Gemeinde Journal

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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Gemeinde
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
Journal
Amtsblatt der
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Nördliches
Weimarer Land
Redaktionsschluss: 15.02.2017
Die nächste Ausgabe erscheint am: 01.03.2017
Mitgliedskommunen: Gemeinden Ballstedt, Berlstedt (mit Ortsteilen Hottelstedt, Ottmannshausen und Stedten a. E.), Ettersburg, Großobringen,
Heichelheim, Kleinobringen, Krautheim (mit Ortsteil Haindorf), Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt,
Vippachedelhausen (mit Ortsteil Thalborn), Wohlsborn, Stadt Buttelstedt (mit Stadtteilen Daasdorf, Nermsdorf und Weiden), Stadt Neumark
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar  Hauptstraße 23  99439 Berlstedt
Homepage: www.vgnordkreis-weimar.de  E-Mail: siehe unter Ansprechpartner
Alle Ämter der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar sind wie folgt geöffnet:
dienstags
donnerstags
freitags
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr
9.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr
7.30 Uhr bis 10.30 Uhr
sowie an jedem ersten Samstag im Monat zusätzlich das Einwohnermeldeamt 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr
IHRE ANSPRECHPARTNER:
 EINWOHNERMELDEAMT - Tel. 036452 - 785 - 26 - Fax: 78535
 ERZIEHUNGSGELD/KITA’S - Tel. 036452 - 785-25
(An-/Abmeldungen, Passwesen, pol. Führungszeugnis) (An-/Abmeldung Kita, Antrag Landeserziehungsgeld)
E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]
 STANDESAMT - Tel. 036452 - 785-17 oder 785-27
 BAUAMT - Tel. 036452 - 785-14 oder 785-28
(Eheschließungen, Geburtsurkunden, Sterbefälle) (Bauanträge, Straßenausbaubeiträge, Liegenschaften)
E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]
 ORDNUNGSAMT - Tel. 036452 - 785-13 oder 785-23
 Kasse - Tel. 036452 - 785-22 oder 785-29
(An-/Abmeldungen Hund, Ordnungswidrigkeiten) (Zahlungsverkehr, SEPA-Verfahren)
E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]
 VORSITZ/HAUPTAMT - Tel. 036452 - 785-12
 HAUPTAMT - 036452 - 785-10 oder 785-30
Gemeinschaftsvorsitzender – Axel Schneider Ratsinformationen, Amtsblatt
E-mail: [email protected] E-mail: [email protected]
Notrufe bei Havariefällen
Thür. Energie AG
Störungsdienst Gasversorgung
Störungsdienst Stromversorgung
Kundenservice
08 00 / 6 86 11 77
03 61 / 73 90 73 90
0 36 41 / 817 11 11
Wasserversorgung
Wasserversorgungszweckverband
Meisterber. Sachsenhausen
Störungsdienst
Havarie:
0 36 43 / 74 44 - 450
0 36 43 / 74 44 - 0
0 36 43 / 744 44 44
Abwasserbehandlung
Abwasserzweckverband Nordkreis
03 64 51 / 73 87 88
Rohrreinigung Morawietz
Sömmerda (Entsorgungsunternehmen)
0 36 34 / 62 23 50
Mo / Di / Do
19 - 7 Uhr des Folgetages
Mi u. Fr
13 - 7 Uhr des Folgetages
Sa/So/Feiertag
7 - 7 Uhr
• Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst:
 116 117
Kontaktbereichsbeamte (Polizei)
Berlstedt (Di 14-18 Uhr sowie nach Vereinbarung) 03 64 52 / 7 19 87
Buttelstedt (Do 14-18 Uhr) 03 64 51 / 7 34 60
Amtsblatt der Vgem. Nordkreis Weimar mit den Gemeinden
Auflage: 4.011
Herausgeber:
Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil:
Verantwortlich für den Anzeigenteil:
Ärztlicher Bereitschaftsdienst
• Zahnärztlicher Wochenendbereitschaftsdienst:  0180 5908077
• In lebensbedrohenden Notfällen
 112
CJD Apolda / Weimarer Land
im Christlichen Jugenddorfwerk e. V.
Marina Willeke, Gebietsjugendpflegerin
Hauptstr. 20 · 99439 Berlstedt
Tel. 036452 - 76060 · E-Mail: [email protected]
• Ballstedt • Berlstedt / OT Hottelstedt / OT Ottmannshausen / OT Stedten • Buttelstedt / OT Daasdorf / OT Nermsdorf /
OT Weiden • Ettersburg • Großobringen • Heichelheim • Kleinobringen • Krautheim / OT Haindorf • Leutenthal • Neumark
• Ramsla • Rohrbach • Sachsenhausen • Schwerstedt • Vippachedelhausen / OT Thalborn • Wohlsborn
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt, Tel. (036452) 7850
Axel Schneider, Gemeinschaftsvorsitzender der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Verlag/Druck/Anzeigenvertrieb:
Hauptstraße 23, 99439 Berlstedt, Tel. (036452) 7850
HAASE DRUCK
sowie die Bürgermeister für den jeweiligen Gemeindeteil.
99439 Buttelstedt OT Daasdorf
Haase Druck, Im Dorfe 29, 99439 Buttelstedt OT Daasdorf
Im Dorfe 29
Erscheinungsweise: In der Regel einmal monatlich - kostenlos in alle Haushalte im Verbreitungsgebiet.
Auf die kostenlose Verteilung besteht kein Rechtsanspruch.
Bezugsmöglichkeit: Im Bedarfsfall können Einzelexemplare zum Stückpreis von 1 Euro (incl. MwSt)
zuzügl. Porto bei Firma Haase-Druck bestellt werden.
Tel.: (03 64 51) 6 84-11
Fax: (03 64 51) 6 84-21
E-mail: [email protected]
Internet: www.haasedruck.de
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
AMTLICHES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
INFORMATION ZUR GRUNDSTEUER 2017
Die Grundsteuer wird von der Gemeinde gegenüber dem Steuerpflichtigen durch einen Grundsteuerbescheid für das Kalenderjahr
festgesetzt und bekannt gegeben. Laut § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz ist es zulässig, die Grundsteuer durch öffentliche Bekanntmachung festzusetzen, wenn die Steuerschuldner in diesem Kalenderjahr die gleiche Steuer wie im Vorjahr zu entrichten haben.
Für die Steuerschuldner treten mit dem Tage der öffentlichen
Bekanntmachung die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen
an diesem Tage ein schriftlicher Steuerbescheid zugegangen wäre.
Die Grundsteuer wird grundsätzlich in Vierteljahresraten
am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. eines Jahres fällig.
Für Kleinbeträge gelten besondere Zahlungstermine.
Des Weiteren besteht die Möglichkeit, die Steuer in einem Jahresbetrag am 01.07. eines Jahres zu begleichen, dazu bedarf es eines
Antrages des Steuerpflichtigen.
Der Antrag muss spätestens bis zum 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres gestellt werden.
Die Grundsteuer für 2017 wird für die Gemeinden Ballstedt, Berlstedt,
Ettersburg, Großobringen, Heichelheim, Kleinobringen Krautheim,
Leutenthal, Ramsla, Rohrbach, Schwerstedt, Vippachedelhausen,
Wohlsborn und die Städte Buttelstedt und Neumark durch öffentliche
Bekanntmachung festgesetzt,
das heißt, es werden für das Jahr 2017
k e i n e Grundsteuerbescheide verschickt.
Neue Bescheide erhalten nur diejenigen Steuerpflichtigen, wo sich
Änderungen bei der Veranlagung ergeben. Zahlungstermine, Zahlungsbeträge und Bankverbindungen entnehmen Sie bitte dem Ihnen
bisher vorliegenden Grundsteuerbescheid. Bei Überweisungen bitten
wir unbedingt um Angabe des Kassenzeichens, damit eine eindeutige Zahlungszuordnung erfolgen kann.
Des Weiteren möchten wir noch einmal daran erinnern:
• dass keine Bargeldzahlungen in der Kasse mehr möglich sind,
• dass das Abbuchungsverfahren genutzt werden kann, um
zusätzliche Gebühren bei Zahlungsrückständen zu vermeiden,
entsprechende Vordrucke erhalten Sie in der Finanzverwaltung
der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar und auf unserer
Internetseite www.vgnordkreis-weimar.de
Für Rückfragen zur Grundsteuer wenden Sie sich bitte während der
Öffnungszeiten (s. Titelseite) an die Mitarbeiter der Finanzverwaltung.
S. Bauer
Finanzverwaltung
VGem. Nordkreis Weimar
VERSCHIEBUNG
DER SAMSTAGSSPRECHZEIT
DES EINWOHNERMELDEAMTES
FÜR MÄRZ
Aus organisatorischen Gründen wird die Sprechzeit
vom 04.03.2017 wird auf den 25.02.2017 vorverlagert.
Somit ist im Februar das Einwohnermeldeamt
am 04.02.2017 und am 25.02.2017
in der Zeit von 9-12 Uhr geöffnet.
Im März findet dafür keine Samstagssprechzeit statt
Nächste Sprechzeit ist am 01.04.2017.
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4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
der Gemeinschaftsversammlung vom 13.12.2016
TOP 1 – Bestätigung der ordnungsgemäßen Ladung, Feststellung
der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
Der Gemeinschaftsvorsitzende, Herr Schneider, begrüßt alle Anwesenden,
insbesondere die Herren Ameis und Grolms vom Landratsamt Weimarer
Land. Er stellt die ordnungsgemäße Ladung der Gemeinschaftsmitglieder,
sowie die Beschlussfähigkeit fest.
Von 35 gewählten Gemeinschaftsmitgliedern sind 29 Gemeinschaftsmitglieder anwesend. Herr Schneider übergibt die Sitzungsleitung an Herrn
Scheide.
Herr Scheide beantragt zur Tagesordnung eine Ergänzung.
Als neuer TOP 3 soll der Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft aufgenommen werden.
Es gibt keine Einwände zur Ergänzung der Tagesordnung, diese lautet neu
wie folgt:
Tagesordnung:
1. Bestätigung der ordnungsgemäßen Ladung, Feststellung
der Beschlussfähigkeit und der Tagesordnung
-
2. Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über
die öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung
vom 12.09.2016
52/09/2016
3. Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung
der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts
zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der
Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft
Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft
55/09/2016
4. Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2017
der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
einschließlich der Anlagen
53/09/2016
5. Beratung und Beschluss zum Finanzplan
für den Zeitraum 2016 bis 2020
der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
54/09/2016
6. Informationen zur Gebietsreform
-
7. Informationen der Amtsleiter
-
8. Anfragen und Hinweise der Gemeinschaftsmitglieder
-
TOP 2 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die
öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 12.09.2016
Beschluss-Nr. 52/09/2016:
Die Gemeinschaftsversammlung genehmigt die Niederschrift über die
öffentliche Sitzung der Gemeinschaftsversammlung vom 12.09.2016.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GM: 35, davon anwesend: 29,
Ja-Stimmen: 23, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 6
TOP 3 – Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der
Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft
Beschluss-Nr. 55/09/2016:
Die Gemeinschaftsversammlung beschließt den Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die
Verwaltungsgemeinschaft. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GM: 35, davon anwesend: 29,
Ja-Stimmen: 29, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 4 – Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2017
der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar einschließlich der
Anlagen
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
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Beschluss-Nr. 53/09/2016:
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar beschließt die die Haushaltssatzung 2017 einschließlich der
Anlagen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GM: 35, davon anwesend: 29,
Ja-Stimmen: 29, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
Die Gemeinschaftsversammlung hat in der Sitzung am 13.12.2016 unter der
Beschluss-Nummer 53/09/2016 die Haushaltssatzung für das Jahr 2017,
einschl. der Anlagen beschlossen.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Weimarer Land hat mit
Schreiben vom 11.01.2017 den Eingang der Haushaltssatzung bestätigt.
Gemäß §§ 52 Abs. 2 ThürKO, 23 Abs. 1 S. 1 ThürKGG, 57 Abs. 3, S. 2 i.V.m.
TOP 5 - Beratung und Beschluss zum Finanzplan für den Zeitraum 2016
§ 21 Abs. 3 S. 3.3 ThürKO erfolgt hiermit die öffentliche Bekanntmachung.
bis 2020 der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Auslegungshinweis
Beschluss-Nr. 54/09/2016:
Nach § 57 Abs. 3 ThürKO liegen die Haushaltsunterlagen für das Jahr 2017
Die Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
ab 6.02.2017 für die Dauer von zwei Wochen aus bzw. werden über diesen
Weimar beschließt den Finanzplan für den Zeitraum 2016 bis 2020.
Zeitraum hinaus bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die JahAbstimmungsergebnis:
resrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur
Gesetzliche Zahl der GM: 35, davon anwesend: 29,
Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Auslegung erfolgt in der VGem
Ja-Stimmen: 29, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, Zimmer 5 a während der allgemeinen
Geschäftszeiten.
Axel Schneider, Gemeinschaftsvorsitzender
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
der Haushaltssatzung 2017
der VGem Nordkreis Weimar
NEUES VOM „KOBB BERLSTEDT“
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger der VG Nordkreis Weimar!
Heute möchte ich eine Thema ansprechen, dass bereits seit längerer Zeit
für Unklarheiten zu sorgen scheint. Im Bereich der Aktiv-Schule „An der Via
Regia“ befindet sich unmittelbar vor der Schule eine Bushaltestelle. Durch
diese Bushaltestelle fahren die Schulbusse, um die Kinder aus den umliegenden oder auch weiter entfernten Ortschaften zur Schule zu bringen. Auf
der gegenüberliegenden Straßenseite ist eine Verbreiterung der Fahrbahn
mit abgesenktem Bordstein. Diese bietet sich hervorragend als Parkbucht
an – würde da nicht jenes „Schild“ stehen.
Bei diesem „Schild“ handelt es sich um das Verkehrszeichen 283. Dieses
kennzeichnet ein Absolutes Halteverbot. Absolut bedeutet: Hier ist weder
Parken noch kurzes Halten erlaubt! Demnach ist es weder gestattet dort sein
Fahrzeug abzuparken und auszusteigen, noch das Fahrzeug abzustellen
und darin sitzen zu bleiben. Ebenso befinden sich in diesem Bereich mehrere Grundstückszufahrten. Es dürfte Jedermann klar sein, dass damit das
Parken in diesem Bereich unzulässig ist – oder würden Sie es gut finden,
wenn ihre Grundstückszufahrt mit Fahrzeugen zugeparkt wird??
Es hat mit Sicherheit Niemand etwas dagegen, wenn Sie im Bereich der
Bushaltestelle halten, ihr Kind die Tür öffnet, Mama oder Papa einen Schmatz
gibt – und eigenständig in die Schule geht. Dies gilt selbstverständlich nur
für den Fall, dass Sie hierbei keinen Anderen behindern oder gefährden –
insbesondere nicht den Schulbusverkehr!
Sollten Sie es jedoch als notwendig erachten ihr Kind persönlich in die Schule zu bringen oder abzuholen, beim Umziehen behilflich zu sein bzw. das
Kind an die Lehrerin/ Lehrer zu übergeben, so stellen Sie ihr Fahrzeug doch
bitte auf regulären Parkplätzen ab. Hierzu können Sie die Parkbuchten vor
der VR Bank oder den Platz zwischen VR Bank und dem Busunternehmen
„Weimar Tour“ nutzen. Ja, dass sind sicherlich zwischen 50m - 70m Fußweg.
Aber es gibt eine gut ausgebauten Gehweg unmittelbar vor der Schule und
die Zufahrtsstraße zum Busunternehmen „Weimar Tour“ ist auf jeden Fall
weniger befahren als die Ortsdurchfahrt. Man muss klar sagen: Es gibt
keinen Rechtsanspruch auf einen Parkplatz vor der Schule!
Seit längerer Zeit habe ich in Gesprächen mit Eltern und Großeltern vor Ort
auf diese Problematik hingewiesen, ebenso erfolgen regelmäßige Hinweise
seitens der Schule. Leider muss ich feststellen, dass es in diesem Fall eine
Vielzahl „uneinsichtiger Fahrzeugführer“ gibt, die einen freundlichen Hinweis
meinerseits zum Anlass einer Diskussion sehen, bei der sie scheinbar ihre
sämtlichen gegenwärtigen Probleme in verbalen Ausdrücken unterster
Kategorie vorbringen.
Ich hoffe nun auf eine Verbesserung der Situation vor Ort und appelliere
nochmals an ihre Einsicht. Sollte sich eine Verbesserung wider Erwarten
nicht einstellen, wird es seitens der Ordnungsbehörde und meinerseits eine
konsequente Verfolgung der Ordnungswidrigkeiten geben. Dies dürfte nicht
in Ihrem Interesse sein…
Ihr KoBB – PHM Lenz
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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
NICHTAMTLICHES VERWALTUNGSGEMEINSCHAFT
Herzliche Glückwünsche den Jubilaren
Verwaltungsgemeinschaft
Nordkreis Weimar
Freistaat Thüringen
Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt
Tel. 036452 785-0
Fax. 036452 785-21
Berlstedt OT Hottelstedt
11.02.2017
Frau Gisela Müller
zum 75. Geburtstag
Buttelstedt
03.02.2017
26.02.2017
Herr Willy Bohn
Herr Heino Buschmann
zum 70. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Buttelstedt OT Daasdorf
03.02.2017
Herr Günther Marggraff
05.02.2017
Herr Gerhard Haubold
22.02.2017
Herr Klaus-Dieter Lohl
zum 70. Geburtstag
zum 85. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Großobringen
27.02.2017
Herr Gerhard Ritter
zum 70. Geburtstag
Heichelheim
09.02.2017
Herr Helmut Mayer
zum 75. Geburtstag
Krautheim
04.02.2017
Herr Heinz Krahmer
zum 85. Geburtstag
Leutenthal
01.02.2017
07.02.2017
Herr Hermann Sonnabend
Herr Erhard Berbig
zum 85. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Neumark
10.02.2017
15.02.2017
Frau Irmgard Eberhardt
Herr Harald Röder
zum 85. Geburtstag
zum 70. Geburtstag
Ramsla
01.02.2017
Herr Gerhard Kellner
zum 80. Geburtstag
Rohrbach
05.02.2017
Herr Walter Hauptmann
zum 80. Geburtstag
Sachsenhausen
07.02.2017
17.02.2017
Herr Hans Hauschke
Herr Hans-Peter Schomburg
zum 75. Geburtstag
zum 75. Geburtstag
Schwerstedt
27.02.2017
Frau Hildegard Kellner
zum 80. Geburtstag
Vippachedelhausen
08.02.2017
Frau Jutta Körber
zum 85. Geburtstag
Wohlsborn
22.02.2017
Herr Thomas Fischer
zum 70. Geburtstag
Nördliches
Weimarer Land
Home: www.vgnordkreis-weimar.de
E-Mail: [email protected]
mit den Mitgliedskommunen
Ballstedt, Berlstedt, Buttelstedt, Ettersburg, Großobringen,
Heichelheim, Kleinobringen, Krautheim, Leutenthal, Neumark,
Ramsla, Rohrbach, Sachsenhausen, Schwerstedt,
Vippachedelhausen und Wohlsborn
und den allgemeinbildenden und berufsbildenden Schulen:
Gustav-Steinacker-Grundschule in Buttelstedt
Grundschule in Berlstedt
Aktiv-Schule „An der Via Regia“ in Berlstedt
Regelschule „Am Lindenkreis“ in Buttelstedt
Lyonel-Feininger-Gymnasium Mellingen,
Schulteil Buttelstedt
Staatliche berufsbildende Schule in Schwerstedt
Die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
mit ihren Mitgliedskommunen und Schulen
setzt sich für eine intensive Sensibilisierung der Bevölkerung,
insbesondere unserer Heranwachsenden,
zum Thema „Sicherheit im Internet“ ein.
Gerade unsere Kinder und Jugendlichen laufen Gefahr,
Opfer von Betrügern und falschen Freunden im Internet
zu werden und bedürfen daher unseres besonderen Schutzes!
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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Die Fahrbibliothek kommt nach:
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
LANDRATSAMT WEIMARER LAND
Sprechstunde Gesundheitsamt/
Sozialpsychiatrischer Dienst
Weimarer Land
Ballstedt
20.02.2017
15:45 – 16:15
Berlstedt
20.02.2017
16:20 – 17:15
OT Hottelstedt
20.02.2017
15:00 – 15:40
OT Ottmannshausen
24.02.2017
15:00 – 16:00
OT Stedten
24.02.2017
16:05 – 16:30
Buttelstedt Schule
13.02.2017
13:00 – 13:55
Buttelstedt Markt
13.02.2017
14:00- 14:50
Daasdorf b.B.
13.02.2017
15:00 – 16:00
OT Nermsdorf
16.02.2017
15:00 – 15:45
OT Weiden
16.02.2017
15:55 – 16:20
Ettersburg
24.02.2017
17:20 – 18:00
Heichelheim
13.02.2017
16:15 – 17:10
Kleinobringen
13.02.2017
17:20 – 18:00
Krautheim
16.02.2017
17:15 – 18:00
OT Haindorf
16.02.2017
16:30 – 17:10
Leutenthal
15.02.2017
15:45 – 16:25
Neumark
17.02.2017
17:00 – 17:45
Jeder von uns kann in eine Situation geraten, in der er auf Hilfe
anderer Menschen angewiesen ist. Dann ist es gut, wenn wir Vorkehrungen getroffen haben. Die Betreuungsbehörde Weimarer Land
berät und informiert über Vorsorgevollmachten oder Betreuungsverfügungen.
Ramsla
24.02.2017
16:35 – 17:10
WO?
Rohrbach
15.02.2017
15:00 – 15:40
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Hauptstraße 23 in 99439 Berlstedt
Sachsenhausen
15.02.2017
16:30 – 17:25
WANN?
Schwerstedt
20.02.2017
17:25 – 18:10
Jeden 2. Mittwoch im Monat
(außer Juli & August)
15:30 – 17:00 Uhr
Vippachedelhausen
17.02.2017
15:50 – 16:50
OT Thalborn
17.02.2017
15:15 – 15:45
Wohlsborn
15.02.2017
17:35 – 18:00
Bund
Mitteldeutschland
Knappschaft - Bahn - See
An jedem letzten Donnerstag im Monat von 15.00 Uhr bis
17.00 Uhr, findet in der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar eine Sprechstunde des Sozialpsychiatrischen Dienstes Weimarer Land statt.
Angesprochen sind Bürger, die selbst oder deren
Angehörige von seelischen Belastungen betroffen sind
oder Hilfe bei der Bewältigung aktueller Probleme
in Lebenskrisen suchen.
Terminliche Absprachen können erfolgen über:
Landratsamt Weimarer Land
Sozialpsychiatrischer Dienst
Frau Schmidt
Telefon: 03644 540593
AUSSENSPRECHSTUNDE
der Betreuungsbehörde Weimarer Land
8. Februar 2017
Terminvergabe unter: Betreuungsbehörde Weimarer Land
Frau Weber
Telefon: 03644 540733
E-mail: [email protected]
Beratungsservice
vor Ort in der
VGem Nordkreis Weimar
BERATUNG - KONTENKLÄRUNG - RENTENANTRÄGE
Die regelmäßigen Sprechstunden des ehrenamtlichen Versichertenberaters
Ingo Torborg finden
in den Räumen der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar,
in Berlstedt am Mittwoch, dem 1. Februar 2017
Hauptstr. 23, 99439 Berlstedt
und
in den Räumen des Abwasserzweckverbandes Nordkreis Weimar,
in Buttelstedt am Dienstag, dem 7. März 2017,
Markt 2, 99439 Buttelstedt
jeweils in der Zeit von 16:00 bis 18:00 Uhr statt.
Versicherte der Deutschen Rentenversicherung bekommen hier gebührenfrei
Auskünfte zu allen rentenrechtlichen Fragen sowie Unterstützung
bei der Beantragung von Renten wegen Erwerbsminderung,
wegen Alters oder wegen Todes.
Es wird dringend empfohlen, Termine rechtzeitig zu vereinbaren;
Herr Torborg ist zu diesem Zweck wie folgt erreichbar:
per Telefon unter der Rufnummer 03644-563660 (mo-do: 19:30 bis 20:15 Uhr)
per e-Mail: [email protected]
Sprechstunden finden zusätzlich auch in Pfiffelbach und Kromsdorf statt.
25 Jahre VdK Ortsverband Sachsenhausen - Nordkreis
Am 26.11.2016 feierte der VdK Ortsverband Sachsenhausen - Nordkreis sein 25jähriges Bestehen. An dieser Festveranstaltung waren
der stellvertretende Landesvorsitzende vom VdK Landesverband
Hessen-Thüringen - Herr Gottfried Schugens, der Bürgermeister der
Gemeinde Sachsenhausen - Herr Georg Scheide und der Kreisvorsitzende vom Kreisverband Weimar - Herr Silvio Ludwig als Ehrengäste geladen. Der Ortsverbandsvorsitzende Peter Dockhorn legte in
der Festrede die Biografie von der Gründung bis zum heutigen Zeitpunkt dar. Von Beginn an hatte der VdK Ortsverband 13 Mitglieder und
zählt heute 123 Mitglieder, der stetige Mitgliederzuwachs ist durch die
gute Betreuung und dem geselligen Ortsverbandleben zu verzeichnen. Der stellvertretende Landesvorsitzende Herr Gottfried Schugens
würdigte die Entwicklung und Aktivitäten des VdK Ortsverbandes und
verwies auf die Bedeutung des VdK für sozial schwache und sozial
benachteiligte Menschen. Auch der Bürgermeister der Gemeinde
Sachsenhausen würdigte die Bedeutung des Vdk Ortsverbandes in
der Gemeinde Sachsenhausen und dessen Vereinsleben. Anschließend wurden vier Mitglieder und der Vorsitzende für die 25jährige
Mitgliedschaft im VdK geehrt und ausgezeichnet. Nach Kaffee und
Kuchen konnten sich die zahlreichen Mitglieder an einem kleinen
Kulturprogramm erfreuen. Blasmusik von den "Lindenbergern"
rundete den Festakt 25 Jahre Vdk Ortsverband Sachsenhausen Nordkreis ab.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
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4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
Infos unter:
 Link zur Crowdfunding-Seite:
www.startnext.com/freibad-ettersburg
 Link zu unserer Seite auf Facebook:
https://www.facebook.com/Camping.Freibad.Ettersburg/
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
derzeit finden im Waldgebiet auf dem Ettersberg wieder intensive
Baumerntearbeiten statt. Viele von Ihnen waren im März 2016 bei einer
Begehung mit dabei, nachdem massive Forstarbeiten im vergangenen
Winter sehr große Schäden im Ettersburger Wald angerichtet hatten.
Fragen und Anregungen bitte an:
 Ansprechpartner Kampagne (Projektleitung):
Frederik Esser / Tel. 0179 / 45 26 287 / Mail: [email protected]
 Ansprechpartner Bad (Bauherr):
Thomas Herrnbredel / Tel. 0176/22 84 1464 / Mail: [email protected]
Um einen erneuten Holzeinschlag dieser Art auf dem Ettersberg zu vermeiden, fand am Freitag, dem 13.01.2017, ein weiterer Vor-Ort-Termin an der
Prinzenschneise statt. In einer Diskussion zwischen besorgten Bürgerinnen
und Bürgern mit Vertretern des Forstamtes, zu der auch Vertreter des NABU,
der TA/TLZ und von Radio Lotte anwesend waren, konnte kein Konsens
gefunden werden.
Die Frage, ob in einem Naturschutzgebiet wie der Prinzenschneise in
gleicher Weise wie im vergangenen Jahr mittels Harvester Schneisen
geschlagen werden dürfen, wurde von den Vertretern des ThüringenForst
bejaht. Aus forstwirtschaftlichen Gründen gäbe es nunmehr keine Alternative
mehr zum Einsatz von Harvestern. Zwischen einer regulären Waldbewirtschaftung und der Bewirtschaftung in den Naturschutzgebieten mache der
Forst keinen Unterschied. Lediglich stillgelegte, naturbelassene Wälder würden sich selbst überlassen und ganz aus der forstwirtschaftlichen Nutzung
genommen.
Wir wollen eine Bürgerinitiative ins Leben rufen, die sich intensiv für mehr
Schutz des Waldes auf dem Ettersberg einsetzt. Dafür suchen wir Mitstreiter,
die uns mit Rat und Tat unterstützen. Zunächst wollen wir eine Petition an
den Thüringer Landtag richten und dieser mit einer Unterschriftensammlung
Nachdruck verleihen.
Unser Wald braucht Schutz!
Wann, wenn nicht jetzt? Wo, wenn nicht hier? Wer, wenn nicht wir?
Medieninformation des Frauen- und Familienzentrums
für Februar und März 2017
Frauen- und Familienzentrum Apolda im Mehrgenerationenhaus
Tel. 03644/650328 oder [email protected]
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!
