Bushaltestelle halten, ihr Kind die Tür öffnet, Mama oder Papa einen Schmatz gibt – und eigenständig in die Schule geht. Dies gilt selbstverständlich nur für den Fall, dass Sie hierbei keinen Anderen behindern oder gefährden – insbesondere nicht den Schulbusverkehr! Sollten Sie es jedoch als notwendig erachten ihr Kind persönlich in die Schule zu bringen oder abzuholen, beim Umziehen behilflich zu sein bzw. das Kind an die Lehrerin/ Lehrer zu übergeben, so stellen Sie ihr Fahrzeug doch bitte auf regulären Parkplätzen ab. Hierzu können Sie die Parkbuchten vor der VR Bank oder den Platz zwischen VR Bank und dem Busunternehmen „Weimar Tour“ nutzen. Ja, dass sind sicherlich zwischen 50m - 70m Fußweg. Aber es gibt eine gut ausgebauten Gehweg unmittelbar vor der Schule und die Zufahrtsstraße zum Busunternehmen „Weimar Tour“ ist auf jeden Fall weniger befahren als die Ortsdurchfahrt. Man muss klar sagen: Es gibt keinen Rechtsanspruch auf einen Parkplatz vor der Schule! Seit längerer Zeit habe ich in Gesprächen mit Eltern und Großeltern vor Ort auf diese Problematik hingewiesen, ebenso erfolgen regelmäßige Hinweise seitens der Schule. Leider muss ich feststellen, dass es in diesem Fall eine Vielzahl „uneinsichtiger Fahrzeugführer“ gibt, die einen freundlichen Hinweis meinerseits zum Anlass einer Diskussion sehen, bei der sie scheinbar ihre sämtlichen gegenwärtigen Probleme in verbalen Ausdrücken unterster Kategorie vorbringen. Ich hoffe nun auf eine Verbesserung der Situation vor Ort und appelliere nochmals an ihre Einsicht. Sollte sich eine Verbesserung wider Erwarten nicht einstellen, wird es seitens der Ordnungsbehörde und meinerseits eine konsequente Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten geben. Dies dürfte nicht in Ihrem Interesse sein… Ihr KoBB – PHM Lenz -4- Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 NICHTAMTLICHES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT Herzliche Glückwünsche den Jubilaren Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Freistaat Thüringen Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt Tel. 036452 785-0 Fax. 036452 785-21 Berlstedt OT Hottelstedt 11.02.2017 Frau Gisela Müller zum 75. Geburtstag Buttelstedt 03.02.2017 26.02.2017 Herr Willy Bohn Herr Heino Buschmann zum 70. Geburtstag zum 70. Geburtstag Buttelstedt OT Daasdorf 03.02.2017 Herr Günther Marggraff 05.02.2017 Herr Gerhard Haubold 22.02.2017 Herr Klaus-Dieter Lohl zum 70. Geburtstag zum 85. Geburtstag zum 70. Geburtstag Großobringen 27.02.2017 Herr Gerhard Ritter zum 70. Geburtstag Heichelheim 09.02.2017 Herr Helmut Mayer zum 75. Geburtstag Krautheim 04.02.2017 Herr Heinz Krahmer zum 85. Geburtstag Leutenthal 01.02.2017 07.02.2017 Herr Hermann Sonnabend Herr Erhard Berbig zum 85. Geburtstag zum 70. Geburtstag Neumark 10.02.2017 15.02.2017 Frau Irmgard Eberhardt Herr Harald Röder zum 85. Geburtstag zum 70. Geburtstag Ramsla 01.02.2017 Herr Gerhard Kellner zum 80. Geburtstag Rohrbach 05.02.2017 Herr Walter Hauptmann zum 80. Geburtstag Sachsenhausen 07.02.2017 17.02.2017 Herr Hans Hauschke Herr Hans-Peter Schomburg zum 75. Geburtstag zum 75. Geburtstag Schwerstedt 27.02.2017 Frau Hildegard Kellner zum 80. Geburtstag Vippachedelhausen 08.02.2017 Frau Jutta Körber zum 85. Geburtstag Wohlsborn 22.02.2017 Herr Thomas Fischer zum 70. Geburtstag Nördliches Weimarer Land Home: www.vgnordkreis-weimar.de E-Mail: [email protected] mit den Mitgliedskommunen Ballstedt, Berlstedt, Buttelstedt, Ettersburg, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringen, Krautheim, Leutenthal, Neumark, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt, Vippachedelhausen und Wohlsborn und den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen: Gustav-Steinacker-Grundschule in Buttelstedt Grundschule in Berlstedt Aktiv-Schule „An der Via Regia“ in Berlstedt Regelschule „Am Lindenkreis“ in Buttelstedt Lyonel-Feininger-Gymnasium Mellingen, Schulteil Buttelstedt Staatliche berufsbildende Schule in Schwerstedt Die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar mit ihren Mitgliedskommunen und Schulen setzt sich für eine intensive Sensibilisierung der Bevölkerung, insbesondere unserer Heranwachsenden, zum Thema „Sicherheit im Internet“ ein. Gerade unsere Kinder und Jugendlichen laufen Gefahr, Opfer von Betrügern und falschen Freunden im Internet zu werden und bedürfen daher unseres besonderen Schutzes! -5- Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Die Fahrbibliothek kommt nach: 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 LANDRATSAMT WEIMARER LAND Sprechstunde Gesundheitsamt/ Sozialpsychiatrischer Dienst Weimarer Land Ballstedt 20.02.2017 15:45 – 16:15 Berlstedt 20.02.2017 16:20 – 17:15 OT Hottelstedt 20.02.2017 15:00 – 15:40 OT Ottmannshausen 24.02.2017 15:00 – 16:00 OT Stedten 24.02.2017 16:05 – 16:30 Buttelstedt Schule 13.02.2017 13:00 – 13:55 Buttelstedt Markt 13.02.2017 14:00- 14:50 Daasdorf b.B. 13.02.2017 15:00 – 16:00 OT Nermsdorf 16.02.2017 15:00 – 15:45 OT Weiden 16.02.2017 15:55 – 16:20 Ettersburg 24.02.2017 17:20 – 18:00 Heichelheim 13.02.2017 16:15 – 17:10 Kleinobringen 13.02.2017 17:20 – 18:00 Krautheim 16.02.2017 17:15 – 18:00 OT Haindorf 16.02.2017 16:30 – 17:10 Leutenthal 15.02.2017 15:45 – 16:25 Neumark 17.02.2017 17:00 – 17:45 Jeder von uns kann in eine Situation geraten, in der er auf Hilfe anderer Menschen angewiesen ist. Dann ist es gut, wenn wir Vorkehrungen getroffen haben. Die Betreuungsbehörde Weimarer Land berät und informiert über Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen. Ramsla 24.02.2017 16:35 – 17:10 WO? Rohrbach 15.02.2017 15:00 – 15:40 Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Hauptstraße 23 in 99439 Berlstedt Sachsenhausen 15.02.2017 16:30 – 17:25 WANN? Schwerstedt 20.02.2017 17:25 – 18:10 Jeden 2. Mittwoch im Monat (außer Juli & August) 15:30 – 17:00 Uhr Vippachedelhausen 17.02.2017 15:50 – 16:50 OT Thalborn 17.02.2017 15:15 – 15:45 Wohlsborn 15.02.2017 17:35 – 18:00 Bund Mitteldeutschland Knappschaft - Bahn - See An jedem letzten Donnerstag im Monat von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr, findet in der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar eine Sprechstunde des Sozialpsychiatrischen Dienstes Weimarer Land statt. Angesprochen sind Bürger, die selbst oder deren Angehörige von seelischen Belastungen betroffen sind oder Hilfe bei der Bewältigung aktueller Probleme in Lebenskrisen suchen. Terminliche Absprachen können erfolgen über: Landratsamt Weimarer Land Sozialpsychiatrischer Dienst Frau Schmidt Telefon: 03644 540593 AUSSENSPRECHSTUNDE der Betreuungsbehörde Weimarer Land 8. Februar 2017 Terminvergabe unter: Betreuungsbehörde Weimarer Land Frau Weber Telefon: 03644 540733 E-mail: [email protected] Beratungsservice vor Ort in der VGem Nordkreis Weimar BERATUNG - KONTENKLÄRUNG - RENTENANTRÄGE Die regelmäßigen Sprechstunden des ehrenamtlichen Versichertenberaters Ingo Torborg finden in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, in Berlstedt am Mittwoch, dem 1. Februar 2017 Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt und in den Räumen des Abwasserzweckverbandes Nordkreis Weimar, in Buttelstedt am Dienstag, dem 7. März 2017, Markt 2, 99439 Buttelstedt jeweils in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr statt. Versicherte der Deutschen Rentenversicherung bekommen hier gebührenfrei Auskünfte zu allen rentenrechtlichen Fragen sowie Unterstützung bei der Beantragung von Renten wegen Erwerbsminderung, wegen Alters oder wegen Todes. Es wird dringend empfohlen, Termine rechtzeitig zu vereinbaren; Herr Torborg ist zu diesem Zweck wie folgt erreichbar: per Telefon unter der Rufnummer 03644-563660 (mo-do: 19:30 bis 20:15 Uhr) per e-Mail: [email protected] Sprechstunden finden zusätzlich auch in Pfiffelbach und Kromsdorf statt. 25 Jahre VdK Ortsverband Sachsenhausen - Nordkreis Am 26.11.2016 feierte der VdK Ortsverband Sachsenhausen - Nordkreis sein 25jähriges Bestehen. An dieser Festveranstaltung waren der stellvertretende Landesvorsitzende vom VdK Landesverband Hessen-Thüringen - Herr Gottfried Schugens, der Bürgermeister der Gemeinde Sachsenhausen - Herr Georg Scheide und der Kreisvorsitzende vom Kreisverband Weimar - Herr Silvio Ludwig als Ehrengäste geladen. Der Ortsverbandsvorsitzende Peter Dockhorn legte in der Festrede die Biografie von der Gründung bis zum heutigen Zeitpunkt dar. Von Beginn an hatte der VdK Ortsverband 13 Mitglieder und zählt heute 123 Mitglieder, der stetige Mitgliederzuwachs ist durch die gute Betreuung und dem geselligen Ortsverbandleben zu verzeichnen. Der stellvertretende Landesvorsitzende Herr Gottfried Schugens würdigte die Entwicklung und Aktivitäten des VdK Ortsverbandes und verwies auf die Bedeutung des VdK für sozial schwache und sozial benachteiligte Menschen. Auch der Bürgermeister der Gemeinde Sachsenhausen würdigte die Bedeutung des Vdk Ortsverbandes in der Gemeinde Sachsenhausen und dessen Vereinsleben. Anschließend wurden vier Mitglieder und der Vorsitzende für die 25jährige Mitgliedschaft im VdK geehrt und ausgezeichnet. Nach Kaffee und Kuchen konnten sich die zahlreichen Mitglieder an einem kleinen Kulturprogramm erfreuen. Blasmusik von den "Lindenbergern" rundete den Festakt 25 Jahre Vdk Ortsverband Sachsenhausen Nordkreis ab. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar -6- 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 Infos unter: Link zur Crowdfunding-Seite: www.startnext.com/freibad-ettersburg Link zu unserer Seite auf Facebook: https://www.facebook.com/Camping.Freibad.Ettersburg/ Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, derzeit finden im Waldgebiet auf dem Ettersberg wieder intensive Baumerntearbeiten statt. Viele von Ihnen waren im März 2016 bei einer Begehung mit dabei, nachdem massive Forstarbeiten im vergangenen Winter sehr große Schäden im Ettersburger Wald angerichtet hatten. Fragen und Anregungen bitte an: Ansprechpartner Kampagne (Projektleitung): Frederik Esser / Tel. 0179 / 45 26 287 / Mail: [email protected] Ansprechpartner Bad (Bauherr): Thomas Herrnbredel / Tel. 0176/22 84 1464 / Mail: [email protected] Um einen erneuten Holzeinschlag dieser Art auf dem Ettersberg zu vermeiden, fand am Freitag, dem 13.01.2017, ein weiterer Vor-Ort-Termin an der Prinzenschneise statt. In einer Diskussion zwischen besorgten Bürgerinnen und Bürgern mit Vertretern des Forstamtes, zu der auch Vertreter des NABU, der TA/TLZ und von Radio Lotte anwesend waren, konnte kein Konsens gefunden werden. Die Frage, ob in einem Naturschutzgebiet wie der Prinzenschneise in gleicher Weise wie im vergangenen Jahr mittels Harvester Schneisen geschlagen werden dürfen, wurde von den Vertretern des ThüringenForst bejaht. Aus forstwirtschaftlichen Gründen gäbe es nunmehr keine Alternative mehr zum Einsatz von Harvestern. Zwischen einer regulären Waldbewirtschaftung und der Bewirtschaftung in den Naturschutzgebieten mache der Forst keinen Unterschied. Lediglich stillgelegte, naturbelassene Wälder würden sich selbst überlassen und ganz aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen. Wir wollen eine Bürgerinitiative ins Leben rufen, die sich intensiv für mehr Schutz des Waldes auf dem Ettersberg einsetzt. Dafür suchen wir Mitstreiter, die uns mit Rat und Tat unterstützen. Zunächst wollen wir eine Petition an den Thüringer Landtag richten und dieser mit einer Unterschriftensammlung Nachdruck verleihen. Unser Wald braucht Schutz! Wann, wenn nicht jetzt? Wo, wenn nicht hier? Wer, wenn nicht wir? Medieninformation des Frauen- und Familienzentrums für Februar und März 2017 Frauen- und Familienzentrum Apolda im Mehrgenerationenhaus Tel. 03644/650328 oder [email protected] Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung! Silvia Wagner, Zum Alten Bahndamm 6, 99439 Großobringen, Tel. 03643 906270, E-Mail: [email protected] oder Marion Koch, Zum Wiesengraben 24, 99439 Großobringen Tel. 03643 426310, E-Mail: [email protected] Noch liegt das Freibad Ettersburg im Winterschlaf ... ... doch es tut sich etwas! An der Mauer rechts im Bild sind noch Plätze für Unterstützer-Tafeln frei, die dabei helfen wollen, das Ettersburger Freibad zu retten. Hier soll die sogenannte "Straße der Gönner" entstehen. Ein Platz auf der Straße der Gönner kann über das Crowdfunding unter www.freibad-ettersburg.de reserviert werden. Auch die Steine im Vordergrund des Bildes sind Zeugen des Wandels: Sie stammen von einer angrenzenden Baustelle und sollen als Teil der neuen Uferbefestigung des Naturteiches eingebaut und gleichzeitig die Mauer des Schwimmbeckens stützen. Die ersten Tage der Crowdfunding-Aktion haben gezeigt, dass das Interesse am Erhalt des Freibades sehr groß ist. Es fehlen aber immer noch viele Unterstützer, damit überhaupt Gelder fließen können. Denn Crowdfunding funktioniert genauso: Nur wenn die Mindestsumme erreicht wird, kann überhaupt Geld überwiesen. Unter der Internetadresse www.freibad-ettersburg.de kann man sich über das Projekt informieren und eine finanzielle Unterstützung beitragen. Damit sich die Unterstützung der Sanierung doppelt lohnt, haben Thomas Herrnbredel und sein Team tolle Dankeschöns zusammengesucht, die man als Gegenleistung auswählen kann. Doch nicht nur durch den finanziellen Beitrag kann das Projekt unterstützt werden, sondern auch durch´s Weitersagen. Alle Interessierten sind herzlich eingeladen, das Projekt über E-Mail und soziale Medien weiter zu verbreiten. Auch für Unternehmen bietet das Projekt wirksame Möglichkeiten, auf sich aufmerksam zu machen. FAMILIENKINO im Frauen- und Familienzentrum Apolda Habt Ihr mal wieder Lust auf einen gemütlichen Filmnachmittag? Dann kommt doch zu uns! Am Ende unserer alljährlichen Kinosaison (Oktober bis März) stehen noch zwei bekannte und beliebte Animationsfilme auf unserem Programm: Im Februar erwartet euch „Neues von Pettersson und Findus“, und im März zeigen wir auf Grund der großen Nachfrage noch einmal „Zoomania“. In diesem Walt-Disney-Film aus dem Jahr 2016 könnt ihr miterleben, wie Judy Hopps als erster Hase Polizist wird und auf Verbrecherjagd aufregende Abenteuer besteht. 18. Februar 2017 25. März 2017 Wann? Wo? Neues von Pettersson und Findus Zoomania 15:00 bis 17:00 Uhr Mehrgenerationenhaus Apolda, Dornburger Str. 14 (Eingang über die Pestalozzistraße), Seniorenclub Anmeldungen wünschenswert unter: Frauen- und Familienzentrum Apolda, Tel. 03644/650 328 oder frauen-und-familienzentrum-apolda @diakonie-ap.de MITTWOCHSFRÜHSTÜCK Jeden Mittwoch um 9.30 Uhr gibt es im Frauen- und Familienzentrum ein gemütliches Frühstück mit Bufett für Jung und Alt. Besonders laden wir dazu auch junge Muttis mit ihrem Nachwuchs ein. Für Kinderbetreuung in unserer Spielecke ist gesorgt. ELTERN-KLEINKIND-GRUPPE Mit einem Baby nicht mehr allein sein – sich austauschen können und gemeinsam spielen, singen und basteln – all das bietet ab sofort die Krabbelgruppe im Mehrgenerationenhaus. Herzlich Willkommen …. Wann: Wer: Wo: Jeden Montag 9:30-11:00 Uhr Eltern mit Kindern im Alter von 0 Monaten bis 3 Jahren Mehrgenerationenhaus, Seminarraum 2 -7- Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar AMTLICHES BALLSTEDT Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Im Dorfe 54, 99439 Ballstedt Herr Joachim Pommeranz Herr Manfred Mohrmann (036452) 72247 jeden 1. Dienstag im Monat von 18:00 - 19:00 Uhr Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017 durch öffentliche Bekanntmachung Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe b) für die Grundstücke Grundsteuer A 295 v.H. Grundsteuer B 402 v.H. Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Ballstedt Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM) IBAN: DE43 8205 1000 0425 0000 10 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 AMTLICHES BERLSTEDT / OT HOTTELSTEDT / OT OTTMANNSHAUSEN / OT STEDTEN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Ortsteilbürgermeister Hottelstedt: Gemeindeanschrift: Sprechzeit: Hauptstraße 24, 99439 Berlstedt Herr Dr. Peter-Christian Ulrich (036452) 72431 Dienstag 16:00 - 18:00 Uhr und nach Vereinbarung Herr Thomas Lorenz Im Dorfe 10, OT Hottelstedt Dienstag 16:30 - 17:30 Uhr Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017 durch öffentliche Bekanntmachung (Festsetzung der Grundsteuer gilt für die Gemeinde Berlstedt, OT Hottelstedt, OT Ottmannshausen und OT Stedten a.E.) Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe b) für die Grundstücke Grundsteuer A 295 v.H. Grundsteuer B 402 v.H. Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Berlstedt Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM) IBAN: DE46 8205 1000 0425 0001 50 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, derzeit finden im Waldgebiet auf dem Ettersberg wieder intensive Baumerntearbeiten statt. Viele von Ihnen waren im März 2016 bei einer Begehung mit dabei, nachdem massive Forstarbeiten im vergangenen Winter sehr große Schäden im Ettersburger Wald angerichtet hatten. Um einen erneuten Holzeinschlag dieser Art auf dem Ettersberg zu vermeiden, fand am Freitag, dem 13.01.2017, ein weiterer Vor-Ort-Termin an der Prinzenschneise statt. In einer Diskussion zwischen besorgten Bürgerinnen und Bürgern mit Vertretern des Forstamtes, zu der auch Vertreter des NABU, der TA/TLZ und von Radio Lotte anwesend waren, konnte kein Konsens gefunden werden. Die Frage, ob in einem Naturschutzgebiet wie der Prinzenschneise in gleicher Weise wie im vergangenen Jahr mittels Harvester Schneisen geschlagen werden dürfen, wurde von den Vertretern des ThüringenForst bejaht. Aus forstwirtschaftlichen Gründen gäbe es nunmehr keine Alternative mehr zum Einsatz von Harvestern. Zwischen einer regulären Waldbewirtschaftung und der Bewirtschaftung in den Naturschutzgebieten mache der Forst keinen Unterschied. Lediglich stillgelegte, naturbelassene Wälder würden sich selbst überlassen und ganz aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen. Wir wollen eine Bürgerinitiative ins Leben rufen, die sich intensiv für mehr Schutz des Waldes auf dem Ettersberg einsetzt. Dafür suchen wir Mitstreiter, die uns mit Rat und Tat unterstützen. Zunächst wollen wir eine Petition an den Thüringer Landtag richten und dieser mit einer Unterschriftensammlung Nachdruck verleihen. Unser Wald braucht Schutz! Wann, wenn nicht jetzt? Wo, wenn nicht hier? Wer, wenn nicht wir? Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung! Silvia Wagner, Zum Alten Bahndamm 6, 99439 Großobringen, Tel. 03643 906270, E-Mail: [email protected] oder Marion Koch, Zum Wiesengraben 24, 99439 Großobringen Tel. 03643 426310, E-Mail: [email protected] Bauer, Finanzverwaltung BEKANNTMACHUNG zur Auslegung des Wählerverzeichnisses und die Erteilung von Wahlscheinen für die Bürgermeisterwahl am 26. Februar 2017 1. Das Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) liegt für die Gemeinde Berlstedt mit den Ortsteilen Stedten, Ottmannshausen und Hottelstedt im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23 in Berlstedt in der Zeit vom 6.2. - 10.2.2017 zu den folgenden Zeiten: Mo. Di. Mi. Do. Fr. geschlossen von 9.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr geschlossen von 9.00 – 11.30 Uhr und von 13.00 - 15.00 Uhr von 7.30 - 11.30 Uhr öffentlich aus. Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis wird durch ein Bildschirmgerät ermöglicht. Auf Verlangen des Wahlberechtigten wird in dem Wählerverzeichnis während der Auslegungsfrist das Geburtsdatum unkenntlich gemacht. 2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist bei der Verwaltungsgemeinschaft Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar schriftlich erhoben oder zur Niederschrift erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar -8- 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach § 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz eingetragen ist. Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bereits vor der Wahl am 26.2.2017 einen Wahlschein für die Stichwahl beantragen. Wahlscheine für die Stichwahl können bis zum 10.3.2017 bis 18.00 Uhr im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23 in Berlstedt mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. 3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder einen Wahlschein (hierzu unter Nr. 4) hat. Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des Wahlraumes am Stichwahltag nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Stichwahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden. Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 5.2.2017 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein, muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben, um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden kann. Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigungskarte. 4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Kommunalwahl im Wege der Briefwahl teilnehmen. 4.1 Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein für die Stichwahl nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum 11.3.2017 bis 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden. 6. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte vertritt; dies hat sie der oben genannten Behörde vor Empfangnahme der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die bevollmächtigte Person auszuweisen. Dem Wahlschein werden beigefügt: • Stimmzettel für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters, • ein Stimmzettelumschlag, • ein von der Gemeinde freigemachter Wahlbriefumschlag, auf dem die Anschrift der Gemeindeverwaltung, die Nummer des Stimmbezirkes und des in das Wahlverzeichnis eingetragene Wahlscheins angegeben ist, sowie • ein Merkblatt für die Briefwahl. 1. wenn er a) sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigem Grunde außerhalb seines Wahlbezirks aufhält, b) seine Wohnung nach dem 22.1.2017 in einen anderen Stimm bezirk verlegt hat und ihm deshalb nicht zugemutet werden kann, den Wahlraum aufzusuchen, 2. wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann. Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief der Gemeinde so rechtzeitig übersandt werden, dass er spätestens am 26. Februar 2017 bzw. im Fall einer Stichwahl am 12. März 2017 bis 18.00 Uhr bei der Dienststelle der Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle abgegeben werden. 4.2.Ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein, 1. wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur Erhebung von Einwendungen versäumt hat, 2. wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen eingetreten sind oder Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl zu entnehmen. Berlstedt, den 18.01.2017 VGem Nordkreis Weimar 3. wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluß des Wählerverzeichnisses bekannt wird. 4.3.Der Wahlschein kann für die Gemeinde Berlstedt mit den Ortsteilen Stedten, Ottmannshausen und Hottelstedt im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23 in Berlstedt mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig. 4.4.Der Antragsteller hat den Grund für die Ausstellung des Wahlscheins glaubhaft zu machen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen. 4.5.Wahlscheine können nur bis zum 24. Februar 2017, 18.00 Uhr, beantragt werden. In den Fällen der Ziffer 4.2 können Wahlscheine ausnahmsweise noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wenn bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann sowie in den Fällen, in denen ein Wahlberechtigter glaubhaft versichert, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist. Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl (25.2.2017) 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden. 5. Für den Fall, dass bei der Wahl am 26.2.2017 kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen erhält, findet am zweiten Sonntag nach der Wahl, am 12.3.2017 eine Stichwahl statt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat. Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und für die erste Wahl am 26.2.2017 einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der zugelassenen Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl am 26. Februar 2017 in der Gemeinde Berlstedt Der Wahlausschuss der Gemeinde Berlstedt beschloss in seiner Sitzung am 24.01.2017 die Zulassung der folgenden zwei Wahlvorschläge für die Bürgermeisterwahl. Diese Wahlvorschläge werden hiermit bekannt gegeben. Liste 1 – Wählergruppe Berlstedt Lfd. Nr. Name, Vorname Geb. Jahr Beruf Anschrift 1 Hegner, Bernd 1964 Berufsfeuerwehrmann Straße des Friedens 10, Berlstedt Liste 2 – Kühn Lfd. Nr. Name, Vorname Geb. Jahr Beruf Anschrift 1 Kühn, Ulrich 1955 Versicherungsmakler Im Dorfe 39, OT Hottelstedt, Berlstedt Beide Bewerber für das Amt des Bürgermeisters, (Herr Kühn und Herr Hegner) verneinte die Frage, ob sie wissentlich als hauptamtlicher oder inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet haben. Der Wähler hat eine Stimme. Es sind zwei gültige Wahlvorschläge zugelassen worden, die auf dem Stimmzettel vorgedruckt sind. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel den Bewerber kennzeichnet, dem er seine Stimme geben will. Kerstin Kaufmann Wahlleiter der Gemeinde Berlstedt Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar -9- ÖFFENTLICHE WAHLBEKANNTMACHUNG für die Bürgermeisterwahl 1. Am 26. Februar 2017 findet in der Gemeinde Berlstedt die Bürgermeisterwahl von 8.00 bis 18.00 Uhr statt. 2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wahlbriefe müssen der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23 in 99439 Berlstedt so rechtzeitig übersandt werden, dass sie spätestens bis zum 26. Februar 2017 bis 18.00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar eingehen. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden. 3. Die Gemeinde Berlstedt bildet vier Stimmbezirke. 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu beschränken. Die Vertrauensperson darf gemeinsam mit dem Wähler die Wahlkabine aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist. 7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und persönlich ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 5 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches). 8. Am Dienstag, den 28.02.2017 stellt der Wahlausschuss der Gemeinde Berlstedt um 18:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Hauptstraße 20 in Berlstedt das Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl fest. Kerstin Kaufmann Wahlleiter der Gemeinde Berlstedt Stimmbezirk Anschrift 1 2 3 4 Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstr. 20, Berlstedt Gaststätte, Im Dorfe 22, OT Hottelstedt Dorfgemeinschaftshaus, Im Dorfe 19a, OT Ottmannshausen “Monis Schänke“, Dorfstraße 34, OT Stedten Der für Sie zutreffende Wahlraum ist in Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegeben. 4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder den Reisepass in den Wahlraum mit. 5. Amtliche Stimmzettel werden im Wahllokal bereitgehalten. 5.1 Wahl zum Bürgermeister Es sind zwei Wahlvorschläge zugelassen worden. Die Stimmabgabe erfolgt wie folgt: Sie haben eine Stimme. Sie vergeben Ihre Stimme dadurch, dass Sie auf dem Stimmzettel einen Wahlvorschlag kennzeichnen. 6. Ablauf der Wahlhandlung Nach dem Betreten des Wahlraumes stellt ein Mitglied des Wahlvorstandes Ihre Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigung oder des Wählerverzeichnisses fest. Auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen. Sodann erhalten Sie einen Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl. Sie begeben sich in die Wahlkabine, kennzeichnen dort Ihre Stimmzettel und falten diese so zusammen, dass andere Personen Ihre Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln gefaltet werden. Danach gehen Sie an den Tisch des Wahlvorstandes, nennen Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift. Bitte beachten Sie: Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, der a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet oder gefaltet hat, b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so dass erkennbar ist, wie der Wähler gewählt hat, c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal gekennzeichnet hat, d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat oder e) außer dem Stimmzettel noch weitere Gegenstände in die Wahlurne legen will. Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen Spalte des Wahlverzeichnisses. Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder werden Sie aus den oben genannten Gründen zurückgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein neuer Stimmzettel auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines Mitglieds des Wahlvorstandes zerrissen haben. Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der Wahlkabine aufhält. Ein Wähler, der des Schreibens oder Lesens unkundig oder durch ein körperliches Gebrechen an der persönlichen Kennzeichnung des Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer Vertrauensperson bedienen; er gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Vertrauensperson kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein. STRASSENREINIGUNGSPFLICHT Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die Straßenreinigungspflicht hin. Nach geltender Satzung ist jeder Grundstückseigentümer/Anlieger zur Reinigung der öffentlichen Verkehrsfläche vor seinem Anwesen verpflichtet. Die Reinigungspflicht umfasst die: • allgemeine Straßenreinigung - der Fahrbahnen - der Parkplätze, - der Straßenrinnen und Einfluss Öffnungen der Straßenkanäle, - der Gehwege, - Böschungen, Stützmauern und Grünflächen, - der Überwege, sowie den • Winterdienst und das • Mähen der Grünflächen. Dies trägt zur Verkehrssicherheit, zum Hochwasserschutz und natürlich auch zu einem ordentlichen Ortsbild bei – und erspart dem Eigentümer/ Anlieger eine Straßenreinigungsgebühr. Ihr Ordnungsamt BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Berlstedt vom 09.11.2016 TOP 1 – Kontrolle und Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 19.10.2016 Beschluss-Nr. 252/26/2016: Der Gemeinderat Berlstedt genehmigt die Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates Berlstedt vom 19.10.2016. Gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 11, Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2 BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Berlstedt vom 14.12.2016 Dr. Ulrich eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt die Beschlussfähigkeit mit 10 von 12 Gemeinderatsmitgliedern fest. TOP 1 – Anfragen aus der Bevölkerung Den anwesenden Bürgern wurde die Gelegenheit gegeben, anstehende Probleme anzusprechen und Anfragen zu stellen, die seitens des Gemeinderates aufgenommen bzw. beantwortet wurden. TOP 2 – Kontrolle und Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Berlstedt vom 09.11.2016 Beschluss-Nr. 255/28/2016: Der Gemeinderat Berlstedt genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10, Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 10 - 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 TOP 3 – Kontrolle und Beschluss zur Genehmigung der Nieder- Verwaltungsgemein-schaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Berlstedt vom schaft zuzustimmen. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses. 22.11.2016 Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10, Beschluss-Nr. 256/28/2016: Der Gemeinderat Berlstedt genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Sitzung des Gemeinderates vom 22.11.2016. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10, Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 TOP 10 – Beschlüsse zu Bauanträgen 10.1 – Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Umbau und Sanierung des Einfamilienhauses Heckberg 23 TOP 4 – Beschluss über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für Beschluss-Nr. 262.1/28/2016: die Vertretung des ehrenamtlichen Bürgermeisters gem. § 2 (4) ThürAu- Der Gemeinderat Berlstedt erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau und Sanierung des Einfamilienhauses auf dem Flurstück 99 in der fEVO Gemarkung Berlstedt. Beschluss-Nr. 257/28/2016: Abstimmungsergebnis: Der Gemeinderat Berlstedt stimmt der Zahlung einer AufwandsentschädiGesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10, gung in Höhe von 1.972 € zu. Die Zahlung erfolgt gem. § 2 (4) ThürAufEVO Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 an den Beigeordneten der Gemeinde Berlstedt für die Vertretung des ehrenamtlichen Bürgermeisters für den Zeitraum 03.11.2016 - 31.12.2016. 10.2 – Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10, Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Der Beigeordnete war nach § 38 ThürKO von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen. TOP 5 – Erste Aussprache zum Haushaltsplanentwurf 2017 Der Gemeinderat hat über den Entwurf des Haushaltes 2017 beraten. eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 455/50 in der Gemarkung Berlstedt Beschluss-Nr. 262.2/28/2016: Der Gemeinderat Berlstedt erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 455/50 in der Gemarkung Berlstedt mit folgenden Abweichungen zum Bebauungsplan An der Ballstedter Straße: Überschreitung der Baugrenzen in nördliche und südliche Richtung um 1,0 m und die Gestaltung der Dacheindeckung in Ziegelfarbe anthrazit. TOP 6 – Beratung und Beschluss zur Beantragung von Fördermitteln für die Gestaltung der Außenanlage sowie eines 2. Bauabschnitts im Abstimmungsergebnis: Innenausbau für die Kindertagesstätte Hottelstedt im Rahmen der Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10, Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Dorferneuerung Beschluss-Nr. 258/28/2016: Der Gemeinderat Berlstedt beschließt, für folgende Vorhaben die Anträge zur Bewilligung von Fördermitteln für das Haushaltsjahr 2017/2018 im Rahmen der Dorferneuerung beim Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung Gotha zu stellen. • Umgestaltung der Außenanlage Kindertagestätte Hottelstedt • 2. Bauabschnitt Innenausbau/Sanierung Kindertagestätte Hottelstedt Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10, Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Dr. Peter-Christian Ulrich, Beigeordneter NICHTAMTLICHES BERLSTEDT RÜCKBLICK UND VORSCHAU Sehr geehrte Seniorinnen und Senioren, auf diesem Weg wünsche ich Ihnen ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2017. Gestatten Sie mir einen kleinen Rückblick auf das turbulente Jahr 2016. TOP 7 – Beschluss zur Vergabe der Baugrunduntersuchung für die Der Seniorenbeitrat hat für Sie interessantes, musikalisches, originelles und geplante Straßensanierung „Am Steig/Heckberg“ organisatorisches in Auftrag gegeben. Beschluss-Nr. 259/28/2016: Der Gemeinderat Berlstedt beschließt, den Auftrag für die Erstellung eines Baugrundgutachtens für das Vorhaben Straßensanierung „Am Steig und Heckberg“ an die BIGUS GmbH Weimar in Höhe von 3.307,01 € zu vergeben. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10, Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Die Tagesfahrten waren immer gut besucht und wir haben vieles gesehen und auch Neues erfahren. Weiter so! Einmal im Jahr gehen die Seniorinnen und Senioren auf Reisen. Letztes Jahr ging es nach Österreich ans Kitzbühler Horn in Tirol. Im 4-Sterne-Hotel hatten wir viel Spaß und fühlten uns rundherum wohl. Wir spazierten durch Innsbruck, Mayerhofen, Oberndorf usw. Keine Seilbahn oder Rollbahnen ohne Handlauf konnten uns schocken. Wir Senioren sind eben sehr gut drauf. TOP 8 – Beratung und Beschluss zum Abschluss des Wartungsver- In diesem Jahr können wir zweimal auf Reisen gehen: trages für die Straßenbeleuchtungsanlagen in der Gemeinde Berlstedt - 5 Tage Schweiz im August „Erlebnis St. Bernhard Express & Mont-Blanc Express“ Beschluss-Nr. 260/28/2016: - 6 Tage Österreich im Oktober Die Gemeinde Berlstedt vergibt den Wartungs- und Instandsetzungsver„Steirisches Ennstal - kulinarische Gipfelerlebnisse rund um den Dachstein“. trag der Straßenbeleuchtungsanlagen der Gemeinde Berlstedt an die Firma Meier´s Elektroservice aus Neumark. Bestanteil des Beschlusses sind der Bitte wenden Sie sich an Frau Vertragsentwurf für die Wartung und Instandsetzung der Straßenbeleuch- Günther, um Ihre Reise buchen zu tungsanlagen sowie das Angebot der Firma Meier´s Elektroservice vom können. Wir freuen uns auf Sie. Auch wird „Weimar-Tour“ wieder 05.12.2016. interessante Tagesfahrten anbieten, Abstimmungsergebnis: wo vielleicht mehr Seniorinnen und Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10, Senioren aus Berlstedt und UmgeJa-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 bung teilnehmen könnten. TOP 9 – Beschluss zum Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Denn Spaß ist vorprogrammiert. Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Zu unserem Bedauern müssen wir seit Sommer 2016 auf die BlutspendeBreitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der aktionen durch das DRK verzichten, weil bei ca. 20 -25 Spendern zu jeder VGem Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Aktion der Aufwand zu groß ist (Begründung des DRK Blutspendedienstes) Das können wir nicht nachvollziehen, lesen und hören wir doch immer Beschluss-Nr. 261/28/2016: Der Gemeinderat Berlstedt beschließt, dem Abschluss der Zweckverein- öfter das es an Blutkonserven fehlt. barung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Wir werden uns auch in diesem Jahr bemühen, für sie wieder ein abwechslungsreiches Programm zusammenzustellen. - 11 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 Die nächste Veranstaltung findet am 23.02.2017 im Dorfgemeinschaftshaus Berlstedt statt, Herr Bach wird uns ein buntes Programm zum Fasching präsentieren, Kostümierung ist erwünscht aber nicht Bedingung. zu entrichten auf das Konto der Stadt Buttelstedt Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM) IBAN: DE78 8205 1000 0420 0000 97 Am 16.03.2017 findet unsere Frauentagsfeier mit einem Überraschungsprogramm statt. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen. Sylvia EngelRenate Steinbrück VorsitzendeSchriftführer Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung EIN ERFOLGREICHES JAHR 2016 FÜR DIE HEIMATSTUBEN IN BERLSTEDT Liebe Bürgerinnen und Bürger, ab Februar 2017 werde ich meinen wöchentlichen Sprechtag auf einen 14-tägigen Rhythmus reduzieren. Über 400 Gäste wurden im vergangenen Jahr gezählt. Grund- und Regelschüler der Schulen aus Berlstedt kamen zum Projektunterricht. Gut besucht wie immer waren die Weltenbummler Vorträge von Th. Billig, Herrn Ammarell und M. Schröter, die ihre Zuhörer nach Spitzbergen, Vietnam und Rio entführten. Die Besucher kamen von nah und fern. Auch in diesem Jahr gab es wieder viele Angebote, wie z.B. das Oster- und Adventsbasteln, Handarbeiten für Schüler der Regelschule sowie das kreative Gestalten. Sie finden mich, zur gewohnten Zeit, von 17 – 19 Uhr an folgenden Tagen: Dazu trafen und treffen sich alle 14 Tage dienstags Frauen, die Freude am Stricken und Basteln haben. Angeleitet werden sie von Frau Fuß. Außerhalb der Öffnungszeiten nutzten Familien, die ein Fest gemeinsam feierten, die Möglichkeit zum Besuch. Dabei wurden sie von Heimatfreunden betreut. Ebenfalls kamen auch ehemalige Schüler anlässlich eines Klassentreffens. Die Heimatfreunde zeigten vielfältige Aktivitäten. So besuchten sie die Heimatstuben Mellingen und Kiliansroda und traten dabei in einen Erfahrungsaustausch mit den dortigen Heimatfreunden. Außerdem beteiligten sich die Berlstedter Heimatfreunde auch in diesem Jahr am Nikolausmarkt in der Kita. Eine Spende wurde an den Förderverein der Kirche übergeben. Zum Tag des offenen Denkmals führte der Ortschronist Herr Hintze Interessierte durch den Ort. All diese Aktivitäten waren nur möglich durch das ehrenamtliche Engagement der Heimatfreunde: Frau Bechmann, Frau Bube, Frau Herold, Frau Gniech, Frau Dankert, Frau Söllner, Frau Hoffmann, Herr Hintze und Herr Gniech, unterstützt von Frau Engel, Herrn Haake und Herrn Wilhelm. Auch in diesem Jahr gibt es wieder interessante Vorträge und vielfältige Angebote. Für das Jahr 2017 wünschen sich die Heimatfreunde viele Besucher und sind weiterhin bemüht die Geschichte des Ortes zu zeigen und zu vermitteln. H. Gniech im Namen der Heimatfreunde AMTLICHES Stadt BUTTELSTEDT OT Daasdorf / OT Nermsdorf / OT Weiden www.Buttelstedt.net Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Markt 14, 99439 Buttelstedt Herr Tobias Volland Frau Claudia Schirrmeister (036451) 60 215 alle 14 Tage Dienstag 17:00 - 19:00 Uhr 14.02.2017 28.02.2017 01.08.2017 14.03.2017 28.03.2017 29.08.2017 15.08.2017 11.04.2017 25.04.2017 12.09.2017 26.09.2017 09.05.2017 23.05.2017 10.10.2017 24.10.2017 06.06.2017 20.06.2017 07.11.2017 21.11.2017 04.07.2017 18.07.2017 05.12.2017 19.12.2017 Ihr Bürgermeister, Tobias Volland ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Satzung der Stadt Buttelstedt zur 5. Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Buttelstedt vom 24.01.2017 Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S.41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (GVBl. S.183) sowei der §§ 1, 2 (1) und 12 des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.08.2009 (GVBl. S.646), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 20.März 2014 (GVBl. S.82), erlässt die Stadt Buttelstedt folgende Änderungssatzung: §1 Die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Buttelstedt vom 30.11.2001, zuletzt geändert durch die 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Buttelstedt vom 28.11.2011, wird wie folgt geändert: 1. § 7 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung: (1) Für die Überlassung einer Grabstätte (25 Jahre) werden folgende Gebühren erhoben: Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017 durch öffentliche Bekanntmachung a) Reihengrab zur Erdbestattung eines Verstorbenen bis zu einem Alter von 5 Jahren (Festsetzung der Grundsteuer gilt für die Buttelstedt, OT Dassdorf b.B., OT Nermsdorf und OT Weiden) b) Reihengrab zur Erdbestattung eines Verstorbenen über 5 Jahre Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe b) für die Grundstücke Grundsteuer A 295 v.H. Grundsteuer B 402 v.H. Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – c) Wahlgrabstätte d) Urnenreihengrab e) Urnenwahlgrabstätte 278,00 € 487,00 € 1.170,00 € 69,00 € 313,00 € 2. § 7 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung: (3) Bei einer Bestattung in einer Urnengemeinschaft (grüne Wiese) werden Gebühren in Höhe von 150,00 € erhoben. 