FIX 20-T

SCHOMBURG GmbH
Aquafinstraße 2 – 8
D-32760 Detmold (Germany)
Telefon+49 -5231- 953-00
Fax+49 -5231- 953-333
www.schomburg.de
Technisches Merkblatt
FIX 20-T
Art.-Nr. 2 01817
Schnell abbindender, quellfähiger Abdichtungs- und Stopfmörtel
• chloridfrei
• hochreaktiver Schnellmörtel
• starker Verbund mit Betonuntergründen
• schnelle Erstarrung auch unter Wasser
• kompatibel mit dem kristallinen Abdichtungssystem
AQUAFIN-IC
• für innen und außen
Einsatzgebiete:
FIX 20-T ist ein besonders schnell abbindender Zementmörtel zum Verschließen von wasserführenden Löchern,
Spalten, Rissen in Beton-, Mauerwerks- und Natursteinkonstruktionen. Fließendes Wasser wird, unterstützt durch
das integriertes Quellvermögen, in Sekunden gestoppt.
Durch die starke Haftung auf dem Untergrund ist ein
dauernder Verschluss der Leckagen sichergestellt.
• Sofort-Abdichtung von Wassereinbrüchen und
Sickerstellen in Kellern, Schächten, Stollen usw.
• Reparatur von Betonflächen vor dem Auftragen eines
flächigen Abdichtungssystems (z. B. AQUAFIN-IC)
• Zur Befestigung von Mauerankern und sonstigen
Einbauteilen, die kurzfristig belastbar sein müssen
Technische Daten:
Basis:
Zement, Additive
Farbe:Zementgrau
Schüttgewicht:
ca. 1,4 kg/dm3
VerarbeitungsUntergrundtemperatur:+5 °C bis +35 °C
Verarbeitungszeit:
ca. 2–3 Minuten *)
Erstarrungsbeginn:
ca. 3–5 Minuten *)
Verbrauch:
ca. 2 kg je Liter Hohlraum
Lagerung: trocken, 12 Monate im original
verschlossenen Gebinde,
angebrochene Gebinde kurzfristig
aufbrauchen
Lieferformen:
6 - und 20-kg-Kunststoffeimer
*) Bei +23 °C und 50 % rel. Luftfeuchtigkeit. Aufgrund von Witterungsund Objektbedingungen können sich die angegebenen Daten verlängern oder verkürzen.
Festigkeitsentwicklung: Druckfestigkeit
Nach 0,5 Stunden: ca. 3,0 N/mm2
Nach 24 Stunden: ca. 15,0 N/mm2
Nach 28 Tagen: ca. 30,0 N/mm2
Untergrund:
Der Untergrund muss fest, tragfähig, sauber und frei von
haftungsmindernden Stoffen sein.
Lose Putz- und Mauerteile sind zu entfernen. Zur besseren
Verankerung von FIX 20-T ist die Laufstelle vor der
Stopfung ggf. schwalbenschwanzförmig (mind. 3 cm tief)
auszustemmen.
Verarbeitung:
Zunächst wird das Pulver mit ca. 25 % Wasser zu einem
verarbeitungsfähigen Mörtel homogen angemischt. Nicht
mehr Material anrühren, als in 2 Minuten verarbeitet
werden kann. Stopfungen von Laufstellen erreicht man,
indem mit dem Mörtel geformte Stopfen solange in die
Laufstelle gedrückt werden, bis das Material erhärtet ist.
Das Eindrücken erfolgt per Hand. Der Erhärtung geht eine
deutlich spürbare Erwärmung voraus.
Im Fall von hohen Wasserdrücken kann eine entsprechende Ableitung mittels eingebautem Wasserschlauch oder
-rohr erforderlich sein, um den Wasserdruck zu
minimieren und die Stopfung zu erleichtern. Bei dieser
Anwendung muss eine Vertiefung im Bereich des stärksten
Wasserflusses ausgestemmt werden. Anschließend wird
ein Schlauch bzw. Rohr mit FIX 20-T-Mörtel fixiert. Nach
ausreichender Durchtrocknung wird der Schlauch bzw.
das Rohr entfernt und das verbleibende Loch wie oben
beschrieben mit Mörtel gestopft.
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Hinweise:
• Nicht zu behandelnde Flächen vor der Einwirkung von
FIX 20-T schützen.
• Entsprechende Vorversuche sind durchzuführen.
• Bei niedrigen Temperaturen sollte möglichst warmes
Wasser sowie vorgewärmtes Pulver verwendet
werden, bei hohen Temperaturen möglichst kühles
Wasser sowie abgekühltes Pulver. Generell soll die
Temperatur des Pulvers +23 °C nicht übersteigen.
• FIX 20-T darf nicht mit Gips vermischt oder in Kontakt
gebracht werden.
• Bei der Verarbeitung sind persönliche Schutzmaßnahmen (z. B. geeignete Handschuhe, Schutzbrille etc.)
zu treffen.
Bitte gültiges EG-Sicherheitsdatenblatt beachten!
GISCODE: ZP1
Die Rechte des Käufers in Bezug auf die Qualität unserer Materialien richten sich nach unseren Verkaufs- und Lieferbedingungen. Für Anforderungen die über den Rahmen der hier
beschriebenen Anwendung hinausgehen, steht Ihnen unser technischer Beratungsdienst zur Verfügung. Diese bedürfen dann zur Verbindlichkeit der rechtsverbindlichen schriftlichen
Bestätigung. Die Produktbeschreibung befreit den Anwender nicht von seiner Sorgfaltspflicht. Im Zweifelsfall sind Musterflächen anzulegen. Mit Herausgabe einer neuen Fassung der
Druckschrift verliert diese ihre Gültigkeit.
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