 Silvia Wagner, Zum Alten Bahndamm 6, 99439 Großobringen,
Tel. 03643 906270, E-Mail: [email protected] oder
 Marion Koch, Zum Wiesengraben 24, 99439 Großobringen
Tel. 03643 426310, E-Mail: [email protected]
Noch liegt das Freibad Ettersburg
im Winterschlaf ...
... doch es tut sich etwas!
An der Mauer rechts im Bild sind noch Plätze für Unterstützer-Tafeln frei,
die dabei helfen wollen, das Ettersburger Freibad zu retten.
Hier soll die sogenannte "Straße der Gönner" entstehen. Ein Platz auf der
Straße der Gönner kann über das Crowdfunding unter www.freibad-ettersburg.de reserviert werden.
Auch die Steine im Vordergrund des Bildes sind Zeugen des Wandels: Sie
stammen von einer angrenzenden Baustelle und sollen als Teil der neuen
Uferbefestigung des Naturteiches eingebaut und gleichzeitig die Mauer des
Schwimmbeckens stützen.
Die ersten Tage der Crowdfunding-Aktion haben gezeigt, dass das Interesse am Erhalt des Freibades sehr groß ist. Es fehlen aber immer noch viele
Unterstützer, damit überhaupt Gelder fließen können. Denn Crowdfunding
funktioniert genauso: Nur wenn die Mindestsumme erreicht wird, kann überhaupt Geld überwiesen.
Unter der Internetadresse www.freibad-ettersburg.de kann man sich über
das Projekt informieren und eine finanzielle Unterstützung beitragen. Damit
sich die Unterstützung der Sanierung doppelt lohnt, haben Thomas Herrnbredel und sein Team tolle Dankeschöns zusammengesucht, die man als
Gegenleistung auswählen kann.
Doch nicht nur durch den finanziellen Beitrag kann das Projekt unterstützt
werden, sondern auch durch´s Weitersagen. Alle Interessierten sind herzlich
eingeladen, das Projekt über E-Mail und soziale Medien weiter zu verbreiten.
Auch für Unternehmen bietet das Projekt wirksame Möglichkeiten, auf sich
aufmerksam zu machen.
FAMILIENKINO im Frauen- und Familienzentrum Apolda
Habt Ihr mal wieder Lust auf einen gemütlichen Filmnachmittag? Dann
kommt doch zu uns! Am Ende unserer alljährlichen Kinosaison (Oktober
bis März) stehen noch zwei bekannte und beliebte Animationsfilme auf unserem Programm: Im Februar erwartet euch „Neues von Pettersson und
Findus“, und im März zeigen wir auf Grund der großen Nachfrage noch
einmal „Zoomania“. In diesem Walt-Disney-Film aus dem Jahr 2016
könnt ihr miterleben, wie Judy Hopps als erster Hase Polizist wird und auf
Verbrecherjagd aufregende Abenteuer besteht.
18. Februar 2017
25. März 2017
Wann?
Wo?
Neues von Pettersson und Findus
Zoomania
15:00 bis 17:00 Uhr
Mehrgenerationenhaus Apolda,
Dornburger Str. 14
(Eingang über die Pestalozzistraße), Seniorenclub
Anmeldungen wünschenswert unter:
Frauen- und Familienzentrum Apolda,
Tel. 03644/650 328
oder
frauen-und-familienzentrum-apolda
@diakonie-ap.de
MITTWOCHSFRÜHSTÜCK
Jeden Mittwoch um 9.30 Uhr gibt es im Frauen- und Familienzentrum ein
gemütliches Frühstück mit Bufett für Jung und Alt.
Besonders laden wir dazu auch junge Muttis mit ihrem Nachwuchs ein.
Für Kinderbetreuung in unserer Spielecke ist gesorgt.
ELTERN-KLEINKIND-GRUPPE
Mit einem Baby nicht mehr allein sein – sich austauschen können und
gemeinsam spielen, singen und basteln – all das bietet ab sofort die
Krabbelgruppe im Mehrgenerationenhaus.
Herzlich Willkommen ….
Wann:
Wer:
Wo:
Jeden Montag 9:30-11:00 Uhr
Eltern mit Kindern
im Alter von 0 Monaten bis 3 Jahren
Mehrgenerationenhaus, Seminarraum 2
-7-
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
AMTLICHES BALLSTEDT
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Im Dorfe 54, 99439 Ballstedt
Herr Joachim Pommeranz
Herr Manfred Mohrmann
(036452) 72247
jeden 1. Dienstag im Monat von 18:00 - 19:00 Uhr
Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017
durch öffentliche Bekanntmachung
Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für
das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt
veranlagten Betrag festgesetzt.
Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein
schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre.
Die Grundsteuerhebesätze betragen
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
b) für die Grundstücke
Grundsteuer A 295 v.H.
Grundsteuer B 402 v.H.
Fälligkeit der Zahlung
Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt
– zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Ballstedt
Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM)
IBAN: DE43 8205 1000 0425 0000 10
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser
öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23,
99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter
dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft".
Bauer, Finanzverwaltung
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
AMTLICHES
BERLSTEDT / OT HOTTELSTEDT /
OT OTTMANNSHAUSEN / OT STEDTEN
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Ortsteilbürgermeister Hottelstedt:
Gemeindeanschrift:
Sprechzeit:
Hauptstraße 24, 99439 Berlstedt
Herr Dr. Peter-Christian Ulrich
(036452) 72431
Dienstag 16:00 - 18:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Herr Thomas Lorenz
Im Dorfe 10, OT Hottelstedt
Dienstag 16:30 - 17:30 Uhr
Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017
durch öffentliche Bekanntmachung
(Festsetzung der Grundsteuer gilt für die Gemeinde Berlstedt,
OT Hottelstedt, OT Ottmannshausen und OT Stedten a.E.)
Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für
das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt
veranlagten Betrag festgesetzt.
Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein
schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre.
Die Grundsteuerhebesätze betragen
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
b) für die Grundstücke
Grundsteuer A 295 v.H.
Grundsteuer B 402 v.H.
Fälligkeit der Zahlung
Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt –
zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Berlstedt
Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM)
IBAN: DE46 8205 1000 0425 0001 50
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser
öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23,
99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter
dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft".
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
derzeit finden im Waldgebiet auf dem Ettersberg wieder intensive
Baumerntearbeiten statt. Viele von Ihnen waren im März 2016 bei einer
Begehung mit dabei, nachdem massive Forstarbeiten im vergangenen
Winter sehr große Schäden im Ettersburger Wald angerichtet hatten.
Um einen erneuten Holzeinschlag dieser Art auf dem Ettersberg zu vermeiden, fand am Freitag, dem 13.01.2017, ein weiterer Vor-Ort-Termin an der
Prinzenschneise statt. In einer Diskussion zwischen besorgten Bürgerinnen
und Bürgern mit Vertretern des Forstamtes, zu der auch Vertreter des NABU,
der TA/TLZ und von Radio Lotte anwesend waren, konnte kein Konsens
gefunden werden.
Die Frage, ob in einem Naturschutzgebiet wie der Prinzenschneise in
gleicher Weise wie im vergangenen Jahr mittels Harvester Schneisen
geschlagen werden dürfen, wurde von den Vertretern des ThüringenForst
bejaht. Aus forstwirtschaftlichen Gründen gäbe es nunmehr keine Alternative
mehr zum Einsatz von Harvestern. Zwischen einer regulären Waldbewirtschaftung und der Bewirtschaftung in den Naturschutzgebieten mache der
Forst keinen Unterschied. Lediglich stillgelegte, naturbelassene Wälder würden sich selbst überlassen und ganz aus der forstwirtschaftlichen Nutzung
genommen.
Wir wollen eine Bürgerinitiative ins Leben rufen, die sich intensiv für mehr
Schutz des Waldes auf dem Ettersberg einsetzt. Dafür suchen wir Mitstreiter,
die uns mit Rat und Tat unterstützen. Zunächst wollen wir eine Petition an
den Thüringer Landtag richten und dieser mit einer Unterschriftensammlung
Nachdruck verleihen.
Unser Wald braucht Schutz!
Wann, wenn nicht jetzt? Wo, wenn nicht hier? Wer, wenn nicht wir?
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!
 Silvia Wagner, Zum Alten Bahndamm 6, 99439 Großobringen,
Tel. 03643 906270, E-Mail: [email protected] oder
 Marion Koch, Zum Wiesengraben 24, 99439 Großobringen
Tel. 03643 426310, E-Mail: [email protected]
Bauer, Finanzverwaltung
BEKANNTMACHUNG
zur Auslegung des Wählerverzeichnisses
und die Erteilung von Wahlscheinen
für die Bürgermeisterwahl am 26. Februar 2017
1. Das Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) liegt für die Gemeinde
Berlstedt mit den Ortsteilen Stedten, Ottmannshausen und Hottelstedt im
Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar,
Hauptstraße 23 in Berlstedt
in der Zeit vom 6.2. - 10.2.2017 zu den folgenden Zeiten:
Mo.
Di.
Mi.
Do.
Fr.
geschlossen
von 9.00 - 11.30 Uhr und 13.00 - 18.00 Uhr
geschlossen
von 9.00 – 11.30 Uhr und von 13.00 - 15.00 Uhr
von 7.30 - 11.30 Uhr
öffentlich aus.
Das Wählerverzeichnis wird im automatisierten Verfahren geführt. Die
Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis wird durch ein Bildschirmgerät
ermöglicht.
Auf Verlangen des Wahlberechtigten wird in dem Wählerverzeichnis
während der Auslegungsfrist das Geburtsdatum unkenntlich gemacht.
2. Jeder Wahlberechtigte, der das Wählerverzeichnis für unrichtig oder
unvollständig hält, kann innerhalb der Auslegungsfrist bei der Verwaltungsgemeinschaft Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben. Einwendungen können darauf gerichtet sein, eine neue Eintragung
vorzunehmen oder eine vorhandene Eintragung zu streichen oder zu
berichtigen. Die Einwendungen müssen bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar schriftlich erhoben oder zur Niederschrift
erklärt werden; die vorgetragenen Gründe sind glaubhaft zu machen.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
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4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
Das Recht auf Überprüfung besteht nicht hinsichtlich der Daten von
Wahlberechtigten, für die im Melderegister eine Auskunftssperre nach
§ 51 Abs. 1 Bundesmeldegesetz eingetragen ist. Nach Ablauf der Auslegungsfrist sind Einwendungen nicht mehr zulässig.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können
bereits vor der Wahl am 26.2.2017 einen Wahlschein für die Stichwahl
beantragen. Wahlscheine für die Stichwahl können bis zum 10.3.2017
bis 18.00 Uhr im Einwohnermeldeamt der Verwaltungsgemeinschaft
Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23 in Berlstedt mündlich oder schriftlich
beantragt werden. Eine telefonische Antragstellung ist unzulässig.
3. Wählen kann nur, wer in das Wählerverzeichnis eingetragen ist oder
einen Wahlschein (hierzu unter Nr. 4) hat.
Im Falle nachweislich plötzlicher Erkrankung, die ein Aufsuchen des
Wahlraumes am Stichwahltag nicht oder nur unter nicht zumutbaren
Schwierigkeiten möglich macht, kann der Antrag noch bis zum Stichwahltag, 15.00 Uhr, gestellt werden.
Wahlberechtigte, die in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, erhalten bis spätestens zum 5.2.2017 eine Wahlbenachrichtigung. Wer keine
Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber glaubt, wahlberechtigt zu sein,
muss rechtzeitig Einwendungen gegen das Wählerverzeichnis erheben,
um nicht Gefahr zu laufen, dass das Wahlrecht nicht ausgeübt werden
kann.
Wahlberechtigte, die nur auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden und die bereits einen Wahlschein und Briefwahlunterlagen
beantragt haben, erhalten keine Wahlbenachrichtigungskarte.
4. Wer einen Wahlschein hat, kann an der Kommunalwahl im Wege der
Briefwahl teilnehmen.
4.1 Ein Wahlberechtigter, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist,
erhält auf Antrag einen Wahlschein
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte
Wahlschein für die Stichwahl nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum
11.3.2017 bis 12.00 Uhr, ein neuer Wahlschein erteilt werden.
6. Die Abholung von Wahlschein und Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur möglich, wenn die Berechtigung zur Empfangnahme der
Unterlagen durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachgewiesen
wird und die bevollmächtigte Person nicht mehr als vier Wahlberechtigte
vertritt; dies hat sie der oben genannten Behörde vor Empfangnahme
der Unterlagen schriftlich zu versichern. Auf Verlangen hat sich die
bevollmächtigte Person auszuweisen.
Dem Wahlschein werden beigefügt:
• Stimmzettel für die Wahl des ehrenamtlichen Bürgermeisters,
• ein Stimmzettelumschlag,
• ein von der Gemeinde freigemachter Wahlbriefumschlag, auf dem die
Anschrift der Gemeindeverwaltung, die Nummer des Stimmbezirkes
und des in das Wahlverzeichnis eingetragene Wahlscheins angegeben
ist, sowie
• ein Merkblatt für die Briefwahl.
1. wenn er
a) sich am Wahltage während der Wahlzeit aus wichtigem Grunde
außerhalb seines Wahlbezirks aufhält,
b) seine Wohnung nach dem 22.1.2017 in einen anderen Stimm bezirk verlegt hat und ihm deshalb nicht zugemutet werden kann,
den Wahlraum aufzusuchen,
2. wenn er aus beruflichen Gründen oder infolge Krankheit, hohen
Alters, eines körperlichen Gebrechens oder sonst seines körperlichen Zustandes wegen den Wahlraum nicht oder nur unter nicht
zumutbaren Schwierigkeiten aufsuchen kann.
Bei der Briefwahl muss der Wahlbrief der Gemeinde so rechtzeitig übersandt werden, dass er spätestens am 26. Februar 2017 bzw. im Fall
einer Stichwahl am 12. März 2017 bis 18.00 Uhr bei der Dienststelle der
Gemeinde oder Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar eingeht.
Der Wahlbrief kann auch bei der auf dem Wahlbrief angegebenen Stelle
abgegeben werden.
4.2.Ein Wahlberechtigter, der nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen
ist, erhält auf Antrag einen Wahlschein,
1. wenn er nachweist, dass er ohne sein Verschulden die Frist zur
Erhebung von Einwendungen versäumt hat,
2. wenn die Voraussetzungen für seine Eintragung in das Wählerverzeichnis erst nach Ablauf der Frist zur Erhebung von Einwendungen
eingetreten sind oder
Nähere Hinweise über die Briefwahl sind dem Merkblatt für die Briefwahl
zu entnehmen.
Berlstedt, den 18.01.2017
VGem Nordkreis Weimar
3. wenn das Wahlrecht aufgrund einer erhobenen Einwendung festgestellt wurde und dies der Gemeinde erst nach Abschluß des
Wählerverzeichnisses bekannt wird.
4.3.Der Wahlschein kann für die Gemeinde Berlstedt mit den Ortsteilen
Stedten, Ottmannshausen und Hottelstedt im Einwohnermeldeamt der
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23 in Berlstedt mündlich oder schriftlich beantragt werden. Eine telefonische
Antragstellung ist unzulässig.
4.4.Der Antragsteller hat den Grund für die Ausstellung des Wahlscheins
glaubhaft zu machen. Wer den Antrag für einen anderen stellt, muss
durch Vorlage einer schriftlichen Vollmacht nachweisen, dass er dazu
berechtigt ist. Ein hilfebedürftiger Wahlberechtigter kann sich bei der
Antragstellung der Hilfe einer anderen Person bedienen.
4.5.Wahlscheine können nur bis zum 24. Februar 2017, 18.00 Uhr, beantragt
werden. In den Fällen der Ziffer 4.2 können Wahlscheine ausnahmsweise noch bis zum Wahltag, 15.00 Uhr, beantragt werden. Gleiches gilt
für Wahlberechtigte, die im Wählerverzeichnis eingetragen sind, wenn
bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung der Wahlraum nicht oder nur
unter nicht zumutbaren Schwierigkeiten aufgesucht werden kann sowie
in den Fällen, in denen ein Wahlberechtigter glaubhaft versichert, dass
ihm der beantragte Wahlschein nicht zugegangen ist.
Versichert ein Wahlberechtigter glaubhaft, dass ihm der beantragte
Wahlschein nicht zugegangen ist, kann ihm bis zum Tag vor der Wahl
(25.2.2017) 12.00 Uhr ein neuer Wahlschein erteilt werden.
5. Für den Fall, dass bei der Wahl am 26.2.2017 kein Bewerber mehr als
die Hälfte der gültig abgegebenen Stimmen erhält, findet am zweiten
Sonntag nach der Wahl, am 12.3.2017 eine Stichwahl statt. Stimmberechtigt für die Stichwahl ist, wer bereits für die erste Wahl stimmberechtigt war, sofern er nicht in der Zwischenzeit sein Stimmrecht verloren hat.
Wahlberechtigte, die nicht im Wählerverzeichnis eingetragen sind und für
die erste Wahl am 26.2.2017 einen Wahlschein erhalten haben, erhalten von Amts wegen einen Wahlschein für die Stichwahl mit Briefwahlunterlagen.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
der zugelassenen Wahlvorschläge
für die Bürgermeisterwahl am 26. Februar 2017
in der Gemeinde Berlstedt
Der Wahlausschuss der Gemeinde Berlstedt beschloss in seiner Sitzung
am 24.01.2017 die Zulassung der folgenden zwei Wahlvorschläge für die
Bürgermeisterwahl. Diese Wahlvorschläge werden hiermit bekannt gegeben.
Liste 1 – Wählergruppe Berlstedt
Lfd.
Nr.
Name,
Vorname
Geb.
Jahr
Beruf
Anschrift
1
Hegner, Bernd
1964
Berufsfeuerwehrmann
Straße des Friedens 10,
Berlstedt
Liste 2 – Kühn
Lfd.
Nr.
Name,
Vorname
Geb.
Jahr
Beruf
Anschrift
1
Kühn, Ulrich
1955
Versicherungsmakler
Im Dorfe 39, OT Hottelstedt, Berlstedt
Beide Bewerber für das Amt des Bürgermeisters, (Herr Kühn und Herr
Hegner) verneinte die Frage, ob sie wissentlich als hauptamtlicher oder
inoffizieller Mitarbeiter mit dem Ministerium für Staatssicherheit, dem Amt
für Nationale Sicherheit oder Beauftragten dieser Einrichtungen zusammengearbeitet haben.
Der Wähler hat eine Stimme.
Es sind zwei gültige Wahlvorschläge zugelassen worden, die auf dem
Stimmzettel vorgedruckt sind. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Wähler
gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem amtlichen Stimmzettel
den Bewerber kennzeichnet, dem er seine Stimme geben will.
Kerstin Kaufmann
Wahlleiter der Gemeinde Berlstedt
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
-9-
ÖFFENTLICHE WAHLBEKANNTMACHUNG
für die Bürgermeisterwahl
1. Am 26. Februar 2017 findet in der Gemeinde Berlstedt die Bürgermeisterwahl von 8.00 bis 18.00 Uhr statt.
2. Die Wahlhandlung und die Ermittlung des Wahlergebnisses sind
öffentlich. Jedermann hat Zutritt zum Wahlraum, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. Wahlbriefe müssen der
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23 in 99439
Berlstedt so rechtzeitig übersandt werden, dass sie spätestens bis
zum 26. Februar 2017 bis 18.00 Uhr bei der Verwaltungsgemeinschaft
Nordkreis Weimar eingehen. Wahlbriefe können bei der auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Stelle auch abgegeben werden.
3. Die Gemeinde Berlstedt bildet vier Stimmbezirke.
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
Die Hilfeleistung hat sich auf die Erfüllung der Wünsche des Wählers zu
beschränken. Die Vertrauensperson darf gemeinsam mit dem Wähler
die Wahlkabine aufsuchen, wenn dies zur Hilfeleistung erforderlich ist.
7. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und persönlich
ausüben. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu
5 Jahren oder mit einer Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar
(§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).
8. Am Dienstag, den 28.02.2017 stellt der Wahlausschuss der Gemeinde
Berlstedt um 18:30 Uhr im Dorfgemeinschaftshaus Hauptstraße 20 in
Berlstedt das Wahlergebnis der Bürgermeisterwahl fest.
Kerstin Kaufmann
Wahlleiter der Gemeinde Berlstedt
Stimmbezirk Anschrift
1
2
3
4
Dorfgemeinschaftshaus, Hauptstr. 20, Berlstedt
Gaststätte, Im Dorfe 22, OT Hottelstedt
Dorfgemeinschaftshaus, Im Dorfe 19a,
OT Ottmannshausen
“Monis Schänke“, Dorfstraße 34, OT Stedten
Der für Sie zutreffende Wahlraum ist in Ihrer Wahlbenachrichtigungskarte angegeben.
4. Bitte bringen Sie die Wahlbenachrichtigung und den Personalausweis –
Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oder den Reisepass in
den Wahlraum mit.
5. Amtliche Stimmzettel werden im Wahllokal bereitgehalten.
5.1 Wahl zum Bürgermeister
Es sind zwei Wahlvorschläge zugelassen worden. Die Stimmabgabe
erfolgt wie folgt:
Sie haben eine Stimme. Sie vergeben Ihre Stimme dadurch, dass Sie
auf dem Stimmzettel einen Wahlvorschlag kennzeichnen.
6. Ablauf der Wahlhandlung
Nach dem Betreten des Wahlraumes stellt ein Mitglied des Wahlvorstandes Ihre Wahlberechtigung anhand der Wahlbenachrichtigung oder
des Wählerverzeichnisses fest. Auf Verlangen müssen Sie sich ausweisen. Sodann erhalten Sie einen Stimmzettel für die Bürgermeisterwahl. Sie begeben sich in die Wahlkabine, kennzeichnen dort Ihre
Stimmzettel und falten diese so zusammen, dass andere Personen Ihre
Kennzeichnung nicht erkennen können. Jeder Stimmzettel muss einzeln
gefaltet werden. Danach gehen Sie an den Tisch des Wahlvorstandes,
nennen Ihren Namen und auf Anfrage Ihre Anschrift.
Bitte beachten Sie:
Der Wahlvorstand muss einen Wähler zurückweisen, der
a) seinen Stimmzettel außerhalb der Wahlkabine gekennzeichnet
oder gefaltet hat,
b) seinen Stimmzettel nicht ordnungsgemäß gefaltet hat, so dass
erkennbar ist, wie der Wähler gewählt hat,
c) seinen Stimmzettel mit einem äußeren Merkmal gekennzeichnet hat,
d) einen erkennbar nicht amtlich hergestellten Stimmzettel benutzt hat
oder
e) außer dem Stimmzettel noch weitere Gegenstände in die Wahlurne
legen will.
Sobald der Schriftführer Ihren Namen im Wählerverzeichnis gefunden
hat und keine Zurückweisungsgründe vorliegen, gibt der Wahlvorsteher
oder ein von ihm beauftragtes Mitglied des Wahlvorstandes die Wahlurne frei. Sie legen daraufhin den Stimmzettel in die Wahlurne. Der
Schriftführer vermerkt die Stimmabgabe in der dafür vorgesehenen
Spalte des Wahlverzeichnisses.
Haben Sie Ihren Stimmzettel verschrieben oder versehentlich unbrauchbar gemacht oder werden Sie aus den oben genannten Gründen
zurückgewiesen, so ist Ihnen auf Verlangen ein neuer Stimmzettel
auszuhändigen, nachdem Sie den alten Stimmzettel im Beisein eines
Mitglieds des Wahlvorstandes zerrissen haben.
Der Wahlvorstand hat darüber zu wachen, dass das Wahlgeheimnis
gewahrt bleibt. Er achtet darauf, dass sich immer nur ein Wähler in der
Wahlkabine aufhält.
Ein Wähler, der des Schreibens oder Lesens unkundig oder durch
ein körperliches Gebrechen an der persönlichen Kennzeichnung des
Stimmzettels gehindert ist, kann sich der Hilfe einer Vertrauensperson
bedienen; er gibt dies dem Wahlvorstand bekannt. Vertrauensperson
kann auch ein vom Wähler bestimmtes Mitglied des Wahlvorstands sein.
STRASSENREINIGUNGSPFLICHT
Aus gegebenem Anlass weisen wir auf die Straßenreinigungspflicht hin.
Nach geltender Satzung ist jeder Grundstückseigentümer/Anlieger zur
Reinigung der öffentlichen Verkehrsfläche vor seinem Anwesen verpflichtet.
Die Reinigungspflicht umfasst die:
• allgemeine Straßenreinigung
- der Fahrbahnen
- der Parkplätze,
- der Straßenrinnen und Einfluss Öffnungen der Straßenkanäle,
- der Gehwege,
- Böschungen, Stützmauern und Grünflächen,
- der Überwege,
sowie den
• Winterdienst und das
• Mähen der Grünflächen.
Dies trägt zur Verkehrssicherheit, zum Hochwasserschutz und natürlich
auch zu einem ordentlichen Ortsbild bei – und erspart dem Eigentümer/
Anlieger eine Straßenreinigungsgebühr.
Ihr Ordnungsamt
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Berlstedt vom 09.11.2016
TOP 1 – Kontrolle und Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift
über die nicht öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 19.10.2016
Beschluss-Nr. 252/26/2016:
Der Gemeinderat Berlstedt genehmigt die Niederschrift über die nicht
öffentliche Sitzung des Gemeinderates Berlstedt vom 19.10.2016. Gemäß
§ 40 Abs. 2 ThürKO sind die Gründe für die Geheimhaltung weggefallen.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 11,
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Berlstedt vom 14.12.2016
Dr. Ulrich eröffnet die Sitzung und begrüßt alle Anwesenden. Er stellt die
Beschlussfähigkeit mit 10 von 12 Gemeinderatsmitgliedern fest.
TOP 1 – Anfragen aus der Bevölkerung
Den anwesenden Bürgern wurde die Gelegenheit gegeben, anstehende
Probleme anzusprechen und Anfragen zu stellen, die seitens des Gemeinderates aufgenommen bzw. beantwortet wurden.
TOP 2 – Kontrolle und Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Berlstedt vom
09.11.2016
Beschluss-Nr. 255/28/2016:
Der Gemeinderat Berlstedt genehmigt die Niederschrift über die öffentliche
Sitzung des Gemeinderates vom 09.11.2016.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10,
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 10 -
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
TOP 3 – Kontrolle und Beschluss zur Genehmigung der Nieder- Verwaltungsgemein-schaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Berlstedt vom schaft zuzustimmen. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
22.11.2016
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10,
Beschluss-Nr. 256/28/2016:
Der Gemeinderat Berlstedt genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Sitzung des Gemeinderates vom 22.11.2016.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10,
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1
TOP 10 – Beschlüsse zu Bauanträgen
10.1 – Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Umbau und
Sanierung des Einfamilienhauses Heckberg 23
TOP 4 – Beschluss über die Zahlung einer Aufwandsentschädigung für Beschluss-Nr. 262.1/28/2016:
die Vertretung des ehrenamtlichen Bürgermeisters gem. § 2 (4) ThürAu- Der Gemeinderat Berlstedt erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum
Umbau und Sanierung des Einfamilienhauses auf dem Flurstück 99 in der
fEVO
Gemarkung Berlstedt.
Beschluss-Nr. 257/28/2016:
Abstimmungsergebnis:
Der Gemeinderat Berlstedt stimmt der Zahlung einer AufwandsentschädiGesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10,
gung in Höhe von 1.972 € zu. Die Zahlung erfolgt gem. § 2 (4) ThürAufEVO
Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
an den Beigeordneten der Gemeinde Berlstedt für die Vertretung des ehrenamtlichen Bürgermeisters für den Zeitraum 03.11.2016 - 31.12.2016.
10.2 – Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Neubau
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10,
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Der Beigeordnete war nach § 38 ThürKO von Beratung und Beschlussfassung ausgeschlossen.
TOP 5 – Erste Aussprache zum Haushaltsplanentwurf 2017
Der Gemeinderat hat über den Entwurf des Haushaltes 2017 beraten.
eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 455/50 in der Gemarkung
Berlstedt
Beschluss-Nr. 262.2/28/2016:
Der Gemeinderat Berlstedt erteilt das gemeindliche Einvernehmen zum
Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 455/50 in der Gemarkung Berlstedt mit folgenden Abweichungen zum Bebauungsplan An der
Ballstedter Straße:
Überschreitung der Baugrenzen in nördliche und südliche Richtung um 1,0
m und die Gestaltung der Dacheindeckung in Ziegelfarbe anthrazit.
TOP 6 – Beratung und Beschluss zur Beantragung von Fördermitteln
für die Gestaltung der Außenanlage sowie eines 2. Bauabschnitts im Abstimmungsergebnis:
Innenausbau für die Kindertagesstätte Hottelstedt im Rahmen der Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10,
Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Dorferneuerung
Beschluss-Nr. 258/28/2016:
Der Gemeinderat Berlstedt beschließt, für folgende Vorhaben die Anträge zur Bewilligung von Fördermitteln für das Haushaltsjahr 2017/2018 im
Rahmen der Dorferneuerung beim Amt für Flurneuordnung und Landentwicklung Gotha zu stellen.