3. § 8 erhält folgende neue Fassung: Für die Verlängerung eines Nutzungsrechtes an einer Grabstätte werden pro Jahr der Verlängerung und je Grabstätte folgende Gebühren erhoben: - 12 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar a) Reihengrab zur Erdbestattung eines Verstorbenen bis zu einem Alter von 5 Jahren 11,12 € b) Reihengrab zur Erdbestattung eines Verstorbenen über 5 Jahre 19,48 € c) Wahlgrabstätte 46,80 € d) Urnenreihengrab e) Urnenwahlgrabstätte 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 Klasse 6/1: Klasse 6/2: Klasse 6/3: Klasse 6/4: Marie-Luis Meier Lina Schlegel Emma Albrecht Emma Stoehr 2,76 € 12,52 € §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Buttelstedt, den 24.01.2017 Stadt Buttelstedt gez. Tobias Volland Bürgermeister • Rechtsaufsichtlich angezeigt am 08.12.2016 • Die Kommunalaufsicht des Kreises Weimarer Land hat mit Schreiben vom 16.12.2016 der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt. • Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar • "Gemeinde Journal", 2. Ausgabe vom 01.02.2017 DIE FEUERWEHR INFORMIERT Schulungen Feuerwehr im Monat Februar: 03.02. und am 17.02.2017 Sebastian Oertel, Stadtbrandmeister NICHTAMTLICHES BUTTELSTEDT NACHRICHTEN AUS DER LYONEL-FEININGER-GYMNASIUM MELLINGEN Informationen zur Aufnahme in das Gymnasium Die Anmeldewoche für Schüler der jetzigen 4. Klassen sowie für Regelschüler der Klassenstufen 5, 6 und 10 findet vom 06.03. – 11.03.2017 statt. Unsere Schülerinnen trafen sich am Montag, dem 12.12.16, um sich nun ihrerseits im Lesen zu messen. Die Jury war besetzt durch die Schülersprecher und engagierte Vertreter der Fachschaft Deutsch. Nach einem spannenden Kopf-an-Kopf-Rennen konnte Emma Stoehr als Beste überzeugen. Wir gratulieren Emma zu dieser Leistung und drücken ihr die Daumen für die nächste Runde im Schulamtsbereich Weimar. Fachschaft Deutsch Die Englandfahrt der Klassenstufe 9 Die 9. Klassen des Lyonel-Feininger-Gymnasiums Mellingen waren vom Sonntag, den 02.10.17, bis Freitag, den 07.10.2016, auf einer ganz besonderen Klassenfahrt. Ihr Reiseziel: London. Mit Bus und Fähre kamen sie nach elf langen Stunden endlich in England an. Doch bevor sie die Hauptstadt Großbritanniens erkunden konnten, statteten sie noch der Stadt Canterbury und ihrer berühmten Kathedrale, der Cathedral of Christ Church, einen Besuch ab. In London angekommen, lernten die Schüler und Schülerinnen ihre Gastfamilien kennen. Es gab natürlich Unterschiede im Vergleich zum gewohnten Zuhause, aber auch so manche unerwartete Gemeinsamkeit. Jeden Tag fuhren die Jugendlichen dann in die Innenstadt Londons, um sich dort zahlreiche Sehenswürdigkeiten anzuschauen. Diese wurden ihnen dann in Form von Vorträgen von ihren Klassenkameraden vorgestellt. So informierten sich die Gymnasiasten mithilfe moderner Technik und natürlich auf Englisch gegenseitig über die Besonderheiten des Buckingham Palace, der Tower Bridge oder dem Big Ben. Die Schüler und Schülerinnen durften auch selbst in Aktion treten, wie z.B. mit dem London-Eye fahren, in Madame Tussauds Selfies mit den Wachsfiguren berühmter Personen machen, in der Oxfordstreet shoppen gehen oder unter der Themse durchlaufen. Nach fünf aufregenden Tagen ging es leider wieder an die Abreise nach Deutschland. Dort warteten schon die Familien und Freunde, welche sich Am Standort Mellingen ist eine Anmeldung zu folgenden Zeiten mög- alles genauestens berichten ließen und wahrscheinlich selbst gern mitgekommen wären. Die wunderbare Reise nach England wurde von allen lich: Montag – Mittwoch und Freitag: 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Teilnehmern in Wort und Bild in Reisetagebücher festgehalten, welche gern Donnerstag: 10:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr am Tag der offenen Tür am Samstag, den 25. Februar 2017, von 9:00 Uhr Samstag: 10:00 - 12:00 Uhr bis 12:00 Uhr, im Lyonel-Feininger-Gymnasium besichtigt werden können. und am Standort Buttelstedt Montag – Mittwoch und Freitag: Donnerstag: 08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr 10:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr Zusätzlich können auch die Anmeldezeiten in Mellingen genutzt werden. Bitte bringen Sie das Halbjahreszeugnis im Original bzw. die Übertrittsempfehlung und eine jeweilige Kopie mit. Maya König, Klasse 9/2 Das Volleyballturnier „Jugend trainiert für Olympia“ Am 14.12.2016 fand in Großschwabhausen ein Volleyballturnier der Jahrgänge 2002 und 2003 statt. Die Stimmung war bei uns 7 Buttelstedtern aus der 7/1 und 8/1 sehr ausgelassen. Wir freuten uns schon sehr lange darauf, trainierten fleißig und waren hoch motiviert. In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf den Tag der offenen Tür im Schulteil Mellingen am 25.2.17 von 9-12 Uhr hinweisen, sowie Vor dem Spiel erwärmten sich alle Mannschaften separat auf ihre eigne auf die Schnuppertage: in Buttelstedt am Mittwoch, den 15.2.17 und in Art. Ich erwärmte mich, indem ich mich dehnte, damit ich mir keine Zerrung zuzog. Danach übten wir mit einer gegnerischen Mannschaft AngriffsMellingen am Freitag, den 17.2.17. schläge. Es begann nun das erste Spiel gegen die Regelschule Bad Sulza. Für weitere Fragen steht die Schulleitung des Lyonel-Feininger-GymWir spielten zwei Sätze und verloren doch knapp beide Sätze mit 25:23 nasiums gern zur Verfügung (Tel. 036453/81313). trotz hoher Motivation. Meiner Meinung nach sind zu viele Bälle ins Netz Stefan Gottwald, stellvertretender Schulleiter geschlagen worden bzw. es passierten zu viele Annahmefehler. In der Pause sprachen wir uns Mut zu für das nächste Spiel. Vorlesewettbewerb des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels Auch in diesem Jahr traten die Schüler der 6. Klassen wieder in den Wettstreit um den besten Leser. Alljährlich veranstaltet der Börsenverein des Deutschen Buchhandels einen Vorlesewettbewerb für diese Altersstufe. Seit vielen Jahren beteiligt sich auch unser Gymnasium regelmäßig an dieser Auslobung der talentiertesten Vorleser. Nach einer Vorauswahl der besten Leser innerhalb ihrer Klasse konnten folgende Schülerinnen überzeugen: Danach spielten wir gegen das Marie-Curie-Gymnasium Bad Berka und gewannen den ersten Satz. Den darauffolgenden gewannen wir ebenfalls, aber schon viel knapper. Wir freuten uns über unseren Sieg und waren stolz. Das letzte Spiel erfolgte gegen eine Mannschaft, die nicht qualifiziert war, aber es machte Spaß. Wir verloren zwar den ersten Satz, aber wir gewannen danach den zweiten. Deshalb kam es zum Tiebreak, den wir allerdings leider verloren. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 13 - 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 14 - 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 NÄCHSTER VORTRAG/LESUNG Am Montag, dem 20. Februar 2017 um 19.30 Uhr Gedichtband „Kadenzen“ Gedichte auch über Buttelstedt, von Hans Leip (dem Autor des Liedes „Lili Marleen“) Eine literarische Veranstaltung von und mit Herrn Wolfgang Haak. Ab 19:00 Uhr können Sie auch noch unsere derzeitige Ausstellung „Jahreszeiten“ mit Naturbilder in verschiedenen Mal-techniken von Frau Heidrun Paetzelt besuchen. Alle interessierten Bürger sind recht herzlich eingeladen. Der Eintritt ist wie immer frei, wir würden uns sehr über Spenden freuen !! Das Turnier beendeten wir mit dem 2. Platz. Als wir mit dem Bus nach Hause fuhren, erzählten wir über die vielen wichtigen Erfahrungen unseres ersten Volleyballturnieres. Justus Müller, Klasse 8/1 SCHULFÖRDERVEREIN BUTTELSTEDT-MELLINGEN E.V. Schulförderverein Buttelstedt-Mellingen zieht Bilanz! Der derzeitig tätige Vorstand des Schulfördervereins Buttelstedt-Mellingen e.V. kann stolz auf das vergangene Jahr 2016 blicken. Im Rahmen der Vorstandstätigkeit galt es, unterschiedliche Aufgaben zu bewältigen. So war nach den Wahlen im Oktober 2015 die organisatorische Umstrukturierung der Vereinsführung noch im vollen Gange. Dies umfasste u.a. die Meldung der neuen Vorstandmitglieder gegenüber dem Amtsgericht und der Bank bzw. weiterer Institutionen. Andererseits galt es, das Alltagsgeschäft in Form der Bearbeitung von Förder- und Mitgliedsanträgen oder Sponsorenaufrufen fortzuführen. Auf beiden Ebenen konnte der Vorstand, namentlich Thoralf Canis (Vereinsvorsitzender), die Stellvertreterin Elke Jüngst und Schatzmeister Jörg Bernsdorf, auf ein solides Fundament aufbauen, welches die Vorgänger über Jahre geschaffen haben. Darüber hinaus wird der geschäftsführende Vorstand von Petra Breunung und Lars Helmschrot als Vorstandsmitglieder ohne besonderen Aufgabenbereich unterstützt. VORSCHAU MÄRZ 2017 20. März 2017 - „Untersuchung des Wolframleuchters im Erfurter Dom“ von und mit Prof. B. May AMTLICHES OT NERMSDORF Aktuelles aus Nermsdorf in vorweihnachtlicher Stimmung wurden vom Heimatverein „Zum Hamsterbach“ alle Nermsdorfer Bürger am 04.12.2016 zu einer gemütlichen Adventsfeier eingeladen. Im schön geschmückten Hamsterbau gab es selbstgebackenen Kuchen und Plätzchen. Bei einem Glas Glühwein wurde viel erzählt. Man tauschte Erlebnisse aus und diskutierte aktuelle Ereignisse. Frau Kennemann, als eingesessene Buttelstedterin, lockerte mit Geschichten in thüringischer Mundart die Runde auf. So erfuhren die Kinder, dass nicht zu Hause gebacken wurde, sondern es gab hierzu ein Backhaus, in das jeder das vorbereitete Brot und die Kuchen zum Backen brachte. Auch die Erzählungen über den alljährlich stattfindenden“ Buttelschten Jahrmarkt“ mit seinen lustigen Begebenheiten brachten viele zum Schmunzeln. Den Schwerpunkt der inhaltlichen Arbeit des Vereins bildete auch 2016 die Unterstützung der Grundschule in Mellingen und des Lyonel-FeiningerGymnasiums mit seinen beiden Schulteilen in Buttelstedt und Mellingen. So konnten im Monat März umfangreiche Anschaffungen von Lehrmaterial für die naturwissenschaftlichen Fächer in Grundschule und Gymnasium getätigt werden. Hierbei erfuhr der Verein Unterstützung durch die Firma Layertec, die mit einer großzügigen Spende den Erwerb der Geräte möglich machte. Es wurden u.a. Experimentierkoffer für den Heimat- und Sachunterricht in der Grundschule und Materialien für Schülerexperimente im Physik-, Chemie- und Biologieunterricht des Gymnasiums für die Standorte in Buttelstedt und Mellingen gekauft. Schon seit vielen Jahren leistet der Schulförderverein seinen finanziellen Beitrag für die Durchführung der schulbezogenen Jugendarbeit am Gymnasium Buttelstedt-Mellingen. Auch 2016 war dies der Fall und es konnten Projekte im Rahmen der Sport-AG und Theater-AG realisiert werden. Darüber hinaus unterstützte der Verein ein Projekt zur fächerübergreifenden Gesundheitsprävention in den Klassenstufen 6-10 des Gymnasiums, die Anschaffung von Hausaufgabenheften für die Erstklässler der Grundschule, den Kauf einer Tonanlage und den Erwerb von Trikots für die Ballsportmannschaften des Gymnasiums. Auch wurden Begrüßungsmappen für die Schüler/innen der 5. Klasse an beiden Schulteilen des Gymnasiums gekauft. Hierin fanden die Fünftklässler wichtige schulische Informationen. Dies ist nur ein kleiner Auszug aus der facettenreichen Arbeit des Schulfördervereins Buttelstedt-Mellingen e.V. im Jahr 2016. Ohne das Engagement der Vereinsmitglieder sowie der Unterstützer wäre das so nicht möglich gewesen. Daher gilt der Dank des Vorstandes allen Personen, die dem Verein im letzten Jahr die Treue gehalten haben. Gleichzeitig hofft der Vereinsvorstand diese Arbeit auch 2017 in diesem Maße fortsetzen zu können. Interessierte und engagierte Personen sind herzlich eingeladen, den Schulförderverein in Form der Mitgliedschaft oder anderweitig zu stärken. Informationen zum Verein finden Sie unter: www.lyonel-feininger-gymnasium.de/index.php/foerderverein Mit Fragen können Sie sich direkt an den Vorstand unter: [email protected] wenden. Thoralf Canis Vorsitzender Schulförderverein Buttelstedt-Mellingen e.V. Am Abend des 06.12.2016 kam, wie im jeden Jahr, der Nikolaus nach Nermsdorf. Alle Kinder warteten schon sehr gespannt und überlegten, was sie wohl dem Nikolaus vortragen sollten. Aber alles klappte gut. Einige Kinder sangen ein Lied vor, andere sagten ein Gedicht auf. Bevor der Nikolaus weiterzog, sangen alle gemeinsam noch ein Weihnachtslied. In unserem Ort war ein besonderer Höhepunkt auch in diesem Jahr die Christvesper am Heiligen Abend. Nach einer Andacht durch Frau Kirschner kam es zur Aufführung eines Krippenspiels unter Leitung von Frau Renate Meißner. Die „Vorkommnisse „im Stall zu Bethlehem wurden von den Nermsdorfer Kindern hervorragend wiedergegeben. Auch die musikalischen Einlagen mit Gitarre, Trompete, Posaune und Geige fügte Frau Meißner prima in die Gesamtgeschichte ein. Die gemeinsam gesungenen Weihnachtslieder wurden durch Frau Kirschner Orgel und Sebastian Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 15 - Schreier Posaune begleitet. Wie schon viele Jahre hatte auch in diesen Jahr Familie Meißner das Friedenslicht aus Bethlehem, welches in Weimar verteilt wurde, nach Nermsdorf geholt. So konnte sich jeder eine Friedensbotschaft mit nach Hause nehmen. Für die Vorbereitung und Leitung sowie an alle Mitwirkenden möchte ich hiermit ein großes Dankeschön aussprechen. An dieser Stelle möchte ich mich auch für den gesponserten Weihnachtsbaum der Familie Peter Taubeneck bedanken. 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 AMTLICHES ETTERSBURG Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: An der Schule 3, 99439 Ettersburg Herr Jens Enderlein Herr Fritz Kaufhold (03643) 42 11 88 Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017 durch öffentliche Bekanntmachung Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe b) für die Grundstücke Der Einbau der im Fanta-Wettbewerb gewonnenen Spielgeräte gestaltet sich sehr aufwändig. Um die Standfestigkeit zu gewährleisten, wird eine große Menge an Baumaterial benötigt. Auch die Erdarbeiten erweisen sich als sehr umfangreich, da für diese Sportgeräte große Fallräume erforderlich sind. Ich hoffe, dass alle Eltern tatkräftige Unterstützung leisten. Termine für die Arbeitseinsätze werden rechtzeitig bekannt gegeben. Auf diesem Wege möchte ich den Heimatverein lobend erwähnen und ganz herzlich für das große Engagement während des ganzen Jahres danken. Auch allen anderen engagierten Einwohnern sei somit für ihre geleistete Arbeit gedankt. Ich hoffe, dass wir auch im neuen Jahr alle gut zusammenarbeiten, um unser Dorf zu verschönern und gemeinsame Veranstaltungen zu organisieren. Ihre Rosel Schirrmeister Termine Bürgersprechstunde und Ortschaftsrat im Dorfgemeinschaftshaus „ Hamsterbau“ 16.01.2017 20.02.2017 20.03.2017 24.04.2017 22.05.2017 19.06.2017 24.07.2017 21.08.2017 18.09.2017 23.10.2017 27.11.2017 18.00 Uhr 18.00 Uhr 18.00 Uhr 18.00 Uhr 18.00 Uhr 18.00 Uhr 18.00 Uhr 18.00 Uhr 18.00 Uhr 18.00 Uhr 18.00 Uhr 19.00 Uhr 19.00 Uhr 19.00 Uhr 19.00 Uhr 19.00 Uhr 19.00 Uhr 19.00 Uhr 19.00 Uhr 19.00 Uhr 19.00 Uhr 19.00 Uhr Gartenkultur an der VIA REGIA in Nermsdorf Am Samstag 25.02.2017 findet unser erster Obstbaumschnitt Seminar in Nermsdorf statt. Nach einer Einführung in den Aufbau eines Obstbaumes, die Gesetzmäßigkeiten des Wachstums und die Wirkungen von Schnittmaßnahmen, folgt der praktische Teil: Mit Schnittdemonstrationen und geleiteten Schnittübungen in der wunderschönen Umgebung von Nermsdorf lernen die Teilnehmer die Technik des Schneidens und die unterschiedlichen Schnittarten wie Pflanz-, Erziehungs-, Auslichtungs- und Verjüngungsschnitt. Seminarleiter Dipl. Ing.Steffen Witosseck Natürlich ist wie immer für das leibliche Wohl gesorgt. Es gibt heiße und kalte Getränke und mittags einen stärkenden Imbiss. Wann: Samstag, 25. Februar 2017, 09:30 Uhr – ca. 16 Uhr Wo: Im Dorfe 21, 99439 Nermsdorf (Beschreibung und Anfahrtskizze unter www.imdorfe21.de) 29 Euro pro Person Kosten: Bitte melden Sie sich bis zum 17.02.2017 an, die Anzahl der Teilnehmer ist auf 15 – 20 begrenzt. Was Sie mitbringen müssen, erfahren Sie bei der Anmeldung. Anmeldung: Büro Dane, Tel.: 03643 492610 (Sekr.) oder [email protected] Grundsteuer A 271 v.H. Grundsteuer B 389 v.H. Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Ettersburg VR Bank Weimar e.G. (BIC: GENODEF1WE1) IBAN: DE02 8206 4188 0001 0303 37 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Ettersburg vom 10.01.2017 Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und Gäste zur heutigen Sitzung des Gemeinderates. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzli-che Zahl der Mitglieder beträgt 9; davon sind 9 Mitglieder anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss-Nr. 135/21/2017: Der Gemeinderat Ettersburg genehmigt die Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 10.01.2017. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9 Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 3 - Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ettersburg vom 08.11.2016 Beschluss Nr. 136/21/2017: Der Gemeinderat Ettersburg genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 08.11.2016 mit der vorgenommenen Änderung. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9 Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 4 - Beschluss über den Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Beschluss Nr. 137/21/2017: Der Gemeinderat Ettersburg beschließt, dem Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 16 - 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft zuzustimmen. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses. § 10 (1) BauGB, i. v. m. § 1 (8) BauGB als Satzung. Die Begründung in der Fassung vom Juli 2016 und deren Ergänzung vom Dezember 2016 sowie die Vereinbarung/Erklärung vom 13.12.2016 werden gebilligt. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9 Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Der Bürgermeister wird beauftragt den korrigierten und ergänzenden Satzungs- und Abwägungsbeschluss Nr. 141/21/2017 vom 10.01.2017 einschließlich der Anlagen 1, 2 und 3 den Verfahrensakten im Original sowie der 1. und 2. Ausfertigung beizu-fügen und beim Landratsamt -Bauamt- als Genehmigungsbehörde nachzureichen. TOP 5 - Vorbereitung der Einwohnerversammlung am 19.01.2017 Einwohnerversammlung findet am 19.01.2017 um 19:00 Uhr im Gewehrsaal des Schlosses statt. TOP 6 - Erste Aussprache zum Haushaltsplan 2017 Der Gemeinderat berät über den Entwurf zum Haushaltsplan 2017. TOP 7 - Beratung und Beschluss zur Miete eines Anbaumulchers für den neuen Traktor der Gemeinde Beschluss Nr. 138/21/2017: Der Gemeinderat Ettersburg stimmt dem Abschluss eines Mietvertrages mit der Fa. Niehle GmbH für einen Anbaumulcher, laut Angebot vom 4.11.2016, zu. Vertrags-be¬ginn: 01.05.2017 Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9 Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 8 - Beratung und Beschluss zur Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand; Abgabe der Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG für den Freistaat Thüringen Beschluss Nr. 139/21/2017: Der Gemeinderat Ettersburg ermächtigt den Bürgermeister, eine Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben, in der erklärt wird, dass § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 1. Januar 2021 von der Ge-meinde ausgeführten Leistungen weiterhin angewendet wird. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9 Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Die Satzung mit ihrer Ergänzung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen, dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann. Diese 2. Änderung des Bebauungsplanes mit der Ergänzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB). Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9 Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Top 11 - Beschlüsse zu Bauanträgen 11.1 Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Baufeldes im B-Plangebiet „Im Zweibuchenfelde“ für die Errichtung eines Unterstandes für Fahrräder und Mülltonnen auf dem Grundstück Im Zweibuchenfeld 6 in Ettersburg und Aufhebung des Beschlusses 134.1/20/2016 Beschluss Nr. 142.1/21/2017: Der Gemeinderat Ettersburg stimmt dem Antrag auf Errichtung eines Unterstandes für Fahrräder und Mülltonnen auf dem Grundstück Im Zweibuchenfeld 6 in Ettersburg außerhalb des Baufeldes im B-Plangebiet „Im Zweibuchenfelde“ zu und hebt den Beschluss Nr. 134.1/20/2016 auf. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9 Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 11.2 Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses im Wohngebiet „Auf dem Keßlinge“ im Bereich der 2. Änderung Beschluss Nr. 142.2/21/2017 Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 244/1, im B-Plangebiet „Auf dem Keßlinge“ Ettersburg, im Bereich der 2. Änderung. TOP 9 - Beschluss zur Vergabe eines Straßennamens im Wohngebiet Abstimmungsergebnis: „Auf dem Keßlinge“ Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9 Beschluss Nr. 140/21/2017: Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Die neue Straße im Wohngebiet „Auf dem Keßlinge“ (eine bereits vermessene Teilfläche des Flurstückes 244/21; Flur 3, Gemarkung Ettersburg) Jens Enderlein, Bürgermeister erhält den Namen „Über dem Pfaffengrunde“ Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9 Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 10 - Beschluss zur Ergänzung des Satzungs- und Abwägungsbeschlusses vom 09.08.2016 zur 2. Änderung des Bebauungsplanes WA-Gebiet „Auf dem Keßlinge“ der Gemeinde Ettersburg Beschluss Nr. 141/21/2017: Der Gemeinderat der Gemeinde Ettersburg beschließt zur Heilung des beachtlichen Mangels der Verfahrens- und Formvorschriften nach § 214 Abs. 1 Nr. 1 BauGB den Abwägungsbeschluss Nr. 114/18/ 2016 vom 09.08.2016 mit dem heutigen ergänzenden Abwägungsbeschluss unter Punkt d) wie folgt zu korrigieren und das Abwägungsprotokoll (Anlage 1) unter Bürger/Einwender Ö2 und Ö3 zu ergänzen. a) Während der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen durch Bürger/ Einwender Ö1, Ö2 und Ö3 vorgebracht. • Die Anregungen des Bürgers Ö1 fanden keine Berücksichtigung. Begründung siehe Abwägungsprotokoll zu Ö1 (Anlage 1) zum Abwägungsbeschluss Nr. 114/18/ 2016 vom 09.08.2016. • Die Einwände der Bürger Ö2 und Ö3 wurden durch eine gemeinsame einvernehmliche dreiseitige Erklärung zwischen der Gemeinde Ettersburg, Erschließungsträger -Gartenstadt Weimar GmbH- und der Bürger Ö2 und Ö3 vom 13.12.2016 (Anlage 2) und eine Vereinbarung zwischen den Bürgern Ö2 und Ö3 und dem Erschließungsträger -Gartenstadt Weimar GmbH- vom 13.12.2016 (Anlage 3) ausgeräumt. Das ergänzte Abwägungsprotoll (Ergänzung Anlage 1) ist Bestandteil des Abwägungsbeschlusses. Aufgrund dessen wird hiermit der Satzungsbeschluss Nr. 115/18/2016 vom 09.08.2016 ergänzt: Der Gemeinderat der Gemeinde Ettersburg beschließt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Auf dem Keßlinge“, bestehend aus der Planzeichnung (Teil A) sowie den textlichen Festsetzungen (Teil B) – Stand Juli 2016 gemäß NICHTAMTLICHES ETTERSBURG Noch liegt das Freibad Ettersburg im Winterschlaf ... ... doch es tut sich etwas! An der Mauer rechts im Bild sind noch Plätze für Unterstützer-Tafeln frei, die dabei helfen wollen, das Ettersburger Freibad zu retten. Hier soll die sogenannte "Straße der Gönner" entstehen. Ein Platz auf der Straße der Gönner kann über das Crowdfunding unter www.freibad-ettersburg.de reserviert werden. Auch die Steine im Vordergrund des Bildes sind Zeugen des Wandels: Sie stammen von einer angrenzenden Baustelle und sollen als Teil der neuen Uferbefestigung des Naturteiches eingebaut und gleichzeitig die Mauer des Schwimmbeckens stützen. Die ersten Tage der Crowdfunding-Aktion haben gezeigt, dass das Interesse am Erhalt des Freibades sehr groß ist. Es fehlen aber immer noch viele Unterstützer, damit überhaupt Gelder fließen können. Denn Crowdfunding funktioniert genauso: Nur wenn die Mindestsumme erreicht wird, kann überhaupt Geld überwiesen. Unter der Internetadresse www.freibad-ettersburg.de kann man sich über das Projekt informieren und eine finanzielle Unterstützung beitragen. Damit sich die Unterstützung der Sanierung doppelt lohnt, haben Thomas Herrnbredel und sein Team tolle Dankeschöns zusammengesucht, die man als Gegenleistung auswählen kann. Doch nicht nur durch den finanziellen Beitrag kann das Projekt unterstützt werden, sondern auch durch´s Weitersagen. Alle Interessierten sind herzlich Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 17 - eingeladen, das Projekt über E-Mail und soziale Medien weiter zu verbreiten. Auch für Unternehmen bietet das Projekt wirksame Möglichkeiten, auf sich aufmerksam zu machen. Infos unter: Link zur Crowdfunding-Seite: www.startnext.com/freibad-ettersburg Link zu unserer Seite auf Facebook: https://www.facebook.com/Camping.Freibad.Ettersburg/ Fragen und Anregungen bitte an: Ansprechpartner Kampagne (Projektleitung): Frederik Esser / Tel. 0179 / 45 26 287 / Mail: [email protected] Ansprechpartner Bad (Bauherr): Thomas Herrnbredel / Tel. 0176/22 84 1464 / Mail: [email protected] 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 An alle fußballinteressierten Frauen, wir sind eine buntgemischte Hobby-Fußballmannschaft, aus ehemaligen Handballerinnen und aktiven Fußballerinnen, von jung bis alt :) Was uns verbindet ist die Leidenschaft am Fußballspielen. Unsere Stärken sind Ehrgeiz, Zusammenhalt und Spaß an dieser Sportart. Hinter uns steht ein Trainerteam aus mindestens ebenso leidenschaftlichen Fußballern ... Trainer, Co-Trainer und Torwarttrainer. Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir DICH !!!! Wir trainieren mittwochs 18.30Uhr in Ettersburg auf dem Vereinssportplatz (Hottelstedter Str.) Mitfahrgemeinschaften sind kein Problem :) Im Winter steht uns zum Trainieren eine Halle zur Verfügung. Bei Interesse bitte anrufen unter 0176/ 41637341 Wir würden uns freuen !!!!!! Bis bald. Ansprechpartner: Simone Keßler AMTLICHES GROSSOBRINGEN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Weimarische Straße 48 A, 99439 Großobringen Herr Thomas Heß Herr Reiner Halko (03643) 42 06 67 jeden Dienstag 17:30 - 19:00 Uhr Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017 durch öffentliche Bekanntmachung Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe b) für die Grundstücke Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, derzeit finden im Waldgebiet auf dem Ettersberg wieder intensive Baumerntearbeiten statt. Viele von Ihnen waren im März 2016 bei einer Begehung mit dabei, nachdem massive Forstarbeiten im vergangenen Winter sehr große Schäden im Ettersburger Wald angerichtet hatten. Um einen erneuten Holzeinschlag dieser Art auf dem Ettersberg zu vermeiden, fand am Freitag, dem 13.01.2017, ein weiterer Vor-Ort-Termin an der Prinzenschneise statt. In einer Diskussion zwischen besorgten Bürgerinnen und Bürgern mit Vertretern des Forstamtes, zu der auch Vertreter des NABU, der TA/TLZ und von Radio Lotte anwesend waren, konnte kein Konsens gefunden werden. Die Frage, ob in einem Naturschutzgebiet wie der Prinzenschneise in gleicher Weise wie im vergangenen Jahr mittels Harvester Schneisen geschlagen werden dürfen, wurde von den Vertretern des ThüringenForst bejaht. Aus forstwirtschaftlichen Gründen gäbe es nunmehr keine Alternative mehr zum Einsatz von Harvestern. Zwischen einer regulären Waldbewirtschaftung und der Bewirtschaftung in den Naturschutzgebieten mache der Forst keinen Unterschied. Lediglich stillgelegte, naturbelassene Wälder würden sich selbst überlassen und ganz aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen. Wir wollen eine Bürgerinitiative ins Leben rufen, die sich intensiv für mehr Schutz des Waldes auf dem Ettersberg einsetzt. Dafür suchen wir Mitstreiter, die uns mit Rat und Tat unterstützen. Zunächst wollen wir eine Petition an den Thüringer Landtag richten und dieser mit einer Unterschriftensammlung Nachdruck verleihen. Unser Wald braucht Schutz! Wann, wenn nicht jetzt? Wo, wenn nicht hier? Wer, wenn nicht wir? Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung! Silvia Wagner, Zum Alten Bahndamm 6, 99439 Großobringen, Tel. 03643 906270, E-Mail: [email protected] oder Marion Koch, Zum Wiesengraben 24, 99439 Großobringen Tel. 03643 426310, E-Mail: [email protected] Grundsteuer A 301 v.H. Grundsteuer B 405 v.H. Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Großobringen Sparkasse Mittelthüringen (HELADEF1WEM) IBAN: DE77 8205 1000 0420 0010 85 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Großobringen vom 14.12.2016 Der Vorsitzende, Herr Tonio Barthel, begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates und die anwesenden Gäste und eröffnet die Sitzung. Die Sitzung wird begleitet durch eine von Herrn Bürgermeister Thomas Heß erstellte PowerPoint-Präsentation. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Barthel stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates mit 8 an'wesenden Mitgliedern fest. Die gesetzliche Zahl beträgt 9; der Gemeinderat ist somit beschlussfähig TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss-Nr. 126/21/2016: Der Gemeinderat Großobringen beschließt die geänderte Tagesordnung der Gemeinderatssitzung vom 14.12.2016 unter Wegfall des TOPs „Beschlüsse zu Bauanträgen“ und Erweiterung des TOPs zur Breitbandversorgung in der VGem Nordkreis Weimar. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 18 - Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 8, Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Großobringen vom 23.11.2016 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 Auf diesem Wege möchte ich Ihnen noch einmal die Möglichkeiten der Anmeldung darlegen, um möglichst viele Familien zu erreichen. 1.) Senden Sie eine Email mit Ihrem Namen und Email-Alias an info@ grossobringen.de. 2.) Per QR-Code: Beschluss-Nr. 127/21/2016: Der Gemeinderat Großobringen genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 23.11.2016. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 8, Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2 TOP 4 – Erste Beratung zum Haushaltsplanentwurf der Gemeinde Großobringen für das Haushaltsjahr 2017 Der Gemeinderat hat über den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 beraten. TOP 5 – Beratung und Beschluss zur Inanspruchnahme der 100 %igen Förderung der Planungskosten für 1. die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s 2. die Leerrohrtrassenplanung für den weiteren Breitbandaus bau nach dem DigiNetz-Gesetz Beschluss zum Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Beschluss-Nr. 128/21/2016: Der Gemeinderat Großobringen beschließt, dem Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft zuzustimmen. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 8, Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 3 TOP 6 – Wohngebiet „Über dem Baumgarten“; Auswertung der Verkehrssituation nach Begleitung durch die Bauhaus-Universität, Dezernat Straßenverkehrswegeplanung sowie der durchgeführten Anwohnerversammlungen Herr Heß informiert noch einmal über die Problematik des Parkens sowie der überhöhten Geschwindigkeit der Pkw’s im Wohnbaugebiet: Thomas Heß, Bürgermeister Die Gemeinde Großobringen vermietet z.B. folgende Wohnungen: 2 RWE, 46,0 m², 3 RWE, 57,8 m², Miete 253,00 Euro, Miete 318,00 Euro, NK 100,00 Euro, NK 140,00 Euro, alle Wohnungen zzgl. 2 KM Kaution, Interessenten melden sich bitte bei: Hausverwaltung Lange & Hofmeister GmbH, Tel. 03643-850320, Mo-Fr 8.00 bis 16.00 Uhr Sehr geehrte Großobringer, in der Dezemberausgabe des Monats Dezember informierte ich Sie, dass Sie Ihre Weihnachtsbäume durch die Entsorgungsgesellschaft mitgenommen und entsorgt werden. Da trotz der Leerung der Mülltonnen, wurden die Weihnachtsbäume nicht mitgenommen. Nach telefonischer Rücksprache folgende Information. Durch die Einrichtung von Sammelpunkten zur Entsorgung von Grün- und Astschnitt werden Weihnachtsbäume nicht mehr mitgenommen. Diese sind durch die Bürger/innen selber zu entsorgen. Leider wurden die Kommunen durch das Landratsamt nicht informiert, so dass mir diese Situation nicht bekannt war. Die Bereitstellung von Informationen ist durch die Vielzahl der digitalen Möglichkeiten leichter und an den Bedürfnissen der Nutzer anpassbar. Eine stetige Verbesserung des Angebotes wird durch mich angestrebt, um Sie zielgruppenorientiert über das Geschehen in unserer Gemeinde informieren zu können. Die Implementierung des digitalen Newsletters war hier ein großer Schritt, um eine Vielzahl von Familien in unserer Gemeinde zu erreichen. Die oben aufgeführte Information konnte so schnell verbreitet werden. 3.) Bei Facebook auf der rechten Seite des Bildschirmes befindet sich eine Kachel“Newsletter“, bei der Sie sich anmelden können. Vorbereitungen für die 800-Jahrfeier 2021 Im Jahr 2021 wird unsere Gemeinde 800 Jahre. Dieses Ereignis gilt es gebührend zu feiern und das Jahr 2021 zu einem besonderen Jahr in unserer Gemeinde werden zu lassen.Viele Bewohner haben mir bereits angezeigt, dass Sie sich an der Gestaltung des Jahres beteiligen möchten. Hiermit möchte ich alle Interessierten Bewohnerinnen und Bewohner zu einem ersten Planungsgespräch einladen. Dieses findet am 21.Februar 2017, um 19:00 Uhr im Gemeindehaus statt. Sollten Sie terminlich verhindert sein und trotzdem Interesse an der Ausplanung der Feierlichkeiten haben, so bitte ich Sie, eine Email an: [email protected] zu senden. Bauarbeiten in Großobringen Vom 20.Januar bis Ende Februar werden die Photovoltaik-Anlagen durch die Fa. Meyersolar, Erfurt im Auftrag der Stiftung KomSolar der Thüringer Energie AG auf den gemeindlichen Dächern auf den Wohnblöcken in der Kleinobringer Straße, dem Feuerwehrgerätehaus und dem Kindergarten installiert. Mit dieser Maßnahme zeigen wir als Gemeinde die Unterstützung der erneuerbaren Energien auf und sind in unserer Region Vorreiter alternativer Energiequellen und verdeutlichen die Bedeutung des Umweltschutzes. Für die Gemeinde entstehen durch die Installation keine Kosten. Durch die Bereitstellung wird unser Ort an dem Erlös beteiligt, welche für das gemeindliche Leben genutzt werden kann. Entsorgung von Bio-Abfällen Zu Beginn des Jahres 2016 wurden alle Bürger im Nordkreis sowie im Landkreis Weimarer Land über die Änderungen des Abfallkreislaufwirtschaftsgesetzes informiert. Dies geschah über die Amtsblätter oder mittels Beizetteln in den Bescheiden der Kreiswerke Weimar. Hier konnte fakultativ entschieden werden, ob Bio-Abfälle durch den eigenen Kompost oder eine braune Tonne entsorgt werden sollen. Die deutliche Mehrheit hat sich für die Eigenkompostierung entschieden. Im Oktober wurde eine Analyse zur Müllzusammensetzung durchgeführt. Ein Ort mit dörflicher Struktur, ein Ort mit überwiegend Einfamilien- und Zweifamilienhäusern sowie ein Ort mit überwiegend Plattenbauten wurden als Analysegemeinden ausgewählt. Als Ort mit dörflicher Struktur wurde unsere Gemeinde und deren Zusammensetzung der Abfälle untersucht. Bei dieser entstanden 1.100 kg Müll. Hiervon betrugen die biologischen Abfälle 1/3, welches deutlich über den der anderen Vergleichsgruppen lag. Dies ist deutlich zu viel und stellt in der Analyse dar, dass keine Eigenkompostierung durchgeführt wird. Hierdurch entsteht natürlich die Gefahr, dass die Kreiswerke die braune Tonne einführen und die Möglichkeit der freiwilligen Entsorgung nicht mehr gegeben ist. Eine Erhöhung der Müllgebühren ist dann unausweichlich. Aus diesem Grund appelliere ich an Sie, die Eigenkompostierung durchzuführen und Ihre biologischen Abfälle nicht über den Restmüll mit zu entsorgen. Eine Entsorgung über die Annahmestelle für Grünschnitt ist nicht zulässig. Wiederholte Missachtung der Anleinpflicht für Hunde Bereits mehrfach wies ich auf die Anleinpflicht für Hunde in unserer Gemeinde hin. Die Mehrheit der Hundebesitzer hält sich auch an diese. Jedoch muss ich auch feststellen, dass einzelne Hundebesitzer die Anleinpflicht missachten. Auch wenn Sie Ihre Tiere kennen und Ihnen vertrauen, so ist das Verhalten eines Hundes gegenüber anderen, insbesondere Kindern oder anderen Hunden nicht vorhersehbar. Regelmäßige Berichterstattungen in der Presse verdeutlichen diese Gefahren. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 19 - Aus diesem Grund appelliere ich noch einmal an Sie, Ihre Hunde innerhalb des Ortes anzuleinen. Widerrechtliches Verhalten kann mit einem Ordnungsgeld geahndet werden! Herzlichst Thomas Heß, Bürgermeister NICHTAMTLICHES GROSSOBRINGEN 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 AMTLICHES HEICHELHEIM Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: E-Mail: Sprechzeit: Hauptstraße 9, 99439 Heichelheim Herr Alexander Ungert Herr Nicky Schwarz (03643) 779 00 41 [email protected] jeden Dienstag von 17:00 - 18:30 Uhr Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017 durch öffentliche Bekanntmachung Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, derzeit finden im Waldgebiet auf dem Ettersberg wieder intensive Baumerntearbeiten statt. Viele von Ihnen waren im März 2016 bei einer Begehung mit dabei, nachdem massive Forstarbeiten im vergangenen Winter sehr große Schäden im Ettersburger Wald angerichtet hatten. Um einen erneuten Holzeinschlag dieser Art auf dem Ettersberg zu vermeiden, fand am Freitag, dem 13.01.2017, ein weiterer Vor-Ort-Termin an der Prinzenschneise statt. In einer Diskussion zwischen besorgten Bürgerinnen und Bürgern mit Vertretern des Forstamtes, zu der auch Vertreter des NABU, der TA/TLZ und von Radio Lotte anwesend waren, konnte kein Konsens gefunden werden. Die Frage, ob in einem Naturschutzgebiet wie der Prinzenschneise in gleicher Weise wie im vergangenen Jahr mittels Harvester Schneisen geschlagen werden dürfen, wurde von den Vertretern des ThüringenForst bejaht. Aus forstwirtschaftlichen Gründen gäbe es nunmehr keine Alternative mehr zum Einsatz von Harvestern. Zwischen einer regulären Waldbewirtschaftung und der Bewirtschaftung in den Naturschutzgebieten mache der Forst keinen Unterschied. Lediglich stillgelegte, naturbelassene Wälder würden sich selbst überlassen und ganz aus der forstwirtschaftlichen Nutzung genommen. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe b) für die Grundstücke Grundsteuer A 271 v.H. Grundsteuer B 389 v.H. Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Heichelheim Sparkasse Mittelthüringen (HELADEF1WEM) IBAN: DE10 8205 1000 0420 0007 39 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung Wir wollen eine Bürgerinitiative ins Leben rufen, die sich intensiv für mehr Schutz des Waldes auf dem Ettersberg einsetzt. Dafür suchen wir Mitstreiter, die uns mit Rat und Tat unterstützen. Zunächst wollen wir eine Petition an den Thüringer Landtag richten und dieser mit einer Unterschriftensammlung Nachdruck verleihen. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus “Bürgerhaus Akazienhof Heichelheim“ Unser Wald braucht Schutz! 1. Allgemeines Wann, wenn nicht jetzt? Wo, wenn nicht hier? Wer, wenn nicht wir? Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung! Silvia Wagner, Zum Alten Bahndamm 6, 99439 Großobringen, Tel. 03643 906270, E-Mail: [email protected] oder Marion Koch, Zum Wiesengraben 24, 99439 Großobringen Tel. 03643 426310, E-Mail: [email protected] Liebe Seniorinnen und Senioren! Einladung zum Seniorentreffen am 14. Februar 2017, um 14 Uhr, treffen wir uns das nächste Mal zum gemütlichen Nachmittag. Ich freue mich auf Euer Kommen. Viele Grüße Wilma Wollweber Das Dorfgemeinschaftshaus dient der Förderung und Verbesserung der sozialen und kulturellen Gegebenheiten sowie der Förderung des Gemeinschaftslebens der Bürger der Gemeinde Heichelheim. Das Dorfgemeinschaftshaus steht insbesondere allen Einwohnern der Gemeinde zur zweckentsprechenden Benutzung offen. Die Belange der Gemeinde und ihrer Einwohner sind hierbei vorrangig zu berücksichtigen. Es steht mit seinen Einrichtungen Privatpersonen für Familienfeierlichkeiten sowie Vereinen und sonstigen Vereinigungen und Gruppen für gemeinnützige, sportliche, kulturelle und jugendfördernde Zwecke zur Verfügung, sofern keine personellen oder organisatorischen Belange entgegenstehen. 2. Vermietung Das Dorfgemeinschaftshaus oder einzelne Räume darin werden nur auf Antrag vermietet. Der Antrag ist rechtzeitig bei der Gemeinde Heichelheim zu stellen. Bei Stellung des Antrages auf Überlassung des Dorfgemeinschaftshauses bzw. eines Raumes ist eine verantwortliche Person zu benennen. Ein Rechtsanspruch auf Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen kann von keinem Verein, keiner Organisation oder Einzelperson erhoben werden. Die Antragstellung kann schriftlich oder mündlich zu den Sprechzeiten oder in Terminabsprache erfolgen. In einer kalendermäßigen Erfassung können sich Antragsteller über die vergebenen Termine informieren. Die Räumlichkeiten werden nach der Reihenfolge des Antragseinganges überlassen. Über die Nutzung wird eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen. Die Vermietung kann versagt werden, wenn Tatsachen vorliegen, nach denen zu befürchten ist, dass eine konkrete Gefahr hinsichtlich der zu überlassenen Räumlichkeiten insbesondere drohende Sachbeschädigung oder eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gegeben ist. 3. Miete Das Dorfgemeinschaftshaus wird im Rahmen eines Mietverhältnisses zur Verfügung gestellt. - 20 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Miete pro Tag für den Versammlungsraum Saal Hof Hof + Schankraum Bürger Heichelheims (in €) 15,00 50,00 20,00 30,00 Auswärtige Bürger (in €) 30,00 120,00 50,00 60,00 Als Übergabezeitpunkt und Rückgabezeitpunkt gilt jeweils 12.00 Uhr als vereinbart. Die zusätzliche Anmietung der Küche bedarf einer Absprache mit der Gemeinde und dem Gaststättenpächter. 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 10. Hausrecht Das Hausrecht übt der Bürgermeister der Gemeinde Heichelheim oder die durch ihn beauftragte Person aus. Obigen Personen ist jederzeit zu sämtlichen Räumen Zutritt zu gewähren und ihnen jede Durchführung ihrer Aufsicht für erforderlich erachtete Auskunft zu erteilen. 11. Haftung Die Gemeinde übergibt das Dorfgemeinschaftshaus dem Mieter in ordnungsgemäßen Zustand. Die Benutzung der Räume für die Gemeinde, die Kirche sowie örtliche Vereine ist kostenfrei. Der Mieter prüft vor Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses die Einrichtung und Gerätschaften auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit und Vollständigkeit. Schadhafte Anlagen und Geräte dürfen nicht genutzt werden. Die Miete enthält Strom und Wasser. Bei Veranstaltung mit Bühnentechnik erfolgt eine Verbrauchsabrechnung nach Zählerstand. Der Mieter hat bei Nutzungsbeginn eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorzuhalten, die auch Freistellungsansprüche mit abdeckt. Die Beheizung der Räume ist Mietersache. Brennholz kann von der Gemeinde erworben werden. Schäden, die auf normalen Verschleiß beruhen, fallen nicht unter diese Regelung. Unberührt bleibt auch die Haftung der Gemeinde als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden. 4. Benutzerpflichten Die Mieter dürfen lediglich die für die jeweilige Veranstaltung vereinbarten Räume nutzen. Die erforderlichen Schlüssel sind zeitgerecht abzuholen und nach Vertragsende sofort zurückzugeben. Bei Verlust haftet der Nutzer für entstehende Folgekosten. Zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung, insbesondere zur Einhaltung der Nachtruhe, sind von den Benutzern die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Kommerzielle Veranstaltungen bedürfen der besonderen Genehmigung der Gemeinde Heichelheim. Werden Tische und Stühle benötigt, sind diese vom Mieter selbst aufzustellen und in übergebener Anordnung zurück zu geben. Im Außenbereich sind Stühle und Tische vom Lager selbst aufzustellen und nach Beendigung der Veranstaltung wieder im Lager abzustellen. Der während der Veranstaltung anfallende Müll wird vom Mieter selbst entsorgt und darf nicht in der Dorfgemeinschaftseinrichtung verbleiben. Das Überlassen der Einrichtung schließt zu beschaffende Erlaubnisse und Genehmigungen nicht ein und entbindet nicht von der Anmeldepflicht aufgrund anderer Vorschriften (GEMA, Plakatierung u.a.). 5. Reinigung Der Mieter übernimmt die Räume oder den Außenbereich und die Toiletten im gereinigten Zustand und hat die genutzten Räumlichkeiten spätestens am Tag nach der Benutzung dem Beauftragten der Gemeinde gereinigt zu übergeben. Vom Mieter wird eine Kaution in Höhe von 50,00 Euro erhoben, die erst nach ordnungsgemäßer Reinigung zurückgezahlt wird. Außerordentliche Verschmutzungen und Verunreinigungen werden auf Kosten des Mieters beseitigt. 6. Bewirtschaftung Die Küche des Dorfgemeinschaftshauses kann nur benutzt werden, wenn es mit dem Gaststättenpächter vereinbart wurde. Vor Nutzung ist das Kücheninventar vom Beauftragten der Gemeinde zu übernehmen und am anderen Tag an den Vorgenannten zurückzugeben. Beschädigte und nicht zurückgegebene Gegenstände sind zu ersetzen. Bei Abgabe von Speisen und Getränken sind die Vorschriften des Gaststättengesetzes zu beachten. 7. Einbringen von Einrichtungsgegenständen Ausschmückung des Raumes darf nur so erfolgen, dass keine Schäden wie Löcher oder Anstrichbeschädigungen zurückbleiben. Nach der Veranstaltung ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. 8. Sicherheitsvorschriften Die Mieter haben sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorschriften zu beachten; ins besonders im Notfalle allen Anweisungen der Polizei und Feuerwehr Folge zu leisten. 9. Rauchverbot Im Versammlungsraum und im Saal gilt ein generelles Rauchverbot Eine Haftung der Gemeinde Heichelheim gegenüber den Mietern der Einrichtung und gegenüber Dritten ist ausgeschlossen, es sei denn, der Ersatzanspruch beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gemeinde. Der Mieter stellt die Gemeinde Heichelheim von etwaigen Haftungsansprüchen seiner Mitglieder, Bediensteten oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltung oder sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenden Einrichung, Geräte sowie der Zugänge zu den Räumen und Anlagen entstehen. Der Mieter verzichtet auf eigen Haftpflichtansprüche gegen die Gemeinde Heichelheim und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen die Gemeinde und deren Beauftragte. Schadensansprüche gegen die Gemeinde Heichelheim, insbesondere wegen einer möglichen Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Einrichtung (en) oder abhanden gekommener (auch eigener) Geräte, Materialien, Wertgegenstände, Garderobe usw. sind ausgeschlossen. 12. Rücktritt Weichen die jeweiligen Mieter vom Mietzweck ab, kann die Gemeinde den Mietvertrag fristlos kündigen. Die Mieter haben jede beabsichtige Änderung der Veranstaltung sofort mitzuteilen. Die Gemeinde kann vom Mietvertrag zurücktreten, wenn Tatsachen vorliegen, die eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch die Veranstaltung befürchten lassen oder infolge höherer Gewalt die Räume nicht zur Verfügung gestellt werden können. 13. