Abschaffung der Roamingaufschläge: Einigung in den

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Abschaffung der Roamingaufschläge: Einigung in den Verhandlungen über
EU-Vorleistungsentgelte macht den Weg endgültig frei
Brüssel, 1. Februar 2017
Als letzten Schritt zur Abschaffung der Roamingaufschläge am 15. Juni 2017 haben sich die
Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission darüber geeinigt,
wie die Roamingvorleistungsmärkte reguliert werden sollen. Dabei geht es um die Preise,
die sich die Betreiber gegenseitig in Rechnung stellen, wenn ihre Kunden im Zuge des
Roamings andere Netze in der EU benutzen.
Die Verhandlungsführer haben sich auf folgende Obergrenzen geeinigt:
- 3,2 Cent pro Minute für Anrufe, ab 15. Juni 2017,
- 1 Cent pro SMS, ab 15. Juni 2017,
- eine schrittweise Senkung der Preisobergrenzen für Datenverkehr über 5 Jahre, von 7,70 EUR pro
GB (ab 15. Juni 2017) auf 6 EUR pro GB (ab 1. Januar 2018), dann auf 4,50 EUR pro GB (ab
1. Januar 2019), 3,50 EUR pro GB (ab 1. Januar 2020), 3 EUR pro GB (ab 1. Januar 2021) und
schließlich 2,50 EUR pro GB (ab 1. Januar 2022).
Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, begrüßte die Einigung: „Das war das letzte
Puzzleteil. Ab dem 15. Juni, werden alle Europäerinnen und Europäer in der EU reisen können, ohne
Roaminggebühren zu zahlen. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass die Anbieter auch weiterhin im
Wettbewerb um die besten Angebote auf ihren Heimatmärkten stehen können. Damit lösen wir heute
unser Versprechen ein. Ich spreche der Berichterstatterin des Europäischen Parlaments Miapetra
Kumpula-Natri, den Verhandlungsteilnehmern des Europäischen Parlaments und dem Maltesischen
Vorsitz im Rat der EU sowie allen anderen, die an der Erreichung dieses Meilensteins mitgewirkt haben,
meinen herzlichen Dank aus. Dank ihrer Anstrengungen haben wir das Ziel erreicht.“
Die in der vergangenen Nacht erzielte politische Einigung war eine letzte Hürde, die genommen werden
musste, damit das „Roaming zu Inlandspreisen“, wie in den Vorschriften für den
Telekommunikationsbinnenmarkt vorgesehen, ab dem 15. Juni 2017 funktionieren kann. Das bedeutet,
dass EU-Verbraucher auf Reisen in der EU für Anrufe, gesendete SMS-Nachrichten und die
Internetnutzung mit Mobilgeräten dieselben Preise zahlen werden wie zuhause. Die Einigung macht das
Roaming zu Inlandspreisen für die Menschen attraktiv und für die Unternehmen tragfähig und stellt
gleichzeitig sicher, dass die Kosten gedeckt werden können und der Wettbewerb auf den nationalen
Roamingvorleistungsmärkten erhalten bleibt.
Dank der politischen Einigung über die Vorleistungsbedingungen und der Regelung der angemessenen
Nutzung und des Tragfähigkeitsmechanismus, die die Kommission im Dezember 2016 vorlegte, werden
Verbraucher ihre Mobilgeräte auch auf vorübergehenden Auslandsreisen in der EU zu den Bedingungen
ihrer inländischen Verträge nutzen können. Wenn Verbraucher die vertraglichen Nutzungsgrenzen beim
Roaming überschreiten, dürfen etwaige zusätzliche Entgelte nicht höher sein als die für die
Vorleistungsebene heute festgelegten Obergrenzen.
Die Kommission wird bis Ende 2019 eine Überprüfung des Vorleistungsmarkts durchführen und den
beiden Gesetzgebern außerdem bis zum 15. Dezember 2018 eine Zwischenbewertung vorlegen.
Nächste Schritte
Das Europäische Parlament und der Rat müssen die heute erzielte Einigung nun förmlich billigen. Die
neuen Roamingvorleistungspreise werden dann ab dem 15. Juni 2017 gelten. So haben die Betreiber
bis dahin genügend Zeit, die nötigen Vorbereitungen für die Einführung des Roamings zu
Inlandspreisen zu treffen.
Hintergrund
Ein Jahrzehnt lang hat die Kommission daran gearbeitet, die Aufschläge der
Telekommunikationsbetreiber zu senken und schließlich abzuschaffen, die Kunden immer dann zahlen
mussten, wenn sie im Urlaub oder bei Geschäftsreisen im Ausland ihr Mobilgerät nutzten. Die Roaming-
Preise sind seit 2007 bereits um über 90 % gesunken. Die Preise sanken zum letzten Mal im April 2016
auf 5 Cent pro Minute für Anrufe, 2 Cent pro SMS und 5 Cent pro MB Datenverkehr zusätzlich zu den
Inlandspreisen. Im Jahr 2015 beschlossen das Europäische Parlament und der Rat auf der Grundlage
eines Vorschlags der Europäischen Kommission, die Roamingaufschläge für Europäerinnen und
Europäer, die vorübergehend in der EU reisen, abzuschaffen. Um dies zu ermöglichen, nahm die
Kommission im Dezember 2016 technische Durchführungsbestimmungen an, darunter eine Regelung
der angemessenen Nutzung und einen Tragfähigkeitsmechanismus. Gleichzeitig wurde die Kommission
im Rahmen der Vorschriften über den Telekommunikationsbinnenmarkt beauftragt, die
Roamingvorleistungsmärkte zu überprüfen und bis zum 15. Juni 2016 geeignete Vorschläge zu
unterbreiten, damit die Abschaffung der Roamingaufschläge für die Endkunden ab dem 15. Juni 2017
in Kraft treten kann.
Weitere Informationen:
MEMO/16/4396
Website zum Roaming
IP/17/193
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