• Umgestaltung der Außenanlage Kindertagestätte Hottelstedt
• 2. Bauabschnitt Innenausbau/Sanierung Kindertagestätte Hottelstedt
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10,
Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Dr. Peter-Christian Ulrich, Beigeordneter
NICHTAMTLICHES BERLSTEDT
RÜCKBLICK UND VORSCHAU
Sehr geehrte Seniorinnen und Senioren,
auf diesem Weg wünsche ich Ihnen ein erfolgreiches und gesundes
Jahr 2017.
Gestatten Sie mir einen kleinen Rückblick auf das turbulente Jahr 2016.
TOP 7 – Beschluss zur Vergabe der Baugrunduntersuchung für die Der Seniorenbeitrat hat für Sie interessantes, musikalisches, originelles und
geplante Straßensanierung „Am Steig/Heckberg“
organisatorisches in Auftrag gegeben.
Beschluss-Nr. 259/28/2016:
Der Gemeinderat Berlstedt beschließt, den Auftrag für die Erstellung
eines Baugrundgutachtens für das Vorhaben Straßensanierung „Am Steig
und Heckberg“ an die BIGUS GmbH Weimar in Höhe von 3.307,01 € zu
vergeben.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10,
Ja-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Die Tagesfahrten waren immer gut besucht und wir haben vieles gesehen
und auch Neues erfahren. Weiter so!
Einmal im Jahr gehen die Seniorinnen und Senioren auf Reisen. Letztes
Jahr ging es nach Österreich ans Kitzbühler Horn in Tirol. Im 4-Sterne-Hotel
hatten wir viel Spaß und fühlten uns rundherum wohl. Wir spazierten durch
Innsbruck, Mayerhofen, Oberndorf usw. Keine Seilbahn oder Rollbahnen
ohne Handlauf konnten uns schocken. Wir Senioren sind eben sehr gut
drauf.
TOP 8 – Beratung und Beschluss zum Abschluss des Wartungsver- In diesem Jahr können wir zweimal auf Reisen gehen:
trages für die Straßenbeleuchtungsanlagen in der Gemeinde Berlstedt - 5 Tage Schweiz im August
„Erlebnis St. Bernhard Express & Mont-Blanc Express“
Beschluss-Nr. 260/28/2016:
- 6 Tage Österreich im Oktober
Die Gemeinde Berlstedt vergibt den Wartungs- und Instandsetzungsver„Steirisches Ennstal - kulinarische Gipfelerlebnisse rund um den Dachstein“.
trag der Straßenbeleuchtungsanlagen der Gemeinde Berlstedt an die Firma
Meier´s Elektroservice aus Neumark. Bestanteil des Beschlusses sind der Bitte wenden Sie sich an Frau
Vertragsentwurf für die Wartung und Instandsetzung der Straßenbeleuch- Günther, um Ihre Reise buchen zu
tungsanlagen sowie das Angebot der Firma Meier´s Elektroservice vom können. Wir freuen uns auf Sie.
Auch wird „Weimar-Tour“ wieder
05.12.2016.
interessante Tagesfahrten anbieten,
Abstimmungsergebnis:
wo vielleicht mehr Seniorinnen und
Gesetzliche Zahl der GR: 13, davon anwesend: 10,
Senioren aus Berlstedt und UmgeJa-Stimmen: 10, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
bung teilnehmen könnten.
TOP 9 – Beschluss zum Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Denn Spaß ist vorprogrammiert.
Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Zu unserem Bedauern müssen wir seit Sommer 2016 auf die BlutspendeBreitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der aktionen durch das DRK verzichten, weil bei ca. 20 -25 Spendern zu jeder
VGem Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft
Aktion der Aufwand zu groß ist (Begründung des DRK Blutspendedienstes) Das können wir nicht nachvollziehen, lesen und hören wir doch immer
Beschluss-Nr. 261/28/2016:
Der Gemeinderat Berlstedt beschließt, dem Abschluss der Zweckverein- öfter das es an Blutkonserven fehlt.
barung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts
zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der
Wir werden uns auch in diesem Jahr bemühen, für sie wieder ein abwechslungsreiches Programm zusammenzustellen.
- 11 -
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
Die nächste Veranstaltung findet am 23.02.2017 im Dorfgemeinschaftshaus
Berlstedt statt, Herr Bach wird uns ein buntes Programm zum Fasching
präsentieren, Kostümierung ist erwünscht aber nicht Bedingung.
zu entrichten auf das Konto der Stadt Buttelstedt
Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM)
IBAN: DE78 8205 1000 0420 0000 97
Am 16.03.2017 findet unsere Frauentagsfeier mit einem Überraschungsprogramm statt.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser
öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23,
99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Wir freuen uns auf Ihr zahlreiches Erscheinen.
Sylvia EngelRenate Steinbrück
VorsitzendeSchriftführer
Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter dem
Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft".
Bauer, Finanzverwaltung
EIN ERFOLGREICHES JAHR 2016
FÜR DIE HEIMATSTUBEN
IN BERLSTEDT
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
ab Februar 2017 werde ich meinen wöchentlichen Sprechtag
auf einen 14-tägigen Rhythmus reduzieren.
Über 400 Gäste wurden im vergangenen Jahr gezählt. Grund- und Regelschüler der Schulen aus Berlstedt kamen zum Projektunterricht. Gut besucht
wie immer waren die Weltenbummler Vorträge von Th. Billig, Herrn Ammarell und M. Schröter, die ihre Zuhörer nach Spitzbergen, Vietnam und Rio
entführten. Die Besucher kamen von nah und fern. Auch in diesem Jahr
gab es wieder viele Angebote, wie z.B. das Oster- und Adventsbasteln,
Handarbeiten für Schüler der Regelschule sowie das kreative Gestalten.
Sie finden mich, zur gewohnten Zeit,
von 17 – 19 Uhr an folgenden Tagen:
Dazu trafen und treffen sich alle 14 Tage dienstags Frauen, die Freude am
Stricken und Basteln haben. Angeleitet werden sie von Frau Fuß. Außerhalb
der Öffnungszeiten nutzten Familien, die ein Fest gemeinsam feierten, die
Möglichkeit zum Besuch. Dabei wurden sie von Heimatfreunden betreut.
Ebenfalls kamen auch ehemalige Schüler anlässlich eines Klassentreffens.
Die Heimatfreunde zeigten vielfältige Aktivitäten. So besuchten sie die Heimatstuben Mellingen und Kiliansroda und traten dabei in einen Erfahrungsaustausch mit den dortigen Heimatfreunden. Außerdem beteiligten sich die
Berlstedter Heimatfreunde auch in diesem Jahr am Nikolausmarkt in der
Kita. Eine Spende wurde an den Förderverein der Kirche übergeben. Zum
Tag des offenen Denkmals führte der Ortschronist Herr Hintze Interessierte
durch den Ort.
All diese Aktivitäten waren nur möglich durch das ehrenamtliche Engagement der Heimatfreunde: Frau Bechmann, Frau Bube, Frau Herold, Frau
Gniech, Frau Dankert, Frau Söllner, Frau Hoffmann, Herr Hintze und Herr
Gniech, unterstützt von Frau Engel, Herrn Haake und Herrn Wilhelm.
Auch in diesem Jahr gibt es wieder interessante Vorträge und vielfältige
Angebote. Für das Jahr 2017 wünschen sich die Heimatfreunde viele
Besucher und sind weiterhin bemüht die Geschichte des Ortes zu zeigen und
zu vermitteln.
H. Gniech im Namen der Heimatfreunde
AMTLICHES Stadt BUTTELSTEDT
OT Daasdorf / OT Nermsdorf / OT Weiden
www.Buttelstedt.net
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Markt 14, 99439 Buttelstedt
Herr Tobias Volland
Frau Claudia Schirrmeister
(036451) 60 215
alle 14 Tage Dienstag 17:00 - 19:00 Uhr
14.02.2017
28.02.2017
01.08.2017
14.03.2017
28.03.2017
29.08.2017
15.08.2017
11.04.2017
25.04.2017
12.09.2017
26.09.2017
09.05.2017
23.05.2017
10.10.2017
24.10.2017
06.06.2017
20.06.2017
07.11.2017
21.11.2017
04.07.2017
18.07.2017
05.12.2017
19.12.2017
Ihr Bürgermeister, Tobias Volland
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
der Satzung
der Stadt Buttelstedt zur 5. Änderung
der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung
der Stadt Buttelstedt
vom 24.01.2017
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) in der Fassung der Neubekanntmachung vom
28.01.2003 (GVBl. S.41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom
3. Dezember 2015 (GVBl. S.183) sowei der §§ 1, 2 (1) und 12 des Thüringer
Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) in der Fassung der Neubekanntmachung vom 18.08.2009 (GVBl. S.646), zuletzt geändert durch Artikel 1
des Gesetzes vom 20.März 2014 (GVBl. S.82), erlässt die Stadt Buttelstedt
folgende Änderungssatzung:
§1
Die Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Buttelstedt vom
30.11.2001, zuletzt geändert durch die 4. Satzung zur Änderung der Gebührensatzung zur Friedhofssatzung der Stadt Buttelstedt vom 28.11.2011, wird
wie folgt geändert:
1. § 7 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:
(1) Für die Überlassung einer Grabstätte (25 Jahre) werden folgende
Gebühren erhoben:
Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017
durch öffentliche Bekanntmachung
a) Reihengrab zur Erdbestattung eines Verstorbenen
bis zu einem Alter von 5 Jahren
(Festsetzung der Grundsteuer gilt für die Buttelstedt,
OT Dassdorf b.B., OT Nermsdorf und OT Weiden)
b) Reihengrab zur Erdbestattung eines Verstorbenen
über 5 Jahre
Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für
das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt veranlagten Betrag festgesetzt.
Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein
schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre.
Die Grundsteuerhebesätze betragen
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
b) für die Grundstücke
Grundsteuer A 295 v.H.
Grundsteuer B 402 v.H.
Fälligkeit der Zahlung
Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt –
c) Wahlgrabstätte
d) Urnenreihengrab
e) Urnenwahlgrabstätte
278,00 €
487,00 €
1.170,00 €
69,00 €
313,00 €
2. § 7 Abs. 3 erhält folgende neue Fassung:
(3) Bei einer Bestattung in einer Urnengemeinschaft (grüne Wiese)
werden Gebühren in Höhe von 150,00 € erhoben.
3. § 8 erhält folgende neue Fassung:
Für die Verlängerung eines Nutzungsrechtes an einer Grabstätte werden
pro Jahr der Verlängerung und je Grabstätte folgende Gebühren erhoben:
- 12 -
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
a)
Reihengrab zur Erdbestattung eines Verstorbenen
bis zu einem Alter von 5 Jahren
11,12 €
b)
Reihengrab zur Erdbestattung eines Verstorbenen
über 5 Jahre
19,48 €
c)
Wahlgrabstätte
46,80 €
d)
Urnenreihengrab
e)
Urnenwahlgrabstätte
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
Klasse 6/1:
Klasse 6/2:
Klasse 6/3:
Klasse 6/4:
Marie-Luis Meier
Lina Schlegel
Emma Albrecht
Emma Stoehr
2,76 €
12,52 €
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Buttelstedt, den 24.01.2017
Stadt Buttelstedt
gez. Tobias Volland
Bürgermeister
• Rechtsaufsichtlich angezeigt am 08.12.2016
• Die Kommunalaufsicht des Kreises Weimarer Land hat mit Schreiben
vom 16.12.2016 der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt.
• Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar
• "Gemeinde Journal", 2. Ausgabe vom 01.02.2017
DIE FEUERWEHR INFORMIERT
Schulungen Feuerwehr im Monat Februar:
03.02. und am 17.02.2017
Sebastian Oertel,
Stadtbrandmeister
NICHTAMTLICHES BUTTELSTEDT
NACHRICHTEN AUS DER
LYONEL-FEININGER-GYMNASIUM MELLINGEN
Informationen zur Aufnahme in das Gymnasium
Die Anmeldewoche für Schüler der jetzigen 4. Klassen sowie für Regelschüler der Klassenstufen 5, 6 und 10 findet vom 06.03. – 11.03.2017 statt.
Unsere Schülerinnen trafen sich am Montag, dem 12.12.16, um sich nun
ihrerseits im Lesen zu messen. Die Jury war besetzt durch die Schülersprecher und engagierte Vertreter der Fachschaft Deutsch. Nach einem
spannenden Kopf-an-Kopf-Rennen konnte Emma Stoehr als Beste überzeugen. Wir gratulieren Emma zu dieser Leistung und drücken ihr die
Daumen für die nächste Runde im Schulamtsbereich Weimar.
Fachschaft Deutsch
Die Englandfahrt der Klassenstufe 9
Die 9. Klassen des Lyonel-Feininger-Gymnasiums Mellingen waren vom
Sonntag, den 02.10.17, bis Freitag, den 07.10.2016, auf einer ganz besonderen Klassenfahrt. Ihr Reiseziel: London. Mit Bus und Fähre kamen sie nach
elf langen Stunden endlich in England an. Doch bevor sie die Hauptstadt
Großbritanniens erkunden konnten, statteten sie noch der Stadt Canterbury und ihrer berühmten Kathedrale, der Cathedral of Christ Church, einen
Besuch ab. In London angekommen, lernten die Schüler und Schülerinnen
ihre Gastfamilien kennen. Es gab natürlich Unterschiede im Vergleich zum
gewohnten Zuhause, aber auch so manche unerwartete Gemeinsamkeit.
Jeden Tag fuhren die Jugendlichen dann in die Innenstadt Londons, um
sich dort zahlreiche Sehenswürdigkeiten anzuschauen. Diese wurden ihnen
dann in Form von Vorträgen von ihren Klassenkameraden vorgestellt. So
informierten sich die Gymnasiasten mithilfe moderner Technik und natürlich
auf Englisch gegenseitig über die Besonderheiten des Buckingham Palace,
der Tower Bridge oder dem Big Ben. Die Schüler und Schülerinnen durften
auch selbst in Aktion treten, wie z.B. mit dem London-Eye fahren, in Madame
Tussauds Selfies mit den Wachsfiguren berühmter Personen machen, in
der Oxfordstreet shoppen gehen oder unter der Themse durchlaufen.
Nach fünf aufregenden Tagen ging es leider wieder an die Abreise nach
Deutschland. Dort warteten schon die Familien und Freunde, welche sich
Am Standort Mellingen ist eine Anmeldung zu folgenden Zeiten mög- alles genauestens berichten ließen und wahrscheinlich selbst gern mitgekommen wären. Die wunderbare Reise nach England wurde von allen
lich:
Montag – Mittwoch und Freitag:
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr Teilnehmern in Wort und Bild in Reisetagebücher festgehalten, welche gern
Donnerstag: 10:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr am Tag der offenen Tür am Samstag, den 25. Februar 2017, von 9:00 Uhr
Samstag: 10:00 - 12:00 Uhr
bis 12:00 Uhr, im Lyonel-Feininger-Gymnasium besichtigt werden können.
und am Standort Buttelstedt
Montag – Mittwoch und Freitag:
Donnerstag:
08:00 - 12:00 und 14:00 - 16:00 Uhr
10:00 - 12:00 und 14:00 - 18:00 Uhr
Zusätzlich können auch die Anmeldezeiten in Mellingen genutzt werden.
Bitte bringen Sie das Halbjahreszeugnis im Original bzw. die Übertrittsempfehlung und eine jeweilige Kopie mit.
Maya König, Klasse 9/2
Das Volleyballturnier „Jugend trainiert für Olympia“
Am 14.12.2016 fand in Großschwabhausen ein Volleyballturnier der Jahrgänge 2002 und 2003 statt. Die Stimmung war bei uns 7 Buttelstedtern
aus der 7/1 und 8/1 sehr ausgelassen. Wir freuten uns schon sehr lange
darauf, trainierten fleißig und waren hoch motiviert.
In diesem Zusammenhang möchten wir auch auf den Tag der offenen
Tür im Schulteil Mellingen am 25.2.17 von 9-12 Uhr hinweisen, sowie Vor dem Spiel erwärmten sich alle Mannschaften separat auf ihre eigne
auf die Schnuppertage: in Buttelstedt am Mittwoch, den 15.2.17 und in Art. Ich erwärmte mich, indem ich mich dehnte, damit ich mir keine Zerrung zuzog. Danach übten wir mit einer gegnerischen Mannschaft AngriffsMellingen am Freitag, den 17.2.17.
schläge. Es begann nun das erste Spiel gegen die Regelschule Bad Sulza.
Für weitere Fragen steht die Schulleitung des Lyonel-Feininger-GymWir spielten zwei Sätze und verloren doch knapp beide Sätze mit 25:23
nasiums gern zur Verfügung (Tel. 036453/81313).
trotz hoher Motivation. Meiner Meinung nach sind zu viele Bälle ins Netz
Stefan Gottwald, stellvertretender Schulleiter
geschlagen worden bzw. es passierten zu viele Annahmefehler. In der Pause
sprachen wir uns Mut zu für das nächste Spiel.
Vorlesewettbewerb
des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels
Auch in diesem Jahr traten die Schüler der 6. Klassen wieder in den Wettstreit um den besten Leser. Alljährlich veranstaltet der Börsenverein des
Deutschen Buchhandels einen Vorlesewettbewerb für diese Altersstufe. Seit
vielen Jahren beteiligt sich auch unser Gymnasium regelmäßig an dieser
Auslobung der talentiertesten Vorleser. Nach einer Vorauswahl der besten
Leser innerhalb ihrer Klasse konnten folgende Schülerinnen überzeugen:
Danach spielten wir gegen das Marie-Curie-Gymnasium Bad Berka und
gewannen den ersten Satz. Den darauffolgenden gewannen wir ebenfalls,
aber schon viel knapper. Wir freuten uns über unseren Sieg und waren stolz.
Das letzte Spiel erfolgte gegen eine Mannschaft, die nicht qualifiziert war,
aber es machte Spaß. Wir verloren zwar den ersten Satz, aber wir gewannen danach den zweiten. Deshalb kam es zum Tiebreak, den wir allerdings
leider verloren.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
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4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
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4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
NÄCHSTER VORTRAG/LESUNG
Am Montag, dem 20. Februar 2017 um 19.30 Uhr
Gedichtband „Kadenzen“
Gedichte auch über Buttelstedt, von Hans Leip
(dem Autor des Liedes „Lili Marleen“)
Eine literarische Veranstaltung von und mit Herrn Wolfgang Haak.
Ab 19:00 Uhr können Sie auch noch unsere derzeitige Ausstellung
„Jahreszeiten“ mit Naturbilder in verschiedenen Mal-techniken von Frau
Heidrun Paetzelt besuchen.
Alle interessierten Bürger sind recht herzlich eingeladen.
Der Eintritt ist wie immer frei, wir würden uns sehr über Spenden freuen !!
Das Turnier beendeten wir mit dem 2. Platz. Als wir mit dem Bus nach
Hause fuhren, erzählten wir über die vielen wichtigen Erfahrungen unseres
ersten Volleyballturnieres.
Justus Müller, Klasse 8/1
SCHULFÖRDERVEREIN BUTTELSTEDT-MELLINGEN E.V.
Schulförderverein Buttelstedt-Mellingen zieht Bilanz!
Der derzeitig tätige Vorstand des Schulfördervereins Buttelstedt-Mellingen
e.V. kann stolz auf das vergangene Jahr 2016 blicken. Im Rahmen der Vorstandstätigkeit galt es, unterschiedliche Aufgaben zu bewältigen. So war
nach den Wahlen im Oktober 2015 die organisatorische Umstrukturierung
der Vereinsführung noch im vollen Gange. Dies umfasste u.a. die Meldung
der neuen Vorstandmitglieder gegenüber dem Amtsgericht und der Bank
bzw. weiterer Institutionen. Andererseits galt es, das Alltagsgeschäft in Form
der Bearbeitung von Förder- und Mitgliedsanträgen oder Sponsorenaufrufen
fortzuführen. Auf beiden Ebenen konnte der Vorstand, namentlich Thoralf
Canis (Vereinsvorsitzender), die Stellvertreterin Elke Jüngst und Schatzmeister Jörg Bernsdorf, auf ein solides Fundament aufbauen, welches die
Vorgänger über Jahre geschaffen haben. Darüber hinaus wird der geschäftsführende Vorstand von Petra Breunung und Lars Helmschrot als Vorstandsmitglieder ohne besonderen Aufgabenbereich unterstützt.
VORSCHAU MÄRZ 2017
20. März 2017 - „Untersuchung des Wolframleuchters im Erfurter Dom“
von und mit Prof. B. May
AMTLICHES OT NERMSDORF
Aktuelles aus Nermsdorf
in vorweihnachtlicher Stimmung wurden vom Heimatverein „Zum Hamsterbach“ alle Nermsdorfer Bürger am 04.12.2016 zu einer gemütlichen
Adventsfeier eingeladen. Im schön geschmückten Hamsterbau gab es
selbstgebackenen Kuchen und Plätzchen. Bei einem Glas Glühwein wurde
viel erzählt. Man tauschte Erlebnisse aus und diskutierte aktuelle Ereignisse.
Frau Kennemann, als eingesessene Buttelstedterin, lockerte mit Geschichten in thüringischer Mundart die Runde auf. So erfuhren die Kinder, dass
nicht zu Hause gebacken wurde, sondern es gab hierzu ein Backhaus, in
das jeder das vorbereitete Brot und die Kuchen zum Backen brachte.
Auch die Erzählungen über den alljährlich stattfindenden“ Buttelschten
Jahrmarkt“ mit seinen lustigen Begebenheiten brachten viele zum Schmunzeln.
Den Schwerpunkt der inhaltlichen Arbeit des Vereins bildete auch 2016
die Unterstützung der Grundschule in Mellingen und des Lyonel-FeiningerGymnasiums mit seinen beiden Schulteilen in Buttelstedt und Mellingen. So
konnten im Monat März umfangreiche Anschaffungen von Lehrmaterial für
die naturwissenschaftlichen Fächer in Grundschule und Gymnasium getätigt
werden. Hierbei erfuhr der Verein Unterstützung durch die Firma Layertec,
die mit einer großzügigen Spende den Erwerb der Geräte möglich machte.
Es wurden u.a. Experimentierkoffer für den Heimat- und Sachunterricht in
der Grundschule und Materialien für Schülerexperimente im Physik-, Chemie- und Biologieunterricht des Gymnasiums für die Standorte in Buttelstedt
und Mellingen gekauft.
Schon seit vielen Jahren leistet der Schulförderverein seinen finanziellen
Beitrag für die Durchführung der schulbezogenen Jugendarbeit am Gymnasium Buttelstedt-Mellingen. Auch 2016 war dies der Fall und es konnten
Projekte im Rahmen der Sport-AG und Theater-AG realisiert werden.
Darüber hinaus unterstützte der Verein ein Projekt zur fächerübergreifenden
Gesundheitsprävention in den Klassenstufen 6-10 des Gymnasiums, die Anschaffung von Hausaufgabenheften für die Erstklässler der Grundschule, den
Kauf einer Tonanlage und den Erwerb von Trikots für die Ballsportmannschaften des Gymnasiums. Auch wurden Begrüßungsmappen für die Schüler/innen
der 5. Klasse an beiden Schulteilen des Gymnasiums gekauft. Hierin fanden
die Fünftklässler wichtige schulische Informationen.
Dies ist nur ein kleiner Auszug aus der facettenreichen Arbeit des Schulfördervereins Buttelstedt-Mellingen e.V. im Jahr 2016. Ohne das Engagement der Vereinsmitglieder sowie der Unterstützer wäre das so nicht möglich gewesen. Daher gilt der Dank des Vorstandes allen Personen, die dem
Verein im letzten Jahr die Treue gehalten haben. Gleichzeitig hofft der Vereinsvorstand diese Arbeit auch 2017 in diesem Maße fortsetzen zu können.
Interessierte und engagierte Personen sind herzlich eingeladen, den Schulförderverein in Form der Mitgliedschaft oder anderweitig zu stärken.
Informationen zum Verein finden Sie unter:
www.lyonel-feininger-gymnasium.de/index.php/foerderverein
Mit Fragen können Sie sich direkt an den Vorstand unter:
[email protected] wenden.
Thoralf Canis
Vorsitzender Schulförderverein Buttelstedt-Mellingen e.V.
Am Abend des 06.12.2016 kam, wie im jeden Jahr, der Nikolaus nach
Nermsdorf. Alle Kinder warteten schon sehr gespannt und überlegten, was
sie wohl dem Nikolaus vortragen sollten. Aber alles klappte gut. Einige
Kinder sangen ein Lied vor, andere sagten ein Gedicht auf. Bevor der
Nikolaus weiterzog, sangen alle gemeinsam noch ein Weihnachtslied.
In unserem Ort war ein besonderer Höhepunkt auch in diesem Jahr die
Christvesper am Heiligen Abend. Nach einer Andacht durch Frau Kirschner kam es zur Aufführung eines Krippenspiels unter Leitung von Frau
Renate Meißner. Die „Vorkommnisse „im Stall zu Bethlehem wurden von
den Nermsdorfer Kindern hervorragend wiedergegeben. Auch die musikalischen Einlagen mit Gitarre, Trompete, Posaune und Geige fügte Frau
Meißner prima in die Gesamtgeschichte ein. Die gemeinsam gesungenen
Weihnachtslieder wurden durch Frau Kirschner Orgel und Sebastian
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 15 -
Schreier Posaune begleitet. Wie schon viele Jahre hatte auch in diesen Jahr
Familie Meißner das Friedenslicht aus Bethlehem, welches in Weimar verteilt wurde, nach Nermsdorf geholt. So konnte sich jeder eine Friedensbotschaft mit nach Hause nehmen.
Für die Vorbereitung und Leitung sowie an alle Mitwirkenden möchte ich hiermit ein großes Dankeschön aussprechen. An dieser Stelle möchte ich mich
auch für den gesponserten Weihnachtsbaum der Familie Peter Taubeneck
bedanken.
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
AMTLICHES ETTERSBURG
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
An der Schule 3, 99439 Ettersburg
Herr Jens Enderlein
Herr Fritz Kaufhold
(03643) 42 11 88
Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr
Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017
durch öffentliche Bekanntmachung
Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für
das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt
veranlagten Betrag festgesetzt.
Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein
schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre.
Die Grundsteuerhebesätze betragen
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
b) für die Grundstücke
Der Einbau der im Fanta-Wettbewerb gewonnenen Spielgeräte gestaltet sich
sehr aufwändig. Um die Standfestigkeit zu gewährleisten, wird eine große
Menge an Baumaterial benötigt. Auch die Erdarbeiten erweisen sich als sehr
umfangreich, da für diese Sportgeräte große Fallräume erforderlich sind.
Ich hoffe, dass alle Eltern tatkräftige Unterstützung leisten. Termine für die
Arbeitseinsätze werden rechtzeitig bekannt gegeben.
Auf diesem Wege möchte ich den Heimatverein lobend erwähnen und ganz
herzlich für das große Engagement während des ganzen Jahres danken.
Auch allen anderen engagierten Einwohnern sei somit für ihre geleistete Arbeit gedankt.
Ich hoffe, dass wir auch im neuen Jahr alle gut zusammenarbeiten, um unser
Dorf zu verschönern und gemeinsame Veranstaltungen zu organisieren.
Ihre Rosel Schirrmeister
Termine Bürgersprechstunde und Ortschaftsrat
im Dorfgemeinschaftshaus „ Hamsterbau“
16.01.2017
20.02.2017
20.03.2017
24.04.2017
22.05.2017
19.06.2017
24.07.2017
21.08.2017
18.09.2017
23.10.2017
27.11.2017
18.00 Uhr
18.00 Uhr
18.00 Uhr
18.00 Uhr
18.00 Uhr
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19.00 Uhr
19.00 Uhr
Gartenkultur an der VIA REGIA in Nermsdorf
Am Samstag 25.02.2017 findet unser erster Obstbaumschnitt Seminar
in Nermsdorf statt.
Nach einer Einführung in den Aufbau eines Obstbaumes, die Gesetzmäßigkeiten des Wachstums und die Wirkungen von Schnittmaßnahmen, folgt
der praktische Teil:
Mit Schnittdemonstrationen und geleiteten Schnittübungen in der wunderschönen Umgebung von Nermsdorf lernen die Teilnehmer die Technik des
Schneidens und die unterschiedlichen Schnittarten wie Pflanz-, Erziehungs-,
Auslichtungs- und Verjüngungsschnitt.
Seminarleiter Dipl. Ing.Steffen Witosseck
Natürlich ist wie immer für das leibliche Wohl gesorgt. Es gibt heiße und
kalte Getränke und mittags einen stärkenden Imbiss.