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Benutzungsordnung ungültig sein, bleiben die anderen Regelungen weiterhin gültig. Stand: 01.11.2016 Heichelheim, den 24.11.2016 gez. Alexander Ungert Bürgermeister ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus “Bürgerhaus Feuerwehr Heichelheim“ 1. Allgemeines Das Dorfgemeinschaftshaus dient der Förderung und Verbesserung der sozialen und kulturellen Gegebenheiten sowie der Förderung des Gemeinschaftslebens der Bürger der Gemeinde Heichelheim. Das Dorfgemeinschaftshaus steht insbesondere allen Einwohnern der Gemeinde zur zweckentsprechenden Benutzung offen. Die Belange der Gemeinde und ihrer Einwohner sind hierbei vorrangig zu berücksichtigen. Es steht mit seinen Einrichtungen Privatpersonen für Familienfeierlichkeiten sowie Vereinen und sonstigen Vereinigungen und Gruppen für gemeinnützige, sportliche, kulturelle und jugendfördernde Zwecke zur Verfügung, sofern keine personellen oder organisatorischen Belange entgegenstehen. - 21 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar 2. Vermietung Das Dorfgemeinschaftshaus oder einzelne Räume darin werden nur auf Antrag vermietet. Der Antrag ist rechtzeitig bei der Gemeinde Heichelheim zu stellen. Bei Stellung des Antrages auf Überlassung des Dorfgemeinschaftshauses bzw. eines Raumes ist eine verantwortliche Person zu benennen. Ein Rechtsanspruch auf Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen kann von keinem Verein, keiner Organisation oder Einzelperson erhoben werden. Die Antragstellung kann schriftlich oder mündlich zu den Sprechzeiten oder in Terminabsprache erfolgen. In einer kalendermäßigen Erfassung können sich Antragsteller über die vergebenen Termine informieren. Die Räumlichkeiten werden nach der Reihenfolge des Antragseinganges überlassen. Über die Nutzung wird eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen. Die Vermietung kann versagt werden, wenn Tatsachen vorliegen, nach denen zu befürchten ist, dass eine konkrete Gefahr hinsichtlich der zu überlassenen Räumlichkeiten insbesondere drohende Sachbeschädigung oder eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gegeben ist. 3. Miete Das Dorfgemeinschaftshaus wird im Rahmen eines Mietverhältnisses zur Verfügung gestellt. Miete pro Tag für den Bürger Heichelheims (in €) Auswärtige Bürger (in €) Versammlungsraum 30,00 60,00 Versammlungsraum mit Küche 40,00 80,00 Als Übergabezeitpunkt und Rückgabezeitpunkt gilt jeweils 12.00 Uhr vereinbart. Die Miete enthält Heizung, Strom und Wasser. Die Benutzung der Räume für die Gemeinde, die Kirche sowie örtliche Vereine ist kostenfrei. 4. Benutzerpflichten Die Mieter dürfen lediglich die für die jeweilige Veranstaltung vereinbarten Räume nutzen. Die erforderlichen Schlüssel sind zeitgerecht abzuholen und nach Vertragsende sofort zurückzugeben. Bei Verlust haftet der Nutzer für entstehende Folgekosten. Zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung, insbesondere zur Einhaltung der Nachtruhe, sind von den Benutzern die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen zu beachten. Kommerzielle Veranstaltungen bedürfen der besonderen Genehmigung der Gemeinde Heichelheim. Werden Tische und Stühle benötigt, sind diese vom Mieter selbst aufzustellen und in übergebener Anordnung zurück zu geben. Der während der Veranstaltung anfallende Müll wird vom Mieter selbst entsorgt und darf nicht in der Dorfgemeinschaftseinrichtung verbleiben. Das Überlassen der Einrichtung schließt zu beschaffende Erlaubnisse und Genehmigungen nicht ein und entbindet nicht von der Anmeldepflicht aufgrund anderer Vorschriften (GEMA, Plakatierung u.a.). 5. Reinigung Der Mieter übernimmt die Räume und die Toiletten im gereinigten Zustand und hat die genutzten Räumlichkeiten spätestens am Tag nach der Benutzung dem Beauftragten der Gemeinde gereinigt zu übergeben. Vom Mieter wird eine Kaution in Höhe von 50,00 Euro erhoben, die erst nach ordnungsgemäßer Reinigung zurückgezahlt wird. Außerordentliche Verschmutzungen und Verunreinigungen werden auf Kosten des Mieters beseitigt. 6. Bewirtschaftung Die Küche des Dorfgemeinschaftshauses kann nur benutzt werden es vereinbart wurde. Vor Nutzung ist das Kücheninventar vom Beauftragten der Gemeinde zu übernehmen und am anderen Tag an den Vorgenannten zurückzugeben. Beschädigte und nicht zurückgegebene Gegenstände sind zu ersetzen. 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 Bei Abgabe von Speisen und Getränken sind die Vorschriften des Gaststättengesetzes zu beachten. 7. Einbringen von Einrichtungsgegenständen Ausschmückung des Raumes darf nur so erfolgen, dass keine Schäden wie Löcher oder Anstrichbeschädigungen zurückbleiben. Nach der Veranstaltung ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen. 8. Sicherheitsvorschriften Die Mieter haben sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorschriften zu beachten; ins besonders im Notfalle allen Anweisungen der Polizei und Feuerwehr Folge zu leisten. 9. Rauchverbot Im Versammlungsraum gilt ein generelles Rauchverbot 10. Hausrecht Das Hausrecht übt der Bürgermeister der Gemeinde Heichelheim oder die durch ihn beauftragte Person aus. Obigen Personen ist jederzeit zu sämtlichen Räumen Zutritt zu gewähren und ihnen jede Durchführung ihrer Aufsicht für erforderlich erachtete Auskunft zu erteilen. 11. Haftung Die Gemeinde übergibt das Dorfgemeinschaftshaus dem Mieter in ordnungsgemäßen Zustand. Der Mieter prüft vor Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses die Einrichtung und Gerätschaften auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit und Vollständigkeit. Schadhafte Anlagen und Geräte dürfen nicht genutzt werden. Der Mieter hat bei Nutzungsbeginn eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorzuhalten, die auch Freistellungsansprüche mit abdeckt. Schäden, die auf normalen Verschleiß beruhen, fallen nicht unter diese Regelung. Unberührt bleibt auch die Haftung der Gemeinde als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden. Eine Haftung der Gemeinde Heichelheim gegenüber den Mietern der Einrichtung und gegenüber Dritten ist ausgeschlossen, es sei denn, der Ersatzanspruch beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gemeinde. Der Mieter stellt die Gemeinde Heichelheim von etwaigen Haftungsansprüchen seiner Mitglieder, Bediensteten oder Beauftragten, der Besucher seiner Veranstaltung oder sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang mit der Benutzung der überlassenden Einrichtung, Geräte sowie der Zugänge zu den Räumen und Anlagen entstehen. Der Mieter verzichtet auf eigen Haftpflichtansprüche gegen die Gemeinde Heichelheim und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen die Gemeinde und deren Beauftragte. Schadensansprüche gegen die Gemeinde Heichelheim, insbesondere wegen einer möglichen Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs der Einrichtung (en) oder abhanden gekommener (auch eigener) Geräte, Materialien, Wertgegenstände, Garderobe usw. sind ausgeschlossen. 12. Rücktritt Weichen die jeweiligen Mieter vom Mietzweck ab, kann die Gemeinde den Mietvertrag fristlos kündigen. Die Mieter haben jede beabsichtige Änderung der Veranstaltung sofort mitzuteilen. Die Gemeinde kann vom Mietvertrag zurücktreten, wenn Tatsachen vorliegen, die eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch die Veranstaltung befürchten lassen oder infolge höherer Gewalt die Räume nicht zur Verfügung gestellt werden können. 13. Schlussbestimmungen Sollten einzelne Bestimmungen dieser Benutzungsordnung ungültig sein, bleiben die anderen Regelungen weiterhin gültig. Stand: 01.11.2016 gez. Alexander Ungert Bürgermeister Heichelheim, den 24.11.2016 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 22 - BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Heichelheim vom 24.11.2016 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Ungert begrüßt alle Anwesenden Gemeinderäte zur nicht öffentlichen Sitzung stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die gesetzliche Anzahl der Gemeinderatsmitglieder ist 7, davon sind alle anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 Liebe Heichelheimer, ich hoffe Sie hatten einen guten Start in das neue Jahr 2017. Heute möchte ich Sie informieren wie Sie unserer Internetseite www.heichelheim.de nutzen können. Unter BÜRGERINFO finden Sie die Kontaktdaten der Gemeinde und werden über einen Link auf die Seite der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar geleitet. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen der Fachbereiche wie beispielsweise das Standesamt, Ordnungsamt oder das Bauamt. TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Unter BÜRGERHÄUSER sehen Sie was es kostet die Räume unserer Bürgerhäuser zu nutzen und finden dazu auch die entsprechende BenutBeschluss Nr. 109/17/2016: Der Gemeinderat Heichelheim genehmigt die Tagesordnung, für die nicht zungsordnung. öffentliche Gemeinderatssitzung am 24.11.2016 in vorgelegter Form. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 7; Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 Der TERMINKALENDER zeigt Ihnen aktuelle Termine in Heichelheim und wie die Bürgerhäuser belegt sind. Unter den Sparten KIRCHE, KINDERGARTEN, FEUERWEHR, und BÜRGER-VEREIN werden Sie auf die Seiten der jeweiligen Gruppen geleitet und TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht entsprechend informiert. öffentliche Sitzung des Gemeinderates Heichelheim vom 02.11.2016 Nutzen Sie die Möglichkeiten und informieren Sie sich. Für VerbesserungsBeschluss-Nr. 110/17/2016: Der Gemeinderat Heichelheim genehmigt die Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung vom 02.11.2016. Gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 7; Ja-Stimmen: 6; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 1 BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Heichelheim vom 15.12.2016 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Ungert begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die gesetzliche Anzahl der Mitglieder ist 7, davon waren 6 anwesend, 1 entschuldigt. Der Gemeinderat war somit beschlussfähig. vorschläge haben wir immer ein offenes Ohr. Ihr Bürgermeister und der Gemeinderat Wir bitten alle Bürger einen reibungslosen Winterdienst zu unterstützen. Parken Sie bitte nur auf den Straßen wenn es für Sie keine andere Möglichkeit gibt. Parken Sie bitte so, dass eine Durchfahrt der Räumfahrzeuge problemlos möglich ist. Das Parken gegenüber bereits anderer parkenden Autos gefährdet beide Fahrzeuge. Bitte reduzieren sie soweit wie möglich den Einsatz von Streusalz zugunsten von Split, Sand oder Asche. Ihr Gehweg und Ihre Hausfassade danken es Ihnen. NICHTAMTLICHES HEICHELHEIM TOP 2 – Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Die Tagesordnung wurde wie folgt geändert: TOP 4 und TOP 5 wird nur beraten. Zu TOP 6 liegen keine Beschlüsse vor. Beschluss Nr. 111/18/2016: Der Gemeinderat Heichelheim genehmigt die Tagesordnung mit den entsprechenden Änderungen für die öffentliche Gemeinderatssitzung am 15.12.2016. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 6; Ja-Stimmen: 6; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger, derzeit finden im Waldgebiet auf dem Ettersberg wieder intensive Baumerntearbeiten statt. Viele von Ihnen waren im März 2016 bei einer Begehung mit dabei, nachdem massive Forstarbeiten im vergangenen Winter sehr große Schäden im Ettersburger Wald angerichtet hatten. Um einen erneuten Holzeinschlag dieser Art auf dem Ettersberg zu vermeiden, fand am Freitag, dem 13.01.2017, ein weiterer Vor-Ort-Termin an der TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentPrinzenschneise statt. In einer Diskussion zwischen besorgten Bürgerinnen liche Sitzung des Gemeinderates Heichelheim vom 24.11.2016 und Bürgern mit Vertretern des Forstamtes, zu der auch Vertreter des NABU, Beschluss Nr. 112/18/2016: der TA/TLZ und von Radio Lotte anwesend waren, konnte kein Konsens Der Gemeinderat Heichelheim genehmigt die Niederschrift über die öffent- gefunden werden. liche Sitzung des Gemeinderates vom 24.11.2016. Die Frage, ob in einem Naturschutzgebiet wie der Prinzenschneise in gleicher Weise wie im vergangenen Jahr mittels Harvester Schneisen geschlagen werden dürfen, wurde von den Vertretern des ThüringenForst bejaht. Aus forstwirtschaftlichen Gründen gäbe es nunmehr keine Alternative mehr zum Einsatz von Harvestern. Zwischen einer regulären WaldbewirtTOP 4 und TOP 5 – 1.Lesung Haushaltsplan 2017 und Finanzplan schaftung und der Bewirtschaftung in den Naturschutzgebieten mache der Die Kämmerin der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar gab zu Forst keinen Unterschied. Lediglich stillgelegte, naturbelassene Wälder würbeiden Tagesordnungspunkten Erläuterungen. den sich selbst überlassen und ganz aus der forstwirtschaftlichen Nutzung TOP 6 – Beratung und Beschlussfassung zu den Benutzungsord- genommen. nungen der Bürgerhäuser in der Gemeinde Heichelheim Wir wollen eine Bürgerinitiative ins Leben rufen, die sich intensiv für mehr Schutz des Waldes auf dem Ettersberg einsetzt. Dafür suchen wir Mitstreiter, Beschluss Nr. 106/17/2016: Der Gemeinderat Heichelheim beschließt die Benutzungsordnungen für die uns mit Rat und Tat unterstützen. Zunächst wollen wir eine Petition an das „Bürgerhaus Akazienhof Heichelheim“ und das „Bürgerhaus Feuerwehr den Thüringer Landtag richten und dieser mit einer Unterschriftensammlung Heichelheim“, Hauptstraße 34 und 9. Die Benutzungsordnungen mit den in Nachdruck verleihen. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 6; Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 der Sitzung beschlossenen Ergänzungen sind Teil dieses Beschlusses. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 7; Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 6 – Beschlüsse zu Bauanträgen In dieser Sitzung lagen keine Bauvoranfragen vor. Alexander Ungert, Bürgermeister Unser Wald braucht Schutz! Wann, wenn nicht jetzt? Wo, wenn nicht hier? Wer, wenn nicht wir? Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung! Silvia Wagner, Zum Alten Bahndamm 6, 99439 Großobringen, Tel. 03643 906270, E-Mail: [email protected] oder Marion Koch, Zum Wiesengraben 24, 99439 Großobringen Tel. 03643 426310, E-Mail: [email protected] Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 23 - 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 AMTLICHES KLEINOBRINGEN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordnete: Telefon: Sprechzeit: Großobringer Straße 34, 99439 Kleinobringen Herr Gerhard Schauerhammer Frau Daniela Becker (03643) 42 06 90 Donnerstags 16:00 - 18:00 Uhr Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017 durch öffentliche Bekanntmachung Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe b) für die Grundstücke Grundsteuer A 321 v.H. Grundsteuer B 439 v.H. Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Kleinobringen Sparkasse Mittelthüringen (HELADEF1WEM) IBAN: DE41 8205 1000 0420 0005 69 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Kleinobringen vom 14.12.2016 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Zu der Gemeinderatssitzung am 14.12.2016 waren 6 von 7 Gemeinderatsmitglieder anwesend. Somit war der Gemeinderat beschlussfähig, es wurden folgende Beschlüsse gefasst. TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung - Beschluss 78/17/2016 Der Gemeinderat beschließt die Tagesordnung Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des GR: 7 davon waren anwesend: Ja-Stimmen Nein-Stimmen: Enthaltungen: 6 6 0 0 TOP 3 – Diskussion zum Haushalt Der Gemeinderat erläuterte den Entwurf zum Haushalt 2017. TOP 4 – Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe "Erarbeitung eines Planungskonzepteszum Breitbandausbau in der Gemarkung der Mitgliedsgemeinden der VG Nordkreis Weimarauf die VG - Beschluss 79/17/2016 Der Gemeinderat beschließt, den Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe "Erarbeitung eines Planungskonzeptes zum Breitbandausbau in der Gemarkung der Mitgliedsgemeinden der VG Nordkreis Weimar" auf die VG zuzustimmen. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des GR: davon waren anwesend: Ja-Stimmen Nein-Stimmen: Enthaltungen: TOP 5 – Beschluss zu Bauanträgen - Beschluss 80/17/2016 entfällt Gerhard Schauerhammer, Bürgermeister 7 6 6 0 0 - 24 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar NICHTAMTLICHES KLEINOBRINGEN Seniorenveranstaltungen Das alte Jahr ist mit der Weihnachtsfeier im Dezember abgeschlossen worden. Nach dem Kaffeetrinken haben wir uns den Märchenfilm „Das singende klingende Bäumchen“ angesehen. Den krönenden Abschluss bildete das Abendessen, zu dem es Lamm- und wahlweise Rinderbraten mit Klößen und verschiedenem Gemüse gab. Lecker zubereitet von Daniela Becker. Der Februar ist Faschingszeit, auch noch für die Rentner. Die Feier findet am Mittwoch, dem 15. Februar 2017, 15.00 Uhr, im Bürgerhaus statt. Es wird um entsprechender Kostümierung und originelle Beiträge der bewährten Büttenredner gebeten. Egon Sundhaus WAS SONST NOCH PASSIERTE Kleinobringen im Advent Wie inzwischen schon seit Jahren, hatte das Dorf dank der freiwilligen Feuerwehr wieder einen schönen Weihnachtsbaum auf dem Dorfplatz. Aber auch zahlreiche Häuser hatten ihre Grundstücke und Häuser im Adventsschmuck strahlen lassen. Nachfolgend nur einige Beispiele. Weihnachtsgedanken Zum 20. Mal jährte sich die von Mathias Haase initiierte und von ihm moderierte jährliche Adventsfeier in der Kleinobringer Kirche. Die von Familie Seymer schön geschmückte Kirche war wieder gut gefüllt. Die Jenaer Band „swing for fan“ spielte wieder auf die schwungvolle Weise bekannte und weniger bekannte Weihnachtslieder, auch zum Mitsingen. Ein kleiner Kinderchor und Justus, der Sohn von Orgel-und Klavierspieler Christoph Democh, gaben ihr Bestes. Egon Sundhaus las wieder eine Weihnachtsgeschichte. Weihnachtsmarkt Immer das letzte, kleine Dorffest ist der Weihnachtsmarkt, den die Dorfjugend auf dem Platz vor dem JUZ (Jugendzimmer) veranstaltet. Zu essen gab es wieder Wiener und Waffeln, zu trinken Glühwein mit und ohne Schuss, Bier sowie Heißgetränke für die Kinder. Für das Ambiente brennen kleine Feier in Schalen und Körben. Das Geld für eine neue Tür am JUZ stammt teilweise aus diesen Einnahmen. AMTLICHES KRAUTHEIM / Haindorf Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: An der Lache 110, 99439 Krautheim Herr Wolfgang Bock Herr Christian Meier (036451) 60461 Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 EINLADUNG zur Mitgliederversammlung der Jagdgenossenschaft Krautheim-Haindorf Hiermit lade ich alle Mitglieder, sowie Jagdpächter zur Versammlung für Freitag, den 17.02.2017 um 18:00 Uhr in die Gaststätte Winzer, Schenkanger 29, 99439 Krautheim, recht herzlich ein. Tagesordnung: 1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einladung 2. Vorstellung einer neuen Satzung für unserer Jagdgenossenschaft 3. Diskussion und Beschlussfassung zur Satzung 4. Verschiedenes Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass alle Eigentümer von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören, auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, entsprechend § 9 des Bundesjagdgesetzes Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind. Auf Grund der erneut einberufenen Versammlung mit gleicher Tagesordnung und ordnungsgemäßer Ladungsfrist, ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen und vertretungsberechtigten Mitglieder eine Beschlussfähigkeit gegeben. Hinweis: Ein Entwurf der Satzung liegt im Büro der Gemeindeverwaltung, An der Lache 110, 99439 Krautheim, zur Einsichtnahme aus. Dieser kann auch nach telefonischer Absprache Tel: 036451- 61182, An der Lache 95, 99439 Krautheim, eingesehen werden. Mit freundlichen Grüßen Manfred Schenke, Vorsitzender AMTLICHES LEUTENTHAL Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Im Dorfe 17, 99439 Leutenthal Herr Herbert Steinhäuser Herr Udo Malisius (036451) 72 800 jeden 2. Mittwoch im Monat 18:00 - 19:00 Uhr Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017 durch öffentliche Bekanntmachung Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017 durch öffentliche Bekanntmachung Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe b) für die Grundstücke Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe b) für die Grundstücke Grundsteuer A 295 v.H. Grundsteuer B 402 v.H. Grundsteuer A 290 v.H. Grundsteuer B 400 v.H. Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Krautheim Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM) IBAN: DE98 8205 1000 0425 0000 87 Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Leutenthal Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM) IBAN: DE44 8205 1000 0420 0002 24 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung Bauer, Finanzverwaltung - 25 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar AMTLICHES STADT NEUMARK Stadtanschrift: Bürgermeisterin: 1. Beigeordneter: 2. Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Am alten Gutshof 1, 99439 Neumark Frau Anke Necke Herr Clemens Rösler (036452) 7 22 82 Dienstag 18:00 - 19:00 Uhr Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017 durch öffentliche Bekanntmachung Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe b) für die Grundstücke Grundsteuer A 270 v.H. Grundsteuer B 300 v.H. Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Stadt Neumark Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM) IBAN: DE73 8205 1000 0425 0000 52 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung des Stadtrates Neumark vom 14.11.2016 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 1 1 Stadtrat nimmt nicht an der Abstimmung teil. TOP 5 – Beratung und Beschluss zur Vergabe der Pachtgarage auf dem Flurstück 734 – Am Lindenplatz Beschluss-Nr. 133/17/2016: Die Stadt Neumark verpachtet 20 m² Garagenfläche auf dem Flurstück 734 ab 01. Januar 2017. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 Frau Sauerbrey namentlich festgehalten. TOP 6 – Beratung und Beschluss zu Pachtflächen Flurstück 68/5 – Vor dem Untertore Beschluss-Nr. 13417/2016: Die Stadt Neumark verpachtet Gartenflächen auf dem Flurstück 68/5 für 0,20 Euro/m² und Jahr. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0. TOP 7 – Beratung und Beschluss zum Verkauf von Teilflächen aus den Flurstücken 66/3 und 68/12 – Vor dem Untertore Beschluss-Nr. 135/17/2016: Die Stadt Neumark verkauft bebaute Teilflächen aus den Flurstücken 66/3 und 68/18 nach Bodenrichtwert und unbebaute für 5,- Euro/m². Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 1 BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Stadtrates Neumark vom 09.01.2017 Bürgermeisterin Frau Necke begrüßt die anwesenden Stadträte und Gäste zur heutigen Sitzung des Stadtrates. Nach kurzer Auswertung der öffentlichen Sitzung mit der Kommunalaufsicht beginnt die Bürgermeisterin Frau Necke die nicht öffentliche Sitzung des Stadtrates. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Die Bürgermeisterin stellt die Beschlussfähigkeit des Stadtrates mit 5 anwesenden von 7 Stadtratsmitgliedern fest. Die Einladung zur Sitzung ist allen Mitgliedern fristgerecht zugegangen. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Die Bürgermeisterin stellt die Beschlussfähigkeit des Stadtrates mit 7 anwesenden von 7 Stadtratsmitgliedern fest. Die Einladung zur Sitzung ist allen Mitgliedern fristgerecht zugegangen. TOP 2 - Anfragen aus der Bevölkerung Den anwesenden Bürgern wurde die Gelegenheit gegeben, anstehende Probleme anzusprechen und Anfragen zu stellen, die seitens des Stadtrates aufgenommen bzw. beantwortet wurden. TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung TOP 3 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss-Nr. 137/18/2017: Beschluss-Nr. 130/17/2016: Der Stadtrat Neumark genehmigt die Tagesordnung für die nicht öffentliche Der Stadtrat Neumark genehmigt die Tagesordnung für die öffentliche Stadtratssitzung am 09.01.2017. Stadtratssitzung am 14.11.2016 Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 5 Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: ; Enthaltungen: 0 TOP 4 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht öffentliche Sitzung des Stadtrates am 14.11.2016 öffentliche Sitzung des Stadtrates Neumark vom 19.09.2016 Beschluss-Nr. 138/18/2017: Beschluss-Nr. 131/17/2016: Der Stadtrat Neumark genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Der Stadtrat Neumark genehmigt die Niederschrift für die nicht öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 14.11.2016. Stadtratssitzung am 16.09.2016 Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 5 Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2 davon Frau Sauerbrey namentlich festgehalten. TOP 5 – Beschluss über den Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzeptes zum TOP 4 – Beschluss zur Anpassung der Garagenpacht in der Stadt Neu- Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der mark Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Beschluss-Nr. 132/17/2016: Der Stadtrat Neumark stimmt der Anpassung der Garagenpachtverträge auf Beschluss-Nr. 139/18/2017: 2,00 Euro/m²/Monat und 2,50 Euro für Garagen mit Stromanschluss zu. Der Stadtrat Neumark beschließt, dem Abschluss der Zweckvereinbarung Beschluss Nr. 103/14/2016 vom 25.04.2016 wird aufgehoben. zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 26 - Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft zuzustimmen. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 6 – Erste Aussprache zum Haushalt 2017 Die Leiterin der Finanzverwaltung stellt ausführlich die Positionen des Entwurfes dar und macht die positive Entwicklung der Rücklage deutlich. TOP 7 – Beratung und Beschluss zur Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand; Abgabe der Optionserklärung nach § 27 Abs. 22 Satz 3 UStG für den Freistaat Thüringen 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 Nun möchten wir wieder mit Ihnen ins Jahr 2017 starten. Beginnen möchten wir am 25.02.2017 ab 15 Uhr mit unserem Kinderfasching. Gemeinsam bei Spiel und Spaß möchten wir mit euch einen schönen Nachmittag verbringen. Alle Einwohner ab 18 Jahre rufen wir am 06.03.2017 ab 17 Uhr zur Blutspende auf. Wie gewohnt, finden unsere Veranstaltungen in der Stadtverwaltung Neumark statt. Beschluss-Nr. 140/18/2017: Der Stadtrat ermächtigt die Bürgermeisterin eine Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz gegenüber dem zuständigen Finanzamt abzugeben, in der erklärt wird, dass § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 1. Januar 2021 von der Stadt ausgeführten Leistungen weiterhin angewendet wird. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 8 – Beratung und Beschluss zu Baumpflegemaßnahmen im Bereich Schlossgasse Beschluss-Nr. 141/18/2017: Der Stadtrat Neumark stimmt der Fällung der Kastanie zu. An der anderen Kastanie und einer Linde auf dem Flurstück 17/4 der Stadt Neumark werden Baumpflegemaßnahmen in Eigenleistung unter fachmännischer Aufsicht durchgeführt. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 TOP 9 – Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Bebauung in der Neubauernsiedlung Beschluss-Nr. 142/18/2017: Die Stadt Neumark stellt die Voranfrage zur Bebauung der Flurstücke 10/6; 10/101 und einer Teilfläche aus dem Flurstück 10/72 mit Wohnhäusern. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 5 Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0 Anke Necke, Bürgermeisterin NICHTAMTLICHES STADT NEUMARK HEIMATVEREIN „STADT NEUMARK“ E V Wir wünschen allen Einwohnern von Neumark ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2017. An dieser Stelle sei uns ein letzter kleiner Rückblick auf das Jahr 2016 er-laubt: Am 26.11.2016 lud die Stadt alle Rentner zu einem gemütlichen Weihnachtsnachmittag ein. Dank sei gesagt an den Kindergarten mit einem Programm, die selbstgebackenen Plätzchen vom Burschenverein, vom Kirchenrat gebastelte Gestecke, der Heimatverein der die Bewirtung übernahm und die Feuerwehr die am Rost stand. Dadurch war es ein gelungener Nachmittag. Unsere jährliche Weihnachtsfeier führten wir dann am 03.12.2016 für unseren Ort durch. Ein gemütlicher Nachmittag mit viel Gesang und tollen Sprüchen ging schnell vorbei. Viele Dank an unsere Gäste! „Neumark im Advent“ lockte wieder viele Gäste aus Nah und Fern am 10.12.2016 auf den weihnachtlich geschmückten Marktplatz. Mit einem Gottesdienst wurde der Nachmittag begonnen. Der Posaunenchor Ramsla eröffnete den Adventsmarkt und auch der Kindergarten brachte ein Pro-gramm vor. Ob Fettbemme, Bratwurst, Gulaschsuppe, 15 verschieden Ku-chen, Glühwein mit und ohne Schuss oder Kaffee, es fehlte an nichts. Und das schöne an allem, alle Vereine des Ortes waren dabei und zogen an einem Strang. Mit Hilfe von einzelnen Einwohnern die uns beim Kuchen backen halfen, konnten wir von dem Verkauf 150,00 Euro an das Kinderhospiz TambachDietharz spenden. AMTLICHES RAMSLA Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Ottmannshauser Straße 100, 99439 Ramsla Herr Dr. Thomas Basche Herr Günther Schmidt (036452) 7 24 98 montags: 18:15 - 18:45 Uhr Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017 durch öffentliche Bekanntmachung Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe b) für die Grundstücke Grundsteuer A 271 v.H. Grundsteuer B 389 v.H. Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Ramsla Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM) IBAN: DE20 8205 1000 0425 0001 33 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 27 - Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Ramsla vom 06.12.2016 Herr Dr. Basche begrüßt die anwesenden Gemeinderäte zur heutigen Sitzung des Gemeinderates. Als Gäste ist der Gemeindearbeiter anwesend. TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Herr Bürgermeister Dr. Basche, stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7; davon sind 7 anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Beschluss-Nr. 92/16/2016: Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Tagesordnung der öffentlichen Gemeinderatssitzung vom 06.12.2016: Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 7 – Beschlüsse zu Bauanträgen 7.1 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bau einer Garage auf den Flurstücken 268/4 und 268/6 Beschluss Nr. 97/16/2016 Der Gemeinderat von Ramsla erteilt das Einvernehmen zum Bau einer Garage auf den Flurstücken 268/4 und 268/6. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Dr. Thomas Basche, Bürgermeister ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Ramsla Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Gesetz vom 06.03.2013 (GVBl. S. 49), sowie des § 33 des Thüringer Bestattungsgesetzes vom 19.05.2004 (GVB. S. 505 ff.) hat der Gemeinderat Ramsla in seiner Sitzung am 06.12.2016 die folgende 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Ramsla beschlossen: TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentDie Friedhofssatzung der Gemeinde Ramsla vom 22.12.2009, bekannt liche Sitzung des Gemeinderates Ramsla vom 15.11.2016 gemacht im Amtsblatt „Gemeinde Journal“ der VGem Berlstedt und Buttelstedt, 15. Ausgabe vom 22.12.2009, sowie die 1. Satzung zur Änderung der Beschluss Nr. 93/16/2016 Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Friedhofssatzung der Gemeinde Ramsla vom 06.02. 2014, bekannt gemacht im Amtsblatt „Gemeinde Journal“ der VGem Nordkreis Weimar, Sitzung des Gemeinderates vom 15.11.2016. 1. Ausgabe vom 06.02.2014, wird wie folgt geändert: Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 4 – Beratung und Beschluss über die 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Ramsla vom 22.12.2009 Beschluss Nr. 94/16/2016 Der Gemeinderat Ramsla beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Ramsla. Die beschlossene Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 5 – Beratung und Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ramsla vom 03.03.2014 Der Bürgermeister erklärt kurz die in die Gebührensatzung neu aufgenommen Kalkulation der anonymen Urnengemeinschaftsgrabstätte und bittet die Gemeinderäte um ihre Meinung dazu, keines der Mitglieder hat Einwände. Beschluss Nr. 95/16/2016 Der Gemeinderat Ramsla beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ramsla. Die beschlossene Satzung ist Bestandteil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7, Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 6 – Beratung und Beschluss zur Inanspruchnahme der 100 %igen Förderung der Planungskosten für 1. die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s 2. die Leerrohrtrassenplanung für den weiteren Breitbandausbau nach dem DigiNetz-Gesetz Beschluss Nr. 96/16/2016 Der Gemeinderat Ramsla beschließt, die 100 %ige Förderung der Planungskosten für 1. die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s 2. die Leerrohrtrassenplanung für den weiteren Breitbandausbau nach dem DigiNetz-Gesetz durch die Bundesrepublik Deutschland in Anspruch zu nehmen; die VGem Nordkreis Weimar wird beauftragt, die erforderliche Ausschreibung und Vergabe des Planungsauftrags in Abstimmung mit dem Landratsamt Weimarer Land durchzuführen. §1 Der § 9 – Ausheben der Gräber – erhält folgende neue Fassung: (1) Das Ausheben und Verfüllen der Gräber wird den Bestattungspflichtigen bzw. Nutzungsberechtigten übertragen. Sie haben sich hierzu eines Bestattungsunternehmens zu bedienen. Das beauftragte Bestattungsunternehmen zeigt der Gemeinde die Beauftragung sowie die Erstellung der Grabstelle rechtzeitig vor der Bestattung an, so dass die ordnungsgemäße Herrichtung kontrolliert werden kann. (2) Für die Urnengemeinschaftsgräber obliegt das Ausheben und Verfüllen der Grabstellen der Gemeinde. (3) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur Oberkante der Urne mindestens 0,50 m. (4) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens 0,30 m starke Erdwände getrennt sein. (5) Werden bei der Wiederbelegung einer Grabstätte beim Ausheben Leichenteile, Sargteile oder sonstige Überreste gefunden, so sind diese sofort mindestens 0,30 m unter die Sohle des neuen Grabes zu verlegen. Der § 14 – Urnengrabstätten – erhält folgende neue Fassung: (1) Aschen dürfen beigesetzt werden in a) Urneneinzelgrabstätten, b) Erdgrabstätten, c) anonymen Urnengemeinschaftsgrabstätten. (2) Urneneinzelgrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit durch Aushändigung einer Verleihungsurkunde verliehen und deren Lage gleichzeitig im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt wird. Die Zahl der Urnen, die in einer Urneneinzelgrabstätte bestattet werden können, richtet sich nach der Größe der Grabstätte. Die für eine Urne bestimmte Mindestfläche beträgt 0,25 qm. Die zweite und jede weitere Asche kann beigesetzt werden, nachdem das Nutzungsrecht bis zum Ende der Ruhezeit der beizusetzenden Asche verlängert wurde. (3) Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten (einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegen der Gemeinde. (4) Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes ergibt, gelten - 28 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar die Vorschriften für die Erdgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten. (5) In einer anonymen Urnengemeinschaftsgrabstätte wird jeder Urne ein bestimmter Beisetzungsplatz – erst im Todesfall – für die Dauer der Ruhezeit als Teilhabe an der gesamten Urnengemeinschaftsgrabstätte zugewiesen. Anonyme Urnengemein-schaftsgrabstätten sind Grabstätten, in denen eine bestimmte Anzahl von Urnen beigesetzt wird (grüner Rasen). Eine Namensnennung sowie Angaben von Lebensdaten erfolgen nicht. Der § 15 - Allgemeine Gestaltungsvorschriften – erhält folgende neue Fassung: 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 § 2 - Inkrafttreten (1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Ramsla, den 09.01.2017 (Siegel) gez. Dr. Basche Gemeinde RamslaBürgermeister • Kommunalaufsichtlich genehmigt am 30.12.2016 • Bekannt gemacht im Amtsblatt „Gemeinde Journal“ der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, 2. Ausgabe vom 01.02.2017 AMTLICHES ROHRBACH (1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck und der Zweck dieser Satzung sowie die Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtlage gewahrt werden. (2) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen Anlagen obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger. (3) Der Baumbestand auf dem Friedhof steht unter besonderem Schutz. §2 Inkrafttreten Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Im Dorfe 26, 99439 Rohrbach Herr Ingolf Otto Herr Karsten Otto (036451) 60 468 jeden 1. u. 3. Do. 18:00 - 19:00 Uhr www.gemeinde-rohrbach.de Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017 durch öffentliche Bekanntmachung Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Ramsla, den 09.01.2017 Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. gez. Dr. Basche Bürgermeister • Rechtsaufsichtlich angezeigt am 16.12.2016 • Die Kommunalaufsicht des Kreises Weimarer Land hat mit Schreiben vom 30.12.2016 der vorzeitigen Veröffentlichung der Satzung nach § 21 Abs. 3 ThürKO zugestimmt. • Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar "Gemeindejournal": 2. Ausgabe vom 01.02.2017. ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ramsla Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO), der §§ 2, 7 und 7 a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) und des § 28 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ramsla vom 22.12.2009, hat der Gemeinderat Ramsla in seiner Sitzung am 06.12.2016 die folgende 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen: Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ramsla vom 03.03.2014, bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, 2. Ausgabe vom 03.03.2014, wird wie folgt geändert: §1 Der Abschnitt „II. Gebühren“, § 6 – Erwerb von Nutzungsrechten – erhält folgende neue Fassung: (2) Für die Überlassung einer Grabstätte für die Beisetzung von Aschen (Urnengrabstätten, § 14 der Friedhofssatzung) für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren wird folgende Gebühr erhoben: Urnengrab Grundsteuer A 300 v.H. Grundsteuer B 435 v.H. Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Rohrbach Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM) IBAN: DE94 8205 1000 0420 0005 85 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung Die Gemeinde Rohrbach vermietet preiswert sanierte 2- und 3 Raumwohnungen in den gemeindeeigenen Häusern „Am Tiergarten“ Interessenten melden sich bitte beim Bürgermeister oder bei der Haus- und Grundstücksverwaltung Lange & Hofmeister in Weimar, Johann-Sebastian-Bach-Straße 3. Freie Bauplätze Die Gemeinde Rohrbach verkauft provisionsfrei voll erschlossene Grundstücke im Wohngebiet „Unter der Weinstraße“. (1) Für die Überlassung einer Grabstätte für Erdbestattungen (§ 13 Friedhofssatzung) für die Dauer von 25 Jahren (Ruhezeit gemäß § 10 der Friedhofssatzung) werden folgende Gebühren erhoben: a) einstellige Grabstätte b) zweistellige Grabstätte c) dreistellige Grabstätte Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe b) für die Grundstücke Interessenten melden sich beim Bürgermeister. 250,00 € 900,00 € 2.000,00 € NICHTAMTLICHES ROHRBACH “DER HEIMATVEREIN “OTTERBACH” E.V. ROHRBACH 200,00 € (3) Für die Überlassung einer anonymen Urnengemeinschaftsgrabstätte (§ 14 As. 4 Friedhofssatzung) für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren (§ 11 der Friedhofssatzung) wird folgende Gebühr erhoben: 165,00 Euro. In der Gebühr sind folgende Leistungen enthalten: Grabstellenplatz, Herrichtung und Unterhaltung der Anlage. lädt zum diesjährigen PREISSKAT recht herzlich ein. Termin ist Sonntag, der 19. Februar 2017 um 14.00 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Rohrbach. Das Startgeld beträgt 10.00 €. Mit freundlichen Grüßen Rolf Becher - 29 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 AMTLICHES SACHSENHAUSEN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Leutenthaler Straße 46 C, 99439 Sachsenhausen Herr Georg Scheide Herr Norbert Schuchardt (03643) 42 06 27 jeden 1.+3. Donnerstag 17:00-17:30 Uhr BEKANNTMACHUNG der Haushaltssatzung der Gemeinde Sachsenhausen für das Haushaltsjahr 2017 Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde Sachsenhausen folgende Haushaltssatzung: §1 Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 341.350,00 Euro und im Vermögenshaushalt ab. in den Einnahmen und Ausgaben mit 12.070,00 Euro §2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. §3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. §4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) 283 v.H. 399 v.H. 2. Gewerbesteuer 357 v.H. §5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 56.500 € festgesetzt. §6 Als Anlage gilt der Stellenplan. §7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft. Sachsenhausen, den 16.12.2016 gez. Georg Scheide, Bürgermeister Haushaltssatzung 2017 – Gemeinde Sachsenhausen Liebe Bürgerinnen und Bürgern, mit dem nun doch längerem Wintereinbruch möchten wir nochmals auf die Satzung über die Straßenreinigung im Gemeindegebiet verweisen und die Umsetzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung einfordern: Hier wird auf die Pflicht der regelmäßigen Straßenreinigung aufmerksam gemacht, (Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Gemeindeverwaltung Sachsenhausen), auch nach §§ 2 u.4/5 „...allgemeine Straßenreinigung und in diesem Zusammenhang auf den ...Winterdienst...“ nach § 9 „Schneeräumung“ und § 10 „Beseitigung von Schnee- und Eisglätte“, bitten wir verstärkt die Schneeräum- und Streupflicht in den Wintermonaten zu beachten Die nächste Ratssitzung findet am 09.02.2017 um 19.30 Uhr im Versammlungsraum der Gaststätte statt. Bitte dazu auch Aushang beachten. Mit freundlichen Grüßen Georg Scheide, Bürgermeister NICHTAMTLICHES SACHSENHAUSEN Liebe Vorruheständler! Unsere Senioren-Veranstaltung im Januar fand am Donnerstag, den 12.01.2017 um 14:00 Uhr statt. Wir konnten in gemütlicher Atmosphäre 20 Senioren und Vorruheständler begrüßen. Gemütlich tranken wir gemeinsam Kaffee, hatten bei einem „gutem“ Stück Kuchen viel Spaß und Unterhaltung, rund ums Jahr 2016 und vorausschauend auf 2017. Dem Gaststätten Team danken wir für die Bewirtung. Danke auch an alle, die zum Gelingen beigetragen haben. Ihr Seniorenaktiv im Namen des HVS Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 30 - Die nächste Senioren-Veranstaltung findet am Sonntag den 05.02.2017 um 14:00 Uhr in der Gaststätte, im Rahmen der 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 Am Samstag, den 29. April findet das diesjährige Maifeuer statt und bereits am Sonntagnachmittag des 21. Mai starten in diesem Jahr hoffentlich viele kreativ zusammengebastelte „Seifenkisten“ anlässlich unseres Kinderfestes. Zu diesem laden wiederum Feuerwehrverein und Evangelischen Kindertagesstätte „Unterm Regenbogen“ gemeinsam ein. Der Familiengottesdienst wird traditionell den Auftakt bilden. 1. Faschingsveranstaltung Ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2017 mit möglichst viel Kreativität und wenig Einsätzen wünscht Bei Bedarf noch Kartenbestellung über Andreas Roskosz o. Gaststätte. Ramona Brieg Vorsitzende des Feuerwehrvereins Sachsenhausen e.V. unter dem Motto „ BERUFE“. Der Vorstand des FCS und der Seniorenbeirat des HVS Der Feuerwehrverein Sachsenhausen e.V. informiert: Nicht nur Tannenduft unterm Weihnachtsbaum! Am Samstag vor dem 3. Advent traf sich die Jugendfeuerwehr Sachsenhausen im Gerätehaus, um das Ausbildungsjahr in froher und unterhaltsamer Runde ausklingen zu lassen. An der Kaffeetafel lauschten alle dem Weihnachtsmann aus Lappland, der per Video von seiner schweren und doch so wunderschönen Arbeit vor dem jährlichen großen Fest sehr anschaulich berichtete. Dabei stellte er seine vielen Helfer im eisigen Land nördlich vom Polarkreis vor, dazu gehören das Rentier, die Elfen, die Wichtel und auch die Weihnachtsmannfrau. Nach diesem Einstieg musste die Jugendfeuerwehr selbst aktiv werden, nicht mit Wasser, was ja für Feuerwehrkameraden natürlich wäre, sondern mit Seife. Wer denkt, daraus wurde Schaum als Löschmittel gemacht, der liegt falsch. Die Rohseife im Block brachte uns Lucie Prax vom Kreativhaus Papijo in Kromsdorf mit, ebenso Berge von Arbeitsmaterialen und Zubehör, die das Gerätehaus in wenigen Minuten auch zu einem „Kreativhaus“ verwandelten. Lucie und ihre Mitstreiterin leiteten uns an, wie man aus diesem Seifenblock mit den verschiedensten Zutaten, wie Duftöle, Blüten, Kräuter und diversen Deko-Materialien ein ganz persönliches Seifenstück kreieren kann. Kam anfangs so mancher beim Raspeln und Kneten ins Schwitzen, so steigerten sich die künstlerischen Potenziale eines jedes kleinen Feuerwehrmädels oder Feuerwehrjungen – auch der Betreuer – beim Modellieren und Gestalten kleiner Kunstwerke umso mehr. Das Ergebnis konnte sich sehen lassen und riechen lassen. Deshalb bin ich mir sicher, dass in diesem Jahr unter so manchen Weihnachtsbaum wunderbar duftende mit viel Liebe gestaltete Geschenke lagen! 