Europäische Kommission - Pressemitteilung Abschaffung der Roamingaufschläge: Einigung in den Verhandlungen über EU-Vorleistungsentgelte macht den Weg endgültig frei Brüssel, 1. Februar 2017 Als letzten Schritt zur Abschaffung der Roamingaufschläge am 15. Juni 2017 haben sich die Vertreter des Europäischen Parlaments, des Rates und der Kommission darüber geeinigt, wie die Roamingvorleistungsmärkte reguliert werden sollen. Dabei geht es um die Preise, die sich die Betreiber gegenseitig in Rechnung stellen, wenn ihre Kunden im Zuge des Roamings andere Netze in der EU benutzen. Die Verhandlungsführer haben sich auf folgende Obergrenzen geeinigt: - 3,2 Cent pro Minute für Anrufe, ab 15. Juni 2017, - 1 Cent pro SMS, ab 15. Juni 2017, - eine schrittweise Senkung der Preisobergrenzen für Datenverkehr über 5 Jahre, von 7,70 EUR pro GB (ab 15. Juni 2017) auf 6 EUR pro GB (ab 1. Januar 2018), dann auf 4,50 EUR pro GB (ab 1. Januar 2019), 3,50 EUR pro GB (ab 1. Januar 2020), 3 EUR pro GB (ab 1. Januar 2021) und schließlich 2,50 EUR pro GB (ab 1. Januar 2022). Andrus Ansip, Vizepräsident für den digitalen Binnenmarkt, begrüßte die Einigung: „Das war das letzte Puzzleteil. Ab dem 15. Juni, werden alle Europäerinnen und Europäer in der EU reisen können, ohne Roaminggebühren zu zahlen. Gleichzeitig sorgen wir dafür, dass die Anbieter auch weiterhin im Wettbewerb um die besten Angebote auf ihren Heimatmärkten stehen können. Damit lösen wir heute unser Versprechen ein. Ich spreche der Berichterstatterin des Europäischen Parlaments Miapetra Kumpula-Natri, den Verhandlungsteilnehmern des Europäischen Parlaments und dem Maltesischen Vorsitz im Rat der EU sowie allen anderen, die an der Erreichung dieses Meilensteins mitgewirkt haben, meinen herzlichen Dank aus. Dank ihrer Anstrengungen haben wir das Ziel erreicht.“ Die in der vergangenen Nacht erzielte politische Einigung war eine letzte Hürde, die genommen werden musste, damit das „Roaming zu Inlandspreisen“, wie in den Vorschriften für den Telekommunikationsbinnenmarkt vorgesehen, ab dem 15. Juni 2017 funktionieren kann. Das bedeutet, dass EU-Verbraucher auf Reisen in der EU für Anrufe, gesendete SMS-Nachrichten und die Internetnutzung mit Mobilgeräten dieselben Preise zahlen werden wie zuhause. Die Einigung macht das Roaming zu Inlandspreisen für die Menschen attraktiv und für die Unternehmen tragfähig und stellt gleichzeitig sicher, dass die Kosten gedeckt werden können und der Wettbewerb auf den nationalen Roamingvorleistungsmärkten erhalten bleibt. Dank der politischen Einigung über die Vorleistungsbedingungen und der Regelung der angemessenen Nutzung und des Tragfähigkeitsmechanismus, die die Kommission im Dezember 2016 vorlegte, werden Verbraucher ihre Mobilgeräte auch auf vorübergehenden Auslandsreisen in der EU zu den Bedingungen ihrer inländischen Verträge nutzen können. Wenn Verbraucher die vertraglichen Nutzungsgrenzen beim Roaming überschreiten, dürfen etwaige zusätzliche Entgelte nicht höher sein als die für die Vorleistungsebene heute festgelegten Obergrenzen. Die Kommission wird bis Ende 2019 eine Überprüfung des Vorleistungsmarkts durchführen und den beiden Gesetzgebern außerdem bis zum 15. Dezember 2018 eine Zwischenbewertung vorlegen. Nächste Schritte Das Europäische Parlament und der Rat müssen die heute erzielte Einigung nun förmlich billigen. Die neuen Roamingvorleistungspreise werden dann ab dem 15. Juni 2017 gelten. So haben die Betreiber bis dahin genügend Zeit, die nötigen Vorbereitungen für die Einführung des Roamings zu Inlandspreisen zu treffen. Hintergrund Ein Jahrzehnt lang hat die Kommission daran gearbeitet, die Aufschläge der Telekommunikationsbetreiber zu senken und schließlich abzuschaffen, die Kunden immer dann zahlen mussten, wenn sie im Urlaub oder bei Geschäftsreisen im Ausland ihr Mobilgerät nutzten. Die Roaming- Preise sind seit 2007 bereits um über 90 % gesunken. Die Preise sanken zum letzten Mal im April 2016 auf 5 Cent pro Minute für Anrufe, 2 Cent pro SMS und 5 Cent pro MB Datenverkehr zusätzlich zu den Inlandspreisen. Im Jahr 2015 beschlossen das Europäische Parlament und der Rat auf der Grundlage eines Vorschlags der Europäischen Kommission, die Roamingaufschläge für Europäerinnen und Europäer, die vorübergehend in der EU reisen, abzuschaffen. Um dies zu ermöglichen, nahm die Kommission im Dezember 2016 technische Durchführungsbestimmungen an, darunter eine Regelung der angemessenen Nutzung und einen Tragfähigkeitsmechanismus. Gleichzeitig wurde die Kommission im Rahmen der Vorschriften über den Telekommunikationsbinnenmarkt beauftragt, die Roamingvorleistungsmärkte zu überprüfen und bis zum 15. Juni 2016 geeignete Vorschläge zu unterbreiten, damit die Abschaffung der Roamingaufschläge für die Endkunden ab dem 15. Juni 2017 in Kraft treten kann. Weitere Informationen: MEMO/16/4396 Website zum Roaming IP/17/193 Kontakt für die Medien: Nathalie VANDYSTADT (+32 2 296 70 83) Johannes BAHRKE (+32 2 295 86 15) Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail
© Copyright 2024 ExpyDoc