Wann:
Samstag, 25. Februar 2017, 09:30 Uhr – ca. 16 Uhr
Wo:
Im Dorfe 21, 99439 Nermsdorf
(Beschreibung und Anfahrtskizze unter www.imdorfe21.de)
29 Euro pro Person
Kosten:
Bitte melden Sie sich bis zum 17.02.2017 an, die Anzahl der Teilnehmer ist
auf 15 – 20 begrenzt. Was Sie mitbringen müssen, erfahren Sie bei der Anmeldung.
Anmeldung: Büro Dane, Tel.: 03643 492610 (Sekr.) oder [email protected]
Grundsteuer A 271 v.H.
Grundsteuer B 389 v.H.
Fälligkeit der Zahlung
Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt –
zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Ettersburg
VR Bank Weimar e.G. (BIC: GENODEF1WE1)
IBAN: DE02 8206 4188 0001 0303 37
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser
öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23,
99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter
dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft".
Bauer, Finanzverwaltung
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Ettersburg vom 10.01.2017
Der Bürgermeister begrüßt die anwesenden Gemeinderäte und Gäste zur
heutigen Sitzung des Gemeinderates.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die
gesetzli-che Zahl der Mitglieder beträgt 9; davon sind 9 Mitglieder anwesend.
Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Beschluss-Nr. 135/21/2017:
Der Gemeinderat Ettersburg genehmigt die Tagesordnung der öffentlichen
Gemeinderatssitzung vom 10.01.2017.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 3 - Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates Ettersburg vom 08.11.2016
Beschluss Nr. 136/21/2017:
Der Gemeinderat Ettersburg genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 08.11.2016 mit der vorgenommenen
Änderung.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 4 - Beschluss über den Abschluss einer Zweckvereinbarung zur
Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum
Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft
Beschluss Nr. 137/21/2017:
Der Gemeinderat Ettersburg beschließt, dem Abschluss der Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts
zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 16 -
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft zuzustimmen.
Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
§ 10 (1) BauGB, i. v. m. § 1 (8) BauGB als Satzung. Die Begründung in der
Fassung vom Juli 2016 und deren Ergänzung vom Dezember 2016 sowie
die Vereinbarung/Erklärung vom 13.12.2016 werden gebilligt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Der Bürgermeister wird beauftragt den korrigierten und ergänzenden Satzungs- und Abwägungsbeschluss Nr. 141/21/2017 vom 10.01.2017 einschließlich der Anlagen 1, 2 und 3 den Verfahrensakten im Original sowie
der 1. und 2. Ausfertigung beizu-fügen und beim Landratsamt -Bauamt- als
Genehmigungsbehörde nachzureichen.
TOP 5 - Vorbereitung der Einwohnerversammlung am 19.01.2017
Einwohnerversammlung findet am 19.01.2017 um 19:00 Uhr im Gewehrsaal
des Schlosses statt.
TOP 6 - Erste Aussprache zum Haushaltsplan 2017
Der Gemeinderat berät über den Entwurf zum Haushaltsplan 2017.
TOP 7 - Beratung und Beschluss zur Miete eines Anbaumulchers für
den neuen Traktor der Gemeinde
Beschluss Nr. 138/21/2017:
Der Gemeinderat Ettersburg stimmt dem Abschluss eines Mietvertrages mit
der Fa. Niehle GmbH für einen Anbaumulcher, laut Angebot vom 4.11.2016,
zu. Vertrags-be¬ginn: 01.05.2017
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 8 - Beratung und Beschluss zur Umsatzbesteuerung von Leistungen der öffentlichen Hand; Abgabe der Optionserklärung nach § 27
Abs. 22 Satz 3 UStG für den Freistaat Thüringen
Beschluss Nr. 139/21/2017:
Der Gemeinderat Ettersburg ermächtigt den Bürgermeister, eine Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz gegenüber dem
zuständigen Finanzamt abzugeben, in der erklärt wird, dass § 2 Abs. 3 UStG
in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016
und vor dem 1. Januar 2021 von der Ge-meinde ausgeführten Leistungen
weiterhin angewendet wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Die Satzung mit ihrer Ergänzung ist alsdann ortsüblich bekannt zu machen,
dabei ist anzugeben, wo der Plan mit Begründung während der Dienststunden eingesehen und über den Inhalt Auskunft verlangt werden kann.
Diese 2. Änderung des Bebauungsplanes mit der Ergänzung tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung der Genehmigung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Top 11 - Beschlüsse zu Bauanträgen
11.1 Antrag auf Befreiung von der Festsetzung des Baufeldes im B-Plangebiet „Im Zweibuchenfelde“ für die Errichtung eines Unterstandes für
Fahrräder und Mülltonnen auf dem Grundstück Im Zweibuchenfeld 6 in
Ettersburg und Aufhebung des Beschlusses 134.1/20/2016
Beschluss Nr. 142.1/21/2017:
Der Gemeinderat Ettersburg stimmt dem Antrag auf Errichtung eines
Unterstandes für Fahrräder und Mülltonnen auf dem Grundstück Im
Zweibuchenfeld 6 in Ettersburg außerhalb des Baufeldes im B-Plangebiet
„Im Zweibuchenfelde“ zu und hebt den Beschluss Nr. 134.1/20/2016 auf.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
11.2 Antrag auf Errichtung eines Einfamilienhauses im Wohngebiet
„Auf dem Keßlinge“ im Bereich der 2. Änderung
Beschluss Nr. 142.2/21/2017
Der Gemeinderat erteilt das gemeindliche Einvernehmen für den Neubau
eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 244/1, im B-Plangebiet „Auf dem
Keßlinge“ Ettersburg, im Bereich der 2. Änderung.
TOP 9 - Beschluss zur Vergabe eines Straßennamens im Wohngebiet
Abstimmungsergebnis:
„Auf dem Keßlinge“
Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9
Beschluss Nr. 140/21/2017:
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Die neue Straße im Wohngebiet „Auf dem Keßlinge“ (eine bereits vermessene Teilfläche des Flurstückes 244/21; Flur 3, Gemarkung Ettersburg) Jens Enderlein, Bürgermeister
erhält den Namen „Über dem Pfaffengrunde“
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der Gemeinderäte: 9, davon anwesend: 9
Ja-Stimmen: 9, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 10 - Beschluss zur Ergänzung des Satzungs- und Abwägungsbeschlusses vom 09.08.2016 zur 2. Änderung des Bebauungsplanes
WA-Gebiet „Auf dem Keßlinge“ der Gemeinde Ettersburg
Beschluss Nr. 141/21/2017:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ettersburg beschließt zur Heilung des
beachtlichen Mangels der Verfahrens- und Formvorschriften nach § 214
Abs. 1 Nr. 1 BauGB den Abwägungsbeschluss Nr. 114/18/ 2016 vom
09.08.2016 mit dem heutigen ergänzenden Abwägungsbeschluss unter
Punkt d) wie folgt zu korrigieren und das Abwägungsprotokoll (Anlage 1)
unter Bürger/Einwender Ö2 und Ö3 zu ergänzen.
a) Während der öffentlichen Auslegung wurden Anregungen durch Bürger/
Einwender Ö1, Ö2 und Ö3 vorgebracht.
• Die Anregungen des Bürgers Ö1 fanden keine Berücksichtigung.
Begründung siehe Abwägungsprotokoll zu Ö1 (Anlage 1) zum Abwägungsbeschluss Nr. 114/18/ 2016 vom 09.08.2016.
• Die Einwände der Bürger Ö2 und Ö3 wurden durch eine gemeinsame
einvernehmliche dreiseitige Erklärung zwischen der Gemeinde Ettersburg, Erschließungsträger -Gartenstadt Weimar GmbH- und der Bürger
Ö2 und Ö3 vom 13.12.2016 (Anlage 2) und eine Vereinbarung
zwischen den Bürgern Ö2 und Ö3 und dem Erschließungsträger
-Gartenstadt Weimar GmbH- vom 13.12.2016 (Anlage 3) ausgeräumt.
Das ergänzte Abwägungsprotoll (Ergänzung Anlage 1) ist Bestandteil des
Abwägungsbeschlusses. Aufgrund dessen wird hiermit der Satzungsbeschluss Nr. 115/18/2016 vom 09.08.2016 ergänzt:
Der Gemeinderat der Gemeinde Ettersburg beschließt die 2. Änderung des
Bebauungsplans „Auf dem Keßlinge“, bestehend aus der Planzeichnung
(Teil A) sowie den textlichen Festsetzungen (Teil B) – Stand Juli 2016 gemäß
NICHTAMTLICHES ETTERSBURG
Noch liegt das Freibad Ettersburg
im Winterschlaf ...
... doch es tut sich etwas!
An der Mauer rechts im Bild sind noch Plätze für Unterstützer-Tafeln frei,
die dabei helfen wollen, das Ettersburger Freibad zu retten.
Hier soll die sogenannte "Straße der Gönner" entstehen. Ein Platz auf der
Straße der Gönner kann über das Crowdfunding unter www.freibad-ettersburg.de reserviert werden.
Auch die Steine im Vordergrund des Bildes sind Zeugen des Wandels: Sie
stammen von einer angrenzenden Baustelle und sollen als Teil der neuen
Uferbefestigung des Naturteiches eingebaut und gleichzeitig die Mauer des
Schwimmbeckens stützen.
Die ersten Tage der Crowdfunding-Aktion haben gezeigt, dass das Interesse am Erhalt des Freibades sehr groß ist. Es fehlen aber immer noch viele
Unterstützer, damit überhaupt Gelder fließen können. Denn Crowdfunding
funktioniert genauso: Nur wenn die Mindestsumme erreicht wird, kann überhaupt Geld überwiesen.
Unter der Internetadresse www.freibad-ettersburg.de kann man sich über
das Projekt informieren und eine finanzielle Unterstützung beitragen. Damit
sich die Unterstützung der Sanierung doppelt lohnt, haben Thomas Herrnbredel und sein Team tolle Dankeschöns zusammengesucht, die man als
Gegenleistung auswählen kann.
Doch nicht nur durch den finanziellen Beitrag kann das Projekt unterstützt
werden, sondern auch durch´s Weitersagen. Alle Interessierten sind herzlich
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
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eingeladen, das Projekt über E-Mail und soziale Medien weiter zu verbreiten.
Auch für Unternehmen bietet das Projekt wirksame Möglichkeiten, auf sich
aufmerksam zu machen.
Infos unter:
 Link zur Crowdfunding-Seite:
www.startnext.com/freibad-ettersburg
 Link zu unserer Seite auf Facebook:
https://www.facebook.com/Camping.Freibad.Ettersburg/
Fragen und Anregungen bitte an:
 Ansprechpartner Kampagne (Projektleitung):
Frederik Esser / Tel. 0179 / 45 26 287 / Mail: [email protected]
 Ansprechpartner Bad (Bauherr):
Thomas Herrnbredel / Tel. 0176/22 84 1464 / Mail: [email protected]
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
An alle fußballinteressierten Frauen,
wir sind eine buntgemischte Hobby-Fußballmannschaft,
aus ehemaligen Handballerinnen und aktiven Fußballerinnen,
von jung bis alt :)
Was uns verbindet ist die Leidenschaft am Fußballspielen.
Unsere Stärken sind Ehrgeiz, Zusammenhalt und Spaß an dieser
Sportart. Hinter uns steht ein Trainerteam aus mindestens ebenso
leidenschaftlichen Fußballern ... Trainer, Co-Trainer und Torwarttrainer.
Zur Verstärkung unseres Teams suchen wir DICH !!!!
Wir trainieren mittwochs 18.30Uhr in Ettersburg auf dem Vereinssportplatz (Hottelstedter Str.) Mitfahrgemeinschaften sind kein Problem :)
Im Winter steht uns zum Trainieren eine Halle zur Verfügung.
Bei Interesse bitte anrufen unter 0176/ 41637341
Wir würden uns freuen !!!!!! Bis bald.
Ansprechpartner: Simone Keßler
AMTLICHES GROSSOBRINGEN
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Weimarische Straße 48 A, 99439 Großobringen
Herr Thomas Heß
Herr Reiner Halko
(03643) 42 06 67
jeden Dienstag 17:30 - 19:00 Uhr
Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017
durch öffentliche Bekanntmachung
Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für
das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt
veranlagten Betrag festgesetzt.
Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein
schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre.
Die Grundsteuerhebesätze betragen
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
b) für die Grundstücke
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
derzeit finden im Waldgebiet auf dem Ettersberg wieder intensive
Baumerntearbeiten statt. Viele von Ihnen waren im März 2016 bei einer
Begehung mit dabei, nachdem massive Forstarbeiten im vergangenen
Winter sehr große Schäden im Ettersburger Wald angerichtet hatten.
Um einen erneuten Holzeinschlag dieser Art auf dem Ettersberg zu vermeiden, fand am Freitag, dem 13.01.2017, ein weiterer Vor-Ort-Termin an der
Prinzenschneise statt. In einer Diskussion zwischen besorgten Bürgerinnen
und Bürgern mit Vertretern des Forstamtes, zu der auch Vertreter des NABU,
der TA/TLZ und von Radio Lotte anwesend waren, konnte kein Konsens
gefunden werden.
Die Frage, ob in einem Naturschutzgebiet wie der Prinzenschneise in
gleicher Weise wie im vergangenen Jahr mittels Harvester Schneisen
geschlagen werden dürfen, wurde von den Vertretern des ThüringenForst
bejaht. Aus forstwirtschaftlichen Gründen gäbe es nunmehr keine Alternative
mehr zum Einsatz von Harvestern. Zwischen einer regulären Waldbewirtschaftung und der Bewirtschaftung in den Naturschutzgebieten mache der
Forst keinen Unterschied. Lediglich stillgelegte, naturbelassene Wälder würden sich selbst überlassen und ganz aus der forstwirtschaftlichen Nutzung
genommen.
Wir wollen eine Bürgerinitiative ins Leben rufen, die sich intensiv für mehr
Schutz des Waldes auf dem Ettersberg einsetzt. Dafür suchen wir Mitstreiter,
die uns mit Rat und Tat unterstützen. Zunächst wollen wir eine Petition an
den Thüringer Landtag richten und dieser mit einer Unterschriftensammlung
Nachdruck verleihen.
Unser Wald braucht Schutz!
Wann, wenn nicht jetzt? Wo, wenn nicht hier? Wer, wenn nicht wir?
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!
 Silvia Wagner, Zum Alten Bahndamm 6, 99439 Großobringen,
Tel. 03643 906270, E-Mail: [email protected] oder
 Marion Koch, Zum Wiesengraben 24, 99439 Großobringen
Tel. 03643 426310, E-Mail: [email protected]
Grundsteuer A 301 v.H.
Grundsteuer B 405 v.H.
Fälligkeit der Zahlung
Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt –
zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Großobringen
Sparkasse Mittelthüringen (HELADEF1WEM)
IBAN: DE77 8205 1000 0420 0010 85
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch
ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23, 99439
Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter
dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft".
Bauer, Finanzverwaltung
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Großobringen vom 14.12.2016
Der Vorsitzende, Herr Tonio Barthel, begrüßt die Mitglieder des Gemeinderates und die anwesenden Gäste und eröffnet die Sitzung. Die Sitzung
wird begleitet durch eine von Herrn Bürgermeister Thomas Heß erstellte
PowerPoint-Präsentation.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Barthel stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates mit 8 an'wesenden Mitgliedern fest. Die gesetzliche Zahl beträgt 9; der Gemeinderat
ist somit beschlussfähig
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Beschluss-Nr. 126/21/2016:
Der Gemeinderat Großobringen beschließt die geänderte Tagesordnung der
Gemeinderatssitzung vom 14.12.2016 unter Wegfall des TOPs „Beschlüsse zu Bauanträgen“ und Erweiterung des TOPs zur Breitbandversorgung in
der VGem Nordkreis Weimar.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 18 -
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 8,
Ja-Stimmen: 8, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates Großobringen vom 23.11.2016
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
Auf diesem Wege möchte ich Ihnen noch einmal die Möglichkeiten der
Anmeldung darlegen, um möglichst viele Familien zu erreichen.
1.) Senden Sie eine Email mit Ihrem Namen und Email-Alias an info@
grossobringen.de.
2.) Per QR-Code:
Beschluss-Nr. 127/21/2016:
Der Gemeinderat Großobringen genehmigt die Niederschrift über die
öffentliche Sitzung des Gemeinderates vom 23.11.2016.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 8,
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2
TOP 4 – Erste Beratung zum Haushaltsplanentwurf der Gemeinde
Großobringen für das Haushaltsjahr 2017
Der Gemeinderat hat über den Entwurf des Haushaltsplanes 2017 beraten.
TOP 5 – Beratung und Beschluss zur Inanspruchnahme der 100 %igen
Förderung der Planungskosten für
1. die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s
2. die Leerrohrtrassenplanung für den weiteren Breitbandaus bau nach dem DigiNetz-Gesetz
Beschluss zum Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung
der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft
Beschluss-Nr. 128/21/2016:
Der Gemeinderat Großobringen beschließt, dem Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden
der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft zuzustimmen. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des
Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 9, davon anwesend: 8,
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 3
TOP 6 – Wohngebiet „Über dem Baumgarten“;
Auswertung der Verkehrssituation nach Begleitung durch die Bauhaus-Universität, Dezernat Straßenverkehrswegeplanung sowie der
durchgeführten Anwohnerversammlungen
Herr Heß informiert noch einmal über die Problematik des Parkens sowie
der überhöhten Geschwindigkeit der Pkw’s im Wohnbaugebiet:
Thomas Heß, Bürgermeister
Die Gemeinde Großobringen vermietet z.B. folgende Wohnungen:
2 RWE, 46,0 m²,
3 RWE, 57,8 m²,
Miete 253,00 Euro,
Miete 318,00 Euro,
NK 100,00 Euro,
NK 140,00 Euro,
alle Wohnungen zzgl. 2 KM Kaution,
Interessenten melden sich bitte bei:
Hausverwaltung Lange & Hofmeister GmbH,
Tel. 03643-850320, Mo-Fr 8.00 bis 16.00 Uhr
Sehr geehrte Großobringer,
in der Dezemberausgabe des Monats Dezember informierte ich Sie, dass
Sie Ihre Weihnachtsbäume durch die Entsorgungsgesellschaft mitgenommen und entsorgt werden.
Da trotz der Leerung der Mülltonnen, wurden die Weihnachtsbäume nicht
mitgenommen. Nach telefonischer Rücksprache folgende Information.
Durch die Einrichtung von Sammelpunkten zur Entsorgung von Grün- und
Astschnitt werden Weihnachtsbäume nicht mehr mitgenommen. Diese sind
durch die Bürger/innen selber zu entsorgen. Leider wurden die Kommunen
durch das Landratsamt nicht informiert, so dass mir diese Situation nicht
bekannt war.
Die Bereitstellung von Informationen ist durch die Vielzahl der digitalen
Möglichkeiten leichter und an den Bedürfnissen der Nutzer anpassbar. Eine
stetige Verbesserung des Angebotes wird durch mich angestrebt, um Sie
zielgruppenorientiert über das Geschehen in unserer Gemeinde informieren zu können. Die Implementierung des digitalen Newsletters war hier ein
großer Schritt, um eine Vielzahl von Familien in unserer Gemeinde zu erreichen. Die oben aufgeführte Information konnte so schnell verbreitet werden.
3.) Bei Facebook auf der rechten Seite des Bildschirmes befindet sich
eine Kachel“Newsletter“, bei der Sie sich anmelden können.
Vorbereitungen für die 800-Jahrfeier 2021
Im Jahr 2021 wird unsere Gemeinde 800 Jahre. Dieses Ereignis gilt es
gebührend zu feiern und das Jahr 2021 zu einem besonderen Jahr in
unserer Gemeinde werden zu lassen.Viele Bewohner haben mir bereits
angezeigt, dass Sie sich an der Gestaltung des Jahres beteiligen möchten.
Hiermit möchte ich alle Interessierten Bewohnerinnen und Bewohner zu
einem ersten Planungsgespräch einladen.
Dieses findet am 21.Februar 2017, um 19:00 Uhr im Gemeindehaus statt.
Sollten Sie terminlich verhindert sein und trotzdem Interesse an der
Ausplanung der Feierlichkeiten haben, so bitte ich Sie, eine Email an:
[email protected] zu senden.
Bauarbeiten in Großobringen
Vom 20.Januar bis Ende Februar werden die Photovoltaik-Anlagen durch
die Fa. Meyersolar, Erfurt im Auftrag der Stiftung KomSolar der Thüringer
Energie AG auf den gemeindlichen Dächern auf den Wohnblöcken in der
Kleinobringer Straße, dem Feuerwehrgerätehaus und dem Kindergarten
installiert. Mit dieser Maßnahme zeigen wir als Gemeinde die Unterstützung
der erneuerbaren Energien auf und sind in unserer Region Vorreiter alternativer Energiequellen und verdeutlichen die Bedeutung des Umweltschutzes.
Für die Gemeinde entstehen durch die Installation keine Kosten. Durch die
Bereitstellung wird unser Ort an dem Erlös beteiligt, welche für das gemeindliche Leben genutzt werden kann.
Entsorgung von Bio-Abfällen
Zu Beginn des Jahres 2016 wurden alle Bürger im Nordkreis sowie im Landkreis Weimarer Land über die Änderungen des Abfallkreislaufwirtschaftsgesetzes informiert. Dies geschah über die Amtsblätter oder mittels Beizetteln
in den Bescheiden der Kreiswerke Weimar. Hier konnte fakultativ entschieden werden, ob Bio-Abfälle durch den eigenen Kompost oder eine braune
Tonne entsorgt werden sollen. Die deutliche Mehrheit hat sich für die Eigenkompostierung entschieden.
Im Oktober wurde eine Analyse zur Müllzusammensetzung durchgeführt.
Ein Ort mit dörflicher Struktur, ein Ort mit überwiegend Einfamilien- und
Zweifamilienhäusern sowie ein Ort mit überwiegend Plattenbauten wurden
als Analysegemeinden ausgewählt. Als Ort mit dörflicher Struktur wurde
unsere Gemeinde und deren Zusammensetzung der Abfälle untersucht.
Bei dieser entstanden 1.100 kg Müll. Hiervon betrugen die biologischen
Abfälle 1/3, welches deutlich über den der anderen Vergleichsgruppen lag.
Dies ist deutlich zu viel und stellt in der Analyse dar, dass keine Eigenkompostierung durchgeführt wird. Hierdurch entsteht natürlich die Gefahr, dass
die Kreiswerke die braune Tonne einführen und die Möglichkeit der freiwilligen Entsorgung nicht mehr gegeben ist. Eine Erhöhung der Müllgebühren
ist dann unausweichlich.
Aus diesem Grund appelliere ich an Sie, die Eigenkompostierung durchzuführen und Ihre biologischen Abfälle nicht über den Restmüll mit zu entsorgen. Eine Entsorgung über die Annahmestelle für Grünschnitt ist nicht
zulässig.
Wiederholte Missachtung der Anleinpflicht für Hunde
Bereits mehrfach wies ich auf die Anleinpflicht für Hunde in unserer Gemeinde hin. Die Mehrheit der Hundebesitzer hält sich auch an diese. Jedoch
muss ich auch feststellen, dass einzelne Hundebesitzer die Anleinpflicht
missachten.
Auch wenn Sie Ihre Tiere kennen und Ihnen vertrauen, so ist das Verhalten eines Hundes gegenüber anderen, insbesondere Kindern oder anderen Hunden nicht vorhersehbar. Regelmäßige Berichterstattungen in der
Presse verdeutlichen diese Gefahren.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
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Aus diesem Grund appelliere ich noch einmal an Sie, Ihre Hunde innerhalb
des Ortes anzuleinen. Widerrechtliches Verhalten kann mit einem Ordnungsgeld geahndet werden!
Herzlichst
Thomas Heß, Bürgermeister
NICHTAMTLICHES GROSSOBRINGEN
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
AMTLICHES HEICHELHEIM
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
E-Mail:
Sprechzeit:
Hauptstraße 9, 99439 Heichelheim
Herr Alexander Ungert
Herr Nicky Schwarz
(03643) 779 00 41
[email protected]
jeden Dienstag von 17:00 - 18:30 Uhr
Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017
durch öffentliche Bekanntmachung
Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für
das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt
veranlagten Betrag festgesetzt.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
derzeit finden im Waldgebiet auf dem Ettersberg wieder intensive
Baumerntearbeiten statt. Viele von Ihnen waren im März 2016 bei einer
Begehung mit dabei, nachdem massive Forstarbeiten im vergangenen
Winter sehr große Schäden im Ettersburger Wald angerichtet hatten.
Um einen erneuten Holzeinschlag dieser Art auf dem Ettersberg zu vermeiden, fand am Freitag, dem 13.01.2017, ein weiterer Vor-Ort-Termin an der
Prinzenschneise statt. In einer Diskussion zwischen besorgten Bürgerinnen
und Bürgern mit Vertretern des Forstamtes, zu der auch Vertreter des NABU,
der TA/TLZ und von Radio Lotte anwesend waren, konnte kein Konsens
gefunden werden.
Die Frage, ob in einem Naturschutzgebiet wie der Prinzenschneise in
gleicher Weise wie im vergangenen Jahr mittels Harvester Schneisen
geschlagen werden dürfen, wurde von den Vertretern des ThüringenForst
bejaht. Aus forstwirtschaftlichen Gründen gäbe es nunmehr keine Alternative
mehr zum Einsatz von Harvestern. Zwischen einer regulären Waldbewirtschaftung und der Bewirtschaftung in den Naturschutzgebieten mache der
Forst keinen Unterschied. Lediglich stillgelegte, naturbelassene Wälder würden sich selbst überlassen und ganz aus der forstwirtschaftlichen Nutzung
genommen.
Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein
schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre.
Die Grundsteuerhebesätze betragen
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
b) für die Grundstücke
Grundsteuer A 271 v.H.
Grundsteuer B 389 v.H.
Fälligkeit der Zahlung
Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt –
zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Heichelheim
Sparkasse Mittelthüringen (HELADEF1WEM)
IBAN: DE10 8205 1000 0420 0007 39
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser
öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23,
99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter
dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft".
Bauer, Finanzverwaltung
Wir wollen eine Bürgerinitiative ins Leben rufen, die sich intensiv für mehr
Schutz des Waldes auf dem Ettersberg einsetzt. Dafür suchen wir Mitstreiter,
die uns mit Rat und Tat unterstützen. Zunächst wollen wir eine Petition an
den Thüringer Landtag richten und dieser mit einer Unterschriftensammlung
Nachdruck verleihen.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
der Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus
“Bürgerhaus Akazienhof Heichelheim“
Unser Wald braucht Schutz!
1. Allgemeines
Wann, wenn nicht jetzt? Wo, wenn nicht hier? Wer, wenn nicht wir?
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!
 Silvia Wagner, Zum Alten Bahndamm 6, 99439 Großobringen,
Tel. 03643 906270, E-Mail: [email protected] oder
 Marion Koch, Zum Wiesengraben 24, 99439 Großobringen
Tel. 03643 426310, E-Mail: [email protected]
Liebe Seniorinnen und Senioren!
Einladung zum Seniorentreffen
am 14. Februar 2017, um 14 Uhr,
treffen wir uns das nächste Mal zum gemütlichen Nachmittag.
Ich freue mich auf Euer Kommen.
Viele Grüße
Wilma Wollweber
Das Dorfgemeinschaftshaus dient der Förderung und Verbesserung der
sozialen und kulturellen Gegebenheiten sowie der Förderung des Gemeinschaftslebens der Bürger der Gemeinde Heichelheim.
Das Dorfgemeinschaftshaus steht insbesondere allen Einwohnern der
Gemeinde zur zweckentsprechenden Benutzung offen. Die Belange der
Gemeinde und ihrer Einwohner sind hierbei vorrangig zu berücksichtigen.
Es steht mit seinen Einrichtungen Privatpersonen für Familienfeierlichkeiten
sowie Vereinen und sonstigen Vereinigungen und Gruppen für gemeinnützige, sportliche, kulturelle und jugendfördernde Zwecke zur Verfügung,
sofern keine personellen oder organisatorischen Belange entgegenstehen.
2. Vermietung
Das Dorfgemeinschaftshaus oder einzelne Räume darin werden nur auf
Antrag vermietet. Der Antrag ist rechtzeitig bei der Gemeinde Heichelheim zu
stellen. Bei Stellung des Antrages auf Überlassung des Dorfgemeinschaftshauses bzw. eines Raumes ist eine verantwortliche Person zu benennen.
Ein Rechtsanspruch auf Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen kann
von keinem Verein, keiner Organisation oder Einzelperson erhoben werden.
Die Antragstellung kann schriftlich oder mündlich zu den Sprechzeiten oder
in Terminabsprache erfolgen. In einer kalendermäßigen Erfassung können
sich Antragsteller über die vergebenen Termine informieren. Die Räumlichkeiten werden nach der Reihenfolge des Antragseinganges überlassen.