25 Jahre VdK Ortsverband Sachsenhausen - Nordkreis Am 26.11.2016 feierte der VdK Ortsverband Sachsenhausen - Nordkreis sein 25jähriges Bestehen. An dieser Festveranstaltung waren der stellvertretende Landesvorsitzende vom VdK Landesverband Hessen-Thüringen - Herr Gottfried Schugens, der Bürgermeister der Gemeinde Sachsenhausen - Herr Georg Scheide und der Kreisvorsitzende vom Kreisverband Weimar - Herr Silvio Ludwig als Ehrengäste geladen. Der Ortsverbandsvorsitzende Peter Dockhorn legte in der Festrede die Biografie von der Gründung bis zum heutigen Zeitpunkt dar. Von Beginn an hatte der VdK Ortsverband 13 Mitglieder und zählt heute 123 Mitglieder, der stetige Mitgliederzuwachs ist durch die gute Betreuung und dem geselligen Ortsverbandleben zu verzeichnen. Der stellvertretende Landesvorsitzende Herr Gottfried Schugens würdigte die Entwicklung und Aktivitäten des VdK Ortsverbandes und verwies auf die Bedeutung des VdK für sozial schwache und sozial benachteiligte Menschen. Auch der Bürgermeister der Gemeinde Sachsenhausen würdigte die Bedeutung des Vdk Ortsverbandes in der Gemeinde Sachsenhausen und dessen Vereinsleben. Anschließend wurden vier Mitglieder und der Vorsitzende für die 25jährige Mitgliedschaft im VdK geehrt und ausgezeichnet. Nach Kaffee und Kuchen konnten sich die zahlreichen Mitglieder an einem kleinen Kulturprogramm erfreuen. Blasmusik von den "Lindenbergern" rundete den Festakt 25 Jahre Vdk Ortsverband Sachsenhausen Nordkreis ab. AMTLICHES SCHWERSTEDT Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: An der Pfütze 38, 99439 Schwerstedt Herr Maik Horstmann Herr Uwe Bauer (03 64 52) 16 91 23 Dienstag 17:30 - 18:30 Uhr Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017 durch öffentliche Bekanntmachung Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe b) für die Grundstücke Im Namen der Jugendfeuerwehr danke ich dem Team vom Kreativhaus Papijo aber auch unserem Udo für die Ausgestaltung der Weihnachtsfeier, nicht zuletzt auch für das von ihm gekochte Abendessen mit Nudeln und Feuerwehrsoße! Ich möchte die Gelegenheit nutzen, zu informieren, dass sich die Freiwillige Feuerwehr, der Feuerwehrverein und natürlich auch die Jugendfeuerwehr Sachsenhausen am Samstag, den 4. März, um 18.30 Uhr im Saal der Gaststätte „Zu den Kastanien“ zur Jahreshauptversammlung treffen. Grundsteuer A 295 v.H. Grundsteuer B 402 v.H. Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Schwerstedt Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM) IBAN: DE64 8205 1000 0425 0002 14 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 31 - BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Schwerstedt vom 15.12.2016 TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister Maik Horstmann begrüßt alle Anwesenden, eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7, davon sind alle Mitglieder anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig. 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft zuzustimmen. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 7 – Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2012, 2013, 2014 und 2015 Herr Horstmann stellt den Antrag die Tagesordnung zu ändern. Top 5 soll Beschluss Nr. 110.1/13/2016: von der Tagesordnung abgesetzt werden. Top 7 soll um einen weiteren Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt über die Entlastung des BürgerUnterpunkt erweitert werden. meisters für das Haushaltsjahr 2012. Beschluss Nr. 104/13/2016: Der Gemeinderat Schwerstedt genehmigt die Tagesordnung für die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 15.12.2016 in geänderter Form. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Beschluss Nr. 110.2/13/2016: Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013. TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffent- Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7 liche Sitzung des Gemeinderates Schwerstedt vom 20.10.2016 Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Beschluss Nr. 105/13/2016: Der Gemeinderat Schwerstedt genehmigt die Niederschrift über die öffent- Beschluss Nr. 110.3/13/2016: Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt über die Entlastung des Bürgerliche Sitzung des Gemeinderates vom 20.10.2016. meisters für das Haushaltsjahr 2014. Abstimmungsergebnis: Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7 gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7 Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 TOP 4 – 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für den Beschluss Nr. 110.4/13/2016: Gemeindesaal mit Anbau in der Gemeinde Schwerstedt Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015. Beschluss Nr. 106/13/2016: Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt die 1.Änderung der Benutzungs- Abstimmungsergebnis: und Gebührenordnung für den Gemeindesaal mit Anbau in der Gemein- gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7 de Schwerstedt. Die Satzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Beschlusses. TOP 8 – Beratung und Beschluss zum Verkauf von 2 Pappeln Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7 Beschluss Nr. 111/13/2016: Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Die Gemeinde Schwerstedt verkauft 2 Pappeln zur Fällung auf dem Flurstück 441/2, Verhandlungsbasis sind 120,- Euro je Baum. Die AngebotsTOP 5 – Beratung und Beschluss über den Antrag des Schwerstedter frist endet zum 31.01.2017. Kirmesvereins auf Erlass der Saalmiete für die Kirmesveranstaltung Abstimmungsergebnis: und einen finanziellen Zuschuss gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7 Beschluss Nr. 108/13/2016: Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt, der Kirmesgesellschaft Schwerstedt die Saalmiete inkl. Nebenkosten für die Kirmes vom 21.10. – TOP 9 – Beratung zur Schaffung einer „Grünen Wiese“ auf dem Ge23.10.2016 zu erlassen. meindefriedhof Der Gemeinderat hat über die Schaffung der „Grünen Wiese“ beraten. Abstimmungsergebnis: gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7 TOP 10 – Beschlüsse zu Bauanträgen – Diskussion und Beschluss – Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Tektur für die Errichtung eines Funkmastes auf dem Flurstück 449/12 TOP 6 - Beratung und Beschluss zur Inanspruchnahme der 100 %igen Beschluss Nr. 112.1/13/2016: Förderung der Planungskosten für Der Gemeinderat Schwerstedt erteilt das Einvernehmen zur Tektur: Lage1. die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s verschiebung Antennenträger + Eingriffs- und Ausgleichsplanung zum 2. die Leerrohrtrassenplanung für den weiteren Breitbandausbau Sendemast der Deutschen Funkturm GmbH auf dem Flurstück 449/12. nach dem Digi-Netz-Gesetz Abstimmungsergebnis: Beschluss Nr. 109/13/2016: gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7 Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt, die 100 %ige Förderung der Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0 Planungskosten für 1. die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG 2. die Leerrohrtrassenplanung für den weiteren Breitbandausbau nach dem Digi-Netz-Gesetz der 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung durch die Bundesrepublik Deutschland in Anspruch zu nehmen; die VGem für den Gemeindesaal mit Anbau Nordkreis Weimar wird beauftragt, die erforderliche Ausschreibung und in der Gemeinde Schwerstedt Vergabe des Planungs-auftrags in Abstimmung mit dem Landratsamt Weimarer Land durchzuführen. Die Benutzungs- und Gebührenordnung für den Gemeindesaal mit Anbau in der Gemeinde Schwerstedt vom 29.08.2011 wird wie folgt geändert: TOP 6.1 – Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau § 1 - Gebühren in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemein- Der § 3- Gebühren- wird in den Absätzen 1,2,3,5 und 7 wie folgt geändert: schaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis (1) Die Kosten für die Nutzung des gesamten Saales mit Anbau betragen Weimar pro Tag (24 Stunden) 150,00 € (bisher 130,00 €) Beschluss Nr. 109.1/13/2016: Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt, dem Abschluss der Zweck- (2) Die Kosten für die Nutzung des Anbaus betragen pro Tag 70,00 € (bisher 50,00 €) Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 32 - (3) Die Kosten für die Nutzung des Saales ohne Anbau betragen pro Tag 100,00 € (bisher 80,00 €) (5) In den Gebühren sind die Kosten für Wasser, Abwasser, Strom und Heizung enthalten. (6) Für Veranstaltungen der Vereine mit Einnahme von Eintrittsgeldern werden pro Veranstaltungstag 70,00 € (bisher 50,00 €) erhoben, die Kosten für Wasser, Abwasser, Strom und Heizung sind darin enthalten. § 2 – Inkrafttreten Diese Änderung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Die Bestimmungen der Benutzungs- und Gebührenordnung für den Gemeindesaal mit Anbau in der Gemeinde Schwerstedt vom 29.08.2011 gelten unverändert. Schwerstedt, den 20.12.2016 gez. Maik Horstmann Bürgermeister NICHTAMTLICHES SCHWERSTEDT Nachrichten von den Theatermäuschen aus Schwerstedt Die Schwerstedter Theatermäuschen sagen “Danke“ Zum 17. Mal spielten die Theatermäuschen ein Weihnachtsmärchen. Die Schneekönigin regierte auf der Schwerstedter Gemeindesaalbühne. 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 AMTLICHES VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Lindenstraße 20 a, 99439 Vippachedelhausen Herr Karl-Albert Treuner Herr Bernd Unbescheid (036452) 7 23 18 Dienstag 16:30-17:30 Uhr Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017 durch öffentliche Bekanntmachung Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe b) für die Grundstücke Grundsteuer A 295 v.H. Grundsteuer B 402 v.H. Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Vippachedelhausen Sparkasse Mittelthüringen BIC: HELADEF1WEM) IBAN: DE20 8205 1000 0425 0002 30 Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung Wir haben uns schon bei allen fleißigen Helfern bedankt, möchten es auf diesem Wege noch einmal tun. DANKE an die Bühnenbauer, Erich Kuhphal, Bernd Leis, Dieter Schröpfer, Dirk Peters, Peter Trömer, Maik Horstmann, Michael Wendland und Holger Weist, dem dm Drogeriemarkt Weimar Frau Hecht, die Bühnendekoration gesponsert hat. DANKE den Damen vom Seniorenvorstand die uns beim Saalumräumen und Tische dekorieren so toll geholfen haben. Susanne deine Deko ist immer wieder Spitze. DANKE an Anneliese Walter, die jedes Jahr die schönsten Plakate zum jeweiligen Märchen entwirft und in den Druck gibt. DANKE an Alle fleißigen Helfer vor, während und nach dem Märchenauftritt. Ein ganz großer Dank an die Märchenspieler. Es gibt immer viel zu tun bis zum ersten von insgesamt fünf Aufführungen. Jedes Jahr lernen und proben wir wochenlang, bis es wieder eine schöne Märchenaufführung wird. DANKE an den Weihnachtsmann und seinen Gehilfen Anke und Udo Necke mit Ponnykutsche. Sie finden jedes Jahr, bei jedem Wetter den Weg nach Schwerstedt. Und DANKE an unser Publikum. Die Kindergartenkinder, die Senioren aus Schwerstedt, Weimar, Mittelhausen und Umgebung und allen Märchenfreunden von nah und fern, die jedes Mal zum guten Gelingen des Weihnachtsmärchens beitragen. Die Theatermäuschen spenden einen Teil des Erlöses an das Kinder und Jugendhospiz in Tambach-Dietharz. Unser Motto lautet:“ Kinder spielen für Kinder“. Wir werden in den Winterferien einen Tag nutzen und das Geldgeschenk persönlich im Hospiz abgeben. Vielleicht dürfen wir uns das Hospiz und seine Bewohner einmal anschauen. Das Jahr eilt so geschwind. Man hat sich gerade an den Winter gewöhnt steht bald der Frühling vor der Tür. Und dann lässt der Sommer auch nicht lange auf sich warten. Kaum sind die Ferien zu Ende kommt der Herbst mit schnellen Schritten und die Theatermäuschen proben schon am neuen Weihnachtsmärchen. Welches es dann 2017 wird verraten wir selbstverständlich nicht, denn wir freuen uns jedes Jahr aufs Neue, ein Märchen für Euch zu spielen. Also lasst Euch überraschen und geht mit den Schwerstedter Theatermäuschen auch Weihnachten 2017 wieder auf eine Reise ins Land der Märchen. NICHTAMTLICHES VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN Die Seniorinnen von Thalborn sind immer aktiv Sie haben stets ein angenehm gemischtes Programm für ihre Veranstaltungen, Berichterstattun-gen, musikalische Nachmittage in der Gaststätte „ zur Alten Kastanie “ welche schon seit vielen Jahren die beliebteste Begegnungsstätte der Seniorinnen und Senioren ist. Auch Ausflüge spielen im Programm eine nicht unwesentliche Rolle. Neben Buchlesungen und eigenen Darbietungen gestalten sie stets informative Zusammenkünfte. In einer sehr würdigen und anspruchsvollen Form gratulieren sie den Jubilaren ihrer Gruppe zu Geburtstagen. Im Januar, zur ersten Veranstaltung 2015 gab die langjährige Vorsitzende Marlis Hesse den Rechenschaftsbericht des Jahres 2014 mit über Getanes, über Finanzielles und Gelungenes, aber auch verbesserungswürdiges. In diesem Zusammenhang teilte sie der Gruppe noch einmal offiziell mit, dass sie die Leitung und Organisation an jüngere Frauen übergeben möchte. Dazu wurden Bettina Kleimon und Irmgard Pelka vorgeschlagen, sie nahmen beide an und bekamen die unein-geschränkte Zustimmung der Gruppe. Das sich die Entscheidung bereits bewährt hat, zeigt nun die Vorstellung der diesjährigen Zusammenkünfte. Im Februar organisierten wir eine Faschings-Veranstaltung für die Gruppe zu der wir Frau Heidi Schröder und einen von ihr betreuten Jungen Namens Oskar eingeladen hatten. Mit Musik und kleinen Episoden trugen sie wesentlich zur Gestaltung unserer Feier bei, zu der wir auch unsere Männer eingeladen hatten. Im März hatten wir unsere Frauentags Feier vorgezogen und auf den 3. März festgelegt. Bei Gesprächen, Kaffee und Kuchen und der Überreichung schöner Blumen war es wieder eine angenehme Veranstaltung. Am 31. März hatten wir unsere Osterfeier, dabei gab es für jede Frau ein kleines Geschenk. Frau Schulz aus Sprötau war mit ihren Akkordeon gekommen und gestaltete mit uns gemeinsam eini-ge schöne Gesangs Stunden - eine Beruhigung für Herz und Seele. Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 33 - 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 Am 28. April hatten wir unseren nächsten Treff, alle brachten gute Laune mit so dass bei Kuchen und einer schönen Tasse Kaffee richtig angenehm geplauscht werden konnte. Zur Veranstaltung am 26. Mai hatten wir wie jedes Jahr Herrn Hornickel aus Kleinobringen eingeladen .Er versteht es gut, uns über gesundheitliche Dinge zu informieren so diesmal über Durchblutungsstörungen. Das Seniorentreffen am 23. Juni war eine Tagesfahrt zur VIPA nach Schmalkalden. Mit einem Bus von Weimar Tour war die Fahrt sehr interessant und kurzweilig. Nach einen Abstecher nach Klein Schmalkalden zur Besichtigung der größten Kuhglocke ging es weiter nach Trusetal zum bekannten Wasserfall und in den Zwergen Park, Nach einer kleinen Kaffee Pause wurde eine Runde mit der Park Eisenbahn gefahren, unsere 10 Gäste, die wir mitgenommen hatten waren ebenfalls sehr angetan von unseren Ausflug. Das dieser Tag zur vollsten Zufriedenheit aller verlief war auch ein Verdienst unseres Bus Fahrers von „Weimar Tour“! Für den 21. Juli hatten wir ein Sommerfest organisiert, wir begannen damit bereits um 14 Uhr. Bei Kaffee und Kuchen konnten wir das schöne Wetter auf dem Plan im Schatten der alten Kastanie voll genießen. Wir hatten dazu natürlich unsere Männer wieder mit eingeladen. Mit Musik und lustigen Gesprächen verging die Zeit wie im Fluge. 17:30 Uhr hat dann unser Wirt Herr Hufeld den Rost heiß gemacht und eine Riesenbratwurst für jeden gebraten. Um 19:00 Uhr konnten wir dann den schönen Nachmittag beenden. Am 18. August fuhren wir mit unseren eigenen Autos nach Kranichfeld zur Niederburg und konnten dort eine sehr interessante Flugschau mit Adlern, Falken, und mit einen Condor erleben. Nach einen schönen Spaziergang zu unseren Autos fuhren wir nach Tannroda In ein Kaffee, bei einem Schälchen heißen und einen leckeren Eisbecher neigte sich ein wunderschöner Tag seinem Ende entgegen und wir traten gemeinsam die Heimreise an. Zum 15. September hatten wir uns Herrn Barbureck aus Weimar eingeladen, der uns über das „Goldene Dreieck“, Theiland, Laos und Vietnam einen Reisebericht in Form von Bild und Ton gab . Den 13. Oktober hatten wir unser Herbstfest, zu welchen Frau Elionore Eisenmenger, wie jedes Jahr ihren selbst gebackenen Zwiebelkuchen für uns alle bereit hielt. Koordinierung von Veranstaltungen 2017 Am 10. November hatten wir ein gemütliches Beisammensein bei Kaffee und Kuchen. Dabei wurde über vergangene und noch folgende Veranstaltungen gesprochen. Öffentliche Feste und Feiern sind für das gesellschaftliche Leben wichtig und unverzichtbar. Sie fördern das gemeindliche Miteinander unserer Bevölkerung. Für diejenigen, die solche Ereignisse organisieren, wird es immer schwieriger sich mit anderen terminlich abzustimmen. Der 1. Dezember war wieder eine informative Zusammenkunft, zu der wir wieder Herrn Horni-ckel eingeladen hatten. Er sprach über die Krankheit der Augen im Alter, er stellte dabei Medikamente vor, die man auch bei ihm bestellen konnte. Ansonsten vergingen die Stunden bei Kaffee und Kuchen recht schnell. Der Dorf- und Heimatverein Vippachedelhausen/Thalborn versucht, wie in jedem Jahr, alle Aktivitäten der Freiwilligen Feuerwehr, Kita, „tirica“, Seniorengruppen, „Spinnstube“, Kleingärtnern, Sportgruppen u. a. zu koordinieren. Es besteht ab sofort die Möglichkeit schon feststehende Termine in der Gemeinde anzumelden. Zur Weihnachtsfeier am 22. Dezember hatten wir wieder unsere Männer mit eingeladen. Wir hatten uns bei der Vorbereitung viel Mühe gemacht, natürlich und wurden wir dabei von unseren Männern, Klaus und Dieter tatkräftig unterstützt. Es Gab Kaffee und Kuchen , danach wurden die vier Geburtstagskinder Bettina Kleimon, Helga Schmidt, Christine Küchler und Elionere Möller geehrt, mit Blumen und einer schönen Karte beschenkt und der darin stehende Glückwunschtext verlesen. Es gab dabei Sekt, Wein und Bowle, Weihnachtslieder wurden gesungen, Gedichte vorgetragen, Bilder und kleine Videoclips gemacht, es war sehr schöne und gemütliche Stunden. Zum Abschluss des wunderbaren Nachmittages, gab es noch ein Abendessen, dabei wurden belegte Brötchen in verschiedenen Variationen gereicht. Und zum Schluss der Feier gab es noch für jede Seniorin ein schönes Weihnachtsgeschenk. Alle bekannten Daten werden monatlich im Gemeindejournal veröffentlicht. Bettina Kleimon und Irmgard Pelka AMTLICHES WOHLSBORN Gemeindeanschrift: Bürgermeister: Beigeordneter: Telefon: Sprechzeit: Hauptstraße 9, 99439 Wohlsborn Herr Peter Thomas Herr Stefan Mund 0170 / 2 21 41 71 jeden Montag 16:30 - 18:00 Uhr Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017 durch öffentliche Bekanntmachung Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt. Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre. Die Grundsteuerhebesätze betragen a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe b) für die Grundstücke Grundsteuer A 271 v.H. Grundsteuer B 389 v.H. Fälligkeit der Zahlung Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt – zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Wohlsborn Sparkasse Mittelthüringen BIC: HELADEF1WEM) IBAN: DE38 8205 1000 0420 0006 23 Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 34 - Rechtsmittelbelehrung Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft". Bauer, Finanzverwaltung ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Satzung der Gemeinde Wohlsborn zur 6. Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Wohlsborn vom 10.01.2017 Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) Landkreisordnung in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.1.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (GVBl. S. 183) erlässt die Gemeinde Wohlsborn folgende Änderungssatzung: §1 Die Friedhofssatzung der Gemeinde Wohlsborn vom 24.4.1998, zuletzt geändert durch die 5. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Wohlsborn vom 14.12.2009, wird wie folgt geändert: 1. Der § 19 erhält die neue Überschrift „Herrichtung und Unterhaltung“. 2. § 19 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung: (1) Die Gestaltung der Gräber ist dem Gesamtcharakter des Friedhofes und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die Grabstätten dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen. Es ist unzulässig, Grabstätten mit Bäumen oder großwüchsigen Sträuchern zu bepflanzen. 3. Dem § 28 (Ordnungswidrigkeiten) wird ein neuer Buchstabe i) hinzugefügt i) Grabstätten entgegen dem § 19 Absatz 1 bepflanzt, §2 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft. Wohlsborn, den 10.01.2017 Gemeinde Wohlsborn gez. Peter Thomas Bürgermeister • Rechtsaufsichtlich angezeigt am 21.11.2016 • Die Kommunalaufsicht des Kreises Weimarer Land hat mit Schreiben vom 01.12.2016 der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt. • Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar "Gemeinde Journal", 2. Ausgabe vom 01.02.2017 BEKANNTMACHUNG der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung des Gemeinderates Wohlsborn vom 14.12.2016 TOP 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit Der Bürgermeister begrüßt die Gemeinderäte und die Gäste zur heutigen Sitzung und stellt Beschlussfähigkeit fest. TOP 2 Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Aufnahme des Tagesordnungspunktes Trinkwasserleitung Wohlsborn – Linkershof als Tagesordnungspunkt 9, Informatio-nen/Sonstiges wird auf den TOP 10 verschoben. Der GR stimmt der mit der Einladung zugegangenen Tagesordnung mit o.g. Änderung zu. Beschluss: 107/15/2016 Abstimmungsergebnis: 6 x ja 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 Gemeinderates vom 10.11.2016. Der Verlauf der Gemeinderatsitzung wird in dieser Niederschrift sinngemäß wiedergegeben. Beschluss: 108/15/2016 Abstimmungsergebnis: 6 x ja TOP 4 Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2017 einschließlich der Anlagen Der Gemeinderat Wohlsborn beschließt die Haushaltssatzung 2017, einschließlich der Anlagen. Beschluss: 109/15/2016 Abstimmungsergebnis: 6 x ja TOP 5 Beratung und Beschluss zum Finanzplan für den Zeitraum 2016 – 2020 Der GR Wohlsborn beschließt den Finanzplan für den Zeitraum 2016 – 2020. Beschluss: 110/15/2016 Abstimmungsergebnis: 6 x ja TOP 6 Beratung und Beschluss zur Inanspruchnahme der 100%igen Förderung der Planungskosten für: 1. die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s 2. die Leerrohrtrassenplanung für den weiteren Breitbandausbau nach dem DigiNetz-Gesetz Der GR Wohlsborn beschließt, dem Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzeptes zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedgemeinden der VGem Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft zuzustimmen. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses. Beschluss: 111/15/2016 Abstimmungsergebnis: 6 x ja TOP 7 Beschlüsse zu Bauanträgen: Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes „Hinter dem Pfarrgarten“ für die Errichtung eines Wohnwintergartens an das bestehende Gebäude auf dem Flurstück 106/21, Kastanienweg 16 Der GR beschließt, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes „Hinter dem Pfarrgarten“ hinsichtlich Dachform und Dachneigung sowie des Baufeldes für die Errichtung eines Wohnwintergartens an das bestehende Gebäude auf dem Grundstück 106/21, Kastanienweg 16, wird zugestimmt. Beschluss: 112.1/15/2016 Abstimmungsergebnis: 6 x ja Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes „Hinter dem Pfarrgarten“ für die Errichtung eines Wohnhauses auf einer Teilfläche des Flurstückes 106/35, Kastanienweg Der GR beschließt, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes „Hinter dem Pfarrgarten“ hinsichtlich Dachneigung und Dachfarbe, der Überschreitung des Baufeldes sowie der Bauweise wird für das Bauvorhaben auf einer Teilfläche des Flurstückes 106/35, Kastanienweg, zugestimmt. Beschluss: 112.2/15/2016 Abstimmungsergebnis: 6 x ja TOP Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes „Hinter dem Pfarrgarten“ für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport auf dem Flurstück 106/1, Kastanienweg Der GR beschließt, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes „Hinter dem Pfarrgarten“ hinsichtlich Dachform, Dachneigung und Dachfarbe sowie der Überschreitung des Baufeldes für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Carport, Kas-tanienweg, wird zugestimmt. Beschluss: 112.3/15/2016 Abstimmungsergebnis: 6 x ja TOP 8 Berufung und Bestellung Karsten Stohr Der BGM beruft Herrn Karsten Stohr zum Gruppenführer der Freiwilligen Feuerwehr Wohlsborn und überreicht ihm eine entsprechende Urkunde. TOP 9 Beratung und Beschluss zur Trassenführung für eine Trinkwasserleitung von Wohlsborn nach Weimar-Schöndorf (Linkershof) Der GR Wohlsborn stimmt der Trassenführung für die Trinkwasserleitung von Wohlsborn nach Weimar-Schöndorf für einen neuen Hausanschluss zu. Im Weg am alten Bahnhof darf nicht im Bereich des Feldsteinpflasters verlegt werden, sondern rechts bzw. links neben der gepflasterten Fläche. Vor Baubeginn ist der Bürgermeister vor Ort von der Trassenführung in Kenntnis zu setzen und abzustimmen. Beschluss: 113/15/2016 TOP 3 Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die Abstimmungsergebnis: 6 x ja öffentliche Sitzung des Gemeinderates Wohlsborn vom Der GR genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Peter Thomas, Bürgermeister Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 35 - ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG der Haushaltssatzung 2017 Gemeinde Wohlsborn 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 Krippenspiel am Heiligen Abend Elf Kinder aus der Gemeinde haben zum Heilig Abend ein Krippenspiel der Moderne aufgeführt. Lea Seiler und Nele Thöne führten als Jugendliche der Neuzeit das Krippenspiel in die Vergangenheit. Jeanine und Sophie Dreßler, Sarah Felbier, Paul Pfündner, Johann Orlowski, Jenny Thilo, Lea Ulmann, Lena Schneemann und Charlotta Mund waren die Darsteller des Altertums. Mit viel Freude am Schauspiel war das Krippenspiel wieder ein Highlight in der Kirche zu Heilig Abend. Davor haben die Kinder und Jugendlichen am 18.12.2016 im Pflegeheim Azurit als Generalprobe das Krippenspiel aufgeführt. Dort wie auch hier in unserer Kirche erhielten die jungen Künstler stürmischen Beifall als Anerkennung für ihr Spiel. Baumschnittlehrgang Am Sonnabend, dem 14.01.2017 musste unser Baumschnittlehrgang wetterbedingt leider ausfallen. Unser nächster Baumschnittlehrgang in Wohlsborn ist am Sonnabend, dem 18.02.2017. Treffpunkt ist 9.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus. Bitte wieder Rosenschere, Astschere und wer hat eine Leiter mitbringen. Unser Einsatzort wird die Streuobstwiese am Friedhof sein. Die Kosten pro Teilnehmer betragen 30,00 €. Bitte das Geld zum Termin mitbringen. Es wäre auch schön, wenn sich die Teilnehmer bis Montag, den 13.02.2017 in der Gemeinde anmelden. Bequemlichkeit geht vor Sicherheit An der Kreisstraße ist bekanntlich kein Fußweg. Leider können wir immer wieder beobachten, dass Kinder- und Jugendliche auf ihrem Weg zum Schulbus lieber auf der Kreisstraße laufen als innerhalb des Wohngebietes (z.B. Hinter den Oberweiden) die Fußwege in Richtung Schulbus zu nutzen. Ich halte dies für sehr gefährlich. Vielleicht sollten sich die Eltern einmal den Schulweg ihrer Kinder ansehen. Ihr Bürgermeister Peter Thomas HOLZVERKAUF Die Gemeinde bietet ihren Bürgern auch dieses Jahr wieder Brennholz für 25,00 €/rm an. Ein Multicar mit Aufsatzbrettern kann 2 Raummeter (rm) laden. Dazu ist ein schriftlicher formloser Antrag in der Gemeinde abzugeben bzw. in den Gemeindebriefkasten zu werfen. NICHTAMTLICHES WOHLSBORN Einladung zum Rentnernachmittag Am Mittwoch, den 15.02.2017 findet ab 14.30 Uhr der nächste Beschluss- und Genehmigungsvermerk Der Gemeinderat Wohlsborn hat in der Sitzung am 14.12.2016 unter der Beschluss- Nummer 109/15/2016 die Haushaltssatzung für das Jahr 2017, einschl. der Anlagen beschlossen. Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile. Rentnernachmittag im Bürgerhaus statt. Alle Seniorinnen und Senioren sind herzlich eingeladen. Winterabende im Bürgerhaus Am 13.01.2017 fand unser erster Winterabend in diesem Jahr statt. Die Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Weimarer Land hat mit Kinder und Jugendlichen waren zum Basteln von Nistkästen aufgerufen. Schreiben vom 09.01.2017 den Eingang der Haushaltssatzung bestätigt. Wir haben einige Nistkästen zusammenbauen können, die in diesem Gemäß § 57 Abs. 3, S. 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 S. 3.3 ThürKO erfolgt hiermit Frühjahr auf den Streuobstwiesen angebracht werden. die öffentliche Bekanntmachung. Wer Lust und Laune hat mit netten Leuten an der Feuerschale vor dem Bürgerhaus oder in gemütlicher Runde im Bürgerhaus beisammen zu Auslegungshinweis sein, der ist uns an folgenden Abenden ab 18.00 Uhr im Bürgerhaus Nach § 57 Abs. 3 ThürKO liegen die Haushaltsunterlagen für das Jahr 2017 herzlich willkommen: ab 6.02.2017 für die Dauer von zwei Wochen aus bzw. werden über diesen am Freitag, den 17.02.2017 und am Freitag, den 17.03.2017 Zeitraum hinaus bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Auslegung erfolgt in der VGem Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, Zimmer 5 a während der allgemeinen Wenn ihr wieder Lust am Basteln habt, könnt ihr ab 18.00 Uhr im FeuerGeschäftszeiten. wehrgerätehaus mit dem Ortsbrandmeister Karsten Stohr, weitere Nistkästen für unsere Streuobstwiesen zusammenbauen bzw. die Nistkästen vom letzten Abend mit Holzschutzfarbe anstreichen. Liebe Bürgerinnen und Bürger, Über eine rege Beteiligung würden wir uns freuen und natürlich auch die Vögel und Fledermäuse, die diese Nistkästen im Frühjahr beziehen könnten. die nächste Gemeinderatssitzung findet nach Bedarf statt. Für das leibliche Wohl sorgt der Heimatverein Wohlsborn e.V. Einen eventuellen Termin entnehmen Sie dann aus unserem Schaukasten. Heimatverein Wohlsborn e.V. 1. Vorsitzende Yvonne Gratz Liebe Kinder! Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar - 36 - Kirchliche Nachrichten Kirchliche Nachrichten für das Kirchspiel Großobringen Pfarramt Schöndorf / Großobringen Pastorin Sabine Hertzsch Unterdorf 110 - Tel./Fax: 03643-491587 www.kg-grossobringen.de Monatsspruch für Februar: Wenn ihr in ein Haus kommt, so sagt als erstes: Friede diesem Haus! (Lk 10,5) Gottesdienste im Kirchspiel 05. Februar 9.30 Uhr 10.30 Uhr 17.00 Uhr Großobringen Kleinobringen Schöndorf 12. Februar 10.00 Uhr Schöndorf 19. Februar 9.30 Uhr 10.30 Uhr 14.00 Uhr 17.00 Uhr Großobingen Heichelheim Sachsenhausen Schöndorf 26. Februar 10.00 Uhr Schöndorf Gemeindenachmittag für Großobringen und Heichelheim gemeinsam: am Dienstag, den 7. Februar – 14.30 Uhr in der Gaststätte in Heichelheim Christenlehre Großobringen: jeden Donnerstag um 16.00 Uhr Weimarer Kindertage Während der Winterferien vom Montag, den 6. Februar bis Mittwoch, den 8. Februar sind Kinder der 1.-6. Klasse herzlich eingeladen zu den Weimarer Kindertagen. Klingende Glocken werden uns begleiten. Auch gibt es ausreichend Zeit zu Spiel und Spaß. Nähere Informationen dazu übers Pfarramt, Einladungen werden verteilt. Konfirmandenunterricht 7./ 8. Klasse: jeden Dienstag um 16.30 Uhr im Pfarrhaus Großobringen (Gruppe I) jeden Donnerstag um 17 Uhr im Pfarrhaus Großobringen (Gruppe II) Konfirmandentag am Samstag, den 18. Februar, von 9.30 Uhr – 14.30 Uhr im Gemeindezentrum Weimar-West, Moskauer Str. 1a Es gibt verschiedene Workshops zur Jahreslosung. HERZLICHE EINLADUNG zum musikalischen Segnungsgottesdienst am Valentinstag Am Valentinstag, Dienstag 14. Februar 2017 lädt das Kirchspiel Klettbach ein um 19 Uhr zu einem romantischen Gottesdienst für Verliebte und Liebende. In der beheizbaren Kirche in Obernissa erwartet Sie ein musikalischer Gottesdienst, in welchem Sie sich und Ihre Partnerschaft segnen lassen können. Im Anschluss wird eingeladen zu einem kleinen Sektempfang. Kirchenchor jeden Dienstag 19.30 Uhr im Pfarrhaus Großobringen Der Weltgebetstag am 3. März 2017 verspricht wieder sehr interessant und bereichernd zu werden. Wir treffen uns um 18 Uhr im Pfarrhaus. Habe ich dir Unrecht getan? – unter dieser Überschrift führt uns der Weltgebetstag in diesem Jahr zu den Philippinen. Krasse Gegensätze zwischen Arm und Reich; wunderbare Natur und Weltkulturerbestätten auf der einen und zerstörerische Naturgewalten wie Taifune auf der anderen Seite. Ein Land der Extreme erwartet uns. Mit einer Andacht, mit Bildern und Informationen sowie landestypischen Speisen wollen wir uns den Menschen auf den Philippinen nähern. 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 DIE EV.-LUTHERISCHEN KIRCHSPIELE BUTTELSTEDT & NEUMARK Berlstedt, Buttelstedt, Daasdorf b.B., Haindorf, Krautheim, Leutenthal, Nermsdorf, Neumark, Rohrbach, Thalborn, Vippachedelhausen, Weiden „Wenn ihr in ein Haus kommt, so sagt als erstes: Friede sei diesem Haus!“ (Lukasevangelium Kapitel 10 Vers 5) Liebe Mitmenschen im Nordkreis Weimar! „Frieden mit uns“ ist Gottes Mission. Was auch immer um uns herum geschieht; womit auch immer wir selbst den Frieden Tag für Tag gefährden: Gott gibt seinen Plan nicht auf, dass wir Menschen zueinander finden und uns gemeinsam ein Zuhause schaffen, in dem Friede herrscht. Oft genug bleibt er außen vor. Das war schon in der Weihnachtsgeschichte so: „Zieh weiter, für dich ist hier kein Raum.“ Wir träumen ihn wohl alle, den ewigen Traum vom Frieden. Aber wer traut diesem Frieden wirklich etwas zu? Manchmal blitzt er nur kurz auf. Manchmal leuchtet er schon hell. Manchmal fehlt er uns so sehr, dass es schmerzt. Aber von Gott her zieht der Friede bei uns ein. Auch das war Weihnachten zu hören: So viele Türen können wir gar nicht verschließen, als dass nicht doch noch irgendwo ein Ochs und ein Esel ein wenig zur Seite rücken, damit Gottes Friedenswerk beginnen kann. Am 2. Februar endet die Weihnachtszeit. Zu „Mariä Lichtmess“ strahlt ihr Licht noch einmal auf. Mancherorts werden Kerzen in der Kirche entzündet und nach Hause getragen. So holt man das Friedenszeichen Gottes zu sich und teilte es mit der Familie und den Nachbarn. So ähnlich, wie wir es mit dem „Friedenslicht von Bethlehem“ am Heiligen Abend kennen. Es müssen aber nicht unbedingt Kerzen sein. Das Weihnachtslicht im Herzen spricht die gleiche Sprache: „Friede sei mit Dir!“ So zieht ein Friedensgruß von Haus zu Haus und schafft ein Netzwerk, dem man trauen kann. Ich wünsche uns, dass wir erleben, wie Gott beharrlich Friedenswunder tut - und wie für uns dadurch in dieser Welt ein Haus entsteht, in dem wir gut und gerne miteinander leben. „Gott befohlen!“ Ihr Pfarrer Hendrik Mattenklodt GOTTESDIENSTE Sonntag, 05. Februar (5. nach Epiphanias): 09:00 Uhr Altes Pfarrhaus Neumark, Vor dem Obertore 106 10:30 Uhr Gemeindehaus Buttelstedt, Weimarische Straße 1 - mit Abendmahl 14:00 Uhr St. Crucis-Kirche Berlstedt Sonntag, 12. Februar (letzter nach Epiphanias): 09:00 Uhr Altes Pfarrhaus Kleinneuhausen, Ringstr. 69 10:30 Uhr Altes Pfarrhaus Vogelsberg, Kirchplatz 1 Sonntag, 19. Februar (Septuagesimae): 09:00 Uhr Altes Pfarrhaus Vippachedelhausen, Weimarische Straße 57 10:30 Uhr Kirche Haindorf - mit Start des Kinder-Pilgerwegs und Abendmahl 14:00 Uhr Altes Pfarrhaus Krautheim, Kirchstraße 2 Sonntag, 26. Februar (Sexagesimae): 09:00 Uhr Kirche Nermsdorf - mit Abendmahl 10:30 Uhr Gemeindehaus Buttelstedt, Weimarische Straße 1 14:00 Uhr Kirche Thalborn Freitag, 03. März (Weltgebetstag): 18:00 Uhr Altes Pfarrhaus Krautheim, Kirchstraße 2 18:00 Uhr St. Crucis-Kirche Berlstedt Sonntag, 05. März (Invokavit): 11:00-15:00 Uhr Kirche und Gemeinschaftshaus Nermsdorf Weltgebetstag für Kinder 14:00 Uhr St. Crucis-Kirche Berlstedt - mit Abendmahl REGELMÄßIGE TERMINE Gemeindenachmittage Berlstedt: Jeden zweiten Mittwoch im Monat um 14:00 Uhr Kontakt: Irmgard Appelbaum (036452-70115) Buttelstedt: Jeden 1. Donnerstag im Monat um 14:30 Uhr Kontakt: Erika Wolter (036451-61251) Krautheim: Jeden 1. Mittwoch im Monat um 14.30 Uhr Kontakt: Lucie Dannehl (036451-73517) Neumark: Jeden letzten Mittwoch im Monat um 14:00 Uhr Kontakt: Doris Salfelder (036452-71261) Chorproben Jeden Dienstag um 19:30 Uhr im Gemeindehaus in Buttelstedt (außer in den Schulferien) Kontakt: Dietlinde Kirschner (03643-4958090) Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar Christenlehre - 37 - Jeden Montag um 16:00 Uhr im Gemeindehaus in Buttelstedt (außer in den Schulferien) Kontakt: Dietlinde Kirschner (03643-4958090) Vorkonfirmanden und Konfirmanden Wir treffen uns am 14., 21. und 28. Februar zu den gewohnten Zeiten (Konfirmanden: 15:45 Uhr, Vorkonfirmanden: 17:00 Uhr) im Pfarrhaus in Buttelstedt. Der Weltgebetstag wird unser Thema sein. Er kommt in diesem Jahr aus den Philippinen, Thema: „Was ist denn fair?“ In den Weltgebetstagsgottesdiensten brauchen wir dann Eure Unterstützung. Merkt Euch bitte den Freitagabend (03. März) und den Sonntagvormittag (05. März) schon einmal vor. AKTUELLES „Wir sollten echt mal drüber reden!“ sagte eine nach dem Gottesdienst. Wir haben gleich Nägel mit Köpfen gemacht und Ort (Altes Pfarrhaus Vippachedelhausen, Weimarische Str. 57) und Zeit (Mittwoch, 15. Februar, 19:00-20:30 Uhr) verabredet. Wenn Sie auch finden, dass es dran ist, dass wir uns mal über die Bibel und ihre Bilder und unseren Glauben und seine Bedeutung unterhalten, dann sind Sie dort genau richtig. Vielleicht spinnt sich daraus ein Gesprächsfaden, der sich durch unsere Pfarrbereiche zieht; ein BIBELGESPRÄCH heute hier und morgen dort aber immer vom Herzen her und frisch von der Leber weg. Es wird aufregend, aber wir werden etwas davon haben. Herzlich willkommen! Kontakt: Kornelia Reißner, Tel.: 036452-233977; Pfr.’in Denise Scheel, Tel.: 036451-6088; Pfr. Hendrik Mattenklodt, Tel.: 036451 - 60336 Am Sonntag, den 19. Februar, um 10:30 Uhr startet mit dem Gottesdienst in der Haindorfer Kirche der KINDER-PILGERWEG. Unser „Netzwerk für Kinder & Familien“ lädt alle, die mit ihnen gehen möchten, ein, im Laufe des Jahres unser „12-Kirchen-Land“ zu erkunden. Vom Weltgebetstag in Nermsdorf, über das Himmelfahrtsfest in Weiden, das Johannisfeuer in Thalborn, die Sternradfahrt nach Vippachedelhausen, den Bilderbogen in Leutenthal, den Schulanfang in Berlstedt und Buttelstedt bis zum Adventsmarkt in Neumark und zu den Krippenspielen in allen unseren Kirchen wird der Weg führen - den Pilgerstab immer zur Hand! Wir sind selbst gespannt, wohin uns der Weg führt und was uns unterwegs begegnen wird. Sicher werden wir auch an Ostern und zum Erntedankfest Stationen einlegen. Im winterlichen Haindorf geht es los! Die Pilger werden unterwegs ihre Stäbe suchen und sich natürlich auch miteinander stärken. Herzlich willkommen! Der FREIZEITENFLYER FÜR KINDER- UND JUGENDFREIZEITEN 2017 im Kirchenkreis Apolda-Buttstädt ist da: Ein ganzes Heft mit Angeboten FÜR DICH! FÜR DICH haben wir uns besondere Orte ausgesucht und Ideen entwickelt, was wir dort MIT DIR und DEINEN FREUNDEN alles machen können. Es ist uns wichtig, in dieser Zeit FÜR DICH da zu sein – DEINE Fragen und Sorgen, DEINE Zweifel im Glauben, DEINE Glücksmomente und Träume. Wir freuen uns auf eine besondere Zeit MIT DIR, die FÜR DICH hoffentlich auch eine besondere Zeit in der Begegnung mit Gott sein wird. Seine Zusage, dabei zu sein, haben wir schon mal vor ab! Viel Spaß bei der Entscheidung für eine der Freizeiten! Kontakt: Gloria Wolf, Kreisjugendreferentin, Tel.: 03644-5159702 oder mobil: 0172-2532497 Stellvertretend für und mit HERZLICHEM DANK an alle, die in unseren Orten die Christvespern gestaltet haben, berichten die beiden Kirchenältesten Nadine Hopfgarten und Katrin Schörnig vom Krippenspiel aus Leutenthal: Dieses Jahr spielte das Leutenthaler Krippenspiel im „Schaufenster“ mit 2 coolen Dekorateuren (Antonia und Armin)!! Schon bei der ersten Probe kamen viele Leutenthaler Kinder und wollten (ganz freiwillig) Sprechrollen und auch stumme Rollen für das diesjährige Krippenspiel übernehmen. Die beiden Dekorateure ordneten ihr Fenster …. 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 gelangen zunehmend besser. Auch die Sprechrollen konnten fast ohne Zettel vorgetragen werden. Die treuen Begleiter Oli, Paul und Anna kamen zu einigen Proben dazu und haben sich bestimmt schon Lust und Mut geholt, um im nächsten Jahr aktiv dabei zu sein. Nach den Proben gab es auch mal heißen Kinderpunsch und süße Leckereien. Die Generalprobe fand dann mit fast allen Kostümen statt und es gab dabei noch so manche Ecken und Kanten! Am Heiligabend war die Aufregung sehr groß, die gefüllte Kirche sorgte für großes Lampenfieber. So manch kleine Panne schlich sich ein, aber das gehört dazu! Die Schaufenster-Weihnachts-geschichten- Akteure erhielten am Ende einen großen Beifall und jeder bekam eine Kleinigkeit mit DER Überraschung! Am 29.12. war dann der Überraschungsabend! Alle Kinder konnten sich nun selbst in ihrem Schaufenster bewundern. Heimlich wurde das Krippenspiel aufgenommen und nun auf großer Leinwand vorgeführt. Das war ein riesen Spaß und ein bisschen Stolz stand JEDEM ins Gesicht geschrieben. Ganz nebenbei stärkten wir uns mit Pizza und Getränken. An alle Schaufenster- Weihnachtsgeschichten-Akteure ein ganz dickes Dankeschön und wir zählen im nächsten Jahr wieder auf euch! KONTAKT Pfarrer Hendrik Mattenklodt Weimarische Str. 1, 99439 Buttelstedt Telefon: 036451-60336 o. 0152–29569255 Fax: 036451-735395 eMail: [email protected] Sprechstunde Buttelstedt: Mittwochs, 17:00-18:00 Uhr im Pfarrhaus, Weimarische Str. 1 Tel.: 036451-60336 Sprechstunde Neumark: Donnerstags, 17:00-18:000 Uhr im Pfarrhaus, Vor dem Obertore 106 Tel.: 036452-918122 Internet: www.die12Kirchen.de Allen Gemeindegliedern, die im Februar Geburtstag feiern, gratulieren wirganz herzlich und wünschen Gottes Segen und alles Gute für das neue Lebensjahr! TERMINE IM KIRCHSPIEL RAMSLA IM FEBRUAR 2017 Pfarrer Arndt Bräutigam, Erfurt-Kerspleben, Kirchplatz 1 Tel.: (036203) 90 851, Fax:(036203) 71 847 Ines Reifert, Pfarrbüro Ramsla, Kirchgasse 50, 99439 Ramsla, Bürozeit: Montag und Mittwoch, 9-11 Uhr, Tel.: 036452 72261, [email protected] KGV Ramsla IBAN: DE23 5206 0410 0008 0056 80 BIC: GENODEF1EK1 Evangelische Bank Gottesdienste: Und so wurden die Hirten (Patricia, Tina, Anna und Lukas) an ihren Platz postiert. Josef (David) und Maria (Luise) bildeten den Mittelpunkt im Schaufenster. Der Wirt (Jonas) trat Josef und Maria entgegen. Die 3 Könige (gespielt von eigentlich drei Königinnen Eva, Lena und Marie) stellen die Dekorateure an den Rand des Schaufensters. Der Engel (Paula) verkündigte dann die große Freude und wurde vom kleinen Engel (Julia) unterstützt. Ein wirklich dekoratives Schaufenster!! Von Probe zu Probe wurde das Krippenspiel kompletter und die Abläufe 19. Februar: 9:30 Uhr 26. Februar: 9:30 Uhr 2. Februar: 18:00 Uhr 14. Februar: 18:00 Uhr GD in Ramsla 10:30 Uhr GD in Schwerstedt GD in Ottmannshausen 10:30 Uhr GD in Hottelstedt Regional-GD in Nohra zum Lichtmess-Fest Regional-GD in Obernissa zum Valentins-Tag Zu den Regional-Gottesdiensten, die von (fast) allen PfarrerInnen gemeinsam gestaltet werden und oft auch musikalisch etwas Besonderes bieten, sind alle Gemeinden des Nordkreises eingeladen. Gemeindecafe 01. 02. Februar um 14.15 Uhr in Ramsla Februar um 14.00 Uhr in Ottmannshausen - 38 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 ANZEIGEN Dachdecker-, Dachklempnerarbeiten und Gerüstbau Weimarische Straße 24 99439 Buttelstedt Tel. (03 64 51) 6 03 70 Fax (03 64 51) 7 35 74 Mobil 01 72 - 9 44 07 13 Innungsbetrieb Gasthaus „ZUR LINDE” • Party-Service • Feierlichkeiten • Veranstaltungen/Saalvermietung • Hochzeitsfahrten A. 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Sein Andenken werden wir in Ehren halten. Mitglieder und Vorstand des Ramslaer Schützenvereins e.V. Ramsla, im Januar 2017 Reparaturen von Hausgeräten aller Marken Friseurmeisterin Iris WALTHER Komme zu Ihnen Mobiler Friseurservice Hainstrasse 31 99610 Großbrembach nach Hause! Telefon: 036451 / 60482 Mobil: 0162 / 3693771 • Waschmaschinen • Trockner • Geschirrspüler • Elektroherde • Kühltechnik • Heißwassertechnik HENSCHEL HAUSGERÄTE 99195 Schloßvippach Weimarische Str. 13, Tel. 036371 / 52810 Fax /51232 Funkt-Tel. 0172 - 7463669 Zu jeder Zeit für Sie erreichbar! Für Ihre Festlichkeiten bieten wir diverse Braten, Pfannen sowie rustikale & festliche Platten. 99439 Buttelstedt Weimarische Str.16 Tel. 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Die Hausarztpraxis Dr. Baumgarten-Dietrich, Physiotherapie und Sanitätshaus sind ebenfalls vor Ort. Im 2. Stock befindet sich OP-Bereich und Tagesklinik. Hier versorgen Dr. Beberhold und Kollegen ein breites Spektrum orthopädischer Krankheitsbilder, die einer operativen Behandlung bedürfen. Über 500 meist ambulante Operationen wurden 2016 durchgeführt, darunter allein über 100 Korrekturen an Hallux valgus und Hammerzehen. Eine Besonderheit bei der Operation von künstlichen Hüft- und Kniegelenken ist das Konzept der „Fast-Track-Chirurgie“. Die Patienten können nach einem Aufenthalt von nur zwei bis vier Tagen in die häusliche Umgebung zurückkehren, werden schneller wieder mobil als nach einem längeren Klinikaufenthalt. Auch das Infektionsrisiko wird so stark vermindert. Eine besondere Verstärkung des Ärzteteams gelang dem OCW durch die Verpflichtung von Dr. Horst Gellner. Der erfahrene Orthopäde und Unfallchirurg bietet Sprechstunden und Operationen an. Neben Dr. Gellner konnte der Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin Dipl.-Med. Alexander Niemann für die orthopädische Praxis gewonnen werden. Er praktizierte vorher in einer renommierten Reha-Klinik in Schleswig-Holstein. Durch den Eintritt der beiden Ärzte in die orthopädische Praxis konnten die Wartezeiten verkürzt und das Leistungsspektrum erweitert werden. Sie finden das OCW in der Ahornallee 11, in 99428 Weimar-Legefeld, telefonisch unter 03643 - 48 98 00. Termine auch per Email unter [email protected]. - 41 - Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar 4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017 KLEINANZEIGEN Grundstück in Krautheim zu verkaufen Flur Nr. 1, Flurstück 1404 = 2.220m2 Preis nach Vereinbarung 036451 / 60931 Inh. 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