Über die Nutzung wird eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen.
Die Vermietung kann versagt werden, wenn Tatsachen vorliegen, nach
denen zu befürchten ist, dass eine konkrete Gefahr hinsichtlich der zu überlassenen Räumlichkeiten insbesondere drohende Sachbeschädigung oder
eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gegeben ist.
3. Miete
Das Dorfgemeinschaftshaus wird im Rahmen eines Mietverhältnisses zur
Verfügung gestellt.
- 20 -
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Miete pro Tag
für den
Versammlungsraum
Saal
Hof
Hof + Schankraum
Bürger Heichelheims
(in €)
15,00
50,00
20,00
30,00
Auswärtige Bürger
(in €)
30,00
120,00
50,00
60,00
Als Übergabezeitpunkt und Rückgabezeitpunkt gilt jeweils 12.00 Uhr als
vereinbart.
Die zusätzliche Anmietung der Küche bedarf einer Absprache mit der
Gemeinde und dem Gaststättenpächter.
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
10. Hausrecht
Das Hausrecht übt der Bürgermeister der Gemeinde Heichelheim oder die
durch ihn beauftragte Person aus.
Obigen Personen ist jederzeit zu sämtlichen Räumen Zutritt zu gewähren
und ihnen jede Durchführung ihrer Aufsicht für erforderlich erachtete Auskunft zu erteilen.
11. Haftung
Die Gemeinde übergibt das Dorfgemeinschaftshaus dem Mieter in ordnungsgemäßen Zustand.
Die Benutzung der Räume für die Gemeinde, die Kirche sowie örtliche
Vereine ist kostenfrei.
Der Mieter prüft vor Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses die Einrichtung und Gerätschaften auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit und Vollständigkeit. Schadhafte Anlagen und Geräte dürfen nicht genutzt werden.
Die Miete enthält Strom und Wasser. Bei Veranstaltung mit Bühnentechnik
erfolgt eine Verbrauchsabrechnung nach Zählerstand.
Der Mieter hat bei Nutzungsbeginn eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorzuhalten, die auch Freistellungsansprüche mit abdeckt.
Die Beheizung der Räume ist Mietersache. Brennholz kann von der Gemeinde erworben werden.
Schäden, die auf normalen Verschleiß beruhen, fallen nicht unter diese
Regelung. Unberührt bleibt auch die Haftung der Gemeinde als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden.
4. Benutzerpflichten
Die Mieter dürfen lediglich die für die jeweilige Veranstaltung vereinbarten
Räume nutzen.
Die erforderlichen Schlüssel sind zeitgerecht abzuholen und nach Vertragsende sofort zurückzugeben. Bei Verlust haftet der Nutzer für entstehende Folgekosten.
Zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung, insbesondere zur Einhaltung
der Nachtruhe, sind von den Benutzern die entsprechenden gesetzlichen
Bestimmungen zu beachten.
Kommerzielle Veranstaltungen bedürfen der besonderen Genehmigung der
Gemeinde Heichelheim.
Werden Tische und Stühle benötigt, sind diese vom Mieter selbst aufzustellen und in übergebener Anordnung zurück zu geben. Im Außenbereich sind
Stühle und Tische vom Lager selbst aufzustellen und nach Beendigung der
Veranstaltung wieder im Lager abzustellen.
Der während der Veranstaltung anfallende Müll wird vom Mieter selbst entsorgt und darf nicht in der Dorfgemeinschaftseinrichtung verbleiben.
Das Überlassen der Einrichtung schließt zu beschaffende Erlaubnisse und
Genehmigungen nicht ein und entbindet nicht von der Anmeldepflicht aufgrund anderer Vorschriften (GEMA, Plakatierung u.a.).
5. Reinigung
Der Mieter übernimmt die Räume oder den Außenbereich und die Toiletten
im gereinigten Zustand und hat die genutzten Räumlichkeiten spätestens
am Tag nach der Benutzung dem Beauftragten der Gemeinde gereinigt zu
übergeben.
Vom Mieter wird eine Kaution in Höhe von 50,00 Euro erhoben, die erst nach
ordnungsgemäßer Reinigung zurückgezahlt wird.
Außerordentliche Verschmutzungen und Verunreinigungen werden auf
Kosten des Mieters beseitigt.
6. Bewirtschaftung
Die Küche des Dorfgemeinschaftshauses kann nur benutzt werden, wenn es
mit dem Gaststättenpächter vereinbart wurde. Vor Nutzung ist das Kücheninventar vom Beauftragten der Gemeinde zu übernehmen und am anderen
Tag an den Vorgenannten zurückzugeben. Beschädigte und nicht zurückgegebene Gegenstände sind zu ersetzen.
Bei Abgabe von Speisen und Getränken sind die Vorschriften des Gaststättengesetzes zu beachten.
7. Einbringen von Einrichtungsgegenständen
Ausschmückung des Raumes darf nur so erfolgen, dass keine Schäden wie
Löcher oder Anstrichbeschädigungen zurückbleiben. Nach der Veranstaltung ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen.
8. Sicherheitsvorschriften
Die Mieter haben sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorschriften zu beachten; ins besonders im Notfalle allen Anweisungen der Polizei und Feuerwehr
Folge zu leisten.
9. Rauchverbot
Im Versammlungsraum und im Saal gilt ein generelles Rauchverbot
Eine Haftung der Gemeinde Heichelheim gegenüber den Mietern der
Einrichtung und gegenüber Dritten ist ausgeschlossen, es sei denn, der Ersatzanspruch beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gemeinde.
Der Mieter stellt die Gemeinde Heichelheim von etwaigen Haftungsansprüchen seiner Mitglieder, Bediensteten oder Beauftragten, der Besucher seiner
Veranstaltung oder sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang
mit der Benutzung der überlassenden Einrichung, Geräte sowie der Zugänge zu den Räumen und Anlagen entstehen.
Der Mieter verzichtet auf eigen Haftpflichtansprüche gegen die Gemeinde
Heichelheim und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen die Gemeinde und deren Beauftragte.
Schadensansprüche gegen die Gemeinde Heichelheim, insbesondere
wegen einer möglichen Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs
der Einrichtung (en) oder abhanden gekommener (auch eigener) Geräte,
Materialien, Wertgegenstände, Garderobe usw. sind ausgeschlossen.
12. Rücktritt
Weichen die jeweiligen Mieter vom Mietzweck ab, kann die Gemeinde den
Mietvertrag fristlos kündigen.
Die Mieter haben jede beabsichtige Änderung der Veranstaltung sofort mitzuteilen. Die Gemeinde kann vom Mietvertrag zurücktreten, wenn Tatsachen
vorliegen, die eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch
die Veranstaltung befürchten lassen oder infolge höherer Gewalt die Räume
nicht zur Verfügung gestellt werden können.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Benutzungsordnung ungültig sein,
bleiben die anderen Regelungen weiterhin gültig.
Stand: 01.11.2016
Heichelheim, den 24.11.2016
gez. Alexander Ungert
Bürgermeister
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
der Benutzungsordnung für das Dorfgemeinschaftshaus
“Bürgerhaus Feuerwehr Heichelheim“
1. Allgemeines
Das Dorfgemeinschaftshaus dient der Förderung und Verbesserung der
sozialen und kulturellen Gegebenheiten sowie der Förderung des Gemeinschaftslebens der Bürger der Gemeinde Heichelheim.
Das Dorfgemeinschaftshaus steht insbesondere allen Einwohnern der
Gemeinde zur zweckentsprechenden Benutzung offen. Die Belange der
Gemeinde und ihrer Einwohner sind hierbei vorrangig zu berücksichtigen.
Es steht mit seinen Einrichtungen Privatpersonen für Familienfeierlichkeiten
sowie Vereinen und sonstigen Vereinigungen und Gruppen für gemeinnützige, sportliche, kulturelle und jugendfördernde Zwecke zur Verfügung,
sofern keine personellen oder organisatorischen Belange entgegenstehen.
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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
2. Vermietung
Das Dorfgemeinschaftshaus oder einzelne Räume darin werden nur auf
Antrag vermietet.
Der Antrag ist rechtzeitig bei der Gemeinde Heichelheim zu stellen. Bei
Stellung des Antrages auf Überlassung des Dorfgemeinschaftshauses bzw.
eines Raumes ist eine verantwortliche Person zu benennen.
Ein Rechtsanspruch auf Benutzung der Gemeinschaftseinrichtungen kann
von keinem Verein, keiner Organisation oder Einzelperson erhoben werden.
Die Antragstellung kann schriftlich oder mündlich zu den Sprechzeiten oder
in Terminabsprache erfolgen. In einer kalendermäßigen Erfassung können
sich Antragsteller über die vergebenen Termine informieren. Die Räumlichkeiten werden nach der Reihenfolge des Antragseinganges überlassen.
Über die Nutzung wird eine schriftliche Vereinbarung abgeschlossen.
Die Vermietung kann versagt werden, wenn Tatsachen vorliegen, nach
denen zu befürchten ist, dass eine konkrete Gefahr hinsichtlich der zu überlassenen Räumlichkeiten insbesondere drohende Sachbeschädigung oder
eine Gefährdung für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gegeben ist.
3. Miete
Das Dorfgemeinschaftshaus wird im Rahmen eines Mietverhältnisses zur
Verfügung gestellt.
Miete pro Tag
für den
Bürger Heichelheims
(in €)
Auswärtige Bürger
(in €)
Versammlungsraum
30,00
60,00
Versammlungsraum
mit Küche
40,00
80,00
Als Übergabezeitpunkt und Rückgabezeitpunkt gilt jeweils 12.00 Uhr vereinbart.
Die Miete enthält Heizung, Strom und Wasser.
Die Benutzung der Räume für die Gemeinde, die Kirche sowie örtliche Vereine ist kostenfrei.
4. Benutzerpflichten
Die Mieter dürfen lediglich die für die jeweilige Veranstaltung vereinbarten
Räume nutzen.
Die erforderlichen Schlüssel sind zeitgerecht abzuholen und nach Vertragsende sofort zurückzugeben. Bei Verlust haftet der Nutzer für entstehende Folgekosten.
Zur Aufrechterhaltung der Ruhe und Ordnung, insbesondere zur Einhaltung
der Nachtruhe, sind von den Benutzern die entsprechenden gesetzlichen
Bestimmungen zu beachten.
Kommerzielle Veranstaltungen bedürfen der besonderen Genehmigung der
Gemeinde Heichelheim.
Werden Tische und Stühle benötigt, sind diese vom Mieter selbst aufzustellen und in übergebener Anordnung zurück zu geben.
Der während der Veranstaltung anfallende Müll wird vom Mieter selbst entsorgt und darf nicht in der Dorfgemeinschaftseinrichtung verbleiben.
Das Überlassen der Einrichtung schließt zu beschaffende Erlaubnisse und
Genehmigungen nicht ein und entbindet nicht von der Anmeldepflicht aufgrund anderer Vorschriften (GEMA, Plakatierung u.a.).
5. Reinigung
Der Mieter übernimmt die Räume und die Toiletten im gereinigten Zustand
und hat die genutzten Räumlichkeiten spätestens am Tag nach der Benutzung dem Beauftragten der Gemeinde gereinigt zu übergeben.
Vom Mieter wird eine Kaution in Höhe von 50,00 Euro erhoben, die erst nach
ordnungsgemäßer Reinigung zurückgezahlt wird.
Außerordentliche Verschmutzungen und Verunreinigungen werden auf
Kosten des Mieters beseitigt.
6. Bewirtschaftung
Die Küche des Dorfgemeinschaftshauses kann nur benutzt werden es vereinbart wurde. Vor Nutzung ist das Kücheninventar vom Beauftragten der
Gemeinde zu übernehmen und am anderen Tag an den Vorgenannten
zurückzugeben. Beschädigte und nicht zurückgegebene Gegenstände sind
zu ersetzen.
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
Bei Abgabe von Speisen und Getränken sind die Vorschriften des Gaststättengesetzes zu beachten.
7. Einbringen von Einrichtungsgegenständen
Ausschmückung des Raumes darf nur so erfolgen, dass keine Schäden
wie Löcher oder Anstrichbeschädigungen zurückbleiben. Nach der Veranstaltung ist der ursprüngliche Zustand wieder herzustellen.
8. Sicherheitsvorschriften
Die Mieter haben sämtliche erforderlichen Sicherheitsvorschriften zu beachten; ins besonders im Notfalle allen Anweisungen der Polizei und Feuerwehr
Folge zu leisten.
9. Rauchverbot
Im Versammlungsraum gilt ein generelles Rauchverbot
10. Hausrecht
Das Hausrecht übt der Bürgermeister der Gemeinde Heichelheim oder die
durch ihn beauftragte Person aus.
Obigen Personen ist jederzeit zu sämtlichen Räumen Zutritt zu gewähren
und ihnen jede Durchführung ihrer Aufsicht für erforderlich erachtete Auskunft zu erteilen.
11. Haftung
Die Gemeinde übergibt das Dorfgemeinschaftshaus dem Mieter in ordnungsgemäßen Zustand.
Der Mieter prüft vor Benutzung des Dorfgemeinschaftshauses die Einrichtung und Gerätschaften auf ihre ordnungsgemäße Beschaffenheit und Vollständigkeit. Schadhafte Anlagen und Geräte dürfen nicht genutzt werden.
Der Mieter hat bei Nutzungsbeginn eine ausreichende Haftpflichtversicherung vorzuhalten, die auch Freistellungsansprüche mit abdeckt.
Schäden, die auf normalen Verschleiß beruhen, fallen nicht unter diese
Regelung. Unberührt bleibt auch die Haftung der Gemeinde als Grundstückseigentümerin für den sicheren Bauzustand von Gebäuden.
Eine Haftung der Gemeinde Heichelheim gegenüber den Mietern der Einrichtung und gegenüber Dritten ist ausgeschlossen, es sei denn, der Ersatzanspruch beruht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Gemeinde.
Der Mieter stellt die Gemeinde Heichelheim von etwaigen Haftungsansprüchen seiner Mitglieder, Bediensteten oder Beauftragten, der Besucher seiner
Veranstaltung oder sonstiger Dritter für Schäden frei, die im Zusammenhang
mit der Benutzung der überlassenden Einrichtung, Geräte sowie der Zugänge zu den Räumen und Anlagen entstehen.
Der Mieter verzichtet auf eigen Haftpflichtansprüche gegen die Gemeinde
Heichelheim und für den Fall der eigenen Inanspruchnahme auf die Geltendmachung von Rückgriffansprüchen gegen die Gemeinde und deren Beauftragte.
Schadensansprüche gegen die Gemeinde Heichelheim, insbesondere
wegen einer möglichen Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs
der Einrichtung (en) oder abhanden gekommener (auch eigener) Geräte,
Materialien, Wertgegenstände, Garderobe usw. sind ausgeschlossen.
12. Rücktritt
Weichen die jeweiligen Mieter vom Mietzweck ab, kann die Gemeinde den
Mietvertrag fristlos kündigen.
Die Mieter haben jede beabsichtige Änderung der Veranstaltung sofort mitzuteilen. Die Gemeinde kann vom Mietvertrag zurücktreten, wenn Tatsachen
vorliegen, die eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durch
die Veranstaltung befürchten lassen oder infolge höherer Gewalt die Räume
nicht zur Verfügung gestellt werden können.
13. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Benutzungsordnung ungültig sein,
bleiben die anderen Regelungen weiterhin gültig.
Stand: 01.11.2016
gez. Alexander Ungert
Bürgermeister
Heichelheim, den 24.11.2016
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
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BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Heichelheim vom 24.11.2016
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Ungert begrüßt alle Anwesenden Gemeinderäte zur nicht öffentlichen Sitzung stellt die Beschlussfähigkeit fest. Die gesetzliche Anzahl der
Gemeinderatsmitglieder ist 7, davon sind alle anwesend. Der Gemeinderat
ist somit beschlussfähig.
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
Liebe Heichelheimer,
ich hoffe Sie hatten einen guten Start in das neue Jahr 2017.
Heute möchte ich Sie informieren wie Sie unserer Internetseite
www.heichelheim.de nutzen können.
Unter BÜRGERINFO finden Sie die Kontaktdaten der Gemeinde und werden über einen Link auf die Seite der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar geleitet. Hier finden Sie alle notwendigen Informationen der Fachbereiche wie beispielsweise das Standesamt, Ordnungsamt oder das Bauamt.
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Unter BÜRGERHÄUSER sehen Sie was es kostet die Räume unserer
Bürgerhäuser zu nutzen und finden dazu auch die entsprechende BenutBeschluss Nr. 109/17/2016:
Der Gemeinderat Heichelheim genehmigt die Tagesordnung, für die nicht zungsordnung.
öffentliche Gemeinderatssitzung am 24.11.2016 in vorgelegter Form.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 7;
Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
Der TERMINKALENDER zeigt Ihnen aktuelle Termine in Heichelheim und
wie die Bürgerhäuser belegt sind.
Unter den Sparten KIRCHE, KINDERGARTEN, FEUERWEHR, und BÜRGER-VEREIN werden Sie auf die Seiten der jeweiligen Gruppen geleitet und
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht entsprechend informiert.
öffentliche Sitzung des Gemeinderates Heichelheim vom 02.11.2016
Nutzen Sie die Möglichkeiten und informieren Sie sich. Für VerbesserungsBeschluss-Nr. 110/17/2016:
Der Gemeinderat Heichelheim genehmigt die Niederschrift über die nicht
öffentliche Sitzung vom 02.11.2016. Gemäß § 40 Abs. 2 ThürKO sind die
Gründe für die Geheimhaltung weggefallen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 7;
Ja-Stimmen: 6; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 1
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Heichelheim vom 15.12.2016
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Ungert begrüßt alle Anwesenden und stellt die Beschlussfähigkeit fest.
Die gesetzliche Anzahl der Mitglieder ist 7, davon waren 6 anwesend, 1 entschuldigt. Der Gemeinderat war somit beschlussfähig.
vorschläge haben wir immer ein offenes Ohr.
Ihr Bürgermeister und der Gemeinderat
Wir bitten alle Bürger einen reibungslosen Winterdienst zu unterstützen. Parken Sie bitte nur auf den Straßen wenn es für Sie keine andere Möglichkeit gibt. Parken Sie bitte so, dass eine Durchfahrt der
Räumfahrzeuge problemlos möglich ist. Das Parken gegenüber bereits
anderer parkenden Autos gefährdet beide Fahrzeuge. Bitte reduzieren
sie soweit wie möglich den Einsatz von Streusalz zugunsten von Split,
Sand oder Asche. Ihr Gehweg und Ihre Hausfassade danken es Ihnen.
NICHTAMTLICHES HEICHELHEIM
TOP 2 – Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Die Tagesordnung wurde wie folgt geändert:
TOP 4 und TOP 5 wird nur beraten. Zu TOP 6 liegen keine Beschlüsse vor.
Beschluss Nr. 111/18/2016:
Der Gemeinderat Heichelheim genehmigt die Tagesordnung mit den entsprechenden Änderungen für die öffentliche Gemeinderatssitzung am
15.12.2016.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 6;
Ja-Stimmen: 6; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
derzeit finden im Waldgebiet auf dem Ettersberg wieder intensive
Baumerntearbeiten statt. Viele von Ihnen waren im März 2016 bei einer
Begehung mit dabei, nachdem massive Forstarbeiten im vergangenen
Winter sehr große Schäden im Ettersburger Wald angerichtet hatten.
Um einen erneuten Holzeinschlag dieser Art auf dem Ettersberg zu vermeiden, fand am Freitag, dem 13.01.2017, ein weiterer Vor-Ort-Termin an der
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentPrinzenschneise statt. In einer Diskussion zwischen besorgten Bürgerinnen
liche Sitzung des Gemeinderates Heichelheim vom 24.11.2016
und Bürgern mit Vertretern des Forstamtes, zu der auch Vertreter des NABU,
Beschluss Nr. 112/18/2016:
der TA/TLZ und von Radio Lotte anwesend waren, konnte kein Konsens
Der Gemeinderat Heichelheim genehmigt die Niederschrift über die öffent- gefunden werden.
liche Sitzung des Gemeinderates vom 24.11.2016.
Die Frage, ob in einem Naturschutzgebiet wie der Prinzenschneise in
gleicher Weise wie im vergangenen Jahr mittels Harvester Schneisen
geschlagen werden dürfen, wurde von den Vertretern des ThüringenForst
bejaht. Aus forstwirtschaftlichen Gründen gäbe es nunmehr keine Alternative
mehr zum Einsatz von Harvestern. Zwischen einer regulären WaldbewirtTOP 4 und TOP 5 – 1.Lesung Haushaltsplan 2017 und Finanzplan
schaftung und der Bewirtschaftung in den Naturschutzgebieten mache der
Die Kämmerin der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar gab zu
Forst keinen Unterschied. Lediglich stillgelegte, naturbelassene Wälder würbeiden Tagesordnungspunkten Erläuterungen.
den sich selbst überlassen und ganz aus der forstwirtschaftlichen Nutzung
TOP 6 – Beratung und Beschlussfassung zu den Benutzungsord- genommen.
nungen der Bürgerhäuser in der Gemeinde Heichelheim
Wir wollen eine Bürgerinitiative ins Leben rufen, die sich intensiv für mehr
Schutz des Waldes auf dem Ettersberg einsetzt. Dafür suchen wir Mitstreiter,
Beschluss Nr. 106/17/2016:
Der Gemeinderat Heichelheim beschließt die Benutzungsordnungen für die uns mit Rat und Tat unterstützen. Zunächst wollen wir eine Petition an
das „Bürgerhaus Akazienhof Heichelheim“ und das „Bürgerhaus Feuerwehr den Thüringer Landtag richten und dieser mit einer Unterschriftensammlung
Heichelheim“, Hauptstraße 34 und 9. Die Benutzungsordnungen mit den in Nachdruck verleihen.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 6;
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
der Sitzung beschlossenen Ergänzungen sind Teil dieses Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7; davon anwesend: 7;
Ja-Stimmen: 7; Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
TOP 6 – Beschlüsse zu Bauanträgen
In dieser Sitzung lagen keine Bauvoranfragen vor.
Alexander Ungert, Bürgermeister
Unser Wald braucht Schutz!
Wann, wenn nicht jetzt? Wo, wenn nicht hier? Wer, wenn nicht wir?
Wir freuen uns auf Ihre Unterstützung!
 Silvia Wagner, Zum Alten Bahndamm 6, 99439 Großobringen,
Tel. 03643 906270, E-Mail: [email protected] oder
 Marion Koch, Zum Wiesengraben 24, 99439 Großobringen
Tel. 03643 426310, E-Mail: [email protected]
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
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4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
AMTLICHES KLEINOBRINGEN
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordnete:
Telefon:
Sprechzeit:
Großobringer Straße 34, 99439 Kleinobringen
Herr Gerhard Schauerhammer
Frau Daniela Becker
(03643) 42 06 90
Donnerstags 16:00 - 18:00 Uhr
Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017
durch öffentliche Bekanntmachung
Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für
das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt
veranlagten Betrag festgesetzt.
Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein
schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre.
Die Grundsteuerhebesätze betragen
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
b) für die Grundstücke
Grundsteuer A 321 v.H.
Grundsteuer B 439 v.H.
Fälligkeit der Zahlung
Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt –
zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Kleinobringen
Sparkasse Mittelthüringen (HELADEF1WEM)
IBAN: DE41 8205 1000 0420 0005 69
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser
öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23,
99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter
dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft".
Bauer, Finanzverwaltung
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Kleinobringen vom 14.12.2016
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Zu der Gemeinderatssitzung am 14.12.2016 waren 6 von 7 Gemeinderatsmitglieder anwesend. Somit war der Gemeinderat beschlussfähig, es wurden folgende Beschlüsse gefasst.
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
- Beschluss 78/17/2016
Der Gemeinderat beschließt die Tagesordnung
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des GR: 7
davon waren anwesend:
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
6
6
0
0
TOP 3 – Diskussion zum Haushalt
Der Gemeinderat erläuterte den Entwurf zum Haushalt 2017.
TOP 4 – Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der
Aufgabe "Erarbeitung eines Planungskonzepteszum Breitbandausbau
in der Gemarkung der Mitgliedsgemeinden der VG Nordkreis Weimarauf die VG - Beschluss 79/17/2016
Der Gemeinderat beschließt, den Abschluss einer Zweckvereinbarung
zur Übertragung der Aufgabe "Erarbeitung eines Planungskonzeptes zum
Breitbandausbau in der Gemarkung der Mitgliedsgemeinden der VG Nordkreis Weimar" auf die VG zuzustimmen. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der Mitglieder des GR:
davon waren anwesend:
Ja-Stimmen
Nein-Stimmen:
Enthaltungen:
TOP 5 – Beschluss zu Bauanträgen - Beschluss 80/17/2016
entfällt
Gerhard Schauerhammer, Bürgermeister
7
6
6
0
0
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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
NICHTAMTLICHES KLEINOBRINGEN
Seniorenveranstaltungen
Das alte Jahr ist mit der Weihnachtsfeier im Dezember abgeschlossen worden. Nach dem Kaffeetrinken haben wir uns den Märchenfilm „Das singende
klingende Bäumchen“ angesehen. Den krönenden Abschluss bildete das
Abendessen, zu dem es Lamm- und wahlweise Rinderbraten mit Klößen
und verschiedenem Gemüse gab. Lecker zubereitet von Daniela Becker.
Der Februar ist Faschingszeit, auch noch für die Rentner. Die Feier findet am
Mittwoch, dem 15. Februar 2017, 15.00 Uhr, im Bürgerhaus statt. Es wird um
entsprechender Kostümierung und originelle Beiträge der bewährten Büttenredner gebeten.
Egon Sundhaus
WAS SONST NOCH PASSIERTE
Kleinobringen im Advent
Wie inzwischen schon seit Jahren, hatte das Dorf dank der freiwilligen Feuerwehr wieder einen schönen Weihnachtsbaum auf dem Dorfplatz. Aber auch
zahlreiche Häuser hatten ihre Grundstücke und Häuser im Adventsschmuck
strahlen lassen. Nachfolgend nur einige Beispiele.
Weihnachtsgedanken
Zum 20. Mal jährte sich die von Mathias Haase initiierte und von ihm moderierte jährliche Adventsfeier in der Kleinobringer Kirche. Die von Familie
Seymer schön geschmückte Kirche war wieder gut gefüllt. Die Jenaer Band
„swing for fan“ spielte wieder auf die schwungvolle Weise bekannte und
weniger bekannte Weihnachtslieder, auch zum Mitsingen. Ein kleiner Kinderchor und Justus, der Sohn von Orgel-und Klavierspieler Christoph Democh,
gaben ihr Bestes. Egon Sundhaus las wieder eine Weihnachtsgeschichte.
Weihnachtsmarkt
Immer das letzte, kleine Dorffest ist der Weihnachtsmarkt, den die Dorfjugend
auf dem Platz vor dem JUZ (Jugendzimmer) veranstaltet. Zu essen gab es
wieder Wiener und Waffeln, zu trinken Glühwein mit und ohne Schuss, Bier
sowie Heißgetränke für die Kinder. Für das Ambiente brennen kleine Feier in
Schalen und Körben. Das Geld für eine neue Tür am JUZ stammt teilweise
aus diesen Einnahmen.
AMTLICHES KRAUTHEIM / Haindorf
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
An der Lache 110, 99439 Krautheim
Herr Wolfgang Bock
Herr Christian Meier
(036451) 60461
Dienstag 17:00 - 18:00 Uhr
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
EINLADUNG
zur Mitgliederversammlung
der Jagdgenossenschaft Krautheim-Haindorf
Hiermit lade ich alle Mitglieder, sowie Jagdpächter zur Versammlung
für Freitag, den 17.02.2017 um 18:00 Uhr
in die Gaststätte Winzer, Schenkanger 29, 99439 Krautheim,
recht herzlich ein.
Tagesordnung:
1. Eröffnung, Begrüßung, Feststellung der ordnungsgemäßen
Einladung
2. Vorstellung einer neuen Satzung
für unserer Jagdgenossenschaft
3. Diskussion und Beschlussfassung zur Satzung
4. Verschiedenes
Aus gegebenem Anlass weise ich darauf hin, dass alle Eigentümer
von Grundflächen, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk gehören,
auf denen die Jagd ausgeübt werden darf, entsprechend § 9 des
Bundesjagdgesetzes Mitglieder der Jagdgenossenschaft sind.
Auf Grund der erneut einberufenen Versammlung mit gleicher Tagesordnung und ordnungsgemäßer Ladungsfrist, ist ohne Rücksicht
auf die Zahl der erschienenen und vertretungsberechtigten Mitglieder
eine Beschlussfähigkeit gegeben.
Hinweis:
Ein Entwurf der Satzung liegt im Büro der Gemeindeverwaltung,
An der Lache 110, 99439 Krautheim, zur Einsichtnahme aus.
Dieser kann auch nach telefonischer Absprache Tel: 036451- 61182,
An der Lache 95, 99439 Krautheim, eingesehen werden.
Mit freundlichen Grüßen
Manfred Schenke, Vorsitzender
AMTLICHES LEUTENTHAL
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Im Dorfe 17, 99439 Leutenthal
Herr Herbert Steinhäuser
Herr Udo Malisius
(036451) 72 800
jeden 2. Mittwoch im Monat 18:00 - 19:00 Uhr
Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017
durch öffentliche Bekanntmachung
Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017
durch öffentliche Bekanntmachung
Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für
das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt
veranlagten Betrag festgesetzt.
Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für
das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt
veranlagten Betrag festgesetzt.
Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein
schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre.
Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein
schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre.
Die Grundsteuerhebesätze betragen
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
b) für die Grundstücke
Die Grundsteuerhebesätze betragen
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
b) für die Grundstücke
Grundsteuer A 295 v.H.
Grundsteuer B 402 v.H.
Grundsteuer A 290 v.H.
Grundsteuer B 400 v.H.
Fälligkeit der Zahlung
Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt –
zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Krautheim
Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM)
IBAN: DE98 8205 1000 0425 0000 87
Fälligkeit der Zahlung
Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt –
zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Leutenthal
Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM)
IBAN: DE44 8205 1000 0420 0002 24
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser
öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23,
99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser
öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23,
99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter
dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft".
Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter
dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft".
Bauer, Finanzverwaltung
Bauer, Finanzverwaltung
- 25 -
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
AMTLICHES STADT NEUMARK
Stadtanschrift:
Bürgermeisterin:
1. Beigeordneter:
2. Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Am alten Gutshof 1, 99439 Neumark
Frau Anke Necke
Herr Clemens Rösler
(036452) 7 22 82
Dienstag 18:00 - 19:00 Uhr
Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017
durch öffentliche Bekanntmachung
Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für
das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt
veranlagten Betrag festgesetzt.
Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein
schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre.
Die Grundsteuerhebesätze betragen
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
b) für die Grundstücke
Grundsteuer A 270 v.H.
Grundsteuer B 300 v.H.
Fälligkeit der Zahlung
Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt –
zu entrichten auf das Konto der Stadt Neumark
Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM)
IBAN: DE73 8205 1000 0425 0000 52
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser
öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23,
99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter
dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft".
Bauer, Finanzverwaltung
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der nicht öffentlichen Sitzung
des Stadtrates Neumark vom 14.11.2016
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 1
1 Stadtrat nimmt nicht an der Abstimmung teil.
TOP 5 – Beratung und Beschluss zur Vergabe der Pachtgarage auf dem
Flurstück 734 – Am Lindenplatz
Beschluss-Nr. 133/17/2016:
Die Stadt Neumark verpachtet 20 m² Garagenfläche auf dem Flurstück 734
ab 01. Januar 2017.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 1 Frau Sauerbrey namentlich festgehalten.
TOP 6 – Beratung und Beschluss zu Pachtflächen Flurstück 68/5
– Vor dem Untertore
Beschluss-Nr. 13417/2016:
Die Stadt Neumark verpachtet Gartenflächen auf dem Flurstück 68/5 für
0,20 Euro/m² und Jahr.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0.
TOP 7 – Beratung und Beschluss zum Verkauf von Teilflächen aus den
Flurstücken 66/3 und 68/12 – Vor dem Untertore
Beschluss-Nr. 135/17/2016:
Die Stadt Neumark verkauft bebaute Teilflächen aus den Flurstücken 66/3
und 68/18 nach Bodenrichtwert und unbebaute für 5,- Euro/m².
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 6, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 1
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Stadtrates Neumark vom 09.01.2017
Bürgermeisterin Frau Necke begrüßt die anwesenden Stadträte und Gäste
zur heutigen Sitzung des Stadtrates.
Nach kurzer Auswertung der öffentlichen Sitzung mit der Kommunalaufsicht
beginnt die Bürgermeisterin Frau Necke die nicht öffentliche Sitzung des
Stadtrates.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin stellt die Beschlussfähigkeit des Stadtrates mit 5 anwesenden von 7 Stadtratsmitgliedern fest. Die Einladung zur Sitzung ist allen
Mitgliedern fristgerecht zugegangen.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Die Bürgermeisterin stellt die Beschlussfähigkeit des Stadtrates mit 7 anwesenden von 7 Stadtratsmitgliedern fest. Die Einladung zur Sitzung ist allen
Mitgliedern fristgerecht zugegangen.
TOP 2 - Anfragen aus der Bevölkerung
Den anwesenden Bürgern wurde die Gelegenheit gegeben, anstehende
Probleme anzusprechen und Anfragen zu stellen, die seitens des Stadtrates
aufgenommen bzw. beantwortet wurden.
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung TOP 3 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Beschluss-Nr. 137/18/2017:
Beschluss-Nr. 130/17/2016:
Der Stadtrat Neumark genehmigt die Tagesordnung für die nicht öffentliche Der Stadtrat Neumark genehmigt die Tagesordnung für die öffentliche
Stadtratssitzung am 09.01.2017.
Stadtratssitzung am 14.11.2016
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 5
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: ; Enthaltungen: 0
TOP 4 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die nicht
öffentliche Sitzung des Stadtrates am 14.11.2016
öffentliche Sitzung des Stadtrates Neumark vom 19.09.2016
Beschluss-Nr. 138/18/2017:
Beschluss-Nr. 131/17/2016:
Der Stadtrat Neumark genehmigt die Niederschrift über die öffentliche
Der Stadtrat Neumark genehmigt die Niederschrift für die nicht öffentliche Sitzung des Stadtrates vom 14.11.2016.
Stadtratssitzung am 16.09.2016
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 5
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 2 davon Frau Sauerbrey
namentlich festgehalten.
TOP 5 – Beschluss über den Abschluss einer Zweckvereinbarung zur
Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzeptes zum
TOP 4 – Beschluss zur Anpassung der Garagenpacht in der Stadt Neu- Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der
mark
Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft
Beschluss-Nr. 132/17/2016:
Der Stadtrat Neumark stimmt der Anpassung der Garagenpachtverträge auf Beschluss-Nr. 139/18/2017:
2,00 Euro/m²/Monat und 2,50 Euro für Garagen mit Stromanschluss zu.
Der Stadtrat Neumark beschließt, dem Abschluss der Zweckvereinbarung
Beschluss Nr. 103/14/2016 vom 25.04.2016 wird aufgehoben.
zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 26 -
Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft
zuzustimmen. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 5
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
TOP 6 – Erste Aussprache zum Haushalt 2017
Die Leiterin der Finanzverwaltung stellt ausführlich die Positionen des
Entwurfes dar und macht die positive Entwicklung der Rücklage deutlich.
TOP 7 – Beratung und Beschluss zur Umsatzbesteuerung von
Leistungen der öffentlichen Hand; Abgabe der Optionserklärung nach
§ 27 Abs. 22 Satz 3 UStG für den Freistaat Thüringen
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
Nun möchten wir wieder mit Ihnen ins Jahr 2017 starten.
Beginnen möchten wir am
25.02.2017 ab 15 Uhr mit unserem Kinderfasching.
Gemeinsam bei Spiel und Spaß möchten wir mit euch einen
schönen Nachmittag verbringen.
Alle Einwohner ab 18 Jahre rufen wir am
06.03.2017 ab 17 Uhr zur Blutspende auf.
Wie gewohnt, finden unsere Veranstaltungen in der Stadtverwaltung Neumark statt.
Beschluss-Nr. 140/18/2017:
Der Stadtrat ermächtigt die Bürgermeisterin eine Optionserklärung gem. § 27
Abs. 22 Satz 3 Umsatzsteuergesetz gegenüber dem zuständigen Finanzamt
abzugeben, in der erklärt wird, dass § 2 Abs. 3 UStG in der am 31.12.2015 geltenden Fassung für sämtliche nach dem 31.12.2016 und vor dem 1. Januar
2021 von der Stadt ausgeführten Leistungen weiterhin angewendet wird.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 5
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
TOP 8 – Beratung und Beschluss zu Baumpflegemaßnahmen im
Bereich Schlossgasse
Beschluss-Nr. 141/18/2017:
Der Stadtrat Neumark stimmt der Fällung der Kastanie zu. An der anderen
Kastanie und einer Linde auf dem Flurstück 17/4 der Stadt Neumark werden
Baumpflegemaßnahmen in Eigenleistung unter fachmännischer Aufsicht
durchgeführt.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 5
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
TOP 9 – Beratung und Beschlussfassung zur weiteren Bebauung in der
Neubauernsiedlung
Beschluss-Nr. 142/18/2017:
Die Stadt Neumark stellt die Voranfrage zur Bebauung der Flurstücke 10/6;
10/101 und einer Teilfläche aus dem Flurstück 10/72 mit Wohnhäusern.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Anzahl der SR: 7; davon anwesend: 5
Ja-Stimmen: 5, Nein-Stimmen: 0; Enthaltungen: 0
Anke Necke, Bürgermeisterin
NICHTAMTLICHES STADT NEUMARK
HEIMATVEREIN „STADT NEUMARK“ E V
Wir wünschen allen Einwohnern von Neumark ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2017.
An dieser Stelle sei uns ein letzter kleiner Rückblick auf das Jahr 2016
er-laubt:
Am 26.11.2016 lud die Stadt alle Rentner zu einem gemütlichen Weihnachtsnachmittag ein. Dank sei gesagt an den Kindergarten mit einem Programm,
die selbstgebackenen Plätzchen vom Burschenverein, vom Kirchenrat
gebastelte Gestecke, der Heimatverein der die Bewirtung übernahm und die
Feuerwehr die am Rost stand. Dadurch war es ein gelungener Nachmittag.
Unsere jährliche Weihnachtsfeier führten wir dann am 03.12.2016 für
unseren Ort durch. Ein gemütlicher Nachmittag mit viel Gesang und tollen
Sprüchen ging schnell vorbei. Viele Dank an unsere Gäste!
„Neumark im Advent“ lockte wieder viele Gäste aus Nah und Fern am
10.12.2016 auf den weihnachtlich geschmückten Marktplatz. Mit einem
Gottesdienst wurde der Nachmittag begonnen. Der Posaunenchor Ramsla
eröffnete den Adventsmarkt und auch der Kindergarten brachte ein
Pro-gramm vor. Ob Fettbemme, Bratwurst, Gulaschsuppe, 15 verschieden
Ku-chen, Glühwein mit und ohne Schuss oder Kaffee, es fehlte an nichts.
Und das schöne an allem, alle Vereine des Ortes waren dabei und zogen an
einem Strang.
Mit Hilfe von einzelnen Einwohnern die uns beim Kuchen backen halfen,
konnten wir von dem Verkauf 150,00 Euro an das Kinderhospiz TambachDietharz spenden.
AMTLICHES RAMSLA
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Ottmannshauser Straße 100, 99439 Ramsla
Herr Dr. Thomas Basche
Herr Günther Schmidt
(036452) 7 24 98
montags: 18:15 - 18:45 Uhr
Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017
durch öffentliche Bekanntmachung
Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für
das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt
veranlagten Betrag festgesetzt.
Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein
schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre.
Die Grundsteuerhebesätze betragen
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
b) für die Grundstücke
Grundsteuer A 271 v.H.
Grundsteuer B 389 v.H.
Fälligkeit der Zahlung
Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt –
zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Ramsla
Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM)
IBAN: DE20 8205 1000 0425 0001 33
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 27 -
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser
öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23,
99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter
dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft".
Bauer, Finanzverwaltung
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Ramsla vom 06.12.2016
Herr Dr. Basche begrüßt die anwesenden Gemeinderäte zur heutigen
Sitzung des Gemeinderates. Als Gäste ist der Gemeindearbeiter anwesend.
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Herr Bürgermeister Dr. Basche, stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7; davon sind 7 anwesend. Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Beschluss-Nr. 92/16/2016:
Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Tagesordnung der öffentlichen
Gemeinderatssitzung vom 06.12.2016:
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7,
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7,
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 7 – Beschlüsse zu Bauanträgen
7.1 Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens zum Bau einer
Garage auf den Flurstücken 268/4 und 268/6
Beschluss Nr. 97/16/2016
Der Gemeinderat von Ramsla erteilt das Einvernehmen zum Bau einer
Garage auf den Flurstücken 268/4 und 268/6.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7,
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Dr. Thomas Basche, Bürgermeister
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
der 2. Satzung
zur Änderung der Friedhofssatzung
der Gemeinde Ramsla
Aufgrund des § 19 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) in der
Fassung der Neubekanntmachung vom 28.01.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 06.03.2013 (GVBl. S. 49), sowie des § 33 des
Thüringer Bestattungsgesetzes vom 19.05.2004 (GVB. S. 505 ff.) hat der
Gemeinderat Ramsla in seiner Sitzung am 06.12.2016 die folgende 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Ramsla beschlossen:
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffentDie Friedhofssatzung der Gemeinde Ramsla vom 22.12.2009, bekannt
liche Sitzung des Gemeinderates Ramsla vom 15.11.2016
gemacht im Amtsblatt „Gemeinde Journal“ der VGem Berlstedt und Buttelstedt, 15. Ausgabe vom 22.12.2009, sowie die 1. Satzung zur Änderung der
Beschluss Nr. 93/16/2016
Der Gemeinderat Ramsla genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Friedhofssatzung der Gemeinde Ramsla vom 06.02. 2014, bekannt gemacht
im Amtsblatt „Gemeinde Journal“ der VGem Nordkreis Weimar,
Sitzung des Gemeinderates vom 15.11.2016.
1. Ausgabe vom 06.02.2014, wird wie folgt geändert:
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7,
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 4 – Beratung und Beschluss über die 2. Satzung zur Änderung der
Friedhofssatzung der Gemeinde Ramsla vom 22.12.2009
Beschluss Nr. 94/16/2016
Der Gemeinderat Ramsla beschließt die 2. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der Gemeinde Ramsla. Die beschlossene Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7,
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 5 – Beratung und Beschluss über die 1. Satzung zur Änderung
der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ramsla vom 03.03.2014
Der Bürgermeister erklärt kurz die in die Gebührensatzung neu aufgenommen Kalkulation der anonymen Urnengemeinschaftsgrabstätte und bittet die
Gemeinderäte um ihre Meinung dazu, keines der Mitglieder hat Einwände.
Beschluss Nr. 95/16/2016
Der Gemeinderat Ramsla beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ramsla. Die beschlossene Satzung ist
Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
Gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7,
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 6 – Beratung und Beschluss zur Inanspruchnahme der 100 %igen
Förderung der Planungskosten für
1. die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s
2. die Leerrohrtrassenplanung für den weiteren Breitbandausbau nach
dem DigiNetz-Gesetz
Beschluss Nr. 96/16/2016
Der Gemeinderat Ramsla beschließt, die 100 %ige Förderung der Planungskosten für
1. die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s
2. die Leerrohrtrassenplanung für den weiteren Breitbandausbau nach dem
DigiNetz-Gesetz
durch die Bundesrepublik Deutschland in Anspruch zu nehmen; die VGem
Nordkreis Weimar wird beauftragt, die erforderliche Ausschreibung und
Vergabe des Planungsauftrags in Abstimmung mit dem Landratsamt
Weimarer Land durchzuführen.
§1
Der § 9 – Ausheben der Gräber – erhält folgende neue Fassung:
(1) Das Ausheben und Verfüllen der Gräber wird den Bestattungspflichtigen bzw. Nutzungsberechtigten übertragen. Sie haben sich hierzu eines
Bestattungsunternehmens zu bedienen. Das beauftragte Bestattungsunternehmen zeigt der Gemeinde die Beauftragung sowie die Erstellung der Grabstelle rechtzeitig vor der Bestattung an, so dass die ordnungsgemäße Herrichtung kontrolliert werden kann.
(2) Für die Urnengemeinschaftsgräber obliegt das Ausheben und Verfüllen
der Grabstellen der Gemeinde.
(3) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgt von der Erdoberfläche (ohne
Hügel) bis zur Oberkante des Sarges mindestens 0,90 m, bis zur
Oberkante der Urne mindestens 0,50 m.
(4) Die Gräber für Erdbestattungen müssen voneinander durch mindestens
0,30 m starke Erdwände getrennt sein.
(5) Werden bei der Wiederbelegung einer Grabstätte beim Ausheben
Leichenteile, Sargteile oder sonstige Überreste gefunden, so sind diese
sofort mindestens 0,30 m unter die Sohle des neuen Grabes zu verlegen.
Der § 14 – Urnengrabstätten – erhält folgende neue Fassung:
(1) Aschen dürfen beigesetzt werden in
a) Urneneinzelgrabstätten,
b) Erdgrabstätten,
c) anonymen Urnengemeinschaftsgrabstätten.
(2) Urneneinzelgrabstätten sind für Urnenbestattungen bestimmte Grabstätten, an denen auf Antrag ein Nutzungsrecht für die Dauer der Ruhezeit durch Aushändigung einer Verleihungsurkunde verliehen und deren
Lage gleichzeitig im Benehmen mit dem Erwerber festgelegt wird. Die
Zahl der Urnen, die in einer Urneneinzelgrabstätte bestattet werden
können, richtet sich nach der Größe der Grabstätte. Die für eine Urne
bestimmte Mindestfläche beträgt 0,25 qm. Die zweite und jede weitere
Asche kann beigesetzt werden, nachdem das Nutzungsrecht bis zum
Ende der Ruhezeit der beizusetzenden Asche verlängert wurde.
(3) Die Zuerkennung, die Anlage und die Unterhaltung von Ehrengrabstätten (einzeln oder in geschlossenen Feldern) obliegen der Gemeinde.
(4) Soweit sich nicht aus der Friedhofssatzung etwas anderes ergibt, gelten
- 28 -
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
die Vorschriften für die Erdgrabstätten entsprechend auch für Urnengrabstätten.
(5) In einer anonymen Urnengemeinschaftsgrabstätte wird jeder Urne ein
bestimmter Beisetzungsplatz – erst im Todesfall – für die Dauer der
Ruhezeit als Teilhabe an der gesamten Urnengemeinschaftsgrabstätte zugewiesen. Anonyme Urnengemein-schaftsgrabstätten sind Grabstätten, in denen eine bestimmte Anzahl von Urnen beigesetzt wird
(grüner Rasen). Eine Namensnennung sowie Angaben von Lebensdaten erfolgen nicht.
Der § 15 - Allgemeine Gestaltungsvorschriften
– erhält folgende neue Fassung:
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
§ 2 - Inkrafttreten
(1) Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.
Ramsla, den 09.01.2017
(Siegel)
gez. Dr. Basche
Gemeinde RamslaBürgermeister
• Kommunalaufsichtlich genehmigt am 30.12.2016
• Bekannt gemacht im Amtsblatt „Gemeinde Journal“ der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, 2. Ausgabe vom 01.02.2017
AMTLICHES ROHRBACH
(1) Jede Grabstätte ist so zu gestalten und so an die Umgebung anzupassen, dass der Friedhofszweck und der Zweck dieser Satzung sowie die
Würde des Friedhofes in seinen einzelnen Teilen und in seiner Gesamtlage gewahrt werden.
(2) Die Herrichtung, Unterhaltung und Veränderung der gärtnerischen
Anlagen obliegt ausschließlich dem Friedhofsträger.
(3) Der Baumbestand auf dem Friedhof steht unter besonderem Schutz.
§2
Inkrafttreten
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Im Dorfe 26, 99439 Rohrbach
Herr Ingolf Otto
Herr Karsten Otto
(036451) 60 468
jeden 1. u. 3. Do. 18:00 - 19:00 Uhr
www.gemeinde-rohrbach.de
Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017
durch öffentliche Bekanntmachung
Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für
das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt
veranlagten Betrag festgesetzt.
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Ramsla, den 09.01.2017
Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein
schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre.
gez. Dr. Basche
Bürgermeister
• Rechtsaufsichtlich angezeigt am 16.12.2016
• Die Kommunalaufsicht des Kreises Weimarer Land hat mit Schreiben
vom 30.12.2016 der vorzeitigen Veröffentlichung der Satzung nach § 21
Abs. 3 ThürKO zugestimmt.
• Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar "Gemeindejournal": 2. Ausgabe vom 01.02.2017.
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
der 1. Satzung
zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung
der Gemeinde Ramsla
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Kommunalordnung
(ThürKO), der §§ 2, 7 und 7 a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes
(ThürKAG) und des § 28 der Friedhofssatzung der Gemeinde Ramsla vom
22.12.2009, hat der Gemeinderat Ramsla in seiner Sitzung am 06.12.2016
die folgende 1. Satzung zur Änderung der Friedhofsgebührensatzung beschlossen:
Die Friedhofsgebührensatzung der Gemeinde Ramsla vom 03.03.2014,
bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar, 2. Ausgabe vom 03.03.2014, wird wie folgt geändert:
§1
Der Abschnitt „II. Gebühren“, § 6 – Erwerb von Nutzungsrechten – erhält
folgende neue Fassung:
(2) Für die Überlassung einer Grabstätte für die Beisetzung
von Aschen (Urnengrabstätten, § 14 der Friedhofssatzung)
für die Dauer der Ruhezeit von 25 Jahren
wird folgende Gebühr erhoben:
Urnengrab
Grundsteuer A 300 v.H.
Grundsteuer B 435 v.H.
Fälligkeit der Zahlung
Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt –
zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Rohrbach
Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM)
IBAN: DE94 8205 1000 0420 0005 85
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser
öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23,
99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter
dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft".
Bauer, Finanzverwaltung
Die Gemeinde Rohrbach vermietet preiswert sanierte
2- und 3 Raumwohnungen in den gemeindeeigenen Häusern
„Am Tiergarten“
Interessenten melden sich bitte beim Bürgermeister oder bei der
Haus- und Grundstücksverwaltung Lange & Hofmeister in Weimar,
Johann-Sebastian-Bach-Straße 3.
Freie Bauplätze
Die Gemeinde Rohrbach verkauft provisionsfrei
voll erschlossene Grundstücke im Wohngebiet „Unter der Weinstraße“.
(1) Für die Überlassung einer Grabstätte für Erdbestattungen
(§ 13 Friedhofssatzung) für die Dauer von 25 Jahren
(Ruhezeit gemäß § 10 der Friedhofssatzung)
werden folgende Gebühren erhoben:
a) einstellige Grabstätte
b) zweistellige Grabstätte
c) dreistellige Grabstätte
Die Grundsteuerhebesätze betragen
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
b) für die Grundstücke
Interessenten melden sich beim Bürgermeister.
250,00 €
900,00 €
2.000,00 €
NICHTAMTLICHES ROHRBACH
“DER HEIMATVEREIN “OTTERBACH” E.V. ROHRBACH
200,00 €
(3) Für die Überlassung einer anonymen Urnengemeinschaftsgrabstätte (§ 14 As. 4 Friedhofssatzung) für die Dauer
der Ruhezeit von 25 Jahren (§ 11 der Friedhofssatzung)
wird folgende Gebühr erhoben:
165,00 Euro.
In der Gebühr sind folgende Leistungen enthalten:
Grabstellenplatz, Herrichtung und Unterhaltung der Anlage.
lädt zum diesjährigen PREISSKAT
recht herzlich ein.
Termin ist Sonntag, der 19. Februar 2017 um 14.00 Uhr
im Dorfgemeinschaftshaus Rohrbach.
Das Startgeld beträgt 10.00 €.
Mit freundlichen Grüßen Rolf Becher
- 29 -
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
AMTLICHES SACHSENHAUSEN
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Leutenthaler Straße 46 C, 99439 Sachsenhausen
Herr Georg Scheide
Herr Norbert Schuchardt
(03643) 42 06 27
jeden 1.+3. Donnerstag 17:00-17:30 Uhr
BEKANNTMACHUNG
der Haushaltssatzung
der Gemeinde Sachsenhausen
für das Haushaltsjahr 2017
Aufgrund des § 55 der Thüringer Kommunalordnung erlässt die Gemeinde
Sachsenhausen folgende Haushaltssatzung:
§1
Der als Anlage beigefügte Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 wird
hiermit festgesetzt; er schließt
im Verwaltungshaushalt
in den Einnahmen
und Ausgaben mit
341.350,00 Euro
und im Vermögenshaushalt
ab.
in den Einnahmen
und Ausgaben mit
12.070,00 Euro
§2
Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen
sind nicht vorgesehen.
§3
Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt.
§4
Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden
wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A)
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B)
283 v.H.
399 v.H.
2. Gewerbesteuer
357 v.H.
§5
Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 56.500 € festgesetzt.
§6
Als Anlage gilt der Stellenplan.
§7
Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2017 in Kraft.
Sachsenhausen, den 16.12.2016
gez. Georg Scheide, Bürgermeister
Haushaltssatzung 2017 – Gemeinde Sachsenhausen
Liebe Bürgerinnen und Bürgern,
mit dem nun doch längerem Wintereinbruch möchten wir nochmals auf
die Satzung über die Straßenreinigung im Gemeindegebiet verweisen und
die Umsetzung der Ordnungsbehördlichen Verordnung einfordern:
 Hier wird auf die Pflicht der regelmäßigen Straßenreinigung aufmerksam gemacht, (Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der
Gemeindeverwaltung Sachsenhausen), auch nach §§ 2 u.4/5
„...allgemeine Straßenreinigung und in diesem Zusammenhang auf den
...Winterdienst...“ nach § 9 „Schneeräumung“ und § 10 „Beseitigung
von Schnee- und Eisglätte“, bitten wir verstärkt die Schneeräum- und
Streupflicht in den Wintermonaten zu beachten
Die nächste Ratssitzung findet am 09.02.2017 um 19.30 Uhr
im Versammlungsraum der Gaststätte statt.
Bitte dazu auch Aushang beachten.
Mit freundlichen Grüßen
Georg Scheide, Bürgermeister
NICHTAMTLICHES SACHSENHAUSEN
Liebe Vorruheständler!
Unsere Senioren-Veranstaltung im Januar fand am Donnerstag, den
12.01.2017 um 14:00 Uhr statt. Wir konnten in gemütlicher Atmosphäre 20
Senioren und Vorruheständler begrüßen.
Gemütlich tranken wir gemeinsam Kaffee, hatten bei einem „gutem“ Stück
Kuchen viel Spaß und Unterhaltung, rund ums Jahr 2016 und vorausschauend auf 2017. Dem Gaststätten Team danken wir für die Bewirtung.
Danke auch an alle, die zum Gelingen beigetragen haben.
Ihr Seniorenaktiv im Namen des HVS
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 30 -
Die nächste Senioren-Veranstaltung
findet am Sonntag den 05.02.2017 um 14:00 Uhr
in der Gaststätte, im Rahmen der
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
 Am Samstag, den 29. April findet das diesjährige Maifeuer statt und
bereits am Sonntagnachmittag des 21. Mai starten in diesem Jahr hoffentlich viele kreativ zusammengebastelte „Seifenkisten“ anlässlich
unseres Kinderfestes. Zu diesem laden wiederum Feuerwehrverein
und Evangelischen Kindertagesstätte „Unterm Regenbogen“ gemeinsam ein. Der Familiengottesdienst wird traditionell den Auftakt bilden.
1. Faschingsveranstaltung
Ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2017
mit möglichst viel Kreativität und wenig Einsätzen wünscht
Bei Bedarf noch Kartenbestellung über Andreas Roskosz o. Gaststätte.
Ramona Brieg
Vorsitzende des Feuerwehrvereins Sachsenhausen e.V.
unter dem Motto „ BERUFE“.
Der Vorstand des FCS und der Seniorenbeirat des HVS
Der Feuerwehrverein Sachsenhausen e.V. informiert:
Nicht nur Tannenduft unterm Weihnachtsbaum!
Am Samstag vor dem 3. Advent traf sich die Jugendfeuerwehr Sachsenhausen im Gerätehaus, um das Ausbildungsjahr in froher und unterhaltsamer
Runde ausklingen zu lassen. An der Kaffeetafel lauschten alle dem Weihnachtsmann aus Lappland, der per Video von seiner schweren und doch
so wunderschönen Arbeit vor dem jährlichen großen Fest sehr anschaulich
berichtete. Dabei stellte er seine vielen Helfer im eisigen Land nördlich vom
Polarkreis vor, dazu gehören das Rentier, die Elfen, die Wichtel und auch die
Weihnachtsmannfrau.
Nach diesem Einstieg musste die Jugendfeuerwehr selbst aktiv werden,
nicht mit Wasser, was ja für Feuerwehrkameraden natürlich wäre, sondern
mit Seife. Wer denkt, daraus wurde Schaum als Löschmittel gemacht, der
liegt falsch. Die Rohseife im Block brachte uns Lucie Prax vom Kreativhaus
Papijo in Kromsdorf mit, ebenso Berge von Arbeitsmaterialen und Zubehör,
die das Gerätehaus in wenigen Minuten auch zu einem „Kreativhaus“ verwandelten. Lucie und ihre Mitstreiterin leiteten uns an, wie man aus diesem
Seifenblock mit den verschiedensten Zutaten, wie Duftöle, Blüten, Kräuter
und diversen Deko-Materialien ein ganz persönliches Seifenstück kreieren
kann. Kam anfangs so mancher beim Raspeln und Kneten ins Schwitzen,
so steigerten sich die künstlerischen Potenziale eines jedes kleinen Feuerwehrmädels oder Feuerwehrjungen – auch der Betreuer – beim Modellieren
und Gestalten kleiner Kunstwerke umso mehr. Das Ergebnis konnte sich
sehen lassen und riechen lassen. Deshalb bin ich mir sicher, dass in diesem Jahr unter so manchen Weihnachtsbaum wunderbar duftende mit viel
Liebe gestaltete Geschenke lagen!
25 Jahre VdK Ortsverband Sachsenhausen - Nordkreis
Am 26.11.2016 feierte der VdK Ortsverband Sachsenhausen - Nordkreis sein 25jähriges Bestehen. An dieser Festveranstaltung waren
der stellvertretende Landesvorsitzende vom VdK Landesverband
Hessen-Thüringen - Herr Gottfried Schugens, der Bürgermeister der
Gemeinde Sachsenhausen - Herr Georg Scheide und der Kreisvorsitzende vom Kreisverband Weimar - Herr Silvio Ludwig als Ehrengäste geladen. Der Ortsverbandsvorsitzende Peter Dockhorn legte in
der Festrede die Biografie von der Gründung bis zum heutigen Zeitpunkt dar. Von Beginn an hatte der VdK Ortsverband 13 Mitglieder und
zählt heute 123 Mitglieder, der stetige Mitgliederzuwachs ist durch die
gute Betreuung und dem geselligen Ortsverbandleben zu verzeichnen. Der stellvertretende Landesvorsitzende Herr Gottfried Schugens
würdigte die Entwicklung und Aktivitäten des VdK Ortsverbandes und
verwies auf die Bedeutung des VdK für sozial schwache und sozial
benachteiligte Menschen. Auch der Bürgermeister der Gemeinde
Sachsenhausen würdigte die Bedeutung des Vdk Ortsverbandes in
der Gemeinde Sachsenhausen und dessen Vereinsleben. Anschließend wurden vier Mitglieder und der Vorsitzende für die 25jährige
Mitgliedschaft im VdK geehrt und ausgezeichnet. Nach Kaffee und
Kuchen konnten sich die zahlreichen Mitglieder an einem kleinen
Kulturprogramm erfreuen. Blasmusik von den "Lindenbergern"
rundete den Festakt 25 Jahre Vdk Ortsverband Sachsenhausen Nordkreis ab.
AMTLICHES SCHWERSTEDT
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
An der Pfütze 38, 99439 Schwerstedt
Herr Maik Horstmann
Herr Uwe Bauer
(03 64 52) 16 91 23
Dienstag 17:30 - 18:30 Uhr
Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017
durch öffentliche Bekanntmachung
Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für
das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt
veranlagten Betrag festgesetzt.
Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein
schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre.
Die Grundsteuerhebesätze betragen
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
b) für die Grundstücke
Im Namen der Jugendfeuerwehr danke ich dem Team vom Kreativhaus
Papijo aber auch unserem Udo für die Ausgestaltung der Weihnachtsfeier,
nicht zuletzt auch für das von ihm gekochte Abendessen mit Nudeln und
Feuerwehrsoße!
 Ich möchte die Gelegenheit nutzen, zu informieren, dass sich die
Freiwillige Feuerwehr, der Feuerwehrverein und natürlich auch die
Jugendfeuerwehr Sachsenhausen am Samstag, den 4. März, um
18.30 Uhr im Saal der Gaststätte „Zu den Kastanien“ zur Jahreshauptversammlung treffen.
Grundsteuer A 295 v.H.
Grundsteuer B 402 v.H.
Fälligkeit der Zahlung
Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt –
zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Schwerstedt
Sparkasse Mittelthüringen (BIC: HELADEF1WEM)
IBAN: DE64 8205 1000 0425 0002 14
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser
öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23,
99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter
dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft".
Bauer, Finanzverwaltung
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 31 -
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Schwerstedt vom 15.12.2016
TOP 1 – Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister Maik Horstmann begrüßt alle Anwesenden, eröffnet die
Sitzung und stellt die Beschlussfähigkeit des Gemeinderates fest. Die gesetzliche Zahl der Mitglieder beträgt 7, davon sind alle Mitglieder anwesend.
Der Gemeinderat ist somit beschlussfähig.
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
vereinbarung zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar“ auf die
Verwaltungsgemeinschaft zuzustimmen. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 7 – Beratung und Beschlussfassung über die Entlastung des
TOP 2 – Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung Bürgermeisters für die Haushaltsjahre 2012, 2013, 2014 und 2015
Herr Horstmann stellt den Antrag die Tagesordnung zu ändern. Top 5 soll Beschluss Nr. 110.1/13/2016:
von der Tagesordnung abgesetzt werden. Top 7 soll um einen weiteren Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt über die Entlastung des BürgerUnterpunkt erweitert werden.
meisters für das Haushaltsjahr 2012.
Beschluss Nr. 104/13/2016:
Der Gemeinderat Schwerstedt genehmigt die Tagesordnung für die öffentliche Gemeinderatssitzung vom 15.12.2016 in geänderter Form.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. 110.2/13/2016:
Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2013.
TOP 3 – Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die öffent- Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7
liche Sitzung des Gemeinderates Schwerstedt vom 20.10.2016
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Beschluss Nr. 105/13/2016:
Der Gemeinderat Schwerstedt genehmigt die Niederschrift über die öffent- Beschluss Nr. 110.3/13/2016:
Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt über die Entlastung des Bürgerliche Sitzung des Gemeinderates vom 20.10.2016.
meisters für das Haushaltsjahr 2014.
Abstimmungsergebnis:
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
TOP 4 – 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung für den
Beschluss Nr. 110.4/13/2016:
Gemeindesaal mit Anbau in der Gemeinde Schwerstedt
Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt über die Entlastung des Bürgermeisters für das Haushaltsjahr 2015.
Beschluss Nr. 106/13/2016:
Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt die 1.Änderung der Benutzungs- Abstimmungsergebnis:
und Gebührenordnung für den Gemeindesaal mit Anbau in der Gemein- gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7
de Schwerstedt. Die Satzung ist als Anlage beigefügt und Bestandteil des Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Beschlusses.
TOP 8 – Beratung und Beschluss zum Verkauf von 2 Pappeln
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7
Beschluss Nr. 111/13/2016:
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Die Gemeinde Schwerstedt verkauft 2 Pappeln zur Fällung auf dem
Flurstück 441/2, Verhandlungsbasis sind 120,- Euro je Baum. Die AngebotsTOP 5 – Beratung und Beschluss über den Antrag des Schwerstedter
frist endet zum 31.01.2017.
Kirmesvereins auf Erlass der Saalmiete für die Kirmesveranstaltung
Abstimmungsergebnis:
und einen finanziellen Zuschuss
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7
Beschluss Nr. 108/13/2016:
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt, der Kirmesgesellschaft
Schwerstedt die Saalmiete inkl. Nebenkosten für die Kirmes vom 21.10. – TOP 9 – Beratung zur Schaffung einer „Grünen Wiese“ auf dem Ge23.10.2016 zu erlassen.
meindefriedhof
Der Gemeinderat hat über die Schaffung der „Grünen Wiese“ beraten.
Abstimmungsergebnis:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7
TOP 10 – Beschlüsse zu Bauanträgen – Diskussion und Beschluss –
Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Tektur für die Errichtung eines Funkmastes auf dem Flurstück 449/12
TOP 6 - Beratung und Beschluss zur Inanspruchnahme der 100 %igen Beschluss Nr. 112.1/13/2016:
Förderung der Planungskosten für
Der Gemeinderat Schwerstedt erteilt das Einvernehmen zur Tektur: Lage1. die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s
verschiebung Antennenträger + Eingriffs- und Ausgleichsplanung zum
2. die Leerrohrtrassenplanung für den weiteren Breitbandausbau Sendemast der Deutschen Funkturm GmbH auf dem Flurstück 449/12.
nach dem Digi-Netz-Gesetz
Abstimmungsergebnis:
Beschluss Nr. 109/13/2016:
gesetzliche Zahl der GR: 7, davon anwesend: 7
Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt, die 100 %ige Förderung der Ja-Stimmen: 7, Nein-Stimmen: 0, Enthaltungen: 0
Planungskosten für
1. die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
2. die Leerrohrtrassenplanung für den weiteren Breitbandausbau nach dem
Digi-Netz-Gesetz
der 1. Änderung der Benutzungs- und Gebührenordnung
durch die Bundesrepublik Deutschland in Anspruch zu nehmen; die VGem
für den Gemeindesaal mit Anbau
Nordkreis Weimar wird beauftragt, die erforderliche Ausschreibung und
in der Gemeinde Schwerstedt
Vergabe des Planungs-auftrags in Abstimmung mit dem Landratsamt
Weimarer Land durchzuführen.
Die Benutzungs- und Gebührenordnung für den Gemeindesaal mit Anbau
in der Gemeinde Schwerstedt vom 29.08.2011 wird wie folgt geändert:
TOP 6.1 – Abschluss einer Zweckvereinbarung zur Übertragung der
Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzepts zum Breitbandausbau
§ 1 - Gebühren
in den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemein- Der § 3- Gebühren- wird in den Absätzen 1,2,3,5 und 7 wie folgt geändert:
schaft Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis (1) Die Kosten für die Nutzung des gesamten Saales mit Anbau betragen
Weimar
pro Tag (24 Stunden) 150,00 € (bisher 130,00 €)
Beschluss Nr. 109.1/13/2016:
Der Gemeinderat Schwerstedt beschließt, dem Abschluss der Zweck-
(2) Die Kosten für die Nutzung des Anbaus betragen pro Tag 70,00 €
(bisher 50,00 €)
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 32 -
(3) Die Kosten für die Nutzung des Saales ohne Anbau betragen pro Tag
100,00 € (bisher 80,00 €)
(5) In den Gebühren sind die Kosten für Wasser, Abwasser, Strom und
Heizung enthalten.
(6) Für Veranstaltungen der Vereine mit Einnahme von Eintrittsgeldern
werden pro Veranstaltungstag 70,00 € (bisher 50,00 €) erhoben, die
Kosten für Wasser, Abwasser, Strom und Heizung sind darin enthalten.
§ 2 – Inkrafttreten
Diese Änderung tritt am 01.01.2017 in Kraft. Die Bestimmungen der
Benutzungs- und Gebührenordnung für den Gemeindesaal mit Anbau
in der Gemeinde Schwerstedt vom 29.08.2011 gelten unverändert.
Schwerstedt, den 20.12.2016
gez. Maik Horstmann
Bürgermeister
NICHTAMTLICHES SCHWERSTEDT
Nachrichten von den
Theatermäuschen
aus Schwerstedt
Die Schwerstedter Theatermäuschen sagen “Danke“
Zum 17. Mal spielten die Theatermäuschen ein Weihnachtsmärchen.
Die Schneekönigin regierte auf der Schwerstedter Gemeindesaalbühne.
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
AMTLICHES
VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Lindenstraße 20 a, 99439 Vippachedelhausen
Herr Karl-Albert Treuner
Herr Bernd Unbescheid
(036452) 7 23 18
Dienstag 16:30-17:30 Uhr
Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017
durch öffentliche Bekanntmachung
Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für
das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt
veranlagten Betrag festgesetzt.
Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein
schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre.
Die Grundsteuerhebesätze betragen
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
b) für die Grundstücke
Grundsteuer A 295 v.H.
Grundsteuer B 402 v.H.
Fälligkeit der Zahlung
Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt –
zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Vippachedelhausen
Sparkasse Mittelthüringen BIC: HELADEF1WEM)
IBAN: DE20 8205 1000 0425 0002 30
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser
öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23,
99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter
dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft".
Bauer, Finanzverwaltung
Wir haben uns schon bei allen fleißigen Helfern bedankt, möchten es auf
diesem Wege noch einmal tun.
DANKE an die Bühnenbauer, Erich Kuhphal, Bernd Leis, Dieter Schröpfer,
Dirk Peters, Peter Trömer, Maik Horstmann, Michael Wendland und Holger
Weist, dem dm Drogeriemarkt Weimar Frau Hecht, die Bühnendekoration
gesponsert hat.
DANKE den Damen vom Seniorenvorstand die uns beim Saalumräumen
und Tische dekorieren so toll geholfen haben.
Susanne deine Deko ist immer wieder Spitze.
DANKE an Anneliese Walter, die jedes Jahr die schönsten Plakate zum jeweiligen Märchen entwirft und in den Druck gibt.
DANKE an Alle fleißigen Helfer vor, während und nach dem Märchenauftritt.
Ein ganz großer Dank an die Märchenspieler. Es gibt immer viel zu tun bis
zum ersten von insgesamt fünf Aufführungen.
Jedes Jahr lernen und proben wir wochenlang, bis es wieder eine schöne
Märchenaufführung wird.
DANKE an den Weihnachtsmann und seinen Gehilfen Anke und Udo Necke
mit Ponnykutsche. Sie finden jedes Jahr, bei jedem Wetter den Weg nach
Schwerstedt.
Und DANKE an unser Publikum. Die Kindergartenkinder, die Senioren aus
Schwerstedt, Weimar, Mittelhausen und Umgebung und allen Märchenfreunden von nah und fern, die jedes Mal zum guten Gelingen des Weihnachtsmärchens beitragen.
Die Theatermäuschen spenden einen Teil des Erlöses an das Kinder und
Jugendhospiz in Tambach-Dietharz. Unser Motto lautet:“ Kinder spielen für
Kinder“. Wir werden in den Winterferien einen Tag nutzen und das Geldgeschenk persönlich im Hospiz abgeben. Vielleicht dürfen wir uns das
Hospiz und seine Bewohner einmal anschauen.
Das Jahr eilt so geschwind. Man hat sich gerade an den Winter gewöhnt
steht bald der Frühling vor der Tür. Und dann lässt der Sommer auch nicht
lange auf sich warten. Kaum sind die Ferien zu Ende kommt der Herbst
mit schnellen Schritten und die Theatermäuschen proben schon am neuen
Weihnachtsmärchen.
Welches es dann 2017 wird verraten wir selbstverständlich nicht, denn wir
freuen uns jedes Jahr aufs Neue, ein Märchen für Euch zu spielen. Also
lasst Euch überraschen und geht mit den Schwerstedter Theatermäuschen
auch Weihnachten 2017 wieder auf eine Reise ins Land der Märchen.
NICHTAMTLICHES
VIPPACHEDELHAUSEN / THALBORN
Die Seniorinnen von Thalborn
sind immer aktiv
Sie haben stets ein angenehm gemischtes Programm für ihre Veranstaltungen, Berichterstattun-gen, musikalische Nachmittage in der Gaststätte „ zur Alten Kastanie “ welche schon seit vielen Jahren die beliebteste
Begegnungsstätte der Seniorinnen und Senioren ist. Auch Ausflüge spielen
im Programm eine nicht unwesentliche Rolle. Neben Buchlesungen und
eigenen Darbietungen gestalten sie stets informative Zusammenkünfte. In
einer sehr würdigen und anspruchsvollen Form gratulieren sie den Jubilaren
ihrer Gruppe zu Geburtstagen.
Im Januar, zur ersten Veranstaltung 2015 gab die langjährige Vorsitzende
Marlis Hesse den Rechenschaftsbericht des Jahres 2014 mit über Getanes,
über Finanzielles und Gelungenes, aber auch verbesserungswürdiges. In
diesem Zusammenhang teilte sie der Gruppe noch einmal offiziell mit, dass
sie die Leitung und Organisation an jüngere Frauen übergeben möchte.
Dazu wurden Bettina Kleimon und Irmgard Pelka vorgeschlagen, sie nahmen beide an und bekamen die unein-geschränkte Zustimmung der Gruppe.
Das sich die Entscheidung bereits bewährt hat, zeigt nun die Vorstellung der
diesjährigen Zusammenkünfte.
Im Februar organisierten wir eine Faschings-Veranstaltung für die Gruppe
zu der wir Frau Heidi Schröder und einen von ihr betreuten Jungen Namens Oskar eingeladen hatten. Mit Musik und kleinen Episoden trugen sie
wesentlich zur Gestaltung unserer Feier bei, zu der wir auch unsere Männer
eingeladen hatten.
Im März hatten wir unsere Frauentags Feier vorgezogen und auf den 3.
März festgelegt. Bei Gesprächen, Kaffee und Kuchen und der Überreichung
schöner Blumen war es wieder eine angenehme Veranstaltung.
Am 31. März hatten wir unsere Osterfeier, dabei gab es für jede Frau ein
kleines Geschenk. Frau Schulz aus Sprötau war mit ihren Akkordeon gekommen und gestaltete mit uns gemeinsam eini-ge schöne Gesangs Stunden
- eine Beruhigung für Herz und Seele.
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
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4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
Am 28. April hatten wir unseren nächsten Treff, alle brachten gute Laune
mit so dass bei Kuchen und einer schönen Tasse Kaffee richtig angenehm
geplauscht werden konnte.
Zur Veranstaltung am 26. Mai hatten wir wie jedes Jahr Herrn Hornickel
aus Kleinobringen eingeladen .Er versteht es gut, uns über gesundheitliche
Dinge zu informieren so diesmal über Durchblutungsstörungen.
Das Seniorentreffen am 23. Juni war eine Tagesfahrt zur VIPA nach Schmalkalden. Mit einem Bus von Weimar Tour war die Fahrt sehr interessant und
kurzweilig. Nach einen Abstecher nach Klein Schmalkalden zur Besichtigung der größten Kuhglocke ging es weiter nach Trusetal zum bekannten
Wasserfall und in den Zwergen Park, Nach einer kleinen Kaffee Pause
wurde eine Runde mit der Park Eisenbahn gefahren, unsere 10 Gäste, die
wir mitgenommen hatten waren ebenfalls sehr angetan von unseren Ausflug.
Das dieser Tag zur vollsten Zufriedenheit aller verlief war auch ein Verdienst
unseres Bus Fahrers von „Weimar Tour“!
Für den 21. Juli hatten wir ein Sommerfest organisiert, wir begannen damit
bereits um 14 Uhr. Bei Kaffee und Kuchen konnten wir das schöne Wetter auf dem Plan im Schatten der alten Kastanie voll genießen. Wir hatten
dazu natürlich unsere Männer wieder mit eingeladen. Mit Musik und lustigen
Gesprächen verging die Zeit wie im Fluge. 17:30 Uhr hat dann unser Wirt
Herr Hufeld den Rost heiß gemacht und eine Riesenbratwurst für jeden
gebraten. Um 19:00 Uhr konnten wir dann den schönen Nachmittag
beenden.
Am 18. August fuhren wir mit unseren eigenen Autos nach Kranichfeld zur
Niederburg und konnten dort eine sehr interessante Flugschau mit Adlern,
Falken, und mit einen Condor erleben. Nach einen schönen Spaziergang zu
unseren Autos fuhren wir nach Tannroda In ein Kaffee, bei einem Schälchen
heißen und einen leckeren Eisbecher neigte sich ein wunderschöner Tag
seinem Ende entgegen und wir traten gemeinsam die Heimreise an.
Zum 15. September hatten wir uns Herrn Barbureck aus Weimar eingeladen, der uns über das „Goldene Dreieck“, Theiland, Laos und Vietnam einen
Reisebericht in Form von Bild und Ton gab .
Den 13. Oktober hatten wir unser Herbstfest, zu welchen Frau Elionore
Eisenmenger, wie jedes Jahr ihren selbst gebackenen Zwiebelkuchen für
uns alle bereit hielt.
Koordinierung von Veranstaltungen 2017
Am 10. November hatten wir ein gemütliches Beisammensein bei Kaffee und
Kuchen. Dabei wurde über vergangene und noch folgende Veranstaltungen
gesprochen.
Öffentliche Feste und Feiern sind für das gesellschaftliche Leben
wichtig und unverzichtbar. Sie fördern das gemeindliche Miteinander
unserer Bevölkerung. Für diejenigen, die solche Ereignisse organisieren, wird es immer schwieriger sich mit anderen terminlich
abzustimmen.
Der 1. Dezember war wieder eine informative Zusammenkunft, zu der wir
wieder Herrn Horni-ckel eingeladen hatten. Er sprach über die Krankheit
der Augen im Alter, er stellte dabei Medikamente vor, die man auch bei ihm
bestellen konnte. Ansonsten vergingen die Stunden bei Kaffee und Kuchen
recht schnell.
Der Dorf- und Heimatverein Vippachedelhausen/Thalborn versucht,
wie in jedem Jahr, alle Aktivitäten der Freiwilligen Feuerwehr, Kita,
„tirica“, Seniorengruppen, „Spinnstube“, Kleingärtnern, Sportgruppen
u. a. zu koordinieren. Es besteht ab sofort die Möglichkeit schon
feststehende Termine in der Gemeinde anzumelden.
Zur Weihnachtsfeier am 22. Dezember hatten wir wieder unsere Männer
mit eingeladen. Wir hatten uns bei der Vorbereitung viel Mühe gemacht,
natürlich und wurden wir dabei von unseren Männern, Klaus und Dieter
tatkräftig unterstützt. Es Gab Kaffee und Kuchen , danach wurden die vier
Geburtstagskinder Bettina Kleimon, Helga Schmidt, Christine Küchler und
Elionere Möller geehrt, mit Blumen und einer schönen Karte beschenkt und
der darin stehende Glückwunschtext verlesen. Es gab dabei Sekt, Wein und
Bowle, Weihnachtslieder wurden gesungen, Gedichte vorgetragen, Bilder
und kleine Videoclips gemacht, es war sehr schöne und gemütliche Stunden.
Zum Abschluss des wunderbaren Nachmittages, gab es noch ein Abendessen, dabei wurden belegte Brötchen in verschiedenen Variationen gereicht. Und zum Schluss der Feier gab es noch für jede Seniorin ein
schönes Weihnachtsgeschenk.
Alle bekannten Daten werden monatlich im Gemeindejournal
veröffentlicht.
Bettina Kleimon und Irmgard Pelka
AMTLICHES WOHLSBORN
Gemeindeanschrift:
Bürgermeister:
Beigeordneter:
Telefon:
Sprechzeit:
Hauptstraße 9, 99439 Wohlsborn
Herr Peter Thomas
Herr Stefan Mund
0170 / 2 21 41 71
jeden Montag 16:30 - 18:00 Uhr
Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2017
durch öffentliche Bekanntmachung
Entsprechend § 27 Absatz 3 Grundsteuergesetz wird die Grundsteuer für
das Jahr 2017 hiermit durch öffentliche Bekanntmachung mit dem zuletzt
veranlagten Betrag festgesetzt.
Für Steuerschuldner treten mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung
die gleichen Rechtswirkungen ein, wie wenn ihnen an diesem Tage ein
schriftlicher Steuerbescheid ergangen wäre.
Die Grundsteuerhebesätze betragen
a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
b) für die Grundstücke
Grundsteuer A 271 v.H.
Grundsteuer B 389 v.H.
Fälligkeit der Zahlung
Die Grundsteuer 2017 ist – wie im zuletzt ergangenen Bescheid festgesetzt –
zu entrichten auf das Konto der Gemeinde Wohlsborn
Sparkasse Mittelthüringen BIC: HELADEF1WEM)
IBAN: DE38 8205 1000 0420 0006 23
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
- 34 -
Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Steuerfestsetzung kann innerhalb eines Monats nach dieser
öffentlichen Bekanntmachung Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar, Hauptstr. 23,
99439 Berlstedt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.
Bitte beachten Sie auch die Erläuterungen zur Grundsteuer 2017 unter
dem Abschnitt "Verwaltungsgemeinschaft".
Bauer, Finanzverwaltung
ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
der Satzung
der Gemeinde Wohlsborn zur 6. Änderung
der Friedhofssatzung der Gemeinde Wohlsborn
vom 10.01.2017
Aufgrund der §§ 19 Abs. 1 und 21 der Thüringer Gemeinde- und Landkreisordnung (ThürKO) Landkreisordnung in der Fassung der Neubekanntmachung vom 28.1.2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch Artikel 2 des
Gesetzes vom 3. Dezember 2015 (GVBl. S. 183) erlässt die Gemeinde
Wohlsborn folgende Änderungssatzung:
§1
Die Friedhofssatzung der Gemeinde Wohlsborn vom 24.4.1998, zuletzt
geändert durch die 5. Satzung zur Änderung der Friedhofssatzung der
Gemeinde Wohlsborn vom 14.12.2009, wird wie folgt geändert:
1. Der § 19 erhält die neue Überschrift „Herrichtung und Unterhaltung“.
2. § 19 Absatz 1 erhält folgende neue Fassung:
(1) Die Gestaltung der Gräber ist dem Gesamtcharakter des Friedhofes
und der unmittelbaren Umgebung anzupassen. Die Grabstätten
dürfen nur mit Pflanzen bepflanzt werden, die andere Grabstätten
und die öffentlichen Anlagen und Wege nicht beeinträchtigen.
Es ist unzulässig, Grabstätten mit Bäumen oder großwüchsigen
Sträuchern zu bepflanzen.
3. Dem § 28 (Ordnungswidrigkeiten) wird ein neuer Buchstabe i) hinzugefügt
i)
Grabstätten entgegen dem § 19 Absatz 1 bepflanzt,
§2
Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung in Kraft.
Wohlsborn, den 10.01.2017
Gemeinde Wohlsborn
gez. Peter Thomas
Bürgermeister
• Rechtsaufsichtlich angezeigt am 21.11.2016
• Die Kommunalaufsicht des Kreises Weimarer Land hat mit Schreiben
vom 01.12.2016 der Veröffentlichung der Satzung zugestimmt.
• Bekannt gemacht im Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis
Weimar "Gemeinde Journal", 2. Ausgabe vom 01.02.2017
BEKANNTMACHUNG
der Beschlüsse der öffentlichen Sitzung
des Gemeinderates Wohlsborn vom 14.12.2016
TOP 1 Feststellung der Beschlussfähigkeit
Der Bürgermeister begrüßt die Gemeinderäte und die Gäste zur heutigen
Sitzung und stellt Beschlussfähigkeit fest.
TOP 2 Beratung und Beschluss zur Genehmigung der Tagesordnung
Aufnahme des Tagesordnungspunktes Trinkwasserleitung Wohlsborn –
Linkershof als Tagesordnungspunkt 9, Informatio-nen/Sonstiges wird auf
den TOP 10 verschoben. Der GR stimmt der mit der Einladung zugegangenen Tagesordnung mit o.g. Änderung zu.
Beschluss: 107/15/2016
Abstimmungsergebnis:
6 x ja
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
Gemeinderates vom 10.11.2016. Der Verlauf der Gemeinderatsitzung wird in
dieser Niederschrift sinngemäß wiedergegeben.
Beschluss: 108/15/2016
Abstimmungsergebnis:
6 x ja
TOP 4 Beratung und Beschluss über die Haushaltssatzung 2017
einschließlich der Anlagen
Der Gemeinderat Wohlsborn beschließt die Haushaltssatzung 2017, einschließlich der Anlagen.
Beschluss: 109/15/2016
Abstimmungsergebnis:
6 x ja
TOP 5 Beratung und Beschluss zum Finanzplan für den Zeitraum
2016 – 2020
Der GR Wohlsborn beschließt den Finanzplan für den Zeitraum 2016 – 2020.
Beschluss: 110/15/2016
Abstimmungsergebnis:
6 x ja
TOP 6 Beratung und Beschluss zur Inanspruchnahme der 100%igen
Förderung der Planungskosten für:
1. die flächendeckende Breitbandversorgung mit 50 Mbit/s
2. die Leerrohrtrassenplanung für den weiteren Breitbandausbau nach
dem DigiNetz-Gesetz
Der GR Wohlsborn beschließt, dem Abschluss der Zweckvereinbarung
zur Übertragung der Aufgabe „Erarbeitung eines Planungskonzeptes zum
Breitbandausbau in den Gemarkungen der Mitgliedgemeinden der VGem
Nordkreis Weimar“ auf die Verwaltungsgemeinschaft zuzustimmen. Die
Zweckvereinbarung ist Bestandteil des Beschlusses.
Beschluss: 111/15/2016
Abstimmungsergebnis:
6 x ja
TOP 7 Beschlüsse zu Bauanträgen:
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes „Hinter
dem Pfarrgarten“ für die Errichtung eines Wohnwintergartens an das
bestehende Gebäude auf dem Flurstück 106/21, Kastanienweg 16
Der GR beschließt, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
B-Planes „Hinter dem Pfarrgarten“ hinsichtlich Dachform und Dachneigung
sowie des Baufeldes für die Errichtung eines Wohnwintergartens an das
bestehende Gebäude auf dem Grundstück 106/21, Kastanienweg 16, wird
zugestimmt.
Beschluss: 112.1/15/2016
Abstimmungsergebnis:
6 x ja
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes „Hinter dem
Pfarrgarten“ für die Errichtung eines Wohnhauses auf einer Teilfläche
des Flurstückes 106/35, Kastanienweg
Der GR beschließt, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
B-Planes „Hinter dem Pfarrgarten“ hinsichtlich Dachneigung und Dachfarbe, der Überschreitung des Baufeldes sowie der Bauweise wird für das
Bauvorhaben auf einer Teilfläche des Flurstückes 106/35, Kastanienweg,
zugestimmt.
Beschluss: 112.2/15/2016
Abstimmungsergebnis:
6 x ja
TOP
Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des B-Planes
„Hinter dem Pfarrgarten“ für die Errichtung eines Einfamilienhauses
mit Carport auf dem Flurstück 106/1, Kastanienweg
Der GR beschließt, dem Antrag auf Befreiung von den Festsetzungen des
B-Planes „Hinter dem Pfarrgarten“ hinsichtlich Dachform, Dachneigung und
Dachfarbe sowie der Überschreitung des Baufeldes für die Errichtung eines
Einfamilienhauses mit Carport, Kas-tanienweg, wird zugestimmt.
Beschluss: 112.3/15/2016
Abstimmungsergebnis:
6 x ja
TOP 8 Berufung und Bestellung Karsten Stohr
Der BGM beruft Herrn Karsten Stohr zum Gruppenführer der Freiwilligen
Feuerwehr Wohlsborn und überreicht ihm eine entsprechende Urkunde.
TOP 9 Beratung und Beschluss zur Trassenführung für eine Trinkwasserleitung von Wohlsborn nach Weimar-Schöndorf (Linkershof)
Der GR Wohlsborn stimmt der Trassenführung für die Trinkwasserleitung
von Wohlsborn nach Weimar-Schöndorf für einen neuen Hausanschluss
zu. Im Weg am alten Bahnhof darf nicht im Bereich des Feldsteinpflasters
verlegt werden, sondern rechts bzw. links neben der gepflasterten Fläche.
Vor Baubeginn ist der Bürgermeister vor Ort von der Trassenführung in
Kenntnis zu setzen und abzustimmen.
Beschluss: 113/15/2016
TOP 3 Beschluss zur Genehmigung der Niederschrift über die
Abstimmungsergebnis:
6 x ja
öffentliche Sitzung des Gemeinderates Wohlsborn vom
Der GR genehmigt die Niederschrift über die öffentliche Sitzung des Peter Thomas, Bürgermeister
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG
der Haushaltssatzung 2017 Gemeinde Wohlsborn
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
Krippenspiel am Heiligen Abend
Elf Kinder aus der Gemeinde haben zum Heilig Abend ein Krippenspiel der
Moderne aufgeführt. Lea Seiler und Nele Thöne führten als Jugendliche der
Neuzeit das Krippenspiel in die Vergangenheit. Jeanine und Sophie Dreßler,
Sarah Felbier, Paul Pfündner, Johann Orlowski, Jenny Thilo, Lea Ulmann,
Lena Schneemann und Charlotta Mund waren die Darsteller des Altertums.
Mit viel Freude am Schauspiel war das Krippenspiel wieder ein Highlight
in der Kirche zu Heilig Abend. Davor haben die Kinder und Jugendlichen
am 18.12.2016 im Pflegeheim Azurit als Generalprobe das Krippenspiel aufgeführt. Dort wie auch hier in unserer Kirche erhielten die jungen Künstler
stürmischen Beifall als Anerkennung für ihr Spiel.
Baumschnittlehrgang
Am Sonnabend, dem 14.01.2017 musste unser Baumschnittlehrgang wetterbedingt leider ausfallen. Unser nächster Baumschnittlehrgang in Wohlsborn ist am Sonnabend, dem 18.02.2017. Treffpunkt ist 9.00 Uhr am Feuerwehrgerätehaus.
Bitte wieder Rosenschere, Astschere und wer hat eine Leiter mitbringen.
Unser Einsatzort wird die Streuobstwiese am Friedhof sein.
Die Kosten pro Teilnehmer betragen 30,00 €. Bitte das Geld zum Termin
mitbringen. Es wäre auch schön, wenn sich die Teilnehmer bis Montag, den
13.02.2017 in der Gemeinde anmelden.
Bequemlichkeit geht vor Sicherheit
An der Kreisstraße ist bekanntlich kein Fußweg. Leider können wir immer
wieder beobachten, dass Kinder- und Jugendliche auf ihrem Weg zum
Schulbus lieber auf der Kreisstraße laufen als innerhalb des Wohngebietes
(z.B. Hinter den Oberweiden) die Fußwege in Richtung Schulbus zu nutzen.
Ich halte dies für sehr gefährlich. Vielleicht sollten sich die Eltern einmal den
Schulweg ihrer Kinder ansehen.
Ihr Bürgermeister Peter Thomas
HOLZVERKAUF
Die Gemeinde bietet ihren Bürgern auch dieses Jahr wieder Brennholz
für 25,00 €/rm an. Ein Multicar mit Aufsatzbrettern kann 2 Raummeter
(rm) laden. Dazu ist ein schriftlicher formloser Antrag in der Gemeinde
abzugeben bzw. in den Gemeindebriefkasten zu werfen.
NICHTAMTLICHES WOHLSBORN
Einladung
zum Rentnernachmittag
Am Mittwoch, den 15.02.2017 findet ab 14.30 Uhr
der nächste
Beschluss- und Genehmigungsvermerk
Der Gemeinderat Wohlsborn hat in der Sitzung am 14.12.2016 unter der
Beschluss- Nummer 109/15/2016 die Haushaltssatzung für das Jahr 2017,
einschl. der Anlagen beschlossen.
Die Haushaltssatzung enthält keine genehmigungspflichtigen Teile.
Rentnernachmittag
im Bürgerhaus statt.
Alle Seniorinnen und Senioren sind herzlich eingeladen.
Winterabende im Bürgerhaus
Am 13.01.2017 fand unser erster Winterabend in diesem Jahr statt. Die
Die Rechtsaufsichtsbehörde des Landratsamtes Weimarer Land hat mit Kinder und Jugendlichen waren zum Basteln von Nistkästen aufgerufen.
Schreiben vom 09.01.2017 den Eingang der Haushaltssatzung bestätigt.
Wir haben einige Nistkästen zusammenbauen können, die in diesem
Gemäß § 57 Abs. 3, S. 2 i.V.m. § 21 Abs. 3 S. 3.3 ThürKO erfolgt hiermit Frühjahr auf den Streuobstwiesen angebracht werden.
die öffentliche Bekanntmachung.
Wer Lust und Laune hat mit netten Leuten an der Feuerschale vor dem
Bürgerhaus oder in gemütlicher Runde im Bürgerhaus beisammen zu
Auslegungshinweis
sein, der ist uns an folgenden Abenden ab 18.00 Uhr im Bürgerhaus
Nach § 57 Abs. 3 ThürKO liegen die Haushaltsunterlagen für das Jahr 2017 herzlich willkommen:
ab 6.02.2017 für die Dauer von zwei Wochen aus bzw. werden über diesen
am Freitag, den 17.02.2017 und am Freitag, den 17.03.2017
Zeitraum hinaus bis zur Entlastung und Beschlussfassung über die Jahresrechnung dieses Haushaltsjahres nach § 80 Abs. 3 Satz 1 ThürKO zur
Einsichtnahme zur Verfügung gehalten. Die Auslegung erfolgt in der VGem
Nordkreis Weimar, Hauptstraße 23, Zimmer 5 a während der allgemeinen Wenn ihr wieder Lust am Basteln habt, könnt ihr ab 18.00 Uhr im FeuerGeschäftszeiten.
wehrgerätehaus mit dem Ortsbrandmeister Karsten Stohr, weitere Nistkästen für unsere Streuobstwiesen zusammenbauen bzw. die Nistkästen
vom letzten Abend mit Holzschutzfarbe anstreichen.
Liebe Bürgerinnen und Bürger,
Über eine rege Beteiligung würden wir uns freuen und natürlich auch die
Vögel und Fledermäuse, die diese Nistkästen im Frühjahr beziehen könnten.
die nächste Gemeinderatssitzung findet nach Bedarf statt.
Für das leibliche Wohl sorgt der Heimatverein Wohlsborn e.V.
Einen eventuellen Termin entnehmen Sie
dann aus unserem Schaukasten.
Heimatverein Wohlsborn e.V.
1. Vorsitzende Yvonne Gratz
Liebe Kinder!
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
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Kirchliche Nachrichten
Kirchliche Nachrichten für das Kirchspiel Großobringen
Pfarramt Schöndorf / Großobringen
Pastorin Sabine Hertzsch
Unterdorf 110 - Tel./Fax: 03643-491587
www.kg-grossobringen.de
Monatsspruch für Februar:
Wenn ihr in ein Haus kommt, so sagt als erstes: Friede diesem Haus!
(Lk 10,5)
Gottesdienste im Kirchspiel
05. Februar
9.30 Uhr
10.30 Uhr
17.00 Uhr
Großobringen
Kleinobringen
Schöndorf
12. Februar
10.00 Uhr
Schöndorf
19. Februar
9.30 Uhr
10.30 Uhr
14.00 Uhr
17.00 Uhr
Großobingen
Heichelheim
Sachsenhausen
Schöndorf
26. Februar
10.00 Uhr
Schöndorf
Gemeindenachmittag für Großobringen und Heichelheim gemeinsam:
am Dienstag, den 7. Februar – 14.30 Uhr in der Gaststätte in Heichelheim
Christenlehre
Großobringen: jeden Donnerstag um 16.00 Uhr
Weimarer Kindertage
Während der Winterferien vom Montag, den 6. Februar bis Mittwoch, den
8. Februar sind Kinder der 1.-6. Klasse herzlich eingeladen zu den Weimarer
Kindertagen. Klingende Glocken werden uns begleiten. Auch gibt es ausreichend Zeit zu Spiel und Spaß. Nähere Informationen dazu übers
Pfarramt, Einladungen werden verteilt.
Konfirmandenunterricht 7./ 8. Klasse:
jeden Dienstag um 16.30 Uhr im Pfarrhaus Großobringen (Gruppe I)
jeden Donnerstag um 17 Uhr im Pfarrhaus Großobringen (Gruppe II)
Konfirmandentag
am Samstag, den 18. Februar, von 9.30 Uhr – 14.30 Uhr
im Gemeindezentrum Weimar-West, Moskauer Str. 1a
Es gibt verschiedene Workshops zur Jahreslosung.
HERZLICHE EINLADUNG
zum musikalischen Segnungsgottesdienst am Valentinstag
Am Valentinstag, Dienstag 14. Februar 2017 lädt das Kirchspiel Klettbach ein
um 19 Uhr zu einem romantischen Gottesdienst für Verliebte und Liebende.
In der beheizbaren Kirche in Obernissa erwartet Sie ein musikalischer
Gottesdienst, in welchem Sie sich und Ihre Partnerschaft segnen lassen können. Im Anschluss wird eingeladen zu einem kleinen Sektempfang.
Kirchenchor
jeden Dienstag 19.30 Uhr im Pfarrhaus Großobringen
Der Weltgebetstag am 3. März 2017 verspricht wieder sehr interessant und
bereichernd zu werden. Wir treffen uns um 18 Uhr im Pfarrhaus.
Habe ich dir Unrecht getan? – unter dieser Überschrift führt uns der Weltgebetstag in diesem Jahr zu den Philippinen. Krasse Gegensätze zwischen
Arm und Reich; wunderbare Natur und Weltkulturerbestätten auf der einen
und zerstörerische Naturgewalten wie Taifune auf der anderen Seite. Ein
Land der Extreme erwartet uns.
Mit einer Andacht, mit Bildern und Informationen sowie landestypischen
Speisen wollen wir uns den Menschen auf den Philippinen nähern.
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
DIE EV.-LUTHERISCHEN KIRCHSPIELE
BUTTELSTEDT & NEUMARK
Berlstedt, Buttelstedt, Daasdorf b.B., Haindorf, Krautheim, Leutenthal,
Nermsdorf, Neumark, Rohrbach, Thalborn, Vippachedelhausen, Weiden
„Wenn ihr in ein Haus kommt, so sagt als erstes: Friede sei diesem Haus!“
(Lukasevangelium Kapitel 10 Vers 5)
Liebe Mitmenschen im Nordkreis Weimar!
„Frieden mit uns“ ist Gottes Mission. Was auch immer um uns herum geschieht; womit auch immer wir selbst den Frieden Tag für Tag gefährden:
Gott gibt seinen Plan nicht auf, dass wir Menschen zueinander finden und
uns gemeinsam ein Zuhause schaffen, in dem Friede herrscht. Oft genug
bleibt er außen vor. Das war schon in der Weihnachtsgeschichte so: „Zieh
weiter, für dich ist hier kein Raum.“
Wir träumen ihn wohl alle, den ewigen Traum vom Frieden. Aber wer traut
diesem Frieden wirklich etwas zu? Manchmal blitzt er nur kurz auf. Manchmal leuchtet er schon hell. Manchmal fehlt er uns so sehr, dass es schmerzt.
Aber von Gott her zieht der Friede bei uns ein. Auch das war Weihnachten
zu hören: So viele Türen können wir gar nicht verschließen, als dass nicht
doch noch irgendwo ein Ochs und ein Esel ein wenig zur Seite rücken, damit
Gottes Friedenswerk beginnen kann.
Am 2. Februar endet die Weihnachtszeit. Zu „Mariä Lichtmess“ strahlt ihr
Licht noch einmal auf. Mancherorts werden Kerzen in der Kirche entzündet
und nach Hause getragen. So holt man das Friedenszeichen Gottes zu sich
und teilte es mit der Familie und den Nachbarn. So ähnlich, wie wir es mit
dem „Friedenslicht von Bethlehem“ am Heiligen Abend kennen. Es müssen
aber nicht unbedingt Kerzen sein. Das Weihnachtslicht im Herzen spricht die
gleiche Sprache: „Friede sei mit Dir!“ So zieht ein Friedensgruß von Haus
zu Haus und schafft ein Netzwerk, dem man trauen kann. Ich wünsche uns,
dass wir erleben, wie Gott beharrlich Friedenswunder tut - und wie für uns
dadurch in dieser Welt ein Haus entsteht, in dem wir gut und gerne miteinander leben.
„Gott befohlen!“
Ihr Pfarrer Hendrik Mattenklodt
GOTTESDIENSTE
Sonntag, 05. Februar (5. nach Epiphanias):
09:00 Uhr
Altes Pfarrhaus Neumark, Vor dem Obertore 106
10:30 Uhr
Gemeindehaus Buttelstedt, Weimarische Straße 1
- mit Abendmahl
14:00 Uhr
St. Crucis-Kirche Berlstedt
Sonntag, 12. Februar (letzter nach Epiphanias):
09:00 Uhr
Altes Pfarrhaus Kleinneuhausen, Ringstr. 69
10:30 Uhr
Altes Pfarrhaus Vogelsberg, Kirchplatz 1
Sonntag, 19. Februar (Septuagesimae):
09:00 Uhr
Altes Pfarrhaus Vippachedelhausen,
Weimarische Straße 57
10:30 Uhr
Kirche Haindorf
- mit Start des Kinder-Pilgerwegs und Abendmahl
14:00 Uhr
Altes Pfarrhaus Krautheim, Kirchstraße 2
Sonntag, 26. Februar (Sexagesimae):
09:00 Uhr
Kirche Nermsdorf
- mit Abendmahl
10:30 Uhr
Gemeindehaus Buttelstedt, Weimarische Straße 1
14:00 Uhr
Kirche Thalborn
Freitag, 03. März (Weltgebetstag):
18:00 Uhr
Altes Pfarrhaus Krautheim, Kirchstraße 2
18:00 Uhr
St. Crucis-Kirche Berlstedt
Sonntag, 05. März (Invokavit):
11:00-15:00 Uhr Kirche und Gemeinschaftshaus Nermsdorf
Weltgebetstag für Kinder
14:00 Uhr
St. Crucis-Kirche Berlstedt - mit Abendmahl
REGELMÄßIGE TERMINE
Gemeindenachmittage
Berlstedt:
Jeden zweiten Mittwoch im Monat um 14:00 Uhr
Kontakt: Irmgard Appelbaum (036452-70115)
Buttelstedt:
Jeden 1. Donnerstag im Monat um 14:30 Uhr
Kontakt: Erika Wolter (036451-61251)
Krautheim:
Jeden 1. Mittwoch im Monat um 14.30 Uhr
Kontakt: Lucie Dannehl (036451-73517)
Neumark:
Jeden letzten Mittwoch im Monat um 14:00 Uhr
Kontakt: Doris Salfelder (036452-71261)
Chorproben
Jeden Dienstag um 19:30 Uhr im Gemeindehaus
in Buttelstedt (außer in den Schulferien)
Kontakt: Dietlinde Kirschner (03643-4958090)
Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
Christenlehre
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Jeden Montag um 16:00 Uhr im Gemeindehaus
in Buttelstedt (außer in den Schulferien)
Kontakt: Dietlinde Kirschner (03643-4958090)
Vorkonfirmanden und Konfirmanden
Wir treffen uns am 14., 21. und 28. Februar zu den gewohnten Zeiten (Konfirmanden: 15:45 Uhr, Vorkonfirmanden: 17:00 Uhr) im Pfarrhaus in Buttelstedt. Der Weltgebetstag wird unser Thema sein. Er kommt in diesem Jahr
aus den Philippinen, Thema: „Was ist denn fair?“ In den Weltgebetstagsgottesdiensten brauchen wir dann Eure Unterstützung. Merkt Euch bitte den
Freitagabend (03. März) und den Sonntagvormittag (05. März) schon einmal
vor.
AKTUELLES
„Wir sollten echt mal drüber reden!“ sagte eine nach dem Gottesdienst.
Wir haben gleich Nägel mit Köpfen gemacht und Ort (Altes Pfarrhaus Vippachedelhausen, Weimarische Str. 57) und Zeit (Mittwoch, 15. Februar,
19:00-20:30 Uhr) verabredet. Wenn Sie auch finden, dass es dran ist, dass
wir uns mal über die Bibel und ihre Bilder und unseren Glauben und seine
Bedeutung unterhalten, dann sind Sie dort genau richtig. Vielleicht spinnt
sich daraus ein Gesprächsfaden, der sich durch unsere Pfarrbereiche zieht;
ein BIBELGESPRÄCH heute hier und morgen dort aber immer vom Herzen
her und frisch von der Leber weg. Es wird aufregend, aber wir werden etwas
davon haben. Herzlich willkommen!
Kontakt: Kornelia Reißner, Tel.: 036452-233977; Pfr.’in Denise Scheel,
Tel.: 036451-6088; Pfr. Hendrik Mattenklodt, Tel.: 036451 - 60336
Am Sonntag, den 19. Februar, um 10:30 Uhr startet mit dem Gottesdienst
in der Haindorfer Kirche der KINDER-PILGERWEG. Unser „Netzwerk für
Kinder & Familien“ lädt alle, die mit ihnen gehen möchten, ein, im Laufe des
Jahres unser „12-Kirchen-Land“ zu erkunden. Vom Weltgebetstag in Nermsdorf, über das Himmelfahrtsfest in Weiden, das Johannisfeuer in Thalborn,
die Sternradfahrt nach Vippachedelhausen, den Bilderbogen in Leutenthal,
den Schulanfang in Berlstedt und Buttelstedt bis zum Adventsmarkt in
Neumark und zu den Krippenspielen in allen unseren Kirchen wird der Weg
führen - den Pilgerstab immer zur Hand! Wir sind selbst gespannt, wohin uns
der Weg führt und was uns unterwegs begegnen wird. Sicher werden wir
auch an Ostern und zum Erntedankfest Stationen einlegen. Im winterlichen
Haindorf geht es los! Die Pilger werden unterwegs ihre Stäbe suchen und
sich natürlich auch miteinander stärken. Herzlich willkommen!
Der FREIZEITENFLYER FÜR KINDER- UND JUGENDFREIZEITEN 2017
im Kirchenkreis Apolda-Buttstädt ist da: Ein ganzes Heft mit Angeboten FÜR
DICH! FÜR DICH haben wir uns besondere Orte ausgesucht und Ideen
entwickelt, was wir dort MIT DIR und DEINEN FREUNDEN alles machen
können. Es ist uns wichtig, in dieser Zeit FÜR DICH da zu sein – DEINE Fragen und Sorgen, DEINE Zweifel im Glauben, DEINE Glücksmomente und
Träume. Wir freuen uns auf eine besondere Zeit MIT DIR, die FÜR DICH
hoffentlich auch eine besondere Zeit in der Begegnung mit Gott sein wird.
Seine Zusage, dabei zu sein, haben wir schon mal vor ab! Viel Spaß bei der
Entscheidung für eine der Freizeiten!
Kontakt: Gloria Wolf, Kreisjugendreferentin, Tel.: 03644-5159702 oder
mobil: 0172-2532497
Stellvertretend für und mit HERZLICHEM DANK an alle, die in unseren
Orten die Christvespern gestaltet haben, berichten die beiden Kirchenältesten Nadine Hopfgarten und Katrin Schörnig vom Krippenspiel aus Leutenthal: Dieses Jahr spielte das Leutenthaler Krippenspiel im „Schaufenster“
mit 2 coolen Dekorateuren (Antonia und Armin)!! Schon bei der ersten Probe
kamen viele Leutenthaler Kinder und wollten (ganz freiwillig) Sprechrollen
und auch stumme Rollen für das diesjährige Krippenspiel übernehmen.
Die beiden Dekorateure ordneten ihr Fenster ….
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
gelangen zunehmend besser. Auch die Sprechrollen konnten fast ohne Zettel vorgetragen werden. Die treuen Begleiter Oli, Paul und Anna kamen zu
einigen Proben dazu und haben sich bestimmt schon Lust und Mut geholt,
um im nächsten Jahr aktiv dabei zu sein. Nach den Proben gab es auch mal
heißen Kinderpunsch und süße Leckereien. Die Generalprobe fand dann
mit fast allen Kostümen statt und es gab dabei noch so manche Ecken und
Kanten! Am Heiligabend war die Aufregung sehr groß, die gefüllte Kirche
sorgte für großes Lampenfieber. So manch kleine Panne schlich sich ein,
aber das gehört dazu! Die Schaufenster-Weihnachts-geschichten- Akteure
erhielten am Ende einen großen Beifall und jeder bekam eine Kleinigkeit mit
DER Überraschung!
Am 29.12. war dann der Überraschungsabend! Alle Kinder konnten sich nun
selbst in ihrem Schaufenster bewundern. Heimlich wurde das Krippenspiel
aufgenommen und nun auf großer Leinwand vorgeführt. Das war ein riesen
Spaß und ein bisschen Stolz stand JEDEM ins Gesicht geschrieben.
Ganz nebenbei stärkten wir uns mit Pizza und Getränken.
An alle Schaufenster- Weihnachtsgeschichten-Akteure ein ganz dickes
Dankeschön und wir zählen im nächsten Jahr wieder auf euch!
KONTAKT
Pfarrer Hendrik Mattenklodt Weimarische Str. 1, 99439 Buttelstedt
Telefon: 036451-60336 o. 0152–29569255
Fax: 036451-735395
eMail: [email protected]
Sprechstunde Buttelstedt:
Mittwochs, 17:00-18:00 Uhr
im Pfarrhaus, Weimarische Str. 1
Tel.: 036451-60336
Sprechstunde Neumark:
Donnerstags, 17:00-18:000 Uhr
im Pfarrhaus, Vor dem Obertore 106
Tel.: 036452-918122
Internet:
www.die12Kirchen.de
Allen Gemeindegliedern,
die im Februar Geburtstag feiern,
gratulieren wirganz herzlich und wünschen
Gottes Segen und alles Gute für das neue Lebensjahr!
TERMINE IM KIRCHSPIEL RAMSLA IM FEBRUAR 2017
Pfarrer Arndt Bräutigam, Erfurt-Kerspleben, Kirchplatz 1
Tel.: (036203) 90 851, Fax:(036203) 71 847
Ines Reifert, Pfarrbüro Ramsla, Kirchgasse 50, 99439 Ramsla,
Bürozeit: Montag und Mittwoch, 9-11 Uhr, Tel.: 036452 72261,
[email protected]
KGV Ramsla
IBAN: DE23 5206 0410 0008 0056 80
BIC: GENODEF1EK1
Evangelische Bank
Gottesdienste:
Und so wurden die Hirten (Patricia, Tina, Anna und Lukas) an ihren Platz
postiert. Josef (David) und Maria (Luise) bildeten den Mittelpunkt im Schaufenster. Der Wirt (Jonas) trat Josef und Maria entgegen. Die 3 Könige
(gespielt von eigentlich drei Königinnen Eva, Lena und Marie) stellen die
Dekorateure an den Rand des Schaufensters. Der Engel (Paula) verkündigte dann die große Freude und wurde vom kleinen Engel (Julia) unterstützt.
Ein wirklich dekoratives Schaufenster!!
Von Probe zu Probe wurde das Krippenspiel kompletter und die Abläufe
19. Februar:
9:30 Uhr
26. Februar:
9:30 Uhr
2. Februar:
18:00 Uhr
14. Februar:
18:00 Uhr
GD in Ramsla
10:30 Uhr
GD in Schwerstedt
GD in Ottmannshausen
10:30 Uhr
GD in Hottelstedt
Regional-GD in Nohra zum Lichtmess-Fest
Regional-GD in Obernissa zum Valentins-Tag
Zu den Regional-Gottesdiensten, die von (fast) allen PfarrerInnen gemeinsam gestaltet werden und oft auch musikalisch etwas Besonderes bieten,
sind alle Gemeinden des Nordkreises eingeladen.
Gemeindecafe
01.
02.
Februar um 14.15 Uhr in Ramsla
Februar um 14.00 Uhr in Ottmannshausen
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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
ANZEIGEN
Dachdecker-, Dachklempnerarbeiten
und Gerüstbau
Weimarische Straße 24
99439 Buttelstedt
Tel. (03 64 51) 6 03 70
Fax (03 64 51) 7 35 74
Mobil 01 72 - 9 44 07 13
Innungsbetrieb
Gasthaus
„ZUR LINDE”
• Party-Service
• Feierlichkeiten
• Veranstaltungen/Saalvermietung
• Hochzeitsfahrten
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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
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Er war Gründungsmitglied des Schützenvereins Ramsla und bewährte
sich als eines der aktivsten und zuverlässigsten Mitglieder des Vereins.
Er war bemüht, das Vereinsleben zu beleben und stand hilfreich mit Rat
und Tat zur Seite. Sein Andenken werden wir in Ehren halten.
Mitglieder und Vorstand
des Ramslaer Schützenvereins e.V.
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4. Jahrgang · 2. Ausgabe · 01. Februar 2017
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wurde Ostern 2013 eröffnet. Für die
medizinische Versorgung orthopädischer Patienten ergab sich damit eine
spürbare Verbesserung.
Die orthopädische Praxis Dr. Beberhold sitzt im 1. Stock. Die Hausarztpraxis Dr. Baumgarten-Dietrich,
Physiotherapie und Sanitätshaus sind ebenfalls vor Ort. Im 2. Stock
befindet sich OP-Bereich und Tagesklinik. Hier versorgen Dr. Beberhold
und Kollegen ein breites Spektrum orthopädischer Krankheitsbilder,
die einer operativen Behandlung bedürfen. Über 500 meist ambulante
Operationen wurden 2016 durchgeführt, darunter allein über 100 Korrekturen an Hallux valgus und Hammerzehen. Eine Besonderheit bei der
Operation von künstlichen Hüft- und Kniegelenken ist das Konzept der
„Fast-Track-Chirurgie“. Die Patienten können nach einem Aufenthalt von
nur zwei bis vier Tagen in die häusliche Umgebung zurückkehren, werden
schneller wieder mobil als nach einem längeren Klinikaufenthalt. Auch
das Infektionsrisiko wird so stark vermindert. Eine besondere Verstärkung
des Ärzteteams gelang dem OCW durch die Verpflichtung von Dr. Horst
Gellner. Der erfahrene Orthopäde und Unfallchirurg bietet Sprechstunden
und Operationen an. Neben Dr. Gellner konnte der Facharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizin Dipl.-Med. Alexander Niemann für
die orthopädische Praxis gewonnen werden. Er praktizierte vorher in einer
renommierten Reha-Klinik in Schleswig-Holstein. Durch den Eintritt der
beiden Ärzte in die orthopädische Praxis konnten die Wartezeiten verkürzt
und das Leistungsspektrum erweitert werden.
Sie finden das OCW in der Ahornallee 11, in 99428 Weimar-Legefeld,
telefonisch unter 03643 - 48 98 00.
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Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft Nordkreis Weimar
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